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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Luther.



Rede von Dr. Michael Luther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer immer in
den neuen Bundesländern mit Unternehmern, speziell
mit denen des Baugewerbes, ins Gespräch kommt, der
muß feststellen, daß die Gespräche immer bei dem
Thema „schlechte Zahlungsmoral“ enden.


(Sabine Kaspereit [SPD]: Aber schon lange, Herr Luther!)


Ich will die Situation kurz beschreiben. Es hat sich in
der Vergangenheit herausgestellt, daß es einige wenige
schwarze Schafe gibt, die bewußt darauf spekulieren,
Zahlungen zu verzögern oder Preisabschläge zu be-
kommen. Sie bringen die Unternehmen damit letztend-
lich in Schwierigkeiten. Da andere Firmen dann wegen
des schlechten Zahlungseingangs ebenfalls in Liquidi-
tätsschwierigkeiten kommen, entsteht ein Teufelskreis.
Dieser Teufelskreis muß durchbrochen werden.

Lassen Sie mich einige wenige Zahlen nennen. Nach
Untersuchungen im sächsischen Bau- und Ausbauge-
werbe mußten 1997 und 1998 sachsenweit rund 2 bis
3 Prozent aller Forderungen für Bauleistungen abge-
schrieben werden. 1995 und 1996 waren das nur etwa 1
bis 1,5 Prozent. Das sind 600 Millionen DM aus Baulei-
stungen, die jedes Jahr verlorengehen. 4 Milliarden DM
wurden erst nach Mahnungen und unter Zeitverzug von
sechs Monaten ausgeglichen. 20 Prozent aller Forderun-
gen wurden für strittig erklärt. Das ist nicht nur in Sach-
sen, sondern überall in den neuen Bundesländern so.






(A) (C)



(B) (D)


Wir sollten weiterhin festhalten: Die Bauhandwerker
in den neuen Bundesländern haben in den letzten Jahren
sehr wohl gelernt, mit dem rechtlichen Instrumentarium
umzugehen. Sie sind nicht zu dumm, Rechnungen zu
stellen oder einzutreiben. Offensichtlich reicht das gel-
tende Recht nicht aus. Deshalb muß an dieser Stelle et-
was geschehen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Kaspereit [SPD]: Machen wir!)


Es handelt sich dabei aber nicht nur um ein Phäno-
men aus den neuen Bundesländern. Auch in den alten
Bundesländern kommen solche Situationen immer häu-
figer vor. Ich persönlich beschäftige mich schon seit
längerer Zeit mit dieser Thematik und habe in der letzten
Legislaturperiode als Mitglied des Rechtsausschusses
versucht, erst einmal die rechtstatsächliche Problematik
zusammen mit meinem damaligen Kollegen Gerhard
Schulz aus dem Finanzausschuß auszuloten. Wir haben
bei diesen Aktivitäten erlebt, daß dies nicht nur ein Pro-
blem der neuen Bundesländer ist; auch Bauverbände aus
den alten Bundesländern sind auf uns zugekommen und
haben gesagt: Hier muß etwas passieren; auch bei uns
geht der Trend dahin, die Zahlungsmoral verschlechtert
sich.

Als Ergebnis kam dabei – das will ich hier festhalten
– am Ende der letzten Legislaturperiode ein Koalitions-
antrag heraus, den wir gemeinsam mit der F.D.P. in den
Deutschen Bundestag eingebracht haben. Auch die SPD
hat die Notwendigkeit erkannt und schnell noch einen
Antrag entwickelt.


(Sabine Kaspereit [SPD]: Nicht schnell!)

Wir haben unseren Antrag im Bundestag verabschiedet.
Er beinhaltete den Auftrag an die Bundesregierung, in
diesem Bereich zu handeln.


(Sabine Kaspereit [SPD]: Ihr habt unseren abgelehnt! Er war besser! – Norbert Geis [CDU/CSU]: Die Bundesregierung hat noch nichts getan!)


Vielleicht darf ich dazu noch sagen – weil Erfolge
zum Schluß viele Väter haben –, daß es sich so weiter-
entwickelt hat, daß sich auf Initiative von Sachsen, aber
auch von Sachsen-Anhalt – denn das Problem bestand
insgesamt in den neuen Bundesländern – eine Länderar-
beitsgruppe gebildet hat, die sich damit befaßte, Anhö-
rungen durchführte und Handwerker einband. Aus Sach-
sen weiß ich, daß sich sächsische Handwerker, Richter
und Rechtsanwälte beteiligt haben, um zu einer Lösung
des Problems zu kommen.

Nun kann man eine Vielzahl von Fragen aufschrei-
ben, bei denen man versuchen könnte, eine Lösung zu
finden. Die faktische Unwirksamkeit von § 648a BGB
wirft zum Beispiel die Frage auf, wie man dieses Pro-
blem löst. Zu jedem Lösungsvorschlag, den ich zu for-
mulieren versuche, könnte ich direkt sagen, welche Be-
denken trotzdem noch vorgetragen werden könnten.
Darin liegt die Schwierigkeit des Problems. Ich danke an
dieser Stelle den Initiatoren und denjenigen, die sich
darum gekümmert haben, insbesondere in den neuen
Bundesländern und speziell natürlich in Sachsen, dafür,

daß man den Mut hatte, diese Fragen aufzuschreiben, zu
durchleuchten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Während eines Wahlkampfes geht es so wie immer:

Sachsen-Anhalt ergriff die Initiative und hat sich in der
Öffentlichkeit als Urheber präsentiert. Ich glaube, diese
Fragen sind nebensächlich an dieser Stelle. Viel wichti-
ger ist, daß wir angesichts des Problems, das wir alle er-
kannt haben und im Deutschen Bundestag lösen wollen,
nun endlich zielführend zu einem Ergebnis kommen.


(Sabine Kaspereit [SPD]: Machen wir ja!)

Dieses Ziel verbinden wir von der CDU/CSU-

Bundestagsfraktion damit, daß wir das fertig formulierte
Gesetz, das in sich stimmig ist und von Sachsen in den
Bundesrat eingebracht wurde, in den Bundestag einbrin-
gen, weil es als Bundesgesetz letztendlich hierhin gehört
und vom Bundestag beschlossen und behandelt werden
muß. Damit haben wir einen Gesetzentwurf und auch
die Möglichkeit, jetzt im Bundestag mit der aktiven
parlamentarischen Beratung zu beginnen und natürlich
alle einzubinden, die Anfragen an oder Bedenken gegen
das Gesetz haben.

Noch ein Wort zu Ihnen, Herr Türk, und zu der
F.D.P. – ich sage das jetzt einmal ein wenig überspitzt –:
Wir haben schon vor einem Jahr einen Antrag einge-
bracht; Sie bringen nun wieder nur einen Antrag ein; das
ist mir zuwenig. Es stellt sich mir die Frage, was Sie das
letzte Jahr gemacht haben. Sie haben honorige Leute in
Ihren Reihen: Ich sehe den ehemaligen Parlamentari-
schen Staatssekretär Funke aus dem Justizministerium –
wir kennen uns ja gut, auch was diese Sache angeht –
und will auch den ehemaligen Bundesminister der Justiz
Schmidt-Jortzig nennen. Anträge einzubringen, um zu
einer Lösung zu kommen, ist gut. Das hilft aber nicht
den Handwerkern. Wichtig ist, daß man eine Lösung
vorschlägt. Eine Lösung kann ich in den Vorschlägen
Ihres Antrages nicht erkennen.

Ich denke, es kommt jetzt darauf an, daß wir die par-
lamentarische Beratung der erkannten Probleme im
Parlament durchführen. Ich habe in den letzten Wochen
sehr aufmerksam die Medien verfolgt und gelesen, wer
was dazu sagt. Ich habe auch sehr aufmerksam gelesen,
was Frau Däubler-Gmelin dazu gesagt hat. Ich war zeit-
weise der Meinung, daß sie vielleicht beleidigt darüber
ist, daß die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den entspre-
chenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag ein-
bringt. Dann hatte ich den Eindruck, daß sie das Haar in
der Suppe sucht, danach sucht, was an dem Gesetzent-
wurf falsch sein und was man besser machen könnte.
Mir ist letztendlich gleichgültig, welche Variante zu-
trifft. Entweder bringt sie hier im Bundestag einen bes-
seren Gesetzesvorschlag ein – aber bald –,


(Margot von Renesse [SPD]: Sie hatten 16 Jahre, wir noch keine sechs Monate! – Gegenruf des Abg. Norbert Geis [CDU/CSU]: 16 Jahre ist doch das Problem noch gar nicht da!)


oder wir arbeiten mit unserem Gesetzentwurf, den Sie
als Basis für die Arbeit in der Bund-Länder-Arbeits-

Dr. Michael Luther






(B)



(A) (C)



(D)


gruppe bewerten, und verändern ihn so, wie es mög-
licherweise notwendig ist. Aber ein Ziel muß verfolgt
werden: daß wir dieses Gesetz noch in diesem Jahr, nach
der Sommerpause auf den Weg bringen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich will noch drei Punkte nennen, die mir sehr wich-

tig sind und die unbedingt aufgegriffen werden müssen.
Das eine ist die bessere Anwendbarkeit des § 648 a
BGB, in dem es um die Sicherung von Leistungen geht.
Es hat sich herausgestellt, daß dieses Instrument, das
erst nach siebenjähriger Diskussion im Deutschen Bun-
destag Gesetz geworden ist, unzureichend ist. Es wird
nicht angewandt – nicht etwa, weil die Handwerker es
nicht kennen würden, sondern aus zwei Gründen: Der
eine ist, daß man, wenn man diesen Paragraphen an-
wendet, befürchten muß, daß man später keinen Auftrag
mehr bekommt. Aber das ist nicht das Hauptproblem.
Viel schlimmer ist etwas anderes: Wer das Gesetz an-
wendet, bekommt den Auftrag gekündigt und steht dann
selbst in der Pflicht, nachzuweisen, wie hoch der ihm
entgangene Gewinn durch den Verlust des Auftrages ist.
Das ist sehr schwierig. Der Lösungsvorschlag des Ge-
setzes dazu, eine pauschalierte Sicherungsleistung in
Höhe von 5 Prozent einzuführen, ist eine maßvolle Ant-
wort auf die Probleme, die § 648 a BGB mit sich bringt.

Ein zweites wichtiges, immer wieder vorgetragenes
Problem ist, daß die Abnahme eines Werkes häufig
wegen geringfügiger Mängel verweigert wird. Dadurch
kann der Auftraggeber auch bei einer überwiegend män-
gelfreien Werkleistung die Zahlung des gesamten Werk-
lohnes verzögern. Das wird aktiv betrieben; es wird so-
gar einkalkuliert, weil man sich damit praktisch einen
zinslosen Kredit verschafft, den man nicht besichern
muß, oder Preisvorteile, weil man letztendlich den
Handwerker, der das Geld braucht, unter Druck setzt, so
daß er sagt: Dann nehme ich halt 80 Prozent, dann habe
ich wenigstens Geld. Dabei sind natürlich nicht 80 Pro-
zent vom Gewinn, sondern 80 Prozent von der Gesamt-
bauleistung gemeint, die unterhalb der Höhe des Ge-
winns liegt. Das führt zu den Problemen im Bauhand-
werk.

Für sehr wesentlich halte ich auch die Modernisie-
rung eines Gesetzes, das ein Stück in Vergessenheit ge-
raten ist, nämlich des Gesetzes über die Sicherung von
Bauforderungen, das 1909 in einer ähnlichen Situation
geschaffen worden ist. Es nützt alles nichts, wenn wir
nicht den Böswilligen bestrafen können. Das ist die
Schwierigkeit. Wenn Sie sich mit Wirtschaftsstrafsena-
ten unterhalten, werden Sie feststellen, daß es sehr
schwierig ist, in Bergen von Unterlagen nachzuweisen,
wo sich Wirtschaftskriminalität verbirgt. Aus diesem
Grunde müssen wir zur Beweiserleichterung eine Do-
kumentationspflicht einführen. Diese stellt das Gesetz
über die Sicherung von Bauforderungen dar. Ich glaube
nicht, daß damit soviel Mehraufwendungen für das se-
riöse Unternehmen verbunden sind. Denn mit den Mit-
teln von heute, die es 1909 noch nicht gab – elektroni-
sche Datenverarbeitung –, kann vieles leichter gestaltet
werden. Das heißt, der Willige kann diese Dokumente
leicht zur Verfügung stellen, und dem Böswilligen kann
der Staatsanwalt leichter auf die Schliche kommen.

Ich bin in den Gesetzentwurf nicht verliebt, so daß
ich sagen würde: nur diesen und sonst keinen. Mir liegt
daran, daß wir das Problem lösen. Ich bitte alle Mitglie-
der dieses Hauses daran mitzuarbeiten. Wir wollen als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuß sehr
schnell in die praktische parlamentarische Beratung ein-
treten. Wir werden eine Anhörung beantragen, so daß
wir sehr schnell den externen Sachverstand nutzen kön-
nen. Ich denke, das Verfahren wird sich dadurch insge-
samt beschleunigen. Ich bin optimistisch, daß wir alle
gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt der Abgeordnete Helmut Wilhelm.

    Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her-
    ren! Das Bauhandwerk in Deutschland ist notleidend.
    Das ist allgemein bekannt. Alle Anstrengungen der
    Bundesregierung müssen selbstverständlich darauf ge-
    richtet sein, diese Not zu lindern und am Ende zu besei-
    tigen. Allein schon das Argument der bedrohten Ar-
    beitsplätze gebietet dies.

    Eine Ursache dieser Not sind die vielfach ver-
    schleppten Werklohnzahlungen der Besteller. Auch die-
    ser Tatsache muß ins Auge gesehen werden, weil die
    hohe Zahl der Insolvenzen im Baugewerbe, insbesonde-
    re die der kleineren Unternehmen im Osten der Repu-
    blik, wesentlich auf die verzögerte Begleichung von
    Handwerkerrechnungen zurückzuführen ist. Es stellt
    sich die Frage, wie ein vertragstreues Verhalten der
    Besteller hinsichtlich ihrer Zahlungsverpflichtungen er-
    zwungen werden kann und ob es überhaupt erzwungen
    werden kann.

    An dieser Stelle ist hervorzuheben, daß die privaten
    und gewerblichen Besteller von Bauwerken – und leider
    oft auch die öffentlichen – das praktizieren, was gerade
    bei Versicherungen, aber auch bei Banken an der Tages-
    ordnung ist und offensichtlich zum erfolgreichen Wirt-
    schaften dazuzugehören scheint: in allererster Linie an
    seine Möglichkeiten der Gewinnoptimierung zu denken,
    die Interessen des Vertragspartners aber hintanzustellen.
    Dazu gehört selbstverständlich auch, alle Möglichkeiten
    der Zahlungsverzögerung auszuschöpfen, die sich bie-
    ten. Natürlich ist selbst der Zug durch die Instanzen oft
    einkalkuliert.

    Diese Auffassung – machen wir uns doch bitte nichts
    vor – trifft nicht nur auf die Besteller von Bauwerken zu.
    Sie scheint mittlerweile leider zur vorherrschenden Ein-
    stellung im Umgang mit Vertragspartnern geworden zu
    sein, zumindest in all den Sparten, in denen es um viel
    Geld geht. Damit ist das Problem der fehlenden Zah-
    lungsmoral ein Problem unserer Gesellschaft geworden,
    das bei Teilen der Bauwirtschaft zu den schon mehrfach
    beschriebenen existenzbedrohenden und existenzver-
    nichtenden Folgen führt.

    Dr. Michael Luther






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Zahlungsmoral läßt sich aber leider nicht per De-
    kret herstellen oder verbessern. Wenn man sich die vor-
    liegenden Vorschläge der Opposition anschaut, ist fest-
    zustellen, daß ihr zugute gehalten werden kann, diesen
    Umstand erkannt zu haben. Demnach besteht Hand-
    lungsbedarf. Denn Anreize für vertragswidriges Ver-
    halten sind nach der derzeitigen Gesetzeslage durchaus
    vorhanden. Die Forderungen, die von der Opposition
    aufgestellt werden, sind aber entweder nicht zielführend,
    prozeßrechtlich zweifelhaft, verstoßen gegen Grundsätze
    des Schadensersatzrechts oder sind schlichtweg nur
    noch populistisch.

    Eines sollten wir in dieser Debatte nicht vergessen:
    Wer die Forderung erhebt, gesetzliche Vorschriften zu
    erlassen, die das ohnehin schon große finanzielle Risiko
    zum Beispiel der privaten Häuslebauer ins Unüber-
    schaubare treiben, muß sich nicht wundern, wenn bei
    diesen emotional eine Schwelle überschritten wird und
    sie von einem gefaßten Bauentschluß Abstand nehmen.
    Dies kann nicht im Sinne der Bauwirtschaft sein.

    Ich selbst hatte als Richter vielfach das Vergnügen, in
    Bauprozessen urteilen zu dürfen. Mir ist nicht gerade oft
    ein mangelfreies Bauwerk untergekommen. Wir befin-
    den uns also auf einer Gratwanderung, die nicht zu einer
    schädlichen Übersicherung der Bauindustrie führen darf.

    Die notwendigen Schritte, die in Angriff genommen
    werden, müssen also folgenden Kriterien – hier, aber
    auch nur insoweit, teile ich die Auffassung der PDS –
    genügen: Sie müssen ein ausgewogenes Verhältnis von
    Gläubiger- und Schuldnerschutz gewähren. Denn im
    Wirtschaftsleben wechselt in der Tat die Schuldner- und
    Gläubigerposition mehrfach. Sie müssen rechtsstaatlich
    unbedenklich sein. Daher halte ich den Vorschlag einer
    richterlichen Vorabverfügung für nicht vertretbar und
    eines sorgfältig und unparteilich handelnden Richters für
    unwürdig.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


    Die Rechtsgrundlagen müssen transparent sowie ver-
    ständlich sein und ohne bürokratischen Aufwand voll-
    zogen werden können. Die Forderung nach Anderkonten
    entspricht letzterem Erfordernis in keiner Weise.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Aus unserer Sicht sollen die rechtlichen Vorausset-
    zungen für die Begründung des Verzugs vereinfacht
    werden. Hierfür könnte zukünftig eine Rechnung genü-
    gen, in der das Zahlungsziel angegeben ist. Das Gesetz
    sollte zukünftig deutlich machen, daß der Zahlungsver-
    zug für den Schuldner folgenreich ist. Die pauschalen
    Verzugszinsen von derzeit 4 Prozent – bzw. von 5 Pro-
    zent im HGB – sollten auf mindestens 5 Prozentpunkte
    über dem Basissatz angehoben werden, und zwar nicht
    nur für Bauvorhaben. – Eine Sonderregelung im Bau-
    recht wäre meines Erachtens verfassungsrechtlich be-
    denklich. – Dies würde auch dem Richtlinienvorschlag
    der Europäischen Kommission entsprechen.

    Ich bin ebenfalls der Meinung, daß Besteller von
    Werkleistungen verpflichtet werden sollten, für abge-

    schlossene Teilleistungen und für vom Unternehmer be-
    schafftes Material Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse
    zu zahlen.

    Die Abnahmepflicht nach § 640 BGB kann dahin
    gehend erweitert werden, daß ein geringfügiger, die Ge-
    brauchsfähigkeit nicht hindernder Mangel eines Bau-
    werks nicht zur Verweigerung der Abnahme berechtigt,
    sondern nur zu einem Zurückbehalt eines Betrages etwa
    in mehrfacher Höhe der voraussichtlichen und üblichen
    Mängelbeseitigungskosten. Dies wird auf jeden Fall er-
    heblich prozeßverkürzend wirken und das Prozeßrisiko
    des Bestellers so erhöhen, daß auch die Zahl der will-
    kürlich und nur zur Zahlungsverweigerung angestreng-
    ten Prozesse abnehmen wird.

    Der Unionsentwurf schlägt vor, das Gesetz über die
    Sicherung der Bauforderungen in das BGB zu integrie-
    ren. Ich fürchte, das wird zu nichts führen. Das Gesetz
    besteht seit langem und findet weitgehend keine Beach-
    tung. Es führt außerdem nicht zu einer beschleunigten
    Zahlung, da es lediglich dazu verpflichtet, eingehende
    Baugelder und ihre Verwendung in Baubüchern festzu-
    halten. Es sagt aber nichts darüber, ob und aus welchen
    Gründen Baugelder zurückbehalten werden können. Das
    aber ist das eigentliche Problem.

    Die PDS konterkariert ihren eigenen Antrag. So for-
    dert sie einerseits, wie erwähnt, rechtsstaatlich unbe-
    denkliche Schritte, verlangt aber andererseits, bei
    Mahnverfahren, die in streitige Verfahren übergeleitet
    wurden, innerhalb von 120 Tagen ab Anhängigkeit ein
    Urteil zu verkünden. Wie dies bei Bauprozessen, die ge-
    rade bei Mängelrügen die Einschaltung von Sachver-
    ständigen erfordern, möglich sein soll, bleibt das Ge-
    heimnis der PDS.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Rainer Funke [F.D.P.])


    Ohnedies scheint der Antrag der PDS von einem gren-
    zenlosen Mißtrauen in die Justiz beseelt zu sein, da in
    dem Antrag pausenlos von Schadensersatzpflichten der
    Justizkasse die Rede ist und weniger von solchen der
    Bauvertragspartner.

    Die Bemerkung, daß eine solide personelle Ausstat-
    tung der Gerichte durch die Bundesländer – an Stelle
    der derzeit teilweise üblichen Stellenstreichungen – ei-
    ner Prozeßbeschleunigung und damit einem schnelleren
    Geldfluß an die Bauunternehmer durchaus dienlich sein
    kann, mag mir als Richter außer Dienst erlaubt sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Rainer Funke [F.D.P.])