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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Hoyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Ministerpräsident,
    ich begrüße es im übrigen außerordentlich, daß Sie heute
    hier sind. Die Tatsache, daß der Bremer Bürgermeister

    Klaus Wolfgang Müller (Kiel)







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    bzw. sein Finanzsenator es nicht für erforderlich gehal-
    ten haben, hier heute zu erscheinen, stimmt mich etwas
    traurig. Insofern können Sie gleich vielleicht ein paar
    Takte für Bremen mitsagen. Ich halte es insgesamt für
    einen schlechten Stil, sich hier mal eben 7,7 Milliarden
    DM beim Bundesgesetzgeber abzuholen und nicht ein-
    mal auf der Bundesratsbank präsent zu sein.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    Zum zweiten. Immer wieder, wenn Gelder des Bun-
    des verteilt werden sollen, findet sich die gleiche un-
    rühmliche Allianz im Bundesrat. Soviel Einigkeit im
    Bundesrat macht einen automatisch mißtrauisch. Liest
    man das Protokoll aus dem Bundesrat, so erscheint
    selbst der bayerische Löwe, normalerweise nicht gerade
    der größte Anhänger saarländischer und bremischer
    Finanzpolitik, plötzlich wie ein handzahmer Kuschelbär.
    Da sagt selbst Herr Bocklet als Vertreter Bayerns, es sei
    anzuerkennen, daß sich die beiden Länder so sehr um
    Haushaltssanierung bemüht hätten. Der Grund ist klar:
    Es geht um fremdes Geld; es geht nämlich allein um
    Bundesmittel.

    Richtig ist natürlich, daß wir auf Grund des Urteils
    des Bundesverfassungsgerichts und auf Grund unserer
    Solidaritätsverpflichtung gegenüber den Menschen in
    Bremen und im Saarland gefordert sind, zwei Länder
    aufzupäppeln, die mit Vollgas und sehenden Auges ins
    finanzielle Desaster geschlittert sind. Richtig ist auch,
    daß der Bund die Ergänzungszuweisungen bisher alleine
    geleistet hat. Richtig ist aber nicht, daß das so bleiben
    muß;


    (Zuruf von der SPD: Muß nicht, aber kann!)

    denn das Bundesverfassungsgericht spricht ausdrücklich
    davon, daß die bundesstaatliche Gemeinschaft, also auch
    die Länder, in der Pflicht seien.

    Wir, CDU/CSU und F.D.P., wollten auch die Länder
    in die Pflicht nehmen. Dieses Vorhaben halte ich auch
    jetzt noch für richtig, nicht nur, um die Lasten auf mehr
    Schultern zu verteilen, sondern auch, weil der politische
    Druck auf diese Länder für mehr und vor allen Din-
    gen für wirksame Reformen aufrechterhalten bleiben
    muß. Dazu können auch die anderen Bundesländer bei-
    tragen.

    Meine Damen und Herren, man kommt nicht umhin,
    etwas zu der jahrelangen Mißwirtschaft in den betei-
    ligten Ländern zu sagen. Bei Bremen denke ich nur an
    die Vulkan-Werft und das damit verbundene Fiasko, das
    der Bremer Senat, damals noch unter roter Führung,
    maßgeblich zu verantworten hatte.

    Eine weitere Zahl mag das Bremer Desaster noch
    einmal vor Augen führen: Für 1992, also ein Jahr bevor
    das Bundesverfassungsgerichtsurteil erging, lag der
    Schuldenstand pro Bremer Einwohner bei mehr als
    24 000 DM. Das ist fast zehnmal soviel wie zur gleichen
    Zeit in Bayern und ein Vielfaches von den Zahlen ande-
    rer Bundesländer. Es war und ist die Spitzenposition. Es
    sei hier nur am Rande vermerkt, daß der Schuldenstand
    pro Einwohner 1996 und 1997 sogar noch darüber lag,
    und das trotz laufender Finanztransfers. Bremen ist so-

    mit weiterhin einsame Spitze bei der Pro-Kopf-
    Verschuldung.


    (Volker Kröning [SPD]: Ein Stadtstaat!)

    Es ist geradezu eine Verhöhnung der Arbeitslosen in

    Bremen und im Saarland, wenn in der Begründung zum
    Gesetzentwurf darauf verwiesen wird, Bremen und das
    Saarland hätten Anschluß an die allgemeine Wachs-
    tumsdynamik gefunden. Die aktuelle Arbeitslosenquote
    im Saarland liegt bei 12,2, in Bremen bei 16,4 Prozent.
    Solche Werte erreicht sonst nur Ostdeutschland, und das
    ist immerhin 40 Jahre lang von der SED-Planwirtschaft
    runtergewirtschaftet worden.


    (Volker Kröning [SPD]: Das Wirtschaftswachstum ist überdurchschnittlich!)


    Herr Präsident, Meine Damen und Herren, die Ver-
    längerung der Leistungen an das Saarland und an Bre-
    men muß ein weiterer Anlaß sein, den jetzigen Länder-
    finanzausgleich auf den Prüfstand zu stellen. Das im-
    mer komplizierter werdende Durcheinander von öffent-
    lichen Einnahmen, Ausgaben und Aufgaben sowie der
    sich jedes Jahr im Vermittlungsausschuß wiederholende
    Streit ums Geld zeigen doch nur: Wir brauchen endlich
    eine neue Finanzverfassung. Ich freue mich auf die
    Enquete-Kommission, Herr Kollege Müller. Ich hoffe
    nur, daß das nicht ein Begräbnis erster Klasse wird oder
    der Versuch, das Thema ad kalendas Graecas zu verta-
    gen.

    Wir brauchen eine Finanzverfassung, die den Bund,
    den Ländern, den Gemeinden jeweils eigene Steuerein-
    nahmen zuweist, und zwar in einer Weise, die es ihnen
    ermöglicht, die Höhe ihrer Steuereinnahmen und die
    Belastung ihrer Bürger im verfassungsrechtlich vorge-
    gebenen Rahmen selbst zu bestimmen. Es muß wieder
    mehr Trennschärfe geben zwischen Aufgaben, Ausga-
    ben und Einnahmen des Bundes einerseits und Aufga-
    ben, Ausgaben und Einnahmen der Länder andererseits.
    Für das Verhältnis von Ländern und Kommunen könnte
    man ähnliches anführen.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das heißt dann auch, daß das Leistungsprinzip auf
    allen Ebenen wieder zur Geltung gebracht werden muß.
    Es kann nicht angehen, daß übermäßige Anstrengungen
    von Ländern insofern bestraft werden, als diese dann
    übermäßige Schlamperei anderer Bundesländer ausglei-
    chen müssen. Wir erwarten von der neuen Finanzverfas-
    sung mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Ge-
    bietskörperschaften. Ich betone noch einmal: Das betrifft
    nicht nur das Verhältnis von Bund und Ländern, sondern
    auch das Verhältnis der Länder untereinander und das
    Verhältnis der Länder zu ihren Kommunen.

    Es ist doch so: Der bisherige Finanzausgleich gibt
    kaum Anreize zur Ausschöpfung der eigenen Steuer-
    quellen. Der bisherige Finanzausgleich bestraft die wirt-
    schaftlich erfolgreichen Länder. Der bisherige Finanz-
    ausgleich fördert keinen Wettbewerb, er unterstützt
    vielmehr Bummelanten und finanzpolitische Irrdenker.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Dr. Werner Hoyer






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Liberalen wollen eine Reform des Finanzaus-
    gleichs, und zwar eine solche, die durchaus das Prinzip
    der Solidarität der wirtschaftlich starken mit den wirt-
    schaftlich schwachen Ländern erhält, aber mehr Anreize
    für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, für eine verant-
    wortliche Haushaltspolitik und für Ausgabendisziplin
    der Länder setzt. Wir müssen endlich Schluß machen
    mit der Gleichmacherei und der Schönrederei.

    Klare Trennungen bei der Steuerhoheit sowie bei der
    Finanzierung staatlicher Aufgaben schaffen auch klare
    politische Verantwortlichkeiten – Verantwortlichkei-
    ten, für die der Wähler die jeweiligen verantwortlichen
    Politiker dann auch zur Rechenschaft ziehen kann. Eine
    neue Finanzverfassung setzt so voraus, daß die Verant-
    wortlichkeiten der verschiedenen Ebenen für die einzel-
    nen politischen Aufgabenfelder deutlicher werden. Es
    kann nicht so bleiben, daß in vielen Fällen derjenige, der
    für eine politische Ausgabe die Verantwortung trägt,
    nicht gleichzeitig auch die Verantwortung für die dafür
    erforderliche Einnahmeerzielung trägt. Und es kann
    nicht sein – was im Verhältnis zwischen Kommunen
    und Ländern häufig genug zu beobachten ist; Sie kennen
    das aus Ihren Heimatgemeinden alle –, daß Maßnahmen
    nicht deshalb vom Stadtrat beschlossen werden, weil sie
    so überaus sinnvoll sind, sondern weil die Chance be-
    steht, hierfür Länderzuweisungen zu bekommen.


    (Dr. Uwe-Jens Rössel [PDS]: Das ist richtig!)

    Wir müssen schnellstmöglich die Rahmengesetzge-

    bung des Bundes nach Art. 75 des Grundgesetzes än-
    dern. Das Beamtenrechtsrahmengesetz und auch das
    Hochschulrahmengesetz verengen die Handlungsspiel-
    räume der Länder über Gebühr.


    (Volker Kröning [SPD]: Das könnte man jetzt schon ändern!)


    Gleiches gilt für die Besoldung und Versorgung im
    öffentlichen Dienst.

    Wir müssen schleunigst an die Gemeinschaftsauf-
    gaben nach Art. 91a des Grundgesetzes herangehen.
    Insbesondere dann, wenn es sich um originäre Länder-
    aufgaben handelt, ist nicht einzusehen, warum der Bund
    Verantwortung in Planung und Finanzierung übernimmt,
    obwohl die Zuordnung von Aufgaben, Ausgaben und
    Einnahmen eindeutig möglich wäre.

    Wir brauchen also mehr Subsidiarität und Dezentra-
    lität in den Entscheidungsstrukturen. Wir brauchen mehr
    Bürgernähe, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz –
    mehr Transparenz übrigens auch in dem Sinne, daß sie
    Auskunft darüber geben kann, ob eine Politik erfolg-
    reich war oder auch nicht. Außerdem müssen wir den
    Ländern letztendlich mehr Eigenständigkeit und Eigen-
    verantwortung einräumen und so einen konstruktiven
    Wettstreit der Ideen ermöglichen. Wir brauchen einen
    gesunden Wettbewerbsföderalismus. Wenn wir die
    Autonomie der Länder stärken wollen, heißt dies auch,
    daß die Länder bereit sein müssen, mehr Verantwortung
    zu übernehmen.

    Das jetzt vorliegende Gesetz zeigt zweierlei: daß zum
    einen die Regierung der Bundesrepublik trotz einer de-
    solaten Haushaltslage sehr solidarisch mit in Not gerate-

    nen Ländern ist und daß zum anderen die Länder zwar
    mehr Eigenständigkeit wollen, gleichzeitig aber nicht
    bereit sind, dafür den Preis zu zahlen.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als
nächster Redner hat der Kollege Uwe-Jens Rössel von
der PDS-Fraktion das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Rössel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Die Freie Hansestadt Bre-
    men und das Saarland befinden sich am Ende der 1998
    ausgelaufenen gesetzlichen Sanierungsfrist noch immer
    in einer extremen Haushaltsnotlage, aus der sie sich aus
    eigener Kraft nicht befreien können. Die Glieder der
    bundesstaatlichen Gemeinschaft haben nach dem Urteil
    des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1992 in
    einem solchen Fall die Pflicht, dem betroffenen Glied
    der bundesstaatlichen Gemeinschaft Hilfe zu leisten. Es
    ist daher selbstverständlich, daß die PDS der Verlänge-
    rung der Sonder-Bundesergänzungszuweisungen für
    Bremen und das Saarland bis zum Jahre 2004 zu-
    stimmt. Wir verbinden mit dieser Zustimmung die
    Erwartung, daß die damit verbundenen Verpflichtungen
    erfüllt werden, daß aber zugleich Bremen und das Saar-
    land auch die ihnen obliegenden sozialen, infrastruk-
    turellen und ökologischen Aufgaben erfüllen können.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Bremen und

    im Saarland ist gewiß eine außerordentliche Herausfor-
    derung. Der Ministerpräsident, der kurz nach mir spre-
    chen wird, wird uns sicherlich erklären können, wie das
    Saarland mit diesen Problemen umgeht. Ich möchte aber
    ausdrücklich darum bitten, daß die Sanierungsver-
    pflichtung auch mit der Verpflichtung einhergeht, die
    das Saarland gegenüber seinen Kommunen hat. Der
    kommunale Finanzausgleich muß gewährleistet wer-
    den, und die dramatische Finanzsituation der Gemeinden
    darf nicht unter den Tisch gekehrt werden, auch nicht im
    Saarland.


    (Beifall bei der PDS)

    Der jetzt geltende bundesdeutsche Finanzausgleich ist

    bekanntlich seit dem Jahr 1995 in Kraft. Darin sind auch
    die ostdeutschen Länder einbezogen worden, die ja aus
    hinlänglich bekannten Gründen bis 1994 nicht in diesem
    Finanzausgleich verankert werden konnten. Die Einbe-
    ziehung der ostdeutschen Länder in den bundesdeut-
    schen Finanzausgleich hat sich bewährt. Sie hat zu
    einer deutlichen Verbesserung der Einnahmesituation
    der ostdeutschen Bundesländer geführt. Allerdings
    – auch das muß hier vermerkt werden – ist diese Ein-
    nahmeverbesserung für die ostdeutschen Länder nicht in
    gleichem Maße für die Städte und Gemeinden wirksam
    geworden. Denn die ostdeutschen Länder haben die grö-
    ßeren Möglichkeiten, aber auch die größeren Freiheiten
    in der Verwendung der Mittel aus dem Länderfinanz-
    ausgleich vor allem zur Sanierung ihrer Landeshaushalte
    genutzt und die Mittel eben nicht in entsprechendem

    Dr. Werner Hoyer






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Maße zur Verbesserung der Finanzausstattung der
    Gemeinden weitergeleitet. Beim Fonds „Deutsche Ein-
    heit“ waren die Länder gesetzlich verpflichtet, 40 Pro-
    zent dieser Mittel an die Gemeinden weiterzuleiten. Mit
    der Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich ist die
    Verpflichtung weggefallen. Das hat dazu geführt, daß in
    allen ostdeutschen Bundesländern – wenn auch differen-
    ziert – die Kommunen seit 1995 eine weitere Ver-
    schlechterung der Einnahmesituation erfahren haben,
    womit wir nicht einverstanden sein können.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und des

    bundesdeutschen Finanzausgleichs allgemein ist erfor-
    derlich. Man muß jetzt beginnen, die politische und
    fachliche Debatte zu führen. Eine Bund-Länder-
    Kommission unter ausdrücklicher Einbeziehung der
    Kommunen sollte rasch eingesetzt werden, so wie es
    Bundeskanzler Schröder versprochen hat.

    Ich möchte nur einige Anforderungen benennen. Eine
    erste Anforderung ist: Wir müssen unbedingt am Soli-
    darprinzip festhalten. Das Solidarprinzip, das die Un-
    terschiede in der Finanz- und Wirtschaftskraft der Län-
    der in bestimmter Weise ausgleichen soll, wird auf län-
    gere Zeit hin das föderale bundesdeutsche Finanzsystem
    bestimmen müssen. Ich möchte allerdings auch sagen,
    daß man natürlich auch Möglichkeiten der stärkeren Be-
    rücksichtigung von Wettbewerbsgesichtspunkten im
    Rahmen dieser Kommission mit prüfen muß, wozu Herr
    Hoyer auch einige Anregungen gegeben hat.

    Die zweite Anforderung, die wir sehen: Es muß
    überlegt werden, ob die derzeitige Aufgabenverteilung
    zwischen Europäischer Union, Bund, Ländern und
    Kommunen den Anforderungen entspricht. Die Aufga-
    benverteilung, aus der viele Fehlentwicklungen resultie-
    ren, gehört auf den Prüfstand. Subsidiarität und Verstär-
    kung der Dezentralität müssen auch damit verbunden
    sein, daß dort, wo die Hauptaufgaben zu lösen sind,
    auch die Mittel hinfließen.


    (Beifall bei der PDS)

    Drittens. Wir brauchen bei einer Neuregelung des

    bundesdeutschen Finanzausgleichs auch eine stärkere
    Berücksichtigung der Finanzkraftunterschiede der
    Kommunen. Das BVG-Urteil aus dem Jahre 1992 hat
    ausdrücklich beanstandet, daß die Finanzkraftunter-
    schiede der Kommunen im bundesdeutschen Finanzaus-
    gleich nur zu 50 Prozent berücksichtigt werden. Das
    kann auf Dauer nicht so bleiben. Denn wenn die ost-
    deutschen Kommunen pro Kopf nur rund ein Drittel der
    Steuereinnahmen von Kommunen im Altbundesgebiet
    haben, so liegt auf der Hand, daß diese Frage immer
    dringender wird. Bei einer Neuregelung des bundesdeut-
    schen Finanzausgleichs müssen die Finanzkraftunter-
    schiede der Kommunen zu 100 Prozent berücksichtigt
    werden.


    (Beifall bei der PDS)

    Damit bin ich schon beim Gesetzentwurf zur Ände-

    rung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Wir stimmen
    der Veränderung der Datenbasis zu. Sie ist notwendig,
    um den Verteilungsschlüssel zum Anteil der Gemeinden

    an der Umsatzsteuer neu zu bestimmen. Das war not-
    wendig geworden, weil 1998 die Gewerbekapitalsteuer
    abgeschafft worden ist. In Ostdeutschland ist sie nie ein-
    geführt worden. An dieser Stelle der Hinweis: Durch die
    Nichteinführung der Gewerbekapitalsteuer in Ost-
    deutschland, die wir aus wirtschaftlichen Erwägungen
    für richtig gehalten haben, sind aber den ostdeutschen
    Städten und Gemeinden im Zeitraum von 1990 bis 1997
    insgesamt 4,5 Milliarden DM Einnahmen vorenthalten
    worden, und zwar in einer extrem schwierigen Finanzla-
    ge der ostdeutschen Städte, Gemeinden und Landkreise,


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Dann bekommt doch niemand mehr einen Arbeitsplatz! Dann hätten Sie zahlen sollen!)


    für die sie nie einen Pfennig Ausgleich bekommen ha-
    ben. – Herr Michelbach, wir haben darüber diskutiert,
    daß es dazu Vorschläge gegeben hat.

    Deshalb verlangen wir nicht nur eine punktuelle
    technische Änderung des Gemeindefinanzreformgeset-
    zes, sondern die generelle Reform, die Strukturreform
    der Gemeindefinanzen, steht auf der Tagesordnung.


    (Beifall bei der PDS)

    Die Gemeindefinanzen müssen endlich vom Kopf auf
    die Füße gestellt, und es müssen konkrete Vorschläge
    verwirklicht werden, als gemeinsame Aufgabe von
    Bund, Ländern und Kommunen. Dazu ist rasch die Ein-
    setzung einer Enquete-Kommission des Deutschen
    Bundestages, des Bundesrates, der kommunalen Spit-
    zenverbände unter Einbeziehung des Sachverstandes der
    Wissenschaft notwendig. Die Kommunen brauchen sta-
    bile eigene Steuereinnahmen. Sie brauchen die Ver-
    wirklichung des Konnexitätsprinzips, und sie brauchen
    mehr Verantwortung auch der Länder im Rahmen des
    kommunalen Finanzausgleichs. Denn nur das ist die
    Voraussetzung, daß der Gemeinwohlauftrag der öffent-
    lichen Hand vollständig erfüllt werden kann.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der PDS)