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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 I n h a l t : Nachträglicher Glückwunsch zum Geburtstag des Abgeordneten Hans Georg Wagner ........ 603 A Erweiterung der Tagesordnung........................ 603 B Geänderte und nachträgliche Ausschußüber- weisungen ........................................................ 604 A Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zuwanderungsbegren- zungsgesetzes (Drucksache 14/48) ............ 604 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................. 604 C, 622 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 606 C Erwin Marschewski CDU/CSU ....................... 609 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 610 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ............ 611 C, 613 B, 614 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 612 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ....... 612 B Ulla Jelpke PDS............................................... 612 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats- sekretärin BMI ................................................. 614 A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU........................ 616 C Dr. Michael Bürsch SPD............................ 617 C Günter Graf (Friesoythe) SPD.................... 618 C Bodo Hombach, Bundesminister BK........ 619 A, 620 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU .......... 619 C, 621 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 621 B, 623 C Aribert Wolf CDU/CSU............................. 622 B Heidi Lippmann-Kasten PDS .......................... 623 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Maritta Böttcher, Rosel Neuhäuser, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur solidarischen Ausbildungsfinanzie- rung (Ausbildungsfinanzierungsgesetz) (Drucksache 14/14) .................................... 624 C Maritta Böttcher PDS ...................................... 624 D Stephan Hilsberg SPD ..................................... 625 D Maritta Böttcher PDS .................................. 626 C Werner Lensing CDU/CSU ............................. 628 A Andrea Nahles SPD ..................................... 628 C Rosel Neuhäuser PDS.................................. 630 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 630 B, 632 C Cornelia Pieper F.D.P.................... 631 B, 633 A, 635 B Willi Brase SPD .............................................. 633 B Werner Lensing CDU/CSU ......................... 633 C Dr. Klaus Grehm PDS ................................. 634 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 635 A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines ... Ge- setzes zur Änderung des Schuldrechtsan- passungsgesetzes (Drucksache 14/65) ......... 635 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 b) Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Änderung der Nutzungsentgeltverord- nung (Drucksache 14/63) .......................... 635 D Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 635 D Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 636 D Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 638 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 639 D Rainer Funke F.D.P. ........................................ 640 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................................... 641 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 641 C Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (§ 30a) (Drucksache 14/18)......................... 642 C b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Zuständig- keiten nach dem Sorgerechtsüberein- kommens-Ausführungsgesetz (Druck- sache 14/33) ............................................... 642 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 18. Sep- tember 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank (Drucksache 14/70) .................................... 642 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönbeck), Günter Nooke und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unter- lagengesetzes (Drucksache 14/91)............. 642 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Stasi- Unterlagengesetzes (Drucksache 14/92)... 642 D d) Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Norbert Otto (Erfurt), Hartmut Büttner (Schönbeck) und der Fraktion der CDU/CSU Überlassung der Akten der Hauptver- waltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinig- ten Staaten von Amerika (Drucksache 14/89) ......................................................... 643 A Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache Beschlußempfehlungen des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 1 bis 5 zu Petitio- nen (Drucksachen 14/58, 14/59, 14/60, 14/61, 14/62) .............................................. 643 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Wahl der Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsordnung (Drucksachen 14/97, 14/98, 14/99, 14/100) ................................. 643 D b) Bestimmung der vom Deutschen Bun- destag zu entsendenden Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Ar- tikel 53a des Grundgesetzes (Druck- sachen 14/106, 14/107, 14/108, 14/109, 14/110) ....................................................... 644 B c) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschus- ses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundge- setzes (Vermittlungsausschuß) (Druck- sache 14/117) ............................................. 644 C _________________________________ Zur Geschäftsordnung Roland Claus PDS ..................................... 643 D, 644 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD.................. 645 B _________________________________ d) Wahl der Mitglieder des Wahlprü- fungsausschusses gemäß § 3 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes (Drucksachen 14/101, 14/102, 14/103, 14/104, 14/105) ... 646 A e) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schulden- ausschusses bei der Bundesschulden- verwaltung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes über die Errichtung ei- ner Schuldenverwaltung des Vereinig- ten Wirtschaftsgebietes und § 2 der Verordnung über die Bundesschulden- verwaltung (Drucksache 14/114).............. 646 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 III f) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontroll- ausschusses beim Bundesausgleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2 des Lasten- ausgleichsgesetzes (Drucksache 14/118) .. 646 C g) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Tele- kommunikation und Post gemäß § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 14/111) .................................. 646 C h) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Pro- grammbeirates beim Bundesministe- rium der Finanzen (Drucksache 14/115) . 646 C i) Wahl der vom Deutschen Bundes- tag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirates beim Bundesministerium der Finanzen (Drucksache 14/112)........... 646 D j) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kura- toriums der Stiftung „Haus der Ge- schichte der Bundesrepublik Deutsch- land“ (Drucksache 14/113)........................ 646 D k) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kura- toriums der Stiftung „Archiv der Par- teien und Massenorganisationen in der DDR“ (Drucksache 14/116)....................... 647 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den angekündigten Erhöhungen von Energiesteuern, insbe- sondere der Mineralölsteuer sowie der Mehrwertsteuer ........................................ 647 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 647 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 648 B Heinz Seiffert CDU/CSU................................. 650 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 651 B Heidemarie Ehlert PDS.................................... 652 C Monika Ganseforth SPD.................................. 653 C Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU ................................................................. 654 D Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 655 D Gisela Frick F.D.P. ......................................... 657 A Lothar Binding (Heidelberg) SPD ................... 658 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 659 B Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 660 B Hansjürgen Doss CDU/CSU............................ 661 B Detlev von Larcher SPD.................................. 662 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Par- teiengesetzes (Drucksachen 14/41, 14/122, 14/123)............................................................. 663 B Peter Enders SPD ............................................ 663 D Dr. Rupert Scholz CDU/CSU.......................... 665 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 666 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. ........... 667 C Dr. Barbara Höll PDS...................................... 668 B Ulrike Merten SPD .................................... 668 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ein- führungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 14/49, 14/120) ............................................ 669 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 669 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 670 B Alfred Hartenbach SPD ................................... 672 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 673 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 673 D Rolf Kutzmutz PDS......................................... 675 A Rainer Funke F.D.P.................................... 675 C Nächste Sitzung ............................................... 676 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 677 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 603 (A) (C) (B) (D) 11. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rolf Kutzmutz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 677 (A) (C) (B) (D) Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 3.12.98 * Brunnhuber, Georg CDU/CSU 3.12.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 3.12.98 * Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 3.12.98 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 3.12.98 Fink, Ulf CDU/CSU 3.12.98 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 3.12.98 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Großmann, Achim SPD 3.12.98 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 3.12.98 * Hanewinckel, Christel SPD 3.12.98 Hartnagel, Anke SPD 3.12.98 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 3.12.98 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Hornung, Siegfried CDU/CSU 3.12.98 * Imhof, Barbara SPD 3.12.98 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 3.12.98 Kasparick, Ulrich SPD 3.12.98 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Klappert, Marianne SPD 3.12.98 Kolbow, Walter SPD 3.12.98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 3.12.98 Lambrecht, Christine SPD 3.12.98 Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 3.12.98 * Marquardt, Angela PDS 3.12.98 Michels, Meinolf CDU/CSU 3.12.98 Ostrowski, Christine PDS 3.12.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3.12.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 3.12.98 Rauber, Helmut CDU/CSU 3.12.98 Schily, Otto SPD 3.12.98 Schloten, Dieter SPD 3.12.98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 3.12.98 * Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 3.12.98 Siebert, Bernd CDU/CSU 3.12.98 * Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Dr. Stadler, Max F.D.P. 3.12.98 Tappe, Joachim SPD 3.12.98 Verheugen, Günter SPD 3.12.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 3.12.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wer-
    den die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt, um
    ein erfolgreiches Inkrafttreten der Insolvenzordnung
    zum 1. Januar 1999 zu ermöglichen.

    Ich möchte an dieser Stelle dem Rechtsausschuß da-
    für danken, daß er bereit war, diese Beratungen in der
    Kürze der Zeit und unter erheblichem Druck durchzu-
    führen. Ich weiß, daß das eine gewisse Zumutung war.
    Deswegen geht mein besonders herzlicher Dank an die
    Fraktionen und die Mitglieder des Rechtsausschusses.

    Damit wird endlich eine Reform wirksam, die nach
    jahrzehntelanger Vorbereitung bereits 1994 verabschie-
    det wurde. Diese außergewöhnlich lange Vorlaufzeit
    macht die Insolvenzordnung zu einem Unikat in der
    deutschen Nachkriegsgeschichte. Als Trost läßt sich nur
    sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Ich darf mir
    die Bemerkung erlauben: Selbst das Bürgerliche Ge-
    setzbuch hatte nicht eine so lange Vorlaufzeit wie die
    Insolvenzordnung. Die Gründe dafür kennen Sie.

    Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situa-
    tion ist es für diese Gesetzesänderung allerdings auch
    höchste Zeit. Ebenso wie die Vorjahre brachte auch das
    Jahr 1997 einen Höchststand an Insolvenzen. Bei insge-
    samt 33 398 Insolvenzen mußten 27 485 Unternehmen
    und Freiberufler insolvenzbedingt aus dem Markt aus-
    scheiden. Bereits jetzt läßt sich absehen, daß die ent-
    sprechenden Zahlen für das Jahr 1998 noch höher liegen
    dürften.

    Die Insolvenzen reißen tiefe Löcher in das Wirt-
    schaftsgefüge und vernichten massiv Arbeitsplätze. Es
    ist in Fachkreisen unstreitig, daß die alte Konkursord-
    nung und die Vergleichsordnung ihre Aufgaben nicht
    mehr erfüllen. Um es ganz deutlich zu sagen: Das gel-
    tende Insolvenzrecht ist weitgehend funktionslos gewor-
    den. Dies können wir uns im Interesse der Sanierung
    notleidender Unternehmen und angesichts der erschrek-
    kend hohen Zahl von Arbeitslosen nicht leisten.

    Das geltende Konkurs- und Vergleichsrecht ist im üb-
    rigen eher sanierungshemmend als sanierungsfördernd.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die hohen Voraussetzungen für die Eröffnung des Kon-
    kursverfahrens und die Massearmut der Insolvenzen
    führen dazu, daß drei Viertel aller Konkursanträge seit
    Jahren mangels Masse abgewiesen werden. In den we-
    nigen eröffneten Konkursverfahren gehen die ungesi-
    cherten und die nicht bevorrechtigten Gläubiger darüber
    hinaus häufig leer aus. Daß die gesicherten Gläubiger
    das Sicherungsgut jederzeit abziehen und damit das Be-
    triebsvermögen auseinanderreißen können, führt über-
    dies in sehr vielen Fällen zu einer Zerschlagung auch
    solcher Unternehmen, die noch sanierungsfähig wären.

    Dr. Barbara Höll

    670 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Dies alles machte eine umfassende Reform des Insol-
    venzrechts zwingend notwendig. Damit werden das
    Recht in den alten Bundesländern und das in den neuen
    Bundesländern, die bisher unterschiedlich sind, zusam-
    mengeführt.

    Ich möchte noch ganz besonders auf die zentrale so-
    zialpolitische Errungenschaft der Insolvenzordnung
    hinweisen: die Restschuldbefreiung. Unter sozialstaat-
    lichen Gesichtspunkten ist es dringend geboten, daß
    unsere Rechtsordnung demjenigen, der wirtschaftlich
    gescheitert ist, Chancen für einen Neuanfang bietet.

    Das in der geltenden Konkursordnung niedergelegte
    unbegrenzte Nachforderungsrecht ist einerseits sozial
    unausgewogen, weil es ohnehin nur bei natürlichen Per-
    sonen wirksam wird; es lähmt andererseits wirtschaftli-
    che Aktivitäten, weil es den Betroffenen in einer quasi
    lebenslangen Schuldverstrickung gefangen hält. Der
    wirtschaftliche Neubeginn eines einmal gescheiterten
    Unternehmers oder Verbrauchers wird dadurch häufig
    unmöglich gemacht.

    Ich möchte im Hinblick darauf, daß sich nach unserer
    Beobachtung die Phalanx der Bedenkenträger gegen die
    neue Insolvenzordnung zu Worte gemeldet hat, ohne ab-
    zuwarten, wie das neue Gesetz funktioniert und prakti-
    kabel ist, noch einmal auf die überschuldeten Verbrau-
    cher und ihre Problematik hinweisen. Lassen Sie mich
    betonen, daß ihnen durch das Restschuldbefreiungsver-
    fahren nun erstmals eine realistische Chance eröffnet
    wird, in einem überschaubaren Zeitraum wieder ein Le-
    ben frei von drückenden Schuldenlasten führen zu kön-
    nen. Das ist nicht nur sozialpolitisch dringend geboten,
    sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll, da hierdurch
    potentiellen Existenzgründern Mut zum Aufbruch in die
    Selbständigkeit gemacht wird.

    Ich darf darauf hinweisen, daß bereits seit Juli dieses
    Jahres Verbraucher eine außergerichtliche Schuldenbe-
    reinigung in Gang setzen können. Schuldner, die bereits
    zum 1. Januar 1998 zahlungsunfähig waren, können in
    der Übergangszeit die nur fünfjährige Entschuldungs-
    phase in Anspruch nehmen.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem
    vorliegenden Gesetzentwurf, auf den ich erkennbar nicht
    besonders eingegangen bin, weil er eher technische Re-
    gelungen enthält, werden auch die äußeren formellen
    Voraussetzungen für einen gelungenen Start der Insol-
    venzordnung geschaffen.

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das
Wort hat jetzt der Kollege Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heu-
    tigen Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des

    Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer
    Gesetze – wie es genau heißt – wird der Schlußstrich
    unter eine jahrelange Vorarbeit im Ministerium der
    Justiz, im Bundestag und seinen Ausschüssen, insbeson-
    dere dem Rechtsausschuß, gesetzt, nachdem wir die In-
    solvenzordnung einschließlich eines Einführungsgeset-
    zes bereits im Herbst 1994 verabschiedet haben.

    Vier Jahre lang hatten die Länder und auch die Ge-
    richte nun Zeit, sich auf diese neue Insolvenzordnung
    vorzubereiten, wenn sie am 1. Januar 1999 in Kraft tritt.
    In diesen vier Jahren hat es nicht an Versuchen gefehlt –
    Herr Staatssekretär Pick hat darauf hingewiesen –, Sand
    und Salz ins Getriebe zu streuen, um das Inkrafttreten zu
    verschieben. Mal waren es finanzielle Gründe, mal per-
    sonelle Gründe, mal die Länder, mal die Verbände oder
    interessierte Berufszweige, und alle hatten eine Reihe
    von Nachbesserungsvorschlägen und -wünschen – ohne
    zunächst einmal abzuwarten, wie das Gesetz funktio-
    niert.

    Die Insolvenzordnung soll alte Zöpfe abschneiden
    und neue Möglichkeiten eröffnen, Betriebe weiterzufüh-
    ren, statt sie zu zerschlagen, und dem privaten Schuldner
    ermöglichen, nach einer Wohlverhaltenszeit frei von
    aufgelaufenen Verbindlichkeiten neu zu beginnen, ohne
    die Umwege über Ehefrau, Kinder oder Scheinfirmen
    nehmen zu müssen.

    Eines haben wir bei den Beratungen der Insol-
    venzordnung vor vier Jahren nicht erreicht – erst recht
    jetzt nicht mehr bei den Ergänzungen, nachdem die Re-
    gierung gewechselt hat –, nämlich die Aufnahme einer
    Bestimmung, daß § 613 a Abs. 4 BGB bei der Fortfüh-
    rung einer Firma nach der Insolvenz nicht anzuwenden
    ist. Dieser Arbeitsplatzvernichtungsparagraph war in der
    Vergangenheit und wird auch in Zukunft für die Zer-
    schlagung von Betrieben, um keine Arbeitnehmer über-
    nehmen zu müssen, und damit für die Vernichtung von
    Arbeitsplätzen verantwortlich sein, anstatt daß man ver-
    sucht, mindestens einen Teil der Arbeitsplätze durch
    Fortführung zu retten.

    Lieber Kollege Pick, von den 33 000 Konkursen hätte
    man wahrscheinlich 20 Prozent, um die 6 000, vermei-
    den können, wenn man diesen § 613 a Abs. 4 entschärft
    hätte. Ich hoffe, daß wir durch die Insolvenzordnung ein
    klein wenig an Entschärfung hineingebracht haben. Aber
    es gibt da keine Systematik. Ich glaube auch nicht an die
    Einsicht der jetzigen Mehrheit in die Notwendigkeit,
    diesen Paragraphen abzuschaffen. Nachdem Sie sogar
    die Änderungen im Kündigungsschutzgesetz, die sehr
    sinnvoll waren, im Schweinsgalopp wieder aufheben,
    glaube ich nicht, daß Sie in diesem Bereich etwas Gutes
    tun.

    Wir werden der Änderung des Einführungsgesetzes
    zustimmen, das vernünftigerweise einige klarstellende
    Ergänzungen enthält, obwohl wir die gesetzliche Insti-
    tutionalisierung von Laien im Gerichtssaal im Rahmen
    des Insolvenzrechts ablehnen. Wir hätten gerne gehabt,
    daß nur die früher im Rechtsberatungsgesetz vorgesehe-
    nen Vertreter vor Gericht hätten auftreten können, weil
    wir eine unübersehbare Flut von nicht unbedingt geeig-
    neten Personen befürchten. Ich kann mich hier nur dem

    Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 671


    (A) (C)



    (B) (D)


    Urteil der Bundesrechtsanwaltskammer anschließen, die
    wörtlich zu dieser von SPD und Grünen durchgesetzten
    Änderung sagt:

    Sie ist unsystematisch, unprofessionell, kosten-
    trächtig und überflüssig und widerspricht damit
    dem allgemein anerkannten Ziel eines „schlanken
    Staates“

    und eines gerechten Staates, wie ich hinzufügen möchte.
    Wir haben deswegen im Rechtsausschuß diese Er-

    weiterungen im Änderungsgesetz abgelehnt. Aber wir
    sind in den Abstimmungen unterlegen. Daran müssen
    wir uns jetzt leider ab und zu gewöhnen. Wir haben
    dennoch dem Gesetz im ganzen mehrheitlich zuge-
    stimmt. Dies haben wir auch deswegen getan, weil die
    Insolvenzordnung ein Regierungsentwurf der christlich-
    demokratisch-liberalen Koalition war, der in zähen Ver-
    handlungen auch mit der damaligen Opposition als Ge-
    setz zustande kam.

    Inzwischen sitzt zumindest einer der Väter der Insol-
    venzrechtsreform, Herr Staatssekretär a. D. Funke, auf
    den harten Oppositionsbänken und der Hauptberichter-
    statter der Sozialdemokraten, Herr Professor Pick, auf
    den weichen Regierungsbänken.


    (Zustimmung bei der SPD)

    Man kann auch sagen: Wir hatten mit der früheren

    Koalition leichte Liquiditätsprobleme bei den Wähler-
    stimmen. Aber, meine Damen und Herren von den Re-
    gierungsparteien, wir haben uns bereits gefangen – Sie
    lachen ja mit Recht –, während Sie wie auf einem Hüh-
    nerhof arbeiten, auf dem alles durcheinandergackert und
    niemand weiß, welcher Hahn, Schröder oder Lafontaine,
    der Haushahn ist.

    Wir haben uns bereits in der Oppositionsrolle geübt,
    damit wir nicht, wie im Insolvenzrecht vorgesehen, fünf
    oder sieben Jahre Wohlverhalten zeigen müssen, son-
    dern bereits nach vier Jahren den Betrieb hier im Hause
    wieder übernehmen können.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Das hat aber nichts mit der Insolvenzordnung zu tun! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Sie gilt das alte Recht! 30 Jahre Schuldenturm!)


    – Die „Liquidität“ macht Freude. – Wir werden nicht
    wegen einiger „Schönheitsfehler“, Herr Beck, das recht-
    zeitige Inkrafttreten des Gesetzes durch Geschäftsord-
    nungstricks verhindern oder notwendige Änderungen
    verzögern, weil wir der Meinung sind, daß es ein gutes
    Gesetz ist. Die Anwender sollen das Gesetz so nutzen,
    daß die Verfahren zügiger als bisher durchgeführt wer-
    den, daß die Intention des Gesetzes beachtet wird, näm-
    lich möglichst wenig Masse zu entwerten und zu zer-
    schlagen, und daß der Schuldner möglichst so gestellt
    wird, daß er wirtschaftlich weiterarbeiten kann, und sei
    es unter Kontrolle.

    Wir wollen auch, daß die bisherige 30jährige Frist,
    die einen Schuldner – auch bei Unterbrechung der
    Zinszahlungen – lebenslang in die Knie zwingen konnte,
    bei ernsthaft Gutwilligen ein Ende hat. Wir warnen aber

    auch gleichzeitig die Schuldner, die glauben, sie könnten
    nun ohne jede Rücksicht auf Risiko wirtschaften, weil
    sie nach fünf bzw. sieben Jahren wieder frei seien, und
    die deshalb glauben, neue und unverantwortliche Risi-
    ken eingehen zu können.

    Mit den Ergänzungsänderungen haben wir einer Rei-
    he von Vorschlägen Rechnung getragen, aber insbeson-
    dere auch – das hat der Herr Staatssekretär gesagt –
    notwendige Gesetzeskongruenzen hergestellt. Ich sage
    in diesem Zusammenhang einen besonderen Dank an die
    Mitarbeiter des Ministeriums, die diese Marathonarbeit
    geleistet haben, insbesondere an Herrn Lanfermann, der
    von Anfang an dabei war.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ein Schmunzeln konnte ich mir im Rechtsausschuß

    nicht verkneifen, als wir feststellten, daß das seinerzeit
    geänderte Kabelpfandgesetz – das ich bis dahin auch
    nicht kannte – 1994 aufgehoben wurde, wahrscheinlich
    weil man beim Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
    erstmalig wieder auf es aufmerksam wurde und gesagt
    hat: Wir brauchen es gar nicht. Wir haben es gestern aus
    dem Gesetz herausgenommen.

    Zum Schluß möchte ich nochmals auf die wesentliche
    Neuerung hinweisen, daß die Restschuldbefreiung vie-
    len Menschen, die sich mit Schuld oder auch ohne
    Schuld finanziell übernommen oder verspekuliert haben,
    die Möglichkeit gibt, in ein geordnetes Privat- oder Ge-
    schäftsleben zurückzukehren. Dies hängt beim Ge-
    schäftsmann naturgemäß nicht nur vom Wohlverhalten
    ab, sondern auch von dem Bemühen, den finanziellen
    Schaden wiedergutzumachen. Insoweit haben die Gläu-
    biger zu Recht ein Wort mitzureden.

    Anders, und zwar deutlich vereinfacht, ist dies beim
    sogenannten privaten Schuldenbereinigungsverfahren,
    wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, die keine
    oder nur geringe selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
    ausübt. Hier kann im wesentlichen mit einem Schulden-
    bereinigungsplan unter Zustimmung eines Teils der
    Gläubiger oder Ersetzung dieser Zustimmung eine Ent-
    schuldung vorgenommen werden. Ist eine gütliche Re-
    gelung mit dem Gläubiger nicht zu erzielen, sorgt ein
    vereinfachtes Insolvenzverfahren für eine gerichtliche
    Klärung. Hier ist der Schuldner also nicht auf Gedeih
    und Verderb den Gläubigern ausgeliefert.

    Ich hoffe, daß diese Restschuldbefreiungsmöglichkeit
    zu positiven Ergebnissen führt. Meine Damen und Her-
    ren, wenn Mißbrauch stattfindet, sind wir hier im Hause
    sicher wieder einig, daß wir Änderungen oder Ergän-
    zungen anbringen müssen. Aber zunächst wünschen wir
    diesem Gesetz viel Erfolg ab 1. Januar 1999.

    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)