Uta Titze-Stecher
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 787
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Balt, Monika PDS 9.12.98
        Eppelmann, Rainer CDU/CSU 9.12.98
        Formanski, Norbert SPD 9.12.98
        Hartnagel, Anke SPD 9.12.98
        Heubaum, Monika SPD 9.12.98
        Hollerith, Josef CDU/CSU 9.12.98
        Kasparick,
        Ulrich
        SPD 9.12.98
        Koschyk, Hartmut CDU/CSU 9.12.98
        Kraus, Rudolf CDU/CSU 9.12.98
        Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.12.98
        Papenroth, Albrecht SPD 9.12.98
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Dr. Pfaff, Martin SPD 9.12.98
        Polenz, Ruprecht CDU/CSU 9.12.98
        Poß, Joachim SPD 9.12.98
        Dr. Richter, Edelbert SPD 9.12.98
        Schemken, Heinz CDU/CSU 9.12.98
        Schindler, Norbert CDU/CSU 9.12.98
        Schmidt (Fürth),
        Christian
        CDU/CSU 9.12.98
        Schmitz (Baesweiler),
        Hans Peter
        CDU/CSU 9.12.98
        von Schmude, Michael CDU/CSU 9.12.98
        Schönfeld, Karsten SPD 9.12.98
        Anlage 2
        Endgültiges Ergebnis
        zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 zu
        dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungs-
        gesetzes 1999/2000/2002 (Drucksachen 14/23, 14/125, 14/136)*)
        Abgegebene Stimmen: 575,
        davon
        ja: 24
        nein: 548
        enthalten: 3
        Ja
        PDS
        Monika Balt
        Maritta Böttcher
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Heidemarie Ehlert
        Dr. Heinrich Fink
        Fred Gebhardt
        Wolfgang Gehrcke-Reymann
        Dr. Klaus Grehn
        Dr. Gregor Gysi
        Dr. Barbara Höll
        Carsten Hübner
        Gerhard Jüttemann
        Dr. Evelyn Kenzler
        Dr. Heidi Knake-Werner
        Rolf Kutzmutz
        Heidi Lippmann-Kasten
        Ursula Lötzer
        Dr. Christa Luft
        Heidemarie Lüth
        Manfred Müller (Berlin)
        Rosel Neuhäuser
        Gustav-Adolf Schur
        Dr. Ilja Seifert
        Nein
        SPD
        Brigitte Adler
        Gerd Andres
        Rainer Arnold
        Hermann Bachmaier
        Ernst Bahr
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Klaus Barthel (Starnberg)
        Ingrid Becker-Inglau
        Dr. Axel Berg
        Hans-Werner Bertl
        Friedhelm Julius Beucher
        Petra Bierwirth
        Rudolf Bindig
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Kurt Bodewig
        Klaus Brandner
        Anni Brandt-Elsweier
        Willi Brase
        Dr. Eberhard Brecht
        Rainer Brinkmann (Detmold)
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Hans-Günter Bruckmann
        Ursula Burchardt
        Dr. Michael Bürsch
        Hans Martin Bury
        Hans Büttner (Ingolstadt)
        Marion Caspers-Merk
        Wolf-Michael Catenhusen
        Dr. Peter Danckert
        Christel Deichmann
        Karl Diller
        Peter Dreßen
        Rudolf Dreßler
        Detlef Dzembritzki
        Dieter Dzewas
        Sebastian Edathy
        Ludwig Eich
        Marga Elser
        Peter Enders
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Annette Faße
        Lothar Fischer (Homburg)
        Gabriele Fograscher
        Iris Follak
        Norbert Formanski
        Hans Forster
        Dagmar Freitag
        Peter Friedrich (Altenburg)
        Lilo Friedrich (Mettmann)
        Harald Friese
        Anke Fuchs (Köln)
        Arne Fuhrmann
        Monika Ganseforth
        Konrad Gilges
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Uwe Göllner
        Renate Gradistanac
        ————–—
        *) Vergleiche Plenarprotokoll 14/12, Seite 723 B
        788 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Dieter Grasedieck
        Monika Griefahn
        Wolfgang Grotthaus
        Karl Hermann Haack
        (Extertal)
        Hans-Joachim Hacker
        Klaus Hagemann
        Manfred Hampel
        Alfred Hartenbach
        Klaus Hasenfratz
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Reinhold Hemker
        Frank Hempel
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Monika Heubaum
        Uwe Hiksch
        Reinhold Hiller (Lübeck)
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Iris Hoffmann (Wismar)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Ingrid Holzhüter
        Eike Hovermann
        Christel Humme
        Lothar Ibrügger
        Brunhilde Irber
        Gabriele Iwersen
        Renate Jäger
        Jann-Peter Janssen
        Ilse Janz
        Dr. Uwe Jens
        Volker Jung (Düsseldorf)
        Johannes Kahrs
        Sabine Kaspereit
        Susanne Kastner
        Hans-Peter Kemper
        Klaus Kirschner
        Marianne Klappert
        Siegrun Klemmer
        Hans-Ulrich Klose
        Walter Kolbow
        Fritz Rudolf Körper
        Karin Kortmann
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Angelika Krüger-Leißner
        Horst Kubatschka
        Ernst Küchler
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Konrad Kunick
        Dr. Uwe Küster
        Werner Labsch
        Brigitte Lange
        Christian Lange (Backnang)
        Detlev von Larcher
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Robert Leidinger
        Klaus Lennartz
        Dr. Elke Leonhard
        Eckhart Lewering
        Götz-Peter Lohmann
        (Neubrandenburg)
        Christa Lörcher
        Erika Lotz
        Dr. Christine Lucyga
        Dieter Maaß (Herne)
        Winfried Mante
        Dirk Manzewski
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Ulrike Mascher
        Christoph Matschie
        Ingrid Matthäus-Maier
        Heide Mattischeck
        Markus Meckel
        Ulrike Mehl
        Ulrike Merten
        Angelika Mertens
        Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
        Ursula Mogg
        Christoph Moosbauer
        Siegmar Mosdorf
        Michael Müller (Düsseldorf)
        Jutta Müller (Völklingen)
        Christian Müller (Zittau)
        Andrea Nahles
        Volker Neumann (Bramsche)
        Gerhard Neumann (Gotha)
        Dr. Edith Niehuis
        Dr. Rolf Niese
        Dietmar Nietan
        Günter Oesinghaus
        Eckhard Ohl
        Leyla Onur
        Manfred Opel
        Holger Ortel
        Adolf Ostertag
        Kurt Palis
        Albrecht Papenroth
        Dr. Willfried Penner
        Georg Pfannenstein
        Johannes Pflug
        Dr. Eckhart Pick
        Joachim Poß
        Karin Rehbock-Zureich
        Margot von Renesse
        Renate Rennebach
        Bernd Reuter
        Dr. Edelbert Richter
        Reinhold Robbe
        Renè Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Birgit Roth (Speyer)
        Gerhard Rübenkönig
        Marlene Rupprecht
        Thomas Sauer
        Dr. Hansjörg Schäfer
        Rudolf Scharping
        Bernd Scheelen
        Dr. Hermann Scheer
        Siegfried Scheffler
        Horst Schild
        Dieter Schloten
        Horst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Silvia Schmidt (Eisleben)
        Dagmar Schmidt (Meschede)
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
        Regina Schmidt-Zadel
        Heinz Schmitt (Berg)
        Carsten Schneider
        Dr. Emil Schnell
        Walter Schöler
        Olaf Scholz
        Karsten Schönfeld
        Fritz Schösser
        Ottmar Schreiner
        Gerhard Schröder
        Gisela Schröter
        Dr. Mathias Schubert
        Richard Schuhmann
        (Delitzsch)
        Brigitte Schulte (Hameln)
        Reinhard Schultz
        (Everswinkel)
        Volkmar Schultz (Köln)
        Ilse Schumann
        Ewald Schurer
        Dr. R. Werner Schuster
        Dietmar Schütz (Oldenburg)
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Ernst Schwanhold
        Rolf Schwanitz
        Bodo Seidenthal
        Erika Simm
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        Dr. Cornelie Sonntag-
        Wolgast
        Wieland Sorge
        Wolfgang Spanier
        Dr. Margrit Spielmann
        Jörg-Otto Spiller
        Dr. Ditmar Staffelt
        Antje-Marie Steen
        Ludwig Stiegler
        Rolf Stöckel
        Rita Streb-Hesse
        Dr. Peter Struck
        Joachim Stünker
        Jörg Tauss
        Jella Teuchner
        Dr. Gerald Thalheim
        Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Uta Titze-Stecher
        Adelheid Tröscher
        Hans-Eberhard Urbaniak
        Rüdiger Veit
        Simone Violka
        Ute Vogt (Pforzheim)
        Hans Georg Wagner
        Hedi Wegener
        Dr. Konstanze Wegner
        Wolfgang Weiermann
        Reinhard Weis (Stendal)
        Matthias Weisheit
        Gunter Weißgerber
        Dr. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        Hans-Joachim Welt
        Dr. Rainer Wend
        Hildegard Wester
        Lydia Westrich
        Inge Wettig-Danielmeier
        Dr. Margrit Wetzel
        Dr. Norbert Wieczorek
        Helmut Wieczorek
        (Duisburg)
        Jürgen Wieczorek (Leipzig)
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dieter Wiefelspütz
        Heino Wiese (Hannover)
        Klaus Wiesehügel
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
        Engelbert Wistuba
        Barbara Wittig
        Dr. Wolfgang Wodarg
        Verena Wohlleben
        Hanna Wolf (München)
        Waltraud Wolff (Zielitz)
        Heidemarie Wright
        Uta Zapf
        Dr. Christoph Zöpel
        Peter Zumkley
        CDU/CSU
        Ulrich Adam
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Norbert Barthle
        Dr. Wolf Bauer
        Günter Baumann
        Brigitte Baumeister
        Meinrad Belle
        Renate Blank
        Dr. Heribert Blens
        Peter Bleser
        Dr. Norbert Blüm
        Friedrich Bohl
        Dr. Maria Böhmer
        Sylvia Bonitz
        Jochen Borchert
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 789
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Dr. Wolfgang Bötsch
        Klaus Brähmig
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Paul Breuer
        Monika Brudlewsky
        Hartmut Büttner
        (Schönebeck)
        Dankward Buwitt
        Leo Dautzenberg
        Wolfgang Dehnel
        Hubert Deittert
        Albert Deß
        Renate Diemers
        Wilhelm Dietzel
        Thomas Dörflinger
        Hansjürgen Doss
        Marie-Luise Dött
        Maria Eichhorn
        Rainer Eppelmann
        Anke Eymer
        Ilse Falk
        Dr. Hans Georg Faust
        Ingrid Fischbach
        Axel Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        Herbert Frankenhauser
        Dr. Gerhard Friedrich
        (Erlangen)
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Erich G. Fritz
        Jochen-Konrad Fromme
        Hans-Joachim Fuchtel
        Dr. Jürgen Gehb
        Norbert Geis
        Georg Girisch
        Michael Glos
        Dr. Reinhard Göhner
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Kurt-Dieter Grill
        Manfred Grund
        Carl-Detlev Freiherr von
        Hammerstein
        Gerda Hasselfeldt
        Norbert Hauser (Bonn)
        Hansgeorg Hauser
        (Rednitzhembach)
        Ursula Heinen
        Manfred Heise
        Siegfried Helias
        Hans Jochen Henke
        Ernst Hinsken
        Peter Hintze
        Klaus Hofbauer
        Martin Hohmann
        Klaus Holetschek
        Josef Hollerith
        Joachim Hörster
        Hubert Hüppe
        Peter Jacoby
        Dr.-Ing. Rainer Jork
        Dr. Harald Kahl
        Bartholomäus Kalb
        Steffen Kampeter
        Dr. Dietmar Kansy
        Manfred Kanther
        Irmgard Karwatzki
        Volker Kauder
        Eckart von Klaeden
        Ulrich Klinkert
        Dr. Helmut Kohl
        Manfred Kolbe
        Norbert Königshofen
        Eva-Maria Kors
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Dr. Martina Krogmann
        Dr. Hermann Kues
        Karl Lamers
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Dr. Norbert Lammert
        Dr. Paul Laufs
        Karl-Josef Laumann
        Werner Lensing
        Peter Letzgus
        Ursula Lietz
        Walter Link (Diepholz)
        Eduard Lintner
        Dr. Klaus Lippold
        (Offenbach)
        Dr. Manfred Lischewski
        Wolfgang Lohmann
        (Lüdenscheid)
        Julius Louven
        Erwin Marschewski
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Friedrich Merz
        Hans Michelbach
        Dr. Gerd Müller
        Bernward Müller (Jena)
        Elmar Müller (Kirchheim)
        Günter Nooke
        Franz Obermeier
        Friedhelm Ost
        Eduard Oswald
        Norbert Otto (Erfurt)
        Dr. Peter Paziorek
        Anton Pfeifer
        Dr. Friedbert Pflüger
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Marlies Pretzlaff
        Dieter Pützhofen
        Thomas Rachel
        Hans Raidel
        Dr. Peter Ramsauer
        Christa Reichard (Dresden)
        Katherina Reiche
        Erika Reinhardt
        Hans-Peter Repnik
        Klaus Riegert
        Franz Romer
        Hannelore Rönsch
        (Wiesbaden)
        Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
        Dr. Klaus Rose
        Kurt Rossmanith
        Adolf Roth (Gießen)
        Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Dr. Jürgen Rüttgers
        Anita Schäfer
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Hartmut Schauerte
        Heinz Schemken
        Karl-Heinz Scherhag
        Dietmar Schlee
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt
        (Halsbrücke)
        Andreas Schmidt
        (Mühlheim)
        Hans Peter Schmitz
        (Baesweiler)
        Birgit Schnieber-Jastram
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Reinhard Freiherr
        von Schorlemer
        Dr. Erika Schuchardt
        Wolfgang Schulhoff
        Clemens Schwalbe
        Dr. Christian Schwarz-
        Schilling
        Wilhelm-Josef Sebastian
        Horst Seehofer
        Heinz Seiffert
        Werner Siemann
        Johannes Singhammer
        Bärbel Sothmann
        Margarete Späte
        Carl-Dieter Spranger
        Erika Steinbach
        Andreas Storm
        Dorothea Störr-Ritter
        Max Straubinger
        Thomas Strobl
        Michael Stübgen
        Dr. Rita Süssmuth
        Edeltraut Töpfer
        Arnold Vaatz
        Angelika Volquartz
        Andrea Voßhoff
        Dr. Theodor Waigel
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
        Gert Willner
        Klaus-Peter Willsch
        Willy Wimmer (Neuss)
        Werner Wittlich
        Aribert Wolf
        Elke Wülfing
        Wolfgang Zeitlmann
        Wolfgang Zöller
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Gila Altmann (Aurich)
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Angelika Beer
        Matthias Berninger
        Annelie Buntenbach
        Ekin Deligöz
        Dr. Thea Dückert
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        Dr. Uschi Eid
        Hans-Josef Fell
        Andrea Fischer (Berlin)
        Joseph Fischer (Frankfurt)
        Katrin Göring-Eckardt
        Rita Grießhaber
        Winfried Hermann
        Antje Hermenau
        Kristin Heyne
        Ulrike Höfken
        Michaele Hustedt
        Dr. Angelika Köster-Loßack
        Steffi Lemke
        Dr. Helmut Lippelt
        Dr. Reinhard Loske
        Oswald Metzger
        Klaus Wolfgang Müller
        (Kiel)
        Kerstin Müller (Köln)
        Winfried Nachtwei
        Christa Nickels
        Cem Özdemir
        Simone Probst
        Claudia Roth (Augsburg)
        Christine Scheel
        Irmingard Schewe-Gerigk
        Rezzo Schlauch
        Albert Schmidt (Hitzhofen)
        Werner Schulz (Leipzig)
        Christian Sterzing
        Hans-Christian Ströbele
        Jürgen Trittin
        Ludger Volmer
        Sylvia Voß
        Helmut Wilhelm
        (Amberg)
        Margareta Wolf
        (Frankfurt)
        790 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        F.D.P.
        Hildebrecht Braun
        (Augsburg)
        Rainer Brüderle
        Ernst Burgbacher
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Gisela Frick
        Paul K. Friedhoff
        Rainer Funke
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Dr. Karlheinz Guttmacher
        Klaus Haupt
        Dr. Helmut Haussmann
        Ulrich Heinrich
        Walter Hirche
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Ulrich Irmer
        Dr. Klaus Kinkel
        Dr. Heinrich Leonhard Kolb
        Gudrun Kopp
        Jürgen Koppelin
        Ina Lenke
        Dirk Niebel
        Günther Friedrich Nolting
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Cornelia Pieper
        Dr. Günter Rexrodt
        Dr. Irmgard Schwaetzer
        Marita Sehn
        Dr. Hermann Otto Solms
        Carl-Ludwig Thiele
        Dr. Dieter Thomae
        Jürgen Türk
        Dr. Guido Westerwelle
        Enthalten
        CDU/CSU
        Dr. Paul Krüger
        PDS
        Sabine Jünger
        Christina Schenk
        Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungendes Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
        Abgeordnete(r)
        Behrendt, Wolfgang, SPD
        Siebert, Bernd, CDU/CSU
        Bühler (Bruchsal), Klaus,
        CDU/CSU
        Hoffmann (Chemnitz)
        Jelena, SPD
        Maaß (Wilhelmshaven),
        Erich, CDU/CSU
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den von den Fraktionen
        SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
        brachten Entwurf eines Steuerentlastungsge-
        setzes 1999/2000/2002 (Vgl. 12. Sitzung, Seite
        715 D):
        Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit
        die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie-
        genden Gesetzentwurf auf Drucksache 14/125 ergeben
        sich für die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen
        nicht finanzierte Belastungen von 7,1 Milliarden DM
        allein im Entstehungsjahr.
        Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem
        solide finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa
        durch eine höhere Verschuldung entschieden werden.
        Da die Finanzierung nicht gesichert ist, kann ich dem
        Steuerentlastungsgesetz nicht zustimmen.
        Anlage 4
        Erklärung
        der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl
        (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
        über den Entschließungsantrag der Fraktion
        der F.D.P. auf Drucksache 14/140 (Plenarpro-
        tokoll 14/12, Seite 723 D):
        Zur Feststellung im Stenographischen Bericht der
        12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember
        1998, ich hätte bei der namentlichen Abstimmung un-
        gültig abgestimmt, erkläre ich: Ich habe an der Abstim-
        mung nicht teilgenommen und war hierfür entschuldigt.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
        Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksache
        14/143, Frage 10):
        Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential vonzuwandernden Arbeitskräften, falls mit der geplanten EU-Osterweiterung zugleich die Freizügigkeit beschlossen wird?*)
        Für die Bundesregierung ist die Frage der schritt-
        weisen Einführung der Freizügigkeit in Zusammenhang
        mit der Ost-Erweiterung der EU von besonderer Be-
        deutung. Daher haben wir auch die Notwendigkeit von
        angemessenen Übergangsfristen im Bereich der Arbeit-
        nehmerfreizügigkeit im Koalitionsvertrag festgeschrie-
        ben. Und dies aus gutem Grund. Ein existierendes
        Wohlstands- und Sozialgefälle ist vielfach wesentliches
        Motiv für Wanderungsbewegungen. Den aktuellen
        Fortschrittsbereichen der Kommission zum Erweite-
        rungsprozeß ist zwar zu entnehmen, daß die meisten
        MOE-Länder innerhalb des letzten Jahres enorm
        (D 110% des EU-BIP, Slowenien 68%, Ungarn 47%,
        Polen 40%, Bulgarien 23%). Auch bei anhaltend
        hohem Wirtschaftswachstum würden diese Staaten
        noch Jahre benötigen, bis sie das deutsche Niveau er-
        reichen.
        Das sehr hohe Interesse an einer Arbeitsaufnahme in
        den alten EU-Ländern wird demgemäß auch bei erfolg-
        reichem Beitritt erhalten bleiben.
        Die Dauer der Übergangsfristen ist deshalb ein wich-
        tiger Punkt der Beitrittsverhandlungen. Dabei werden
        vor allem die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven
        sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt sowohl in den
        Beitrittsstaaten als auch in den EU-Mitgliedstaaten zu
        berücksichtigen sein.
        *) s. hierzu auch Frage 40
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 791
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/143, Frage 11):
        Mit welchen Maßnahmen bekämpft die Bundesregierung denunrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosen-hilfe, und welche zu Unrecht ausgereichten Leistungen konntenbisher zurückerlangt werden?
        Nicht nur die Dienststellen der Bundesanstalt für Ar-
        beit und über 1 000 Bedienstete der Zollverwaltung, die
        für diese Aufgabe nach der allgemeinen Entlastung des
        Zolls durch das Schengener Abkommen gewonnen wer-
        den konnten, bekämpfen den Leistungsmißbrauch, son-
        dern auch die Länder, insbesondere Polizei und Justiz,
        leisten einen erheblichen Beitrag.
        Die Einführung des Sozialversicherungsausweises
        und die Pflicht jedes Arbeitgebers, die Einstellung eines
        Arbeitnehmers – auch wenn der Arbeitnehmer wegen
        Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist –
        zu melden, haben den Leistungsmißbrauch erschwert
        und die Aufklärungsmöglichkeiten erleichtert.
        Jeder Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeits-
        losenhilfe muß seinen Sozialversicherungsausweis bei
        der Beantragung von Leistungen beim Arbeitsamt hin-
        terlegen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich den So-
        zialversicherungsausweis bei einer Einstellung vorlegen
        zu lassen und die Einstellung zu melden. Daher wird
        dem Arbeitgeber, der einen Leistungsempfänger be-
        schäftigt und damit den unrechtmäßigen Bezug von Lei-
        stungen durch den Arbeitnehmer ermöglicht, die Einrede
        abgeschnitten, er wäre gutgläubig und habe nichts davon
        gewußt oder wissen können, daß sein Arbeitnehmer
        gleichzeitig Leistungsempfänger ist.
        Bei ordnungsgemäß meldenden Arbeitgebern wird
        durch den regelmäßigen Abgleich der Meldungen zur
        Sozialversicherung mit der Datei der Empfänger von
        Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, das sogenannte
        DALEB-Verfahren, jede Überschneidung von Lei-
        stungsbezug und Beschäftigung aufgedeckt.
        Durch das DALEB-Verfahren wurden im Jahre 1996,
        924 384 Überschneidungsfälle bekannt, darunter waren
        165 845 Überzahlungsfälle, d.h. bisher nicht bekannte
        oder mit bekannten Überschneidungen nicht überein-
        stimmende Überschneidungen. An unrechtmäßigen Lei-
        stungsüberzahlungen wurden 90,7 Millionen DM, ein-
        schließlich der Sozialversicherungsbeiträge 136 Millio-
        nen DM, festgestellt. Konkrete Zahlen für das Jahr 1997
        liegen leider nicht vor.
        Bei allen Arbeitgebern und auf Grundstücken von
        Dritten, auf denen Arbeitnehmer tätig werden, ist ohne
        Verdacht eine Prüfung auf die Beschäftigung von Emp-
        fängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
        möglich. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit
        und die Hauptzollämter – unterstützt von zahlreichen
        Landesbehörden – prüfen bei Arbeitgebern, ob Leistun-
        gen wegen Arbeitslosigkeit zu Unrecht bezogen werden
        oder wurden und ob die Angaben des Arbeitgebers, die
        für die Leistung erheblich sind, zutreffend bescheinigt
        wurden. Verbunden damit wird überprüft, ob die Ver-
        pflichtung zur Vorlage des Sozialversicherungsauswei-
        ses und die Meldepflichten erfüllt wurden. Soweit Be-
        schäftigte den Sozialversicherungsausweis mitführen
        müssen, wird dessen Mitführung ebenfalls überprüft.
        1997 haben die Dienststellen der Bundesanstalt für
        Arbeit 169 697 Betriebe geprüft und 506 752 Personal-
        feststellungen vorgenommen sowie 1 072 787 Lohn-
        und Meldeunterlagen überprüft. Die Hauptzollämter ha-
        ben 280 000 Personenüberprüfungen vorgenommen und
        390 000 Personalunterlagen überprüft.
        Für 1997 liegen detaillierte Zahlen zur Höhe der da-
        bei festgestellten Leistungsüberzahlungen nicht vor.
        Nach den letzten zur Verfügung stehenden Zahlen aus
        dem Jahre 1996 wurden Leistungsüberzahlungen in Hö-
        he von 26,5 Millionen DM festgestellt.
        Bei der Arbeitslosenhilfe werden die Angaben des
        Arbeitslosen über im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung
        zu berücksichtigendes Vermögen seit September 1997
        aufgrund von § 45d Einkommensteuergesetz mittels
        maschineller Anfragen beim Bundesamt für Finanzen
        überprüft (automatisierter Datenabgleich). Bis Juni 1998
        wurde dadurch in insgesamt 35 502 Fällen nicht ange-
        gebenes Vermögen aufgedeckt und etwa 84,7 Millionen
        DM eingespart. Berücksichtigt man die Zahl der zu-
        rückgezogenen Anträge (316) sowie die Zahl der ab-
        schließenden Entscheidungen wegen fehlender Mit-
        wirkung (4 309), ergibt sich eine weitere Ersparnis von
        etwa 63,2 Millionen DM.
        Des weiteren wird möglicher Leistungsmißbrauch
        dadurch begrenzt, daß die Arbeitslosenhilfe jeweils
        längstens für ein Jahr bewilligt wird. Danach wird die
        Bedürftigkeit vor der Weiterbewilligung erneut geprüft.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
        Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Frage 12):
        Welche Auswirkungen auf die statistisch erfaßte Zahl derBeschäftigten in Deutschland, auf die Zahl der sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigten und die Arbeitslosenquote wirddie von der Bundesregierung geplante Änderung bei den sog.620-DM-Jobs haben?
        Die statistische Erfassung hängt ganz wesentlich da-
        von ab, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status
        der in Frage stehende Personenkreis künftig haben wird.
        Da aber die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung
        noch nicht präzisiert sind, kann die Frage derzeit noch
        nicht beantwortet werden.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
        des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/143, Fragen 28 und 29):
        Will die Bundesregierung an der Vereinbarung zwischendem ehemaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias Wiss-mann, und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern,
        792 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dr. Edmund Stoiber, vom Oktober 1996 festhalten, wonach erstim Jahre 2000 „nach einschlägigen Untersuchungen“ über Ein-zelheiten des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofenentschieden wird, oder gilt jetzt schon, daß grundsätzlich ohneAbwarten der Ergebnisse ein Bau von Staustufen nicht zugelas-sen wird?
        Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Donauhäfen Strau-bing-Sand und Deggendorf wegen Niedrigwasser durch Schiffenur teilweise angefahren werden konnten und im Jahre 1997 an42 Tagen ein Schiffsverkehr auf der Donau überhaupt nichtmöglich war, bzw. die Schiffe in diesem Streckenabschnitt nurteilweise beladen verkehren konnten, und was will sie hiergegentun?
        Zu Frage 28:
        Ja, die Bundesregierung steht zu der Vereinbarung
        vom Oktober 1996 mit Herrn Ministerpräsidenten Dr.
        Stoiber, neben den Stauregelungsvarianten die erst über-
        schlägig untersuchten flußregelnden und kombinierten
        Ausbauvarianten vertieft untersuchen zu lassen und im
        Jahr 2000 über den weiteren Donauausbau zu entschei-
        den.
        Es ist nicht Absicht der Bundesregierung, einzelne,
        sinnvolle Ausbauvarianten vorab auszuschließen.
        Zu Frage 29:
        Ja. Zur Untersuchung von Möglichkeiten, die
        rd. 7 km lange Donaustrecke zwischen der Schleuse
        Straubing und dem Hafen Straubing-Sand vorab zu ver-
        bessern, fand am 26. Oktober 1998 eine Besprechung
        zwischen den Bayerischen Staatsministerien für Wirt-
        schaft, Verkehr und Technologie sowie für Landesent-
        wicklung und Umweltfragen, dem Bundesministerium
        für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Wasser-
        und Schiffahrtsdirektion Süd, der BAW und der RMD
        mit dem einvernehmlichen Ergebnis statt, daß aus öko-
        logischen, flußmorphologischen und planungsrecht-
        lichen Gründen eine vorgezogene Ausbauentscheidung
        nicht empfohlen werden kann. Deshalb will die Bundes-
        regierung die laufenden vertieften Untersuchungen zü-
        gig zu Ende bringen, um im Rahmen der dann einver-
        nehmlich vorzunehmenden Gesamtentscheidung über
        den künftigen Donauausbau die baulichen Maßnahmen
        für die Verbesserung der Zufahrten zu den Häfen vor-
        rangig anzugehen. Bis dahin wird zur zügigen Verbesse-
        rung der Hafenzufahrten die Wasser- und Schiffahrtsdi-
        rektion Süd im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten alle
        ökonomisch sinnvollen und morphologisch verträg-
        lichen Maßnahmen durchführen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
        des Abgeordneten Bartholomäus Kalb (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Fragen 30 und 31):
        Wie stellt sich die Bundesregierung technisch den weiterenDonauausbau zwischen Straubing und Vilshofen vor, und anwieviel Tagen des Jahres soll die Donau schiffbar sein?
        Teilt die Bundesregierung die Meinung aller bisher tätigenSachverständigen, daß die vom Bund Naturschutz angegebe-nen Kosten für einen flußbaulichen Ausbau in Höhe vonca. 300 Mio. DM „jeglicher Grundlage entbehren“ und vielmehrzwischen einer staugeschützten Lösung und der flußbaulichenVariante kein signifikanter Kostenunterschied, bei jeweils ca.1,3 Mrd. DM, liegt?
        Zu Frage 30:
        Die Bundesregierung will zur Zeit keine sinnvollen
        Ausbauvarianten ausschließen und im Jahr 2000 auf der
        Grundlage der dann vorliegenden schiffahrtlichen, öko-
        logischen und ökonomischen Untersuchungsergebnisse
        über den weiteren Donauausbau entscheiden.
        In diesem Zusammenhang werden dann auch die Art
        und Weise des Donauausbaus sowie die Verbesserung
        der Schiffbarkeit gegenüber dem Ist-Zustand näher prä-
        zisiert.
        Zu Frage 31:
        Die Kosten für Ausbaumaßnahmen an der Donau,
        insbesondere für flußregelnde Maßnahmen, hängen ab
        von den mit den Maßnahmen angestrebten Ausbauzie-
        len. Verläßliche Angaben hierzu liegen der Bundesregie-
        rung zur Zeit noch nicht vor und können erst nach Ab-
        schluß der laufenden vertieften Untersuchungen ge-
        macht werden.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dipl.-Ing. Dietmar Kansy
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 32 und 33):
        Kann die Bundesregierung die Verlautbarung des DeutschenMieterbundes vom 26. November 1998 bestätigen, wonach „einekonkrete Aussage der neuen Bundesregierung“ vorliege, dasWohngeld noch in 1999 zu erhöhen und falls ja, in welcherForm hat die Bundesregierung einen solchen Beschluß gefaßt,den der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,Franz Müntefering, in seinem Bericht vom 18. November 1998an den Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen übersein Arbeitsprogramm noch nicht erwähnte?
        Bezieht sich die in einer dpa-Meldung vom 26. November1998 zitierte Ankündigung des Bundesministers, über die Höheeiner Wohngeldanpassung müsse noch gestritten werden, aufBeratungs- und Entscheidungsbedarf innerhalb der Bundesregie-rung und/oder mit den Länderfinanzministern, und ist damit einAbgehen von noch vor der Bundestagswahl von maßgeblichenMitgliedern der neuen Bundesregierung vertretenen Forderun-gen verbunden, zuerst einen konkreten Gesetzentwurf durch dieBundesregierung vorzulegen?
        Ein Beschluß der Bundesregierung über die Anpas-
        sung des Wohngeldes liegt nicht vor. Über die Inhalte
        der Wohngeldanpassung wird im Rahmen der anstehen-
        den Verhandlungen über den Haushalt 1999 beraten.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 34 und 35):
        Inwieweit wird der Standort Bonn durch die Konsequenzendes Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober1998, mit dem der Bereich Technologie aus dem Bundesministe-rium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie indas bisherige Bundesministerium für Wirtschaft eingegliedertwird (Ziffer II) sowie durch die Übertragung der Zuständigkei-ten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung in das Bundesministerium für Wirtschaft
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 793
        (A) (C)
        (B) (D)
        und Technologie für die indirekte Forschungsförderung, für dieFörderung technologieorientierter Unternehmensgründungenund für die angewandte Energieforschung (Ziffer VI) ge-schwächt, da hiermit ein Politikbereich, der laut Berlin-Bonn-Vertrag in Bonn verbleiben sollte, jetzt einem ,,Berlin-Ressort“angehört, und wie viele Arbeitsplätze sind von dieser Entschei-dung betroffen?
        Welchen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung für die imBerlin-Bonn-Vertrag festgelegte Verlagerung der Außenstelledes Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Außenstelle derBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nach Bonnvor, angesichts des Berichtes zum Stand der Vorkehrungen zurUnterbringung der Verfassungsorgane des Bundes in Berlin undzur Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bereits im Herbst 1999vom 18. November 1998, in dem es heißt, für beide Verlagerun-gen lägen noch keine genehmigten Bauaufträge vor und in wel-chen Liegenschaften sollen die Außenstellen untergebracht wer-den?
        Zu Frage 34:
        Hierzu hat mir der Bundesminister für Wirtschaft und
        Technologie mitgeteilt:
        Von der Übertragung von Aufgaben aus dem Bun-
        desministerium für Bildung, Wissenschaft, For-
        schung und Technologie in das bisherige Bundes-
        ministerium für Wirtschaft sind insgesamt 56 Plan-
        stellen/Stellen betroffen. Die betroffenen Arbeits-
        plätze sind unter Beibehaltung ihres Bonn-Status in
        das BMWi eingegliedert worden.
        Zu Frage 35:
        In dem Bilanzbericht des Umzugsbeauftragten der
        Bundesregierung, den das Bundeskabinett am 18. 11.
        1998 behandelt hat, wird ausgeführt, daß die alte Bun-
        desregierung abschließende Entscheidungen zu den
        Bauanträgen zur Unterbringung der Außenstellen des
        Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Bundesan-
        stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe noch nicht
        getroffen hatte.
        In der Kabinettsitzung sind daher der für das Bundes-
        amt für Strahlenschutz zuständige BMU und der für die
        Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu-
        ständige BMWi beauftragt worden – im Zusammenwir-
        ken mit dem Bundesfinanzministerium –, diese noch of-
        fenen Fragen gezielt und zügig voranzutreiben und einer
        Lösung zuzuführen.
        Diese Arbeiten der Häuser sind noch nicht abge-
        schlossen.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
        (Drucksache 14/143, Fragen 36 und 37):
        Trifft es nach Kenntnis und Prüfung der Bundesregierung zu,daß bei Subunternehmen auf Baustellen des Bundes in derHauptstadt Berlin weit unter dem Tariflohn liegende Löhne ge-zahlt werden, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregie-rung ggf., damit dies sofort unterbunden wird?
        Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die imMietenbericht 1997 festgestellten „weiterhin hohen Zuwächsebei der sogenannten zweiten Miete“, und welche Überlegungenhat sie – auch angesichts der ökologischen Steuerreform – diesersteigenden Tendenz der Mietnebenkosten Einhalt zu gebieten?
        Zu Frage 36:
        Es trifft nicht zu, daß bei Subunternehmen auf Bau-
        stellen des Bundes in der Hauptstadt Berlin weit unter
        dem Tariflohn liegende Löhne gezahlt werden.
        Zu Frage 37:
        Es ist richtig, daß die Wohnnebenkosten in den letz-
        ten Jahren weit stärker als die allgemeinen Lebenshal-
        tungskosten oder auch die Kaltmieten gestiegen sind.
        Dabei werden im Rahmen der amtlichen Statistik nur die
        kommunalen Gebühren erfaßt, die nach Expertenschät-
        zung etwa 50% der sog. kalten Nebenkosten ausmachen.
        Allerdings zeichnet sich auch hier seit dem letzten
        Jahr eine günstigere Entwicklung ab. Die Steigerungs-
        raten sind insgesamt zurückgegangen.
        Für die alten Länder ergibt sich folgendes Bild:
        Bei den Wassergebühren ist die Steigerungsrate seit
        dem Höchststand 1993 mit 7,4% im letzten Jahr auf
        2,7% gesunken, mit weiter nachgebender Tendenz.
        Noch günstiger sieht es bei der Abwasserbeseitigung
        aus. Hier ist die Steigerungsrate von 1993 mit 14,2% auf
        3% im letzten Jahr gesunken (aktuell im Oktober 1,9%).
        Bei der Müllabfuhr Reduzierung von 23,4% auf 6,7%
        und bei der Straßenreinigung von 8,5% auf 2,1% (Okto-
        ber 1,2%).
        Für die neuen Länder ergibt sich ein ähnliches Bild,
        wobei allerdings die deutliche Abnahme der Steige-
        rungsrate insbesondere in 1998 eingesetzt hat. Bei den
        Wassergebühren von 16% (1992) auf jetzt im Oktober
        auf 3%, beim Abwasser von 23% (1993) auf jetzt 2,5%,
        bei der Müllabfuhr von 17,1% (1992) auf jetzt 3,4%, bei
        der Straßenreinigung von 27,8% (in 1997) auf jetzt
        4,7%.
        Auffällig ist die breite Streuung der kommunalen Ge-
        bührenentwicklung. Sie reicht z. B. bei den Abwasser-
        gebühren von Senkungen bis hin zu hohen zweistelligen
        Steigerungsraten pro Jahr. Dies zeigt, daß die Spielräu-
        me der Landesabgabenordnungen ganz unterschiedlich
        ausgeschöpft werden.
        Ansatzpunkte für eine Dämpfung der Wohnnebenko-
        sten liegen daher in erster Linie bei Kommunen und
        Ländern.
        Anlage 13
        Antwort
        des Staatsministers Günter Verheugen auf die Fragen
        des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke-Reymann (PDS)
        (Drucksache 14/34, Fragen 38 und 39):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungspoten-tiale für Mitglieder der OSZE-Beobachtermission (OSZE: Orga-nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) imKosovo auf der serbischen Seite, auf der albanischen Seite oderauf anderen Seiten, und welche Rolle spielt dabei die Möglich-keit einer Provokation, um die NATO-Truppen in Makedonienoder überhaupt zum Einsatz zu veranlassen?
        Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von albanischerSeite, insbesondere der UCK, Zusicherungen und Garantien ge-genüber der OSZE-Beobachtermission, die denen der serbischenSeite vergleichbar sind?
        794 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 38:
        Die Bundesregierung nimmt die Sicherheit der Mit-
        glieder der OSZE-Verifikationsmission außerordentlich
        ernst. Sie hat daher bereits einen ausführlichen Bericht
        zur Sicherheitslage der Mission den Bundestagsaus-
        schüssen übermittelt. Ich stelle Ihnen hiermit gerne ein
        Exemplar zur Verfügung.
        Zu Frage 39:
        Führende Vertreter der Kosovo-Albaner, einschließ-
        lich der UCK, haben u. a. auch gegenüber der Bundes-
        regierung Garantien für die Sicherheit der KVM-
        Beobachter abgegeben. Diese Garantien liegen aller-
        dings nicht in schriftlicher Form vor wie das entspre-
        chende Abkommen zwischen der OSZE und der Bun-
        desrepublik Jugoslawien. Die OSZE-Kosovo-Verifi-
        kationsmission entspricht den seit langem erhobenen
        Forderungen der Kosovo-Albaner nach internationaler
        Präsenz im Kosovo. Die Erfahrungen, die die Kosovo
        Diplomatic Observer Mission, die seit Juni 1998 im
        Kosovo aktiv ist, mit der UCK gemacht hat, sind dem-
        entsprechend im allgemeinen positiv.
        Anlage 14
        Antwort
        des Staatsministers Günter Verheugen auf die Frage des
        Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksache
        14/143, Frage 40):
        Zu welchem Zeitpunkt hält die Bundesregierung die Ver-wirklichung der Freizügigkeit für die Beitrittskandidaten der Eu-ropäischen Union aus Osteuropa für realistisch?*)
        Die Frage der Freizügigkeit wird absehbar einer der
        schwierigsten Bereiche der Beitrittsverhandlungen sein.
        Die Festlegung der Position der Bundesregierung erfolgt
        rechtzeitig vor Aufnahme der Verhandlungen zu diesem
        Bereich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch
        nicht absehbar, wann die Verhandlungen zu diesem Be-
        reich eröffnet werden. Um beitrittsbedingte wirtschaftli-
        che oder soziale Brüche zu vermeiden, werden jedoch
        angemessene Übergangsfristen erforderlich sein. Aussa-
        gen zum Zeitpunkt der Einführung der uneingeschränk-
        ten Freizügigkeit für die Beitrittsländer sind daher nicht
        möglich.
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatsminister Günter Verheugen auf die Frage des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/143, Frage 41):
        Wie bewertet die Bundesregierung die in der ResolutionNr. 562 vom 13. Oktober 1998 zum Ausdruck gebrachte Auffas-sung des Repräsentantenhauses der USA, daß alle mittel- undosteuropäischen Regierungen das Eigentum, das unter totalitärerHerrschaft widerrechtlich und ohne Entschädigung enteignetworden ist, so rasch wie möglich zurückzugeben haben oder die
        *) s. hierzu auch Frage 10.
        Eigentümer unverzüglich, gerecht und wirksam finanziell zuentschädigen haben sowie jene Regelungen aufzuheben haben,die die Rückgabe oder Entschädigung begrenzen, und welcheKonsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Politik gegen-über den Staaten Ostmittel- und Osteuropas aus dieser Auffas-sung des US-Repräsentantenhauses?
        Die Bundesregierung hat die entsprechende Resolu-
        tion des US-Repräsentantenhauses zur Kenntnis ge-
        nommen. Es handelt sich dabei um eine souveräne Ent-
        scheidung des amerikanischen Parlaments. Diese Reso-
        lution hat Aufforderungscharakter, aber entfaltet keine
        rechtliche oder politische Bindungswirkung.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Fragen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/143, Fragen 42 und 43):
        Welche Revisionen an der Reform des Bundesgrenzschutzes(BGS) werden von der Bundesregierung, vor dem Hintergrundeiner entsprechenden Ankündigung des jetzigen Bundesmi-nisters des Innern, Otto Schily, im Wahlkampf (vgl. GoslarscheZeitung vom 1. Juli 1998) bezüglich der Standorte vorgenom-men, und soll beispielsweise der Standort Goslar erhalten blei-ben?
        Wie soll die von Bundesminister Otto Schily in der gleichenAusgabe angekündigte „Umsetzungspause“ der BGS-Reformenausgestaltet werden?
        Die Neuorganisation des BGS ist am 1. Januar 1998
        in Kraft getreten. Um sich ein umfassendes Bild
        über den aktuellen Stand der BGS-Neuorganisation
        zu verschaffen, hat Bundesinnenminister Schily un-
        mittelbar nach seiner Amtsübernahme Gespräche ein-
        geleitet.
        Erst nach Sichtung und eigener Beurteilung aller re-
        levanten Fakten wird er eine Entscheidung über den
        Fortgang der BGS-Reform treffen. Bis dahin werden
        keine Liegenschaften des BGS an die Bundesvermö-
        gensverwaltung zurückgegeben.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Werner Hoyer (F.D.P.)
        (Drucksache 14/143, Fragen 44 und 45):
        Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 1998, derzu-folge es im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Landes Nord-rhein-Westfalen verfassungsgemäß war, den BGS gesetzlich mitden Aufgaben der Luftsicherheit zu betrauen, insbesondere anden nordrhein-westfälischen Großflughäfen Köln und Düssel-dorf umzusetzen, und woran ist bisher der Übergang der Wahr-nehmung der Luftsicherheitsaufgaben von der LandespolizeiNordrhein-Westfalen auf den Bundesgrenzschutz (BGS) ge-scheitert?
        Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden für die Wahrneh-mung dieser Aufgaben benötigt, und inwiefern ist dieser Perso-nalbedarf bei der Strukturreform des BGS berücksichtigt wor-den?
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 795
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 44:
        Eine Übernahme der Aufgaben zum Schutz vor An-
        griffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach § 29c
        Luftverkehrsgesetz (LuftVG) kann erst dann in Betracht
        kommen, wenn die dafür erforderlichen haushaltsmäßi-
        gen Vorkehrungen getroffen sind. Diese konnten erst
        nach der Antragstellung durch das Ministerium für Wirt-
        schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des
        Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 1998 – noch
        für den Haushalt 1999 – eingeleitet werden.
        Zu Frage 45:
        Die Übernahme der Aufgaben auf den Flughäfen
        Köln und Düsseldorf erfordert nach erster Prüfung rund
        340 Polizeivollzugsbeamte und 12 Verwaltungsbeamte.
        Hinzu kommen noch die Kosten für die – zivilen –
        Fluggastkontrollkräfte. Das am 1. Januar 1998 in Kraft
        getretene Konzept zur Neuorganisation des BGS konnte
        den – zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden –
        Antrag des Landes NRW nicht berücksichtigen; das
        Land Nordrhein-Westfalen hatte die Übernahme der
        Luftsicherheitsaufgaben durch den BGS bis dahin als
        verfassungswidrig angefochten.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank-
        furt) (F.D.P.) (Drucksache 14/143, Frage 46):
        Wie stellt sich die Bundesregierung zu der soeben in einer,,Argumentations- und Entscheidungshilfe“ der katholischen Bi-schofskonferenz wiedergegebenen Auffassung, wonach dieAufnahme von Flüchtlingen in den Räumen von Kirchenge-meinden auch dann legitim sein könne, wenn zuvor vor einemGericht eine rechtskräftige Ausweisverfügung ergangen ist, undsieht sie insoweit Handlungsbedarf?
        Die von der Kommission XIV Migration der Deut-
        schen Bischofskonferenz herausgegebene „Argumenta-
        tions- und Entscheidungshilfe zum sogenannten
        ,Kirchenasyl‘“ geht von der Notwendigkeit einer
        grundlegenden Auseinandersetzung mit dem Thema
        „Kirchenasyl“ aus und will zu einer Versachlichung der
        öffentlichen Debatte in der Kirche sowie in Politik und
        Gesellschaft ermuntern (S. 2 des Papiers).
        Dabei wird von der Kirche anerkannt, daß weder die
        Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, noch
        das Kirchenrecht eine Institution des „Kirchenasyls“
        kennen (S. 2 des Papiers).
        In der Argumentations- und Entscheidungshilfe wird
        auch darauf verwiesen, daß mit der Entscheidung, „Kir-
        chenasyl“ zu gewähren, die Bereitschaft verbunden sein
        muß, gegebenenfalls Nachteile bis hin zur strafrechtli-
        chen Verfolgung in Kauf zu nehmen, denn es handele
        sich unter Umständen um einen Rechtsbruch.
        Die Bundesregierung sieht daher keinen Handlungs-
        bedarf.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Fragen 47 und 48):
        Warum hat die Bundesregierung unter Außerachtlassungeiner im Februar 1998 zwischen dem damaligen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wolfgang Schäuble und dem Sächsi-schen Ministerpräsidenten Professor Dr. Kurt Biedenkopf ge-troffenen Vereinbarung, die die Erstellung eines neutralen Gut-achtens vorsah, so kurzfristig die Schließung der AußenstelleLeipzig des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)zum Jahre 2005 beschlossen?
        Bedeutet dieser Beschluß, daß die Außenstelle des Bundes-amtes für Kartographie und Geodäsie in Leipzig in vollem Um-fang bis zum Jahre 2005 erhalten bleibt oder wird bereits in dennächsten Jahren mit dem schrittweisen Personalabbau und Auf-gabenentzug begonnen?
        Zu Frage 47:
        Die Entscheidung zur Konzentration des Bundesam-
        tes für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt
        am Main ist noch am 15. Oktober 1998 von Bundesmi-
        nister a.D. Kanther getroffen worden. Grundlage hierfür
        war u.a. die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes
        vom 2. Oktober 1998. Eine Überprüfung dieser Ent-
        scheidung unter Beteiligung des Staatsministers für den
        Aufbau Ost sowie der Personalräte am 18. November
        1998 führte zu einem Zwischenmodell, wonach die Au-
        ßenstelle Leipzig des BKG bis zum Ende des Jahres
        2005 erhalten bleibt.
        Das Zwischenmodell hat nunmehr die nötige Pla-
        nungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, nachdem
        die Frage des Standortes seit mehr als 1½ Jahren offen
        war.
        Zu Frage 48:
        Das sogenannte Zwischenmodell sieht vor, daß die
        Außenstelle Leipzig bis zum Ende des Jahres 2005 er-
        halten bleibt.
        Derzeit wird ein Feinkonzept zur konkreten Umset-
        zung erstellt. Erste konkrete Aussagen sind daher erst ab
        Mitte 1999, nach Fertigstellung dieses Feinkonzeptes,
        möglich.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
        des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/143, Frage 49):
        Welche Planungen der Bundesregierung bestehen dahin,durch Erweiterung bzw. Ergänzung des § 266 Strafgesetzbuch,einer anderen Bestimmung oder durch Schaffung einer neuenStrafvorschrift die Verschwendung von Steuergeldern durch ho-heitlich handelnde Personen tatbestandlich wirksam einzufan-gen?
        Die Bundesregierung hält es für geboten, jede Ver-
        schwendung oder Fehlleitung von Haushaltsmitteln zu
        verhindern. Dazu erscheint ihr jedoch die Änderung be-
        stehender Straftatbestände oder die Schaffung einer
        796 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        neuen Strafnorm gegenwärtig nicht sinnvoll, zumal
        § 266 des Strafgesetzbuchs, der hier zu Recht zitiert
        wird, bereits heute einschlägiges Unrecht unter Strafe
        stellt. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer die ihm
        durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft
        eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu ver-
        fügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht
        oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags,
        Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegen-
        de Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
        verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen
        er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Jeder darüber hin-
        ausgehende Tatbestand für die Verwaltung öffentlicher
        Mittel müßte an die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit
        und Sparsamkeit der Haushaltsführung anknüpfen.
        Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der
        Bestimmtheit von Strafgesetzen wäre eine solche Straf-
        vorschrift kaum hinreichend präzise zu formulieren.
        Würde man aber an Verstöße gegen formelle Haushalts-
        vorschriften anknüpfen, wäre eine Strafvorschrift zwar
        hinreichend bestimmt, würde sich aber nicht mehr auf
        den Kern des Unrechts beschränken und damit in der
        Umschreibung des Unrechts viel zu weit gehen.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
        des Abgeordneten Ronald Pofalla (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/143, Frage 50):
        Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchungen/Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, „daß in deutschen Familien noch nie soviel ge-schlagen worden sei, wie jetzt“ (ADN vom 11. November 1998,09.21 Uhr)?
        Ich darf zu Beginn der Antwort darauf hinweisen, daß
        es sich bei den von Ihnen angeführten Worten, wie Sie
        wissen, nicht um ein wörtliches Zitat, sondern einen zu-
        sammenfassenden Bericht der Nachrichtenagentur ADN
        über ein Gespräch zu der Frage von Gewalt in Familien
        in Deutschland handelt. Zu Ihrer Frage ist folgendes zu
        antworten:
        Aus mehreren Umfragen bzw. Untersuchungen der
        letzten Jahre, deren Ergebnisse Peter Wetzels im For-
        schungsbericht Nr. 59 des Kriminologischen For-
        schungsinstituts Niedersachsen unter dem Titel „Zur
        Epidemiologie physischer und sexueller Gewalterfah-
        rungen in der Kindheit“ zusammengestellt hat, ergibt
        sich, daß in Deutschland auch in Familien die Anwen-
        dung körperlicher Gewalt weit verbreitet war und ist. So
        gaben 81,5% der im Jahr 1992 von Bussmann befragten
        2 400 Jugendlichen aus Ost und West an, geohrfeigt
        worden zu sein. 43,5% berichteten über sogenannte
        deftige Ohrfeigen und 30,6% über eine Tracht Prügel. In
        einer weiteren Befragung von 3 000 Erwachsenen aus
        dem Jahr 1994 ließ sich feststellen, daß 61,2% in ihrem
        eigenen Erziehungsverhalten konventionelle körperliche
        Strafen einsetzten, d.h. leichte und sog. deftige Ohr-
        feigen und 20,6% ihre Kinder mißhandelten, d. h. neben
        Ohrfeigen und Klapsen auch eine sogenannte Tracht
        Prügel einsetzten.
        In einer 1998 von Pfeiffer, Kriminologisches Institut
        Niedersachsen, in vier deutschen Städten durchgeführten
        Befragung berichteten 55,6% der Jugendlichen, bis zu
        ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben.
        Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ergibt sich,
        daß die Zahl der Opfer einer gefährlichen und schweren
        Körperverletzung, die von Verwandten begangen wor-
        den ist, von 7 461 im Jahr 1994 auf 8 862 im Jahr 1997
        angestiegen ist. In demselben Zeitraum hat die Anzahl
        von Kindern, die von einem Verwandten mißhandelt
        worden waren, von 1 566 auf 1 684 zugenommen.
        Ich weise in diesem Zusammenhang aber auch darauf
        hin, daß in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur die
        Opfer erfaßt werden, die auch der Polizei bekannt ge-
        worden sind. Aus kriminologischen Erkenntnissen wis-
        sen wir, daß von einem erheblich größeren Dunkelfeld
        auszugehen ist.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Fragen 51 und 52):
        Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend der Koali-tionsvereinbarung zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN auf eine Streichung von § 179 des Strafgesetzbuches(StGB: Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen)hinzuwirken, obwohl im Bericht des Rechtsausschusses der13. Wahlperiode (Drucksache 13/9064, S. 13) ausdrücklich fest-gestellt wird, daß § 179 StGB einen zusätzlichen Strafschutzdarstellt, der § 177 StGB im Interesse behinderter Menschensinnvoll ergänzt, weshalb § 179 StGB neben dem neugefaßten§ 177 StGB beibehalten werden solle, um möglicherweise nochverbleibende Strafbarkeitslücken zu schließen?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, entgegen der Aufforde-rung des Rechtsausschusses an die Bundesregierung vom13. November 1997, nach drei Jahren zu berichten, inwieweit§ 179 StGB nach der Neufassung des § 177 StGB noch einenAnwendungsbereich in der gerichtlichen Praxis hat, vor Ablaufdieser Dreijahresfrist eine Streichung von § 179 StGB herbeizu-führen, und wird derzeit eine Umfrage durchgeführt, ob § 179StGB neben den Tatbeständen gegen die sexuelle Nötigung(§ 177 Abs. 1 StGB) noch eine Berechtigung hat?
        Die Koalitionsvereinbarung sieht die Streichung des
        § 179 StGB vor.
        Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat
        sich im Mai vorigen Jahres in seiner Beschlußempfeh-
        lung und seinem Bericht zum 33. Strafrechtsänderungs-
        gesetz dafür ausgesprochen, § 179 StGB zunächst bei-
        zubehalten.
        Die Frage nach einem möglichen Korrekturbedarf zu
        einem späteren Zeitpunkt, welcher auch in der Aufhe-
        bung der Bestimmung bestehen kann, wurde damals of-
        fengehalten. Der Rechtsausschuß forderte die Bundesre-
        gierung auf, nach drei Jahren zu berichten, inwieweit
        § 179 StGB nach der Neufassung des § 177 StGB noch
        einen Anwendungsbereich in der gerichtlichen Praxis
        findet.
        Im Mai diesen Jahres hat das Bundesministerium der
        Justiz die hierfür erforderlichen ersten Maßnahmen ein-
        geleitet. Die Landesjustizverwaltungen wurden im Hin-
        blick auf den vom Rechtsausschuß des Bundestages für
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 797
        (A) (C)
        (B) (D)
        Mai 2000 angeforderten Bericht gebeten, das Bundes-
        ministerium der Justiz über Vorgänge, insbesondere
        strafgerichtliche Entscheidungen, zu unterrichten, die
        das Verhältnis der §§ 177 und 179 StGB betreffen. Zu-
        gleich wurde angekündigt, daß zur weiteren Vorberei-
        tung des Berichts 1999 eine Umfrage unter den Lan-
        desjustizverwaltungen durchgeführt werden wird.
        Insgesamt wird die Frage einer Strafbarkeitslücke in
        diesem Zeitraum ebenso zu prüfen sein wie die Stim-
        migkeit der unterschiedlichen Strafrahmen beider Vor-
        schriften.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Fragen 53 und 54)*):
        Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchun-gen/Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, „heute werden Ladendiebstähle im Wert bis150 DM de facto in keinem Bundesland verfolgt“ (Interview inder Süddeutschen Zeitung vom 30. November 1998, S. 9), undwelche Einstellungskriterien nach § 153 der Strafprozeßordnunggelten für die Staatsanwaltschaften tatsächlich in den einzelnenBundesländern?
        Es ist eine zu enge Betrachtungsweise, die Aussage,
        daß de facto keine Verfolgung stattfindet, nur auf Ein-
        stellungen ohne jegliche Folgen nach § 153 StPO zu be-
        schränken. Nach Auffassung der Bundesregierung
        kommt – nicht zuletzt aus der Sicht des Täters – auch
        häufig eine Einstellung nach § 153a der Strafprozeßord-
        nung gegen eine Geldauflage in einem weiteren Sinne
        einer sanktionslosen Erledigung des Strafverfahrens
        gleich. Die zitierte Äußerung beruht auf Einschätzungen
        der Praxis. Diese ist der Bundesministerin der Justiz in
        zahlreichen Gesprächen mit Staatsanwälten und Rich-
        tern in den letzten Jahren dargelegt worden.
        Im übrigen sind im Bundesministerium der Justiz im
        wesentlichen auf der Grundlage einer Erhebung aus dem
        Jahre 1998 Erlasse und Rundverfügungen der Landesju-
        stizverwaltungen und der Generalstaatsanwaltschaften
        betreffend die Einstellung von Verfahren der Kleinkri-
        minalität und mittleren Kriminalität nach den §§ 153,
        153a der StPO bekannt. Diese sieht in den zum Teil dif-
        ferenzierten, oftmals abstrakten Anknüpfungspunkten
        Anführungsanweisungen für Regelfälle vor.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Wolfgang Zeitlmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 55 und 56):
        Hat die Bundesregierung in Anwendung der bestehendeninternationalen Vereinbarungen zur Bekämpfung des Terroris-mus, die eine Durchführung von Prozessen gegen gefährlicheGewalttäter in Drittländern möglich machen, bei Regierungenanderer Staaten um eine Durchführung des Verfahrens im FallAbdullah Öcalan nachgesucht, und wenn ja, bei welchen?
        *) Die Antwort auf Frage 54 lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor
        und wird in einem späteren Plenarprotokoll abgedruckt.
        Erwartet die Bundesregierung auf Grund der von ihr bisherunternommenen Schritte, daß für den von Bundeskanzler Ger-hard Schröder angekündigten Prozeß gegen Abdullah Öcalanvor einem internationalen Strafgerichtshof so rechtzeitig dieVoraussetzungen geschaffen werden, daß die italienische Justizihn bis dahin festhalten darf, und wenn nicht, wie will die Bun-desregierung dann verhindern, daß einer der meistgesuchten in-ternationalen Terroristen ohne Prozeß wieder in Freiheit gesetztwird?
        Zu Frage 55:
        Die italienische Regierung und die Bundesregierung
        haben bei ihren bilateralen Gesprächen entschieden, ge-
        meinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, damit
        Öcalan vor Gericht gestellt wird. In diesem Sinne ist der
        Fall bei Gelegenheit des EU-Außenministerrates am
        7. Dezember 1998 und am Rande des EU-Justiz-
        ministerrates am 3. Dezember 1998 in Brüssel erörtert
        worden. Das zuständige Gremium des Europarates hat
        die Frage am 8. Dezember 1998 auf die Tagesordnung
        gesetzt und eine Erörterung für den 10. Dezember 1998
        in Aussicht genommen.
        Die Bundesregierung ist stets davon ausgegangen,
        daß die türkischen Aspekte der Öcalan zur Last gelegten
        Taten dominieren. Die türkische Regierung hat am
        2. Dezember 1998 die Unterlagen zu ihrem Ausliefe-
        rungsersuchen bei der italienischen Regierung einge-
        reicht. Der türkischen Regierung ist bekannt, welche
        Voraussetzungen außerdem vorliegen müssen, damit
        dem Ersuchen entsprochen werden kann.
        Zu Frage 56:
        Die von der italienischen Seite angesprochene und
        von der Bundesregierung aufgegriffene „internationale
        Lösung“ findet auch innerhalb der EU Anklang, wie das
        bereits erwähnte Gespräch der EU-Außenminister be-
        stätigt hat.
        Wenn gemäß dem Europäischen Übereinkommen
        über die Übernahme der Strafverfolgung vom 15. März
        1972 verfahren würde, gäbe es unter den in der Frage
        angesprochenen Gesichtspunkten keine unüberwindba-
        ren Hindernisse.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen
        des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
        14/143, Fragen 57 und 58):
        Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse wurden – vor dem Hintergrund der Ankündigungder Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministe-rium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, in der Fragestundeam 2. Dezember 1998, das sog. Dienstmädchenprivileg abzu-schaffen – in privaten Haushalten seit Einführung der steuer-lichen Abzugsfähigkeit dieser Arbeitsverhältnisse geschaf-fen?
        Geht der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beider Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Ar-beitsverhältnisse davon aus, daß sich der Beschäftigungsstandbei Hauswirtschafterinnen verringern wird?
        798 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 57:
        Aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG,
        das sog. „Dienstmädchenprivileg“ sind nach den Ergeb-
        nissen der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für
        Arbeit in den drei Veranlagungszeiträumen nach Einfüh-
        rung (1990–1992) lediglich 7 327 zusätzliche sozial-
        versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für
        hauswirtschaftlich tätige Arbeitnehmerinnen und Ar-
        beitnehmer geschaffen worden. Allerdings ist es frag-
        lich, ob diese insgesamt auf das sog. Dienstmädchenpri-
        vileg zurückgeführt werden können, da den Daten nicht
        zu entnehmen ist, inwieweit der Abschluß dieser Be-
        schäftigungsverhältnisse von dieser Regelung beeinflußt
        worden ist.
        Zu Frage 58:
        Ob eine Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 Einkom-
        mensteuergesetz zu einer Verringerung der sozialversi-
        cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse führen
        würde, kann nicht beurteilt werden. Es sind keine Er-
        kenntnisse darüber vorhanden, inwieweit der Abschluß
        dieser Beschäftigungsverhältnisse von der erwähnten
        steuerlichen Abziehbarkeit beeinflußt worden ist.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Fragen 59 und 60):
        Hält die Bundesregierung an der Verringerung der deutschenBeitragszahlungen zur Europäischen Union durch Zurückfüh-rung der Strukturfonds fest?
        In welcher Höhe sind nach 1995 und nach 1996 auch ausdem Haushaltsjahr 1997 der Europäischen Union nicht ausgege-bene Strukturfondsmittel an Deutschland und andere EU-Staatenzurückgeflossen?
        Zu Frage 59:
        Die Bundesregierung setzt sich für eine faire Lasten-
        verteilung innerhalb der Europäischen Union ein. Zu-
        nächst muß es darum gehen, den deutschen Nettosaldo
        nicht weiter ansteigen zu lassen. Daher tritt die Bundes-
        regierung dafür ein, die Ausgaben für die EU-15 in dem
        nächsten Planungszeitraum grundsätzlich real konstant
        zu halten. Dies gilt auch für die Strukturausgaben.
        Zur Verbesserung unserer relativen Nettozahlerposi-
        tion – gegenüber anderen Mitgliedstaaten – können u.a.
        die Maßnahmen beitragen, die die EU-Kommission in
        ihrem Eigenmittelrecht dargestellt hat:
        – Ersatz der MWSt-Abführungen durch BSP-
        Eigenmittel;
        – Kofinanzierung der Agrarpolitik;
        – Ersatz des GB-Rabatts durch ein allgemein gültiges
        Rabattsystem für alle übermäßig belasteten Netto-
        zahler.
        Die Bundesregierung steht diesen Vorschlägen posi-
        tiv gegenüber.
        Zu Frage 60:
        Die im EU-Haushalt 1997 nicht ausgegebenen
        Strukturfondsmittel belaufen sich auf 181 Millionen
        ECU. Diese Mittel fließen nicht unmittelbar an die Mit-
        gliedstaaten zurück. Diese Mittel sind in den Überschuß
        des Haushalts 1997 eingegangen. Der Überschuß ist in
        den Nachtragshaushalt 1998 eingestellt worden, der
        noch nicht verabschiedet ist. Die nicht ausgegebenen
        Strukturfondsmittel werden für Deutschland zu einer
        Minderung der Abführungen um rd. 95 Millionen DM
        führen.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/143, Fragen 61 und 62):
        Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Finanzierungdes angekündigten neuen europäischen Beschäftigungspaktes?
        Hält die Bundesregierung an der Haltung fest, ein eigenstän-diges Förderziel für die „Entwicklung der ländlichen Räume“weiterzuführen?
        Zu Frage 61:
        Der Europäische Beschäftigungspakt ist ein Gesamt-
        konzept zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit mit den
        Elementen makroökonomischer Koordinierung, gezielte
        Beschäftigungspolitik und Strukturreformen. Die Frage
        nach finanziellen Auswirkungen läßt sich hingegen nur
        in bezug auf konkrete Einzelmaßnahmen beantworten,
        wie sie der nationale beschäftigungspolitische Aktions-
        plan enthalten wird, der Mitte Juni 1999 vorgelegt wer-
        den wird.
        Zu Frage 62:
        Nein. Die Bundesregierung tritt im Rahmen der Re-
        form der Europäischen Strukturpolitik dafür ein, die
        ländlichen Gebiete mit Strukturproblemen in der künfti-
        gen Ziel 2-Förderung (betrifft in Deutschland die alten
        Bundesländer) angemessen zu berücksichtigen. Diese
        Haltung wird bei den laufenden Verhandlungen von al-
        len anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Fragen 63 und 64):
        Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhin-dern, daß nach einer EU-Osterweiterung durch den massivenEinsatz von Fördermitteln, z.B. in Tschechien, ein neues För-dergefälle zu Lasten der deutschen Grenzregionen entsteht?
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus denvom Europäischen Rechnungshof zum wiederholten Male ge-rügten erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungsle-gung der Europäischen Union und der mißbräuchlichen Ver-wendung von Steuermitteln, die immerhin zu einem großen Teilaus Deutschland stammen?
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 799
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 63:
        Die Bundesregierung wird im Zuge der Osterweite-
        rung der EU die Anliegen und Interessen der deutschen
        Grenzregionen weiterhin vertreten. Nach den Vorschlä-
        gen der Kommission werden die ostdeutschen Länder im
        Zeitraum 2000–2006 in der höchstdotierten Ziel 1-
        Förderung verbleiben. Darüber hinaus wird die grenz-
        überschreitende Zusammenarbeit auch zukünftig – zu-
        mindest im bisherigen Umfang – durch EU-Programme
        gefördert – Gemeinschaftsinitiative „INTERREG“ und
        „PHARE“-Mittel auf MOE-Seite. Außerdem ist auf die
        Fördermöglichkeit im Rahmen der nationalen Regional-
        förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
        rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu verweisen.
        Zu Frage 64:
        Deutschland wird unter seinem Vorsitz den Subventi-
        onsmißbrauch beim EU-Haushalt konsequent bekämp-
        fen. Als größter Beitragszahler haben wir ein großes In-
        teresse an Haushaltsdisziplin und zweckentsprechendem
        Einsatz der EU-Haushaltsmittel.
        Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Eu-
        ropäischen Union hat nach seinen Schlußfolgerungen
        vom 23. November 1998 klargestellt, daß Betrügereien
        und Unregelmäßigkeiten innerhalb wie außerhalb der
        europäischen Organe in keiner Weise geduldet werden
        dürfen. Diese Haltung wird von der Bundesregierung
        uneingeschränkt unterstützt.
        Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember
        1998 ihren angekündigten Bericht zur Bekämpfung von
        Unregelmäßigkeiten vorgelegt und vorgeschlagen, ein
        neues Europäisches Betrugsbekämpfungsamt zu schaf-
        fen. Zu diesem Vorschlag wird die Bundesregierung
        nach eingehender Prüfung Stellung nehmen.
        Auch zu den Feststellungen des Europäischen Rech-
        nungshofes in seinem Jahresbericht für das Haushalts-
        jahr 1997 wird die Bundesregierung eingehend Stellung
        nehmen. Dieses Thema wird der Wirtschafts- und
        Finanzministerrat der Europäischen Union auf seiner
        Tagung im März 1999 behandeln.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/143, Frage 65):
        Ergeben sich aus der Übertragung des Geschäftsbereiches„Europapolitik“ aus dem Bundesministerium für Wirtschaft undTechnologie in das Bundesministerium der Finanzen (Ziffer V.a.des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Novem-ber 1998) Übertragungen von Bereichen nach Berlin, die ur-sprünglich in Bonn verbleiben sollten, und wie viele Arbeits-plätze sind von der Entscheidung der Übertragung dieses Ge-schäftsbereiches insgesamt betroffen?
        Insgesamt betrifft die Übertragung des Geschäftsberei-
        ches „Europapolitik“ 66 Arbeitsplätze des Fachpersonals.
        Durch die Übertragung der Aufgabe „Europapolitik“
        auf das Bundesministerium der Finanzen sind nur die
        Bonn-Arbeitsplätze des für die Vertretung der Bundes-
        republik Deutschland vor den Europäischen Gerichten
        zuständigen Referates (EA2) des Bundesministeriums
        für Wirtschaft und Technologie betroffen. Der Bonn-
        Status des Referats bleibt auch im BMF erhalten. Glei-
        ches gilt für die Bonn-Einstufung der dort Beschäftigten
        aufgrund der Sozialabfrage des BMWi.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/143, Fragen 66 und 67):
        Ist die Veränderung der Pensionsrückstellungen mit denhandelsbilanzrechtlichen Grundsätzen zu vereinbaren?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Verlänge-rung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungs-fristen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit?
        Zu Frage 66:
        Bei Steuerpflichtigen, die eine Bilanz erstellen, ist der
        steuerpflichtige Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG grund-
        sätzlich nach handelsrechtlichen Grundsätzen ord-
        nungsmäßiger Buchführung zu ermitteln, wenn es hier-
        von keine Ausnahmeregelung gibt. Für die steuerliche
        Bewertung von Wirtschaftsgütern, d. h. auch für Rück-
        stellungen, sieht § 5 Abs. 6 EStG die generelle Möglich-
        keit von steuerrechtlichen Sonderregelungen vor.
        Für Pensionsrückstellungen sieht § 6a Abs. 3 und 4
        EStG schon immer spezielle Bewertungsregelungen für
        die Steuerbilanz vor. Eine Änderung dieser Regelungen,
        wie sie im Steueränderungsgesetz 1998 nunmehr vorge-
        sehen ist, führt damit nicht zu einer unzulässigen Ab-
        koppelung von der Handelsbilanz.
        Zu Frage 67:
        Durch die beabsichtigte Neuregelung der Verlänge-
        rung der Aufbewahrungsfristen für bestimmte Unterla-
        gen auf zehn Jahre, der alle Buchführungspflichtigen
        unterworfen sind, wird der Grundsatz der Verhältnismä-
        ßigkeit nicht berührt. Sie entspricht vielmehr dem Gebot
        der nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
        geforderten rechtlichen und tatsächlichen Besteuerungs-
        gleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 [268 ff., 274]).
        Das Bundesverfassungsgericht fordert ausdrücklich,
        bei der Besteuerung müsse das Deklarationsprinzip (Er-
        klärung der Einkünfte) durch das Verifikationsprinzip
        ergänzt werden. Dieses besagt, daß der Gesetzgeber die
        Steuerehrlichkeit durch hinreichende, die steuerliche
        Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglich-
        keiten abstützen muß (BVerfGE a. a. O., 239 [273 un-
        ten]). Im übrigen wären – so das Bundesverfassungsge-
        richt wörtlich – „die rechtsstaatlichen Grundlagen des
        Kapitalmarktes und der Gesamtwirtschaft selbst desta-
        bilisiert, wenn eine beharrliche Steuerverweigerung in
        der Regel hingenommen und nur in Sonderfällen mit
        steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen unterbun-
        den würde“ (BVerfGE a. a. O., S. 274).
        Auf dieser Grundlage ist die beabsichtigte Neurege-
        lung verfassungsgemäß.
        800 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 68):
        Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus denErgebnissen der Internationalen Konferenz in Ottawa über dieBesteuerung von Leistungen, die über das Internet erbracht wur-den, und wann wird der Deutsche Bundestag über die Einzel-heiten unterrichtet?
        Die für den Steuerbereich relevanten Taxation Fra-
        mework Conditions, die von den Ministern in Ottawa
        gebilligt wurden, waren im Zuge der Vorbereitungen der
        Konferenz mit dem Bundesministerium der Finanzen
        abgestimmt worden. Das Taxation Framework wurden
        aktiv mitgestaltet. Die dort enthaltenen allgemeinen Be-
        steuerungsgrundsätze für den electronic commerce so-
        wie der für die zukünftigen Arbeiten verabschiedete
        Aktionsplan werden in vollem Umfang mitgetragen.
        Für die Bundesregierung steht im Vordergrund:
        – Die Fortsetzung – soweit personell möglich – auch
        die Intensivierung der Mitarbeit in den vom OECD-
        Steuerausschuß eingesetzten Arbeitsgremien mit dem
        Ziel, die Ergebnisse der Ministerkonferenz in Ottawa
        zu konkretisieren und auf dieser Basis auf internatio-
        naler und mittelfristig auch auf nationaler Ebene um-
        zusetzen. Die besonders problematischen „steuer-
        technischen“ Fragen sollten dabei vorrangig unter-
        sucht werden.
        – Die weitere Beteiligung an der ergänzend stattfinden-
        den Erörterung auf EU-Ebene insbesondere auf dem
        Gebiet der Umsatzbesteuerung.
        – Die Vertiefung der Materie in einer bereits beste-
        henden BMF-internen Projektgruppe sowie einem
        – ebenfalls schon eingerichteten – regelmäßigen Ge-
        sprächskreis mit der Wirtschaft, Erörterung in Fach-
        gremien mit der Steuerverwaltung der Länder.
        Nach Informationen der Bundesregierung beabsich-
        tigt der Finanzausschuß, sich im März 1999 mit dem
        Thema electronic commerce zu befassen. Die Bundesre-
        gierung wird zur Vorbereitung einen aktuellen Sach-
        standsbericht zur Verfügung stellen, in dem auch auf die
        Ergebnisse der Ministerkonferenz eingegangen wird.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
        Abgeordneten Heidemarie Wright (SPD) (Drucksache
        14/143, Fragen 69 und 70):
        Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Betriebsver-tretungen der Zivilbeschäftigten bei der US-Army nach wie vordurch Verweigerung der Regierung des Entsendestaates dieRealisierung der vollen Mitbestimmungsrechte (bei Einstellun-gen, Eingruppierungen, Sozialplänen . . .) aussteht, und welcheUnterstützungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der vollen Mit-bestimmungsrechte für die Betriebsvertretungen nach dem durchNATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen modifizierten Bun-despersonalvertretungsgesetz sieht die Regierung?
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Präsenzder Streitkräfte der US-Army in der Bundesrepublik Deutsch-land durch ortsansässige Zivilbeschäftigte verstärkt und begleitetwerden muß, und wie unterstützt die Bundesregierung ein Be-schäftigungsmoratorium, um Stellenabbau von ortsansässigenZivilbeschäftigten, z. B. wegen Umwandlung, wegen Beschäfti-gung von amerikanischen Staatsbürgern bei der US-Army, ins-besondere Touristen (Tourist hire), und wegen Kontraktvergabezu verhindern?
        Zu Frage 69:
        Bei den Verhandlungen zu dem Abkommen vom 18.
        März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum
        NATO-Truppenstatut konnte die Bundesregierung weit-
        gehende Verbesserungen der Mitbestimmungsrechte für
        die deutschen Zivilbeschäftigten bei den in Deutschland
        stationierten Streitkräften im Sinne des Bundespersonal-
        vertretungsgesetzes erreichen. Die Anzahl der zugunsten
        der deutschen Zivilbeschäftigten anzuwendenden Mitbe-
        stimmungstatbestände konnte von bisher 5 auf nunmehr
        27 wesentlich erhöht werden.
        Für die noch fehlenden 5 Mitbestimmungstatbestände
        konnte die Bundesregierung erwirken, daß zunächst un-
        mittelbar nach dem Ablauf des Jahres 1994 weitere
        Überprüfungen erfolgen sollten. Dementsprechend hat
        die Bundesregierung bereits im Jahre 1995 Verhandlun-
        gen mit den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Groß-
        britanniens, Kanadas, der Niederlande und der USA mit
        dem Ziel der Verwirklichung der noch ausstehenden
        Mitbestimmungstatbestände aufgenommen. In den dar-
        auffolgenden Verhandlungen hat sich die Bundesregie-
        rung beharrlich dafür eingesetzt, diesen Mitbestim-
        mungstatbeständen volle Geltung zu verschaffen. Aller-
        dings waren die Entsendestaaten hierzu nicht bereit. Ins-
        besondere die USA haben erhebliche Kostenbedenken
        geltend gemacht.
        Im Einvernehmen mit den auf deutscher Seite betei-
        ligten Stellen soll nun auf der Grundlage der sich mit
        dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens vom 18.
        März 1993 entwickelten neuen Rechtspraxis versucht
        werden, die noch fehlenden 5 Mitbestimmungstatbe-
        stände zu verwirklichen.
        Im übrigen wurde im Jahr 1997 unter Mitwirkung der
        Bundesregierung der Tarifvertrag über Rationalisie-
        rungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz
        (SchutzTV) abgeschlossen, der Unterbringungs- und
        Abfindungsansprüche bei Entlassungen aus nichtmilitä-
        rischen Gründen festlegt. Dadurch stellt sich das Pro-
        blem der noch fehlenden Mitbestimmung bei Sozialplä-
        nen als nicht mehr so vordringlich dar.
        Zu Frage 70:
        Die Zahl der örtlichen Zivilbeschäftigten bei den US-
        Stationierungsstreitkräften ist seit 1990 – im wesent-
        lichen bedingt durch die massive Truppenreduzierung
        aufgrund der tiefgreifenden Änderungen in der Sicher-
        heitsarchitektur Europas – erheblich zurückgegangen.
        Die Bundesregierung sieht die Auswirkungen für die
        betroffenen Arbeitnehmer und weist bei ihren vielfälti-
        gen Kontakten zur US-Seite auf die Bedeutung der Be-
        schäftigung von örtlichen Zivilbeschäftigten für die Ak-
        zeptanz der Truppenstationierung hin. In diesem Zu-
        sammenhang hat die Regierung der USA – wie auch die
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 801
        (A) (C)
        (B) (D)
        Regierungen der übrigen Entsendestaaten – der Bundes-
        regierung am Tag der Unterzeichnung des Abkommens
        vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkom-
        mens zum NATO-Truppenstatut schriftlich mitgeteilt,
        daß ihre in Deutschland stationierten Streitkräfte auch
        weiterhin beabsichtigen, zivile Ortskräfte zu beschäfti-
        gen. Die Bundesregierung erwartet, daß sich die in
        Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte an
        diese Zusage halten.
        Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppen-
        statut bestimmen die Stationierungsstreitkräfte Art und
        Zahl der von ihnen benötigten Arbeitsplätze selbst. Es
        liegt daher in der Organisationshoheit der US-Streit-
        kräfte, ihre Aufgaben durch örtliche Zivilbeschäftigte,
        durch eigene Staatsangehörige oder aber im Wege der
        Vergabe an Privatfirmen – im übrigen eine generelle
        Tendenz in der US-Administration, in vielen anderen
        Staaten und nicht zuletzt auch in der Bundesrepublik
        Deutschland – durchzuführen.
        Zur Frage des „Tourist hire“ und zu anderen in die-
        sem Zusammenhang strittigen Fragen finden zur Zeit
        Gespräche zwischen der Bundesregierung und der US-
        Seite statt; die Bundesregierung hält bei dieser Aus-
        gangslage zusätzliche Verhandlungen über ein Beschäf-
        tigungsmoratorium derzeit nicht für opportun.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Drucksache
        14/143, Fragen 71 und 72):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der vor-gesehenen Übertragung der Vermögenszuordnungsaufgabe vonder Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben(BvS) auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine hoheitlicheAufgabe des Bundes auf ein privatwirtschaftlich organisiertesUnternehmen mit den sich daraus ergebenden Konsequenzenübertragen wird?
        Welche Auswirkungen auf Gehalt, Abfindungen und Kündi-gungsschutz hat die vorgesehene Einbringung der bisherigenMitarbeiter im Vermögenszuordnungsbereich der BvS in eineGmbH?
        Zu Frage 71:
        Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
        Zwar wird die Organisationseinheit Vermögenszu-
        ordnung/Kommunalisierung der BvS auf eine GmbH
        übertragen. Die hoheitliche Aufgabe – Erlaß der Zuord-
        nungsbescheide – verbleibt jedoch bei der Zuordnungs-
        behörde.
        Die Bescheide werden von namentlich von der Zu-
        ordnungsbehörde besonders ermächtigten Mitarbeitern
        der GmbH namens und im Auftrag der Zuordnungsbe-
        hörde erlassen. Dieses Verfahren ist im Vermögenszu-
        ordnungsgesetz vorgesehen und wird schon seit langem
        vom BvS-Präsidenten praktiziert.
        Die GmbH wird lediglich als Verwaltungshelfer und
        somit nicht hoheitlich tätig. Sie stellt ihre Personal- und
        Sachmittel zur Verfügung, bereitet Entscheidungs-
        grundlagen auf und erarbeitet Entscheidungsvorschläge.
        Dieses Modell wurde ausschließlich aus Effizienz-
        und zugleich aus personalwirtschaftlichen Gründen ge-
        wählt: Die Überleitung der Aufgabe auf eine OFD bietet
        sich an, weil im OFD-Bereich bereits gleichartige Auf-
        gaben angesiedelt sind. Für die Abarbeitung der Anträge
        im Zuständigkeitsbereich der BvS wird deren Personal
        mit dem notwendigen Know-how weiterhin benötigt.
        Dessen Übernahme durch die OFD kommt allerdings
        nicht in Betracht, denn dies würde letztlich dazu führen,
        daß für eine befristete Aufgabe Dauer-Arbeitsplätze be-
        gründet würden. Dies wäre wirtschaftlich nicht zu ver-
        antworten.
        Zu Frage 72:
        Der Besitzstand der BvS-Mitarbeiter, die in die
        GmbH überwechseln, bleibt erhalten.
        Es liegt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor.
        Dabei gehen die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter mit
        sämtlichen Rechten und Pflichten aus den Verträgen
        einschließlich kollektivrechtlicher Ansprüche auf den
        neuen Arbeitgeber über. Dieser kann erst nach Ablauf
        eines Jahres Änderungskündigungen aussprechen. Eine
        Benachteiligung gegenüber den bei der BvS verbleiben-
        den Mitarbeitern entsteht nicht.
        802 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998
        (A) (C)
        (B) (D)
        Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
        53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
        20