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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt der Abgeordnete Helmut Wilhelm.

    Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her-
    ren! Das Bauhandwerk in Deutschland ist notleidend.
    Das ist allgemein bekannt. Alle Anstrengungen der
    Bundesregierung müssen selbstverständlich darauf ge-
    richtet sein, diese Not zu lindern und am Ende zu besei-
    tigen. Allein schon das Argument der bedrohten Ar-
    beitsplätze gebietet dies.

    Eine Ursache dieser Not sind die vielfach ver-
    schleppten Werklohnzahlungen der Besteller. Auch die-
    ser Tatsache muß ins Auge gesehen werden, weil die
    hohe Zahl der Insolvenzen im Baugewerbe, insbesonde-
    re die der kleineren Unternehmen im Osten der Repu-
    blik, wesentlich auf die verzögerte Begleichung von
    Handwerkerrechnungen zurückzuführen ist. Es stellt
    sich die Frage, wie ein vertragstreues Verhalten der
    Besteller hinsichtlich ihrer Zahlungsverpflichtungen er-
    zwungen werden kann und ob es überhaupt erzwungen
    werden kann.

    An dieser Stelle ist hervorzuheben, daß die privaten
    und gewerblichen Besteller von Bauwerken – und leider
    oft auch die öffentlichen – das praktizieren, was gerade
    bei Versicherungen, aber auch bei Banken an der Tages-
    ordnung ist und offensichtlich zum erfolgreichen Wirt-
    schaften dazuzugehören scheint: in allererster Linie an
    seine Möglichkeiten der Gewinnoptimierung zu denken,
    die Interessen des Vertragspartners aber hintanzustellen.
    Dazu gehört selbstverständlich auch, alle Möglichkeiten
    der Zahlungsverzögerung auszuschöpfen, die sich bie-
    ten. Natürlich ist selbst der Zug durch die Instanzen oft
    einkalkuliert.

    Diese Auffassung – machen wir uns doch bitte nichts
    vor – trifft nicht nur auf die Besteller von Bauwerken zu.
    Sie scheint mittlerweile leider zur vorherrschenden Ein-
    stellung im Umgang mit Vertragspartnern geworden zu
    sein, zumindest in all den Sparten, in denen es um viel
    Geld geht. Damit ist das Problem der fehlenden Zah-
    lungsmoral ein Problem unserer Gesellschaft geworden,
    das bei Teilen der Bauwirtschaft zu den schon mehrfach
    beschriebenen existenzbedrohenden und existenzver-
    nichtenden Folgen führt.

    Dr. Michael Luther






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Zahlungsmoral läßt sich aber leider nicht per De-
    kret herstellen oder verbessern. Wenn man sich die vor-
    liegenden Vorschläge der Opposition anschaut, ist fest-
    zustellen, daß ihr zugute gehalten werden kann, diesen
    Umstand erkannt zu haben. Demnach besteht Hand-
    lungsbedarf. Denn Anreize für vertragswidriges Ver-
    halten sind nach der derzeitigen Gesetzeslage durchaus
    vorhanden. Die Forderungen, die von der Opposition
    aufgestellt werden, sind aber entweder nicht zielführend,
    prozeßrechtlich zweifelhaft, verstoßen gegen Grundsätze
    des Schadensersatzrechts oder sind schlichtweg nur
    noch populistisch.

    Eines sollten wir in dieser Debatte nicht vergessen:
    Wer die Forderung erhebt, gesetzliche Vorschriften zu
    erlassen, die das ohnehin schon große finanzielle Risiko
    zum Beispiel der privaten Häuslebauer ins Unüber-
    schaubare treiben, muß sich nicht wundern, wenn bei
    diesen emotional eine Schwelle überschritten wird und
    sie von einem gefaßten Bauentschluß Abstand nehmen.
    Dies kann nicht im Sinne der Bauwirtschaft sein.

    Ich selbst hatte als Richter vielfach das Vergnügen, in
    Bauprozessen urteilen zu dürfen. Mir ist nicht gerade oft
    ein mangelfreies Bauwerk untergekommen. Wir befin-
    den uns also auf einer Gratwanderung, die nicht zu einer
    schädlichen Übersicherung der Bauindustrie führen darf.

    Die notwendigen Schritte, die in Angriff genommen
    werden, müssen also folgenden Kriterien – hier, aber
    auch nur insoweit, teile ich die Auffassung der PDS –
    genügen: Sie müssen ein ausgewogenes Verhältnis von
    Gläubiger- und Schuldnerschutz gewähren. Denn im
    Wirtschaftsleben wechselt in der Tat die Schuldner- und
    Gläubigerposition mehrfach. Sie müssen rechtsstaatlich
    unbedenklich sein. Daher halte ich den Vorschlag einer
    richterlichen Vorabverfügung für nicht vertretbar und
    eines sorgfältig und unparteilich handelnden Richters für
    unwürdig.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


    Die Rechtsgrundlagen müssen transparent sowie ver-
    ständlich sein und ohne bürokratischen Aufwand voll-
    zogen werden können. Die Forderung nach Anderkonten
    entspricht letzterem Erfordernis in keiner Weise.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Aus unserer Sicht sollen die rechtlichen Vorausset-
    zungen für die Begründung des Verzugs vereinfacht
    werden. Hierfür könnte zukünftig eine Rechnung genü-
    gen, in der das Zahlungsziel angegeben ist. Das Gesetz
    sollte zukünftig deutlich machen, daß der Zahlungsver-
    zug für den Schuldner folgenreich ist. Die pauschalen
    Verzugszinsen von derzeit 4 Prozent – bzw. von 5 Pro-
    zent im HGB – sollten auf mindestens 5 Prozentpunkte
    über dem Basissatz angehoben werden, und zwar nicht
    nur für Bauvorhaben. – Eine Sonderregelung im Bau-
    recht wäre meines Erachtens verfassungsrechtlich be-
    denklich. – Dies würde auch dem Richtlinienvorschlag
    der Europäischen Kommission entsprechen.

    Ich bin ebenfalls der Meinung, daß Besteller von
    Werkleistungen verpflichtet werden sollten, für abge-

    schlossene Teilleistungen und für vom Unternehmer be-
    schafftes Material Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse
    zu zahlen.

    Die Abnahmepflicht nach § 640 BGB kann dahin
    gehend erweitert werden, daß ein geringfügiger, die Ge-
    brauchsfähigkeit nicht hindernder Mangel eines Bau-
    werks nicht zur Verweigerung der Abnahme berechtigt,
    sondern nur zu einem Zurückbehalt eines Betrages etwa
    in mehrfacher Höhe der voraussichtlichen und üblichen
    Mängelbeseitigungskosten. Dies wird auf jeden Fall er-
    heblich prozeßverkürzend wirken und das Prozeßrisiko
    des Bestellers so erhöhen, daß auch die Zahl der will-
    kürlich und nur zur Zahlungsverweigerung angestreng-
    ten Prozesse abnehmen wird.

    Der Unionsentwurf schlägt vor, das Gesetz über die
    Sicherung der Bauforderungen in das BGB zu integrie-
    ren. Ich fürchte, das wird zu nichts führen. Das Gesetz
    besteht seit langem und findet weitgehend keine Beach-
    tung. Es führt außerdem nicht zu einer beschleunigten
    Zahlung, da es lediglich dazu verpflichtet, eingehende
    Baugelder und ihre Verwendung in Baubüchern festzu-
    halten. Es sagt aber nichts darüber, ob und aus welchen
    Gründen Baugelder zurückbehalten werden können. Das
    aber ist das eigentliche Problem.

    Die PDS konterkariert ihren eigenen Antrag. So for-
    dert sie einerseits, wie erwähnt, rechtsstaatlich unbe-
    denkliche Schritte, verlangt aber andererseits, bei
    Mahnverfahren, die in streitige Verfahren übergeleitet
    wurden, innerhalb von 120 Tagen ab Anhängigkeit ein
    Urteil zu verkünden. Wie dies bei Bauprozessen, die ge-
    rade bei Mängelrügen die Einschaltung von Sachver-
    ständigen erfordern, möglich sein soll, bleibt das Ge-
    heimnis der PDS.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Rainer Funke [F.D.P.])


    Ohnedies scheint der Antrag der PDS von einem gren-
    zenlosen Mißtrauen in die Justiz beseelt zu sein, da in
    dem Antrag pausenlos von Schadensersatzpflichten der
    Justizkasse die Rede ist und weniger von solchen der
    Bauvertragspartner.

    Die Bemerkung, daß eine solide personelle Ausstat-
    tung der Gerichte durch die Bundesländer – an Stelle
    der derzeit teilweise üblichen Stellenstreichungen – ei-
    ner Prozeßbeschleunigung und damit einem schnelleren
    Geldfluß an die Bauunternehmer durchaus dienlich sein
    kann, mag mir als Richter außer Dienst erlaubt sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Rainer Funke [F.D.P.])




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Rolf Kutzmutz.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rolf Kutzmutz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Verehrte Frau Präsidentin!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast war ich geneigt
    zu glauben, es fehlt der Hinweis auf die PDS. Ich war
    schon traurig, es mußte dann aber doch noch eine Zen-

    Helmut Wilhelm (Amberg)







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    sur erteilt werden. Alles andere wäre aus Ihrer Richtung
    unsinnig gewesen.


    (Beifall bei der PDS)

    Insolvenz wegen großer Außenstände ist unbestritten

    ein maßgeblicher Grund für den Gang zum Konkurs-
    richter. Es ist und bleibt indiskutabel, daß ein Viertel bis
    ein Fünftel aller mittelständischen Firmen spürbare Teile
    seiner Umsätze abschreiben muß. Ich halte auch nichts
    davon, ständig Vorwürfe zu Vergangenheit und Gegen-
    wart zu machen; denn eines ist Fakt: In der Vergangen-
    heit haben Bonner Justizbeamte darauf hingewiesen, daß
    alle erforderlichen Regelungen vorhanden seien, das
    Handwerk müsse sie nur besser anwenden.
    In einer Umfrage der Potsdamer Kammerorganisation
    kommt zum Ausdruck, daß zum Beispiel 65 Prozent der
    Befragten ihre Rechte gut kennen, aber nur 20 Prozent
    sie anwenden. Wenn man nach dem Warum fragt, wird
    klar: Aus Furcht, Folgeaufträge nicht zu bekommen und
    auf schwarzen Listen zu landen, handelt man wider bes-
    seres Wissen. Durch Wettbewerbsdruck lassen sich Be-
    triebe auf ein „Terrain ohne Notseile“ drängen. Das
    wollte ich hier doch ansprechen.

    Ich glaube, in der Beschreibung der Situation sind wir
    uns einig. Es bringt überhaupt nichts, wenn wir herum-
    kritteln und sagen: Dieser Vorschlag geht nicht, jener ist
    etwas besser. Diejenigen, die auf eine Lösung warten,
    haben von dieser Diskussion überhaupt nichts.


    (Beifall bei der PDS – Zuruf von der SPD)

    – Nun seien Sie doch nicht so aufgeregt! Das waren sie
    in der Opposition doch auch nicht. Zeigen Sie als Regie-
    rung einmal Größe! – Ich jedenfalls bin bereit, zu sagen:
    Wenn ein vernünftiger, durchsetzbarer Vorschlag ge-
    macht wird, stimme ich zu.

    Die Folgen für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Sozial-
    abgaben und für Lebensplanungen vieler Menschen
    brauche ich hier nicht zu beschreiben; da herrscht Kon-
    sens. Auch über die Notwendigkeit, auf gesetzgeberi-
    schem Wege die grassierende Zahlungsunmoral einzu-
    dämmen, besteht Konsens. Schnelles Handeln ist nach
    meiner Auffassung erforderlich. Wir dürfen die Lösung
    nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

    Änderungsbedarf zum Beispiel beim gesetzlichen
    Verzugszins ist unstrittig. Entsprechende Änderungen
    ließen sich gesetzestechnisch problemlos und schnell
    umsetzen. Dennoch finden sich Vorschläge dazu nach
    wie vor erst in unverbindlichen „Eckpunkten“ der Bund-
    Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der Zahlungsmo-
    ral“ – es kann sein, daß Sie mehr Kenntnisse darüber
    haben, uns diese aber nicht weitergeben –, wie am
    Montag der „Berliner Zeitung“ zu entnehmen war.

    Da der Verzugszins von 4 auf 5 Prozent erhöht wer-
    den soll, muß ich fragen: Meinen Sie tatsächlich, daß
    sich jemand, der böswillig nicht zahlt, von diesem einen
    Prozentpunkt abschrecken läßt? Ich kann darin einfach
    keine Lösung sehen. Jedenfalls würden Sie diese unmo-
    ralische, ja kriminelle Art der „Kreditlinie“ für Auftrag-
    geber damit nicht verstopfen. Man kann diese Frage aus
    dem Gesamtpaket herausnehmen, zügig einen Gesetz-

    entwurf vorlegen und dabei Nägel mit Köpfen machen.
    Alle anderen Fragen, vom Bauvertrags- bis zum Mahn-
    recht, sind diffiziler. Die müssen wir weiterhin ganz in-
    tensiv diskutieren.

    Lösungen – Herr Kollege Wilhelm hat Zustimmung
    signalisiert – müssen erstens rechtsstaatlich unbedenk-
    lich sein. Ich hätte beispielsweise bei „unabhängigen
    Stellen“, die Mängelfreiheit testieren sollen, schon so
    meine Zweifel, sofern es sich nicht um gerichtliche Prü-
    fungen handelt. Die aber sollen – glaubt man den Zei-
    tungen – durch das Justizministerium vorgeschlagen
    werden.

    Lösungen müssen zweitens ein ausgewogenes Ver-
    hältnis des Schutzes von Gläubigern und Schuldnern
    wahren. Bei jeder Diskussion zu diesem Thema – auch
    darauf hat der Kollege Wilhelm hingewiesen – haben
    wir gesagt: Passen Sie auf bei den Regelungen, die Sie
    von uns fordern. Sie sind mal in dieser und mal in jener
    Situation. Der, der die Schulden eintreiben will, sieht
    das nicht immer so. Deshalb muß man darauf aufmerk-
    sam machen.

    Drittens müssen die Lösungen transparent und ver-
    ständlich sein. Sie dürfen nicht zu vermeidbarem büro-
    kratischem Mehraufwand bei allen Beteiligten führen.

    Ich möchte Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kolle-
    gen, für die weitere Beratung insbesondere unsere Vor-
    schläge für ein einstufiges Vorgehen im automatisier-
    ten Mahnverfahren ans Herz legen. Wer ein Mahnver-
    fahren einleitet, der dokumentiert damit seine Absicht,
    zu Geld kommen zu wollen. Warum soll er diese Ab-
    sicht durch gesonderten Antrag auf Vollstreckungsbe-
    scheid eigentlich noch einmal bekunden müssen? Um-
    gekehrt hätte der vermeintliche Schuldner durch eine
    längere Widerspruchsfrist bessere Möglichkeiten als
    bisher, sich unberechtigter Forderungen zu erwehren.
    Die von uns vorgeschlagenen Strafzinsen würden zu-
    gleich „Prozeßfans“ abschrecken.

    Mindestens ebenso wichtig erscheint mir unser Vor-
    schlag hinsichtlich einer zentralen Mahnverfah-
    rensauskunftstelle, auch wenn das hier in Zweifel ge-
    zogen wird. Wir können in den Ausschüssen noch dar-
    über diskutieren. Diese Auskunftstelle ist, wie ich
    meine, datenschutzrechtlich unbedenklich konzipiert
    und würde erstmals ermöglichen, sich vergleichsweise
    objektiv über das Zahlungsverhalten möglicher Ver-
    tragspartner zu informieren.

    Richtig ist auch: Aus der Eigenverantwortung für seine
    Geschäfte kann und darf niemand entlassen werden. Aber
    jede und jeder muß überhaupt erst die Chance bekommen,
    die dazu erforderlichen Prüfungen tatsächlich vornehmen
    zu lassen. Diese Möglichkeit wäre mit der neuen Aus-
    kunftstelle gegeben. Ich bin der Auffassung, daß die dort
    erhältlichen Informationen den Interessierten das Geld
    wert wären, das sie dafür aufbringen müßten.

    Lassen Sie mich abschließend zwei Grundsätze betonen,
    über die wir uns meines Erachtens einigen sollten: Erstens.
    Es gibt nicht das eine Instrument zur Bekämpfung von
    Zahlungsunmoral. Wir werden vielmehr ein ganzes Maß-
    nahmenbündel benötigen, um den unterschiedlichen
    Aspekten dieses Problems gerecht zu werden.

    Rolf Kutzmutz






    (A) (C)



    (B) (D)


    Zweitens – das erscheint mir fast noch wichtiger,
    auch wenn es hier, was den Umfang der Maßnahmen
    betrifft, kritisiert worden ist –: Wir sollten nicht darauf
    hoffen, daß der praktische Vollzug dessen, was wir
    möglichst bald beschließen, die Lösung des Problems
    ist. Uns geht es darum, daß sich derjenige, der mit dem
    Gedanken spielt, nicht zu zahlen, angesichts der Maß-
    nahmen, die ihm drohen, darüber klar sein muß, daß ihm
    das zum Schaden gereicht. Es geht nicht darum, daß
    man immer jeden einzelnen Schritt durchführt. Es geht
    vielmehr darum, daß sich der, der nicht zahlen will, über
    die Konsequenz klar sein muß.


    (Beifall bei der PDS)

    Es geht schließlich nicht darum, mehr Richter und Ge-
    richtsvollzieher schneller zu beschäftigen, sondern dar-
    um, seine Leistung pünktlich und gerecht entgolten zu
    bekommen. Das – und nur das – ist letztlich die Lösung
    dieses gesellschaftlichen Problems.

    In diesem Sinne freue ich mich auf eine produktive
    Debatte in den Ausschüssen.

    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS)