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    Plenarprotokoll 14/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 I n h a l t : Absetzung des Punktes 1 von der Tagesordnung. 2365 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/576 vom 19. März 1999).. 2365 A Verlegung weiterer Organisationseinheiten des Bundesnachrichtendienstes von München nach Berlin MdlAnfr 3 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2365 B ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 2365 B Verbindliche Aussage über den Verbleib des Bundesnachrichtendienstes in Pullach, Land- kreis München MdlAnfr 5 ........................................................ Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 2366 A ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU........................................................ 2366 A ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU .................... 2366 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 2366 D Übertragung des Verfahrens wegen des in Cavalese von amerikanischen Piloten verur- sachten Seilbahnunglücks auf die amerikani- sche Militärgerichtsbarkeit; Durchsetzung der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit in vergleichbaren Fällen MdlAnfr 8, 9 Heidi Lippmann-Kasten PDS Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA... 2367 A, 2367 C ZusFr Heidi Lippmann-Kasten PDS................ 2367 B Möglichkeit der Durchsetzung eines Verfah- rens vor einem deutschen Strafgericht, wenn deutsche Zivilpersonen Unfallschäden durch ausländische Streitkräfte erleiden; Neuver- handlung des NATO-Truppenstatuts bzw. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut MdlAnfr 10, 11 Wolfgang Gehrcke PDS Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA... 2367 D, 2368 A ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS........................ 2368 A Informationsaustausch mit der italienischen Regierung über den durch eine US-Militär- maschine verursachten Seilbahnabsturz; Kon- sultationen über die Stärkung der Rechte der Stationierungsländer gegenüber ausländischen Streitkräften MdlAnfr 12, 13 Fred Gebhardt PDS Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 2368 B ZusFr Fred Gebhardt PDS ............................... 2368 C Europäische Staaten mit zeitlich befristeter Staatsangehörigkeit MdlAnfr 16 Norbert Barthle CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 2368 D ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU ................... 2369 A Einführung einer Altersgrenze von 23 Jahren bei der geplanten Änderung des Staatsbürger- schaftsrechts MdlAnfr 17 Dr. Paul Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 2369 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ..................... 2369 C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU .................... 2369 D ZusFr Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU........................................................ 2370 A ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU........................................................ 2370 B Unterstützung des Internationalen Olympi- schen Komitees, u. a. durch Sportfördermittel des Bundes MdlAnfr 18, 19 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 2370 C, ......................................................................... 2371 B, ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU ........ 2370 D, 2371 B Mieterhöhung für Mieter von bundeseigenen Wohnungen in Ballungsräumen, wie z. B. München; Haushaltsmehreinnahmen MdlAnfr 22 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWI.............................................................. 2371 D ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 2372 A ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU .................... 2372 C ZusFr Peter Dreßen SPD.................................. 2372 C Finanzierung einer Senkung der Körper- schaftsteuer auf 23 % MdlAnfr 23 Norbert Barthle CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi .............................................................. 2372 D ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU.................... 2372 D ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU................. 2373 A ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 2373 B ZusFr Heinz Seiffert CDU/CSU ...................... 2373 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 2373 D ZusFr Klaus-Peter Willsch CDU/CSU ............ 2374 A ZusFr Peter Rauen CDU/CSU ......................... 2374 A ZusFr Leo Dautzenberg CDU/CSU ................. 2374 C ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU........................................................ 2374 C ZusFr Elke Wülfing CDU/CSU....................... 2374 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ........................ 2375 A ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 2375 B ZusFr Gerda Hasselfeldt CDU/CSU................ 2375 C ZusFr Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU........................................................ 2375 D ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU ..................... 2376 A ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU ............ 2376 B Steuerliche Entlastung der Unternehmen durch die geplante Unternehmenssteuer- reform; Einnahmeausfälle MdlAnfr 24 Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2376 C ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ..... 2376 D ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 2377 B ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 2377 C ZusFr Elke Wülfing CDU/CSU....................... 2377 D ZusFr Dr. Barbara Höll PDS ........................... 2378 A Einschluß der Gewerbesteuer in der geplanten 35prozentigen Unternehmensbesteuerung MdlAnfr 25 Peter Harald Rauen CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2378 B ZusFr Peter Rauen CDU/CSU ........................ 2378 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ............................... 2378 D ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 2378 D ZusFr Leo Dautzenberg CDU/CSU................. 2379 A Wirkung der vorgesehenen Unternehmens- besteuerung; Vorlage des Gesetzentwurfs MdlAnfr 26 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2379 D ZusFr Gerda Hasselfeldt CDU/CSU................ 2380 A ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 2380 B ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU...... 2380 C ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 2380 D ZusFr Peter Rauen CDU/CSU......................... 2381 A ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU........................................................ 2381 C ZusFr Leo Dautzenberg CDU/CSU................. 2381 D ZusFr Klaus-Peter Willsch CDU/CSU ............ 2381 D Ausgleich für die Kommunen für das nied- rigere Steueraufkommen aus der Unterneh- mensbesteuerung MdlAnfr 27 Elke Wülfing CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2382 A ZusFr Elke Wülfing CDU/CSU....................... 2382 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 2382 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 III Vermeidung einer zu breiten Spreizung der Steuersätze bei der Unternehmensbesteue- rung; Gegenfinanzierung MdlAnfr 28, 29 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ................................................. 2383 A, 2383 C ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU..... 2383 A, 2383 D ZusFr Dr. Heinz Seiffert CDU/CSU................ 2383 C ZusFr Klaus-Peter Willsch CDU/CSU ............ 2384 B Voraussetzungen für die Teilwertabschrei- bung von Kunstwerken nach dem Steuerent- lastungsgesetz 1999/2000/2002 MdlAnfr 30 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2384 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.P.D. . 2384 D ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 2385 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 2385 B Finanzierung der Wohngeldanpassung aus der Streichung des Vorkostenabzugs bei der Eigenheimförderung; Information von Haus- halts- und Finanzausschuß MdlAnfr 31, 32 Dr. Michael Meister CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ................................................. 2385 C, 2386 B ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU ............ 2385 D Kreditgewährung der Europäischen Bank für Wiederaufbau (EBWE) zur Fertigstellung der Kraftwerksprojekte in der Ukraine MdlAnfr 33, 34 Angela Marquardt PDS Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi .................................................. 2386 C, 2386 D ZusFr Angela Marquardt PDS ......................... 2386 D Einführung eines Dienstleistungsschecks zur Einlösung in Dienstleistungsagenturen; Bei- behaltung des bereits eingeführten Haushalts- schecks und der steuerlichen Absetzbar- keit sozialversicherungspflichtiger Beschäfti- gungsverhältnisse im privaten Haushalt MdlAnfr 37, 38 Dr. Maria Böhmer CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 2387 A, 2388 B ZusFr Dr. Maria Böhmer CDU/CSU ... 2387 B, 2388 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P. .................... 2387 D, 2389 A ZusFr Nicolette Kressl SPD................. 2388 A, 2389 A Kritik von Landesregierungen an der Neure- gelung der geringfügigen Beschäftigungsver- hältnisse; Nachbesserungen zugunsten von Zeitungszustellern und Beschäftigten in der Gastronomie MdlAnfr 39, 40 Thomas Strobl CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 2389 B, 2389 C ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 2389 D ZusFr Peter Dreßen SPD ................................. 2390 C ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU..... 2390 D ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ............................... 2391 B ZusFr Dr. Maria Böhmer CDU/CSU............... 2391 C ZusFr Walter Hirche F.D.P. ............................ 2391 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Pläne der Bun- desregierung zur Erhöhung der Mehr- wertsteuer und zur Besteuerung von Unternehmen ............................................ 2392 B Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 2392 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMWi.............................................................. 2393 C Gisela Frick F.D.P. .......................................... 2394 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 2395 D Gustav-Adolf Schur PDS................................. 2397 B Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 2398 A Leo Dautzenberg CDU/CSU ........................... 2399 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 2400 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 2401 C Dr. Rainer Wend SPD ..................................... 2403 A Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 2403 D Joachim Poß SPD ............................................ 2405 A Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2406 B Hans Georg Wagner SPD ................................ 2407 B Nächste Sitzung ............................................... 2408 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2409 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den von der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurf eines Ersten Ge- IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 setzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen im Recht der Arbeitslosenhilfe (Erstes Ar- beitslosenhilfe-Korrekturgesetz) – Drucksa- che 14/15.......................................................... 2409 B Anlage 3 Bundesmittel für Projekte der Weltraumfor- schung in den letzten 10 Jahren mit und ohne deutsche Federführung MdlAnfr 1, 2 – Drs 14/576 – Lothar Binding (Heidelberg) SPD SchrAntw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF .............................................................. 2409 C Anlage 4 Vorzeitige Abberufung der Präsidentin der RIAS Berlin Kommission MdlAnfr 4 – Drs 14/576 – Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Michael Naumann BK ... 2410 C Anlage 5 Menschenrechtsverletzungen in der Türkei lt. US-Menschenrechtsbericht 1998; Proble- matik der Abschiebung von Kurden MdlAnfr 6, 7 – Drs 14/576 – Dr. Max Stadler F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 2410 D Anlage 6 Pflege der deutschen Kulturgüter und -denk- mäler in Rumänien und Erleichterung der humanitären Hilfsleistungen MdlAnfr 14, 15 – Drs 14/576 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 2411 A Anlage 7 Maßnahmen gegen Betrugs- und Korruptions- fälle in EU-Leitungsebenen; Sachstand im Fall des für die Finanzierung eines Touris- musprojekts in Portugal zuständigen deut- schen EU-Beamten MdlAnfr 20, 21 – Drs 14/576 – Ernst Burgbacher F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2411 C Anlage 8 Streichung des Schlußdatums für Duty-free; Umsetzung des Einführungserlasses zur Ton- nagesteuer MdlAnfr 35, 36 – Drs 14/576 – Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMWi ............................................................. 2412 A Anlage 9 Berufliche Bildungsmaßnahmen für Bundes- wehrsoldaten in Zusammenarbeit mit regio- nalen Industrie- und Handelskammern; Grün- de für die hohen Durchfallquoten MdlAnfr 41, 42 – Drs 14/576 – Ursula Lietz CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg. 2412 C Anlage 10 Belastung der Soldaten durch Einsätze im In- und Ausland; primäre Pflicht des jungen Staatsbürgers zur Wehrpflicht MdlAnfr 43, 44 – Drs 14/576 – Werner Siemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg. 2412 D Anlage 11 Unterbringung der Soldaten des deutsch- dänisch-polnischen Korps; Verzicht auf die Unterbringung deutscher Familien in eigenen Häusern MdlAnfr 45 – Drs 14/576 – Walter Hirche F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg. 2413 D Anlage 12 Einführung eines Modellversuchs zur Abgabe von Heroin angesichts der Zahl der Todesfälle bei der Abgabe von Methadon in Hamburg MdlAnfr 46, 47 – Drs 14/576 – Ursula Heinen CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2414 A Anlage 13 Entzug nach der Detox-Methode; Beschaf- fung des für Modellversuche benötigten Heroins MdlAnfr 48, 49 – Drs 14/576 – Klaus Holetschek CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2414 C Anlage 14 Nutzung der Länder-Konzepte zur Bekämp- fung der Drogenabhängigkeit auf Bundes- ebene MdlAnfr 50 – Drs 14/576 – Katherina Reiche CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2415 A Anlage 15 Aufstockung der Mittel für die Prävention in der Drogenpolitik MdlAnfr 51, 52 – Drs 14/576 – Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2415 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 V Anlage 16 Verschärfung der Abgabe-Voraussetzung und -kontrolle für Methadon; Gründe für die Be- anstandung der Methadon-Richtlinie durch das Bundesministerium für Gesundheit MdlAnfr 53, 54 – Drs 14/576 – Annette Widmann-Mauz CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2415 C Anlage 17 Erschwerung des Marktzugangs für zugelas- sene Arzneimittel durch die Neufassung der Arzneimittelrichtlinien; Verstoß gegen EU- rechtliche Vorschriften MdlAnfr 55, 56 – Drs 14/576 – Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2416 C Anlage 18 Rechtsgrundlage für den Ausschluß von Arzneimitteln von der GKV-Erstattung durch den Bundesausschuß der Ärzte und Kranken- kassen MdlAnfr 57, 58 – Drs 14/576 – Wolfgang Zöller CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2417 A Anlage 19 Beteiligung einer Hamburger Agentur an der Erarbeitung der Gesundheitsreform 2000, Kostenaufwand des BMG MdlAnfr 59, 60 – Drs 14/576 – Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2417 B Anlage 20 Einführung einer Übergangsregelung zur Ge- sundheitsreform 2000 für pflichtversicherte GKV-Mitglieder mit privaten Zusatzversiche- rungen MdlAnfr 61 – Drs 14/576 – Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2417 C Anlage 21 Solidarischer Ausgleich unter den GKV- Versicherten bei der Kostenerstattung; Son- derregelung für Pflichtversicherte mit Zusatz- versicherung MdlAnfr 62, 63 – Drs 14/576 – Dr. Dieter Thomae F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 2418 A Anlage 22 Überarbeitung des Bundesverkehrswegepla- nes; Beteiligung des Deutschen Bundestages MdlAnfr 64, 65 – Drs 14/576 – Horst Friedrich (Bayreuth) SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 2418 D Anlage 23 Ausweitung der Privatfinanzierung der Ver- kehrswege MdlAnfr 66, 67 – Drs 14/576 – Hans-Michael Goldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 2419 A Anlage 24 Nutzung von Regenwasser in Haushalten MdlAnfr 68, 69 – Drs 14/576 – Kurt J. Rossmanith CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Gila Altmann BMU...... 2419 D Anlage 25 Löschung von Publikationen des Bundesam- tes für Strahlenschutz aus dem Internet- Angebot auf Weisung des BMU MdlAnfr 70 – Drs 14/576 – Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Gila Altmann BMU...... 2420 A Anlage 26 Stellungnahme von BMin Trittin zum sog. Buback-Nachruf in der Zeitschrift des Göttin- ger AStA; Aktivitäten von BMin Trittin 1979 im Kommunistischen Bund in Göttingen; Wahl in den AStA MdlAnfr 71, 72, 73, 74 – Drs 14/576 – Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Gila Altmann BMU...... 2420 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2365 (A) (C) (B) (D) 29. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 Beginn: 13.00 Uhr
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    Hans Georg Wagner Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2409 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 24.3.99** Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 24.3.99 Diemers, Renate CDU/CSU 24.3.99 Fink, Ulf CDU/CSU 24.3.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.3.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 24.3.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 24.3.99 Hasenfratz, Klaus SPD 24.3.99 Heinrich, Ulrich F.D.P. 24.3.99 Kanther, Manfred CDU/CSU 24.3.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 24.3.99 Lennartz, Klaus SPD 24.3.99 Lörcher, Christa SPD 24.3.99** Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 24.3.99 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 24.3.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 24.3.99 Schindler, Norbert CDU/CSU 24.3.99 Schröder, Gerhard SPD 24.3.99 Schütze (Berlin), Diethard W. CDU/CSU 24.3.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 24.3.99 Streb-Hesse, Rita SPD 24.3.99 Verheugen, Günter SPD 24.3.99 Willner, Gert CDU/CSU 24.3.99 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 24.3.99* Zierer, Benno CSU/CSU 24.3.99 –––––––––––** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Ver-sammlung des Europarates** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Ernst Ulrich von Weiz- säcker (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Abgeordneten Dr. Heidi Kna- ke-Werner und der Fraktion der PDS einge- brachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen im Recht der Arbeitslosenhilfe (Erstes Arbeitslosenhilfe- Korrekturgesetz) – Drucksache 14/15 – am 18. März 1999 (27. Sitzung, Seite 2 271 A) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Fragen des Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- berg) (SPD) (Drucksache 14/576, Fragen 1 und 2): Wie viele Bundesmittel flossen in den letzten zehn Jahren indie bemannte und in die unbemannte Weltraumforschung, undbei welchen außergewöhnlich wichtigen Vorhaben lag die Fe-derführung für diese Forschungsprojekte bei deutschen For-schungsinstituten, Unternehmen oder Universitäten? Wie viele Bundesmittel wurden im vergangenen Zeitraumvon zehn Jahren für Forschungsprojekte mit einem Volumenvon über 100 Mio. DM im Bereich der Weltraumforschung zurVerfügung gestellt, und wie hoch ist dabei die Anzahl der Groß-forschungsprojekte, bei denen der deutsche Anteil am Endpro-dukt nicht mehr erkennbar ist? Zu Frage 1: Von 1989 bis 1998 wurden insgesamt ca. 17,7 Milli- arden DM aus Bundesmitteln in die Weltraumforschung investiert. Davon entfallen auf die ESA ca. 10 Milliar- den DM (BMBF), das nationale Raumfahrtprogramm incl. DLR 5,3 Milliarden DM (BMBF); EUMETSAT, Wettersatelliten und Navigation ca. 800 Millionen DM (BMVBW) und ca. 1,6 Milliarden DM für Kommunika- tionssatelliten (ehemaliges BMPT). Eine Differenzie- rung in bemannt/unbemannt ist für diesen Zeitraum kurzfristig nicht zu leisten. In den Jahren 1995 bis 1998 flossen aus dem Haus- halt des BMBF in die bemannte Weltraumforschung 1,1 Milliarden DM, in die unbemannte Weltraumforschung 4,7 Milliarden DM. Die Eingruppierung in bemannt/unbemannt ist dabei nicht überall eindeutig. Beispielsweise ist das Hubble Space Teleskop als unbemannt gezählt, obwohl Start- und Reparaturmission bemannt durchgeführt wur- den. Außergewöhnlich wichtige Vorhaben mit deutscher Fe- derführung aus dieser Periode sind – der Flug eines deutschen Astronauten auf Mir (DARA/DLR) – die Erdbeobachtungsmissionen ERS 1 und ERS 2 (Dornier Satellitensysteme) 2410 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 (A) (C) (B) (D) – die Oberstufe der Trägerrakete ARIANE 5 (DASA) – die geophysikalische Kleinsatellitenmission CHAMP als Leitprojekt für die neuen Bundesländer (GeoFor- schungsZentrum Potsdam) – der Bau des Raumstationsmoduls COLUMBUS im Rahmen der ESA-Beteiligung an der Internationalen Raumstation (DASA) – die Röntgenastronomiemission ABRIXAS (Max- Planck-Institut für Extraterrestrische Forschung u. a., OHB) – die Radarfernerkundungsmissionen X-SAR und SRTM (Dornier Satellitensysteme) – die Klima- und Umweltbeobachtungsmission ENVI- SAT (Dornier Satellitensysteme) Zu Frage 2: Forschungsprojekte der letzten 10 Jahre mit Projekt- Finanzierung aus Bundesmitteln über 100 Millionen DM sind – Röntgenastronomiemission ROSAT (Start 1990), 310 Millionen DM – Erdbeobachtungsmissionen ERS 1 (Start 1991) und ERS 2 (Start 1995), 906 Millionen DM – Spacelab-Mission D-2 (1992), 640 Millionen DM – Infrarotobservatorium ISO (Start 1995), 440 Mil- lionen DM – Sonnenobservatorium SOHO/CLUSTER (Start 1995/ 96 und 2000), 430 Millionen DM – Mars 96 (Start 1996), 140 Millionen DM – Planetenmission Cassini/Huygens (Start 1997), 170 Millionen DM – Trägerrakete ARIANE 5 (Qualifikationsflug 1998), 2 650 Millionen DM – Datenrelaissatellit ARTEMIS (Start 2000), 190 Mil- lionen DM – Klima- und Umweltbeobachtungsmission ENVISAT (Start 2000), 645 Millionen DM – Röntgenobservatorium XMM (Start 2000), 360 Mil- lionen DM – Astrophysikalisches Laboratorium INTEGRAL (Start 2001), 225 Millionen DM – Kometenmission ROSETTA (Start 2003), 395 Mil- lionen DM – Entwicklung des Beitrags zur Internationalen Raum- station ISS (Start 2003), 2 470 Millionen DM. Der „deutsche Anteil am Endprodukt“ ist bei den europäischen Gemeinschaftsprojekten in aller Regel – obwohl als Hardware vorhanden – ohne weitere Hinwei- se nur für den Fachmann erkennbar. Ganz wichtige Endprodukte, die nicht immer direkt zurechen- und erkennbar sind, sind die Datenprodukte einschließlich der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Technolo- giegewinn, Transferprodukte, ausgebildeter Nachwuchs und Arbeitsplätze. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P) (Drucksache 14/576, Frage 4) Was hat die Bundesregierung veranlaßt, die Präsidentin derRIAS Berlin-Kommission vorzeitig aus ihrem Amt abzuberu-fen? Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 sind dem Beauftragten der Bun- desregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeri- ums des Innern die Zuständigkeiten für Kultur und Me- dien und damit auch für die RIAS Berlin-Kommission übertragen worden. Ein Regierungswechsel bringt es mit sich, daß die Besetzung der Gremien überprüft und ge- gebenenfalls verändert wird. Die Vorsitzende der RIAS Berlin-Kommission ist bislang nicht abberufen worden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer, auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Max Stadler (F.D.P.) (Druck- sache 14/576, Fragen 6 und 7) Stimmen die Darstellungen von Menschenrechtsverletzungenseitens der Türkei im Menschenrechtsbericht 1998 des US StateDepartment mit den Erkenntnissen der Bundesregierung über-ein? Welche Folgerungen für ihre praktische Politik wird dieBundesregierung aus diesem Bericht ziehen, insbesondere inAnsehung der Instrumentarien aus der Europäischen Menschen-rechtskonvention, in Ansehung von Waffenlieferungen und imHinblick auf die Problematik der Abschiebung von Kurden, zu-mal in dem Bericht unter Namensnennung und Schilderung vonweiteren Details die Folterung von zwei aus Deutschland in dieTürkei abgeschobenen Kurden dargestellt wird? Zu Frage 6: Der Menschenrechtsbericht des U.S. State Depart- ment zur Türkei entspricht in allen wesentlichen Haupt- punkten (Folter/Mißhandlung, ungesetzliche Tötungen, Polizei-Haft, Prozeßrecht und freie Meinungsäußerung) der Einschätzung des Auswärtigen Amtes Zu Frage 7: Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Beurtei- lung der Menschenrechtssituation in der Türkei zunächst eigene Erkenntnisquellen, darüber hinaus aber auch viele externe Quellen, auch die Einschätzungen befreun- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2411 (A) (C) (B) (D) deter Staaten, wie sie zum Beispiel im Menschen- rechtsbericht des US-State Department ihren Ausdruck finden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 14 und 15) Was hat die Bundesregierung seit Beginn der demokrati-schen Ära Rumäniens bis heute unternommen, um deutscheKulturgüter und -denkmäler in Rumänien vor dem Verfall zubewahren? Was unternimmt die Bundesregierung, um humanitäreHilfsleistungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Ru-mänien zu erleichtern und von der Verzollung zu befreien? Zu Frage 14: 1992 hat das Bundesministerium des Innern begon- nen, Projekte zur Dokumentation, Sicherung, Restaurie- rung, Bewahrung und Präsentation des historischen Kulturgutes der Rumäniendeutschen zu fördern. In den Jahren 1994-98 wurden für den Kulturerhalt in Rumäni- en rd. 2,6 Millionen DM aufgewendet. Damit wurde die Restaurierung von Kirchenburgen und Orgeln ebenso gefördert wie die Sicherung musikgeschichtlicher Do- kumente. Heute fällt die Förderung des Erhalts rumäniendeut- schen Kulturgutes in den Zuständigkeitsbereich des Be- auftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien und wird dort fortgeführt. Zu Frage 15: Rumänien nimmt bei deutschen humanitären Hilfs- initiativen im internationalen Vergleich einen hohen Stellenwert ein. In den letzten Monaten hat das Auswärtige Amt ver- stärkt Beschwerden über Behinderungen bei der Lei- stung humanitärer Hilfe in Rumänien erhalten. Die ru- mänische Regierung hat die Einfuhr im Rahmen der humanitären Hilfe zwar grundsätzlich von Abgaben freigestellt, die Vorschriften hierzu jedoch wiederholt geändert und verschärft. Der Arbeitsstab Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt gibt Hinweise über die Einfuhrbestimmungen nach Rumänien und regt zum Erfahrungsaustausch unter den Hilfsinitiativen an. Stehen humanitäre Hilfsleistungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, bietet das Auswärtige Amt auch finanzielle Zuwendungen zu Be- schaffung und Transport von Hilfsgütern an. Unsere Botschaft in Bukarest und die Generalkonsu- late in Temesvar und Hermannstadt leisten Hilfe, wenn Transporte an den Grenzen in Schwierigkeiten sind oder deutsche Hilfsprojekte im Land eine Unterstützung er- fordern. Über Einfuhrabgaben und Straßenbenutzungs- gebühren von Hilfstransporten ist im vergangenen Jahr auch im Rahmen bilateraler Konsultationen gesprochen worden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Burgbacher (F.D.P.) (Drucksache 14/576, Fragen 20 und 21): Was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der deutschenEU-Ratspräsidentschaft gegen erwiesene Fälle von Betrug undKorruption innerhalb der diversen Leitungsebenen der EU zuunternehmen? Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand inder Betrugsaffäre innerhalb der für Strukturpolitik zuständigenEU-Generaldirektion, in deren Zusammenhang die Immunitäteines hohen deutschen EU-Beamten, der als Abteilungsleiter fürdie Finanzierung eines Tourismusprojekts in Portugal zuständigist, aufgehoben wurde (s. Süddeutsche Zeitung vom 12. März1999)? Zu Frage 20: Wichtiges Anliegen der deutschen Ratspräsident- schaft ist der Kampf gegen Subventionsmißbrauch und Unregelmäßigkeiten in den Mitgliedstaaten und den Drittländern, aber auch die Bekämpfung von Korruption und Mißwirtschaft innerhalb der EU-Organe. Ein wichtiger Schritt zur wirksameren Bekämpfung von Betrügereien und Korruption soll mit dem Euro- päischen Amt für Betrugsbekämpfung – OLAF (Office de lutte anti-fraude) – erreicht werden. Das Amt soll zwar innerhalb der Kommission eingerichtet werden, aber völlig weisungsungebunden mit eigenem Initia- tivrecht Untersuchungen nicht nur in den Mitglied- staaten, sondern auch in allen Organen, Institutionen und Einrichtungen der EU durchführen können. Für die internen Kontrollen sollen die Befugnisse der EU-Organe und –Institutionen durch ein gemeinsames Abkommen auf OLAF übertragen werden. Diese Grundsätze sind in den Schlußfolgerungen festgehal- ten, die der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister am 15. März 1999 verabschiedet hat. Die Kommission hat am 17. März 1999 einen geänderten Vorschlag vorgelegt, der diesen Schlußfolgerungen im wesent- lichen entspricht. Am 25. Mai 1999 sollen die Verord- nung angenommen und das gemeinsame Abkommen von den Präsidenten der EU-Organe gezeichnet wer- den. Mit diesem Maßnahmenpaket hat die Bundesregie- rung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft viel erreicht, um die Bekämpfung von Betrug und Korruption in der EU und in den EU-Organen deutlich zu verbessern. Auf der Grundlage der von dem Amt erstellten Unter- suchungsberichte können die örtlich zuständigen Justiz- behörden in erwiesenen Fällen von Betrug und Kor- ruption staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren rascher und erfolgreicher einleiten. Zu Frage 21: Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse über die in der Anfrage angesprochene Betrugs- affäre vor. Im übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, daß sich die Bundesregierung in diesen Fällen nicht in die laufenden Verfahren einschalten kann. 2412 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 35 und 36) Ist die Bundesregierung auf dem Europäischen Sonderrat derStaats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäi-schen Union am 24./25. März 1999 in Berlin entsprechend denbisherigen positiven Äußerungen des Bundeskanzlers GerhardSchröder zum Fortbestand von Duty-free bereit, dafür zu sorgen,daß, bedingt durch den Rücktritt der EU-Kommission, die jetztentstandene Situation zum Anlaß genommen wird, das Schluß-datum für Duty-free ersatzlos zu streichen, um ausreichend Zeitfür eine angemessene Übergangsregelung zu erhalten, die dieverschiedenen Mehrwertsteuersätze der EU-Partnerländer be-rücksichtigt? Bis wann plant die Bundesregierung den Einführungserlaßzur Tonnagesteuer in gültiges Recht umzusetzen, bzw. wie be-urteilt sie die Möglichkeiten der praktischen Anwendung derTonnagesteuer für den maritimen Standort Deutschland, solangedieser Einführungserlaß nicht abschließend und rechtskräftig de-finiert worden ist? Zu Frage 35: Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nach- druck für eine Verlängerung der Tax-Free-Regelung ein. Nachdem die Kommission in der ECOFIN-Ratssitzung am 15. März 1999 ihre bisherige Haltung bestätigt hat und einige Mitgliedstaaten leider weiterhin jede Verlän- gerung ablehnen, wird der Bundeskanzler dieses Thema im Europäischen Rat am 24./25. März 1999 in Berlin nochmals mit dem Ziel einer Verlängerung aufgreifen. Er kommt damit auch den Wünschen Frankreichs, Großbritanniens und Irlands nach. Für eine Verlängerung sind nach dem EU-Vertrag die Zustimmung aller Mitgliedstaaten und ein entsprechen- der Vorschlag der EU-Kommission erforderlich. Daran hat sich auch durch den Rücktritt der Kommission nichts geändert. Zu Frage 36: Die Tonnagesteuerregelung des § 5a in Verbindung mit § 52 Abs. 6b des Einkommensteuergesetzes gibt deutschen Seeschiffahrtsunternehmen unter bestimm- ten Voraussetzungen das Wahlrecht, ihre Gewinne nach der Schiffstonnage zu ermitteln, und zwar grund- sätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezem- ber 1998 enden. Es handelt sich um eine abschließende Regelung, für die aus rechtlicher Sicht keine zusätz- lichen Anwendungsvorschriften benötigt werden. Üb- licherweise nehmen die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei neuen gesetzlichen Vorschriften zu Zweifelsfragen in einem sog. BMF- Schreiben Stellung. Derartige Verwaltungsregelungen binden aber weder die Steuerpflichtigen noch die Finanzgerichte. Für die Tonnagesteuer wird derzeit in Abstimmung mit den Ländern ein Einführungserlaß erarbeitet; es wird angestrebt, diesen Erlaß bis zur Jah- resmitte in Kraft zu setzen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Druck- sache 14/576, Fragen 41 und 42): Wie viele Soldaten der Bundeswehr nehmen nach Kenntnisder Bundesregierung in welchem Haushaltsrahmen in den Jahren1998 und 1999 an den beruflichen Bildungsmaßnahmen imRahmen des Berufsförderungsdienstes teil, welche in Zusam-menarbeit mit den regionalen Industrie- und Handelskammerndurchgeführt werden? Sieht die Bundesregierung die Tatsache, daß die Aus- undFortbildungsprogramme im Rahmen des Berufsförderungsdien-stes für Soldaten der Bundeswehr mit regional unterschiedlichenDurchfallquoten von bis zu 80 % einhergehen, in den zentralenRichtlinien, die für das gesamte Bundesgebiet einheitlich gelten,begründet? Zu Frage 41: An der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung für Soldaten auf Zeit nahmen 4 390 Soldaten im Jahr 1998 teil. Hier- für wurden ca. 20 Millionen DM an Haushaltsmitteln aufgewandt. Für das Jahr 1999 können zum Haushalts- rahmen noch keine Angaben gemacht werden. Wesentli- che Veränderungen im Haushaltsansatz werden nicht erwartet. Zu Frage 42: Die bundes- und landeseinheitlichen Prüfungsanfor- derungen für einen berufsqualifizierenden Aus- bzw. Fortbildungsabschluß im Rahmen des Berufsförde- rungsdienstes gelten sowohl für Soldaten der Bundes- wehr als auch für andere Prüfungsteilnehmer und entziehen sich einer Einflußnahme durch die Bundes- wehr. Im Jahr 1998 haben an solchen Abschlüssen 4 390 Soldaten teilgenommen. Davon haben nur 249, das sind 5,67 Prozent, ihre Abschlußprüfung nicht bestanden. Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind hierbei kei- ne besonderen regionalen Unterschiede ersichtlich. Durchfallquoten von 80 Prozent sind dem Ministerium nicht bekannt. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 43 und 44) Wie will die Bundesregierung auf die Belastung der Soldatendurch Einsätze im In- und Ausland reagieren, bei denen siepsychisch und physisch häufig bis an ihre Leistungsgrenze ge-hen müssen? Was unternimmt die Bundesregierung, dem grundgesetz-lichen Gebot, daß die Wehrpflicht die primäre Pflicht des jungenStaatsbürgers ist, Nachdruck zu verleihen? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2413 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 43: Die Bundeswehr hat frühzeitig auf die mit der Über- nahme neuer Aufgaben einhergehenden Fragen nach dem Umgang mit psychischen Belastungen bei Soldaten reagiert. Basierend auf der Erfahrung anderer Streit- kräfte und auf unseren eigenen Erfahrungen wurde ein „Rahmenkonzept zur Bewältigung einsatzbedingter Be- lastungen bei Soldaten vor, während und nach Einsätzen und besonderen Auslandsverwendungen“ erarbeitet, das zusammenfassend die Grundsätze der psychischen Be- treuung beschreibt, über bisherige Aktivitäten und Maß- nahmen der verschiedenen Organisationsbereiche in- formiert und Grundlage für die Erarbeitung von Kon- zepten der Teilstreitkräfte ist. Ziel des Konzeptes ist es, die psychische Belastbar- keit – des Soldaten vor dem Einsatz zu stärken, – im Einsatz zu stabilisieren und bei Auftreten von psychischen Streßreaktionen wiederherzustellen so- wie – nach dem Einsatz eventuelle Folgeschäden rechtzei- tig zu erkennen und zu behandeln. Der Ansatz wird getragen von einem leistungsfähigen Verbund, dem Psychologen, Fachärzte, Militärseelsor- ger, Sozialarbeiter und speziell ausgebildete Soldaten angehören. Die Soldaten erfahren vielfältige Unterstüt- zung von einer dreiteiligen Informationsbroschüre mit Hinweisen zum Abbau von Streß im Dienst wie in der Familie bis hin zu sogenannten „Streß-Debriefings“ durch Fachpersonal in unmittelbarer Folge besonders belastender Ereignisse. Vor allem müssen die Soldaten sorgfältig über den Auftrag und das Ziel eines Einsatzes informiert werden. Zu Frage 44: Das Meinungsbild der Jugend zum Thema Sicher- heitspolitik und Bundeswehr ist positiv. Uns ist jedoch bekannt, daß entgegen der eindeutigen Verfassungs- und Rechtslage mittlerweile viele Wehrpflichtige von einer faktischen Wahlfreiheit zwischen Wehr- und Zivildienst ausgehen. Häufig sind allein pragmatische Gründe für die Entscheidung zwischen Wehrdienst und Zivildienst maßgebend. Dies deckt sich mit Erkenntnissen der Ju- gendoffiziere, die an allgemeinbildenden Schulen tätig werden und dort zu sicherheitspolitischen Fragen und zu den Streitkräften vortragen. Die „Leitlinie zur Verbesse- rung der Rahmenbedingungen und Steigerung der At- traktivität des Wehrdienstes“ wurde entwickelt, um u. a. die grundsätzliche Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes zu erhöhen. Die Leitlinie beinhaltet einen Realisierungsplan, der 89 Maßnahmen mit nahezu 250 Arbeitsschritten umfaßt und derzeit umgesetzt wird. Dieses Attraktivitätspro- gramm war von Beginn an nicht nur auf Aktualität, son- dern vor allem auf Dauer angelegt und in die Zukunft gerichtet. Es zielt vor allem darauf ab, den ersten Kon- takt des jungen Wehrpflichtigen mit der staatlichen In- stitution Bundeswehr in einer freundlichen, informativen und persönlichen Atmosphäre zu gestalten. Darüber hinaus soll das Bewußtsein der Wehrpflich- tigen gestärkt werden, daß der Dienst in der Bundeswehr notwendig und sinnvoll ist, vielfältige Anreize bietet und zugleich Perspektiven in der persönlichen Berufs- und Lebensplanung eröffnet. Begleitet werden diese Maßnahmen durch Informationen über das breite Aus- und Weiterbildungsangebot des Berufsförderungsdien- stes. Ein wesentlicher Bestandteil des Attraktivitätspro- gramms ist die gezielte Informationsarbeit der Bundes- wehr. Vielfältige Maßnahmen wie zum Beispiel die qualitativ und quantitativ gewachsene Präsenz der Bun- deswehr in den neuen Medien, die Verbesserung und Vertiefung der Kontakte zwischen Bundeswehr und Schulen sowie die Neuerstellung einer Informationsbro- schüre haben dazu beigetragen, das Interesse an Wehr- dienst und Wehrpflicht wachzuhalten und weiter zu be- leben. Die Leitlinie wird auch durch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages als geeignetes Mittel gese- hen, der Wehrpflicht als primäre Pflicht des jungen Staatsbürgers Nachdruck zu verleihen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Walter Hirche (F.D.P.) (Drucksache 14/576, Frage 45): Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die Unterbringungder Soldaten des deutsch-dänisch-polnischen Korps, und warumhat Deutschland, z. B. im Unterschied zu Dänemark, davon ab-gesehen, für die deutschen Familien zur Unterbringung eigeneHäuser bauen zu lassen? Nach den vor Ort durchgeführten Ermittlungen ent- wickelt sich in Stettin der Markt an Familienwohnungen und Einfamilienhäusern derzeit rasch. Bei der Wohnungssuche werden die deutschen Sol- datenfamilien von einer eigens hierfür eingerichteten Wohnungsfürsorgestelle der Bundeswehr unterstützt, die am 22. März 1999 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ihr lie- gen bereits mehrere, unaufgefordert eingesandte Mietangebote für Einfamilienhäuser und Wohnungen vor. Unterstützende Maßnahmen nach dem dänischen Mietbürgschaftsmodell sind daher – zumindest derzeit – nicht vorgesehen. Die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Stettin wird weiterhin aufmerksam verfolgt. Sollten sich unterstüt- zende Maßnahmen zukünftig als erforderlich erweisen, werden diese verzugslos eingeleitet. Hierzu hat der Verteidigungsausschuß mit dem Beschluß vom 17. März 1999 – Ausschußdrucksache 14/85 – einen Weg für die haushaltsmäßige Realisierung eines Mietgarantiemodells in Stettin aufgezeigt. 2414 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CUSU) (Drucksache 14/576, Fragen 46 und 47): Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einesModellversuchs zur Abgabe von Heroin vor dem Hintergrund,daß die zunehmende Abgabe von Methadon, beispielsweise inHamburg, zur häufigsten Ursache des Drogentodes gewordenist? Wie stellt sich die Bundesregierung vor, durch eine Abgabevon Heroin die Zahl der Drogentoten zu verringern, wenn diesbereits bei Methadon nicht gelungen ist, sondern nach den Zah-len im Drogen- und Suchtbericht 1998 sogar zum Gegenteil ge-führt hat? Zu Frage 46: Eine generelle Abgabe von Heroin ist nicht vorgese- hen. Derzeit ist ein klinisch-wissenschaftlicher Modell- versuch einer heroingestützten Behandlung in Vorbe- reitung. Das Modell heroingestützte Behandlung und die Durchführung der Substitution mit Methadon sind zwei von einander unabhängige Facetten des Hilfeansatzes für Drogenabhängige. Die Tatsache, daß die Methadonbehandlung in ihrer Durchführung vielfach noch verbesserungswürdig ist, macht nicht die Erprobung eines weiteren Ansatzes in der Drogenhilfe überflüssig. Es ist bekannt, daß auch die methandongestützte Behandlung nur eine bestimmte Gruppe von Drogenabhängigen in das Hilfesystem ein- bindet. Deshalb unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzem die Erforschung weiterer Wege zur Verbesserung der Hilfe für Drogenabhängige. Auch die Erfahrungen aus der Schweiz finden hierbei Berücksichtigung. Es geht darum, mehr Drogenabhängige als durch die bestehenden Hilfemöglichkeiten zu erreichen und in Betreuung zu bringen, um weitere körperliche und so- ziale Verelendung aufzuhalten. Diesem Zweck soll das geplante wissenschaftliche Modell zur heroingestützten Behandlung dienen. Die Verbesserung der Methadonsubstitution ist insbesondere eine Frage der fachlichen Qualifikation der substituie- renden Ärzte, die vor allem in der Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung liegt. Zu Frage 47: Die Zahl der Drogentoten, die im Zusammenhang mit Methadon genannt wird, kann nicht zu dem Schluß füh- ren, daß eine methadongestützte Behandlung nicht ein wichtiger Baustein im Hilfesystem für Drogenabhängige darstellt und nicht in vielen Fällen Verelendung und Drogentod verhindert. Im Jahre 1991 war die bisher höchste Todesrate unter Drogenabhängigen zu verzeich- nen. Von da an hat die Methandonbehandlung, einge- bettet in den Ausbau des gesamten Drogenhilfesystems, kontinuierlich zugenommen, was in den Folgejahren zu einer Abnahme der Todeszahlen geführt hat. Der geplante Modellversuch zur heroingestützten Be- handlung hat jedoch vom Ansatz her zunächst nicht nur die Aufgabe, die Zahl der Drogentoten zu verringern. Vielmehr soll erprobt werden, ob durch das Angebot einer heroingestützten Behandlung Drogenabhängige er- reicht und in Betreuung gehalten werden können, die bisher keine Hilfe in Anspruch genommen haben. Dar- über hinaus geht es um eine Vielzahl weiterer wissen- schaftlicher Fragestellungen, die im einzelnen mit dem wissenschaftlichen Begleitteam und den beteiligten Städten noch entwickelt werden müssen. Falls eine sol- che Gruppe von Abhängigen durch die heroingestützte Behandlung erreicht und betreut werden kann, wird bei dieser Gruppe auch mit Sicherheit die Gefahr des Dro- gentodes verringert werden. Da es sich bei der heroinge- stützten Behandlung um einen klinischen Versuch han- delt, wird die fachliche Kompetenz der Durchführenden hoch und die psychosozialen Begleitmaßnahmen inten- siv sein. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Holetschek (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 48 und 49): Wie bewertet die Bundesregierung den forcierten Entzugnach der Detox-Methode, wie sie an der Berliner Charité ent-wickelt wurde? Woher soll das bei den geplanten Modellversuchen zurHeroinabgabe benötigte Heroin beschafft werden, und vonwem? Zu Frage 48: Ein forcierter Opiatentzug mit Unterstützung durch Opiatrezeptorenblocker wie Naltrexon wird in der Bun- desrepublik Deutschland von verschiedenen Experten erprobt und hat in der Fachöffentlichkeit große Auf- merksamkeit hervorgerufen. Im Dezember 1995 hat der Nationale Drogenrat auf Bitten der Bundesregierung eine Stellungnahme zum Schnellentzug abgegeben. Das Votum war eher zurückhaltend und es wurde darauf hingewiesen, daß es auch andere erfolgreiche und weni- ger belastende Methoden des Entzugs gibt. Um den The- rapieerfolg bzw. die Therapieeffekte dieser Behand- lungsform wissenschaftlich zu evaluieren, wird derzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialord- nung ein Forschungsprojekt „Antagonisten-gestützter Opiatentzug: Katamnese am Bezirkskrankenhaus Haar“ gefördert. Katamnesenforschung für diese Behandlungs- formen sind von erheblichem Interesse, um Effekte die- ser Entzugstherapie auf den weiteren Behandlungsver- lauf nicht nur an kurzfristig zu beobachtenden Ergebnis- sen, sondern differenziert aufgrund von Langzeitergeb- nissen beurteilen zu können und bestehende Erkennt- nislücken zu schließen. Die Ergebnisse dieses For- schungsvorhabens werden voraussichtlich Ende April vorliegen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2415 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 49: Für das geplante Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung muß ein Prüfarzneimittel bereitgestellt wer- den, das den arzneimittelrechtlichen Anforderungen ins- besondere hinsichtlich Qualität und Toxizität entspricht. In der Schweiz ist ein entsprechendes Arzneimittel ent- wickelt worden (Mehrdosen-Trockenampulle), das grundsätzlich für die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt werden könnte. Bislang sind dazu je- doch noch keine Entscheidungen getroffen worden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage der Abgeordneten Katherina Reiche (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Frage 50): Warum wurden Konzepte zur Bekämpfung von Drogenab-hängigkeit auf Länderebene wie „Therapie sofort“ oder das nied-rigschwellige Ausstiegsprogramm in Baden-Württemberg nichtauf Bundesebene aufgegriffen? Modellprogramme des Bundes werden durchgeführt, um Erkenntnisse für die Gesetzgebungsarbeit des Bundes zu gewinnen und um innovative Ansätze z.B. in der Dro- genhilfe zu erproben, an deren Ergebnissen Verbände, Länder und Kostenträger partizipieren können. Modelle können aber auch von Ländern, Leistungsträgern u.ä.m. in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Auf Län- derebene hat das Land NRW 1991 zusammen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuerst das Modell „Therapie sofort“ erprobt. Weitere Länder sind dem Bei- spiel gefolgt. Für die Bundesregierung bestand kein Anlaß, ein bereits erfolgreiches erprobtes Modell zu wiederholen. Bereits 1989 hat die Bundesregierung ein Modellpro- gramm, das sog. Booster-Programm durchgeführt. Die- ses Modellprogramm hat den Ansatz niedrigschwelliger Arbeit erstmalig in Deutschland in der Drogenszene er- probt. Im Rahmen dieses Programms wurden street- work, Kontaktcafés, Notschlafstellen u.a.m. gefördert. 1993 wurde das Modell abgeschlossen, der Abschlußbe- richt ist in der Schriftenreihe des BMG veröffentlicht (Band 35). Das sog. Booster-Programm hat – entspre- chend dem Ansatz von Bundesmodellen – für diesen Be- reich neue Erkenntnisse zur Erweiterung der Hilfeange- bote in der Drogenarbeit erbracht. An diesem Modell- programm waren alle alten Bundesländer beteiligt. Es steht jedem Bundesland frei, den Modellansatz weiter auszudehnen oder neue Modelle dazu zu initiieren. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 51 und 52) In welcher Höhe wird der Bereich Prävention in der Drogen-politik – wie von der Bundesministerin für Gesundheit angekün-digt – im Haushalt aufgestockt? Welche neuen Maßnahmen sollen damit finanziert werden? Zu Frage 51: Der ursprüngliche Ansatz betrug für den Bereich Suchtprävention für das Jahr 1999 12 Millionen DM, eine Aufstockung auf 13 Millionen DM ist vorgesehen. Zu Frage 52: Die Suchtpräventionskampagne soll vor allem im Be- reich Alkohol und Nichtraucherförderung durch eine Vielzahl von Einzelprojekten weiter ausdifferenziert werden, z. B. durch zwei Kinospots, Förderung des Nichtrauchens bei Schwangeren, Raucherentwöhnung für Jugendliche und eine Basisbroschüre zum Thema Alkohol. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fra- gen der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 53 und 54) Wird die Kontrolle und Voraussetzung bei der Methadon-Abgabe aufgrund der Ergebnisse des Rauschgift-Lageberichtsdes Bundeskriminalamtes verschärft, etwa durch Qualifikationund Fortbildungspflicht der für Substitutionsbehandlung zuge-lassenen Ärzte, psychosoziale Begleitung sowie regelmäßigeund kontrollierte Überwachung des Beikonsums von Drogen,Alkohol und Medikamenten? Warum ist, vor dem Hintergrund der dramatisch steigendenZahl von Todesfällen nach Methadon-Einnahme, die vom Bun-desausschuß Ärzte und Krankenkassen beschlossene Methadon-Richtlinie, die eine Begrenzung der Methadon-Abgabe beinhal-tete, vom Bundesministerium für Gesundheit beanstandet wor-den, obwohl der Bundesausschuß insoweit einen Ermessens-spielraum hat? Zu Frage 53: Die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängi- ger insbesondere mit Methadon ist ein international an- erkannter und unverzichtbarer Baustein der Suchtkran- kenhilfe. Das Bundeskriminalamt stellt in seinem Lage- bericht Rauschgift diese Therapieform folgerichtig nicht in Frage, sondern kommt zu folgender Schlußfolgerung: „Zunehmende Todesfälle im Zusammenhang mit Me- thadon lassen nicht die Substitution, wohl aber die Kon- trollsituation im Zusammenhang mit der Vergabe ver- besserungswürdig erscheinen.“ Die vorherige Bundesregierung hat mit der am 1. Fe- bruar 1998 in Kraft getretenen Zehnten Betäubungsmittel- rechts-Änderungsverordnung in § 5 Abs. 2 der Betäu- bungsmittel-Verschreibungsverordnung die Bedingungen formuliert, unter denen das Verschreiben eines Substituti- onsmittels zulässig ist. Danach darf ein Substitu- tionsmittel u. a. nur verschrieben werden, wenn „die Sub- stitution im Rahmen eines darüber hinausgehenden Be- handlungskonzeptes erfolgt, das erforderliche begleitende psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosoziale Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen mit einbe- zieht“ und wenn „die vom Arzt durchgeführten Erhebun- gen keine Erkenntnisse ergeben haben, daß der Patient . . . Stoffe gebraucht, deren Konsum nach Art und Menge den Zweck der Substitution gefährdet …“ Damit sind die 2416 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 (A) (C) (B) (D) erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Regelungen hinsichtlich der psychosozialen Begleitung und der Kon- trolle des Beikonsums für Patienten getroffen worden, de- nen ein Substitutionsmittel verschrieben wird. Nach Auf- fassung der Bundesregierung kommt es im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit darauf an, diese Vorschriften konse- quent einzuhalten. Die Kontrolle obliegt nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes den zuständigen Behörden der Länder. Unabhängig davon wird die Bundesregierung die Länder um ihre Bewertung der vom Bundeskriminalamt dargestellten Entwicklung bitten und ggf. weitere Re- gelungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Kon- trolle des Betäubungsmittelverkehrs bei der Durchfüh- rung substitutionsgestützter Behandlungen vornehmen. Die Bundesregierung vertritt in diesem Zusammen- hang u. a. die Auffassung, daß für das Verschreiben von Substitutionsmitteln eine besondere Qualifikation der Ärzte erforderlich ist. Sie hat dies in der Begründung zur Zehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (BR-Drucksache 881/97 Seite 52) zum Ausdruck ge- bracht und auf die diesbezügliche Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung verwiesen. Die Bundesärz- tekammer hat nunmehr eine Fachkunde „Suchtmedizini- sche Grundversorgung“ eingeführt, die von den Ärzte- kammern als Qualifizierungsmaßnahme angeboten wird. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bun- desärztekammer stimmen darin überein, daß die Fach- kunde verbindliche Voraussetzung für das Verschreiben von Substitutionsmitteln werden sollte. Dazu ist entwe- der eine Verankerung im Satzungsrecht der Ärztekam- mern oder im Betäubungsmittelrecht vorgesehen. Dar- über hinaus wird die Einrichtung eines Substitutionsre- gisters geprüft, um das mehrfache Verschreiben von Substitutionsmitteln für einen Patienten unterbinden zu können. Zu Frage 54: Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die Qualität substitutionsgestützter Behandlungen im Be- reich der kassenärztlichen Versorgung zu verbessern. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die diesbe- züglichen Regelungen der vom Bundesausschuß am 7. Dezember 1998 beschlossenen „Richtlinien zur sub- stitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ in keiner Weise beanstandet. Eine Beanstandung der Richtlinien war jedoch erforderlich, weil ansonsten die Therapie opiatabhängiger Patienten im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung in unzulässiger Weise eingeschränkt worden wäre. Insbesondere konnte nicht akzeptiert werden, daß eine substitutions- gestützte Behandlung nur dann Bestandteil der ver- tragsärztlichen Leistung sein könne, wenn neben der Opiatabhängigkeit weitere Erkrankungen vorliegen. Dies widerspricht dem Stand der medizinischen Wis- senschaft, wonach durch eine qualifizierte substituti- onsgestützte Behandlung auch die Opiatabhängigkeit an sich erfolgreich therapiert und sogar das schrittwei- se Herunterdosieren des Substitutionsmittels zur Absti- nenz geführt werden kann. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 55 und 56) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Fachleuten,daß für in Deutschland zugelassene Arzneimittel der „GKV-Marktzugang“ bisher mit der EU- bzw. nationalen Zulassungverbunden war und daß die vom Bundesministerium fürGesundheit nicht beanstandete Neufassung der Arzneimittel-richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen fürden deutschen Markt jetzt quasi eine „zweite Markthürde“bedeuten? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese „zweite Markt-hürde“, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieNeufassung der Arzneimittelrichtlinien gegen EU-rechtlicheVorschriften verstößt? Zu Frage 55: Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Grundsätzlich haben nach § 31 SGB V Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Dies umfaßt zugelassene und registrierte Arzneimittel sowie Rezepturen. Die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversi- cherung unterliegt jedoch dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §§ 2, 12, 27 und 70 SGB V. So schränkt beispiels- weise § 34 SGB V die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ein, indem Arzneimittel für ge- ringfügige Gesundheitsstörungen und bestimmte unwirt- schaftliche Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen werden. Die Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen konkretisieren das Wirt- schaftlichkeitsgebot weiter: Bereits die seit Jahren gel- tenden Arzneimittelrichtlinien sehen Verordnungsein- schränkungen vor, die für den Arzt grundsätzlich ver- bindlich sind. Die jetzt anstehende Neufassung der Arzneimittel- richtlinien steigert den Verbindlichkeitsgrad weiter, in- dem bestimmte Arzneimittelgruppen ausnahmslos we- gen Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen werden. Inso- fern ist grundsätzlich keine neue Rechtssituation ent- standen. Zu Frage 56: Rechtsgrundlage für die Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, nach der das Gremium Richtli- nien zu beschließen hat, die eine ausreichende zweck- mäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gewährleisten. Ein Verstoß gegen EU-rechtliche Vorschriften schei- det schon wegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Sozialversicherungssysteme aus. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2417 (A) (C) (B) (D) Die von der Transparenzrichtlinie 89/105 EWG ge- forderte Begründung des Ausschlusses von Arzneimit- teln nach objektiven und überprüfbaren Kriterien ist – wie bereits hinsichtlich des Wirtschaftlichkeitsgebots in der Antwort zur vorhergehenden Frage ausgeführt – zweifellos gegeben. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fra- gen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 57 und 58): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Rechtsexper-ten, daß der Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen nichtlegitimiert ist, mittels Arzneimittelrichtlinien nach § 92 SGB Vfaktisch Verordnungsausschüsse zu beschließen, sondern daßdieses Recht ausschließlich dem Gesetz- und Verordnungsgebernach den §§ 34 und 93 Abs. 2 SGB V vorbehalten ist? Wenn nein, aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnte nachAuffassung der Bundesregierung der Bundesausschuß Ärzte undKrankenkassen Arzneimittel von der Erstattung durch die GKVausschließen? Zu Frage 57: Die Bundesregierung hält einen Ausschluß von Arz- neimittelgruppen wegen Unwirtschaftlichkeit durch die Arzneimittel-Richtlinie – wie bereits zur Vorfrage des Herrn Kollegen Dr. Faust dargelegt – für zulässig. Die Befugnis des Verordnungsgebers, nach § 34 Abs. 3 SGB V Arzneimittel von der Versorgung auszu- schließen, ist nach Auffassung der Bundesregierung vom Gesetzeswortlaut her nicht als abschließend anzusehen. Es ist bekannt, daß das Meinungsbild der Rechtsexperten zu dieser Frage nicht einheitlich ist und hierzu auch abweichende Auffassungen vertreten werden. Zu Frage 58: Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundes- sozialgerichts ist der Bundesausschuß der Auffassung, daß er im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien nach § 92 SGB V auch allgemeine Verordnungsausschlüsse für Mittel bestimmen kann, die die Voraussetzungen des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V nicht erfül- len. Das Bundesministerium für Gesundheit hält diese Rechtsauffassung für rechtlich vertretbar und sah des- halb darin bei der Prüfung der Richtlinien nach § 94 keinen Beanstandungsgrund. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 59 und 60): Ist ein Bericht im „Gelben Dienst“ vom 15. März 1999 zu-treffend, nach dem bei der Erarbeitung der Eckpunkte zur Ge-sundheitsreform 2000 Bundesministerin Andrea Fischer eineHamburger Agentur beteiligt und diese zahlreiche Vorschlägefür die Eckpunkte gemacht hat? Wenn ja, welche konkreten Vorschläge fanden im Eck-punktepapier Berücksichtigung, und welche finanziellen Mittelwurden im Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheitdafür aufgewendet? Die Angaben in dem angesprochenen Bericht sind unzutreffend. Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2000 wurden von den Arbeitskreisen „Gesundheit“ der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und dem Bundesministerium für Gesundheit in mehrtägigen gemeinsamen Beratungen erstellt. Die Vor- schläge des Bundesministeriums für Gesundheit wurden hausintern erarbeitet. An diesen Vorarbeiten und der Erstellung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2000 war eine Hamburger Agentur nicht beteiligt. Haus- haltsmittel für die Zuarbeit Dritter wurden nicht ein- gesetzt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Frage 61): Sieht die Bundesregierung nunmehr die Notwendigkeit, öf-fentlich unmißverständlich zu erklären, ob mit der Gesundheits-reform 2000 eine Übergangsregelung für Versicherte eingeführtwird, die als pflichtversicherte GKV-Mitglieder jahrelang vonder Möglichkeit der Kostenerstattung Gebrauch gemacht haben,dazu private Zusatzversicherungen abgeschlossen haben undjetzt angesichts von als ausweichend empfundenen Antwortendes Bundesministeriums für Gesundheit nicht wissen, ob siediese Verträge kündigen sollen, da nach dem Vorschaltgesetz abdem 1. April 1999 Kostenerstattung nicht mehr praktiziert wer-den kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Pflichtversi- cherte, die bis zum 31. Dezember 1998 die Kostener- stattung gewählt hatten, die Abschaffung der Kostener- stattung als unzumutbare Härte empfinden, obwohl die Versicherten Anspruch auf sämtliche erforderlichen und zweckmäßige Sachleistungen ungeschmälert behalten haben. Die medizinischen Leistungen werden unabhän- gig von der Wahl der Kostenerstattung für alle Versi- cherten umfassend und auf qualitativ hohem Niveau er- bracht. Gleichwohl wird die Bundesregierung der sub- jektiven Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen und für den Kreis der Pflichtversicherten eine Über- gangsregelung vorschlagen, die ihnen das Recht zur Wahl der Kostenerstattung beläßt. Auch freiwillig Ver- sicherte, die rechtswirksam vor dem 1. Januar 1999 die Kostenerstattung gewählt hatten, sollen dies Wahlrecht behalten, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt in die Pflichtversicherung wechseln. Die Bundesregierung wird über die Änderung rechtzeitig informieren. Es bleibt den betroffenen Pflichtversicherten überlassen, dies bei einer Entscheidung über die Fortsetzung ihrer privaten Zusatzversicherung zu berücksichtigen. 2418 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dieter Thomae (F.D.P.) (Druck- sache 14/576, Fragen 62 und 63) Womit begründet die Bundesregierung ihre Ansicht, daßzwar bei Pflicht- nicht jedoch bei freiwillig GKV-Versichertendie Kostenerstattung den solidarischen Ausgleich zwischen Ge-sunden und Kranken, Jungen und Alten, Beziehern höherer undniedriger Einkommen und zwischen Ledigen und Familien mitKindern beeinträchtigt, und warum ist sie der Auffassung, daßdas bei Pflichtversicherten so ist, obwohl diese ihren vollenBeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten und dieKrankenkasse für sie bei Inanspruchnahme von Ärzten im Rah-men der Kostenerstattung keinen Pfennig mehr bezahlt als füreinen Patienten, der sich im Rahmen der Sachleistung behandelnläßt? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Pflicht-versicherten mit Zusatzversicherung jetzt eine Auskunft darüberbrauchen, ob für diejenigen eine Übergangsregelung geschaffenwird, die bis zum 31. Dezember 1998 von der Möglichkeit derKostenerstattung Gebrauch gemacht haben, weil sie andernfallsihre Verträge mit dem Effekt des Verlustes der Anwartschaftenkündigen müssen oder ohne gesicherte Grundlage zum Teilnicht unerhebliche Prämien weiterzahlen müßten, allein in dervagen Hoffnung, daß die Bundesregierung irgendwann dochnoch eine Sonderregelung ermöglicht? Zu Frage 62: Richtig ist, daß der Gesetzgeber die Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung für freiwillig Versicherte beibehalten hat. Die Beibehaltung der Wahlmöglichkeit für freiwillig Versicherte hat ihre Gründe darin, daß für freiwillig Versicherte prinzipiell in vielen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung besondere Regelun- gen gelten. Da freiwillig Versicherte auch die Möglich- keit haben, zur privaten Krankenversicherung zu wech- seln und ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kran- kenversicherung aufzugeben, war es aus Wettbewerbs- gründen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung sinnvoll, für diese Personenkreise die Möglichkeit der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversiche- rung beizubehalten. Dies vor allem deshalb, um diese Versicherten, die in der Regel hohe Beiträge zahlen, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu halten. Mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz wurde ge- regelt, daß – so wie früher – nur noch freiwillig Versi- cherte und ihre mitversicherten Familienangehörigen die Kostenerstattung wählen können. Der Abschaffung der Kostenerstattung für Pflichtversicherte lag das Ziel zu- grunde, die Elemente der privaten Versicherungswirt- schaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Einschränkung wertet das Solidarprinzip und das Sachleistungssystem auf. Die Elemente der privaten Versicherungswirtschaft beein- trächtigen nicht nur den solidarischen Ausgleich; sie führen auch zu Fehlsteuerungen und können das ver- meintliche Ziel, zu einer sparsameren Leistungsinan- spruchnahme und wirtschaftlicher Leistungserbringung beizutragen, nicht erreichen. Dies haben insbesondere alle bisherigen Erfahrungen der Kostenerstattung, aber auch der Beitragsrückgewähr gezeigt. Zudem birgt die Kostenerstattung die Gefahr von Mengenausweitungen in sich, da Leistungserbringer hö- here Vergütungen beim Versicherten liquidieren können und hierin möglicherweise einen Anreiz zu Mehrlei- stungen sehen. Aber auch unter Qualitätsgesichtspunk- ten ergeben sich Bedenken: Bei Kostenerstattungslei- stungen ist eine Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprü- fung z. B. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht gesichert. Zu Frage 63: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Pflichtversi- cherte, die bis zum 31. Dezember 1998 die Kostener- stattung gewählt hatten, die Abschaffung der Kostener- stattung als unzumutbare Härte empfinden, obwohl die Versicherten Anspruch auf sämtliche erforderlichen und zweckmäßigen Sachleistungen ungeschmälert be- halten haben. Die medizinischen Leistungen werden unabhängig von der Wahl der Kostenerstattung für alle Versicherten umfassend und auf qualitativ hohem Ni- veau erbracht. Gleichwohl wird die Bundesregierung der subjektiven Betroffenheit der Versicherten Rech- nung tragen und für den Kreis der Pflichtversicherten eine Übergangsregelung vorschlagen, die ihnen das Recht zur Wahl der Kostenerstattung beläßt. Auch freiwillig Versicherte, die rechtswirksam vor dem 1. Januar 1999 die Kostenerstattung gewählt hatten, sol- len dies Wahlrecht behalten, wenn sie zu einem späte- ren Zeitpunkt in die Pflichtversicherung wechseln. Die Bundesregierung wird über die Änderung rechtzeitig informieren. Es bleibt den betroffenen Pflichtversi- cherten überlassen, dies bei einer Entscheidung über die Fortsetzung ihrer privaten Zusatzversicherung zu berücksichtigen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth) (F.D.P.) (Drucksache 14/576, Fragen 64 und 65): Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung zur bevor-stehenden Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes getrof-fen? Zu welchem Zeitpunkt wird der Deutsche Bundestag in dieVorbereitungsarbeiten einbezogen? Zu Frage 64: Die Bundesregierung hat zur Überarbeitung des Bun- desverkehrswegeplanes 1992 folgende Maßnahmen ein- geleitet: – Fortentwicklung der Bewertungsmethodik, – Erschließung und Vervollständigung der Daten- grundlagen zum Personen- und Güterverkehr, – Erstellung der Strukturdatenprognose und – Entwicklung von verkehrspolitischen Szenarien für eine aktuelle Prognose des Personen- und Güterver- kehrs. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 2419 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 65: Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag fortlaufend über den Stand der Überarbeitung des gel- tenden Bundesverkehrswegeplanes unterrichten. Eine Unterrichtung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Zeitschiene und die einzelnen Arbeitsschritte ist für April 1999 vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) (Drucksache 14/576, Fragen 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die echtePrivatfinanzierung der Verkehrswege auszuweiten, um auch inZukunft die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur sicher-stellen zu können? Trifft die Bundesregierung Vorbereitungen, um sich in dieserFrage durch eine unabhängige Expertenkommission beraten zulassen? Zu Frage 66: Bundesfernstraßen: Seit September 1994 sind mit dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz die recht- lichen Voraussetzungen zur Anwendung des Betreiber- modells im Bundesfernstraßenbau gegeben. Aufgrund der europäischen Rahmenbedingungen ist das Betrei- bermodell derzeit beschränkt auf Brücken und Tunnel, Gebirgspässe und autobahnähnlich ausgebaute (zwei- bahnige) Bundesstraßen. Private übernehmen dabei Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung des jeweiligen Projektes und erhalten dafür im Gegenzug das Recht zur Erhebung von Mautgebühren. Zur Zeit werden 13 Betreibermodelle gemäß Fern- straßenbauprivatfinanzierungsgesetz umgesetzt bzw. werden bezüglich ihrer privatwirtschaftlichen Umsetz- barkeit untersucht. Wieviele Modelle letztendlich reali- siert werden können, ist zur Zeit noch offen. Eine Aus- weitung der Betreibermodelle ist gemäß § 3 Abs. 3 Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz nur im Einver- nehmen mit den Bundesländern möglich. Schienenwege: Die Aussichten für eine echte Privati- sierung sind bei Investitionen in den Verkehrsträger Schiene gering. Die durch die Investitionen erzielten Mehreinnahmen der Deutschen Bahn AG decken nach den bisherigen Erfahrungen die Kosten der Unterhaltung und erlauben nur zu einem geringen Teil die Rückzah- lung öffentlicher Fördermittel, die daher überwiegend als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuß gewährt wer- den. Die für den Einsatz privaten Risikokapitals erfor- derliche betriebswirtschaftliche Rentabilität (Verzinsung des eingesetzten Kapitals) konnte bisher nicht nachge- wiesen werden. Erst kürzlich ist ein privates Konsortium in einer Untersuchung zur Verbindung Berlin – Dresden – Gren- ze Deutschland/Tschechien zu dem Ergebnis gekom- men, daß sich der Einsatz privaten Kapitals dort nicht lohnen würde. Auch das Großvorhaben Neubau-/ Ausbaustrecke Nürnberg – München wird von der Deut- schen Bahn AG lediglich vorfinanziert. Letztlich über- nimmt der Bund die Investitionskosten, so daß es sich nicht um eine echte Privatisierung handelt. Zu Frage 67: Bundesfernstraßen: Um eine allgemeine Ausgangsba- sis für die weitere Durchführung des Betreibermodells gemäß Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz zu ge- ben, soll im Vorlauf der Ausschreibung und Vergabe der Konzessionen für die konkreten Projekte mit ihren tech- nischen Anlagen die wirtschaftswissenschaftliche, juri- stische und finanzwissenschaftliche Erarbeitung von – Ausschreibungs- und Vergabebedingungen, – Musterkonzessionsvertrag und – Mustermautverordnung durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, hierfür eine externe Gutachter- gruppe zu beauftragen, deren Arbeit durch eine „Len- kungsgruppe“ aus Vertretern des BMVBW und der rele- vanten Auftragsverwaltungen der Bundesländer beglei- tet wird. Darüber hinaus ist ein intensiver Meinungs- austausch mit einem Beratergremium (u.a. Verbände der Bau- und Verkehrswirtschaft) vorgesehen. Schienenwege: Das Erfordernis einer Beratung zur Privatfinanzierung von Schieneninvestitionen durch eine unabhängige Expertenkommission wird derzeit nicht ge- sehen. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen des Abgeordneten Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 68 und 69): Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung beider Nutzung von Regenwasser in Haushalten auf der Grundlageneuer Anlagetechniken? Sieht die Bundesregierung Maßnahmen vor, um zu einer ver-stärkten Nutzung von Regenwasser in Haushalten zu kommen? Zu Frage 68: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Ihre Schriftliche Frage vom Februar 1999 mitgeteilt, daß eine Neubewertung der Chancen und Risiken der Regenwas- sernutzung im Haushalt vorgenommen wird, die auch die neuen technischen Entwicklungen in diesem Bereich berücksichtigt. Sobald diese Neubewertung abgeschlos- sen ist, wird die Bundesregierung über die Ergebnisse berichten. Zu Frage 69: Nach dem Grundgesetz hat der Bund auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft lediglich eine Rahmenkompetenz. 2420 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1999 (A) (C) (B) (D) Daraus ergibt sich, daß die Förderung wasserwirtschaft- licher Maßnahmen grundsätzlich Sache der Bundes- länder ist, wobei die Wasserversorgung darüber hinaus zu den verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört. Die Bundes- regierung sieht deshalb von einer finanziellen Förderung der Regenwassernutzung ab. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Frage des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Frage 70): Ist es zutreffend, daß – wie in der „Zeit“ vom 11. März 1999berichtet – das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit das Bundesamt für Strahlenschutz angewiesenhat, bestimmte Publikationen im Internet-Angebot zu löschen? Ja. Die Internet-Homepage des Bundesamtes für Strah- lenschutz spiegelt das Bild dieser nachgeordneten Be- hörde des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der Öffentlichkeit wider. Die eigene Homepage des Bundesumweltministeri- ums, von der ein „Link“ zu der des Bundesamtes für Strahlenschutz besteht, ist vor kurzem umgestaltet und aktualisiert worden. In diesem Zusammenhang ist das Bundesamt für Strahlenschutz aufgefordert worden, einige Veröffentlichungen, die Positionsbestimmungen darstellen und nicht wissenschaftliche Abhandlungen, zu streichen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung „Löschauftrag von Publi- kationen durch den Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz“ hinweisen, die Ih- nen inzwischen zugegangen sein müßte. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) sowie Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) (Drucksache 14/576, Fragen 71, 72, 73 und 74): Hat Bundesminister Jürgen Trittin noch 1993 den sog. Bu-back-Nachruf in der Zeitschrift des Göttinger AStA als „radikalpazifistische Absage an den Terrorismus“ und die klammheimli-che Freude des Autors über den Mord als eine „sehr unstaatsge-mäße Einleitung“ verteidigt (vgl. FAZ vom 24. Februar 1999)? Bekannte sich Bundesminister Jürgen Trittin dazu, daß er zudem Teil der Studentenschaft gehört habe, der nicht bereit ge-wesen sei, sich von diesem „Nachruf“ zu distanzieren (vgl. FAZvom 24. Februar 1999)? Trifft die in der FAZ vom 24. Februar 1999 aufgestellte Be-hauptung zu, Bundesminister Jürgen Trittin sei vor seiner Er-nennung zum Bundesminister im Kommunistischen Bund inGöttingen aktiv gewesen, und wenn ja, hat diese Gruppe zuZeiten der Aktivitäten von Bundesminister Jürgen Trittin in die-ser Gruppe zu der öffentlichen Empörung über den in der Zeit-schrift des Göttinger AStA veröffentlichten sog. Buback-Nachruf erklärt: „Sollen wir uns die Freude über den Tod desHerrn B. verbieten lassen“? Wurde Bundesminister Jürgen Trittin für den Kommunisti-schen Bund 1979 in den AStA der Universität Göttingen ge-wählt (vgl. Welt am Sonntag vom 5. Juli 1998)? Ich bitte, die Fragen der Kollegen Götzer und Stetten, die in einem engen Sachzusammenhang stehen, gemein- sam beantworten zu dürfen. Die Bundesregierung hält es nicht für ihre Aufgabe, Aktivitäten einzelner Ministerinnen oder Minister wäh- rend ihrer Ausbildung zu erforschen und zu kommentie- ren. Ebensowenig erscheint es ihr sinnvoll, studentische Debatten der späten siebziger Jahre hier und heute im Deutschen Bundestag nachzubereiten. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Treue ihrer Mitglieder zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung deshalb zu den Einzelfragen keine weitere Auskunft ge- ben kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Zu einer weiteren
    Nachfrage, Kollege Niebel, bitte.



Rede von Dr. h.c. Dirk Niebel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Staatssekretärin, Sie ha-
ben gerade gesagt, daß spätestens bis zum Bilanzstichtag
bekannt sein soll, nach welchen Regeln verfahren wird.
Stimmen Sie mir zu, daß es für jemanden, der wirt-
schaftlich handelt, zumindest hilfreich ist, über einen ge-
samten Jahreszeitraum – das Gesetz wird rückwirkend
zum 1. Januar in Kraft treten – die Normen, auf Grund
deren er handelt, zu kennen?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr
    Kollege Niebel, das ist selbstverständlich richtig. Ich
    muß es noch einmal ausführen, weil ich mich eben ver-

    sprochen habe: Spätestens zum Bilanzstichtag müssen
    detaillierte Bestimmungen vorliegen; selbstverständlich
    werden sie früher vorliegen. Aber Sie müssen bedenken,
    daß die Geltendmachung einer voraussichtlich dauer-
    haften Wertminderung erst nach dem Bilanzstichtag des
    Jahres 1999 erfolgen kann. Gerade bezogen auf das Vor-
    ratsvermögen kann eine voraussichtlich dauerhafte
    Wertminderung bei der Bilanzerstellung durchaus auch
    erst kurz vor dem Stichtag entstanden sein. Das gilt
    nicht gerade für den Kunsthandel; aber zum Beispiel bei
    modischen Waren kann noch im Dezember klar werden,
    daß es eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung
    gibt. Insofern muß der Betriebsinhaber ohnehin aktuell
    zum Bilanzstichtag bewerten.