Rede von
Dr.
Guido
Westerwelle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich will dazu nur
kurz zwei Sachen sagen. Ich habe nicht behauptet, daß
dies im gemeinsamen Regierungsprogramm von
CDU/CSU verankert ist. Wenn dieser Eindruck entstan-
den sein sollte, hätte ich mich fahrlässig ausgedrückt.
Aber ich meine, das so nicht gesagt zu haben. Im Ge-
genteil: Im gemeinsamen Regierungsprogramm von
CDU/CSU – so hat mir ein Mitarbeiter aufgeschrieben –
ist der Tierschutz namentlich überhaupt nicht erwähnt.
Ich will dazu noch eine zweite Bemerkung anfügen.
Die CSU-Landesgruppe hat sogar eine eigene Arbeits-
gruppe „Tierschutz“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe
„Tierschutz“ hat – das habe ich im bayerischen Land-
tagswahlkampf selber erlebt – vehement mit dem Argu-
ment Verbesserung des Tierschutzes einschließlich auch
rechtlicher und verfassungsrechtlicher Verbesserungen
des Tierschutzes geworben.
Ich kann das übrigens nur begrüßen. Ich finde es
richtig. Das sage ich noch einmal ganz klar. Mein Punkt
ist aber ein anderer. Es ist verfassungsrechtlich kaum
akzeptabel, den Eindruck zu erwecken, was auf Landes-
ebene möglich sei, habe eine Null-Qualität und über-
haupt keine rechtliche Konsequenz; man könne dies
deshalb machen, weil die Kompetenz eigentlich beim
Bundesgesetzgeber liege.
Das kann überhaupt nicht passen, wie man als Ver-
fassungsjurist relativ leicht feststellen kann. Erstens bin-
det natürlich auch die Landesverfassung zum Beispiel
die jeweilige Landesverwaltung bei verwaltungsrechtli-
chen Abwägungsentscheidungen. Zweitens ist jede Ver-
fassung – ob Landesverfassung oder Bundesverfassung
– Ausdruck auch des ethischen und politischen Willens
des Verfassungsgebers.
Wenn man sagt, Staatsziele sind in Landesverfassun-
gen sinnvoll, weil sie einen bestimmten politischen
Willen ausdrücken, und dies sogar in Bayern durchsetzt,
dann kann man verfassungsrechtlich nicht ernsthaft ar-
gumentieren, Staatsziele auf Bundesebene machten kei-
nen Sinn. Wenn man Staatsziele verfassungspolitisch
und verfassungsrechtlich grundsätzlich richtig findet,
dann gilt das für alle Ebenen, wo wir mit Verfassungs-
recht konfrontiert werden; denn natürlich ist die bayeri-
sche Landesverfassung nicht irgendein beliebiges Stück
Papier, sondern hat eine harte rechtliche Qualität, auf die
die Bayern in weiten Teilen auch zu Recht stolz sein
können.