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ID1401507600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14015

  • date_rangeDatum: 20. Januar 1999

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    Plenarprotokoll 14/15 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 15. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Haus- haltsgesetz 1999) ......................................... 973 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 973 B Dr. Günter Rexrodt F.D.P. ............................... 974 D Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 975 A Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 975 C Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 975 D Dietrich Austermann CDU/CSU...................... 976 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 976 C Dr. Christa Luft PDS ....................................... 977 D Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 978 B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU ................... 978 D Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 979 A Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 979 C Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 979 D Josef Hollerith CDU/CSU................................ 980 B Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 980 C Hans Jochen Henke CDU/CSU ....................... 981 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 981 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 982 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 982 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/266 vom 15. Januar 1999 und 14/274 vom 19. Januar 1999) ............... 982 B Vereinbarkeit des Honorarvertrages zwischen der Fraktion der PDS und Rainer Rupp mit der Verwaltungsvorschrift zum Strafvoll- zugsgesetz über die Gewährung von Frei- gang; Stellungnahme der Bundesanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zur Gewährung von Freigang DringlAnfr 1, 2 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw PstSekr Dr. Eckart Pick BMJ................. 982 C, D ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDUCSU 982 D, 983 A ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS........................ 983 B ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD ....... 983 B Verwirklichung des 100 000-Dächer-Photo- voltaik-Programms MdlAnfr 3 Dr. Paul Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 983 D ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ..................... 984 A ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU..................... 984 C Diskussion um die Agenda 2000; Zugrunde- legung der Arbeitslosigkeit als wichtigstes Kriterium bei der Verteilung der Strukturför- dermittel in den Ziel-2-Gebieten MdlAnfr 4 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 984 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ................... 985 A ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 985 B Kürzung des Honorarvolumens beim ambu- lanten Operieren aufgrund von Regelungen II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 im GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz mit der möglichen Folge von Arbeitsplatzverlusten MdlAnfr 7 Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 985 D ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 986 A Bereitstellung von Bundesmitteln für Wissen- schafts- und Forschungseinrichtungen 1999, insbesondere für das geplante Kompetenz- zentrum für Biotechnologie MdlAnfr 8, 9 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF ..................................................... 987 B, 988 A ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU............. 987 C, 988 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD ...................... 989 A Gefährdung des Weiterbestands internationa- ler Schulen durch die Streichung der steuerli- chen Absetzbarkeit von Schulgeldern im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 MdlAnfr 16 Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF 989 C ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 989 D ZusFr Cornelia Pieper F.D.P............................ 990 A ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 990 C ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU ...................... 990 D Höhe der Teilwertabschreibungen 1997 MdlAnfr 18, 19 Heinz Seiffert CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF 991 C, 992 A ZusFr Heinz Seiffert CDU/CSU ...................... 991 C ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU........ 991 D, 992 A Steuererhöhungen bei der Mehrwertsteuer und der Mineralölsteuer bis zum Jahr 2002 MdlAnfr 20 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF 992 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU................. 992 C, 995 B ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 993 A ZusFr Heinz Seiffert CDU/CSU ...................... 993 C ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P........... 993 D ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU..................... 994 A ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU...................... 994 D Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. No- vember 1998 zur Altersversorgung der Reichsbahner; Gewährleistung der von die- sem Personenkreis erworbenen Ansprüche und Anwartschaften MdlAnfr 21, 22 Claudia Nolte CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA.. 995 C, 996 D ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU ............. 995 D, 996 C Bundesmittel für die Gewährleistung der Al- tersversorgung der ehemaligen Reichsbahner MdlAnfr 23 Manfred Grund CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA........... 996 C ZusFr Manfred Grund CDU/CSU.................... 996 D Beibehaltung der feierlichen Gelöbnisse bei der Bundeswehr im bisherigen Umfang und in der Form MdlAnfr 24, 25 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg 997 A, 997 C ZusFr Werner Siemann CDU/CSU......... 997 B, 997 D Aussage des Bundesministers der Verteidi- gung zur Rolle Deutschlands als intervenie- render Macht außerhalb Europas; Haltung der Bundesregierung zum Verhalten des Irak MdlAnfr 26, 27 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg 998 A, 998 C ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. 998 B, 998 D Vierspuriger Neubau der B 14 zur Umfahrung der Kreisstädte Winnenden und Backnang MdlAnfr 31 Dr. Paul Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 999 B ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ..................... 999 C ZusFr Christian Lange (Backnang) SPD ......... 1000 C ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU ................... 1000 D ZusFr Dr. Hermann Scheer SPD...................... 1000 D ZusFr Dr. Axel Berg SPD................................ 1001 A ZusFr Ulrike Merten SPD................................ 1001 C ZusFr Christine Lehder SPD ........................... 1001 D Weiterbau der A 7 zwischen Nesselwang und dem im Bau befindlichen Grenztunnel MdlAnfr 32 Kurt J. Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1002 A ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU.............. 1002 A ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 1002 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 III Wiederaufnahme der Bauarbeiten an der A 26 zwischen Hamburg und Stade MdlAnfr 33, 34 Walter Hirche F.D.P. Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1003 A, 1003 B ZusFr Walter Hirche F.D.P..................... 1003 A, 1003 C Linienfeststellung für die A 94 auf der Trasse Dorfen; Bereitstellung der Mittel für den bau- reifen Abschnitt MdlAnfr 35, 36 Josef Hollerith CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1003 D, 1004 B ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU............ 1003 D, 1004 C ZusFr Max Straubinger CDU/CSU.................. 1005 A Realisierung des VDE-Projekts zwischen Unterfranken und Thüringen, insbesondere 6spuriger Ausbau der A 3 MdlAnfr 37, Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 1005 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU................. 1005 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Vorkommnis- sen in der Europäischen Kommission und deren Behandlung im Europapar- lament Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ........................ 1006 B Günter Verheugen, Staatsminister AA............. 1007 B Peter Hintze CDU/CSU ................................... 1008 D Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 1009 D Manfred Müller (Berlin) PDS.......................... 1010 D Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 1011 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU ............................. 1012 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1013 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. ... 1014 B Dr. Norbert Wieczorek SPD ............................ 1015 C Ursula Heinen CDU/CSU................................ 1016 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD .......................... 1017 C Dr. Martina Krogmann CDU/CSU .................. 1018 C Michael Roth (Heringen) SPD......................... 1019 D Nächste Sitzung ............................................... 1020 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1021 A Anlage 2 Auswertung der Sira-Datenbank der ehemali- gen Hauptverwaltung; Aufklärung für Staats- sicherheitsdienst der DDR betr. Rainer Rupp; Einschätzung von Rainer Rupp als Sicher- heitsrisiko durch die Bundesregierung DringlAnfr 3, 4 –14/274 – Ronald Pofalla CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 1021 B Anlage 3 Ratifizierung der neuen internationalen Haf- tungs- und Bergungsübereinkommen im Be- reich der Seeschiffahrt; Auswirkungen auf die Schadensersatzforderungen wegen der Hava- rie der „Pallas“ SchrAnfr 1, 2 –Drs 14/266 – Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Eckart Pick BMJ............... 1021 C Anlage 4 Gespräche mit Vertretern der Kirchen über die Zulassung der Abtreibungspille RU 486 SchrAnfr 5, 6 – Drs 14/266 – Dr. Hermann Kues CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ........................................................... 1022 B Anlage 5 Ausbildungsplätze in der Krankenpflege SchrAntfr 10, 11 – Drs 14/266 – Heinz Schmitt (Landau) SPD SchrAntw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF.............................................................. 1022 C Anlage 6 Unterschiedliche Auffassungen betr. Zuwan- derung nach Deutschland SchrAnfr 12, 13 – Drs 14/266 – Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 1023 A Anlage 7 Vergleich der Staatsangehörigkeitssituation der Deutschen in der Republik Polen mit der IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 von Ausländern in der Bundesrepublik durch den Bundesminister des Innern; Erleichterung des Verfahrens zur Entlassung aus der Staats- angehörigkeit ihres Herkunftslandes für deut- sche Spätaussiedler SchrAnfr 14, 15 – Drs 14/266 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 1023 D Anlage 8 Abschaffung des sog. Dienstmädchenprivi- legs SchrAnfr 17 – Drs 14/266 – Dirk Niebel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 1024 A Anlage 9 Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes SchrAnfr 28, 29 – Drs 14/266 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW ......................................................... 1024 C Anlage 10 Auswirkungen der vorläufigen Ausweisung eines im Verlauf der Transrapid-Trasse lie- genden Teilstücks nahe Reinbek als Natur- schutzgebiet SchrAnfr 30 – Drs 14/266 – Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 1024 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 973 (A) (C) (B) (D) 15. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 Beginn: 13.00 Uhr
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    Michael Roth (Heringen) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 1021 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 20.1.99 Böttcher, Maritta PDS 20.1.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 20.1.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 20.1.99 Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 20.1.99 Eymer, Anke CDU/CSU 20.1.99 Fink, Ulf CDU/CSU 20.1.99 Hartnagel, Anke SPD 20.1.99 Hasenfratz, Klaus SPD 20.1.99 Herzog, Gustav SPD 20.1.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.1.99 Kossendey, Thomas CDU/CSU 20.1.99 Labsch, Werner SPD 20.1.99 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.1.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 20.1.99 Neumann (Bramsche), Volker SPD 20.1.99 Niebel, Dirk F.D.P. 20.1.99 Nietan, Dietmar SPD 20.1.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 20.1.99 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 20.1.99 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 20.1.99 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf die Fragen des Abgeordneten Ronald Pofalla (CDU/ CSU) (Drucksache 14/274 Dringliche Fragen 3 und 4): Ist die Meldung des Spiegel vom 16. Januar 1999 zutreffend,wonach eine Auswertung der Sira-Datenbank der Hauptverwal-tung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDRergeben hat, daß Rupp 1 037 Dokumente, viele davon mit derhöchsten Geheimhaltungsstufe, verraten hatte? Inwieweit betrachtet die Bundesregierung den Exspion Rai-ner Rupp alias Topas auch heute noch als Sicherheitsrisiko? Zu Frage 3: Insgesamt sind 1 037 NATO-Dokumente dem IM Topas (Rupp) zugeordnet. Eine abschließende Über- sicht, welcher Geheimhaltungsstufe die gelieferten Do- kumente unterfallen, ist noch nicht erstellt. Jedenfalls trifft es zu, daß eine Reihe der Dokumente der höchsten Geheimhaltungsstufe zuzuordnen sind. Zu Frage 4: Ein Sicherheitsrisiko nach § 5 Sicherheitsüberprü- fungsgesetz (SÜG) kann nur im Rahmen einer Sicher- heitsüberprüfung festgestellt werden. Die Sicherheits- überprüfung wird erst eingeleitet, wenn beabsichtigt ist, eine bestimmte Person mit einer sicherheitsempfind- lichen Tätigkeit zu betrauen, insbesondere im Zugang zu amtlich geheimzuhaltenden Verschlußsachen der Stufe VS-Vertraulich und höher (Vgl. §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 SÜG). Der Bundesregierung ist bisher nicht be- kannt, daß ein entsprechender Antrag für Herrn Rainer Rupp gestellt worden ist. Da die Sicherheitsüberprüfung nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchge- führt werden kann und sie mit einer komplexen Da- tenerhebung und deren sicherheitsmäßiger Bewertung verbunden ist, ist eine Antwort in hypothetischer Form nicht möglich. Selbst wenn eine Sicherheitsüberprüfung durchge- führt werden sollte, verbieten es die strengen Zweckbin- dungsvorschriften des SÜG, sich dazu im Rahmen einer Fragestunde des Deutschen Bundestages zu äußern. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 14/266 Fragen 1 und 2): Warum wurden die neuen internationalen Übereinkommenüber die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen von1996 und zur einheitlichen Feststellung von Regeln über dieHilfsleistungen und Bergung in Seenot von 1989 bisher nicht inDeutschland in Kraft gesetzt, und in welchem Maße wurden da-durch Schadensersatzforderungen an den Reeder des havariertenHolzfrachters „Pallas“ bzw. an die Versicherungen eingeschränkt? Wann wird die Bundesregierung die notwendigen Gesetzezur Ratifizierung der neuen internationalen Haftungs- und Ber-gungsübereinkommen dem Deutschen Bundestag vorlegen, undwann können diese Übereinkommen in Kraft treten? Zu Frage 1: Sowohl das Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen als auch das Internationale Übereinkommen von 1989 über Bergung wurden von der alten Bundesregierung aus zeitlichen und personellen Gründen bisher nicht ratifiziert. Im Vordergrund standen die Arbeiten an der großen Transportrechtsreform. Sachliche Bedenken gegen die Übereinkommen, die dessen Ratifikation in Frage stellen könnten, bestehen nicht. Aus diesem Grunde wurden beide Übereinkom- men auch von Deutschland gezeichnet – das Protokoll von 1996 am 25. April 1997, das Bergungsübereinkom- men am 23. Mai 1990. Mit diesen Zeichnungen wurde von Deutschland international zum Ausdruck gebracht, daß es die Übereinkommen grundsätzlich begrüßt. Die Nichtratifikation des Protokolls von 1996 hat aber keine Auswirkungen auf die Abwicklung der Forderun- gen gehabt, die im Zusammenhang mit der Havarie des Holzfrachters „Pallas“ entstanden sind. Das Protokoll ist bis heute noch nicht völkerrechtlich in Kraft getreten. Hierfür bedarf es der Hinterlegung der Ratifikationsur- kunden von insgesamt 10 Staaten. Derzeit liegt jedoch noch keine einzige Ratifikation vor. 1022 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) Das Bergungsübereinkommen von 1989 ist seit dem 14. Juli 1996 völkerrechtlich in Kraft. Ob allerdings bei einer Ratifikation des Bergungsübereinkommens der Bund seine Ansprüche in größerem Umfang hätte durch- setzen können, als dies nach geltendem Recht der Fall ist, läßt sich angesichts der Tatsache, daß noch nicht feststeht, in welchem Umfange der Bund seine Ansprüche tatsäch- lich ersetzt erhält, noch nicht mit letzter Gewißheit sagen. Ansprüche auf Erstattung der Kosten wegen Maß- nahmen, die von der Behörde ergriffen wurden, solange es sich bei der „Pallas“ noch um ein Schiff gehandelt hat, hätten nach dem Bergungsübereinkommen zwar als Ansprüche auf sogenannte Sondervergütung geltend gemacht werden können. Nach dem Bergungsüberein- kommen wird nämlich unabhängig davon, ob Ber- gungsmaßnahmen erfolgreich waren oder nicht, ein An- spruch auf Erstattung der Unkosten wegen der für ein Schiff ergriffenen Bergungsmaßnahmen gewährt, wenn von dem Schiff Gefahren für die Umwelt ausgehen. Das geltende Recht gewährt nur einen Anspruch auf Berge- lohn, dessen Entstehung davon abhängig ist, daß die Bergung erfolgreich war. Für den Anspruch auf Sondervergütung hätte sich der Reeder wahrscheinlich nicht auf die Beschränkung sei- ner Haftung nach dem Haftungsbeschränkungsüberein- kommen berufen können. Ansprüche auf Erstattung von Kosten wegen Maß- nahmen zur Beseitigung oder Unschädlichmachung des Wracks hätten dagegen auch im Falle der Ratifikation des Bergungsübereinkommens nicht auf dieses gestützt werden können. Für derartige Ansprüche hätte also auch hier gegolten, daß der Schiffseigner seine Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs auf die Summe von rund 3,3 Millionen DM beschränken kann. Zu Frage 2: Angestrebt wird, den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Protokoll von 1996 dem Deutschen Bundestag im Sommer dieses Jahres zuzuleiten. Der Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Bergungsübereinkommen wird, da es sich hierbei um ein sehr viel komplexeres Vorhaben handelt, erst zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im nächsten Jahr, vorgelegt werden. Das Protokoll von 1996 tritt 90 Tage nach dem Zeit- punkt völkerrechtlich in Kraft, in dem die zehnte Ratifi- kationsurkunde hinterlegt wurde. Das Bergungsüberein- kommen wird ein Jahr nach Hinterlegung der Ratifika- tionsurkunde durch Deutschland in Kraft treten. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) (Drucksache 14/266 Fragen 5 und 6): Trifft es zu, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, mitdem Vorsitzenden der Katholischen Bischofskonferenz und demPräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor derZulassung der Abtreibungspille R U 486 zu sprechen? Ist Bundeskanzler Gerhard Schröder bereit, gemeinsam mitWissenschaftlern und den Spitzenvertretern der Kirchen ein sol-ches Gespräch zu führen? Zu Frage 5: Die Entscheidung, ob das Präparat in der Bundesre- publik zugelasssen werden kann, ist ausschließlich nach medizinischen Kriterien unter Maßgabe der Regelungen des Arzneimittelrechts von der zuständigen Behörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte, zu treffen. Die geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch werden im Fall einer Zulas- sung nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung beab- sichtigt daher nicht, ein Gespräch über grundsätzliche Fragestellungen zur Thematik des Schwangerschaftsab- bruchs – auch nicht mit der Katholischen Bischofskonfe- renz und dem Präses der EKD – anläßlich einer mög- lichen Zulassung des Präparates zu führen. Zu Frage 6: Der Bundeskanzler führt mit allen gesellschaftlichen Gruppen Gespräche. Es ist aber nicht seine Absicht, über die Zulassung eines einzelnen Medikaments zu dis- kutieren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Frage des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 14/266, Fragen 10 und 11): Wie viele Ausbildungsplätze wurden nach Kenntnis derBundesregierung in den letzten drei Jahren bundesweit von Trä-gern der Bildungseinrichtungen in der Krankenpflege bereitge-stellt sowie von den Kostenträgern bzw. der Aufsichtsbehördegenehmigt, und wie viele dieser Ausbildungsplätze waren in denletzten drei Jahren besetzt (in absoluten Zahlen/Prozent)? Welche Zahlen hinsichtlich dieses Sachverhaltes ergebensich aufgeschlüsselt nach den Ländern? Zu Frage 10: Für die Durchführung des Krankenpflegegesetzes sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Ausbil- dungsplätze in den letzten drei Jahren bundesweit von Trägern der Bildungseinrichtungen in der Krankenpflege bereitgestellt sowie von den Kostenträgern bzw. der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht jährlich im Berufsbildungsbericht auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes die Zahl der Schulen und der Schüler im Bereich Kranken- pflege und kann insoweit Auskunft über die besetzten Ausbildungsplätze geben. Derzeit stehen Zahlen bis ein- schließlich 1997 zur Verfügung. Die Zahl der Schüler und Schülerinnen in der Kran- kenpflege betrug bundesweit (ohne Hessen, Thüringen, 1997 auch ohne Sachsen): 1995 75 341 1996 76 239 1997 68 409 Eine Aufschlüsselung nach Ländern füge ich als An- lage bei. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 1023 (A) (C) (B) (D) Schüler und Schülerinnen an Schulen des Gesundheitswesens/Bereich Krankenpflege 1995, 1996 und 1997 Beruf Jahr Bundes-gebiet*) Baden- Württ. Bayern Berlin Branden- burg Bremen Hamburg Meck- lenb. Vorp. Nieder- sachsen Nordrh.- West- falen Rheinld.- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schles- wig- Holstein Kinderkranken- 1995 8 217 1 282 1 275 336 64 96 243 43 842 2 464 443 196 458 203 272 pfleger/Kinder- 1996 7 854 1 247 1 266 270 44 70 243 40 801 2 250 442 194 564 167 256 krankenschwester 1997 7 204 1 232 1 258 236 60 77 237 15 764 2 252 417 185 – 198 273 Krankenpfleger/ 1995 63 931 8 387 9 841 3 794 2 120 705 1 742 287 6 815 17 450 3 493 1 086 4 297 1 660 2 254 Kranken- 1996 65 612 8 680 10 062 3 914 2 149 671 1 787 322 6 932 17 755 3 505 1 304 4 528 1 891 2 112 schwester 1997 59 164 8 425 9 983 3 799 2 234 659 1 699 231 6 741 16 631 3 231 1 256 – 2 074 2 201 Krankenpflege- 1995 3 193 272 491 274 82 – 50 15 274 1 055 312 – 137 68 163 helfer/Kranken- 1996 2 773 232 430 136 46 – 39 36 185 948 268 17 224 79 133 pflegehelferin 1997 2 041 182 464 63 63 – 42 34 112 739 151 – – 82 109 Gesamt: 1995 75 341 9 941 11 607 4 404 2 266 801 2 035 345 7 931 20 969 4 248 1 282 4 892 1 931 2 689 1996 76 239 10 159 11 758 4 320 2 239 741 2 069 398 7 918 20 953 4 215 1 515 5 316 2 137 2 501 1997 68 409 9 839 11 705 4 098 2 357 736 1 978 280 7 617 19 622 3 799 1 441 – 2 354 2 583 *) ohne Hessen, Thüringen und Sachsen (1997) Anmerkung: Hessen führt keine Erhebungen durch, Thüringen und Sachsen (ab 1997) führen diese Schulen unter den Berufsfachschulen Q u e l l e : Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 2, Berufliche Schulen Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 14/266 Fragen 12 und 13): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der von derBeauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marie-luise Beck, im Gewerkschaftsmagazin „Einblick“ aufgestelltenBehauptung, daß Deutschland nach den Prognosen der Demo-graphen im nächsten Jahrtausend vermehrt Zuwanderung benö-tigt? Wie verträgt sich diese von der Ausländerbeauftragten derBundesregierung aufgestellte These mit der Behauptung des fürdas Ausländerrecht zuständigen Bundesministers des Innern,Otto Schily, die Grenze der Belastbarkeit sei überschritten? Zu Frage 12: Nach den letzten, im Jahre 1996 vorgenommenen Modellrechnungen des Bundesministeriums des Innern zur Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2040 kann davon ausgegan- gen werden, daß bei konstanter gegenwärtiger Gebur- tenentwicklung und einem jährlichen Wanderungsüber- schuß bei Ausländern von 100 000 Personen die Bevöl- kerungszahl bis zum Jahr 2010 nur gering und bis 2030 auf 74,4 Millionen sinken wird. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65 Jahre) wird sich von derzeit etwa 51 Millionen auf 48,4 Millionen (2020) und 42,6 Millionen (2030) verringern. Hieraus, und so sieht es auch die Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ in ihrem auch von Ihrer Fraktion getragenen Zwischenbericht 1998, ergibt sich nicht zwangsläufig die Konsequenz, daß Deutschland im nächsten Jahrhun- dert Zuwanderung aus dem Ausland brauchen wird. Zu- nächst wird der Rückgang der Erwerbsfähigen zu einer Entspannung am Arbeitsmarkt führen. Gleichwohl ist bei allen weiterreichenden Prognosen Vorsicht geboten, da sich in der Arbeitswelt tiefgreifende Veränderungen vollziehen, die den Mehr- oder Minderbedarf an Be- schäftigten stark beeinflussen (so z.B. im Bereich der neuen Technologien und im Dienstleistungssektor). Zu Frage 13: Die Äußerungen von Bundesminister Schily zu den beschränkten Möglichkeiten für einen weiteren Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland sollte vor allem deutlich machen, daß es derzeit keinen Zuwanderungsbedarf gibt. Angesichts von rd. 4 Millio- nen Arbeitslosen wäre es im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, ein Zuwanderungsgesetz mit jährlichen Quoten zu schaffen. Dies schließt jedoch nicht aus, daß für einen späteren Zeitpunkt ein begrenzter Zuzug von Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes notwendig werden könnte. Insofern widersprechen sich die Aussa- gen von Bundesminister Schily und der Ausländerbe- auftragten nicht, da sie sich auf unterschiedliche Zeit- ebenen beziehen und die Ausländerbeauftragte auch nur von der Prüfung eines möglichen künftigen Zuwande- rungsbedarfs spricht. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag Wolgast auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/266 Fragen 14 und 15): Welche historischen und rechtlichen Fakten haben den Bun-desminister des Innern veranlaßt, die Staatsangehörigkeitssitua-tion der Deutschen in der Republik Polen mit der von Auslän-dern zu vergleichen, denen die Bundesregierung eine doppelteStaatsangehörigkeit einräumen will? 1024 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) Was unternimmt die Bundesregierung, um deutschen Spät-aussiedlern das Verfahren zur Entlassung aus der Staatsangehö-rigkeit ihres Herkunftslandes zu erleichtern und die Kosten hier-für zu senken? Zu Frage 14: Herr Minister Schily hat die Situation der in Deutschland lebenden Ausländer mit der Situation der im Ausland lebenden Deutschen verglichen. Beiden Per- sonengruppen ist das Interesse gemeinsam, ihre ange- stammte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben zu müssen, wenn sie die des Aufenthaltsstaats erwerben. In der Re- publik Polen lebende Deutsche sind ein Beispiel für die zweite Personengruppe. Zu Frage 15: Die Ausgestaltung der Entlassungsverfahren und die Festlegung von Entlassungsgebühren ist Sache des je- weiligen Herkunftsstaats. Im übrigen hängt der Einbür- gerungsanspruch für Spätaussiedler und ihre Familien- angehörigen, die Deutsche ohne deutsche Staatsangehö- rigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundge- setzes sind, bereits nach geltendem Recht nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ab. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck- sache 14/266, Frage 17): Welche positiven Auswirkungen – bezogen auf Haushalts-mehreinnahmen – erwachsen aus der geplanten Abschaffung dessog. „Dienstmädchenprivilegs“ im Hinblick auf die Tatsache,daß von 1990 bis 1992 „lediglich 7327 zusätzliche sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“ geschaffen wur-den, was offensichtlich nach Aussage der Bundesregierung dieneuesten zur Verfügung stehenden Zahlen sind? Die Abschaffung des sog. „Dienstmädchenprivilegs“ ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Die finanziellen Aus- wirkungen bei Abschaffung der Regelungen hängen nicht nur von der Zahl der zusätzlich geschaffenen sozi- alversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ab. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Maßnah- me auch für eine Vielzahl bereits bestehender Beschäf- tigungsverhältnisse eine steuerliche Entlastung gebracht hat. Im 16. Subventionsbericht der Bundesregierung wer- den die Steuerausfälle durch den Sonderausgabenabzug für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG) für das Jahr 1998 auf 330 Mio. DM geschätzt. Seinerzeit versprach sich die Bundesregierung aufgrund der 1997 grundlegend verbesserten und verein- fachten Voraussetzungen eine wesentlich größere Inan- spruchnahme der Regelung. Die vorliegenden Daten der Arbeitsmarktstatistik deuten jedoch nicht darauf hin, daß dies der Fall ist. Die Steuerausfälle sind daher voraus- sichtlich nach unten zu korrigieren. Eine Neuschätzung der finanziellen Auswirkungen der Regelung liegt ge- genwärtig nicht vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksache 14/266 Fragen 28 und 29): Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise beabsichtigtdie Bundesregierung, wie in der Koalitionsvereinbarung ange-kündigt, die Fehler des Altschuldenhilfegesetzes lösen zu hel-fen? Welche Zielrichtung verfolgt sie hierbei? Zu Frage 28: Gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Altschuldenhil- fe-Gesetzes weist die Privatisierungsbilanz mit 70 bis 80% Erledigungsquote dank der großen Anstrengungen der Wohnungswirtschaft ein positives Ergebnis aus. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß insbesondere in strukturschwachen Gebieten trotz intensiver Bemühun- gen möglicherweise die Quote von 15% nicht von allen Wohnungsunternehmen erfüllt werden kann. Diese Wohnungsunternehmen können – bei Erfüllung be- stimmter Kriterien – schon jetzt auf Antrag eine vorzei- tige Bestätigung des „Nichtvertretenmüssens“ bei Nicht- erfüllung der Privatisierungspflicht nach § 5 Abs. 3 AHG erhalten. Die Bundesregierung prüft, ob weitere Maßnahmen für Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Ge- bieten erforderlich sind. Bei allen Lösungen müssen wir allerdings im Auge behalten, keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen. Wir dürfen nicht nachträglich Untätigkeit prämieren und damit die Privatisierungsbemühungen der überwiegen- den Zahl der Wohnungsunternehmen entwerten. Zu Frage 29: Die Wohnungsunternehmen müssen effizient und wirtschaftlich arbeiten können und dürfen nicht von Auflagen behindert werden, die sie nicht erfüllen kön- nen. Die Prüfung der AHG-Praxis geht von dieser Ziel- setzung aus. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/266 Frage 30): Welche Konsequenzen für das begonnene Transrapid-Planfeststellungsverfahren und die zeitliche Realisierung desProjektes hat nach Einschätzung der Bundesregierung die vonder Landesregierung Schleswig-Holstein vorgenommene vorläu-fige Ausweisung eines Naturschutzgebietes nahe Reinbek imVerlauf der durch das Raumordnungsverfahren vorgesehenenTrasse des Transrapid? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen hat der Minister für Umwelt, Natur und For- sten des Landes Schleswig-Holstein mit der Landesver- ordnung zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Naturschutzgebietes „Talwald Hahnenkoppel“ vom 14. Dezember 1998 eine Teilfläche des Staatsforstes Hah- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 1025 (A) (C) (B) (D) nenkoppel auf dem Gebiet der Stadt Reinbek für die Dauer von drei Jahren einstweilig sichergestellt, weil dieses Gebiet später zum Naturschutzgebiet erklärt wer- den soll. Das geplante und nunmehr einstweilen sichergestellte Naturschutzgebiet wird im Süden begrenzt durch die BAB A 24. Durch die gebündelt mit der BAB A 24 nördlich von ihr verlaufende geplante Trasse der Magnet- schnellbahn wird das sichergestellte Gebiet am süd- lichen Rand durchschnitten. Nach Auskunft der Magnetschnellbahn-Planungs- gesellschaft mbH (MPG) war die beabsichtigte Auswei- sung des Naturschutzgebietes während der Planung der Trasse bekannt und ist berücksichtigt worden. Hierbei ist das Gebiet seiner Wertigkeit entsprechend in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und den Land- schaftspflegerischen Begleitplan eingestellt worden. Es sind Alternativen untersucht worden. Die Variantenun- tersuchung hat jedoch ergeben, daß die vorgesehene Trasse insgesamt deutliche Vorteile gegenüber einer südlich der BAB A 24 verlaufenden Variante hat, die an anderer Stelle (Sachsenwald, Bebauung Witzhave) zu erheblichen Problemen führen würde. Die vorgesehene Lage der Trasse im angesprochenen Schutzgebiet ist un- vermeidbar und unter den bestehenden Varianten die günstigste. Der Bau der Magnetschwebebahn bedarf einer Plan- feststellung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Das Ver- fahren zur Planfeststellung der Magnetschnellbahn Ber- lin–Hamburg ist im Magnetschwebebahnplanungsgesetz vom 23. November 1994 bundesrechtlich geregelt. Im Rahmen des vor kurzem eingeleiteten Planfeststellungs- verfahrens werden die zuständigen Naturschutzbehörden im Lande Schleswig-Holstein als Träger öffentlicher Belange gehört. Es bleibt hierbei insbesondere abzu- warten, welche Stellungnahme die zuständigen Behör- den im Lande Schleswig-Holstein zu einer Befreiung von den Vorschriften der Sicherstellungsverordnung ab- geben werden. Der nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und nach Anhörung der Betroffenen zu erlassende Plan- feststellungsbeschluß ersetzt alle sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und son- stige behördliche Entscheidungen, seien sie bundes- oder landesrechtlicher Art. Die Auswirkungen der einstweiligen Unterschutz- stellung des geplanten Naturschutzgebietes „Talwald Hahnenkoppel“ bewegen sich mithin in dem rechtlich geordneten Verfahren der Planfeststellung, in dem auch die Belange des Naturschutzes und die Belange des Baus des Verkehrsweges gegeneinander abzuwägen sind. 1026 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Hinsken


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, Sie
    haben dieses Thema heute ganz kurz im Wirtschaftsaus-
    schuß des Bundestages abgehandelt und angekündigt,
    sich darum zu bemühen, daß die dafür verantwortlichen
    EU-Kommissare auch für Gespräche in Brüssel oder in
    Bonn zur Verfügung stehen. Welche Linie wird dann die
    Bundesregierung hier einnehmen? Ist Ihre hier vorgetra-
    gene Meinung auch die des Bundesfinanzministers?

    S

Rede von Siegmar Mosdorf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kol-
lege, Sie spielen auf einen wichtigen Punkt an. Sie wis-
sen, daß nach den neuen Ressortzuschnitten der Bundes-
finanzminister für den Strukturfonds und für die Beihil-
fen zuständig ist – das ist also anders, als es in der Ver-
gangenheit der Fall war –, während das Bundeswirt-
schaftsministerium weiterhin für die Ministerräte Bin-
nenmarkt, Energie, Industrie, Telekommunikation und
Verbraucher zuständig sein wird.

Deshalb werden wir in der Tat über diese Frage und
darüber, wie wir in den Verhandlungen weiterverfahren,
auch mit dem Bundesfinanzminister reden müssen. Das
ist keine Frage. In Brüssel sind Frau Wulf-Mathies und
Herr van Miert für den Beihilfebereich zuständig. Wir

beide wissen und das Haus weiß, daß es bei Ihnen in der
Union ganz unterschiedliche Auffassungen zu dieser
Frage gibt. Sie wissen, Herr Uldall möchte die Mittel er-
heblich kürzen. Betroffene Ziel-2-Gebiete, aber auch
ostdeutsche Bundesländer haben da andere Vorstellun-
gen. Das zeigt nur das Spektrum der Beratungen der
Diskussion, das in den nächsten Wochen vor uns liegt.

Ich verhehle nicht, daß wir natürlich auch innerhalb
der Regierungskoalition, innerhalb der Bundesregierung
über die genaue Positionierung in dieser Frage reden
müssen. Aber ich sage auch, das hat etwas mit der Net-
tozahlerposition der Bundesregierung zu tun. Es gibt ei-
nen Zusammenhang mit den Fragen der Finanzen der
EU.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die Anfragen zum
    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien,
    Senioren, Frauen und Jugend werden schriftlich beant-
    wortet.

    Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des
    Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung
    steht die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Christa
    Nickels, zur Verfügung.


    (GroßGerau)



    (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz C Herr Kollege Weiß, für das Gesundheitsministerium beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz enthält eine Regelung zur Förderung der Strukturverträge, die bis zum 30. November 1998 nach § 73 a Sozialgesetzbuch V abgeschlossen worden sind. Danach können die Gesamtvergütungen zur Finanzierung der in diesen Verträgen vorgesehenen vertragsärztlichen Leistungen um einen zusätzlichen Betrag erhöht werden, der sich auf bis zu 0,6 Prozent der jeweiligen Gesamtvergütung belaufen kann. Soweit dieser zusätzliche Finanzierungsspielraum durch den Finanzierungsbedarf, der mit den bestehenden Strukturverträgen verbunden ist, überschritten wird, sind die entsprechenden ärztlichen Leistungen – in Hessen sind das vor allem ambulante Operationen – wie auch in anderen Regionen aus der von den Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütung zu honorieren. Die bereits vor dem Inkrafttreten des GKVSolidaritätsstärkungsgesetzes geltende Regelung des § 73a SGB V setzt voraus, daß in Strukturverträgen neue Versorgungsund Vergütungsstrukturen vereinbart werden, die entweder einen vom Versicherten gewählten Hausarzt oder einen vom Versicherten gewählten Verbund hausund fachärztlich tätiger Vertragsärzte zum Gegenstand haben. Der Gesetzgeber hatte ausdrücklich nicht die Absicht, durch Strukturverträge Sonderbudgets für ambulante Operationen einzuführen, die die Krankenkassen zusätzlich zu der von ihnen gezahlten Gesamtvergütung belasten. Die mit dem ambulanten Operieren verbundenen Fragen der hier angemessenen Versorgungsund Vergütungsstruktur sind im Rahmen der anstehenden Strukturreform eingehend zu diskutieren. Sie werden auch eingehend diskutiert. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Weiß, bitte. Gerald Weiß Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, daß der Betrag von plus 0,6 Prozent bei der eben von Ihnen erwähnten Sonderregelung für das ambulante Operieren im Ergebnis dennoch bedeutet, daß statt der Gesamtvergütung von 82 Millionen DM für das ambulante Operieren im Jahre 1999 nur 58 Millionen DM zur Verfügung stehen werden und daß viele Praxen auf Grund dieser Budgetierung und dieser limitierten Möglichkeit, ambulant zu operieren, spätestens im Frühherbst ernsthafte Probleme bekommen werden? C Herr Kollege, Sie wissen, daß diese Frage kurz vor der Weihnachtspause 1998 schon Gegenstand einer Parlamentsdebatte im hessischen Landtag war. Dort ist intensiv darüber diskutiert worden und die Problematik von allen Fraktionen noch einmal vorgestellt worden. Die zuständige Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Frau Stolterfoht, hat dazu folgendes gesagt – mit Genehmigung der Präsidentin möchte ich kurz aus dem „Vorläufigen Bericht der 116. Plenarsitzung – 14. Wahlperiode“ in Hessen zitieren –: Erstens. Die in Hessen abgeschlossenen Verträge zum ambulanten Operieren beinhalten eine Regelung, nach der die derzeitigen Mehrausgaben bis Ende des Jahres 2000 an anderer Stelle der ärztlichen Gesamtvergütung eingespart werden müssen ... Das heißt, es spricht nichts dagegen, sofort und gleich damit anzufangen. Es war nie daran gedacht, die Gesamtkosten auszuweiten, sondern es war daran gedacht, mit den Strukturverträgen letztlich Einsparungen zu erzielen. Dazu haben sich die niedergelassenen Ärzte auch verpflichtet – weitgehend unbekannt, wenn man jetzt so lamentiert. Weiter führte die Ministerin aus – ich zitiere –: Zweitens. Die Hessische Landesregierung ist natürlich aktiv für das ambulante Operieren durch Beratung und Mitwirkung – aber Hauptakteure sind die Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der Krankenkassen. Diese haben natürlich längst Möglichkeiten erörtert, wie sie mit der jetzigen Situation umgehen und die Strukturverträge so weiterentwickeln, daß das ambulante Operieren nicht eingeschränkt werden muß. Konkret liegt in mei nem Hause ein Antrag auf Genehmigung einer bestimmten Weiterentwicklung. Das heißt, es wird weitergehen. Drittens. Die Hessische Landesregierung wird im Rahmen der Diskussion um eine wirkliche Gesundheitsstrukturreform im ersten Halbjahr 1999 auf eine bedarfsgerechte Finanzierung der ambulanten Operationen dringen. Das Fazit von Ministerin Stolterfoht lautet wie folgt: Meine Damen und Herren, angesichts der zahlreichen Verbesserungen, die dieses Solidaritätsgesetz bringt – nämlich Senkung der Zuzahlungen, Herausnahme von chronisch Kranken aus den Zuzahlungen, Herausnahme der Elemente der Privatversicherungen aus der GKV – ist dies eine zu vernachlässigende Größe, ein Problem, das geregelt werden wird. Das war ein wörtliches Zitat der zuständigen Ministerin. Ich habe keinen Zweifel daran, daß das von der Ministerin auch entsprechend umgesetzt werden wird. Eine zweite Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege. Gerald Weiß Staatssekretärin, ich möchte dem nachgehen, was die Bundesregierung eben durch Sie angekündigt hat. Sie haben gesagt, bei der grundlegenden Strukturreform, die man sich vorgenommen habe, werde auch das Problem des ambulanten Operierens gelöst werden. In welcher Weise stellen Sie sich dies vor? C Herr Kollege, Sie wissen ja, daß man schon 1993, als im Rahmen des GSG das ambulante Operieren gefördert werden sollte, wegen bestimmter Regelungen erschrocken feststellen mußte, daß der Effekt dessen, was man beabsichtigt hatte, nicht erreicht worden ist. Konkret gab es das Problem, daß es hier durch eine bestimmte Förderung zu Mengenausweitungen gekommen ist, die im einzelnen nicht mit dem Interesse des Patienten oder mit therapeutischen Notwendigkeiten zu erklären waren. Hier nenne ich die arthroskopische Knieoperation als ein Beispiel, das Sie kennen und das auch heute noch in einigen Bereichen aktuell ist. Darum muß man sorgfältig erwägen, welches die Voraussetzungen sein sollen. Wir werden im Rahmen der Strukturreform drei Komplexe eingehend erörtern und prüfen, die ich Ihnen im folgenden nenne. Erstens ist für uns von Bedeutung, in welchem Rahmen ambulante Operationen tatsächlich zu einer Entlastung des stationären Sektors führen werden. Eine Studie im Auftrage des BMG aus dem Jahre 1994 kam zu dem Ergebnis, daß für ausgewählte Operationen nur ein geringer Substitutionseffekt erreicht worden ist, daß also bei einer hohen Leistung für die Patientinnen und Patienten tatsächlich nur geringe Einsparungen erzielt worden sind. Die Auswertungen der verfügbaren Statistiken für 1995 und 1996 im BMG haben ergeben, daß der in Parl. Staatssekretärin Christa Nickels den Jahren zu verzeichnende Rückgang stationärer Operationen mit einem entsprechenden Zuwachs ambulanter Operationen durch die Krankenhäuser einhergegangen ist, so daß über die Summe aller Fälle kein Verlagerungseffekt erkennbar war. Darum muß also hier ganz genau geprüft werden, in welchem Rahmen ambulante Operationen tatsächlich zu einer Entlastung des stationären Sektors führen. Zweitens ist im Zusammenhang mit diesen Beratungen ein sehr wesentlicher Punkt, inwieweit die Expansion des ambulanten Operierens auf eine Indikationsausweitung ohne Substitutionseffekt für den stationären Bereich zurückzuführen ist. Hier wird von den ambulanten Operateuren nicht bestritten, daß das verstärkte Angebot ambulanter Operationen auch zu einer stärkeren Inanspruchnahme führt. Der § 73a, Strukturverträge, will ja beides: Er will neue Netze und neue Formen von Verzahnung ermöglichen, aber ausdrücklich auch weiterhin eine Beitragsstabilität erreichen. Es ist ja wirklich nicht nachvollziehbar – ich habe gerade an die Knieoperationen erinnert; das ist immer das beste Beispiel –, warum in den Gebieten, in denen ambulantes Operieren stärker ermöglicht wird, so viele Leute mehr als im Bundesdurchschnitt arthroskopische Knieoperationen benötigen, auch mehr, als früher stationär durchgeführt worden sind. Drittens ist im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform zu prüfen, wie kostengünstigeres ambulantes Operieren tatsächlich zu Einsparungen für die GKV statt wie bisher nur zu einer Ausweitung des Mittelbedarfs im ambulanten Bereich ohne Absenkung des Mittelbedarfs im stationären Bereich führen kann. Wohlgemerkt, eine stärkere Verzahnung von ambulant und stationär ist erwünscht; das ist auch eine Vorgabe der Strukturreform. Überall dort, wo es sinnvoll ist, sollen ambulante Leistungen ermöglicht werden. Aber es darf nicht dazu kommen, daß unter der Überschrift des ambulanten Operierens reine Vergütungsverträge geschlossen werden. Im einzelnen ist das aber alles Sache der Spitzenverbände und der Landesebene sowie der Aufsichtsgremien, die das regeln werden. Wir werden dazu das Notwendige von unserer Seite prüfen, beraten und dann auch in die Strukturreform einbeziehen. Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen zur Verfügung. Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Hinsken auf: Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, das durch dieBayerische Staatsregierung geplante und in Straubing zu errich-tende Kompetenzzentrum für Biotechnologie ideell und insbe-sondere finanziell zu unterstützen? W Lieber Kollege Hinsken, für das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen zur Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland. Das gilt auch für den Bereich der Biound Gentechnik, in dem nach dem erfolgreichen Beispiel des BioregioWettbewerbs viele Bundesländer regionale Kompetenzzentren entwickeln wollen. Ein Beispiel aus dem Bereich Berlin/Brandenburg ist das Biotopprojekt; auch der Freistaat Bayern versucht jetzt, solche Kompetenzzentren zu entwickeln. Vorbehaltlich der Ressortzuständigkeit ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung, bereit, eine Förderung des geplanten Kompetenzzentrums für Biotechnologie in Straubing im Rahmen der Projektförderung des Programms „Biotechnologie 2000“ zu prüfen. Sobald ausgearbeitete Projektanträge vorliegen, können diese auf dem üblichen Wege eingereicht werden. Auf Wunsch der Stadt Straubing wurde bereits ein Gesprächstermin mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung noch für den Januar vereinbart, in dessen Rahmen der Oberbürgermeister der Stadt Straubing das Konzept für das Kompetenzzentrum Straubing vorstellen wird. Herr Kollege Hinsken, Ihre Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär Catenhusen, gibt es solche Kompetenzzentren, die so ausgerichtet sind, wie das Kompetenzzentrum in Straubing ausgerichtet werden soll, bereits weltweit oder europaweit, und welche Bedeutung messen Sie der Biotechnologie insgesamt gesehen bei? W Eine solche Frage nach dem Konzept von Straubing vor der Präsentation in meinem Hause zu beantworten fällt mir etwas schwer. Sie wissen, daß das Projekt im Bereich der Pflanzenzucht angesiedelt ist. Wir gehen ganz offen an die Prüfung dieses Projekts heran. Natürlich spielt bei der Bewertung auch eine Rolle, in welcher Weise sich die Projektideen in die vorhandene Forschungsinfrastruktur im Bereich der grünen Biound Gentechnik, in dem wir in mehreren Bundesländern im Rahmen von Bundesforschungsanstalten Konzepte entwickelt haben, einfügen. Was die wirtschaftlichen Perspektiven der Biound Gentechnik angeht, wird weltweit natürlich dem Pharmabereich die größte Bedeutung zugemessen. Mittlerweile arbeiten aber auch Hunderte von privat finanzierten Risikokapitalfirmen an der kommerziellen Verwertung von Erfindungen im Bereich der grünen Gentechnik. Wir werden ganz offen an die Prüfung des Konzepts in Straubing herangehen werden. Eine zweite Zusatzfrage bitte, Herr Kollege. Parl. Staatssekretärin Christa Nickels Herr Kollege Catenhusen, nachdem Sie bereits einen Termin mit Gesprächspartnern aus Straubing für Anfang nächster Woche arrangiert haben, habe ich gedacht, daß Sie zumindest wissen, um was es geht, und daß Ihnen auch Unterlagen zugeleitet wurden, die Aufschluß darüber geben, was genau beabsichtigt ist. Wenn ich davon ausgehe, daß Sie diese Unterlagen gelesen haben, müßten Sie doch auch die Aussage treffen können, um die ich Sie bitte. W Ich wiederhole meine Antwort, lieber Kollege Hinsken: Wir treffen keine abschließende Bewertung – vor allem nicht öffentlicher Art –, bevor wir nicht mit denjenigen, die diese Projektideen vertreten, ein Gespräch geführt haben. Wir bilden unsere abschließende Meinung im Hause auch erst nach dem Gespräch mit den Betreffenden. Das würden Sie, wie ich glaube, an unserer Stelle genauso handhaben. Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Hinsken auf: Wie viele Mittel will die Bundesregierung im kommendenBundeshaushalt für Wissenschaftsund Forschungseinrichtun-gen zur Verfügung stellen, wie z. B. das Kompetenzzentrum inStraubing, und mit welchem Finanzanteil an diesem ca. 50-Millionen-DM-Projekt könnte gerechnet werden? W Herr Kollege Hinsken, die Bundesregierung wird 1999 allein im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die institutionelle und Projektförderung im Bereich der Biotechnologie rund 1 Milliarde DM bereitstellen. Konkret kann ich Ihnen sagen, daß die Mittel für Projektförderung im kommenden Bundeshaushalt gegenüber den Zahlen für 1998 um 22 Millionen DM – von 168 Millionen auf 190 Millionen DM – erhöht werden. Darüber hinaus werden auch von anderen Ressorts, insbesondere vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Arbeiten auf diesem Gebiet gefördert – etwa bei Bundesforschungsanstalten und bei Blaue-Liste-Instituten. Einzelheiten zu den zahlreichen bereits existierenden, institutionell von der Bundesregierung finanzierten Forschungseinrichtungen der Biotechnologie und zum Umfang der von der neuen Bundesregierung fortgeführten institutionellen Förderung können Sie dem Teil V des Faktenberichts 1998 zum Bundesbericht Forschung entnehmen. Ich möchte aber schon an dieser Stelle darauf hinweisen, daß für uns eine mögliche Projektförderung natürlich Vorrang hat, da wir eine Vielzahl von Wünschen auf Anschubfinanzierung solcher regionalen Kompetenzzentren aus verschiedenen Bundesländern erwarten. Ob und inwieweit eine Förderung des geplanten Kompetenzzentrums für Biotechnologie in Straubing aus Projektmitteln des BMBF möglich ist, kann natürlich erst nach Vorlage und Prüfung des Konzepts für diese Einrichtung und natürlich auch erst nach der üblichen Begutachtung konkreter Vorhaben entschieden werden. Diese Prüfung wird mit Sicherheit aber auch schnell durchgeführt werden. Ihre Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege. Gestatten Sie zunächst die Feststellung, daß hier keine regionale Einrichtung geschaffen werden soll. Vielmehr wird das Kompetenzzentrum eine landesweite Einrichtung sein und deshalb bestimmt einen anderen Charakter haben. Herr Kollege Catenhusen, deshalb meine Frage: Können Sie sich vorstellen, daß eine solche Einrichtung seitens des Bundes mit bis zu 25 oder 30 Prozent gefördert wird, weil hier etwas geschaffen wird, wovon letztlich auch die Bundesrepublik Deutschland profitieren kann? W Ich kann zu diesem Zeitpunkt, wenn ich keine Stellung nehme, solche Dinge natürlich auch nicht grundsätzlich ausschließen. Ich weise nur darauf hin, daß der Bund, bevor er sich zu institutioneller Förderung verpflichtet, auf ein bestimmtes Prüfungsverfahren angewiesen ist. Sie wissen, es gibt gewisse Verabredungen zwischen den Ländern, etwa im Rahmen der Blaue-Liste-Institute, wie auch Ansprüche verschiedener Länder, was institutionelle Förderung angeht. Diese müssen zu einem gewissen Ausgleich gebracht werden. Ich glaube, wir sollten bei der weiteren Diskussion über eine mögliche Aktivität des Bundes auch bei dem Projekt in Straubing von dem Begriff Anschubfinanzierung reden. Die Einrichtungen, die jetzt in den Regionen entstehen, haben keine regionale Zielsetzung. Sie sind zwar regional verankert, verfolgen aber natürlich die Zielsetzung, mit ihren Innovationen und ihrem Know-how dem nationalen und internationalen Standard in diesem Bereich gerecht zu werden. Nur dann können sich solche Einrichtungen erfolgreich am Forschungsmarkt oder auch in innovatorischen Impulsen für neue Unternehmen bewähren. Da sind wir uns sicherlich einig, Herr Hinsken. Eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege. Mit wieviel Prozent Zuschuß sind bisher gleichgelagerte Projekte in der Bundesrepublik gefördert worden? Wenn Sie, Herr Staatssekretär, sich jetzt nicht in der Lage sehen, mir diese Antwort zu geben – ich weiß selber, daß das vorkommen kann –, bitte ich darum, diese Antwort möglichst bald schriftlich zu bekommen – wenn ich den Wunsch äußern darf: noch in dieser Woche – weil ich eher informiert werden möchte als Kommunalpolitiker aus meiner Heimat, die zu Ihnen kommen, um einen Gesprächstermin wahrzunehmen. Ich verstehe Ihren Wunsch und weise nur auf folgendes hin: Ich gehe nicht davon aus, daß bei der ersten Kontaktaufnahme zwischen dem BMBF und denjenigen aus Straubing, die das Projekt vorstellen, Vereinbarungen über Zahlen getroffen werden. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Deshalb haben Sie auch keine Probleme, daß Kommunalpolitiker schneller etwas erfahren als Sie. Ich sichere Ihnen aber zu, daß Sie umgehend informiert werden, sobald konkrete Vereinbarungen über mögliche Projekte in Straubing getroffen werden, und nicht nach den Kommunalpolitikern. Die Bundesregierung sollte den Abgeordneten eine umfassende und möglichst schnelle Information zusichern. Es gibt eine weitere Zusatzfrage. Herr Kollege Brecht. Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, daß Sie angesichts der sehr erfreulichen Zunahme bei der Förderung von Projekten der Gentechnik und Biotechnologie von 22 Millionen, die Sie eben erwähnt haben, keine Behinderung von Genehmigungsverfahren zulassen werden? Darf ich in diesem Zusammenhang fragen, ob das Robert-KochInstitut auch 1999 Genehmigungsbehörde für solche Vorhaben bleiben wird? Ich sehe keinen Anlaß dazu, die Feststellung des Vorgängers im Amt des Bundesministers für Bildung und Forschung, Herrn Rüttgers, zu korrigieren, daß unter den bestehenden rechtlichen Bedingungen von erkennbaren Hemmnissen für die biound gentechnische Forschung in Deutschland durch Genehmigungsverfahren keine Rede sein kann. Die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Überprüfung der Genehmigungszuständigkeiten wird nach unserer Erwartung in einer Weise erfolgen, aus der sich keine Verzögerung laufender oder noch zur Begutachtung einzureichender Projekte insbesondere auch im Bereich von Freisetzungsexperimenten ergeben wird. Die Fragen 10 und 11 des Abgeordneten Schmitt werden schriftlich beantwortet. Ebenso werden die Fragen 12 bis 15, also sämtliche Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, schriftlich beantwortet. Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Barbara Hendricks bereit. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Weiß auf: Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus zie-hen, daß die im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes1999/2000/2002 D Herr Kollege Weiß, die im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/ 2002 vorgesehene Streichung des Sonderausgabenabzugs von Schulgeld betrifft nicht die genannten Schulen, sondern die Eltern der Schulkinder. Da nach der derzeitigen Regelung nur 30 Prozent des gezahlten Schulgeldes als Sonderausgaben abziehbar sind, ist die steuerliche Auswirkung für die einzelnen Eltern in der Regel nur sehr geringfügig. Durch die Anhebung des Kindergeldes und die Senkung der Steuersätze dürfte sich auch bei diesen Familien insgesamt eine Entlastung ergeben. Aus diesem Grund sehe ich weder für die genannten Schulen noch für den Bildungsund Wirtschaftsstandort Deutschland Nachteile. Bitte, Herr Kollege, Ihre Zusatzfrage. Gerald Weiß Staatssekretärin, haben Sie bisher keine kritischen Stimmen der betroffenen internationalen Schulen zur Kenntnis nehmen können? D Doch, Herr Kollege Weiß, es hat durchaus kritische Stimmen gegeben. Aber die gibt es immer. Wenn man ein Steuergesetz ändert, so wie es zwischen allen Teilen dieses Hauses prinzipiell unbestritten ist – auf der einen Seite die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und auf der anderen Seite die Senkung der Steuersätze gleichsam als kommunizierende Röhren –, dann sagen sehr häufig diejenigen, die unmittelbar betroffen sind: Na klar, das Prinzip erkenne ich an; aber gerade bei mir darf es doch nicht wirksam werden. Genauso muß ich auch die Einlassung der internationalen Schulen werten. Bitte, Ihre zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Weiß. Gerald Weiß Staatssekretärin, sehen Sie nicht doch negative Auswirkungen auf die Bereitschaft ausländischer Führungskräfte, die in anderen Ländern, beispielsweise in Belgien und Großbritannien, insoweit deutlich günstigere Bedingungen antreffen, nach Deutschland zu kommen? Leidet nicht die Attraktivität des Standorts Deutschland hinsichtlich der Freizügigkeit unter den von Ihnen geplanten Maßnahmen? D Herr Kollege Weiß, ausländische Führungskräfte gehören im Regelfall nicht zu den Geringverdienern und werden im übrigen auch durch das Steuerentlastungsgesetz, das für alle in Deutschland ansässigen Steuerbürger gelten soll, begünstigt. Ich glaube nicht, daß dies einen wesentlichen Ausschlag bezüglich der Investitionsentscheidungen von Ernst Hinsken ausländischen Unternehmen geben kann. Dafür sind die Investitionsbedingungen als solche ausschlaggebend. Eine solche Nebenerscheinung ist nicht tatsächlich wesentlich. Im übrigen wird man auch überlegen müssen, wie viele ausländische Führungskräfte mit ihren Familien auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland leben. Auch da muß man differenzieren. Frau Kollegin Pieper, auch Sie haben eine Zusatzfrage. Bitte. Meine Zusatzfrage ist mit dem gestrigen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts verbunden. Wie Sie wissen, stehen die Schulen in freier Trägerschaft den Kindern von Eltern aller sozialen Schichten der Bevölkerung bis hin zu Kindern mit Behinderungen zur Verfügung. Betroffen sind nicht allein Eliteschulen; vielmehr sind insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern betroffen. Inwieweit besteht Übereinstimmung Ihrer Aussagen mit dem gestrigen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, das ganz deutlich gemacht hat, daß die steuerliche Abzugsfähigkeit, was solche Bildungseinrichtungen anbelangt, was Freizeitangebote anbelangt und was das Engagement von Kindern und Jugendlichen in Vereinen anbelangt, mehr gewährleistet werden muß. Das Vorhaben der Bundesregierung widerspricht dem Wesen des gestern bekanntgewordenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. D Frau Kollegin Pieper, die derzeitige Regelung, also die Absetzbarkeit von 30 Prozent der Schulgeldkosten, durchbricht den schon vor dem gestern bekanntgewordenen Beschluß geltenden Grundsatz, wonach alle kindbedingten Aufwendungen durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag steuerlich abgegolten werden. Es lag also schon bisher eine Durchbrechung des bis jetzt noch immer gültigen Grundsatzes vor. Die Ausnahme läßt sich sicher angesichts der beabsichtigten spürbaren Erhöhung des Kindergeldes künftig noch weniger rechtfertigen als bisher. Gleichwohl werden wir den gesamten Komplex im Lichte des gestern bekanntgewordenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts erneut zu prüfen haben. Im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings von Kinderbetreuungskosten die Rede. Der Gesetzgeber wird abzugrenzen haben, was denn Kinderbetreuungskosten sind. Abgesetzt werden können wohl nur nachgewiesene Kosten bis zu einer festgesetzten Grenze. Ich vermag nicht zu entscheiden, ob etwa Freizeitgestaltungskosten dazugehören; ich würde prima vista eher nein sagen. Das Schulgeld könnte in diesem Zusammenhang erneut eine Rolle spielen, würde dann aber – ich kann nach erster Prüfung des Beschlusses dazu keine abschließende Aussage machen; dafür bitte ich Sie um Verständnis – als nachgewiesene Kosten einbezogen werden müssen. Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen Wiese. Frau Staatssekretärin, hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei ihren Überlegungen zur Streichung schon einmal an eine Deckelung oder an irgendeine finanzielle Differenzierung gedacht, da unter Umständen ja auch Kinder von Eltern aus anderen Einkommensverhältnissen sogenannte Eliteschulen besuchen? Es ist ja eine Tatsache, daß in anthroposophischen Einrichtungen im besonderen Kinder aus sozial schwächeren Familien betreut werden, die teilweise Behinderungen haben und einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen. Die meisten dieser Kinder kommen aus Familien, die mit Sicherheit die Streichung dieses Satzes von 30 Prozent nicht verkraften können. D Herr Kollege, die ursprüngliche Frage Ihres Kollegen Weiß richtete sich gerade – ich zitiere jetzt Ihre Worte – auf die sogenannten Eliteschulen. Die internationalen Schulen wird man auch von den Gebühren, die dort verlangt werden, eher in diese Kategorie einordnen müssen. Ich will mir dieses Wort gar nicht zu eigen machen, weil es möglicherweise als Unterstellung aufgefaßt wird. Von den Kosten her, die dort anfallen, wird man diese Schulen jedenfalls in diesen Bereich einordnen müssen. Auf der anderen Seite sollten Sie bitte beachten, daß gerade Familien mit geringerem Einkommen von einem Sonderausgabenabzug – sei er auch gering, also etwa 30 Prozent des Schulgeldes – nur in sehr beschränktem Umfang profitieren. Das ist bei jedem progressiven Steuertatbestand so. Möglicherweise sind die Familien, die Sie angesprochen haben, schon durch die bisherige Rechtslage nicht gerade spürbar entlastet worden. Dagegen war für Eltern, die ein höheres Einkommen hatten und höhere Kosten für die jeweiligen schulischen Einrichtungen geltend machen konnten, eine spürbare Entlastung gegeben. Ebenso, wie ich es bei meiner Antwort auf die Frage der Kollegin Pieper getan habe, möchte ich auch bei Ihnen um Verständnis bitten, daß wir dies im Zusammenhang mit der Umsetzung des gestern bekanntgewordenen Verfassungsgerichtsurteils neu bewerten müssen. Frau Kollegin Nolte, Ihre Zusatzfrage bitte. Frau Staatssekretärin, auf Grund Ihrer Antwort an Frau Kollegin Pieper möchte ich Sie fragen, ob Sie bestätigen oder widersprechen, daß das Bundesverfassungsgericht gestern gesagt hat, es bestehe unabhängig davon, ob wirklich Kosten anfallen, ein Betreuungsund Erziehungsbedarf, der den Eltern zuzugestehen ist. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht ja auch ausdrücklich gesagt, daß es die Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden und Eltern beseitigen will; das heißt, der Alleinerziehenden zuste Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks hende Haushaltsfreibetrag, der heute ja auch nicht durch irgendwelche Belege nachgewiesen werden muß, muß analog auch gemeinsam erziehenden Eltern zugestanden werden, da Erziehungsund Betreuungsbedarf explizit vorhanden sind, unabhängig davon, ob real Kosten entstehen. D Frau Kollegin Nolte, ich will Ihre Frage nicht abschließend beantworten, denn der Verfassungsgerichtsbeschluß muß natürlich noch geprüft werden. Auch uns ist der Beschluß erst gestern bekanntgeworden. Schon bei der bisher gültigen Regelung für Alleinerziehende war ein Nachweis der Kinderbetreuungskosten grundsätzlich notwendig. Im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist aller dings neu, daß die Kosten für die Betreuung der in bestehenden Ehen lebenden Kinder in Zukunft unabhängig von der Tatsache berücksichtigt werden sollen, ob beide Eltern berufstätig sind. Dies ist in der Tat ein neuer Punkt im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, der in der bisherigen Rechtsprechung nicht vorhanden war; denn diese Ausnahmetatbestände zugunsten der Nichtverheirateten beruhen auf einem Urteil von 1982. In diesem Urteil war zur Bedingung gemacht worden, daß die Eltern für den Lebensunterhalt arbeiten müssen und infolgedessen keine andere Wahl haben, als Kinderbetreuung gegen Entgelt „einzukaufen“. Hier liegt in der neuen Rechtsprechung, die uns gestern bekanntgeworden ist, in der Tat ein Unterschied. Ich will keine Aussage zu der in Ihrer Frage enthaltenen Annahme machen, daß die Kosten nicht immer nachgewiesen werden müssen. Diesen Punkt müssen wir noch prüfen. Klar ist allerdings: Es muß nicht mehr nachgewiesen werden, daß beide Eltern arbeiten oder arbeiten müßten, um den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten. Dies war die Voraussetzung in dem alten Urteil von 1982. Was den Haushaltsfreibetrag anbelangt, so prüfen wir, welche Auswirkungen der Beschluß hat. Eindeutig klar ist, daß der Haushaltsfreibetrag in Zukunft auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes, den das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich hervorgehoben hat, nicht mehr ausschließlich für Alleinerziehende gewährt werden kann. Welche Wirkungen sich in Zukunft auf der einen Seite für Verheiratete und auf der anderen Seite für Nichtverheiratete unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes ergeben werden, müssen wir noch prüfen. Die Frage 17 wird schriftlich beantwortet. Ich rufe jetzt die Frage 18 des Kollegen Seiffert auf. Wie hoch waren die Teilwertabschreibungen insgesamt, dievon den Wirtschaftsbereichen im Jahre 1997 in den Steuererklä-rungen geltend gemacht wurden? D Herr Kollege Seiffert, die amtliche Einkommensteuerstatistik enthält keine Angaben über die geltend gemachten Teilwertabschreibungen. Auch aus anderen Quellen liegen keine statistischen Daten hierzu vor. Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege. Frau Staatssekretärin, wie kommen Sie dann zu der Annahme, daß etwa 3,6 Milliarden DM eingespart werden können, wenn die Teilwertabschreibungen künftig steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden können? D Diese Annahme beruht natürlich auf einer Schätzung. Bei dieser Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Streichung der Teilwertabschreibung ist das Bundesfinanzministerium zunächst davon ausgegangen, daß durch konzerninterne Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zum Teil Wertverluste in großem Umfang trotz Wegfalls der Teilwertabschreibung kompensiert werden können. In Abstimmung mit Vertretern der Länderfinanzverwaltungen ist das verbleibende Volumen wegfallender Teilwertabschreibungen auf rund 8 Milliarden DM geschätzt worden. Daraus lassen sich die im Finanztableau des Entwurfs des Steuerentlastungsgesetzes enthaltenen Steuermehreinnahmen ableiten. Eine weitere Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, da Sie im Finanztableau den Betrag von 3,6 Milliarden DM pro Jahr ausweisen, möchte ich fragen: Ist Ihnen bekannt, daß bei Teilwertabschreibungen auch in der Zukunft Minderansätze eintreten werden? Ist Ihnen andererseits bekannt, daß mit dem jetzigen Gesetzestext sehr viel höhere Belastungen in einzelnen Branchen zu Existenzvernichtungen führen können? D Herr Kollege Michelbach, es ist uns natürlich bekannt, daß der Wegfall der Teilwertabschreibungen, wie viele andere Maßnahmen in unserem Steuergesetzentwurf auch, lediglich Einmaleffekte darstellt. Wenn man einmal eine stille Reserve gehoben hat, dann ist sie gehoben und kann für die dann fällige Bilanz nicht noch einmal wirksam werden. Das dies dennoch einen Liquiditätsverlust für die Betroffenen darstellt, will ich nicht in Abrede stellen. Zu dem Merkmal von Einmaleffekten gehört eben, daß sie nicht auf Dauer wirksam sind. Darum ist auch die verbreitete Kritik der Wirtschaft wenig verständlich, denn in unseren Gegenfinanzierungsmaßnahmen finden sich eine ganze Reihe Maßnahmen mit Einmalwirkun Claudia Nolte gen; die beabsichtigten Steuersatzsenkungen hingegen sind auf Dauer angelegt. Damit rufe ich die Frage 19 des Kollegen Seiffert auf: Wie verteilen sich diese Teilwertabschreibungen auf die ein-zelnen Wirtschaftsbereiche? D Herr Kollege Seiffert, da über die Teilwertabschreibungen insgesamt keine Daten vorliegen, läßt sich auch keine Aufteilung auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche vornehmen. Eine Zusatzfrage des Kollegen Michelbach. Diese Frage, Frau Staatssekretärin, ist sehr wichtig, weil das, was Sie eben formuliert haben, nämlich daß sich die Abschaffung der Teilwertabschreibung nur für ein Jahr auswirkt, für einzelne Wirtschaftsbereiche nicht gilt, weil dort dieser Effekt immer wieder neu auftritt. Teilwertabschreibungen in Wirtschaftsbereichen wie zum Beispiel dem Handel mit modischen Waren haben andere Grundlagen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Deswegen die Frage: Inwieweit können Sie sich vorstellen, daß bei der Veränderung der Teilwertabschreibung, die angekündigt wurde, einzelne Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Handel, besonders berücksichtigt werden? D Herr Kollege Michelbach, Sie haben recht – es ist in dieser Woche auch durch die Presse gegangen –: Wir machen uns weitere Gedanken darüber, wie wir mit dem Instrument der Teilwertabschreibung umgehen. Es ist dazu noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Ich will da auch dem Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen. Wie Sie wissen, haben wir heute im Finanzausschuß gerade den ersten Durchgang, wie wir so sagen. Der Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes ist vorgelegt. Die Änderungen, die wir ins Auge gefaßt haben, werden sicherlich insbesondere auf die Bedürfnisse des Einzelhandels eingehen. Damit rufe ich die Frage 20 des Kollegen Michelbach auf: Sind bis zum Jahr 2002 weitere Steuererhöhungen bei derMehrwertsteuer sowie der Mineralölsteuer vorgesehen? D Herr Kollege Michelbach, die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Ökosteuerreform die Mineralölsteuer schrittweise bis zum Jahr 2002 weiter anzuheben. Zum Ausgleich werden die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt. Die Bundesregierung plant allerdings insbesondere auch vor dem Hinter grund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung keine Erhöhung bei der Mehrwertsteuer. Bitte, Herr Michelbach. Frau Staatssekretärin, wie werten Sie in diesem Zusammenhang die heutige Aussage des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, in einer Agenturmeldung der ADN, daß die Erhöhung der Mehrwertsteuer im europäischen Kontext möglich sei? Ebenso spricht er von Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Gegenfinanzierung durch Änderungen beim Ehegattensplitting, so daß die Aussage, die gerade getroffen wurde, doch erheblich in Frage zu stellen ist. D Herr Kollege Michelbach, ich hatte Ihnen das schon gesagt, und es ist auch hier im Plenum schon gesagt worden: Wir beabsichtigen keine Erhöhung der Mehrwertsteuer, insbesondere nicht zur Finanzierung des Steuerentlastungsgesetzes. Da unterscheiden wir uns von der alten Bundesregierung. Das Thema Mehrwertsteuer ist natürlich auch in der Europäischen Union weiterhin auf der Agenda. Allerdings muß man mit einer Mär aufräumen: Es gibt, was die Mehrwertsteuer anbelangt, eine Bandbreite von 15 bis 25 Prozent für den Normalsatz, die von der Europäischen Union festgelegt worden ist. Solange wir uns in dieser Bandbreite bewegen, kann es keinen unmittelbaren Zwang aus Brüssel geben, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Zweite Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, Sie haben heute morgen im Finanzausschuß die Aussage getroffen, daß durch die Steuerausfälle durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Familienentlastung gewissermaßen finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Kompensation ergriffen werden müssen. Schließen Sie auch in Verbindung mit dem BVGBeschluß eine Steuererhöhung bis zum Jahr 2002 aus, und wie wollen Sie diese Deckung von 22 Milliarden DM dann vornehmen? D Herr Kollege Michelbach, es ist in der Tat zu früh, mich heute zu fragen, ob ich eine Steuererhöhung zu diesem Zwecke ausschließe. Es wird aber sicherlich keine zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 22,5 Milliarden DM geben können. 22,5 Milliarden DM wäre die Summe der Steuerausfälle für Bund, Länder und Gemeinden, wenn wir den Beschluß des Verfassungsgerichts sozusagen nahtlos umsetzen würden, ohne den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu nutzen. Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Wir werden den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nutzen. Die Bundesregierung wird dem Parlament dazu rechtzeitig Vorschläge unterbreiten, so daß der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts rechtzeitig zum Jahre 2000 umgesetzt werden kann. Es ist allerdings sicherlich falsch – das war heute in einzelnen Publikationen zu lesen –, daß genau die im Beschluß angegebenen Freibeträge in Zukunft gelten werden. So ist das im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht dargelegt worden. Es wurde dort vielmehr festgestellt: Wenn der Gesetzgeber nicht tätig wird, dann gelten unmittelbar diese Sätze. Gerade Sie als Parlamentarier sollten sich nicht nur die Freiheit nehmen, sondern es auch als Verpflichtung betrachten, tätig zu werden und den gesetzgeberischen Spielraum unter finanzwirtschaftlicher Verantwortung zu nutzen. Jetzt hat als erster Nachfrager Herr Dr. Ilja Seifert das Wort. Frau Staatssekretärin, ich beziehe mich auf Ihre ursprüngliche Antwort auf die Frage 20. Sie sagten, daß die Mineralölsteuer schrittweise angehoben werden soll, was unter ökologischen Aspekten sicher positiv sein kann. Trotzdem frage ich Sie, ob – und wenn ja, welche – Ausgleichsmaßnahmen die Bundesregierung für Menschen vorsieht, die keine andere Möglichkeit haben, als mit dem Auto zu fahren. Ich denke zum Beispiel an Menschen mit Behinderungen. Momentan ist es ja so, daß sie alle Kosten übergewälzt bekämen. D Herr Kollege, zum einen ist es natürlich so, daß wir eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen vorsehen. Es gibt ja zum Glück viele Behinderte, die berufstätig sind. Ich weiß allerdings auch, daß gerade in der Gruppe dieser Menschen die Arbeitslosigkeit überproportional hoch ist, so daß von daher keine Entlastung erfolgen würde. Zum anderen ist zu berücksichtigen, daß Menschen mit Behinderungen besondere Steuerfreibeträge haben, die ihre besonderen Belastungen ausgleichen. Jedenfalls sind sie so angelegt. Ich glaube, daß man im übrigen, gerade was die Mineralölsteuer anbelangt, eine Erhöhung guten Gewissens vertreten kann. Wir sehen ab 1. April dieses Jahres eine Erhöhung der Mineralölsteuer um 6 Pfennig pro Liter vor. Wie Sie wissen, sind die Preise für Benzin und Diesel gerade in den letzten zwölf Jahren auf einen Tiefststand gesunken, also tiefer als jemals zuvor in den vergangenen zwölf Jahren. Es ist den Behinderten auch im September des vergangenen Jahres möglich gewesen, Auto zu fahren, als der Sprit teurer war als der jetzige Literpreis zuzüglich der vorgesehenen 6 Pfennig. Jetzt ist der Kollege Heinz Seiffert mit seiner Zusatzfrage an der Reihe. Frau Kollegin Dr. Hendricks, offensichtlich erfährt man manchmal in der Fragestunde doch etwas Neues. Sie haben gerade relativ deutlich dargelegt, daß Sie nicht ausschließen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, um die Deckungslücke von 20 oder mehr Milliarden DM, die durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist, zu füllen. Ich frage Sie: Wäre es nicht auch eine Möglichkeit, eine Nettoentlastung dadurch hinzubekommen, indem man einfach noch mehr spart? D Herr Kollege Seiffert, wenn ich zunächst mich selber bzw. die vorangegangene Frage des Kollegen Michelbach aus der Erinnerung richtig zitieren darf: Kollege Michelbach hat gefragt: Schließen Sie Steuererhöhungen anläßlich der Finanzierung der Folgen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus? Er hat nicht explizit nach der Mehrwertsteuer gefragt. Ich habe daraufhin gesagt: Ich schließe Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nicht grundsätzlich aus. Ich bitte Sie um Verständnis: Ich bin die Parlamentarische Staatssekretärin des Finanzministeriums; der Beschluß ist noch nicht geprüft, ich habe noch keine Gelegenheit gehabt, mit meinem Minister darüber zu sprechen, und es hat noch keine Befassung der Koalitionsfraktionen mit diesem Beschluß gegeben. Also wäre eine Aussage meinerseits sowohl in positiver als auch in negativer Sicht ganz apodiktisch parlamentarisch nicht angemessen. Ich bitte Sie darum, diesbezügliche Maßnahmen als offene Position zu betrachten, aber nicht als einen Weg, den wir begehen wollen. Ich bin jetzt nicht in der Lage, anders zu reagieren. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Was den weiteren Inhalt Ihrer Frage anbelangt: Wie Sie wissen, wirkt die Einkommensteuer sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch hinsichtlich der Ausfälle auf Bund, Länder und Gemeinden mit festgesetzten Anteilen. Wenn dieser Beschluß sozusagen nahtlos und ohne gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum umgesetzt würde, träfen diese 22,5 Milliarden DM zu 42,5 Prozent den Bund, in gleicher Höhe die Länder und zu 15 Prozent die Kommunen. Ich bin nicht sicher, ob dies, wie es dann auf Bundesebene nötig wäre, auch auf den anderen Ebenen durch weiteres Sparen, wie Sie es nennen, ausgeglichen werden kann. Sie sehen es an der Gestaltung des Bundeshaushalts 1999, den der Herr Bundesfinanzminister eben in der Regierungsbefragung vorgestellt hat: Die Nettokreditaufnahme ist genauso hoch, wie es Bundesfinanzminister Waigel in dem noch von ihm vorgelegten Haushaltsentwurf geplant hatte. Offenbar hat auch er eine Möglichkeit zu weiterem Sparen nicht gesehen. Kollege Nolting, Ihre Zusatzfrage bitte. Frau Staatssekretärin, Sie haben in Beantwortung der vorletzten Frage Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks den Zusammenhang zwischen dem zur Zeit niedrigen Benzinpreis und der von Ihnen angekündigten Steuererhöhung hergestellt. Kann ich daraus schließen, daß bei steigenden Benzinpreisen die Steuern wieder gesenkt werden? D Herr Kollege Nolting, Sie sollten dies bitte nicht daraus schließen. Das wäre auch gegen jede Übung unseres Gemeinwesens. Ich darf Sie daran erinnern, daß Bundesfinanzminister Waigel im Jahr 1992 die Mineralölsteuer auf einen Schlag um 22 Pfennig zur Finanzierung des Golfkrieges erhöht hat. Bekanntlich findet der Golfkrieg nicht mehr statt. Diese Erhöhung von 22 Pfennig ist aber nicht zurückgenommen worden. Ich will Ihnen dies nur als Beispiel nennen. Wir dagegen haben vor – das haben wir in einen gesetzgeberischen Zusammenhang gebracht –, daß die Mittel durch die Erhöhung der Mineralölsteuer an anderer Stelle, nämlich durch die Absenkung der Lohnnebenkosten, wieder zurückgegeben werden. Herr Kollege Hollerith, Ihre Zusatzfrage bitte. Frau Staatssekretärin, habe ich Sie insoweit richtig verstanden, daß Sie generell Steuererhöhungen zur Finanzierung der Anforderungen, die sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ergeben, nicht ausschließen? Wie steht dies im Einklang mit der Finanzierung der existierenden Haushaltslöcher durch die Veränderungen im Steuerentlastungsgesetz bezüglich der Teilwertabschreibung – wir haben dies heute von Herrn Minister Lafontaine gehört – und der Tatsache, daß die Ökosteuer nicht ausreicht, um die Senkung des Rentenversicherungsbeitrages zu finanzieren? D Herr Kollege Hollerith, ich möchte auf meine vorherige Aussage verweisen. Ich sehe mich einfach nicht in der Lage, heute für die Bundesregierung eine Aussage zu diesem Thema zu treffen. Ich sage noch einmal: Es ist keine versteckte Ankündigung von Steuererhöhungen. Ich muß dies einfach mangels Absprache in der Bundesregierung sagen. Ich kann nicht apodiktisch sagen: „Nein, das kommt auf keinen Fall“ oder „Wir bereiten dies vor“. Es gab einfach noch keine Gelegenheit, dies zu besprechen. Es wäre nicht redlich, wenn Sie von mir als Parlamentarischer Staatssekretärin erwarteten, daß ich Ihnen heute das Urteil der gesamten Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen darüber mitteile, nachdem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts praktisch erst heute in den Häusern eingegangen ist; denn bis gestern gab es nur eine Pressemitteilung. Es ist natürlich nicht unser Ziel, Steuern zum Zweck der Finanzierung der Anforderungen, die sich aus diesem Beschluß ergeben, zu erhöhen. Das will ich ganz ausdrücklich sagen. Wir werden einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesamten steuerlichen Maßnahmen zugunsten von Familie und Ehe auf den Prüfstand stellt. Spätestens im Herbst werden wir dies beraten müssen. Wenn es uns gelingt, das Gesetzgebungsverfahren so rechtzeitig in die Wege zu leiten, daß wir noch vor der Sommerpause die erste Lesung haben, wäre das sehr gut. Dies ist aber ein ehrgeiziges Ziel. Also erwarten Sie bitte nicht, daß wir als Bundesregierung, nachdem der Beschluß nach der Presseerklärung von gestern erst heute schriftlich vorliegt, bereits heute eine abschließende Anmerkung machen können. Wie lautete noch einmal Ihre weitere Frage, Herr Hollerith? Die Frage bezog sich auf die Teilwertabschreibung und die Ökosteuer. D Was das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 anbelangt, so ist die Zusage an die Länder ergangen – das ist auch durch den Bundesfinanzminister im Bundesrat zu Protokoll gegeben worden –, daß die Nettoentlastung nicht höher sein wird, als im Gesetzentwurf vorgesehen. Das heißt, es wird, wenn an einer Stelle erwartete Mehreinnahmen nicht eintreten, weil auf eine bestimmte Maßnahme oder auf Teile einer bestimmten Maßnahme verzichtet wird, an anderer Stelle im selben Gesetz eine Gegenfinanzierung anderer Art erfolgen, so daß die Nettoentlastung nicht steigt. Da sind wir – auch gegenüber den Ländern – im Wort und sehen das aus Sicht des Bundes auch aus finanzwirtschaftlichen Gründen als unbedingt notwendig an. Was die Ökosteuer anbelangt, so muß noch im einzelnen geprüft werden, ob da eine Lücke entsteht. Ich weiß, daß der Bundesfinanzminister darauf hingewiesen hat. Aber wir sind auch in diesem Punkt noch nicht am Schluß der Beratungen. Eine Zusatzfrage des Kollegen Hinsken, bitte. Frau Staatssekretärin, ich gehe davon aus, daß Sie genau darüber informiert sind, was gestern und vorgestern bei der Anhörung des Finanzausschusses von den Sachverständigen, insbesondere der vielen betroffenen Verbände, zu dieser beabsichtigten Ökosteuer gesagt wurde. Ziehen Sie daraus Schlüsse? Wenn ja: Welche? Ich darf den Hinweis anfügen, daß 90 bis 95 Prozent der anwesenden Sachverständigen diese beabsichtigte Steueränderung, so wie sie eingebracht worden ist, in Bausch und Bogen verurteilen. D Herr Kollege Hinsken, ich Günther Friedrich Nolting bin selbstverständlich bei der Anhörung zur Ökosteuer am Montag anwesend gewesen, und selbstverständlich habe ich auch die kritischen Stimmen zur Kenntnis genommen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß es sie gibt. Aber nicht alle Interessenvertreter sind gleichzeitig sachverständig, auch wenn sie in der Einladung als Sachverständige bezeichnet werden. Es war dort natürlich auch eine große Gruppe von Interessenvertretern anwesend, die das gute Recht haben, ihre Interessen zu vertreten; das ist selbstverständlich. Ich darf an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Etwa die Hälfte des Aufkommens bei der von uns beabsichtigten Ökosteuer kommt durch die sehr mäßige Anhebung der Mineralölsteuer um 6 Pfennig zustande. Sie erinnern sich an die Zeit Ihrer eigenen Regierung in den 90er Jahren; damals ist bei weitem mehr aufgeschlagen worden. Alle diejenigen, die lediglich für ihren Betrieb Kraftstoffe verbrauchen, werden jetzt bei weitem nicht so schlecht behandelt, wie sie damals durch Ihre Regierung behandelt worden sind. Darüber hinaus werden sie ja gleichzeitig bei den Lohnnebenkosten entlastet. Wir sehen ja auch Ausnahmen bzw. reduzierte Sätze für das produzierende Gewerbe vor. Sie dürfen nicht vergessen, daß der Gesamtbetrag der Einnahmen für die Senkung der Lohnnebenkosten verwendet und damit zurückgegeben wird. Dies ist ein durchaus anderer, ein neuer und innovativer Schritt und hat nichts mit dem von der alten Bundesregierung gepflegten Abkassieren bei der Mineralölsteuer zu tun. (Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist zum Kichern! – Gegenruf der Abg. Susanne Kastner [SPD]: Das entspricht der Wahrheit, Herr Kollege!)