Arne Fuhrmann
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1245
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 27.1.99*
Andres, Gerd SPD 27.1.99
Behrendt, Wolfgang SPD 27.1.99*
Binding, Rudolf SPD 27.1.99*
Bläss, Petra PDS 27.1.99
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 27.1.99*
Brudlewski, Monika CDU/CSU 27.1.99
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 27.1.99
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27.1.99*
Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 27.1.99
Freitag, Dagmar SPD 27.1.99*
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 27.1.99
Hartnagel, Anke SPD 27.1.99
Hasenfratz, Klaus SPD 27.1.99
Heinrich, Ulrich F.D.P. 27.1.99
Hempelmann, Rolf SPD 27.1.99*
Dr. Hornhues,
Karl-Heinz
CDU/CSU 27.1.99*
Hornung, Siegfried CDU/CSU 27.1.99*
Jäger, Renate SPD 27.1.99*
Klemmer, Siegrun SPD 27.1.99
Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 27.1.99*
Kraus, Rudolf CDU/CDU 27.1.99
Lintner, Eduard CDU/CSU 27.1.99*
Lörcher, Christa SPD 27.1.99*
Lotz, Erika SPD 27.1.99*
Dr. Lucyga, Christine SPD 27.1.99*
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
CDU/CSU 27.1.99*
Michels, Meinholf CDU/CSU 27.1.99*
Müller (Berlin), Manfred PDS 27.1.99*
Neumann (Gotha),
Gerhard
SPD 27.1.99*
Nietan, Dietmar SPD 27.1.99
Dr. Pfaff, Martin SPD 27.1.99
Dr. Scheer, Hermann SPD 27.1.99*
Schloten, Dieter SPD 27.1.99*
von Schmude, Michael CDU/CSU 27.1.99*
Schütz (Oldenburg),
Dietmar
SPD 27.1.99*
Dr. Schwarz-Schilling,
Christian
CDU/CSU 27.1.99
Thönnes, Franz SPD 27.1.99*
Weis (Stendal), Reinhard SPD 27.1.99
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Westrich, Lydia SPD 27.1.99
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 27.1.99
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 27.1.99*
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 27.1.99
Wolf (Frankfurt),
Margareta
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.1.99
Zierer, Benno CDU/CSU 27.1.99*
——————
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegen-
heiten der Kultur und der Medien Dr. Michael Naumann
auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto
(Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 1):
Trifft es zu, daß der Bundesbeauftragte für Medien undKultur plant, einige der am 8. September 1988 berufenen Mit-glieder für die RIAS Berlin-Kommission, deren Amtszeit biszum 26. Oktober 2001 geht, vorzeitig abzuberufen?
Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers
vom 27. Oktober 1998 ist der Beauftragte der Bundesre-
gierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
in die dem Bundesministerium des Innern nach dem
deutsch-amerikanischen Abkommen über die RIAS
Berlin-Kommission vorbehaltene Rechtsposition einge-
treten. Wie auch in bezug auf andere vergleichbare
Gremien erwägt die neue Bundesregierung, personelle
Veränderungen vorzunehmen. Diese Erwägungen sind
noch nicht abgeschlossen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Frage 10):
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung die doppelteStaatsbürgerschaft nicht weiterhin nur in Ausnahmefällen ge-währt werden angesichts von Bekundungen zahlreicher einbür-gerungswilliger Ausländer, die deutsche Staatsangehörigkeit alszweite Staatsbürgerschaft vor allem wegen praktischer Vorteile– z. B. wegen der dann gegebenen visumfreien Reisemöglich-keiten in Europa – und nicht aus innerer Bindung an die deut-sche Kultur, Geschichte und Werteordnung anzustreben, undteilt die Bundesregierung die Ansicht, daß sich die Verleihungder deutschen Staatsangehörigkeit an Menschen, die sich inner-lich nicht an Deutschland binden wollen oder können, mit dernationalen Selbstachtung der Deutschen nicht vereinbaren ließe?
Nach Auffassung der Bundesregierung besteht ein öf-
fentliches Interesse an der Verleihung der deutschen
Staatsangehörigkeit an die rechtmäßig und auf Dauer in
Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer
schon deshalb, weil kein Staat es auf Dauer hinnehmen
1246 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
kann, daß ein zahlenmäßig bedeutender Teil seiner Be-
völkerung über Generationen hinweg außerhalb der
staatlichen Gemeinschaft steht und Wohnbevölkerung
und Staatsvolk immer weiter auseinanderklaffen. So
lebten Ende 1998 bereits ca. 2,28 Millionen Personen
mit ausländischer Staatsangehörigkeit 20 Jahre und län-
ger im Inland, etwa zwei Drittel der hier lebenden aus-
ländischen Kinder und Jugendlichen sind bereits in
Deutschland geboren.
Insbesondere die bisherige, am Grundsatz der Ver-
meidung von Mehrstaatigkeit orientierte Einbürge-
rungspraxis hat den Erwerb der deutschen Staatsangehö-
rigkeit erschwert. Mit dem Wegfall dieses Hindernisses
würde der Staatsangehörigkeitserwerb deutlich erleich-
tert, so daß eine – auch unter demokratischen Gesichts-
punkten erwünschte – stärkere Kongruenz zwischen
Wohnbevölkerung und Staatsvolk hergestellt wird.
Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums des In-
nern für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
enthält eine Reihe von Bestimmungen, die sicherstellen,
daß nur Personen eingebürgert werden, die in die deut-
schen Rechts- und Lebensverhältnisse integriert sind.
Dazu müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– langjähriger Inlandsaufenthalt,
– Besitz einer erforderlichen ausländerrechtlichen Auf-
enthaltsgenehmigung, die einen dauernden Inlands-
aufenthalt ermöglicht,
– hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
– uneingeschränkte Unterhaltsfähigkeit (kein Einbürge-
rungsanspruch bei Bezug von Sozial- oder Arbeitslo-
senhilfe),
– Straflosigkeit (Ausnahme bei Bagatelldelikten) und
– ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demo-
kratischen Grundordnung.
Weitere Sicherungen sind die Einführung einer
„Schutzklausel“ (keine Einbürgerung von Verfassungs-
feinden und extremistischen Ausländern) und die Ein-
führung einer neuen Bestimmung, die für den Fall, daß
ein deutscher Doppelstaater freiwillig in die Streitkräfte
oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines
ausländischen Staates eintritt, den Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit vorsieht.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Wolfgang Zeitlmann (CDU/
CSU) (Drucksache 14/306, Frage 14):
Ist die Äußerung des Bundesministers des Innern, OttoSchily, in dem von der Bild-Zeitung am 21. Januar 1999 ver-öffentlichten Interview: „Ich biete an, daß wir mit zwei DrittelnMehrheit im Bundestag die Verfassung ändern und das Instru-ment des Volksentscheides einführen. Dann können wir ja dieBevölkerung abstimmen lassen.“ so zu verstehen, daß die Bun-desregierung bereit ist, das parlamentarische Verfahren zur Än-derung des Staatsangehörigkeitsrechts ruhen zu lassen bis einparlamentarisches Verfahren über die Einführung eines Volks-entscheides abgeschlossen ist?
Nein.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhard Pick auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.)
(Drucksache 14/306, Frage 35):
Existieren weitere internationale Haftbefehle – auch dritterLänder – gegen die Mitglieder der PKK?
Soweit ein Mitglied der PKK im Verdacht steht, an
einer Straftat wie etwa Mord, Raub, Brandstiftung oder
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung be-
teiligt gewesen zu sein, kann die Person auf der Grund-
lage eines entsprechenden Haftbefehls international zur
Fahnung ausgeschrieben werden. Die Zugehörigkeit zur
PKK allein rechtfertigt noch keinen Haftbefehl und
daher keine internationale Ausschreibung zur Festnah-
me.
Internationale Ausschreibungen zur Festnahme – auf
der Grundlage deutscher Haftbefehle – bestehen derzeit
gegen neun Beschuldigte, die als Mitglieder oder Rä-
delsführer einer innerhalb des Funktionärskörpers der
PKK bestehenden terroristischen Vereinigung aufgrund
von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesge-
richtshofes gesucht werden. Bei sieben dieser Beschul-
digten besteht auch der dringende Verdacht weiterer
Straftaten.
Ob andere Länder PKK-Mitglieder zur Festnahme
ausgeschrieben haben, ist der Bundesregierung nicht be-
kannt.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg
(CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 38):
Bezieht sich die Berechnung der finanziellen Auswirkungender geplanten Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungs-verhältnisse hinsichtlich der Steuermindereinnahmen auf dieFallzahl von 2,5 Millionen Personen mit geringfügiger Beschäf-tigung oder 5,63 Millionen geringfügig Beschäftigte?
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen der
geplanten Neuregelung der geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnisse legt eine Fallzahl von 2,5 Millionen
Personen mit geringfügiger Beschäftigung zugrunde.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/
CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 39 und 40):
Ist die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt worden, daß derneue Gesetzentwurf zur ökologischen Steuerreform ebenfallseine wettbewerbsverzerrende Subvention dahin gehend enthält,indem Produzierende Betriebe, die auch gleichzeitig Handels-filialen unterhalten, gegenüber ihren Wettbewerbern, die nurHandel betreiben, subventioniert werden, und ist dies nichtebenfalls ein Verstoß gegen den EU-Vertrag?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1247
(A) (C)
(B) (D)
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entla-stung von Familien mit Kindern hat in den Regierungsfraktioneneine breite Steuererhöhungsdebatte begonnen, und wie will dieBundesregierung die Finanzierung der Steuerausfälle bis zu35 Mrd. DM ausgleichen; sind vielleicht Steuererhöhungen biszum Jahr 2002 geplant?
Zu Frage 39:
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die EU-
Kommission die in dem geplanten Gesetz zum Einstieg
in die ökologische Steuerreform vorgesehenen Sonder-
regelungen für das Produzierende Gewerbe als geneh-
migungspflichtige, aber auch genehmigungsfähige Bei-
hilfe im Sinne des Art. 92 Abs. 1 EG-Vertrag bewertet.
Eine verbindliche Äußerung der Kommission liegt
noch nicht vor.
Wegen der möglichen Beihilfetatbestände wird die
Bundesregierung die geplante Regelung in dem durch
Art. 93 Abs. 3 EG-Vertrag vorgesehenen Notifizie-
rungsverfahren der Kommission zur Genehmigung vor-
legen.
Im Übrigen stellt die Sonderregelung für das Produ-
zierende Gewerbe nach Auffassung der Bundesregie-
rung keine „wettbewerbswidrige Subvention“ dar.
Zu Frage 40:
Die Bundesregierung wird rechtzeitig einen Gesetz-
entwurf vorlegen, der die Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts beachtet und den haushaltspolitischen
Notwendigkeiten Rechnung trägt. Einzelheiten hierzu
können derzeit – eine Woche nach Bekanntwerden der
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – nicht
bekanntgegeben werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber
verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2000 die Kin-
derbetreuungskosten und spätestens bis zum 1. Januar
2002 die Abziehbarkeit des Haushaltsfreibetrags neu zu
regeln. Die Regelungen sind zunächst weiterhin an-
wendbar; finanzielle Auswirkungen ergeben sich somit
erst ab dem Haushaltsjahr 2000. Die Bundesregierung
hält Aussagen über Steuermindereinnahmen von bis zu
35 Mrd. DM für voreilig und überhöht.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/306 Frage 41):
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung bezüglichdes Vorschlages einer befristeten Befreiung der neuen Bundes-länder von der geplanten Steuererhöhung auf Elektroenergie,angesichts der Tatsache, daß der CO2-Rückgang von 1990 bis1995 in Deutschland ausschließlich auf die Senkung in Ost-deutschland zurückzuführen ist, während er in Westdeutschlandabsolut anstieg, und der Anteil fernwärmeversorgter Wohnungenin Ostdeutschland um das Dreifache höher liegt als in West-deutschland?
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeiten,
Ausnahmen von der „Ökosteuer“, also von der Strom-
steuer und der Mineralölsteuererhöhung, für einzelne
oder mehrere Bundesländer vorzusehen. Solche Aus-
nahmen lassen sich weder durch die in der Vergangen-
heit erfolgte CO2-Reduktion noch durch die Dichte derFernwärmeversorgung in einzelnen Bundesländern
rechtfertigen. Insbesondere für den weiteren Aufbau der
Wirtschaft in den neuen Bundesländern sind das Strom-
und das Mineralölsteuergesetz keine geeigneten Instru-
mente.
Ausnahmen von der Besteuerung schwächen die
Wirkung der ökologischen Steuerreform, von der auch
in den neuen Bundesländern sowohl die Wirtschaft als
auch die Bürgerinnen und Bürger durch die damit finan-
zierte Senkung der Lohnnebenkosten profitieren sollen.
Ausnahmen bedeuten überdies stets höheren Verwal-
tungsaufwand, was dem Leitbild des „modernen Staa-
tes“ widerspricht.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/306, Frage 42):
Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit derVerabschiedung der Post-Universaldienstleistungsverordnung zurechnen, die notwendige Grundlage einer Entscheidung über diebei der Beschlußkammer der Regulierungsbehörde für Tele-kommunikation und Post anhängigen Anträge auf Verpflichtungder Deutschen Post AG zur Errichtung einer Postfiliale oderPostagentur ist?
Die Post-Universaldienstleistungsverordnung befin-
det sich zur Zeit in der Ressortabstimmung. Sie soll in
Kürze dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt
werden, um sie sodann – wie im Postgesetz vorgese-
hen – dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur
Zustimmung zuzuleiten. Nach Abschluß des förmlichen
Verfahrens kann die Verordnung dann in Kraft treten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 43):
Wie beurteilt die Bundesregierung die kurz-, mittel- undlangfristigen arbeitsmarkt-, sozial- und wettbewerbspolitischenEntwicklungen der deutschen Werftindustrie, insbesondere vordem Hintergrund der Abwertung des Koreanischen Won undder Unterstützung der asiatischen Werften durch den Internatio-nalen Währungsfonds, die zu Wettbewerbsverzerrungen durchrelative Kostenvorteile zugunsten der koreanischen Anbieter ge-führt haben dürften, bzw. welche Maßnahmen gedenkt die Bun-desregierung zu ergreifen, um auf europäischer wie nationalerEbene derartige mögliche wettbewerbspolitische Verzerrungenzu Lasten der deutschen Werftindustrie zu kompensieren bzw.bei negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sozialpoli-tisch abzufedern oder in Zukunft zu vermeiden?
Als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise in Süd-
ostasien waren die koreanischen Werften im Zeitraum
Herbst 1997 bis etwa Mai 1998 nicht in der Lage,
notwendige Anzahlungen ausländischer Reeder für
1248 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
Schiffsaufträge durch koreanische Banken zu garantie-
ren. Dies hatte zur Folge, daß in diesem Zeitraum deut-
sche bzw. europäische Werften ein erhebliches Auf-
tragsvolumen mit einer Auslastung bis etwa Ende
1999/Anfang 2000 akquirieren konnten (Das Auftrags-
volumen lag 1998 mit über 6,6 Millionen DM wesent-
lich über den Vorjahren mit durchschnittlich 5 Millionen
DM). Die koreanische Regierung hat sich ab Mai 1998
wieder bereit erklärt, über die staatliche Außenhandels-
bank Garantien für Anzahlungen ausländischer Reeder
bereitzustellen. Aufgrund des wechselkursbedingten
Preisvorteils kam es zu einem erheblichen Auftragsein-
gang für die koreanischen Werften und zu einem ent-
sprechendem Auftragsrückgang bei den deutschen/euro-
päischen Werften im zweiten Halbjahr 1998.
Die von mehreren Seiten geäußterten Vermutungen,
die Kredite des IWF zur Stabilisierung der koreanischen
Währung bzw. des koreanischen Bankensektors würden
– zumindest indirekt – auch der koreanischen Schiff-
bauindustrie zugute kommen, haben sich nicht bestätigt.
Die enormen Preisvorteile koreanischer Werften von
ca. 30 % beruhen vielmehr auf der starken Abwertung
des Won, einer erheblichen Lohnkürzung sowie einem
gravierenden Beschäftigtenabbau. Trotzdem ist eine
sorgfältige Verwendungskontrolle der IWF-Mittel ange-
bracht. Auf entsprechende Nachfragen der Bundes-
regierung sagte der IWF-Stab zu, die Entwicklung auf-
merksam zu beobachten und gegebenenfalls über neuere
Erkenntnisse zu berichten. Wichtiger ist es aber, darauf
zu achten, daß die Auflagen des IWF, wie z. B.
– Umstrukturierung des Bankensektors,
– Abbau staatlicher Subventionen,
– Eliminierung staatlicher Einflußnahme auf die Kre-
ditvergabe,
– Einführung neuer Rechnungslegungsvorschriften,
– Beseitigung gruppeninterner Kreditgarantien,
– Reform des Konkursrechts,
– Deregulierung des Arbeitsmarktes und Ausbau so-
zialer Sicherungssysteme,
von der südkoreanischer Regierung erfüllt werden. Die
Befolgung dieser Auflagen wird regelmäßig vom IWF
kontrolliert. Dies ist ein entscheidender Schritt zur
Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen.
Daneben ist erkennbar, daß mit der zunehmenden Auf-
wertung des Won die derzeitigen Kostenvorteile sukzes-
sive zurückgehen werden.
Um die schwierigen Wettbewerbsbedingungen für
die deutsche Schiffbauindustrie teilweise zu kompen-
sieren, hat die Bundesregierung im Entwurf des Haus-
halts 1999 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 50 Millionen DM für auftragsbezogene Beihilfen
(= Wettbewerbshilfe) für Aufträge des Jahres 1999
vorgesehen. Bei einer Beteiligung der Länder am Pro-
gramm entsprechend dem geltenden Finanzierungs-
schlüssel (Bund 1/3, Länder 2/3) würden insgesamt
150 Millionen DM zur Verfügung stehen. Mit diesem
Betrag könnte ein Auftragsvolumen von mindestens
2,14 Mrd. DM gefördert werden. Soweit Zinszuschüsse
(= Werfthilfe) zur Finanzierung von Aufträgen benötigt
werden, können vorhandene Programmittelreste ver-
wendet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewie-
sen, daß auch in 1999 ca. 210 Millionen DM Barmittel
als Zinszuschüsse für laufende Kredite im Schiffbau
aufgewendet werden.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung,
entsprechend den Zielen der ab dem 1. Januar 1999 gel-
tenden Verordnung über Beihilfen im Schiffbau, eine
deutliche Aufstockung der Forschungsförderung.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die
Fragen des Abgeordneten Bodo Seidenthal (SPD)
(Drucksache 14/306, Fragen 44 und 45):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die EU-Richtlinie95/16/EG in nationales Recht umgesetzt wurde, aber die dar-aus für Industrie und Überwachungsinstitutionen harmonisierteNorm EN81 – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – nochnicht veröffentlicht ist, und welche Gründe sind aus Sicht derBundesregierung dafür maßgebend?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es bei der Pu-blikation von Normen zu Verzögerungen kommt, weil es hierfürnur einen gewerblichen Anbieter gibt, und was gedenkt dieBundesregierung zu tun, um die zeitnahe Veröffentlichung vonNormen für die Industrie sicherzustellen?
Zu Frage 44:
Die EU- Richtlinie 95/16/EG (Richtlinie des Europäi-
schen Parlamentes und des Rates vom 29. Juni 1995 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über Aufzüge) wurde mit der 12. Verordnung zum Ge-
rätesicherheitsgesetz vom 17. Juni 1998 in nationales
Recht umgesetzt
Die Erarbeitung von harmonisierten Normen liegt
nicht in der Verantwortung der Mitgliedsstaatten, son-
dern erfolgt im Auftrag der Europäischen Kommission
durch die Europäischen Normungsorganisationen (hier:
CEN – Comité Européen de Normalisation). Die euro-
päische Norm EN 81 (Sicherheitsregeln für die Kon-
struktion und den Einbau von Aufzügen) wurde im
August 1998 von CEN verabschiedet. Damit diese Norm
als harmonisierte Norm im Sinne des Artikels 5 der EU-
Richtlinie 95/16/EG zur Ausfüllung der grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen herangezo-
gen werden kann, muß die Europäische Kommission
deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Ge-
meinschaften veröffentlichen. Dies ist bisher noch nicht
geschehen
Unabhängig davon erfolgt gegenwärtig durch das
DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) die Umset-
zung in eine nationale Norm. Die Veröffentlichung er-
folgt in deutscher Sprache, was zuächst den Abgleich
der deutschen Sprachfassung mit der englischen und
französischen erfordert. Dies geschieht zur Zeit.
Der Druck der DIN EN 81 erfolgt in Kürze. Bis zur
Veröffentlichung als DIN-Norm kann die EN 81 bereits
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1249
(A) (C)
(B) (D)
jetzt als Vormanuskript beim Beuth Verlag GmbH
(Verlag des DIN) bezogen weden.
Zu Frage 45:
Die Bundesregierung teilt dies Auffassung nicht.
Der Verkauf von Normen stellt die Haupteinnahme-
quelle des DIN zur Deckung der durch die Normenerar-
beitung entstehenden Kosten dar. Das DIN und der DIN-
eigene Beuth-Verlag, der die Normen vertreibt, haben
ein sehr hohes Eigeninteresse, neue oder aktualisierte
Normen so schnell wie möglich der Wirtschaft zur Ver-
fügung zu stellen.
Zeitbestimmend für die Herausgabe einer nationalen
Norm sind vor allem die bis zur Drucklegung noch
durchzuführenden inhaltlichen und sprachlichen Anpas-
sungen. Für den Druck selbst steht dem DIN ein hoch-
modernes Printsystem im Beuth-Verlag zur Verfügung.
Der Bundesregierung ist Kritik an der Leistungsfähig-
keit des Beuth-Verlages nicht bekannt geworden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache
14/306, Frage 46):
Unterstützt die Bundesregierung Forderungen an die Länder,die gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen mit dem Zielzu ändern, daß öffentliche Energieversorgungsunternehmen, dievon den Gemeinden in unterschiedlichen Rechtsformen betrie-ben werden, auch außerhalb des Gemeindegebietes ansässigeKunden mit Strom, Gas oder anderen Energiearten beliefernkönnen, und welchen eigenen Handlungsbedarf sieht die Bun-desregierung in dieser Frage gegebenenfalls?
Mit der Reform des Energiewirtschaftrechts und der
zum Jahreswechsel in Kraft getretenen GWB-Novelle
sind geschlossene Versorgungsgebiete, wie sie die Ener-
gieversorgungsunternehmen bislang kannten, abge-
schafft. Der damit eröffnete Wettbewerb bei den lei-
tungsgebundenen Energien stellt auch kommunale Un-
ternehmen, die für die Energieversorgung in Deutsch-
land traditionell eine wichtige Rolle spielen, vor beson-
dere Herausforderungen.
Mit Blick auf eine chancengleiche Marktteilnahme
hat die Bundesregierung deshalb Verständnis für das
Bestreben kommunaler Unternehmen, künftig auch
Strom- und Gaskunden außerhalb ihrer Gemeindege-
biete beliefern zu können.
Insoweit sind aber keine Entscheidungen des Bundes,
sondern der Länder erforderlich. Denn diese sind im
Rahmen des Kommunalrechts für das Gemeindewirt-
schaftsrecht zuständig. Die Bundesregierung begrüßt,
daß auf Länderebene in Arbeitskreisen der Wirtschafts-
und Innenministerkonferenzen inzwischen geprüft wird,
ob das Gemeindewirtschaftsrecht im Hinblick auf die
Strom- und Gasversorgung geändert werden sollte.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck-
sache 14/306, Frage 47):
Wann wird das durch die Bundesregierung im Dezember1998 angekündigte 100 000-Solar-Dächer-Programm gestartet,und wie hoch sind die Mittel, die dafür in den Bundeshaushalteingestellt werden?
Das 100 000 Dächer-Solarstrom-Programm ist am
1. Januar 1999 in Kraft getreten. Die Richtlinien wurden
im Bundesanzeiger Nr. 13 vom 21. Januar 1999, Seite
770–771 veröffentlicht und ins Internet eingestellt. An-
tragberechtigt sind Privatpersonen. Freiberuflich Tätige
sowie kleine und mittlere private Unternehmen sind an-
tragberechtigt, sobald die Zustimmung der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften dazu vorliegt. Die
Anträge sind bei den örtlichen Kreditinstituten (Haus-
banken) zu stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) hat die Geschäftsbanken per Bankenrundschrei-
ben informiert.
Für das Programm sind für 1999 Mittel in Höhe von
1 Million DM in den Haushalt eingestellt, die für be-
gleitende Studien zur Verfügung stehen sollen. Darüber-
hinaus sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
180 Millionen DM eingestellt worden.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Fragen 48 und 49)
Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen desDeutschen Juristinnenbundes, „einer der ersten nach Beginn derEU-Präsidentschaft vorgelegten Gesetzentwürfe (gemeint ist dieNeuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse) seinicht nur ein frauenpolitisches Ärgernis, sondern würde auchin eklatanter Weise das europäische Gemeinschaftsrecht ver-letzen“?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Parlamen-tarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen,Dr. Barbara Hendricks, ausweislich der Drucksache 14/244(Antwort auf Frage 38) bei der Steuerausfallberechnung 2,5Millionen Personen mit geringfügiger Beschäftigung zugrundelegt, jedoch bei der Begründung im Gesetzentwurf der Fraktio-nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Neuregelungder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 5,63 Millio-nen Beschäftigten mit diesen Arbeitsverhältnissen ausgegangenwird?
Zu Frage 48:
Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt die
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse nicht gegen EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem
Urteil vom 14. Dezember 1995 festgestellt, daß die be-
stehende Rechtslage mit dem EG-Recht vereinbar ist.
Gegenüber dem geltenden Recht wird die Neuregelung
der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse den
Schutz der betroffenen Frauen in der Sozialversicherung
1250 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
verbessern. Durch die Zusammenrechnung von nicht ge-
ringfügiger Hauptbeschäftigung und geringfügiger Ne-
benbeschäftigung wird die geringfügige Nebenbeschäf-
tigung grundsätzlich in die Sozialversicherung einbezo-
gen. Im übrigen wird die Option eröffnet, durch die Ent-
richtung von Beiträgen in der Rentenversicherung
Pflichtbeitragszeiten zu erwerben. Diese Option wird in
der Praxis insbesondere den Frauen zugutekommen.
Die Bundesregierung geht darüber hinaus davon aus,
daß insbesondere die betroffenen Frauen in der Regel
ohnehin in der Krankenversicherung versichert sind. Es
verbleiben somit nur noch wenige Gruppen, die im
Rahmen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
keinen Sozialversicherungsschutz erwerben. Dies ist je-
doch auch weiterhin strukturell bedingt, also nach der
Rechtsprechung des EuGH mit dem EU-Recht verein-
bar.
Zu Frage 49:
Die bei der Steuerausfallberechnung verwendete An-
zahl von 2,5 Millionen geringfügig beschäftigten Perso-
nen steht nicht im Widerspruch zu der in der Begrün-
dung zum Gesetzentwurf genannten Anzahl von 5,63
Millionen, die auf einer Untersuchung des Instituts für
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zur
,,Sozialversicherungsfreien Beschäftigung“ (ISG-Studie)
beruht.
Bei den Steuerausfallberechnungen wird mit ganzjäh-
rig Beschäftigten mit 500 DM Monatsentgelt (= 6 000
DM p.a.) gerechnet. Die ISG-Studie bezieht dagegen
nachweislich zahlreiche Aushilfstätigkeiten, Ferienjobs
von Schülern/Studenten und sonstige Bagatellfälle mit
ein, die für Steuerausfallberechnungen kaum ins Ge-
wicht fallen.
Die seit 1987 im Fünfjahresrhythmus vom Bundesmi-
nisterium für Arbeit in Auftrag gegebene Studie verfolgt
vor allem das Ziel, möglichst alle sozialversicherungsfrei-
en Beschäftigungsverhältnisse zu erfassen und deren
Strukturen zu durchleuchten. Sie gibt damit das gesamte
Feld der sozialversicherungsfreien Beschäftigung wieder.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann (CDU/
CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 50 und 51):
Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung die Zu-nahme der Zahl der geringfügig Beschäftigten (getrennt nachOst und West) nach der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzevon 620 DM auf 630 DM in den alten Bundesländern und von530 DM auf 630 DM in den neuen Bundesländern ausfallen?
Inwieweit läßt sich diese abzusehende Ausweitung der ge-ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Angleichungder Geringfügigkeitsgrenze mit dem Ziel der Eindämmung die-ser Beschäftigungsverhältnisse vereinbaren?
Zu Frage 50:
Die jährliche Dynamisierung der Geringfügigkeits-
grenze hat isoliert betrachtet – d.h. unter Ausklamme-
rung der mittel- bis langfristigen Effekte – nur geringfü-
gige Bedeutung für die Zunahme der geringfügigen Be-
schäftigung. Daher kann für die alten Bundesländer auf-
grund der nunmehr letztmaligen Erhöhung um 10 DM
davon ausgegangen werden, daß sich das Ausmaß der
geringfügigen Beschäftigung dadurch nicht ändert.
Ob und in welchem Umfang es einen Zuwachs bei
der geringfügigen Beschäftigung in den neuen Bundes-
ländern geben wird, läßt sich derzeit nicht beurteilen.
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung nimmt nicht an, daß die letzt-
malige Dynamisierung und Angleichung der Geringfü-
gigkeitsgrenze insgesamt zu einer erheblichen Zunahme
der Zahl der geringfügig Beschäftigten führen wird.
Vielmehr geht sie davon aus, daß bereits kurzfristig
durch die Zusammenrechnung mit Hauptbeschäftigun-
gen und mittelfristig durch die Festschreibung der Gren-
ze auf 630 DM die Ausweitung dieser Beschäftigungs-
verhältnisse eingedämmt wird.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Thomas Strobl (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/306, Fragen 52 und 53):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des DeutschenGewerkschaftsbundes (DGB), die geplante Neuregelung der ge-ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse verfehle das Ziel, diegeringfügige Beschäftigung einzuschränken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der DeutschenAngestelltengewerkschaft (DAG), die Steuerfreiheit der 630-Mark-Verträge verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbe-handlung von Einkommen und es sei verfassungsmäßig bedenk-lich, daß künftig für geringfügige Beschäftigungen Beiträge zurSozialversicherung für die Arbeitnehmer nicht grundsätzlichzum Anspruch auf Leistungen führen?
Zu Frage 52:
Die von Ihnen angesprochene Neuregelung der ge-
ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat folgende
Kernpunkte:
– Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630
DM monatlich.
– Bei Arbeitnehmern grundsätzlich Zusammenrech-
nung von Hauptbeschäftigung und (geringfügiger)
Nebenbeschäftigung, so daß – im Gegensatz zum
geltenden Recht – auch das Arbeitsentgelt aus der
Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig wird.
– Soweit ausschließlich ein 630-DM-Vertrag vorliegt,
Einführung eines Pauschalbeitrags des Arbeitgebers
zur Rentenversicherung (Höhe: 12% des Bruttoent-
gelts) und zur Krankenversicherung (Höhe: 10 % des
Bruttoentgelts).
– In der Rentenversicherung Optionsmöglichkeit für
die geringfügig Beschäftigten, den Pauschalbeitrag
des Arbeitgebers (12%) auf den vollen Beitrag
(19,5%) aufzustocken mit der Folge, daß vollwertige
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1251
(A) (C)
(B) (D)
Pflichtbeitragszeiten erworben werden; liegt das Ar-
beitsentgelt unter 300 DM monatlich, ist ein Min-
destbeitrag auf der Basis von 300 DM zu zahlen, um
ungerechtfertigte Rentenvorteile zu vermeiden.
– Im Lohnsteuerrecht Steuerfreiheit für Verdienste von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, wenn die
Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung zusam-
men mit anderen steuerpflichtigen Einkommen mo-
natlich 630 DM nicht übersteigen; diese Regelung
wirkt sich im wesentlichen zugunsten von Frauen aus.
In ihrer Gesamtwirkung dämmen bereits diese Rege-
lungen versicherungsfreie Beschäftigungen ein und stär-
ken die Finanzgrundlagen der Sozialversicherung.
Außerdem erhält der Betriebsrat erweiterte Mitbestim-
mungsrechte, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
geringfügiger und anderen Beschäftigungen gewährlei-
sten und die Aufsplittung von Arbeit zu Lasten der Be-
schäftigten verhindern.
Zu Frage 53:
Die Bundesregierung hat die Verfassungsmäßigkeit
der vorgesehenen Neuregelungen eingehend geprüft;
diese sind verfassungsrechtlich gut begründbar. Auf die
Gesetzesbegründung wird verwiesen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Frage 54):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf dieStatistik der Beschäftigtenzahlen und die Arbeitslosenquotedurch die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Sozial-versicherung?
Die Bundesregierung erwartet von dem im Rahmen
der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die
Sozialversicherung nunmehr vorgesehenen verbesserten
Meldeverfahren eine genauere Erfassung dieses Be-
schäftigungssegments. Dies wird zu einer Verbesserung
der statistischen Darstellung und damit zu mehr Tran-
sparenz der daraus abgeleiteten Aussagen führen.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
der Abgeordneten Renate Diemers (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Fragen 55 und 56):
Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß diesoziale Sicherung der Frauen verbessert wird, wenn 10% Kran-kenversicherungsbeiträge und 12% Rentenbeiträge des Arbeit-gebers keinen Leistungsanspruch nach sich ziehen, weder eineRentenanwartschaft erworben wird noch ein Schutz im Falle derInvalidität besteht und der wichtige Bereich der Arbeitslosen-versicherung keine Beachtung findet?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß beieiner eingefrorenen 1/7-Lösung, in der keine regelmäßigen An-passungen an das allgemeine Niveau erfolgen, die „630-DM-Beschäftigten“ zukünftig von Jahr zu Jahr immer mehr „unterTarif“ arbeiten werden und nicht gerade dadurch für die Arbeit-geber ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, weiterhin Nor-malverträge in 630-DM-Jobs umzuwandeln?
Zu Frage 55:
Zum einen wird durch die Zusammenrechnung von
nicht geringfügiger Hauptbeschäftigung und geringfügi-
ger Nebenbeschäftigung die geringfügige Nebenbe-
schäftigung grundsätzlich in die Sozialversicherung ein-
bezogen. In den übrigen geringfügigen Beschäftigungs-
verhältnissen wird die Option eröffnet, durch die Ent-
richtung von Beiträgen in der Rentenversicherung
Pflichtbeitragszeiten zu erwerben. Diese Option wird in
der Praxis insbesondere den Frauen zugutekommen.
Bei dieser Option für die Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung können mit den Pflichtbeiträgen
(bezogen auf eine Mindestbemessungsgrundlage von
300 DM monatlich) für eine geringfügige Beschäftigung
sämtliche Ansprüche der Rentenversicherung erworben
werden (Anspruch auf Rehabilitation, auf Rente wegen
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, auf vorgezogene Al-
tersrenten, auf eine Rentenberechnung nach Mindestein-
kommen). Hierdurch wird insbesondere dem Bedürfnis
auf Invaliditätsschutz und Alterssicherung der Frauen
Rechnung getragen, die in bislang ungeschützten Be-
schäftigungen erwerbstätig waren.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß insbeson-
dere die betroffenen Frauen in der Regel ohnehin in der
Krankenversicherung versichert sind. In der Arbeitslo-
senversicherung setzt ein Leistungsanspruch voraus, daß
die Leistungsberechtigten mindestens 15 Stunden wö-
chentlich arbeiten können und arbeiten wollen; wegen
dieser Besonderheit ist es nicht gerechtfertigt, geringfü-
gig Beschäftigte in die Versicherungspflicht einzubezie-
hen.
Zu Frage 56:
Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht.
Sie geht davon aus, daß sowohl durch die Zusammen-
rechnung von nicht geringfügiger Hauptbeschäftigung
und geringfügiger Nebenbeschäftigung als auch durch
die Festschreibung der 630-DM-Grenze die geringfügi-
gen Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer zurückgehen,
da diese Beschäftigungsform für Arbeitgeber und Ar-
beitnehmer zunehmend unattraktiv wird.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Fragen 57 und 58):
Inwiefern hat die Bundesregierung der besonderen Situationder Beschäftigten in privaten Haushalten bei dem Gesetzentwurffür eine Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-nisse Rechnung getragen, und welche Vorteile für die sozialeAbsicherung der Betroffenen ergeben sich daraus?
1252 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, umein weiteres Abgleiten der Beschäftigung im privaten Haushaltin die Schwarzarbeit zu verhindern?
Zu Frage 57:
Auch die in Privathaushalten geringfügig Beschäf-
tigten erhalten eine Option auf eine verbesserte Alterssi-
cherung. Dies stellt häufig auch den Einstieg in eine ei-
genständige Alterssicherung dieser Frauen dar.
Durch die Neuregelung werden die 630-DM-Jobs in
den Privathaushalten in das allgemeine Meldeverfahren
integriert. Dadurch müssen diese Tätigkeiten der Sozial-
versicherung mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt
angegeben werden. Das verbessert die Kontrollmöglich-
keiten zum Schutz dieser Beschäftigten.
Zu Frage 58:
Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Neure-
gelung kein Abgleiten der Beschäftigung in privaten
Haushalten in die Schwarzarbeit. Die Neuregelung führt
im Gegenteil schon deshalb zu einem verstärkten Inter-
esse an legalen Beschäftigungsverhältnissen auch in pri-
vaten Haushalten, weil die Arbeitnehmer mit einem
grundsätzlich niedrigeren Arbeitnehmerbeitrag (7,5 Pro-
zent) als in einem nichtgeringfügigen Beschäftigungs-
verhältnis vollen Rentenversicherungsschutz erwerben
können.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/306, Fragen 59 und 60):
Sieht die Bundesregierung den weiter bestehenden Aus-schluß – abgesehen von Sanitäts- und Musikdienst – von Frauenaus allen Bereichen der Streitkräfte, die damit verbundene Be-einträchtigung der Berufschancen sowie die Laufbahnnachteilevon bereits im Dienst befindlichen weiblichen Soldaten als kon-form mit der Verpflichtung nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG an,wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe-rechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Be-seitigung bestehender Nachteile hinzuwirken hat?
In welchem Umfang haben die NATO-Partner nach Kenntnisder Bundesregierung ihre Streitkräfte für den freiwilligen Dienstweiblicher Soldaten geöffnet?
Zu Frage 59:
Es ist zweifellos richtig, daß der Verfassungsgesetz-
geber die Ergänzung des Gleichheitssatzes um die
Staatszielbestimmung des Artikels 3 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes mit bestimmten Erwartungen verbunden
hat. Jedoch bleiben aktive Maßnahmen zur Umsetzung
dieser Staatszielbestimmung auch weiterhin nur bis zur
Grenze der gleichheitsrechtlichen Sonderregelung des
Artikels 12a Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes mög-
lich, die einen Dienst von Frauen mit der Waffe verbie-
tet. Die Bundesregierung sieht sich in dieser Rechtsauf-
fassung durch die Rechtsprechung bestätigt. Auch das
Bundesverwaltungsgericht sieht trotz Anfügung des Ar-
tikels 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes in einem Be-
schluß vom 30. Januar 1996 weiterhin Artikel 12a Ab-
satz 4 Satz 2 des Grundgesetzes als Spezialvorschrift mit
Vorrang vor Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes an.
Es hat deshalb die laufbahnrechtlichen Bestimmungen
der Bundeswehr, die freiwillig dienenden Frauen den
Zugang zu anderen als den Laufbahnen des Sanitäts-
und des Militärmusikdienstes verwehren, als verfas-
sungsrechtlich unbedenklich bezeichnet.
Zu Frage 60:
Mit Ausnahme von Italien ist in allen NATO-
Mitgliedsstaaten, die Streitkräfte unterhalten, der frei-
willige Dienst für Frauen möglich.
Zwölf Staaten haben die Kampfunterstützungstruppen
für Frauen geöffnet. In acht Staaten haben Frauen Zu-
gang zur Kampftruppe; dies gilt jedoch zumeist mit Ein-
schränkungen. Die Staaten mit der größten Erfahrung in
Einsätzen mit Kampfauftrag, die Vereinigten Staaten
von Amerika, Großbritannien und Frankreich, haben be-
sonders in der Kampftruppe deutliche Restriktionen bei
der Öffnung der Streitkräfte für Frauen. Nur Norwegen
hat die Öffnung ohne Einschränkungen vollzogen.
Im einzelnen haben die NATO-Partner nach Kenntnis
der Bundesregierung folgende Anteile weiblicher Sol-
daten und folgende Einschränkungen:
Belgien (7,2%) Ausnahme: U-Boote
Dänemark (5,1%) Ausnahmen: Kommandotrup-
pen und Kampfschwimmer
Deutschland (1,2%) Nur Sanitäts- und Militärmu-
sikdienst
Frankreich (7,5%) Ausnahmen: Kampftruppe,
Marineinfanterie, U-Boote
und trägergestützte Flug-
zeuge
Griechenland (3,75%) Ausnahme: Kampftruppe
Großbritannien (7,5%) Ausnahmen: U-Boote und
Kampftruppen mit direktem
Einsatz gegen Bodentruppen
Italien hat noch keine Frauen in den Streitkräften; eine
politische Entscheidung hierzu steht noch aus.
Kanada (10,8%) Ausnahme: U-Boote
Niederlande (7,2%) Ausnahmen: U-Boote und
Marine-Korps
Norwegen (5,1%) Keine Ausnahmen
Portugal (1,1%) Ausnahme: Kampftruppe
Spanien (2,3%) Ausnahmen: U-Boote und
Kampfschwimmer
Türkei (1%) Ausnahme: Kampftruppe
USA (14,4%) Ausnahme: U-Boote und
Kampftruppe mit direktem
Einsatz gegen Bodentruppen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1253
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Frage 61):
Wie steht der Bundesminister der Verteidigung, RudolfScharping, heute zu seiner im Jahre 1994 als Kanzlerkandidatder SPD im Wahlkampf getätigten Aussage, daß der Bundes-wehrübungsplatz Wittstocker Heide, der nach Bundeswehrpla-nung als Luft-Boden-Schießplatz genutzt werden soll, unter ei-ner SPD-Regierung geschlossen und die militärische Nutzungaufgegeben werden würde?
Der Truppenübungsplatz Wittstock ist ein Teil des ge-
samten Truppenübungsplatzkonzeptes und ist in na-
mentlicher Abstimmung am 14. Januar 1993 durch den
Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Auf dieser
Grundlage hat die damalige Bundesregierung weiter ge-
plant.
Gegenwärtig sind neun Berufungsverfahren von Ge-
meinden und Privatpersonen beim Oberverwaltungsge-
richt Brandenburg wegen der militärischen Nutzung des
Truppenübungsplatzes Wittstock und wegen der Klä-
rung der Eigentumsverhältnisse anhängig. Deren Aus-
gang muß mit in die Entscheidungsfindung einbezogen
werden.
Erst nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände wird
zur Zukunft der militärischen Nutzung des Platzes Stel-
lung genommen.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
(Drucksache 14/306, Fragen 62 und 63):
An wie vielen Trauerfeierlichkeiten nach der ZentralenDienstvorschrift (ZDv) 10/8, nach der bei Todesfällen ehe-maliger Soldaten der Wehrmacht eine militärische Ehrerweisungdurch die Bundeswehr erfolgen kann – insbesondere dann, wennder Verstorbene Inhaber/Träger von Tapferkeitsauszeichnungendes Zweiten Weltkrieges vom „Ritterkreuz des Eisernen Kreu-zes“ an aufwärts war –, hat sich die Bundeswehr 1998 mit To-tenwache, Kranz, Bundesdienstflagge, Ordenskissenträger,Trommler oder Trompeter beteiligt?
Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, dieZDv 10/8 in diesem Punkt zu ändern?
Zu Frage 62:
Die Bundeswehr beteiligte sich im fraglichen Zeit-
raum an 22 entsprechenden militärischen Ehrenerwei-
sungen gemäß der Zentralen Dienstvorschrift 10/8 für
verstorbene Inhaber/Träger von Tapferkeitsauszeich-
nungen des 2. Weltkrieges vom „Ritterkreuz des Eiser-
nen Kreuzes“ an aufwärts.
Zu Frage 63:
Eine Änderung der Zentralen Dienstvorschrift 10/8 in
diesem Punkt ist bisher nicht erfolgt. Prüfungen in dieser
Hinsicht sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/306, Fragen 64 und 65):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die beschränkteAusschreibung von zulassungspflichtigen Zuführerunterteilenfür das Maschinengewehr MG3 vom 25. September 1998 vomBundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung zurückgezogenwurde und jetzt freihändig im Wettbewerb ausgeschrieben wirdmit der Absicht, den Auftrag einem pakistanischen Hersteller,der die Zuführerunterteile billiger als deutsche Hersteller anbie-ten kann, zu erteilen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Beschaffungsvorha-ben der Bundeswehr vermehrt Lieferungen auch aus jenen Län-dern zu beziehen, in die nach den Rüstungsexportgesetzen deut-sche wehrtechnische Betriebe ihre Produkte nicht liefern dürfen?
Zu Frage 64:
Es trifft zu, daß das Bundesamt für Wehrtechnik und
Beschaffung eine beschränkte Ausschreibung für ur-
sprünglich 1 000 Zuführerunterteile aufgehoben hat.
Grund war eine Erhöhung des Bedarfs um weitere 1 000
Stück, keinesfalls die Absicht, den Auftrag einem paki-
stanischen Hersteller zu erteilen. Für die nunmehr 2 000
Zuführerunterteile ist ein erneuter Wettbewerb unter den
an der aufgehobenen Ausschreibung beteiligten fünf
deutschen Firmen eingeleitet. Die Angebotsabgabefrist
ist noch nicht abgelaufen.
Zu Frage 65:
Nein
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/306, Fragen 66 und 67):
Trifft es zu, daß im Bundesministerium der Verteidi-gung/Führungsstab der Streitkräfte zum gegenwärtigen Zeit-punkt „Leitlinien für die Weiterentwicklung der Streitkräfte“ er-arbeitet werden, und falls ja, was ist der Inhalt der Leitlinien?
Wie ist der Stellenwert dieser Leitlinien einzuordnen, wenndoch die sogenannte „Kommission zur Zukunft der Bundes-wehr“ nach wiederholtem Bekunden aus den Reihen der Bun-desregierung angeblich „ergebnisoffen“ und ohne Vorgaben ta-gen soll?
Zu Frage 66:
Es trifft zu, daß im Führungsstab der Streitkräfte zum
gegenwärtigen Zeitpunkt „Leitlinien für die Weiterent-
wicklung der Streitkräfte“ erarbeitet werden.
Wie Ihnen bekannt ist, wird der Bundesminister der
Verteidigung im Frühjahr dieses Jahres eine Kommis-
sion „Zukunft der Bundeswehr“ einberufen, die Optio-
nen einer künftigen Bundeswehrstruktur zur Erfüllung
der Bundeswehraufgaben vorlegen soll.
Herr Bundesminister Scharping hat mit Weisung vom
2. November 1998 angeordnet, durch die Führungsstäbe
und Abteilungen für ihren jeweiligen Verantwortungsbe-
1254 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
reich auf der Grundlage der bestehenden konzeptionel-
len und planerischen Rahmenbedingungen eine Be-
standsaufnahme zu erarbeiten, die in ihrer Gesamtheit
einen vollständigen Überblick über die personellen,
materiellen, finanziellen, strukturellen und organisatori-
schen Ausgangsbedingungen bereitstellt. Die Ergebnisse
werden auch der Kommission bei ihrer Arbeit helfen.
Von der Kommissionsarbeit unberührt bleibt selbst-
verständlich das Recht und die Pflicht des Generalin-
spekteurs, im Rahmen seiner Planungsverantwortung,
mit den Inspekteuren abgestimmte Leitlinien für die
Weiterentwicklung der Streitkräfte zu erarbeiten.
Zu Frage 67:
Der Stellenwert der „Leitlinien für die Weiterent-
wicklung der Streitkräfte“ entspricht dem der Bestands-
aufnahme: Absicht des Ministers ist es, die Mitglieder
der Kommission u.a. mit Hilfe dieser Leitlinien zielge-
richtet und kompetent zu unterstützen und sie über die
konzeptionellen und planerischen Perspektiven zu bera-
ten.
Es bleibt der Kommission vorbehalten, die Zukunft
der Bundeswehr in einem breit angelegten Dialog zu er-
örtern. Ihre daraus entwickelten Vorschläge werden die
Grundlage für weitere politische Entscheidungen bilden.
Insoweit wird die Kommissionsarbeit nicht durch Vor-
gaben eingeengt und ist in der Tat ergebnisoffen.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/306, Fragen 68 und 69):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung beim Thema „Kur“die Regeldauer von drei auf vier Wochen, Kur-Intervall von vierauf drei Jahre und den Zuschuß bei der Offenen Badekur in an-gemessener Höhe zu verändern?
Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze erwartet die Bundes-regierung durch eine derartige Änderung der Gesetzeslage inden verschiedenen Kur-Regionen Deutschlands?
Zu Frage 68:
Bereits nach geltendem Recht sind Ausnahmen so-
wohl für die Regeldauer von drei Wochen als auch für
die Wiederholungsintervalle möglich, wenn dies aus ge-
sundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Re-
habilitation werden Schwerpunkte der Gesundheitsre-
form für das Jahr 2000 sein. Die Gespräche darüber lau-
fen gerade an. Dabei werden die von Ihnen zu den Inter-
vallen gestellten Fragen ebenso wie die Höhe des nach
§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB V möglichen Höchstzuschusses
von bis zu DM 15,– täglich näher geprüft werden. Die
medizinische Notwendigkeit und Qualität der Versor-
gung muß dabei weiterhin im Vordergrund stehen. Iso-
lierte Maßnahmen in einzelnen Punkten scheinen nicht
sehr sinnvoll, weil es darum geht zu prüfen ob und in
welchem Umfang neue Konzeptionen entwickelt werden
können. Wie Sie wissen, hat die neue Bundesregierung
bereits durch eine Änderung des Bundesurlaubsgesetzes
sichergestellt, daß die Arbeitgeber nicht mehr berechtigt
sind, pro Kur- oder Rehawoche zwei Urlaubstage anzu-
rechnen.
Zu Frage 69:
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Ar-
beit läßt Aussagen zur Entwicklung der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten lediglich in größeren Wirt-
schaftsbereichen (z. B. Gesundheitswesen) zu, nicht je-
doch bis zur Ebene bestimmter Kureinrichtungen. Dar-
über hinaus sind Auswertungen von ausgewählten Be-
rufsgruppen in tiefer regionaler Gliederung nicht mög-
lich.
Insofern kann der Einfluß der Änderungen von Dauer
und Genehmigungsintervallen von Badekuren auf die
Anzahl der Beschäftigten nicht quantifiziert werden.
Bereits 1997 waren die Auswirkungen auf dem Ar-
beitsmarkt durch die Einführung des Beitragsentla-
stungsgesetzes zum 1. Januar 1997 nicht meßbar.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarren-
berger (F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 70):
Wie viele Mittel hat die Bundesregierung im Haushalt 1999für Anti-Drogen-Kampagnen vorgesehen?
Die Bundesregierung hat für die Suchtprävention, die
von der BZgA durchgeführt wird, im Haushalt 1999
(Kap. 1502, Tit. 531 66) 12 Millionen DM vorgesehen.
Anlage 27
Antwort:
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksa-
che 14/306, Fragen 71 und 72):
Treffen Meldungen, z. B. in der FAZ vom 21. Januar 1999,zu, nach denen die Bundesregierung sich nicht mehr an die Anti-Drogen-Kampagne „Keine Macht den Drogen“ beteiligen wird,und welche Gründe waren dafür maßgebend?
In welcher Form wird sich die Bundesregierung zukünftig anAnti-Drogen-Kampagnen beteiligen?
Zu Frage 71:
Die Kampagne zur Suchtprävention „Keine Macht
den Drogen“ wurde seit 1990 durchgeführt und aus
Bundesmitteln finanziell gefördert. Mit Ende des Jahres
wurde die Förderung der Kampagne eingestellt.
Nach einem Förderzeitraum von neun Jahren, der im
Verhältnis zu anderen Maßnahmen und Modellvorhaben
des Bundes überdurchschnittlich hoch war, wurde die
Förderung der Kampagne Ende 1999 eingestellt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1255
(A) (C)
(B) (D)
Die Kampagne „Keine Macht den Drogen“ wird nun
von dem 1996 gegründeten „Keine Macht den Drogen“-
Förderverein e. V. weitergeführt. Bereits zum Zeitpunkt
der Vereinsgründung bestand das Ziel, die Kampagne
von dem Verein nach Konsolidierung des Vereins auf
privater Ebene weiterführen zu lassen und Förderung
aus Mitteln des Bundeshaushaltes einzustellen. Mit Ende
1998 wurde dieser Schritt vollzogen.
Zu Frage 72:
Die BZgA führt ihre Kampagne zur Suchtprävention
in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperations-
partnern durch. So wird die eben begonnene Kampagne
„Mit uns kommst Du klar“ für junge Suchtkranke vor
allem mit der DHS durchgeführt. Die Kampagne „Kin-
der stark machen“ arbeitet insbesondere mit Sportver-
bänden sowie Bildungs- und Sozialeinrichtungen zu-
sammen. Daneben spielen in der Kooperation für die
schulische Suchtprävention die Länder eine besondere
Rolle.
Die BZgA stellt bei diesen Kampagnen vor allem
Medien zur Verfügung, z. B. TV- und Kino-Spots, An-
zeigen, Plakate. Diese Medien richten sich an verschie-
dene Zielgruppen wie Eltern, Kinder, Jugendliche. Eine
besondere Zielgruppe sind auch Multiplikatoren. Diese
Formen der Unterstützung suchtpräventiver Arbeit wird
die BZgA ausdehnen auf zusätzliche Maßnahmen im
Bereich Alkohol.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/
CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 73 und 74):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierungim Rahmen der Suchtprävention, und welche finanziellen Mittelwerden im Haushalt dafür eingestellt?
Welche Maßnahmen sind im Rahmen von Therapieangebo-ten bei Drogenabhängigkeit geplant, und welche finanziellenMittel werden dafür bereitgestellt?
Zu Frage 73:
Im Bundeshaushalt 1999 sind für die Suchtprävention
12 Millionen DM vorgesehen. Diese sind insbesondere
für die Kampagnen „Kinder stark machen“ und „Rauch-
frei“ vorgesehen. Soeben hat mit Unterstützung der
BZgA und der DHS die Kampagne „Mit uns kommst Du
klar“ begonnen, die vor allem junge Suchtkranke anre-
gen soll, Selbsthilfegruppen aufzusuchen oder auch zu
gründen. Da die Bundesregierung die Suchtprävention
verstärkt auf alle Drogen und Suchtmittel ausdehnen
wird, sind auch für den Bereich Alkohol zusätzliche
Maßnahmen vorgesehen.
Zu Frage 74:
Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Suchtkran-
kenhilfe zu verbessern und eine effektive, qualitätsori-
entierte Suchtbehandlung und gesundheitliche Versor-
gung der Betroffenen sicherzustellen. Auf der Grundlage
der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 wird
die Bundesregierung neue Schwerpunkte in der Drogen-
politik setzen, indem sie insbesondere für die Gruppe
der chronisch Abhängigen zusammen mit den interes-
sierten Ländern und Kommunen einen Modellversuch
für Heroinabhängige durchführen wird. Trotz dieser
neuen Schwerpunktsetzung werden die anderen erfolg-
versprechenden Bundesmodellansätze, wie z.B. das seit
drei Jahren mit Ländern und Kommunen durchgeführte
Bundesmodell „Kooperationsmodell nachgehende Sozi-
alarbeit“, weiterverfolgt werden.
Die finanzielle Absicherung der Behandlung von
Drogenabhängigen liegt jedoch in der Verantwortung
der Sozialversicherungsträger und der Sozialhilfe; für
die Beratungs- und Behandlungsangebote sind Länder
und Kommunen zuständig. Der Bund darf eine flächen-
deckende Versorgung oder Vernetzung von Therapiean-
geboten für Drogenabhängige nicht leisten, sondern nur
Modellprogramme fördern. Die Bundesregierung hat
nach dem Haushaltsplanentwurf 1999 insgesamt für ca.
8 Millionen DM Modellprogramme vorgesehen, um das
Beratungs- und Behandlungsangebot für Gefährdete und
Abhängige sowie deren Angehörige auszubauen und zu
differenzieren.
Für den Modellversuch heroingestützte Behandlung
wird das BMG für die Haushaltsjahre 2000 und folgende
zusätzliche Mittel beim BMF einfordern.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/306, Fragen 75 und 76):
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung angesichtsder Äußerungen der neuen Beauftragten der Bundesregierungfür Drogenfragen, Christa Nickels, ein „akzeptierendes Klima“gegenüber der Drogensucht zu schaffen, der Primärpräventionund dem Ziel der Drogenfreiheit zu?
Inwieweit werden angesichts der angekündigten Modell-versuche zur Heroinabgabe von der Bundesregierung zusätzlicheMittel in den Haushalt aufgenommen?
Zu Frage 75:
Ich möchte kein „akzeptierendes Klima“ – wie Sie es
nennen – gegenüber der Drogensucht, sondern zugun-
sten der Suchtkranken erreichen. Das ist ein großer Un-
terschied.
Die Bundesregierung mißt der Primärprävention
einen sehr hohen Stellenwert zu. Dies zeigt sich auch
darin, daß die Suchtprävention von allen Suchtmitteln
– legalen und illegalen – mit gleicher Intensität voran-
treiben wird. Dabei wird das Motto „Kinder stark ma-
chen“ mit zusätzlichen Aktivitäten im Bereich der Prä-
vention des Alkoholmißbrauchs und der Förderung des
Nichtrauchens fortgeschrieben werden. Gerade für die
Primärprävention hat das Ziel der Drogenfreiheit große
Bedeutung; realistischerweise ist jedoch davon auszuge-
hen, daß es eine drogenfreie Gesellschaft nicht gibt.
1256 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
Eine intensive Vorbeugung und Verhütung von
Suchtmittelmißbrauch vor allem bei Kindern und Ju-
gendlichen ist kein Widerspruch zu der Akzeptanz von
Suchtkranken in einer Gesellschaft. Suchtkrankheiten
sind Teil der Krankheitslandschaft in modernen Indu-
striegesellschaften. Deshalb ist es wichtig, Suchtkranke
nicht auszugrenzen, sondern anzunehmen und ihnen die
bestmögliche Form von Hilfe zukommen zu lassen. Prä-
vention und Hilfe sind die wesentlichen Elemente der
Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung.
Zu Frage 76:
Derzeit befindet sich der Modellversuch Heroin in
Vorbereitung. Dazu sind Gespräche mit Ländern und
kommunalen Vertretern sowie mit Wissenschaftlern
vorgesehen. Bisher steht noch nicht genau fest, welche
Kommunen sich beteiligen werden, wie viele Projekte
ausgesucht werden und wie hoch die Zahl teilnehmender
Drogenkranker sein wird. Die Kosten für den Modell-
versuch werden jedoch stark von diesen Voraussetzun-
gen abhängen.
Es ist vorgesehen, daß der Bund nur die wissen-
schaftliche Begleitung des Modellversuchs finanziell
fördert. Für die vorbereitenden Arbeiten stehen dazu im
Haushaltsjahr 1999 und den folgenden Haushaltsjahren
aus dem Modell- und Forschungstitel nicht gebundene
Mittel in Höhe von jeweils 1,5 Millionen DM zur Ver-
fügung.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die
Frage des Abgeordneten Norbert Röttgen (CDU/ CSU)
(Drucksache 14/306, Frage 77):
Hält die neue Bundesregierung an der Realisierung der B56n(Siebengebirgsentlastung und Venusbergtunnel) fest, und in wel-cher Form beabsichtigt die Bundesregierung, auf das LandNordrhein-Westfalen einzuwirken, damit die Umweltverträg-lichkeitsstudien endlich zum Abschluß gebracht werden?
Die beiden Umweltverträglichkeitsstudien zum En-
nertaufstieg (Siebengebirgsentlastung) und Venusberg-
tunnel wurden inzwischen abgeschlossen. Die Bundes-
regierung wird nach Vorlage und Prüfung der Studien
dann über den weiteren Planungsfortgang entscheiden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 78 und 79):
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der französischenRegierung über den Neubau einer Eisenbahnbrücke zwischenKehl und Straßburg im Rahmen des Projektes TGV-Ost (TGV:Train à Grand Vitesse)?
Ist die Planung, die bauliche Umsetzung und die Finanzie-rung der Anschlußstrecke Straßburg/Kehl/Appenweier so recht-zeitig sichergestellt, daß auf deutscher Seite die Abnahme desTGV-Ost zeitgleich mit dessen Inbetriebnahme erfolgen kann?
Zu Frage 78:
Die französische Regierung hat im November 1998
die baldige Aufnahme von Gesprächen über die Rhein-
brücke zwischen Kehl und Straßburg angeregt, die von
der Bundesregierung begrüßt werden. Die Gespräche, zu
denen die Bundesregierung bereits eingeladen hat, sollen
sich jedoch nicht auf die Rheinbrücke beschränken, son-
dern auch andere Teilprojekte der Schienenschnellbahn
Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland einbeziehen,
um die in der deutsch-französischen Vereinbarung vom
22. Mai 1992 vorgesehene gleichwertige Anbindung von
Straßburg und Saarbrücken an das französische Hochge-
schwindigkeitsnetz sicherzustellen.
Zu Frage 79:
Der Ausbau des rd. 17 km langen südlichen Astes der
Schnellbahnverbindung Paris–Ostfrankreich–Südwest-
deutschland von Kehl nach Appenweier ist verkehrlich
erst im Zusammenhang mit den Neu- und Ausbaumaß-
nahmen auf französischer Seite von Interesse.
Der Maßnahmenumfang und die angestrebten Fahr-
zeiten sind in der deutsch-ranzösischen Vereinbarung
von 1992 über die Schnellbahnverbindung Paris–Ost-
frankreich–Südwestdeutschland verabredet. Die deut-
sche Seite hat stets betont, daß der südliche Ast auf
deutscher Seite von Kehl nach Appenweier zeitgleich
mit dem französischen Streckenast nach Straßburg fer-
tiggestellt sein wird. Mit den Ausbaumaßnahmen zwi-
schen Kehl und Appenweier wird insgesamt ein Fahr-
zeitgewinn von drei Minuten erreicht.
Die deutsche Seite hat aber auch immer wieder be-
tont, daß sie dem Ausbau des nördlichen Astes die glei-
che Bedeutung zumißt wie dem Ausbau des südlichen
Astes.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(F.D.P.) (Drucksache 14/306, Frage 80):
Befürwortet die Bundesregierung das „Projekt Frankfurt 21“,also den Bau eines Fernbahntunnels unter der Frankfurter Innen-stadt?
Die Notwendigkeit, den Bahnknoten Frankfurt im
Hinblick auf das künftige Verkehrsaufkommen umzuge-
stalten, ist absehbar. Nach dem bisherigen Erkenntnis-
stand könnte dies durch das Projekt „Frankfurt 21“ er-
folgen.
Es ist in erster Linie eine unternehmerische Entschei-
dung der DB AG, ob und wie das Projekt „Frankfurt 21“
realisiert wird. Bund, Land Hessen und Stadt Frankfurt
tragen bis zu einem gewissen Grad zur Finanzierung des
Projektes bei.
In welchem Umfang der Bund zur Finanzierung des
Vorhabens beitragen kann, hängt von den mittelfristig
zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Die Höhe
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1257
(A) (C)
(B) (D)
der Beiträge des Bundes wäre in jedem Fall auf die Ko-
sten derjenigen Maßnahmen im Eisenbahnknoten Frank-
furt beschränkt, die auch ohne „Frankfurt 21“ durchge-
führt werden müßten.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Haupt (F.D.P.) (Druck-
sache 14/306, Frage 81)
Welchen Einfluß kann die Bundesregierung in ihrer Verant-wortung für die Schieneninfrastruktur-Bedarfsplanung auf Ent-scheidungen der DB Netz AG zur Organisation der Schienenin-frastrukturplanung nehmen, und welche Möglichkeiten hatdie Bundesregierung, auf Vorhaben der DB Netz AG wie dieZentralisierung der Projekt- und Realisierungszentren (NPZ) derDB Netz AG am Standort Leipzig Einfluß zu nehmen?
Mit Inkrafttreten der Bahnreform im Jahre 1994 ist
die DB AG Eigentümerin der Schieneninfrastruktur der
früheren Deutschen Bundesbahn und der früheren Deut-
schen Reichsbahn geworden. Nach Artikel 87e Absatz 4
des Grundgesetzes gewährleistet der Bund unter ande-
rem, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere
den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des
Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes Rechnung
getragen wird. Dieser Verantwortung kommt der Bund
dadurch nach, daß er nach dem Bundesschienenwe-
geausbaugesetz und nach § 22 Absatz 1 des Deutsche
Bahn Gründungsgesetzes Bundesmittel für Schienenin-
frastruktur-Investitionen zur Verfügung stellt. Darüber
hinausgehend nimmt er keinen Einfluß auf die unter-
nehmensinterne Organisation und die Arbeitsabläufe in-
nerhalb der DB AG. Denn dies wäre mit den Grundsät-
zen der Bahnreform nicht vereinbar.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/306, Frage 82):
Welche Schritte plant die Bundesregierung vor dem Hinter-grund der „Pallas“-Havarie zu ergreifen, um Folgen durchSchiffsunglücke für empfindsame Öko-Systeme wie das schles-wig-holsteinische Wattenmeer zukünftig zu vermeiden, und wiebeurteilt sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einernationalen Küstenwache, welche die landes- und bundeseigenenPolizei- und Küstenschutzeinheiten nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Coast guard“ unter einer einheitlichen Leitungzusammenfaßt und damit etwaige föderale Kompetenzüber-schneidungen überwindet?
Hinsichtlich der vor dem Hintergrund der „Pallas“-
Havarie zu ergreifenden Maßnahmen wird auf den dem
Deutschen Bundestag am 18. November 1998 vorge-
legten Zwischenbericht „Havarie des Frachters ,Pallas‘
in der Nordsee – Bergung, Schadensbegrenzung und
Bekämpfung der Ölverschmutzung“ sowie insbesondere
auf die Erklärung von Herrn Parlamentarischer Staatsse-
kretär Ibrügger in der 16. Sitzung des Bundestags am
21. Januar 1999 verwiesen.
Der dort angekündigte Endbericht, der in Kürze vor-
gelegt werden wird, enthält auch eine vorläufige Be-
wertung und daraus abgeleitete kurzfristige Maßnah-
men.
Im übrigen ist es die wesentliche Aufgabe der von
Herrn Bundesminister Müntefering einberufenen unab-
hängigen Expertenkommission unter dem Vorsitz von
Herrn Senator a. D. Grobecker, Schlußfolgerungen aus
der Aufarbeitung der „Pallas“-Havarie zu ziehen und
entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Zur Erhöhung der Effizienz der mit Überwachungs-
und Vollzugsaufgaben beauftragten Bundesbehörden auf
See wurde 1994 der Koordinierungsverbund „Küsten-
wache“ gebildet. Die Tätigkeit der Küstenwache umfaßt
den schiffahrtspolizeilichen, grenzpolizeilichen, zoll-
rechtlichen und fischereiaufsichtlichen Aufgabenbe-
reich. Schwerpunkt der gegenwärtigen Fortentwicklung
ist die engere Zusammenarbeit mit den Küstenländern
durch personelle Beteiligung der Wasserschutzpolizeien
in den Küstenwachzentren des Bundes.
Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Havarie
der „Pallas“ besteht insoweit nicht. Gleichwohl wird da-
von ausgegangen, daß die obengenannte Expertenkom-
mission im Rahmen ihrer Vorschläge für Optimierungen
im Bund-/Küstenländer-Bereich auch prüfen wird, ob
der Aufgabenbereich der Küstenwache auf das Unfall-
management auszudehnen ist. Die Bundesregierung
wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Siegfried Helias (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Fragen 83 und 84):
Wurden die Mitarbeiter der Bundesministerien mit erstemDienstsitz in Bonn darüber informiert, daß es Überlegungengibt, den Anteil der Beschäftigten, die trotzdem nach Berlinwechseln sollen, auf bis zu 25 % anzuheben?
Gibt es seitens der Bundesregierung Berechnungen, den An-teil der Mitarbeiter aus den Bundesministerien mit zweitemDienstsitz in Bonn, die in Bonn bleiben sollen, zu reduzieren?
Zu Frage 83:
Die Bundesregierung geht bei ihren Umzugsverlage-
rungen von der bestehenden Gesetzes- und Vereinba-
rungslage aus. Bei der Prüfung der Voraussetzungen zur
Herstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der in
Berlin mit einem 2. Dienstsitz vertretenen Bundesres-
sorts hat die Bundesregierung am 16. Dezember 1998
festgestellt, daß eine strikte Obergrenze von 10 % des
Gesamtpersonals nicht für alle Bonn-Ressorts ihre Ar-
beits- und Funktionsfähigkeit in Berlin zu sichern ver-
mag.
In der heutigen Kabinettsitzung haben die Bundesmi-
nisterin für Gesundheit, die Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung, die Bundesministerin für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Bun-
deslandwirtschaftsminister und der Verteidigungsmi-
1258 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999
(A) (C)
(B) (D)
nister erklärt, daß sie eine Änderung ihrer bisherigen
Planung derzeit nicht für erforderlich halten. Dies gilt
auch für die Personalausstattung mit etwa 10% des Ge-
samtpersonals.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hält dagegen eine Ausweitung seiner
bisherigen Planungen in organisatorischer und perso-
neller Hinsicht für erforderlich. Die personelle Ausstat-
tung des zweiten Dienstsitzes wird dabei von bisher
rund 75 auf 181 Beschäftigte angehoben.
Entsprechende Unterrichtungen des Personals bzw.
der Personalvertretung sind erfolgt.
Zu Frage 84:
Nein.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Norbert Röttgen (CDU/CSU)
(Drucksache 14/306, Frage 85):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung in dem Fall, daß ausden Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn bis zu25 % der Mitarbeiter nach Berlin wechseln müssen, den Arbeits-platzverlust für Bonn gegenüber früheren Plänen ein, und hatdie Bundesregierung für einen solchen Verlust Ausgleichsmaß-nahmen zugunsten von Bonn vorgesehen?
Aus der soeben gegebenen Antwort auf die Frage des
Kollegen Helias ergibt sich, daß nur der BMU seine Per-
sonalausstattung im zweiten Dienstsitz von bisher rd. 75
auf 181 Beschäftigte erhöht. In dieser Zahl sind etwa 80
bereits in Berlin beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter enthalten.
Ausgleichsmaßnahmen in diesem Rahmen sind von
der Bundesregierung nicht vorgesehen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/306, Fragen 86 und 87):
Gibt es einen Beschluß der Bundesregierung, daß die Anzahlder Mitarbeiter derjenigen Bundesministerien, die ihren erstenDienstsitz gemäß Berlin-Bonn-Gesetz in Bonn behalten, wegender Präsenz der Ministerien in der Bundeshauptstadt nach Berlinwechseln müssen, von ursprünglich 10 auf bis zu 25% gesteigertwerden kann?
Gibt es Berechnungen oder Gutachten, aus denen sich ergibt,daß die Anzahl der Mitarbeiter dieser Bundesministerien zurHerstellung der Arbeitsfähigkeit in Berlin gesteigert werdenmuß?
Zu Frage 86:
Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu der Frage
des Kollegen Helias verwiesen.
Zu Frage 87:
Die Frage der organisatorischen und personellen
Ausgestaltung der 2. Dienstsitze obliegt in dem von der
Bundesregierung vorgegebenen Rahmen der Eigenver-
antwortlichkeit des jeweiligen Ressorts.
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