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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dirk Manzewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Sehr ge-
    ehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem hier zu disku-
    tierenden Gesetzentwurf der CDU/CSU – auf diesen
    möchte ich besonders eingehen – geht es um die Verbes-
    serung der Durchsetzung von Forderungen der Bau-
    handwerker. Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende
    Problem ist bekannt und hat insbesondere in den neuen
    Bundesländern – darauf hat der Kollege Luther zu Recht
    hingewiesen – zum Teil zu dramatischen Entwicklungen
    in der Bauwirtschaft geführt. Insoweit wird die Intention
    des Gesetzentwurfs vom Grundsatz her völlig geteilt.

    Nicht nur, daß Handwerkern und mittelständischen
    Bauunternehmern in den letzten Jahren mehrere Milliar-
    den Mark durch uneinbringliche Forderungen verloren-
    gingen. Auch die Zeiträume, innerhalb derer heutzutage
    fällige Forderungen üblicherweise beglichen werden,
    werden zunehmend länger. Gerade kleinere und mittlere
    Unternehmen kommen hierdurch oft in erhebliche Be-
    drängnis, weil sie eben nicht über eine hinreichende Ka-
    pitaldecke verfügen. Es besteht also eindeutig Rege-
    lungsbedarf. Ich persönlich sehe in den Entwürfen von
    CDU/CSU und F.D.P. viele richtige Ansätze.

    Unabhängig davon, daß wir bei allem stets die Aus-
    gewogenheit der Rechte von Bestellern und Unterneh-
    mern im Auge behalten müssen, halte ich den Gesetz-
    entwurf der CDU/CSU zur Regelung der Problematik
    für nicht umfassend genug und in Teilbereichen für
    nicht effektiv.

    Der Kollege Luther – leider ist er nicht mehr da – hat
    vorhin bemängelt, daß wir nicht konkreter werden. Ich
    möchte das an dieser Stelle machen und einige Beden-
    ken äußern.

    Es ist für mich nicht ersichtlich – die Kollegin Hoff-
    mann hat bereits darauf hingewiesen –, warum Sie mit
    Ihrem Gesetzentwurf allein die Stellung der Bauhand-
    werker verbessern wollen und sich Ihr Antrag nicht auf
    das gesamte Werkvertragsrecht erstreckt, da sich das
    Problem der mangelnden Zahlungsmoral nicht nur im
    Baubereich wiederfinden läßt.

    Soweit die Integration des Gesetzes zur Sicherung
    von Bauforderungen, kurz GSB genannt, in das BGB
    beabsichtigt ist, glaube ich kaum, daß dies zur schnelle-
    ren Begleichung und Durchsetzung von Forderungen
    nennenswert beitragen kann. Nach meiner Auffassung
    hat das GSB nur deshalb eine geringe Bedeutung er-
    langt, weil es eben nicht zu einer beschleunigten Zah-
    lung des Werklohns führt. Das GSB verpflichtet nämlich
    lediglich dazu, eingehende Baugelder und ihre Verwen-
    dung in Baubüchern festzuhalten. Aber in ihm wird
    überhaupt nichts darüber ausgesagt – dies ist doch der
    entscheidende Punkt, über den wir heute diskutieren –,
    ob und aus welchen Gründen Baugelder zurückgehalten
    werden können.

    Das gleiche gilt für die begehrte richterliche Vorab-
    verfügung. Dieses Instrument würde nur dann zu einer
    beschleunigten Zahlung beitragen können, wenn die Ge-
    richte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen
    würden. Dies ist jedoch mehr als zweifelhaft, insbeson-
    dere deshalb, weil der Vorschlag überhaupt keine Krite-
    rien dafür enthält, wann diese Verfügung erlassen wer-






    (A) (C)



    (B) (D)


    den soll. Es ist deshalb zu erwarten, daß die Gerichte
    von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wer-
    den, um sich nicht dem Vorwurf der Willkür auszuset-
    zen und um nicht den eigentlichen Bauprozeß zu er-
    schweren. Ich als Richter am Landgericht a.D. hätte je-
    denfalls in der Praxis damit erhebliche Probleme.

    Ich stimme mit Ihnen aber darin überein, daß ein
    wesentliches Problem sicherlich darin zu sehen ist, daß
    fällige Zahlungen oft unter Berufung auf angebliche
    Mängel zurückgehalten werden, die dann erst in einer
    umfangreichen Beweisaufnahme aufgeklärt werden
    müssen. Auch wenn die Abnahme nur wegen gering-
    fügiger Mängel verweigert wird, hat dies nach der
    bisherigen Rechtslage zur Folge, daß der gesamte
    Werklohn nicht fällig wird und auch die Verzugsfolgen
    nicht eintreten.

    Es stellt sich daher durchaus die Frage, ob solche
    Mängel zum Anlaß genommen werden dürfen, gleich
    den Eintritt der Fälligkeit der Vergütung insgesamt zu
    verhindern, oder aber, ob der Besteller die Abnahme er-
    brachter Werkleistungen dann nicht mehr verweigern
    darf, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchs-
    tauglichkeit nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen.

    Wichtiger wäre aber nach meiner Auffassung die Prü-
    fung, ob dem Unternehmer nicht die Möglichkeit eröff-
    net werden kann, die Fälligkeit des Werklohns schneller
    und effizienter herbeizuführen und hierbei die bereits
    bestehenden Verfahren zur beschleunigten Durchset-
    zung von Forderungen zu nutzen.

    Hier möchte ich Ihnen eine Idee vortragen, über die
    wir in der Zukunft diskutieren können. Eines der Kern-
    probleme des Werkvertrags besteht doch in dem Phä-
    nomen des sogenannten Justizkredits, das heißt, in dem
    Verhalten des Bestellers, unter Berufung auf angebliche
    Mängel die Abnahme und die Werklohnzahlung zu ver-
    weigern und es auf ein langwieriges Gerichtsverfahren
    ankommen zu lassen, um so die Zahlung unter Zuhilfe-
    nahme der prozessualen Möglichkeiten so lange hinaus-
    zuzögern, bis sich das Unternehmen auf zum Teil ver-
    lustbringende Abzüge einläßt, weil es den Zeitraum bis
    zum Eingang der Zahlung nicht mehr überbrücken kann.

    Es wäre in solchen Fällen daran zu denken – das ist
    meine Idee –, die Vergütung für erbrachte mängelfreie
    Werkleistungen bereits dann fällig werden zu lassen,
    wenn dem Unternehmer unter Vorlage eines schriftlichen
    Vertrages von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wer-
    den würde, die versprochene Werkleistung oder in sich
    abgeschlossene Teile hiervon mangelfrei erbracht bzw.
    nach ihrer Überprüfung etwa vorhandene Mängel besei-
    tigt zu haben. Die Bescheinigung könnte sodann im Rah-
    men des zügigeren Urkundenprozesses eingebracht und
    über den Anspruch dementsprechend durch sogenanntes
    Vorbehaltsurteil schneller entschieden werden. Der Be-
    steller wäre dabei nicht schlechtergestellt, da er seine
    Rechte im Nachverfahren wahrnehmen könnte und dann
    von vornherein wüßte, daß er mit der Berufung auf nicht
    vorhandene Mängel ein hohes Risiko eingehen würde.

    Ich würde es auch für wirkungsvoll halten, eine § 16
    Abs. 1 VOB/B entsprechende Regelung in das BGB ein-
    zuführen. Nach geltendem Recht der BGB-Werkver-

    träge ist der Unternehmer zur Zeit verpflichtet, die von
    ihm zu erbringende Werkleistung vollständig vorzufi-
    nanzieren. Seine Vergütung wird erst dann fällig, wenn
    er seinerseits vollständig geleistet hat. Dies ist unter den
    heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten kaum mehr
    zumutbar. Der Besteller von Werkleistungen könnte da-
    her verpflichtet werden, für abgeschlossene Teile der
    Leistung Abschläge zu zahlen. In der Praxis wird dies in
    vielen Fällen ohnehin schon individuell vereinbart.
    Kollege Funke, mir geht es nur darum, dies vielleicht
    auch gesetzlich zu verankern.

    Da Kritik allein einen bekanntlich nicht weiterbringt,
    werden die Koalitionsfraktionen unverzüglich einen
    eigenen Gesetzentwurf einbringen, über den noch vor
    der Sommerpause eine erste Lesung stattfinden sollte.


    (Jürgen Türk [F.D.P.]: Damit wäre unser Ziel erreicht!)


    – Dann sind wir uns ja einig. – Die Diskussion sollte
    dann zwingend im Zusammenhang mit einer Anhörung
    im Rechtsausschuß erfolgen, da nach meiner Auffassung
    noch eine Reihe von Fragen bezüglich dieser Thematik
    zu klären sind. Ich hoffe, daß Sie uns auf diesem Weg
    konstruktiv begleiten werden.

    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Abgeord-
nete Peter Friedrich von der SPD hat darum gebeten, aus
Krankheitsgründen seine Rede zu Protokoll geben zu
dürfen.*) Wir entsprechen seiner Bitte und wünschen
ihm gute Besserung.

Ich schließe damit die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-

wurfs auf Drucksache 14/673 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen zu den Anträgen der Fraktion der F.D.P.
auf Drucksache 14/567 sowie der Fraktion der PDS auf
Drucksache 14/799. Interfraktionell wird Überweisung an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
schlagen. Die Federführung soll beim Rechtsausschuß lie-
gen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14a bis 14c auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Chri-

stine Ostrowski, Gerhard Jüttemann, Dr. Evelyn
Kenzler, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der
PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Regelung der
Miethöhe
– Drucksache 14/461 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend ____________ *)


Dirk Manzewski






(B)



(A) (C)



(D)


b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Chri-
stine Ostrowski, Dr. Christa Luft, Gerhard Jüt-
temann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Aufhebung des Altschuldenhilfe-Gesetzes

(Altschuldenhilfe-Aufhebungsgesetz)

– Drucksache 14/568 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(federführend)FinanzausschußAusschuß für Angelegenheiten der neuen LänderHaushaltsausschuß

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christi-
ne Ostrowski, Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried Wolf
und der Fraktion der PDS
Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes
– Drucksache 14/471 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Die PDS soll in der Aussprache sieben Minuten Redezeit erhalten. – Widerspruch gibt es nicht. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Christine Ostrowski. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Altschuldenhilfe-Gesetz ist weder alt, noch kann von richtiger Schuld und Hilfe die Rede sein. Seine innere Logik ist erstens Schuldanerkenntnis und Abschluß eines Kreditvertrages, zweitens, daß eine Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen ist, und drittens setzt erst dann Teilentlastung mit gleichzeitiger Privatisierung ein. Die PDS hielt die Altschuldenkonstruktion immer für juristisch fragwürdig und wirtschaftlich falsch und lehnte sie einschließlich der Folgeregelungen in der Logik des Gesetzes konsequent ab. Das alles hatte nichts mit geordneter Umwandlung der DDR-Subventionswirtschaft in materielle Schulden im Sinne der Rechtsordnung der Bundesrepublik zu tun. Das ist hinreichend bekannt und darüber hinaus Geschichte. Aber auf folgendes weise ich mit Nachdruck hin: Die Teilentlastung von fiktiven Schulden ist nur ein fiktiver Gewinn. Erst mit der Anerkennung dieser Fiktion durch alle Betroffenen entstanden tatsächliche materielle Folgen. Ferner hielt die PDS speziell bei der Wohnungswirtschaft den aberwitzigen Glauben an die Wunderkraft von Markt und Privatisierung immer für illusionär. Jeder, der sich nüchtern mit den Fakten beschäftigte, konnte, ja mußte wissen, daß die Voraussetzungen für eine breite Privatisierung an Mieter nicht gegeben waren und für überschaubare Zeit nicht gegeben sein werden. Trotzdem wurde das Gesetz in die Welt gesetzt. Das Gesetz hat aber in der Praxis nie funktioniert. Nur ein Fünftel der Unternehmen erfüllte die Privatisierungsauflage, nur 30 Prozent der Wohnungen gingen an Mieter. Die alte Regierung gestand das nie ein. Um handlungsfähig zu bleiben, hat sie am Gesetz nichts verändert, aber zigmal herumgedoktert. Aus Mieterprivatisierung wurde Verkauf an Zwischenerwerber, also an Kapitalgesellschaften, deren primärer Zweck in der Mitnahme lukrativer Steuervergünstigungen bestand. Aus 15 Prozent Mieterverkauf – das ist das Problematische – wurde eine Umwegprivatisierung von 5 Prozent; denn 30 Prozent der von Zwischenerwerbern an Mieter zu privatisierenden Bestände sind eben mathematisch nur ein Drittel der von ihnen gekauften 15 Prozent. Die Abführungsquote wurde abgeflacht, das Nicht-vertreten-Müssen eingeführt usw. Dieser Vorgang ist so weit fortgeschritten, daß sich auch Rotgrün daran gewöhnt zu haben scheint, nur noch die kleine Lösung für politisch durchsetzbar zu halten, wie die letzten Beschlüsse des Lenkungsausschusses zeigen. Nichts gegen diese Besserungen, aber es stellt sich die Frage, ob sich die neue Koalition den Fehlern ihrer Vorgänger verpflichtet fühlen muß und so lange nachbessern will, bis sich das Gesetz in Luft aufgelöst hat. Es ist Zeit für einen Schlußstrich. Wir wollen das Gesetz aufheben und folgen mit der Aufhebung seiner inneren Logik: Erstens. Schuldanerkenntnisse und Kreditverträge sind unwirksam. Zweitens. Weitere Kredittilgung und Zinszahlung entfallen. Drittens. Privatisierungsauflagen entfallen. Viertens. Unternehmen, die Erlöse abgeführt haben, werden die Erlöse zurückerstattet. Diese werden für die Sanierung des Wohnungsbestandes eingesetzt. Das ist sinnvoll, dringend erforderlich und gerecht. Es ist auch finanziell möglich. Die Relation zeigt nämlich, daß die Erlösabführungen von 180 Millionen DM im Jahr 1999 ganze 0,3 Prozent der Einnahmen des Erblastentilgungsfonds ausmachen. Aber im Ost-Wohnungsbestand eingesetzt, würden diese Einnahmen Haushaltsreduzierungen ausgleichen. Ich nenne zur Erinnerung: minus 36 Millionen DM für die Städtebauförderung und minus 67 Millionen DM für den sozialen Wohnungsbau. Investitionsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Unternehmen würden sich erhöhen. Positive Auswirkungen auf Bauwirtschaft und Arbeitsmarkt wären zu erwarten. Aber diese und andere Details können wir ausgiebig im Ausschuß diskutieren. Jedenfalls ist nur die Aufhebung wirkliche Hilfe, alles andere ist Bastelei. Sollten Ihnen unsere Anträge nicht gelegen kommen und sollten wir Ihr Wohlwollen nicht erlangen, werden wir selbstverständlich mit vielen Anträgen unseren Beitrag zu den bereits erwähnten kleinen Lösungen leisten. Zum Eigenheimzulagengesetz. Wir wollen gesetzlich regeln, daß die Höhe der Forderung der Höhe der Neubauförderung dann gleichgestellt wird, wenn der Sanierungsaufwand der erworbenen Wohnung den Wert der Altbausubstanz übersteigt. Menschen, die die ohnehin nervenaufreibende Bereitschaft aufbringen, ihren Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Wunsch nach eigenen vier Wänden im Althausbestand zu erfüllen, würden damit in der Zulage denjenigen gleichgestellt, die den viel leichteren Weg wählen, neu zu bauen. Neben anderen nötigen Maßnahmen wäre dies ein Schritt zur Stabilisierung der Wohnquartiere in Kernstädten, der neue Zielgruppen erschließt und Abwanderung begegnet. Meiner Stadt Dresden kehrten Tausende den Rücken, weil sie sich ihren Wunsch nach Wohneigentum aus Kostengründen nicht erfüllen konnten. Die jetzige Eigenheimzulage mit ihren Einkommensgrenzen von 240 000 DM bei Verheirateten und 120 000 DM bei Ledigen fördert die Abwanderung auch jener, die sich Wohneigentum aus eigener Kraft leisten können. Die von uns gewollte Reduzierung der Einkommensgrenzen auf 80 000 bzw. 160 000 DM war und ist auch in der Koalition in der Diskussion. Die von dieser Reduzierung Betroffenen bilden eine relativ kleine Gruppe, die nicht existentiell auf Förderung angewiesen ist. Das übergeordnete Interesse der Innenstadtentwicklung sollte uns etwaigen Ärger mit ihnen allemal in Kauf nehmen lassen. Die Einsparung aus dieser Kürzung dient der erhöhten Förderung der Sanierung des Althausbestandes. Bedenkt man darüber hinaus, daß die Lego-Siedlungen im Umland durch Zersiedelung, Versiegelung, Verkehrsaufkommen und Straßenbau zu erhöhten direkten und indirekten Kosten für die Allgemeinheit führen, dürfte die Erhöhung der Zulage auch aus gesellschaftlicher Sicht wünschenswert sein. Mietspiegel in den neuen Ländern – es gibt übrigens nur 41 – gelten nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Wir wollen, daß sie weiter gelten. Die Einbeziehung der Bestandsmieten hat sich nämlich dämpfend auf die Vergleichsmiete ausgewirkt. Aber auch die ehemaligen Bestandsmieten sind durch allgemeine Erhöhungen und Modernisierung gestiegen. Die Umlagen für die Modernisierung von bis zu 5 DM pro Quadratmeter und damit Mieten um 10, 11 DM – fast wie im frei finanzierten Wohnungsbau – sind normal geworden. Aber zum Beispiel kann ein Drittel der Dresdner Haushalte Mieten über 9 DM nicht tragen und muß daher in noch unsanierte, billige Wohnungen ausweichen, die aber auch bald saniert werden. Bleibt die Frist, wirkt das mietpreiserhöhend; wird sie gestrichen, wirkt das mietpreisdämpfend. Ersteres wollen wir verhindern. Das Einkommen der ostdeutschen Bevölkerung und mangelnde Kaufkraft sprechen dafür. Den Vermietern ist diese Entwicklung zuzumuten; die Kommunen sparen Kosten. Nicht zuletzt lohnt sich auch im Hinblick auf die Erarbeitung eines neuen Mietrechts die Prüfung der Wirkung der Einbeziehung von ehemaligen Bestandsmieten in die Mietspiegel. Meine Damen und Herren, wir haben drei Anträge vorgelegt. Prüfen Sie sie unvoreingenommen, und stimmen Sie ihnen zu! Sie wissen ja: Aller guten Dinge sind drei. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Dr. Christine Lucyga. Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnungsund Mietenpolitik ist in den letzten Jahren in der politischen Diskussion trotz des wachsenden Problemdrucks mehr und mehr ins Hintertreffen geraten. Was wir jetzt zu leisten haben, ist sehr komplex, denn wir werden uns einer Reform der gesamten Wohnungspolitik stellen müssen, um zu wohnungspolitisch und haushaltspolitisch sinnvollen Lösungen zu kommen. Ungeachtet dessen, daß uns mit dem Eigenheimzulagengesetz ein gutes Gesetz gelungen ist, stehen wichtige, von der alten Bundesregierung viel zu lange verschleppte Reformen nach wie vor auf der Tagesordnung: die Vereinfachung des Mietrechts, die Verbesserung des Wohngeldes und die Reform des sozialen Wohnungsbaus. Unter den Reformvorhaben dieser Legislaturperiode findet sich die notwendige Wohngeldreform zum 1. Januar 2000. Wer einen früheren Zeitpunkt will, übersieht, daß die alte Bundesregierung die Novelle jahrelang verschleppt hat. Wir werden uns bei der Förderung des Mietwoh nungsbaus mit neuen Ansätzen auseinanderzusetzen haben und dabei auch strukturelle Überlegungen innerhalb unseres Etats anstellen müssen. Denn vor dem Hintergrund eines Haushaltsdefizits von 20 Milliarden DM und angesichts von Mehrausgaben in Milliardenhöhe für den Familienlastenausgleich in Übereinstimmung mit dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil, dessen Umsetzung für uns hohe Priorität hat, werden wir zwar keine Wunder vollbringen können, wohl aber Machbares leisten. Zwischen Utopie und Wirklichkeit stehen wir dagegen bei den drei jetzt vorliegenden Anträgen und Gesetzentwürfen der PDS, die Problembereiche ansprechen, in denen wir bereits zum Teil Handlungsbedarf signalisiert haben und – wie zum Beispiel bei den im Lenkungsausschuß jetzt gerade beschlossenen Erleichterungen bei der Umsetzung des AltschuldenhilfeGesetzes – auch erste Schritte gegangen sind. Diese Regelungen schaffen für eine ganze Reihe von Wohnungsunternehmen klare Verhältnisse. Über 700 von ihnen werden damit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie hohe Leerstände in strukturschwachen Gebieten, bereits aus der Privatisierungspflicht entlassen. Durch die Erweiterung der Ausnahmeregelung zur vorzeitigen Befreiung von der Privatisierungspflicht wird eine größere Anzahl von Wohnungsunternehmen – wir schätzen, ungefähr 100 – ebenfalls sofort entlastet werden. Mit dem Wegfall der jährlichen Berichtspflicht über Privatisierungen und Investitionen werden die Wohnungsunternehmen von bürokratischem Aufwand befreit und können die dafür verwendeten Kräfte sinnvoll anders zum Tragen bringen. Diese unterhalb der Gesetzesebene geschaffenen Erleichterungen sind für uns ein erster Schritt zur Umsetzung unserer erklärten Absicht, Fehler des Altschulden Christine Ostrowski hilfe-Gesetzes zu korrigieren. Wir wissen, daß weiterhin Probleme bestehen und werden weitere Korrekturen mit der Wohnungswirtschaft und den neuen Bundesländern abstimmen. So werden wir den ostdeutschen Wohnungsunternehmen helfen, sich Schritt für Schritt und mit vertretbarem Aufwand von den Verpflichtungen des Altschuldenhilfe-Gesetzes zu befreien. Dabei geht es – das betone ich nochmals – um Lösungen mit Augenmaß und nicht darum, das Kind mit dem Bade auszuschütten, was mit dem Gesetzentwurf der PDS geradezu angelegt ist. – Regen Sie sich nicht auf, Frau Ostrowski, es ist so. Erklärte Zielstellung dieses Entwurfes ist es, das Altschuldenhilfe-Gesetz nicht nur abzuschließen, sondern es komplett rückgängig zu machen. Wie das nach sieben Jahren allerdings gehen soll, ohne neue Ungerechtigkeiten in die Welt zu setzen, bleibt wohl das Geheimnis der Antragsteller, die als Patentlösung eine Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vorschlagen, und zwar dergestalt, daß Privatisierungserlöse, die bereits gezahlt wurden, aus dem Erblastentilgungsfonds zurückgezahlt werden sollen. Ich möchte an dieser Stelle ganz nachdrücklich davor warnen, den Erblastentilgungsfonds als Sparschwein für ungedeckte Schecks aller Art anzusehen. Denn auf Grund eng bemessener finanzieller Spielräume – vom Verwaltungsaufwand sollte gar nicht erst gesprochen werden – können weder der Bund noch die am Erblastentilgungsfonds beteiligten Länder dieses Paket noch aufschnüren. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Ostrowski? Nein, ich habe Frau Ostrowski schon lange genug zugehört und möchte jetzt keine Zwischenfrage mehr zulassen. Daß die Antragsteller selbst eine punktuelle Novellie rung einiger Bestimmungen des AltschuldenhilfeGesetzes als Alternative nennen, spricht für den von Bundesminister Müntefering eingeschlagenen Weg. Was den Antrag auf Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes angeht, so stimmen wir mit Ihnen darin überein, daß eine höhere Förderung des Bestandserwerbs aus wohnungspolitischer Sicht Sinn macht. Keinen oder wenig Sinn macht allerdings – wie im Antrag der PDS vorgeschlagen – eine Förderung in Höhe der Neubauförderung bei entsprechenden Investitionen, denen auch Eigenarbeit zugerechnet werden könnte. Nicht zuletzt wäre damit wohl jedes Finanzamt überfordert. Als Gegenfinanzierung für eine erhöhte Förderung des Bestandserwerbs wird eine Absenkung der Einkommensgrenzen vorgeschlagen, die auch für uns kein Tabu ist. Angesichts der schwierigen Haushaltslage werden wir jedoch Umschichtungen im Bauetat nur mit eindeutigen Prioritätensetzungen vornehmen. Dabei steht die Wohngeldnovelle nun einmal an erster Stelle. (Beifall bei der SPD – Abg. Christine Ostrowski [PDS] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christine Ostrowski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)


    (Beifall bei der PDS)


    (Beifall bei der PDS)





    (A) (C)


    (B) (D)


    (Beifall bei der PDS)


    (Beifall bei der PDS)