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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Liebe
    Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat der Kollege Klaus

    Müller das Wort. Ich bitte, ihm auch die Gelegenheit da-
    zu zu geben. – Bitte schön, Herr Müller.

    Klaus Wolfgang Müller (Kiel) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Das Scharmützel ist ja sehr interessant. –
    Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und
    Kollegen! Wir sind uns ja sicherlich alle einig darin, daß
    es sich bei den neuen Ergänzungszuweisungen des Bun-
    des nicht um irgendwelche Wohltaten handelt, sondern
    um einen Rechtsanspruch, den die Bundesregierung jetzt
    auch einlöst. Diesen Rechtsanspruch hat das Bundesver-
    fassungsgericht in aller Deutlichkeit festgestellt. Für
    Bremen und das Saarland wurden in der Entscheidung
    im Mai 1992 auf Grund erheblicher Abweichungen we-
    sentlicher Kennziffern von denen der Ländergesamtheit
    eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt. Das Urteil
    besagt, daß bei solchen Haushaltsnotlagen einzelner
    Länder, und zwar unter der Voraussetzung, daß sie sich
    nicht selbst helfen können, die Solidargemeinschaft von
    Bund und Ländern in die Pflicht eintritt, dem betroffe-
    nen Glied der bundesstaatlichen Gemeinschaft Hilfe zu
    leisten.

    Bremen und das Saarland haben bereits in den Jahren
    1994 bis 1998 Bundesergänzungszuweisungen zur
    Haushaltssanierung erhalten. In dieser Zeitspanne haben
    sich die beiden Länder dazu verpflichtet, eigene Sanie-
    rungsleistungen zu erbringen. Wir haben bereits festge-
    stellt – Bund und Länder haben dies einvernehmlich be-
    stätigt –, daß sich beide Länder auch daran gehalten ha-
    ben. Das Ausgabenwachstum ist sowohl im Saarland als
    auch in Bremen deutlich unter den Empfehlungen des
    Finanzplanungsrates für das allgemeine Ausgaben-
    wachstum gehalten worden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Finanzierungsspielräume aus den Sanierungshilfen
    sind für wirtschaftskraftfördernde Investitionen oder zur
    weiteren Begrenzung der Neuverschuldung genutzt
    worden. Das begrüßen wir; das war sicherlich auch Sinn
    und Zweck der Zuweisungen.

    Insgesamt hat sich der Abstand Bremens und des
    Saarlandes zu den anderen Ländern hinsichtlich ihrer
    Verschuldung und der daraus folgenden Zinsbelastung
    etwas verringert. Bremen und das Saarland sind gegen-
    über der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland
    nicht weiter zurückgefallen, sondern haben zum Ende
    des Sanierungszeitraums Anschluß an die allgemeine
    durchschnittliche Wachstumsentwicklung gefunden.

    Aber – das haben auch meine Vorrednerinnen und
    Vorredner bestätigt – trotz des bisher Erreichten ist die
    Haushaltssituation in Bremen und im Saarland noch
    immer weitaus schlechter als in anderen Ländern, was
    verschiedene Indikatoren – Pro-Kopf-Verschuldung,
    Zins-Ausgaben-Quote, Zins-Steuer-Quote usw. – im
    Bund-Länder-Bericht eindeutig belegen. Das heißt – die
    Konsequenz wird heute wohl konsensual vom Haus ge-
    tragen –, sie können sich aus ihrer Notlage nach wie vor
    nicht aus eigener Kraft befreien. Deshalb ist es, um die
    erreichten Sanierungsfortschritte zu sichern und den
    dauerhaften Anschluß an die Ländergesamtheit zu errei-

    Peter Jacoby






    (A) (C)



    (B) (D)


    chen, notwendig, weitere Sanierungshilfen zu gewähren.
    Dies wurde, wie gesagt, konsensual festgestellt.

    Um dies zu erreichen, sind natürlich trotzdem auch
    eigene Anstrengungen der beiden Bundesländer not-
    wendig. Für den Erfolg der Haushaltssanierung und ent-
    sprechend ihren verfassungsrechtlichen Kooperati-
    onspflichten sind weitere starke Anstrengungen Bre-
    mens und des Saarlandes zwingend notwendig. Die un-
    terschiedliche Höhe der Sanierungshilfen spiegelt die
    Zinsvorbelastungen in Bremen und dem Saarland wider.
    Die Zinsbelastung des Bremer Haushalts ist spürbar hö-
    her und rechtfertigt deshalb entsprechend höhere Hilfen
    je Einwohner.

    Der Kernpunkt des Gesetzes – an der Stelle stimme
    ich meinem Vorredner, dem Kollegen Jacoby, aus-
    drücklich zu – liegt darin, daß die Sanierungshilfen nach
    sechs Jahren auslaufen und daß darüber hinaus keine
    Sonderleistungen des Bundes mehr erfolgen werden.
    Darauf verweisen auch die degressiv abnehmenden Be-
    träge. Die beiden Länder müssen also in den nächsten
    Jahren die Grundlage für solide Finanzen schaffen. Dar-
    an führt kein Weg vorbei, es sei denn – das wird sicher
    niemand hier wollen –, Bremen und das Saarland wür-
    den im Jahre 2005 ihre Selbständigkeit aufgeben.

    Die Regelungen – jetzt komme ich zu dem Teil, den
    ich politisch etwas interessanter finde als die Scharmüt-
    zel des Kollegen Jacoby zuvor – des Föderalen Konso-
    lidierungsprogramms mit den neuen Ländern, die in
    den Finanzausgleich einbezogen worden sind, laufen
    2004 aus. 2004 ist noch weit entfernt, aber ich glaube,
    daß es für die Politik manchmal gut ist, rechtzeitig De-
    batten anzustoßen, die in die Zukunft weisen.


    (Hansgeorg Hauser [Rednitzhembach] [CDU/ CSU]: Über 2004 müssen Sie sich keine Gedanken machen!)


    Das bedeutet, daß wir eine Anschlußregelung finden
    müssen, die die Aufbaumaßnahmen in den neuen Län-
    dern auch weiterhin sicherstellt. Wir bekräftigen deshalb
    das im Gesetz zur Umsetzung des FKP für den Zeitraum
    bis zum Jahre 2004 festgelegte Finanzausgleichssystem.

    Die notwendige Neuordnung der Finanzverfassung
    muß jetzt aber zügig vorbereitet werden. Die Koalition
    will deshalb laut Koalitionsvertrag

    eine Enquete-Kommission beauftragen, die not-
    wendige Neuordnung der Finanzverfassung ab dem
    Jahr 2005 vorzubereiten. Die Belange der finanz-
    schwächeren Länder und insbesondere der ostdeut-
    schen Länder werden dabei ebenso besondere Be-
    rücksichtigung finden wie das Ziel, zu einem Fi-
    nanzausgleichssystem zu kommen, das es für alle
    Länder attraktiver macht, zusätzliche Einnahmen zu
    erzielen.


    (Beifall der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Aus unserer Sicht ist in den Finanzbeziehungen zwi-
    schen Bund und Ländern tatsächlich ein erheblicher
    Korrekturbedarf vorhanden. Die föderale Umverteilung
    ist undurchschaubar und komplex geworden. Dies be-

    trifft nicht nur den Steuerverbund und dessen Regelun-
    gen, die wir überprüfen wollen.

    Die Umverteilungen im Rahmen der Finanzverfas-
    sung sind durch eine Vielfalt von Regelungen gekenn-
    zeichnet, die die Transparenz und zugleich eine effizi-
    ente Mittelverwendung erschweren, aber auch die Ent-
    stehung dieser Mittel unter Umständen negativ tangie-
    ren. Finanzverantwortung ist kaum noch eindeutig zuzu-
    ordnen, und auch die Zuständigkeiten werden verwischt.
    Die horizontale Umverteilung zwischen den Ländern,
    der eigentliche Finanzausgleich, ist nur ein kleiner Teil
    der umverteilenden Maßnahmen. Sie wird überlagert
    und ergänzt durch eine Vielzahl von weiteren Umver-
    teilungsinstrumenten.

    Ein weiteres Problem liegt aus unserer Sicht in der
    geringen Finanzautonomie der Länder. Die Ausgaben
    der Länder und Gemeinden werden vielfach durch Bun-
    desgesetze festgelegt und fremdbestimmt. Einsparmög-
    lichkeiten sind deshalb begrenzt, und sie lohnen sich aus
    Sicht der Länder vielfach nicht. So wird etwa bei der
    Verteilung der Umsatzsteuer auch das Ausgabenzu-
    wachsvolumen der Länder mit berücksichtigt. Dies
    schafft natürlich Anreize, die Ausgaben auszuweiten.

    Gleichzeitig werden dort Länderausgaben zusätzlich
    angeregt, wo sie mit Bundeszuschüssen verknüpft sind.
    Steuerquellen zu schaffen und auszuschöpfen lohnt sich
    für die Länder kaum, wenn den finanzschwachen Län-
    dern über den horizontalen Finanzausgleich ohnehin
    99,5 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft der
    Bundesländer zusteht und gleichzeitig den finanzstarken
    Ländern 60 bis 70 Prozent der den Durchschnitt über-
    treffenden Finanzkraft abgenommen wird.

    Auch das Konnexitätsprinzip blieb unbeachtet: Auf-
    gaben wurden in der Vergangenheit – die Verantwor-
    tungsträger dafür sitzen rechts von mir – auf untere Ebe-
    nen verlagert, ohne daß für einen Kostenausgleich ge-
    sorgt worden wäre. Ich erinnere nur an die Regelungen
    beim Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze sowie an
    die Verpflichtungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz.


    (Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Oder das Kindergeld!)


    – Das haben wir wunderbar gegenfinanziert.

    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Lauter Lö cher!)

    Die Kommission von Bund und Ländern, die jetzt –

    entsprechend dem Beschluß der Länder und einer Ver-
    einbarung zwischen dem Bundeskanzler und den Regie-
    rungschefs der Länder – eingesetzt wird, muß diese Pro-
    bleme angehen. Diese Reform wird vom Bund und von
    den Ländern in einem kooperativen Verfahren vorbe-
    reitet werden, damit hier im Bundestag im kommenden
    Jahr ein diesbezügliches parlamentarisches Verfahren
    möglich ist. Die Arbeitsgruppe – bestückt aus Experten
    der Bundesregierung und der Länderregierungen – wird
    ihre Tätigkeit Ende dieses Jahres abschließen. Über die
    Ergebnisse wollen die Regierungschefs der Länder An-
    fang nächsten Jahres beraten. Die Regierungsarbeits-
    gruppe wird nach ihrer Konstituierung in diesem Früh-
    jahr die Arbeit aufnehmen und für uns bis zum Jahres-

    Klaus Wolfgang Müller (Kiel)







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    ende eine Vorlage schaffen. Ich glaube, daß wir dann
    eine spannende Debatte erleben werden.

    Aus unserer Sicht ist dabei das gesamte System der
    Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung zwi-
    schen Bund, Ländern und Kommunen auf den Prüfstand
    zu stellen, damit nicht wiederum – wie schon beim FKP
    – Lösungen gefunden werden, die sich für wirtschaftli-
    che oder gesellschaftliche Entwicklungen als nachteilig
    erweisen.

    Ich möchte vier Punkte nennen, die nach unserer
    Sicht Bestandteil dieser Debatte sein sollten, damit man
    hier tatsächlich zu einer Neuregelung kommen kann:

    Der erste Punkt ist die Verbesserung des Verhält-
    nisses von Ausgaben und Aufgaben. Wir brauchen
    eine bessere Abgrenzung der Ausgaben der EU, des
    Bundes, der Länder und der Gemeinden im Hinblick auf
    Zuständigkeiten und Vollzug.

    Der zweite Punkt ist die Neujustierung der Steuer-
    einnahmen und der Mittelzuteilung. Die eigenverant-
    wortlichen Entscheidungsspielräume von Bund, Ländern
    und Gemeinden auf steuerlichem Gebiet sollten gestärkt
    werden. Dabei sollen die Vorteile eines einheitlichen
    Steuergebietes weitgehend gesichert, administrative
    Verwerfungen verhindert und die Notwendigkeit von
    Ausgleichsmechanismen zur Sicherung und Herstellung
    vergleichbarer Lebensverhältnisse nicht grundsätzlich in
    Frage gestellt werden. Zu prüfen ist deshalb, inwieweit
    die Länder – um deren Eigenverantwortung zu stärken –
    ihre Steuereinnahmen mitgestalten können. Ich glaube,
    daß es für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Län-
    derparlamenten oft eine quälende Situation ist, die not-
    wendigen Mittel für Aufgaben, die nötig sind, und für
    Projekte, die sie politisch befürworten, nicht selbständig
    beschließen zu können.

    Der dritte Punkt ist: Der horizontale Finanzaus-
    gleich sollte auf eine neue Grundlage gestellt werden.
    Auch das System des horizontalen Finanzausgleichs be-
    sitzt Regelungen, die zu einer straffen Nivellierung und
    gleichzeitig zu ungünstigen Anreizen bei den Ländern
    führen. Zusätzliche Mehreinnahmen werden in hohem
    Maße abgeschöpft. Ebenso werden die Bemühungen,
    eigene Steuerquellen auszuschöpfen, im Finanzausgleich
    nicht honoriert. Umgekehrt gibt es keinen Sparanreiz für
    die Nehmerländer. Notwendig sind Anreize, die Steuer-
    basis zu pflegen und sie steuer- und wirtschaftspolitisch
    sinnvoll auszuschöpfen. Erforderlich ist im Rahmen des
    bundesstaatlichen Solidaritätsprinzips ein angemessener
    Ausgleich der Finanzkraft. Er sollte transparent und ein-
    fach sein.

    Der vierte Punkt: Wir würden gern die Kommunal-
    finanzen einbeziehen. Bund und Ländern muß es ver-
    fassungsrechtlich untersagt sein, weiter öffentliche Auf-
    gaben auf die Kommunen zu verlagern, ohne daß diesen
    die dafür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung ge-
    stellt werden.

    Dieses erfordert zum einen eine Grundgesetzände-
    rung und zum anderen die Anpassung der Länderverfas-
    sungen bzw. deren strikte Handhabung. In der Finanz-
    verfassung des Grundgesetzes müßte geregelt werden,

    daß der Bund dann die Ausgaben für Leistungen zu tra-
    gen hat, wenn die Länder und Kommunen Maßnahmen
    des Bundes ausführen, bei denen sie kein nennenswertes
    Ausführungsermessen haben, das Volumen der Ausga-
    ben also durch das Bundesgesetz vorgegeben ist.

    Auch im Verhältnis von Ländern zu Kommunen muß
    das Konnexitätsprinzip in gleicher Weise zur Geltung
    kommen. In den Ländern, die eine entsprechende Rege-
    lung bereits vorsehen, bedarf es ihrer strikten Anwen-
    dung.

    Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat dazu
    Vorgaben formuliert, die die Gesetzgeber in Niedersach-
    sen wie in anderen Ländern mit vergleichbarer Regelung
    künftig zu berücksichtigen haben. Die Länder sind da-
    nach verpflichtet, für die den Kommunen übertragenen
    Aufgaben eine detaillierte Aufgaben- und Kostenanalyse
    vorzunehmen, um auf dieser Grundlage über die Ko-
    stenerstattung zu entscheiden.

    Die von mir vorgetragenen Vorschläge sind sicherlich
    sehr weitreichender Natur und dazu gedacht, eine leb-
    hafte Debatte anzustoßen. Ich will auch nicht die Pro-
    bleme vernachlässigen, die bei einer Reform auftreten
    könnten. Ein Ja zum Pluralismus und zu Anreizen ist
    keine Befürwortung eines ungehemmten Wettbewerbs
    zwischen den Bundesländern. Aber, um zu zitieren:

    Der Konsens über die Notwendigkeit einer Reform
    des Föderalismus ist sehr viel größer als gemeinhin
    angenommen.

    (Beifall der Abg. Margareta Wolf [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Dies hat Hans Eichel gesagt, als er seine Ansprache als
    Bundesratspräsident am 6. November 1998 gehalten hat.
    Ich stimme mit ihm absolut überein und möchte gern
    einen weiteren Passus aus seiner Rede zitieren. Zu den
    Aufgaben der bereits erwähnten Kommission zählte
    Hans Eichel damals

    nicht nur die Erweiterung der Gesetzgebungskom-
    petenzen der Länder, sondern auch die Finanzbe-
    ziehungen zwischen Bund und Ländern. Ziel dieser
    Kommission sollte es sein, einen Vorschlag zu un-
    terbreiten, der die Eigenstaatlichkeit der Länder
    stärkt, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung zu-
    sammenführt und die Finanzbeziehungen zwischen
    Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern in
    einer die verschiedenen Interessen soweit wie
    möglich berücksichtigenden … und gleichermaßen
    vertretbaren Weise neu ordnet.

    Auch dieser Aussage wie den meisten Ausführungen in
    seiner sehr bemerkenswerten Rede, die ich jedem zum
    Nachlesen empfehlen möchte, möchte ich mich an-
    schließen.

    Ich hoffe, daß wir nach dieser Debatte heute das
    „Pflichtprogramm“ für Bremen und das Saarland und
    die erwähnten statistischen Änderungen beschließen
    werden und daß wir in den kommenden Monaten eine
    spannende Debatte darüber erleben, welche Reform des
    Föderalismus aus unserer Sicht notwendig ist. Ich bin
    sicher, daß wir dazu viele Vorschläge aus Hans Eichels

    Klaus Wolfgang Müller (Kiel)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Rede und aus Vorarbeiten aufnehmen werden. Ich bin
    auf die Debattenbeiträge in diesem Haus gespannt.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie schon an die-
ser Stelle darauf hinweisen, daß der Antrag auf nament-
liche Abstimmung beim nächsten Tagesordnungspunkt
zurückgezogen worden ist.

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dr.
Werner Hoyer, F.D.P.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Hoyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Wenn die F.D.P.-
    Bundestagsfraktion dem vorliegenden Gesetz heute zu-
    stimmt, dann tut sie das ganz sicherlich nicht ohne
    Bauchschmerzen. Sie tut das aus Solidarität mit den bei-
    den Ländern und den Menschen in diesen beiden Län-
    dern, die sich in der Tat in einer schwierigen Notlage be-
    finden. Das erkennen wir ausdrücklich an, und deswe-
    gen stimmen wir nolens volens zu.

    Bei allem Respekt vor Ihrer Rede, Herr Kollege Ja-
    coby, der ich in fast allen Passagen zustimme, habe ich
    bei einem Punkt Bedenken: bei dem Begriff Kontinui-
    tät. Wir sind als Bund sicherlich in der Kontinuität der
    Solidarität gegenüber den beteiligten Ländern. Aber
    was nicht weitergehen darf – deswegen wehre ich mich
    gegen den Begriff Kontinuität –, ist die Schlamperei in
    den beteiligten Ländern, die dazu geführt hat, daß wir
    heute dieses Gesetz erneut beschließen müssen.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Der Mangel an Solidarität seitens 14 anderer Bundes-
    länder, der hier zum Ausdruck kommt, darf nicht wei-
    tergehen.

    Wir haben hier ein, wenn Sie so wollen, Reparaturge-
    setz vor uns.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Wenn es nicht so lächerlich wäre!)


    Wir nehmen ein Kilo Lack in die Hand und übertünchen
    etwas.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Die sind nicht in einer Koalition, sonst wäre er ganz brav!)


    Wir werden schöne Farbe darüberstreichen und das Au-
    tomobil im Glanz erscheinen lassen, Herr Kollege von
    Larcher. Fakt ist aber: Darunter rostet es weiter, wenn
    sich nicht nachhaltig etwas ändert. Kollege Müller hat
    vollkommen recht: Es wird sich nachhaltig nichts än-
    dern, wenn wir nicht an die Themen Finanzverfassung
    und Regelung der Finanzbeziehungen von Bund, Län-
    dern und Gemeinden herangehen.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir tragen mit diesem Gesetz also der extremen
    Notlage der Länder Bremen und Saarland Rechnung.
    Allerdings muß man hinzufügen, daß wir mit diesem
    Gesetz natürlich auch der Notlage Rechnung tragen
    müssen, die sich dadurch ergibt, daß die bundesstaatli-
    che Gemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht
    zur Hilfe verurteilt worden ist. Wir wollen, wie gesagt,
    die Zahlungen an sich nicht anzweifeln. Man könnte
    aber Anmerkungen zu der Höhe machen. Ist es wirklich
    erforderlich, mehr zu zahlen, als die Länder beantragt
    haben? Wir halten es auch für falsch und angesichts der
    Haushaltslage erst recht für bedenklich, daß der Bund
    hier erneut alleine zur Kasse gebeten wird – eine Tradi-
    tion, die hier mittlerweile Platz gegriffen hat.

    Zum ersten. Es wundert schon sehr, daß der damalige
    Finanzminister Lafontaine die Mittel nicht nur ein Jahr
    länger als geplant, sondern auch 2 Milliarden DM mehr,
    als vom Saarland und von Bremen ursprünglich bean-
    tragt, bereitstellte.