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    Plenarprotokoll 14/18 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 18. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Jahreswirtschaftsbericht 1999 der Bundes- regierung) ................................................... 1199 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1199 B Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 1200 C Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1200 C Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 1200 D Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1201 A Hans Jochen Henke CDU/CSU ....................... 1202 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1202 C Rainer Brüderle F.D.P. .................................... 1203 B Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1203 C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU ................... 1204 D Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1204 D Paul K. Friedhoff F.D.P. .................................. 1205 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1205 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/306 vom 22. Januar 1999) Verbesserung des Waldzustandes MdlAnfr 2 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 1206 A ZusFr Ulrike Flach F.D.P. ............................... 1206 C Betriebssicherheit des Kernkraftwerks Stade; Arbeitsplatzverlust bei einem Ausstieg aus der Atomenergie MdlAnfr 3 Walter Hirche F.D.P. Antw PstSekr’in Gila Altmann BMU.............. 1207 A ZusFr Walter Hirche F.D.P.............................. 1207 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ......................... 1207 D Dauer der behördlichen Genehmigungs- und zu erwartenden Streitverfahren vor Verwal- tungsgerichten wegen Zwischenlagerung von Brennelementen an Kernkraftwerkstandorten nach Einstellung der Aufarbeitung im Aus- land MdlAnfr 4, 5 Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU Antw PstSekr’in Gila Altmann BMU.............. 1208 B, D ZusFr Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU.................. 1208 B, D ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 1209 B ZusFr Horst Kubatschka SPD.......................... 1209 C Auswirkungen der nicht erfolgten Ausliefe- rung Öcalans auf demokratisch gesinnte Kur- den MdlAnfr 6 Cornelia Pieper F.D.P. Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 1209 D Weitere Strafverfolgung des PKK-Führers Öcalan nach dessen Ausreise aus Italien MdlAnfr 7 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 1210 A ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P......... 1210 A ZusFr Ulla Jelpke PDS .................................... 1210 C ZusFr Jörg van Essen F.D.P............................. 1210 D Aussagen von Staatsminister Verheugen über die Verwicklung einer deutschen Landesre- gierung in die EU-Korruptionsvorfälle MdlAnfr 8, 9 Dr. Max Stadler F.D.P. Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 1211 A ZusFr Dr. Max Stadler F.D.P........................... 1211 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ......................... 1211 D Begrenzung der Einreise von Aussiedlern in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 11 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1212 A ZusFr Harmut Koschyk CDU/CSU ................. 1212 B Neuere Statistik über die Zahl der Deutschen mit doppelter Staatsangehörigkeit MdlAnfr 12 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1213 A ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU ................ 1213 B Eindämmung der illegalen Einreisen an der deutsch-tschechischen Grenze MdlAnfr 13 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1214 A ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 1214 B ZusFr Ulla Jelpke PDS .................................... 1214 C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU .................... 1214 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU ................ 1215 A Anzahl der Kurden in Deutschland MdlAnfr 15 Cornelia Pieper F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1215 B ZusFr Cornelia Pieper F.D.P............................ 1215 C ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ............. 1216 A Anzahl der militanten Kurden MdlAnfr 16 Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1216 B Gefahr neuer Anschläge der PKK in Deutsch- land MdlAnfr 17 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1216 B ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. ....... 1216 C Äußerungen des Bundesministers des Innern betr. mögliche Folgen einer Auslieferung Öcalans an die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 18 Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 1217 A ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. ....... 1217 B ZusFr Konrad Gilges SPD............................... 1217 C GEMA-Gebühren für Musikaufführungen bei Hochzeitsfeiern MdlAnfr 19, 20 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ................ 1217 D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ............. 1218 B ZusFr Klaus Brähmig CDU/CSU .................... 1218 D ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 1219 B Regelungen zum sogenannten elektronischen Pressespiegel im Rahmen der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes MdlAnfr 21 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ................ 1219 C ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU........................................................ 1219 D Auslieferung des in den Medien als Ex- Terrorist bezeichneten Hans-Joachim Klein durch Frankreich MdlAnfr 22, 23 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ................ 1220 B, D ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 1220 C Klärung des Mordes an dem hessischen Wirt- schaftsminister Karry nach Auslieferung des Hans-Joachim Klein nach Deutschland MdlAnfr 24, 25 Norbert Geis CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ .......1220 D, 1221 A ZusFr Norbert Geis CDU/CSU........................ 1221 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 III Konsultationen mit Mitgliedstaaten des VN- Sicherheitsrats betr. Strafverfolgung von Ab- dullah Öcalan MdlAnfr 26, 27 Jörg van Essen F.D.P. Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ....... 1221 B, 1222 A ZusFr Jörg van Essen F.D.P.................... 1221 C, 1222 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P.................................. 1222 A ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P......... 1222 C Aufrechterhaltung des internationalen Haftbe- fehls gegen den PKK-Führer Öcalan MdlAnfr 28 Walter Hirche F.D.P. Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ................ 1223 A ZusFr Walter Hirche F.D.P.............................. 1223 A ZusFr Rainer Funke F.D.P. .............................. 1223 C ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P......... 1223 D Verzicht auf die Auslieferung des PKK- Führers Öcalan; Voraussetzungen für einen internationalen Haftbefehl MdlAnfr 29, 30 Rainer Funke F.D.P. Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ....... 1224 A, 1225 B ZusFr Rainer Funke F.D.P. ..................... 1224 A, 1225 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU............. 1224 C ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P......... 1224 C ZusFr Rüdiger Veit SPD.................................. 1225 A Information der Bundesregierung über die Ausreise des PKK-Führers Öcalan aus Italien; Strafvorwürfe anderer europäischer Länder MdlAnfr 32, 33 Dr. Guido Westerwelle F.D.P. Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ................ 1226 A, C ZusFr Dr. Guido Westerwelle F.D.P................ 1226 B, C ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P......... 1227 A ZusFr Walter Hirche F.D.P.............................. 1227 B Gegenwärtiger Aufenthaltsort des PKK- Führers Öcalan MdlAnfr 34 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ................ 1227 C ZusFr Ulrike Flach F.D.P. ............................... 1227 C Änderung der entgegenstehenden Vorschrif- ten des Gesetzes über das Bundeszentralregi- ster und Aufbau der Gen-Datei beim Bundes- kriminalamt; Benutzerregelung MdlAnfr 36, 37 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PstSekr Dr. Eckart Pick BMJ................. 1228 A, B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Notenwechsel mit Frankreich und Großbritannien zur friedlichen Nutzung der Kernener- gie und seiner rechtlichen Bindungs- wirkung ..................................................... 1228 C Dr. Günter Rexrodt F.D.P................................ 1228 C Monika Griefahn SPD ..................................... 1229 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 1231 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1231 D Angela Marquardt PDS .................................. 1233 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU ............................ 1233 D Christine Lambrecht SPD................................ 1234 D Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 1236 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ........................ 1237 C Margot von Renesse SPD ................................ 1238 C Arnold Vaatz CDU/CSU ................................. 1239 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 1240 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 1241 D Arne Fuhrmann SPD ....................................... 1243 A Nächste Sitzung .............................................. 1244 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten .......... 1245 A Anlage 2 Vorzeitige Abberufung von Mitgliedern der RIAS-Berlin-Kommission MdlAnfr 1 – Drs 14/306 – Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw Beauftragter der Bundesregierung Dr. Richard Naumann BK .............................. 1245 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Anlage 3 Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland MdlAnfr 10 – Drs 14/306 – Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI .. 1245 D Anlage 4 Äußerungen von Bundesminister Schily zur Einführung von Volksentscheiden auf Bun- desebene MdlAnfr 14 – Drs 14/306 – Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI .. 1246 B Anlage 5 Existenz internationaler Haftbefehle gegen PKK-Angehörige MdlAnfr 35 – Drs 14/306 – Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ......... 1246 C Anlage 6 Zahlenannahmen bei den Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen der Neurege- lung der geringfügigen Beschäftigung MdlAnfr 38 – Drs 14/306 – Wolfgang Meckelburg CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 1246 D Anlage 7 Vereinbarkeit der ökologischen Steuerreform mit Gemeinschaftsrecht; Steuerausfälle durch die vom Bundesverfassungsgericht beschlos- senen Steuererleichterungen für Familien; Gegenfinanzierung MdlAnfr 39, 40 – Drs 14/306 – Hans Michelbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 1246 D Anlage 8 Auswirkungen einer befristeten Befreiung der neuen Bundesländer von der Energiesteuer auf die Kohlendioxidminderung MdlAnfr 41 – Drs 14/306 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 1247 B Anlage 9 Verabschiedung der Post-Universaldienstlei- stungsverordnung MdlAnfr 42 – Drs 14/306 – Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 1247 C Anlage 10 Wettbewerbspolitische Entwicklungen der deutschen Werftindustrie, insbesondere vor dem Hintergrund der Abwertung des Korea- nischen Won und der Unterstützung der asia- tischen Werften durch den Internationalen Währungsfonds MdlAnfr 43 – Drs 14/306 – Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 1247 D Anlage 11 Umsetzung der Richtlinie 95/16/EG trotz fehlender Veröffentlichung der diesbezüg- lichen Norm EN81; Sicherstellung der zeit- nahen Veröffentlichung von Normen MdlAnfr 44, 45 – Drs 14/306 – Bodo Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 1248 C Anlage 12 Änderung der Lieferbedingungen für Ener- gieversorgungsunternehmen der Gemeinden außerhalb des Gemeindegebiets MdlAnfr 46 – Drs 14/306 – Gudrun Kopp F.D.P. SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 1249 A Anlage 13 Haushaltsmittel für das 100 000-Solar-Dächer- Programm MdlAnfr 47 – Drs 14/306 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . 1249 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 V Anlage 14 Vereinbarkeit der Neuregelung der geringfü- gigen Beschäftigung mit Gemeinschaftsrecht; Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver- hältnisse MdlAnfr 48, 49 – Drs 14/306 – Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .. 1249 D Anlage 15 Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung nach Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM; Vereinbarkeit mit dem Ziel einer Eindämmung dieser Beschäftigungsver- hältnisse MdlAnfr 50, 51 – Drs 14/306 – Dr. Martina Krogmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .. 1250 B Anlage 16 Kritik von Gewerkschaften an der geplanten Neuregelung der geringfügigen Beschäfti- gung; Verfassungskonformität MdlAnfr 52, 53 – Drs 14/306 – Thomas Strobl CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .. 1250 C Anlage 17 Auswirkungen der Einbeziehungen der ge- ringfügigen Beschäftigung in die Sozialversi- cherung auf die Arbeitslosenquote MdlAnfr 54 – Drs 14/306 – Wolfgang Meckelburg CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .. 1251 B Anlage 18 Auswirkungen der Neuregelung der gering- fügigen Beschäftigung auf die soziale Siche- rung der Frauen; Folgen eines Nichtanpassens der Geringfügigkeitsgrenze MdlAnfr 55, 56 – Drs 14/306 – Renate Diemers CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .. 1251 B Anlage 19 Auswirkungen der Neuregelung der gering- fügigen Beschäftigung auf Arbeitsplätze im Haushalt; Gefahr der Schwarzarbeit MdlAnfr 57, 58 – Drs 14/306 – Dr. Maria Böhmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .. 1251 D Anlage 20 Öffnung der Bundeswehr für Frauen; Rege- lungen bei den NATO-Partnern MdlAnfr 59, 60 – Drs 14/306 – Günther Nolting F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 1252 B Anlage 21 Pläne des Verteidigungsministeriums für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstocker Heide MdlAnfr 61 – Drs 14/306 – Andrea Voßhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 1253 A Anlage 22 Militärische Ehren für verstorbene Wehr- machtsangehörige mit Tapferkeitsauszeich- nungen MdlAnfr 62, 63 – Drs 14/306 – Dr. Hans-Peter Bartels SPD SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 1253 B Anlage 23 Auftrag für Teile des Maschinengewehrs MG 3 an einen pakistanischen Hersteller; Aufträge in mit Rüstungsexportverbot belegte Länder MdlAnfr 64, 65 – Drs 14/306 – Volker Kauder CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 1253 C Anlage 24 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Streitkräfte MdlAnfr 66, 67 – Drs 14/306 – Paul Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 1253 D VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Anlage 25 Änderung der Kur-Regelungen; Auswirkun- gen auf die Arbeitsplatzsituation in den Kur- Regionen MdlAnfr 68, 69 – Drs 14/306 – Dr. Klaus Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG .. 1254 B Anlage 26 Haushaltsmittel 1999 zur Durchführung von Anti-Drogen-Kampagnen MdlAnfr 70 – Drs 14/306 – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG .. 1254 C Anlage 27 Bundesmittel für Anti-Drogen-Kampagnen, insbesondere für die Kampagne „Keine Macht den Drogen“ MdlAnfr 71, 72 – Drs 14/306 – Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG .. 1254 D Anlage 28 Haushaltsmittel für Suchtprävention und Suchttherapie MdlAnfr 73, 74 – Drs 14/306 – Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG .. 1255 B Anlage 29 Primärprävention bei Drogensucht und Mo- dellversuche zur Heroinabgabe MdlAnfr 75, 76 – Drs 14/306 – Hubert Hüppe CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG .. 1255 D Anlage 30 Realisierung der B 56n (Siebengebirgsentla- stung und Venusbergtunnel Bonn) MdlAnfr 77 – Drs 14/306 – Norbert Röttgen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 1256 B Anlage 31 Verhandlungen mit der französischen Regie- rung über den Neubau einer Eisenbahnbrücke zwischen Straßburg und Kehl im Rahmen des Projektes TGV-Ost; zeitgleiche Fertigstellung der Anschlußstrecke nach Appenweier MdlAnfr 78, 79 – Drs 14/306 – Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 1256 B Anlage 32 Bau eines Fernbahntunnels unter der Frank- furter Innenstadt (Projekt Frankfurt 21) MdlAnfr 80 – Drs 14/306 – Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 1256 D Anlage 33 Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung auf die DB Netz AG bei der Organisation der Schieneninfrastrukturplanung, z. B. für Leip- zig MdlAnfr 81 – Drs 14/306 – Klaus Haupt F.D.P. SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW ......................................................... 1257 A Anlage 34 Einrichtung einer nationalen Küstenwache nach dem amerikanischen Vorbild „Coast Guard“ MdlAnfr 82 – Drs 14/306 – Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 1257 B Anlage 35 Anteil der nach Berlin wechselnden Mitar- beiter der in Bonn bleibenden Ministerien MdlAnfr 83, 84 – Drs 14/306 – Siegfried Helias CDU/CSU SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW ......................................................... 1257 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 VII Anlage 36 Arbeitsplatzverluste für Bonn durch den ver- größerten Anteil der nach Berlin wechselnden Mitarbeiter aus in Bonn bleibenden Ministerien MdlAnfr 85 – Drs 14/306 – Norbert Röttgen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW.......................................................... 1258 A Anlage 37 Anteil der nach Berlin wechselnden Mitar- beiter und der in Bonn bleibenden Ministe- rien MdlAnfr 86, 87 – Drs 14/306 – Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW ......................................................... 1258 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1199 (A) (C) (B) (D) 18. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Beginn: 14.00 Uhr
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    Arne Fuhrmann Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1245 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 27.1.99* Andres, Gerd SPD 27.1.99 Behrendt, Wolfgang SPD 27.1.99* Binding, Rudolf SPD 27.1.99* Bläss, Petra PDS 27.1.99 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 27.1.99* Brudlewski, Monika CDU/CSU 27.1.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 27.1.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27.1.99* Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 27.1.99 Freitag, Dagmar SPD 27.1.99* Friedrich (Altenburg), Peter SPD 27.1.99 Hartnagel, Anke SPD 27.1.99 Hasenfratz, Klaus SPD 27.1.99 Heinrich, Ulrich F.D.P. 27.1.99 Hempelmann, Rolf SPD 27.1.99* Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 27.1.99* Hornung, Siegfried CDU/CSU 27.1.99* Jäger, Renate SPD 27.1.99* Klemmer, Siegrun SPD 27.1.99 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 27.1.99* Kraus, Rudolf CDU/CDU 27.1.99 Lintner, Eduard CDU/CSU 27.1.99* Lörcher, Christa SPD 27.1.99* Lotz, Erika SPD 27.1.99* Dr. Lucyga, Christine SPD 27.1.99* Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 27.1.99* Michels, Meinholf CDU/CSU 27.1.99* Müller (Berlin), Manfred PDS 27.1.99* Neumann (Gotha), Gerhard SPD 27.1.99* Nietan, Dietmar SPD 27.1.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 27.1.99 Dr. Scheer, Hermann SPD 27.1.99* Schloten, Dieter SPD 27.1.99* von Schmude, Michael CDU/CSU 27.1.99* Schütz (Oldenburg), Dietmar SPD 27.1.99* Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 27.1.99 Thönnes, Franz SPD 27.1.99* Weis (Stendal), Reinhard SPD 27.1.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Westrich, Lydia SPD 27.1.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 27.1.99 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 27.1.99* Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 27.1.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.1.99 Zierer, Benno CDU/CSU 27.1.99* —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates Anlage 2 Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegen- heiten der Kultur und der Medien Dr. Michael Naumann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 1): Trifft es zu, daß der Bundesbeauftragte für Medien undKultur plant, einige der am 8. September 1988 berufenen Mit-glieder für die RIAS Berlin-Kommission, deren Amtszeit biszum 26. Oktober 2001 geht, vorzeitig abzuberufen? Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 ist der Beauftragte der Bundesre- gierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien in die dem Bundesministerium des Innern nach dem deutsch-amerikanischen Abkommen über die RIAS Berlin-Kommission vorbehaltene Rechtsposition einge- treten. Wie auch in bezug auf andere vergleichbare Gremien erwägt die neue Bundesregierung, personelle Veränderungen vorzunehmen. Diese Erwägungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 10): Sollte nach Auffassung der Bundesregierung die doppelteStaatsbürgerschaft nicht weiterhin nur in Ausnahmefällen ge-währt werden angesichts von Bekundungen zahlreicher einbür-gerungswilliger Ausländer, die deutsche Staatsangehörigkeit alszweite Staatsbürgerschaft vor allem wegen praktischer Vorteile– z. B. wegen der dann gegebenen visumfreien Reisemöglich-keiten in Europa – und nicht aus innerer Bindung an die deut-sche Kultur, Geschichte und Werteordnung anzustreben, undteilt die Bundesregierung die Ansicht, daß sich die Verleihungder deutschen Staatsangehörigkeit an Menschen, die sich inner-lich nicht an Deutschland binden wollen oder können, mit dernationalen Selbstachtung der Deutschen nicht vereinbaren ließe? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht ein öf- fentliches Interesse an der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer schon deshalb, weil kein Staat es auf Dauer hinnehmen 1246 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) kann, daß ein zahlenmäßig bedeutender Teil seiner Be- völkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft steht und Wohnbevölkerung und Staatsvolk immer weiter auseinanderklaffen. So lebten Ende 1998 bereits ca. 2,28 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 20 Jahre und län- ger im Inland, etwa zwei Drittel der hier lebenden aus- ländischen Kinder und Jugendlichen sind bereits in Deutschland geboren. Insbesondere die bisherige, am Grundsatz der Ver- meidung von Mehrstaatigkeit orientierte Einbürge- rungspraxis hat den Erwerb der deutschen Staatsangehö- rigkeit erschwert. Mit dem Wegfall dieses Hindernisses würde der Staatsangehörigkeitserwerb deutlich erleich- tert, so daß eine – auch unter demokratischen Gesichts- punkten erwünschte – stärkere Kongruenz zwischen Wohnbevölkerung und Staatsvolk hergestellt wird. Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums des In- nern für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts enthält eine Reihe von Bestimmungen, die sicherstellen, daß nur Personen eingebürgert werden, die in die deut- schen Rechts- und Lebensverhältnisse integriert sind. Dazu müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – langjähriger Inlandsaufenthalt, – Besitz einer erforderlichen ausländerrechtlichen Auf- enthaltsgenehmigung, die einen dauernden Inlands- aufenthalt ermöglicht, – hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, – uneingeschränkte Unterhaltsfähigkeit (kein Einbürge- rungsanspruch bei Bezug von Sozial- oder Arbeitslo- senhilfe), – Straflosigkeit (Ausnahme bei Bagatelldelikten) und – ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demo- kratischen Grundordnung. Weitere Sicherungen sind die Einführung einer „Schutzklausel“ (keine Einbürgerung von Verfassungs- feinden und extremistischen Ausländern) und die Ein- führung einer neuen Bestimmung, die für den Fall, daß ein deutscher Doppelstaater freiwillig in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vorsieht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Zeitlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 14/306, Frage 14): Ist die Äußerung des Bundesministers des Innern, OttoSchily, in dem von der Bild-Zeitung am 21. Januar 1999 ver-öffentlichten Interview: „Ich biete an, daß wir mit zwei DrittelnMehrheit im Bundestag die Verfassung ändern und das Instru-ment des Volksentscheides einführen. Dann können wir ja dieBevölkerung abstimmen lassen.“ so zu verstehen, daß die Bun-desregierung bereit ist, das parlamentarische Verfahren zur Än-derung des Staatsangehörigkeitsrechts ruhen zu lassen bis einparlamentarisches Verfahren über die Einführung eines Volks-entscheides abgeschlossen ist? Nein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhard Pick auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 35): Existieren weitere internationale Haftbefehle – auch dritterLänder – gegen die Mitglieder der PKK? Soweit ein Mitglied der PKK im Verdacht steht, an einer Straftat wie etwa Mord, Raub, Brandstiftung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung be- teiligt gewesen zu sein, kann die Person auf der Grund- lage eines entsprechenden Haftbefehls international zur Fahnung ausgeschrieben werden. Die Zugehörigkeit zur PKK allein rechtfertigt noch keinen Haftbefehl und daher keine internationale Ausschreibung zur Festnah- me. Internationale Ausschreibungen zur Festnahme – auf der Grundlage deutscher Haftbefehle – bestehen derzeit gegen neun Beschuldigte, die als Mitglieder oder Rä- delsführer einer innerhalb des Funktionärskörpers der PKK bestehenden terroristischen Vereinigung aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesge- richtshofes gesucht werden. Bei sieben dieser Beschul- digten besteht auch der dringende Verdacht weiterer Straftaten. Ob andere Länder PKK-Mitglieder zur Festnahme ausgeschrieben haben, ist der Bundesregierung nicht be- kannt. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 38): Bezieht sich die Berechnung der finanziellen Auswirkungender geplanten Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungs-verhältnisse hinsichtlich der Steuermindereinnahmen auf dieFallzahl von 2,5 Millionen Personen mit geringfügiger Beschäf-tigung oder 5,63 Millionen geringfügig Beschäftigte? Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen der geplanten Neuregelung der geringfügigen Beschäfti- gungsverhältnisse legt eine Fallzahl von 2,5 Millionen Personen mit geringfügiger Beschäftigung zugrunde. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/ CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 39 und 40): Ist die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt worden, daß derneue Gesetzentwurf zur ökologischen Steuerreform ebenfallseine wettbewerbsverzerrende Subvention dahin gehend enthält,indem Produzierende Betriebe, die auch gleichzeitig Handels-filialen unterhalten, gegenüber ihren Wettbewerbern, die nurHandel betreiben, subventioniert werden, und ist dies nichtebenfalls ein Verstoß gegen den EU-Vertrag? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1247 (A) (C) (B) (D) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entla-stung von Familien mit Kindern hat in den Regierungsfraktioneneine breite Steuererhöhungsdebatte begonnen, und wie will dieBundesregierung die Finanzierung der Steuerausfälle bis zu35 Mrd. DM ausgleichen; sind vielleicht Steuererhöhungen biszum Jahr 2002 geplant? Zu Frage 39: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die EU- Kommission die in dem geplanten Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vorgesehenen Sonder- regelungen für das Produzierende Gewerbe als geneh- migungspflichtige, aber auch genehmigungsfähige Bei- hilfe im Sinne des Art. 92 Abs. 1 EG-Vertrag bewertet. Eine verbindliche Äußerung der Kommission liegt noch nicht vor. Wegen der möglichen Beihilfetatbestände wird die Bundesregierung die geplante Regelung in dem durch Art. 93 Abs. 3 EG-Vertrag vorgesehenen Notifizie- rungsverfahren der Kommission zur Genehmigung vor- legen. Im Übrigen stellt die Sonderregelung für das Produ- zierende Gewerbe nach Auffassung der Bundesregie- rung keine „wettbewerbswidrige Subvention“ dar. Zu Frage 40: Die Bundesregierung wird rechtzeitig einen Gesetz- entwurf vorlegen, der die Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts beachtet und den haushaltspolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Einzelheiten hierzu können derzeit – eine Woche nach Bekanntwerden der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – nicht bekanntgegeben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2000 die Kin- derbetreuungskosten und spätestens bis zum 1. Januar 2002 die Abziehbarkeit des Haushaltsfreibetrags neu zu regeln. Die Regelungen sind zunächst weiterhin an- wendbar; finanzielle Auswirkungen ergeben sich somit erst ab dem Haushaltsjahr 2000. Die Bundesregierung hält Aussagen über Steuermindereinnahmen von bis zu 35 Mrd. DM für voreilig und überhöht. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksache 14/306 Frage 41): Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung bezüglichdes Vorschlages einer befristeten Befreiung der neuen Bundes-länder von der geplanten Steuererhöhung auf Elektroenergie,angesichts der Tatsache, daß der CO2-Rückgang von 1990 bis1995 in Deutschland ausschließlich auf die Senkung in Ost-deutschland zurückzuführen ist, während er in Westdeutschlandabsolut anstieg, und der Anteil fernwärmeversorgter Wohnungenin Ostdeutschland um das Dreifache höher liegt als in West-deutschland? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeiten, Ausnahmen von der „Ökosteuer“, also von der Strom- steuer und der Mineralölsteuererhöhung, für einzelne oder mehrere Bundesländer vorzusehen. Solche Aus- nahmen lassen sich weder durch die in der Vergangen- heit erfolgte CO2-Reduktion noch durch die Dichte derFernwärmeversorgung in einzelnen Bundesländern rechtfertigen. Insbesondere für den weiteren Aufbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern sind das Strom- und das Mineralölsteuergesetz keine geeigneten Instru- mente. Ausnahmen von der Besteuerung schwächen die Wirkung der ökologischen Steuerreform, von der auch in den neuen Bundesländern sowohl die Wirtschaft als auch die Bürgerinnen und Bürger durch die damit finan- zierte Senkung der Lohnnebenkosten profitieren sollen. Ausnahmen bedeuten überdies stets höheren Verwal- tungsaufwand, was dem Leitbild des „modernen Staa- tes“ widerspricht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/306, Frage 42): Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit derVerabschiedung der Post-Universaldienstleistungsverordnung zurechnen, die notwendige Grundlage einer Entscheidung über diebei der Beschlußkammer der Regulierungsbehörde für Tele-kommunikation und Post anhängigen Anträge auf Verpflichtungder Deutschen Post AG zur Errichtung einer Postfiliale oderPostagentur ist? Die Post-Universaldienstleistungsverordnung befin- det sich zur Zeit in der Ressortabstimmung. Sie soll in Kürze dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden, um sie sodann – wie im Postgesetz vorgese- hen – dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung zuzuleiten. Nach Abschluß des förmlichen Verfahrens kann die Verordnung dann in Kraft treten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 43): Wie beurteilt die Bundesregierung die kurz-, mittel- undlangfristigen arbeitsmarkt-, sozial- und wettbewerbspolitischenEntwicklungen der deutschen Werftindustrie, insbesondere vordem Hintergrund der Abwertung des Koreanischen Won undder Unterstützung der asiatischen Werften durch den Internatio-nalen Währungsfonds, die zu Wettbewerbsverzerrungen durchrelative Kostenvorteile zugunsten der koreanischen Anbieter ge-führt haben dürften, bzw. welche Maßnahmen gedenkt die Bun-desregierung zu ergreifen, um auf europäischer wie nationalerEbene derartige mögliche wettbewerbspolitische Verzerrungenzu Lasten der deutschen Werftindustrie zu kompensieren bzw.bei negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sozialpoli-tisch abzufedern oder in Zukunft zu vermeiden? Als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise in Süd- ostasien waren die koreanischen Werften im Zeitraum Herbst 1997 bis etwa Mai 1998 nicht in der Lage, notwendige Anzahlungen ausländischer Reeder für 1248 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) Schiffsaufträge durch koreanische Banken zu garantie- ren. Dies hatte zur Folge, daß in diesem Zeitraum deut- sche bzw. europäische Werften ein erhebliches Auf- tragsvolumen mit einer Auslastung bis etwa Ende 1999/Anfang 2000 akquirieren konnten (Das Auftrags- volumen lag 1998 mit über 6,6 Millionen DM wesent- lich über den Vorjahren mit durchschnittlich 5 Millionen DM). Die koreanische Regierung hat sich ab Mai 1998 wieder bereit erklärt, über die staatliche Außenhandels- bank Garantien für Anzahlungen ausländischer Reeder bereitzustellen. Aufgrund des wechselkursbedingten Preisvorteils kam es zu einem erheblichen Auftragsein- gang für die koreanischen Werften und zu einem ent- sprechendem Auftragsrückgang bei den deutschen/euro- päischen Werften im zweiten Halbjahr 1998. Die von mehreren Seiten geäußterten Vermutungen, die Kredite des IWF zur Stabilisierung der koreanischen Währung bzw. des koreanischen Bankensektors würden – zumindest indirekt – auch der koreanischen Schiff- bauindustrie zugute kommen, haben sich nicht bestätigt. Die enormen Preisvorteile koreanischer Werften von ca. 30 % beruhen vielmehr auf der starken Abwertung des Won, einer erheblichen Lohnkürzung sowie einem gravierenden Beschäftigtenabbau. Trotzdem ist eine sorgfältige Verwendungskontrolle der IWF-Mittel ange- bracht. Auf entsprechende Nachfragen der Bundes- regierung sagte der IWF-Stab zu, die Entwicklung auf- merksam zu beobachten und gegebenenfalls über neuere Erkenntnisse zu berichten. Wichtiger ist es aber, darauf zu achten, daß die Auflagen des IWF, wie z. B. – Umstrukturierung des Bankensektors, – Abbau staatlicher Subventionen, – Eliminierung staatlicher Einflußnahme auf die Kre- ditvergabe, – Einführung neuer Rechnungslegungsvorschriften, – Beseitigung gruppeninterner Kreditgarantien, – Reform des Konkursrechts, – Deregulierung des Arbeitsmarktes und Ausbau so- zialer Sicherungssysteme, von der südkoreanischer Regierung erfüllt werden. Die Befolgung dieser Auflagen wird regelmäßig vom IWF kontrolliert. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen. Daneben ist erkennbar, daß mit der zunehmenden Auf- wertung des Won die derzeitigen Kostenvorteile sukzes- sive zurückgehen werden. Um die schwierigen Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Schiffbauindustrie teilweise zu kompen- sieren, hat die Bundesregierung im Entwurf des Haus- halts 1999 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50 Millionen DM für auftragsbezogene Beihilfen (= Wettbewerbshilfe) für Aufträge des Jahres 1999 vorgesehen. Bei einer Beteiligung der Länder am Pro- gramm entsprechend dem geltenden Finanzierungs- schlüssel (Bund 1/3, Länder 2/3) würden insgesamt 150 Millionen DM zur Verfügung stehen. Mit diesem Betrag könnte ein Auftragsvolumen von mindestens 2,14 Mrd. DM gefördert werden. Soweit Zinszuschüsse (= Werfthilfe) zur Finanzierung von Aufträgen benötigt werden, können vorhandene Programmittelreste ver- wendet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewie- sen, daß auch in 1999 ca. 210 Millionen DM Barmittel als Zinszuschüsse für laufende Kredite im Schiffbau aufgewendet werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend den Zielen der ab dem 1. Januar 1999 gel- tenden Verordnung über Beihilfen im Schiffbau, eine deutliche Aufstockung der Forschungsförderung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen des Abgeordneten Bodo Seidenthal (SPD) (Drucksache 14/306, Fragen 44 und 45): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die EU-Richtlinie95/16/EG in nationales Recht umgesetzt wurde, aber die dar-aus für Industrie und Überwachungsinstitutionen harmonisierteNorm EN81 – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – nochnicht veröffentlicht ist, und welche Gründe sind aus Sicht derBundesregierung dafür maßgebend? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es bei der Pu-blikation von Normen zu Verzögerungen kommt, weil es hierfürnur einen gewerblichen Anbieter gibt, und was gedenkt dieBundesregierung zu tun, um die zeitnahe Veröffentlichung vonNormen für die Industrie sicherzustellen? Zu Frage 44: Die EU- Richtlinie 95/16/EG (Richtlinie des Europäi- schen Parlamentes und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge) wurde mit der 12. Verordnung zum Ge- rätesicherheitsgesetz vom 17. Juni 1998 in nationales Recht umgesetzt Die Erarbeitung von harmonisierten Normen liegt nicht in der Verantwortung der Mitgliedsstaatten, son- dern erfolgt im Auftrag der Europäischen Kommission durch die Europäischen Normungsorganisationen (hier: CEN – Comité Européen de Normalisation). Die euro- päische Norm EN 81 (Sicherheitsregeln für die Kon- struktion und den Einbau von Aufzügen) wurde im August 1998 von CEN verabschiedet. Damit diese Norm als harmonisierte Norm im Sinne des Artikels 5 der EU- Richtlinie 95/16/EG zur Ausfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen herangezo- gen werden kann, muß die Europäische Kommission deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Ge- meinschaften veröffentlichen. Dies ist bisher noch nicht geschehen Unabhängig davon erfolgt gegenwärtig durch das DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) die Umset- zung in eine nationale Norm. Die Veröffentlichung er- folgt in deutscher Sprache, was zuächst den Abgleich der deutschen Sprachfassung mit der englischen und französischen erfordert. Dies geschieht zur Zeit. Der Druck der DIN EN 81 erfolgt in Kürze. Bis zur Veröffentlichung als DIN-Norm kann die EN 81 bereits Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1249 (A) (C) (B) (D) jetzt als Vormanuskript beim Beuth Verlag GmbH (Verlag des DIN) bezogen weden. Zu Frage 45: Die Bundesregierung teilt dies Auffassung nicht. Der Verkauf von Normen stellt die Haupteinnahme- quelle des DIN zur Deckung der durch die Normenerar- beitung entstehenden Kosten dar. Das DIN und der DIN- eigene Beuth-Verlag, der die Normen vertreibt, haben ein sehr hohes Eigeninteresse, neue oder aktualisierte Normen so schnell wie möglich der Wirtschaft zur Ver- fügung zu stellen. Zeitbestimmend für die Herausgabe einer nationalen Norm sind vor allem die bis zur Drucklegung noch durchzuführenden inhaltlichen und sprachlichen Anpas- sungen. Für den Druck selbst steht dem DIN ein hoch- modernes Printsystem im Beuth-Verlag zur Verfügung. Der Bundesregierung ist Kritik an der Leistungsfähig- keit des Beuth-Verlages nicht bekannt geworden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 46): Unterstützt die Bundesregierung Forderungen an die Länder,die gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen mit dem Zielzu ändern, daß öffentliche Energieversorgungsunternehmen, dievon den Gemeinden in unterschiedlichen Rechtsformen betrie-ben werden, auch außerhalb des Gemeindegebietes ansässigeKunden mit Strom, Gas oder anderen Energiearten beliefernkönnen, und welchen eigenen Handlungsbedarf sieht die Bun-desregierung in dieser Frage gegebenenfalls? Mit der Reform des Energiewirtschaftrechts und der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen GWB-Novelle sind geschlossene Versorgungsgebiete, wie sie die Ener- gieversorgungsunternehmen bislang kannten, abge- schafft. Der damit eröffnete Wettbewerb bei den lei- tungsgebundenen Energien stellt auch kommunale Un- ternehmen, die für die Energieversorgung in Deutsch- land traditionell eine wichtige Rolle spielen, vor beson- dere Herausforderungen. Mit Blick auf eine chancengleiche Marktteilnahme hat die Bundesregierung deshalb Verständnis für das Bestreben kommunaler Unternehmen, künftig auch Strom- und Gaskunden außerhalb ihrer Gemeindege- biete beliefern zu können. Insoweit sind aber keine Entscheidungen des Bundes, sondern der Länder erforderlich. Denn diese sind im Rahmen des Kommunalrechts für das Gemeindewirt- schaftsrecht zuständig. Die Bundesregierung begrüßt, daß auf Länderebene in Arbeitskreisen der Wirtschafts- und Innenministerkonferenzen inzwischen geprüft wird, ob das Gemeindewirtschaftsrecht im Hinblick auf die Strom- und Gasversorgung geändert werden sollte. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck- sache 14/306, Frage 47): Wann wird das durch die Bundesregierung im Dezember1998 angekündigte 100 000-Solar-Dächer-Programm gestartet,und wie hoch sind die Mittel, die dafür in den Bundeshaushalteingestellt werden? Das 100 000 Dächer-Solarstrom-Programm ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Die Richtlinien wurden im Bundesanzeiger Nr. 13 vom 21. Januar 1999, Seite 770–771 veröffentlicht und ins Internet eingestellt. An- tragberechtigt sind Privatpersonen. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private Unternehmen sind an- tragberechtigt, sobald die Zustimmung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften dazu vorliegt. Die Anträge sind bei den örtlichen Kreditinstituten (Haus- banken) zu stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Geschäftsbanken per Bankenrundschrei- ben informiert. Für das Programm sind für 1999 Mittel in Höhe von 1 Million DM in den Haushalt eingestellt, die für be- gleitende Studien zur Verfügung stehen sollen. Darüber- hinaus sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 180 Millionen DM eingestellt worden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 48 und 49) Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen desDeutschen Juristinnenbundes, „einer der ersten nach Beginn derEU-Präsidentschaft vorgelegten Gesetzentwürfe (gemeint ist dieNeuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse) seinicht nur ein frauenpolitisches Ärgernis, sondern würde auchin eklatanter Weise das europäische Gemeinschaftsrecht ver-letzen“? Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Parlamen-tarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen,Dr. Barbara Hendricks, ausweislich der Drucksache 14/244(Antwort auf Frage 38) bei der Steuerausfallberechnung 2,5Millionen Personen mit geringfügiger Beschäftigung zugrundelegt, jedoch bei der Begründung im Gesetzentwurf der Fraktio-nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Neuregelungder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 5,63 Millio-nen Beschäftigten mit diesen Arbeitsverhältnissen ausgegangenwird? Zu Frage 48: Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhält- nisse nicht gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 festgestellt, daß die be- stehende Rechtslage mit dem EG-Recht vereinbar ist. Gegenüber dem geltenden Recht wird die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse den Schutz der betroffenen Frauen in der Sozialversicherung 1250 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) verbessern. Durch die Zusammenrechnung von nicht ge- ringfügiger Hauptbeschäftigung und geringfügiger Ne- benbeschäftigung wird die geringfügige Nebenbeschäf- tigung grundsätzlich in die Sozialversicherung einbezo- gen. Im übrigen wird die Option eröffnet, durch die Ent- richtung von Beiträgen in der Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten zu erwerben. Diese Option wird in der Praxis insbesondere den Frauen zugutekommen. Die Bundesregierung geht darüber hinaus davon aus, daß insbesondere die betroffenen Frauen in der Regel ohnehin in der Krankenversicherung versichert sind. Es verbleiben somit nur noch wenige Gruppen, die im Rahmen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse keinen Sozialversicherungsschutz erwerben. Dies ist je- doch auch weiterhin strukturell bedingt, also nach der Rechtsprechung des EuGH mit dem EU-Recht verein- bar. Zu Frage 49: Die bei der Steuerausfallberechnung verwendete An- zahl von 2,5 Millionen geringfügig beschäftigten Perso- nen steht nicht im Widerspruch zu der in der Begrün- dung zum Gesetzentwurf genannten Anzahl von 5,63 Millionen, die auf einer Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zur ,,Sozialversicherungsfreien Beschäftigung“ (ISG-Studie) beruht. Bei den Steuerausfallberechnungen wird mit ganzjäh- rig Beschäftigten mit 500 DM Monatsentgelt (= 6 000 DM p.a.) gerechnet. Die ISG-Studie bezieht dagegen nachweislich zahlreiche Aushilfstätigkeiten, Ferienjobs von Schülern/Studenten und sonstige Bagatellfälle mit ein, die für Steuerausfallberechnungen kaum ins Ge- wicht fallen. Die seit 1987 im Fünfjahresrhythmus vom Bundesmi- nisterium für Arbeit in Auftrag gegebene Studie verfolgt vor allem das Ziel, möglichst alle sozialversicherungsfrei- en Beschäftigungsverhältnisse zu erfassen und deren Strukturen zu durchleuchten. Sie gibt damit das gesamte Feld der sozialversicherungsfreien Beschäftigung wieder. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann (CDU/ CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 50 und 51): Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung die Zu-nahme der Zahl der geringfügig Beschäftigten (getrennt nachOst und West) nach der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzevon 620 DM auf 630 DM in den alten Bundesländern und von530 DM auf 630 DM in den neuen Bundesländern ausfallen? Inwieweit läßt sich diese abzusehende Ausweitung der ge-ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Angleichungder Geringfügigkeitsgrenze mit dem Ziel der Eindämmung die-ser Beschäftigungsverhältnisse vereinbaren? Zu Frage 50: Die jährliche Dynamisierung der Geringfügigkeits- grenze hat isoliert betrachtet – d.h. unter Ausklamme- rung der mittel- bis langfristigen Effekte – nur geringfü- gige Bedeutung für die Zunahme der geringfügigen Be- schäftigung. Daher kann für die alten Bundesländer auf- grund der nunmehr letztmaligen Erhöhung um 10 DM davon ausgegangen werden, daß sich das Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung dadurch nicht ändert. Ob und in welchem Umfang es einen Zuwachs bei der geringfügigen Beschäftigung in den neuen Bundes- ländern geben wird, läßt sich derzeit nicht beurteilen. Zu Frage 51: Die Bundesregierung nimmt nicht an, daß die letzt- malige Dynamisierung und Angleichung der Geringfü- gigkeitsgrenze insgesamt zu einer erheblichen Zunahme der Zahl der geringfügig Beschäftigten führen wird. Vielmehr geht sie davon aus, daß bereits kurzfristig durch die Zusammenrechnung mit Hauptbeschäftigun- gen und mittelfristig durch die Festschreibung der Gren- ze auf 630 DM die Ausweitung dieser Beschäftigungs- verhältnisse eingedämmt wird. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Strobl (CDU/CSU) (Druck- sache 14/306, Fragen 52 und 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des DeutschenGewerkschaftsbundes (DGB), die geplante Neuregelung der ge-ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse verfehle das Ziel, diegeringfügige Beschäftigung einzuschränken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der DeutschenAngestelltengewerkschaft (DAG), die Steuerfreiheit der 630-Mark-Verträge verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbe-handlung von Einkommen und es sei verfassungsmäßig bedenk-lich, daß künftig für geringfügige Beschäftigungen Beiträge zurSozialversicherung für die Arbeitnehmer nicht grundsätzlichzum Anspruch auf Leistungen führen? Zu Frage 52: Die von Ihnen angesprochene Neuregelung der ge- ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat folgende Kernpunkte: – Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM monatlich. – Bei Arbeitnehmern grundsätzlich Zusammenrech- nung von Hauptbeschäftigung und (geringfügiger) Nebenbeschäftigung, so daß – im Gegensatz zum geltenden Recht – auch das Arbeitsentgelt aus der Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig wird. – Soweit ausschließlich ein 630-DM-Vertrag vorliegt, Einführung eines Pauschalbeitrags des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (Höhe: 12% des Bruttoent- gelts) und zur Krankenversicherung (Höhe: 10 % des Bruttoentgelts). – In der Rentenversicherung Optionsmöglichkeit für die geringfügig Beschäftigten, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (12%) auf den vollen Beitrag (19,5%) aufzustocken mit der Folge, daß vollwertige Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1251 (A) (C) (B) (D) Pflichtbeitragszeiten erworben werden; liegt das Ar- beitsentgelt unter 300 DM monatlich, ist ein Min- destbeitrag auf der Basis von 300 DM zu zahlen, um ungerechtfertigte Rentenvorteile zu vermeiden. – Im Lohnsteuerrecht Steuerfreiheit für Verdienste von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, wenn die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung zusam- men mit anderen steuerpflichtigen Einkommen mo- natlich 630 DM nicht übersteigen; diese Regelung wirkt sich im wesentlichen zugunsten von Frauen aus. In ihrer Gesamtwirkung dämmen bereits diese Rege- lungen versicherungsfreie Beschäftigungen ein und stär- ken die Finanzgrundlagen der Sozialversicherung. Außerdem erhält der Betriebsrat erweiterte Mitbestim- mungsrechte, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen geringfügiger und anderen Beschäftigungen gewährlei- sten und die Aufsplittung von Arbeit zu Lasten der Be- schäftigten verhindern. Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat die Verfassungsmäßigkeit der vorgesehenen Neuregelungen eingehend geprüft; diese sind verfassungsrechtlich gut begründbar. Auf die Gesetzesbegründung wird verwiesen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 54): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf dieStatistik der Beschäftigtenzahlen und die Arbeitslosenquotedurch die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Sozial-versicherung? Die Bundesregierung erwartet von dem im Rahmen der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung nunmehr vorgesehenen verbesserten Meldeverfahren eine genauere Erfassung dieses Be- schäftigungssegments. Dies wird zu einer Verbesserung der statistischen Darstellung und damit zu mehr Tran- sparenz der daraus abgeleiteten Aussagen führen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Renate Diemers (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 55 und 56): Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß diesoziale Sicherung der Frauen verbessert wird, wenn 10% Kran-kenversicherungsbeiträge und 12% Rentenbeiträge des Arbeit-gebers keinen Leistungsanspruch nach sich ziehen, weder eineRentenanwartschaft erworben wird noch ein Schutz im Falle derInvalidität besteht und der wichtige Bereich der Arbeitslosen-versicherung keine Beachtung findet? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß beieiner eingefrorenen 1/7-Lösung, in der keine regelmäßigen An-passungen an das allgemeine Niveau erfolgen, die „630-DM-Beschäftigten“ zukünftig von Jahr zu Jahr immer mehr „unterTarif“ arbeiten werden und nicht gerade dadurch für die Arbeit-geber ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, weiterhin Nor-malverträge in 630-DM-Jobs umzuwandeln? Zu Frage 55: Zum einen wird durch die Zusammenrechnung von nicht geringfügiger Hauptbeschäftigung und geringfügi- ger Nebenbeschäftigung die geringfügige Nebenbe- schäftigung grundsätzlich in die Sozialversicherung ein- bezogen. In den übrigen geringfügigen Beschäftigungs- verhältnissen wird die Option eröffnet, durch die Ent- richtung von Beiträgen in der Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten zu erwerben. Diese Option wird in der Praxis insbesondere den Frauen zugutekommen. Bei dieser Option für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung können mit den Pflichtbeiträgen (bezogen auf eine Mindestbemessungsgrundlage von 300 DM monatlich) für eine geringfügige Beschäftigung sämtliche Ansprüche der Rentenversicherung erworben werden (Anspruch auf Rehabilitation, auf Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, auf vorgezogene Al- tersrenten, auf eine Rentenberechnung nach Mindestein- kommen). Hierdurch wird insbesondere dem Bedürfnis auf Invaliditätsschutz und Alterssicherung der Frauen Rechnung getragen, die in bislang ungeschützten Be- schäftigungen erwerbstätig waren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß insbeson- dere die betroffenen Frauen in der Regel ohnehin in der Krankenversicherung versichert sind. In der Arbeitslo- senversicherung setzt ein Leistungsanspruch voraus, daß die Leistungsberechtigten mindestens 15 Stunden wö- chentlich arbeiten können und arbeiten wollen; wegen dieser Besonderheit ist es nicht gerechtfertigt, geringfü- gig Beschäftigte in die Versicherungspflicht einzubezie- hen. Zu Frage 56: Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Sie geht davon aus, daß sowohl durch die Zusammen- rechnung von nicht geringfügiger Hauptbeschäftigung und geringfügiger Nebenbeschäftigung als auch durch die Festschreibung der 630-DM-Grenze die geringfügi- gen Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer zurückgehen, da diese Beschäftigungsform für Arbeitgeber und Ar- beitnehmer zunehmend unattraktiv wird. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 57 und 58): Inwiefern hat die Bundesregierung der besonderen Situationder Beschäftigten in privaten Haushalten bei dem Gesetzentwurffür eine Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-nisse Rechnung getragen, und welche Vorteile für die sozialeAbsicherung der Betroffenen ergeben sich daraus? 1252 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, umein weiteres Abgleiten der Beschäftigung im privaten Haushaltin die Schwarzarbeit zu verhindern? Zu Frage 57: Auch die in Privathaushalten geringfügig Beschäf- tigten erhalten eine Option auf eine verbesserte Alterssi- cherung. Dies stellt häufig auch den Einstieg in eine ei- genständige Alterssicherung dieser Frauen dar. Durch die Neuregelung werden die 630-DM-Jobs in den Privathaushalten in das allgemeine Meldeverfahren integriert. Dadurch müssen diese Tätigkeiten der Sozial- versicherung mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt angegeben werden. Das verbessert die Kontrollmöglich- keiten zum Schutz dieser Beschäftigten. Zu Frage 58: Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Neure- gelung kein Abgleiten der Beschäftigung in privaten Haushalten in die Schwarzarbeit. Die Neuregelung führt im Gegenteil schon deshalb zu einem verstärkten Inter- esse an legalen Beschäftigungsverhältnissen auch in pri- vaten Haushalten, weil die Arbeitnehmer mit einem grundsätzlich niedrigeren Arbeitnehmerbeitrag (7,5 Pro- zent) als in einem nichtgeringfügigen Beschäftigungs- verhältnis vollen Rentenversicherungsschutz erwerben können. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Fragen 59 und 60): Sieht die Bundesregierung den weiter bestehenden Aus-schluß – abgesehen von Sanitäts- und Musikdienst – von Frauenaus allen Bereichen der Streitkräfte, die damit verbundene Be-einträchtigung der Berufschancen sowie die Laufbahnnachteilevon bereits im Dienst befindlichen weiblichen Soldaten als kon-form mit der Verpflichtung nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG an,wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe-rechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Be-seitigung bestehender Nachteile hinzuwirken hat? In welchem Umfang haben die NATO-Partner nach Kenntnisder Bundesregierung ihre Streitkräfte für den freiwilligen Dienstweiblicher Soldaten geöffnet? Zu Frage 59: Es ist zweifellos richtig, daß der Verfassungsgesetz- geber die Ergänzung des Gleichheitssatzes um die Staatszielbestimmung des Artikels 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit bestimmten Erwartungen verbunden hat. Jedoch bleiben aktive Maßnahmen zur Umsetzung dieser Staatszielbestimmung auch weiterhin nur bis zur Grenze der gleichheitsrechtlichen Sonderregelung des Artikels 12a Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes mög- lich, die einen Dienst von Frauen mit der Waffe verbie- tet. Die Bundesregierung sieht sich in dieser Rechtsauf- fassung durch die Rechtsprechung bestätigt. Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht trotz Anfügung des Ar- tikels 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes in einem Be- schluß vom 30. Januar 1996 weiterhin Artikel 12a Ab- satz 4 Satz 2 des Grundgesetzes als Spezialvorschrift mit Vorrang vor Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes an. Es hat deshalb die laufbahnrechtlichen Bestimmungen der Bundeswehr, die freiwillig dienenden Frauen den Zugang zu anderen als den Laufbahnen des Sanitäts- und des Militärmusikdienstes verwehren, als verfas- sungsrechtlich unbedenklich bezeichnet. Zu Frage 60: Mit Ausnahme von Italien ist in allen NATO- Mitgliedsstaaten, die Streitkräfte unterhalten, der frei- willige Dienst für Frauen möglich. Zwölf Staaten haben die Kampfunterstützungstruppen für Frauen geöffnet. In acht Staaten haben Frauen Zu- gang zur Kampftruppe; dies gilt jedoch zumeist mit Ein- schränkungen. Die Staaten mit der größten Erfahrung in Einsätzen mit Kampfauftrag, die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Frankreich, haben be- sonders in der Kampftruppe deutliche Restriktionen bei der Öffnung der Streitkräfte für Frauen. Nur Norwegen hat die Öffnung ohne Einschränkungen vollzogen. Im einzelnen haben die NATO-Partner nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Anteile weiblicher Sol- daten und folgende Einschränkungen: Belgien (7,2%) Ausnahme: U-Boote Dänemark (5,1%) Ausnahmen: Kommandotrup- pen und Kampfschwimmer Deutschland (1,2%) Nur Sanitäts- und Militärmu- sikdienst Frankreich (7,5%) Ausnahmen: Kampftruppe, Marineinfanterie, U-Boote und trägergestützte Flug- zeuge Griechenland (3,75%) Ausnahme: Kampftruppe Großbritannien (7,5%) Ausnahmen: U-Boote und Kampftruppen mit direktem Einsatz gegen Bodentruppen Italien hat noch keine Frauen in den Streitkräften; eine politische Entscheidung hierzu steht noch aus. Kanada (10,8%) Ausnahme: U-Boote Niederlande (7,2%) Ausnahmen: U-Boote und Marine-Korps Norwegen (5,1%) Keine Ausnahmen Portugal (1,1%) Ausnahme: Kampftruppe Spanien (2,3%) Ausnahmen: U-Boote und Kampfschwimmer Türkei (1%) Ausnahme: Kampftruppe USA (14,4%) Ausnahme: U-Boote und Kampftruppe mit direktem Einsatz gegen Bodentruppen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1253 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 61): Wie steht der Bundesminister der Verteidigung, RudolfScharping, heute zu seiner im Jahre 1994 als Kanzlerkandidatder SPD im Wahlkampf getätigten Aussage, daß der Bundes-wehrübungsplatz Wittstocker Heide, der nach Bundeswehrpla-nung als Luft-Boden-Schießplatz genutzt werden soll, unter ei-ner SPD-Regierung geschlossen und die militärische Nutzungaufgegeben werden würde? Der Truppenübungsplatz Wittstock ist ein Teil des ge- samten Truppenübungsplatzkonzeptes und ist in na- mentlicher Abstimmung am 14. Januar 1993 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Auf dieser Grundlage hat die damalige Bundesregierung weiter ge- plant. Gegenwärtig sind neun Berufungsverfahren von Ge- meinden und Privatpersonen beim Oberverwaltungsge- richt Brandenburg wegen der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock und wegen der Klä- rung der Eigentumsverhältnisse anhängig. Deren Aus- gang muß mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Erst nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände wird zur Zukunft der militärischen Nutzung des Platzes Stel- lung genommen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksache 14/306, Fragen 62 und 63): An wie vielen Trauerfeierlichkeiten nach der ZentralenDienstvorschrift (ZDv) 10/8, nach der bei Todesfällen ehe-maliger Soldaten der Wehrmacht eine militärische Ehrerweisungdurch die Bundeswehr erfolgen kann – insbesondere dann, wennder Verstorbene Inhaber/Träger von Tapferkeitsauszeichnungendes Zweiten Weltkrieges vom „Ritterkreuz des Eisernen Kreu-zes“ an aufwärts war –, hat sich die Bundeswehr 1998 mit To-tenwache, Kranz, Bundesdienstflagge, Ordenskissenträger,Trommler oder Trompeter beteiligt? Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, dieZDv 10/8 in diesem Punkt zu ändern? Zu Frage 62: Die Bundeswehr beteiligte sich im fraglichen Zeit- raum an 22 entsprechenden militärischen Ehrenerwei- sungen gemäß der Zentralen Dienstvorschrift 10/8 für verstorbene Inhaber/Träger von Tapferkeitsauszeich- nungen des 2. Weltkrieges vom „Ritterkreuz des Eiser- nen Kreuzes“ an aufwärts. Zu Frage 63: Eine Änderung der Zentralen Dienstvorschrift 10/8 in diesem Punkt ist bisher nicht erfolgt. Prüfungen in dieser Hinsicht sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) (Druck- sache 14/306, Fragen 64 und 65): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die beschränkteAusschreibung von zulassungspflichtigen Zuführerunterteilenfür das Maschinengewehr MG3 vom 25. September 1998 vomBundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung zurückgezogenwurde und jetzt freihändig im Wettbewerb ausgeschrieben wirdmit der Absicht, den Auftrag einem pakistanischen Hersteller,der die Zuführerunterteile billiger als deutsche Hersteller anbie-ten kann, zu erteilen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Beschaffungsvorha-ben der Bundeswehr vermehrt Lieferungen auch aus jenen Län-dern zu beziehen, in die nach den Rüstungsexportgesetzen deut-sche wehrtechnische Betriebe ihre Produkte nicht liefern dürfen? Zu Frage 64: Es trifft zu, daß das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung eine beschränkte Ausschreibung für ur- sprünglich 1 000 Zuführerunterteile aufgehoben hat. Grund war eine Erhöhung des Bedarfs um weitere 1 000 Stück, keinesfalls die Absicht, den Auftrag einem paki- stanischen Hersteller zu erteilen. Für die nunmehr 2 000 Zuführerunterteile ist ein erneuter Wettbewerb unter den an der aufgehobenen Ausschreibung beteiligten fünf deutschen Firmen eingeleitet. Die Angebotsabgabefrist ist noch nicht abgelaufen. Zu Frage 65: Nein Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/306, Fragen 66 und 67): Trifft es zu, daß im Bundesministerium der Verteidi-gung/Führungsstab der Streitkräfte zum gegenwärtigen Zeit-punkt „Leitlinien für die Weiterentwicklung der Streitkräfte“ er-arbeitet werden, und falls ja, was ist der Inhalt der Leitlinien? Wie ist der Stellenwert dieser Leitlinien einzuordnen, wenndoch die sogenannte „Kommission zur Zukunft der Bundes-wehr“ nach wiederholtem Bekunden aus den Reihen der Bun-desregierung angeblich „ergebnisoffen“ und ohne Vorgaben ta-gen soll? Zu Frage 66: Es trifft zu, daß im Führungsstab der Streitkräfte zum gegenwärtigen Zeitpunkt „Leitlinien für die Weiterent- wicklung der Streitkräfte“ erarbeitet werden. Wie Ihnen bekannt ist, wird der Bundesminister der Verteidigung im Frühjahr dieses Jahres eine Kommis- sion „Zukunft der Bundeswehr“ einberufen, die Optio- nen einer künftigen Bundeswehrstruktur zur Erfüllung der Bundeswehraufgaben vorlegen soll. Herr Bundesminister Scharping hat mit Weisung vom 2. November 1998 angeordnet, durch die Führungsstäbe und Abteilungen für ihren jeweiligen Verantwortungsbe- 1254 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) reich auf der Grundlage der bestehenden konzeptionel- len und planerischen Rahmenbedingungen eine Be- standsaufnahme zu erarbeiten, die in ihrer Gesamtheit einen vollständigen Überblick über die personellen, materiellen, finanziellen, strukturellen und organisatori- schen Ausgangsbedingungen bereitstellt. Die Ergebnisse werden auch der Kommission bei ihrer Arbeit helfen. Von der Kommissionsarbeit unberührt bleibt selbst- verständlich das Recht und die Pflicht des Generalin- spekteurs, im Rahmen seiner Planungsverantwortung, mit den Inspekteuren abgestimmte Leitlinien für die Weiterentwicklung der Streitkräfte zu erarbeiten. Zu Frage 67: Der Stellenwert der „Leitlinien für die Weiterent- wicklung der Streitkräfte“ entspricht dem der Bestands- aufnahme: Absicht des Ministers ist es, die Mitglieder der Kommission u.a. mit Hilfe dieser Leitlinien zielge- richtet und kompetent zu unterstützen und sie über die konzeptionellen und planerischen Perspektiven zu bera- ten. Es bleibt der Kommission vorbehalten, die Zukunft der Bundeswehr in einem breit angelegten Dialog zu er- örtern. Ihre daraus entwickelten Vorschläge werden die Grundlage für weitere politische Entscheidungen bilden. Insoweit wird die Kommissionsarbeit nicht durch Vor- gaben eingeengt und ist in der Tat ergebnisoffen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- sache 14/306, Fragen 68 und 69): Wann beabsichtigt die Bundesregierung beim Thema „Kur“die Regeldauer von drei auf vier Wochen, Kur-Intervall von vierauf drei Jahre und den Zuschuß bei der Offenen Badekur in an-gemessener Höhe zu verändern? Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze erwartet die Bundes-regierung durch eine derartige Änderung der Gesetzeslage inden verschiedenen Kur-Regionen Deutschlands? Zu Frage 68: Bereits nach geltendem Recht sind Ausnahmen so- wohl für die Regeldauer von drei Wochen als auch für die Wiederholungsintervalle möglich, wenn dies aus ge- sundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Re- habilitation werden Schwerpunkte der Gesundheitsre- form für das Jahr 2000 sein. Die Gespräche darüber lau- fen gerade an. Dabei werden die von Ihnen zu den Inter- vallen gestellten Fragen ebenso wie die Höhe des nach § 23 Abs. 2 Satz 2 SGB V möglichen Höchstzuschusses von bis zu DM 15,– täglich näher geprüft werden. Die medizinische Notwendigkeit und Qualität der Versor- gung muß dabei weiterhin im Vordergrund stehen. Iso- lierte Maßnahmen in einzelnen Punkten scheinen nicht sehr sinnvoll, weil es darum geht zu prüfen ob und in welchem Umfang neue Konzeptionen entwickelt werden können. Wie Sie wissen, hat die neue Bundesregierung bereits durch eine Änderung des Bundesurlaubsgesetzes sichergestellt, daß die Arbeitgeber nicht mehr berechtigt sind, pro Kur- oder Rehawoche zwei Urlaubstage anzu- rechnen. Zu Frage 69: Die Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Ar- beit läßt Aussagen zur Entwicklung der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten lediglich in größeren Wirt- schaftsbereichen (z. B. Gesundheitswesen) zu, nicht je- doch bis zur Ebene bestimmter Kureinrichtungen. Dar- über hinaus sind Auswertungen von ausgewählten Be- rufsgruppen in tiefer regionaler Gliederung nicht mög- lich. Insofern kann der Einfluß der Änderungen von Dauer und Genehmigungsintervallen von Badekuren auf die Anzahl der Beschäftigten nicht quantifiziert werden. Bereits 1997 waren die Auswirkungen auf dem Ar- beitsmarkt durch die Einführung des Beitragsentla- stungsgesetzes zum 1. Januar 1997 nicht meßbar. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarren- berger (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 70): Wie viele Mittel hat die Bundesregierung im Haushalt 1999für Anti-Drogen-Kampagnen vorgesehen? Die Bundesregierung hat für die Suchtprävention, die von der BZgA durchgeführt wird, im Haushalt 1999 (Kap. 1502, Tit. 531 66) 12 Millionen DM vorgesehen. Anlage 27 Antwort: der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksa- che 14/306, Fragen 71 und 72): Treffen Meldungen, z. B. in der FAZ vom 21. Januar 1999,zu, nach denen die Bundesregierung sich nicht mehr an die Anti-Drogen-Kampagne „Keine Macht den Drogen“ beteiligen wird,und welche Gründe waren dafür maßgebend? In welcher Form wird sich die Bundesregierung zukünftig anAnti-Drogen-Kampagnen beteiligen? Zu Frage 71: Die Kampagne zur Suchtprävention „Keine Macht den Drogen“ wurde seit 1990 durchgeführt und aus Bundesmitteln finanziell gefördert. Mit Ende des Jahres wurde die Förderung der Kampagne eingestellt. Nach einem Förderzeitraum von neun Jahren, der im Verhältnis zu anderen Maßnahmen und Modellvorhaben des Bundes überdurchschnittlich hoch war, wurde die Förderung der Kampagne Ende 1999 eingestellt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1255 (A) (C) (B) (D) Die Kampagne „Keine Macht den Drogen“ wird nun von dem 1996 gegründeten „Keine Macht den Drogen“- Förderverein e. V. weitergeführt. Bereits zum Zeitpunkt der Vereinsgründung bestand das Ziel, die Kampagne von dem Verein nach Konsolidierung des Vereins auf privater Ebene weiterführen zu lassen und Förderung aus Mitteln des Bundeshaushaltes einzustellen. Mit Ende 1998 wurde dieser Schritt vollzogen. Zu Frage 72: Die BZgA führt ihre Kampagne zur Suchtprävention in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperations- partnern durch. So wird die eben begonnene Kampagne „Mit uns kommst Du klar“ für junge Suchtkranke vor allem mit der DHS durchgeführt. Die Kampagne „Kin- der stark machen“ arbeitet insbesondere mit Sportver- bänden sowie Bildungs- und Sozialeinrichtungen zu- sammen. Daneben spielen in der Kooperation für die schulische Suchtprävention die Länder eine besondere Rolle. Die BZgA stellt bei diesen Kampagnen vor allem Medien zur Verfügung, z. B. TV- und Kino-Spots, An- zeigen, Plakate. Diese Medien richten sich an verschie- dene Zielgruppen wie Eltern, Kinder, Jugendliche. Eine besondere Zielgruppe sind auch Multiplikatoren. Diese Formen der Unterstützung suchtpräventiver Arbeit wird die BZgA ausdehnen auf zusätzliche Maßnahmen im Bereich Alkohol. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/ CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 73 und 74): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierungim Rahmen der Suchtprävention, und welche finanziellen Mittelwerden im Haushalt dafür eingestellt? Welche Maßnahmen sind im Rahmen von Therapieangebo-ten bei Drogenabhängigkeit geplant, und welche finanziellenMittel werden dafür bereitgestellt? Zu Frage 73: Im Bundeshaushalt 1999 sind für die Suchtprävention 12 Millionen DM vorgesehen. Diese sind insbesondere für die Kampagnen „Kinder stark machen“ und „Rauch- frei“ vorgesehen. Soeben hat mit Unterstützung der BZgA und der DHS die Kampagne „Mit uns kommst Du klar“ begonnen, die vor allem junge Suchtkranke anre- gen soll, Selbsthilfegruppen aufzusuchen oder auch zu gründen. Da die Bundesregierung die Suchtprävention verstärkt auf alle Drogen und Suchtmittel ausdehnen wird, sind auch für den Bereich Alkohol zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Zu Frage 74: Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Suchtkran- kenhilfe zu verbessern und eine effektive, qualitätsori- entierte Suchtbehandlung und gesundheitliche Versor- gung der Betroffenen sicherzustellen. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 wird die Bundesregierung neue Schwerpunkte in der Drogen- politik setzen, indem sie insbesondere für die Gruppe der chronisch Abhängigen zusammen mit den interes- sierten Ländern und Kommunen einen Modellversuch für Heroinabhängige durchführen wird. Trotz dieser neuen Schwerpunktsetzung werden die anderen erfolg- versprechenden Bundesmodellansätze, wie z.B. das seit drei Jahren mit Ländern und Kommunen durchgeführte Bundesmodell „Kooperationsmodell nachgehende Sozi- alarbeit“, weiterverfolgt werden. Die finanzielle Absicherung der Behandlung von Drogenabhängigen liegt jedoch in der Verantwortung der Sozialversicherungsträger und der Sozialhilfe; für die Beratungs- und Behandlungsangebote sind Länder und Kommunen zuständig. Der Bund darf eine flächen- deckende Versorgung oder Vernetzung von Therapiean- geboten für Drogenabhängige nicht leisten, sondern nur Modellprogramme fördern. Die Bundesregierung hat nach dem Haushaltsplanentwurf 1999 insgesamt für ca. 8 Millionen DM Modellprogramme vorgesehen, um das Beratungs- und Behandlungsangebot für Gefährdete und Abhängige sowie deren Angehörige auszubauen und zu differenzieren. Für den Modellversuch heroingestützte Behandlung wird das BMG für die Haushaltsjahre 2000 und folgende zusätzliche Mittel beim BMF einfordern. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) (Druck- sache 14/306, Fragen 75 und 76): Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung angesichtsder Äußerungen der neuen Beauftragten der Bundesregierungfür Drogenfragen, Christa Nickels, ein „akzeptierendes Klima“gegenüber der Drogensucht zu schaffen, der Primärpräventionund dem Ziel der Drogenfreiheit zu? Inwieweit werden angesichts der angekündigten Modell-versuche zur Heroinabgabe von der Bundesregierung zusätzlicheMittel in den Haushalt aufgenommen? Zu Frage 75: Ich möchte kein „akzeptierendes Klima“ – wie Sie es nennen – gegenüber der Drogensucht, sondern zugun- sten der Suchtkranken erreichen. Das ist ein großer Un- terschied. Die Bundesregierung mißt der Primärprävention einen sehr hohen Stellenwert zu. Dies zeigt sich auch darin, daß die Suchtprävention von allen Suchtmitteln – legalen und illegalen – mit gleicher Intensität voran- treiben wird. Dabei wird das Motto „Kinder stark ma- chen“ mit zusätzlichen Aktivitäten im Bereich der Prä- vention des Alkoholmißbrauchs und der Förderung des Nichtrauchens fortgeschrieben werden. Gerade für die Primärprävention hat das Ziel der Drogenfreiheit große Bedeutung; realistischerweise ist jedoch davon auszuge- hen, daß es eine drogenfreie Gesellschaft nicht gibt. 1256 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) Eine intensive Vorbeugung und Verhütung von Suchtmittelmißbrauch vor allem bei Kindern und Ju- gendlichen ist kein Widerspruch zu der Akzeptanz von Suchtkranken in einer Gesellschaft. Suchtkrankheiten sind Teil der Krankheitslandschaft in modernen Indu- striegesellschaften. Deshalb ist es wichtig, Suchtkranke nicht auszugrenzen, sondern anzunehmen und ihnen die bestmögliche Form von Hilfe zukommen zu lassen. Prä- vention und Hilfe sind die wesentlichen Elemente der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung. Zu Frage 76: Derzeit befindet sich der Modellversuch Heroin in Vorbereitung. Dazu sind Gespräche mit Ländern und kommunalen Vertretern sowie mit Wissenschaftlern vorgesehen. Bisher steht noch nicht genau fest, welche Kommunen sich beteiligen werden, wie viele Projekte ausgesucht werden und wie hoch die Zahl teilnehmender Drogenkranker sein wird. Die Kosten für den Modell- versuch werden jedoch stark von diesen Voraussetzun- gen abhängen. Es ist vorgesehen, daß der Bund nur die wissen- schaftliche Begleitung des Modellversuchs finanziell fördert. Für die vorbereitenden Arbeiten stehen dazu im Haushaltsjahr 1999 und den folgenden Haushaltsjahren aus dem Modell- und Forschungstitel nicht gebundene Mittel in Höhe von jeweils 1,5 Millionen DM zur Ver- fügung. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Norbert Röttgen (CDU/ CSU) (Drucksache 14/306, Frage 77): Hält die neue Bundesregierung an der Realisierung der B56n(Siebengebirgsentlastung und Venusbergtunnel) fest, und in wel-cher Form beabsichtigt die Bundesregierung, auf das LandNordrhein-Westfalen einzuwirken, damit die Umweltverträg-lichkeitsstudien endlich zum Abschluß gebracht werden? Die beiden Umweltverträglichkeitsstudien zum En- nertaufstieg (Siebengebirgsentlastung) und Venusberg- tunnel wurden inzwischen abgeschlossen. Die Bundes- regierung wird nach Vorlage und Prüfung der Studien dann über den weiteren Planungsfortgang entscheiden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 78 und 79): Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der französischenRegierung über den Neubau einer Eisenbahnbrücke zwischenKehl und Straßburg im Rahmen des Projektes TGV-Ost (TGV:Train à Grand Vitesse)? Ist die Planung, die bauliche Umsetzung und die Finanzie-rung der Anschlußstrecke Straßburg/Kehl/Appenweier so recht-zeitig sichergestellt, daß auf deutscher Seite die Abnahme desTGV-Ost zeitgleich mit dessen Inbetriebnahme erfolgen kann? Zu Frage 78: Die französische Regierung hat im November 1998 die baldige Aufnahme von Gesprächen über die Rhein- brücke zwischen Kehl und Straßburg angeregt, die von der Bundesregierung begrüßt werden. Die Gespräche, zu denen die Bundesregierung bereits eingeladen hat, sollen sich jedoch nicht auf die Rheinbrücke beschränken, son- dern auch andere Teilprojekte der Schienenschnellbahn Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland einbeziehen, um die in der deutsch-französischen Vereinbarung vom 22. Mai 1992 vorgesehene gleichwertige Anbindung von Straßburg und Saarbrücken an das französische Hochge- schwindigkeitsnetz sicherzustellen. Zu Frage 79: Der Ausbau des rd. 17 km langen südlichen Astes der Schnellbahnverbindung Paris–Ostfrankreich–Südwest- deutschland von Kehl nach Appenweier ist verkehrlich erst im Zusammenhang mit den Neu- und Ausbaumaß- nahmen auf französischer Seite von Interesse. Der Maßnahmenumfang und die angestrebten Fahr- zeiten sind in der deutsch-ranzösischen Vereinbarung von 1992 über die Schnellbahnverbindung Paris–Ost- frankreich–Südwestdeutschland verabredet. Die deut- sche Seite hat stets betont, daß der südliche Ast auf deutscher Seite von Kehl nach Appenweier zeitgleich mit dem französischen Streckenast nach Straßburg fer- tiggestellt sein wird. Mit den Ausbaumaßnahmen zwi- schen Kehl und Appenweier wird insgesamt ein Fahr- zeitgewinn von drei Minuten erreicht. Die deutsche Seite hat aber auch immer wieder be- tont, daß sie dem Ausbau des nördlichen Astes die glei- che Bedeutung zumißt wie dem Ausbau des südlichen Astes. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 80): Befürwortet die Bundesregierung das „Projekt Frankfurt 21“,also den Bau eines Fernbahntunnels unter der Frankfurter Innen-stadt? Die Notwendigkeit, den Bahnknoten Frankfurt im Hinblick auf das künftige Verkehrsaufkommen umzuge- stalten, ist absehbar. Nach dem bisherigen Erkenntnis- stand könnte dies durch das Projekt „Frankfurt 21“ er- folgen. Es ist in erster Linie eine unternehmerische Entschei- dung der DB AG, ob und wie das Projekt „Frankfurt 21“ realisiert wird. Bund, Land Hessen und Stadt Frankfurt tragen bis zu einem gewissen Grad zur Finanzierung des Projektes bei. In welchem Umfang der Bund zur Finanzierung des Vorhabens beitragen kann, hängt von den mittelfristig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Die Höhe Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1257 (A) (C) (B) (D) der Beiträge des Bundes wäre in jedem Fall auf die Ko- sten derjenigen Maßnahmen im Eisenbahnknoten Frank- furt beschränkt, die auch ohne „Frankfurt 21“ durchge- führt werden müßten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Frage des Abgeordneten Klaus Haupt (F.D.P.) (Druck- sache 14/306, Frage 81) Welchen Einfluß kann die Bundesregierung in ihrer Verant-wortung für die Schieneninfrastruktur-Bedarfsplanung auf Ent-scheidungen der DB Netz AG zur Organisation der Schienenin-frastrukturplanung nehmen, und welche Möglichkeiten hatdie Bundesregierung, auf Vorhaben der DB Netz AG wie dieZentralisierung der Projekt- und Realisierungszentren (NPZ) derDB Netz AG am Standort Leipzig Einfluß zu nehmen? Mit Inkrafttreten der Bahnreform im Jahre 1994 ist die DB AG Eigentümerin der Schieneninfrastruktur der früheren Deutschen Bundesbahn und der früheren Deut- schen Reichsbahn geworden. Nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes gewährleistet der Bund unter ande- rem, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes Rechnung getragen wird. Dieser Verantwortung kommt der Bund dadurch nach, daß er nach dem Bundesschienenwe- geausbaugesetz und nach § 22 Absatz 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes Bundesmittel für Schienenin- frastruktur-Investitionen zur Verfügung stellt. Darüber hinausgehend nimmt er keinen Einfluß auf die unter- nehmensinterne Organisation und die Arbeitsabläufe in- nerhalb der DB AG. Denn dies wäre mit den Grundsät- zen der Bahnreform nicht vereinbar. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 82): Welche Schritte plant die Bundesregierung vor dem Hinter-grund der „Pallas“-Havarie zu ergreifen, um Folgen durchSchiffsunglücke für empfindsame Öko-Systeme wie das schles-wig-holsteinische Wattenmeer zukünftig zu vermeiden, und wiebeurteilt sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einernationalen Küstenwache, welche die landes- und bundeseigenenPolizei- und Küstenschutzeinheiten nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Coast guard“ unter einer einheitlichen Leitungzusammenfaßt und damit etwaige föderale Kompetenzüber-schneidungen überwindet? Hinsichtlich der vor dem Hintergrund der „Pallas“- Havarie zu ergreifenden Maßnahmen wird auf den dem Deutschen Bundestag am 18. November 1998 vorge- legten Zwischenbericht „Havarie des Frachters ,Pallas‘ in der Nordsee – Bergung, Schadensbegrenzung und Bekämpfung der Ölverschmutzung“ sowie insbesondere auf die Erklärung von Herrn Parlamentarischer Staatsse- kretär Ibrügger in der 16. Sitzung des Bundestags am 21. Januar 1999 verwiesen. Der dort angekündigte Endbericht, der in Kürze vor- gelegt werden wird, enthält auch eine vorläufige Be- wertung und daraus abgeleitete kurzfristige Maßnah- men. Im übrigen ist es die wesentliche Aufgabe der von Herrn Bundesminister Müntefering einberufenen unab- hängigen Expertenkommission unter dem Vorsitz von Herrn Senator a. D. Grobecker, Schlußfolgerungen aus der Aufarbeitung der „Pallas“-Havarie zu ziehen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zur Erhöhung der Effizienz der mit Überwachungs- und Vollzugsaufgaben beauftragten Bundesbehörden auf See wurde 1994 der Koordinierungsverbund „Küsten- wache“ gebildet. Die Tätigkeit der Küstenwache umfaßt den schiffahrtspolizeilichen, grenzpolizeilichen, zoll- rechtlichen und fischereiaufsichtlichen Aufgabenbe- reich. Schwerpunkt der gegenwärtigen Fortentwicklung ist die engere Zusammenarbeit mit den Küstenländern durch personelle Beteiligung der Wasserschutzpolizeien in den Küstenwachzentren des Bundes. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Havarie der „Pallas“ besteht insoweit nicht. Gleichwohl wird da- von ausgegangen, daß die obengenannte Expertenkom- mission im Rahmen ihrer Vorschläge für Optimierungen im Bund-/Küstenländer-Bereich auch prüfen wird, ob der Aufgabenbereich der Küstenwache auf das Unfall- management auszudehnen ist. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Siegfried Helias (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 83 und 84): Wurden die Mitarbeiter der Bundesministerien mit erstemDienstsitz in Bonn darüber informiert, daß es Überlegungengibt, den Anteil der Beschäftigten, die trotzdem nach Berlinwechseln sollen, auf bis zu 25 % anzuheben? Gibt es seitens der Bundesregierung Berechnungen, den An-teil der Mitarbeiter aus den Bundesministerien mit zweitemDienstsitz in Bonn, die in Bonn bleiben sollen, zu reduzieren? Zu Frage 83: Die Bundesregierung geht bei ihren Umzugsverlage- rungen von der bestehenden Gesetzes- und Vereinba- rungslage aus. Bei der Prüfung der Voraussetzungen zur Herstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der in Berlin mit einem 2. Dienstsitz vertretenen Bundesres- sorts hat die Bundesregierung am 16. Dezember 1998 festgestellt, daß eine strikte Obergrenze von 10 % des Gesamtpersonals nicht für alle Bonn-Ressorts ihre Ar- beits- und Funktionsfähigkeit in Berlin zu sichern ver- mag. In der heutigen Kabinettsitzung haben die Bundesmi- nisterin für Gesundheit, die Bundesministerin für Bil- dung und Forschung, die Bundesministerin für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Bun- deslandwirtschaftsminister und der Verteidigungsmi- 1258 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) nister erklärt, daß sie eine Änderung ihrer bisherigen Planung derzeit nicht für erforderlich halten. Dies gilt auch für die Personalausstattung mit etwa 10% des Ge- samtpersonals. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hält dagegen eine Ausweitung seiner bisherigen Planungen in organisatorischer und perso- neller Hinsicht für erforderlich. Die personelle Ausstat- tung des zweiten Dienstsitzes wird dabei von bisher rund 75 auf 181 Beschäftigte angehoben. Entsprechende Unterrichtungen des Personals bzw. der Personalvertretung sind erfolgt. Zu Frage 84: Nein. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Norbert Röttgen (CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 85): Wie hoch schätzt die Bundesregierung in dem Fall, daß ausden Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn bis zu25 % der Mitarbeiter nach Berlin wechseln müssen, den Arbeits-platzverlust für Bonn gegenüber früheren Plänen ein, und hatdie Bundesregierung für einen solchen Verlust Ausgleichsmaß-nahmen zugunsten von Bonn vorgesehen? Aus der soeben gegebenen Antwort auf die Frage des Kollegen Helias ergibt sich, daß nur der BMU seine Per- sonalausstattung im zweiten Dienstsitz von bisher rd. 75 auf 181 Beschäftigte erhöht. In dieser Zahl sind etwa 80 bereits in Berlin beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter enthalten. Ausgleichsmaßnahmen in diesem Rahmen sind von der Bundesregierung nicht vorgesehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 86 und 87): Gibt es einen Beschluß der Bundesregierung, daß die Anzahlder Mitarbeiter derjenigen Bundesministerien, die ihren erstenDienstsitz gemäß Berlin-Bonn-Gesetz in Bonn behalten, wegender Präsenz der Ministerien in der Bundeshauptstadt nach Berlinwechseln müssen, von ursprünglich 10 auf bis zu 25% gesteigertwerden kann? Gibt es Berechnungen oder Gutachten, aus denen sich ergibt,daß die Anzahl der Mitarbeiter dieser Bundesministerien zurHerstellung der Arbeitsfähigkeit in Berlin gesteigert werdenmuß? Zu Frage 86: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu der Frage des Kollegen Helias verwiesen. Zu Frage 87: Die Frage der organisatorischen und personellen Ausgestaltung der 2. Dienstsitze obliegt in dem von der Bundesregierung vorgegebenen Rahmen der Eigenver- antwortlichkeit des jeweiligen Ressorts. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine
    weitere Zusatzfrage des Kollegen Brähmig.



Rede von Klaus Brähmig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär,
zwei Zusatzfragen, die nicht den Freistaat Bayern betref-
fen, sondern das gesamte Bundesgebiet: Teilt die Bun-
desregierung die Auffassung, daß Hochzeitsfeiern und
andere Familienfeiern nicht öffentlich im Sinne des § 15
Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes sind – Sie sprachen
davon – und daß die GEMA diese Vermutung widerle-
gen muß?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wenn die GEMA Gebühren
    einfordert, muß sie natürlich nachweisen, daß eine öf-
    fentliche Veranstaltung stattgefunden hat. Insofern, den-
    ke ich, habe ich die Frage vorhin schon beantwortet. Es

    Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick






    (A) (C)



    (B) (D)


    kommt auf den Einzelfall an. Es kommt insbesondere
    bei Hochzeitsfeierlichkeiten darauf an, daß es den fami-
    liären und den Freundeskreis betrifft und daß andere Ge-
    sichtspunkte – wie gesagt, zum Beispiel der Werbung –
    keine Rolle spielen.