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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14010

  • date_rangeDatum: 2. Dezember 1998

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    Plenarprotokoll 14/10 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 10. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 I n h a l t : Nachträgliche Ausschußüberweisung ............. 549 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Ziele und Schwerpunkte der deutschen Prä- sidentschaft im Rat der Europäischen Union) ........................................................ 549 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 549 B Peter Altmaier CDU/CSU................................ 551 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 551 C Ursula Heinen CDU/CSU................................ 551 D Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 551 D Michael Stübgen CDU/CSU............................ 552 A Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 552 B Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU ....................... 553 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 553 D Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 554 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 554 C Manfred Müller (Berlin) PDS.......................... 555 A Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 555 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ........................ 555 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 555 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 556 C Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 556 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ................. 557 C Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 557 D Ernst Burgbacher F.D.P. .................................. 559 C Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 559 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU....... 560 A Joseph Fischer, Bundesminister AA................ 560 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 560 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/85 vom 27. November 1998) Umsetzung der Tibet-Resolution des Deut- schen Bundestages gegenüber China MdlAnfr 18 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw BM Joseph Fischer AA.......................... 560 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU................ 561 A ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ............. 561 D Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes unter Beibehaltung der Ausgleichsregelung für Land- und Forstwirte MdlAnfr 1, 2 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr´in Simone Probst BMU............ 562 A, C ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. .......................... 562 A, C ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ............. 562 D EU-weites Verbot von Antibiotika im Tier- futter MdlAnfr 3, 4 Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 563 A, 564 A ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . 563 B, 564 B ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. .......................... 563 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 Genehmigung für den Verkauf von ca. 72 000 Wohnungen der GAGFAH durch den BMA MdlAnfr 5 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr´in Ulrike Mascher BMA .......... 565 A ZusFr Christine Ostrowski PDS....................... 565 A Änderung der bisherigen Methode bei der Ermittlung der Arbeitslosenquote MdlAnfr 6 Wolfgang Meckelburg CDU/CSU Antw PStSekr´in Ulrike Mascher BMA .......... 565 C ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 565 D ZusFr Peter Dreßen SPD.................................. 566 C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 566 D Verzicht auf den Umzug des Katholischen Militärbischofsamtes nach Berlin MdlAnfr 7, 8 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr´in Brigitte Schulte BMVg ........ 567 A, D ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 567 C, 568 A Haushaltsmittel für die Opfer der vom Wir- belsturm „Mitch“ betroffenen Länder Zen- tralamerikas; Koordination der internationa- len Hilfsleistungen und Wiederaufbauarbeit MdlAnfr 9, 10 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Uschi Eid BMZ.............. 568 B, C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 568 D Verwendung der wegen Atomtestversuchen ausgesetzten Mittel der finanziellen und tech- nischen Zusammenarbeit mit Pakistan und Indien für andere Länder MdlAnfr 11, 12 Carsten Hübner PDS Antw PStSekr´in Dr. Uschi Eid BMZ.............. 569 B ZusFr Carsten Hübner PDS ............................. 569 B Reform der medialen Außenrepräsentanz MdlAnfr 13 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw Beauftr. d. BReg Dr. Michael Naumann BK.................................................................... 569 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. .. 569 D ZusFr Jörg Tauss SPD ..................................... 570 C ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.P.D. ............. 570 D Bestellung und Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Michael Naumann MdlAnfr 14, 15 Norbert Röttgen CDU/CSU Antw Beauftr. d. BReg Dr. Michael Naumann BK ................................................................... 571 B, C ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU .................. 571 B, D ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 572 D ZusFr Joachim-Konrad Fromme CDU/CSU ... 573 A Amtsverhältnis und Besoldung des Beauf- tragten der Bundesregierung für Angelegen- heiten der Kultur und der Medien, Michael Naumann MdlAnfr 16, 17 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw Beauftr. d. BReg Dr. Michael Naumann BK ................................................................... 573 B, C ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/ CSU ................................................................. 573 C ZusFr Jörg Tauss SPD ..................................... 573 D Anstieg der Kriminalität im Internet MdlAnfr 23 Jörg Tauss SPD Antw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 574 B ZusFr Jörg Tauss SPD ..................................... 574 C Zunahme von Störfällen und Angriffen auf IT-abhängige Infrastrukturen MdlAnfr 24 Jörg Tauss SPD Antw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 575 A Finanzielle Auswirkungen einer Verschie- bung der Verlegung von Außenstellen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie auf den Standort Frankfurt am Main bis Ende 2005 MdlAnfr 25 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 575 A ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 575 B ZusFr Petra Pau PDS ....................................... 575 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 III Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Re- form des strafrechtlichen Sanktionensystems vor Beendigung der Arbeit der beim BMJ eingesetzten gleichnamigen Kommission; Erweiterung des Arbeitsauftrags der Kommis- sion (u. a. zum Thema Strafgeld) MdlAnfr 27, 28 Norbert Geis CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ......... 575 D, 576 B ZusFr Norbert Geis CDU/CSU........................ 576 A Einschränkung des Arbeitsauftrags der beim BMJ eingesetzten Kommission „Strafrecht- liches Sanktionensystem“; Gründe für eine vorzeitige Auflösung der Kommission MdlAnfr 29, 30 Ronald Pofalla CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ .............. 576 C ZusFr Ronald Pofalla CDU/CSU..................... 576 C Unkorrekte Verwendung von Mitteln inner- halb der EU MdlAnfr 33 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 576 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU ................ 577 A Überlegungen der EU-Kommission zur Be- steuerung von Telekommunikationsanlagen und -dienstleistungen MdlAnfr 34, 35 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 578 A, B ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU........................................................ 578 A Verlängerung der Duty-free-Regelung in der EU MdlAnfr 36, 37 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 578 C, 579 B ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU .......................................................... 578 C, 579 C Verzicht auf die Pauschalbesteuerung der ge- ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse; bis- herige Steuereinnahmen MdlAnfr 40, 41 Norbert Schindler CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 580 A, C ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU................ 580 A ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU...... 580 B ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 580 C Zusage des BMF zur Übernahme der Steuer- ausfälle von Ländern und Gemeinden aus der Neuregelung der geringfügigen Beschäfti- gungsverhältnisse durch den Bund MdlAnfr 42 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 581 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 581 A Angestrebte Höhe der Staatsquote MdlAnfr 43 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 581 C, D ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 581 C Regelung des Vorkostenabzuges im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/ 2002; Ausgleich für die vom Wegfall des § 10i EStG und der Verlängerung der Speku- lationsfrist des § 23 EStG auf 10 Jahre Bonn- Berlin-Umzug-Betroffenen MdlAnfr 44, 45 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 582 A, D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ............. 582 A, D ZusFr Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ...... 582 B ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 583 A Verlängerung des mit Radio Free Europe ge- schlossenen Gestattungsvertrages zum Be- trieb einer Sendeanlage in Oberlaindern (Landkreis Miesbach) über 2005 hinaus MdlAnfr 46, 47 Ilse Aigner CDU/CSU Antw PStSekr´in Dr. Barabara Hendricks BMF................................................................. 583 B, C ZusFr Ilse Aigner CDU/CSU........................... 583 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu der mit der beab- sichtigten Veräußerung von Metro AG- Sparten verbundenen Gefährdung von über 34 000 Arbeitsplätzen sowie zu den Auswirkungen auf Mietverträge und Einnahmen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben .. 583 D IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 Ursula Lötzer PDS........................................... 584 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 584 D Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 586 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 587 A Jürgen Türk F.D.P............................................ 588 A Manfred Hampel SPD...................................... 588 D Susanne Jaffke CDU/CSU ............................... 589 C Dr. Christa Luft PDS ....................................... 589 D Christian Lange (Backnang) SPD.................... 591 A Ulrich Klinkert CDU/CSU............................... 592 A Dr. Mathias Schubert SPD............................... 592 D Claudia Nolte CDU/CSU................................. 593 C Nächste Sitzung ............................................... 594 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 595 A Anlage 2 Rückforderungen gegenüber Krankenkassen durch das Bundesversicherungsamt auf Grund der Bereinigung der Profile des Risikostruk- turausgleichs der Jahre 1994 bis 1996; Strek- kung der Nachzahlungsverpflichtungen; Sen- kung der Beitragssätze auf Grund der Nach- zahlungen DringlAnfr – Drs 14/85 – Wolfgang Lohman (Lüdenscheid) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr´in Christa Nickels BMG ... 595 C, 596 A Anlage 3 Bemühungen um ein faires Verfahren und Wahrung der Menschenrechte gegenüber dem inhaftierten früheren malaysischen stellv. Mi- nisterpräsidenten Anwar Ibrahim MdlAnfr 19 – Drs 14/85 – Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU SchrAntw BM Joseph Fischer AA................... 596 D Anlage 4 Verlegung des Sitzes des Goethe-Instituts von München nach Berlin MdlAnfr 20, 21 – Drs 14/85 – Anton Pfeifer CDU/CSU SchrAntw BM Joseph Fischer AA............ 597 A, 597 B Anlage 5 Anforderungen betr. die Kenntnis der deut- schen Sprache in der geplanten Novelle zum Einbürgerungsrecht MdlAnfr 22 – Drs 14/85 – Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 597 B Anlage 6 Entfernung der Bundesflagge (Art. 22 GG) aus den Dienstzimmern des Bundeskanzlers und der Bundesminister MdlAnfr 26 – Drs 14/85 – Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 597 C Anlage 7 Erhöhung der Steuern auf Heizöl und Erdgas und Nichtbesteuerung von Kohle MdlAnfr 31 – Drs 14/85 – Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 597 D Anlage 8 Auswirkungen der geplanten Energiesteuern ab 1999 auf die Haushalte der Kommunen MdlAnfr 32 – Drs 14/85 – Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 598 A Anlage 9 Steuermindereinnahmen bei der neuen 620- DM-Job-Regelung; Einnahmeverluste der Bundesländer MdlAnfr 38, 39 – Drs 14/85 – Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 598 B, C Anlage 10 Zeitplan für die Einbringung und Beratung des Haushaltsentwurfs 1999 MdlAnfr 48 – Drs 14/85 – Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 598 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 V Anlage 11 Reduzierung der CO2-Emissionen um 25 %bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kern- energie; Forderung nach einem Kohlekraft- werk bei Stillegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel MdlAnfr 49, 50 – Drs 14/85 – Dr. Paul Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 599 A Anlage 12 Änderung der Zuständigkeit des BMWi für die Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH; Gründung einer Altlastensanierungsgesell- schaft unter alleiniger Regie der neuen Bun- desländer MdlAnfr 51, 52 – Drs 14/85 – Dr. Michael Luther CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf, BMWi . 599 B Anlage 13 Auswirkungen der geplanten Energiesteuern auf die Geldentwertungsrate MdlAnfr 53 – Drs 14/85 – Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 599 D Anlage 14 Fortführung und Finanzierung der Aufga- ben der Arbeitsfördergesellschaften Wismut Sachsen und Ostthüringen als Beschäfti- gungsfördergesellschaften MdlAnfr 54, 55 – Drs 14/85 – Dr. Harald Kahl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 600 A Anlage 15 Verkaufsverhandlungen über die Veräuße- rung von ca. 113 000 Wohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen MdlAnfr 58 – Drs 14/85 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVB .... 600 C Anlage 16 Schärfere Kontrolle der unter sog. Billigflag- gen fahrenden Schiffe und Schaffung einheit- licher EU-Standards für Bergung und Haftung bei Schiffsunfällen MdlAnfr 59 – Drs 14/85 – Ulrike Flach F.D.P. SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVB .... 600 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 549 (A) (C) (B) (D) 10. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Claudia Nolte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 595 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 2.12.98 * Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 2.12.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 2.12.98 * Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 2.12.98 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 2.12.98 * Hanewinckel, Christel SPD 2.12.98 Hartnagel, Anke SPD 2.12.98 Hornung, Siegfried CDU/CSU 2.12.98 * Kasparick, Ulrich SPD 2.12.98 Körper, Fritz Rudolf SPD 2.12.98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 2.12.98 Lambrecht, Christine SPD 2.12.98 Lamers, Karl CDU/CSU 2.12.98 Maaß (Wilhemshaven), Erich CDU/CSU 2.12.98 * Marquart, Angela PDS 2.12.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 2.12.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 2.12.98 Rauber, Helmut CDU/CSU 2.12.98 Schloten, Dieter SPD 2.12.98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 2.12.98 * Siebert, Bernd CDU/CSU 2.12.98 * Stiegler, Ludwig SPD 2.12.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.98 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 2.12.98 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 2.12.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 14/85): Kann die Bundesregierung Berichte der Nachrichtenmaga-zine „Spiegel“ und „Focus“ vom 30. November 1998 bestätigen,wonach aufgrund einer Bereinigung der RSA-Profile (RSA =Risikostrukturausgleich) der Jahre 1994–1996 durch das Bun-desversicherungsamt einige Krankenkassen vor massiven RSA-Rückforderungen stehen und welche Auskunft kann sie über diehiervon betroffenen Krankenkassen bzw. Krankenkassenartenund die jeweilige Höhe der Rückforderungen geben? Trifft es zu, daß sich die Spitzenverbände der gesetzlichenKrankenkassen mit der Bundesministerin für Gesundheit daraufverständigt haben, die aus den neuen RSA-Profilen folgendenNachzahlungsverpflichtungen für die betroffenen Kassen aufmehrere Jahre zu strecken und wenn ja, wie stellt die Bundesre-gierung sicher, daß die Krankenkassen, die Empfänger dieserNachzahlungen sind, durch diese „Streckung“ nicht daran ge-hindert werden, im Jahr 1999 ihre Beitragssätze zu senken? Zu Frage 1: Soweit über anstehende Korrekturen im Risikostruk- turausgleich berichtet wird, sind die Berichte im Kern zutreffend. Allerdings stellen sich die Hintergründe und Auswirkungen dieser Korrekturen differenzierter dar. Im einzelnen setzen sich die RSA-Nachzahlungen aus folgenden Elementen zusammen: 1. Der RSA wird für jedes Jahr in zwei Schritten durch- geführt: Den monatlichen Abschlußzahlungen auf der Grundlage geschätzter Daten folgt im Folgejahr (De- zember) der Jahresausgleich auf der Grundlage von IST-Daten. In den letzten Jahren erfolgten im Jahres- ausgleich regelmäßig Nachzahlungen zugunsten der sogenannten Empfängerkassen, also vor allem der AOK'en. Die Ursache hierfür liegt einerseits in der Tatsache, daß die monatlichen Abschläge meistens vorsichtig zugunsten der Zahlerkassen geschätzt wur- den. Zum anderen sind die Folge der Mitgliederwan- derungen zwischen den Krankenkassen, die in der Tendenz zu einer weiteren Verbesserung der Risiko- strukturen der sogenannten Zahlerkassen zu Lasten der sog. Empfängerkassen geführt haben. Der RSA gleicht diese unterjährigen Struktureffekte erst im Jahresausgleich aus, so daß die Zahlerkassen insoweit nachzahlen müssen. 2. Ein erheblicher Teil der in diesem Jahr erwarteten Nachberechnungen entfällt außerdem auf Korrekturen der Vorjahre 1994 bis 1996, die in dieser Dimension als einmalige Sonderaktion vorgesehen sind und auf- grund der verbesserten Datengrundlagen auch allge- mein als erforderlich angesehen wurden. Korrekturen wiederum wurden vor allem bei den Versichertenda- ten der Kassen vorgenommen: Seitens der sogenann- ten Zahlerkassen wurden in gerichtlichen Streitver- fahren und flächendeckenden Überprüfungsaktionen durch die Prüfdienste und Aufsichtsbehörden aller Länder und des Bundes Grundbereinigungen der Ver- sichertenbestände der Krankenkassen erzwungen. Die hieraus resultierenden RSA-Korrekturen entsprechen den übereinstimmenden Forderungen aller am RSA- Verfahren Beteiligten und dem geltenden Recht. Sie führen – wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht – bei nahezu allen Krankenkassen zu RSA-Nachzah- lungen bzw. -forderungen. 3. Ferner wurden die sogenannten Verhältniswerte – auch Risikoprofile genannt – korrigiert. Die Ver- hältniswerte dienen in der RSA-Berechnung dazu, die nach Versichertengruppen (Alter, Geschlecht) diffe- renzierten Risikobelastungen der Krankenkassen zu ermitteln. Sie beruhen auf Stichprobendaten, die von den Leistungserbringern im Abrechnungsweg zuge- liefert werden. Ihre Qualität ist in den letzten Jahren 596 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) von vielen Zahlerkassen und ihren Verbänden – auch vom VdAK und IKK-BV – in rechtlichen Streitver- fahren kritisiert worden. Für 1997 wurden sowohl die Erhebungsergebnisse als auch die statistischen Um- setzungsberechnungen durch das Bundesversiche- rungsamt in enger Abstimmung mit den Spitzenver- bänden spürbar verbessert. Das Ergebnis war tenden- ziell eine Höherbewertung des Altersrisikos. Mit die- ser Korrektur werden Ausgleichsungerechtigkeiten beseitigt werden. Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: In der Summe ergeben sich für die einzelnen Kas- senarten erhebliche Mehrbelastungen durch die Neube- rechnungen insbesondere bei den Innungskrankenkas- sen, den Arbeiterersatzkassen sowie im Bereich der An- gestellten-Ersatzkassen bei der Techniker-Krankenkasse und der Hanseatischen Ersatzkasse. Wesentliche Entla- stungen ergeben sich insbesondere bei den AOKen und der Bundesknappschaft. Die genaue Höhe der auf die einzelnen Jahre entfallenden RSA-Forderungen und -verpflichtungen der einzelnen Kassenarten hat das für die Umsetzung zuständige Bundesversicherungsamt in einer Tabelle zusammengefaßt, die ich gerne zu Proto- koll gebe. Zu Frage 2: Es trifft zu, daß sich die Bundesministerin für Ge- sundheit am 29. November gemeinsam mit den Vor- ständen der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Präsidenten des Bundesversicherungsamts mit die- sem Thema befaßt haben. Dabei wurde einvernehmlich folgende Lösung gefunden: – An den Korrekturen der Verhältniswerte der Jahre 1995 und 1996 im Jahresausgleich 1997 (§ 25 Abs. 3 RSAV) wird festgehalten. – Die Fälligkeit der Ausgleichsverpflichtungen und -an- sprüche, soweit sich diese aus den Korrekturen der Versicherungszeiten (§ 3 Abs. 5 RSAV) und Verhält- niswerte der Vorjahre – einschließlich 1994 – erge- ben, wird zeitlich auf die Jahresausgleiche 1997 bis 1999 verteilt. – Die Durchführung des Jahresausgleichs 1997 ein- schließlich der Korrekturen der Vorjahre wird auf den Februar 1999 verschoben; die hiermit gewonnene Zeit wird für eine weitere Absicherung und Überprü- fung der RSA-Berechnungen genutzt. – Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung wird ent- sprechend angepaßt. Die Ihrer Frage zugrundeliegende Befürchtung, daß sogenannte Empfängerkassen durch die Streckung der Fälligkeiten daran gehindert werden könnten, geplante Beitragssatzsenkungen zu unterlassen, halte ich für un- begründet. Zunächst geht es bei der Streckung der Fäl- ligkeiten nur um den Teil, der auf die Korrekturen der Jahre 1994 bis 1996 entfällt. Die Krankenkassen und ihre Spitzenverbände selbst haben wiederholt darauf hingewiesen, daß sie nicht in der Lage waren, die Höhe dieser Korrekturen hinreichend zu kalkulieren. Soweit Beitragssatzsenkungen vorgesehen waren oder sind, konnten sie somit grundsätzlich nicht mit Nachforde- rungen aus diesen Korrekturjahren begründet werden. Demgegenüber gibt es durchaus eine Kalkulations- sicherheit hinsichtlich der Nachforderungen, die aus dem Jahresausgleich 1997 resultieren. Dieser Teil des Jahresausgleichs allerdings wird pünktlich – mit einer geringfügigen Verschiebung von Dezember 1998 auf Februar 1999 – fällig. Wenn eine Krankenkasse vorge- sehene Beitragssatzsenkungen mit dem Hinweis auf aus- stehende Forderungen aus den Korrekturjahren begrün- den würde, wäre dies somit wenig glaubwürdig. Tat- sächlich ist bekannt, daß z.B. die von der AOK Schles- wig-Holstein bereits angekündigte Beitragssatzsenkung um 0,2 Beitragssatzpunkte pünktlich zum 1. Januar 1999 vollzogen werden soll. Auch bei der Bundesknappschaft haben Geschäftsführung und Finanzausschuß eine Bei- tragssatzsenkung zum 1. Januar 1999 um 0,4 Beitrags- satzpunkte in den neuen und 0,7 in den alten Ländern unter Berücksichtigung der zeitlichen Streckung be- schlossen. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Joseph Fischer auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 19): Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf ein fai-res Verfahren und Wahrung der Menschenrechte für den inhaf-tierten früheren malaysischen stellvertretenden Ministerpräsi-denten und Finanzminister Anwar Ibrahim hinzuwirken? Als Mitglied der EU-Troika hat die Bundesregierung aktiv daran mitgewirkt, daß die EU in einer Erklärung vom 2. Oktober 1998 ihre große Besorgnis über die Mißhandlung zum Ausdruck bringt, die Anwar Ibrahim während der Haft erlitten hat. Die EU drückt ferner ihre Hoffnung aus, daß die hierfür Verantwortlichen zur Re- chenschaft gezogen werden. Sie ruft die malaysische Regierung dringend dazu auf, dafür Sorge zu tragen, daß sich derartiges nicht wiederholt und die Menschenrechte Anwar Ibrahim's geachtet werden. Die EU gibt ferner ihrer Besorgnis Ausdruck, daß andauernde Beschnei- dungen der grundlegenden Menschenrechte in Malaysia in ein Klima politischer Instabilität und sozialer Unru- hen münden könnten. Zusammen mit ihren europäischen Partnern stellt die Bundesregierung sicher, daß der laufende Prozeß gegen Anwar Ibrahim im Rahmen der von der malaysischen Regierung eröffneten Möglichkeiten und der malaysi- schen Rechtsbestimmungen durch Botschaftsvertreter beobachtet wird. Die Bundesregierung hat sich ferner dafür eingesetzt, daß ein Besuch der Präsidentschaft bei der Ehefrau Anwar Ibrahim's, Datin Wan Aziza, am 15. November 1998 stattfinden konnte, um ihr die EU- Erklärung vom 2. Oktober 1998 zu erläutern und sich nach dem Wohlbefinden des Inhaftierten zu erkundigen. Datin Wan Aziza nahm diese Solidaritätsgeste der EU mit Dankbarkeit auf und erklärte, daß die frühzeitige EU-Erklärung zu einer merklichen Verbesserung der Haftsituation ihres Ehemannes geführt habe. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 597 (A) (C) (B) (D) Darüber hinaus steht die Bundesregierung über die Botschaft Kuala Lumpur laufend in Kontakt mit allen politischen Kräften, einschließlich der neu entstandenen Oppositionsbewegungen, um sich ein objektives Bild der Lage zu verschaffen. Sie ist dabei stets darauf be- dacht, durch ihre Handlungen nicht in das laufende Ge- richtsverfahren gegen Anwar Ibrahim einzugreifen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Joseph Fischer auf die Fragen des Abgeordneten Anton Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Fragen 20 und 21): Wie ist die Haltung der Bundesregierung in der neuaufkom-menden Diskussion über die Verlegung des Sitzes des Goethe-Instituts von München nach Berlin? Hält die Bundesregierung an dem von der früheren Bundes-regierung vertretenen Standpunkt fest, daß der Sitz des Goethe-Instituts in München verbleiben soll? Zu Frage 20: Die Diskussion über diese Frage in der Mitglieder- versammlung des Goethe-Instituts vom 26. November des Jahres ist eine natürliche Reaktion auf den Umzug des institutionellen Zuwendungsgebers Auswärtiges Amt nach Berlin. Mit der Entscheidung der großen Mehrheit der Mitgliederversammlung gegen eine solche Sitzverlagerung der Zentralverwaltung des Goethe- Instituts ist dieses Thema aus Sicht der Bundesregierung vom Tisch. Zu Frage 21: Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Ent- scheidung in der Mitgliederversammlung vom 26. No- vember des Jahres. Es besteht deshalb gegenwärtig kein weiterer Entscheidungsbedarf. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelia Sonntag-Wollgast auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 22): Werden nach der von der Bundesregierung geplanten No-velle zum Einbürgerungsrecht auch künftig Anforderungen andie Kenntnis der deutschen Sprache und die Prüfung dieserKenntnis gestellt, die einbürgerungswillige ausländische Ju-gendliche und Erwachsene erfüllen müssen, und wie sind vordiesem Hintergrund Äußerungen vom Bundesminister des In-nern, Otto Schily, vor dem Plenum des Deutschen Bundestagesam 12. November 1998 zu verstehen, „eine ganz andere Frage“sei, ob man das Erlernen der deutschen Sprache als Erfordernisin das Gesetz hineinschreiben müsse? Herr Minister Schily hat in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12. November 1998 erklärt (vgl. Plenarprotokoll 14/5, S. 235), wer sich länger in einem Land aufhalten wolle, müsse sich auch der Kom- munikationsmöglichkeiten versichern. Es sei eine ganz andere Frage, ob man das ins Gesetz schreiben müsse. Das halte er allerdings nicht für notwendig. Dem ist nichts hinzuzufügen, zumal die geltenden Gesetzestatbestände sowohl für die Einbürgerungsan- sprüche nach den §§ 85ff. des Ausländergesetzes als auch für die allgemeine Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht ausdrücklich verlangen, daß Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelia Sonntag-Wolgast auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 26): Ist die Entfernung der Bundesflagge (Artikel 22 des Grund-gesetzes) aus den Dienstzimmern des Bundeskanzlers und derBundesministerinnen und -minister aufgrund einer generellenDienstanweisung auf der Basis der Richtlinienkompetenz desBundeskanzlers oder infolge übereinstimmender Einzelentschei-dungen der betroffenen Ministerinnen und Minister – ähnlichder religiösen Beteuerung anläßlich des Diensteids – erfolgt? Die Ausstattung ihrer Dienstzimmer mit der Bundes- flagge liegt in der Einzelverantwortung des Bundes- kanzlers und der einzelnen Bundesministerinnen und -minister. Eine allgemeine Regelung hierfür gibt es nicht; sie wird auch nicht für notwendig erachtet. Im üb- rigen benennt Art. 22 des Grundgesetzes die Farben der deutschen Flagge – schwarz-rot-gold –, nicht ihren Standort! Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 31): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung unter ökologi-schen Gesichtspunkten sinnvoll, die Steuern auf Heizöl undErdgas – wie in den Ökosteuerplänen der Bundesregierung vor-gesehen – zu erhöhen, während der umweltschädlichere Einsatzvon Kohle im Wärmemarkt unbesteuert bleibt? Der Gesetzentwurf zum Einstieg in die ökologische Steuerreform sieht u.a. eine Stromsteuer mit einem Re- gelsteuersatz von 2 Pfennigen je Kilowattstunde vor. Die Bundesregierung hält vor diesem Hintergrund die zusätzliche Einführung einer ,,Kohlesteuer“ nicht für sinnvoll. Die Kohle wird ganz überwiegend zur Erzeugung von Strom eingesetzt. Es kommt somit zu einer mittelbaren Besteuerung der Kohle durch die Stromsteuer. Auch die übrigen Energieträger, die bei der Stromerzeugung ein- gesetzt werden, wie z. B. Heizöl und Erdgas, sind von der Steuererhöhung im Rahmen des Gesetzentwurfs zum Einstieg in die ökologische Steuerreform freigestellt. Die Strombesteuerung belastet somit alle eingesetzten Energieträger einheitlich. 598 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Ein übriger Teil der Kohle geht in die Stahlindustrie, die als energieintensiver Industriezweig ohnehin von der Stromsteuer ausgenommen wird. Die Einführung einer besonderen Kohlesteuer würde sich daher lediglich auf den verhältnismäßig geringen Anteil an der Kohle auswirken, der noch in Privathaus- halten zu Heizzwecken verwendet wird. Dieser Anteil weist auch ohne das Lenkungsmittel ,,Kohlesteuer“ ständig abnehmende Tendenz auf. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 32): Mit welchem DM-Betrag werden sich voraussichtlich diegeplanten Energiesteuern in 1999 und in den Folgejahren auf dieHaushalte der Kommunen auswirken? Aus den dem BMF vorliegenden Daten der Finanz- statistik sowohl zum Funktionenplan als auch zum Gruppierungsplan der kommunalen Haushalte lassen sich keine verbindlichen Rückschlüsse über die Auswir- kungen der geplanten Energiesteuern in 1999 und in den Folgejahren ableiten. Exakte Angaben hierzu werden allein die Kommunen selbst machen können. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 14/85, Fragen 38 und 39): Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die zu er-wartenden Steuermindereinnahmen bei der von BundeskanzlerGerhard Schröder in der Aktuellen Stunde am 19. November1998 (s. Plenarprotokoll 14/8, S. 446ff.) verkündeten 620-DM-Job-Regelung? Wie hoch ist der Einnahmeverlust bei den jeweiligen Bun-desländern (Aufteilung nach Bundesländern), und welche mög-liche Kompensation ist vorgesehen? Zu Frage 38: Nach dem amtlichen Mikrozensus 1997 sind in der Er- hebungswoche (letzte Woche im April) 1,9 Millionen Personen mit geringfügiger Beschäftigung nachgewiesen. Es bestehen erhebliche Unsicherheiten, aus einer solchen Stichtagserhebung auf den Umfang der jährlichen gering- fügigen Beschäftigung zu schließen. Dabei betrifft die Unsicherheit sowohl die Fallzahl als auch die Höhe des Entgelts. Nach Einschätzung des Statistischen Bundes- amtes dürften die im Mikrozensus ausgewiesenen Zahlen für die geringfügige Beschäftigung eine Untergrenze dar- stellen, da die geringfügige Beschäftigung zu anderen Zeiten als dem Erhebungszeitpunkt (Semesterferien, Ur- laubszeit, Weihnachtsgeschäft) höher ist. Die Bundesregierung geht daher schätzweise von 2,5 Millionen steuerlich relevanten Fällen mit einem ganz- jährigen durchschnittlichen Monatsverdienst von 500 DM aus. Bei einem Pauschsteuersatz von 20 v.H. er- rechnen sich hieraus Ausfälle an Pauschsteuer in Höhe von 3 Mrd. DM. Zu Frage 39: Von den insgesamt 3 Mrd. DM entfallen 1,275 Mrd. DM auf den Bund und 1,725 Mrd. DM auf Länder und Gemeinden. Schätzungen der Auswirkungen auf einzel- ne Länder sind nicht möglich. Ein angemessener Ausgleich erfolgt u.a. durch Steu- ermehreinnahmen im Zusammenhang mit der ökologi- schen Steuerreform. Die Verringerung des Arbeitgeber- anteils zur Sozialversicherung erhöht den steuerpflichti- gen Gewinn mit der Folge zusätzlicher Einnahmen bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die angehobene Mineralölsteuer sowie die neue Stromsteuer erhöhen die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Mineralprodukten und Strom. Darüber hinaus ist auch eine Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG vorgesehen. Die Einkommen- steuermehreinnahmen kommen zu 57,5 v.H. Ländern und Gemeinden zugute. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 48): Hält die Bundesregierung den bisher noch nicht veröffent-lichten Zeitplan für die Einbringung und Beratung des Haus-haltsentwurfs 1999 für geeignet, die dringend notwendigen In-vestitionen für das Jahr 1999 zeitgerecht durchzuführen? Der Regierungswechsel aufgrund der Bundestags- wahl vom 27. September 1998 erfordert die Einbringung eines neuen Haushaltsentwurfs. Deshalb ist es unver- meidbar, daß das neue Haushaltsgesetz erst im kom- menden Jahr verabschiedet wird. Gleichwohl hat die Bundesregierung ein hohes Interesse, das Haushaltsauf- stellungsverfahren 1999 zügig durchzuführen. Ziel ist nicht nur, den etatlosen Zeitraum möglichst kurz zu halten, sondern auch, der Neuausrichtung der Politik nach dem Regierungswechsel den erforderlichen haus- haltsrechtlichen Rahmen zu verschaffen. Für die Zeit vor Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1999 gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsfüh- rung. Die Bundesregierung wird sicherstellen, daß not- wendige Investitionen auch während dieser Periode zeitgerecht durchgeführt werden können. Im Vordergrund der Beratungen zum Haushalt 1999 steht die Bekämpfung der schweren wirtschafts- und fi- nanzpolitischen Erblast, die die alte Bundesregierung hinterlassen hat: Eine Rekordarbeitslosigkeit mit über 4 Millionen Arbeitslosen und eine Staatsverschuldung, de- ren Zinslast den Bund immer mehr in die Handlungsun- fähigkeit zu führen droht. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, die Arbeitslosigkeit zurückzuführen und den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 599 (A) (C) (B) (D) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Paul Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Fragen 49 und 50): Welche Maßnahmen zur Umstrukturierung der deutschenEnergiewirtschaft plant die Bundesregierung im einzelnen, umihr CO2-Reduktionsziel von 25 Prozent bis zum Jahr 2005 zu er-reichen und zugleich ihre politische Vorgabe, „daß das Ziel, dieCO2-Emissionen um 25 Prozent zu reduzieren, nur mit einemAusstieg aus der Nutzung der Kernenergie erreicht werden kannund nicht ohne“ (Plenarprotokoll 14/1, S. 292) einzuhalten? Wie reagiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer klima-und energiepolitischen Zielsetzungen auf die Aussage der Mini-sterpräsidentin Schleswig-Holsteins, die im Zusammenhang miteiner denkbaren Stillegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel for-dert: „In Brunsbüttel hätten wir gerne ein modernes Kohlekraft-werk.“ (Die Welt vom 16. November 1998)? Die Bundesregierung wird in Kürze die Energiewirt- schaft zu Gesprächen über einen Konsens über die künftige Energie- und insbesondere die Stromversor- gung einladen. Ein Thema dieser Konsensgespräche wird auch die Einhaltung des Klimaschutzes der Bun- desregierung unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die sich aus der schrittweisen Beendigung der Nutzung der Kernenergie ergeben, sein. Verstärkte Bemühungen um den rationellen und spar- samen Energieeinsatz auf allen Stufen der Energiever- sorgung und höhere Beiträge der erneuerbaren Energien werden dabei ebenso erörtert wie Umfang und Art der möglicherweise notwendigen Ersatzkapazitäten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Fragen 51 und 52): Will die Bundesregierung die derzeit bestehende direkte Zu-ständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-nologie für die Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH ändern? Stimmt es, daß eine Altlastensanierungsgesellschaft gegrün-det werden soll, wo die verschiedenen Sanierungsaufgaben in-folge des Braunkohle- oder des Kalibergbaus oder der Tätigkeitder Chemiekombinate oder der Wismut AG usw. zusammenge-faßt werden sollen, und sollen in Zukunft deren Regie allein dieneuen Bundesländer übernehmen? Zu Frage 51: Nach nunmehr achtjähriger erfolgreicher Sanie- rungstätigkeit hat sich die unmittelbare Zuständigkeit des BMWi für die Wismut-Sanierung bewährt. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, dies zu ändern. Zu Frage 52: Für die Erledigung der längerlaufenden Altlasten im Treuhand-Nachfolgebereich ist das Modell einer selb- ständigen Altlastengesellschaft (gesellschaftsrechtlich durch Umfirmierung der BMGB Beteiligungs-Manage- ment-Gesellschaft Berlin mbH) entwickelt worden, in der neben den Altlastenaufgaben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auch das Controlling für die Auslaufgesellschaften Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft (LMBV), Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung stillgelegter Bergwerksbetriebe (GVV) und Energiewer- ke Nord GmbH (EWN) gebündelt werden sollen. In die- sen Gesellschaften werden der Auslaufbergbau und die Sanierung der Braunkohletagebaue, des aufgelassenen Kali- und Salzbergbaus sowie der Rückbau der stillge- legten Kernkraftwerke zu Ende geführt. Als Alternative wird auch die teilweise Zusammenführung unter dem Dach der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH geprüft. Nach Klärung noch offener Fragen und der notwendigen Abstimmungsprozesse mit den neuen Län- dern und der zuständigen BT-Ausschüsse soll im ersten Halbjahr 1999 über die Neuordnung der Altlastenaufga- ben entschieden werden. Eine Übertragung der Regie für die Wahrnehmung der verschiedenen Sanierungsaufgaben an die neuen Bundesländer ist nicht beabsichtigt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 53): In welcher Größenordnung werden die geplanten Energie-steuern die Geldentwertungsrate beeinflussen? Für eine Quantifizierung der Preiswirkungen des ge- planten Einstiegs in die ökologische Steuerreform sind verschiedene Aspekte in Rechnung zu stellen. Zum einen ist zu berücksichtigen, daß die Anhebung der Steuersätze bei einem Mehraufkommen von 12 Milliarden DM, bezogen auf einen Zeitraum von ei- nem Jahr, rechnerisch einem direkten Impuls auf die Verbraucherpreise in Höhe von etwa ½ %-Punkt gleich- kommt. Diesem Impuls stehen jedoch auch preisdämp- fende Effekte durch die Reduzierung der Rentenversi- cherungsbeiträge gegenüber. Die zeitgleiche Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung um 0,4 %-Punkte führt zu direkten Kostenentlastungen der Unternehmen von rechnerisch 6 Milliarden DM. Der Wettbewerb zwischen den Unter- nehmen trägt dazu bei, daß durch die parallele Entla- stung bei den Arbeitgeberbeiträgen bis zur Hälfte des di- rekten Preisimpulses der Energiesteuererhöhung über geringere Preise bei anderen Produkten und Dienstlei- stungen unmittelbar an die Verbraucher zurückgegeben werden kann. In der Tendenz preisdämpfend wirkt dar- über hinaus auch die Reduktion der Arbeitnehmerbeiträ- ge zur Rentenversicherung um ebenfalls 0,4 %-Punkte. Beitragssenkungen erleichtern moderate Tarifabschlüs- se, weil sie Nettolohnerhöhungen für die Arbeitnehmer ohne Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen er- lauben. 600 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 (A) (C) (B) (D) Insgesamt ist somit davon auszugehen, daß sich das Verbraucherpreisniveau bei voller Überwälzung durch die erste Stufe der ökologischen Steuerreform allenfalls moderat und zudem lediglich einmalig leicht erhöht. Der Gesamteffekt dürfte auf Jahresbasis hiernach maximal ¼ %-Punkt betragen. Die bestehende, äußerst moderate Preisentwicklung wird damit keinesfalls gefährdet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Harald Kahl (CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Fragen 54 und 55): Will die Bundesregierung es zulassen, daß die Arbeitsförder-gesellschaften Wismut Sachsen und Ostthüringen aufgelöst wer-den, die bislang den notwendigen Personalabbau in der WismutGmbH sozialverträglich organisiert haben, obwohl durch dieseArbeitsfördergesellschaften über die vorgenannte Aufgabe hin-aus z.Z. ca. 1 000 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen organisiertwerden und durch die Wismut GmbH die Co-Finanzierung be-reitgestellt wird? Ist die Bundesregierung bereit, bei Fortführung der Arbeits-fördergesellschaften Wismut Sachsen und Ostthüringen als Be-schäftigungsförderungsgesellschaften weiterhin als Träger dieWismut GmbH einzusetzen und in gleichem Umfang finanzielleMittel aus dem Bundeshaushalt über die Finanzierungsmittel fürdie Sanierung hinaus als Personal- und Sachkostenaufwand zurVerfügung zu stellen? Die beiden Arbeitsfördergesellschaften (AföG) Wis- mut Ostthüringen und Wismut Sachsen mbH sind 1991 für die Aufnahme und Betreuung von Wismut-Kurz- arbeitern gegründet worden. Sie wurden durch Zuschüs- se aus den Zuwendungen an die Wismut GmbH finan- ziert. Im März 1999 scheiden die letzten der ca. 300 Wis- mut-Kurzarbeiter aus den AföG aus, so daß nur noch ,,Wismut-fremde" ABM zu betreuen wären. Damit ent- fällt der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Unterneh- mensgegenstand. Für die Fortführung der AföG gibt es keine rechtliche Grundlage mehr. Eine weitere Finanzie- rung aus den Wismut-Zuwendungen ist aus haushalts- und zuwendungsrechtlichen Gründen (Wegfall des Ge- sellschaftszwecks der AföG) nicht mehr möglich. Der Aufsichtsrat der Wismut GmbH hat daher die Liquida- tion der AföG zum 31. Dezember 1998 beschlossen. BMF und BMWi haben gemäß § 65 Abs. 3 BHO einge- willigt. Derzeit betreuen diese AföG in der Liquidationsphase 73 ABM der Kommunen und Landkreise mit rd. 1 000 Arbeitnehmern. Die Betreuungskosten bis zum Auslau- fen der ABM im Juni bzw. August 1999 konnte das BMWi sicherstellen, weil noch bis Frühjahr 1999 Wis- mut-Kurzarbeiter betreut werden und danach Abwick- lungsaufgaben zur Auflösung der AföG durchgeführt werden müssen. Für eine eventuelle Weiterführung der AföG müßte ein neuer Rechtsträger (z.B. Landkreise, Kommunen) ohne Beteiligung der Wismut GmbH gefunden werden, der sämtliche anfallenden Kosten übernimmt. Für eine Fortführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Kommunen und Landkreise besteht – bei Erfüllung der sonstigen ABM-Förderungsvoraussetzungen – grund- sätzlich die Möglichkeit einer Förderung von den ein- zelnen Maßnahmen zurechenbaren notwendigen Betreu- ungskosten im Rahmen der ,,verstärken Förderung" von ABM. Die ,,verstärkte Förderung" setzt allerdings eine Beteiligung der Länder voraus, die sich allerdings bisher dazu noch nicht bereit erklärt haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck- sache 14/85, Frage 58): Sind die Verkaufsverhandlungen mit dem bisherigen Bieter-konsortium gestoppt worden, nachdem der Hauptpersonalrat derDeutschen Bahn AG im Oktober d.J. der beabsichtigten Veräu-ßerung von rund 113 000 Wohnungen aus dem Bundeseisen-bahnvermögen nicht zugestimmt hat, weil dadurch die Aufrecht-erhaltung und Weiterführung der Eisenbahnerwohnungsgesell-schaften als betriebliche Sozialeinrichtungen, wie in § 15 Abs. 2des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes (DBGrG), vorgesehen,nicht mehr gewährleistet ist, und wie wird mit diesen Woh-nungsbeständen weiter umgegangen? Die Verkaufsverhandlungen mit der Gruppe von 10 regionalen Bietern wurde nicht zu einem Abschluß ge- bracht, nachdem der Hauptpersonalrat beim Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens (HPR) am 7. Oktober 1998 die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an den Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften nicht zugestimmt hat. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen ist darum bemüht, so rasch wie möglich ei- ne Lösung für den Verkauf der rund 113 000 Wohnun- gen des Bundeseisenbahnvermögens vorzulegen. Dabei steht für ihn im Vordergrund, daß die gesetzlich veran- kerte Wohnungsfürsorge garantiert wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/85, Frage 59): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, umdie vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit, Jürgen Trittin, im „SPIEGEL“ (Ausgabe 48/1998)angekündigten schärferen Kontrollen von Schiffen, die untersog. „Billigflaggen“ fahren, in deutschen Häfen durchzusetzenund insbesondere auf europäischer Ebene einheitliche Standardsfür Bergung und Haftung bei Schiffsunfällen zu erreichen? Die Kontrolle fremdflaggiger Schiffe in den Häfen hat schon bisher auf der Basis der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle von 1982 sowie der EU- Hafenstaatkontrollrichtlinie vom 19. Juni 1995 die Flag- genstaatkontrolle wirksam ergänzt. Schiffe mit schweren Mängeln (z.B. schadhafte Feu- erlöschanlagen) dürfen den Hafen erst dann verlassen, wenn der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt ist. Als Ergebnis verschärfter Kontrollen ist die Zahl der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 601 (A) (C) (B) (D) Festhaltung von Schiffen in den letzten Jahren merklich gesunken. Zwischenzeitlich wurden ein vereinfachtes Auswahl- system für zu überprüfende Schiffe eingeführt. Dadurch wird es für unternormige Schiffe künftig immer schwie- riger, sich den Kontrollen zu entziehen. Insgesamt wer- den im gesamten Geltungsbereich der Pariser Vereinba- rung zwischen 85 und 95% der ankommenden fremd- flaggigen Schiffe durch Kontrollmaßnahmen erfaßt. Unabhängig von den Erfolgen der Hafenstaatkon- trolle sieht es die Bundesregierung als ihre ständige Aufgabe an, das Kontrollsystem auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und sich für Verbesserungen einzusetzen, wobei vor allem die Wirksamkeit des Kontrollsystems nochmals überprüft werden wird. Zur Zeit wird in den zuständigen Gremien der Pariser Vereinbarung unter anderem an einer Anpassung der Hafenstaatkontrollregelungen an neuere internationale Entwicklungen sowie an einer Verbesserung des Infor- mationssystems gearbeitet. Schließlich werden im ge- samten Bereich der Pariser Vereinbarung besondere Schwerpunktaktionen durchgeführt. Von April bis Juni 1999 findet eine solche Aktion im Hinblick auf Massen- gutschiffe statt. Zu der Frage, welche Maßnahmen die Bundesregie- rung ergreifen werde, um insbesondere auf europäischer Ebene einheitliche Standards für Bergung und Haftung bei Schiffsunfällen zu erreichen, wird wie folgt Stellung genommen: 1. International einheitliche Standards für Bergung sind durch das Internationale Übereinkommen von 1989 über Bergung gesetzt. Dieses Übereinkommen regelt die Rechte und Pflichten des Bergers sowie des Schiffseigentümers und des Kapitäns bei der Bergung eines Schiffes einschließlich sonstiger in Gefahr be- findlicher Gegenstände. Im Mittelpunkt der Regelun- gen steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Berger eine Vergütung für seine Tätigkeit erhal- ten kann. Das Recht des Küstenstaats, für seine Küste Maßnahmen zum Schutz vor Verschmutzung oder drohender Verschmutzung zu treffen, die sich aus einem Seeunfall ergibt, und zwar einschließlich des Rechts, in Bezug auf Bergungsmaßnahmen Weisun- gen zu erteilen, bleibt allerdings vom Übereinkom- men unberührt. Das Übereinkommen ist seit dem 14. Juli 1996 völ- kerrechtlich in Kraft. Dies gilt jedoch nicht für die Bun- desrepublik Deutschland. Sie hat das Übereinkommen zwar gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Gleichwohl hat das Übereinkommen auch in Deutschland bereits Bedeutung dadurch, daß die Praxis in den von ihr ver- wendeten Standardformularen für Bergungsverträge wichtige Teile des Übereinkommens in ihre Verträge einbezieht. 2. International einheitliche Standards für Haftung bei Schiffsunfällen gibt es nur für den Bereich der Öl- transporte und der Transporte gefährlicher und schädlicher Güter auf See. Nicht in die genannten Be- reiche fällt die Haftung des Schiffseigentümers für Bunkerölschäden. Aus diesem Grunde wird derzeit im Rahmen der Internationalen Seeschiffahrts- Organisation (IMO) in London über ein Überein- kommen beraten, durch das eine Gefährdungshaftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungsschäden durch Bunkeröl eingeführt werden soll. Die Bundes- regierung ist an den Verhandlungen aktiv beteiligt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Mascher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege,
    es wäre ja durchaus wünschenswert, wenn die demogra-
    phische Entwicklung eine solche nachhaltige Entlastung
    auf dem Arbeitsmarkt bringen würde. Aber alle Unter-
    suchungen, auch die der vom Bundestag eingesetzten

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 567


    (A) (C)



    (B) (D)


    Enquete-Kommission für den demographischen
    Wandel, haben gezeigt, daß der Arbeitsmarkt durch die
    demographische Entwicklung frühestens ab den Jahren
    2005 bis 2010 entlastet wird.

    Darüber hinaus ist Ihnen sicherlich auch bekannt, daß
    wir eine erhebliche stille Reserve insbesondere von
    Frauen haben, die zwar nicht arbeitslos gemeldet sind,
    aber durchaus eine Erwerbstätigkeit wünschen und für
    sich zu realisieren versuchen. Ich denke, daß durch den
    demographischen Wandel jedenfalls im Jahr 1999 keine
    Entlastungen entstehen. Deshalb halte ich eine geson-
    derte statistische Ausweisung nicht für besonders er-
    kenntnisfördernd.


    (Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es steht Ihnen keine
Zusatzfrage zu, da Sie nicht der Fragesteller sind.

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desminister der Verteidigung. Zur Beantwortung steht
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Schulte
zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Norbert Hau-
ser, CDU/CSU, auf:

Wie steht der Bundesminister der Verteidigung zu den Plä-nen des Katholischen Militärbischofsamtes (KMBA), nach Ber-lin umzuziehen vor dem Hintergrund des Berlin/Bonn-Gesetzesvom 26. April 1994, in dem festgelegt ist, daß das Bundesmini-sterium der Verteidigung mit dem ersten Dienstsitz und der ge-samte Politikbereich Verteidigung in Bonn verbleiben, sowieangesichts der Beschlußfassung des Deutschen Bundestagesvom 20. Februar 1997 (Drucksache 13/7031) zur Petition 5-13-14-5821-027004, in der es heißt, daß sich aus der Geschichte desKMBA in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Päpstli-chen Statuten für die Militärseelsorge in der deutschen Bundes-wehr eindeutig ergebe, daß das KMBA dort seinen Sitz habensollte, wo das Bundesministerium der Verteidigung seinen (er-sten) Dienstsitz habe, und ist der Bundesminister bereit, denUmzug des KMBA zu stoppen?

B
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Traupe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Hauser, das
    Thema der Verlegung des Katholischen Militärbischofs-
    amtes von Bonn nach Berlin hat bereits den letzten
    Deutschen Bundestag beschäftigt. Die Entscheidung zur
    Verlegung des Katholischen Militärbischofsamtes von
    Bonn nach Berlin ist aber ein Ergebnis der Konsensbil-
    dung zwischen dem Katholischen Militärbischof, Erzbi-
    schof Dr. Dr. Dyba, und dem damaligen Bundesminister
    der Verteidigung, Dr. Stoltenberg. Grundlage hierfür
    sind die „Päpstlichen Statuten für den Jurisdiktionsbe-
    reich des Katholischen Militärbischofs“. Diese im Be-
    nehmen mit der damaligen Bundesregierung 1989 erlas-
    senen Päpstlichen Statuten regeln die Ordnung, die Lei-
    tung und die Gestaltung der katholischen Militärseel-
    sorge. Die Bundesrepublik Deutschland ist danach ver-
    pflichtet, für die Kurie des Katholischen Militärbischofs
    am Sitz der Bundesregierung ein geeignetes Haus zur
    Verfügung zu stellen.

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird
    ihre vertraglichen, völkerrechtlichen Verpflichtungen
    gegenüber der katholischen Kirche erfüllen und die Um-

    zugsentscheidung nicht in Frage stellen. Auf die Sitzbe-
    stimmungen des Verteidigungsministeriums nach dem
    Berlin/Bonn-Gesetz kommt es in diesem Fall nicht an.

    Entscheidend ist vielmehr die gesetzliche Sitzbe-
    stimmung der Bundesregierung für die Bundeshaupt-
    stadt Berlin. Ich zitiere aus dem Text der einschlägigen
    Vereinbarung:

    Der Militärbischof errichtet seine Kurie am Sitz der
    Bundesregierung. Dort wird die Bundesregierung
    die erforderlichen Diensträume bereitstellen.

    Auch das Petitionsverfahren in dieser Angelegenheit
    konnte zu keiner abweichenden Erkenntnis führen. Auf
    den „Erwägungsbeschluß“ des Deutschen Bundestages
    vom 20. Februar 1997 hin ist die Bundesregierung nach
    einschlägiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, daß
    es keine andere Regelung gibt.