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ID1401203500

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    Plenarprotokoll 14/12 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 12. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 I n h a l t : Zur Geschäftsordnung Hans-Peter Repnik CDU/CSU......................... 679 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD.................. 680 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 681 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 681 D Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 683 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/2002 (Drucksachen 14/23, 14/125, 14/136) ....................................................... 683 D Joachim Poß SPD ............................................ 684 B Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 687 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 689 D Gisela Frick F.D.P. .......................................... 692 A Ingrid Matthäus-Maier SPD....................... 693 C Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 695 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF.......................................................... 697 B, 701 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU........... 698 D Bartholomäus Kalb CDU/CSU .................. 699 B Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 701 B Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern).. 701 D Joachim Poß SPD....................................... 702 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 703 B Jürgen Koppelin F.D.P. ............................. 704 B Peter Jacoby CDU/CSU................................... 705 B Dr. Barbara Hendricks SPD ....................... 706 B Hans Michelbach CDU/CSU ..................... 707 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN............................... 708 A Nicolette Kressl SPD ....................................... 708 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 711 A Reinhard Schulz (Everswinkel) SPD............... 713 B 1. Namentliche Abstimmung über den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002..... 715 D Ergebnis........................................................... 716 A 2. Namentliche Abstimmung über den Ent- schließungsantrag der Fraktion der F.D.P. auf Drucksache 14/140 .......................................... 715 D Ergebnis........................................................... 721 A 3. Namentliche Abstimmung über den Ent- schließungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 .......................................... 716 A Ergebnis........................................................... 721 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. die Zukunft der Bundeswehr vor dem Hintergrund von Äußerungen des Staatsministers im II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, zur Entbehrlichkeit eines stehenden Heeres ........................................................ 718 B Werner Siemann CDU/CSU ............................ 718 D Peter Zumkley SPD ......................................... 720 B Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA ........... 723 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. ................... 725 A Heidi Lippmann-Kasten PDS .......................... 726 B Verena Wohlleben SPD ................................... 727 C Paul Breuer CDU/CSU .................................... 728 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 730 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU ........................ 730 D Kurt Palis SPD................................................. 731 D Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU..................... 732 D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 733 D Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 734 D Ursula Lietz CDU/CSU ................................... 736 C Nächste Sitzung ............................................... 737 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 739 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Holet- schek, Günter Baumann, Albert Deß, Georg Girisch, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Franz Obermeier (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) ....... 739 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Singhammer, Aribert Wolf, Ilse Aigner, Dr. Gerd Müller, Marie-Luise Dött, Thomas Dörflinger, Klaus Hofbauer, Josef Hollerith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) ....... 740 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurf eines Steuerentlastungs- gesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungs- punkt 8) ........................................................... 740 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Deittert (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 .............................................. 740 C Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen eingebrach- ten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) ....... 740 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gert Willner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) ....... 740 D Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilhelm-Josef Sebastian (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungs- gesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungs- punkt 8) ........................................................... 741 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Otto Wilhelm (Mainz) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungs- gesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungs- punkt 8) ........................................................... 741 B Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith und Heinz Schemken (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 III von den Fraktionen der SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) ............... 741 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Dehnel, Gerald Weiß (Groß-Gerau) und Dr.-Ing. Rainer Jork (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungs- gesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungs- punkt 8) ........................................................... 741 D Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Jünger und Christina Schenk (beide PDS) zur Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der PDS auf Drucksache 14/137 zu dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) ....... 742 A Anlage 13 Amtliche Mitteilung ....................................... 743 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 679 (A) (C) (B) (D) 12. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Ursula Lietz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 739 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 4.12.98 Behrendt, Wolfgang SPD 4.12.98 * Bläss, Petra PDS 4.12.98 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 4.12.98 Bruckmann, Hans-Günter SPD 4.12.98 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 4.12.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 4.12.98 * Caesar, Cajus Julius CDU/CSU 4.12.98 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 4.12.98 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 4.12.98 Dr. Eckardt, Peter SPD 4.12.98 Fornahl, Rainer SPD 4.12.98 Dr. Fuchs, Ruth PDS 4.12.98 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 4.12.98 Gröhe, Hermann CDU/CSU 4.12.98 Großmann, Achim SPD 4.12.98 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 4.12.98 * Hanewinckel, Christel SPD 4.12.98 Hartnagel, Anke SPD 4.12.98 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 4.12.98 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 4.12.98 Imhof, Barbara SPD 4.12.98 Jelpke, Ulla PDS 4.12.98 Kasparick, Ulrich SPD 4.12.98 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.12.98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 4.12.98 Lafontaine, Oskar SPD 4.12.98 Lambrecht, Christine SPD 4.12.98 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 4.12.98 Leutheusser-Schnarren- berger, Sabine F.D.P. 4.12.98 Maaß (Wilhemshaven), Erich CDU/CSU 4.12.98 * Marquardt, Angela PDS 4.12.98 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 4.12.98 Michels, Meinolf CDU/CSU 4.12.98 Müntefering, Franz SPD 4.12.98 Naumann, Kersten PDS 4.12.98 Ostrowski, Christine PDS 4.12.98 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Pau, Petra PDS 4.12.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 4.12.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 4.12.98 Rauber, Helmut CDU/CSU 4.12.98 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 4.12.98 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 4.12.98 Rühe, Volker CDU/CSU 4.12.98 Schaich-Walch, Gudrun SPD 4.12.98 Scheu, Gerhard CDU/CSU 4.12.98 Schily, Otto SPD 4.12.98 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 4.12.98 Seiters, Rudolf CDU/CSU 4.12.98 Siemann, Werner CDU/CSU 4.12.98 Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.12.98 Dr. Stadler, Max F.D.P. 4.12.98 Tappe, Joachim SPD 4.12.98 Uldall, Gunnar CDU/CSU 4.12.98 Wissmann, Matthias CDU/CSU 4.12.98 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 4.12.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parla- ments Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Holetschek, Günter Baumann, Albert Deß, Georg Girisch, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Wolfgang Lohmann (Lüden- scheid), Franz Obermeier (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurf eines Steuerentlastungsgeset- zes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Angesichts der geplanten Ausplünderung der Famili- en durch die rotgrünen Energiebesteuerungspläne ist die vorgeschlagene Kindergelderhöhung ein nicht ausrei- chender Ausgleich. Insbesondere die dringend erforder- liche Entlastung von kinderreichen Familien mit drei und mehr Kindern fehlt völlig. Statt sozialpolitischer Flickschusterei fordern wir von der Bundesregierung eine umfassende Konzeption zur Ermutigung der Familien. Familien in Deutschland brauchen eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, eine Verbesserung des Erziehungsgeldes, eine gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung in der Altersver- sorgung und mehr gesellschaftliche Anerkennung. 740 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Singhammer, Aribert Wolf, Ilse Aigner, Dr. Gerd Müller, Marie-Luise Dött, Thomas Dörflinger, Klaus Hofbauer, Josef Hollerith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setztes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Die vorgesehene Kindergelderhöhung ist nicht geeig- net, die Situation der Familien in Deutschland nachhal- tig zu verbessern. Als Ergebnis der geplanten Ökosteuer werden vielen Familien zum Teil höhere Beträge wieder genommen werden. Familien profitieren nicht durch Umverteilungsprogramme, sondern nur durch nachhal- tige Entlastungen. Zudem werden mit der geplanten Kappung des Ehegattensplittings traditionelle kinderrei- che Familien mit nur einem Ernährer getroffen, die trotz höherem Verdienst über ein unterdurchschnittliches Pro- Kopf-Einkommen verfügen. Die notwendige besondere Förderung von Mehrkinderfamilien sieht der Gesetzes- entwurf nicht vor. Nach der amtlichen Statistik beträgt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern überproportio- nal 37,8%. Dies ist ein Indiz für die Notwendigkeit be- sonderer Hilfen für Mehrkinderfamilien. Wir fordern von der Bundesregierung eine umfassen- de Konzeption zur Ermutigung der Familien. Familien in Deutschland brauchen eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, eine Verbesserung des Erziehungs- geldes, eine gerechte Anerkennung der Erziehungslei- stung in der Altersversorgung und mehr gesellschaftli- che Anerkennung statt Gleichschaltung mit Lebensge- meinschaften aller Art. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Nachdem das Kindergeld nur für die ersten zwei Kin- der erhöht wird, werden Familien mit mehr als zwei Kindern indirekt benachteiligt. Besonders durch die Ein- führung der geplanten Öko-Steuern auf Strom, Gas, Heizöl und Treibstoff werden Familien mit mehreren Kindern stärker belastet als Familien ohne Kinder bzw. mit nur einem Kind oder zwei Kindern. Deshalb ist der zur Beschlußfassung vorliegende Ge- setzentwurf nicht angetan, die Situation von Familien mit Kindern wesentlich zu verbessern. Ich lehne den Gesetzentwurf deshalb ab, weil nicht alle Kinder durch die Kindergelderhöhung bessergestellt werden. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Deittert (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie- genden Gesetzentwurf gemäß Drucksache 14/125 erge- ben sich für die im Gesetzentwurf genannten Maßnah- men nichtfinanzierte Belastungen in Höhe von 7,1 Mil- liarden DM allein im Entstehungsjahr. Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem solide finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa durch eine höhere Verschuldung entschieden werden. Da die Fi- nanzierung nicht gesichert ist, kann ich nicht zustimmen. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Die vorgesehene Kindergelderhöhung ist nicht geeig- net, die Situation der Familien in Deutschland nachhal- tig zu verbessern. Als Ergebnis der geplanten Ökosteuer werden vielen Familien zum Teil höhere Beträge wieder genommen werden. Familien profitieren nicht durch Umverteilungsprogramme, sondern nur durch nachhalti- ge Entlastungen. Zudem werden mit der geplanten Kap- pung des Ehegattensplittings kinderreiche Familien mit nur einem Ernährer getroffen, die trotz höherem Ver- dienst über ein unterdurchschnittliches Pro-Kopf-Ein- kommen verfügen. Die notwendige besondere Förde- rung von Mehrkinderfamilien sieht der Gesetzesentwurf nicht vor, nachdem das Kindergeld nur für die ersten zwei Kinder erhöht werden soll. Deshalb ist der zur Beschlußfassung vorliegende Ge- setzentwurf nicht angetan, die Situation von Familien mit Kindern zu verbessern. Ich lehne den Gesetzentwurf deshalb ab, weil nicht alle Kinder durch die Kindergeld- erhöhung erfaßt werden. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gert Willner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 741 (A) (C) (B) (D) genden Gesetzentwurf gemäß Drucksache 14/125 erge- ben sich für die im Gesetzentwurf genannten Maßnah- men nicht finanzierte Belastungen von 7,1 Milliarden DM allein im Entstehungsjahr. Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem solide finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa durch eine höhere Verschuldung entschieden werden. Da die Finanzierung nicht gesichert ist, kann ich nicht zustimmen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilhelm-Josef Sebastian (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie- genden Gesetzentwurf auf Drucksache 14/125 ergeben sich für die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen nicht finanzierte Belastungen von 7,1 Milliarden DM allein im Entstehungsjahr. Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem solide finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa durch eine höhere Verschuldung entschieden werden. Da die Finanzierung nicht gesichert ist, kann ich dem Steuerentlastungsgesetz auf Drucksache 14/125 nicht zustimmen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Otto Wilhelm (Mainz) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setztes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Ich bin für eine Erhöhung des Kindergeldes, soweit die Finanzierung solide gesichert ist. Nach dem vorlie- genden Gesetzesentwurf auf Drucksache 14/125 ergeben sich für die im Gesetzesentwurf genannten Maßnahmen nicht finanzierten Belastungen von 7,1 Milliarden DM allein im Entstehungsjahr. Eine Erhöhung des Kindergeldes kann nur in einem soliden finanzierten Gesamtkonzept, aber nicht etwa durch eine höhere Verschuldung entschieden werden. Da die Finanzierung nicht gesichert ist, kann ich dem Steuerentlastungsgesetz auf Drucksache 14/125 nicht zustimmen. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith und Heinz Schemken (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Die vorgesehene Kindergelderhöhung ist nicht geeig- net, die Situation der Familien in Deutschland nachhal- tig zu verbessern. Als Ergebnis der geplanten Ökosteuer werden vielen Familien zum Teil höhere Beträge wieder genommen werden. Familien profitieren nicht durch Umverteilungsprogramme, sondern nur durch nachhal- tige Entlastungen. Zudem werden mit der geplanten Kappung des Ehegatten-Splittings kinderreiche Familien mit nur einem Ernährer getroffen, die trotz höherem Verdienst über ein unterdurchschnittliches Pro-Kopf- Einkommen verfügen. Die notwendige besondere Förde- rung von Mehrkinderfamilien sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Nach der amtlichen Statistik beträgt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei zwei oder mehr min- derjährigen Kindern überproportional 37,8 Prozent. Dies ist ein Indiz für die Notwendigkeit besonderer Hilfen für Mehrkinderfamilien. Deshalb müssen wir diesen völlig unzulänglichen und mit „heißer Nadel gestrickten“ Gesetzentwurf ablehnen. Wir fordern vielmehr von der Bundesregierung eine umfassende Konzeption zur Ermutigung der Familien. Familien in Deutschland brauchen eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, eine Verbesserung des Er- ziehungs- und Kindergeldes, eine gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung in der Altersversorgung und mehr gesellschaftliche Anerkennung statt Gleichschal- tung mit Lebensgemeinschaften aller Art. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Dehnel, Gerald Weiß (Groß-Gerau) und Dr.-Ing. Rainer Jork (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsge- setzes 1999/2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Wir werden uns bei der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kindergelderhöhung aus folgenden Gründen der Stimme enthalten: Erstens. Die CDU/CSU-Fraktion ist generell für eine Besserstellung von Familien, während durch die von der Bundesregierung vorgesehene Energiesteuer aber ein- deutige Nachteile gerade für Familien entstehen. Zweitens. Besonders Familien mit geringem Ein- kommen werden in besonderer Weise einen noch höhe- ren Ausgleich für noch höhere Ausgaben benötigen. 742 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Drittens. Ostdeutsche Familienhaushalte müssen zwar die gleichen Ausgaben tätigen wie westdeutsche, haben aber im Durchschnitt nur zwei Drittel der Einkommen der westdeutschen Familien zur Verfügung. Sie trifft die Energiesteuer auch wegen der höheren Energiepreise in Ostdeutschland in verstärkter Weise. Viertens. Die relativ geringe Kindergelderhöhung ist nicht für eine Besserstellung von Familien geeignet. Fünftens. Die Kindergelderhöhung ist nach jetzigem Stand haushaltspolitisch nicht abgesichert. Die Bundes- regierung kann auf keine schlüssige Gegenfinanzierung verweisen. Schon allein aus diesem Grund können wir dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen. Im Inter- esse eines Signals für eine verbesserte haushaltsgesi- cherte Familienpolitik werden wir und deshalb der Stimme enthalten. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Jünger und Christina Schenk (beide PDS) zur Abstimmung über den Entschließungsan- trag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 zu dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/2002 (Tagesordnungspunkt 8) Wir haben uns heute in der Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/137 der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages der Stim- me enthalten. Dazu erklären wir folgendes: In o. g. Antrag wird eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages zum 1. Januar 1999 auf 15 000 DM gefordert. Die Anhebung des Grundfreibetrages muß jedoch auf ein Niveau erfolgen, das eine menschenwürdige Exi- stenz gewährleistet. Nach Ansicht von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, die wir unterstützen, beträgt diese Höhe zur Zeit mindestens 17 000 DM. Um die Vorga- ben des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen, wonach das Einkommen in der Höhe des Existenz- minimums von der Einkommenssteuer befreit werden muß, sind weder die bereits beschlossenen 13 020 DM, noch die von der PDS geforderten 15 000 DM aus- reichend. Auch wenn die Erhöhung auf 15 000 DM eine Verbesserung der momentanen Situationen darstellt, geht dieser Schritt dennoch nicht weit genug. Anlage 13 Amtliche Mitteilung ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/11106 Nr. 2.10Drucksache 13/11106 Nr. 2.13Drucksache 13/11106 Nr. 2.14Drucksache 13/11106 Nr. 2.15Drucksache 13/11106 Nr. 2.16Drucksache 13/11106 Nr. 2.23Drucksache 13/11106 Nr. 2.25 Drucksache 13/11204 Nr. 1.4Drucksache 13/11204 Nr. 2.5Drucksache 13/11204 Nr. 2.8Drucksache 13/11204 Nr. 2.14Drucksache 13/11204 Nr. 2.15 Drucksache 13/11409 Nr. 1.4Drucksache 13/11409 Nr. 1.13Drucksache 13/11409 Nr. 1.14Drucksache 13/11409 Nr. 2.32Drucksache 13/11409 Nr. 2.38Drucksache 13/11409 Nr. 2.39Drucksache 13/11409 Nr. 2.40Drucksache 13/11409 Nr. 2.62Drucksache 13/11409 Nr. 2.67Drucksache 13/11409 Nr. 2.69 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Da-
    men und Herren! Wir sprechen heute über den Vorläufer
    1. Ich bin ein bißchen erstaunt, daß die Vorrednerinnen
    und Vorredner alle sehr weit ausgeholt und zum Ge-
    samtkonzept des Steuerentlastungsgesetzes Stellung ge-
    nommen haben. Dazu haben wir noch keine Anhörung
    gehabt, keine weiteren Beratungen in den Ausschüssen;
    dazu gibt es eigentlich keine weiteren Erkenntnisse. Sie
    sind es schuldig geblieben, sich detaillierter mit dem
    auseinanderzusetzen, was wir heute verabschieden.


    (Beifall der Abg. Dr. Heidi Knake-Werner [PDS])


    Bei Frau Frick wundert mich das nicht so sehr; Sie ha-
    ben ja selbst gesagt, das sei für Sie nur ein „Minimum“.
    Aber von Herrn Poß und Frau Scheel hätte ich gerne ein
    bißchen mehr dazu gehört.

    Ich konzentriere mich auf das, was wir heute verab-
    schieden wollen. Denn – das ist wichtig – wir haben uns
    damit auseinanderzusetzen, ob wir als Parlament unter
    der neuen Regierung endlich die Maßgaben des Bun-
    desverfassungsgerichtes einhalten oder ob dieser Maß-
    stab immer noch nicht erfüllt wird, auch unter rotgrün
    nicht. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von
    1992 wurde ausgeführt, daß dem Steuerpflichtigen nach
    Erfüllung seiner Steuerpflicht von seinem Einkommen
    soviel verbleiben muß, wie er zur Bestreitung des not-
    wendigen Lebensunterhaltes – seines eigenen und desje-
    nigen seiner Familie – bedarf. Die Höhe hängt nach
    Aussagen des Gerichtes von den allgemeinen wirt-
    schaftlichen Verhältnissen und dem anerkannten Min-
    destbedarf ab.

    Sicher, es herrscht seitdem in Wirtschaft, Politik und
    den verschiedenen Verbänden darüber ein ziemlich
    kontroverser Streit. Aber man muß feststellen, daß es
    unter den Experten bisher weitgehende Einigkeit dar-
    über gab – von den Wohlfahrtsverbänden bis zu den
    Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen –, daß
    der von der alten Regierung für 1999 vorgesehene
    Grundfreibetrag von 13 000 DM unzureichend ist und
    damit nicht der Maßgabe des Bundesverfassungsgerich-
    tes entspricht.

    Ich zitiere – der SPD zur Erinnerung – aus dem Ent-
    schließungsantrag der SPD auf Drucksache 13/8057:

    Der vorgesehene Grundfreibetrag in Höhe von
    13 000 DM/26 000 DM ist unzulänglich und ver-
    fassungsrechtlich bedenklich. Er stellt keine Ver-
    besserung gegenüber dem 1999 geltenden Recht
    dar.

    Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa-
    che 13/7895 war zu lesen:

    Die Bundesregierung sieht vor, das Existenzmini-
    mum nur leicht, von 12 365 DM (1998) auf 13 067
    DM, anzuheben. Dies erscheint vor dem Hinter-
    grund der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
    richtes . . . als weitaus zu gering.

    Gisela Frick

    696 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Und tatsächlich: Die alte Bundesregierung von
    CDU/CSU und F.D.P. hat in Vorbereitung des Bundes-
    verfassungsgerichtsurteils bereits 1992 das Existenzmi-
    nimum mit 12 400 DM veranschlagt, unter Berücksich-
    tigung des Mehrbedarfszuschlages auf 14 000 DM. Un-
    geachtet dessen, daß CDU/CSU und F.D.P. den Grund-
    freibetrag für 1996 trotz alledem auf 12 096 DM festge-
    legt haben, halten Sie von der Koalition heute de facto
    an diesen alten Beschlüssen fest. Das kann doch nicht
    Sinn und Zweck eines Regierungswechsels sein!


    (Beifall bei der PDS)

    Dies ist in zweierlei Hinsicht bedenklich. Zum ersten:

    Sie argumentieren, daß die Orientierung durch den
    durchschnittlichen Sozialhilferegelsatz gegeben sei.
    Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, daß der
    durchschnittliche Sozialhilferegelsatz das Existenzmi-
    nimum der Menschen in dieser Bundesrepublik absi-
    chert!


    (Beifall bei der PDS)

    Das ist nicht so; er ist nicht bedarfsgerecht. Noch einmal
    zur Erinnerung: Nach EU-Maßstab müßten es 1 425 DM
    pro Monat sein, um in dieser Bundesrepublik überhaupt
    über die Armutsgrenze zu kommen.

    Zum zweiten sind die Sozialhilferegelsätze bekannt-
    lich regional unterschiedlich und abhängig von den je-
    weiligen Lebenshaltungskosten wie Heizung, Miete,
    Energie. Die Höhe des steuerlichen Existenzminimums
    orientiert sich nun an dem Durchschnitt der Sozialhilfe-
    regelsätze. Das heißt, daß mit dem Grundfreibetrag für
    1999 von 13 200 DM das Existenzminimum von Bürge-
    rinnen und Bürgern in Berlin, Hamburg und München
    auf Grund der dort zum Beispiel sehr hohen Mietkosten
    noch weniger als auf dem flachen Land abgedeckt ist.
    Das steuerfreie Existenzminimum in diesen Regionen
    liegt unter dem Niveau der dortigen Sozialhilfe. Indem
    Sie den Menschen, die in Hamburg, Berlin oder Mün-
    chen erwerbstätig sind, weniger Einkommen belassen,
    als Sozialhilfeberechtigte vom Staat erhalten, stellen Sie
    den Sozialstaat tatsächlich auf den Kopf.


    (Beifall bei der PDS)

    Genau an diesem Punkt verstoßen Sie wiederum gegen
    das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor-
    schreibt, daß das Existenzminimum für alle Menschen
    gleichermaßen steuerfrei zu stellen ist. Das heißt aber
    nichts anderes, als daß der Grundfreibetrag mindestens
    in Höhe des bundesweit höchsten Sozialhilfesatzes lie-
    gen muß, um wirklich allen Menschen das Existenzmi-
    nimum halbwegs sicherzustellen.


    (Beifall bei der PDS)

    Beim dualen System von Kindergeld und Kinder-

    freibetrag wird genau das verwirklicht. Deshalb wollen
    wir auch dessen Beibehaltung, bis die von der Verfas-
    sung vorgesehenen 300 DM mindestens für jedes Kind
    erreicht sind.

    Diese Erkenntnisse hatten Sie, liebe Kolleginnen und
    Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in der
    vergangenen Legislaturperiode. Folgerichtig forderte die
    SPD für 1998 ein steuerfreies Existenzminimum in

    Höhe von 14 000 DM; Bündnis 90/Die Grünen forderte
    15 000 DM. Jetzt, nach der Wahl, verharren Sie mit dem
    Argument von Haushaltszwängen bei einem verfas-
    sungswidrigen Zustand. Das kann doch nicht sein.


    (Beifall bei der PDS)

    Meine Damen und Herren von der Regierung und der

    Regierungskoalition, die Einhaltung der Verfassung
    kann und darf nicht von der Haushaltslage abhängig
    sein.


    (Beifall bei der PDS)

    Die Regierung hat vielmehr mit ihrer Politik die Verfas-
    sungsmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Wenn
    Sie dabei in Finanzierungsengpässe geraten, verzichten
    Sie doch zum Beispiel auf die Senkung des Spitzensteu-
    ersatzes.


    (Beifall bei der PDS)

    Daneben haben wir andere Vorschläge, wie zum Bei-

    spiel die Wiedererhebung der Vermögensteuer, die Sie
    auf den Sanktnimmerleinstag verschieben wollen, ge-
    macht.

    Die PDS hat heute einen Änderungs- und einen Ent-
    schließungsantrag eingebracht. Wir wollen sicherstellen,
    daß der steuerfreie Grundbetrag zum 1. Januar des
    nächsten Jahres auf 15 000 DM festgelegt wird. Damit
    könnte man versuchen, in einem absehbaren Zeitraum
    innerhalb einer Wahlperiode das verfassungsmäßige
    Gebot schrittweise zu erreichen, so daß wir bei minde-
    stens 17 000 DM im Jahre 2002 ankommen.

    Gleiches gilt für die Erhöhung des Kindergeldes. Sie
    schlagen vor, das Kindergeld im nächsten Jahr auf 250
    DM anzuheben. Das unterstützen wir natürlich. Aber Sie
    bleiben auch an diesem Punkt sowohl hinter den aktuel-
    len Erfordernissen als auch hinter Ihren eigenen Ansprü-
    chen zurück. Bereits 1996 forderte die SPD ein Kinder-
    geld in Höhe von 250 DM. Jetzt machen Sie die Neu-
    auflage der Forderung von 1994, ignorieren jedoch, daß
    das Bundesverfassungsgericht auch die steuerliche Frei-
    stellung des Existenzminimums des Kindes verfügt hat.

    Unter Berücksichtigung der inzwischen gestiegenen
    Lebenshaltungskosten von Familien durch Kostensteige-
    rungen bei Miete, Heizung, Strom usw. ist klar, daß be-
    reits jetzt 300 DM das verfassungsmäßige Gebot sind.
    Das haben Sie von Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie
    die PDS in der letzten Legislaturperiode gefordert. Wir
    werden das weiterhin einklagen. Deshalb haben wir ei-
    nen Antrag eingebracht.

    Sie argumentieren bei Ihrem halbherzigen Schritt
    wieder einmal damit, daß Sie gern mehr durchsetzen
    würden, wenn Sie das Geld dafür hätten. Ich muß aber
    klipp und klar sagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen
    von der Regierungskoaltion: Das Kindergeld ist keine
    Größe, das je nach Belieben und aktueller Haushaltslage
    nach oben und unten angepaßt werden kann.


    (Beifall bei der PDS)

    Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern Teil
    des Einkommens der Eltern, auf das der Staat nach der
    Verfassung keinen Zugriff haben darf. Ich war sehr

    Dr. Barbara Höll

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998 697


    (A) (C)



    (B) (D)


    erstaunt, daß Frau Scheel hier vorschlägt, gegen dieses
    Gebot zu verstoßen. Sie widerspricht damit ihren eige-
    nen Ansätzen. Auch Kinder sind eigenständige Persön-
    lichkeiten und sollten nicht auf diese Art und Weise
    gegen das Einkommen ihrer Eltern aufgerechnet werden.


    (Beifall bei der PDS)

    Lassen Sie uns hier die Verfassung einhalten. Das ist der
    richtige Weg.


    (Beifall bei der PDS)

    Sie haben in Ihrem großen Gesetzentwurf des Steuer-

    entlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eine Finanzierungs-
    quelle aufgezeigt. Sie schlagen die Begrenzung des
    Ehegattensplittings – allerdings nicht jetzt, sondern erst
    im Jahre 2002 – vor, um damit eine Erhöhung des Kin-
    dergelds um 10 DM zu finanzieren. Warum sind Sie
    wieder so halbherzig? Fangen Sie an! Folgen Sie unse-
    rem Vorschlag der Kappung des Ehegattensplittings im
    ersten Schritt bereits für das nächste Jahr und schrittwei-
    se fortschreitend bis zur tatsächlichen Individualisierung
    des Steuerrechts – bei sozialer Kompensation. Ich bin
    erstaunt: Meines Erachtens ist das immer noch Be-
    schlußlage der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokra-
    tischer Frauen. Warum setzen Sie sich da nicht endlich
    einmal durch, auch hier in der Fraktion, und verwirk-
    lichen diesen Parteibeschluß?


    (Beifall bei der PDS)

    Seien Sie nicht so zaghaft! Gehen Sie diesen Schritt!

    Wir fordern Sie deshalb auf: Wenn Sie nach der Re-
    gierungsübernahme Ihre Erkenntnisse und die aktuellen
    Erfordernisse nicht einfach über Bord werfen wollen,
    sondern dazu stehen, dann folgen Sie unseren Anträgen.
    Stimmen Sie ihnen zu! Wir stimmen Ihrem Vorschlag
    der Erhöhung zu. Aber bleiben Sie nicht so halbherzig,
    sondern seien Sie auch an der Stelle ein bißchen wage-
    mutig!


    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat nun die
Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine
    lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Steuerent-
    lastungsgesetz 1999/2000/2002 setzen wir um, was wir
    uns auf dem Gebiet der Steuerpolitik im Bereich der
    Besitz- und Verkehrsteuern in den Koalitionsverein-
    barungen vorgenommen haben. Wir bringen jetzt auf
    den Weg, wofür diese Regierung gewählt worden ist.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir machen endlich Ernst mit dem, was dem Durch-
    schnittsbürger über mehr als eineinhalb Jahrzehnte zwar
    versprochen, aber von der vorherigen Regierung nie
    eingelöst wurde:


    (Beifall des Abg. Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD])


    Wir entlasten die Mehrzahl der Arbeitnehmer und ihre
    Familien. Damit zielen wir ganz eindeutig auf die Mehr-
    heit der Bevölkerung in unserem Land, die dies braucht.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Unser Land braucht eine deutliche Stärkung der Bin-
    nennachfrage, eine echte Verbesserung der Investitions-
    bedingungen und eine gerechtere Verteilung des Wohl-
    stands. Die dreistufige Steuerreform wird dazu einen
    unverzichtbaren Beitrag leisten. Die Steuerreform ist
    sozial gerecht, sie ist wachstums- und beschäftigungs-
    fördernd, und sie ist solide finanziert. Sie entlastet durch
    eine deutliche Senkung der Steuersätze, und sie führt zu
    mehr Steuergerechtigkeit durch eine nachhaltige Ver-
    breiterung der Bemessungsgrundlage.

    Das Gesamtvolumen der Reform ist höher als das der
    dreistufigen Reform der alten Regierung in den 80er
    Jahren. Die Bruttoentlastung beträgt rund 57 Milliar-
    den DM. Rund 42 Milliarden DM werden durch den
    Abbau von Steuervergünstigungen finanziert. Insgesamt
    wird es in der dritten Stufe eine haushaltspolitisch reali-
    stische und gesamtwirtschaftlich akzeptable Nettoentla-
    stung von rund 15 Milliarden DM geben.

    Vorrang haben aber zunächst die Familien und Ar-
    beitnehmer. Die Steuerlast ist derzeit ungerecht verteilt.
    Das hat die alte Regierung zu verantworten. Um das zu
    ändern, ist diese neue Regierung gewählt worden. Wir
    tun das jetzt.


    (Beifall bei der SPD)

    Familien mit zwei Kindern werden ab dem Jahr 2002

    um 2 700 DM im Jahr und schon im nächsten Jahr um
    rund 1 200 DM entlastet. Im Gegensatz zu den Tarifen
    von 1996 und 1998 und auch dem jetzt noch gültigen,
    aber von uns zu ändernden Tarif 1999 sieht der neue
    Tarif eine, wenn auch zunächst geringe Entlastung aller
    Steuerpflichtigen beim Durchschnittssteuersatz vor.
    Da nützt es auch nichts, Frau Kollegin Frick, Spielchen
    mit dem Grenzsteuersatz zu machen. Es kommt darauf
    an, was im Portemonnaie ist. Das wird durch den Durch-
    schnittssteuersatz gemessen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das ist der erste Schritt. In den nächsten Stufen, 2000
    und 2002, verstärkt sich dieser positive Effekt.

    Der Vorwurf, der Mittelstand würde nicht ent-, son-
    dern belastet, trifft einfach nicht zu.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wir haben die Belange des Mittelstandes bei den Ent-

    scheidungen über die Verbreiterung der Bemessungs-
    grundlage besonders berücksichtigt. Ich will folgende
    Beispiele nennen: Der Verlustvortrag wird nicht an-
    getastet. Verluste können uneingeschränkt auch weiter-
    hin vorgetragen werden. Das wollten Sie nicht. Für die
    Abschaffung des Verlustrücktrages ist eine Übergangs-
    frist eingeführt worden. Bis einschließlich 2000 dürfen

    Dr. Barbara Höll

    698 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1998


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Verluste bis zu 2 Millionen DM auf das Vorjahr zurück-
    getragen werden.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Dann ist er weg!)


    – Sie wollten sogar an den Verlustrücktrag und den
    Verlustvortrag ran. Herr Kollege, Sie sollen hier nicht
    immer die Unwahrheit sagen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Beim Verlustausgleich gibt es für aktive Einkünfte
    der Unternehmen keine Einschränkungen. Der gewerb-
    liche Mittelstand ist von der sogenannten Mindestbe-
    steuerung nicht betroffen. Den Erhalt der steuerfreien
    Wiedereinlage von Gewinnen aus dem Verkauf von
    Grundstücken und Gebäuden haben wir ebenfalls vorge-
    sehen, ebenso die Möglichkeit, den realisierten Gewinn
    beim Verkauf eines Unternehmens rechnerisch auf fünf
    Jahre zu verteilen, um die Progressionswirkung abzu-
    schwächen. Auch dies dient dem Mittelstand.

    Weiterhin dient dem Mittelstand die degressive Ab-
    schreibung für Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von
    30 Prozent, die im ersten Jahr voll erhalten bleibt. Im
    internationalen Vergleich liegen wir damit über dem
    Durchschnitt.


    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

    Was eigentlich im Vordergrund steht: Die Unter-

    nehmensteuersätze werden deutlich gesenkt. Das bringt
    die Entlastung. Das aber wird von den vielen Kritikern
    übersehen; auch Sie tun das hier geflissentlich, willent-
    lich und wider besseres Wissen.


    (Beifall bei der SPD)

    In Kürze wird eine Kommission für eine umfassende

    Unternehmensteuerreform eingesetzt. Ziel dieser Kom-
    mission ist ein einheitlicher, rechtsformunabhängiger
    Unternehmensteuersatz von 35 Prozent. Selbstverständ-
    lich darf das Ergebnis nicht zu Lasten der mittelständi-
    schen Wirtschaft gehen. So ist beispielsweise zu prüfen,
    ob den Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt werden
    sollte.

    Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung im
    Jahre 2000 werden wir die Position unserer Unterneh-
    men im internationalen Steuer- und Standortwettbewerb
    deutlich verbessern. Dafür werden wir Steuersubventio-
    nen streichen. Die Abschaffung überflüssiger Steuerver-
    günstigungen und undurchsichtiger Steuervorschriften
    dient der Steuergerechtigkeit und zugleich der Finanzie-
    rung der Entlastungsmaßnahmen, soweit sie über die
    geplante Nettoentlastung von 15 Milliarden DM er-
    bracht werden muß.

    Ein sachlich zutreffender Vergleich von Be- und
    Entlastungsmaßnahmen darf nicht auf einzelne Rech-
    nungsjahre beschränkt werden, sondern muß einen län-
    geren Zeitraum umfassen. Dies entspricht auch der in
    der Wirtschaft üblichen Investitions- und Steuerplanung.
    Die Grundlagen ergeben sich aus der Finanzierungs-
    rechnung.

    Die Aufkommenszahlen des Finanzierungstableaus
    ergeben für die Wirtschaft ein nicht zutreffendes, nach-
    teilig verzerrtes Bild. In dem von diesem Tableau abge-
    deckten Zeitraum dominieren die hohen Einmalbela-
    stungen bzw. die vorgezogenen Belastungswirkungen.
    Die Zeiträume, in denen sich diese vorübergehenden
    Belastungen wieder zurückbilden, sind hingegen in dem
    Tableau nicht enthalten. Die im Finanzierungstableau
    ausgewiesenen Steuermehr- und Steuermindereinnah-
    men haben lediglich den Zweck, die Auswirkungen des
    Steuerentlastungsgesetzes auf die öffentlichen Haushalte
    im Finanzplanungszeitraum darzustellen. In ökonomi-
    scher Betrachtung sind die Gesamtwirkungen des
    Steuerpakets auf die Wirtschaft und insbesondere auf
    den Mittelstand sehr viel positiver einzuschätzen, als
    dies bei isolierter Betrachtung des Finanzierungstableaus
    der Fall zu sein scheint.

    In ihrem Entschließungsantrag vom 1. Dezember
    1998 fordert die F.D.P. neben der Steuersenkung für
    private Haushalte eine stärkere Nettoentlastung der
    Wirtschaft. Übersehen oder bewußt unterschlagen wird
    dabei: Deutschland hat schon die niedrigste Steuerquote
    in Europa, zwar nicht für Arbeitnehmer, aber für Unter-
    nehmen.


    (Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Hört! Hört! Sehr wahr!)


    Wer schon jetzt eine Nettoentlastung von 30 Mil-
    liarden DM und mehr fordert, ist einfach finanzpolitisch
    unseriös und sozial blind.


    (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: So ist es!)


    Alle, die dies tun, nehmen Verschlechterungen der
    Staatsleistungen in Kauf.