Rede:
ID1401604900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14016

  • date_rangeDatum: 21. Januar 1999

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/16 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 16. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1999 I n h a l t : Nachruf auf die Abgeordnete und ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Michaela Geiger ............................................. 1027 A Eintritt des Abgeordneten Matthäus Strebl in den Deutschen Bundestag............................ 1027 D Nachträgliche Glückwünsche zu den Ge- burtstagen der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Norbert Geis und Dr. R. Werner Schuster ............................................ 1027 D Wahl der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk als Schriftführerin ............................... 1027 D Festlegung der Zahl der mitwirkungsberech- tigten Mitglieder des Europäischen Parla- ments an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. 1027 D Benennung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages für den Stiftungsrat der „Stiftung CAESAR“........................................................ 1028 A Erweiterung der Tagesordnung........................ 1028 A Absetzung der Punkte 11 und 6 von der Ta- gesordnung........................................... 1028 B, 1086 C Nachträgliche Ausschußüberweisungen .......... 1028 B Tagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 1998/99 des Sachver- ständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 14/73) .................................... 1028 C Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 1028 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 1032 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD .................... 1033 A Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 1036 B Paul K. Friedhoff F.D.P................................... 1038 D Dr. Barbara Höll PDS...................................... 1040 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi .... 1042 A Ernst Hinsken CDU/CSU ............................ 1044 C Dr. Christa Luft PDS ................................... 1045 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU............................... 1045 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1048 A Gudrun Kopp F.D.P......................................... 1049 D Nina Hauer SPD .............................................. 1051 A Ursula Lötzer PDS........................................... 1052 D Hans Martin Bury SPD.................................... 1053 C Gunnar Uldall CDU/CSU................................ 1054 C Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 1056 B Dr. Michael Luther CDU/CSU ....................... 1057 B Sabine Kaspereit SPD...................................... 1058 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Guido Westerwelle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung) (Drucksache 14/207) ....... 1060 D b) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Eva Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs, Kersten Naumann und der Frak- tion der PDS eingebrachten Entwurfs ei- II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1999 nes . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tier- schutzes als Staatsziel) (Drucksache 14/ 279) ............................................................ 1060 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staats- ziel Tierschutz) (Drucksache 14/282) .......... 1061 A Marianne Klappert SPD................................... 1061 B Norbert Röttgen CDU/CSU ............................. 1063 A Eva Bulling-Schröter PDS ........................... 1063 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 1066 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ................1067 C, 1074 A Eva Bulling-Schröter PDS ............................... 1068 D Hermann Bachmaier SPD................................ 1070 A Eckart von Klaeden CDU/CSU.................... 1070 D Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ........... 1072 A Norbert Geis CDU/CSU .................................. 1073 D Ulrich Heinrich F.D.P...................................... 1074 C Tagesordnungspunkt 12: a) Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Steue- rentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Drucksache 14/265) .................................. 1075 C b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland, den Verein- ten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen zur Bekämpfung der Wüstenbil- dung über den Sitz des Ständigen Se- kretariats des Übereinkommens (Druck- sache 14/228) ............................................. 1075 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Demokratische Entwicklung in Nigeria unterstützen (Drucksache 14/283)............ 1075 D Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 14/ 272) ............................................................ 1075 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des DNA- Identitätsfeststellungsgesetzes (Drucksa- che 14/43) .................................................. 1076 A Ronald Pofalla CDU/CSU ............................... 1076 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD.......................... 1078 B Norbert Geis CDU/CSU .....................1079 A, 1080 A Ronald Pofalla CDU/CSU ........................... 1079 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 1080 D Rainer Funke F.D.P. ........................................ 1082 C Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 1083 B Peter Dreßen SPD........................................ 1083 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 1084 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundesumweltministers Trittin zu den Kernenergieausstiegsplänen der Bun- desregierung und dem Verbot der Wie- deraufarbeitung ohne Entschädigungs- leistungen an Frankreich sowie der daraus entstehende außenpolitische Schaden und die großangelegten Rück- transporte bestrahlter Brennelemente nach Deutschland ..................................... 1086 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU.......................... 1086 D Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 1088 A Horst Kubatschka SPD .................................... 1089 C Dr. Günter Rexrodt F.D.P................................ 1090 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 1091 B Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi .... 1092 D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1094 B Angela Marquardt PDS ................................... 1095 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1999 III Monika Ganseforth SPD.................................. 1096 B Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU............. 1097 C Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1098 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 1099 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD ................... 1100 C Ulrich Klinkert CDU/CSU............................... 1101 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 1102 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung der Straf- prozeßordnung – § 100a StPO (Druck- sache 14/162) ............................................. 1103 C Norbert Geis CDU/CSU .................................. 1103 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD .......................... 1105 C Jörg van Essen F.D.P. ...................................... 1107 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 1107 D Norbert Geis CDU/CSU .....................1108 C, 1111 C Sabine Jünger PDS........................................... 1109 C Alfred Hartenbach SPD ................................... 1110 C Volker Kauder CDU/CSU ............................... 1112 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 1114 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD ...................... 1114 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 1115 A Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börn- sen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Folgerungen aus der Havarie der „Pal- las“ vor Amrum (Drucksache 14/160) ..... 1116 C b) Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Optimierung des Sicherheits- und Not- fallkonzepts für Nord- und Ostsee (Drucksache 14/281) .................................. 1116 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU....... 1116 D Annette Faße SPD ........................................... 1118 A Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU... 1119 B Ulrike Flach F.D.P........................................... 1119 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 1121 C Jürgen Koppelin F.D.P. ................... 1122 A, 1123 A Hans-Michael Goldmann F.D.P................... 1124 C Dr. Winfried Wolf PDS ................................... 1125 C Annette Faße SPD ....................................... 1126 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 1126 D Lothar Ibrügger, Parl. Staatssekretär BMVB... 1128 B Klaus Brähmig CDU/CSU............................... 1130 A Anke Hartnagel SPD ....................................... 1131 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der PDS Sofortige Bauunterbrechung an der Bundesautobahn A 17 (Drucksache 14/ 128) ............................................................ 1132 D Christine Ostrowski PDS................................. 1133 A Wieland Sorge SPD......................................... 1134 A Christine Ostrowski PDS................. 1134 B, 1135 A Peter Letzgus CDU/CSU ................................. 1136 B Klaus Brähmig CDU/CSU............... 1136 C, 1139 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 1136 D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. .................... 1137 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN............................................. 1138 B Arnold Vaatz CDU/CSU ................................. 1138 D Nächste Sitzung ............................................... 1140 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1141 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1999 1027 (A) (C) (B) (D) 16. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1999 1141 (A) (C) (B) (D) Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 21.1.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 21.1.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 21.1.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 21.1.99 Bulmahn, Edelgard SPD 21.1.99 Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 21.1.99 Eymer, Anke CDU/CSU 21.1.99 Hartnagel, Anke SPD 21.1.99 Hasenfratz, Klaus SPD 21.1.99 Herzog, Gustav SPD 21.1.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 21.1.99 Kossendey, Thomas CDU/CSU 21.1.99 Labsch, Werner SPD 21.1.99 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.1.99 Mosdorf, Siegmar SPD 21.1.99 Neumann (Bramsche), Volker SPD 21.1.99 Niebel, Dirk F.D.P. 21.1.99 Nietan, Dietmar SPD 21.1.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 21.1.99 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 21.1.99 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 21.1.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21.1.99 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 21.1.99 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Röttgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich kann Ihnen ganz
    offen sagen, warum immer mehr Parlamente den Tier-
    schutz in ihre Landesverfassungen aufnehmen. Die Ge-
    setzgebungskompetenz beim Thema Tierschutz liegt in
    wesentlichen Fragen allein beim Bund. Darum sind die
    entscheidenden Regelungen auch in Bundesgesetzen
    – inklusive des Grundgesetzes – festzulegen. Wenn man
    den Tierschutz in eine Landesverfassung aufnimmt,
    dann ist das ein Bekenntnis zum Tierschutz, das ohne
    normative Folgen ist. Es ist ein wirkungsloses Bekennt-
    nis, allemal wenn es in der Landesverfassung steht, aber
    auch dann, wenn es in der Bundesverfassung verankert
    ist.

    Ich jedenfalls bin stolz darauf, daß die CDU/CSU in
    diesem Parlament die einzige Fraktion ist,


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Die vom Tierschutz nichts hält!)


    die sich diesem parteitaktischen Kalkül widersetzt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir tun das vor dem Hintergrund einer intensiven Be-
    ratung in der letzten Legislaturperiode.


    (Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir mitbekommen!)


    Marianne Klappert






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Der Tierschutz war bei uns kein Streitthema; die F.D.P.
    war inhaltlich immer auf unserer Seite. Ich werde Ihnen
    gleich die Aussagen der Sachverständigen vorhalten, die
    Sie benannt haben.

    Wir haben in den letzten vier Jahren eine intensive
    Beratung geführt. Wir hatten im Rechtsausschuß eine
    Anhörung mit Experten, Naturwissenschaftlern, Juri-
    sten und engagierten Menschen. Da hat es klare Ergeb-
    nisse gegeben. Nach dieser Anhörung gibt es keinen
    Zweifel daran, daß die Aufnahme des Tierschutzes in
    die Verfassung, daß der Tierschutz als Staatsziel für den
    Tierschutz wirkungslos und für die Verfassung schäd-
    lich ist. Dieses klare Ergebnis konnten wir verzeichnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich will hier konkret werden, weil immer die gleichen

    Argumente vorgetragen werden. Das erste Argument ist
    – dies wird gerade von der F.D.P. und ihrem Generalse-
    kretär in der Presse angeführt –, man müsse den Tier-
    schutz in die Verfassung aufnehmen, damit man eine
    Handhabe gegen Quältransporte, gegen Tiertransporte
    habe. Das hat der Generalsekretär ausdrücklich gesagt.


    (Zustimmung bei der F.D.P.)

    Das ist ohne jeden Zweifel eine Falschaussage, eine ab-
    solut fehlerhafte Aussage; denn die Tiertransporte sind
    durch europäisches Recht geregelt. Es handelt sich nicht
    um einen Regelungsgegenstand des nationalen Rechts.
    Es sind europäische Rechtsakte, die den Tiertransport
    regeln – übrigens mit einer erfreulichen europaweiten
    Tendenz für mehr Tierschutz. Unsere hohen nationalen
    Standards europaweit auszudehnen ist der beste Tier-
    schutz. Das heißt, das Staatsziel im Grundgesetz hat ju-
    ristisch nichts mit den Tiertransporten zu tun.


    (Hermann Bachmaier [SPD]: Das stimmt doch nicht!)


    Wenn man über die Rechtsakte der EG hinausgehen
    will, dann kann man natürlich auch das nationale Recht
    noch verschärfen – das ist möglich –, allerdings nicht im
    Grundgesetz, sondern durch eine Verordnung. Die Ver-
    ordnung zu Tiertransporten muß verändert werden. Man
    kann in vielen Fällen mit Verordnungen politisch viel
    wirksamer handeln als mit der Schrotflinte, das heißt,
    wenn man etwas im Grundgesetz regelt. Aber konkretes
    Handeln ist ja nicht gewollt. Gewollt ist die PR-
    Kampagne.

    Als wir im Ausschuß sachverständig, vernünftig und
    ruhig über dieses Thema diskutiert haben, wurde das gar
    nicht bestritten.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Die sind alle unserer Meinung!)


    Das Thema Massentierhaltung ist das zweite Argu-
    ment, das vorgetragen wird, um den Tierschutz im
    Grundgesetz zu verankern. Auch diese Argumentation
    ist schlicht und ergreifend falsch. Wenn die Bundesre-
    gierung in bezug auf die Massentierhaltung verschärfte
    Maßnahmen ergreifen will, muß sie eine entsprechende
    Verordnung erlassen. Dort, wo Sie handeln können,
    werden wir Sie messen. Sie sollten keine Lippenbe-
    kenntnisse abgeben.

    Das eigentliche Problem ist: Wir können die natio-
    nalen Vorschriften natürlich weiter verschärfen; das ist
    richtig und auch sehr sympathisch, führt aber in ein
    wirtschaftliches Dilemma: Wir müssen dann nämlich
    befürchten, daß die Unternehmen, die Tierhaltung be-
    treiben, Deutschland verlassen werden.


    (Widerspruch bei der SPD)

    Es ist eine Frage der Abwägung, dann in andere Länder
    zu gehen, insbesondere auch in die osteuropäischen
    Länder, wo natürlich ein unvergleichbar geringeres Ni-
    veau des Tierschutzes herrscht. Ob man damit dem Tier-
    schutz einen Gefallen tut – –


    (Zurufe von der SPD)

    – Da braucht man gar nicht so herumzuschreien.


    (Hermann Bachmaier [SPD]: Würde es denn dann die F.D.P. machen, wenn es so wäre?)


    – Herr Bachmaier!

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Lächerlich!)


    – Darf man vielleicht einmal ein Argument zu Ende füh-
    ren?


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Aber nicht ohne Widerspruch!)


    Es ist eine nüchterne Abwägung: Wie erreicht man
    das höchste Niveau des Tierschutzes in Anbetracht des
    Problems, daß es dann zu Verlagerungen aus Deutsch-
    land kommt und dem Tierschutz ein schlechter Dienst
    erwiesen wird?

    Auch dieses zweite Argument ist also falsch. Das
    Staatsziel hat mit dieser Problematik nichts zu tun, wie
    alle wissen, die sich mit diesem Thema befaßt haben.

    Das dritte Argument lautet: Wir haben im Grundge-
    setz vorbehaltlose Grundrechte, das heißt Grundrechte
    ohne einen Gesetzesvorbehalt: die Religionsfreiheit, die
    Glaubensfreiheit, die Kunstfreiheit, die Wissenschafts-
    freiheit, fundamentale Persönlichkeitsrechte. Frau Klap-
    pert sagte eben, Sie wollen sie einschränken. Dazu ma-
    che ich drei Feststellungen.

    Erstens. Ich finde es für eine liberale Partei bemer-
    kenswert, daß sie einen gezielten Angriff auf vorbe-
    haltslose Grundrechte führen möchte, denn offensicht-
    lich ist ihr Ziel, Grundrechte einzuschränken.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das sind ja abenteuerliche Auslegungen!)


    Liberal sind Sie nur da, wo es opportun ist.
    Zweitens ist die Behauptung, man brauche das, um

    mit den vorbehaltlosen Grundrechten zu Rande zu
    kommen, unehrlich und sachlich falsch.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Das ist richtig niedlich, was Sie erzählen!)


    Sie ist politisch unehrlich deshalb, weil man, wenn man
    beklagt, daß es dort keinen Gesetzesvorbehalt gibt, dann
    nicht die Einfügung eines Staatsziels beantragen muß,

    Norbert Röttgen






    (A) (C)



    (B) (D)


    sondern daß den Grundrechten ein Gesetzesvorbehalt
    beigegeben wird.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb ist es kein Gesetzesvorbehalt!)


    Dann wird diesem Mangel abgeholfen, Frau Klappert,
    nicht durch ein Staatsziel.

    Es ist unbestritten, daß ein Staatsziel nicht die Fähig-
    keit hat und haben kann, ein vorbehaltlos gewährleiste-
    tes Grundrecht einzuschränken. Ich freue mich darüber,
    daß Sie zustimmend nicken. Bringen Sie es auch einmal
    unseren Kollegen von der F.D.P. bei. Die sind noch
    nicht auf diesem Diskussionsniveau, weil sie es unter
    anderem aus anderen Aspekten betrachten. Die Libera-
    len tragen also eine zutiefst unehrliche Argumentation
    vor.

    Es ist auch eine sachlich falsche Argumentation, wie
    alle Staatsrechtler in der Anhörung vorgetragen haben.
    Natürlich kann das Bundesverfassungsgericht nach vie-
    len Jahrzehnten Tätigkeit mit vorbehaltslosen Grund-
    rechten dogmatisch umgehen. Es gibt die immanenten
    Schranken der vorbehaltslosen Grundrechte, die der
    Gesetzgeber sichtbar machen kann. Er hat sie im Tier-
    schutzgesetz sichtbar gemacht. Wenn das, was Sie sa-
    gen, stimmt, wäre das Tierschutzgesetz verfassungswid-
    rig,


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um den juristischen Rang!)


    denn im Tierschutzgesetz steht, daß Tierversuche nur
    gemacht werden dürfen, wenn sie unerläßlich sind. Das
    Tierschutzgesetz wäre verfassungswidrig, wenn das kei-
    ne immanente Schranke unter dem Gesichtspunkt des
    Tierschutzes ist.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: So ist es!)

    Im Tierschutzgesetz steht, daß Tierversuche nur unter-
    nommen werden dürfen, wenn sie im Hinblick auf ihren
    Zweck ethisch vertretbar sind. In welchen anderen Ge-
    setzen gibt es einen solchen Begriff, „ethische Vertret-
    barkeit“? Es ist eine massive Einschränkung, eine im-
    manente Schranke der vorbehaltslosen Grundrechte.
    Staatsziele haben damit nichts zu tun.

    Das dritte Argument, das vorgetragen worden ist, ist
    also unehrlich und falsch.

    Darum, meine Damen und Herren, steht fest: Die
    Aufnahme des Staatsziels ist für den Tierschutz wir-
    kungslos. Allein das reicht schon aus, um die Aufnahme
    in das Grundgesetz abzulehnen. Wir wollen keine ge-
    schwätzige Verfassung, in der alle möglichen Kon-
    sensthemen stehen.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir wollen keine rhetorische Verfassung. Wir wollen
    eine normativ wirksame Verfassung.

    Aber es ist nicht nur wirkungslos, sondern es ist auch
    schädlich. Es ist für unsere Verfassung und für unsere
    Demokratie schädlich. Beim Tierschutz ist entscheidend,

    daß er eine Frage der politischen Bewertung ist: Wie-
    viel Tierschutz wollen wir? Wie wollen wir die Kon-
    flikte lösen, die ich eben zum Teil beschrieben habe?
    Das ist eine politische Wertung. Wenn man Fragen poli-
    tischer Wertungen über den Weg des Staatsziels in das
    Grundgesetz aufnimmt, dann macht man aus einer poli-
    tischen Frage eine rechtliche Frage, man entmachtet das
    Parlament. Das führt zu einer Politisierung des Rechts,
    das führt dazu, daß Fragen politischer Wertung nicht
    mehr im Parlament, wohin sie gehören, entschieden
    werden, sondern vor Gerichten.


    (Margot von Renesse [SPD]: Tierschutz ist der Untergang des Abendlandes!)


    – Nein, das ist nicht der Untergang des Abendlandes,
    Frau von Renesse, aber der tiefe demokratische Grund,
    warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes eine be-
    gründete Ablehnung gegen Staatsziele hatten. Sie woll-
    ten, daß politische Fragen im Parlament entschieden
    werden. Sie waren gegen die Politisierung der Verfas-
    sung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das führt auch zur Rechtsunsicherheit. Sowohl die

    Vertreter der Grundlagenforschung in Deutschland, als
    auch die Vertreter der pharmazeutischen Wirtschaft – sie
    wurden als Sachverständige bei der Anhörung von der
    F.D.P. benannt – haben sich eindeutig gegen dieses
    Staatsziel ausgesprochen, nicht wegen der rechtlichen
    Wirkung, die ja nicht da ist, sondern wegen der fakti-
    schen Unsicherheit, weil nun politische Fragen vor Ge-
    richten entschieden werden. Das ist ein Unsicherheits-
    faktor für die Grundlagenforschung und für die pharma-
    zeutische Wirtschaft. Das wollen auch wir nicht. Wir
    wollen Wissenschaft und Forschung in Deutschland be-
    halten und sie nicht psychologisch, durch faktische Wir-
    kungen verunsichern.


    (Beifall des Abg. Norbert Geis [CDU/CSU])

    Das letzte Argument rührt an die Frage: Warum ha-

    ben eigentlich die Mütter und Väter des Grundgesetzes
    von den Staatszielen Abstand genommen? Ich habe es
    eben gesagt: aus gewaltenteilenden Gründen. Das ist
    eine tiefe demokratische Einsicht. Aber es stellt sich
    auch die Frage: Was für eine Verfassung wollen wir ei-
    gentlich? Wollen wir das Bonner Grundgesetz, das sich
    als eine Verfassung mit konkretem normativen Gehalt
    bewährt und entwickelt hat, eine Verfassung, die hält,
    was sie verspricht, die einklagbare Rechte gibt? Dafür
    sind wir als CDU/CSU. Oder wollen wir eine Verfas-
    sung, die vollgestopft ist mit Rhetorik, mit Willensbe-
    kundungen, mit schönen Sätzen, die völlig wirkungslos
    sind?


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie haben doch gerade von der politischen Wirkung gesprochen. Sie widersprechen sich selbst!)


    Wir wollen die schlanke Verfassung, die einklagbare
    Rechte gibt. Wir wollen eine Verfassung, die das hält,
    was sie verspricht.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das soll sie auch beim Tierschutz tun!)


    Norbert Röttgen






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Darum, meine Damen und Herren, müssen wir hier
    im Parlament eine Abwägung treffen, eine Abwägung
    zwischen der klaren Sach- und Rechtslage, der Wir-
    kungslosigkeit des Tierschutzes als Staatsziel, der
    Schädlichkeit für die Verfassung,


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Eben haben Sie von etwas anderem gesprochen!)


    und dem parteitaktischen Nutzen. Es geht darum, ob Sie
    sagen: Wir gehen schlecht mit der Verfassung um, aber
    es nutzt unserer Partei, es nutzt der F.D.P., wenn sie sich
    jetzt an die Spitze dieser Bewegung setzt. Ob die Ver-
    fassung ein bißchen leidet, ist nicht so wichtig. Wir, die
    F.D.P., die Parteien generell sind wichtiger als die Ver-
    fassung. – Das ist das Ergebnis Ihrer Abwägung, zu dem
    Sie nach dieser Legislaturperiode gekommen sind, mei-
    ne Damen und Herren.


    (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Sie haben aber schlecht geschlafen heute nacht!)


    Ich bin dafür, daß sich die Parteien weiter profilieren,
    daß sie ihre Punktsiege machen. Aber die CDU/CSU-
    Fraktion appelliert: Suchen wir den kleinen parteipoliti-
    schen Punktsieg nicht in der Verfassung! Profilieren wir
    uns, aber verschonen wir unsere Verfassung bei diesen
    Profilierungsbemühungen! Sie kennen diese Grenze of-
    fensichtlich nicht mehr. Die CDU/CSU hält die Verfas-
    sung für ein zu hohes Gut, als daß sie für kleine partei-
    taktische Profilierungen herhält. Wir würden unsere
    Verantwortung auch als Verfassungsgesetzgeber verlet-
    zen, wenn wir so wie Sie mit der Verfassung umgingen.
    Darum bleiben wir bei unserem Nein gegen diese
    PR-Kampagne.

    Danke sehr.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat jetzt
die Kollegin Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Höfken-Deipenbrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr
    geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsiden-
    tin! Herr Röttgen, wir haben schon einmal vor tausend
    Tierschützern gesessen. Das wünsche ich Ihnen dem-
    nächst wieder. Tierschutz als Geschwätz, das ist letzt-
    endlich Ihre Aussage. Sogar Ihr Abgeordneter Scholz
    hat den Tierschutz nach all dem, was er darüber gesagt
    hat, in die Verfassung aufnehmen wollen. Er sah das nur
    realisiert in Art. 20 a Grundgesetz, im Umweltschutz.

    Aber nach all den Gerichtsurteilen, die es gegeben
    hat, müssen wir doch zu dem Schluß kommen, daß die-
    ses Vorhaben nicht gelungen ist, daß es eines Schrittes
    bedarf, die Verfassung in diesem Punkt zu ergänzen.
    Wir werden Sie sicher noch bei weiteren Beschlüssen
    zum Thema Tierschutz beim Wort nehmen können,
    wenn Sie sich dafür hier derartig in die Bresche werfen,
    – scheinbar.

    Sie tun ja gerade so, als ob es sich hier um Vatis
    Dackel drehen würde, obwohl auch dieses Zuchtergeb-
    nis mit den kurzen Beinen und dem krummen Rücken
    sicher leidet und kritisch zu bewerten ist. Aber es geht
    um etwas ganz anderes. Bei diesem Gesetzentwurf geht

    es darum, eine notwendige, wichtige Debatte um die ge-
    sellschaftliche Bewertung von Eingriffen des Men-
    schen in die Umwelt, die Mitwelt und – wie es im Tier-
    schutzgesetz formuliert ist – die Mitgeschöpfe zu füh-
    ren, eine Debatte um den Respekt vor Leben.

    Was die Väter des Grundgesetzes noch nicht wissen
    konnten: Angesichts des Drucks, der derzeit durch die
    Gen- und Klonierungstechnik aufgebaut wird – das ist
    der Weg zur Umwidmung von Lebewesen zum Beispiel
    zu definierten industriellen Maschinen für die Produkti-
    on von Insulin –, und angesichts dieser Entwicklungen –
    im übrigen auch im menschlichen Bereich – muß diese
    Debatte verschärft geführt werden. Das Tierschutzgesetz
    ist eines der Gesetze, in denen eine Abwägung zur
    Grundlage des Eingriffes gemacht wird. Aber Sie sagen,
    daß Abwägung Unsicherheit bedeutet, Unsicherheit
    durch die Verfassung, die sie nicht schaffen soll.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie haben überhaupt nichts richtig verstanden! Das hat er bestimmt nicht gesagt!)


    – Doch, genau das ist der Punkt. Dies ist übrigens nur
    eines dieser Gesetze.

    Abwägung ist eine Frage der ethischen Anforderung.
    Es gilt, ökonomische, soziale und moralische Fragestel-
    lungen zu formulieren, zu präzisieren, in Relation zuein-
    ander zu setzen und auf dieser Grundlage zu entschei-
    den. Darauf kommt es uns bei der Aufnahme des Tier-
    schutzes in die Verfassung an.

    Auch bei der Nutzung von Tieren gilt: Es kann nicht
    um blinde Machbarkeit gehen; vielmehr entscheidet sich
    Zukunftsfähigkeit an einer sorgfältigen Folgenabschät-
    zung. Die mangelnde Sorgfalt in diesem Bereich – auch
    im Tierschutz – hat uns auch schon eine Menge geko-
    stet. Denken Sie an BSE und die wahnsinnigen Folgeko-
    sten, an die Massentierhaltung und ihre Umweltschäden,
    die Antibiotika-Fütterung im Tierbereich und ihre Aus-
    wirkungen auf die Humanmedizin, die qualvollen Tier-
    transporte, die dann doch in den übervollen EU-Lagern
    oder in der entsetzlichen Vernichtung enden, sowie an
    deren Kosten,


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das können Sie aber durch die Verfassungsänderung nicht abschaffen!)


    und an Tierversuche, die mangels Übertragbarkeit Schä-
    digungen von Mensch und Umwelt nicht verhindern
    konnten.

    Die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung
    läßt sich mit der mangelhaften Wirksamkeit – das ist
    nun wahrhaftig ausreichend bewiesen – der einfachge-
    setzlichen Tierschutzgesetze gegenüber den schranken-
    losen Grundrechten begründen, ebenso mit der Notwen-
    digkeit, Rechtsgleichheit


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Was verstehen Sie denn unter Rechtsgleichheit?)


    angesichts der Änderung von sieben Landesverfassun-
    gen zu schaffen – das war keinesfalls eine bloße, wie Sie
    sagen, PR-Kampagne, auch Ihrer Parteikollegen – und
    mit der breiten Unterstützung der Bevölkerung in die-
    sem Punkt.

    Norbert Röttgen






    (A) (C)



    (B) (D)


    Heute, wo Tierhaltung immer anonymer wird, wo
    Schweineställe und Versuchsanlagen Hochsicher-
    heitstrakten gleichen, können Menschen kaum noch in-
    dividuell auf die Tiernutzung einwirken. Sie können
    auch mangels Transparenz ihre Kaufentscheidung für
    ein Produkt nicht, wie sie es wünschen, auf die Wahrung
    des Tierschutzes hinausrichten. Hier ist es überfällig,
    daß die Politik die notwendigen und verlangten Rah-
    menbedingungen mit der Aufnahme des Tierschutzes
    in das Grundgesetz schafft, um diesen veränderten und
    verstärkten ethischen Anforderungen der Gesellschaft
    Rechnung zu tragen. Dazu sind noch andere Verbesse-
    rungen und andere Rahmenbedingungen – das würden
    wir niemals bestreiten – in der Agrarpolitik und in der
    Forschungsförderung notwendig, wie sie die Bundesre-
    gierung gerade in Angriff nimmt. Ihr Argument, daß die
    Forschung auswandern würde, ist wahrhaftig nur so da-
    hin gesagt;


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das hat er nicht gesagt! Das haben Sie in Ihrer Rede so vorbereitet!)


    denn alle Pharmafirmen haben sich dazu verpflichtet,
    das Tierschutzgesetz einzuhalten. Das, was wir mit der
    Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung bewirken
    möchten, ist ja nichts anderes, als die Wirksamkeit des
    Tierschutzgesetzes zur Geltung zu bringen. Dagegen
    kann man doch kaum etwas haben.

    Wir haben uns für die Einbringung des Tierschutzes
    als Staatsziel in einem neu einzufügenden Art. 20 b des
    Grundgesetzes mit der klaren Formulierung entschieden:

    Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie wer-
    den vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren
    Leiden und in ihren Lebensräumen geschützt.

    Wir haben uns deswegen für sie entschieden, weil es die
    Formulierung des Bundesrates, weil es die Formulie-
    rung ist, die wir in der letzten Legislaturperiode disku-
    tiert haben, und weil auch die Kollegen von der F.D.P.
    es leider Gottes versäumt haben, mit uns in die notwen-
    dige überfraktionelle Konsensbildung hinsichtlich dieses
    Punktes einzutreten. Dies möchte ich ebenso wie die
    Kollegin von der SPD an dieser Stelle noch einmal
    deutlich anbieten.

    Natürlich stellen wir uns bei Ihrer Formulierung, lie-
    be Kollegen von der F.D.P., die Frage, warum auf der
    einen Seite der Tierschutz in die Verfassung aufgenom-
    men und auf der anderen Seite gleichzeitig wieder auf
    das einfache Gesetz reduziert werden soll. Nichtsdesto-
    trotz sehen wir hier die Möglichkeit, zu einem Konsens
    zu kommen. Dazu haben wir hier ja schon eine ganze
    Reihe von Vorschlägen auf dem Tisch.

    Mit Spannung verfolgen wir dabei, ob sich die
    CDU/CSU als einzige Fraktion weiter in die völlige
    Isolation manövriert und sich einer modernen Tier-
    schutzgesetzgebung verweigert,


    (Zustimmung des Abg. Hermann Bachmaier [SPD] – Norbert Geis [CDU/CSU]: Ein einfaches Gesetz können Sie machen, aber das gehört nicht in die Verfassung!)


    die sich an dem Wertewandel der Gesellschaft und den
    technischen Entwicklungen orientiert. An der Frage des
    Tierschutzes, sehr geehrte Kollegen von der CDU/CSU,
    wird sich zeigen, wieviel Wert Sie auf des Volkes
    Stimme legen. 84 Prozent in den Umfragen und Millio-
    nen von Unterschriften – Sie sammeln sie ja nun gerade
    zu einem anderen Thema – dokumentieren, wie stark die
    Menschen daran interessiert sind, die Aufnahme des
    Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung zu unter-
    stützen. Sie haben mit ihrer Wahlentscheidung auch für
    die Verbesserung des Tierschutzes grünes Licht gege-
    ben. Ich hoffe, wir werden in drei Monaten mit einer an-
    deren Ausgangsbasis hier sitzen.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann müssen Sie bessere Argumente liefern!)


    Anderenfalls werden wir den Menschen sagen müssen,
    wie wenig ihr Wille bei Ihnen berücksichtigt wird.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)