Rede von
Dr.
Antje
Vollmer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Kollegin
Voßhoff, ich möchte Ihnen zu Ihrer ersten Rede gratulie-
ren und auch dazu, daß Sie sich so bemerkenswert kurz
gefaßt und Ihre Redezeit nicht ausgeschöpft haben.
Als nächstes hat der Abgeordnete Hans-Christian
Ströbele das Wort.
Kollegen! Verehrte Damen und Herren dort oben! Wir
haben uns mit zwei Anträgen der PDS zu befassen, die
so charmante Bezeichnungen wie „Nutzungsentgeltver-
ordnung“ und „Schuldrechtsanpassungsgesetz“ haben.
– Nein, das werfe ich Ihnen auch gar nicht vor. – Diese
regen zugegebenermaßen die Phantasie nicht an. Man
fragt sich: Warum befaßt sich der Deutsche Bundestag
mit solchen Themen? Wer wie ich als Rechtsanwalt er-
lebt hat, wie eine Familie von ihrem Pachtgrundstück
mit ihrem Ferienhaus, in dem sie Jahrzehnte gelebt und
viel erlebt hat, heraus muß und dann auch noch die
Hälfte der Abrißkosten zahlen muß, der sieht das anders.
Und wer weiß, daß das kein Einzelschicksal war, wie es
immer mal wieder vorkommt, sondern daß es Hundert-
tausende in den neuen Bundesländern betroffen hat und
in Zukunft weiter betreffen wird, der versteht ein biß-
chen, warum diese Bürgerinnen und Bürger in den neu-
en Bundesländern der Auffassung sind, daß sie in dieser
Republik nicht angekommen sind und daß es nicht ihre
Rechtsordnung ist, die sie veranlaßt, vom Grundstück
herunterzugehen.
Frau Kollegin, es ist ja richtig, daß es Kündigungs-
schutzvorschriften gibt. Nur gelten die Kündigungs-
schutzvorschriften dann nicht, wenn der Pachtzins nicht
Andrea Voßhoff
640 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998
(C)
mehr bezahlt werden kann. Sie nützen dann überhaupt
nichts, wenn der Pachtzins so erhöht werden kann, daß
die einzelne Bürgerin oder der einzelne Bürger, die Fa-
milie ihn nicht mehr aufbringen kann.
Deshalb haben sich die Bündnisgrünen immer be-
müht, in diesem Bereich Schutzregelungen einzubauen.
Wir sind der Auffassung, daß sich das Prinzip „Rück-
gabe vor Entschädigung“, das im Einigungsvertrag ei-
ne erhebliche Rolle gespielt hat, auch in diesem Bereich
sehr negativ ausgewirkt hat.
Wir wollen deshalb auch in dieser Legislaturperiode re-
parieren und korrigieren, soweit es irgend geht und
rechtlich möglich ist.
In unser Wahlprogramm für diesen Bundestag hatten
wir hineingeschrieben: Der Pachtzins für Erholungs-
grundstücke muß für die Bevölkerung bezahlbar bleiben.
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zu diesem
Versprechen stehen wir. Deshalb nehmen wir die beiden
Initiativen der PDS auch ernst. Wir werden sie ernsthaft
diskutieren, und wir werden sicherlich zu Regelungen
kommen können und kommen müssen, und zwar recht
bald.
Aber es ist nicht ganz so einfach, wie die PDS es vor-
schlägt. Auch andere – das ist nicht Ihre Schuld – haben
in der Zwischenzeit Rechtspositionen gefunden und er-
worben. Über diese kann man schon aus verfassungs-
rechtlichen Gründen nicht einfach hinweggehen.
So ist es richtig, daß, wenn zu DDR-Zeiten der
Grundstückseigentümer ein solches Grundstück wegen
Eigenbedarfs gekündigt hat, er auf Verlangen des Nut-
zers verpflichtet war, dessen Baulichkeiten abzukaufen.
Im Vertrauen auf diese Entschädigungsregelung haben
die Nutzer zum Teil erhebliche bauliche Investitionen
getätigt.
Aber ist es immer gerecht und billig, den Eigentümer
auch heute entschädigungspflichtig zu machen, auch
dann, wenn der Nutzer bzw. der Pächter von sich aus
kündigt, und auch dann, wenn der Nutzer kündigt, ob-
wohl er die Pacht bezahlen kann? Wir wissen, es gibt ja
auch in den neuen Bundesländern Leute, die Geld ver-
dienen, und zwar so viel, daß sie vernünftige Pachtraten
bezahlen können. Ist es auch dann vernünftig, zu sagen:
der Nutzer muß kündigen können, und der Nutzer darf
auch dadurch Geld verdienen, daß er hohe Entschädi-
gungen bekommt? Es gibt heute Nutzer in den neuen
Bundesländern, die ohne weiteres einen hohen Pachtzins
bezahlen können, und es gibt Neueigentümer, die Pro-
bleme haben, Entschädigungszahlungen von 10 000 DM
oder 20 000 DM zu leisten. All das ist zu berücksichti-
gen.
Wir wollen einen gerechten Interessenausgleich, der
heute sicher schwieriger ist als vor fünf oder acht Jah-
ren. Das Kriterium, das wir einführen wollen, umfaßt
sowohl die Zumutbarkeit der Pachterhöhung als auch
die Zumutbarkeit der Entschädigung für den, der sie
zahlen muß. Es darf nicht bei der generellen Regelung
bleiben, daß der Nutzer die Hälfte der Abbruchkosten
zahlen muß, wenn er selbst kündigt. Das sind zum Teil
Beträge von über 10 000 DM. Es darf nicht sein, daß der
Schutz der Nutzer ins Leere läuft, daß sie finanzielle
Schwierigkeiten bekommen und dann auch noch die
Abbruchkosten zahlen müssen, jedenfalls zur Hälfte.
Die Kosten für das Ferienhaus müssen bezahlbar blei-
ben.
Der Vorschlag zur Einführung einer Teilkündigung
für Grundstücke zur Senkung der Pacht ist im Grundsatz
vernünftig. Aber ist er immer richtig? Ist es verfassungs-
rechtlich haltbar, daß der Nutzer den Teilungsanspruch,
den er dann geltend macht, durchsetzen kann und für das
Restgrundstück überhaupt keine Nutzungsentschädigung
zahlen soll, auch wenn er sie zahlen kann, auch wenn er
gut verdient? Herr Kollege Gysi, Sie haben darauf hin-
gewiesen. Solche Fragen müssen noch geklärt werden;
sonst wird es ungerecht, und die Nutzer, die wir schüt-
zen wollen, erhalten nur neue, unsichere Rechtslagen.
Wir wollen unser Wahlversprechen einlösen. Für
viele Menschen in der DDR war die Datscha ein ganz
wesentlicher Teil der eigenen, freien Lebensgestaltung.
Das soll in der Bundesrepublik auch so bleiben. Eine
Regelung ist dem Gebot der Gerechtigkeit zu unterwer-
fen. Wir wollen, daß auch die Bürgerinnen und Bürger
in den Ostbundesländern in dieser Republik ankommen
können, daß sie sich hier akzeptiert fühlen und daß ih-
nen Gerechtigkeit widerfährt. Deshalb wollen wir die
Beratungen zügig gestalten und möglichst bald eine ge-
rechte Lösung – übrigens nicht nur in diesem Bereich –
finden und hier im Bundestag verabschieden.
Danke.