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ID1401116100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 I n h a l t : Nachträglicher Glückwunsch zum Geburtstag des Abgeordneten Hans Georg Wagner ........ 603 A Erweiterung der Tagesordnung........................ 603 B Geänderte und nachträgliche Ausschußüber- weisungen ........................................................ 604 A Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zuwanderungsbegren- zungsgesetzes (Drucksache 14/48) ............ 604 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................. 604 C, 622 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 606 C Erwin Marschewski CDU/CSU ....................... 609 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 610 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ............ 611 C, 613 B, 614 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 612 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ....... 612 B Ulla Jelpke PDS............................................... 612 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats- sekretärin BMI ................................................. 614 A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU........................ 616 C Dr. Michael Bürsch SPD............................ 617 C Günter Graf (Friesoythe) SPD.................... 618 C Bodo Hombach, Bundesminister BK........ 619 A, 620 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU .......... 619 C, 621 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 621 B, 623 C Aribert Wolf CDU/CSU............................. 622 B Heidi Lippmann-Kasten PDS .......................... 623 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Maritta Böttcher, Rosel Neuhäuser, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur solidarischen Ausbildungsfinanzie- rung (Ausbildungsfinanzierungsgesetz) (Drucksache 14/14) .................................... 624 C Maritta Böttcher PDS ...................................... 624 D Stephan Hilsberg SPD ..................................... 625 D Maritta Böttcher PDS .................................. 626 C Werner Lensing CDU/CSU ............................. 628 A Andrea Nahles SPD ..................................... 628 C Rosel Neuhäuser PDS.................................. 630 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 630 B, 632 C Cornelia Pieper F.D.P.................... 631 B, 633 A, 635 B Willi Brase SPD .............................................. 633 B Werner Lensing CDU/CSU ......................... 633 C Dr. Klaus Grehm PDS ................................. 634 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 635 A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines ... Ge- setzes zur Änderung des Schuldrechtsan- passungsgesetzes (Drucksache 14/65) ......... 635 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 b) Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Änderung der Nutzungsentgeltverord- nung (Drucksache 14/63) .......................... 635 D Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 635 D Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 636 D Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 638 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 639 D Rainer Funke F.D.P. ........................................ 640 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................................... 641 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 641 C Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (§ 30a) (Drucksache 14/18)......................... 642 C b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Zuständig- keiten nach dem Sorgerechtsüberein- kommens-Ausführungsgesetz (Druck- sache 14/33) ............................................... 642 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 18. Sep- tember 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank (Drucksache 14/70) .................................... 642 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönbeck), Günter Nooke und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unter- lagengesetzes (Drucksache 14/91)............. 642 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Stasi- Unterlagengesetzes (Drucksache 14/92)... 642 D d) Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Norbert Otto (Erfurt), Hartmut Büttner (Schönbeck) und der Fraktion der CDU/CSU Überlassung der Akten der Hauptver- waltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinig- ten Staaten von Amerika (Drucksache 14/89) ......................................................... 643 A Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache Beschlußempfehlungen des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 1 bis 5 zu Petitio- nen (Drucksachen 14/58, 14/59, 14/60, 14/61, 14/62) .............................................. 643 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Wahl der Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsordnung (Drucksachen 14/97, 14/98, 14/99, 14/100) ................................. 643 D b) Bestimmung der vom Deutschen Bun- destag zu entsendenden Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Ar- tikel 53a des Grundgesetzes (Druck- sachen 14/106, 14/107, 14/108, 14/109, 14/110) ....................................................... 644 B c) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschus- ses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundge- setzes (Vermittlungsausschuß) (Druck- sache 14/117) ............................................. 644 C _________________________________ Zur Geschäftsordnung Roland Claus PDS ..................................... 643 D, 644 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD.................. 645 B _________________________________ d) Wahl der Mitglieder des Wahlprü- fungsausschusses gemäß § 3 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes (Drucksachen 14/101, 14/102, 14/103, 14/104, 14/105) ... 646 A e) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schulden- ausschusses bei der Bundesschulden- verwaltung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes über die Errichtung ei- ner Schuldenverwaltung des Vereinig- ten Wirtschaftsgebietes und § 2 der Verordnung über die Bundesschulden- verwaltung (Drucksache 14/114).............. 646 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 III f) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontroll- ausschusses beim Bundesausgleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2 des Lasten- ausgleichsgesetzes (Drucksache 14/118) .. 646 C g) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Tele- kommunikation und Post gemäß § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 14/111) .................................. 646 C h) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Pro- grammbeirates beim Bundesministe- rium der Finanzen (Drucksache 14/115) . 646 C i) Wahl der vom Deutschen Bundes- tag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirates beim Bundesministerium der Finanzen (Drucksache 14/112)........... 646 D j) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kura- toriums der Stiftung „Haus der Ge- schichte der Bundesrepublik Deutsch- land“ (Drucksache 14/113)........................ 646 D k) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kura- toriums der Stiftung „Archiv der Par- teien und Massenorganisationen in der DDR“ (Drucksache 14/116)....................... 647 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den angekündigten Erhöhungen von Energiesteuern, insbe- sondere der Mineralölsteuer sowie der Mehrwertsteuer ........................................ 647 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 647 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 648 B Heinz Seiffert CDU/CSU................................. 650 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 651 B Heidemarie Ehlert PDS.................................... 652 C Monika Ganseforth SPD.................................. 653 C Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU ................................................................. 654 D Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 655 D Gisela Frick F.D.P. ......................................... 657 A Lothar Binding (Heidelberg) SPD ................... 658 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 659 B Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 660 B Hansjürgen Doss CDU/CSU............................ 661 B Detlev von Larcher SPD.................................. 662 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Par- teiengesetzes (Drucksachen 14/41, 14/122, 14/123)............................................................. 663 B Peter Enders SPD ............................................ 663 D Dr. Rupert Scholz CDU/CSU.......................... 665 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 666 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. ........... 667 C Dr. Barbara Höll PDS...................................... 668 B Ulrike Merten SPD .................................... 668 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ein- führungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 14/49, 14/120) ............................................ 669 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 669 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 670 B Alfred Hartenbach SPD ................................... 672 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 673 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 673 D Rolf Kutzmutz PDS......................................... 675 A Rainer Funke F.D.P.................................... 675 C Nächste Sitzung ............................................... 676 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 677 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 603 (A) (C) (B) (D) 11. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Rolf Kutzmutz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 677 (A) (C) (B) (D) Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 3.12.98 * Brunnhuber, Georg CDU/CSU 3.12.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 3.12.98 * Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 3.12.98 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 3.12.98 Fink, Ulf CDU/CSU 3.12.98 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 3.12.98 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Großmann, Achim SPD 3.12.98 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 3.12.98 * Hanewinckel, Christel SPD 3.12.98 Hartnagel, Anke SPD 3.12.98 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 3.12.98 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Hornung, Siegfried CDU/CSU 3.12.98 * Imhof, Barbara SPD 3.12.98 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 3.12.98 Kasparick, Ulrich SPD 3.12.98 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Klappert, Marianne SPD 3.12.98 Kolbow, Walter SPD 3.12.98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 3.12.98 Lambrecht, Christine SPD 3.12.98 Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 3.12.98 * Marquardt, Angela PDS 3.12.98 Michels, Meinolf CDU/CSU 3.12.98 Ostrowski, Christine PDS 3.12.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3.12.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 3.12.98 Rauber, Helmut CDU/CSU 3.12.98 Schily, Otto SPD 3.12.98 Schloten, Dieter SPD 3.12.98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 3.12.98 * Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 3.12.98 Siebert, Bernd CDU/CSU 3.12.98 * Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Dr. Stadler, Max F.D.P. 3.12.98 Tappe, Joachim SPD 3.12.98 Verheugen, Günter SPD 3.12.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.98 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 3.12.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Enders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr ge-
    ehrten Damen und Herren! Der Gegenstand der heutigen
    Erörterung ist eine Änderung des § 18 Abs. 2 des Partei-
    engesetzes, wodurch sich die Zuschüsse des Bundes von
    230 auf 245 Millionen DM pro Jahr erhöhen sollen.

    Ausgangspunkt unserer Überlegung ist, daß unsere
    repräsentative Demokratie nicht ohne die Tätigkeit von
    Parteien funktionieren kann. Dies ist im Grundgesetz
    entsprechend verankert. In Art. 21 heißt es:

    Die Parteien wirken bei der politischen Willensbil-
    dung des Volkes mit.

    Ich behaupte, daß zum Nachweis des Funktionierens
    einer Demokratie ein Regierungswechsel gehört, der auf
    das Votum der Wählerinnen und Wähler zurückzuführen
    ist. Insoweit haben wir im Jahre 1998 auf Bundesebene
    erlebt, daß die Demokratie bei uns in Deutschland her-
    vorragend funktioniert. Dieser Wechsel wäre ohne die
    Mitwirkung von solide finanzierten Parteien undenkbar
    gewesen. Die eigenen Einnahmen der Parteien haben
    noch nie ausgereicht. Die Parteienfinanzierung hat also
    eine lange Geschichte, zu der eine Fülle von Urteilen
    und mehrfache Gesetzesänderungen gehören.

    Der vorliegende Gesetzentwurf wird gemeinsam von
    SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der
    F.D.P. eingebracht. Dies zeigt, daß zwischen konkurrie-
    renden demokratischen Parteien das derzeitige Finanzie-
    rungsprinzip unbestritten ist. Es geht also um Beträge,

    Detlev von Larcher

    664 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    die von den Parteien selbst nicht vollständig aufgebracht
    werden können. Neben den eigentlichen Einnahmen in
    Form von Beiträgen und Spenden muß es die Teilfinan-
    zierung durch den Staat geben.

    Die staatlichen Mittel werden in Abhängigkeit von
    eingenommenen Beiträgen, Spenden und erzielten
    Wählerstimmen gewährt. Dadurch ist sichergestellt, daß
    Parteien mit guten Wahlergebnissen – und damit mit ei-
    ner guten Verwurzelung in der Bevölkerung – besserge-
    stellt werden als diejenigen, die losgelöst von den Vor-
    stellungen der Bevölkerung agieren. Aus dieser Forde-
    rung folgt selbstverständlich auch, daß es Untergrenzen
    gibt, damit nicht jeder Versuch einer Miniparteiengrün-
    dung bezuschußt werden muß.

    Mit der jetzigen Regelung sind frühere Mängel in der
    Parteienfinanzierung einigermaßen beseitigt. Eine aus-
    schließliche Finanzierung aus Spenden – ich erinnere
    mich noch an die Zeiten, in denen Beträge von über
    100 000 DM im Rahmen von Sonderausgaben absetzbar
    waren – oder eine ausschließliche Wahlkampfkostener-
    stattung früherer Tage berücksichtigt nicht die Tatsache,
    daß Parteien auch in der Zeit zwischen den Wahlen
    wichtige Aufgaben zu erfüllen haben.

    Bei der heute anstehenden Erhöhung der staatlichen
    Unterstützung von Parteien entscheiden wir letztlich in
    eigener Sache. Da bei solchen Themen häufig das korri-
    gierende Element gegenläufiger politischer Interessen
    fehlt, erwartet die Öffentlichkeit gerade hier mit Recht
    eine korrekte Begründung. Um nicht in den Ruch der
    Selbstbedienung zu kommen, ist es sinnvoll, sich objek-
    tiven Sachverstandes zu bedienen. Die bereits erwähnte
    unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten hat
    1993 die absolute Obergrenze bei 230 Millionen DM
    gezogen, die dann auch mit der Möglichkeit der jährli-
    chen preisbedingten Anpassung ins Parteiengesetz über-
    nommen wurde. Damit ist eine Ausweitung ins Uferlose
    unterbunden. Das ist auch gut so; denn ein Verstoß da-
    gegen führte zu einem schlimmen Prestigeverlust, der
    dem Auftrag des Grundgesetzes völlig zuwiderliefe.

    Die absolute Obergrenze bedeutet, daß die im Gesetz
    stehenden maximalen Bezuschussungsmöglichkeiten für
    Beiträge, Spenden und Wählerstimmen noch niemals
    voll ausgenutzt werden konnten. Dort ist bekanntlich ein
    Zuschuß von maximal 0,50 DM je 1 DM an Beiträgen
    und Spenden sowie von 1 DM pro Wählerstimme ge-
    nannt, wobei die ersten 5 Millionen Wählerstimmen mit
    1,30 DM bezuschußt werden können. Da die Addition
    der so ermittelten Beträge aller Parteien über die abso-
    lute Obergrenze hinausgeht, kürzt man mittels einer
    schlichten Dreisatzrechnung die Beträge so, daß man
    mit der absoluten Obergrenze auskommt.

    Entscheidend für diese Obergrenze war, daß die Auf-
    rechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien gesi-
    chert ist. Wie sehr einem Auswuchern der Kosten Ein-
    halt geboten worden ist, zeigt sich auch darin, daß das
    Bundesverfassungsgericht die Tätigkeitsfelder von Par-
    teien analysiert hat und dabei besonders deren Kernauf-
    gaben hervorhebt. Dazu gehören vor allen Dingen die
    Aufrechterhaltung der innerparteilichen Strukturen, die
    politische Zielformulierung und die entsprechende öf-
    fentliche Darstellung.

    Wie gesagt, Gegenstand der heutigen Aussprache ist
    die Erhöhung der Teilfinanzierung von 230 auf
    245 Millionen DM. Dieser Betrag ist nicht aus der Luft
    gegriffen. Die bereits erwähnte Kommission hat vor vier
    Jahren den Betrag auf 230 Millionen DM festgelegt und
    dann entsprechend weitergerechnet. Hier muß ich der
    Kommission ein großes Kompliment machen: Um aus
    der unsäglichen Diskussion im Zusammenhang mit der
    Warenkorbmethode herauszukommen, hat sie einen
    parteienspezifischen Warenkorb ermittelt. Daraus folgt –
    das steht auch in der Drucksache, die heute Beratungs-
    grundlage ist –, daß maximal sogar eine Erhöhung auf
    285 Millionen DM möglich gewesen wäre.

    Die Öffentlichkeit erwartet mit Recht, daß nicht nur
    formal dem Grundsatz der Sparsamkeit gehuldigt wird
    und die von Wirtschaftsprüfern geprüften Rechenschafts-
    berichte veröffentlicht werden, sondern daß auch alle
    Möglichkeiten der Kostenbegrenzung ausgeschöpft wer-
    den. Die Beschränkung auf 245 Millionen DM statt der
    möglichen 285 Millionen DM hat damit zu tun, daß trotz
    der gestiegenen Kommunikationsanforderungen an die
    Parteigeschäftsstellen Kosteneinsparungen weitestgehend
    verwirklicht worden sind. Ich weiß, daß in vielen Parteien
    – auch bei uns – Geschäftsstellen zusammengelegt wurden.
    Man hat da also schon alles Menschenmögliche getan.

    Als Betriebswirt schiele ich selbstverständlich auf
    Kosteneinsparungsmethoden in der Wirtschaft. Nur muß
    ich sagen, daß im Bereich der Parteien zum Beispiel
    dem Outsourcing enge Grenzen gesetzt sind. Auch weiß
    ich, daß Methoden wie Budgetierungen, Ausschreibun-
    gen und vieles andere, was auch im öffentlichen Bereich
    gilt, in den Parteien praktiziert wird. Nur so ist es mög-
    lich gewesen, daß wir als Gesetzgeber seit 1994 darauf
    verzichtet haben, die absolute Obergrenze gemäß den
    Preissteigerungen anzuheben.

    Nun hört man in diesem Zusammenhang, daß ver-
    mehrt auf ehrenamtliche Mitstreiter zurückgegriffen
    werden sollte. Dem halte ich entgegen, daß ohne ehren-
    amtliche Mitarbeiter die Parteien schon heute ganz
    schlecht dastünden. An dieser Stelle sei es mir gestattet,
    ein großes Dankeschön an die ehrenamtlichen Mitar-
    beiter in allen Parteien zu richten. Ich weiß aus den Ta-
    gen des Wahlkampfes, daß ein gutes Miteinander von
    hauptamtlichen Mitarbeitern und Ehrenamtlern die ab-
    solute Voraussetzung für politischen Erfolg darstellt.

    Noch ein Satz zu den Entwicklungen der letzten Jah-
    re: Wir wissen alle, daß die Bürger heute mehr denn je
    von den Parteibüros Dienstleistungen erwarten. So er-
    wartet man zum Beispiel, daß E-Mail-Botschaften kurz-
    fristig beantwortet werden. Dafür wie auch für das Ein-
    richten von Internetseiten stehen nicht überall ehren-
    amtliche Mitarbeiter zur Verfügung.

    Wie ich vorhin ausführte, sind die Rationalisierungs-
    reserven der Parteien weitestgehend ausgeschöpft.

    Damit wir uns nicht jedes Jahr von neuem über dieses
    Thema unterhalten müssen, regen wir, die SPD, an, in
    einer späteren Phase einmal darüber nachzudenken, ob
    wir möglicherweise eine Indexierung analog zu § 12
    Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes vornehmen sollten.


    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


    Peter Enders

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 665


    (A) (C)



    (B) (D)


    Da ist dies ja bereits möglich.
    Im Vorfeld der heutigen Plenardebatte hörte ich, daß

    der Zeitpunkt der Beratung und Beschlußfassung des
    vorliegenden Gesetzentwurfes sehr kritisch gesehen
    wird. Zur Klarstellung sei gesagt, daß in § 19 Abs. 2 des
    Parteiengesetzes ausgesagt ist, daß der Präsident des
    Bundestages jährlich zum 1. Dezember die Höhe der
    staatlichen Mittel festsetzt, wobei die Bundestagswahl-
    ergebnisse bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres zu
    berücksichtigen sind. Insoweit ist ein solcher Termin im
    November oder Dezember durchaus sinnvoll.

    Ich glaube, ich habe auch für die Öffentlichkeit nach-
    vollziehbar dargelegt, daß die Erhöhung der staatlichen
    Teilfinanzierung von Parteien sowohl dem Grunde nach
    als auch in der Höhe und vom Zeitpunkt her gerechtfer-
    tigt ist.

    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als
nächster Redner hat der Kollege Professor Dr. Rupert
Scholz von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rupert Scholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema,
    über das wir heute sprechen, ist nicht für Populismus
    und Unsachlichkeit geeignet. Dies ist ein Thema, das
    Verantwortlichkeit, Sachlichkeit und auch Rücksicht auf
    eine sensible Öffentlichkeit verlangt und das vor allem
    auf dem Boden unserer Verfassung zu diskutieren ist.
    Deshalb will ich mich vor allem mit den verfassungs-
    rechtlichen Aspekten befassen.

    Wie jedermann weiß, kommt den politischen Parteien
    im System unserer parteienstaatlichen Demokratie nach
    Art. 21 des Grundgesetzes eine zentrale Rolle zu. Die
    moderne Demokratie der pluralistischen Gesellschaft ist
    ohne die politischen Parteien, deren Beteiligung und
    Engagement im politischen Meinungs- und Willensbil-
    dungsprozeß nicht mehr denkbar. Auf ebendieser
    grundlegenden Verfassungsentscheidung, dieser grund-
    legenden Einsicht beruht unser System – ein System, das
    uns die erste stabile Demokratie unserer Geschichte be-
    schert hat. Das heißt, über diesen Grundstatus der politi-
    schen Parteien, verfassungsrechtlich festgeschrieben,
    besteht kein Streit. Die demokratischen Parteien haben
    diesen Auftrag, dieses Mandat in den letzten Jahrzehn-
    ten angenommen und erfüllt.

    Dies ist der Grundbefund unserer Verfassung, von
    dem wir auszugehen haben und den das Bundesverfas-
    sungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung, die
    auch heute bei dem vorliegenden Thema maßgebend ist,
    immer wieder kritisch begleitet, aber in den konkreten
    Konturen gesichert und geschärft hat.

    All dies ist immer wieder in die Parteiengesetzgebung
    eingeflossen, ist von diesem Hohen Hause immer wieder
    verfassungspolitisch und damit auch verfassungsrecht-
    lich relevant umgesetzt worden, selbst wenn – das darf

    man an dieser Stelle auch anmerken – jene Rechtspre-
    chung des Bundesverfassungsgerichts auch manche
    Volte geschlagen hat, und zwar gerade in den Fragen der
    Parteienfinanzierung, die es dem Hohen Hause mitunter
    schwermachte, das in der gesetzgeberischen Umsetzung
    der Öffentlichkeit zu vermitteln. Denn Änderungen der
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nimmt
    die Öffentlichkeit nicht wahr; aber Änderungen der Ge-
    setzgebung gerade bei einem Thema dieser Art werden
    kritisch und häufig auch unsachlich kommentiert.

    All dies ist ein entscheidender Aspekt auch im Zu-
    sammenhang mit der Parteienfinanzierung, mit der wir
    uns heute hier zu befassen haben. Hier ist die Rechtspre-
    chung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder
    richtunggebend gewesen, obwohl sie jene von mir so-
    eben etwas salopp als Volte bezeichneten Ausschläge
    immer wieder mit sich gebracht hat. Dennoch kann man
    heute davon ausgehen – ich glaube, mit Recht –: Auch
    die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat
    sich inzwischen durch seine grundlegende Entscheidung
    vom 9. April 1992 auf eine feste und in sich stringente
    Linie eingependelt. Diese Entscheidung ist es, die uns
    heute hier den Weg weist.

    Die Grundprinzipien, die mit dieser Entscheidung
    vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben sind, sind:
    Erstens. Die politischen Parteien sind in der Tat keine
    Staats- oder Verfassungsorgane, die als solche etwa An-
    spruch auf komplette Staatsfinanzierung besäßen. Nein,
    die Parteien sind freie gesellschaftliche Vereinigungen,
    die sich grundsätzlich selbst zu finanzieren haben, die
    weder als Staatsorgan vom Staat vereinnahmt werden
    dürfen noch sich ihrerseits umgekehrt in gleichsam os-
    motischer Verflechtung mit dem Staat und seinen Finan-
    zen komplett aus der Staatskasse finanzieren dürfen.

    Zweitens. Die Parteien nehmen als wesentliche Trä-
    ger der politischen Meinungs- und Willensbildung an
    der Organisation und Kreation unseres demokratischen
    Gemeinwesens maßgebend teil. Sie übernehmen in die-
    sem Zusammenhang in entscheidender Weise öffentli-
    che Aufgaben und korrespondierend dazu öffentliche
    Verantwortung – Finanzierungsverantwortung einge-
    schlossen –, auch von seiten der öffentlichen Hand.

    Dies ist vom Bundesverfassungsgericht bekanntlich
    zunächst für die Wahlkampfkostenerstattung bestätigt
    worden. In der Entscheidung vom April 1992 hat das
    Gericht dann in Weiterentwicklung dessen gesagt – ich
    zitiere dies –:

    Der Staat ist verfassungsrechtlich nicht gehindert,
    den Parteien Mittel für die Finanzierung der allge-
    mein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden
    Tätigkeit zu gewähren. Der Grundsatz der Staats-
    freiheit erlaubt jedoch nur eine Teilfinanzierung der
    allgemeinen Tätigkeit der politischen Parteien aus
    staatlichen Mitteln.

    Das ist die Ratio. Das ist die Grundlage, auf der wir hier
    zu entscheiden haben.

    Vorrangig also ist die Finanzierung der Parteien aus
    sich selbst heraus: durch Mitgliederbeiträge und Spen-
    den. Ich teile das, was Herr Enders eben angesprochen

    Peter Enders

    666 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    hat. Ich glaube, wir alle haben Grund, den vielen Par-
    teimitgliedern, auch den vielen ehrenamtlich Tätigen
    und den vielen, die sich durch Spenden für ihre politi-
    sche Partei oder die Partei engagieren, mit der sie sym-
    pathisieren, zu danken. Das ist ein unverzichtbares Stück
    einer funktionierenden Demokratie. Andererseits aber
    wissen wir, daß dies nicht reicht, und zwar nicht nur fi-
    nanziell; denn das ist keine rein fiskalische Frage, son-
    dern eine Frage, die mit den – ich zitiere wiederum das
    Bundesverfassungsgericht – öffentlichen Aufgaben, der
    öffentlichen Verantwortung zusammenhängt, die die
    Parteien für unser Gemeinwesen insgesamt wahrzuneh-
    men haben.

    So gilt eindeutig der Satz: Die Selbstfinanzierung der
    Parteien hat Vorrang vor der Staatsfinanzierung. Das ist
    selbstverständlich, das ist natürlich. Einen Teil aber muß
    auch die öffentliche Hand tragen. Sie hat hier eine er-
    gänzende – ich betone dieses Wort ausdrücklich –
    Funktion.

    Über die konkrete Bemessung dieser staatlichen Er-
    gänzungsförderung, der Teilfinanzierung, muß der Ge-
    setzgeber entscheiden, und zwar politisch verantwortlich
    und – ich nehme dieses Wort ganz bewußt noch einmal
    in den Mund – sensibel. Das Bundesverfassungsgericht
    aber hat uns die Richtschnur gegeben. Und entlang die-
    ser Richtschnur bewegen wir uns auf einem sicheren
    und, so denke ich, verantwortlichen Boden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entschei-
    dung im Jahr 1992 die absolute Obergrenze der öffent-
    lichen Mittel mit einem Gesamtbetrag von
    230 Millionen DM beziffert. Auf der anderen Seite aber
    hat es gesagt, daß dieser Betrag nicht statisch ist, son-
    dern indexiert werden muß, und dies nach Möglichkeit
    unter Einschaltung unabhängigen Sachverstands ge-
    schehen kann, ich sage: zu geschehen hat. Ebendies hat
    bekanntlich zur Einberufung der Sachverständigen-
    kommission durch den Bundespräsidenten geführt.

    Diese hat uns inzwischen auf der Grundlage des ent-
    sprechenden Warenkorbs und der Preisentwicklung kla-
    re Vorgaben gemacht. So heißt es, daß die absolute
    Obergrenze, wie jene Sachverständigenkommission aus-
    führt, „seit 1991 faktisch unverändert geblieben ist“, daß
    sie sich inzwischen aber auf einen Betrag von
    285 Millionen DM zubewegen könnte. Dies wäre legal
    und auch legitim.

    Die Obergrenze bei einem Betrag von 245 Millionen
    DM festzulegen, wie es in der zu beratenden Gesetzes-
    novelle vorgesehen ist, ist angemessen, vernünftig und –
    ich will es durchaus so formulieren – im Rahmen des
    Maßes an nötiger, korrekter politischer Bescheidenheit.
    Die Parteien haben Grund, bescheiden zu sein – gerade
    in schwierigen finanziellen Zeiten, die unser Land er-
    lebt. Sie haben sich aber auch – da brauchen sie sich
    nicht zu verstecken, ganz im Gegenteil – zu ihrer öf-
    fentlichen Verantwortung zu bekennen. Sie haben diese
    nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen. Und
    sie haben auf dieser Grundlage auch das Recht, jene
    Teilfinanzierung einzufordern, wie sie das Bundesver-
    fassungsgericht vorgezeichnet hat, und dies gesetzgebe-
    risch umzusetzen.

    In diesem Sinne ersuche auch ich Sie um Zustim-
    mung zu diesem Gesetz. Dieses Gesetz liegt im Rahmen
    dessen, was nicht nur verfassungsmäßig, sondern auch,
    wie ich meine, verfassungspolitisch geboten ist.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. so wie bei Abgeordneten der SPD)