Uta Titze-Stecher
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 787
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Balt, Monika PDS 9.12.98
Eppelmann, Rainer CDU/CSU 9.12.98
Formanski, Norbert SPD 9.12.98
Hartnagel, Anke SPD 9.12.98
Heubaum, Monika SPD 9.12.98
Hollerith, Josef CDU/CSU 9.12.98
Kasparick,
Ulrich
SPD 9.12.98
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 9.12.98
Kraus, Rudolf CDU/CSU 9.12.98
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.12.98
Papenroth, Albrecht SPD 9.12.98
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Pfaff, Martin SPD 9.12.98
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 9.12.98
Poß, Joachim SPD 9.12.98
Dr. Richter, Edelbert SPD 9.12.98
Schemken, Heinz CDU/CSU 9.12.98
Schindler, Norbert CDU/CSU 9.12.98
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 9.12.98
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 9.12.98
von Schmude, Michael CDU/CSU 9.12.98
Schönfeld, Karsten SPD 9.12.98
Anlage 2
Endgültiges Ergebnis
zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 zu
dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungs-
gesetzes 1999/2000/2002 (Drucksachen 14/23, 14/125, 14/136)*)
Abgegebene Stimmen: 575,
davon
ja: 24
nein: 548
enthalten: 3
Ja
PDS
Monika Balt
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Dr. Barbara Höll
Carsten Hübner
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Heidi Lippmann-Kasten
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Heidemarie Lüth
Manfred Müller (Berlin)
Rosel Neuhäuser
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
Nein
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel (Starnberg)
Ingrid Becker-Inglau
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)
Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Rainer Brinkmann (Detmold)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Hans-Günter Bruckmann
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)
Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Danckert
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)
Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Hans Forster
Dagmar Freitag
Peter Friedrich (Altenburg)
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Anke Fuchs (Köln)
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
————–—
*) Vergleiche Plenarprotokoll 14/12, Seite 723 B
788 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Wolfgang Grotthaus
Karl Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Alfred Hartenbach
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Uwe Hiksch
Reinhold Hiller (Lübeck)
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Eike Hovermann
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)
Johannes Kahrs
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
Hans-Ulrich Klose
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)
Detlev von Larcher
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Robert Leidinger
Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg)
Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Ingrid Matthäus-Maier
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)
Jutta Müller (Völklingen)
Christian Müller (Zittau)
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)
Gerhard Neumann (Gotha)
Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Eckhard Ohl
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
Renè Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Birgit Roth (Speyer)
Gerhard Rübenkönig
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)
Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann
(Delitzsch)
Brigitte Schulte (Hameln)
Reinhard Schultz
(Everswinkel)
Volkmar Schultz (Köln)
Ilse Schumann
Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dietmar Schütz (Oldenburg)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Ernst Schwanhold
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Antje-Marie Steen
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Uta Titze-Stecher
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)
Matthias Weisheit
Gunter Weißgerber
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Hans-Joachim Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Dr. Norbert Wieczorek
Helmut Wieczorek
(Duisburg)
Jürgen Wieczorek (Leipzig)
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)
Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Waltraud Wolff (Zielitz)
Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm
Friedrich Bohl
Dr. Maria Böhmer
Sylvia Bonitz
Jochen Borchert
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 789
(A) (C)
(B) (D)
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Monika Brudlewsky
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Dankward Buwitt
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Albert Deß
Renate Diemers
Wilhelm Dietzel
Thomas Dörflinger
Hansjürgen Doss
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Ingrid Fischbach
Axel Fischer (Karlsruhe-
Land)
Herbert Frankenhauser
Dr. Gerhard Friedrich
(Erlangen)
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Georg Girisch
Michael Glos
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Manfred Grund
Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Gerda Hasselfeldt
Norbert Hauser (Bonn)
Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach)
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Josef Hollerith
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Peter Jacoby
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Dr. Dietmar Kansy
Manfred Kanther
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Karl Lamers
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus Lippold
(Offenbach)
Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid)
Julius Louven
Erwin Marschewski
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Dr. Gerd Müller
Bernward Müller (Jena)
Elmar Müller (Kirchheim)
Günter Nooke
Franz Obermeier
Friedhelm Ost
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Marlies Pretzlaff
Dieter Pützhofen
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Franz Romer
Hannelore Rönsch
(Wiesbaden)
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Dr. Jürgen Rüttgers
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Dietmar Schlee
Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke)
Andreas Schmidt
(Mühlheim)
Hans Peter Schmitz
(Baesweiler)
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Reinhard Freiherr
von Schorlemer
Dr. Erika Schuchardt
Wolfgang Schulhoff
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling
Wilhelm-Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Carl-Dieter Spranger
Erika Steinbach
Andreas Storm
Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Thomas Strobl
Michael Stübgen
Dr. Rita Süssmuth
Edeltraut Töpfer
Arnold Vaatz
Angelika Volquartz
Andrea Voßhoff
Dr. Theodor Waigel
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Gert Willner
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)
Werner Wittlich
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich)
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Angelika Beer
Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)
Joseph Fischer (Frankfurt)
Katrin Göring-Eckardt
Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Klaus Wolfgang Müller
(Kiel)
Kerstin Müller (Köln)
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Werner Schulz (Leipzig)
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Ludger Volmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm
(Amberg)
Margareta Wolf
(Frankfurt)
790 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
F.D.P.
Hildebrecht Braun
(Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Enthalten
CDU/CSU
Dr. Paul Krüger
PDS
Sabine Jünger
Christina Schenk
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungendes Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete(r)
Behrendt, Wolfgang, SPD
Siebert, Bernd, CDU/CSU
Bühler (Bruchsal), Klaus,
CDU/CSU
Hoffmann (Chemnitz)
Jelena, SPD
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich, CDU/CSU
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurf eines Steuerentlastungsge-
setzes 1999/2000/2002 (Vgl. 12. Sitzung, Seite
715 D):
Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit
die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie-
genden Gesetzentwurf auf Drucksache 14/125 ergeben
sich für die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen
nicht finanzierte Belastungen von 7,1 Milliarden DM
allein im Entstehungsjahr.
Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem
solide finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa
durch eine höhere Verschuldung entschieden werden.
Da die Finanzierung nicht gesichert ist, kann ich dem
Steuerentlastungsgesetz nicht zustimmen.
Anlage 4
Erklärung
der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl
(CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktion
der F.D.P. auf Drucksache 14/140 (Plenarpro-
tokoll 14/12, Seite 723 D):
Zur Feststellung im Stenographischen Bericht der
12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember
1998, ich hätte bei der namentlichen Abstimmung un-
gültig abgestimmt, erkläre ich: Ich habe an der Abstim-
mung nicht teilgenommen und war hierfür entschuldigt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksache
14/143, Frage 10):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential vonzuwandernden Arbeitskräften, falls mit der geplanten EU-Osterweiterung zugleich die Freizügigkeit beschlossen wird?*)
Für die Bundesregierung ist die Frage der schritt-
weisen Einführung der Freizügigkeit in Zusammenhang
mit der Ost-Erweiterung der EU von besonderer Be-
deutung. Daher haben wir auch die Notwendigkeit von
angemessenen Übergangsfristen im Bereich der Arbeit-
nehmerfreizügigkeit im Koalitionsvertrag festgeschrie-
ben. Und dies aus gutem Grund. Ein existierendes
Wohlstands- und Sozialgefälle ist vielfach wesentliches
Motiv für Wanderungsbewegungen. Den aktuellen
Fortschrittsbereichen der Kommission zum Erweite-
rungsprozeß ist zwar zu entnehmen, daß die meisten
MOE-Länder innerhalb des letzten Jahres enorm
(D 110% des EU-BIP, Slowenien 68%, Ungarn 47%,
Polen 40%, Bulgarien 23%). Auch bei anhaltend
hohem Wirtschaftswachstum würden diese Staaten
noch Jahre benötigen, bis sie das deutsche Niveau er-
reichen.
Das sehr hohe Interesse an einer Arbeitsaufnahme in
den alten EU-Ländern wird demgemäß auch bei erfolg-
reichem Beitritt erhalten bleiben.
Die Dauer der Übergangsfristen ist deshalb ein wich-
tiger Punkt der Beitrittsverhandlungen. Dabei werden
vor allem die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven
sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt sowohl in den
Beitrittsstaaten als auch in den EU-Mitgliedstaaten zu
berücksichtigen sein.
*) s. hierzu auch Frage 40
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 791
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/143, Frage 11):
Mit welchen Maßnahmen bekämpft die Bundesregierung denunrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosen-hilfe, und welche zu Unrecht ausgereichten Leistungen konntenbisher zurückerlangt werden?
Nicht nur die Dienststellen der Bundesanstalt für Ar-
beit und über 1 000 Bedienstete der Zollverwaltung, die
für diese Aufgabe nach der allgemeinen Entlastung des
Zolls durch das Schengener Abkommen gewonnen wer-
den konnten, bekämpfen den Leistungsmißbrauch, son-
dern auch die Länder, insbesondere Polizei und Justiz,
leisten einen erheblichen Beitrag.
Die Einführung des Sozialversicherungsausweises
und die Pflicht jedes Arbeitgebers, die Einstellung eines
Arbeitnehmers – auch wenn der Arbeitnehmer wegen
Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist –
zu melden, haben den Leistungsmißbrauch erschwert
und die Aufklärungsmöglichkeiten erleichtert.
Jeder Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeits-
losenhilfe muß seinen Sozialversicherungsausweis bei
der Beantragung von Leistungen beim Arbeitsamt hin-
terlegen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich den So-
zialversicherungsausweis bei einer Einstellung vorlegen
zu lassen und die Einstellung zu melden. Daher wird
dem Arbeitgeber, der einen Leistungsempfänger be-
schäftigt und damit den unrechtmäßigen Bezug von Lei-
stungen durch den Arbeitnehmer ermöglicht, die Einrede
abgeschnitten, er wäre gutgläubig und habe nichts davon
gewußt oder wissen können, daß sein Arbeitnehmer
gleichzeitig Leistungsempfänger ist.
Bei ordnungsgemäß meldenden Arbeitgebern wird
durch den regelmäßigen Abgleich der Meldungen zur
Sozialversicherung mit der Datei der Empfänger von
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, das sogenannte
DALEB-Verfahren, jede Überschneidung von Lei-
stungsbezug und Beschäftigung aufgedeckt.
Durch das DALEB-Verfahren wurden im Jahre 1996,
924 384 Überschneidungsfälle bekannt, darunter waren
165 845 Überzahlungsfälle, d.h. bisher nicht bekannte
oder mit bekannten Überschneidungen nicht überein-
stimmende Überschneidungen. An unrechtmäßigen Lei-
stungsüberzahlungen wurden 90,7 Millionen DM, ein-
schließlich der Sozialversicherungsbeiträge 136 Millio-
nen DM, festgestellt. Konkrete Zahlen für das Jahr 1997
liegen leider nicht vor.
Bei allen Arbeitgebern und auf Grundstücken von
Dritten, auf denen Arbeitnehmer tätig werden, ist ohne
Verdacht eine Prüfung auf die Beschäftigung von Emp-
fängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
möglich. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit
und die Hauptzollämter – unterstützt von zahlreichen
Landesbehörden – prüfen bei Arbeitgebern, ob Leistun-
gen wegen Arbeitslosigkeit zu Unrecht bezogen werden
oder wurden und ob die Angaben des Arbeitgebers, die
für die Leistung erheblich sind, zutreffend bescheinigt
wurden. Verbunden damit wird überprüft, ob die Ver-
pflichtung zur Vorlage des Sozialversicherungsauswei-
ses und die Meldepflichten erfüllt wurden. Soweit Be-
schäftigte den Sozialversicherungsausweis mitführen
müssen, wird dessen Mitführung ebenfalls überprüft.
1997 haben die Dienststellen der Bundesanstalt für
Arbeit 169 697 Betriebe geprüft und 506 752 Personal-
feststellungen vorgenommen sowie 1 072 787 Lohn-
und Meldeunterlagen überprüft. Die Hauptzollämter ha-
ben 280 000 Personenüberprüfungen vorgenommen und
390 000 Personalunterlagen überprüft.
Für 1997 liegen detaillierte Zahlen zur Höhe der da-
bei festgestellten Leistungsüberzahlungen nicht vor.
Nach den letzten zur Verfügung stehenden Zahlen aus
dem Jahre 1996 wurden Leistungsüberzahlungen in Hö-
he von 26,5 Millionen DM festgestellt.
Bei der Arbeitslosenhilfe werden die Angaben des
Arbeitslosen über im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung
zu berücksichtigendes Vermögen seit September 1997
aufgrund von § 45d Einkommensteuergesetz mittels
maschineller Anfragen beim Bundesamt für Finanzen
überprüft (automatisierter Datenabgleich). Bis Juni 1998
wurde dadurch in insgesamt 35 502 Fällen nicht ange-
gebenes Vermögen aufgedeckt und etwa 84,7 Millionen
DM eingespart. Berücksichtigt man die Zahl der zu-
rückgezogenen Anträge (316) sowie die Zahl der ab-
schließenden Entscheidungen wegen fehlender Mit-
wirkung (4 309), ergibt sich eine weitere Ersparnis von
etwa 63,2 Millionen DM.
Des weiteren wird möglicher Leistungsmißbrauch
dadurch begrenzt, daß die Arbeitslosenhilfe jeweils
längstens für ein Jahr bewilligt wird. Danach wird die
Bedürftigkeit vor der Weiterbewilligung erneut geprüft.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Frage 12):
Welche Auswirkungen auf die statistisch erfaßte Zahl derBeschäftigten in Deutschland, auf die Zahl der sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigten und die Arbeitslosenquote wirddie von der Bundesregierung geplante Änderung bei den sog.620-DM-Jobs haben?
Die statistische Erfassung hängt ganz wesentlich da-
von ab, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status
der in Frage stehende Personenkreis künftig haben wird.
Da aber die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung
noch nicht präzisiert sind, kann die Frage derzeit noch
nicht beantwortet werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/143, Fragen 28 und 29):
Will die Bundesregierung an der Vereinbarung zwischendem ehemaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias Wiss-mann, und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern,
792 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Dr. Edmund Stoiber, vom Oktober 1996 festhalten, wonach erstim Jahre 2000 „nach einschlägigen Untersuchungen“ über Ein-zelheiten des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofenentschieden wird, oder gilt jetzt schon, daß grundsätzlich ohneAbwarten der Ergebnisse ein Bau von Staustufen nicht zugelas-sen wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Donauhäfen Strau-bing-Sand und Deggendorf wegen Niedrigwasser durch Schiffenur teilweise angefahren werden konnten und im Jahre 1997 an42 Tagen ein Schiffsverkehr auf der Donau überhaupt nichtmöglich war, bzw. die Schiffe in diesem Streckenabschnitt nurteilweise beladen verkehren konnten, und was will sie hiergegentun?
Zu Frage 28:
Ja, die Bundesregierung steht zu der Vereinbarung
vom Oktober 1996 mit Herrn Ministerpräsidenten Dr.
Stoiber, neben den Stauregelungsvarianten die erst über-
schlägig untersuchten flußregelnden und kombinierten
Ausbauvarianten vertieft untersuchen zu lassen und im
Jahr 2000 über den weiteren Donauausbau zu entschei-
den.
Es ist nicht Absicht der Bundesregierung, einzelne,
sinnvolle Ausbauvarianten vorab auszuschließen.
Zu Frage 29:
Ja. Zur Untersuchung von Möglichkeiten, die
rd. 7 km lange Donaustrecke zwischen der Schleuse
Straubing und dem Hafen Straubing-Sand vorab zu ver-
bessern, fand am 26. Oktober 1998 eine Besprechung
zwischen den Bayerischen Staatsministerien für Wirt-
schaft, Verkehr und Technologie sowie für Landesent-
wicklung und Umweltfragen, dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Süd, der BAW und der RMD
mit dem einvernehmlichen Ergebnis statt, daß aus öko-
logischen, flußmorphologischen und planungsrecht-
lichen Gründen eine vorgezogene Ausbauentscheidung
nicht empfohlen werden kann. Deshalb will die Bundes-
regierung die laufenden vertieften Untersuchungen zü-
gig zu Ende bringen, um im Rahmen der dann einver-
nehmlich vorzunehmenden Gesamtentscheidung über
den künftigen Donauausbau die baulichen Maßnahmen
für die Verbesserung der Zufahrten zu den Häfen vor-
rangig anzugehen. Bis dahin wird zur zügigen Verbesse-
rung der Hafenzufahrten die Wasser- und Schiffahrtsdi-
rektion Süd im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten alle
ökonomisch sinnvollen und morphologisch verträg-
lichen Maßnahmen durchführen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Bartholomäus Kalb (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Fragen 30 und 31):
Wie stellt sich die Bundesregierung technisch den weiterenDonauausbau zwischen Straubing und Vilshofen vor, und anwieviel Tagen des Jahres soll die Donau schiffbar sein?
Teilt die Bundesregierung die Meinung aller bisher tätigenSachverständigen, daß die vom Bund Naturschutz angegebe-nen Kosten für einen flußbaulichen Ausbau in Höhe vonca. 300 Mio. DM „jeglicher Grundlage entbehren“ und vielmehrzwischen einer staugeschützten Lösung und der flußbaulichenVariante kein signifikanter Kostenunterschied, bei jeweils ca.1,3 Mrd. DM, liegt?
Zu Frage 30:
Die Bundesregierung will zur Zeit keine sinnvollen
Ausbauvarianten ausschließen und im Jahr 2000 auf der
Grundlage der dann vorliegenden schiffahrtlichen, öko-
logischen und ökonomischen Untersuchungsergebnisse
über den weiteren Donauausbau entscheiden.
In diesem Zusammenhang werden dann auch die Art
und Weise des Donauausbaus sowie die Verbesserung
der Schiffbarkeit gegenüber dem Ist-Zustand näher prä-
zisiert.
Zu Frage 31:
Die Kosten für Ausbaumaßnahmen an der Donau,
insbesondere für flußregelnde Maßnahmen, hängen ab
von den mit den Maßnahmen angestrebten Ausbauzie-
len. Verläßliche Angaben hierzu liegen der Bundesregie-
rung zur Zeit noch nicht vor und können erst nach Ab-
schluß der laufenden vertieften Untersuchungen ge-
macht werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dipl.-Ing. Dietmar Kansy
(CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 32 und 33):
Kann die Bundesregierung die Verlautbarung des DeutschenMieterbundes vom 26. November 1998 bestätigen, wonach „einekonkrete Aussage der neuen Bundesregierung“ vorliege, dasWohngeld noch in 1999 zu erhöhen und falls ja, in welcherForm hat die Bundesregierung einen solchen Beschluß gefaßt,den der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,Franz Müntefering, in seinem Bericht vom 18. November 1998an den Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen übersein Arbeitsprogramm noch nicht erwähnte?
Bezieht sich die in einer dpa-Meldung vom 26. November1998 zitierte Ankündigung des Bundesministers, über die Höheeiner Wohngeldanpassung müsse noch gestritten werden, aufBeratungs- und Entscheidungsbedarf innerhalb der Bundesregie-rung und/oder mit den Länderfinanzministern, und ist damit einAbgehen von noch vor der Bundestagswahl von maßgeblichenMitgliedern der neuen Bundesregierung vertretenen Forderun-gen verbunden, zuerst einen konkreten Gesetzentwurf durch dieBundesregierung vorzulegen?
Ein Beschluß der Bundesregierung über die Anpas-
sung des Wohngeldes liegt nicht vor. Über die Inhalte
der Wohngeldanpassung wird im Rahmen der anstehen-
den Verhandlungen über den Haushalt 1999 beraten.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 34 und 35):
Inwieweit wird der Standort Bonn durch die Konsequenzendes Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober1998, mit dem der Bereich Technologie aus dem Bundesministe-rium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie indas bisherige Bundesministerium für Wirtschaft eingegliedertwird (Ziffer II) sowie durch die Übertragung der Zuständigkei-ten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung in das Bundesministerium für Wirtschaft
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 793
(A) (C)
(B) (D)
und Technologie für die indirekte Forschungsförderung, für dieFörderung technologieorientierter Unternehmensgründungenund für die angewandte Energieforschung (Ziffer VI) ge-schwächt, da hiermit ein Politikbereich, der laut Berlin-Bonn-Vertrag in Bonn verbleiben sollte, jetzt einem ,,Berlin-Ressort“angehört, und wie viele Arbeitsplätze sind von dieser Entschei-dung betroffen?
Welchen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung für die imBerlin-Bonn-Vertrag festgelegte Verlagerung der Außenstelledes Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Außenstelle derBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nach Bonnvor, angesichts des Berichtes zum Stand der Vorkehrungen zurUnterbringung der Verfassungsorgane des Bundes in Berlin undzur Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bereits im Herbst 1999vom 18. November 1998, in dem es heißt, für beide Verlagerun-gen lägen noch keine genehmigten Bauaufträge vor und in wel-chen Liegenschaften sollen die Außenstellen untergebracht wer-den?
Zu Frage 34:
Hierzu hat mir der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie mitgeteilt:
Von der Übertragung von Aufgaben aus dem Bun-
desministerium für Bildung, Wissenschaft, For-
schung und Technologie in das bisherige Bundes-
ministerium für Wirtschaft sind insgesamt 56 Plan-
stellen/Stellen betroffen. Die betroffenen Arbeits-
plätze sind unter Beibehaltung ihres Bonn-Status in
das BMWi eingegliedert worden.
Zu Frage 35:
In dem Bilanzbericht des Umzugsbeauftragten der
Bundesregierung, den das Bundeskabinett am 18. 11.
1998 behandelt hat, wird ausgeführt, daß die alte Bun-
desregierung abschließende Entscheidungen zu den
Bauanträgen zur Unterbringung der Außenstellen des
Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Bundesan-
stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe noch nicht
getroffen hatte.
In der Kabinettsitzung sind daher der für das Bundes-
amt für Strahlenschutz zuständige BMU und der für die
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu-
ständige BMWi beauftragt worden – im Zusammenwir-
ken mit dem Bundesfinanzministerium –, diese noch of-
fenen Fragen gezielt und zügig voranzutreiben und einer
Lösung zuzuführen.
Diese Arbeiten der Häuser sind noch nicht abge-
schlossen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/143, Fragen 36 und 37):
Trifft es nach Kenntnis und Prüfung der Bundesregierung zu,daß bei Subunternehmen auf Baustellen des Bundes in derHauptstadt Berlin weit unter dem Tariflohn liegende Löhne ge-zahlt werden, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregie-rung ggf., damit dies sofort unterbunden wird?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die imMietenbericht 1997 festgestellten „weiterhin hohen Zuwächsebei der sogenannten zweiten Miete“, und welche Überlegungenhat sie – auch angesichts der ökologischen Steuerreform – diesersteigenden Tendenz der Mietnebenkosten Einhalt zu gebieten?
Zu Frage 36:
Es trifft nicht zu, daß bei Subunternehmen auf Bau-
stellen des Bundes in der Hauptstadt Berlin weit unter
dem Tariflohn liegende Löhne gezahlt werden.
Zu Frage 37:
Es ist richtig, daß die Wohnnebenkosten in den letz-
ten Jahren weit stärker als die allgemeinen Lebenshal-
tungskosten oder auch die Kaltmieten gestiegen sind.
Dabei werden im Rahmen der amtlichen Statistik nur die
kommunalen Gebühren erfaßt, die nach Expertenschät-
zung etwa 50% der sog. kalten Nebenkosten ausmachen.
Allerdings zeichnet sich auch hier seit dem letzten
Jahr eine günstigere Entwicklung ab. Die Steigerungs-
raten sind insgesamt zurückgegangen.
Für die alten Länder ergibt sich folgendes Bild:
Bei den Wassergebühren ist die Steigerungsrate seit
dem Höchststand 1993 mit 7,4% im letzten Jahr auf
2,7% gesunken, mit weiter nachgebender Tendenz.
Noch günstiger sieht es bei der Abwasserbeseitigung
aus. Hier ist die Steigerungsrate von 1993 mit 14,2% auf
3% im letzten Jahr gesunken (aktuell im Oktober 1,9%).
Bei der Müllabfuhr Reduzierung von 23,4% auf 6,7%
und bei der Straßenreinigung von 8,5% auf 2,1% (Okto-
ber 1,2%).
Für die neuen Länder ergibt sich ein ähnliches Bild,
wobei allerdings die deutliche Abnahme der Steige-
rungsrate insbesondere in 1998 eingesetzt hat. Bei den
Wassergebühren von 16% (1992) auf jetzt im Oktober
auf 3%, beim Abwasser von 23% (1993) auf jetzt 2,5%,
bei der Müllabfuhr von 17,1% (1992) auf jetzt 3,4%, bei
der Straßenreinigung von 27,8% (in 1997) auf jetzt
4,7%.
Auffällig ist die breite Streuung der kommunalen Ge-
bührenentwicklung. Sie reicht z. B. bei den Abwasser-
gebühren von Senkungen bis hin zu hohen zweistelligen
Steigerungsraten pro Jahr. Dies zeigt, daß die Spielräu-
me der Landesabgabenordnungen ganz unterschiedlich
ausgeschöpft werden.
Ansatzpunkte für eine Dämpfung der Wohnnebenko-
sten liegen daher in erster Linie bei Kommunen und
Ländern.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Günter Verheugen auf die Fragen
des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke-Reymann (PDS)
(Drucksache 14/34, Fragen 38 und 39):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungspoten-tiale für Mitglieder der OSZE-Beobachtermission (OSZE: Orga-nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) imKosovo auf der serbischen Seite, auf der albanischen Seite oderauf anderen Seiten, und welche Rolle spielt dabei die Möglich-keit einer Provokation, um die NATO-Truppen in Makedonienoder überhaupt zum Einsatz zu veranlassen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von albanischerSeite, insbesondere der UCK, Zusicherungen und Garantien ge-genüber der OSZE-Beobachtermission, die denen der serbischenSeite vergleichbar sind?
794 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 38:
Die Bundesregierung nimmt die Sicherheit der Mit-
glieder der OSZE-Verifikationsmission außerordentlich
ernst. Sie hat daher bereits einen ausführlichen Bericht
zur Sicherheitslage der Mission den Bundestagsaus-
schüssen übermittelt. Ich stelle Ihnen hiermit gerne ein
Exemplar zur Verfügung.
Zu Frage 39:
Führende Vertreter der Kosovo-Albaner, einschließ-
lich der UCK, haben u. a. auch gegenüber der Bundes-
regierung Garantien für die Sicherheit der KVM-
Beobachter abgegeben. Diese Garantien liegen aller-
dings nicht in schriftlicher Form vor wie das entspre-
chende Abkommen zwischen der OSZE und der Bun-
desrepublik Jugoslawien. Die OSZE-Kosovo-Verifi-
kationsmission entspricht den seit langem erhobenen
Forderungen der Kosovo-Albaner nach internationaler
Präsenz im Kosovo. Die Erfahrungen, die die Kosovo
Diplomatic Observer Mission, die seit Juni 1998 im
Kosovo aktiv ist, mit der UCK gemacht hat, sind dem-
entsprechend im allgemeinen positiv.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Günter Verheugen auf die Frage des
Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksache
14/143, Frage 40):
Zu welchem Zeitpunkt hält die Bundesregierung die Ver-wirklichung der Freizügigkeit für die Beitrittskandidaten der Eu-ropäischen Union aus Osteuropa für realistisch?*)
Die Frage der Freizügigkeit wird absehbar einer der
schwierigsten Bereiche der Beitrittsverhandlungen sein.
Die Festlegung der Position der Bundesregierung erfolgt
rechtzeitig vor Aufnahme der Verhandlungen zu diesem
Bereich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch
nicht absehbar, wann die Verhandlungen zu diesem Be-
reich eröffnet werden. Um beitrittsbedingte wirtschaftli-
che oder soziale Brüche zu vermeiden, werden jedoch
angemessene Übergangsfristen erforderlich sein. Aussa-
gen zum Zeitpunkt der Einführung der uneingeschränk-
ten Freizügigkeit für die Beitrittsländer sind daher nicht
möglich.
Anlage 15
Antwort
der Staatsminister Günter Verheugen auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/143, Frage 41):
Wie bewertet die Bundesregierung die in der ResolutionNr. 562 vom 13. Oktober 1998 zum Ausdruck gebrachte Auffas-sung des Repräsentantenhauses der USA, daß alle mittel- undosteuropäischen Regierungen das Eigentum, das unter totalitärerHerrschaft widerrechtlich und ohne Entschädigung enteignetworden ist, so rasch wie möglich zurückzugeben haben oder die
*) s. hierzu auch Frage 10.
Eigentümer unverzüglich, gerecht und wirksam finanziell zuentschädigen haben sowie jene Regelungen aufzuheben haben,die die Rückgabe oder Entschädigung begrenzen, und welcheKonsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Politik gegen-über den Staaten Ostmittel- und Osteuropas aus dieser Auffas-sung des US-Repräsentantenhauses?
Die Bundesregierung hat die entsprechende Resolu-
tion des US-Repräsentantenhauses zur Kenntnis ge-
nommen. Es handelt sich dabei um eine souveräne Ent-
scheidung des amerikanischen Parlaments. Diese Reso-
lution hat Aufforderungscharakter, aber entfaltet keine
rechtliche oder politische Bindungswirkung.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Fragen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Druck-
sache 14/143, Fragen 42 und 43):
Welche Revisionen an der Reform des Bundesgrenzschutzes(BGS) werden von der Bundesregierung, vor dem Hintergrundeiner entsprechenden Ankündigung des jetzigen Bundesmi-nisters des Innern, Otto Schily, im Wahlkampf (vgl. GoslarscheZeitung vom 1. Juli 1998) bezüglich der Standorte vorgenom-men, und soll beispielsweise der Standort Goslar erhalten blei-ben?
Wie soll die von Bundesminister Otto Schily in der gleichenAusgabe angekündigte „Umsetzungspause“ der BGS-Reformenausgestaltet werden?
Die Neuorganisation des BGS ist am 1. Januar 1998
in Kraft getreten. Um sich ein umfassendes Bild
über den aktuellen Stand der BGS-Neuorganisation
zu verschaffen, hat Bundesinnenminister Schily un-
mittelbar nach seiner Amtsübernahme Gespräche ein-
geleitet.
Erst nach Sichtung und eigener Beurteilung aller re-
levanten Fakten wird er eine Entscheidung über den
Fortgang der BGS-Reform treffen. Bis dahin werden
keine Liegenschaften des BGS an die Bundesvermö-
gensverwaltung zurückgegeben.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Werner Hoyer (F.D.P.)
(Drucksache 14/143, Fragen 44 und 45):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 1998, derzu-folge es im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Landes Nord-rhein-Westfalen verfassungsgemäß war, den BGS gesetzlich mitden Aufgaben der Luftsicherheit zu betrauen, insbesondere anden nordrhein-westfälischen Großflughäfen Köln und Düssel-dorf umzusetzen, und woran ist bisher der Übergang der Wahr-nehmung der Luftsicherheitsaufgaben von der LandespolizeiNordrhein-Westfalen auf den Bundesgrenzschutz (BGS) ge-scheitert?
Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden für die Wahrneh-mung dieser Aufgaben benötigt, und inwiefern ist dieser Perso-nalbedarf bei der Strukturreform des BGS berücksichtigt wor-den?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 795
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 44:
Eine Übernahme der Aufgaben zum Schutz vor An-
griffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach § 29c
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) kann erst dann in Betracht
kommen, wenn die dafür erforderlichen haushaltsmäßi-
gen Vorkehrungen getroffen sind. Diese konnten erst
nach der Antragstellung durch das Ministerium für Wirt-
schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 1998 – noch
für den Haushalt 1999 – eingeleitet werden.
Zu Frage 45:
Die Übernahme der Aufgaben auf den Flughäfen
Köln und Düsseldorf erfordert nach erster Prüfung rund
340 Polizeivollzugsbeamte und 12 Verwaltungsbeamte.
Hinzu kommen noch die Kosten für die – zivilen –
Fluggastkontrollkräfte. Das am 1. Januar 1998 in Kraft
getretene Konzept zur Neuorganisation des BGS konnte
den – zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden –
Antrag des Landes NRW nicht berücksichtigen; das
Land Nordrhein-Westfalen hatte die Übernahme der
Luftsicherheitsaufgaben durch den BGS bis dahin als
verfassungswidrig angefochten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank-
furt) (F.D.P.) (Drucksache 14/143, Frage 46):
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der soeben in einer,,Argumentations- und Entscheidungshilfe“ der katholischen Bi-schofskonferenz wiedergegebenen Auffassung, wonach dieAufnahme von Flüchtlingen in den Räumen von Kirchenge-meinden auch dann legitim sein könne, wenn zuvor vor einemGericht eine rechtskräftige Ausweisverfügung ergangen ist, undsieht sie insoweit Handlungsbedarf?
Die von der Kommission XIV Migration der Deut-
schen Bischofskonferenz herausgegebene „Argumenta-
tions- und Entscheidungshilfe zum sogenannten
,Kirchenasyl‘“ geht von der Notwendigkeit einer
grundlegenden Auseinandersetzung mit dem Thema
„Kirchenasyl“ aus und will zu einer Versachlichung der
öffentlichen Debatte in der Kirche sowie in Politik und
Gesellschaft ermuntern (S. 2 des Papiers).
Dabei wird von der Kirche anerkannt, daß weder die
Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, noch
das Kirchenrecht eine Institution des „Kirchenasyls“
kennen (S. 2 des Papiers).
In der Argumentations- und Entscheidungshilfe wird
auch darauf verwiesen, daß mit der Entscheidung, „Kir-
chenasyl“ zu gewähren, die Bereitschaft verbunden sein
muß, gegebenenfalls Nachteile bis hin zur strafrechtli-
chen Verfolgung in Kauf zu nehmen, denn es handele
sich unter Umständen um einen Rechtsbruch.
Die Bundesregierung sieht daher keinen Handlungs-
bedarf.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Fragen 47 und 48):
Warum hat die Bundesregierung unter Außerachtlassungeiner im Februar 1998 zwischen dem damaligen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wolfgang Schäuble und dem Sächsi-schen Ministerpräsidenten Professor Dr. Kurt Biedenkopf ge-troffenen Vereinbarung, die die Erstellung eines neutralen Gut-achtens vorsah, so kurzfristig die Schließung der AußenstelleLeipzig des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)zum Jahre 2005 beschlossen?
Bedeutet dieser Beschluß, daß die Außenstelle des Bundes-amtes für Kartographie und Geodäsie in Leipzig in vollem Um-fang bis zum Jahre 2005 erhalten bleibt oder wird bereits in dennächsten Jahren mit dem schrittweisen Personalabbau und Auf-gabenentzug begonnen?
Zu Frage 47:
Die Entscheidung zur Konzentration des Bundesam-
tes für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt
am Main ist noch am 15. Oktober 1998 von Bundesmi-
nister a.D. Kanther getroffen worden. Grundlage hierfür
war u.a. die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes
vom 2. Oktober 1998. Eine Überprüfung dieser Ent-
scheidung unter Beteiligung des Staatsministers für den
Aufbau Ost sowie der Personalräte am 18. November
1998 führte zu einem Zwischenmodell, wonach die Au-
ßenstelle Leipzig des BKG bis zum Ende des Jahres
2005 erhalten bleibt.
Das Zwischenmodell hat nunmehr die nötige Pla-
nungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, nachdem
die Frage des Standortes seit mehr als 1½ Jahren offen
war.
Zu Frage 48:
Das sogenannte Zwischenmodell sieht vor, daß die
Außenstelle Leipzig bis zum Ende des Jahres 2005 er-
halten bleibt.
Derzeit wird ein Feinkonzept zur konkreten Umset-
zung erstellt. Erste konkrete Aussagen sind daher erst ab
Mitte 1999, nach Fertigstellung dieses Feinkonzeptes,
möglich.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/143, Frage 49):
Welche Planungen der Bundesregierung bestehen dahin,durch Erweiterung bzw. Ergänzung des § 266 Strafgesetzbuch,einer anderen Bestimmung oder durch Schaffung einer neuenStrafvorschrift die Verschwendung von Steuergeldern durch ho-heitlich handelnde Personen tatbestandlich wirksam einzufan-gen?
Die Bundesregierung hält es für geboten, jede Ver-
schwendung oder Fehlleitung von Haushaltsmitteln zu
verhindern. Dazu erscheint ihr jedoch die Änderung be-
stehender Straftatbestände oder die Schaffung einer
796 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
neuen Strafnorm gegenwärtig nicht sinnvoll, zumal
§ 266 des Strafgesetzbuchs, der hier zu Recht zitiert
wird, bereits heute einschlägiges Unrecht unter Strafe
stellt. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer die ihm
durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft
eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu ver-
fügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht
oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags,
Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegen-
de Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen
er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Jeder darüber hin-
ausgehende Tatbestand für die Verwaltung öffentlicher
Mittel müßte an die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit der Haushaltsführung anknüpfen.
Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der
Bestimmtheit von Strafgesetzen wäre eine solche Straf-
vorschrift kaum hinreichend präzise zu formulieren.
Würde man aber an Verstöße gegen formelle Haushalts-
vorschriften anknüpfen, wäre eine Strafvorschrift zwar
hinreichend bestimmt, würde sich aber nicht mehr auf
den Kern des Unrechts beschränken und damit in der
Umschreibung des Unrechts viel zu weit gehen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
des Abgeordneten Ronald Pofalla (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/143, Frage 50):
Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchungen/Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, „daß in deutschen Familien noch nie soviel ge-schlagen worden sei, wie jetzt“ (ADN vom 11. November 1998,09.21 Uhr)?
Ich darf zu Beginn der Antwort darauf hinweisen, daß
es sich bei den von Ihnen angeführten Worten, wie Sie
wissen, nicht um ein wörtliches Zitat, sondern einen zu-
sammenfassenden Bericht der Nachrichtenagentur ADN
über ein Gespräch zu der Frage von Gewalt in Familien
in Deutschland handelt. Zu Ihrer Frage ist folgendes zu
antworten:
Aus mehreren Umfragen bzw. Untersuchungen der
letzten Jahre, deren Ergebnisse Peter Wetzels im For-
schungsbericht Nr. 59 des Kriminologischen For-
schungsinstituts Niedersachsen unter dem Titel „Zur
Epidemiologie physischer und sexueller Gewalterfah-
rungen in der Kindheit“ zusammengestellt hat, ergibt
sich, daß in Deutschland auch in Familien die Anwen-
dung körperlicher Gewalt weit verbreitet war und ist. So
gaben 81,5% der im Jahr 1992 von Bussmann befragten
2 400 Jugendlichen aus Ost und West an, geohrfeigt
worden zu sein. 43,5% berichteten über sogenannte
deftige Ohrfeigen und 30,6% über eine Tracht Prügel. In
einer weiteren Befragung von 3 000 Erwachsenen aus
dem Jahr 1994 ließ sich feststellen, daß 61,2% in ihrem
eigenen Erziehungsverhalten konventionelle körperliche
Strafen einsetzten, d.h. leichte und sog. deftige Ohr-
feigen und 20,6% ihre Kinder mißhandelten, d. h. neben
Ohrfeigen und Klapsen auch eine sogenannte Tracht
Prügel einsetzten.
In einer 1998 von Pfeiffer, Kriminologisches Institut
Niedersachsen, in vier deutschen Städten durchgeführten
Befragung berichteten 55,6% der Jugendlichen, bis zu
ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben.
Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ergibt sich,
daß die Zahl der Opfer einer gefährlichen und schweren
Körperverletzung, die von Verwandten begangen wor-
den ist, von 7 461 im Jahr 1994 auf 8 862 im Jahr 1997
angestiegen ist. In demselben Zeitraum hat die Anzahl
von Kindern, die von einem Verwandten mißhandelt
worden waren, von 1 566 auf 1 684 zugenommen.
Ich weise in diesem Zusammenhang aber auch darauf
hin, daß in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur die
Opfer erfaßt werden, die auch der Polizei bekannt ge-
worden sind. Aus kriminologischen Erkenntnissen wis-
sen wir, daß von einem erheblich größeren Dunkelfeld
auszugehen ist.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Fragen 51 und 52):
Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend der Koali-tionsvereinbarung zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN auf eine Streichung von § 179 des Strafgesetzbuches(StGB: Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen)hinzuwirken, obwohl im Bericht des Rechtsausschusses der13. Wahlperiode (Drucksache 13/9064, S. 13) ausdrücklich fest-gestellt wird, daß § 179 StGB einen zusätzlichen Strafschutzdarstellt, der § 177 StGB im Interesse behinderter Menschensinnvoll ergänzt, weshalb § 179 StGB neben dem neugefaßten§ 177 StGB beibehalten werden solle, um möglicherweise nochverbleibende Strafbarkeitslücken zu schließen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, entgegen der Aufforde-rung des Rechtsausschusses an die Bundesregierung vom13. November 1997, nach drei Jahren zu berichten, inwieweit§ 179 StGB nach der Neufassung des § 177 StGB noch einenAnwendungsbereich in der gerichtlichen Praxis hat, vor Ablaufdieser Dreijahresfrist eine Streichung von § 179 StGB herbeizu-führen, und wird derzeit eine Umfrage durchgeführt, ob § 179StGB neben den Tatbeständen gegen die sexuelle Nötigung(§ 177 Abs. 1 StGB) noch eine Berechtigung hat?
Die Koalitionsvereinbarung sieht die Streichung des
§ 179 StGB vor.
Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat
sich im Mai vorigen Jahres in seiner Beschlußempfeh-
lung und seinem Bericht zum 33. Strafrechtsänderungs-
gesetz dafür ausgesprochen, § 179 StGB zunächst bei-
zubehalten.
Die Frage nach einem möglichen Korrekturbedarf zu
einem späteren Zeitpunkt, welcher auch in der Aufhe-
bung der Bestimmung bestehen kann, wurde damals of-
fengehalten. Der Rechtsausschuß forderte die Bundesre-
gierung auf, nach drei Jahren zu berichten, inwieweit
§ 179 StGB nach der Neufassung des § 177 StGB noch
einen Anwendungsbereich in der gerichtlichen Praxis
findet.
Im Mai diesen Jahres hat das Bundesministerium der
Justiz die hierfür erforderlichen ersten Maßnahmen ein-
geleitet. Die Landesjustizverwaltungen wurden im Hin-
blick auf den vom Rechtsausschuß des Bundestages für
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 797
(A) (C)
(B) (D)
Mai 2000 angeforderten Bericht gebeten, das Bundes-
ministerium der Justiz über Vorgänge, insbesondere
strafgerichtliche Entscheidungen, zu unterrichten, die
das Verhältnis der §§ 177 und 179 StGB betreffen. Zu-
gleich wurde angekündigt, daß zur weiteren Vorberei-
tung des Berichts 1999 eine Umfrage unter den Lan-
desjustizverwaltungen durchgeführt werden wird.
Insgesamt wird die Frage einer Strafbarkeitslücke in
diesem Zeitraum ebenso zu prüfen sein wie die Stim-
migkeit der unterschiedlichen Strafrahmen beider Vor-
schriften.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Fragen 53 und 54)*):
Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchun-gen/Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, „heute werden Ladendiebstähle im Wert bis150 DM de facto in keinem Bundesland verfolgt“ (Interview inder Süddeutschen Zeitung vom 30. November 1998, S. 9), undwelche Einstellungskriterien nach § 153 der Strafprozeßordnunggelten für die Staatsanwaltschaften tatsächlich in den einzelnenBundesländern?
Es ist eine zu enge Betrachtungsweise, die Aussage,
daß de facto keine Verfolgung stattfindet, nur auf Ein-
stellungen ohne jegliche Folgen nach § 153 StPO zu be-
schränken. Nach Auffassung der Bundesregierung
kommt – nicht zuletzt aus der Sicht des Täters – auch
häufig eine Einstellung nach § 153a der Strafprozeßord-
nung gegen eine Geldauflage in einem weiteren Sinne
einer sanktionslosen Erledigung des Strafverfahrens
gleich. Die zitierte Äußerung beruht auf Einschätzungen
der Praxis. Diese ist der Bundesministerin der Justiz in
zahlreichen Gesprächen mit Staatsanwälten und Rich-
tern in den letzten Jahren dargelegt worden.
Im übrigen sind im Bundesministerium der Justiz im
wesentlichen auf der Grundlage einer Erhebung aus dem
Jahre 1998 Erlasse und Rundverfügungen der Landesju-
stizverwaltungen und der Generalstaatsanwaltschaften
betreffend die Einstellung von Verfahren der Kleinkri-
minalität und mittleren Kriminalität nach den §§ 153,
153a der StPO bekannt. Diese sieht in den zum Teil dif-
ferenzierten, oftmals abstrakten Anknüpfungspunkten
Anführungsanweisungen für Regelfälle vor.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Zeitlmann (CDU/
CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 55 und 56):
Hat die Bundesregierung in Anwendung der bestehendeninternationalen Vereinbarungen zur Bekämpfung des Terroris-mus, die eine Durchführung von Prozessen gegen gefährlicheGewalttäter in Drittländern möglich machen, bei Regierungenanderer Staaten um eine Durchführung des Verfahrens im FallAbdullah Öcalan nachgesucht, und wenn ja, bei welchen?
*) Die Antwort auf Frage 54 lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor
und wird in einem späteren Plenarprotokoll abgedruckt.
Erwartet die Bundesregierung auf Grund der von ihr bisherunternommenen Schritte, daß für den von Bundeskanzler Ger-hard Schröder angekündigten Prozeß gegen Abdullah Öcalanvor einem internationalen Strafgerichtshof so rechtzeitig dieVoraussetzungen geschaffen werden, daß die italienische Justizihn bis dahin festhalten darf, und wenn nicht, wie will die Bun-desregierung dann verhindern, daß einer der meistgesuchten in-ternationalen Terroristen ohne Prozeß wieder in Freiheit gesetztwird?
Zu Frage 55:
Die italienische Regierung und die Bundesregierung
haben bei ihren bilateralen Gesprächen entschieden, ge-
meinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, damit
Öcalan vor Gericht gestellt wird. In diesem Sinne ist der
Fall bei Gelegenheit des EU-Außenministerrates am
7. Dezember 1998 und am Rande des EU-Justiz-
ministerrates am 3. Dezember 1998 in Brüssel erörtert
worden. Das zuständige Gremium des Europarates hat
die Frage am 8. Dezember 1998 auf die Tagesordnung
gesetzt und eine Erörterung für den 10. Dezember 1998
in Aussicht genommen.
Die Bundesregierung ist stets davon ausgegangen,
daß die türkischen Aspekte der Öcalan zur Last gelegten
Taten dominieren. Die türkische Regierung hat am
2. Dezember 1998 die Unterlagen zu ihrem Ausliefe-
rungsersuchen bei der italienischen Regierung einge-
reicht. Der türkischen Regierung ist bekannt, welche
Voraussetzungen außerdem vorliegen müssen, damit
dem Ersuchen entsprochen werden kann.
Zu Frage 56:
Die von der italienischen Seite angesprochene und
von der Bundesregierung aufgegriffene „internationale
Lösung“ findet auch innerhalb der EU Anklang, wie das
bereits erwähnte Gespräch der EU-Außenminister be-
stätigt hat.
Wenn gemäß dem Europäischen Übereinkommen
über die Übernahme der Strafverfolgung vom 15. März
1972 verfahren würde, gäbe es unter den in der Frage
angesprochenen Gesichtspunkten keine unüberwindba-
ren Hindernisse.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen
des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
14/143, Fragen 57 und 58):
Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse wurden – vor dem Hintergrund der Ankündigungder Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministe-rium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, in der Fragestundeam 2. Dezember 1998, das sog. Dienstmädchenprivileg abzu-schaffen – in privaten Haushalten seit Einführung der steuer-lichen Abzugsfähigkeit dieser Arbeitsverhältnisse geschaf-fen?
Geht der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beider Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Ar-beitsverhältnisse davon aus, daß sich der Beschäftigungsstandbei Hauswirtschafterinnen verringern wird?
798 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 57:
Aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG,
das sog. „Dienstmädchenprivileg“ sind nach den Ergeb-
nissen der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für
Arbeit in den drei Veranlagungszeiträumen nach Einfüh-
rung (1990–1992) lediglich 7 327 zusätzliche sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für
hauswirtschaftlich tätige Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer geschaffen worden. Allerdings ist es frag-
lich, ob diese insgesamt auf das sog. Dienstmädchenpri-
vileg zurückgeführt werden können, da den Daten nicht
zu entnehmen ist, inwieweit der Abschluß dieser Be-
schäftigungsverhältnisse von dieser Regelung beeinflußt
worden ist.
Zu Frage 58:
Ob eine Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 Einkom-
mensteuergesetz zu einer Verringerung der sozialversi-
cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse führen
würde, kann nicht beurteilt werden. Es sind keine Er-
kenntnisse darüber vorhanden, inwieweit der Abschluß
dieser Beschäftigungsverhältnisse von der erwähnten
steuerlichen Abziehbarkeit beeinflußt worden ist.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Fragen 59 und 60):
Hält die Bundesregierung an der Verringerung der deutschenBeitragszahlungen zur Europäischen Union durch Zurückfüh-rung der Strukturfonds fest?
In welcher Höhe sind nach 1995 und nach 1996 auch ausdem Haushaltsjahr 1997 der Europäischen Union nicht ausgege-bene Strukturfondsmittel an Deutschland und andere EU-Staatenzurückgeflossen?
Zu Frage 59:
Die Bundesregierung setzt sich für eine faire Lasten-
verteilung innerhalb der Europäischen Union ein. Zu-
nächst muß es darum gehen, den deutschen Nettosaldo
nicht weiter ansteigen zu lassen. Daher tritt die Bundes-
regierung dafür ein, die Ausgaben für die EU-15 in dem
nächsten Planungszeitraum grundsätzlich real konstant
zu halten. Dies gilt auch für die Strukturausgaben.
Zur Verbesserung unserer relativen Nettozahlerposi-
tion – gegenüber anderen Mitgliedstaaten – können u.a.
die Maßnahmen beitragen, die die EU-Kommission in
ihrem Eigenmittelrecht dargestellt hat:
– Ersatz der MWSt-Abführungen durch BSP-
Eigenmittel;
– Kofinanzierung der Agrarpolitik;
– Ersatz des GB-Rabatts durch ein allgemein gültiges
Rabattsystem für alle übermäßig belasteten Netto-
zahler.
Die Bundesregierung steht diesen Vorschlägen posi-
tiv gegenüber.
Zu Frage 60:
Die im EU-Haushalt 1997 nicht ausgegebenen
Strukturfondsmittel belaufen sich auf 181 Millionen
ECU. Diese Mittel fließen nicht unmittelbar an die Mit-
gliedstaaten zurück. Diese Mittel sind in den Überschuß
des Haushalts 1997 eingegangen. Der Überschuß ist in
den Nachtragshaushalt 1998 eingestellt worden, der
noch nicht verabschiedet ist. Die nicht ausgegebenen
Strukturfondsmittel werden für Deutschland zu einer
Minderung der Abführungen um rd. 95 Millionen DM
führen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/143, Fragen 61 und 62):
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Finanzierungdes angekündigten neuen europäischen Beschäftigungspaktes?
Hält die Bundesregierung an der Haltung fest, ein eigenstän-diges Förderziel für die „Entwicklung der ländlichen Räume“weiterzuführen?
Zu Frage 61:
Der Europäische Beschäftigungspakt ist ein Gesamt-
konzept zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit mit den
Elementen makroökonomischer Koordinierung, gezielte
Beschäftigungspolitik und Strukturreformen. Die Frage
nach finanziellen Auswirkungen läßt sich hingegen nur
in bezug auf konkrete Einzelmaßnahmen beantworten,
wie sie der nationale beschäftigungspolitische Aktions-
plan enthalten wird, der Mitte Juni 1999 vorgelegt wer-
den wird.
Zu Frage 62:
Nein. Die Bundesregierung tritt im Rahmen der Re-
form der Europäischen Strukturpolitik dafür ein, die
ländlichen Gebiete mit Strukturproblemen in der künfti-
gen Ziel 2-Förderung (betrifft in Deutschland die alten
Bundesländer) angemessen zu berücksichtigen. Diese
Haltung wird bei den laufenden Verhandlungen von al-
len anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Fragen 63 und 64):
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhin-dern, daß nach einer EU-Osterweiterung durch den massivenEinsatz von Fördermitteln, z.B. in Tschechien, ein neues För-dergefälle zu Lasten der deutschen Grenzregionen entsteht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus denvom Europäischen Rechnungshof zum wiederholten Male ge-rügten erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungsle-gung der Europäischen Union und der mißbräuchlichen Ver-wendung von Steuermitteln, die immerhin zu einem großen Teilaus Deutschland stammen?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 799
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 63:
Die Bundesregierung wird im Zuge der Osterweite-
rung der EU die Anliegen und Interessen der deutschen
Grenzregionen weiterhin vertreten. Nach den Vorschlä-
gen der Kommission werden die ostdeutschen Länder im
Zeitraum 2000–2006 in der höchstdotierten Ziel 1-
Förderung verbleiben. Darüber hinaus wird die grenz-
überschreitende Zusammenarbeit auch zukünftig – zu-
mindest im bisherigen Umfang – durch EU-Programme
gefördert – Gemeinschaftsinitiative „INTERREG“ und
„PHARE“-Mittel auf MOE-Seite. Außerdem ist auf die
Fördermöglichkeit im Rahmen der nationalen Regional-
förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu verweisen.
Zu Frage 64:
Deutschland wird unter seinem Vorsitz den Subventi-
onsmißbrauch beim EU-Haushalt konsequent bekämp-
fen. Als größter Beitragszahler haben wir ein großes In-
teresse an Haushaltsdisziplin und zweckentsprechendem
Einsatz der EU-Haushaltsmittel.
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Eu-
ropäischen Union hat nach seinen Schlußfolgerungen
vom 23. November 1998 klargestellt, daß Betrügereien
und Unregelmäßigkeiten innerhalb wie außerhalb der
europäischen Organe in keiner Weise geduldet werden
dürfen. Diese Haltung wird von der Bundesregierung
uneingeschränkt unterstützt.
Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember
1998 ihren angekündigten Bericht zur Bekämpfung von
Unregelmäßigkeiten vorgelegt und vorgeschlagen, ein
neues Europäisches Betrugsbekämpfungsamt zu schaf-
fen. Zu diesem Vorschlag wird die Bundesregierung
nach eingehender Prüfung Stellung nehmen.
Auch zu den Feststellungen des Europäischen Rech-
nungshofes in seinem Jahresbericht für das Haushalts-
jahr 1997 wird die Bundesregierung eingehend Stellung
nehmen. Dieses Thema wird der Wirtschafts- und
Finanzministerrat der Europäischen Union auf seiner
Tagung im März 1999 behandeln.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU)
(Drucksache 14/143, Frage 65):
Ergeben sich aus der Übertragung des Geschäftsbereiches„Europapolitik“ aus dem Bundesministerium für Wirtschaft undTechnologie in das Bundesministerium der Finanzen (Ziffer V.a.des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Novem-ber 1998) Übertragungen von Bereichen nach Berlin, die ur-sprünglich in Bonn verbleiben sollten, und wie viele Arbeits-plätze sind von der Entscheidung der Übertragung dieses Ge-schäftsbereiches insgesamt betroffen?
Insgesamt betrifft die Übertragung des Geschäftsberei-
ches „Europapolitik“ 66 Arbeitsplätze des Fachpersonals.
Durch die Übertragung der Aufgabe „Europapolitik“
auf das Bundesministerium der Finanzen sind nur die
Bonn-Arbeitsplätze des für die Vertretung der Bundes-
republik Deutschland vor den Europäischen Gerichten
zuständigen Referates (EA2) des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie betroffen. Der Bonn-
Status des Referats bleibt auch im BMF erhalten. Glei-
ches gilt für die Bonn-Einstufung der dort Beschäftigten
aufgrund der Sozialabfrage des BMWi.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/143, Fragen 66 und 67):
Ist die Veränderung der Pensionsrückstellungen mit denhandelsbilanzrechtlichen Grundsätzen zu vereinbaren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Verlänge-rung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungs-fristen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit?
Zu Frage 66:
Bei Steuerpflichtigen, die eine Bilanz erstellen, ist der
steuerpflichtige Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG grund-
sätzlich nach handelsrechtlichen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung zu ermitteln, wenn es hier-
von keine Ausnahmeregelung gibt. Für die steuerliche
Bewertung von Wirtschaftsgütern, d. h. auch für Rück-
stellungen, sieht § 5 Abs. 6 EStG die generelle Möglich-
keit von steuerrechtlichen Sonderregelungen vor.
Für Pensionsrückstellungen sieht § 6a Abs. 3 und 4
EStG schon immer spezielle Bewertungsregelungen für
die Steuerbilanz vor. Eine Änderung dieser Regelungen,
wie sie im Steueränderungsgesetz 1998 nunmehr vorge-
sehen ist, führt damit nicht zu einer unzulässigen Ab-
koppelung von der Handelsbilanz.
Zu Frage 67:
Durch die beabsichtigte Neuregelung der Verlänge-
rung der Aufbewahrungsfristen für bestimmte Unterla-
gen auf zehn Jahre, der alle Buchführungspflichtigen
unterworfen sind, wird der Grundsatz der Verhältnismä-
ßigkeit nicht berührt. Sie entspricht vielmehr dem Gebot
der nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
geforderten rechtlichen und tatsächlichen Besteuerungs-
gleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 [268 ff., 274]).
Das Bundesverfassungsgericht fordert ausdrücklich,
bei der Besteuerung müsse das Deklarationsprinzip (Er-
klärung der Einkünfte) durch das Verifikationsprinzip
ergänzt werden. Dieses besagt, daß der Gesetzgeber die
Steuerehrlichkeit durch hinreichende, die steuerliche
Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglich-
keiten abstützen muß (BVerfGE a. a. O., 239 [273 un-
ten]). Im übrigen wären – so das Bundesverfassungsge-
richt wörtlich – „die rechtsstaatlichen Grundlagen des
Kapitalmarktes und der Gesamtwirtschaft selbst desta-
bilisiert, wenn eine beharrliche Steuerverweigerung in
der Regel hingenommen und nur in Sonderfällen mit
steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen unterbun-
den würde“ (BVerfGE a. a. O., S. 274).
Auf dieser Grundlage ist die beabsichtigte Neurege-
lung verfassungsgemäß.
800 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 68):
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus denErgebnissen der Internationalen Konferenz in Ottawa über dieBesteuerung von Leistungen, die über das Internet erbracht wur-den, und wann wird der Deutsche Bundestag über die Einzel-heiten unterrichtet?
Die für den Steuerbereich relevanten Taxation Fra-
mework Conditions, die von den Ministern in Ottawa
gebilligt wurden, waren im Zuge der Vorbereitungen der
Konferenz mit dem Bundesministerium der Finanzen
abgestimmt worden. Das Taxation Framework wurden
aktiv mitgestaltet. Die dort enthaltenen allgemeinen Be-
steuerungsgrundsätze für den electronic commerce so-
wie der für die zukünftigen Arbeiten verabschiedete
Aktionsplan werden in vollem Umfang mitgetragen.
Für die Bundesregierung steht im Vordergrund:
– Die Fortsetzung – soweit personell möglich – auch
die Intensivierung der Mitarbeit in den vom OECD-
Steuerausschuß eingesetzten Arbeitsgremien mit dem
Ziel, die Ergebnisse der Ministerkonferenz in Ottawa
zu konkretisieren und auf dieser Basis auf internatio-
naler und mittelfristig auch auf nationaler Ebene um-
zusetzen. Die besonders problematischen „steuer-
technischen“ Fragen sollten dabei vorrangig unter-
sucht werden.
– Die weitere Beteiligung an der ergänzend stattfinden-
den Erörterung auf EU-Ebene insbesondere auf dem
Gebiet der Umsatzbesteuerung.
– Die Vertiefung der Materie in einer bereits beste-
henden BMF-internen Projektgruppe sowie einem
– ebenfalls schon eingerichteten – regelmäßigen Ge-
sprächskreis mit der Wirtschaft, Erörterung in Fach-
gremien mit der Steuerverwaltung der Länder.
Nach Informationen der Bundesregierung beabsich-
tigt der Finanzausschuß, sich im März 1999 mit dem
Thema electronic commerce zu befassen. Die Bundesre-
gierung wird zur Vorbereitung einen aktuellen Sach-
standsbericht zur Verfügung stellen, in dem auch auf die
Ergebnisse der Ministerkonferenz eingegangen wird.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
Abgeordneten Heidemarie Wright (SPD) (Drucksache
14/143, Fragen 69 und 70):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Betriebsver-tretungen der Zivilbeschäftigten bei der US-Army nach wie vordurch Verweigerung der Regierung des Entsendestaates dieRealisierung der vollen Mitbestimmungsrechte (bei Einstellun-gen, Eingruppierungen, Sozialplänen . . .) aussteht, und welcheUnterstützungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der vollen Mit-bestimmungsrechte für die Betriebsvertretungen nach dem durchNATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen modifizierten Bun-despersonalvertretungsgesetz sieht die Regierung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Präsenzder Streitkräfte der US-Army in der Bundesrepublik Deutsch-land durch ortsansässige Zivilbeschäftigte verstärkt und begleitetwerden muß, und wie unterstützt die Bundesregierung ein Be-schäftigungsmoratorium, um Stellenabbau von ortsansässigenZivilbeschäftigten, z. B. wegen Umwandlung, wegen Beschäfti-gung von amerikanischen Staatsbürgern bei der US-Army, ins-besondere Touristen (Tourist hire), und wegen Kontraktvergabezu verhindern?
Zu Frage 69:
Bei den Verhandlungen zu dem Abkommen vom 18.
März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut konnte die Bundesregierung weit-
gehende Verbesserungen der Mitbestimmungsrechte für
die deutschen Zivilbeschäftigten bei den in Deutschland
stationierten Streitkräften im Sinne des Bundespersonal-
vertretungsgesetzes erreichen. Die Anzahl der zugunsten
der deutschen Zivilbeschäftigten anzuwendenden Mitbe-
stimmungstatbestände konnte von bisher 5 auf nunmehr
27 wesentlich erhöht werden.
Für die noch fehlenden 5 Mitbestimmungstatbestände
konnte die Bundesregierung erwirken, daß zunächst un-
mittelbar nach dem Ablauf des Jahres 1994 weitere
Überprüfungen erfolgen sollten. Dementsprechend hat
die Bundesregierung bereits im Jahre 1995 Verhandlun-
gen mit den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Groß-
britanniens, Kanadas, der Niederlande und der USA mit
dem Ziel der Verwirklichung der noch ausstehenden
Mitbestimmungstatbestände aufgenommen. In den dar-
auffolgenden Verhandlungen hat sich die Bundesregie-
rung beharrlich dafür eingesetzt, diesen Mitbestim-
mungstatbeständen volle Geltung zu verschaffen. Aller-
dings waren die Entsendestaaten hierzu nicht bereit. Ins-
besondere die USA haben erhebliche Kostenbedenken
geltend gemacht.
Im Einvernehmen mit den auf deutscher Seite betei-
ligten Stellen soll nun auf der Grundlage der sich mit
dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens vom 18.
März 1993 entwickelten neuen Rechtspraxis versucht
werden, die noch fehlenden 5 Mitbestimmungstatbe-
stände zu verwirklichen.
Im übrigen wurde im Jahr 1997 unter Mitwirkung der
Bundesregierung der Tarifvertrag über Rationalisie-
rungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz
(SchutzTV) abgeschlossen, der Unterbringungs- und
Abfindungsansprüche bei Entlassungen aus nichtmilitä-
rischen Gründen festlegt. Dadurch stellt sich das Pro-
blem der noch fehlenden Mitbestimmung bei Sozialplä-
nen als nicht mehr so vordringlich dar.
Zu Frage 70:
Die Zahl der örtlichen Zivilbeschäftigten bei den US-
Stationierungsstreitkräften ist seit 1990 – im wesent-
lichen bedingt durch die massive Truppenreduzierung
aufgrund der tiefgreifenden Änderungen in der Sicher-
heitsarchitektur Europas – erheblich zurückgegangen.
Die Bundesregierung sieht die Auswirkungen für die
betroffenen Arbeitnehmer und weist bei ihren vielfälti-
gen Kontakten zur US-Seite auf die Bedeutung der Be-
schäftigung von örtlichen Zivilbeschäftigten für die Ak-
zeptanz der Truppenstationierung hin. In diesem Zu-
sammenhang hat die Regierung der USA – wie auch die
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 801
(A) (C)
(B) (D)
Regierungen der übrigen Entsendestaaten – der Bundes-
regierung am Tag der Unterzeichnung des Abkommens
vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkom-
mens zum NATO-Truppenstatut schriftlich mitgeteilt,
daß ihre in Deutschland stationierten Streitkräfte auch
weiterhin beabsichtigen, zivile Ortskräfte zu beschäfti-
gen. Die Bundesregierung erwartet, daß sich die in
Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte an
diese Zusage halten.
Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppen-
statut bestimmen die Stationierungsstreitkräfte Art und
Zahl der von ihnen benötigten Arbeitsplätze selbst. Es
liegt daher in der Organisationshoheit der US-Streit-
kräfte, ihre Aufgaben durch örtliche Zivilbeschäftigte,
durch eigene Staatsangehörige oder aber im Wege der
Vergabe an Privatfirmen – im übrigen eine generelle
Tendenz in der US-Administration, in vielen anderen
Staaten und nicht zuletzt auch in der Bundesrepublik
Deutschland – durchzuführen.
Zur Frage des „Tourist hire“ und zu anderen in die-
sem Zusammenhang strittigen Fragen finden zur Zeit
Gespräche zwischen der Bundesregierung und der US-
Seite statt; die Bundesregierung hält bei dieser Aus-
gangslage zusätzliche Verhandlungen über ein Beschäf-
tigungsmoratorium derzeit nicht für opportun.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Drucksache
14/143, Fragen 71 und 72):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der vor-gesehenen Übertragung der Vermögenszuordnungsaufgabe vonder Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben(BvS) auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine hoheitlicheAufgabe des Bundes auf ein privatwirtschaftlich organisiertesUnternehmen mit den sich daraus ergebenden Konsequenzenübertragen wird?
Welche Auswirkungen auf Gehalt, Abfindungen und Kündi-gungsschutz hat die vorgesehene Einbringung der bisherigenMitarbeiter im Vermögenszuordnungsbereich der BvS in eineGmbH?
Zu Frage 71:
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
Zwar wird die Organisationseinheit Vermögenszu-
ordnung/Kommunalisierung der BvS auf eine GmbH
übertragen. Die hoheitliche Aufgabe – Erlaß der Zuord-
nungsbescheide – verbleibt jedoch bei der Zuordnungs-
behörde.
Die Bescheide werden von namentlich von der Zu-
ordnungsbehörde besonders ermächtigten Mitarbeitern
der GmbH namens und im Auftrag der Zuordnungsbe-
hörde erlassen. Dieses Verfahren ist im Vermögenszu-
ordnungsgesetz vorgesehen und wird schon seit langem
vom BvS-Präsidenten praktiziert.
Die GmbH wird lediglich als Verwaltungshelfer und
somit nicht hoheitlich tätig. Sie stellt ihre Personal- und
Sachmittel zur Verfügung, bereitet Entscheidungs-
grundlagen auf und erarbeitet Entscheidungsvorschläge.
Dieses Modell wurde ausschließlich aus Effizienz-
und zugleich aus personalwirtschaftlichen Gründen ge-
wählt: Die Überleitung der Aufgabe auf eine OFD bietet
sich an, weil im OFD-Bereich bereits gleichartige Auf-
gaben angesiedelt sind. Für die Abarbeitung der Anträge
im Zuständigkeitsbereich der BvS wird deren Personal
mit dem notwendigen Know-how weiterhin benötigt.
Dessen Übernahme durch die OFD kommt allerdings
nicht in Betracht, denn dies würde letztlich dazu führen,
daß für eine befristete Aufgabe Dauer-Arbeitsplätze be-
gründet würden. Dies wäre wirtschaftlich nicht zu ver-
antworten.
Zu Frage 72:
Der Besitzstand der BvS-Mitarbeiter, die in die
GmbH überwechseln, bleibt erhalten.
Es liegt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor.
Dabei gehen die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter mit
sämtlichen Rechten und Pflichten aus den Verträgen
einschließlich kollektivrechtlicher Ansprüche auf den
neuen Arbeitgeber über. Dieser kann erst nach Ablauf
eines Jahres Änderungskündigungen aussprechen. Eine
Benachteiligung gegenüber den bei der BvS verbleiben-
den Mitarbeitern entsteht nicht.
802 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
20