Plenarprotokoll 14/34
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            34. Sitzung
            Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 3:
            Befragung der Bundesregierung (Fort-
            schrittsbericht der Bundesregierung „Das
            Jahr-2000-Problem in der Informations-
            technik“; Dritter Bericht des Arbeitsstabes
            Europäische Wirtschafts- und Währungs-
            union (AS WWU) „Die Einführung des
            Euro in Gesetzgebung und öffentlicher
            Verwaltung“; weitere aktuelle Fragen) ...... 2697 A
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi .... 2697 B
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU. 2698 B
            Birgit Homburger F.D.P. ................................ 2698 B
            Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats-
            sekretärin BMI ................................................. 2698 D
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU. 2699 B
            Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 2699 C
            Dr. Frank-Walter Steinmeier, Staatssekretär
            BK.................................................................... 2700 A
            Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 2700 A
            Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 2700 B
            Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 2700 C
            Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 2700 C
            Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 2700 D
            Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 2701 A
            Christine Ostrowski PDS ................................. 2701 B
            Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 2701 C
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi .... 2701 D
            Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 2701 D
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU. 2702 A
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU. 2702 B
            Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 2702 C
            Tagesordnungspunkt 4:
            Fragestunde
            (Drucksache 14/774 vom 16. April 1999).. 2702 D
            Gründe für die Rücknahme von früheren bun-
            desaufsichtlichen Weisungen für den Betrieb
            des Kernkraftwerkes Biblis A
            MdlAnfr 3, 4
            Dr. Paul Laufs CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . 2703 A, 2703 D
            ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ......... 2703 A, 2703 D
            ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ........................ 2703 C
            Einhaltung der Zeitabstände bei Beförderun-
            gen in der Laufbahn der Offiziere
            MdlAnfr 5
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 2704 B
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU.................. 2705 A
            ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ............................... 2705 C
            Kriterien für die Unterscheidung militärischer
            und ziviler Angriffsziele bei den NATO-
            Luftoperationen in Jugoslawien
            MdlAnfr 6, 7
            Christine Ostrowski PDS
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 2706 A,
            2706 D;
            ZusFr Christine Ostrowski PDS .......... 2706 B, 2706 D
            ZusFr Manfred Opel SPD................................ 2707 B
            ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 2707 C
            ZusFr Ulrike Merten SPD................................ 2708 A
            ZusFr Dr. Dietmar Bartsch PDS...................... 2708 A
            II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
            Deutscher Anteil an den Kosten für den mili-
            tärischen Einsatz im Kosovo
            MdlAnfr 8
            Dr. Uwe-Jens Rössel PDS
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 2708 C
            ZusFr Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ..................... 2709 A
            ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 2709 C
            Gesamtausgaben und deutscher Anteil an den
            Kosten für den militärischen Einsatz im Ko-
            sovo
            MdlAnfr 9, 10
            Dr. Barbara Höll PDS
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 2709 D,
            2711 B,
            ZusFr Dr. Barbara Höll PDS................ 2710 A, 2711 B
            ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS......................... 2710 D
            ZusFr Heidi Lippmann PDS ................ 2711 A, 2713 A
            ZusFr Dr. Uwe Küster SPD ............................. 2712 A
            ZusFr Johannes Kahrs SPD ............................. 2712 B
            ZusFr Christine Ostrowski PDS....................... 2712 C
            Logistische Unterstützung der UCK durch die
            NATO; Rekrutierungen in den von der NATO
            organisierten Flüchtlingslagern
            MdlAnfr 11, 12
            Wolfgang Gehrcke PDS
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 2713 D,
            2714 B,
            ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS ............ 2713 D, 2714 B
            ZusFr Manfred Opel SPD ................................ 2714 C
            Kampfeinsätze der alliierten Streitkräfte im
            Kosovo mit Geschossen bzw. Marschflugkör-
            pern mit angereichertem Uran
            MdlAnfr 13, 14
            Heidi Lippmann PDS
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 2715 A,
            2715 C,
            ZusFr Heidi Lippmann PDS ................ 2715 B, 2715 D
            ZusFr Reinhold Robbe SPD ............................ 2716 A
            Konsequenzen aus der im Jahresbericht der
            Wehrbeauftragten festgestellten mangelnden
            politischen Bildung der Soldaten; Bewertung
            der politischen Bildungsarbeit der „Arbeits-
            gemeinschaft Staat und Gesellschaft“ (ASG)
            MdlAnfr 15, 16
            Annette Widmann-Mauz CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 2716 B,
            2716 D,
            ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU..... 2716 C,
            2717 A,
            Förderung von Frauen in Führungspositionen
            von Hochschulen und Forschungseinrichtun-
            gen nach Auslaufen des Hochschulsonderpro-
            gramms III
            MdlAnfr 20, 21
            Bärbel Sothmann CDU/CSU
            Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
            BMBF.............................................................. 2717 D
            ZusFr Bärbel Sothmann CDU/CSU................. 2719 A
            Amtsbezüge von Bundesminister Bodo Hom-
            bach
            MdlAnfr 27, 28
            Norbert Geis CDU/CSU
            Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2720 B,
            2721 A,
            ZusFr Norbert Geis CDU/CSU............ 2720 C, 2721 B
            Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesell-
            schaft betr. Hausbau von Bundesminister
            Bodo Hombach; Information von Bundes-
            kanzler Gerhard Schröder
            MdlAnfr 31, 32
            Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU
            Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2719 C,
            2719 D,
            ZusFr Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU 2719 C, 2720 A
            Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesell-
            schaft betr. Hausbau von Bundesminister
            Bodo Hombach; VEBA-Beteiligung
            MdlAnfr 33, 34
            Andrea Voßhoff CDU/CSU
            Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2721 B,
            2721 D,
            ZusFr Andrea Voßhoff CDU/CSU ...... 2721 C, 2722 A
            Widerlegung der Vorwürfe in der Haus-
            bauangelegenheit von Bundesminister Bodo
            Hombach
            MdlAnfr 35, 36
            Ronald Pofalla CDU/CSU
            Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2722 C,
            2723 B,
            ZusFr Ronald Pofalla CDU/CSU......... 2722 D, 2723 B
            Überlegungen Bundesminister Hombachs
            betr. Steuerung des Bundesrates und Beob-
            achtung der Opposition
            MdlAnfr 37, 38
            Eckart von Klaeden CDU/CSU
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 III
            Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2724 A,
            2724 B,
            ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU. 2724 A, 2724 C
            Auswirkungen der Luftangriffe der NATO
            auf die Lage der Menschen in Jugoslawien
            MdlAnfr 40, 41
            Rolf Kutzmutz PDS
            Antw StMin Günter Verheugen AA ..... 2724 B, 2725 A
            ZusFr Rolf Kutzmutz PDS............................... 2725 B
            Gründe für die im Rambouillet-Abkommen
            vorgesehene Einschränkung von Souveräni-
            tätsrechten der Bundesrepublik Jugoslawien
            über Kosovo hinaus; Rolle der Kosovo Im-
            plementation Force
            MdlAnfr 42, 43
            Dr. Winfried Wolf PDS
            Antw StMin Günter Verheugen AA ..... 2725 D, 2726 C
            ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS.............. 2726 A, 2726 D
            Einbeziehung der jugoslawischen Friedens-
            bewegungen und Kirchen in die Verhandlun-
            gen mit der Bundesrepublik Jugoslawien
            MdlAnfr 44
            Dr. Heinrich Fink PDS
            Antw StMin Günter Verheugen AA ................ 2727 C
            ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS .......................... 2727 D
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Haltung der Bundesregierung zur soge-
            nannten Scheinselbständigkeit und zum
            630-Mark-Gesetz nach dem jüngsten
            Briefwechsel mit Bundesminister Riester
            Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P......................... 2728 B
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 2729 C
            Julius Louven CDU/CSU................................. 2731 D
            Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN................................................................. 2732 D
            Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 2734 B
            Hans Martin Bury SPD.................................... 2735 C
            Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 2736 C
            Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN................................................. 2737 C
            Rainer Brüderle F.D.P. ................................... 2738 C
            Leyla Onur SPD............................................... 2740 B
            Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 2741 B
            Adolf Ostertag SPD ......................................... 2742 B
            Hartmut Schauerte CDU/CSU......................... 2743 C
            Peter Dreßen SPD............................................ 2745 A
            Nächste Sitzung ............................................... 2746 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2747 A
            Anlage 2
            Kriterien und Mittel zur Lärmschutzsanierung
            entlang bestehender Eisenbahnstrecken
            MdlAnfr 1, 2 – Drs 14/774 –
            Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 2747 C
            Anlage 3
            Veränderungen des Berichtes über die Erfah-
            rungen mit dem Gentechnikgesetz
            MdlAnfr 17 – Drs 14/774 –
            Ulrike Flach F.D.P.
            SchrAntw Bundesministerin Andrea Fischer
            BMG................................................................ 2747 D
            Anlage 4
            Etablierung von „Schwellenwerten“ beim
            Nachweis von gentechnisch bedingter „Fremd-
            DNA“ in pflanzlichen Rohstoffen; zuständige
            Behörden bei den Monitoringbestrebungen für
            den Anbau transgener Pflanzen im Freiland
            und Grenzen des Monitoring
            MdlAnfr 18, 19 – Drs 14/774 –
            Ulrich Heinrich F.D.P.
            SchrAntw StSekr Erwin Jordas BMG ............. 2748 B
            Anlage 5
            Deutsche Beteiligung am ESA-Programm FLTP
            MdlAnfr 23, 24 – Drs 14/774 –
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Wolf Michael Catenhusen
            BMBF.............................................................. 2748 D
            Anlage 6
            Verteilung der Mittel im Rahmen des „Media
            II Programms“ der EU zur Filmförderung;
            Rückflußquote der deutschen Einzahlungen
            MdlAnfr 25, 26 – Drs 14/774 –
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
            SchrAntw StSekr Dr. Frank-Walter Stein-
            meier BK ......................................................... 2749 B
            IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
            Anlage 7
            VEBA-Beteiligung am Hausbau von Bun-
            desminister Bodo Hombach; Vorgehen der
            ermittelnden Staatsanwaltschaft
            MdlAnfr 29, 30 – Drs 14/774 –
            Volker Kauder CDU/CSU
            SchrAntw StSekr Dr. Frank-Walter Stein-
            meier BK.......................................................... 2749 D
            Anlage 8
            Bundesmittel im Einzelplan 05 als Hilfen für
            die deutschen Minderheiten in den Staaten
            Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen
            Sowjetunion
            MdlAnfr 39 – Drs 14/774 –
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            SchrAntw StMin Günter Verheugen AA......... 2750 A
            Anlage 9
            Enteignung von Immobilien armenischer
            bzw. anderer nichtmuslimischer Stiftungen in
            der Türkei in den vergangenen Jahren
            MdlAnfr 45, 46 – Drs 14/774 –
            Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU
            SchrAntw StMin Günter Verheugen AA......... 2750 B
            Anlage 10
            Zuständige Abteilung im Bundesministerium
            des Innern für Angelegenheiten der deutschen
            Heimatvertriebenen
            MdlAnfr 47 – Drs 14/774 –
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelia Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 2750 D
            Anlage 11
            Rekrutierung von in Deutschland lebenden
            Kosovo-Albanern durch die UCK zum
            Kampfeinsatz im Kosovo
            MdlAnfr 48, 49 – Drs 14/774 –
            Dr. Dietmar Bartsch PDS
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelia Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 2751 A
            Anlage 12
            Umgang mit jugoslawischen Deserteuren
            MdlAnfr 50 – Drs 14/774 –
            Dr. Heinrich Fink PDS
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelia Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 2751 B
            Anlage 13
            Kosten des vorzeitigen Ausscheidens von Os-
            kar Lafontaine und seiner beamteten Staats-
            sekretäre durch Gehalts- und Versorgungsan-
            sprüche
            MdlAnfr 51 – Drs 14/774 –
            Hans Michelbach CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelia Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 2751 C
            Anlage 14
            Steuerliche Abzugsfähigkeit des von privaten
            Haushalten gezahlten geringfügigen Entgelts
            als Betriebsausgabe; steuerfreie Beschäfti-
            gungsverhältnisse nach dem 1. April 1999
            MdlAnfr 52, 53 – Drs 14/774 –
            Wolfgang Meckelburg CDU/CSU
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2752 A
            Anlage 15
            Anzahl der Anträge auf Erteilung einer Frei-
            stellungsbescheinigung
            MdlAnfr 54 – Drs 14/774 –
            Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2752 B
            Anlage 16
            Entrichtung von Sozialabgaben auf Zuschläge
            für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit; Netto-
            entlastung im Rahmen der geplanten Unter-
            nehmenssteuerreform
            MdlAnfr 55, 56 – Drs 14/774 –
            Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2752 C
            Anlage 17
            Geplante Nettoentlastung bei der Familien-
            und Unternehmensbesteuerung
            MdlAnfr 57 – Drs 14/774 –
            Hans Michelbach CDU/CSU
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2753 A
            Anlage 18
            Einschnitte in gesetzliche Leistungen bei
            Verwirklichung eines Haushaltsstrukturgeset-
            zes 1999 und 2000; Berechnungsgrundlage
            für das strukturelle Haushaltsdefizit von
            30 Mrd. DM
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 V
            MdlAnfr 58, 59 – Drs 14/774 –
            Dietrich Austermann CDU/CSU
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2753 B
            Anlage 19
            Be- und Entlastungswirkungen des Steuer-
            entlastungsgesetzes 1999/2000/2002 bei Ab-
            stellung der Berechnung auf das Rechnungs-
            jahr; Entlastung der mittelständischen Unter-
            nehmen durch das Steuerentlastungsgesetz
            1999/2000/2002 bei Zurechnung einschrän-
            kender Maßnahmen
            MdlAnfr 60, 61 – Drs 14/774 –
            Dr. Hermann Otto Solms F.D.P.
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2753 D
            Anlage 20
            Kosten eines „Marshallplanes“ für den Balkan
            MdlAnfr 62 – Drs 14/774 –
            Dr. Uwe-Jens Rössel PDS
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2754 A
            Anlage 21
            Umstrukturierung des Branntweinmonopols;
            Berücksichtigung der ostdeutschen Brenne-
            reien
            MdlAnfr 63, 64 – Drs 14/774 –
            Winfried Mante SPD
            SchrAntw StSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 2754 C
            Anlage 22
            Öffentliche Telefonversorgung in der Ver-
            bandsgemeinde Pirmasens
            MdlAnfr 65, 66 – Drs 14/774 –
            Lydia Westrich SPD
            SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 2755 A
            Anlage 23
            Schließung von Filialen der Deutschen Post
            AG im Kreis Cham
            MdlAnfr 67 – Drs 14/774 –
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 2755 D
            Anlage 24
            Kauf landwirtschaftlicher Flächen im
            deutsch-schweizerischen Grenzgebiet durch
            Schweizer Landwirte
            MdlAnfr 68 – Drs 14/774 –
            Thomas Dörflinger CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML 2756 B
            Anlage 25
            Vermarktungsverbot für importiertes Feder-
            wild; Anpassung des Jagdrechts an die EG-
            Vogelschutzrichtlinie
            MdlAnfr 69, 70 – Drs 14/774 –
            Marga Elser SPD
            SchrAntw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML 2756 D
            Anlage 26
            Ausgaben der Bundesversicherungsanstalt für
            Angestellte (BfA) für die Zusendung der
            Unterlagen zur Sozialwahl 1999 an alle Ver-
            sicherten
            MdlAnfr 71 – Drs 14/774 –
            Dr. Norbert Barth CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2757 B
            Anlage 27
            Senkung des Bundesanteils an der Finanzie-
            rung der Künstlersozialkasse
            MdlAnfr 72 – Drs 14/774 –
            Hans-Joachim Otto F.D.P.
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2757 C
            Anlage 28
            Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung
            (Splitting-Modell); Verbesserung der Aner-
            kennung von Zeiten der Kindererziehung und
            Pflege in der Alterssicherung
            MdlAnfr 73, 74 – Drs 14/774 –
            Dr. Maria Böhmer CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2757 D
            Anlage 29
            Aufrechterhaltung eines geringfügigen Be-
            schäftigungsverhältnisses durch einen Arbeit-
            nehmer; Einstellung einer Arbeitskraft im
            Rahmen eines 630-DM-Vertrages durch einen
            privaten Haushalt
            MdlAnfr 75, 76 – Drs 14/774 –
            Thomas Strobl CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2758 B
            Anlage 30
            Anstieg der Schwarzarbeit durch die Neu-
            regelung der 630-DM-Jobs
            VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
            MdlAnfr 77 – Drs 14/774 –
            Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2759 A
            Anlage 31
            Personaleinbrüche im Einzelhandel und im
            Gebäudereiniger-Handwerk durch die Neu-
            regelung der 630-DM-Beschäftigungsverhält-
            nisse
            MdlAnfr 78, 79 – Drs 14/774 –
            Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2759 B
            Anlage 32
            Aufhebung der eingeführten Vermutungsre-
            gelung in bezug auf Scheinselbständigkeit
            (§ 7 Abs. 4 SGB IV) und Ausklammerung ei-
            niger Berufe; Ausklammerung einiger Berufe
            aus der Neuregelung der geringfügigen Be-
            schäftigungsverhältnisse (z. B. Zeitungsaus-
            träger)
            MdlAnfr 80, 81 – Drs 14/774 –
            Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P.
            SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 2759 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2697
            (A) (C)
            (B) (D)
            34. Sitzung
            Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Peter Dreßen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2747
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Bläss,Petra PDS 21.4.99
        Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 21.4.99*
        Dr. Eid, Ursula BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.4.99
        Forster, Hans SPD 21.4.99
        Friedhoff, Paul K. F.D.P. 21.4.99
        Großmann, Achim SPD 21.4.99
        Dr. Gysi, Gregor PDS 21.4.99
        Hasenfratz, Klaus SPD 21.4.99
        Hempelmann, Rolf SPD 21.4.99**
        Ibrügger, Lothar SPD 21.4.99
        Janssen, Jann-Peter SPD 21.4.99
        Kauder, Volker CDU/CSU 21.4.99
        Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 21.4.99
        Dr. Kolb,
        Heinrich L.
        F.D.P. 21.4.99*
        Kolbow, Walter SPD 21.4.99
        Kopp, Gudrun F.D.P. 21.4.99
        Lörcher, Christa SPD 21.4.99**
        Moosbauer, Christoph SPD 21.4.99
        Mosdorf, Siegmar SPD 21.4.99
        Müller (Berlin),
        Manfred
        PDS 21.4.99
        Neumann (Gotha),
        Gerhard
        SPD 21.4.99**
        Polenz, Ruprecht CDU/CSU 21.4.99
        Raidel, Hans CDU/CSU 21.4.99
        Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 21.4.99
        Ronsöhr,
        Heinrich-Wilhelm
        CDU/CSU 21.4.99
        Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 21.4.99
        Schloten, Dieter SPD 21.4.99**
        Schuhmann (Delitzsch),
        Richard
        SPD 21.4.99
        Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21.4.99
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21.4.99
        Wiesehügel, Klaus SPD 21.4.99
        Willner, Gert CDU/CSU 21.4.99
        Wimmer (Neuss), Willy CSU/CSU 21.4.99
        Wohlleben, Verena SPD 21.4.99
        Zierer, Benno CSU/CSU 21.4.99**
        –––––––––
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates
        ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
        der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Fragen 1 und 2):
        Hält die Bundesregierung die Mittelausstattung des Pro-gramms zur Sanierung der Lärmschutzmaßnahmen entlang be-stehender Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn AG – lautHaushaltsplanentwurf 100 Mio. DM – für ausreichend, um dienotwendigen Maßnahmen zu finanzieren?
        Nach welchen Kriterien werden die betroffenen Gemeindenin das Programm aufgenommen, und welche Mitwirkungs-möglichkeiten haben sie?
        Zu Frage 1:
        Lärmschutz ist nach dem Gesetz an vorhandenen und
        im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht we-
        sentlich geänderten Eisenbahnstrecken nicht vorgesehen.
        Lärmsanierungsmaßnahmen sollen im Rahmen des Pro-
        gramms „Lärmschutz für Härtefälle an bestehenden
        Schienenwegen“ auch dort in bestimmten Abschnitten
        durchgeführt werden. Es handelt sich dabei ausnahmslos
        um Strecken mit hoher Zugbelastung. Die gewünschten
        Lärmsanierungsmaßnahmen können nicht überall gleich-
        zeitig durchgeführt werden. Der Mittelansatz im Entwurf
        der Bundesregierung für den Haushaltsplan 1999 wurde
        demgemäß so bemessen, daß die bereitgestellten Mittel
        zweckbestimmt verausgabt werden können.
        Zu Frage 2:
        Bei der Auswahl von Streckenabschnitten im Netz
        der DB AG, in denen Lärmsanierungsmaßnahmen
        durchgeführt werden sollen, wird folgender Kriterien-
        katalog zugrundegelegt:
        – Bevölkerungsdichte entlang des betrachteten Strek-
        kenabschnitts,
        – errechneter Immissionspegel ohne Lärmschutzmaß-
        nahme,
        – Kosten der Lärmschutzmaßnahme.
        Die Frage, in welcher Gemeinde die so ausgewählten
        Streckenabschnitte liegen, ist in diesem Zusammenhang
        ohne Relevanz. Die betroffenen Gemeinden haben in ih-
        rer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange Gele-
        genheit, sich an den ggf. notwendigen Planrechtsverfah-
        ren für Lärmsanierungsmaßnahmen zu beteiligen.
        Anlage 3
        Antwort
        der Bundesministerin Andrea Fischer auf die Frage der
        Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache
        14/774, Frage 17):
        Plant die Bundesregierung eine Veränderung des Turnus, desBerichtszeitraums, der Form oder der Systematik des Berichtsüber die Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz, der seit 1993alle drei Jahre vorgelegt werden muß?
        2748 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Der federführende Ausschuß für Gesundheit des
        Deutschen Bundestages hat in seiner 10. Sitzung am
        24. März 1999 einstimmig – bei Stimmenthaltung der
        Mitglieder der Fraktion der PDS – folgende Empfehlung
        an den Deutschen Bundestag beschlossen (Auszug):
        Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesre-
        gierung auf, den nächsten Bericht im Juni 2001 und
        von da an alle fünf Jahre vorzulegen. Der Bericht
        soll u.a. den Vorsorgegesichtspunkt – nämlich das
        System der präventiven Kontrolle zur Abwehr von
        möglichen Gefahren – im Hinblick auf die Errei-
        chung seiner Zweckbestimmung darstellen und er
        soll, wo das angezeigt ist, auch auf abweichende
        und vielleicht beispielhafte Regelungen zur Gen-
        technik und deren Vollzug in anderen Staaten ein-
        gehen.
        Begründung:
        Die anfänglich dynamische Entwicklung im
        Gentechnikbereich hat sich auch im Hinblick auf
        EU-Gentechnikrecht und nationales Gentech-
        nikrecht verlangsamt. Ein längerer Berichtszeit-
        raum soll diesem Umstand Rechnung tragen. Der
        Bericht sollte künftig nur noch alle fünf Jahre vor-
        gelegt werden. Der nächste Bericht im Juni 2001
        könnte schon die Erfahrungen berücksichtigen, die
        mit dem an die überarbeitete Richtlinie
        90/219/EWG angepaßten Gentechnikgesetz ge-
        macht wurden.
        Die Bundesregierung, die im Dezember 1996 ihren er-
        sten Bericht über die Erfahrungen mit dem Gentechnikge-
        setz vorgelegt hat, begrüßt die Empfehlung des Ausschus-
        ses für Gesundheit an den Deutschen Bundestag. Der in
        dem Bundestagsbeschluß aus dem Jahr 1992 festgelegte
        Berichtszeitraum ist sehr kurz bemessen. Die damalige
        Koalition versprach sich von dem Bericht offensichtlich
        einen zusätzlichen Impuls in Richtung auf die beabsich-
        tigte Deregulierung des nationalen und EU-
        Gentechnikrechts. Wie aber die Erfahrungen bei der Be-
        ratung zur Änderung des EU-Rechts zur Gentechnik zei-
        gen, ist die Entwicklung weitaus weniger dynamisch ver-
        laufen, als das vor einigen Jahren erwartet wurde. Auch
        der Gang der Beratung des Berichts im Deutschen Bun-
        destag reflektiert diesen Umstand. Es erscheint daher
        sachdienlich, die Berichtsfrequenz auf fünf Jahre zu ver-
        längern. Auch erscheint der Verzicht auf eine bestimmte
        Auswahl anderer Staaten und mit diesem eine offenere
        Vorgabe im Hinblick auf den ggfs. anzustellenden inter-
        nationalen Rechtsvergleich sinnvoll, um andere Ansätze
        in anderen Staaten nicht von vornherein auszublenden.
        Die Verlängerung des Berichtszeitraums schließt
        nicht aus, daß die Bundesregierung dem Deutschen
        Bundestag zu aktuellen Fragestellungen berichtet.
        Anlage 4
        Antwort
        des Staatssekretärs Erwin Jordan auf die Fragen des Ab-
        geordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache
        14/774, Fragen 18 und 19):
        Wie stellt sich die Bundesregierung zur Etablierung von„Schwellenwerten“ beim Nachweis von gentechnisch bedingter„Fremd-DNA“ in pflanzlichen Rohstoffen, und welche Auskunftkann sie hinsichtlich der konkreten Werte und des Zeitpunktsvon deren Inkrafttreten geben?
        Welche Behörden sollen hinsichtlich der Monitoringbestre-bungen (sowohl zulassungs- als auch anbaubegleitendes Monito-ring) für den Anbau transgener Pflanzen im Freiland involviertsein und vor allem, wo werden die Grenzen des Monitoringssein, um keine überzogenen Anforderungen insbesondere fürmittelständische Pflanzenzüchter zu stellen?
        Zu Frage 18:
        Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin mit
        Nachdruck um eine EU-weite Festlegung eines Schwel-
        lenwertes für den analytischen Nachweis von „Fremd-
        DNA“, das ist gentechnisch veränderte Desoxyribo-
        nucleinsäure. Der Schwellenwert ist wichtig für die Ent-
        scheidung, ob eine spezielle Kennzeichnung bei Le-
        bensmitteln vorgenommen werden muß, bei denen gen-
        technisch veränderte DNA nachgewiesen wurde.
        In diesem Sinne ist die Bundesregierung – auch unter
        dem Aspekt des derzeitigen deutschen EU-Vorsitzes –
        bereits gegenüber der Kommission tätig geworden.
        Die EU-Kommission hat einer Arbeitsgruppe mit
        Vetretern der Mitgliedstaaten einen Vorentwurf unter-
        breitet, der Schwellenwerte bis zu 2% gentechnisch ver-
        änderter Anteile vorsieht. Eine Erörterung ist für den 4.
        Mai 1999 vorgesehen.
        Die Verabschiedung kann nach Vorlage des endgülti-
        gen Entwurfs durch die EU-Kommission kurzfristig er-
        folgen, da die Entscheidung in einem Ausschußverfah-
        ren („Filet-Verfahren“ nach Variante IIIa des Modalitä-
        tenbeschlusses) getroffen wird.
        Zu Frage 19:
        Über die künftig geltende Monitoringverpflichtung
        wurde noch keine Entscheidung getroffen, da die Dis-
        kussion zur Änderung der Richtlinie 90/220/EWG über
        die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter
        Organismen in die Umwelt noch nicht abgeschlossen ist.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf
        die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Sie-
        gertsbrunn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Fragen 23
        und 24):
        Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung für einewettbewerbsfähige Nachfolge des europäischen Raumtransport-systems ARIANE 5, bei dem Deutschland mit knapp einemViertel beteiligt ist?
        Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß im ESA-Programm FLTP, einem Programm für Technologieforschung undSystemstudien für künftige wieder verwendbare Raumtransportsy-steme, ein angemessener deutscher Anteil gesichert wird?
        Zu Frage 23:
        Die ARIANE 5 steht derzeit nach ihrem letzten erfolg-
        reichen Qualifikationsflug im Oktober 1998 vor dem
        Eintritt in den Markt. Im Rahmen der erkennbaren Ent-
        wicklungstendenzen auf dem Markt für kommerzielle
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2749
        (A) (C)
        (B) (D)
        Satellitenstarts besteht ein dringender Bedarf, die Lei-
        stungsfähigkeit der ARIANE 5 in den nächsten Jahren
        deutlich zu verbessern. Nur so wird dieser bislang erfolg-
        reiche Träger seine Chance wahren können, seine füh-
        rende Stellung auf dem kommerziellen Weltmarkt zu be-
        haupten. Von Seiten der ESA ist dazu das ARIANE 5
        Plus Programm vorgelegt worden, über das im Rahmen
        der kommenden ESA-Ministerkonferenz entschieden
        werden soll. Für Deutschland kommt es jetzt primär dar-
        auf an, sich daran mit einem substantiellen Beitrag zu be-
        teiligen. Demgegenüber muß gegenwärtig ein Einstieg in
        die bereits nächste Technologiegeneration zurückstehen.
        Zu Frage 24:
        Für die Bundesregierung hat die Beteiligung am
        ARIANE 5 Plus Programm oberste Priorität. Eine deut-
        sche Beteiligung an dem FLTP ist derzeit weder zeitlich
        vordringlich noch finanziell darstellbar. Im Rahmen na-
        tionaler Raumfahrtforschungsaktivitäten, in drei Sonder-
        forschungsbereichen der DFG sowie in den grundlagen-
        finanzierten Arbeiten des DLR wird Deutschland jedoch
        weiter aktiv in diesem Feld tätig bleiben. Deshalb wird
        dabei eine enge Verzahnung dieser laufenden und wei-
        tergehenden Arbeiten mit den Ansätzen innerhalb der
        ESA sicherzustellen sein.
        Anlage 6
        Antwort
        des Staatssekretärs Dr. Frank-Walter Steinmeier auf die
        Fragen des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Fragen 25 und 26):
        Nach welchen Kriterien bzw. durch welche Kontrollinstru-mente werden Mittel im Rahmen des „Media II Programms“ derEuropäischen Union (EU) an die einzelnen Mitgliedstaaten zurFilmförderung verteilt?
        Wie hoch ist beim „Media II Programm“ der EU die exakteRückflußquote der deutschen Einzahlungen?
        Zu Frage 25:
        Das zentrale Förderinstrument der Europäischen Uni-
        on für die Filmwirtschaft ist das Media-Programm in
        seiner derzeit gültigen Version Media II. Es wurde mit
        einer Laufzeit von 5 Jahren für die Zeit vom 1. 1. 1996
        bis zum 31. 12. 2000 mit einem Mittelvolumen von ins-
        gesamt 310 Millionen ECU beschlossen.
        Die Durchführung des Programms liegt, laut Ratsbe-
        schluß vom 10. Juli 1995, in Händen der Kommission,
        die sich bei der Auswahl und Abwicklung des Pro-
        gramms auf drei sog. intermediäre Organisationen stützt.
        Die Kommission wird bei der Durchführung des Pro-
        gramms von einem Ausschuß mit beratender Funktion
        unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten
        zusammensetzt (Media-Ausschuß). Bei Projekten von
        mehr als 200 000 ECU muß der Ausschuß seine Zu-
        stimmung mit qualifizierter Mehrheit geben.
        Die Kommission erstellt für die einzelnen Bereiche
        sog. Leitlinien für die Vergabe der Mittel, die die Krite-
        rien für die Mittelvergabe enthalten. Diese Leitlinien
        werden mit dem beratenden Ausschuß der Mitglied-
        staaten abgestimmt. Auf Grund der Leitlinien werden
        Ausschreibungen veranstaltet. Auf Basis der daraufhin
        eingehenden Projektvorschläge für die verschiedenen
        Bereiche spricht die Kommission unter Mitwirkung von
        Experten der Branche (Experten Panels) sowie der im
        Media-Ausschuß vertretenen Mitgliedstaaten Bewilli-
        gungen über die Förderung von Einzelmaßnahmen aus.
        Zu Frage 26:
        Deutschland profitiert von den verschiedenen Media-
        Förderungen in zufriedenstellendem Maße. Deutschland
        konnte während der ersten 2 Jahre des laufenden Media
        II-Programms 13,9% der Mittel auf sich vereinigen und
        liegt dabei in der Rangliste der Förderempfänger auf
        Platz 2 hinter Frankreich mit 20,8% der Mittel. Dahinter
        liegen Spanien mit 10,6% der Mittel, gefolgt von Groß-
        britannien mit 10,2% und Italien mit 9,1%. Die übrigen
        EU-Staaten teilen sich die restlichen 35,4% der Mittel.
        Die kleineren Länder profitieren durch verschiedene
        Maßnahmen einer sog. „positiven Diskriminierung zu-
        gunsten kleinerer Länder“ immer noch überproportional
        vom Media-Programm.
        Der deutsche Rückstand gegenüber Frankreich hängt
        auch mit der unterschiedlichen Filmkultur beider Länder
        zusammen. So produzieren die Franzosen doppelt so
        viele Kinofilme wie die Deutschen. Sie investieren ca.
        420 Millionen Euro pro Jahr in Kinofilme, die Deut-
        schen ca. 150 Millionen Euro.
        Vor diesem Hintergrund nutzt die deutsche Filmindu-
        strie das Media-Programm in fast allen Bereichen opti-
        mal aus. Im Kinoverleih, einem der wichtigsten Berei-
        che von Media II, profitiert Deutschland besonders
        stark. 1998 haben deutsche Verleiher die Spitzenposition
        bei der selektiven Vertriebsförderung erreicht und 22%
        der Mittel erhalten. Die beiden Verleihfirmen, die 1998
        europaweit am stärksten von dem System profitiert hat-
        ten, waren die deutschen Firmen Prokino und Pandora.
        Vom gesamten Verleih und Vertriebsbudget (Kinover-
        leih, TV, Video, Multimedia, Promotion und Kino-
        Netzwerk) gingen 14,9% an deutsche Förderempfänger.
        Anlage 7
        Antwort
        des Staatssekretärs Dr. Frank-Walter Steinmeier auf die
        Fragen des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Fragen 29 und 30):
        Welche Unternehmen des Veba-Konzerns waren am Haus-bau von Bundesminister Bodo Hombach, als er noch nicht Bun-desminister war, beteiligt und aufgrund welcher Initiativen?
        Wie begründet Bundesminister Bodo Hombach seine Be-hauptung, die Justiz – gemeint ist offenbar die in der sogenann-ten Veba-Immobilienaffäre ermittelnde Staatsanwaltschaft Bo-chum – gehe mit ihm „alles andere als fair“ um (vgl. DERSPIEGEL vom 1. Februar 1999), obwohl gegen ihn bisher keinstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?
        Zu Frage 29:
        Die Beteiligungsverhältnisse der vor 13 Jahren an
        seinem Hausbau beteiligten zahlreichen Bau- und
        2750 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Handwerksbetriebe (mehr als zwei Dutzend) sind Bun-
        desminister Bodo Hombach nicht bekannt. Das C & L
        Gutachten listet alle tatsächlich beteiligten Unternehmen
        auf.
        Zu Frage 30:
        Zu dem Zeitpunkt des SPIEGEL-Artikels vom 1. Fe-
        bruar 1999 standen Bundesminister Hombach – anders
        als einigen Presseorganen – noch nicht die einschlägigen
        Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bochum zur
        Verfügung, obwohl sein Anwalt mehrfach um Aktenein-
        sicht gebeten hatte. Während sich also jene Presseorgane
        auf angebliche Inhalte aus Ermittlungsakten stützen
        konnten, konnte sich Bundesminister Hombach kein
        eigenes Bild von den bei der Staatsanwaltschaft Bochum
        laufenden angeblich auch ihn berührenden Ermittlungs-
        vorgängen machen.
        Anlage 8
        Antwort
        des Staatsministers Günter Verheugen auf die Frage des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/774, Frage 39):
        In welchen Haushaltstiteln des Einzelplans des AuswärtigenAmts im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 1999 und in wel-cher Höhe sind Mittel als Hilfen für die deutschen Minderheitenin den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligenSowjetunion vorgesehen?
        Im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1999, Einzel-
        plan des Auswärtigen Amtes, sind bei Kapitel 0504 Titel
        686 16 BA 5 unter der Zweckbestimmung „Kulturelle
        und bildungspolitische Förderung der deutschen Min-
        derheiten“ in Mittel- und Osteuropa und in Rußland so-
        wie den neuen unabhängigen Staaten auf dem Gebiet der
        früheren Sowjetunion TDM 12.770 vorgesehen. 1998
        waren es TDM 12.600. Die Hilfen konzentrieren sich
        auf die kulturelle und bildungspolitische Förderung der
        deutschen Minderheit. Schwerpunktländer sind Polen,
        Rußland, Kasachstan, Ungarn und Rumänien.
        Unser außenkulturpolitisches Interesse besteht auch
        in den kommenden Jahren fort.
        Anlage 9
        Antwort
        des Staatsministers Günter Verheugen auf die Fragen
        des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Fragen 45 und 46):
        Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu(so in der FAZ vom 16. März 1999), wonach mehr als 24 Im-mobilien armenischer bzw. anderer nichtmuslimischer Stiftun-gen in den vergangenen Jahren – aufgrund einer Verordnung ausdem Jahre 1936, die jedoch bis 1972 nicht angewendet wurde –in der Türkei enteignet worden sind (so u. a. ein siebenstöckigesGebäude in der Fußgängerzone Istiklal Caddesi, das nun in denBesitz des türkischen Schatzamts übergegangen ist)?
        Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, daß dieseEnteignungen hauptsächlich in den Stadtteilen stattfinden, derenGrundstückspreise besonders hoch liegen, und wie beurteilt siediese Vorgänge unter dem Aspekt des Minderheitenschutzes inder Türkei?
        Zu Frage 45:
        Über die Zahl von Enteignungen religiöser nicht-
        moslemischer Stiftungen liegen der Bundesregierung
        keine genauen Angaben vor.
        Grundlage der Enteignungen ist eine Verordnung aus
        dem Jahre 1936. Danach können religiöse Stiftungen
        den bei Inkrafttreten der Verordnung vorhandenen Ver-
        mögensbestand hinzuerwerben. Die jetzt enteigneten
        Grundstücke waren später hinzuerworben worden.
        Es trifft zu, daß erst ab Anfang der siebziger Jahre
        verstärkt auf die Einhaltung dieser Bestimmungen Wert
        gelegt wurde, deren ursprüngliche Zielrichtung die
        staatliche Kontrolle islamischer religiöser Vermögen
        war. Einige Enteignungsmaßnahmen sind nach länge-
        ren Rechtsstreitigkeiten erst jetzt zum Abschluß ge-
        kommen.
        Zu Frage 46:
        Der Bundesregierung ist bekannt, daß manche dieser
        Grundstücke in wohlhabenden Stadtteilen Istanbuls lie-
        gen. Da Minderheiten von der türkischen Rechtsordnung
        in Anlehnung an das Abkommen von Lausanne als reli-
        giöse Minderheiten (Juden, Armenier und Griechen) ab-
        schließend definiert werden, berührt die Anwendung der
        zitierten Verordnung über das Vermögen religiöser
        Stiftungen in den genannten Fällen die durch die Türkei
        anerkannten Minderheitenrechte.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelia Sonntag-Wolgast
        auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Frage 47):
        Aus welchen Gründen hat der Bundesminister des Innernseine Abteilung „Vt“ in der Abteilung „SH“ (Spätaussiedler undHilfen für deutsche Minderheiten) umbenannt, und unter welcheinnenministerielle Zuständigkeit fallen seit der Umbenennungdie Angelegenheiten der deutschen Heimatvertriebenen und ih-rer Organisationen?
        Bereits seit Jahren haben sich die Schwerpunkte der
        Aufgaben der bisherigen Abteilung Vt auf die Bereiche
        „Spätaussiedler“ (Aufnahme und Integration) und
        Durchführung von „Hilfen“ für die deutschen Minder-
        heiten in den Herkunftsgebieten verlagert.
        Darüber hinaus wurde gem. Organisationserlaß des
        Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 ein Beauftragter
        für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM)
        bestellt, dem aus dem Geschäftsbereich des Bundesmi-
        nisteriums des Innern die Zuständigkeit für Kultur- und
        Medienaufgaben übertragen wurde. Diese Aufgaben-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2751
        (A) (C)
        (B) (D)
        übertragung schließt auch die Zuständigkeit für Heimat-
        vertriebene und Ihre Organisationen ein, soweit kulturelle
        Angelegenheiten i.S.v. § 96 BVFG berührt sind, die zuvor
        in der bisherigen Abteilung Vt bearbeitet wurden.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch
        (PDS) (Drucksache 14/774, Fragen 48 und 49):
        Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß Mit-glieder bzw. Beauftragte der kosovo-albanischen Untergrundar-mee UCK innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus demKosovo stammende Albaner in ihren Wohnungen aufsuchen –auch solche, die schon länger in Deutschland leben bzw. mitdeutschen Frauen verheiratet sind und in Deutschland ihren Le-bensmittelpunkt haben –, und sie nötigen, entweder sich für dieUCK rekrutieren zu lassen mit dem Ziel eines Kampfeinsatzesim Kosovo oder sich gegen Zahlung einer bestimmten Geld-summe „freizukaufen“ – anderenfalls werden Repressalien an-gedroht –, und wie gedenkt die Bundesregierung ggf. Menschenzu schützen, die derartigem Druck nicht nachgeben wollen?
        Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß über inder Bundesrepublik Deutschland empfangbare elektronische Me-dien bzw. in der Bundesrepublik Deutschland legal erhältlichePrintmedien in albanischer Sprache in Frage 48 genannte Rekru-tierungsaufforderungen an in der Bundesrepublik Deutschland le-bende Kosovo-Albaner ergehen, und welche Möglichkeiten siehtdie Bundesregierung ggf., dies zu unterbinden?
        Zu Frage 48:
        Der Bundesregierung liegen zu dem in der Frage um-
        schriebenen Sachverhalt keine Erkenntnisse vor.
        Zu Frage 49:
        Nach einem am 31. März 1999 verbreiteten Bericht
        des staatlichen albanischen Fernsehens, das über Satellit
        auch in Deutschland empfangen werden kann, soll die
        „Befreiungsarmee Kosovo“ (UCK) zu einer Mobilma-
        chung aller Kosovo-Albaner aufgefordert haben. Dar-
        über hinaus ist bekannt, daß das in der Schweiz erschei-
        nende Organ der „Volksbewegung von Kosovo“ (LPK),
        „Zeri i Kosoves“ (Die Stimme Kosovos), einen Aufruf
        der UCK veröffentlicht hat, in dem die Albaner aufgeru-
        fen werden, sofort in das Kosovo zurückzukehren und
        sich der UCK anzuschließen. Jeder müsse seinen Beitrag
        leisten, ansonsten begehe er Verrat am Vaterland.
        Bei der „Volksbewegung von Kosovo“ handelt es
        sich um eine, auch im Verfassungsschutzbericht er-
        wähnte, Organisation, deren Aktivitäten nicht verboten
        sind.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Frage des Abgeordneten Dr. Heinrich Fink
        (PDS) (Drucksache 14/774, Frage 50):
        Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung mit denjugoslawischen Deserteuren umzugehen?
        Die Bundesregierung beabsichtigt keine von den gel-
        tenden gesetzlichen Regelungen abweichende Behand-
        lung der jugoslawischen Deserteure.
        Wenn die Betroffenen Asyl beantragen, wird ihr Vor-
        bringen im Rahmen des Asylverfahrens geprüft und
        nach den einschlägigen Regelungen entschieden.
        Fall sie kein Asyl beantragen und nach Deutschland
        einreisen wollen, müssen sie zu diesem Zweck das
        Visumverfahren beschreiten. Sind sie bereits in
        Deutschland aufhältig, unterliegen sie den allgemeinen
        ausländerrechtlichen Regelungen. Im Rahmen dieser
        Regelungen wird von den zuständigen Stellen auch ein
        eventueller Abschiebungsschutz oder das Vorliegen von
        Abschiebungshindernissen geprüft.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Frage 51):
        Welche Kosten für den Steuerzahler entstehen durch dasvorzeitige Ausscheiden vor der Altersgrenze von Oskar Lafon-taine als Bundesminister der Finanzen und der ehemaligen be-amteten Staatssekretäre Heiner Flassbeck und Dr. Claus Noé,und ist eine Kürzung von Gehalts- und Versorgungsansprüchenvon kurzzeitigen Regierungsmitgliedern geplant?
        Bundesminister a.D. Lafontaine hat nach dem Bundesmi-
        nistergesetz lediglich einen Anspruch auf Übergangsgeld für
        die gesetzliche Mindestdauer von sechs Monaten erworben,
        der in den ersten drei Monaten in voller Höhe und für die
        restlichen drei Monate in Höhe der Hälfte des Amtsgehalts
        und Ortszuschlags besteht. Das Übergangsgeld wird jedoch
        mit den schon als Ministerpräsident des Saarlandes erworbe-
        nen Versorgungsansprüchen verrechnet. Daher führt der An-
        spruch auf Übergangsgeld nur während der ersten drei Mo-
        nate zu einer Erhöhung der Versorgungsbezüge (um ca.
        7 900 DM monatlich).
        Da die Mitglieder der Bundesregierung keine andere
        Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, ist ein Anspruch auf
        Übergangsgeld auch nach kurzer Amtsdauer sachgerecht
        und notwendig. Die Bundesregierung sieht daher keinen
        Anlaß, hieran etwas zu ändern.
        Für die sogenannten politischen Beamten im einst-
        weiligen Ruhestand sind durch das Versorgungsreform-
        gesetz bereits mit Wirkung zum 1. Januar 1999 die Lei-
        stungen eingeschränkt worden. Ruhegehalt erhalten sie
        künftig nur noch, wenn sie die allgemeine Wartezeit von
        mindestens fünf Jahren Dienstzeit erfüllt haben.
        Da die Staatssekretäre Flassbeck und Noé aber bereits
        vor dem 1. Januar 1999 in ihr Amt berufen wurden, gelten
        für sie grundsätzlich noch die günstigeren alten Regelun-
        gen. Danach stehen ihnen für die ersten drei Monate ihre
        vollen Dienstbezüge und für die folgenden 57 Monate
        bzw. längstens jedoch bis zum Erreichen der gesetzlichen
        Altersgrenze 75 Prozent ihrer bisherigen ruhegehaltsfähi-
        gen Dienstbezüge zu. Anschließend erhalten sie das Ruhe-
        gehalt, das ihnen nach den allgemeinen beamtenversor-
        gungsrechtlichen Vorschriften zusteht, wobei lediglich die
        2752 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        ersten fünf Jahre des einstweiligen Ruhestandes zusätzlich
        als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden.
        Allerdings gelten auch für sie schon die verschärften
        neuen Anrechnungsregelungen für Erwerbs- und Er-
        werbsersatzeinkommen nach dem Versorgungsreform-
        gesetz. Da die Höhe der Versorgungsbezüge von per-
        sönlichen Daten abhängig ist, bitte ich um Verständnis,
        daß ich von der Nennung genauer Beträge absehe.
        Anlage 14
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Fragen 52 und 53):
        Wird für private Haushalte, die 630-DM-Kräfte beschäftigenund die durch die Neuregelung zu einer steuer- und versiche-rungsrechtlichen Betriebsstätte werden, das gezahlte geringfügi-ge Entgelt auch zur steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgabe,und wenn nein, warum nicht?
        Wie viele der bis zum 1. April 1999 im Rahmen eines sozi-alversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses beschäftigtenArbeitnehmer werden nach Einschätzung der Bundesregierungbei ihrer nächsten Gehaltsabrechnung Steuern zu zahlen haben,bzw. wie viele werden von der Steuerfreiheit unmittelbar profi-tieren?
        Zu Frage 52:
        Nein. Nach § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz sind
        Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch einen
        Betrieb veranlaßt sind. Voraussetzung ist eine Betäti-
        gung zur Erzielung von Gewinneinkünften. Dies ist
        beim Führen eines privaten Haushaltes nicht der Fall.
        Diese Ausgaben zählen grundsätzlich zu den Aufwen-
        dungen für die private Lebensführung, die nach § 12
        EStG bei der Ermittlung der Einkünfte nicht berück-
        sichtigt werden dürfen.
        Zu Frage 53:
        Für eine fundierte Abschätzung der künftigen Zahl der
        geringfügig Beschäftigten mit steuerpflichtigem bzw. steu-
        erfreiem Entgelt sind die bisherigen statistischen Grundla-
        gen unzureichend. Die Bundesregierung ist gemäß Art. 18
        des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäf-
        tigungsverhältnisse verpflichtet, den gesetzgebenden Kör-
        perschaften über Auswirkungen und ggf. Weiterentwick-
        lungsmöglichkeiten bis März 2003 Bericht zu erstatten. Die
        statistische Basis wird sich im Anschluß an die Neurege-
        lung durch Einbeziehung der geringfügigen Beschäfti-
        gungsverhältnisse in die Statistik der sozialversicherungs-
        pflichtig Beschäftigten und durch die vorgesehene statisti-
        sche Erfassung der bei der Finanzverwaltung zu bearbei-
        tenden Freistellungsanträge künftig verbessern.
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Frage 54):
        Wie viele Anträge auf Erteilung einer Freistellungsbeschei-nigung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fi-nanzämtern gestellt und wie viele davon abschließend bearbei-tet?
        Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnis-
        se vor. Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungs-
        bescheinigung ist beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt,
        d. h. im Bereich der Landesfinanzbehörden, zu stellen.
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Fragen 55 und 56):
        Trifft es zu, daß – wie die BILD-Zeitung vom 7. April 1999berichtet – aufgrund der neuen Lohnsteuerrichtlinien seit dem1. Januar Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ganzoder teilweise im Gegensatz zum Rechtszustand bis zum 31. De-zember 1998 lohnsteuerpflichtig geworden und darauf Sozialab-gaben zu entrichten sind?
        Hält die Bundesregierung es für vertretbar, in Kreisen derWirtschaft den Eindruck zu erzeugen, daß im Rahmen der Un-ternehmenssteuerreform eine Nettoentlastung erfolgen wird,obwohl die eingesetzte Kommission nicht den AusdrücklichenAuftrag hat, ein Nettoentlastungsvolumen vorzuschlagen undGegenfinanzierungsmaßnahmen zu konzipieren?
        Zu Frage 55:
        Nein, das trifft nicht zu. Zuschläge, die für tatsächlich
        geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben
        dem Grundlohn gezahlt werden, sind wie bisher im
        Rahmen des § 3b EStG steuerfrei.
        Die Lohnsteuer-Richtlinien 1999 vom 2. Oktober
        1998 enthalten eine Regelung, nach der die Barabgel-
        tung eines Freizeitanspruchs oder eines Freizeitüber-
        hangs keine nach § 3b des Einkommensteuergesetzes
        begünstigten Lohnzuschläge sind. Es handelt sich um
        eine klarstellende Verwaltungsregelung, die dem bereits
        geltenden Recht entspricht und auf Vorschlag der frühe-
        ren Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates
        zustande gekommen ist.
        Die Sozialabgabenpflicht der Barabgeltung eines
        Freizeitanspruchs oder eines Freizeitüberhangs ergibt
        sich aus der Arbeitsentgeltverordnung, wonach Zu-
        schläge nur insoweit nicht dem – beitragspflichtigen –
        Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, als sie lohnsteuerfrei
        sind.
        Zu Frage 56:
        Die vom Bundesminister der Finanzen einberufene
        Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung
        hat den Auftrag, ein Konzept einer einheitlichen rechts-
        formneutralen Unternehmensteuer zu erarbeiten. Be-
        triebliche Einkünfte sollen mit einem Steuersatz von
        höchstens 35 v.H. belastet werden. Die Reform soll zum
        1. Januar 2000 in Kraft treten. Die Kommission wird
        ihre Beratungen am 30. April 1999 abschließen.
        Die Bundesregierung hat stets darauf hingewiesen,
        den Beratungen der Kommission nicht vorzugreifen. Sie
        wird die Ergebnisse der Kommission politisch und
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2753
        (A) (C)
        (B) (D)
        steuerfachlich auswerten und auf dieser Grundlage ent-
        scheiden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen zu er-
        greifen sind. In diesem Rahmen wird auch über die
        finanziellen Auswirkungen zu entscheiden sein.
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage
        des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Frage 57):
        Ist ein Gesamtkonzept von Steuergesetzen bei der Familien-und Unternehmensbesteuerung mit echter Nettoentlastung ohneneue Steuererhöhung und Ehegattensplitting-Auflösung geplant?
        Die geplante Reform der Unternehmensbesteuerung und
        das Familienentlastungsgesetz sind formal zwei unter-
        schiedliche Gesetzgebungsvorhaben. Sie sind jedoch inte-
        grale Bestandteile unseres steuerpolitischen Gesamtkon-
        zepts. Hierzu gehören sowohl die nachhaltige steuerrechtli-
        che Entlastung der Familien als auch die Schaffung steuer-
        licher Rahmenbedingungen, mit denen unsere Unterneh-
        men international wettbewerbsfähiger werden. Für beide
        Vorhaben gilt zudem gleichermaßen: Sie müssen ange-
        sichts der angespannten Haushaltssituation den haushalts-
        politischen Notwendigkeiten gerecht werden.
        Das bedeutet, daß die durch diese Reformmaßnahmen
        bewirkten Entlastungen solide finanziert werden müs-
        sen. Alles gehört auf den Prüfstand.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf
        die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Fragen 58 und 59):
        Welche Einschnitte in welche gesetzlichen Leistungen sollendurch ein Haushaltsstrukturgesetz im Rahmen der Haushaltsbe-ratungen nach Meinung des Bundesministers der Finanzen imJahr 1999 und im Jahr 2000 vorgenommen werden?
        Wie errechnet sich das strukturelle Haushaltsdefizit von30 Mrd. DM, von dem durch Vertreter des Bundesministeriumsder Finanzen in den letzten Wochen ständig gegenüber derPresse berichtet wird?
        Zu Frage 58:
        Die neue Bundesregierung hat bei ihrem Amtsantritt
        eine außerordentlich schwierige Finanzlage vorgefun-
        den. Die schwere finanzielle Erblast der Regierung
        Kohl/Waigel hat im Bundeshaushalt zu einer strukturel-
        len Deckungslücke in der Größenordnung von über
        30 Milliarden DM pro Jahr geführt. Mit einem konse-
        quenten Konsolidierungskurs wird die Bundesregierung
        dafür sorgen, daß der Bundeshaushalt wieder in Ord-
        nung kommt und die Neuverschuldung Schritt für
        Schritt zurückgeführt wird. Die hierzu notwendigen Ent-
        scheidungen – die möglicherweise auch gesetzliche Ein-
        griffe umfassen – werden in der Kabinettsitzung am 30.
        Juni diesen Jahres getroffen werden.
        Zu Frage 59:
        Im Bundeshaushalt 2000 und in der mittelfristigen
        Finanzplanung gibt es aus der Erblast der Regierung
        Kohl eine strukturelle Deckungslücke in der Größenord-
        nung von weit über 30 Milliarden DM im Jahr.
        Allein der unmittelbar nach der Regierungsübernah-
        me vorgenommene Kassensturz hat eine Lücke in der
        Größenordnung von 20 Milliarden DM aufgedeckt.
        Die Regierung Kohl/Waigel hatte die Probleme des
        Bundeshaushalts immer wieder verschleiert. Die struktu-
        rellen Probleme des Bundeshaushalts wurden nicht ge-
        löst, sondern vertagt und immer weiter in die Zukunft
        verschoben:
        – Die Wachstumsraten und Steuereinnahmen wurden
        jahrelang systematisch zu hoch angesetzt.
        – Die Ausgaben, z.B. für den Arbeitsmarkt, wurden
        nach unten gerechnet.
        – Milliardenschwere Haushaltsrisiken, z.B. aus den
        Krisen in Asien, Rußland und Südamerika, wurden
        ignoriert.
        – Feststehende Verpflichtungen wurden nicht ord-
        nungsgemäß veranschlagt. Statt dessen wurde mit
        Luftbuchungen gearbeitet.
        Hinzu kommen die finanziellen Auswirkungen des
        Familienurteils des Bundesverfassungsgerichts. Auch
        diese Kosten gehören zu den politischen Erblasten der
        alten Regierung. Sie hat die Familien mit Kindern jah-
        relang systematisch zu hoch belastet.
        Anlage 19
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms
        (F.D.P.) (Drucksache 14/774, Fragen 60 und 61):
        Welche Be- und Entlastungswirkungen des Steuerentla-stungsgesetzes 1999/2000/2002 ergeben sich, wenn bei derenBerechnung nicht auf das Entstehungsjahr, sondern wie üblichauf das Rechnungsjahr abgestellt wird und somit die kassenmä-ßigen Auswirkungen berücksichtigt werden?
        Wie verändert sich die vom Bundesminister der Finanzen er-rechnete Entlastung der mittelständischen Unternehmen in Höhevon 5,5 Mrd. DM durch das Steuerentlastungsgesetz1999/2000/2002, wenn realistischerweise belastende Maßnah-men (Einschränkung der Verlustverrechnung, Beseitigung derZwei-Konten-Modelle, geänderte Besteuerung von Veräuße-rungsgewinnen, Einschränkung der nachträglichen Änderungvon Bilanzen, Einführung des Wertaufholungsgebots, Ein-schränkung der Teilwertabschreibung, realitätsnähere Abschrei-bung von Rückstellungen, Abzinsungsgebot, Abschaffung dersteuerneutralen Übertragung nach dem Mitunternehmererlaß,Aufhebung des Importwarenabschlags, umsatzsteuerliche Maß-nahmen, Einschränkung steuerneutraler Übertragungen vonstillen Reserven) ganz oder anteilig dem Mittelstand und nichtnur den privaten Haushalten oder den größeren Unternehmenzugerechnet werden?
        Zu Frage 60:
        Es ist keineswegs üblich, Berechnungen zur Bela-
        stungsverteilung auf der Basis von Rechnungsjahrzahlen
        durchzuführen. Grundsätzlich sind Kassenzahlen für
        2754 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Belastungsrechnungen nur bedingt aussagefähig, weil
        sie nicht die in den einzelnen Jahren entstehende Steu-
        ermehr- oder -minderbelastung darstellen, sondern die
        von steuertechnischen Sachverhalten (Zeitpunkt der
        Steuerveranlagung, Möglichkeit der Anpassung von
        Vorauszahlungen) abhängige Steuerzahlung abbilden.
        Beim Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 führt
        eine analoge Berechnung auf der Grundlage der Kassen-
        zahlen des Jahres 2002 jedoch nur zu geringen Abwei-
        chungen von der Entstehungsjahrrechnung. Die Entla-
        stung des Mittelstandes beträgt im Rechnungsjahr 2002
        rd. 5,3 Milliarden DM gegenüber rd. 5,5 Milliarden DM
        im Entstehungsjahr.
        Zu Frage 61:
        Die von Ihnen genannten Maßnahmen sind realisti-
        scherweise nicht ausschließlich den privaten Haushalten
        oder den Großunternehmen zugerechnet worden.
        Anlage 20
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Druck-
        sache 14/774, Frage 62):
        Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über dieFinanzierung des von ihr angeregten „Marshallplanes“ für denBalkanstaat, und welche Belastungen kämen voraussichtlich aufden Bundeshaushalt zu?
        Der Bundeskanzler hat von der Notwendigkeit eines
        Marshallplans für den Balkan gesprochen, um den vom
        Kosovo-Konflikt betroffenen Staaten Unterstützung bei
        der Bewältigung der Krise zukommen zu lassen und den
        Menschen in der Region eine europäische Perspektive
        zu geben. Umfassende Maßnahmen zur langfristigen
        Stabilisierung, Sicherheit, Demokratisierung und wirt-
        schaftlichen Gesundung der Region sind notwendig.
        Die gesamte internationale Staatengemeinschaft ist
        aufgerufen, sich hieran zu beteiligen. Dies schließt die
        Internationalen Finanzierungsinstitutionen, die EU so-
        wie die einzelnen Staaten, auch Deutschland, ein.
        Für ein entsprechendes internationales Hilfspro-
        gramm gilt es in einem ersten Schritt das Ausmaß der
        Auswirkungen des Kosovo-Konflikts und in einem
        zweiten Schritt den damit verbundenen Bedarf an finan-
        zieller Unterstützung zu erfassen, um im Anschluß hier-
        an die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung be-
        stimmen zu können. Ein umfassendes Bild über den ge-
        samten Unterstützungsbedarf kann dabei erst nach Be-
        endigung des Konflikts aufgestellt werden.
        Welche Belastungen in diesem Zusammenhang auf
        den Bundeshaushalt zukommen können, läßt sich von
        daher gegenwärtig noch nicht absehen. Da es sich um
        eine Aufgabe europäischer Dimension handelt, sollten
        hierfür in erster Linie europäische Finanzquellen heran-
        gezogen werden.
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage
        des Abgeordneten Winfried Mante (SPD) (Drucksache
        14/774, Fragen 63 und 64):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, das Branntweinmonopolaus nationalem oder europäischem Interesse in seinem Grund-satz zu verändern und die Bundesmonopolverwaltung fürBranntwein in diesem Zusammenhang umzustrukturieren bzw.zu verschlanken?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der laufendenHaushaltsberatungen auf eine Absenkung der Stützungsmittel inHöhe von zur Zeit 290 Millionen DM hinzuwirken, und wirddabei die besondere Situation der ostdeutschen Brennereien be-rücksichtigt, deren Investitionsaufwand in den letzten Jahren be-sonders hohe Belastungen erzeugte?
        Zu Frage 63:
        Die Bundesregierung prüft vor dem Hintergrund der
        Sanierung der Staatsfinanzen und im Hinblick auf die
        künftigen Rahmenbedingungen des EU-Alkoholmarktes,
        ob und wie das Branntweinmonopol fortgeführt werden
        kann und ob dafür die erforderlichen Haushaltsmittel zur
        Verfügung gestellt werden können oder Eingriffe in die
        bestehende Struktur des Branntweinmonopols erforder-
        lich sind. Hierzu ist die politische Meinungsbildung
        noch nicht abgeschlossen.
        Die Umstrukturierung bzw. Verschlankung muß hier-
        von unabhängig beurteilt werden. Nach dem Beschluß
        der Bundesregierung über die Verringerung und Straf-
        fung von Bundesbehörden (BT-Drs. 13/3923) soll unter
        anderem die Bundesmonopolverwaltung durch die Pri-
        vatisierung der Verwertung auf ihre hoheitlichen Aufga-
        ben reduziert werden. Die Bundesregierung ist der An-
        sicht, daß die Privatisierung erst nach einer umfassenden
        Verschlankung und Kommerzialisierung der Verwer-
        tung möglich ist und außerdem die Verschlankung auf
        die gesamte Bundesmonopolverwaltung ausgedehnt
        werden muß. Sie hat hierfür inzwischen die notwen-
        digen Entscheidungen getroffen. Der Haushaltsausschuß
        berät in seiner heutigen Sitzung einen Bericht des BMF
        zur Privatisierung der Verwertung bei der Bundesmono-
        polverwaltung.
        Zu Frage 64:
        Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
        berät in seiner heutigen Sitzung unter anderem das
        Kapitel 0809 (Zuschuß an die Bundesmonopolverwal-
        tung).
        Die Stützung der Brennereien erfolgt über die Über-
        nahmegelder, die die Bundesmonopolverwaltung den
        Brennereien für den Alkohol zahlt. Auf die Übernahme-
        gelder besteht ein Rechtsanspruch. Weil die Jahres-
        brennrechte im laufenden Betriebsjahr gekürzt werden
        mußten, kann der Zuschuß an die Monpolverwaltung
        gesenkt werden – ohne daß das negative Auswirkungen
        auf die Stützung der Brennereien hat, da die Brennereien
        unverändert Selbstkosten erhalten. Übrigens haben ins-
        besondere ostdeutsche Brennereien davon profitiert, daß
        seit dem Betriebsjahr 1996/97 in ganz Deutschland ein-
        heitliche Übernahmepreise gezahlt werden.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2755
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 22
        Antwort
        des Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen der
        Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache
        14/774, Fragen 65 und 66):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichtsder verstärkten Schließung von Telefonzellen durch die Telekomgerade in kleinen Orten und Ortsteilen wie z. B. in der Ver-bandsgemeinde Pirmasens-Land, die öffentliche Telefonversor-gung gefährdet ist?
        Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, umdie öffentliche Telefonversorgung in den angesprochenen Ge-bieten sicherzustellen?
        Zu Frage 65 und 66:
        Die Bundesregierung sieht derzeit keine Gefährdung
        der öffentlichen Telefonversorgung.
        Nach Artikel 87f Abs. 1 und Abs. 2 Grundgesetz ge-
        währleistet der Bund im Bereich der Telekommunika-
        tion flächendeckend angemessene und ausreichende
        Dienstleistungen. Durch §§ 17 ff. i.V.m. § 97 Abs. 1
        des Telekommunikationsgesetzes und § 1 Ziff. 2 Buch-
        stabe c Telekommunikations-Universaldienstleistungsver-
        ordnung hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung ein-
        fachgesetzlich umgesetzt und dort ausdrücklich die flä-
        chendeckende Bereitstellung von öffentlichen Telefon-
        stellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Stand-
        orten entsprechend dem allgemeinen Bedarf als Univer-
        saldienstleistung aufgenommen.
        Die Deutsche Telekom AG ist gehalten, den ge-
        setzlichen Auftrag zur Versorgung mit öffentlichen
        Telekommunikationsstellen gemäß den Bestimmungen
        der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverord-
        nung auch zukünftig zu erfüllen. Veränderungen des
        Umfangs oder der Bedingungen beim Erbringen von
        Universaldienstleistungen muß die Deutsche Tele-
        kom AG nach §97 Abs. 1 TKG der Regulierungsbehör-
        de für Telekommunikation und Post ein Jahr vor Wirk-
        samwerden anzeigen. Dies gilt auch für das Bereitstellen
        öffentlicher Telefonstellen.
        Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
        Post hat Kriterien, die eine flächendeckende Bereitstel-
        lung öffentlicher Telefonstellen an allgemein und jeder-
        zeit zugänglichen Standorten sicherstellen sollen, in Kraft
        gesetzt und in ihrem Amtsblatt (6/99) veröffentlicht.
        Die Kriterien lauten:
        Wahrung der Chancengleichheit ländlicher Räume
        gegenüber städtischen Gebieten.
        Berücksichtigung raumordnerischer, struktur- und so-
        zialpolitischer Gesichtspunkte bei beabsichtigten Auf-
        hebungen.
        Zumutbare Entfernung für den Bürger zwischen auf-
        zuhebendem und alternativ erreichbarem Standort (als
        Richtwert 2 bis 3 km). Unter Beachtung dieser Weg-
        strecke sollen nur Standorte mit Einnahmen unter
        250 DM aufgehoben werden.
        Ersatzloses Aufheben einer letzten vorhandenen öf-
        fentlichen Telefonstelle in Orten oder Ortsteilen mit in
        sich abgeschlossener Bebauung und mehr als 200 Ein-
        wohnern nur im Konsens mit den Kommunen.
        Rechtzeitige Information der Kommunen vor der
        Aufhebung von Standorten hinsichtlich des Bereitstel-
        lens von Alternativen für Notrufmöglichkeiten durch die
        Notrufträger.
        Überwiegend Abbau öffentlicher Telefonstellen in
        städtischen Bereichen vorrangig bei Mehrfachaufstel-
        lungen.
        Aufheben von Standorten öffentlicher Telefonstellen
        durch die Deutsche Telekom AG nur im Dialog mit den
        Kommunen.
        Bei der angesprochenen Schließung handelt es sich
        nach hier vorliegenden Informationen um den Abbau
        einer einzelnen Telefonzelle in Kröppen (Pirmasens-
        Land). Laut Auskunft der Deutschen Telekom AG wird
        der Abbau dieser öffentlichen Telefonstelle zunächst für
        1 Jahr zurückgestellt. Die Kommune wird hierüber in
        Kürze informiert.
        Im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt die Deutsche
        Telekom AG derzeit Alternativen zu den herkömmli-
        chen öffentlichen Telefonstellen. Nach Abschluß des
        Projekts, im Rahmen dessen die Akzeptanz vereinfach-
        ter Geräte („Notfon“; Notrufmöglichkeit sowie Gesprä-
        che über T-Card) geprüft wird, wird die betreffende Te-
        lefonzelle im Dialog mit der Kommune ggf. durch ein
        solches „Notfon“ ersetzt.
        Anlage 23
        Antwort
        des Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des
        Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/774, Frage 67):
        Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um bei einerSchließung von Filialen der Deutschen Post AG wie z. B. Kötztingund Umgebung (Kreis Cham), den Rückzug der Post aus der Flä-che zu verhindern und den Umfang und die Qualität des bisherigenDienstleistungsangebots der Post zu erhalten und für die Zukunftsicherzustellen, und wenn ja, welche Maßnahmen plant sie?
        Die gegenwärtigen Vorgaben zur Struktur des Filial-
        netzes der Deutschen Post AG beruhen auf einem
        Beschluß des Regulierungsrates beim ehemaligen Bun-
        desministerium für Post und Telekommunikation vom
        2. Dezember 1996. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung
        der Deutschen Post AG sind danach bis zum Ende des
        Jahres 2000 insgesamt 12 000 und bis zum Jahresende
        2003 insgesamt 10 000 ortsfeste Annahmestellen des
        Unternehmens aufrechtzuerhalten. Eines der wesent-
        lichen Kriterien dieses Filialkonzeptes ist, daß für den
        Postkunden in zusammenhängend gebauten Gebieten in
        der Regel eine Filiale innerhalb eines Radius von 2 000
        Metern erreichbar sein soll, sofern dort eine minimale
        wöchentliche Grundarbeitszeit von 5,5 Stunden erreicht
        wird. Diese Vorgaben wären seitens der Deutschen Post
        AG auch auf die von Ihnen angesprochene Filiale in
        Kötzting anzuwenden. Die Regulierungsbehörde für Te-
        lekommunikation und Post überprüft in begründeten Ein-
        zelfällen, ob die Kriterien korrekt eingehalten wurden.
        2756 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Bundesregierung beabsichtigt, auf der Grundla-
        ge des § 11 Abs. 2 des Postgesetzes vom 22. Dezember
        1997 eine Post-Universaldienstleistungsverordnung zu
        erlassen. Darin wird in Erfüllung des grundgesetzli-
        chen Gewährleistungsauftrages für eine flächendek-
        kend angemessene und ausreichende Versorgung mit
        Postdienstleistungen (Art. 87f Abs. 1 GG) der ange-
        strebte Mindeststandard für Postdienstleistungen hin-
        sichtlich des Umfangs, der jeweiligen Qualitätsmerk-
        male und ihres erschwinglichen Preises festlegt.
        In dieser Verordnung, die sich zur Zeit in der
        Abstimmung befindet, werden unter anderem die
        Qualitätsmerkmale für die bundesweite Verteilung
        der stationären Einrichtungen bestimmt, in denen
        Verträge über Briefbeförderungsleistungen abge-
        schlossen und abgewickelt werden können. Die
        Verordnung wird landesplanerische und strukturpoli-
        tische Forderungen für die Gewährleistung einer
        flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienst-
        leistungen berücksichtigen.
        Es kann jedoch nicht Ziel der Verordnung sein, Re-
        gelungen nur für ein einzelnes Unternehmen zu treffen,
        sondern es wird ein politisch wünschenswerter Zustand
        beschrieben, für den grundsätzlich alle Lizenznehmer im
        Postsektor in die Pflicht genommen werden können.
        Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Deut-
        schen Bundestages und des Bundesrates.
        Anlage 24
        Antwort
        des Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage
        des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Frage 68):
        Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im deutsch-schweizer Grenzgebiet seit geraumer Zeit zu massivem Kauflandwirtschaftlicher Flächen durch Schweizer Landwirtekommt, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammen-hang eine Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes dahin ge-hend, daß Bürger aus Nicht-EU-Staaten zukünftig von der Mög-lichkeit des Landkaufs in EU-Staaten ausgenommen werden,nachdem die erfolgten Änderungen der landwirtschaftlichenSubventionspolitik in der Schweiz allenfalls eine mittelfristigeLösung dieses Problems erwarten lassen?
        Schweizer Landwirte kaufen seit vielen Jahren im
        deutsch-schweizerischen Grenzgebiet Flächen deutscher
        Landwirte. Der Grund liegt, wie ich das bereits in meine
        Antwort vom 3. März 1999 auf Ihre schriftliche Frage
        Nr. 2/215 ausgeführt habe, vor allem in dem hohen Dek-
        kungsbeitrag, den schweizer Landwirte für die auf deut-
        schem Gebiet erzeugten Agrarprodukte erzielen. Das
        deutsch-schweizerische Grenzabkommen von 1958 er-
        laubt im übrigen die abgabenfreie Einfuhr der in der
        deutschen Grenzregion erzeugten landwirtschaftlichen
        Produkte.
        Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Grund-
        stücksverkehrsgesetz im Sinne der Fragestellung zu än-
        dern. Dagegen sprechen folgende Gründe:
        1. Die Problematik ist bereits früher mit den Ländern
        ausgiebig erörtert worden. Dabei sprachen sich die Län-
        der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Bedenken im
        Hinblick auf Artikel 3 Grundgesetz/Gleichheits-
        grundsatz sowie Artikel 14 Grundgesetz/Eigentums-
        garantie) gegen die Aufnahme eines Kaufverbots für
        nicht der EU angehörende Auslände in das Gesetz aus.
        Ohne Zustimmung des Bundesrates wäre eine entspre-
        chende Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes nicht
        möglich.
        2. Die Bundesregierung legt großen Wert darauf,
        daß die guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen der
        Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland nicht
        durch einseitige Maßnahmen der Bundesrepublik
        Deutschland belastet werden. In dem Zusammenhang
        ist auch darauf hinzuweisen, daß eine große Anzahl
        deutscher Arbeitnehmer aus dem deutschen Grenz-
        gebiet in der Schweiz tätig ist. Dieser Gesichtspunkt
        gewinnt duch die derzeitige Arbeitsmarktlage in der
        Bundesrepublik Deutschland zusätzlich an Bedeu-
        tung.
        3. Bis Mitte des vorigen Jahres konnten nach Artikel
        88 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz-
        buche (EGBGB) durch Landesrecht Beschränkungen
        beim Grunderwerb durch Ausländer bestimmt werden.
        Das Land Baden-Württemberg hatte bis dahin von dieser
        Regelung keinen Gebrauch gemacht. Durch das Gesetz
        zur Beseitigung von Erwerbsbeschränkungen für aus-
        ländische Investoren und Staaten vom 23. Juli 1998 ist
        die Vorschrift des Artikels 88 EGBGB aufgehoben wor-
        den, weil sie der Freizügigkeit des deutschen Immobili-
        enrechts widersprach und die Vertretung der deutschen
        Interessen im Ausland erschwerte. Die Aufnahme eines
        Kaufverbots für nicht der EU angehörende Ausländer in
        das Grundstücksverkehrsgesetz stünde dazu in krassem
        Widerspruch.
        4. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte das
        Land Baden-Württemberg die Möglichkeiten des
        Grundstückverkehrsgesetzes konsequent ausschöpfen,
        d.h. im Falle überhöhter Preise die Genehmigung versa-
        gen und unter Umständen auch eine gerichtliche Aus-
        einandersetzung herbeiführen.
        Anlage 25
        Antwort
        des Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fragen
        der Abgeordneten Marga Elser (SPD) (Drucksache
        14/774, Fragen 69 und 70):
        Wie stellt das Jagdrecht bzw. die Bundeswildschutzverord-nung nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sicher,daß Federwild, das importiert wird, einem Vermarktungsverbotunterliegt, wie es in Artikel 6 der EG-Vogelschutzrichtlinie ge-regelt ist, und bis wann will die Bundesregierung das Jagdrechtan die EG-Vogelschutzrichtlinie anpassen?
        Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der vom„Komitee gegen den Vogelmord“ bei der EU-Kommission ein-gelegten Beschwerde gegen die Nichteinhaltung zahlreicher Be-stimmungen der EG-Vogelschutzrichtlinie durch das bundes-deutsche Jagdrecht, und wie will sie das nach der EG-Vogel-schutzrichtlinie verbotene Abschießen von geschützten Enten-arten, Bussarden, Graureihern und brütenden Wildtauben, Krä-hen und Eichelhähern ohne eine Änderung des Jagdrechts wirk-sam verhindern?
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2757
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 69:
        Die EG-rechtlichen Schutzbestimmungen, wie die in
        der Fragestellung erwähnten Besitz- und Vermarktungs-
        verbote, werden in Deutschland im Naturschutzrecht
        und im Jagdrecht umgesetzt. In welchem dieser Rechtsbe-
        reiche Schutzbestimmungen für eine Tierart getroffen
        werden, hängt davon ab, ob die betreffende Tierart nach
        nationalem Recht dem Jagdrecht unterliegen oder nicht.
        Als Instrumente der Umsetzung dienen die Bundesarten-
        schutzverordnung und die Bundeswildschutzverordnung.
        Auch als Folge der Novellierung des Bundesnaturschutz-
        gesetzes muß die Bundesartenschutzverordnung angepaßt
        werden; für die Bundeswildschutzverordnung ergibt sich
        ebenfalls Anpassungsbedarf.
        Ein entsprechender Vorstoß der Bundesregierung zur
        Änderung dieser Verordnungen ist gegen Ende der letz-
        ten Legislaturperiode im Bundesrat gescheitert. Die
        Bundesregierung trifft nun Vorbereitungen für einen er-
        neuten Vorstoß. Dabei wird die Bundesregierung alle
        EG-rechtlichen Vorgaben sorgfältig berücksichtigen.
        Zu Frage 70:
        Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich eine Orga-
        nisation „Komitee gegen den Vogelmord“ an die EU-
        Kommission gewandt hat mit dem Ziel, daß diese ein
        Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland we-
        gen Verstoßes jagdrechtlicher Bestimmungen gegen EG-
        Recht einleitet.
        Ob und inwieweit die EU-Kommission die vorge-
        brachten Argumente aufgreifen wird, ist abzuwarten.
        Erst danach ergibt sich ein Anhaltspunkt für Schlußfol-
        gerungen.
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die
        Frage des Abgeordneten Norbert Barthle (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Frage 71):
        Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Ange-stellte (BfA) alle rund 29 Millionen Angestellten, die bei derBfA versichert sind, über die demnächst zugehenden Unterlagenzur Sozialwahl 1999 angeschrieben hat, und wie steht das Bun-desministerium für Arbeit und Sozialordnung zum damit ver-bundenen finanziellen Aufwand (ca. 14,5 Mio. DM allein fürPorto)?
        Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat in
        einem Informationsbrief ihre Versicherten und Rentner
        vorab über die Bedeutung und den Ablauf der Sozial-
        wahlen 1999 informiert. Die BfA kommt damit den
        Vorgaben der Wahlordnung für die Sozialversicherung
        (SVWO) nach. Damit wird den berechtigten Informati-
        onsbedürfnissen der Versicherten Rechnung getragen;
        der Gesamtaufwand für die Portokosten ist deshalb nach
        Auffassung der Bundesregierung angemessen. Möglich-
        keiten, diesen Aufwand zu verringern, bestehen nicht.
        Eine gemeinsame Versendung von Informations- und
        Wahlunterlagen wäre nach Auffassung der Bundesregie-
        rung und des Bundeswahlbeauftragten für die Sozial-
        versicherungswahlen als unzulässige Einflußnahme im
        Sinne des § 34 Abs. 3 SVWO auf die Stimmabgabe an-
        zusehen.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
        (F.D.P.) (Drucksache 14/774, Frage 72):
        Treffen Pressebericht zu, wonach die Bundesregierung plane,den Bundesanteil an der Finanzierung der Künstlersozialkasseabzusenken?
        Der Bundeszuschuß nach dem Künstlersozialversi-
        cherungsgesetz beträgt nach geltendem Recht 25 v.H.
        der Ausgaben der Künstlersozialkasse; dabei war der
        Gesetzgeber davon ausgegangen, daß rd. 50 v.H. der
        versicherten Künstler und Publizisten ihre Werke selbst
        vermarkten. Wesentliche Veränderungen des Selbstver-
        marktungsanteils könnten auch zu Veränderungen des
        Bundeszuschusses führen. Diese Problematik wird z. Zt.
        von der Bundesregierung überprüft. Ich bitte um Ihr
        Verständnis, daß vor Abschluß dieser Prüfung keine
        Aussagen über die künftige Höhe des Bundeszuschusses
        möglich sind.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/774, Fragen 73 und 74):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die von der Alterssiche-rungskommission der SPD im Mai 1997 vorgelegten Vorschlägezur Reform der Hinterbliebenenversorgung (Splitting-Modell)umzusetzen, und wie soll die Neuordnung der Hinterbliebenen-versorgung aussehen?
        Welche Möglichkeiten will die Bundesregierung ergreifen,um der gleichlautenden Entschließung des Deutschen Bundesta-ges vom 21. Juni 1991 (Drucksache 12/837) und des Bundesra-tes vom 5. Juli 1991 (BR-Drucksache 390/91) nachzukommenund die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und derPflege in der Alterssicherung zu verbessern und die eigenständi-gen Anwartschaften von Frauen in der Rentenversicherung aus-zubauen?
        Zu Frage 73:
        In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist vereinbart worden, im
        Jahre 1999 eine Rentenstrukturreform auf den Weg zu
        bringen. Bestandteil dieser Reform soll auch die Verbes-
        serung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen
        und eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung
        sein. Zur Zeit werden alle bekannten Modelle für eine
        solche Neuordnung im Hinblick auf ihre Verteilungswir-
        kungen für die Betroffenen und auf ihre Wirkungen für
        die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversiche-
        rung untersucht. Dies gilt auch für die von der Alterssi-
        cherungskommission der SPD vorgelegten Vorschläge.
        Entscheidungen über ein Modell der Bundesregierung
        werden im Laufe des Jahres 1999 getroffen und gemein-
        sam mit den anderen in der Rentenstrukturreform zu re-
        gelnden Fragen bis zum Jahresende vorgestellt werden.
        2758 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 74:
        Im Zusammenhang mit den gleichlautenden Ent-
        schließungen des Deutschen Bundestages und des Bun-
        desrates vom Sommer 1991 sind seitdem zur renten-
        rechtlichen Berücksichtigung von Pflegezeiten und zur
        Verbesserung der Kindererziehungszeitenregelung im
        Rentenrecht Fortschritte gemacht worden:
        Im Rahmen der Einführung der Pflegeversicherung
        ist ab 1. April 1995 auch eine Verbesserung der sozialen
        Sicherung der Personen erfolgt, die die Pflege eines
        mindestens erheblich pflegebedürftigen Familienange-
        hörigen im häuslichen Bereich übernommen haben.
        Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz sind Zeiten der
        nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege Plichtbeitrags-
        zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Pflege-
        zeiten wirken sich danach sowohl rentensteigernd als
        auch rentenbegründend aus.
        Auch beim Abbau von kindererziehungsbedingten
        Nachteilen in der Alterssicherung von Frauen wurde seit
        Sommer 1991 einiges erreicht. Durch das im Konsens
        beschlossene Rentenreformgesetz 1992 wurde ein weite-
        rer Ausbau von Kindererziehungszeiten Realität. Dieses
        Gesetz dehnte die Kindererziehungszeiten für Geburten
        ab 1992 auf drei Jahre aus. Zusätzlich führte es Kinder-
        berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des
        Kindes ein.
        Darüber hinaus wird nach dem Rentenreformgesetz
        1999 die Bewertung der Kindererziehungszeiten stufen-
        weise von 75% des Durchschnittseinkommens auf 100%
        dieses Wertes angehoben. Damit wird zum 1. Juli 2000
        erreicht, daß Kindererziehungszeiten mit dem vollen
        Durchschnittseinkommen der Versicherten bewertet
        werden. Im übrigen wird durch das Gesetz zu Korrektu-
        ren in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Ar-
        beitnehmerrechte ab 1. Juni 1999 eine leistungsadäquate
        Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten eingeführt.
        Hierdurch werden Kindererziehungszeiten zu renten-
        rechtlichen Zeiten höherer Qualität aufgewertet, wie dies
        bereits heute für Zeiten von Krankheit, Arbeitslosigkeit
        sowie Wehr- und Zivildienst wegen der Beitragszahlung
        von Krankenkassen, Bundesanstalt für Arbeit und den
        Bund gilt. Die Beitragszahlen des Bundes für Zeiten der
        Kindererziehung belaufen sich im Jahr 1999 auf 13,6
        Milliarden DM und im Jahre 2000 auf 22,4 Milliarden
        DM.
        Soweit Sie auch in Ihrer Frage die Verbesserung der
        eigenständigen Alterssicherung von Frauen angespro-
        chen haben, verweise ich auf meine vorherige Antwort.
        Wir werden weitere Schritte zu einer eigenständigen so-
        zialen Sicherung der Frau unternehmen, nachdem die
        alte Bundesregierung seit dem gemeinsamen Beschluß
        von 1991 untätig geblieben ist.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        des Abgeordneten Thomas Strobl (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/774, Fragen 75 und 76):
        Was muß ein Arbeitnehmer konkret tun, der sich in einemgeringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet und dies auf-rechterhalten will?
        Was muß ein privater Haushalt konkret tun, wenn er eineArbeitskraft im Rahmen eines 630-DM-Vertrages weiterhin be-schäftigen oder einstellen will?
        Zu Frage 75:
        Die gesetzliche Neuregelung der geringfügigen Be-
        schäftigungsverhältnisse berührt nicht den Bestand des
        Arbeitsverhältnisses. Soweit die Vertragsparteien im
        Hinblick auf die Neuregelung Änderungen ihres Ar-
        beitsvertrages für erforderlich halten, können sie im
        Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen entsprechende
        Regelungen schaffen.
        Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Vor-
        schriften ist zu beachten: Der Arbeitnehmer hat seinem
        Arbeitgeber mitzuteilen, ob er ausschließlich diese ge-
        ringfügige Beschäftigung oder weitere geringfügige oder
        versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ob und
        bei welcher Krankenkasse er gesetzlich krankenversi-
        chert ist und gegebenenfalls welche Versicherungs-
        nummer er in der gesetzlichen Rentenversicherung hat.
        Wenn ein ausschließlich geringfügig Beschäftigter
        die vollen Leistungsansprüche der gesetzlichen Renten-
        versicherung erhalten will, hat er die Möglichkeit, ge-
        genüber dem Arbeitgeber zu erklären, daß er auf die
        Versicherungsfreiheit seiner geringfügigen Beschäfti-
        gung verzichtet.
        Steuerrechtlich gilt folgendes: Der Arbeitgeber kann
        wie bisher pauschal oder nach Lohnsteuerkarte besteuern.
        Sind für die geringfügige Beschäftigung die neuen pau-
        schalen Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten
        und hat der Arbeitnehmer keine anderen in der Summe
        positiven Einkünfte, so kann er von seinem Wohnsitz-
        Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung erhalten und
        diese dem Arbeitgeber vorlegen. Dann kann der Arbeit-
        geber den Arbeitslohn steuerfrei auszahlen.
        Zu Frage 76:
        Der private Haushalt muß wie jeder andere Arbeitge-
        ber seine Pflichten gegenüber der Sozialversicherung er-
        füllen. Er muß den Beschäftigten melden (normales Mel-
        deverfahren oder das vereinfachte Meldeverfahren des
        Haushaltsschecks) und, sofern keine weitere Beschäfti-
        gung vorliegt, den Pauschalbeitrag von 12% zur Renten-
        versicherung und, wenn der Beschäftigte in der gesetzli-
        chen Krankenversicherung versichert ist, 10% des Brutto-
        entgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
        Die Meldungen und die Beiträge werden unter Angabe
        der Betriebsnummer und der Versicherungsnummer des
        Beschäftigten von der Einzugsstelle (Krankenkasse) an-
        genommen. Hat ein privater Haushalt noch keine Be-
        triebsnummer, muß er diese beim Arbeitsamt beantragen.
        An den Pflichten zur Anmeldung bei der gesetzlichen Un-
        fallversicherung und zur Steueranmeldung hat sich nichts
        geändert. Wird dem Arbeitgeber eine Freistellungsbe-
        scheinigung vorgelegt, entfallen seine Verpflichtungen
        zur Berechnung und zur Abführung der Lohnsteuer.
        Wie für jeden Arbeitgeber besteht die Verpflichtung,
        den (ausschließlich) geringfügig Beschäftigten darüber
        aufzuklären, daß er den Arbeitgeberbeitrag zur Renten-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999 2759
        (A) (C)
        (B) (D)
        versicherung zum Erwerb voller Leistungsansprüche
        durch einen Arbeitnehmerbeitrag aufstocken kann. Wenn
        der Beschäftigte von dieser Möglichkeit Gebrauch macht,
        muß der Arbeitnehmerbeitrag vom Bruttoentgelt des Be-
        schäftigten einbehalten und zusammen mit dem Arbeitge-
        berbeitrag an die zuständige Krankenkasse abgeführt
        werden.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/774, Frage 77):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des In-stituts für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW),daß einer der Hauptgründe für den erwarteten deutlichen An-stieg der Schwarzarbeit in diesem Jahr die Neuregelung der 630-DM-Jobs sei?
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf welche
        Gründe das IAW seine Einschätzung, daß es durch die
        Neuregelung zu vermehrter Schwarzarbeit komme, stützt.
        Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Ab-
        wanderung von Arbeitnehmern in die Schwarzarbeit
        durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäfti-
        gungsverhältnisse erschwert. Die Neuregelung zielt dar-
        auf ab, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und die
        Aufdeckung von Sozialleistungsmißbrauch durch die
        Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das allge-
        meine Meldeverfahren und die damit verbundenen Kon-
        trollmöglichkeiten zu erleichtern. Auch Mißbrauchsmög-
        lichkeiten im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
        werden ausgeschaltet. Geringfügig Beschäftigte haben
        durch den Erwerb von Rentenansprüchen außerdem einen
        zusätzlichen Anreiz, auf einer Anmeldung ihrer Arbeits-
        verhältnisse zu bestehen.
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/774, Fragen 78 und 79):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Haupt-verbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), daß von den630-DM-Arbeitsplätzen im Einzelhandel mindestens jede dritteStelle, das heißt rd. 150 000 Arbeitsplätze, wegfallen werden?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundes-verbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), daß Betriebedurch die Neuregelung ihre vertraglichen Leistungen nicht mehrerbringen können, da die Arbeitnehmer ihre oft langjährigen Be-schäftigungsverhältnisse kündigen?
        Zu Frage 78:
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, worauf der
        HDE seine Behauptung stützt. Die Bundesregierung
        wird die weitere Entwicklung der geringfügigen Be-
        schäftigung verfolgen und dabei auch beobachten, ob
        und in welchem Umfang es zu einer Verlagerung von
        geringfügiger hin zu versicherungspflichtiger Voll- oder
        Teilzeitbeschäftigung kommt.
        Zu Frage 79:
        Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-
        Handwerks hat in einem Gespräch mit Minister Riester
        am 16. April 1999 den Standpunkt eingenommen, daß
        die Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung so-
        zial- und ordnungspolitisch sinnvoll und notwendig sind,
        daß es aber in der Anlaufphase zu Anpassungsschwie-
        rigkeiten kommen könne. Gesetzliche Sonderregelungen
        für einzelne Bereiche bieten dabei auch nach Einschät-
        zung des Bundesinnungsverbandes keine angemessene
        Lösung. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht
        bei solchen Schwierigkeiten nach den Grundsätzen un-
        seres Vertragsrechts die Möglichkeit, Anpassungen an
        die veränderten Gegebenheiten zu erreichen. Für die er-
        folgreiche Fortsetzung unternehmerischer Aktivitäten
        sind damit Gestaltungsspielräume vorhanden, die es er-
        möglichen, betriebliche Erfordernisse auf veränderte
        Rahmenbedingungen einzustellen.
        Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage Nr. 78
        verwiesen.
        Anlage 32
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.)
        (Drucksache 14/774, Fragen 80 und 81):
        Treffen Presseberichte zu, daß der Sprecher der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rezzo Schlauch, die Bundesre-gierung per Brief aufgefordert hat, eine Aufhebung der durchdas Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Si-cherung der Arbeitnehmerrechte eingeführten Vermutungsrege-lung in bezug auf Scheinselbständigkeit (§ 7 Abs. 4 SGB IV)herbeizuführen, und wird die Bundesregierung ggf. diesen Vor-schlag aufgreifen und einige Berufe aus der Neuregelung aus-klammern?
        Teilt die Bundesregierung die von Mitgliedern der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der zweiten Lesung des Geset-zes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-nisse am 4. März 1999 vertretene Auffassung, daß die Austrägervon Wochenzeitungen unter die 50-Tage-Regelung (§ 8 Abs. 1Nr. 2 SGB IV) fallen und damit grundsätzlich abgabenfrei sind,und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen,wenn sich die Sozialversicherung dieser Auffassung beim Ge-setzesvollzug nicht anschließt?
        Zu Frage 80:
        Die Presseberichte treffen zu. Die Vorschläge werden
        Gegenstand eines Gesprächs bei Herrn Bundeskanzler
        Schröder sein.
        Zu Frage 81:
        Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Das
        Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat in
        einem Schreiben vom 17. März 1999 an die Sozialversi-
        cherungsträger mitgeteilt, daß die Zusteller von einmal
        in der Woche auszutragenden Zeitungen, die im Laufe
        eines Jahres nicht mehr als 50 Arbeitstage beschäftigt
        sind und monatlich nicht mehr als 630 DM erhalten,
        unter die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV fallen.
        Allerdings führen die Träger die Sozialversicherungs-
        gesetze in eigener Verantwortung durch, so daß die
        Auslegung des Ministeriums für sie nicht verbindlich ist.
        2760 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1999
        (A) (C)
        (B) (D)