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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt richtig, Herr Präsi-
    dent, daß ich natürlich der SPD-Fraktion angehöre. Aber
    ich spreche heute in meiner Eigenschaft als Parlamenta-
    rische Staatssekretärin.


    (Beifall bei der SPD)

    Mit dem heute zu verhandelnden Gesetzentwurf tra-

    gen wir einem grundsätzlichen Merkmal unseres föde-
    ralen Systems Rechnung: Solidarität bei aller Unter-
    schiedlichkeit der Länder in ihrer finanziellen Aus-
    gangslage und Wirtschaftskraft. Diese Solidarität be-
    weist sich gerade dann, wenn sich Glieder der bundes-
    staatlichen Gemeinschaft in einer unverschuldeten fi-
    nanziellen Notlage befinden. Um eine solche Maßnahme
    zur solidarischen Unterstützung durch die Fortsetzung
    der Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland han-
    delt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf.

    Bremen und das Saarland befinden sich schon seit
    Mitte der 70er Jahre auf Grund der Strukturkrisen von
    Schiffbau-, Montan- und Stahlindustrie in einer schwie-
    rigen Haushaltslage. Die Zinsbelastungen waren weit
    überdurchschnittlich. Die beiden Länder waren nicht
    mehr in der Lage, ihre Nettokreditaufnahme verfas-
    sungskonform zu begrenzen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Mai 1992
    die extreme Haushaltsnotlage Bremens und des Saarlan-
    des festgestellt und die Unterstützungspflicht der bun-
    desstaatlichen Gemeinschaft hervorgehoben. Deswegen
    hat der Bund die beiden Länder in den Jahren 1994 bis
    1998 jährlich mit Hilfen in Höhe von zusammen 3,4
    Milliarden DM unterstützt.

    Gleichzeitig hatten Bremen und das Saarland Aufla-
    gen zur Verwendung der Sanierungshilfen zu erfüllen.
    Hierzu gehörten die Begrenzung des Ausgabenwachs-
    tums, die Nutzung der Zinsersparnisse für wirtschafts-
    kraftfördernde Investitionen oder zur weiteren Rückfüh-
    rung der Verschuldung. Diese Auflagen sind eingehalten
    worden, was im Finanzplanungsrat stets anerkannt wor-
    den ist.


    (Beifall des Abg. Volker Kröning [SPD])







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    – Ja, ein Beifall für die Länder Bremen und Saarland
    schadet an dieser Stelle nicht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Es ist erfreulich, wenn wir heute feststellen können,
    daß die Sanierungshilfen in Bremen und dem Saarland
    erste Erfolge zeigen. Die Unterstützung ist nicht wir-
    kungslos verpufft. Der Abstand zur Finanzlage in den
    anderen Ländern ist spürbar geringer geworden, und
    auch beim Wirtschaftswachstum haben sie wieder An-
    schluß an die anderen Länder gewonnen. Dies ist für die
    längerfristige Gesundung der Finanzen in Bremen und
    dem Saarland von zentraler Bedeutung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Gleichwohl ist das Sanierungsziel in Bremen und
    dem Saarland noch nicht erreicht. Weiterhin ist die
    Zinsvorbelastung in beiden Ländern deutlich höher als
    im Durchschnitt der Länder. Ohne Sanierungshilfen
    könnten beide Länder immer noch keinen verfassungs-
    gemäßen Haushalt aufstellen. Die Nettokreditaufnahme
    wäre weit höher als die Investitionen. Dies liegt nicht
    zuletzt an den erheblichen Steuermindereinnahmen
    auf allen staatlichen Ebenen in den letzten Jahren, die
    die finanzschwachen Länder mit entsprechenden Vor-
    belastungen besonders hart getroffen haben.

    Deshalb ist es unstrittig: Um die noch bestehende
    Haushaltsnotlage in Bremen und dem Saarland endgül-
    tig zu überwinden und die bisherigen Fortschritte in den
    beiden Ländern nicht in Frage zu stellen, ist die weitere
    Gewährung von Sanierungshilfen notwendig.

    Grundsätzlich ist die bundesstaatliche Gemeinschaft,
    also Bund und Länder, verfassungsrechtlich zur Hilfe
    verpflichtet. Es ist jedoch weder der alten noch der neu-
    en Bundesregierung gelungen, die Länder für eine di-
    rekte Beteiligung an den Sanierungshilfen zu gewinnen.
    Der Bund kommt deshalb der Verpflichtung des Bun-
    desstaates mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach,
    indem er die Lasten wiederum allein trägt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Höhe der Sanierungshilfen wird gegenüber dem
    Sanierungszeitraum von 1994 bis 1998 insgesamt spür-
    bar abgesenkt werden. Sie betragen im Zeitraum 1999
    bis 2004 für Bremen 7,7 Milliarden DM und für das
    Saarland 5 Milliarden DM. Bremen erhält dabei höhere
    Sanierungshilfen, da die Zinsvorbelastung je Einwohner
    spürbar höher als im Saarland ist.

    Im Jahre 1999 betragen die Sanierungshilfen für Bre-
    men 1,8 Milliarden DM und für das Saarland 1,2 Milliar-
    den DM. Die gleiche Größenordnung für 1999 hielt auch
    der Finanzminister der alten Bundesregierung, Herr Wai-
    gel, zur Sanierung für notwendig und hatte dies den be-
    troffenen Ländern schriftlich mitgeteilt. Daß die alte Bun-
    desregierung hierfür jedoch im Haushalt keinerlei Vor-
    sorge getroffen hatte, entlarvt ein weiteres Mal die unsoli-
    de Haushaltswirtschaft der Vorgängerregierung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Oh!)


    Die Sanierungshilfen werden mit der zu erwartenden
    Annäherung an die Finanzsituation der anderen Länder
    schrittweise bis zum Jahre 2004 auf 700 Millionen DM
    in Bremen und 500 Millionen DM im Saarland zurück-
    geführt. Damit wird ein abrupter Strukturbruch verhin-
    dert. Die Länder können sich auf das Auslaufen der Sa-
    nierungshilfen vorbereiten. Eine verläßliche Haushalts-
    wirtschaft ist möglich.

    Nach Auslaufen der Sanierungshilfen sollen Bremen
    und das Saarland einen verfassungsgemäßen Haushalt
    vorlegen können. Dabei muß beiden Ländern klar sein:
    Mit dem Jahr 2004 muß die Sanierungsaktion abge-
    schlossen sein; die Sanierungshilfen werden auslaufen.

    Genauso wichtig wie die Hilfe des Bundes ist ein
    deutlicher Eigenbeitrag. Beide Länder sind hierzu be-
    reit. Dies ist erfreulich, aber zugleich auch eine Selbst-
    verständlichkeit, wenn man Hilfe von anderen erhält.

    Die Maßgaben der Sanierungshilfen sind dabei insge-
    samt strenger als in den Jahren 1994 bis 1998. Bremen
    und das Saarland müssen ihre restriktive Haushaltspoli-
    tik fortsetzen. Der Ausgabenzuwachs ist unter den Emp-
    fehlungen des Finanzplanungsrates zu halten. Die kon-
    sumtiven Ausgaben müssen sogar spürbar geringer
    wachsen. Bremen und das Saarland sollten versuchen,
    diese Obergrenzen im eigenen Interesse klar zu unter-
    schreiten. Weitergehende Einsparungen können länger-
    fristig zusätzliche Freiräume für eine eigenständige Fi-
    nanzpolitik Bremens und des Saarlandes schaffen.

    Die Finanzierungsspielräume, die sich durch die
    Zinsersparnisse aus den Sanierungshilfen ergeben, sind
    grundsätzlich zur Schuldentilgung zu verwenden. Das
    Saarland kann aus den Zinsersparnissen außerdem wirt-
    schaftskraftfördernde Investitionen zur Abfederung des
    Abbaus der Beschäftigung im Kohlebergbau tätigen.
    Bremen und das Saarland werden jährlich Berichte über
    den Fortgang der Haushaltssanierung vorlegen.

    Mit dem Gesetzentwurf liegt somit insgesamt ein
    schlüssiges Konzept vor, die Haushaltsnotlagen in Bre-
    men und im Saarland in der Verbindung von Sanie-
    rungshilfen und deutlichem Eigenbeitrag zu überwinden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich möchte noch einen ergänzenden Hinweis geben:
    Dem Gesetzentwurf wurde im Finanzausschuß ein neuer
    Art. 2 zur Änderung des Gemeindefinanzreformgeset-
    zes angefügt. Hierbei handelt es sich um Änderungen im
    Zusammenhang mit der Neuberechnung des Vertei-
    lungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatz-
    steuer, die unter Wahrung des Statistikgeheimnisses den
    Informationsfluß an die Gemeinden und ihre Verbände
    sicherstellen.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als
nächster Redner hat der Kollege Peter Jacoby von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks






(A) (C)



(B) (D)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Jacoby


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! meine
    Damen und Herren! Die heute zu beschließende Fortset-
    zung der Sanierungshilfen für die Bundesländer Bremen
    und das Saarland bedeutet in allererster Linie Kontinui-
    tät: Kontinuität in der Umsetzung des Urteils des Bun-
    desverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1992, Kontinui-
    tät im solidarischen Verhalten des Bundes gegenüber
    zweier Bundesländer, die auf Unterstützung angewiesen
    sind, und im übrigen Kontinuität im Blick auf die einge-
    setzten Instrumente, nämlich Sanierungshilfen in Form
    von Sonderbundesergänzungshilfen bereitzustellen
    und das Ganze mit entsprechenden Auflagen zu verse-
    hen. Daher bedeutet das Dritte Gesetz zur Änderung des
    Finanzausgleichsgesetzes mit der auf sechs Jahre ange-
    legten Gewährung weiterer Sanierungshilfen in der Grö-
    ßenordnung von insgesamt 12,7 Milliarden DM die
    Fortsetzung einer Politik, die mit dem Jahre 1994 be-
    gann und deshalb gerade den Stempel der Vorgänger-
    koalition aus CDU/CSU und F.D.P. trägt.

    Selbstverständlich gelten auch heute noch die zentra-
    len Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes vom
    Mai 1992 und die in dem Urteil angelegten Maßstäbe.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich möchte daran erinnern, daß das Gericht damals aus-
    führte, beide Bundesländer befänden sich in einer ex-
    tremen Haushaltsnotlage, aus der sie sich aus eigener
    Kraft nicht befreien könnten. Das normale dreistufige
    Instrumentarium des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
    – Steueraufteilung, horizontaler Finanzausgleich und
    Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des verti-
    kalen Finanzausgleichs – reiche zur Behebung der be-
    stehenden Probleme nicht aus. Karlsruhe sah und sieht
    in dieser Lage das bundesstaatliche Prinzip als solches
    berührt. Es geht – so hat es das Gericht formuliert – „um
    das Einstehen füreinander als Ausdruck der im Bundes-
    staat bestehenden Solidargemeinschaft von“ – meine
    Damen und Herren, jetzt kommt eine entscheidende
    Passage – „Bund und Ländern“.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das Urteil war nicht in den Wind gesprochen; es blieb

    auch keine Theorie. Vielmehr war es der Hintergrund, vor
    dem im Jahre 1993 Bremen und dem Saarland anläßlich
    der damals stattgefundenen Solidarpaktverhandlungen
    Sanierungshilfen in Höhe von 1,8 Milliarden DM bzw.
    1,6 Milliarden DM, und zwar jährlich über fünf Jahre
    hinweg, bewilligt wurden – alles mit dem Ziel, es den
    beiden Ländern zu ermöglichen, finanzwirtschaftlich wie-
    der Anschluß an die Gesamtheit der Bundesländer zu fin-
    den, an denen es sich zu orientieren gilt.

    Ich stelle fest: Auch in der zügigen Umsetzung des
    Karlsruher Urteils aus dem Jahre 1992 gab es gerade
    auch im Blick auf die zurückliegenden Jahre nicht bloß
    ein wohlfeiles, den Föderalismus beschwörendes Lip-
    penbekenntnis. Ganz im Gegenteil: Nicht zuletzt auf
    dem Gebiet der öffentlichen Finanz- und Haushaltswirt-
    schaft erwies der Bund schon bisher – das soll auch
    heute so sein; insofern stellen wir uns in diese Konti-
    nuität – vor allem im Blick auf Bremen und das Saar-
    land seine handfeste Solidarität.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Hoffnungen, die 1993 mit den in den Folgejahren
    jährlich bereitgestellten Haushaltshilfen verbunden wa-
    ren, haben sich im Blick auf Bremen und das Saarland
    dennoch nicht erfüllt. Das kommt in der Regierungs-
    vorlage zu dem heute zu verabschiedenden Gesetz zum
    Ausdruck; das belegen wichtige Indikatoren wie die Pro-
    Kopf-Verschuldung, die Zinsausgabenquote, die Zins-
    steuerquote, die Defizitquoten und etliches anderes
    mehr. Das eine oder andere mag besser geworden sein
    – darauf hat Frau Staatssekretärin Hendricks hingewie-
    sen –; es gibt aber auch berechtigte Kritik, die ebenfalls
    angesprochen werden muß.

    Die Kritik ist zum Beispiel dergestalt, daß sich die
    Landespolitik zuweilen auf das Erschließen von Trans-
    ferleistungen reduziere, ohne daß der eigentlich ent-
    scheidenden Frage, nämlich der Verbreiterung und Mo-
    dernisierung der wirtschaftlichen Struktur oder der Ver-
    besserung der hausgemachten Standortfaktoren, dieselbe
    Aufmerksamkeit zuteil wurde. Dabei gab es im Verlauf
    der Sanierung durchaus interessante Unterschiede in der
    Gestaltung des Strukturwandels zwischen dem Bundes-
    land Bremen und dem Bundesland Saarland.

    Ich möchte daran erinnern, daß es Gutachter gegeben
    hat, die vor Jahren von den Landesregierungen selbst
    eingeschaltet worden sind und die expressis verbis auf
    Papier gebracht haben, daß der Zufluß an hohen Bun-
    desergänzungszuweisungen alleine noch keine hinrei-
    chende Erfolgsbedingung für eine definitive Überwin-
    dung einer Haushaltsnotlage eines Bundeslandes sei.

    Vielmehr – so diese Gutachter – würden die finanz-
    politischen Perspektiven eines Landes in erster Linie da-
    von abhängen, ob es gelänge, Bedingungen zu schaffen,
    die zukunftsorientierte Industrien, moderne Dienst-
    leistungen anzögen; denn nur dann könne erwartet wer-
    den, daß in diesen Ländern die Wachstumsrate des So-
    zialprodukts zunehme und dadurch die Last der öffent-
    lichen Verschuldung zumindest relativ gesenkt werden
    könne.

    Es bleibt also auch in einer Debatte wie der des heu-
    tigen Tages zu sagen, daß es im Blick auf die Wahrneh-
    mung der landespolitischen Verantwortung nach wie vor
    Entscheidendes zu tun gibt. Auch das, glaube ich, gehört
    dazu.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sei es, wie es sei. An einer Fortführung der Hilfen –

    so hat es auch die vom Finanzplanungsrat eingesetzte
    Bund-Länder-Arbeitsgruppe schon im letzten Jahr, al-
    so vor dem Regierungswechsel, gesehen – führt kein
    Weg vorbei.

    Frau Staatssekretärin Hendricks hat dankenswerter-
    weise darauf hingewiesen, daß dies auch die Sicht von
    Bundesfinanzminister Waigel und der Vorgängerregie-
    rung gewesen ist. In der Tat gibt es einen Briefwechsel
    zwischen Waigel und dem bremischen Finanzsenator
    Perschau, in dem die frühere Bundesregierung bekundet
    hat, weitere Hilfen über 1998 hinaus zu gewähren.

    Ferner heißt es im Entwurf zum Bundeshaushalt
    1999, der noch vor dem Regierungswechsel eingebracht
    worden ist, expressis verbis – Zitat –:






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Es ist beabsichtigt, die 1998 auslaufenden Sanie-
    rungshilfen für die Länder Bremen und das Saar-
    land auf der Grundlage der Entscheidung des Bun-
    desverfassungsgerichts als gemeinsame Finanzie-
    rung von Bund und Ländern fortzusetzen.


    (Volker Kröning [SPD]: Aber mehr auch nicht!)


    Aus Bundessicht
    – so ist damals formuliert worden –

    kommt dabei für 1999 eine Größenordnung von ca.
    3 Milliarden DM insgesamt in Betracht.

    3 Milliarden DM ist genau der Ansatz, der jetzt etati-
    siert wird, zugegebenermaßen in der Verantwortung des
    Bundes. Aber dazu ist durchaus die eine oder andere
    Bemerkung zu machen; das will ich gern tun.

    Ich möchte, was die rückwärtsgewandten Aspekte in
    der Rede von Frau Hendricks anbelangt, doch darauf
    hinweisen, daß auch die beiden Bundesländer Bremen
    und das Saarland sehr wohl davon ausgegangen sind,
    daß es eine Fortsetzung der solidarischen Hilfe des Bun-
    des und der Länder, und zwar in der genannten Größen-
    ordnung von 3 Milliarden DM, geben wird; denn beide
    Länder haben vor dem Regierungswechsel bei ihrer
    Etatplanung für 1999 in ihren Haushalten entsprechende
    Ansätze ausgebracht. Das heißt, man konnte davon aus-
    gehen – die beiden Länder haben dies getan –, daß dem
    bündischen Prinzip weiterhin Rechnung getragen würde.
    Insofern hätte ich die herzliche Bitte, Frau Staatssekretä-
    rin, daß Sie nicht rückwärtsgewandt die falschen De-
    batten führen, sondern nach vorne schauen, und das
    dann mit Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)