Plenarprotokoll 14/15
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            15. Sitzung
            Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung (Haus-
            haltsgesetz 1999) ......................................... 973 A
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 973 B
            Dr. Günter Rexrodt F.D.P. ............................... 974 D
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 975 A
            Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 975 C
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 975 D
            Dietrich Austermann CDU/CSU...................... 976 A
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 976 C
            Dr. Christa Luft PDS ....................................... 977 D
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 978 B
            Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU ................... 978 D
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 979 A
            Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 979 C
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 979 D
            Josef Hollerith CDU/CSU................................ 980 B
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 980 C
            Hans Jochen Henke CDU/CSU ....................... 981 A
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 981 B
            Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 982 A
            Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 982 A
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            (Drucksachen 14/266 vom 15. Januar 1999
            und 14/274 vom 19. Januar 1999) ............... 982 B
            Vereinbarkeit des Honorarvertrages zwischen
            der Fraktion der PDS und Rainer Rupp mit
            der Verwaltungsvorschrift zum Strafvoll-
            zugsgesetz über die Gewährung von Frei-
            gang; Stellungnahme der Bundesanwaltschaft
            als Vollstreckungsbehörde zur Gewährung
            von Freigang
            DringlAnfr 1, 2
            Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU
            Antw PstSekr Dr. Eckart Pick BMJ................. 982 C, D
            ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDUCSU 982 D,
            983 A
            ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS........................ 983 B
            ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD ....... 983 B
            Verwirklichung des 100 000-Dächer-Photo-
            voltaik-Programms
            MdlAnfr 3
            Dr. Paul Laufs CDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 983 D
            ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ..................... 984 A
            ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU..................... 984 C
            Diskussion um die Agenda 2000; Zugrunde-
            legung der Arbeitslosigkeit als wichtigstes
            Kriterium bei der Verteilung der Strukturför-
            dermittel in den Ziel-2-Gebieten
            MdlAnfr 4
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 984 D
            ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ................... 985 A
            ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 985 B
            Kürzung des Honorarvolumens beim ambu-
            lanten Operieren aufgrund von Regelungen
            II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
            im GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz mit der
            möglichen Folge von Arbeitsplatzverlusten
            MdlAnfr 7
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 985 D
            ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 986 A
            Bereitstellung von Bundesmitteln für Wissen-
            schafts- und Forschungseinrichtungen 1999,
            insbesondere für das geplante Kompetenz-
            zentrum für Biotechnologie
            MdlAnfr 8, 9
            Ernst Hinsken CDU/CSU
            Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
            BMBF ..................................................... 987 B, 988 A
            ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU............. 987 C, 988 C
            ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD ...................... 989 A
            Gefährdung des Weiterbestands internationa-
            ler Schulen durch die Streichung der steuerli-
            chen Absetzbarkeit von Schulgeldern im
            Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
            MdlAnfr 16
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF 989 C
            ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 989 D
            ZusFr Cornelia Pieper F.D.P............................ 990 A
            ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 990 C
            ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU ...................... 990 D
            Höhe der Teilwertabschreibungen 1997
            MdlAnfr 18, 19
            Heinz Seiffert CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF 991 C,
            992 A
            ZusFr Heinz Seiffert CDU/CSU ...................... 991 C
            ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU........ 991 D, 992 A
            Steuererhöhungen bei der Mehrwertsteuer
            und der Mineralölsteuer bis zum Jahr 2002
            MdlAnfr 20
            Hans Michelbach CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF 992 B
            ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU................. 992 C,
            995 B
            ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 993 A
            ZusFr Heinz Seiffert CDU/CSU ...................... 993 C
            ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P........... 993 D
            ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU..................... 994 A
            ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 994 D
            Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. No-
            vember 1998 zur Altersversorgung der
            Reichsbahner; Gewährleistung der von die-
            sem Personenkreis erworbenen Ansprüche
            und Anwartschaften
            MdlAnfr 21, 22
            Claudia Nolte CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA.. 995 C, 996 D
            ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU ............. 995 D, 996 C
            Bundesmittel für die Gewährleistung der Al-
            tersversorgung der ehemaligen Reichsbahner
            MdlAnfr 23
            Manfred Grund CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA........... 996 C
            ZusFr Manfred Grund CDU/CSU.................... 996 D
            Beibehaltung der feierlichen Gelöbnisse bei
            der Bundeswehr im bisherigen Umfang und in
            der Form
            MdlAnfr 24, 25
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg 997 A, 997 C
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU......... 997 B, 997 D
            Aussage des Bundesministers der Verteidi-
            gung zur Rolle Deutschlands als intervenie-
            render Macht außerhalb Europas; Haltung der
            Bundesregierung zum Verhalten des Irak
            MdlAnfr 26, 27
            Günther Friedrich Nolting F.D.P.
            Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg 998 A, 998 C
            ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. 998 B, 998 D
            Vierspuriger Neubau der B 14 zur Umfahrung
            der Kreisstädte Winnenden und Backnang
            MdlAnfr 31
            Dr. Paul Laufs CDU/CSU
            Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 999 B
            ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ..................... 999 C
            ZusFr Christian Lange (Backnang) SPD ......... 1000 C
            ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU ................... 1000 D
            ZusFr Dr. Hermann Scheer SPD...................... 1000 D
            ZusFr Dr. Axel Berg SPD................................ 1001 A
            ZusFr Ulrike Merten SPD................................ 1001 C
            ZusFr Christine Lehder SPD ........................... 1001 D
            Weiterbau der A 7 zwischen Nesselwang und
            dem im Bau befindlichen Grenztunnel
            MdlAnfr 32
            Kurt J. Rossmanith CDU/CSU
            Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1002 A
            ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU.............. 1002 A
            ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 1002 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 III
            Wiederaufnahme der Bauarbeiten an der A 26
            zwischen Hamburg und Stade
            MdlAnfr 33, 34
            Walter Hirche F.D.P.
            Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1003 A,
            1003 B
            ZusFr Walter Hirche F.D.P..................... 1003 A, 1003 C
            Linienfeststellung für die A 94 auf der Trasse
            Dorfen; Bereitstellung der Mittel für den bau-
            reifen Abschnitt
            MdlAnfr 35, 36
            Josef Hollerith CDU/CSU
            Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1003 D,
            1004 B
            ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU............ 1003 D, 1004 C
            ZusFr Max Straubinger CDU/CSU.................. 1005 A
            Realisierung des VDE-Projekts zwischen
            Unterfranken und Thüringen, insbesondere
            6spuriger Ausbau der A 3
            MdlAnfr 37,
            Hans Michelbach CDU/CSU
            Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1005 B
            ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU................. 1005 C
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde betr. Haltung der
            Bundesregierung zu den Vorkommnis-
            sen in der Europäischen Kommission
            und deren Behandlung im Europapar-
            lament
            Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ........................ 1006 B
            Günter Verheugen, Staatsminister AA............. 1007 B
            Peter Hintze CDU/CSU ................................... 1008 D
            Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN......................................................... 1009 D
            Manfred Müller (Berlin) PDS.......................... 1010 D
            Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 1011 D
            Dr. Gerd Müller CDU/CSU ............................. 1012 C
            Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN................................................................. 1013 C
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. ... 1014 B
            Dr. Norbert Wieczorek SPD ............................ 1015 C
            Ursula Heinen CDU/CSU................................ 1016 C
            Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD .......................... 1017 C
            Dr. Martina Krogmann CDU/CSU .................. 1018 C
            Michael Roth (Heringen) SPD......................... 1019 D
            Nächste Sitzung ............................................... 1020 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1021 A
            Anlage 2
            Auswertung der Sira-Datenbank der ehemali-
            gen Hauptverwaltung; Aufklärung für Staats-
            sicherheitsdienst der DDR betr. Rainer Rupp;
            Einschätzung von Rainer Rupp als Sicher-
            heitsrisiko durch die Bundesregierung
            DringlAnfr 3, 4 –14/274 –
            Ronald Pofalla CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr'in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 1021 B
            Anlage 3
            Ratifizierung der neuen internationalen Haf-
            tungs- und Bergungsübereinkommen im Be-
            reich der Seeschiffahrt; Auswirkungen auf die
            Schadensersatzforderungen wegen der Hava-
            rie der „Pallas“
            SchrAnfr 1, 2 –Drs 14/266 –
            Ulrike Mehl SPD
            SchrAntw PStSekr Eckart Pick BMJ............... 1021 C
            Anlage 4
            Gespräche mit Vertretern der Kirchen über
            die Zulassung der Abtreibungspille RU 486
            SchrAnfr 5, 6 – Drs 14/266 –
            Dr. Hermann Kues CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr'in Dr. Edith Niehuis
            BMFSFJ........................................................... 1022 B
            Anlage 5
            Ausbildungsplätze in der Krankenpflege
            SchrAntfr 10, 11 – Drs 14/266 –
            Heinz Schmitt (Landau) SPD
            SchrAntw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
            BMBF.............................................................. 1022 C
            Anlage 6
            Unterschiedliche Auffassungen betr. Zuwan-
            derung nach Deutschland
            SchrAnfr 12, 13 – Drs 14/266 –
            Erwin Marschewski CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr'in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 1023 A
            Anlage 7
            Vergleich der Staatsangehörigkeitssituation
            der Deutschen in der Republik Polen mit der
            IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
            von Ausländern in der Bundesrepublik durch
            den Bundesminister des Innern; Erleichterung
            des Verfahrens zur Entlassung aus der Staats-
            angehörigkeit ihres Herkunftslandes für deut-
            sche Spätaussiedler
            SchrAnfr 14, 15 – Drs 14/266 –
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr'in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 1023 D
            Anlage 8
            Abschaffung des sog. Dienstmädchenprivi-
            legs
            SchrAnfr 17 – Drs 14/266 –
            Dirk Niebel F.D.P.
            SchrAntw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 1024 A
            Anlage 9
            Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes
            SchrAnfr 28, 29 – Drs 14/266 –
            Christine Ostrowski PDS
            SchrAntw PStSekr Achim Großmann
            BMVBW ......................................................... 1024 C
            Anlage 10
            Auswirkungen der vorläufigen Ausweisung
            eines im Verlauf der Transrapid-Trasse lie-
            genden Teilstücks nahe Reinbek als Natur-
            schutzgebiet
            SchrAnfr 30 – Drs 14/266 –
            Dietrich Austermann CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 1024 D
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 973
            (A) (C)
            (B) (D)
            15. Sitzung
            Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Michael Roth (Heringen)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 1021
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Andres, Gerd SPD 20.1.99
        Böttcher, Maritta PDS 20.1.99
        Brüderle, Rainer F.D.P. 20.1.99
        Brudlewsky, Monika CDU/CSU 20.1.99
        Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 20.1.99
        Eymer, Anke CDU/CSU 20.1.99
        Fink, Ulf CDU/CSU 20.1.99
        Hartnagel, Anke SPD 20.1.99
        Hasenfratz, Klaus SPD 20.1.99
        Herzog, Gustav SPD 20.1.99
        Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        20.1.99
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 20.1.99
        Labsch, Werner SPD 20.1.99
        Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        20.1.99
        Lengsfeld, Vera CDU/CSU 20.1.99
        Neumann (Bramsche),
        Volker
        SPD 20.1.99
        Niebel, Dirk F.D.P. 20.1.99
        Nietan, Dietmar SPD 20.1.99
        Dr. Pfaff, Martin SPD 20.1.99
        Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 20.1.99
        Schütze (Berlin),
        Diethard
        CDU/CSU 20.1.99
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Fragen des Abgeordneten Ronald Pofalla (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/274 Dringliche Fragen 3 und 4):
        Ist die Meldung des Spiegel vom 16. Januar 1999 zutreffend,wonach eine Auswertung der Sira-Datenbank der Hauptverwal-tung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDRergeben hat, daß Rupp 1 037 Dokumente, viele davon mit derhöchsten Geheimhaltungsstufe, verraten hatte?
        Inwieweit betrachtet die Bundesregierung den Exspion Rai-ner Rupp alias Topas auch heute noch als Sicherheitsrisiko?
        Zu Frage 3:
        Insgesamt sind 1 037 NATO-Dokumente dem IM
        Topas (Rupp) zugeordnet. Eine abschließende Über-
        sicht, welcher Geheimhaltungsstufe die gelieferten Do-
        kumente unterfallen, ist noch nicht erstellt. Jedenfalls
        trifft es zu, daß eine Reihe der Dokumente der höchsten
        Geheimhaltungsstufe zuzuordnen sind.
        Zu Frage 4:
        Ein Sicherheitsrisiko nach § 5 Sicherheitsüberprü-
        fungsgesetz (SÜG) kann nur im Rahmen einer Sicher-
        heitsüberprüfung festgestellt werden. Die Sicherheits-
        überprüfung wird erst eingeleitet, wenn beabsichtigt ist,
        eine bestimmte Person mit einer sicherheitsempfind-
        lichen Tätigkeit zu betrauen, insbesondere im Zugang zu
        amtlich geheimzuhaltenden Verschlußsachen der Stufe
        VS-Vertraulich und höher (Vgl. §§ 1 Abs. 2 und 2
        Abs. 1 SÜG). Der Bundesregierung ist bisher nicht be-
        kannt, daß ein entsprechender Antrag für Herrn Rainer
        Rupp gestellt worden ist. Da die Sicherheitsüberprüfung
        nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchge-
        führt werden kann und sie mit einer komplexen Da-
        tenerhebung und deren sicherheitsmäßiger Bewertung
        verbunden ist, ist eine Antwort in hypothetischer Form
        nicht möglich.
        Selbst wenn eine Sicherheitsüberprüfung durchge-
        führt werden sollte, verbieten es die strengen Zweckbin-
        dungsvorschriften des SÜG, sich dazu im Rahmen einer
        Fragestunde des Deutschen Bundestages zu äußern.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache
        14/266 Fragen 1 und 2):
        Warum wurden die neuen internationalen Übereinkommenüber die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen von1996 und zur einheitlichen Feststellung von Regeln über dieHilfsleistungen und Bergung in Seenot von 1989 bisher nicht inDeutschland in Kraft gesetzt, und in welchem Maße wurden da-durch Schadensersatzforderungen an den Reeder des havariertenHolzfrachters „Pallas“ bzw. an die Versicherungen eingeschränkt?
        Wann wird die Bundesregierung die notwendigen Gesetzezur Ratifizierung der neuen internationalen Haftungs- und Ber-gungsübereinkommen dem Deutschen Bundestag vorlegen, undwann können diese Übereinkommen in Kraft treten?
        Zu Frage 1:
        Sowohl das Protokoll von 1996 zur Änderung des
        Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der
        Haftung für Seeforderungen als auch das Internationale
        Übereinkommen von 1989 über Bergung wurden von
        der alten Bundesregierung aus zeitlichen und personellen
        Gründen bisher nicht ratifiziert. Im Vordergrund standen
        die Arbeiten an der großen Transportrechtsreform.
        Sachliche Bedenken gegen die Übereinkommen, die
        dessen Ratifikation in Frage stellen könnten, bestehen
        nicht. Aus diesem Grunde wurden beide Übereinkom-
        men auch von Deutschland gezeichnet – das Protokoll
        von 1996 am 25. April 1997, das Bergungsübereinkom-
        men am 23. Mai 1990. Mit diesen Zeichnungen wurde
        von Deutschland international zum Ausdruck gebracht,
        daß es die Übereinkommen grundsätzlich begrüßt.
        Die Nichtratifikation des Protokolls von 1996 hat aber
        keine Auswirkungen auf die Abwicklung der Forderun-
        gen gehabt, die im Zusammenhang mit der Havarie des
        Holzfrachters „Pallas“ entstanden sind. Das Protokoll ist
        bis heute noch nicht völkerrechtlich in Kraft getreten.
        Hierfür bedarf es der Hinterlegung der Ratifikationsur-
        kunden von insgesamt 10 Staaten. Derzeit liegt jedoch
        noch keine einzige Ratifikation vor.
        1022 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Das Bergungsübereinkommen von 1989 ist seit dem
        14. Juli 1996 völkerrechtlich in Kraft. Ob allerdings bei
        einer Ratifikation des Bergungsübereinkommens der
        Bund seine Ansprüche in größerem Umfang hätte durch-
        setzen können, als dies nach geltendem Recht der Fall ist,
        läßt sich angesichts der Tatsache, daß noch nicht feststeht,
        in welchem Umfange der Bund seine Ansprüche tatsäch-
        lich ersetzt erhält, noch nicht mit letzter Gewißheit sagen.
        Ansprüche auf Erstattung der Kosten wegen Maß-
        nahmen, die von der Behörde ergriffen wurden, solange
        es sich bei der „Pallas“ noch um ein Schiff gehandelt
        hat, hätten nach dem Bergungsübereinkommen zwar als
        Ansprüche auf sogenannte Sondervergütung geltend
        gemacht werden können. Nach dem Bergungsüberein-
        kommen wird nämlich unabhängig davon, ob Ber-
        gungsmaßnahmen erfolgreich waren oder nicht, ein An-
        spruch auf Erstattung der Unkosten wegen der für ein
        Schiff ergriffenen Bergungsmaßnahmen gewährt, wenn
        von dem Schiff Gefahren für die Umwelt ausgehen. Das
        geltende Recht gewährt nur einen Anspruch auf Berge-
        lohn, dessen Entstehung davon abhängig ist, daß die
        Bergung erfolgreich war.
        Für den Anspruch auf Sondervergütung hätte sich der
        Reeder wahrscheinlich nicht auf die Beschränkung sei-
        ner Haftung nach dem Haftungsbeschränkungsüberein-
        kommen berufen können.
        Ansprüche auf Erstattung von Kosten wegen Maß-
        nahmen zur Beseitigung oder Unschädlichmachung des
        Wracks hätten dagegen auch im Falle der Ratifikation
        des Bergungsübereinkommens nicht auf dieses gestützt
        werden können. Für derartige Ansprüche hätte also auch
        hier gegolten, daß der Schiffseigner seine Haftung nach
        den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs auf die
        Summe von rund 3,3 Millionen DM beschränken kann.
        Zu Frage 2:
        Angestrebt wird, den Entwurf eines Vertragsgesetzes
        zu dem Protokoll von 1996 dem Deutschen Bundestag
        im Sommer dieses Jahres zuzuleiten. Der Entwurf eines
        Vertragsgesetzes zu dem Bergungsübereinkommen
        wird, da es sich hierbei um ein sehr viel komplexeres
        Vorhaben handelt, erst zu einem späteren Zeitpunkt,
        voraussichtlich im nächsten Jahr, vorgelegt werden.
        Das Protokoll von 1996 tritt 90 Tage nach dem Zeit-
        punkt völkerrechtlich in Kraft, in dem die zehnte Ratifi-
        kationsurkunde hinterlegt wurde. Das Bergungsüberein-
        kommen wird ein Jahr nach Hinterlegung der Ratifika-
        tionsurkunde durch Deutschland in Kraft treten.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/266 Fragen 5 und 6):
        Trifft es zu, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, mitdem Vorsitzenden der Katholischen Bischofskonferenz und demPräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor derZulassung der Abtreibungspille R U 486 zu sprechen?
        Ist Bundeskanzler Gerhard Schröder bereit, gemeinsam mitWissenschaftlern und den Spitzenvertretern der Kirchen ein sol-ches Gespräch zu führen?
        Zu Frage 5:
        Die Entscheidung, ob das Präparat in der Bundesre-
        publik zugelasssen werden kann, ist ausschließlich nach
        medizinischen Kriterien unter Maßgabe der Regelungen
        des Arzneimittelrechts von der zuständigen Behörde,
        dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro-
        dukte, zu treffen. Die geltenden Regelungen zum
        Schwangerschaftsabbruch werden im Fall einer Zulas-
        sung nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung beab-
        sichtigt daher nicht, ein Gespräch über grundsätzliche
        Fragestellungen zur Thematik des Schwangerschaftsab-
        bruchs – auch nicht mit der Katholischen Bischofskonfe-
        renz und dem Präses der EKD – anläßlich einer mög-
        lichen Zulassung des Präparates zu führen.
        Zu Frage 6:
        Der Bundeskanzler führt mit allen gesellschaftlichen
        Gruppen Gespräche. Es ist aber nicht seine Absicht,
        über die Zulassung eines einzelnen Medikaments zu dis-
        kutieren.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf
        die Frage des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg)
        (SPD) (Drucksache 14/266, Fragen 10 und 11):
        Wie viele Ausbildungsplätze wurden nach Kenntnis derBundesregierung in den letzten drei Jahren bundesweit von Trä-gern der Bildungseinrichtungen in der Krankenpflege bereitge-stellt sowie von den Kostenträgern bzw. der Aufsichtsbehördegenehmigt, und wie viele dieser Ausbildungsplätze waren in denletzten drei Jahren besetzt (in absoluten Zahlen/Prozent)?
        Welche Zahlen hinsichtlich dieses Sachverhaltes ergebensich aufgeschlüsselt nach den Ländern?
        Zu Frage 10:
        Für die Durchführung des Krankenpflegegesetzes
        sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen
        keine Informationen darüber vor, wie viele Ausbil-
        dungsplätze in den letzten drei Jahren bundesweit von
        Trägern der Bildungseinrichtungen in der Krankenpflege
        bereitgestellt sowie von den Kostenträgern bzw. der
        Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        veröffentlicht jährlich im Berufsbildungsbericht auf der
        Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes die
        Zahl der Schulen und der Schüler im Bereich Kranken-
        pflege und kann insoweit Auskunft über die besetzten
        Ausbildungsplätze geben. Derzeit stehen Zahlen bis ein-
        schließlich 1997 zur Verfügung.
        Die Zahl der Schüler und Schülerinnen in der Kran-
        kenpflege betrug bundesweit (ohne Hessen, Thüringen,
        1997 auch ohne Sachsen):
        1995 75 341
        1996 76 239
        1997 68 409
        Eine Aufschlüsselung nach Ländern füge ich als An-
        lage bei.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 1023
        (A) (C)
        (B) (D)
        Schüler und Schülerinnen an Schulen des Gesundheitswesens/Bereich Krankenpflege 1995, 1996 und 1997
        Beruf Jahr Bundes-gebiet*)
        Baden-
        Württ. Bayern Berlin
        Branden-
        burg Bremen Hamburg
        Meck-
        lenb.
        Vorp.
        Nieder-
        sachsen
        Nordrh.-
        West-
        falen
        Rheinld.-
        Pfalz Saarland Sachsen
        Sachsen-
        Anhalt
        Schles-
        wig-
        Holstein
        Kinderkranken- 1995 8 217 1 282 1 275 336 64 96 243 43 842 2 464 443 196 458 203 272
        pfleger/Kinder- 1996 7 854 1 247 1 266 270 44 70 243 40 801 2 250 442 194 564 167 256
        krankenschwester 1997 7 204 1 232 1 258 236 60 77 237 15 764 2 252 417 185 – 198 273
        Krankenpfleger/ 1995 63 931 8 387 9 841 3 794 2 120 705 1 742 287 6 815 17 450 3 493 1 086 4 297 1 660 2 254
        Kranken- 1996 65 612 8 680 10 062 3 914 2 149 671 1 787 322 6 932 17 755 3 505 1 304 4 528 1 891 2 112
        schwester 1997 59 164 8 425 9 983 3 799 2 234 659 1 699 231 6 741 16 631 3 231 1 256 – 2 074 2 201
        Krankenpflege- 1995 3 193 272 491 274 82 – 50 15 274 1 055 312 – 137 68 163
        helfer/Kranken- 1996 2 773 232 430 136 46 – 39 36 185 948 268 17 224 79 133
        pflegehelferin 1997 2 041 182 464 63 63 – 42 34 112 739 151 – – 82 109
        Gesamt: 1995 75 341 9 941 11 607 4 404 2 266 801 2 035 345 7 931 20 969 4 248 1 282 4 892 1 931 2 689
        1996 76 239 10 159 11 758 4 320 2 239 741 2 069 398 7 918 20 953 4 215 1 515 5 316 2 137 2 501
        1997 68 409 9 839 11 705 4 098 2 357 736 1 978 280 7 617 19 622 3 799 1 441 – 2 354 2 583
        *) ohne Hessen, Thüringen und Sachsen (1997)
        Anmerkung: Hessen führt keine Erhebungen durch, Thüringen und Sachsen (ab 1997) führen diese Schulen unter den Berufsfachschulen
        Q u e l l e : Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 2, Berufliche Schulen
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/266 Fragen 12 und 13):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der von derBeauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marie-luise Beck, im Gewerkschaftsmagazin „Einblick“ aufgestelltenBehauptung, daß Deutschland nach den Prognosen der Demo-graphen im nächsten Jahrtausend vermehrt Zuwanderung benö-tigt?
        Wie verträgt sich diese von der Ausländerbeauftragten derBundesregierung aufgestellte These mit der Behauptung des fürdas Ausländerrecht zuständigen Bundesministers des Innern,Otto Schily, die Grenze der Belastbarkeit sei überschritten?
        Zu Frage 12:
        Nach den letzten, im Jahre 1996 vorgenommenen
        Modellrechnungen des Bundesministeriums des Innern
        zur Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik
        Deutschland bis zum Jahr 2040 kann davon ausgegan-
        gen werden, daß bei konstanter gegenwärtiger Gebur-
        tenentwicklung und einem jährlichen Wanderungsüber-
        schuß bei Ausländern von 100 000 Personen die Bevöl-
        kerungszahl bis zum Jahr 2010 nur gering und bis 2030
        auf 74,4 Millionen sinken wird. Die Zahl der Personen
        im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65 Jahre) wird sich von
        derzeit etwa 51 Millionen auf 48,4 Millionen (2020) und
        42,6 Millionen (2030) verringern. Hieraus, und so sieht
        es auch die Enquete-Kommission „Demographischer
        Wandel“ in ihrem auch von Ihrer Fraktion getragenen
        Zwischenbericht 1998, ergibt sich nicht zwangsläufig
        die Konsequenz, daß Deutschland im nächsten Jahrhun-
        dert Zuwanderung aus dem Ausland brauchen wird. Zu-
        nächst wird der Rückgang der Erwerbsfähigen zu einer
        Entspannung am Arbeitsmarkt führen. Gleichwohl ist
        bei allen weiterreichenden Prognosen Vorsicht geboten,
        da sich in der Arbeitswelt tiefgreifende Veränderungen
        vollziehen, die den Mehr- oder Minderbedarf an Be-
        schäftigten stark beeinflussen (so z.B. im Bereich der
        neuen Technologien und im Dienstleistungssektor).
        Zu Frage 13:
        Die Äußerungen von Bundesminister Schily zu den
        beschränkten Möglichkeiten für einen weiteren Zuzug
        von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland
        sollte vor allem deutlich machen, daß es derzeit keinen
        Zuwanderungsbedarf gibt. Angesichts von rd. 4 Millio-
        nen Arbeitslosen wäre es im gegenwärtigen Zeitpunkt
        nicht sinnvoll, ein Zuwanderungsgesetz mit jährlichen
        Quoten zu schaffen. Dies schließt jedoch nicht aus, daß
        für einen späteren Zeitpunkt ein begrenzter Zuzug von
        Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
        und des Europäischen Wirtschaftsraumes notwendig
        werden könnte. Insofern widersprechen sich die Aussa-
        gen von Bundesminister Schily und der Ausländerbe-
        auftragten nicht, da sie sich auf unterschiedliche Zeit-
        ebenen beziehen und die Ausländerbeauftragte auch nur
        von der Prüfung eines möglichen künftigen Zuwande-
        rungsbedarfs spricht.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag Wolgast
        auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/266 Fragen 14 und 15):
        Welche historischen und rechtlichen Fakten haben den Bun-desminister des Innern veranlaßt, die Staatsangehörigkeitssitua-tion der Deutschen in der Republik Polen mit der von Auslän-dern zu vergleichen, denen die Bundesregierung eine doppelteStaatsangehörigkeit einräumen will?
        1024 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Was unternimmt die Bundesregierung, um deutschen Spät-aussiedlern das Verfahren zur Entlassung aus der Staatsangehö-rigkeit ihres Herkunftslandes zu erleichtern und die Kosten hier-für zu senken?
        Zu Frage 14:
        Herr Minister Schily hat die Situation der in
        Deutschland lebenden Ausländer mit der Situation der
        im Ausland lebenden Deutschen verglichen. Beiden Per-
        sonengruppen ist das Interesse gemeinsam, ihre ange-
        stammte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben zu müssen,
        wenn sie die des Aufenthaltsstaats erwerben. In der Re-
        publik Polen lebende Deutsche sind ein Beispiel für die
        zweite Personengruppe.
        Zu Frage 15:
        Die Ausgestaltung der Entlassungsverfahren und die
        Festlegung von Entlassungsgebühren ist Sache des je-
        weiligen Herkunftsstaats. Im übrigen hängt der Einbür-
        gerungsanspruch für Spätaussiedler und ihre Familien-
        angehörigen, die Deutsche ohne deutsche Staatsangehö-
        rigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundge-
        setzes sind, bereits nach geltendem Recht nicht von der
        Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ab.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/266, Frage 17):
        Welche positiven Auswirkungen – bezogen auf Haushalts-mehreinnahmen – erwachsen aus der geplanten Abschaffung dessog. „Dienstmädchenprivilegs“ im Hinblick auf die Tatsache,daß von 1990 bis 1992 „lediglich 7327 zusätzliche sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“ geschaffen wur-den, was offensichtlich nach Aussage der Bundesregierung dieneuesten zur Verfügung stehenden Zahlen sind?
        Die Abschaffung des sog. „Dienstmädchenprivilegs“
        ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Die finanziellen Aus-
        wirkungen bei Abschaffung der Regelungen hängen
        nicht nur von der Zahl der zusätzlich geschaffenen sozi-
        alversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse
        ab. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Maßnah-
        me auch für eine Vielzahl bereits bestehender Beschäf-
        tigungsverhältnisse eine steuerliche Entlastung gebracht
        hat.
        Im 16. Subventionsbericht der Bundesregierung wer-
        den die Steuerausfälle durch den Sonderausgabenabzug
        für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse (§ 10
        Abs. 1 Nr. 8 EStG) für das Jahr 1998 auf 330 Mio. DM
        geschätzt. Seinerzeit versprach sich die Bundesregierung
        aufgrund der 1997 grundlegend verbesserten und verein-
        fachten Voraussetzungen eine wesentlich größere Inan-
        spruchnahme der Regelung. Die vorliegenden Daten der
        Arbeitsmarktstatistik deuten jedoch nicht darauf hin, daß
        dies der Fall ist. Die Steuerausfälle sind daher voraus-
        sichtlich nach unten zu korrigieren. Eine Neuschätzung
        der finanziellen Auswirkungen der Regelung liegt ge-
        genwärtig nicht vor.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
        (Drucksache 14/266 Fragen 28 und 29):
        Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise beabsichtigtdie Bundesregierung, wie in der Koalitionsvereinbarung ange-kündigt, die Fehler des Altschuldenhilfegesetzes lösen zu hel-fen?
        Welche Zielrichtung verfolgt sie hierbei?
        Zu Frage 28:
        Gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Altschuldenhil-
        fe-Gesetzes weist die Privatisierungsbilanz mit 70 bis
        80% Erledigungsquote dank der großen Anstrengungen
        der Wohnungswirtschaft ein positives Ergebnis aus.
        Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß insbesondere in
        strukturschwachen Gebieten trotz intensiver Bemühun-
        gen möglicherweise die Quote von 15% nicht von allen
        Wohnungsunternehmen erfüllt werden kann. Diese
        Wohnungsunternehmen können – bei Erfüllung be-
        stimmter Kriterien – schon jetzt auf Antrag eine vorzei-
        tige Bestätigung des „Nichtvertretenmüssens“ bei Nicht-
        erfüllung der Privatisierungspflicht nach § 5 Abs. 3
        AHG erhalten.
        Die Bundesregierung prüft, ob weitere Maßnahmen
        für Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Ge-
        bieten erforderlich sind.
        Bei allen Lösungen müssen wir allerdings im Auge
        behalten, keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen.
        Wir dürfen nicht nachträglich Untätigkeit prämieren und
        damit die Privatisierungsbemühungen der überwiegen-
        den Zahl der Wohnungsunternehmen entwerten.
        Zu Frage 29:
        Die Wohnungsunternehmen müssen effizient und
        wirtschaftlich arbeiten können und dürfen nicht von
        Auflagen behindert werden, die sie nicht erfüllen kön-
        nen. Die Prüfung der AHG-Praxis geht von dieser Ziel-
        setzung aus.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
        des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/266 Frage 30):
        Welche Konsequenzen für das begonnene Transrapid-Planfeststellungsverfahren und die zeitliche Realisierung desProjektes hat nach Einschätzung der Bundesregierung die vonder Landesregierung Schleswig-Holstein vorgenommene vorläu-fige Ausweisung eines Naturschutzgebietes nahe Reinbek imVerlauf der durch das Raumordnungsverfahren vorgesehenenTrasse des Transrapid?
        Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
        mationen hat der Minister für Umwelt, Natur und For-
        sten des Landes Schleswig-Holstein mit der Landesver-
        ordnung zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten
        Naturschutzgebietes „Talwald Hahnenkoppel“ vom 14.
        Dezember 1998 eine Teilfläche des Staatsforstes Hah-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 1025
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        nenkoppel auf dem Gebiet der Stadt Reinbek für die
        Dauer von drei Jahren einstweilig sichergestellt, weil
        dieses Gebiet später zum Naturschutzgebiet erklärt wer-
        den soll.
        Das geplante und nunmehr einstweilen sichergestellte
        Naturschutzgebiet wird im Süden begrenzt durch die
        BAB A 24. Durch die gebündelt mit der BAB A 24
        nördlich von ihr verlaufende geplante Trasse der Magnet-
        schnellbahn wird das sichergestellte Gebiet am süd-
        lichen Rand durchschnitten.
        Nach Auskunft der Magnetschnellbahn-Planungs-
        gesellschaft mbH (MPG) war die beabsichtigte Auswei-
        sung des Naturschutzgebietes während der Planung der
        Trasse bekannt und ist berücksichtigt worden. Hierbei
        ist das Gebiet seiner Wertigkeit entsprechend in die
        Umweltverträglichkeitsuntersuchung und den Land-
        schaftspflegerischen Begleitplan eingestellt worden. Es
        sind Alternativen untersucht worden. Die Variantenun-
        tersuchung hat jedoch ergeben, daß die vorgesehene
        Trasse insgesamt deutliche Vorteile gegenüber einer
        südlich der BAB A 24 verlaufenden Variante hat, die an
        anderer Stelle (Sachsenwald, Bebauung Witzhave) zu
        erheblichen Problemen führen würde. Die vorgesehene
        Lage der Trasse im angesprochenen Schutzgebiet ist un-
        vermeidbar und unter den bestehenden Varianten die
        günstigste.
        Der Bau der Magnetschwebebahn bedarf einer Plan-
        feststellung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Das Ver-
        fahren zur Planfeststellung der Magnetschnellbahn Ber-
        lin–Hamburg ist im Magnetschwebebahnplanungsgesetz
        vom 23. November 1994 bundesrechtlich geregelt. Im
        Rahmen des vor kurzem eingeleiteten Planfeststellungs-
        verfahrens werden die zuständigen Naturschutzbehörden
        im Lande Schleswig-Holstein als Träger öffentlicher
        Belange gehört. Es bleibt hierbei insbesondere abzu-
        warten, welche Stellungnahme die zuständigen Behör-
        den im Lande Schleswig-Holstein zu einer Befreiung
        von den Vorschriften der Sicherstellungsverordnung ab-
        geben werden.
        Der nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
        und nach Anhörung der Betroffenen zu erlassende Plan-
        feststellungsbeschluß ersetzt alle sonst erforderlichen
        Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und son-
        stige behördliche Entscheidungen, seien sie bundes-
        oder landesrechtlicher Art.
        Die Auswirkungen der einstweiligen Unterschutz-
        stellung des geplanten Naturschutzgebietes „Talwald
        Hahnenkoppel“ bewegen sich mithin in dem rechtlich
        geordneten Verfahren der Planfeststellung, in dem auch
        die Belange des Naturschutzes und die Belange des
        Baus des Verkehrsweges gegeneinander abzuwägen
        sind.
        1026 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999
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