Rede von
Dr.
Wolfgang
Schäuble
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsi-
dent! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr
Bundesminister Hombach, wir wollen die Dinge nicht
komplizierter machen, als sie sind. Aber so wie Sie han-
deln, geht es nicht. Sie haben mich Anfang vergangener
Woche angerufen und mich gefragt, wie die Haltung der
Opposition in dieser – zugegeben: schwierigen – Frage
sei. Ich habe Ihnen gesagt: Bevor ich Ihnen eine Ant-
wort darauf geben kann, hätte ich gerne, daß uns die Re-
gierung in irgendeiner Form unterrichtet. Daraufhin ha-
ben Sie angeboten, daß Sie uns vertraulich unterrichten.
Diese Unterrichtung fand am Donnerstag statt. Daß wir
in unserer Entscheidung frei sind, wie Sie eingeräumt
haben, ist nicht der entscheidende Punkt.
Das Ergebnis der vertraulichen Unterrichtung war
eindeutig; dessen habe mich bei den damals anwesenden
Kollegen Glos, Rüttgers und Kinkel – in Vertretung von
Herrn Dr. Gerhardt – versichert. Das Gespräch in mei-
nem Büro war am Donnerstag um 19.20 Uhr zu Ende.
Unser Informationsstand war, daß uns die Bundesregie-
rung, vertreten durch den Herrn Bundesminister Hom-
bach, Chef des Kanzleramtes, den Staatssekretär im
Bundesjustizministerium und andere, gesagt hat, man
wolle die Entscheidung über das Auslieferungsersuchen
vorläufig offenlassen. Man wolle keine Entscheidung in
der einen oder in der anderen Richtung treffen, um die
Gespräche nicht zu erschweren, Herrn Öcalan vor einen
Gerichtshof zu bringen.
Es wurde argumentiert: Wenn wir jetzt die Ausliefe-
rung nicht beantragen, handelt es sich um ein Fait
accompli. Aber wenn wir die Auslieferung beantragen,
dann wird sich niemand bewegen – so war Ihr Argument
–, daß der Prozeß irgendwo anders stattfinden kann. Das
war der Stand der Unterrichtung.
Wir haben Ihre Position zur Kenntnis genommen und
keine Einwände dagegen erhoben. Wir haben nur gesagt,
die Bundesregierung möge darauf achten, daß niemand
den Eindruck gewinne, daß die Bundesrepublik
Deutschland durch Androhung gewalttätiger Demon-
strationen erpreßbar sei. Sie haben diesen Punkt positiv
aufgenommen und gesagt, er werde beachtet.
Dr. Jürgen Rüttgers
620 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998
(C)
Am Freitag sind wir dann davon überrascht worden,
daß entgegen dem, was Sie uns als Haltung der Bundes-
regierung dargestellt hatten, der Bundeskanzler nach
dem Gespräch mit dem italienischen Ministerpräsiden-
ten erklärt hat – –
– Oder vorher; jedenfalls war es am Freitag vormittag.
Wir werden das noch ganz genau klären; denn es knüp-
fen sich daran Fragen, die Sie beantworten müssen. Am
Freitag vormittag hat der Bundeskanzler erklärt, die
Bundesrepublik Deutschland werde kein Auslieferungs-
ersuchen stellen, das sei definitiv entschieden. Dies steht
im Gegensatz zu dem, was Sie uns etwa zwölf Stunden
vorher gesagt hatten.
Daran knüpft sich erstens die Frage, was vertrauliche
Unterrichtungen dieser Art wert sind. Die zweite Frage,
die sich daran knüpft, lautet: Welche rechtlichen Erwä-
gungen hat die Bundesregierung, vertreten durch wen
und mit welcher Mitwirkung vom Bundesjustizministe-
rium als dem zuständigen Ressort oder von anderen
Stellen, in der Zeit zwischen Donnerstag abend und
Freitag früh angestellt? Sie werden uns ja am Donners-
tag abend nicht die Unwahrheit gesagt haben; das unter-
stelle ich Ihnen nicht. Also muß sich zwischen Don-
nerstag abend und Freitag vormittag etwas verändert ha-
ben. Wir hätten gerne gewußt, was sich verändert hat
und welche rechtlichen Erwägungen zu der Aussage des
Bundeskanzlers geführt haben. Es darf nämlich nicht der
Eindruck entstehen, daß in einer so delikaten Frage der
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nach
Gutsherrenart entscheidet und einfach sagt, ein Ausliefe-
rungsantrag werde nicht gestellt. – So etwas geht nicht.
Das ist der Vorgang.