Staatsminister Rolf Schwanitz
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2069
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Bartsch, Dieter PDS 4. 3. 99
Becker-Inglau, Ingrid SPD 4. 3. 99
Diemers, Renate CDU/CSU 4. 3. 99
Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 4. 3. 99
Eichhorn, Maria CDU/CSU 4. 3. 99
Götz, Peter CDU/CSU 4. 3. 99
Grotthaus, Wolfgang SPD 4. 3. 99
Hasenfratz, Klaus SPD 4. 3. 99
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
SPD 4. 3. 99
Homburger, Birgit F.D.P. 4. 3. 99
Irmer, Ulrich F.D.P. 4. 3. 99
Jelpke, Ulla PDS 4. 3. 99
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 4. 3. 99
Dr. Leonhard, Elke SPD 4. 3. 99
Lippmann-Kasten, Heidi PDS 4. 3. 99
Lörcher, Christa SPD 4. 3. 99 *
Ostrowski, Christine PDS 4. 3. 99
Rauber, Helmut CDU/CSU 4. 3. 99
Rühe, Volker CDU/CSU 4. 3. 99
Rupprecht, Marlene SPD 4. 3. 99
Scheffler, Siegfried SPD 4. 3. 99
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 4. 3. 99
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
4. 3. 99
Volquartz, Angelika CDU/CSU 4. 3. 99
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 4. 3. 99
Willner, Gert CDU/CSU 4. 3. 99
Zierer, Benno CDU/CSU 4. 3. 99
–––––––––––
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ernst Burbacher (F.D.P.)
(Drucksache 14/428, Fragen 9 und 10)
In welcher Höhe wurden in Baden-Württemberg Projekte,und hier insbesondere Tourismusprojekte, im Rahmen des soge-nannten INTERREG-II-Programms der Europäischen Union zurFörderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in den Jahren1997 und 1998 gefördert?
In welcher Höhe stehen nach Kenntnis der BundesregierungGelder für Projekte in Baden-Württemberg aus diesem Pro-gramm für das laufende Jahr zur Verfügung?
Das Land Baden-Württemberg ist im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit INTERREG an drei grenzüberschrei-
tende Kooperationsräumen zusammen mit Frankreich,
Österreich und der Schweiz beteiligt.
In der lfd. Förderperiode stehen 1994 – 1999 für diese
Kooperationsräume insgesamt 42,5 Mio. Euro EU-
Fördermittel zur Verfügung, darunter für Maßnahmen
der Wirtschaftsförderung einschließlich des Tourismus
12,6 Mio. Euro.
Die Durchführung der Gemeinschaftsinitiative IN-
TERBERG erfolgt für den gesamten Programmzeitraum
auf der Grundlage von Operationellen Programmen, in
denen eine Aufteilung der finanziellen Mittel auf die
einzelnen Jahre nur indikativ erfolgt. Dabei werden die
EU-Mittel für die bi- bzw. trilateralen Kooperationsräu-
me insgesamt und nicht auf nationaler Ebene zur Verfü-
gung gestellt.
Bei den Kooperationsräumen handelt es sich um den
Raum „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ mit Österreich
und der Schweiz, den Raum „Oberrhein Mitte-Süd“ mit
Frankreich und der Schweiz sowie den Raum „Pamina“
zusammen mit Frankreich.
Durch die regionalen gemeinsamen Begleit- und
Lenkungsausschüsse wird gesichert, daß weitgehend
grenzüberschreitende Projekte und Maßnahmen, in die
alle beteiligten Länder einbezogen sind, gefördert wer-
den.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
mationen wurden bis Ende 1998 von den insgesamt zur
Verfügung stehenden EU-Fördermitteln bereits rd.
38 Mio. Euro für grenzüberschreitende Projekte gebun-
den, die überwiegend die Jahre 1997 und 1998 betreffen.
Im laufenden Jahr 1999 stehen somit noch 4,5 Mio. Euro
für weitere Projekte zur Verfügung. Für Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung einschließlich des Tourismus sind
dafür rd. 1,8 Mio. Euro vorgesehen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Klaus Brämig (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den von den Fraktionen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten
Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/
2000/2002 (Zusatztagesordnungspunkt 2)
Bei der heutigen Abstimmung über das Steuerentla-
stungsgesetz 1999/2000/2002 möchte ich mein Mißfal-
len über die Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf
beraten wurde, zum Ausdruck bringen. Nach der Bera-
tung im mitberatenden Tourismusausschuß wurden
– genauso wie beim Ökosteuergesetz – erhebliche Ab-
änderungen durch den federführenden Finanzausschuß
vorgenommen. Zeitweise war kaum ein Finanzpolitiker
aussagefähig über den aktuellen Stand der Gesetzge-
bung. Das Urteil „chaotische Steuerpolitik“ ist der Rea-
lität nicht angemessen. Die Entscheidung, den Vor-
2070 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
steuerabzug für Geschäftsessen und Geschäftsreisen ab-
zuschaffen, bedeutet eine deutliche Verteuerung von
Dienstleistungen im Gastgewerbe um 16%. Dieser neue
Belastungstatbestand wird zu einem deutlichen Anstieg
der Arbeitslosigkeit und einer Vernichtung mittelständi-
scher Existenzen führen.
Aufgrund der Verfahrensfehler und der o. g. „hand-
werklichen Fehler“ kann ich diesem Gesetzentwurf mei-
ne Zustimmung nicht erteilen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wies-
loch) (SPD) zur Abstimmung über den von
den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grü-
nen eingebrachten Entwurf eines Steuerent-
lastungsgesetzes 1999/ 2000/2002 (Zusatztages-
ordnungspunkt 2)
Wäre es beim Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes
19999/2000/2002 geblieben, wie er Ende 1998 vorgelegt
wurde, es wäre schwer gefallen, ihm aus kulturpoliti-
scher Sicht zuzustimmen. Warum darum herumreden?
Wäre die Teilwertabschreibung, wie zunächst vorgese-
hen, abgeschafft worden, dann wären Buchhandel und
Verlage gezwungen worden, ihre Buchvorräte, das, was
man Lager nennt, mit den vollen Anschaffungs- und
Herstellungskosten in der Steuerbilanz hätten ansetzen
müssen. Und zwar so lange, bis ein eingetretener Verlust
auch wirklich realisiert worden wäre, solange also, bis
die Bücher in den „Ramschverkauf“ gegangen wären.
Anders allerdings als in anderen Sektoren des Han-
dels ist es dem Buchhandel nicht möglich, über Schluß-
verkäufe Lagerbestände abzubauen. Die Preisbindung
steht dem entgegen. Die Folge wäre: ins Dramatische
angestiegen wäre der Finanzbedarf von Verlagen, die
der Leserschaft ein breitgefächertes Sortiment anbieten.
Dies wiederum hätte bedeutet: der Buchhandel müßte
hohe Steuern zahlen über die gesamte Laufzeit, die die
Bücher auf Lager gewesen wären.
Die Debatte in der Öffentlichkeit und im Parlament
hat zu einem Erfolg geführt. Herr BMF, ich bin Ihnen
und den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschus-
ses dankbar, daß die Teilwertabschreibung doch erhalten
bleibt, wenn auch mit der Einschränkung der „voraus-
sichtlich dauerhaften Wertminderung“. Dies ist für die
Buchhandlungen überaus schwer nachzuweisen.
Dringend bitte ich die Bundesregierung darum, si-
cherzustellen, daß diese Regelung sich kulturpolitisch
nicht nachteilig auswirkt. Gemeinsam mit den Ländern
muß dies, wenn nötig untergesetzlich, sichergestellt
werden, daß die Regelungen entsprechend dem Sorti-
menter-Merkblatt erhalten bleiben.
So hat das wohl auch das Kabinett am 10. Februar
festgehalten. Auch kulturpolitisch ist das vorliegende
Steuerentlastungsgesetz ein Erfolg.
Für den Buchhandel wird es auch weiterhin die Mög-
lichkeit einer differenzierten Lagerhaltung geben. Kein
Buchhändler muß künftig sein Lager abverkaufen und
kein Verleger wird gezwungen sein, aus steuerlichen
Gründen nur noch kleinere und damit teurere Auflagen
zu drucken. Die kulturelle Vielfalt durch das Nebenein-
ander von kleinen und großen Buchhandlungen, gängi-
gen Titeln und anspruchsvollen Büchern, bleibt gesi-
chert. Kein Verleger wird gezwungen sein, sich allein an
kommerziellen Kriterien zu orientieren. Auch noch nicht
bekannte Autoren haben so die Chance, einen Verleger
zu finden.
Die Leser können auch künftig darauf bauen, daß die
bewährten Strukturen im Buchhandel und bei Verlagen
in Deutschland erhalten bleiben. Die vielen tausend
Buchhandlungen, auch jenseits der größeren Städte,
werden weiterhin die Chance haben, sich am Markt zu
behaupten. Die in anderen Teilen des Handels zu beob-
achtenden Konzentrationstendenzen, bei denen Super-
märkte die kleineren Läden verdrängen, wird es insoweit
im Buchhandel nicht geben.
Damit die bewährten Strukturen im Buchhandel er-
halten bleiben, ist es aber gleichermaßen notwendig,
daß auch die Preisbindung für die Bücher bestehen
bleibt. Die Brüsseler Wettbewerbskommission ist
jetzt am Zuge. Die SPD-Fraktion begrüßt deshalb,
daß die Bundesregierung sich vorgenommen hat, im
Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft die grenz-
überschreitende Buchpreisbindung zu sichern. Wir
erwarten, daß in der Europäischen Union eine ver-
bindliche Regelung geschaffen wird, die neben den
nationalen Buchpreisbindungen auch die Rechtmä-
ßigkeit von zweiseitigem Abkommen innerhalb ein-
heitlicher Sprachräume ermöglicht. Es entspricht dem
europäischen Einigungsgedanken durchaus, wenn
gewachsenen Kulturen in den Mitgliedstaaten Rech-
nung getragen wird und Europa auch weiterhin durch
eine größtmögliche regionale Vielfalt gekennzeichnet
ist.
Ich appelliere deshalb auch an die Opposition, unter-
stützen Sie die Bundesregierung bei ihrem Bemühungen,
die Buchpreisbindung gegen den Widerstand einiger
Brüsseler Bürokraten dauerhaft zu sichern.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS)
zur Abstimmung über den von den Fraktionen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten
Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/
2000/2002 (Zusatztagesordnungspunkt 2)
Ich stimme gegen die Beschlußempfehlung des feder-
führenden Finanzausschusses zum Steuerentlastungsge-
setz 1999/2000/2002. Diesem Abstimmungsverhalten
liegt zugrunde, daß sich bei der Verabschiedung dieser
umfangreichen steuerlichen Regelungen erhebliche
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2071
(A) (C)
(B) (D)
Steuerausfälle für die schon jetzt mit insgesamt 2,218
Milliarden D-Mark hochverschuldeten öffentlichen
Haushalte ergeben werden. Bereits derzeit bedeutet das
eine Pro-Kopf-Verschuldung von 27 215 D-Mark. Auf-
grund der von SPD und Bündnisgrünen in einem in der
Tat chaotischen parlamentarischen Verfahren vorge-
nommenen laufenden Korrekturen beim Abbau von
Steuervergünstigungen ist mit Inkrafttreten des Steuer-
entlastungsgesetzes von spürbaren Einnahmeausfällen
der öffentlichen Haushalte auszugehen. Diese immen-
sen Steuerausfälle können nicht – wie die Bundesregie-
rung glauben zu machen versucht – aus sich heraus
selbst finanziert werden.
Ich stimme gegen die Beschlußempfehlung des
federführenden Finanzausschusses, weil nach dem
vom Finanzausschuß beschlossenen Finanztableau,
die Steuerausfälle von Bund, Ländern und Gemeinden
von mindestens 2,1 Milliarden D-Mark im Jahr 2000
auf mindestens 20,5 Milliarden D-Mark (davon 10,1
Milliarden D-Mark für den Bund und 10,4 Milliarden
D-Mark für Länder und Gemeinden) im Jahr 2002
anwachsen sollen. Das wäre binnen 2 Jahren eine
Verzehnfachung der Steuerausfälle für die öffentliche
Hand. Angesichts dieser beträchtlichen Steuerausfälle
wird die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und
Gemeinden gerade zur Überwindung der anhaltend
hohen Arbeitslosigkeit oder zur Einleitung einer
nachhaltigen Verbesserung der Umwelt sehr infrage
gestellt.
Ich stimme gegen die Beschlußempfehlung des fe-
derführenden Finanzausschusses zum Steuerentla-
stungsgesetz, weil die 2 059 Städte, ca. 11 500 Ge-
meinden sowie 325 Landkreise vom Steuerentla-
stungsgesetz besonders negativ betroffen sind. Ange-
sichts der Tatsache, daß die Städte und Gemeinden
gesetzlich mit 15 Prozent an der Lohn- und Einkom-
mensteuer beteiligt sind, werden ihnen infolge des
Steuerentlastungsgesetzes im Jahr 2002 mindestens
3 Milliarden direkte Steuerausfälle entstehen. Weitere
rund 4 Milliarden D-Mark-Einnahmen stehen den
Städten, Gemeinden und Kommunen wegen der zu
erwartenden Kürzungen des kommunalen Finanzaus-
gleichs durch die Länder – denen durch das Steue-
rentlastungsgesetz wiederum 7,4 Milliarden D-Mark
Steuerausfälle entstehen – nicht zur Verfügung. Und
das bei einer Gesamtverschuldung der Städte, Ge-
meinden, Landkreise und kommunalen Zweckverbän-
de von derzeitig insgesamt 195 Milliarden D-Mark.
Auf die Kommunen werden damit weitere nicht hin-
nehmbare Rückgänge der Investitionen bzw. Ein-
schnitte vor allem im sozialen, soziokulturellen und
ökologischen Bereich zukommen.
Weil der genannte Ablauf der Beratungen im Bun-
destag zeigt, daß die Kommunen zwar von diesem Steuer-
gesetz überwiegend stark belastet werden, bei der Bun-
desregierung aber offenkundig kein Gehör für die Wah-
rung ihrer berechtigten Interessen finden, werde ich das
Steuerentlastungsgesetz – trotz mancher positiver Ef-
fekte, die ich nicht übersehe, – ablehnen.
Anlage 6
Erklärung
der Abgeordneten Kerstin Müller (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
stimmung über Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a
Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa des
von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfes
eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
– Drucksachen 14/23, 14/442 –
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
führt.
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung
teilgenommen und mit Ja gestimmt habe.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
(Tagesordnungspunkt 6)
Ich werde diesem Gesetz zustimmen – nicht nur, weil
es inzwischen so mit den verschiedenen Reformvorha-
ben der neuen Regierung verwoben ist, daß man gar
nicht mehr isoliert darüber entscheiden kann, sondern
auch, weil es immerhin endlich die Nebenbeschäftigun-
gen in die Sozialversicherung einbezieht. Das halte ich
für einen Fortschritt, an dem die alte Regierung trotz
mehrerer Versuche gescheitert ist. Sie hat uns die riesige
Last von inzwischen mehr als 5,6 Millionen Beschäfti-
gungsverhältnissen unterhalb der Geringfügigkeitsgren-
ze hinterlassen.
Dieses Gesetz wird zwar der Erosion der Sozialkas-
sen einen Riegel vorschieben, aber es ist weder eine
Antwort auf die frauenpolitische noch auf die arbeits-
marktpolitische Herausforderung. Dies will ich hier
heute deutlich machen, denn ich habe inzwischen ge-
lernt, wenn man nicht lautstark auf Fraueninteressen
aufmerksam macht, haben sie die seltsame Angewohn-
heit, aus dem Blickfeld zu geraten, plötzlich in Abwä-
gungen hintenan zu stehen. 1991 z. B. hat der Bundestag
schon eine Entschließung gefaßt, die eigenständige so-
ziale Absicherung von Frauen zu verbessern. Passiert ist
in dieser Richtung bislang herzlich wenig, das müssen
und wollen wir ändern, aber mit der heutigen Entschei-
dung ist diese Anforderung nicht eingelöst. Mein Ziel
ist, aus den 630- bzw. 530-Mark-Jobs ganz normale so-
zialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
zu machen, und ich hätte mir gewünscht, darüber heute
abstimmen zu können. Ich glaube, daß die Optionslö-
sung für die Frauen, um die es hier geht, die nämlich
2072 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
wenig verdienen und von denen z. B. im Gebäudereini-
gungsbereich ein großer Teil ausländische Frauen sind,
kein reelles Angebot ist. Ich fürchte, daß ihnen die Vor-
teile der freiwilligen Zuzahlung viel zu wenig konkret
greifbar sind, im Gegensatz zu dem großen täglichen
Druck, gerade bei den geringen Haushaltseinkommen
das Geld – z. B. für die Kinder – sofort zu verbrauchen.
Zahlt die Frau daher nicht freiwillig zu, bleibt ihr der
Zugang zur Sozialversicherung – business as usual –
über den „Familienernährer“, der ab und zu im Laufe
des Lebens auch abhanden kommen soll …
Die Institution Ehe wird sogar noch besser gestellt,
das Ehegattensplitting ausgeweitet, indem bei Ehefrau-
en, und nur bei Ehefrauen, die 630-Mark-Jobs steuerfrei
gestellt werden. Die steuerliche Rahmenbedingung Ehe-
gattensplitting wirkt sich als Erwerbsbremse für Frauen
aus, wenn es denn mehr als ein mitverdientes Taschen-
geld sein soll.
Die Erfahrung lehrt, solange es solche flexiblen Mi-
nijobs gibt und die Arbeitsteilung zwischen den Ge-
schlechtern sich nicht grundsätzlich ändert, werden die
Frauen als „Mitverdienerinnen“ immer dorthin abge-
drängt werden. Und nach dem jetzigen Gesetz bleiben
die 630er ein besonderes Subventionsverhältnis. Damit
wird die arbeitsmarktpolitische Verzerrung (viel zu viele
Jobs unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, kaum ver-
nünftige Teilzeitangebote) nicht beseitigt. Im Osten wird
die Geringfügigkeitsgrenze noch angehoben, von 530
auf 630 DM.
Mit meiner Zustimmung zu diesem Gesetz will ich
ausdrücklich meine Erwartung verbinden: Daß wir nicht
mit der Einbeziehung der Nebenbeschäftigung in die
Sozialversicherung lediglich den Einbruch eines „Frau-
enproblems“ in eine Männerdomäne wieder reparieren,
und das war’s dann, sondern daß wir die frauenpoliti-
sche Herausforderung annehmen. Wenn heute das zen-
trale Anliegen, Frauen endlich einen gleichberechtigten
eigenständigen Zugang zu sozialer Absicherung zu er-
öffnen, in den Hintergrund tritt, dann muß es bei den
nächsten politischen Entscheidungen umso mehr im
Vordergrund stehen, wenn es nämlich um den Abbau
der Erwerbsbremse Ehegattensplittings geht ebenso wie
wenn es um die Rentenstrukturreform geht. Gerade mit
der oft unzureichenden eigenen Rente bekommen Frau-
en ja noch einmal die Quittung dafür, daß sie die Ver-
antwortung für Kindererziehung, Haushalt, Pflege über-
nommen haben und ihre Erwerbsbiografien unterbro-
chen haben, oft mit Teilzeit oder ohne Sozialversiche-
rung über lange Strecken „mitverdient“ haben. Das
wollen und müssen wir ändern.
Analge 8
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt)
SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse (Tagesordnungs-
punkt 6)
Zur Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung
der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (14/280)
begründe ich mein Abstimmungsverfahren wie folgt:
Das hier zur Abstimmung vorliegende Gesetz ist ein
erster Weg, dem volkswirtschaftlichen Grundgesetz,
nach dem nur verteilt werden kann, was auch erarbeitet
wird, wieder Geltung zu verschaffen. Aus diesem Grund
werde ich dem Gesetz zustimmen. Dennoch müssen in
Kürze Schritte eingeleitet werden, etliche bürokratische
Holprigkeiten in dem Gesetz einzuebnen. Vor allem
muß die steuerliche Ungleichbehandlung durch eine
entbürokratisierte Form des Steuereinzugsverfahrens
rasch verfassungskonform unter dem Prinzip der
Gleichbehandlung beseitigt werden.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Brähmig, Thomas
Dörflinger, Ilse Eigner, Anita Schäfer, Dr. Hans
Georg Faust, Ernst Hinsken (alle CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse (Tagesordnungs-
punkt 6)
Bei der heutigen Abstimmung über das Gesetz zur
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse möchten die Unterzeichner ihr Mißfallen über die
Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf beraten wur-
de, zum Ausdruck bringen. Auf der öffentlichen Anhö-
rung der Sachverständigen – durchgeführt vom feder-
führenden Ausschuß für Arbeit und Soziales am
10. Februar 1999 – wurde den Mitgliedern des mitbe-
ratenden Tourismusausschuß kein Fragerecht einge-
räumt. Die eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeit
des mitberatenden Tourismusausschuß kann nicht
akzeptiert werden.
Weiterhin wird durch die jetzt vorliegende Neure-
gelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
das mittelständich geprägte Tourismusgewerbe mit zu-
sätzlicher Bürokratie belastet. Die Regelung öffnet die
Schwarzarbeit in diesem Wirtschaftssektor Tür und
Tor.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Berücksichtigung von Entlassungsentschädi-
gungen im Arbeitsförderungsrecht (Tagesord-
nungspunkt 8)
Franz Thönnes (SPD): Mit dem Arbeitsförderungs-
Reformgesetz des Jahres 1997 hat die abgewählte Bun-
desregierung vor zwei Jahren die Rechte der Arbeitneh-
mer beim Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich ver-
schlechtert.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2073
(A) (C)
(B) (D)
Vor diesen damals beschlossenen Einschnitten waren
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes nur an-
rechenbar, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne
Einhaltung der Kündigungsfrist beiderseitig oder einsei-
tig durch den Arbeitnehmer beendet worden bzw. wenn
das Verhalten des Arbeitnehmers Anlaß zur Kündigung
gegeben hat.
Mit der AFRG-Änderung wurde im § 115a beschlos-
sen, daß Abfindungen und Entschädigungen grundsätz-
lich auf die Hälfte des Arbeitslosengeldes angerechnet
werden. Die Freibeträge von 25 Prozent bzw. minde-
stens 10 000 DM minderten die Eingriffe der damaligen
Koalition keineswegs. Bereits damals stieß die zu verab-
schiedende Regelung bei der Anhörung auf barsche Kri-
tik aller Beteiligten. 6 bis 7 Millionen Arbeitsverhältnis-
se werden jedes Jahr in Deutschland beendet. Daß ein
derartiger großer Prozeß der Umstrukturierung relativ
lautlos geschieht, war der damals noch geltenden Rege-
lung zur Behandlung von Abfindungen zu verdanken.
Diese Praxis wurde durch die restriktive Neuregelung
für Arbeitnehmer und die betrieblichen Sozialpartner er-
heblich erschwert.
Handlungsnotwendigkeit besteht gerade jetzt vor dem
Hintergrund weiterer wichtiger Fristen der Wirksamkeit
der damaligen Gesetzesänderung, die in wenigen Tagen
für einen Großteil der Arbeitnehmer zutreffen sollen,
wenn sich nichts ändert. Vorgesehen war, daß für Ar-
beitnehmer, die vor dem 1. April 1997 innerhalb von
drei Jahren an mindestens 360 Kalendertagen in einem
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stan-
den, die alte Regelung nur bis zum 1. April 1999 gelten
sollte. Nach dem 7. April 1999 sollte grundsätzlich eine
Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld er-
folgen.
Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch, da die
SPD bereits damals die Veränderungen als sozial unaus-
gewogen und verfassungsrechtlich bedenklich ansah.
Übrigens wurde die Kritik der damaligen Opposition
von weiten Teilen der Gewerkschaften und der Arbeit-
geber geteilt.
Der Regierung Gerhard Schröder ist es gelungen, Ar-
beitgeber und Gewerkschaften nach der Bundestagswahl
1998 wieder an einen Tisch zu bringen. Das Bündnis für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit arbeitet
inzwischen in mehreren Themenbereichen erfolgreich.
Dazu gehört auch die Umsetzung der in unserem Koali-
tionsvertrag vereinbarten Absicht, die Anrechnung von
Entlassungsabfindungen auf das Arbeitslosengeld neu zu
regeln.
Mit der steuerrechtlichen und der arbeitsförderungs-
rechtlichen Problematik der jetzt diskutierten Materie
hat sich eine der Arbeitsgruppen des Bündnisses in den
letzten Wochen befaßt. Dabei gingen alle Beteiligten
davon aus, daß im Prinzip der Versuch gemacht werden
sollte, einen gemeinsamen neuen Ansatz zur Verknüp-
fung von Entlassungsentschädigungen mit Maßnahmen
der beruflichen Wiedereingliederung zu finden. Das her-
anrückende Datum des 7. April 1999 setzte jedoch einen
engen Zeitrahmen für die Diskussion. Daher haben die
Sozialpartner im beiderseitigen Einvernehmen beschlos-
sen, dem Gesetzgeber vorzuschlagen, vorläufig den al-
ten Rechtszustand wiederherzustellen.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
folgen diesem Ergebnis der Bündnis-Beteiligten mit ih-
rem heute hier zu entscheidenden Gesetzentwurf. Dabei
gehen wir davon aus, daß die Bündnis-Beteiligten es
ernst meinen, wenn sie die weitere Behandlung des
Themas Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförde-
rungsrecht so fortsetzen, daß sie dem Gesetzgeber mög-
lichst bald einen Vorschlag für eine gesetzliche Rege-
lung vorlegen, der dazu anreizt, daß intelligente Lösun-
gen bei Abfindungszahlungen entwickelt werden kön-
nen, daß umgesteuert wird von passiven Abfindungs-
zahlungen hin zu einer aktiven Mittelverwendung für die
Wiedereingliederung der betroffenen Arbeitnehmer.
Auch sollte dabei über andere sinnvolle Wege im Rah-
men der aktiven Arbeitsmarktpolitik nachgedacht wer-
den. Dabei denke ich unter anderem auch an die Mög-
lichkeiten präventiver beruflicher Weiterbildung bzw.
Regelungen der Altersteilzeit.
Mit unserem Gesetz setzen wir nicht nur für die Ar-
beitnehmer den einstmals geltenden Rechtszustand wie-
der in Kraft, sondern wir führen auch wieder die Erstat-
tungspflicht des Arbeitgebers bei der Entlassung älterer
Arbeitnehmer ein, wie im früheren § 128 des Arbeits-
förderungsgesetzes geregelt. Ziel dieser Regelung ist es,
die Arbeitsverhältnisse älterer Beschäftigter zu stabili-
sieren und dabei gleichzeitig zu verhindern, daß sich die
Unternehmen zu Lasten der Bundesanstalt für Arbeit
von diesen Arbeitnehmern folgenlos trennen können. So
wird wieder geregelt, daß der Arbeitgeber, der ein Be-
schäftigungsverhältnis mit einem langjährig beschäftig-
ten älteren Arbeitnehmer beendet, der Bundesanstalt für
Arbeit das an diesen Beschäftigten gezahlte Arbeitslo-
sengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe erstattet.
Wir gehen gleichfalls davon aus, daß die Partner im
Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähig-
keit es nicht nur bei einem gemeinsamen Bekenntnis
belassen, wenn es darum geht, daß es Betrieben nicht zu
einfach gemacht werden soll, sich gerade von älteren
Arbeitnehmern ohne größere Kosten über die soge-
nannte Frühverrentung zu trennen und die Folgekosten
der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu überlas-
sen.
Gleichwohl bleibt heute für den Deutschen Bundestag
die Aufgabe, über ein weiteres wichtiges Ergebnis des
Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfä-
higkeit zu entscheiden. Um so mehr wundert es uns, daß
die Opposition von CDU/CSU und F.D.P. sich gegen
dieses Votum ausspricht. Wieder einmal rückt sich die
Opposition damit selbst in das gesellschaftliche Abseits.
Sie plädiert damit weiterhin dafür, daß Arbeitnehmer bei
Verlust ihres Arbeitsplatzes noch einmal zusätzlich
durch Anrechnung ihrer Abfindung empfindlich belastet
werden. CDU/CSU und F.D.P. sollten endlich begreifen,
daß die Mehrheit der Bevölkerung derartige Griffe in die
Portemonnaies der Arbeitnehmer nicht mehr will und
nicht zuletzt deswegen die Regierung Helmut Kohl ab-
gewählt hat.
Mit der Annahme des heute zu verabschiedenden
Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetzes tragen
2074 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
die Regierungsparteien zu einem Stück mehr sozialer
Gerechtigkeit in der Arbeitswelt bei, fördern durch die
Übernahme der einvernehmlichen Empfehlung des
Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfä-
higkeit dessen weitere Arbeit und geben Betriebsräten
und Unternehmensleitungen wieder handhabbare Rah-
menbedingungen für ihre betriebliche Praxis.
Thomas Strobl (CDU/CSU): Mit dem Gesetzentwurf
zum Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz nimmt
die rot-grüne Koalition wieder einmal etwas zurück, und
zwar eine Regelung im Arbeitsförderungs-Reform-
gesetz, die das Ziel hat, die ausufernde Frühverren-
tungswelle einzudämmen. Sie nehmen eine Regelung
zurück, die seinerzeit auch mit den Stimmen der SPD-
geführten Länder im Bundesrat zustande gekommen ist
und damit auf einem großen Konsens beruhte. Sie sagen
nein zu dieser von ihren Länderkollegen mitgetragenen
Reformmaßnahme – nein sagen, ist ja auch relativ ein-
fach –, schlagen aber keine bessere Lösung vor. Deshalb
lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil er
das Problem der steigenden Zahl von Frühverrentungen
nicht löst.
Die rot-grüne Koalition bleibt damit ihrem leidlich
bekannten Motto treu: Erst handeln, dann nachdenken.
Das ist kein verantwortungsbewußtes Regieren. Dieses
Muster kennen wir von der Regierung Schröder schon
zur Genüge: Sie nimmt Reformmaßnahmen der alten
Regierung zurück, traut sich aber nicht, ein eigenständi-
ges Reformkonzept vorzulegen.
Ich denke da auch an das sehr sensible Thema Rente.
Die Menschen in unserem Lande werden durch immer
neue Meldungen von Rot-Grün in beispielloser Weise
verunsichert. Meistens ist die neueste Nachricht genau
das Gegenteil von der vorhergehenden. „Rente mit 60“
ja und nein, „nettolohnbezogene Rentenanpassung“ ja
und nein, „demographischer Faktor“ ja und nein. Erst
wird mit großer Geste der von der alten Regierung ein-
geführte Demographiefaktor ausgesetzt. Nun ist es selbst
Herrn Riester klar, daß die demographische Entwicklung
mit berücksichtigt werden muß. Gleichwohl liegt ein
zukunftsweisendes Konzept der Bundesregierung zur
langfristigen Sicherung der Rente immer noch nicht vor.
Das kostet unser Land wertvolle Zeit.
Meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktio-
nen, mit dem vorliegenden Rücknahmegesetz wollen Sie
den alten Rechtszustand wiederherstellen, der bis zum
31. März 1997 bestand (§§ 117, 128 Arbeitsförderungs-
gesetz). Offensichtlich empfinden Sie aber auch diesen
als nicht optimal, da Sie zumindest angekündigt haben,
baldmöglichst wieder etwas ändern zu wollen. Das wird
wieder einmal ein Hin und Her – so wie schon bei den
630-Mark-Jobs, bei der Steuerpolitik und der Gesund-
heitsreform. Es ist schon heute Markenzeichen Ihres
Regierungskurses, daß auf ein entschiedenes „Zick“ ein
glasklares „Zack“ folgt, und die Regierungsfraktion
folgt, Lemmingen gleich, „struck-stracks“ hinterher.
Machen Sie doch einen Schritt nach dem anderen.
Arbeiten Sie ein Konzept aus, legen Sie es vor, und dann
kann man darüber diskutieren, was der bessere Weg ist.
Rot-Grün macht es umgekehrt. Rot-Grün handelt, aber
ohne Konzept. Das ist Aktionismus pur.
Sie verweisen auf Verhandlungen im Rahmen des
„Bündnisses für Arbeit“. Das ist die halbe Wahrheit. Die
Arbeitgeber haben sich im „Bündnis für Arbeit“ klar
und eindeutig gegen die Wiedereinführung des § 128
AFG ausgesprochen, da dieser bereits vor dem 1. April
1997 immer wieder zu einer rechtswidrigen Belastung
von Arbeitgebern geführt hat. Warum verschweigen Sie
dieses eigentlich wahrheitswidrig?
Außerdem enthebt Sie das „Bündnis für Arbeit“ aber
auch nicht von der Pflicht, sich darüber Gedanken zu
machen und diese auch vorzustellen, wie Sie der Gefahr
einer neuen Frühverrentungswelle, die uns in der Ren-
tenversicherung große Probleme bereitet, begegnen
wollen. Wie wollen Sie verhindern, daß die junge Gene-
ration erneut belastet und das Vertrauen in die gesetzli-
che Rentenversicherung nach Ihren Rentenkapriolen zu-
sätzlich beschädigt wird? Wie wollen Sie eine schnelle
Wiedereingliederung von freigesetzten Arbeitnehmern
in den Arbeitsprozeß gewährleisten? Das sind Fragen,
die dringend einer Antwort bedürfen. Mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf geschieht das nicht. Die Lösun-
gen sollen – so hofft die Bundesregierung – bei den Ge-
sprächen im „Bündnis für Arbeit“ gefunden werden.
Erfahrungsgemäß sind sich die Sozialpartner schnell
einig, wenn sie Sozialpläne machen können, die dann
von einem Dritten, dem Beitragszahler, finanziert wer-
den dürfen. Was Sie hier machen, ist die bewußte ge-
setzgeberische Legitimation von Verträgen zu Lasten
Dritter, namentlich zu Lasten der Sozialkassen und der
künftigen Generationen von Beitragszahlern.
Meine Damen und Herren von den Regierungskoali-
tionen, Sie sagen, Sie bräuchten Zeit. Bei dem Durch-
einander, das Sie in kürzester Zeit beinahe zu jedem Ih-
rer Vorhaben geboten haben, befürchte ich, daß Sie im-
mer in Zeitnöte geraten werden. Dies ist doch eher eine
Ausrede für Ihre Konzeptlosigkeit und Zerstrittenheit.
Ganz offensichtlich haben Sie Abstimmungsschwierig-
keiten innerhalb der Koalition. Deshalb läuft Ihnen die
Zeit davon.
Ich bin dafür, erst nachzudenken, dann zu handeln
und nicht wie Sie nach dem Motto das Regieren auszu-
probieren: Zurücknehmen und dann schauen wir mal. So
konzeptionslos läßt sich die Zukunft nicht gestalten. Daß
Sie ohne ein schlüssiges Handlungskonzept für die ent-
scheidenden Fragen und Probleme sind, dafür ist auch
der vorliegende Gesetzentwurf ein eindrucksvolles Bei-
spiel.
Klaus Hofbauer (CDUCSU): Mit dem Entlassungs-
entschädigungs-Änderungesetz will die rot-grüne Koali-
tion einen Teil des 1997 beschlossenen Arbeitsförde-
rungs-Reformgesetzes (AFRG) wieder rückgängig ma-
chen. Das ist der neue Politikstil, den wir bisher noch
gar nicht kannten: Nach einer Vollbremsung mit dem
Rückwärtsgang in die Zukunft. Der Anspruch der Poli-
tik, Weichen für die Zukunft zu stellen, wird hier ins
Gegenteil verkehrt. Kein Aufbruch mehr zu „neuen
Ufern“, keine Zukunftsvisionen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2075
(A) (C)
(B) (D)
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition enthält
außer der Rücknahme der Anrechnungs-Regelung des
AFRG für sogenannte Entlassungsentschädigungen auf
das Arbeitslosengeld nur vage Wunschvorstellungen,
wie die Lösung aussehen soll. Ein Jammer ist, daß die
Koalition wegen der Kompliziertheit der Materie nun
keinen Gesetzentwurf mit einer endgültigen Lösung
vorlegen kann. Das Problem bleibt also auf absehbare
Zeit ungelöst. Die geradezu hilflos klingende Ankündi-
gung, die Bundesregierung werde baldmöglichst ein
neues Gesetz vorlegen, zeigt ja schon, daß bei den an-
geblichen „Wundermännern“ und „Wunderfrauen“ der
deutschen Politik in bezug auf Zukunftsvisionen gäh-
nende Leere herrscht. Die vollmundige Ankündigung
der rot-grünen Koalitionäre, man werde in den ersten
100 Tagen der Regierung Schröder die angeblichen
„Erblasten“ beseitigen und die Weichen für die Zukunft
stellen, ist ohne Wirkung verpufft. Kein Mensch glaubt
mehr daran, daß die Zukunft dadurch bewältigt werden
kann, daß Gesetze zurückgenommen und alte Mißstände
wiederhergestellt werden.
Die Verweisung des Problems an das informelle
„Bündnis für Arbeit“ bedeutet, daß die Sache einfach
auf die lange Bank geschoben wird. Es ist doch unred-
lich, nun die Lösung von diesem Gremium zu erwarten,
das dafür gar nicht zuständig ist. Gesetze müssen doch
wir, die Vertreter des Volkes, im dafür zuständigen
Parlament machen! Ich frage mich: Wie soll das Pro-
blem denn beim „Bündnis für Arbeit“ gelöst werden?
Sollen denn die Arbeitgeber versprechen, daß keine
Entlassungen vor Erreichen der Pensionsgrenze mehr
stattfinden, damit die gesetzlich zum 1. April 1999 wie-
der mögliche großzügige Abfindungspraxis ohne An-
rechnung auf das Arbeitslosengeld nicht genutzt wird?
Kein Zweifel, die Vertreter der Gewerkschaften werden
begeistert sein, wenn die Arbeitgeber auf diese Weise
„zur Ader gelassen“ werden, aber was ist denn dann
eigentlich der Beitrag des DGB zu der künftigen Rege-
lung in diesem Feld der Gesetzgebung?
Das Problem erfordert eine schnelle Lösung. Denn
1997, als das AFRG beschlossen wurde, ging es wie
heute unter anderem auch darum, die Umsetzung einer
großen Zahl von Arbeitnehmern – vornehmlich der
Großindustrie – in die Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor
Erreichen der Altersgrenze nicht auch noch dadurch zu
unterstützen und zu forcieren, daß die oftmals vom Ar-
beitgeber großzügig gezahlten Abfindungen nicht auf
das Arbeitslosengeld angerechnet wurden. Denn diese
Praxis führte doch dazu, daß den betroffenen Arbeit-
nehmern durch die ungeschmälerte Abfindung der
Schritt über die Scheinarbeitslosigkeit in die Rente er-
leichtert wurde, während die aktiven Arbeitnehmer, die
Arbeitgeber sowie die Steuerzahler diese Praxis über ih-
re Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bzw. zum
Bundeszuschuß für die Bundesanstalt für Arbeit
zwangsläufig finanzieren mußten. Ich bin überzeugt da-
von, daß es damals wie heute gute Gründe dafür gab und
gibt, über die Anrechenbarkeit dieser Abfindungen auf
das Arbeitslosengeld ein Korrektiv einzubauen.
Wenn heute das linke Spektrum dieses Hauses be-
hauptet, unser Gesetz von 1997 sei sozial nicht ausge-
wogen, dann frage ich mich, warum denn nun die Wie-
derherstellung des Zustands von vor 1997 sozial ausge-
wogen sein soll. Denn damals stimmten ja immerhin
auch die SPD-regierten Bundesländer dem AFRG zu,
und dies hätten diese Länder – darunter die damaligen
Ministerpräsidenten Schröder und Lafontaine – nicht
getan, wenn dies wirklich ein Schlag gegen die Interes-
sen der Arbeitnehmer gewesen wäre.
Offensichtlich fehlt der Bundesregierung und der rot-
grünen Koalition der Wille, eine vernünftige Lösung
herbeizuführen. Die Rücknahme der gesetzlichen Re-
gelung, die zum 1. April 1999 nach einer zweijährigen
Übergangsfrist eingeführt worden wäre, verunsichert
nicht nur die Betriebe, sondern auch die älteren Arbeit-
nehmer. Sie werden durch das Hin und Her bei den ge-
setzlichen Bestimmungen völlig verunsichert. Dieser
Zustand ist für die Betroffenen untragbar. Deshalb for-
dern wir die Bundesregierung auf, einen Zeitpunkt für
die Vorlage des neuen Gesetzes zu nennen.
Vermuten kann man auch, daß die mittelständische
Wirtschaft zu den Leidtragenden des von Rot-Grün aus-
gelösten Gesetzgebungswirrwars gehört. Wir verlangen
Rechtssicherheit für die betroffenen Arbeitnehmer. Wir
verlangen auch, daß die Belastungen der betroffenen
Betriebe und auch der Arbeitsämter durch die Rückab-
wicklung von bereits durchgeführten Regelungen mög-
lichst gering gehalten werden. Für die Arbeitsverwal-
tung ist die Wiedereinführung der alten AFG-Regelung
§ 128 im Verhältnis zum § 140 SGB III von 1997 wegen
der Vielzahl von Befreiungstatbeständen bei weitem ar-
beitsintensiver und verwaltungsaufwendiger; dies be-
ginnt schon beim erhöhten Beratungsaufwand. Oftmals
haben Arbeitgeber die Befreiungsmöglichkeiten der
Reihe nach durchprobiert, bis schließlich eine griff. Da-
gegen waren die Einnahmen aus Erstattungsfällen nach
§ 128 AFG vergleichsweise gering. Durch das Urteil des
Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 1997 hat sich
der ohnehin schon erhebliche Verwaltungsaufwand
nochmals vergrößert. Vor jedem der vierteljährlichen
Erstattungsbescheide muß erneut geprüft und angehört
werden. Auch deshalb, wegen dieser neuen Belastungen,
ist eine durchgreifende Neuregelung dringend erforder-
lich.
Schließlich erfahren wir kein Wort über die Kosten
dieser Rückdrehaktion. Denn wir gehen doch sicher
nicht falsch in der Annahme, daß nun die „Gunst der
Stunde“ genutzt wird und eine neue Welle von Abschie-
beaktionen in die Arbeitslosigkeit mit vollen Abfindun-
gen stattfinden wird. Es ist eigentlich müßig zu fragen:
Wer kommt für diese neuen Kosten für die Arbeitslo-
senversicherung und für den Bundeshaushalt auf? Denn
die Antwort ist ja bekannt. Mit uns wäre dies nicht pas-
siert!
Und schließlich: Durch dieses angeblich so arbeit-
nehmerfreundliche Gesetz wird Arbeitslosigkeit nicht
verringert.
Meine Damen und Herren von der rot-grünen Koali-
tion, ich beglückwünsche Sie zu dieser „großartigen“
Entscheidung, die uns alle viel Geld kosten, viele Be-
troffene weiter verunsichern und vor allem den Herrn
Bundeskanzler weiter von seinem Wahlziehl wegbrin-
2076 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
gen wird, die Arbeitslosenzahl drastisch zu reduzieren.
An diesem Erfolgskriterium wollte er sich doch messen
lassen.
Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, setzen wir
eine kontraproduktive Regelung außer Kraft, die die
vergangene Bundesregierung uns hinterlassen hat und
die – würden wir jetzt nicht eingreifen – zu Anfang
April nach Ende der Übergangsfristen in Kraft getreten
wäre. Diese Vorschriften sind bereits mit ihrer Entste-
hung heftig kritisiert worden, weil sie – wegen der
scharfen Anrechnung der Entlassungsentschädigungen –
sozial unausgewogen und verfassungsrechtlich bedenk-
lich sind.
Genau wie wir halten die Tarifpartner, die dies im
Bündnis für Arbeit als eins der ersten Themen diskutiert
haben, die alte Regelung bei den Entlassungsabfindun-
gen für untauglich. Daher wollen wir jetzt nicht noch
mehr Rechtsunsicherheit schaffen, indem wir eine Ge-
setzesänderung für wenige Monate in Kraft treten las-
sen, die mit Sicherheit keinen Bestand haben wird. Ge-
rade da, wo Entlassungen anstehen und Sozialpläne ver-
handelt werden müssen, ist Rechtssicherheit das minde-
ste, was wir bieten müssen: Es wird nicht zu dieser An-
rechnung von Entlassungsabfindungen auf das Arbeits-
losengeld kommen, sondern wir greifen auf die alte Re-
gelung nach AFG zurück.
Für viele bedeutet Entlassung leider nach wie vor
Entlassung in die Erwerbslosigkeit. Das Arbeitslosen-
geld liegt zur Zeit bekanntlich bei 63 Prozent des vorhe-
rigen Lohns. Abfindungen dienen für die von Entlassung
Betroffenen dazu, diesen Einschnitt wenigstens ein we-
nig abzufedern. Vor die zum Teil bitteren Auswirkungen
der Absenkung des Lebensstandards setzt die Abfindung
gerade bei Menschen mit niedrigen Einkommen ein
Stück Schutzwall. Zum Teil werden dadurch Sozial-
planverhandlungen oder einvernehmliche Auflösungen
von Beschäftigungsverhältnissen erst möglich.
Wir haben uns im Steuerentlastungsgesetz dafür ent-
schieden, Abfindungen künftig stärker in die Besteue-
rung einzubeziehen – da trifft es dann durch die Steuer-
progression diejenigen stärker, die mehr haben. Das,
was die alte Bundesregierung uns hier als Gesetz bei der
Anrechnung der Entlassungsabfindungen hinterlassen
hat, ist keine Lösung, weil es die Abfindungen viel zu
scharf anrechnet, und das nicht auf die Steuer, sondern
auf das Arbeitslosengeld.
Wir sehen hier zwar durchaus Reformbedarf, den wir
zu einem späteren Zeitpunkt auch einlösen werden. Das
Problem läßt sich nicht bestreiten, für das wir eine Lö-
sung finden müssen: es geht nicht an, daß die Sozialkas-
sen den Arbeitgebern die Verkleinerung und Verjün-
gung ihrer Belegschaften finanzieren. Wir brauchen eine
Neuregelung, die auf der einen Seite den Arbeitneh-
merInnen angemessene Freibeträge ermöglicht und auf
der anderen Seite Anreize schafft für das Umsteuern von
passiven Abfindungszahlungen zu einem aktiven Mittel-
einsatz für die berufliche Wiedereingliederung der be-
troffenen Arbeitnehmer bietet. Mit dieser Zielrichtung
werden wir auch den ganzen Komplex der präventiven
Arbeitsmarktpolitik neu konzipieren müssen.
Heute sorgen wir lediglich dafür, daß ein untaugli-
ches Gesetz nicht in die Realität umgesetzt wird und
schaffen wieder Rechtssicherheit in diesem empfindli-
chen Punkt. Eine echte Neuregelung, von der alle wis-
sen, daß sie notwendig ist, steht damit noch aus. Aber
wir nehmen das Bündnis für Arbeit, zu dem die neue
Regierung eingeladen hat, ernst und werden dort in Ru-
he mit den Tarifpartnern diskutieren. Im Anschluß wer-
den wir dem Parlament einen Reformvorschlag vorle-
gen.
Dirk Niebel (F.D.P.):Jetzt ist es sicher, das kann kein
Zufall sein: Der Weg zurück ist das rotgrüne Ziel.
Wie die anderen Gesetzentwürfe im Bereich Steuern
und Gesundheit reiht sich auch dieser Gesetzentwurf
mühelos in die lange Reihe der Rückschritte und Rück-
tritte von Reformmaßnahmen der alten Bundesregie-
rung, egal, ob sinnvoll oder nicht, egal, ob notwendig
oder nicht.
Abfindungen, die Arbeitslose wegen der Beendigung
ihrer Beschäftigungsverhältnisse erhalten, werden nach
Abzug entsprechender Freibeträge auf das Arbeitslosen-
geld angerechnet. Wir haben vor einem Jahr eine flexi-
blere Regelung in Gang gesetzt, die die durchschnittli-
che Entlassungsentschädigung unberührt läßt. Ein Ab-
findungsbetrag bis zu 10 000 DM bleibt immer anrech-
nungsfrei. Diese Regelung wirkt sich positiv aus vor al-
lem für bis zu 50jährige Arbeitnehmer, für untere Ein-
kommensgruppen und für Arbeitnehmer mit kurzer Be-
triebszugehörigkeit. – Es ist richtig, daß es große Kritik
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegeben hat und
daß diese Regelung kein Optimum darstellt, aber es be-
steht keine Not, diese Regelung ohne sinnvolle Alterna-
tive auszusetzen.
Ihr Vorhaben fällt in der Frage der Qualität noch
hinter das Gesetz zurück, das jetzt im April in Kraft tre-
ten sollte. „Arbeitsmarkt und Sozialpolitik sind Vertrau-
enssache“, hat der Arbeitsminister in der Haushaltsde-
batte gesagt. Dieser Gesetzentwurf ist nicht vertrauens-
würdig. Dieser Gesetzentwurf soll nämlich, wenn er
denn verabschiedet wird, nur so lange gelten, bis es ir-
gendwann eine Neuregelung gibt.
Diese Koalitionsregierung kündigt jetzt ihre Flops
schon selbst an, und wir müssen uns schon wieder auf
mindestens eine Nachbesserung einrichten. Dieser Ge-
setzentwurf ist wieder nur ein halbherziger Schritt auf
dem Flickenteppich rotgrüner Konzeptlosigkeit.
Haben Sie auch die Verfahrensweise zum Gesetzent-
wurf der geringfügigen Beschäftigungen noch im Ge-
dächtnis? Die Debatte haben wir heute mit einem völlig
unbefriedigenden Ergebnis vorerst abgeschlossen.
Wie sollen wir einer solchen Regierung Vertrauen
entgegenbringen? Wir haben eher allen Grund, uns vor
so viel gestalterischer Kraft zu fürchten.
Die Anrechnung von Abfindungen auf beitragsfinan-
zierte Leistungen ist nach Meinung der F.D.P. schon
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2077
(A) (C)
(B) (D)
allein dadurch gerechtfertigt, weil Leistungen wie Ar-
beitslosengeld durch die Solidargemeinschaft finanziert
werden. Je mehr Menschen diese Leistungen in An-
spruch nehmen, desto höher sind die Belastungen für
diejenigen, die mit ihren Beiträgen – nicht mit ihren
Worten – für diese aufkommen müssen.
Diese rotgrüne Regierung hat die Maßnahmen zum
Kündigungsschutz zurückgenommen, die kleinen und
mittleren Unternehmen mit bis zehn Beschäftigten eine
höhere Flexibilität bei der Einstellung und bei der Kün-
digung von Arbeitnehmern ermöglichte.
Kündigungsschutz bedeutet im allgemeinen den ge-
setzlichen Schutz des Arbeitnehmers als des sozial
schwächeren Teils bei einer Kündigung durch den Ar-
beitgeber. Manchem Arbeitnehmer gegenüber ist aber
der Arbeitgeber eindeutig im Nachteil. Es gibt kaum
noch ein Arbeitsverhältnis, das nicht zur Vermeidung
langwieriger Arbeitsgerichtsprozesse ohne „Freikauf“
durch Abfindung beendet wird.
Bei einem Aufhebungsvertrag bestimmen beide Par-
teien nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit das Ende
des Arbeitsverhältnisses. Großunternehmen haben die
Möglichkeit, mit Abfindungen, die oft nur eine verklau-
sulierte Fortsetzung der Entlohnung ist, Arbeitnehmer
zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen.
Die alte Regelung hatte eine massive Frühverre-
tungswelle zur Folge. Damit haben Großunternehmen
ihre Probleme auf Kosten der kleinen und mittleren Un-
ternehmen gelöst. An diesem Frühverrentungsprogramm
haben Arbeitgeber und Betriebsräte gemeinsam ge-
strickt.
Die Einigung des „Bündnisses für Arbeit“, die zu die-
sem Gesetz geführt hat, werte ich im Gegensatz zu Ih-
nen nicht als Erfolg. Wenn sich Tarifparteien einig wa-
ren, mußten wir schon öfter feststellen, daß die Einigung
zu Lasten Dritter, in diesem Fall zu Lasten der Sozial-
kassen ging.
Eine Abfindung wird angenommen, um einer Kündi-
gung zu entgehen. Ohne eine solche Abfindung ist der
Gang vor das Arbeitsgericht höchstwahrscheinlich. Die
Zahlung von Abfindungen ist also auch ein arbeits-
marktpolitisches Instrument geworden, um sich von Ar-
beitnehmern freizukaufen. Die Konzeption des Arbeits-
rechts und der Arbeitsförderung beinhaltet jedoch nicht,
daß überzählige Arbeitnehmer mit Abfindungen in die
Arbeitslosigkeit entlassen werden können. Arbeitgeber
und Arbeitnehmer sollten alle Anstrengungen unterneh-
men, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Wenn ich mich dafür ausspreche, die Abfindungsan-
rechnung beizubehalten, will ich damit sicher nicht die
gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Arbeitslo-
sigkeit und ihre Folgen auf die Arbeitslosen abwälzen.
Die Anrechnungsregelung ist ein Schritt, um von den
traditionellen Abfindungssozialplänen wegzukommen.
Die F.D.P. hat immer versucht, den Maßnahmen Vor-
rang einzuräumen, die Arbeitslosen ermöglichen, so
schnell wie möglich wieder einen Job zu bekommen.
Dabei sollte vor allem zu Eigeninitiative und Aktivität
motiviert werden. Maßnahmen wie die Finanzierung von
Eingliederungshilfen oder die Altersteilzeit können eine
sinnvolle Alternative zur Zahlung von Entlassungsent-
schädigungen sein.
Im übrigen: Die F.D.P. ist die Partei der sozialen
Verantwortung, weil wir Arbeitslosigkeit nicht finanzie-
ren wollen, sondern weil wir Arbeitslosigkeit verhindern
wollen. Und wir hätten auch gern verhindert, daß unsere
Energien auf eine Debatte wie diese hier verschwendet
werden. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, daß die jet-
zige Regelung mit den Stimmen der SPD-regierten Län-
der im Bundesrat verabschiedet wurde.
Die F.D.P. drängt darauf, daß es zu einer schnellen
endgültigen Gesetzesregelung kommt. Legen Sie uns,
wenn Sie nun schon eine Änderung für richtig halten
wollen, eine vernünftige und durchdachte Neuregelung
vor! Ich hoffe, daß Sie dazu in der Lage sind.
Dr. Klaus Grehn (PDS): Die Einführung der Anrech-
nung von Entlassungsentschädigungen, Abfindungen
und ähnlichen Leistungen zu einem erheblichen Teil auf
das Arbeitslosengeld war eine jener Maßnahmen der
christdemokratisch-liberalen Regierungskoalition, die
nicht nur von den Betroffenen als Kampf gegen die Ar-
beitslosen statt gegen die Arbeitslosigkeit bezeichnet
wurde. In der Tat hatten bei der Anhörung vor Einfüh-
rung dieser Regelung die Sachverständigen sie mit
Nachdruck als in höchstem Maße unsozial und verfas-
sungsrechtlich bedenklich gekennzeichnet. Wie so häu-
fig bei sozialpolitischen Grausamkeiten fanden die Hin-
weise keine Berücksichtigung. Dem Wesen nach war es
eine Regelung, mit der Finanzlöcher gestopft werden
sollten.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird grundsätz-
lich der bis zum 31. März 1997 geltende Rechtszustand
wiederhergestellt, und erhebliche Verschlechterungen
werden zurückgenommen.
Das findet unsere Zustimmung ebenso wie das Ziel,
die Tendenz zur totalen Aussteuerung älterer Arbeit-
nehmer aus dem Arbeitsprozeß zu bremsen. Allerdings
weisen wir nachdrücklich darauf hin, daß dieses Ziel mit
der vorgelegten Regelung nicht erreicht wird. Wir hätten
erwartet, daß eine Neuregelung sich auf dem Niveau der
Koalitionsvereinbarung bewegt, in der sich die Koali-
tionspartner verständigt hatten, im Rahmen des Bünd-
nisses für Arbeit eine Neuregelung zu vereinbaren, „die
Anreize dafür bieten muß, vorhandene Mittel bei der
Freisetzung von Arbeitnehmern vorrangig nicht passiv
für Abfindungszahlungen, sondern aktiv für Maßnah-
men der beruflichen Wiedereingliederung der betroffe-
nen Arbeitnehmer einzusetzen.“ Statt dem Rechnung zu
tragen, wird in der Begründung dieser Gedanke wieder
aufgegriffen und in die Zukunft verwiesen. Damit bleibt
das grundsätzliche und auch von der vorherigen Regie-
rungskoalition erkannte Problem des Herausdrängens
der älteren Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben u.a. über
die Frühverrentung bestehen. Die Kosten dafür werden
den Sozialkassen aufgebürdet.
Die jetzige Regierungskoalition hat wiederholt An-
träge der PDS-Fraktion zur Zurücknahme anderer drin-
gend der Korrektur bedürftiger Regelungen mit der Be-
2078 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
gründung zurückgewiesen, ein völlig überarbeitetes
SGB III vorzulegen. Angesichts der heute vorgelegten
unvollständigen Regelung wird diese schon vorher
schwer nachvollziehbare Begründung löchrig.
Und im übrigen: So richtig die Wiedereinführung
bzw. Einführung einer Erstattungspflicht eines Teiles
des Arbeitslosengeldes durch den Arbeitgeber für die
Entlassung älterer Arbeitnehmer ist, so sehr müssen die
Konsequenzen auf die Einstellung älterer Arbeitneh-
mer beachtet werden. Welches Unternehmen wird,
ohne Beihilfen der BA, etwa einen 56jährigen einstel-
len, wenn es bei dessen Entlassung zur Kasse gebeten
wird? Die Nahtstelle „von der Arbeitslosigkeit in die
Rente“ ist gerade für viele ältere Arbeitslose in den
neuen Bundesländern von großer Bedeutung. Arbeits-
lose etwa ab dem 55. Lebensjahr haben kaum die
Chance auf Wiedereinstellung – und genau hier liegt
ein Problem der sozialen Gerechtigkeit, der Verhinde-
rung von Altersarmut und der Gewährleistung eines
sinnerfüllten und gesicherten Lebensabends. Dies ist
zwar nicht Anliegen des vorliegenden Gesetzentwur-
fes, das Problem taucht aber schon jetzt am Rande auf
und sollte bei weiteren ähnlichen Gesetzesinitiativen
beachtet werden.
Die Fraktion der PDS stimmt dem vorliegenden Ge-
setzentwurf zu.
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-
nister für Arbeit und Sozialordnung: Nach 16 Jahren
christdemokratisch-liberaler Regierung sehen wir uns
mit einer Vielzahl von Problemen und Ungerechtigkei-
ten konfrontiert. Wir haben versprochen, eine ganze
Reihe dieser Ungerechtigkeiten unmittelbar nach der
Wahl zu beseitigen. Viele dieser Versprechen sind von
uns bereits eingelöst.
Zu den Ungerechtigkeiten, die wir unbedingt beseiti-
gen müssen, zählen auch die Regelungen zur Anrech-
nung von Entlassungsentschädigungen auf das Arbeits-
losengeld. Die alte Regierung wollte Entlassungsabfin-
dungen in erheblichem Umfang auf das Arbeitslosen-
geld anrechnen. Für die Arbeitnehmerin und den Arbeit-
nehmer hätte das eine doppelte Ungerechtigkeit bedeu-
tet. Zum Verlust des Arbeitsplatzes wäre als „Bestra-
fung“ noch eine Kürzung des Arbeitslosengeldes getre-
ten.
An einem Beispiel wird die drastische Wirkung die-
ser Regelung besonders deutlich: Ein 50jähriger Arbeit-
nehmer wird wegen notwendiger Personalanpassungs-
maßnahmen im Betrieb nach 25jähriger Betriebszugehö-
rigkeit entlassen. Er erhält eine Abfindung in Höhe von
50 000 DM. Davon würden ihm nach der alten Rechts-
lage 50 Prozent auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Hat derselbe Arbeitnehmer vor einigen Jahren den Ar-
beitgeber gewechselt, würden sogar 60 Prozent der Ab-
findung angerechnet. In der Praxis erhielte dieser Ar-
beitnehmer so lange, bis der anrechenbare Teil der Ab-
findung aufgebraucht ist, nur sein halbes Arbeitslosen-
geld.
Bei einem Bruttoarbeitsentgeld von 4 500 DM und
Steuerklasse IV gibt es normalerweise rund 1 350 DM
Arbeitslosengeld monatlich. Das ist nicht viel. Und
dieser Betrag würde im Rahmen der Abfindungsan-
rechnung dann noch einmal – und im Extremfall für
die gesamte Dauer des Arbeitslosengeldbezuges – hal-
biert.
Ein solcher Eingriff ist sozial unausgewogen, verfas-
sungsrechtlich bedenklich und wird deshalb zu Recht
auch von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften
kritisiert. Das kann schon deshalb nicht richtig sein, weil
die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer seinen An-
spruch auf Arbeitslosengeld durch eigene Beitragslei-
stungen erworben hat.
Ohne unser Handeln heute würden diese Regelungen
die Arbeitnehmer ab 7. April 1999 in vollem Umfang
treffen. Aber: Wir halten Wort und verhindern diese
Ungerechtigkeit. Wir präsentieren statt dessen einen so-
zial ausgewogenen und finanziell tragbaren Entwurf zur
vorläufigen Neuregelung der Entlassungsabfindungen.
Unser Entwurf ist ein Ergebnis – und zugleich ein Erfolg
– des Bündnisses für Arbeit. Die Bündnispartner waren
sich über folgende Punkte einig: Erstens. Die von der
alten Regierung geplante Regelung zur Anrechnung von
Entlassungsentschädigungen darf nicht wirksam werden.
Zweitens. Wir müssen statt dessen eine ausgewogene
gesetzliche Neuregelung schaffen. Dabei soll einerseits
sichergestellt werden, daß Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmern der überwiegende Teil ihrer Abfindung
verbleibt, wenn ihre Arbeitslosigkeit unvermeidbar ist.
Andererseits wollen wir verhindern, daß sich die Unter-
nehmen auf Kosten der Allgemeinheit insbesondere von
ihren älteren Arbeitnehmern im Wege der Frühverren-
tung trennen. Es darf nicht sein, daß die finanzielle Last
der Arbeitslosen- und Rentenversicherung aufgebürdet
wird.
In den Arbeitsgruppen des „Bündnisses für Arbeit“
geht es uns darum, die Sozialpartner stärker für Mo-
delle zu gewinnen, die Arbeitslosigkeit vermeiden hel-
fen und einen intelligenten Übergang vom Erwerbsle-
ben in den Ruhestand ermöglichen. Die Möglichkeiten,
die sich dabei bieten, sind vielfältig. Ich denke dabei
zum Beispiel an berufliche Weiterbildung der betroffe-
nen Arbeitnehmer, um deren Wiedereingliederung ins
Arbeitsleben zu erleichtern. Möglich sind auch Ein-
gliederungszuschüsse an Zweitunternehmen, die die
freigesetzten Arbeitnehmer wieder übernehmen. Denk-
bar sind Zuschüsse an den Arbeitnehmer selbst, wenn
dieser sich selbständig machen will. Für die älteren
Arbeitnehmer kommen beispielsweise die Einrichtung
von Altersteilzeitmodellen in Betracht, die einen glei-
tenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
ermöglichen.
Bei den Bündnispartnern herrschte große Überein-
stimmung darüber, daß wir intelligente Lösungen finden
müssen, damit die Unternehmen nicht länger den für sie
leichtesten Weg der Entlassung gehen. Allerdings müs-
sen diese Alternativen solide durchgerechnet werden.
Das kostet Zeit. Wir wollen keine unsauberen Schnell-
schüsse, sondern Lösungen, mit denen alle Beteiligten
zufrieden sein können.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2079
(A) (C)
(B) (D)
Jetzt aber hatten wir Zeitdruck. Die Beteiligten des
Bündnisses für Arbeit haben sich daher auf Vorschlag
von Bundesarbeitsminister Walter Riester darauf geei-
nigt, auf Grund dieses Zeitdrucks zum 1. April 1999
zunächst den Rechtszustand wiederherzustellen, der bis
zum 31. März 1997 bestanden hat. Das bedeutet, daß
künftig der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn
eine Abfindung gezahlt und die maßgebliche Kün-
digungsfrist nicht eingehalten wird. Und der Arbeitge-
ber ist verpflichtet, das Arbeitslosengeld für ältere
Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zu
erstatten.
Aus den Kreisen der Opposition ist der Vorwurf laut
geworden, die SPD habe dem § 140 SGB III im Bundes-
rat damals zugestimmt. Dies ist so nicht richtig. Das Ar-
beitsförderungs-Reformgesetz war nicht zustimmungs-
bedürftig. Dementsprechend hat die SPD der Änderung
des § 115a AFG auch nicht zugestimmt. Allerdings war
das erste SGB-III-Änderungsgesetz zustimmungsbe-
dürftig, weil es die für die Umsetzung des AFRG not-
wendigen Verfahrensregelungen enthielt. Im Rahmen
dieses Gesetzgebungsverfahrens haben sich drei Länder,
NRW, Bayern und Sachsen-Anhalt, an einer Arbeits-
gruppe beteiligt, um zumindest für angemessene Freibe-
träge bei der Regelung des § 140 SGB III Sorge zu tra-
gen. Diese Länder haben dann in der Tat im Bundesrat
der in der Arbeitsgruppe gefundenen Regelung zuge-
stimmt.
Mit der Rückkehr zum früheren Recht haben wir
aber nur einen kleinen Teil der Wegstrecke zurück-
gelegt. Jetzt müssen wir die unselige Frühverren-
tungspraxis der Unternehmen stoppen. Viele Unter-
nehmen schicken ihre älteren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aus finanziellen Gründen lieber vorzei-
tig in den Ruhestand. Das ist am Volumen der Er-
stattungszahlungen der Arbeitgeber für ihre älteren
Arbeitnehmer ablesbar: Die Bundesanstalt für Arbeit
hatte im vergangenen Jahr Einnahmen aus Erstat-
tungsforderungen in Höhe von rund 750 Millionen
DM. 1997 beliefen sich diese Einnahmen sogar auf
über 1 Milliarde DM. Diese Zahlen belegen, daß die
Unternehmen lieber das Arbeitslosengeld erstatten,
als über alternative Lösungen für ihre älteren Arbeit-
nehmer nachzudenken. Wir wollen aber keine neue
Frühverrentungswelle. Das kann sich die Sozialversi-
cherung unter finanziellen Gesichtspunkten nicht lei-
sten. Aber auch unsere Gesellschaft kann es sich un-
ter sozialen Aspekten nicht leisten, daß Arbeitnehmer
immer früher auf ein Abstellgleis geschoben werden
und ihre in vielen Berufsjahren erworbene Erfahrung
verloren geht.
Die Bündnispartner haben deshalb vereinbart, daß die
Gespräche im Bündnis für Arbeit mit dem Ziel fortge-
setzt werden, zu einer für alle tragbaren Neuregelungen
zu kommen. Wir müssen eine Neuregelung finden, die
einerseits den Arbeitnehmern angemessene Freibeträge
ermöglicht und andererseits den Unternehmen Anreize
liefert, den Vorruhestand durch intelligentere Lösungen
zu ersetzen.
Ich bin davon überzeugt, daß wir im Bündnis für Ar-
beit zu einer guten Lösung kommen.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Aktuellen Stunde betr. Haltung der Bun-
desregierung zu dem am 11. Februar 1999 ver-
öffentlichten Bericht des Ausschusses für wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte der
Vereinten Nationen zur Verletzung des interna-
tionalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte durch die Bundesrepublik
Deutschland
(Zusatztagesordnungspunkt 4)
Vera Lengsfeld (CDU/CSU): Wir haben heute abend
mit einer besonderen Merkwürdigkeit zu tun. Die PDS
möchte im Deutschen Bundestag das Ergebnis der sy-
stematischen Desinformationskampagnen ihrer Vorfeld-
organisationen diskutieren. Nachdem sich Parteifunktio-
näre und Stasimitarbeiter von ihrer 89er Schmach erholt
hatten, begannen sie Anfang der neunziger Jahre mit der
Gründung eine Reihe von Nichtregierungsorganisatio-
nen, die den Blick der internationalen Öffentlichkeit von
den SED-Unrechtstaten weg auf die angeblichen Men-
schenrechtsverletzungen im vereinten Deutschland hin-
lenken sollten. Seitdem läuft eine beispiellose Desin-
formationskampagne über angebliche politische Diskri-
minierung, Berufsverbotspraxis und Rentenstrafrecht im
vereinigten Deutschland. PDS-Aktivisten überziehen die
UNESCO mit Menschenrechtsbeschwerden, in denen
sie den Eindruck erwecken, ihr Schicksal sei beispielhaft
für das aller ehemaligen DDR-Bürger. Begleitet werden
diese Aktivitäten von den PDS-Bundestagsabgeord-
neten, die eine enge Beziehung zu den Organisationen
mit so klingenden Namen wie „Initiative für die volle
Gewährung der verfassungsmäßigen Grundrechte und
gegen Berufsverbote“ oder „Gesellschaft zum Schutz
von Bürgerrecht und Menschenwürde e. V. (GBM)“
unterhalten. Die Kampfblätter der genannten Vereine,
z. B. der „Icarus“ der GBM, sind anspruchsvoll aufge-
macht, auf bestem Papier gedruckt. Auf dem Cover
prangt eine Radierung von Ronald Paris. Das gesamte
Äußere soll wohl über den eher unappetitlichen Inhalt
hinwegtäuschen. Haßtiraden dominieren. Vielleicht
hätte Herr Ottmar Schreiner einmal in solch eine Publi-
kation schauen sollen, bevor er die „geistige Nähe“ von
SPD und PDS gepriesen hat.
Die Frage, woher diese Organisationen Geld für teure
Publikationen, aufwendige Kampagnen und häufige
Reisen nach New York und Brüssel haben, sei hier nur
am Rande gestellt. Schließlich hatten SED und Stasi
rechtzeitig ihre Milliarden beiseite geschafft. Die Praxis,
die vor der UNESCO mit Krokodilstränen in den Augen
beklagt wird, die Berufsverbote, ich zitiere den „Icarus“,
„die nicht selten für den Einzelnen das soziale Aus zur
Folge hatten, persönliche Isoliertheit mit sich brachten
und nicht wiedergutzumachende gesundheitliche Schä-
den verursachten“, ist nicht etwa eine Beschreibung der
Zustände in der DDR, wo tausende Regimekritiker die-
ses Schicksal tatsächlich ereilte, sondern das Zerrbild,
was ehemalige Parteifunktionäre und Stasileute über die
Realität im vereinten Deutschland verbreiten.
2080 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
Tatsache ist aber, daß die ehemaligen Unterdrücker,
die Verantwortlichen für das DDR-Unrecht, im verein-
ten Deutschland wesentlich komfortabler Leben als ihre
Opfer. Ihnen sind sogar die Rentenanteile nachgezahlt
worden, für die sie nicht mal selbst Geld eingezahlt hat-
ten, weil der DDR-Staat treue Dienste u.a. mit steuer-
finanzierten Rentenanwartschaften belohnt hat. Men-
schen, die in der DDR verfolgt wurden, die ihren Beruf
verloren und sich mit schlechtbezahlten Hilfsarbeitstä-
tigkeiten durchschlagen mußten, müssen heute oft mit
Mindestrenten auskommen. Sie werden darüber hinaus
von ihren ehemaligen Verfolgern verhöhnt, indem die
Täter vor der UNO das Schicksal ihrer Opfer als Bei-
spiel für das angebliche Unrecht im Vereinten Deutsch-
land mißbrauchen.
In einem „Icarus“ findet sich die Karikatur einer un-
endlich langen Bank. „Hier entsteht eine Anklagebank
für 17 Millionen ehemalige DDR-Bürger“ steht auf
einem Schild hinter der Bank. Schamloser geht es nicht.
Ich verbitte mir im Namen aller Opfer des DDR-
Regimes, für die Durchsetzung von SED- und Stasiin-
teressen instrumentalisiert zu werden. Die Mißachtung
der Menschenwürde der SED-Opfer ist bei der PDS
Programm. Die heutige Aktuelle Stunde ist ein neuer
Beweis dafür. Die SPD hat der PDS die Macht wieder-
gegeben, die das Volk der DDR 1989 der SED abge-
nommen hat. Die heutige Aktuelle Stunde könnte der
SPD die Augen öffnen, wie ihre künftige Koalitions-
partnerin ihre Macht zu mißbrauchen gedenkt. Wenn die
SPD aber weiter nur den eigenen Machterhalt durch die
Machtbefestigung der PDS will, wird sie für die Folgen
verantwortlich sein.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Ände-
rung des Elften Buches Sozialgesetzbuch –
4. SGB XI-Änderungsgesetz (Tagesordnungs-
punkt 10)
Regina Schmidt-Zadel (SPD): In ihrer Koalitions-
vereinbarung haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen
festgelegt, bei der Pflegeversicherung die bereits in der
13. Wahlperiode vereinbarten maßvollen Leistungsver-
besserungen umzusetzen. Wir beraten heute in erster Le-
sung den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten
Entwurf für ein 4. SGB-XI-Änderungsgesetz. Ich stelle
fest: Die Koalition hält ihr Wort. Auch in der Pflegever-
sicherung wird konsequent und Schritt für Schritt umge-
setzt, was versprochen wurde. Ich muß aber an dieser
Stelle auch noch einmal feststellen, daß die Pflegebe-
dürftigen und ihre Angehörigen in der zurückliegenden
Legislaturperiode leider anderes gewohnt waren, als ge-
haltene Versprechungen.
So sehr es mich auch freut, daß die Koalitionsfraktio-
nen die heute zu beratenden Verbesserungen auf den
Weg bringen, so ärgert es mich noch heute, daß diese
Verbesserungen samt und sonders schon längst hätten
beschlossen und in Kraft sein können. Ich erinnere dar-
an, daß in der letzten Legislaturperiode feste Vereinba-
rungen zwischen den Parteien getroffen wurden, aus de-
nen sich erst die F.D.P. – und mit ihr dann auch die
Union – verabschiedet hat.
Insofern finde ich es schon erstaunlich, daß jetzt aus-
gerechnet Herr Lohmann in einer gestern verbreiteten
Presseerklärung die vorgelegten Verbesserungen plötz-
lich als nicht ausreichend bezeichnet. Herr Lohmann, ich
würde heute auch gerne darüber debattieren, wie die
Pflegeversicherung zum Beispiel für die immer größere
Zahl von psychisch Kranken, Alzheimer-Patienten und
für Behinderte verbessert werden kann. Das sind ganz
unbestreitbar wichtige Punkte bei der Weiterentwick-
lung der Pflegeversicherung. Aber leider muß sich die
Koalition ja erst noch mit den unerledigten Hausarbeiten
ihrer Vorgänger beschäftigen und zunächst das auf den
Weg bringen, was unter anderem Sie, Herr Lohmann, im
vergangenen Jahr vorsätzlich versäumt haben. Ob etwas
ausreichend war oder nicht, läßt sich immer erst am En-
de eines Weges sagen. Die Koalition hat ihren Weg zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erst begon-
nen. Ihr Weg, Herr Lohmann, war am 27. September
1998 zu Ende – und auch in Sachen Pflegeversicherung
haben Ihnen die Wähler die Note „nicht ausreichend“
ins Zeugnis geschrieben.
Sie haben den Gesetzentwurf der Bundesländer Bay-
ern und Baden-Württemberg angesprochen, der in Ihren
Augen angeblich viel weiter geht. Es ist richtig, daß der
Entwurf mit Neuregelungen für Behinderte und De-
menzkranke tatsächlich Änderungsbedarf aufgreift. Das
darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß diese
Punkte nichts weiter als ein Alibi sind. In Wirklichkeit
geht es Ihnen doch darum, die Pflegeversicherung lang-
fristig in ein anderes System zu überführen. Das ist doch
der Kern dieser Initiative. Dafür packen Sie ihren
schlecht durchgerechneten und unausgegorenen Plänen
zur Kapitalstockbildung schnell ein paar Verbesserun-
gen für die Demenzkranken bei. Das ist durchsichtige
Bauernfängerei und wird den Problemen nicht gerecht.
Dabei gibt es in der Pflegeversicherung eine Reihe
von Problemen, die noch angepackt werden müssen. Die
Versorgung von Demenzkranken gehört ganz zweifellos
dazu. Schnellschüsse und Alibi-Regelungen sind hier
aber nicht angebracht. Darüber müssen wir in Ruhe
sprechen und solide Lösungen erarbeiten.
Nun gilt es, erst einmal die vorliegenden Verbesse-
rungen auf den Weg zu bringen, auf die Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen seit langem warten. Da ist vor al-
lem die Neuregelung bei der Anrechnung von Pflege-
geld auf Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen zu
nennen. Pflegegeld wird künftig unter bestimmten Vor-
aussetzungen nicht auf die Unterhaltsansprüche pflegen-
der Personen angerechnet. Damit beendet die Koalition
die ungerechte Regelung, daß einer geschiedenen Frau
der Unterhaltsanspruch gemindert wird, wenn sie für die
Pflege des gemeinsamen behinderten Kindes Pflegegeld
bekommt.
Die Koalition stärkt die häusliche Pflege weiter, in-
dem sie den pflegenden Angehörigen die Inanspruch-
nahme der Kurzzeitpflege erheblich erleichtert. Hat eine
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2081
(A) (C)
(B) (D)
Pflegeperson zum Beispiel einen Unfall erlitten oder
konnte aufgrund anderer Ereignisse kurzfristig die Pfle-
ge nicht gewährleisten, scheiterte die Inanspruchnahme
der Kurzzeitpflege bislang oft am Nein der Pflegekas-
sen. Begründung: Die Pflegeperson muß erst mindestens
ein Jahr die Pflege erbracht haben, um diese Leistung
erhalten zu können. Künftig ist eine solche Ersatzpflege
vom ersten Tag an möglich.
Eine ähnliche Stärkung erhält auch die Verhinde-
rungspflege bzw. Urlaubspflege. Hier wird klargestellt,
in welchen Fällen der Ersatzpflege der Höchstbetrag von
2 800 Mark ausgeschöpft werden kann. Damit wird es
für die Betroffenen erheblich leichter, für ihren Urlaub
eine Ersatzpflegekraft aus der weiteren Verwandtschaft
oder der Nachbarschaft zu finden. Eine Regelung, die
die Bereitschaft zur Pflege im direkten und vertrauten
häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen erheblich ver-
bessern wird. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie drin-
gend Pflegepersonen ihren Urlaub brauchen, um einfach
mal Abstand zu der oft doch sehr schweren und bela-
stenden Pflegearbeit zu bekommen. Wenn dann sicher-
gestellt ist, daß die Ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen
in guten Händen sind, dann wird dieser Urlaub umso
leichter anzutreten sein.
Einen weiteren wichtigen Punkt des vorliegenden Re-
formgesetzes möchte ich noch anführen: Es war ein be-
schämender und taktloser Tatbestand, daß die Pflegekas-
sen bei Tod des Pflegebedürftigen das für den Sterbe-
monat zuviel gezahlte Geld zurückfordern mußten. Hier
ist der Bescheid der Kassen oft genug noch in die Trauer
der Angehörigen geplatzt. Die haben sich dann zu Recht
gefragt, warum sie nach oft jahrelanger aufopfernder
Pflege, die den Pflegekassen erhebliche Beträge im Ver-
gleich zur stationären Pflege einsparte, für ein paar we-
nige Tage das bereits überwiesene Geld zurückzahlen
müssen.
Die Neuregelung spart Verwaltungskosten ein, die
das Zurückfordern erforderte. Sie ist aber auch ein Akt
des Respektes vor der Pflegeleistung der Angehörigen.
In Zukunft wird das Pflegegeld, in dem Monat, in dem
der Pflegebedürftige stirbt, von den Angehörigen nicht
mehr zurückgefordert. Allein wegen dieser längst über-
fälligen Regelung finde ich es beschämend, daß diese
Novellierung erst jetzt zustande kommt. Wie viele dieser
unwürdigen Rückforderungsbescheide hätten vermieden
werden können, wenn die Änderungsgesetze bereits im
letzten Jahr den Bundestag passiert hätten.
Der Gesetzentwurf enthält noch eine Reihe anderer
Regelungen wie die Erhöhung des Pflegegeldes im teil-
stationären Bereich und die Übernahme der Kosten für
die Pflichtpflegeeinsätze durch die Pflegekassen. Auch
das wird den Vorrang der häuslichen Pflege spürbar
stärken und zugleich die Qualität der Pflege sichern hel-
fen.
Die von der Koalition vorgelegten Änderungen in XI.
Sozialgesetzbuch sind ein weiterer Schritt zur Verbesse-
rung der Pflegeversicherung. Vieles wird praxisgerech-
ter, einfacher zu handhaben und bringt vor allem im Be-
reich der häuslichen Pflege spürbare Erleichterungen.
Die Kosten von ca. 260 Millionen Mark sind, gemessen
am Gesamtvolumen der Pflegeversicherung, vertretbar.
Weitere Schritte zur Verbesserung in der Pflegeversi-
cherung müssen folgen. Ich bin bereits kurz darauf ein-
gegangen. Vielen der 1,7 Millionen Pflegebedürftigen
und ihren Angehörigen wäre aber schon entscheidend
geholfen, wenn die vorgelegten Änderungen zum Som-
mer beschlossen werden. Ich lade daher die Kolleginnen
und Kollegen der Union und der F.D.P. herzlich ein:
Machen Sie Ihren Fehler vom vergangenen Jahr wieder
gut, kommen Sie zurück ins Boot und lassen Sie uns
gemeinsam die Pflegeversicherung weiterentwickeln.
Das 4. SGB-XI-Änderungsgesetz ist dazu ein guter An-
fang.
Eva-Maria Kors (CDU/CSU): Es ist unbestritten, die
Pflegeversicherung hat sich als Instrument zur Absiche-
rung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Rahmen un-
serer sozialen Sicherungssysteme bewährt. Die Zahl von
über 1,7 Mio. Pflegebedürftigen und deren Angehörigen,
die in der Zwischenzeit Leistungen durch die Pflegever-
sicherung erhalten, spricht für sich. Es ist auch unbe-
stritten, daß ein solch umfassendes Reformwerk nach
einer gewissen Zeit der praktischen Anwendung über-
prüft werden muß und daß dann auf festgestellte Defi-
zite durch die Politik reagiert werden muß und Lösun-
gen auf den Weg gebracht werden müssen.
Aus dieser Sicht ist der vorgelegte Entwurf ein Schritt
in die richtige Richtung, ein Schritt, den wir, die
CDU/CSU-Fraktion, in der vergangenen Legislaturperi-
ode ja bereits teilweise zusammen mit Ihnen gegangen
sind. Aber dennoch: Der Entwurf ist mit seinen Ände-
rungen für die CDU/CSU-Fraktion schlicht und einfach
nicht ausreichend! Der Gesetzentwurf gibt zunächst
einmal keine Antwort auf die Frage, was mit den Bei-
tragsüberschüssen in der Pflegeversicherung in Höhe
von fast 10 Milliarden DM geschehen soll – geschweige
denn, daß er entsprechende Lösungsansätze zu bieten
hat. Diese Lösungsansätze hätte die Bundesregierung
durch einen Blick in die Bundesratsinitiative Bayerns,
Baden-Württembergs und Sachsens finden können.
Nach diesem Entwurf sollen die Überschüsse in der
Pflegeversicherung in eine Generationenreserve einge-
stellt werden und später zur Abfederung der demogra-
phischen Entwicklung verwandt werden.
Sichergestellt werden müßte jedoch noch zusätzlich
– und dies möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich be-
tonen –, daß eine Möglichkeit geschaffen wird, wie
diese Generationenreserve unter gewissen Umständen
auch vor dem angestrebten Jahr 2025 in Anspruch ge-
nommen werden kann, um so mögliche Beitragserhö-
hungen vermeiden zu können. Ich bedauere sehr, daß die
Bundesregierung in ihrem Entwurf dieser wichtigen
Frage ausgewichen ist und die konstruktiven Lösungs-
ansätze der CDU-geführten Bundesländer nicht aufge-
griffen hat.
Der Regierungsentwurf läßt ein weiteres wichtiges
Problem völlig unangesprochen und ungelöst, denn er
enthält keine Ausführungen zur Absicherung und Be-
rücksichtigung des allgemeinen Betreuungsaufwandes
für Menschen mit geistigen Behinderungen und psychi-
schen Erkrankungen, insbesondere altersverwirrter Men-
2082 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
schen. Kein Wort, keine Vorschrift über die Berück-
sichtung der Pflegebedürftigkeit von Demenzkranken im
System der Pflegeversicherung – und das in einem Ent-
wurf, der groß Verbesserungen ankündigt. Dies ist für
die Betroffenen und deren Betreuer, aber darüber hinaus
auch für die betreuenden Einrichtungen überaus unbe-
friedigend. Wir, die Mitglieder der CDU/CSU-Bun-
destagsfraktion, sind der Auffassung, daß auf die zu-
nehmende Zahl Demenzkranker – nach Auskünften der
Verbände zur Zeit etwa 1,4 Millionen Menschen in
Deutschland – schnellstens reagiert werden muß und
auch reagiert werden kann, zumal auf der Grundlage
der Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Baden-
Württemberg und Sachsen ein praktikabler und finan-
zierbarer Weg beschritten werden kann.
Der Regierungsentwurf entspricht aber noch nicht
einmal den Forderungen der grünen Regierungspartei,
namentlich den Forderungen der Bundesarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen.
Diese Arbeitsgemeinschaft spricht die von mir gerade
dargelegte Thematik in einem Positionspapier mit dem
Titel „Reform der Pflegeversicherung“ vom November
1998 ausdrücklich an und fordert in diesem Bereich
weitreichende Verbesserungen.
Wenn die Betroffenen – (Anm.: damit sind behin-
derte und altersverwirrte Menschen gemeint) – zur
Vermeidung von Eigengefährdungen die fast stän-
dige Anwesenheit einer Person zur Beaufsichtigung
benötigen, belastet dies sowohl die Familien als
auch im Falle der stationären Pflege das Heimper-
sonal überproportional.
Bei den Leistungen der Pflegeversicherung wird
dies aber überhaupt nicht berücksichtigt.
Dieser Ausschluß ist willkürlich und ungerecht.
Ein Bedarf an Anleitung und Beaufsichtigung muß
daher bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
und der Einstufung in die einzelnen Pflegestufen
Berücksichtigung finden. Das gleiche gilt für Hil-
fen bei der Kommunikation.
Angesichts der großen und stetig wachsenden Zahl
altersverwirrter Menschen und den damit verbundenen
Problemen für Familienangehörige und Pflegepersonen
reicht es eben nicht aus – wie im Koalitionsvertrag oder
in zahlreichen Interviews immer wieder angekündigt –,
eine bessere Berücksichtigung des allgemeinen Betreu-
ungsbedarfs dieser Personen prüfen zu wollen. Im Ge-
genteil, hier müssen dann auch Taten folgen. Es ist
ebenfalls nicht ausreichend, nur darauf hinzuweisen, daß
der Diskussionsprozeß zum Pflegeversicherungsgesetz
noch nicht abgeschlossen sei – so zuletzt die Kollegin
Schaich-Walch.
Oder sind diese Ankündigungen so zu verstehen,
daß die SPD-Fraktion die Pläne von Bundesfinanzmi-
nister Lafontaine, die Pflegeversicherung auf eine
Steuerfinanzierung umzustellen, doch noch nicht zu
den Akten gelegt hat? Äußerungen des Kollegen
Struck, wonach er sich jedenfalls die Umsetzung
eines steuerfinanzierten Modells mit Blick auf die
Belastungen der öffentlichen Haushalte aktuell nicht
vorstellen könne, haben hier auch keine Klarheit her-
beiführen können.
Die Bundesregierung muß sich schon die Frage ge-
fallen lassen, wie sie denn nun die zukünftige Finanzie-
rung der Pflegeversicherung in Wirklichkeit gestalten
will. Steuerfinanziert und damit den Vorstellungen des
jeweiligen Bundesfinanzministers unterstellt, der ent-
scheidet, wann Pflegebedürftigkeit vorliegt und wann
diese finanzierbar ist oder nicht, oder eben, wie derzeit
praktiziert und bewährt, beitragsfinanziert im Gefüge
der sozialen Sicherungssysteme und damit für die Be-
troffenen abschätzbar und verläßlich? Eine Antwort auf
diese Frage, meine Damen und Herren der Regierungs-
koalition, steht noch aus. Insgesamt ist Ihr Regierungs-
entwurf aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion halbherzig
und unzureichend, denn er läßt zum Beispiel das große
und überaus wichtige Thema der Altersverwirrten völ-
lig unberücksichtigt und ungelöst.
Es liegt nun an Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von den Regierungsfraktionen, ob im Rahmen der
weiteren Beratungen dieses Gesetzentwurfs doch noch
die notwendigen Verbesserungen durchgesetzt werden
oder ob es wieder einmal bei den Gesetzesberatungen –
wie seit dem Beginn dieser Legislaturperiode bei Ihnen
ja so üblich – nur nach dem Motto gehandelt werden
soll: „Augen zu und durch!“
Detlef Parr (F.D.P.): Der heute vorgelegte Gesetz-
entwurf sieht die Beseitigung einiger Ungereimtheiten
vor, die bei Abfassung des Gesetzes nicht so deutlich
erkennbar waren. Das ist sinnvoll. Darüber hinaus sind
Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre An-
gehörigen bei der Finanzierung der Pflegekontrolleinsät-
ze vorgesehen. Auch das ist akzeptabel. Es war den Be-
troffenen immer nur schwer zu vermitteln, daß sie die
Kosten für Kontrollbesuche, die nicht sie, sondern die
Pflegeversicherungsgemeinschaft für notwendig hält,
aus eigener Tasche zahlen sollten.
Über die Anhebung der Pauschalen für die teilsta-
tionäre Pflege müssen wir im Gesundheitsausschuß
noch einmal intensiv diskutieren, ob sie nicht nur den
Einrichtungen nutzt, nicht jedoch den Pflegebedürfti-
gen selbst. Tages- oder Nachtpflege bedeutet, daß der
Pflegebedürftige nur am Tag oder nur in der Nacht in
dieser Einrichtung versorgt wird. Die jeweils andere
Zeit des Tages muß er anderweitig betreut werden.
Bisher ist es so, daß der Pflegebedürftige zum Beispiel
in Pflegestufe III maximal 2 100 DM für die teilstatio-
näre Pflege erhält plus bis zu 700 DM für die häusliche
Pflege, nämlich bis zum Höchstbetrag von 2 800 DM
für die Pflegesachleistung. Wenn nun für die teilstatio-
näre Pflege ein Betrag von bis zu 2 800 DM vorgese-
hen wird, bedeutet das im Regelfall, daß die Unterstüt-
zung für die häusliche Pflegekraft wegfällt, weil sich
erfahrungsgemäß die Sätze der Einrichtungen an den
Höchstsätzen ausrichten.
Die größte Notwendigkeit, etwas zu ändern, scheint
mir jedoch nicht im gesetzgeberischen Bereich zu lie-
gen, sondern in der konkreten Umsetzung vor Ort. Es
kann nicht angehen, daß Pflegebedürftigen notwendige
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999 2083
(A) (C)
(B) (D)
Leistungen verweigert werden, wie das immer wieder
vorkommt. Das gilt ganz besonders für die Demenz-
kranken. Wir brauchen eine Gleichbehandlung von
Menschen, die aus physischen Gründen pflegebedürftig
sind, und solchen, die aus psychischen Gründen Hilfe
bei der Pflege benötigen. Hier liegt zur Zeit einiges im
argen. Ob die Situation für Demenzkranke durch eine
andere Form der Begutachtung verbessert werden kann
oder ob dafür eine Gesetzesänderung notwendig ist,
sollten wir gemeinsam im Ausschuß sorgfältig erörtern.
Viele Mißstände werden auch dadurch verursacht, daß
Pflegeversicherung und Krankenversicherung getrennt
laufen und es in der Pflegeversicherung im Gegensatz
zur Krankenversicherung einen vollständigen Ausga-
benausgleich zwischen den Kassenarten gibt. Das setzt
zum Teil falsche Anreize. Wir sollten deshalb noch ein-
mal gründlich darüber nachdenken, ob es nicht besser
ist, Pflege- und Krankenversicherung zusammenzufas-
sen, zumal es manchmal äußerst schwierig ist, zu beur-
teilen, ob ein Mensch lediglich Pflege braucht, weil er
alt und gebrechlich ist, oder ob er Unterstützung
braucht, weil er krank ist. Das Thema „Rehabilitation
vor Pflege“, das zur Zeit auch noch völlig unbefriedi-
gend gelöst ist, weil die Krankenversicherung hierfür
zuständig ist und nicht die Pflegeversicherung, die von
einer erfolgreichen Rehabilitation profitiert, wäre damit
automatisch vom Tisch.
Unterhalten müssen wir uns auch über die Über-
schüsse, die die Pflegeversicherung angesammelt hat.
Ende 1998 lagen knapp 10 Milliarden DM auf den
Konten der gesetzlichen Pflegekassen. Davon sind le-
diglich 4 Milliarden DM gesetzlich vorgeschriebene
Rücklagen. Es gibt einen schönen Spruch eines
Finanzwissenschaftlers: „Kasse macht sinnlich.“ Inso-
fern wundert es mich nicht, daß zur Zeit alle mögli-
chen Vorschläge in der Diskussion sind, was man mit
den Überschüssen über das im Gesetzentwurf nicht
Vorgesehene hinaus anfangen soll. Für mich gibt es
darauf nur eine Antwort: Wir müssen dafür sorgen,
daß man in diese Versuchung nicht mehr kommt. Am
besten wäre es, das Geld an diejenigen zurückzuge-
ben, die es angesammelt haben: die Versicherten und
Arbeitgeber. Möglich wäre auch die Anlage in Form
eines Kapitalstocks. Dies bringt allerdings gewisse
Probleme mit sich, so daß man hinter einen solchen
Vorschlag zumindest ein großes Fragezeichen setzen
muß. Problematisch wäre eine Hortung der Über-
schüsse bei den Pflegekassen, weil das Begehrlich-
keiten weckt, die angesichts der Alterspyramide unse-
rer Bevölkerung in ein paar Jahren nicht mehr finan-
zierbar sind.
Andrea Fischer, Bundesministerin für Gesundheit:
Mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf
zur Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes setzen
wir um, was uns die abgewählte Bundesregierung und
frühere Koalition als unerledigtes Versprechen hinterlas-
sen haben.
Über die Regelungen des Gesetzentwurfes besteht
fachpolitisch weitestgehend Einvernehmen, und er hätte
in der letzten Legislaturperiode auch fraktionsübergrei-
fend beschlossen werden können. Taktische Überlegun-
gen auf Ihrer Seite haben damals dazu geführt, daß diese
sinnvollen Regelungen zugunsten der Pflegebedürftigen
auf der Strecke blieben.
Unser Gesetzentwurf ist ein abgestimmter Entwurf,
der frühere Versprechen endlich erfüllt. Er sieht im
,wesentlichen leistungsrechtliche Veränderungen in der
Tages- und Nachtpflege, den offeneren Zugang zur
Kurzzeitpflege sowie die Kostenübernahme bei den
Pflegepflichteinsätzen vor. Das Finanzvolumen beträgt,
wenn die Leistungen in einigen Jahren voll in An-
spruch genommen werden, rund 260 Millionen DM
jährlich.
Was besonders wichtig ist, diese Leistungsverbesse-
rungen kommen vor allem Frauen bei der Bewältigung
ihres schwierigen Pflegealltags zugute. Denn sie sind es,
die die Pflege zu Hause organisieren und durchführen
und die durch die Leistungsverbesserungen entlastet
werden. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag für die
Familie.
Um so unverständlicher wäre es für die Pflegebe-
dürftigen, wenn auch wir diese Verbesserungen hinaus-
schieben würden. Hier arbeiten wir zügig ab, was wir
sogleich erledigen können. Deshalb haben wir den un-
veränderten Gesetzentwurf hier eingebracht, in der Er-
wartung, daß er rasch in den parlamentarischen Bera-
tungen verabschiedet werden kann, da er zwischen den
Fraktionen unstrittig sein dürfte. Die Pflegebedürftigen
und ihre Angehörigen würden nicht verstehen, wenn wir
die jetzt anstehenden Änderungen erst vornähmen, wenn
weiterer Änderungsbedarf abschließend geprüft, festge-
stellt, mit allen Beteiligten diskutiert und politisch
mehrheitsfähig ist.
Das bedeutet nicht, daß wir den anderen Änderungs-
bedarf nicht ernst nähmen oder auf die lange Bank schö-
ben. Wir prüfen sorgfältig und gewissenhaft. Dies
schließt ein, daß Auswirkungen möglicher Änderungen
auf die Finanzen der Pflegeversicherung sowie auf deren
Funktions- und Leistungsfähigkeit sehr sorgsam bedacht
werden müssen.
Mit einem Beitragssatz von 1,7 Prozent ist der
Finanzrahmen der sozialen Pflegeversicherung vorgege-
ben. Aber schon heute wissen wir, daß allein die demo-
graphische Entwicklung mit einem Anstieg der Zahl der
Pflegebedürftigen um bis zu 350 000 bis zum Jahr 2010
zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Pflege-
versicherung führt. Darauf müssen wir uns schon heute
einstellen, wenn wir solide und verantwortlich wirt-
schaften wollen. Das heißt im Klartext: Der am Ende
des Jahres 1998 bestehende Überschuß der Pflegeversi-
cherung von 9,7 Milliarden DM ist für die demographi-
sche Entwicklung da und sichert die Stabilität des Bei-
tragssatzes in der Pflegeversicherung.
Nachdem der Jahresüberschuß in den Jahren 1996
2,3 Milliarden DM und 1997 1,6 Milliarden DM betrug,
gibt ein Überschuß von nur noch 0,25 Milliarden DM
für das Jahr 1998 allen Anlaß zur finanziellen Vorsicht.
Die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen auf
die Finanzen der Pflegeversicherung sowie auf deren
Funktions- und Leistungsfähigkeit müssen sehr sorgfäl-
2084 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
tig bedacht werden. Verbesserungen und Weiterent-
wicklungen, die Ausgabensteigerungen zur Folge haben,
müssen aus den laufenden Einnahmen der Pflegeversi-
cherung finanziert werden. Es kann deshalb leider nicht
alles, was wünschenswert ist, auch tatsächlich realisiert
werden.
Die finanzielle Solidität der Pflegeversicherung, die
Verläßlichkeit der Leistungsgewährung und die Stabi-
lität des Beitragssatzes sind nicht nur eine Frage der
Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade
die Stabilität des Beitragssatzes hat im Hinblick auf die
Lohnnebenkosten höchste Priorität. Wer also streng auf
die Finanzierbarkeit und die Stabilität der Pflegeversi-
cherung achtet, handelt nicht nur zum Wohl der Versi-
cherten, sondern hat auch Beschäftigung und Wirt-
schaft im Blick. Dies kennzeichnet eine solide Sozial-
politik.
Ganz anders der Gesetzentwurf der Länder Bayern
und Baden-Württemberg. In ihm werden Verbesserun-
gen versprochen, die nicht finanzierbar sind. Diese Vor-
schläge untergraben das solide Fundament der Pflege-
versicherung und setzen sie leichtfertig aufs Spiel.
An die Opposition im Bund und in den Ländern
möchte ich angesichts dieses Gesetzentwurfs aus Bayern
und Baden-Württemberg, aber auch im Hinblick auf
manche Forderung nach weitreichenden Änderungen bei
der Pflegeversicherung appellieren, mehr Sorgfalt und
Seriosität bei Forderungen zum Thema „Pflegeversiche-
rung“ walten zu lassen. Es nutzt niemandem, insbeson-
dere nicht den Pflegebedürftigen, ihren Familien und
den Beitragszahlern, wenn das solide finanzielle Fun-
dament der Pflegeversicherung untergraben und leicht-
fertig aufs Spiel gesetzt wird.
Wir haben uns mit dem vorgelegten Gesetzentwurf
daran gehalten. Und da sein Inhalt noch in der letzten
Legislaturperiode unstrittig war, hoffe ich auf eine frak-
tionsübergreifende Mehrheit.
Anlage 13
Erklärung
des Abgeordneten Rainer Funke (F.D.P.) zur
namentlichen Abstimmung über die Be-
schlußempfehlung des Auswärtigen Ausschus-
ses zu dem Antrag der Bundesregierung Deut-
sche Beteiligung an der militärischen Umset-
zung eines Rambouillet-Abkommens für den
Kosovo sowie an NATO-Operationen im Rah-
men der Notfalltruppe (Extraction Force)
(Drucksachen 14/397, 14/414) am 25. Februar
1999 (22. Sitzung, Seite 1715 B)
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
führt.
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung
teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Anlage 14
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offen-
bach) (CDU/CSU) zur namentlichen Schlußab-
stimmung über den Entwurf eines von den Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Gesetzes zum Einstieg in die ökolo-
gische Steuerreform (Drucksachen 14/40, 14/408)
am 3. März 1999 (24. Sitzung, Seite 1851 A)
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
führt.
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung
teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Anlage 15
Erklärung
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
chen Abstimmung über den Änderungsantrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz
Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines von
den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Gesetzes zum Einstieg
in die ökologische Steuerreform (Drucksachen
14/40, 14/408, 14/424) am 3. März 1999 (24. Sit-
zung, Seite 1842 A)
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
führt.
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung
teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Anlage 16
Erklärung
der Abgeordneten Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktion PDS
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines
Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuer-
reform (Drucksachen 14/40, 14/408 und 14/423) am
3. März 1999 (24. Sitzung, Seite 1862 D)
An der namentlichen Abstimmung habe ich – entge-
gen der Angabe im Stenographischen Protokoll – teilge-
nommen und mit Nein abgestimmt.
Anlage 17
Amtliche Mitteilung
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Ausschuß für Gesundheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den geänderten Vor-schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentsund des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriftender Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlenbehandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile
– Drucksachen 13/11284, 14/69 Nr. 1.7 –
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
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