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    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andrea Astrid Voßhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Selbstverständlich,
    das ist auch unser Wunsch. Wie aber können Sie trotz
    guter Ausstattung der Justiz sicherstellen, daß binnen
    einer bestimmten Frist das Verfahren komplett, ein-
    schließlich Beweisaufnahme und Sachverständigengut-
    achten, abgeschlossen werden kann? Diese Frage bleibt.


    (Rainer Funke [F.D.P.]: Ich wollte nur darauf hinweisen, daß die Justiz zur Zeit nicht ordnungsgemäß ausgestattet ist!)


    – Auch ich kann das feststellen, gar keine Frage. Das ist
    aber hier nicht das alleinige Problem.

    Der gegenteilige Effekt wäre: Die Zahl der Berufun-
    gen oder Revisionen würde sprunghaft ansteigen. Die
    Gerichte würden stärker denn je belastet. Zudem hätte
    dies für die Verfahrensbeteiligten das Risiko höherer
    Anwalts- und Prozeßkosten zur Folge.

    Folgte man dem F.D.P.-Antrag in einem weiteren
    Punkt und würde man zur Verbesserung der Position des
    Bauunternehmers in dem Verfahren auch noch eine
    erleichterte Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitslei-
    stung „zum Schutz der Gläubigerrechte“ Vorschriften
    fordern, stellte sich natürlich die Frage, ob dieser Inter-
    essenausgleich nicht zu sehr zu Lasten der Schuldner
    geht. Es ist heute schon einmal gesagt worden: Der
    Gläubiger auf der einen Seite ist oftmals der Schuldner
    auf der anderen Seite.

    Ich komme zum Schluß: In Anbetracht der Fülle von
    Ideen und Vorschlägen, die heute geäußert wurden, den-
    ke ich, daß wir in den beteiligten Ausschüssen eine rege
    Diskussion führen werden. Diese wird uns dann hof-
    fentlich zu dem Ziel führen, endlich etwas für die mittel-
    ständische Bauwirtschaft zu tun.


    (Jürgen Türk [F.D.P.]: Aber nicht nur für die Bauwirtschaft!)


    Sie braucht schnelle und vor allen Dingen praktikable
    Lösungen. Wir bieten mit diesem Gesetzentwurf eine
    gute Grundlage dafür an. Ich hoffe, verehrte Kollegin-
    nen und Kollegen von der Regierungskoalition, daß Sie
    die diesmal gemeinsam mit uns erarbeiten und daß es
    nicht ein ähnliches Fiasko gibt wie bei den 630-Mark-
    Jobs und den Regelungen zur Scheinselbständigkeit. Auf
    weitere Geschenke dieser Art können die Betriebe und
    Firmen nämlich verzichten.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Dirk Manzewski.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dirk Manzewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Sehr ge-
    ehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem hier zu disku-
    tierenden Gesetzentwurf der CDU/CSU – auf diesen
    möchte ich besonders eingehen – geht es um die Verbes-
    serung der Durchsetzung von Forderungen der Bau-
    handwerker. Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende
    Problem ist bekannt und hat insbesondere in den neuen
    Bundesländern – darauf hat der Kollege Luther zu Recht
    hingewiesen – zum Teil zu dramatischen Entwicklungen
    in der Bauwirtschaft geführt. Insoweit wird die Intention
    des Gesetzentwurfs vom Grundsatz her völlig geteilt.

    Nicht nur, daß Handwerkern und mittelständischen
    Bauunternehmern in den letzten Jahren mehrere Milliar-
    den Mark durch uneinbringliche Forderungen verloren-
    gingen. Auch die Zeiträume, innerhalb derer heutzutage
    fällige Forderungen üblicherweise beglichen werden,
    werden zunehmend länger. Gerade kleinere und mittlere
    Unternehmen kommen hierdurch oft in erhebliche Be-
    drängnis, weil sie eben nicht über eine hinreichende Ka-
    pitaldecke verfügen. Es besteht also eindeutig Rege-
    lungsbedarf. Ich persönlich sehe in den Entwürfen von
    CDU/CSU und F.D.P. viele richtige Ansätze.

    Unabhängig davon, daß wir bei allem stets die Aus-
    gewogenheit der Rechte von Bestellern und Unterneh-
    mern im Auge behalten müssen, halte ich den Gesetz-
    entwurf der CDU/CSU zur Regelung der Problematik
    für nicht umfassend genug und in Teilbereichen für
    nicht effektiv.

    Der Kollege Luther – leider ist er nicht mehr da – hat
    vorhin bemängelt, daß wir nicht konkreter werden. Ich
    möchte das an dieser Stelle machen und einige Beden-
    ken äußern.

    Es ist für mich nicht ersichtlich – die Kollegin Hoff-
    mann hat bereits darauf hingewiesen –, warum Sie mit
    Ihrem Gesetzentwurf allein die Stellung der Bauhand-
    werker verbessern wollen und sich Ihr Antrag nicht auf
    das gesamte Werkvertragsrecht erstreckt, da sich das
    Problem der mangelnden Zahlungsmoral nicht nur im
    Baubereich wiederfinden läßt.

    Soweit die Integration des Gesetzes zur Sicherung
    von Bauforderungen, kurz GSB genannt, in das BGB
    beabsichtigt ist, glaube ich kaum, daß dies zur schnelle-
    ren Begleichung und Durchsetzung von Forderungen
    nennenswert beitragen kann. Nach meiner Auffassung
    hat das GSB nur deshalb eine geringe Bedeutung er-
    langt, weil es eben nicht zu einer beschleunigten Zah-
    lung des Werklohns führt. Das GSB verpflichtet nämlich
    lediglich dazu, eingehende Baugelder und ihre Verwen-
    dung in Baubüchern festzuhalten. Aber in ihm wird
    überhaupt nichts darüber ausgesagt – dies ist doch der
    entscheidende Punkt, über den wir heute diskutieren –,
    ob und aus welchen Gründen Baugelder zurückgehalten
    werden können.

    Das gleiche gilt für die begehrte richterliche Vorab-
    verfügung. Dieses Instrument würde nur dann zu einer
    beschleunigten Zahlung beitragen können, wenn die Ge-
    richte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen
    würden. Dies ist jedoch mehr als zweifelhaft, insbeson-
    dere deshalb, weil der Vorschlag überhaupt keine Krite-
    rien dafür enthält, wann diese Verfügung erlassen wer-






    (A) (C)



    (B) (D)


    den soll. Es ist deshalb zu erwarten, daß die Gerichte
    von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wer-
    den, um sich nicht dem Vorwurf der Willkür auszuset-
    zen und um nicht den eigentlichen Bauprozeß zu er-
    schweren. Ich als Richter am Landgericht a.D. hätte je-
    denfalls in der Praxis damit erhebliche Probleme.

    Ich stimme mit Ihnen aber darin überein, daß ein
    wesentliches Problem sicherlich darin zu sehen ist, daß
    fällige Zahlungen oft unter Berufung auf angebliche
    Mängel zurückgehalten werden, die dann erst in einer
    umfangreichen Beweisaufnahme aufgeklärt werden
    müssen. Auch wenn die Abnahme nur wegen gering-
    fügiger Mängel verweigert wird, hat dies nach der
    bisherigen Rechtslage zur Folge, daß der gesamte
    Werklohn nicht fällig wird und auch die Verzugsfolgen
    nicht eintreten.

    Es stellt sich daher durchaus die Frage, ob solche
    Mängel zum Anlaß genommen werden dürfen, gleich
    den Eintritt der Fälligkeit der Vergütung insgesamt zu
    verhindern, oder aber, ob der Besteller die Abnahme er-
    brachter Werkleistungen dann nicht mehr verweigern
    darf, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchs-
    tauglichkeit nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen.

    Wichtiger wäre aber nach meiner Auffassung die Prü-
    fung, ob dem Unternehmer nicht die Möglichkeit eröff-
    net werden kann, die Fälligkeit des Werklohns schneller
    und effizienter herbeizuführen und hierbei die bereits
    bestehenden Verfahren zur beschleunigten Durchset-
    zung von Forderungen zu nutzen.

    Hier möchte ich Ihnen eine Idee vortragen, über die
    wir in der Zukunft diskutieren können. Eines der Kern-
    probleme des Werkvertrags besteht doch in dem Phä-
    nomen des sogenannten Justizkredits, das heißt, in dem
    Verhalten des Bestellers, unter Berufung auf angebliche
    Mängel die Abnahme und die Werklohnzahlung zu ver-
    weigern und es auf ein langwieriges Gerichtsverfahren
    ankommen zu lassen, um so die Zahlung unter Zuhilfe-
    nahme der prozessualen Möglichkeiten so lange hinaus-
    zuzögern, bis sich das Unternehmen auf zum Teil ver-
    lustbringende Abzüge einläßt, weil es den Zeitraum bis
    zum Eingang der Zahlung nicht mehr überbrücken kann.

    Es wäre in solchen Fällen daran zu denken – das ist
    meine Idee –, die Vergütung für erbrachte mängelfreie
    Werkleistungen bereits dann fällig werden zu lassen,
    wenn dem Unternehmer unter Vorlage eines schriftlichen
    Vertrages von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wer-
    den würde, die versprochene Werkleistung oder in sich
    abgeschlossene Teile hiervon mangelfrei erbracht bzw.
    nach ihrer Überprüfung etwa vorhandene Mängel besei-
    tigt zu haben. Die Bescheinigung könnte sodann im Rah-
    men des zügigeren Urkundenprozesses eingebracht und
    über den Anspruch dementsprechend durch sogenanntes
    Vorbehaltsurteil schneller entschieden werden. Der Be-
    steller wäre dabei nicht schlechtergestellt, da er seine
    Rechte im Nachverfahren wahrnehmen könnte und dann
    von vornherein wüßte, daß er mit der Berufung auf nicht
    vorhandene Mängel ein hohes Risiko eingehen würde.

    Ich würde es auch für wirkungsvoll halten, eine § 16
    Abs. 1 VOB/B entsprechende Regelung in das BGB ein-
    zuführen. Nach geltendem Recht der BGB-Werkver-

    träge ist der Unternehmer zur Zeit verpflichtet, die von
    ihm zu erbringende Werkleistung vollständig vorzufi-
    nanzieren. Seine Vergütung wird erst dann fällig, wenn
    er seinerseits vollständig geleistet hat. Dies ist unter den
    heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten kaum mehr
    zumutbar. Der Besteller von Werkleistungen könnte da-
    her verpflichtet werden, für abgeschlossene Teile der
    Leistung Abschläge zu zahlen. In der Praxis wird dies in
    vielen Fällen ohnehin schon individuell vereinbart.
    Kollege Funke, mir geht es nur darum, dies vielleicht
    auch gesetzlich zu verankern.

    Da Kritik allein einen bekanntlich nicht weiterbringt,
    werden die Koalitionsfraktionen unverzüglich einen
    eigenen Gesetzentwurf einbringen, über den noch vor
    der Sommerpause eine erste Lesung stattfinden sollte.


    (Jürgen Türk [F.D.P.]: Damit wäre unser Ziel erreicht!)


    – Dann sind wir uns ja einig. – Die Diskussion sollte
    dann zwingend im Zusammenhang mit einer Anhörung
    im Rechtsausschuß erfolgen, da nach meiner Auffassung
    noch eine Reihe von Fragen bezüglich dieser Thematik
    zu klären sind. Ich hoffe, daß Sie uns auf diesem Weg
    konstruktiv begleiten werden.

    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)