Plenarprotokoll 14/26
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
26. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Ent-
wurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände-
rung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze; weitere aktuelle Fra-
gen)............................................................. 2085 A
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2085 B
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU ............... 2086 B
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2086 C
Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 2086 C
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2086 D
Peter Dreßen SPD............................................ 2087 B
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2087 C
Franz Thönnes SPD ......................................... 2087 D
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2087 D
Erika Lotz SPD ................................................ 2088 B
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2088 B
Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 2088 B
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2088 B
Kurt Bodewig SPD .......................................... 2088 C
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2088 C
Hans Büttner (Ingolstadt) SPD ........................ 2088 D
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2089 A
Klaus Brandner SPD........................................ 2089 A
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2089 B
Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 2089 B
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2089 C
Josef Hollerith CDU/CSU................................ 2089 D
Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 2090 A
Josef Hollerith CDU/CSU ............................... 2090 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier, Staatssekretär
BK ................................................................... 2090 B
Bartholomäus Kalb CDU/CSU........................ 2090 D
Dr. Frank-Walter Steinmeier, Staatssekretär
BK ................................................................... 2090 D
Dietrich Austermann CDU/CSU ..................... 2091 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier, Staatssekretär
BK ................................................................... 2091 B
Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 2091 D
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF.............. 2092 A
Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 2092 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier, Staatssekretär
BK ................................................................... 2092 C
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 2092 D
Dr. Frank-Walter Steinmeier, Staatssekretär
BK ................................................................... 2092 D
Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2093 B
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF.............. 2093 B
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 14/512 vom 12. März 1999).. 2093 C
Vorschlag der EU-Kommission zu einem er-
mäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeits-
intensive Endverbraucher-Dienstleistungen,
z. B. beim Friseurhandwerk
MdlAnfr 1
Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF....................... 2093 D
ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 2094 B
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
Abschaffung der Doppelbesteuerungen in
Grenzregionen, insbesondere zwischen
Deutschland und Dänemark
MdlAnfr 2
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF....................... 2095 A
ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/
CSU ................................................................. 2095 B
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
im Rahmen der EU-Präsidentschaft gegen-
über China
MdlAnfr 7
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P.
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 2095 D
ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
F.D.P................................................................ 2096 B
Werbung von Außenminister Fischer für die
Brockhaus-Enzyklopädie
MdlAnfr 10
Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 2096 C
ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/
CSU ................................................................. 2096 D
Aufhebung der Beneš-Dekrete durch die
Tschechische Republik
MdlAnfr 11
Hans Raidel CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 2097 A
ZusFr Hans Raidel CDU/CSU......................... 2097 B
Äußerung des tschechischen Ministerpräsi-
denten Zeman über die Ungültigkeit einiger
nach 1945 beschlossener Gesetze
MdlAnfr 12
Hans Raidel CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 2097 D
ZusFr Hans Raidel CDU/CSU......................... 2098 A
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN......................................................... 2098 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU ................ 2098 C
Haltung der Bundesregierung zu Vermö-
gensansprüchen von Vertriebenen gegenüber
der Tschechischen Republik und Polen
MdlAnfr 13, 14
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA... 2099 A, 2100 A
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU .... 2099 A, 2100 A
ZusFr Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN............................................. 2099 B, 2100 C
ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU ................... 2099 D
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 2100 D
Äußerungen von Bundeskanzler Schröder im
Beisein des tschechischen Ministerpräsiden-
ten bezüglich der Vermögensfragen Vertrie-
bener; Vereinbarkeit mit staats- und völker-
rechtlichen Verpflichtungen der Bundesregie-
rung
MdlAnfr 15, 16
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA......2101 B, 2102 C
ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ... 2101 C,
2102 C,
ZusFr Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ...............................................2101 D, 2103 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU................ 2102 B
ZusFr Eduard Lintner CDU/CSU .................... 2103 B
ZusFr Brigitte Baumeister CDU/CSU ............. 2103 C
Unterstützung der Entschädigungsbemühun-
gen der Hinterbliebenen des Seilbahnun-
glücks von Cavalese
MdlAnfr 17
Wolfgang Dehnel CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 2103 D
ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU................ 2104 A
Durchsetzung einer gerichtlichen Aufklärung
des Seilbahnunglücks von Cavalese gegen-
über den USA; Unterstützung der Entschädi-
gungsansprüche deutscher Hinterbliebener
MdlAnfr 18, 19
Hans-Dirk Bierling CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA......2104 B, 2105 B
ZusFr Hans-Dirk Bierling CDU/CSU.....2104 C, 2105 B
ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU .............. 2105 A
Besuchergruppenbetreuung durch die Bun-
deszentrale für politische Bildung in Berlin
MdlAnfr 21, 22
Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 2105 D,
2106 A,
ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 2106 A
Unverlangte Zusendung von elektronischer
Post zu Werbezwecken
MdlAnfr 29, 30
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ .....2106 B, 2106 D
ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU...............................................2106 C, 2107 B
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999 III
Mehrbelastungen für den Haushalt der Bun-
desanstalt für Arbeit im Bereich der Arbeits-
losenhilfe durch die Nichtanrechnung des
Vermögens von Arbeitslosen gem. Urteil des
Bundessozialgerichts; Auswirkungen auf an-
dere Sozialleistungen
MdlAnfr 31, 32
Thomas Strobl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 2107 C,
2108 A,
ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU............2107 D, 2108 B
Änderung des Gesetzes zu Korrekturen in der
Sozialversicherung und zur Sicherung der
Arbeitnehmerrechte zugunsten von Existenz-
gründern
MdlAnfr 33, 34
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 2108 D,
2109 C,
ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 2108 D
Einrichtung einer gemeinsamen Frühwarn-
zentrale durch Rußland und die USA zum
Schutz gegen irrtümlich abgefeuerte Atom-
raketen wegen veralteter russischer Compu-
tersysteme (Jahr-2000-Problem); Folgen der
Detonation einer irrtümlich abgefeuerten Nu-
klearrakete
MdlAnfr 35, 36
Harald Friese SPD
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg............. 2110 A
ZusFr Harald Friese SPD................................. 2110 B
Vierspuriger Ausbau der B 141 bis Lucken-
walde
MdlAnfr 45, 46
Maritta Böttcher PDS
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW... 2110 D
ZusFr Maritta Böttcher PDS ............................ 2111 B
Bundesmittel für die Lärmsanierung an der
Eisenbahnstrecke Hannover – Berlin
MdlAnfr 48
Walter Hirche F.D.P.
Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 2111 D
ZusFr Walter Hirche F.D.P.............................. 2112 A
Aufnahme des Projekts Frankfurt 21 (Fern-
bahntunnel unter der Frankfurter Innenstadt)
in den Bedarfsplan Schiene des Bundesver-
kehrswegeplans
MdlAnfr 49
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P.
PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW.................. 2112 C
ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. .. 2112 D
ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 2113 B
Absinken des Grundwasserspiegels in den
Alpen durch die Verwendung von Schneeka-
nonen
MdlAnfr 50
Ulrike Flach F.D.P.
Antw PStSekr’in Simone Probst BMU............ 2113 D
ZusFr Ulrike Flach F.D.P. ............................... 2114 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des
Bundeskanzlers zum deutsch-tschechi-
schen Verhältnis
Hartmut Koschyk CDU/CSU .......................... 2114 C
Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD ................ 2115 C
Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 2116 C
Ulrich Irmer F.D.P........................................... 2117 C
Fred Gebhardt PDS.......................................... 2118 C
Joseph Fischer, Bundesminister AA................ 2119 C
Karl Lamers CDU/CSU................................... 2121 B
Petra Ernstberger SPD..................................... 2122 B
Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 2123 B
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 2124 A
Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 2125 A
Markus Meckel SPD........................................ 2126 A
Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU..................... 2127 B
Gernot Erler SPD............................................. 2128 A
Nächste Sitzung ............................................... 2129 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2131 A
Anlage 2
Erklärung der Abgeordneten Dr. Thea Dückert
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entschließungs-
antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt,
Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion CDU/CSU ................................... 2131 B
Anlage 3
Erklärung des Abgeordneten Volker Kröning
(SPD) zur namentlichen Abstimmung über
den Entschließungsantrag der Abgeordne-
ten Gerda Hasselfeldt, Norbert Barthle, wie-
terer Abgeordneter und der Fraktion CDU/
CSU ................................................................ 2131 C
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
Anlage 4
Ausschluß betrügerischer Firmen von Auf-
tragsvergaben des Bundes und Führung dieser
Unternehmen in einer „Schwarzen Liste“
MdlAnfr 3, 4 – Drs. 14/512 –
Norbert Geis CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 2131 C
Anlage 5
Berücksichtigung von Projekten von Nicht-
regierungsorganisationen, z. B. der peruani-
schen Bischofskonferenz, bei den Schulden-
umwandlungsverhandlungen
MdlAnfr 5, 6 – Drs. 14/512 –
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ ...... 2131 D
Anlage 6
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ver-
haftung des deutschen Staatsbürgers W. U. in
Thailand
MdlAnfr 8, 9 – Drs. 14/512 –
Jürgen Koppelin F.D.P.
SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 2132 B
Anlage 7
Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregie-
rung an Veranstaltungsmärschen mit der PDS,
der kommunistischen Plattform, der DKP und
dem Bund für den Wiederaufbau der KPD
MdlAnfr 20 – Drs. 14/512 –
Johannes Singhammer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI .. 2132 D
Anlage 8
Berechnungsgrundlage der Zahlenangaben
über Deutsche mit doppelter Staatsangehörig-
keit
MdlAnfr 25, 26 – Drs. 14/512 –
Eckart von Klaeden CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ......... 2133 A
Anlage 9
Erfassung von vor Inkrafttreten des DNA-
Identitätsfeststellungsgesetzes rechtskräftig
verurteilten Tätern
MdlAnfr 27, 28 – Drs. 14/512 –
Andrea Voßhoff CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ......... 2133 C
Anlage 10
Benennung von Kasernen der Bundeswehr
nach nichtdeutschen Persönlichkeiten wie
z. B. Winston Churchill
MdlAnfr 39, 40 – Drs. 14/512 –
Paul Breuer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Walter Kolbow BMVg...... 2133 D
Anlage 11
Kosten für den Einsatz von zivilen Kräften in
den Bundeswehr(zentral)krankenhäusern Ko-
blenz und Ulm durch den Abzug von Bun-
deswehrpersonal nach Bosnien; Kosten im
Sanitätswesen der Bundeswehr durch das
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz sowie die
geplante Gesundheitsreform
MdlAnfr 41, 42 – Drs. 14/512 –
Ursula Lietz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Walter Kolbow BMVg...... 2134 A
Anlage 12
Besoldungs- und Versorgungsregelungen für
die Soldaten aus den neuen Bundesländern
bei einem UN- oder NATO-Einsatz
MdlAnfr 43, 44 – Drs. 14/512 –
Werner Siemann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Walter Kolbow BMVg...... 2134 C
Anlage 13
Risiken aus dem Jahr-2000-Problem für um-
weltrelevante Anlagen wie z. B. Kraftwerke,
Kläranlagen, Deponien; Methoden der Fol-
genabschätzung
MdlAnfr 51, 52 – Drs. 14/512 –
Rainer Brinkmann (Detmold) SPD
SchrAntw PStSekr’in Simone Probst BMU .... 2135 A
Anlage 14
Einrichtung weiterer Schutzgebiete für Vögel
in Deutschland
MdlAnfr 55 – Drs. 14/512 –
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Simone Probst BMU .... 2136 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999 2085
(A) (C)
(B) (D)
26. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
Beginn: 13.00 Uhr
Gernot Erler
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999 2131
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 17.3.99
Behrendt, Wolfgang SPD 17.3.99 *)
Binding (Heidelberg),
Lothar
SPD 17.3.99
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 17.3.99 *)
Diemers, Renate CDU/CSU 17.3.99
Dr. Faust, Hans-Georg CDU/CSU 17.3.99
Fink, Ulf CDU/CSU 17.3.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 17.3.99
Großmann, Achim SPD 17.3.99
Hartnagel, Anke SPD 17.3.99
Kühn-Mengel, Helga SPD 17.3.99
Kumpf, Ute SPD 17.3.99
Laumann, Karl Josef CDU/CSU 17.3.99
Leidinger, Robert SPD 17.3.99
Michelbach, Hans CDU/CSU 17.3.99
Schloten, Dieter SPD 17.3.99 *)
Schösser, Fritz SPD 17.3.99
Schreiner, Ottmar SPD 17.3.99
Schröder, Gerhard SPD 17.3.99
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 17.3.99
Dr. Seifert, Ilja PDS 17.3.99
Tappe, Joachim SPD 17.3.99
Verheugen, Günter SPD 17.3.99
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 17.3.99
Willner, Gert CDU/CSU 17.3.99
Zierer, Benno CDU/CSU 17.3.99 *)
—————*) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung
der Abgeordneten Dr. Thea Dückert (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Norbert
Barthle, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion CDU/CSU (Drucksache 14/467) (25. Sit-
zung, Seite 1956 A)
An der namentlichen Abstimmung habe ich teilge-
nommen und mit Nein gestimmt.
Anlage 3
Erklärung
des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur
namentlichen Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Abgeordneten Gerda Hassel-
feldt, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion CDU/CSU (Drucksache
14/467) (25. Sitzung, Seiten 1956 A, 1959 A)
An der namentlichen Abstimmung habe ich teilge-
nommen und mit Nein gestimmt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die
Fragen des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU)
(Drucksache 14/512 Fragen 3 und 4):
Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend dem Antragder Fraktion der SPD vom 14. März 1996 (Drucksache 13/4118S. 3 Absatz 5) Firmen, denen oder deren Verantwortlichen Ver-fehlungen (z. B. Preisabsprachen, Manipulationen, Bestechun-gen oder Abrechnungsbetrug) nachgewiesen wurden, von derTeilnahme an Vergaben des Bundes auszuschließen (sog.Schwarze Liste)?
Gibt es bereits jetzt in der Bundesregierung Vorstellungenvon Firmen oder entsprechende Listen über Firmen, die auf einesolche „Schwarze Liste“ gesetzt werden sollen?
Zu Frage 3:
Ja, die Bundesregierung beabsichtigt, so rasch wie
möglich eine entsprechende Regelung zu schaffen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist jedoch für
die Speicherung von personenbezogenen Daten in einem
zentralen Register (sog. Korruptionsregister oder
„Schwarze Liste“) eine gesetzliche Grundlage erforder-
lich, die zur Zeit vorbereitet wird. Ebenfalls vorbereitet
wird die Regelung über das Register und den Ausschluß,
die auf dieser gesetzlichen Grundlage zu erlassen ist.
Zu Frage 4:
Innerhalb der Bundesregierung gibt es nur im Ge-
schäftsbereich des BMVg konkrete Vorschriften zur
Fernhaltung unzuverlässiger Bewerber. Die im Falle der
Unzuverlässigkeit zu verhängende Fernhaltemaßnahme
wird durch das BMVg unter Berücksichtigung der Um-
stände des Einzelfalls festgesetzt und innerhalb seines
Geschäftsbereichs bekanntgegeben. Dies entspricht in
der Praxis einer „Schwarzen Liste“.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen
des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/512 Fragen 5 und 6):
2132 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
Aus welchem Grund konnte im Rahmen der dritten Schul-denumwandlung mit Peru das von der Kommission für Sozial-pastoral der peruanischen Bischofskonferenz vorgeschlageneProjekt mit Nichtregierungsorganisationen nicht für einen sog.„Gegenwertfonds“ berücksichtigt werden?
Werden von der Bundesregierung Projekte von Nichtregie-rungsorganisationen im Rahmen von Schuldenumwandlungs-verhandlungen generell nicht berücksichtigt, bzw. unter welchenBedingungen kann eine entsprechende Berücksichtigung er-folgen?
Zu Frage 5:
Die peruanische Regierung hat bei den letzten Regie-
rungsverhandlungen über wirtschaftliche Zusammenar-
beit vom Oktober 1998 die Verwendung von Schulden-
umwandlungsmitteln für Maßnahmen von Nichtregie-
rungsorganisationen abgelehnt. Aus diesem Grund wur-
de daraufhin mit der peruanischen Regierung die Förde-
rung eines Projektes der Berufsbildung marginalisierter
Jugendlicher über die parastaatliche Institution „PRO-
JOVEN“ vereinbart.
Zu Frage 6:
Das Instrument der FZ-Schuldenumwandlungen sieht
vor, daß im Rahmen einer multilateralen Umschul-
dungsvereinbarung FZ-Forderungen erlassen werden
können, wenn die Partnerregierung Inlandsmittel für
Vorhaben zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt,
zur Armutsbekämpfung sowie zur Förderung der Bil-
dung zur Verfügung stellt. Grundsätzlich können dabei
auch Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen um-
gesetzt werden, wenn die Partnerregierung für diesen
Zweck Haushaltsmittel zur Verfügung stellt.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Druck-
sache 14/512 Fragen 8 und 9):
Wie beurteilt die Bundesregierung die seit sechs Monatenohne Anklage bestehende Inhaftierung des deutschen Staatsbür-gers W. U. in Thailand, und welche Aktivitäten wurden in dieserAngelegenheit gegenüber den thailändischen Behörden und derJustiz unternommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen diethailändische Regierung im Zusammenhang mit der Verhaftungdes deutschen Staatsbürgers W. U. einen Ausschuß eingesetzthat, und ist die deutsche Botschaft in Bangkok durch die thai-ländische Regierung über das Verfahren laufend informiert wor-den?
Zu Frage 8:
Der deutsche Staatsangehörige W.U. wurde am 14.
September 1998 in Pattaya/Thailand in Abschiebehaft
genommen. Er wird seitdem ständig konsularisch betreut
und regelmäßig besucht, zuletzt am 15. März 1999.
W.U. ist zudem sowohl durch deutsche wie thailändi-
sche Anwälte vertreten.
Nachdem seine Abschiebung bis Ende September
1998 nicht erfolgt und auch keine Anklage erhoben
worden war, forderte die Botschaft Bangkok beim Leiter
der Einwanderungsbehörde sowie beim zuständigen
Staatsanwalt seine Haftentlassung. Ihr wurde mitgeteilt,
daß eine Abschiebung nicht erfolgen könne, da eine An-
klage wegen Steuerhinterziehung und illegaler Einfuhr
einer Luxusyacht in Vorbereitung sei.
Nachdem Anfang Oktober 1998 immer noch keine
Anklage erhoben worden war, demarchierte die Bot-
schaft Bangkok am 12. Oktober 1998 im thailändischen
Außenministerium und forderte erneut die unverzügliche
Entlassung von W.U. aus der Abschiebehaft.
Am 24. Oktober 1998 wurde W.U. aus der Abschie-
behaft in Untersuchungshaft überstellt, nachdem zuvor
Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung und illegaler
Einfuhr erlassen worden war. Das Strafverfahren läuft
zur Zeit. Am 18. Dezember 1998 wurde W.U. zwar aus
der Untersuchungshaft auf Kaution entlassen, jedoch
unmittelbar danach wieder in Abschiebehaft genommen.
Zu Frage 9:
Nachdem die Opposition im thailändischen Parlament
den Fall U. im Rahmen einer Mißtrauensdebatte zum
Anlaß genommen hatte, dem Innenminister Bestechlich-
keit vorzuwerfen, und sich Hinweise verdichtet hatten,
daß U. zahlreiche Beamte und Politiker jahrelang besto-
chen haben soll, um trotz seines Status als unerwünschte
Person ungehindert ein- und ausreisen zu können, ord-
nete Premierminister Chuan Leekpai die Einrichtung
eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses an,
der innerhalb von dreißig Tagen einen Bericht vorzule-
gen hat. Zwischenzeitlich wurden bereits acht Beamte
der Einwanderungsbehörde in diesem Zusammenhang
versetzt. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses
dauert an.
Die deutsche Botschaft in Bangkok steht in laufender
Verbindung mit den zuständigen thailändischen Stellen.
Er befindet sich zur Zeit im Abschiebegefängnis von
Bangkok (Stand: 16. April 1999).
Die Botschaft wird W.U. auch weiterhin umfassend
konsularisch betreuen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Fragen des Abgeordneten Johannes Singhammer
(CDU/CSU) (Drucksache 14/512 Frage 20):
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihren Mitgliedern zu ratenund zu empfehlen, an gemeinsamen Veranstaltungsmärschen mitder PDS, der kommunistischen Plattform, der DKP und demBund für den Wiederaufbau der KPD nicht teilzunehmen?
Zu Frage 20:
Nein.
Angesichts der eindeutigen politischen Einschätzung
der genannten Organisationen sieht die Bundesregierung
hierzu keine Veranlassung.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999 2133
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
(Drucksache 14/512 Fragen 25 und 26):
Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchungenoder Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, daß in Deutschland zirka 2 Millionen Deutsche mitdoppelter Staatsangehörigkeit leben (Interview in der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ vom 7. Februar 1999)?
Auf der Grundlage welcher genauen Daten wurden dieseSchätzungen vorgenommen, bzw. welche Daten stehen der Bun-desregierung über die amtliche Repräsentativstatistik (Mikro-zensus) für das Jahr 1997 hinaus zur Verfügung, um die Be-hauptung von schätzungsweise 2 Millionen in Deutschlandlebenden deutschen Staatsangehörigen, die eine weitere Staats-angehörigkeit besitzen, zu belegen?
Die Zahl von ca. 2 Millionen in der Bundesrepublik
lebender Deutscher mit doppelter Staatsangehörigkeit
beruht auf Schätzungen aus Fachkreisen, beispielsweise
des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaf-
ten. Die Bundesregierung hält diese Schätzungen für
realistisch.
Eine genaue statistische Erfassung des betroffenen
Personenkreises existiert nicht.
Doch hat die Bundesregierung bereits früher auf par-
lamentarische Fragen hin darauf hingewiesen, daß die
Zahlen des Mikrozensus als wenig plausibel und erheb-
lich zu niedrig erscheinen, wonach im April 1997
554 000 in der Bundesrepublik Deutschland lebende
Deutsche mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit
besaßen.
Denn allein die Zahl der in Deutschland geborenen
Kinder aus gemischtnationalen Ehen mit einem auslän-
dischen Elternteil, die in aller Regel Mehrstaater sind,
lag mit 720 000 schon deutlich höher.
Hinzukommen noch weitere Fallgruppen, in denen
das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ebenfalls Mehr-
staatigkeit zuläßt:
Zum Beispiel Einbürgerungen aufgrund eines ge-
setzlichen Anspruchs, der die Aufgabe der bisherigen
Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt.
Dabei geht es um etwa 1,8 Millionen Personen,
hauptsächlich Aussiedler bzw. Spätaussiedler, die zwi-
schen 1975 und 1997 eingebürgert wurden.
Weiterhin betrug die Zahl der Ermessenseinbürge-
rungen nach dem RuStAG unter Hinnahme von
Mehrstaatigkeit zwischen 1981 und 1997 über 90 000
Personen.
In allen diesen Fällen muß Mehrstaatigkeit tatsächlich
nicht entstanden sein, da es auch auf das jeweilige aus-
ländische Recht und auf das Verhalten der betroffenen
Personen ankommt.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Zahl von
2 Millionen in Deutschland lebenden Deutschen mit
doppelter Staatsangehörigkeit realistisch.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fra-
gen der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU)
(Drucksache 14/512 Fragen 27 und 28):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß trotz des ein-deutigen Wortlauts von § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz(BGBl. I 1998, Nr. 61 vom 7. September 1998) dieses Gesetz„diejenigen Täter nicht erfaßt, die schon vor Inkrafttreten desGesetzes rechtskräftig verurteilt wurden“ (Bundesministerin derJustiz, Dr. Herta Däubler-Gmelin, in ihrer Presseerklärung zur„100 Tage Bilanz“ vom 10. Februar 1999)?
Welche Regelungen in dem vom Bundeskabinett am 20. Ja-nuar 1999 verabschiedeten Gesetzentwurf (Strafverfahrensände-rungsgesetz – StVÄG 1999) sollen diese vermeintlich „gefährli-che Lücke“ schließen, wenn nach den Regelungen in Artikel 10lediglich „eine Rechtsgrundlage für die Übermittlungsbefugnisder Registerbehörde zur Erteilung von Auskünften an die Staats-anwaltschaften und das Bundeskriminalamt zur Durchführungvon § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und entsprechendeAnfragebefugnisse geschaffen“ wird (Zielsetzung zum Gesetz-entwurf StVÄG 1999)?
§ 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz läßt Maßnah-
men, die nach § 81g StPO zum Zwecke der Identitäts-
feststellung zulässig sind, auch bei Personen zu, die be-
reits wegen einer der in § 81g StPO aufgeführten Straf-
taten rechtskräftig verurteilt worden sind, solange die
entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister
noch nicht getilgt sind (sog. Altfälle). Die Feststellung
des in Frage kommenden Personenkreises ist jedoch
zeit- und arbeitsaufwendig. Die hierfür erforderliche
Aktendurchsicht ist von den zuständigen Länderver-
waltungen als unpraktikabel verworfen worden. Sie
kann mit dem geringsten Aufwand durch einen Suchlauf
im Bundeszentralregister erfolgen. Hierfür sieht das von
der alten Regierung erlassene Gesetz jedoch keine
Rechtsgrundlage vor. Das ist die gefährliche Lücke, auf
die die Bundesministerin der Justiz zu Recht hingewie-
sen hat. Diese Lücke soll durch den von den Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten
Entwurf zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungs-
gesetzes geschlossen werden. Die Beratung über den
Entwurf, mit dem die notwendigen Auskunfts- und An-
tragsbefugnisse sowie Verwendungs- und Löschungsbe-
stimmungen geschaffen werden, hat im Rechtsausschuß
des Bundestages heute begonnen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/512 Fragen 39 und 40):
Verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung konkretePläne, wie vom Bundesminister der Verteidigung, RudolfScharping, vorgeschlagen, eine Kaserne der Bundeswehr nachWinston Churchill zu benennen, und falls ja, welche Auskunftkann es über Ort und Zeitpunkt geben?
Denkt das Bundesministerium der Verteidigung daran, Ka-sernen der Bundeswehr nach weiteren, nicht-deutschen, interna-tionalen Namensgebern zu benennen, und falls ja, an wen ist da-bei gedacht?
2134 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
Der Bundesminister der Verteidigung hält an dem
Verfahren fest, wonach Benennungen von Kasernen auf
Antrag der Truppe und im Einvernehmen mit den kom-
munalen Behörden erfolgen. Bei zukünftigen Benen-
nungen sollte jedoch grundsätzlich der Aspekt der zu-
nehmenden multinationalen Verflechtung der Bundes-
wehr ebenso Berücksichtigung finden, wie das Wirken
von hervorragenden Frauen und Männern, die sich um
Aussöhnung, Freundschaft und Friedenssicherung durch
Integration in Europa, in den transatlantischen Bezie-
hungen oder um die Einheit unseres Landes besonders
verdient gemacht haben.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/521 Fragen 41 und 42):
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für den Einsatzvon zivilen Kräften in den Bundeswehr(zentral)krankenhäusernKoblenz und Ulm, wenn durch den bereits vollzogenen bzw. ge-planten Einsatz der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina undim Kosovo verstärkt Ärzte und sonstiges Sanitätspersonal ausder Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch dasverabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der ge-setzlichen Krankenversicherung“ sowie durch die von der Bun-desregierung geplante Gesundheitsreform für die Bundeswehrim Bereich des Sanitätswesens?
Zu Frage 41:
Zu den Krisenreaktionskräften des Sanitätsdienstes
gehören die beiden sogenannten KRK-Lazarette am
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz bzw. Bundes-
wehrkrankenhaus Ulm sowie die sanitätsdienstlichen
KRK-Einheiten der Teilstreitkräfte. Diese werden
grundsätzlich mit aktivem Fachpersonal aus den Bun-
deswehrkrankenhäusern und sanitätsdienstlichen Insti-
tuten der Bundeswehr ergänzt.
Es wird angestrebt, die dadurch entstehenden Lücken
in den vorgenannten Dienststellen kurzfristig durch ent-
sprechendes, fachlich qualifiziertes Sanitätspersonal der
Reserve zu ergänzen. Diese Personalergänzung erfolgt
im Rahmen von Einzel-Wehrübungen unter Nutzung
verfügbarer Wehrübungsplätze. Vermehrte Kosten fallen
insofern nicht an. Bisher war es nicht erforderlich, auf
zivile Ärzte zurückzugreifen, um Ersatz für die ins ehe-
malige Jugoslawien entsandten Bundeswehrärzte zu
schaffen.
Der Umfang an aktivem Personal ist in einzelnen
Fachgebieten stark begrenzt. Gleiches gilt für die Ver-
fügbarkeit entsprechender Reservisten. Zur Sicherstel-
lung der Durchhaltefähigkeit ist dafür vorrangig die
Aufstellung von zwei zusätzlichen KRK-Lazaretten an
zwei weiteren Bundeswehrkrankenhäusern geplant. Er-
gänzend wird derzeit geprüft, ob entsprechend qualifi-
ziertes Personal ziviler Kliniken ohne Reservestatus
zeitlich begrenzt auf vakanten Dienstposten an Bundes-
wehrkrankenhäusern eingesetzt werden kann. Da noch
keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser
Überlegungen eingeleitet wurden, kann zu ggf. entste-
henden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage
getroffen werden.
Zu Frage 42:
Das von der Bundesregierung verabschiedete „Gesetz
zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Kran-
kenversicherung“ sowie die geplante Gesundheitsreform
führen im Bereich der Bundeswehr nach derzeitigen Er-
kenntnissen nicht zu Mehrkosten. Soldaten der Bundes-
wehr erhalten freie Heilfürsorge in Form der unentgeltli-
chen truppenärztlichen Versorgung. Dies ist im Solda-
tengesetz und im Bundesbesoldungs- bzw. im Wehr-
soldgesetz geregelt. Die truppenärztliche Versorgung
der Soldaten erfolgt grundsätzlich in eigenen Einrich-
tungen und ist nicht an die Regelungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung gebunden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/512 Fragen 43 und 44):
Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß bei den Einsät-zen eines VN- oder NATO-Mandates die Soldaten aus den neu-en Bundesländern die gleichen Vergütungen erhalten wie dieSoldaten aus den alten Bundesländern?
Wie hat die Bundesregierung die Versorgung der Soldatenaus den neuen Bundesländern geregelt, die bei einem Einsatz imRahmen eines VN- oder NATO-Mandates dienstunfähig wer-den, bzw. die Versorgung der Familienangehörigen geregelt,wenn ein Soldat tödlich verunglückt?
Was die besoldungs- und versorgungsrechtliche
Situation der im früheren Jugoslawien eingesetzten
Soldaten angeht, konnte auf Grund der bisher prak-
tizierten Anwendung der hier einschlägigen Zweiten
Besoldungs-Übergangsverordnung eine Gleichstellung
aller an Auslandseinsätzen teilnehmenden Soldaten aus
den alten wie aus den neuen Bundesländern sicherge-
stellt werden.
Diese Anwendungspraxis ist jedoch auf die Kritik des
Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Bundesrech-
nungshofes gestoßen, weil sie die für die neuen Bun-
desländer geltenden Besoldungs- und Versorgungsvor-
schriften nicht hinreichend berücksichtigt habe. Mit dem
Bundesministerium des Innern besteht jedoch Überein-
stimmung, daß auch in Zukunft Soldaten aus den alten
und neuen Bundesländern, jedenfalls bei Versorgungs-
leistungen wegen schädigender Ereignisse, im Auslands-
einsatz gleichbehandelt werden müssen. Einzelheiten
werden zur Zeit zwischen den beteiligten Ressorts abge-
stimmt.
Darüber hinaus wird derzeit versucht, mit dem Bun-
desministerium des Innern eine konsensfähige Lösung
zu entwickeln, die auch die besoldungsrechtliche
Gleichstellung aller an Auslandseinsätzen teilnehmen-
den Soldaten gewährleistet.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999 2135
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen
des Abgeordneten Rainer Brinkmann (SPD) (Druck-
sache 14/512 Fragen 51 und 52):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken, die sich ausdem Jahr-2000-Problem für umweltrelevante Anlagen wie z. B.konventionelle und nukleare Kraftwerke, Kläranlagen, Deponi-en, Anlagen zur Luft- und Wasserreinhaltung ergeben, und wiegedenkt die Bundesregierung diesen Risiken konzeptionell zubegegnen?
Welche Prüfmethoden sind angewandt worden, um zu einerzuverlässigen Folgenabschätzung zu gelangen und mit welchemErgebnis?
Zu Frage 51:
Das Problem der Auswirkungen der Datumsumstel-
lung vom 31. Dezember 1999 auf den 1. Januar 2000 auf
informationstechnische Systeme wird von der Bundes-
regierung sehr ernst genommen. Bereits das Kabinett der
13. Legislaturperiode hat sich mit der Jahr-2000-
Problematik befaßt und im Juli 1998 den Bericht der
Bundesregierung „Die Jahr-2000-Problematik in der In-
formationstechnik“ zustimmend zur Kenntnis genom-
men. Ein Fortschrittsbericht über die noch zu ergreifen-
den Maßnahmen zur Behandlung der Jahr-2000-
Problematik in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung
wird dem Bundeskabinett Anfang April 1999 vorgelegt
werden. In diesem Bericht werden auch Beiträge der
Länder enthalten sein.
Die Problemlösung und Nachweisführung zum Jahr-
2000-Problem bei kerntechnischen Anlagen liegt aus-
schließlich in der Verantwortung der Betreiber. Die Be-
wertung der vorgesehenen Maßnahmen und Nachweise
im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit obliegt
den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder. Das
BMU ist im Rahmen der Bundesaufsicht initiativ ge-
worden, um die Anforderungen insbesondere an die
Nachweisführung hinsichtlich der Jahr-2000-Kompati-
bililtät der sicherheitstechnisch wichtigen Systeme und
Komponenten auf seiten der atomrechtlichen Aufsicht
zu koordinieren.
In den deutschen Kernkraftwerken werden für Steue-
rungen und Regelungen der höchsten Sicherheitsstufe
(Reaktorschutz) keine Computersysteme sondern fest-
verdrahtete Schaltelemente eingesetzt. Deren Funkti-
onstüchtigkeit wird vom Datumswechsel nicht beein-
flußt, lediglich einzelne Komponenten in der Meßwer-
terfassung müssen noch auf Kompatibilität überprüft
werden. Es können jedoch andere Sicherheitssysteme
sowie betriebliche und Nebensysteme betroffen sein, de-
ren Fehlfunktion Auswirkungen auf den sicheren Be-
trieb der Anlagen haben könnte.
Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben
frühzeitig entsprechende Untersuchungen in den Anla-
gen eingeleitet, Strategien zur Überprüfung von Syste-
men mit sicherheitstechnischer oder betrieblicher Be-
deutung und zum Austausch betroffener Software-
Komponenten entwickelt und dazu Abstimmungen
innerhalb der Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber
(VGB) vorgenommen. Die Hersteller und Lieferanten
von Hard- und Softwarekomponenten sind in diese Un-
tersuchungen eingebunden. Ebenfalls untersucht wird
der Einfluß äußerer Faktoren, z. B. der Versorgungs-
und Kommunikationsnetze.
Bei der Sicherheit von Anlagen, einschließlich
Abfallbehandlungsanlagen, die nach dem Bundes-
immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind,
ist das Problem nach Auffassung der Bundesregierung
ausreichend thematisiert worden. Die Störfallkom-
mission und der Technische Ausschuß Anlagensicher-
heit, die die Bundesregierung in sicherheitstechnischen
Fragen beraten, gehen davon aus, daß die für die Sicher-
heit nicht-kerntechnischer Störfallanlagen verantwort-
lichen Betreiber frühzeitig auf die möglichen Probleme
hingewiesen worden sind, und daß diese die für
die Anlagensicherheit erforderlichen Maßnahmen in
Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall zu treffen
haben.
In den kommunalen und industriellen Kläranlagen
sind Schaltungen z. B. für die Leit-Prozeß- und Steue-
rungstechnik im Einsatz, deren Funktionstüchtigkeit
vom Datumswechsel beeinflußt werden können. Bei
Fehlfunktionen kann die Funktionsfähigkeit der Klär-
anlagen- und Kanalsysteme beeinträchtigt sowie die
Informations- und Datensammlung unbrauchbar wer-
den.
Um Fehlfunktionen an den Kläranlagen auszuschlie-
ßen, müssen die Betreiber der Kanalisationsnetze und
der Kläranlagen ihre datumsrelevanten Systeme auf die
Jahr-2000-Tauglichkeit überprüfen. Diese Einzelanla-
genüberprüfung liegt ausschließlich in der Verantwor-
tung der Kläranlagenbetreiber. Die Überwachung der
Anlagen obliegt den Ländern. Von den Ländern, den
technisch-wissenschaftlichen Verbänden und den kom-
munalen Spitzenverbänden werden insbesondere den
kleineren Kommunen umfangreiche Hinweise und Pro-
blemlösungen angeboten.
Ein eigenes Konzept der Bundesregierung zur Lösung
der Jahr-2000-Problematik ist daher nicht erforderlich.
Laut Auskunft der für die Abfallwirtschaft zuständigen
obersten Landesbehörden ist die Jahr-2000-Problematik
aber erst zum Teil mit Nachdruck angegangen worden.
Während in einzelnen Bundesländern spezielle Arbeits-
gruppen die Thematik bearbeiten, will man sich in ande-
ren Bundesländern erst in Kürze damit auseinander-
setzen.
Zu Frage 52:
Über die zur Prüfung der Jahr-2000-Kompatibilität
informationstechnischer Systeme eingesetzten Verfahren
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Jede
Störfallanlage stellt ein individuelles System von Ge-
fahren, Sicherheitsmaßnahmen und zugehörigen Folge-
abschätzungen dar. Die Beurteilung eines solchen
Systems und seiner Einzelteile wie der informations-
technischen Ausstattung, obliegt dem Anlagenbetreiber
und der zuständigen Überwachungsbehörde des jeweili-
gen Landes.
2136 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/512 Frage 55):
Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Ver-handlungen mit der Europäischen Kommission in der Frage, obin Deutschland weitere Schutzgebiete für Vögel über das bereitsgemeldete Maß hinaus einzurichten sind, bzw. in welchenBundesländern wären nach Auffassung der Bundesregierungschwerpunktmäßig derartige Schutzzonen einzurichten?
Deutschland hat derzeit 553 Gebiete mit einer Ge-
samtfläche von 1,5 Millionen ha (4,3% der Fläche
Deutschlands) als Vogelschutzgebiete gemeldet. Darin
enthalten sind ca. 700 000 ha Watt- und Wasserflächen,
so daß der terrestrische Anteil der Vogelschutzgebiete
2,4% des Bundesgebiets beträgt. Für die Auswahl der
besonderen Schutzgebiete sind nach der grundgesetzli-
chen Kompetenzverteilung allein die Länder zuständig.
Diese wählen die Gebiete nach fachlichen (ornithologi-
schen) Kriterien aus, die in der EU-Vogelschutzricht-
linie festgelegt sind.
Die EU-Kommission vertritt die Auffassung,
Deutschland habe nicht genügend EU-Vogelschutz-
gebiete ausgewiesen und hat in dieser Angelegenheit be-
reits 1994 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren
gem. Artikel 169 EG-Vertrag eingeleitet. Die Bundesre-
gierung hat die Länder dazu zuletzt mit Schreiben vom
3. März 1999 um Stellungnahme gebeten. Auf der
Grundlage der Länderstellungnahmen wird die Bundes-
regierung der EU-Kommission antworten. Da zum heu-
tigen Zeitpunkt noch aus keinem Land eine Stellung-
nahme vorliegt, kann derzeit keine Position der Bundes-
regierung abgegeben werden.
Seit 1994 hat sich die Situation der Schutzgebiets-
ausweisung erheblich verbessert. Die zunächst gemel-
dete Anzahl von 214 Gebieten wurde mehr als verdop-
pelt. Dennoch hält die EU-Kommission ihren Vorwurf,
der sich im wesentlichen an einer von wissenschaftlicher
Seite ausgearbeiteten Liste potentieller Vogelschutzge-
biete orientiert, aufrecht. Diese Liste (Important-Bird-
Area-IBA-Liste) stammt aus dem Jahre 1989, wurde für
die neuen Länder 1991 ergänzt und enthält danach für
Deutschland insgesamt ca. 170 Gebiete mit einer Ge-
samtfläche von ca. 2,4 Millionen ha.
Nach einem Urteil des EuGH gegen die Niederlande
vom 19. Mai 1998 kann die IBA-Liste dann als Ver-
gleichsgröße zur Beurteilung der Fragen herangezogen
werden, ob ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtun-
gen aus Artikel 4 der Vogelschutz-RL verstoßen hat,
wenn dieser keine anderen wissenschaftlichen Beweis-
mittel vorlegt.
Die Länder wurden gebeten, in ihrer Stellungnahme
vor allem auch darauf einzugehen, ob bei der Gebiets-
auswahl nachvollziehbare wissenschaftliche Kriterien
angewendet werden, die dann eventuell den Schluß zu-
lassen, daß Deutschland die Anforderungen der Vogel-
schutz-RL erfüllt hat. Hilfsweise wurden die Länder ge-
beten, einen genauen Zeitplan vorzulegen, wann sie
welche Gebiete nachmelden werden.
Die Länder wurden vom Bund mehrfach auf ver-
schiedenen UMK-, ACK- und Länderarbeitskreissitzun-
gen aufgefordert, die Situation in ihrem Land zu über-
prüfen und ggf. zu verbessern.
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
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