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    Plenarprotokoll 14/13 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 13. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Be- richt zum Zusammentreffen des Kabinett- ausschusses „Neue Länder“ mit der Säch- sischen Staatsregierung am 16. Dezember 1998) Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 743 B Günter Nooke CDU/CSU ................................ 744 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 744 A Werner Labsch SPD......................................... 744 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 744 D Jürgen Türk F.D.P............................................ 745 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 745 B Christine Ostrowski PDS ................................. 746 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 746 C Katherina Reiche CDU/CSU ........................... 746 D Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 746 D Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 747 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 747 B Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU........................................................ 747 D Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 748 A Heidemarie Lüth PDS...................................... 748 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 748 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 748 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 748 C Günter Baumann CDU/CSU............................ 748 D Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 748 D Ulrich Klinkert CDU/CSU............................... 749 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 749 A Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 749 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 749 C Margarete Späte CDU/CSU............................. 749 D Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 749 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/143 vom 4. Dezember 1998) .......................................................... 750 A Neuregelung der Kindergeldzahlungen für Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland MdlAnfr 1 Thomas Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ .. 750 B ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU.............. 750 C Wegfall des Kindergeldes für Soldaten auf Zeit für 4 Jahre (SaZ 4) MdlAnfr 2 Benno Zierer CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ .. 750 D ZusFr Benno Zierer CDU/CSU ....................... 751 B Baubeginn des Arp-Museums in Remagen- Rolandseck MdlAnfr 4 Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU Antw Beauftr. d. BReg. Dr. Michael Nau- mann BK.......................................................... 751 D Neuorganisation der Medienaufsicht MdlAnfr 5 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw Beauftr. d. BReg. Dr. Michael Naumann BK ................................................................... 752 A ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P... 752 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 Anhängige Verfahren beim Europäischen Gerichtshof zu Sozialleistungstransfers aus Deutschland in die EU-Partnerstaaten MdlAnfr 6, 7 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA ................... 753 A ZusFr Georg Girisch CDU/CSU...................... 753 B Export von Sozialleistungen aus Deutschland in EU-Partnerstaaten auf Grund von Ent- scheidungen des Europäischen Gerichtshofs MdlAnfr 8, 9 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA ................... 753 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ................... 754 B ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU ...................... 754 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 754 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD.............. 755 A Neue Entscheidungen zur Struktur der Bun- deswehr im Herbst 2000 MdlAnfr 13 Paul Breuer CDU/CSU Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg......... 755 C ZusFr Paul Breuer CDU/CSU.......................... 755 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ......................... 756 B ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU........................ 756 C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU .................... 756 D ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU............... 757 B Schließung von Standorten im Rahmen der Verkleinerung der Bundeswehr; Durchfüh- rung der Reform 1999 oder 2002 MdlAnfr 14, 15 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg 757 C, 758 D ZusFr Werner Siemann CDU/CSU.................. 757 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ......................... 758 A ZusFr Paul Breuer CDU/CSU.......................... 758 C Private Vorfinanzierung der Abschnitte der BAB 98 (Hochrhein-Autobahn) MdlAnfr 16 Thomas Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 759 B ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU.............. 759 B Überprüfung von Alternativen zum bereits begonnenen Bau der A 17 zwischen Dresden und Tschechien und zu den Verkehrsplanun- gen bezüglich der Sachsen-Magistrale MdlAnfr 17, 18 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW... 759 D, 761 A ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU.......... 760 A, 761 B ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 760 C ZusFr Eduard Lintner CDU/CSU .................... 760 D Streichung von Projekten des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan MdlAnfr 19 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 761 C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CDU 761 D ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 762 D ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU.............. 763 A ZusFr Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU .......... 763 B ZusFr Peter Dreßen SPD ................................. 763 C Einrichtung der Eisenbahnstrecke Nürnberg– München–Salzburg–Wien bzw. Nürnberg– Regensburg–Passau–Wien als ICE-Haupt- strecke MdlAnfr 20 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 763 D ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU.................... 764 A Belassung von 51% des Eisenbahnvermö- gens, insbesondere der Immobilien, beim Bund; Verkaufskriterien MdlAnfr 21 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 764 C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU.................... 764 D ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 765 B Zukunft des VDE-Projekts Nr. 8 – ICE-Neu- baustrecke Nürnberg–Erfurt–Leipzig–Berlin MdlAnfr 22, 23 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW... 765 D, 766 D ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU..... 766 A, 767 A ZusFr Vera Lengsfeld CDU/CSU.............. 766 B, 767 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 767 C Auswirkungen der gesicherten Finanzierung der Alpenquerung durch die Schweiz auf den Ausbau der Bahnstrecken in Baden- Württemberg; Umschlaganlagen von der Straße auf die Schiene für den Straßengüter- verkehr aus den Niederlanden und Nord- deutschland MdlAnfr 24, 25 Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW.. 768 A, 769 C ZusFr Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU .......... 768 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 III ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU 768 D, 769 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 769 A, 770 A Bereitstellung von Bundesmitteln für das Wasserstraßenprojekt Hannover–Magdeburg– Berlin (VDE Nr. 17) MdlAnfr 26, 27 Siegfried Helias CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW... 770 C ZusFr Siegfried Helias CDU/CSU................... 770 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Pflicht zur Vor- lage eines Bundeshaushalts 1999 in den verfassungsrechtlichen Fristen ange- sichts der widersprüchlichen Aussagen zur Finanz- und Haushaltspolitik in der Bundesregierung ...................................... 771 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 772 A Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 773 B Dr. Günther Rexrodt F.D.P. ............................. 774 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 776 A Dr. Christa Luft PDS ....................................... 777 A Dietrich Austermann CDU/CSU...................... 778 A Hans Georg Wagner SPD ................................ 779 C Elke Wülfing CDU/CSU.................................. 780 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 781 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU........................ 782 B Dr. Konstanze Wegner SPD ............................ 783 B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU ................... 784 B Uta Titze-Stecher SPD..................................... 785 B Nächste Sitzung ............................................... 786 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 787 A Anlage 2 Endgültiges Ergebnis zur namentlichen Ab- stimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 zu dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Drucksachen 14/23, 14/125, 14/136)............................................................. 787 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002............................................... 790 A Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den Entschließungs- antrag der Fraktion der F.D.P. auf Drucksache 14/140.............................................................. 790 B Anlage 5 Zuwanderung von Arbeitskräften bei Ver- wirklichung der Freizügigkeit durch die EU- Osterweiterung MdlAnfr 10 – Drs 14/143 – Aribert Wolf CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 790 C Anlage 6 Bekämpfung des unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe MdlAnfr 11 – Drs 14/143 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 791 A Anlage 7 Auswirkungen der geplanten Änderungen bei den sogenannten 620-DM-Jobs auf die Ar- beitslosenquote und die Zahl der sozialversi- cherungspflichtigen Beschäftigten MdlAnfr 12 – Drs 14/143 – Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 791 D Anlage 8 Entscheidung über die Einzelheiten (z. B. Staustufen) des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen erst im Jahre 2000 MdlAnfr 28, 29 – Drs 14/143 – Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 791 D Anlage 9 Donauausbau zwischen Straubing und Vils- hofen; Kosten der einzelnen Ausbauvarianten MdlAnfr 30, 31 – Drs 14/143 – Bartholomäus Kalb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 792 B Anlage 10 Beschluß über eine Wohngelderhöhung für 1999; Wohngeldanpassung MdlAnfr 32, 33 – Drs 14/143 – Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW ......................................................... 792 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 Anlage 11 Schwächung der Forschungsförderung des Standorts Bonn durch die Eingliederung des Bereichs Technologie in das Berlin-Ressort des BMWiT; betroffene Arbeitsplätze; Verla- gerung der Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Außenstelle der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nach Bonn Mdl 34, 35 – Drs 14/143 – Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU SchrAntw PstSekr Achim Großmann BMVBW.......................................................... 792 D Anlage 12 Untertarifliche Entlohnung bei Subunterneh- men auf Baustellen des Bundes in Berlin; An- stieg der Mietnebenkosten laut Mietenbericht 1997 MdlAnfr 36, 37 – Drs 14/143 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PstSekr Achim Großmann BMVBW.......................................................... 793 B Anlage 13 Gefährdungspotentiale für Mitglieder der OSZE-Beobachtermission im Kosovo MdlAnfr 38, 39 – Drs 14/143 – Wolfgang Gehrcke-Reymann PDS SchrAntw StMin Günter Verheugen AA......... 793 D Anlage 14 Zeitpunkt für die Verwirklichung der Freizü- gigkeit für die Beitrittskandidaten der EU aus Osteuropa MdlAnfr 40 – Drs 14/143 – Aribert Wolf CDU/CSU SchrAntw StMin Günter Verheugen AA......... 794 A Anlage 15 Rückgabe widerrechtlich enteigneten Eigen- tums durch alle mittel- und osteuropäischen Staaten MdlAnfr 41 – Drs 14/143 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StMin Günter Verheugen AA......... 794 B Anlage 16 Umsetzungspause bei der Reform des Bundes- grenzschutzes; Zukunft des Standorts Goslar MdlAnfr 42, 43 – Drs 14/143 – Ina Lenke F.D.P. SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi .. 794 C Anlage 17 Wahrnehmung von Aufgaben der Luftsicher- heit durch den Bundesgrenzschutz, insbeson- dere an den nordrhein-westfälischen Groß- flughäfen Köln und Düsseldorf MdlAnfr 44, 45 – Drs 14/143 – Dr. Werner Hoyer F.D.P. SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi .. 794 D Anlage 18 Auffassung der Katholischen Bischofskon- ferenz zur Rechtmäßigkeit einer Aufnahme von Flüchtlingen in den Kirchengemeinden auch bei Vorliegen einer Ausweisungsverfü- gung MdlAnfr 46 – Drs 14/143 – Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi .. 795 A Anlage 19 Schließung der Außenstelle Leipzig des Bun- desamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) zum Jahre 2005 MdlAnfr 47, 48 – Drs 14/143 – Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi .. 795 C Anlage 20 Erweiterung des § 266 Strafgesetzbuch zur Verhinderung der Verschwendung von Steu- ergeldern durch hoheitlich handelnde Perso- nen MdlAnfr 49 – Drs 14/143 – Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 795 D Anlage 21 Gewalt in deutschen Familien MdlAnfr 50 – Drs 14/143 – Ronald Pofalla CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 796 A Anlage 22 Beibehaltung von § 179 StGB (Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen) neben dem neugefaßten § 177 StGB (Sexuelle Nötigung) MdlAnfr 51, 52 – Drs 14/143 – Eckart von Klaeden CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 796 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 V Anlage 23 Kriterien für die Einstellung der Strafverfol- gung von Ladendiebstählen bis 150 DM gem. § 153 StPO MdlAnfr 53, 54 – Drs 14/143 – Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ ....... 797 A Anlage 24 Einleitung eines Strafverfahrens gegen Ab- dullah Öcalan MdlAnfr 55, 56 – Drs 14/143 – Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ ....... 797 B Anlage 25 Anzahl der seit Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit geschaffenen Arbeitsver- hältnisse für Hauswirtschafterinnen; Auswir- kungen einer Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit MdlAnfr 57, 58 – Drs 14/143 – Dirk Niebel F.D.P. SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF................ 797 D Anlage 26 Verringerung der deutschen Beitragszahlun- gen zur Europäischen Union durch Zurück- führung nicht ausgegebener Strukturfonds- mittel an Deutschland; Rückfluß von Mitteln seit 1995 MdlAnfr 59, 60 – Drs 14/143 – Johannes Singhammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF................ 798 A Anlage 27 Finanzierung des angekündigten neuen euro- päischen Beschäftigungspaktes; Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume MdlAnfr 61, 62 – Drs 14/143 – Dr. Gerd Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF................ 798 C Anlage 28 Einsatz von Fördermitteln nach einer EU- Osterweiterung, z. B. in Tschechien, zu La- sten der deutschen Grenzregionen; Unregel- mäßigkeiten bei der Rechnungslegung der EU und der mißbräuchlichen Verwendung von Steuermitteln MdlAnfr 63, 64 – Drs 14/143 – Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF ............... 798 D Anlage 29 Von der Übertragung des Geschäftsbereichs „Europapolitik“ auf das Bundesministerium der Finanzen und damit zusätzlich von der Verlagerung von Bonn nach Berlin betroffene Arbeitsplätze MdlAnfr 65 – Drs 14/143 – Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF ............... 799 B Anlage 30 Vereinbarkeit der Veränderung bei den Pen- sionsrückstellungen mit den handelsbilanz- rechtlichen Grundsätzen; Verhältnismäßigkeit der geplanten Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen MdlAnfr 66, 67 – Drs 14/143 – Hans Michelbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF ............... 799 C Anlage 31 Besteuerung von über das Internet erbrachten Leistungen MdlAnfr 68 – Drs 14/143 – Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF ............... 800 A Anlage 32 Durchsetzung der vollen Mitbestimmungs- rechte bei Betriebsvertretungen der Zivilbe- schäftigten der US-Army; Verhinderung eines weiteren Stellenabbaus MdlAnfr 69, 70 – Drs 14/143 – Heidemarie Wright SPD SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF ............... 800 B Anlage 33 Übertragung der Vermögenszuordnungsauf- gabe von der BvS auf eine GmbH; Auswir- kungen auf die Beschäftigten MdlAnfr 71, 72 – Drs 14/143 – Dr. Uwe-Jens Rössel PDS SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF ............... 801 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 743 (A) (C) (B) (D) 13. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Uta Titze-Stecher Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 787 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Balt, Monika PDS 9.12.98 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 9.12.98 Formanski, Norbert SPD 9.12.98 Hartnagel, Anke SPD 9.12.98 Heubaum, Monika SPD 9.12.98 Hollerith, Josef CDU/CSU 9.12.98 Kasparick, Ulrich SPD 9.12.98 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 9.12.98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 9.12.98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.12.98 Papenroth, Albrecht SPD 9.12.98 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Pfaff, Martin SPD 9.12.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 9.12.98 Poß, Joachim SPD 9.12.98 Dr. Richter, Edelbert SPD 9.12.98 Schemken, Heinz CDU/CSU 9.12.98 Schindler, Norbert CDU/CSU 9.12.98 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.12.98 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 9.12.98 von Schmude, Michael CDU/CSU 9.12.98 Schönfeld, Karsten SPD 9.12.98 Anlage 2 Endgültiges Ergebnis zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 zu dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungs- gesetzes 1999/2000/2002 (Drucksachen 14/23, 14/125, 14/136)*) Abgegebene Stimmen: 575, davon ja: 24 nein: 548 enthalten: 3 Ja PDS Monika Balt Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Roland Claus Heidemarie Ehlert Dr. Heinrich Fink Fred Gebhardt Wolfgang Gehrcke-Reymann Dr. Klaus Grehn Dr. Gregor Gysi Dr. Barbara Höll Carsten Hübner Gerhard Jüttemann Dr. Evelyn Kenzler Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Kutzmutz Heidi Lippmann-Kasten Ursula Lötzer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Gustav-Adolf Schur Dr. Ilja Seifert Nein SPD Brigitte Adler Gerd Andres Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel (Starnberg) Ingrid Becker-Inglau Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding (Heidelberg) Kurt Bodewig Klaus Brandner Anni Brandt-Elsweier Willi Brase Dr. Eberhard Brecht Rainer Brinkmann (Detmold) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Hans-Günter Bruckmann Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Dr. Peter Danckert Christel Deichmann Karl Diller Peter Dreßen Rudolf Dreßler Detlef Dzembritzki Dieter Dzewas Sebastian Edathy Ludwig Eich Marga Elser Peter Enders Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Norbert Formanski Hans Forster Dagmar Freitag Peter Friedrich (Altenburg) Lilo Friedrich (Mettmann) Harald Friese Anke Fuchs (Köln) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac ————–— *) Vergleiche Plenarprotokoll 14/12, Seite 723 B 788 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Wolfgang Grotthaus Karl Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Alfred Hartenbach Klaus Hasenfratz Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Frank Hempel Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Monika Heubaum Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Walter Hoffmann (Darmstadt) Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Eike Hovermann Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Ilse Janz Dr. Uwe Jens Volker Jung (Düsseldorf) Johannes Kahrs Sabine Kaspereit Susanne Kastner Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Konrad Kunick Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Christian Lange (Backnang) Detlev von Larcher Christine Lehder Waltraud Lehn Robert Leidinger Klaus Lennartz Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) Christa Lörcher Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Ulrike Mascher Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Ulrike Merten Angelika Mertens Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg Christoph Moosbauer Siegmar Mosdorf Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Andrea Nahles Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Dietmar Nietan Günter Oesinghaus Eckhard Ohl Leyla Onur Manfred Opel Holger Ortel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Georg Pfannenstein Johannes Pflug Dr. Eckhart Pick Joachim Poß Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Reinhold Robbe Renè Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Birgit Roth (Speyer) Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Thomas Sauer Dr. Hansjörg Schäfer Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Dieter Schloten Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Carsten Schneider Dr. Emil Schnell Walter Schöler Olaf Scholz Karsten Schönfeld Fritz Schösser Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz (Everswinkel) Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann Ewald Schurer Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dr. Ditmar Staffelt Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Rita Streb-Hesse Dr. Peter Struck Joachim Stünker Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Rüdiger Veit Simone Violka Ute Vogt (Pforzheim) Hans Georg Wagner Hedi Wegener Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Hans-Joachim Welt Dr. Rainer Wend Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Dr. Norbert Wieczorek Helmut Wieczorek (Duisburg) Jürgen Wieczorek (Leipzig) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz Heino Wiese (Hannover) Klaus Wiesehügel Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Waltraud Wolff (Zielitz) Heidemarie Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Brigitte Baumeister Meinrad Belle Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl Dr. Maria Böhmer Sylvia Bonitz Jochen Borchert Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 789 (A) (C) (B) (D) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Paul Breuer Monika Brudlewsky Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Leo Dautzenberg Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Albert Deß Renate Diemers Wilhelm Dietzel Thomas Dörflinger Hansjürgen Doss Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Ingrid Fischbach Axel Fischer (Karlsruhe- Land) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Georg Girisch Michael Glos Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Kurt-Dieter Grill Manfred Grund Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gerda Hasselfeldt Norbert Hauser (Bonn) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Ursula Heinen Manfred Heise Siegfried Helias Hans Jochen Henke Ernst Hinsken Peter Hintze Klaus Hofbauer Martin Hohmann Klaus Holetschek Josef Hollerith Joachim Hörster Hubert Hüppe Peter Jacoby Dr.-Ing. Rainer Jork Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Dr. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder Eckart von Klaeden Ulrich Klinkert Dr. Helmut Kohl Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Karl Lamers Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Werner Lensing Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus Lippold (Offenbach) Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Erwin Marschewski Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Hans Michelbach Dr. Gerd Müller Bernward Müller (Jena) Elmar Müller (Kirchheim) Günter Nooke Franz Obermeier Friedhelm Ost Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Peter Paziorek Anton Pfeifer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ronald Pofalla Marlies Pretzlaff Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Christa Reichard (Dresden) Katherina Reiche Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Klaus Riegert Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Kurt Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Dr. Jürgen Rüttgers Anita Schäfer Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Dietmar Schlee Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mühlheim) Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Reinhard Freiherr von Schorlemer Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff Clemens Schwalbe Dr. Christian Schwarz- Schilling Wilhelm-Josef Sebastian Horst Seehofer Heinz Seiffert Werner Siemann Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Erika Steinbach Andreas Storm Dorothea Störr-Ritter Max Straubinger Thomas Strobl Michael Stübgen Dr. Rita Süssmuth Edeltraut Töpfer Arnold Vaatz Angelika Volquartz Andrea Voßhoff Dr. Theodor Waigel Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Werner Wittlich Aribert Wolf Elke Wülfing Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Katrin Göring-Eckardt Rita Grießhaber Winfried Hermann Antje Hermenau Kristin Heyne Ulrike Höfken Michaele Hustedt Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Dr. Helmut Lippelt Dr. Reinhard Loske Oswald Metzger Klaus Wolfgang Müller (Kiel) Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Christa Nickels Cem Özdemir Simone Probst Claudia Roth (Augsburg) Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Werner Schulz (Leipzig) Christian Sterzing Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Ludger Volmer Sylvia Voß Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) 790 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) F.D.P. Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Gisela Frick Paul K. Friedhoff Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Dr. Heinrich Leonhard Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Dr. Günter Rexrodt Dr. Irmgard Schwaetzer Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Guido Westerwelle Enthalten CDU/CSU Dr. Paul Krüger PDS Sabine Jünger Christina Schenk Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungendes Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Behrendt, Wolfgang, SPD Siebert, Bernd, CDU/CSU Bühler (Bruchsal), Klaus, CDU/CSU Hoffmann (Chemnitz) Jelena, SPD Maaß (Wilhelmshaven), Erich, CDU/CSU Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Vgl. 12. Sitzung, Seite 715 D): Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie- genden Gesetzentwurf auf Drucksache 14/125 ergeben sich für die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen nicht finanzierte Belastungen von 7,1 Milliarden DM allein im Entstehungsjahr. Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem solide finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa durch eine höhere Verschuldung entschieden werden. Da die Finanzierung nicht gesichert ist, kann ich dem Steuerentlastungsgesetz nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. auf Drucksache 14/140 (Plenarpro- tokoll 14/12, Seite 723 D): Zur Feststellung im Stenographischen Bericht der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 1998, ich hätte bei der namentlichen Abstimmung un- gültig abgestimmt, erkläre ich: Ich habe an der Abstim- mung nicht teilgenommen und war hierfür entschuldigt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 10): Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential vonzuwandernden Arbeitskräften, falls mit der geplanten EU-Osterweiterung zugleich die Freizügigkeit beschlossen wird?*) Für die Bundesregierung ist die Frage der schritt- weisen Einführung der Freizügigkeit in Zusammenhang mit der Ost-Erweiterung der EU von besonderer Be- deutung. Daher haben wir auch die Notwendigkeit von angemessenen Übergangsfristen im Bereich der Arbeit- nehmerfreizügigkeit im Koalitionsvertrag festgeschrie- ben. Und dies aus gutem Grund. Ein existierendes Wohlstands- und Sozialgefälle ist vielfach wesentliches Motiv für Wanderungsbewegungen. Den aktuellen Fortschrittsbereichen der Kommission zum Erweite- rungsprozeß ist zwar zu entnehmen, daß die meisten MOE-Länder innerhalb des letzten Jahres enorm (D 110% des EU-BIP, Slowenien 68%, Ungarn 47%, Polen 40%, Bulgarien 23%). Auch bei anhaltend hohem Wirtschaftswachstum würden diese Staaten noch Jahre benötigen, bis sie das deutsche Niveau er- reichen. Das sehr hohe Interesse an einer Arbeitsaufnahme in den alten EU-Ländern wird demgemäß auch bei erfolg- reichem Beitritt erhalten bleiben. Die Dauer der Übergangsfristen ist deshalb ein wich- tiger Punkt der Beitrittsverhandlungen. Dabei werden vor allem die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt sowohl in den Beitrittsstaaten als auch in den EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sein. *) s. hierzu auch Frage 40 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 791 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/143, Frage 11): Mit welchen Maßnahmen bekämpft die Bundesregierung denunrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosen-hilfe, und welche zu Unrecht ausgereichten Leistungen konntenbisher zurückerlangt werden? Nicht nur die Dienststellen der Bundesanstalt für Ar- beit und über 1 000 Bedienstete der Zollverwaltung, die für diese Aufgabe nach der allgemeinen Entlastung des Zolls durch das Schengener Abkommen gewonnen wer- den konnten, bekämpfen den Leistungsmißbrauch, son- dern auch die Länder, insbesondere Polizei und Justiz, leisten einen erheblichen Beitrag. Die Einführung des Sozialversicherungsausweises und die Pflicht jedes Arbeitgebers, die Einstellung eines Arbeitnehmers – auch wenn der Arbeitnehmer wegen Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist – zu melden, haben den Leistungsmißbrauch erschwert und die Aufklärungsmöglichkeiten erleichtert. Jeder Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeits- losenhilfe muß seinen Sozialversicherungsausweis bei der Beantragung von Leistungen beim Arbeitsamt hin- terlegen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich den So- zialversicherungsausweis bei einer Einstellung vorlegen zu lassen und die Einstellung zu melden. Daher wird dem Arbeitgeber, der einen Leistungsempfänger be- schäftigt und damit den unrechtmäßigen Bezug von Lei- stungen durch den Arbeitnehmer ermöglicht, die Einrede abgeschnitten, er wäre gutgläubig und habe nichts davon gewußt oder wissen können, daß sein Arbeitnehmer gleichzeitig Leistungsempfänger ist. Bei ordnungsgemäß meldenden Arbeitgebern wird durch den regelmäßigen Abgleich der Meldungen zur Sozialversicherung mit der Datei der Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, das sogenannte DALEB-Verfahren, jede Überschneidung von Lei- stungsbezug und Beschäftigung aufgedeckt. Durch das DALEB-Verfahren wurden im Jahre 1996, 924 384 Überschneidungsfälle bekannt, darunter waren 165 845 Überzahlungsfälle, d.h. bisher nicht bekannte oder mit bekannten Überschneidungen nicht überein- stimmende Überschneidungen. An unrechtmäßigen Lei- stungsüberzahlungen wurden 90,7 Millionen DM, ein- schließlich der Sozialversicherungsbeiträge 136 Millio- nen DM, festgestellt. Konkrete Zahlen für das Jahr 1997 liegen leider nicht vor. Bei allen Arbeitgebern und auf Grundstücken von Dritten, auf denen Arbeitnehmer tätig werden, ist ohne Verdacht eine Prüfung auf die Beschäftigung von Emp- fängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe möglich. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit und die Hauptzollämter – unterstützt von zahlreichen Landesbehörden – prüfen bei Arbeitgebern, ob Leistun- gen wegen Arbeitslosigkeit zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob die Angaben des Arbeitgebers, die für die Leistung erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden. Verbunden damit wird überprüft, ob die Ver- pflichtung zur Vorlage des Sozialversicherungsauswei- ses und die Meldepflichten erfüllt wurden. Soweit Be- schäftigte den Sozialversicherungsausweis mitführen müssen, wird dessen Mitführung ebenfalls überprüft. 1997 haben die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit 169 697 Betriebe geprüft und 506 752 Personal- feststellungen vorgenommen sowie 1 072 787 Lohn- und Meldeunterlagen überprüft. Die Hauptzollämter ha- ben 280 000 Personenüberprüfungen vorgenommen und 390 000 Personalunterlagen überprüft. Für 1997 liegen detaillierte Zahlen zur Höhe der da- bei festgestellten Leistungsüberzahlungen nicht vor. Nach den letzten zur Verfügung stehenden Zahlen aus dem Jahre 1996 wurden Leistungsüberzahlungen in Hö- he von 26,5 Millionen DM festgestellt. Bei der Arbeitslosenhilfe werden die Angaben des Arbeitslosen über im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zu berücksichtigendes Vermögen seit September 1997 aufgrund von § 45d Einkommensteuergesetz mittels maschineller Anfragen beim Bundesamt für Finanzen überprüft (automatisierter Datenabgleich). Bis Juni 1998 wurde dadurch in insgesamt 35 502 Fällen nicht ange- gebenes Vermögen aufgedeckt und etwa 84,7 Millionen DM eingespart. Berücksichtigt man die Zahl der zu- rückgezogenen Anträge (316) sowie die Zahl der ab- schließenden Entscheidungen wegen fehlender Mit- wirkung (4 309), ergibt sich eine weitere Ersparnis von etwa 63,2 Millionen DM. Des weiteren wird möglicher Leistungsmißbrauch dadurch begrenzt, daß die Arbeitslosenhilfe jeweils längstens für ein Jahr bewilligt wird. Danach wird die Bedürftigkeit vor der Weiterbewilligung erneut geprüft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 12): Welche Auswirkungen auf die statistisch erfaßte Zahl derBeschäftigten in Deutschland, auf die Zahl der sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigten und die Arbeitslosenquote wirddie von der Bundesregierung geplante Änderung bei den sog.620-DM-Jobs haben? Die statistische Erfassung hängt ganz wesentlich da- von ab, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status der in Frage stehende Personenkreis künftig haben wird. Da aber die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung noch nicht präzisiert sind, kann die Frage derzeit noch nicht beantwortet werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 14/143, Fragen 28 und 29): Will die Bundesregierung an der Vereinbarung zwischendem ehemaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias Wiss-mann, und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, 792 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Dr. Edmund Stoiber, vom Oktober 1996 festhalten, wonach erstim Jahre 2000 „nach einschlägigen Untersuchungen“ über Ein-zelheiten des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofenentschieden wird, oder gilt jetzt schon, daß grundsätzlich ohneAbwarten der Ergebnisse ein Bau von Staustufen nicht zugelas-sen wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Donauhäfen Strau-bing-Sand und Deggendorf wegen Niedrigwasser durch Schiffenur teilweise angefahren werden konnten und im Jahre 1997 an42 Tagen ein Schiffsverkehr auf der Donau überhaupt nichtmöglich war, bzw. die Schiffe in diesem Streckenabschnitt nurteilweise beladen verkehren konnten, und was will sie hiergegentun? Zu Frage 28: Ja, die Bundesregierung steht zu der Vereinbarung vom Oktober 1996 mit Herrn Ministerpräsidenten Dr. Stoiber, neben den Stauregelungsvarianten die erst über- schlägig untersuchten flußregelnden und kombinierten Ausbauvarianten vertieft untersuchen zu lassen und im Jahr 2000 über den weiteren Donauausbau zu entschei- den. Es ist nicht Absicht der Bundesregierung, einzelne, sinnvolle Ausbauvarianten vorab auszuschließen. Zu Frage 29: Ja. Zur Untersuchung von Möglichkeiten, die rd. 7 km lange Donaustrecke zwischen der Schleuse Straubing und dem Hafen Straubing-Sand vorab zu ver- bessern, fand am 26. Oktober 1998 eine Besprechung zwischen den Bayerischen Staatsministerien für Wirt- schaft, Verkehr und Technologie sowie für Landesent- wicklung und Umweltfragen, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd, der BAW und der RMD mit dem einvernehmlichen Ergebnis statt, daß aus öko- logischen, flußmorphologischen und planungsrecht- lichen Gründen eine vorgezogene Ausbauentscheidung nicht empfohlen werden kann. Deshalb will die Bundes- regierung die laufenden vertieften Untersuchungen zü- gig zu Ende bringen, um im Rahmen der dann einver- nehmlich vorzunehmenden Gesamtentscheidung über den künftigen Donauausbau die baulichen Maßnahmen für die Verbesserung der Zufahrten zu den Häfen vor- rangig anzugehen. Bis dahin wird zur zügigen Verbesse- rung der Hafenzufahrten die Wasser- und Schiffahrtsdi- rektion Süd im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten alle ökonomisch sinnvollen und morphologisch verträg- lichen Maßnahmen durchführen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 30 und 31): Wie stellt sich die Bundesregierung technisch den weiterenDonauausbau zwischen Straubing und Vilshofen vor, und anwieviel Tagen des Jahres soll die Donau schiffbar sein? Teilt die Bundesregierung die Meinung aller bisher tätigenSachverständigen, daß die vom Bund Naturschutz angegebe-nen Kosten für einen flußbaulichen Ausbau in Höhe vonca. 300 Mio. DM „jeglicher Grundlage entbehren“ und vielmehrzwischen einer staugeschützten Lösung und der flußbaulichenVariante kein signifikanter Kostenunterschied, bei jeweils ca.1,3 Mrd. DM, liegt? Zu Frage 30: Die Bundesregierung will zur Zeit keine sinnvollen Ausbauvarianten ausschließen und im Jahr 2000 auf der Grundlage der dann vorliegenden schiffahrtlichen, öko- logischen und ökonomischen Untersuchungsergebnisse über den weiteren Donauausbau entscheiden. In diesem Zusammenhang werden dann auch die Art und Weise des Donauausbaus sowie die Verbesserung der Schiffbarkeit gegenüber dem Ist-Zustand näher prä- zisiert. Zu Frage 31: Die Kosten für Ausbaumaßnahmen an der Donau, insbesondere für flußregelnde Maßnahmen, hängen ab von den mit den Maßnahmen angestrebten Ausbauzie- len. Verläßliche Angaben hierzu liegen der Bundesregie- rung zur Zeit noch nicht vor und können erst nach Ab- schluß der laufenden vertieften Untersuchungen ge- macht werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Dipl.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 32 und 33): Kann die Bundesregierung die Verlautbarung des DeutschenMieterbundes vom 26. November 1998 bestätigen, wonach „einekonkrete Aussage der neuen Bundesregierung“ vorliege, dasWohngeld noch in 1999 zu erhöhen und falls ja, in welcherForm hat die Bundesregierung einen solchen Beschluß gefaßt,den der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,Franz Müntefering, in seinem Bericht vom 18. November 1998an den Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen übersein Arbeitsprogramm noch nicht erwähnte? Bezieht sich die in einer dpa-Meldung vom 26. November1998 zitierte Ankündigung des Bundesministers, über die Höheeiner Wohngeldanpassung müsse noch gestritten werden, aufBeratungs- und Entscheidungsbedarf innerhalb der Bundesregie-rung und/oder mit den Länderfinanzministern, und ist damit einAbgehen von noch vor der Bundestagswahl von maßgeblichenMitgliedern der neuen Bundesregierung vertretenen Forderun-gen verbunden, zuerst einen konkreten Gesetzentwurf durch dieBundesregierung vorzulegen? Ein Beschluß der Bundesregierung über die Anpas- sung des Wohngeldes liegt nicht vor. Über die Inhalte der Wohngeldanpassung wird im Rahmen der anstehen- den Verhandlungen über den Haushalt 1999 beraten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 34 und 35): Inwieweit wird der Standort Bonn durch die Konsequenzendes Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober1998, mit dem der Bereich Technologie aus dem Bundesministe-rium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie indas bisherige Bundesministerium für Wirtschaft eingegliedertwird (Ziffer II) sowie durch die Übertragung der Zuständigkei-ten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung in das Bundesministerium für Wirtschaft Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 793 (A) (C) (B) (D) und Technologie für die indirekte Forschungsförderung, für dieFörderung technologieorientierter Unternehmensgründungenund für die angewandte Energieforschung (Ziffer VI) ge-schwächt, da hiermit ein Politikbereich, der laut Berlin-Bonn-Vertrag in Bonn verbleiben sollte, jetzt einem ,,Berlin-Ressort“angehört, und wie viele Arbeitsplätze sind von dieser Entschei-dung betroffen? Welchen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung für die imBerlin-Bonn-Vertrag festgelegte Verlagerung der Außenstelledes Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Außenstelle derBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nach Bonnvor, angesichts des Berichtes zum Stand der Vorkehrungen zurUnterbringung der Verfassungsorgane des Bundes in Berlin undzur Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bereits im Herbst 1999vom 18. November 1998, in dem es heißt, für beide Verlagerun-gen lägen noch keine genehmigten Bauaufträge vor und in wel-chen Liegenschaften sollen die Außenstellen untergebracht wer-den? Zu Frage 34: Hierzu hat mir der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie mitgeteilt: Von der Übertragung von Aufgaben aus dem Bun- desministerium für Bildung, Wissenschaft, For- schung und Technologie in das bisherige Bundes- ministerium für Wirtschaft sind insgesamt 56 Plan- stellen/Stellen betroffen. Die betroffenen Arbeits- plätze sind unter Beibehaltung ihres Bonn-Status in das BMWi eingegliedert worden. Zu Frage 35: In dem Bilanzbericht des Umzugsbeauftragten der Bundesregierung, den das Bundeskabinett am 18. 11. 1998 behandelt hat, wird ausgeführt, daß die alte Bun- desregierung abschließende Entscheidungen zu den Bauanträgen zur Unterbringung der Außenstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der Bundesan- stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe noch nicht getroffen hatte. In der Kabinettsitzung sind daher der für das Bundes- amt für Strahlenschutz zuständige BMU und der für die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu- ständige BMWi beauftragt worden – im Zusammenwir- ken mit dem Bundesfinanzministerium –, diese noch of- fenen Fragen gezielt und zügig voranzutreiben und einer Lösung zuzuführen. Diese Arbeiten der Häuser sind noch nicht abge- schlossen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksache 14/143, Fragen 36 und 37): Trifft es nach Kenntnis und Prüfung der Bundesregierung zu,daß bei Subunternehmen auf Baustellen des Bundes in derHauptstadt Berlin weit unter dem Tariflohn liegende Löhne ge-zahlt werden, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregie-rung ggf., damit dies sofort unterbunden wird? Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die imMietenbericht 1997 festgestellten „weiterhin hohen Zuwächsebei der sogenannten zweiten Miete“, und welche Überlegungenhat sie – auch angesichts der ökologischen Steuerreform – diesersteigenden Tendenz der Mietnebenkosten Einhalt zu gebieten? Zu Frage 36: Es trifft nicht zu, daß bei Subunternehmen auf Bau- stellen des Bundes in der Hauptstadt Berlin weit unter dem Tariflohn liegende Löhne gezahlt werden. Zu Frage 37: Es ist richtig, daß die Wohnnebenkosten in den letz- ten Jahren weit stärker als die allgemeinen Lebenshal- tungskosten oder auch die Kaltmieten gestiegen sind. Dabei werden im Rahmen der amtlichen Statistik nur die kommunalen Gebühren erfaßt, die nach Expertenschät- zung etwa 50% der sog. kalten Nebenkosten ausmachen. Allerdings zeichnet sich auch hier seit dem letzten Jahr eine günstigere Entwicklung ab. Die Steigerungs- raten sind insgesamt zurückgegangen. Für die alten Länder ergibt sich folgendes Bild: Bei den Wassergebühren ist die Steigerungsrate seit dem Höchststand 1993 mit 7,4% im letzten Jahr auf 2,7% gesunken, mit weiter nachgebender Tendenz. Noch günstiger sieht es bei der Abwasserbeseitigung aus. Hier ist die Steigerungsrate von 1993 mit 14,2% auf 3% im letzten Jahr gesunken (aktuell im Oktober 1,9%). Bei der Müllabfuhr Reduzierung von 23,4% auf 6,7% und bei der Straßenreinigung von 8,5% auf 2,1% (Okto- ber 1,2%). Für die neuen Länder ergibt sich ein ähnliches Bild, wobei allerdings die deutliche Abnahme der Steige- rungsrate insbesondere in 1998 eingesetzt hat. Bei den Wassergebühren von 16% (1992) auf jetzt im Oktober auf 3%, beim Abwasser von 23% (1993) auf jetzt 2,5%, bei der Müllabfuhr von 17,1% (1992) auf jetzt 3,4%, bei der Straßenreinigung von 27,8% (in 1997) auf jetzt 4,7%. Auffällig ist die breite Streuung der kommunalen Ge- bührenentwicklung. Sie reicht z. B. bei den Abwasser- gebühren von Senkungen bis hin zu hohen zweistelligen Steigerungsraten pro Jahr. Dies zeigt, daß die Spielräu- me der Landesabgabenordnungen ganz unterschiedlich ausgeschöpft werden. Ansatzpunkte für eine Dämpfung der Wohnnebenko- sten liegen daher in erster Linie bei Kommunen und Ländern. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Günter Verheugen auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke-Reymann (PDS) (Drucksache 14/34, Fragen 38 und 39): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungspoten-tiale für Mitglieder der OSZE-Beobachtermission (OSZE: Orga-nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) imKosovo auf der serbischen Seite, auf der albanischen Seite oderauf anderen Seiten, und welche Rolle spielt dabei die Möglich-keit einer Provokation, um die NATO-Truppen in Makedonienoder überhaupt zum Einsatz zu veranlassen? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von albanischerSeite, insbesondere der UCK, Zusicherungen und Garantien ge-genüber der OSZE-Beobachtermission, die denen der serbischenSeite vergleichbar sind? 794 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 38: Die Bundesregierung nimmt die Sicherheit der Mit- glieder der OSZE-Verifikationsmission außerordentlich ernst. Sie hat daher bereits einen ausführlichen Bericht zur Sicherheitslage der Mission den Bundestagsaus- schüssen übermittelt. Ich stelle Ihnen hiermit gerne ein Exemplar zur Verfügung. Zu Frage 39: Führende Vertreter der Kosovo-Albaner, einschließ- lich der UCK, haben u. a. auch gegenüber der Bundes- regierung Garantien für die Sicherheit der KVM- Beobachter abgegeben. Diese Garantien liegen aller- dings nicht in schriftlicher Form vor wie das entspre- chende Abkommen zwischen der OSZE und der Bun- desrepublik Jugoslawien. Die OSZE-Kosovo-Verifi- kationsmission entspricht den seit langem erhobenen Forderungen der Kosovo-Albaner nach internationaler Präsenz im Kosovo. Die Erfahrungen, die die Kosovo Diplomatic Observer Mission, die seit Juni 1998 im Kosovo aktiv ist, mit der UCK gemacht hat, sind dem- entsprechend im allgemeinen positiv. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Günter Verheugen auf die Frage des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 40): Zu welchem Zeitpunkt hält die Bundesregierung die Ver-wirklichung der Freizügigkeit für die Beitrittskandidaten der Eu-ropäischen Union aus Osteuropa für realistisch?*) Die Frage der Freizügigkeit wird absehbar einer der schwierigsten Bereiche der Beitrittsverhandlungen sein. Die Festlegung der Position der Bundesregierung erfolgt rechtzeitig vor Aufnahme der Verhandlungen zu diesem Bereich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch nicht absehbar, wann die Verhandlungen zu diesem Be- reich eröffnet werden. Um beitrittsbedingte wirtschaftli- che oder soziale Brüche zu vermeiden, werden jedoch angemessene Übergangsfristen erforderlich sein. Aussa- gen zum Zeitpunkt der Einführung der uneingeschränk- ten Freizügigkeit für die Beitrittsländer sind daher nicht möglich. Anlage 15 Antwort der Staatsminister Günter Verheugen auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/143, Frage 41): Wie bewertet die Bundesregierung die in der ResolutionNr. 562 vom 13. Oktober 1998 zum Ausdruck gebrachte Auffas-sung des Repräsentantenhauses der USA, daß alle mittel- undosteuropäischen Regierungen das Eigentum, das unter totalitärerHerrschaft widerrechtlich und ohne Entschädigung enteignetworden ist, so rasch wie möglich zurückzugeben haben oder die *) s. hierzu auch Frage 10. Eigentümer unverzüglich, gerecht und wirksam finanziell zuentschädigen haben sowie jene Regelungen aufzuheben haben,die die Rückgabe oder Entschädigung begrenzen, und welcheKonsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Politik gegen-über den Staaten Ostmittel- und Osteuropas aus dieser Auffas-sung des US-Repräsentantenhauses? Die Bundesregierung hat die entsprechende Resolu- tion des US-Repräsentantenhauses zur Kenntnis ge- nommen. Es handelt sich dabei um eine souveräne Ent- scheidung des amerikanischen Parlaments. Diese Reso- lution hat Aufforderungscharakter, aber entfaltet keine rechtliche oder politische Bindungswirkung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Druck- sache 14/143, Fragen 42 und 43): Welche Revisionen an der Reform des Bundesgrenzschutzes(BGS) werden von der Bundesregierung, vor dem Hintergrundeiner entsprechenden Ankündigung des jetzigen Bundesmi-nisters des Innern, Otto Schily, im Wahlkampf (vgl. GoslarscheZeitung vom 1. Juli 1998) bezüglich der Standorte vorgenom-men, und soll beispielsweise der Standort Goslar erhalten blei-ben? Wie soll die von Bundesminister Otto Schily in der gleichenAusgabe angekündigte „Umsetzungspause“ der BGS-Reformenausgestaltet werden? Die Neuorganisation des BGS ist am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Um sich ein umfassendes Bild über den aktuellen Stand der BGS-Neuorganisation zu verschaffen, hat Bundesinnenminister Schily un- mittelbar nach seiner Amtsübernahme Gespräche ein- geleitet. Erst nach Sichtung und eigener Beurteilung aller re- levanten Fakten wird er eine Entscheidung über den Fortgang der BGS-Reform treffen. Bis dahin werden keine Liegenschaften des BGS an die Bundesvermö- gensverwaltung zurückgegeben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Werner Hoyer (F.D.P.) (Drucksache 14/143, Fragen 44 und 45): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 1998, derzu-folge es im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Landes Nord-rhein-Westfalen verfassungsgemäß war, den BGS gesetzlich mitden Aufgaben der Luftsicherheit zu betrauen, insbesondere anden nordrhein-westfälischen Großflughäfen Köln und Düssel-dorf umzusetzen, und woran ist bisher der Übergang der Wahr-nehmung der Luftsicherheitsaufgaben von der LandespolizeiNordrhein-Westfalen auf den Bundesgrenzschutz (BGS) ge-scheitert? Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden für die Wahrneh-mung dieser Aufgaben benötigt, und inwiefern ist dieser Perso-nalbedarf bei der Strukturreform des BGS berücksichtigt wor-den? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 795 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 44: Eine Übernahme der Aufgaben zum Schutz vor An- griffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach § 29c Luftverkehrsgesetz (LuftVG) kann erst dann in Betracht kommen, wenn die dafür erforderlichen haushaltsmäßi- gen Vorkehrungen getroffen sind. Diese konnten erst nach der Antragstellung durch das Ministerium für Wirt- schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 1998 – noch für den Haushalt 1999 – eingeleitet werden. Zu Frage 45: Die Übernahme der Aufgaben auf den Flughäfen Köln und Düsseldorf erfordert nach erster Prüfung rund 340 Polizeivollzugsbeamte und 12 Verwaltungsbeamte. Hinzu kommen noch die Kosten für die – zivilen – Fluggastkontrollkräfte. Das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Konzept zur Neuorganisation des BGS konnte den – zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden – Antrag des Landes NRW nicht berücksichtigen; das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Übernahme der Luftsicherheitsaufgaben durch den BGS bis dahin als verfassungswidrig angefochten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt) (F.D.P.) (Drucksache 14/143, Frage 46): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der soeben in einer,,Argumentations- und Entscheidungshilfe“ der katholischen Bi-schofskonferenz wiedergegebenen Auffassung, wonach dieAufnahme von Flüchtlingen in den Räumen von Kirchenge-meinden auch dann legitim sein könne, wenn zuvor vor einemGericht eine rechtskräftige Ausweisverfügung ergangen ist, undsieht sie insoweit Handlungsbedarf? Die von der Kommission XIV Migration der Deut- schen Bischofskonferenz herausgegebene „Argumenta- tions- und Entscheidungshilfe zum sogenannten ,Kirchenasyl‘“ geht von der Notwendigkeit einer grundlegenden Auseinandersetzung mit dem Thema „Kirchenasyl“ aus und will zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatte in der Kirche sowie in Politik und Gesellschaft ermuntern (S. 2 des Papiers). Dabei wird von der Kirche anerkannt, daß weder die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, noch das Kirchenrecht eine Institution des „Kirchenasyls“ kennen (S. 2 des Papiers). In der Argumentations- und Entscheidungshilfe wird auch darauf verwiesen, daß mit der Entscheidung, „Kir- chenasyl“ zu gewähren, die Bereitschaft verbunden sein muß, gegebenenfalls Nachteile bis hin zur strafrechtli- chen Verfolgung in Kauf zu nehmen, denn es handele sich unter Umständen um einen Rechtsbruch. Die Bundesregierung sieht daher keinen Handlungs- bedarf. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 47 und 48): Warum hat die Bundesregierung unter Außerachtlassungeiner im Februar 1998 zwischen dem damaligen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wolfgang Schäuble und dem Sächsi-schen Ministerpräsidenten Professor Dr. Kurt Biedenkopf ge-troffenen Vereinbarung, die die Erstellung eines neutralen Gut-achtens vorsah, so kurzfristig die Schließung der AußenstelleLeipzig des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)zum Jahre 2005 beschlossen? Bedeutet dieser Beschluß, daß die Außenstelle des Bundes-amtes für Kartographie und Geodäsie in Leipzig in vollem Um-fang bis zum Jahre 2005 erhalten bleibt oder wird bereits in dennächsten Jahren mit dem schrittweisen Personalabbau und Auf-gabenentzug begonnen? Zu Frage 47: Die Entscheidung zur Konzentration des Bundesam- tes für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main ist noch am 15. Oktober 1998 von Bundesmi- nister a.D. Kanther getroffen worden. Grundlage hierfür war u.a. die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes vom 2. Oktober 1998. Eine Überprüfung dieser Ent- scheidung unter Beteiligung des Staatsministers für den Aufbau Ost sowie der Personalräte am 18. November 1998 führte zu einem Zwischenmodell, wonach die Au- ßenstelle Leipzig des BKG bis zum Ende des Jahres 2005 erhalten bleibt. Das Zwischenmodell hat nunmehr die nötige Pla- nungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, nachdem die Frage des Standortes seit mehr als 1½ Jahren offen war. Zu Frage 48: Das sogenannte Zwischenmodell sieht vor, daß die Außenstelle Leipzig bis zum Ende des Jahres 2005 er- halten bleibt. Derzeit wird ein Feinkonzept zur konkreten Umset- zung erstellt. Erste konkrete Aussagen sind daher erst ab Mitte 1999, nach Fertigstellung dieses Feinkonzeptes, möglich. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/143, Frage 49): Welche Planungen der Bundesregierung bestehen dahin,durch Erweiterung bzw. Ergänzung des § 266 Strafgesetzbuch,einer anderen Bestimmung oder durch Schaffung einer neuenStrafvorschrift die Verschwendung von Steuergeldern durch ho-heitlich handelnde Personen tatbestandlich wirksam einzufan-gen? Die Bundesregierung hält es für geboten, jede Ver- schwendung oder Fehlleitung von Haushaltsmitteln zu verhindern. Dazu erscheint ihr jedoch die Änderung be- stehender Straftatbestände oder die Schaffung einer 796 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) neuen Strafnorm gegenwärtig nicht sinnvoll, zumal § 266 des Strafgesetzbuchs, der hier zu Recht zitiert wird, bereits heute einschlägiges Unrecht unter Strafe stellt. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu ver- fügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegen- de Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Jeder darüber hin- ausgehende Tatbestand für die Verwaltung öffentlicher Mittel müßte an die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung anknüpfen. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen wäre eine solche Straf- vorschrift kaum hinreichend präzise zu formulieren. Würde man aber an Verstöße gegen formelle Haushalts- vorschriften anknüpfen, wäre eine Strafvorschrift zwar hinreichend bestimmt, würde sich aber nicht mehr auf den Kern des Unrechts beschränken und damit in der Umschreibung des Unrechts viel zu weit gehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage des Abgeordneten Ronald Pofalla (CDU/CSU) (Druck- sache 14/143, Frage 50): Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchungen/Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, „daß in deutschen Familien noch nie soviel ge-schlagen worden sei, wie jetzt“ (ADN vom 11. November 1998,09.21 Uhr)? Ich darf zu Beginn der Antwort darauf hinweisen, daß es sich bei den von Ihnen angeführten Worten, wie Sie wissen, nicht um ein wörtliches Zitat, sondern einen zu- sammenfassenden Bericht der Nachrichtenagentur ADN über ein Gespräch zu der Frage von Gewalt in Familien in Deutschland handelt. Zu Ihrer Frage ist folgendes zu antworten: Aus mehreren Umfragen bzw. Untersuchungen der letzten Jahre, deren Ergebnisse Peter Wetzels im For- schungsbericht Nr. 59 des Kriminologischen For- schungsinstituts Niedersachsen unter dem Titel „Zur Epidemiologie physischer und sexueller Gewalterfah- rungen in der Kindheit“ zusammengestellt hat, ergibt sich, daß in Deutschland auch in Familien die Anwen- dung körperlicher Gewalt weit verbreitet war und ist. So gaben 81,5% der im Jahr 1992 von Bussmann befragten 2 400 Jugendlichen aus Ost und West an, geohrfeigt worden zu sein. 43,5% berichteten über sogenannte deftige Ohrfeigen und 30,6% über eine Tracht Prügel. In einer weiteren Befragung von 3 000 Erwachsenen aus dem Jahr 1994 ließ sich feststellen, daß 61,2% in ihrem eigenen Erziehungsverhalten konventionelle körperliche Strafen einsetzten, d.h. leichte und sog. deftige Ohr- feigen und 20,6% ihre Kinder mißhandelten, d. h. neben Ohrfeigen und Klapsen auch eine sogenannte Tracht Prügel einsetzten. In einer 1998 von Pfeiffer, Kriminologisches Institut Niedersachsen, in vier deutschen Städten durchgeführten Befragung berichteten 55,6% der Jugendlichen, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ergibt sich, daß die Zahl der Opfer einer gefährlichen und schweren Körperverletzung, die von Verwandten begangen wor- den ist, von 7 461 im Jahr 1994 auf 8 862 im Jahr 1997 angestiegen ist. In demselben Zeitraum hat die Anzahl von Kindern, die von einem Verwandten mißhandelt worden waren, von 1 566 auf 1 684 zugenommen. Ich weise in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, daß in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur die Opfer erfaßt werden, die auch der Polizei bekannt ge- worden sind. Aus kriminologischen Erkenntnissen wis- sen wir, daß von einem erheblich größeren Dunkelfeld auszugehen ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 51 und 52): Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend der Koali-tionsvereinbarung zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN auf eine Streichung von § 179 des Strafgesetzbuches(StGB: Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen)hinzuwirken, obwohl im Bericht des Rechtsausschusses der13. Wahlperiode (Drucksache 13/9064, S. 13) ausdrücklich fest-gestellt wird, daß § 179 StGB einen zusätzlichen Strafschutzdarstellt, der § 177 StGB im Interesse behinderter Menschensinnvoll ergänzt, weshalb § 179 StGB neben dem neugefaßten§ 177 StGB beibehalten werden solle, um möglicherweise nochverbleibende Strafbarkeitslücken zu schließen? Beabsichtigt die Bundesregierung, entgegen der Aufforde-rung des Rechtsausschusses an die Bundesregierung vom13. November 1997, nach drei Jahren zu berichten, inwieweit§ 179 StGB nach der Neufassung des § 177 StGB noch einenAnwendungsbereich in der gerichtlichen Praxis hat, vor Ablaufdieser Dreijahresfrist eine Streichung von § 179 StGB herbeizu-führen, und wird derzeit eine Umfrage durchgeführt, ob § 179StGB neben den Tatbeständen gegen die sexuelle Nötigung(§ 177 Abs. 1 StGB) noch eine Berechtigung hat? Die Koalitionsvereinbarung sieht die Streichung des § 179 StGB vor. Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich im Mai vorigen Jahres in seiner Beschlußempfeh- lung und seinem Bericht zum 33. Strafrechtsänderungs- gesetz dafür ausgesprochen, § 179 StGB zunächst bei- zubehalten. Die Frage nach einem möglichen Korrekturbedarf zu einem späteren Zeitpunkt, welcher auch in der Aufhe- bung der Bestimmung bestehen kann, wurde damals of- fengehalten. Der Rechtsausschuß forderte die Bundesre- gierung auf, nach drei Jahren zu berichten, inwieweit § 179 StGB nach der Neufassung des § 177 StGB noch einen Anwendungsbereich in der gerichtlichen Praxis findet. Im Mai diesen Jahres hat das Bundesministerium der Justiz die hierfür erforderlichen ersten Maßnahmen ein- geleitet. Die Landesjustizverwaltungen wurden im Hin- blick auf den vom Rechtsausschuß des Bundestages für Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 797 (A) (C) (B) (D) Mai 2000 angeforderten Bericht gebeten, das Bundes- ministerium der Justiz über Vorgänge, insbesondere strafgerichtliche Entscheidungen, zu unterrichten, die das Verhältnis der §§ 177 und 179 StGB betreffen. Zu- gleich wurde angekündigt, daß zur weiteren Vorberei- tung des Berichts 1999 eine Umfrage unter den Lan- desjustizverwaltungen durchgeführt werden wird. Insgesamt wird die Frage einer Strafbarkeitslücke in diesem Zeitraum ebenso zu prüfen sein wie die Stim- migkeit der unterschiedlichen Strafrahmen beider Vor- schriften. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 53 und 54)*): Auf der Grundlage welcher Ergebnisse von Untersuchun-gen/Umfragen kommt die Bundesministerin der Justiz zu derFeststellung, „heute werden Ladendiebstähle im Wert bis150 DM de facto in keinem Bundesland verfolgt“ (Interview inder Süddeutschen Zeitung vom 30. November 1998, S. 9), undwelche Einstellungskriterien nach § 153 der Strafprozeßordnunggelten für die Staatsanwaltschaften tatsächlich in den einzelnenBundesländern? Es ist eine zu enge Betrachtungsweise, die Aussage, daß de facto keine Verfolgung stattfindet, nur auf Ein- stellungen ohne jegliche Folgen nach § 153 StPO zu be- schränken. Nach Auffassung der Bundesregierung kommt – nicht zuletzt aus der Sicht des Täters – auch häufig eine Einstellung nach § 153a der Strafprozeßord- nung gegen eine Geldauflage in einem weiteren Sinne einer sanktionslosen Erledigung des Strafverfahrens gleich. Die zitierte Äußerung beruht auf Einschätzungen der Praxis. Diese ist der Bundesministerin der Justiz in zahlreichen Gesprächen mit Staatsanwälten und Rich- tern in den letzten Jahren dargelegt worden. Im übrigen sind im Bundesministerium der Justiz im wesentlichen auf der Grundlage einer Erhebung aus dem Jahre 1998 Erlasse und Rundverfügungen der Landesju- stizverwaltungen und der Generalstaatsanwaltschaften betreffend die Einstellung von Verfahren der Kleinkri- minalität und mittleren Kriminalität nach den §§ 153, 153a der StPO bekannt. Diese sieht in den zum Teil dif- ferenzierten, oftmals abstrakten Anknüpfungspunkten Anführungsanweisungen für Regelfälle vor. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Zeitlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 55 und 56): Hat die Bundesregierung in Anwendung der bestehendeninternationalen Vereinbarungen zur Bekämpfung des Terroris-mus, die eine Durchführung von Prozessen gegen gefährlicheGewalttäter in Drittländern möglich machen, bei Regierungenanderer Staaten um eine Durchführung des Verfahrens im FallAbdullah Öcalan nachgesucht, und wenn ja, bei welchen? *) Die Antwort auf Frage 54 lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor und wird in einem späteren Plenarprotokoll abgedruckt. Erwartet die Bundesregierung auf Grund der von ihr bisherunternommenen Schritte, daß für den von Bundeskanzler Ger-hard Schröder angekündigten Prozeß gegen Abdullah Öcalanvor einem internationalen Strafgerichtshof so rechtzeitig dieVoraussetzungen geschaffen werden, daß die italienische Justizihn bis dahin festhalten darf, und wenn nicht, wie will die Bun-desregierung dann verhindern, daß einer der meistgesuchten in-ternationalen Terroristen ohne Prozeß wieder in Freiheit gesetztwird? Zu Frage 55: Die italienische Regierung und die Bundesregierung haben bei ihren bilateralen Gesprächen entschieden, ge- meinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, damit Öcalan vor Gericht gestellt wird. In diesem Sinne ist der Fall bei Gelegenheit des EU-Außenministerrates am 7. Dezember 1998 und am Rande des EU-Justiz- ministerrates am 3. Dezember 1998 in Brüssel erörtert worden. Das zuständige Gremium des Europarates hat die Frage am 8. Dezember 1998 auf die Tagesordnung gesetzt und eine Erörterung für den 10. Dezember 1998 in Aussicht genommen. Die Bundesregierung ist stets davon ausgegangen, daß die türkischen Aspekte der Öcalan zur Last gelegten Taten dominieren. Die türkische Regierung hat am 2. Dezember 1998 die Unterlagen zu ihrem Ausliefe- rungsersuchen bei der italienischen Regierung einge- reicht. Der türkischen Regierung ist bekannt, welche Voraussetzungen außerdem vorliegen müssen, damit dem Ersuchen entsprochen werden kann. Zu Frage 56: Die von der italienischen Seite angesprochene und von der Bundesregierung aufgegriffene „internationale Lösung“ findet auch innerhalb der EU Anklang, wie das bereits erwähnte Gespräch der EU-Außenminister be- stätigt hat. Wenn gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übernahme der Strafverfolgung vom 15. März 1972 verfahren würde, gäbe es unter den in der Frage angesprochenen Gesichtspunkten keine unüberwindba- ren Hindernisse. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/143, Fragen 57 und 58): Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse wurden – vor dem Hintergrund der Ankündigungder Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministe-rium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, in der Fragestundeam 2. Dezember 1998, das sog. Dienstmädchenprivileg abzu-schaffen – in privaten Haushalten seit Einführung der steuer-lichen Abzugsfähigkeit dieser Arbeitsverhältnisse geschaf-fen? Geht der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beider Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Ar-beitsverhältnisse davon aus, daß sich der Beschäftigungsstandbei Hauswirtschafterinnen verringern wird? 798 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 57: Aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG, das sog. „Dienstmädchenprivileg“ sind nach den Ergeb- nissen der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit in den drei Veranlagungszeiträumen nach Einfüh- rung (1990–1992) lediglich 7 327 zusätzliche sozial- versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für hauswirtschaftlich tätige Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer geschaffen worden. Allerdings ist es frag- lich, ob diese insgesamt auf das sog. Dienstmädchenpri- vileg zurückgeführt werden können, da den Daten nicht zu entnehmen ist, inwieweit der Abschluß dieser Be- schäftigungsverhältnisse von dieser Regelung beeinflußt worden ist. Zu Frage 58: Ob eine Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 Einkom- mensteuergesetz zu einer Verringerung der sozialversi- cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse führen würde, kann nicht beurteilt werden. Es sind keine Er- kenntnisse darüber vorhanden, inwieweit der Abschluß dieser Beschäftigungsverhältnisse von der erwähnten steuerlichen Abziehbarkeit beeinflußt worden ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 59 und 60): Hält die Bundesregierung an der Verringerung der deutschenBeitragszahlungen zur Europäischen Union durch Zurückfüh-rung der Strukturfonds fest? In welcher Höhe sind nach 1995 und nach 1996 auch ausdem Haushaltsjahr 1997 der Europäischen Union nicht ausgege-bene Strukturfondsmittel an Deutschland und andere EU-Staatenzurückgeflossen? Zu Frage 59: Die Bundesregierung setzt sich für eine faire Lasten- verteilung innerhalb der Europäischen Union ein. Zu- nächst muß es darum gehen, den deutschen Nettosaldo nicht weiter ansteigen zu lassen. Daher tritt die Bundes- regierung dafür ein, die Ausgaben für die EU-15 in dem nächsten Planungszeitraum grundsätzlich real konstant zu halten. Dies gilt auch für die Strukturausgaben. Zur Verbesserung unserer relativen Nettozahlerposi- tion – gegenüber anderen Mitgliedstaaten – können u.a. die Maßnahmen beitragen, die die EU-Kommission in ihrem Eigenmittelrecht dargestellt hat: – Ersatz der MWSt-Abführungen durch BSP- Eigenmittel; – Kofinanzierung der Agrarpolitik; – Ersatz des GB-Rabatts durch ein allgemein gültiges Rabattsystem für alle übermäßig belasteten Netto- zahler. Die Bundesregierung steht diesen Vorschlägen posi- tiv gegenüber. Zu Frage 60: Die im EU-Haushalt 1997 nicht ausgegebenen Strukturfondsmittel belaufen sich auf 181 Millionen ECU. Diese Mittel fließen nicht unmittelbar an die Mit- gliedstaaten zurück. Diese Mittel sind in den Überschuß des Haushalts 1997 eingegangen. Der Überschuß ist in den Nachtragshaushalt 1998 eingestellt worden, der noch nicht verabschiedet ist. Die nicht ausgegebenen Strukturfondsmittel werden für Deutschland zu einer Minderung der Abführungen um rd. 95 Millionen DM führen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/143, Fragen 61 und 62): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Finanzierungdes angekündigten neuen europäischen Beschäftigungspaktes? Hält die Bundesregierung an der Haltung fest, ein eigenstän-diges Förderziel für die „Entwicklung der ländlichen Räume“weiterzuführen? Zu Frage 61: Der Europäische Beschäftigungspakt ist ein Gesamt- konzept zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit mit den Elementen makroökonomischer Koordinierung, gezielte Beschäftigungspolitik und Strukturreformen. Die Frage nach finanziellen Auswirkungen läßt sich hingegen nur in bezug auf konkrete Einzelmaßnahmen beantworten, wie sie der nationale beschäftigungspolitische Aktions- plan enthalten wird, der Mitte Juni 1999 vorgelegt wer- den wird. Zu Frage 62: Nein. Die Bundesregierung tritt im Rahmen der Re- form der Europäischen Strukturpolitik dafür ein, die ländlichen Gebiete mit Strukturproblemen in der künfti- gen Ziel 2-Förderung (betrifft in Deutschland die alten Bundesländer) angemessen zu berücksichtigen. Diese Haltung wird bei den laufenden Verhandlungen von al- len anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Fragen 63 und 64): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhin-dern, daß nach einer EU-Osterweiterung durch den massivenEinsatz von Fördermitteln, z.B. in Tschechien, ein neues För-dergefälle zu Lasten der deutschen Grenzregionen entsteht? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus denvom Europäischen Rechnungshof zum wiederholten Male ge-rügten erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungsle-gung der Europäischen Union und der mißbräuchlichen Ver-wendung von Steuermitteln, die immerhin zu einem großen Teilaus Deutschland stammen? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 799 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 63: Die Bundesregierung wird im Zuge der Osterweite- rung der EU die Anliegen und Interessen der deutschen Grenzregionen weiterhin vertreten. Nach den Vorschlä- gen der Kommission werden die ostdeutschen Länder im Zeitraum 2000–2006 in der höchstdotierten Ziel 1- Förderung verbleiben. Darüber hinaus wird die grenz- überschreitende Zusammenarbeit auch zukünftig – zu- mindest im bisherigen Umfang – durch EU-Programme gefördert – Gemeinschaftsinitiative „INTERREG“ und „PHARE“-Mittel auf MOE-Seite. Außerdem ist auf die Fördermöglichkeit im Rahmen der nationalen Regional- förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu verweisen. Zu Frage 64: Deutschland wird unter seinem Vorsitz den Subventi- onsmißbrauch beim EU-Haushalt konsequent bekämp- fen. Als größter Beitragszahler haben wir ein großes In- teresse an Haushaltsdisziplin und zweckentsprechendem Einsatz der EU-Haushaltsmittel. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Eu- ropäischen Union hat nach seinen Schlußfolgerungen vom 23. November 1998 klargestellt, daß Betrügereien und Unregelmäßigkeiten innerhalb wie außerhalb der europäischen Organe in keiner Weise geduldet werden dürfen. Diese Haltung wird von der Bundesregierung uneingeschränkt unterstützt. Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 1998 ihren angekündigten Bericht zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten vorgelegt und vorgeschlagen, ein neues Europäisches Betrugsbekämpfungsamt zu schaf- fen. Zu diesem Vorschlag wird die Bundesregierung nach eingehender Prüfung Stellung nehmen. Auch zu den Feststellungen des Europäischen Rech- nungshofes in seinem Jahresbericht für das Haushalts- jahr 1997 wird die Bundesregierung eingehend Stellung nehmen. Dieses Thema wird der Wirtschafts- und Finanzministerrat der Europäischen Union auf seiner Tagung im März 1999 behandeln. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 65): Ergeben sich aus der Übertragung des Geschäftsbereiches„Europapolitik“ aus dem Bundesministerium für Wirtschaft undTechnologie in das Bundesministerium der Finanzen (Ziffer V.a.des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Novem-ber 1998) Übertragungen von Bereichen nach Berlin, die ur-sprünglich in Bonn verbleiben sollten, und wie viele Arbeits-plätze sind von der Entscheidung der Übertragung dieses Ge-schäftsbereiches insgesamt betroffen? Insgesamt betrifft die Übertragung des Geschäftsberei- ches „Europapolitik“ 66 Arbeitsplätze des Fachpersonals. Durch die Übertragung der Aufgabe „Europapolitik“ auf das Bundesministerium der Finanzen sind nur die Bonn-Arbeitsplätze des für die Vertretung der Bundes- republik Deutschland vor den Europäischen Gerichten zuständigen Referates (EA2) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie betroffen. Der Bonn- Status des Referats bleibt auch im BMF erhalten. Glei- ches gilt für die Bonn-Einstufung der dort Beschäftigten aufgrund der Sozialabfrage des BMWi. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 14/143, Fragen 66 und 67): Ist die Veränderung der Pensionsrückstellungen mit denhandelsbilanzrechtlichen Grundsätzen zu vereinbaren? Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Verlänge-rung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungs-fristen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit? Zu Frage 66: Bei Steuerpflichtigen, die eine Bilanz erstellen, ist der steuerpflichtige Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG grund- sätzlich nach handelsrechtlichen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung zu ermitteln, wenn es hier- von keine Ausnahmeregelung gibt. Für die steuerliche Bewertung von Wirtschaftsgütern, d. h. auch für Rück- stellungen, sieht § 5 Abs. 6 EStG die generelle Möglich- keit von steuerrechtlichen Sonderregelungen vor. Für Pensionsrückstellungen sieht § 6a Abs. 3 und 4 EStG schon immer spezielle Bewertungsregelungen für die Steuerbilanz vor. Eine Änderung dieser Regelungen, wie sie im Steueränderungsgesetz 1998 nunmehr vorge- sehen ist, führt damit nicht zu einer unzulässigen Ab- koppelung von der Handelsbilanz. Zu Frage 67: Durch die beabsichtigte Neuregelung der Verlänge- rung der Aufbewahrungsfristen für bestimmte Unterla- gen auf zehn Jahre, der alle Buchführungspflichtigen unterworfen sind, wird der Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit nicht berührt. Sie entspricht vielmehr dem Gebot der nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geforderten rechtlichen und tatsächlichen Besteuerungs- gleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 [268 ff., 274]). Das Bundesverfassungsgericht fordert ausdrücklich, bei der Besteuerung müsse das Deklarationsprinzip (Er- klärung der Einkünfte) durch das Verifikationsprinzip ergänzt werden. Dieses besagt, daß der Gesetzgeber die Steuerehrlichkeit durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglich- keiten abstützen muß (BVerfGE a. a. O., 239 [273 un- ten]). Im übrigen wären – so das Bundesverfassungsge- richt wörtlich – „die rechtsstaatlichen Grundlagen des Kapitalmarktes und der Gesamtwirtschaft selbst desta- bilisiert, wenn eine beharrliche Steuerverweigerung in der Regel hingenommen und nur in Sonderfällen mit steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen unterbun- den würde“ (BVerfGE a. a. O., S. 274). Auf dieser Grundlage ist die beabsichtigte Neurege- lung verfassungsgemäß. 800 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/143, Frage 68): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus denErgebnissen der Internationalen Konferenz in Ottawa über dieBesteuerung von Leistungen, die über das Internet erbracht wur-den, und wann wird der Deutsche Bundestag über die Einzel-heiten unterrichtet? Die für den Steuerbereich relevanten Taxation Fra- mework Conditions, die von den Ministern in Ottawa gebilligt wurden, waren im Zuge der Vorbereitungen der Konferenz mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt worden. Das Taxation Framework wurden aktiv mitgestaltet. Die dort enthaltenen allgemeinen Be- steuerungsgrundsätze für den electronic commerce so- wie der für die zukünftigen Arbeiten verabschiedete Aktionsplan werden in vollem Umfang mitgetragen. Für die Bundesregierung steht im Vordergrund: – Die Fortsetzung – soweit personell möglich – auch die Intensivierung der Mitarbeit in den vom OECD- Steuerausschuß eingesetzten Arbeitsgremien mit dem Ziel, die Ergebnisse der Ministerkonferenz in Ottawa zu konkretisieren und auf dieser Basis auf internatio- naler und mittelfristig auch auf nationaler Ebene um- zusetzen. Die besonders problematischen „steuer- technischen“ Fragen sollten dabei vorrangig unter- sucht werden. – Die weitere Beteiligung an der ergänzend stattfinden- den Erörterung auf EU-Ebene insbesondere auf dem Gebiet der Umsatzbesteuerung. – Die Vertiefung der Materie in einer bereits beste- henden BMF-internen Projektgruppe sowie einem – ebenfalls schon eingerichteten – regelmäßigen Ge- sprächskreis mit der Wirtschaft, Erörterung in Fach- gremien mit der Steuerverwaltung der Länder. Nach Informationen der Bundesregierung beabsich- tigt der Finanzausschuß, sich im März 1999 mit dem Thema electronic commerce zu befassen. Die Bundesre- gierung wird zur Vorbereitung einen aktuellen Sach- standsbericht zur Verfügung stellen, in dem auch auf die Ergebnisse der Ministerkonferenz eingegangen wird. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der Abgeordneten Heidemarie Wright (SPD) (Drucksache 14/143, Fragen 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Betriebsver-tretungen der Zivilbeschäftigten bei der US-Army nach wie vordurch Verweigerung der Regierung des Entsendestaates dieRealisierung der vollen Mitbestimmungsrechte (bei Einstellun-gen, Eingruppierungen, Sozialplänen . . .) aussteht, und welcheUnterstützungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der vollen Mit-bestimmungsrechte für die Betriebsvertretungen nach dem durchNATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen modifizierten Bun-despersonalvertretungsgesetz sieht die Regierung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Präsenzder Streitkräfte der US-Army in der Bundesrepublik Deutsch-land durch ortsansässige Zivilbeschäftigte verstärkt und begleitetwerden muß, und wie unterstützt die Bundesregierung ein Be-schäftigungsmoratorium, um Stellenabbau von ortsansässigenZivilbeschäftigten, z. B. wegen Umwandlung, wegen Beschäfti-gung von amerikanischen Staatsbürgern bei der US-Army, ins-besondere Touristen (Tourist hire), und wegen Kontraktvergabezu verhindern? Zu Frage 69: Bei den Verhandlungen zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut konnte die Bundesregierung weit- gehende Verbesserungen der Mitbestimmungsrechte für die deutschen Zivilbeschäftigten bei den in Deutschland stationierten Streitkräften im Sinne des Bundespersonal- vertretungsgesetzes erreichen. Die Anzahl der zugunsten der deutschen Zivilbeschäftigten anzuwendenden Mitbe- stimmungstatbestände konnte von bisher 5 auf nunmehr 27 wesentlich erhöht werden. Für die noch fehlenden 5 Mitbestimmungstatbestände konnte die Bundesregierung erwirken, daß zunächst un- mittelbar nach dem Ablauf des Jahres 1994 weitere Überprüfungen erfolgen sollten. Dementsprechend hat die Bundesregierung bereits im Jahre 1995 Verhandlun- gen mit den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Groß- britanniens, Kanadas, der Niederlande und der USA mit dem Ziel der Verwirklichung der noch ausstehenden Mitbestimmungstatbestände aufgenommen. In den dar- auffolgenden Verhandlungen hat sich die Bundesregie- rung beharrlich dafür eingesetzt, diesen Mitbestim- mungstatbeständen volle Geltung zu verschaffen. Aller- dings waren die Entsendestaaten hierzu nicht bereit. Ins- besondere die USA haben erhebliche Kostenbedenken geltend gemacht. Im Einvernehmen mit den auf deutscher Seite betei- ligten Stellen soll nun auf der Grundlage der sich mit dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens vom 18. März 1993 entwickelten neuen Rechtspraxis versucht werden, die noch fehlenden 5 Mitbestimmungstatbe- stände zu verwirklichen. Im übrigen wurde im Jahr 1997 unter Mitwirkung der Bundesregierung der Tarifvertrag über Rationalisie- rungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) abgeschlossen, der Unterbringungs- und Abfindungsansprüche bei Entlassungen aus nichtmilitä- rischen Gründen festlegt. Dadurch stellt sich das Pro- blem der noch fehlenden Mitbestimmung bei Sozialplä- nen als nicht mehr so vordringlich dar. Zu Frage 70: Die Zahl der örtlichen Zivilbeschäftigten bei den US- Stationierungsstreitkräften ist seit 1990 – im wesent- lichen bedingt durch die massive Truppenreduzierung aufgrund der tiefgreifenden Änderungen in der Sicher- heitsarchitektur Europas – erheblich zurückgegangen. Die Bundesregierung sieht die Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer und weist bei ihren vielfälti- gen Kontakten zur US-Seite auf die Bedeutung der Be- schäftigung von örtlichen Zivilbeschäftigten für die Ak- zeptanz der Truppenstationierung hin. In diesem Zu- sammenhang hat die Regierung der USA – wie auch die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 801 (A) (C) (B) (D) Regierungen der übrigen Entsendestaaten – der Bundes- regierung am Tag der Unterzeichnung des Abkommens vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkom- mens zum NATO-Truppenstatut schriftlich mitgeteilt, daß ihre in Deutschland stationierten Streitkräfte auch weiterhin beabsichtigen, zivile Ortskräfte zu beschäfti- gen. Die Bundesregierung erwartet, daß sich die in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte an diese Zusage halten. Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppen- statut bestimmen die Stationierungsstreitkräfte Art und Zahl der von ihnen benötigten Arbeitsplätze selbst. Es liegt daher in der Organisationshoheit der US-Streit- kräfte, ihre Aufgaben durch örtliche Zivilbeschäftigte, durch eigene Staatsangehörige oder aber im Wege der Vergabe an Privatfirmen – im übrigen eine generelle Tendenz in der US-Administration, in vielen anderen Staaten und nicht zuletzt auch in der Bundesrepublik Deutschland – durchzuführen. Zur Frage des „Tourist hire“ und zu anderen in die- sem Zusammenhang strittigen Fragen finden zur Zeit Gespräche zwischen der Bundesregierung und der US- Seite statt; die Bundesregierung hält bei dieser Aus- gangslage zusätzliche Verhandlungen über ein Beschäf- tigungsmoratorium derzeit nicht für opportun. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Drucksache 14/143, Fragen 71 und 72): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der vor-gesehenen Übertragung der Vermögenszuordnungsaufgabe vonder Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben(BvS) auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine hoheitlicheAufgabe des Bundes auf ein privatwirtschaftlich organisiertesUnternehmen mit den sich daraus ergebenden Konsequenzenübertragen wird? Welche Auswirkungen auf Gehalt, Abfindungen und Kündi-gungsschutz hat die vorgesehene Einbringung der bisherigenMitarbeiter im Vermögenszuordnungsbereich der BvS in eineGmbH? Zu Frage 71: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Zwar wird die Organisationseinheit Vermögenszu- ordnung/Kommunalisierung der BvS auf eine GmbH übertragen. Die hoheitliche Aufgabe – Erlaß der Zuord- nungsbescheide – verbleibt jedoch bei der Zuordnungs- behörde. Die Bescheide werden von namentlich von der Zu- ordnungsbehörde besonders ermächtigten Mitarbeitern der GmbH namens und im Auftrag der Zuordnungsbe- hörde erlassen. Dieses Verfahren ist im Vermögenszu- ordnungsgesetz vorgesehen und wird schon seit langem vom BvS-Präsidenten praktiziert. Die GmbH wird lediglich als Verwaltungshelfer und somit nicht hoheitlich tätig. Sie stellt ihre Personal- und Sachmittel zur Verfügung, bereitet Entscheidungs- grundlagen auf und erarbeitet Entscheidungsvorschläge. Dieses Modell wurde ausschließlich aus Effizienz- und zugleich aus personalwirtschaftlichen Gründen ge- wählt: Die Überleitung der Aufgabe auf eine OFD bietet sich an, weil im OFD-Bereich bereits gleichartige Auf- gaben angesiedelt sind. Für die Abarbeitung der Anträge im Zuständigkeitsbereich der BvS wird deren Personal mit dem notwendigen Know-how weiterhin benötigt. Dessen Übernahme durch die OFD kommt allerdings nicht in Betracht, denn dies würde letztlich dazu führen, daß für eine befristete Aufgabe Dauer-Arbeitsplätze be- gründet würden. Dies wäre wirtschaftlich nicht zu ver- antworten. Zu Frage 72: Der Besitzstand der BvS-Mitarbeiter, die in die GmbH überwechseln, bleibt erhalten. Es liegt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor. Dabei gehen die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter mit sämtlichen Rechten und Pflichten aus den Verträgen einschließlich kollektivrechtlicher Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber über. Dieser kann erst nach Ablauf eines Jahres Änderungskündigungen aussprechen. Eine Benachteiligung gegenüber den bei der BvS verbleiben- den Mitarbeitern entsteht nicht. 802 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, über ein Abkommen zwischen der
    Europäischen Union und der Schweiz wird zur Zeit in-
    tensiv und nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit
    guten Chancen für einen baldigen Abschluß verhandelt.
    Dennoch ist es verfrüht, von einer getroffenen Regelung
    zu sprechen. Die nachfolgenden Bemerkungen beruhen
    auf dem aktuellen Stand der Verhandlungen. Änderun-
    gen in dem in Rede stehenden Abkommensteil sind
    nicht wahrscheinlich, aber man kann sie nicht ausschlie-
    ßen.

    Wenn das Abkommen in der jetzt vorgesehenen Fas-
    sung in Kraft tritt, dann sind danach Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäi-
    schen Union in der Schweiz den schweizerischen Ar-
    beitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichzustellen,
    wie umgekehrt schweizerische Arbeitnehmerinnen und
    Arbeitnehmer in der Europäischen Union Unionsbürgern
    gleichzustellen sind.

    Dies gilt auch im Rahmen der vorgesehenen Koordi-
    nierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Dann hät-
    ten deutsche Grenzgängerinnen und -gänger nach der
    Schweiz einen Kindergeldanspruch in derselben Höhe
    wie schweizerische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin-
    nen, und zwar auch in den Kantonen, die für ausländi-
    sche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringere
    Kindergeldsätze vorsehen, die Sie in Ihrer Frage ange-

    sprochen haben. Das bedeutet nicht, daß die Kantons-
    parlamente derartige Bestimmungen nicht beschließen
    dürften; sie finden nur wegen des Abkommens auf Bür-
    gerinnen und Bürger der EU keine Anwendung.

    Im übrigen ist im Rahmen der Koordinierung der Sy-
    steme der sozialen Sicherheit vorgesehen, daß – wie
    zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    schon jetzt – auch zwischen der Schweiz und der Euro-
    päischen Union die Zahlung von Unterschiedsbeträgen
    in den Fällen erfolgt, in denen Kindergeldansprüche in
    zwei Vertragsstaaten bestehen und der Anspruch in dem
    vorrangig zahlungsverpflichteten Staat niedriger ist als
    in dem anderen Staat. Nach Kenntnis der Bundesregie-
    rung sind Einschränkungen nicht vorgesehen. Deutsche
    Grenzgängerinnen und -gänger nach der Schweiz er-
    hielten also im Ergebnis Kindergeld nach dem höheren
    von beiden nationalen Sätzen.



Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage
des Kollegen Dörflinger.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Dörflinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Staatssekre-
    tärin, Sie haben selbst darauf verwiesen: Durch das
    Nichtverabschieden im EU-Außenministerrat am gestri-
    gen Tag ist die Angelegenheit etwas ins Stocken gera-
    ten. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem
    Abschluß der Verhandlungen in der Weise, daß die EU-
    Außenminister ihr Plazet zu dieser Regelung geben?

    Dr