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    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jochen-Konrad Fromme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsi-
    dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überein-
    stimmung im Ergebnis, daß wir diese Maßnahme fort-
    setzen wollen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß
    hier grundsätzliche Probleme auf der Tagesordnung ste-
    hen. Daß die Sanierung im Saarland und in Bremen
    noch nicht vollendet ist, wird in dem vorliegenden Be-
    richt damit begründet, daß sich die Steuereinnahmen an-
    ders entwickelt hätten, als man dies angenommen hatte.
    Wenn man die Steuerschätzung zu hoch ansetzt und sie
    in der Hoffnung zugrunde legt, daß die Vorhersage ein-
    tritt, dann braucht man sich über die anders verlaufende
    Entwicklung nicht zu wundern. Von dieser Entwicklung
    waren aber alle Länder und auch der Bund betroffen.

    Es ist heute nicht zu Unrecht schon mehrfach betont
    worden, daß der Länderfinanzausgleich die Einnahmen-
    seite zu 99,5 Prozent anzeigt. Deswegen liegen die Pro-
    bleme weniger auf der Einnahmenseite als auf der Aus-
    gabenseite. Ein Blick in die Statistik zeigt, daß das
    Saarland und Bremen bezüglich der Einnahmen pro
    Kopf im Vergleich zu den anderen Bundesländern gar
    nicht schlecht dastehen. Ich sage noch einmal: Die Pro-
    bleme liegen eher auf der Ausgabenseite als auf der Ein-
    nahmenseite. An der Lösung dieser Probleme muß gear-
    beitet werden.

    Aber es gibt Unterschiede zwischen dem Saarland
    und Bremen, die ich einmal deutlich machen will. Wenn
    man sich die Zahl der öffentlich Beschäftigten für je
    tausend Einwohner ansieht, dann erkennt man, daß

    Ministerpräsident Reinhard Klimmt (Saarland)







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Bremen mit 48,8 deutlich unter dem Durchschnitt der
    Stadtstaaten mit 60,1 liegt. Das Saarland jedoch liegt mit
    25,7 öffentlich Beschäftigten je tausend Einwohner
    deutlich über dem Durchschnitt der westlichen Flä-
    chenländer, trotz der Tatsache, daß es ein relativ kleines
    Land ist, das eine mittlere Verwaltungsebene, die andere
    Länder haben, gar nicht braucht. Selbst im Großstadt-
    vergleich weist Bremen immerhin noch die viertniedrig-
    ste Personalausstattung aller zwölf deutschen Großstädte
    auf.

    Bremen ist es gelungen, die Pro-Kopf-Ausgaben mit
    11 659 DM auf den Durchschnitt der Stadtstaaten zu
    drücken. Läßt man die Zinsausgaben einmal weg, so lie-
    gen die Ausgaben sogar unter dem Durchschnitt. Ganz
    anders sieht die Situation im Saarland aus. Dort liegt
    man mit 5 823 DM um mehr als 10 Prozent über dem
    Durchschnitt der Flächenländer von 5 099 DM. Dieser
    Unterschied bleibt auch dann bestehen, wenn man die
    Zinsausgaben wegläßt. Das ist um so unverständlicher,
    wenn man bedenkt, daß die Kosten in einem kleinen
    Bundesland doch kleiner als in einem großen Bundes-
    land sein müßten.

    Da es sich bei beiden Ländern um relativ kleine Län-
    der handelt, sind die Struktur und der Prozeß vergleich-
    bar. Das heißt: Es muß unterschiedlich gearbeitet wor-
    den sein. Man könnte doch glatt auf die Idee kommen,
    daß das unterschiedliche Engagement der jeweiligen
    Ministerpräsidenten ausschlaggebend ist. Denn einer der
    beiden war mehr im Bund unterwegs als in seinem eige-
    nen Land und hat sich nicht so sehr um die Angelegen-
    heiten des eigenen Landes gekümmert. Aber das hat sich
    nun geändert. Jetzt wird derjenige, der verantwortlich
    ist, zu 100 Prozent im Saarland tätig sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, auch wenn die entspre-

    chende Länderarbeitsgruppe einvernehmlich zu dem Er-
    gebnis gekommen ist, daß die Sanierungsmaßnahme
    fortgesetzt werden muß, muß man doch weiter ein kriti-
    sches Auge darauf werfen. Die Tatsache, daß die Förde-
    rung jetzt von Anfang an degressiv ausgestaltet ist, läßt
    hoffen, daß die Maßnahme damit beendet ist. Die Finan-
    zierung – das ist heute mehrfach angeklungen – ist ange-
    sichts des Bundeshaushaltes natürlich sehr schwierig.
    Aber eins muß klar sein: Finanzminister Eichel hat an-
    gekündigt, die 12 Milliarden DM würden demnächst in
    die Deckungsquotenberechnung einbezogen, also auf
    Länder und Kommunen umgelegt. Das darf aber nicht
    dazu führen, daß solche Instrumente mißbraucht werden,
    um Wahlgeschenke auf Kosten anderer zu finanzieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das hat nichts damit zu tun, daß alle verantwortlich
    sind; das geht nur einvernehmlich.

    In diesem Zusammenhang erinnere ich an das Bei-
    spiel des Kindergeldes. Herr Müller, wer im Glashaus
    sitzt, darf nicht mit Steinen werfen! Sie haben uns vor-
    geworfen, wir hätten in der Vergangenheit Politik auf
    Kosten anderer gemacht. Was haben Sie denn gemacht?
    Im Grundgesetz findet sich eine Sonderlastenregelung
    für den Kindergeldbereich. Den haben die A-Länder im

    Zuge der Neuregelung 1996 dem Bund abgetrotzt. Jetzt,
    meine Damen und Herren, wo erstmalig diese Regelung
    greifen müßte, wollen Sie nichts mehr davon wissen.
    Obwohl es eine Sonderregelung gibt, die nach ihrer Ent-
    stehungsgeschichte nichts anderes bedeuten kann, als
    daß exakt die Frage des Familienlastenausgleichs her-
    ausgegriffen und im Verhältnis 76:24 Prozent gelöst
    werden soll, stellen Sie sich schlicht und einfach auf den
    Standpunkt, man müsse das im Paket sehen, könne das
    nur insgesamt machen, und wenn die Länder und Ge-
    meinden insgesamt unter dem Strich – in welchen
    Klammern auch immer, die Sie künstlich ziehen – nicht
    belastet würden, dann sei das in Ordnung. Nicht einmal
    diesen formellen Standpunkt, zu dem ich ausdrücklich
    sage, daß er wegen der Entstehungsgeschichte falsch ist,
    haben Sie eingehalten. Sie haben vergessen, daß Sie das
    Kindergeld mit dem Vorläufer einst aus dem Gesamtpa-
    ket herausgeklammert haben. Damit ist nicht einmal
    mehr die formelle Voraussetzung dafür erfüllt, daß der
    Lastenausgleich sozusagen in einem Paket stimmt. Ich
    hoffe, daß ein Bundesland sich aufrafft, seine Rechte
    und die Rechte seiner Kommunen wahrnimmt und Kla-
    ge vor dem Bundesverfassungsgericht erhebt, um diesen
    Punkt anzugreifen. Denn Sie haben die Rechte der ande-
    ren mit den Füßen getreten.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir uns heute mit den Sonder-Bundes-

    ergänzungszuweisungen befassen, dann macht schon
    allein der Ausdruck, allein die sprachliche Bezeichnung
    deutlich, daß es eigentlich nur um ein Kurieren am
    Symptom geht, aber nicht darum, das Übel an der Wur-
    zel zu fassen. Ich bin froh, daß die Grundsatzdebatte
    schon soweit fortgeschritten ist und daß wir uns in den
    Grundsätzen – solange es noch nicht an die Realisierung
    geht – offenbar weitgehend einig sind. Ein Weg, um zu
    einer Verbesserung zu kommen, ist es, die Eigenverant-
    wortung und die Gestaltungsmöglichkeiten für die
    Haushalte der Länder auf der Einnahmen- und auf der
    Ausgabenseite zu stärken. Dem steht unsere gegenwär-
    tige föderale Ordnung entgegen.

    Lieber Herr Müller, ich freue mich, daß Sie das Urteil
    des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes angesprochen
    haben. Was nützt das beste Urteil, was nützt das beste
    Rechtssystem, wenn eine Regierung nicht bereit ist, sich
    daran zu halten? Immerhin mußte der niedersächsische
    Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler sich drei-
    mal vom Staatsgerichtshof bescheinigen lassen, daß er
    die Verfassung gebrochen hat. Der vierte Streit bahnt
    sich an, weil das Land immer noch nicht bereit ist, die
    Strukturen zu akzeptieren, die die Verfassung vorgibt.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Was hat das mit dem Thema zu tun?)


    – Herr von Larcher, was das mit dem Thema zu tun hat,
    kann ich Ihnen ganz genau sagen. Selbst wenn es uns
    gelänge, richtige Strukturen zu erarbeiten – daß sie ver-
    ändert werden müssen, darüber sind wir uns einig –,
    käme es dann natürlich darauf an, daß sie auch einge-
    halten werden. Dafür stehen Personen, oder sie stehen
    eben nicht dafür.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Jochen-Konrad Fromme






    (A) (C)



    (B) (D)


    Genau das haben wir an der Person, die ich erwähnt ha-
    be, gesehen.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Billige Polemik!)

    Ein wichtiger Bestandteil in diesem Kanon ist der

    Länderfinanzausgleich. Gerade das Thema Sonder-
    Bundesergänzungszuweisungen und die relativ gute
    Einnahmesituation der Notständler zeigt, daß grundle-
    gende Erneuerungen notwendig sind. Wir brauchen
    mehr Wettbewerbsföderalismus. Daß das funktionieren
    kann, haben wir in der Vergangenheit in Deutschland
    selbst bewiesen. Als wir nämlich 1947 die erste Finanz-
    verfassung gemacht haben und keinen Länderfinanzaus-
    gleich hatten, waren die Länder viel stärker darauf an-
    gewiesen, selbst kreativ zu werden.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Wie alt waren Sie 1947?)


    Schauen Sie doch einmal auf das Beispiel Bayern
    und auf das Beispiel Schleswig-Holstein! Schleswig-
    Holstein befand sich damals am Ende der Leistungsska-
    la. Es verfügte über ein Fünftel der Einnahmen des Spit-
    zenreiters Bayern und hat sich dann nach vorne gear-
    beitet.

    Bei einem System aber – ein solches haben wir im
    Laufe der Jahre geschaffen –, bei dem es gar nicht dar-
    auf ankommt – –


    (Detlev von Larcher [SPD]: Aber Bayern war Empfängerland von Bremen!)


    – Herr von Larcher, hören Sie doch einmal zu!

    (Zuruf von der SPD: Wir haben keine Lust mehr zuzuhören!)

    Bei einem System, durch das ein Land ohne Rück-

    sicht auf das eigene Verhalten über den Länderfinanz-
    ausgleich praktisch zu 99,5 Prozent so gestellt wird wie
    ein reiches oder armes Land, braucht man sich nicht zu
    wundern, daß sich die einzelnen gar nicht anstrengen, zu
    Verbesserungen zu kommen; denn es lohnt sich einfach
    nicht, und es kommt zu Ungerechtigkeiten.

    Nehmen Sie doch nur einmal das Beispiel Steuervoll-
    zug. Warum soll ein Bundesland etwa in eine Be-
    triebsprüfung Geld investieren, seine Betriebe durch das
    Anlegen harter Maßstäbe ärgern, um Steuern hereinzu-
    holen, die dann auf alle umverteilt werden? Die Ausga-
    ben bleiben, und die Erfolge gehen weg. Das kann doch
    kein Anreiz sein, und es führt zu deutlichen Ungerech-
    tigkeiten. Das muß geändert werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Da gibt es doch schon Vorschläge!)


    Dem steht auch nicht das Gebot nach Vereinheitli-
    chung der Lebensverhältnisse entgegen. Die Finanzver-
    fassung kennt dies gerade nicht, sondern diese Klausel
    steht im Grundgesetz. Deswegen ist es auch nicht not-
    wendig, daß das gemacht wird. Wir müssen das, was wir
    in zwei Schritten, nämlich 1955 und 1969, mit den
    Finanzreformen gemacht haben, wieder rückgängig
    machen.

    1955 haben wir – um es in Ihr Gedächtnis zurückzu-
    rufen – den kleinen Steuerverbund und in ersten Schrit-
    ten den Länderfinanzausgleich eingeführt, allerdings auf
    wesentlich niedrigerer Basis. Hätten wir dieses System
    beibehalten, so würde das Saarland heute nur noch Zu-
    weisungen im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten.
    Die Tatsache, daß heute so viele Länder Zuweisungen
    erhalten, ist doch nur darauf zurückzuführen, daß der
    Prozentsatz für die Sockelgarantie von ursprünglich 88
    Prozent auf über 99 Prozent angehoben worden ist. Eine
    solche Gestaltung hat zur Folge, daß die Früchte einer
    Strukturpolitik eben nicht im eigenen Land bleiben. Die
    Länder bleiben einerseits auf den Kosten sitzen, haben
    andererseits aber nichts von den Erfolgen. Das jetzige
    System sorgt nicht dafür, daß die Länder sich wirklich
    anstrengen, auf der Ausgabenseite etwas zu tun. Das se-
    hen wir ja auch daran, wie es gelaufen ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Der saarländische Ministerpräsident hat doch den Erfolgsweg gezeigt!)


    – Herr von Larcher, wenn Sie etwas sagen wollen, dann
    melden Sie sich doch zu Wort.

    Die Finanzreform von 1969 hat diesen Zustand noch
    in einem weiteren Punkt verstärkt. Wir haben nämlich
    die Politikverflechtung perfektioniert. Auf der Einnah-
    menseite wurde der große Verbund geschaffen. Das
    heißt, alle steuerlichen Regelungen können nur noch im
    Einvernehmen zwischen Bund und Ländern geändert
    werden und wirken für alle. Auf der Ausgabenseite wur-
    de dies durch die Gemeinschaftsaufgaben komplettiert.

    Außerdem haben wir viel stärker als in der Vergan-
    genheit von der Rahmengesetzgebung Gebrauch ge-
    macht, so daß im Grunde genommen alle jetzt in dem
    gleichen Korsett stecken. Kein Land – wollte es auch
    noch so gern gegen den Strom schwimmen – kommt
    heraus. Das ist der Strukturfehler, den wir im Augen-
    blick haben. Deswegen brauchen wir grundlegende Ver-
    änderungen über den Finanzausgleich hinaus.

    Der Wissenschaftler Needhams hat die Behauptung
    aufgestellt – dafür spricht einiges –, daß Europa im
    Mittelalter deshalb stärker geworden ist als das damals
    technisch viel weiter entwickelte China, weil in Europa,
    bedingt durch die Kleinstaaterei, die natürlich auch
    manchen Nachteil hatte, jeder für sich etwas tun konnte.
    Jeder konnte eigene Experimente durchführen. Man
    konnte sehr schnell und sehr wirksam etwas ausprobie-
    ren. Meine Damen und Herren, man muß auch neue
    Dinge ausprobieren.

    Ich will nicht zur Kleinstaaterei zurück; vielmehr will
    ich, daß ein Land eigene Verantwortung tragen kann.
    Aber das ist nur über die Einnahmenseite und über die
    Ausgabenseite möglich. Wir haben heute selbst im Kul-
    turbereich, von dem wir immer meinen, er sei die Do-
    mäne der Länder, gar nicht mehr die Möglichkeit zum
    eigenen Handeln; denn kein Land kann über seine
    Hochschulen bestimmen. Das ist eine Gemeinschafts-
    aufgabe geworden, da alle Länder gemeinsam darüber
    bestimmen. Deshalb funktioniert an dieser Stelle die
    Kulturhoheit der Länder nicht. Wir müssen hier zu er-
    heblichen Verbesserungen kommen.

    Jochen-Konrad Fromme






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Das ist möglich. Wie gesagt, wir haben in den Auf-
    baujahren, den starken 50er und den 60er Jahren, in de-
    nen wir dieses System so nicht hatten, große Erfolge er-
    zielt. Ich wiederhole es: Nicht umsonst konnten sich
    Bayern und Schleswig-Holstein, beides Flächenländer,
    von den letzten Plätzen nach vorne arbeiten, eben weil
    sie die Möglichkeiten hatten, eigenverantwortlich zu ge-
    stalten und selbst zu bestimmen, ob sie ihre Finanzmittel
    in den konsumtiven oder in den investiven Bereich lei-
    ten.


    (Zuruf von der SPD)

    – Natürlich haben die Bayern am Anfang Geld bekom-
    men. Das ist doch gar keine Frage. Aber sie haben etwas
    daraus gemacht, und sie haben es geschafft. Darin be-
    steht doch der Unterschied.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir müssen auf diesem Gebiet zu strukturellen

    Veränderungen kommen. Dies muß möglich sein, und
    es ist auch möglich. Wie gesagt, das System hat deutlich
    gemacht, daß man Fortschritte erzielen kann.

    Daß Sie von der rotgrünen Koalition sich davor
    fürchten, eigenverantwortlich handeln zu müssen, kann
    ich verstehen. Nach dem Desaster, das Sie mit Ihren
    Hauruckreformen erreicht haben, haben Sie im Augen-
    blick die Nase natürlich voll, was eigenverantwortliches
    Handeln angeht.


    (Lachen des Abg. Detlev von Larcher [SPD])

    Deswegen sprechen Sie sich dagegen aus.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Wir freuen uns über den neuen Finanzminister. Er hat
    uns im Finanzausschuß deutlich gemacht, daß in Zu-
    kunft Genauigkeit vor Geschwindigkeit geht. Ich höre,
    allein mir fehlt der Glaube. War er es nicht und niemand
    anders, der als Ministerpräsident in seiner Person dieses
    Hauruckverfahren überhaupt möglich gemacht hat?


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir warten auf Beweise, daß sich in diesem Bereich et-
    was grundlegend verändert.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Er ist weder genau noch schnell!)


    Ich komme auf einen weiteren Punkt zu sprechen.
    Die Statistik im Gemeindefinanzreformgesetz hat sich
    verändert. In dieser existentiell ganz wichtigen Frage
    haben wir einen großen Fortschritt gemacht. Meine Fra-
    ge im Finanzausschuß, ob die kommunalen Spitzenver-
    bände am Verfahren beteiligt worden sind, wurde mit Ja
    beantwortet; das solle in Zukunft immer so sein.

    Ich hoffe, daß das in Zukunft nicht nur bei den un-
    wichtigen Fragen der Statistik der Fall ist, sondern auch
    bei den wichtigen Fragen. Ich komme auf die Kinder-
    geldregelung zurück. Auf meine Frage, ob mit den
    kommunalen Spitzenverbänden darüber überhaupt ver-

    handelt worden sei, hat das Bundesfinanzministerium
    geantwortet, es habe in diesem Punkt überhaupt keine
    Aufgabenzuständigkeit. Wer so handelt, der braucht sich
    nicht zu wundern, wenn ihm der Wind ins Gesicht weht.

    Auch das gehört zu strukturellen Veränderungen. Je-
    der muß für sich handeln. Wenn das geschieht, kann je-
    der für sich verantwortlich gemacht werden und keiner
    wird dazu kommen, seine eigenen politischen Risiken
    durch Fehlpolitik auszugleichen. Dies ist beispielsweise
    in Bremen geschehen, wo in der Werftenpolitik und ge-
    genüber der Automobilindustrie große Schäden ange-
    richtet worden sind. In einem System, wie wir es uns
    vorstellen, würden die Schäden nicht auf den bremi-
    schen Schultern landen, sondern auf allen Schultern;
    deswegen brauchen wir ein Gesetz, das dies leistet.

    Wenn es Eigenverantwortlichkeit gibt, dann werden
    sich die Zustände in diesem Bereich verbessern und
    dann werden wir uns in Zukunft nicht mehr über Repa-
    raturen, sondern mehr über strukturelle Fragen unter-
    halten. Das wäre besser. Ich hoffe, daß die Diskussion,
    die hierzu angefangen hat, dazu führt, daß wir uns dann,
    wenn es an die Umsetzung im Detail geht, einig werden.

    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der F.D.P.)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als
nächster Redner hat der Kollege Horst Schild von der
SPD-Fraktion das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Schild


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Der Kollege Hoyer beklagt die Schlamperei
    der beteiligten Länder, die sehenden Auges in das finan-
    zielle Desaster hineingeschlittert seien, und darüber hin-
    aus die Mißwirtschaft in den beteiligten Ländern. Die
    Botschaft soll wohl lauten: Die F.D.P. war nicht dabei,
    sonst wäre das natürlich ganz anders gelaufen.


    (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Besser wäre es!)


    Herr Kollege Fromme lobt Bremen und tadelt das Saar-
    land. Das zielt letztlich in die gleiche Richtung.

    Nun, so ganz vergeßlich wollen wir nicht sein. Im
    Sanierungsbericht des Saarlandes von 1977 wurde dar-
    auf hingewiesen – der Ministerpräsident des Saarlandes
    hat es ja auch hier schon angedeutet –, daß bereits seit
    1974 wesentliche Personalausgaben und sächliche Ver-
    waltungsausgaben durch Kreditaufnahme finanziert
    worden sind. Das hat auch kein Ende gefunden, als die
    F.D.P. im Saarland in die Regierung kam. Dieser Pro-
    zeß hat – daher will ich das Ganze ja gar nicht den be-
    teiligten politischen Parteien anlasten – ganz objektive
    Gründe. Auch in Bremen liegt es nicht daran, daß seit
    1995 eine andere Koalition als in den Jahren 1991 bis
    1995, wo die F.D.P. an der Regierung beteiligt war, re-
    giert, sondern auch dort bestanden die gleichen objektiv
    feststellbaren Probleme. Ich will auch gar nicht bestrei-
    ten, daß sich die F.D.P. in der damaligen Koalition in
    Bremen an Bemühungen zur Sanierung der Finanzen

    Jochen-Konrad Fromme






    (A) (C)



    (B) (D)


    dieses Bundeslandes durchaus beteiligt hat. Nein, meine
    Kolleginnen und Kollegen, es gibt sicherlich ein paar
    objektive Gründe, die dazu geführt haben, daß sich diese
    beiden Länder in einer ganz extremen Haushaltslage be-
    finden.

    Heute geht es darum, ihnen weiterhin die Hand zu
    reichen und so die Chance zu eröffnen, diese extreme
    Haushaltsnotsituation bis zum Jahre 2004 endgültig zu
    überwinden. Es ist ja heute schon gesagt worden, daß
    das Bundesverfassungsgericht schon 1992 diese Notlage
    konstatiert hat. Auf Grund objektiver Daten ist es trotz
    aller Hoffnungen nicht möglich gewesen, im Zeitraum
    von 1994 bis 1998 diese extreme Haushaltssituation zu
    überwinden. Aber die Daten, die uns zur Verfügung ste-
    hen, zeigen eindeutig, daß die Trendwende da ist. Wir
    können nur hoffen, daß es die allgemeinen Rahmenbe-
    dingungen erlauben, daß diese beiden Länder bis zum
    Ablauf des Jahres 2004 das erreicht haben, wofür wir
    ihnen heute die Hand reichen.


    (Beifall bei der SPD)

    Unstrittig, meine Damen und Herren, ist doch, daß in

    beiden Ländern in diesen Jahren nachweislich erhebli-
    che Anstrengungen unternommen worden sind.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Schulden machen ist eine große Anstrengung!)


    Über Parteigrenzen hinweg besteht doch Einigkeit dar-
    über, daß diese Anstrengungen wirklich unternommen
    wurden. In dieser Einschätzung sind sich auch die Bun-
    desregierung und der Bundesrat einig.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Das gilt – auch das ist gesagt worden – nicht erst seit
    dem Regierungswechsel im letzten Herbst. Die Bund-
    Länder-Arbeitsgruppe zum Fortgang der Haushaltssa-
    nierung hat ja bereits 1997 einvernehmlich als Ergebnis
    festgestellt, daß beide Länder das Sanierungsziel bis
    1998 nicht erreichen werden, weil sie sich – ich zitiere
    aus dem Bericht – „weiter in einer extremen Haushalts-
    notlage befinden (werden), aus der sie sich aus eigener
    Kraft nicht befreien können, auch wenn sich der Ab-
    stand zu den anderen Ländern verringert hat.“ Damit gilt
    weiterhin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
    27. Mai 1992, nach dem die bundesstaatliche Gemein-
    schaft verpflichtet ist, Einzelländern bei bestehenden
    extremen Haushaltssituationen zu helfen.

    Auch die Finanzministerkonferenz der Länder hat
    1998 die Fortsetzung der Sanierungsprogramme unter-
    stützt. Der damalige Finanzminister hat ja exakt die
    Summe, die im heutigen Gesetz der Bundesregierung
    steht, als notwendig angekündigt. Daß es dabei einige
    Differenzierungen gab, ist vorhin deutlich geworden.
    Wer sich einmal den Abschlußbericht der Sanierungs-
    kommission von 1997 anschaut, kann beim Nachlesen
    eindeutig feststellen, welche Position die alte abge-
    wählte Bundesregierung in dieser Frage eingenommen
    hat. Ich empfehle das denen, die heute den Eindruck er-
    weckt haben, als ginge es hier sozusagen nur noch um
    die Kontinuität in der Fortsetzung dessen, was Minister
    Waigel in der letzten Wahlperiode versprochen hat.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Sehr richtig!)


    Das Verhalten und die Äußerungen der Bundesregie-
    rung, die in den Protokollen der Bund-Länder-
    Kommission nachzulesen sind, sind sehr restriktiv und
    zurückhaltend; das darf man heute mit aller Deutlichkeit
    sagen, ohne daß wir den Blick nur in die Vergangenheit
    richten wollten.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Sehr wahr!)

    Mit der Zustimmung zu dem heutigen Gesetzentwurf

    löst der Bundestag, letztlich wie schon der Bundesrat,
    sein Versprechen auf Fortsetzung der Hilfe ein. Das ist
    verfassungsrechtlich geboten. Die SPD-Bundestags-
    fraktion hält die Verlängerung dieser Hilfe auch für fi-
    nanzpolitisch vertretbar. Sie hat sie deshalb auch in den
    Bundeshaushalt eingestellt, im Gegensatz zu der alten
    Regierung, die diese Hilfe in dem Entwurf des Bundes-
    haushaltes im letzten Jahr nicht vorgesehen hatte. Dieser
    Gesetzentwurf sieht vor – ich wiederhole das letztlich
    nur –, daß beide Länder zusammen im Jahre 1999 3
    Milliarden DM erhalten und daß diese Ergänzungszu-
    weisungen bis auf 1,2 Milliarden DM im Jahre 2004
    stetig zurückgeführt werden.

    Das ist noch nicht alles. Diese Zuweisungen sind mit
    entsprechenden Maßgaben für Bremen und das Saarland
    verbunden. Das war auch in der Vergangenheit so, aber
    diese Maßgaben sind noch präzisiert, man kann auch sa-
    gen: verschärft worden. Der Ausgabenzuwachs ist un-
    terhalb der Empfehlung des Finanzplanungsrats für den
    allgemeinen Ausgabenzuwachs zu halten. Noch schärfer
    sind die Restriktionen im Bereich der konsumtiven Aus-
    gaben. Die Zuweisungen sind ferner unmittelbar zur
    Schuldentilgung zu verwenden. In Bremen, das bereits
    seit 1994 ein ehrgeiziges Investitionssonderprogramm
    durchführt, sind die Zinsersparnisse zur Verminderung
    der Verschuldung einzusetzen. Das Saarland soll in die
    Lage versetzt werden, stärker als bisher auch Investitio-
    nen zu tätigen, die die Wirtschaftskraft fördern. Schließ-
    lich müssen die Länder, wie auch in der Vergangenheit,
    jährlich über die Fortschritte bei der Haushaltssanierung
    berichten.

    Diese Maßgaben und die abnehmende Höhe der
    jährlichen Zuweisungen sorgen dafür, daß sowohl Bre-
    men als auch das Saarland unter hohem Druck stehen,
    weitere Anstrengungen zur Sanierung ihrer Haushalte zu
    unternehmen. Es gibt keinen Grund, an dem Willen und
    der Fähigkeit dieser Länder zur Haushaltssanierung zu
    zweifeln.


    (Beifall bei der SPD)

    Kollege Fromme, Sie haben, wie ich, die Daten –

    Zinslastquoten, Zinsausgaben usw. – vom BMF be-
    kommen. Wenn man sich einmal nicht nur die Daten des
    Saarlandes und Bremens anschaut, sondern auch einen
    Vergleich zu den anderen Bundesländern zieht – völlig
    unabhängig von den Mehrheiten in diesen Ländern –,
    könnte man zu dem Schluß kommen, das sei ein Weg,
    den auch andere Bundesländer bisweilen einmal beden-
    ken sollten.

    Trotz der eben angedeuteten positiven Tendenzen in
    beiden Ländern befindet sich das Wirtschaftsniveau
    noch immer deutlich unter dem bundesdeutschen Durch-

    Horst Schild






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    schnitt; das ist nicht zu verhehlen. Das belegen wichtige
    Indikatoren, die heute schon angedeutet worden sind.
    Diese Probleme können im System des allgemeinen
    Finanzausgleichs in der Tat nicht hinreichend berück-
    sichtigt werden.

    Es geht hier und heute jedoch nicht um die Neuord-
    nung der Finanzverfassung und um die Diskussion, wie
    diese eventuell umgestaltet werden sollte.


    (Volker Kröning [SPD]: So ist es!)

    Das steht auf einem anderen Blatt. Diese Diskussionen
    werden sicherlich in Kürze erst einmal Gegenstand der
    Bund-Länder-Regierungskommission sein, die im De-
    zember 1998 vom Bundeskanzler und den Ministerprä-
    sidenten der Länder einberufen worden ist. Aber wenn
    dort die vorbereitenden Aufgaben diskutiert worden
    sind, wird sich sicherlich auch der Deutsche Bundestag
    mit diesem Problem befassen müssen. In diesem Zu-
    sammenhang will ich – ohne auf das, was zum Thema
    Länderfinanzausgleich gesagt worden ist, einzugehen –
    noch sagen: Die Solidarität der Starken mit den Schwa-
    chen und insbesondere die Solidarität mit den neuen
    Ländern wird dabei einer der unverrückbaren Eckpunkte
    sein.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. UweJens Rössel [PDS])


    Hier geht es nur um die Sonderlasten finanzschwa-
    cher Länder, die vorübergehend zu einer extremen
    Haushaltsnotlage geführt haben. Insgesamt stimmen wir
    der Einschätzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu,
    daß eine weitere Gewährung von Sanierungsbeihilfen –
    zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – notwendig
    ist, um den bisher erreichten Sanierungsfortschritt zu si-
    chern.

    Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf
    ist ein Beitrag der Solidarität des Bundes mit den Län-
    dern Bremen und Saarland geleistet worden. Nach Ab-
    lauf der für weitere sechs Jahre gewährten Ergänzungs-
    zuweisungen wird Bremen und dem Saarland der An-
    schluß an die Haushaltssituation der anderen Länder er-
    möglicht. Damit wird auch ein Beitrag zur Stärkung des
    Föderalismus in dieser Republik geleistet.


    (Beifall bei der SPD)

    Es ist eine einstimmige Zustimmung des Bundesrates er-
    folgt. Auch der Finanzausschuß des Bundestages hat
    einstimmig zugestimmt. Ich denke, dies wird auch heute
    trotz aller unterschiedlichen und differenzierten Bewer-
    tungen im Detail so sein.

    Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zu dem
    zweiten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfes machen,
    zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. In
    diesem Gesetz wurde 1997 die Beteiligung der Gemein-
    den an der Umsatzsteuer als Ausgleich für den Fortfall
    der Gewerbekapitalsteuer geregelt. Wir haben uns da-
    mals verpflichtet, im Jahre 1999 den vorläufigen Schlüs-
    sel für die Verteilung der Umsatzsteuer auf die einzel-
    nen Gemeinden an Hand von aktuellen Statistiken zu
    überprüfen. Hiermit soll sichergestellt werden, daß die
    Gemeinden – wie den kommunalen Spitzenverbänden

    versprochen – durch die Umsatzsteuerbeteiligung nicht
    schlechtergestellt werden als zu Zeiten des Bestehens
    der Gewerbekapitalsteuer.

    Auf Grund der Rechtslage ist es nicht möglich, daß
    das Statistische Bundesamt diese Zahlen weitergibt. Mit
    dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir ermögli-
    chen, daß den kommunalen Spitzenverbänden und den
    Gemeinden die erforderlichen Daten zur Überprüfung
    des Verteilungsschlüssels zur Verfügung gestellt wer-
    den. Nur so können sie die Berechnung des Verteilungs-
    schlüssels nachvollziehen und überprüfen. Ohne diese
    Gesetzesänderung wäre dies nicht möglich. Auch damit
    leisten wir einen Beitrag dafür, das Vertrauen der Kom-
    munen in die Politik dieses Hauses zu stärken.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)