Plenarprotokoll 14/10
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
10. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
I n h a l t :
Nachträgliche Ausschußüberweisung ............. 549 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Ziele
und Schwerpunkte der deutschen Prä-
sidentschaft im Rat der Europäischen
Union) ........................................................ 549 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 549 B
Peter Altmaier CDU/CSU................................ 551 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 551 C
Ursula Heinen CDU/CSU................................ 551 D
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 551 D
Michael Stübgen CDU/CSU............................ 552 A
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 552 B
Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU ....................... 553 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 553 D
Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 554 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 554 C
Manfred Müller (Berlin) PDS.......................... 555 A
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 555 B
Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ........................ 555 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 555 C
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 556 C
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 556 D
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ................. 557 C
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 557 D
Ernst Burgbacher F.D.P. .................................. 559 C
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 559 D
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU....... 560 A
Joseph Fischer, Bundesminister AA................ 560 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF................................................................. 560 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 14/85 vom 27. November 1998)
Umsetzung der Tibet-Resolution des Deut-
schen Bundestages gegenüber China
MdlAnfr 18
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw BM Joseph Fischer AA.......................... 560 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU................ 561 A
ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ............. 561 D
Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
unter Beibehaltung der Ausgleichsregelung
für Land- und Forstwirte
MdlAnfr 1, 2
Ulrich Heinrich F.D.P.
Antw PStSekr´in Simone Probst BMU............ 562 A, C
ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. .......................... 562 A, C
ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ............. 562 D
EU-weites Verbot von Antibiotika im Tier-
futter
MdlAnfr 3, 4
Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 563 A,
564 A
ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . 563 B,
564 B
ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. .......................... 563 D
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
Genehmigung für den Verkauf von ca. 72 000
Wohnungen der GAGFAH durch den BMA
MdlAnfr 5
Christine Ostrowski PDS
Antw PStSekr´in Ulrike Mascher BMA .......... 565 A
ZusFr Christine Ostrowski PDS....................... 565 A
Änderung der bisherigen Methode bei der
Ermittlung der Arbeitslosenquote
MdlAnfr 6
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU
Antw PStSekr´in Ulrike Mascher BMA .......... 565 C
ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 565 D
ZusFr Peter Dreßen SPD.................................. 566 C
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 566 D
Verzicht auf den Umzug des Katholischen
Militärbischofsamtes nach Berlin
MdlAnfr 7, 8
Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU
Antw PStSekr´in Brigitte Schulte BMVg ........ 567 A, D
ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 567 C,
568 A
Haushaltsmittel für die Opfer der vom Wir-
belsturm „Mitch“ betroffenen Länder Zen-
tralamerikas; Koordination der internationa-
len Hilfsleistungen und Wiederaufbauarbeit
MdlAnfr 9, 10
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Uschi Eid BMZ.............. 568 B, C
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 568 D
Verwendung der wegen Atomtestversuchen
ausgesetzten Mittel der finanziellen und tech-
nischen Zusammenarbeit mit Pakistan und
Indien für andere Länder
MdlAnfr 11, 12
Carsten Hübner PDS
Antw PStSekr´in Dr. Uschi Eid BMZ.............. 569 B
ZusFr Carsten Hübner PDS ............................. 569 B
Reform der medialen Außenrepräsentanz
MdlAnfr 13
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P.
Antw Beauftr. d. BReg Dr. Michael Naumann
BK.................................................................... 569 C
ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. .. 569 D
ZusFr Jörg Tauss SPD ..................................... 570 C
ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.P.D. ............. 570 D
Bestellung und Funktion des Beauftragten
der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und der Medien, Michael Naumann
MdlAnfr 14, 15
Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw Beauftr. d. BReg Dr. Michael Naumann
BK ................................................................... 571 B, C
ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU .................. 571 B, D
ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 572 D
ZusFr Joachim-Konrad Fromme CDU/CSU ... 573 A
Amtsverhältnis und Besoldung des Beauf-
tragten der Bundesregierung für Angelegen-
heiten der Kultur und der Medien, Michael
Naumann
MdlAnfr 16, 17
Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU
Antw Beauftr. d. BReg Dr. Michael Naumann
BK ................................................................... 573 B, C
ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/
CSU ................................................................. 573 C
ZusFr Jörg Tauss SPD ..................................... 573 D
Anstieg der Kriminalität im Internet
MdlAnfr 23
Jörg Tauss SPD
Antw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 574 B
ZusFr Jörg Tauss SPD ..................................... 574 C
Zunahme von Störfällen und Angriffen auf
IT-abhängige Infrastrukturen
MdlAnfr 24
Jörg Tauss SPD
Antw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 575 A
Finanzielle Auswirkungen einer Verschie-
bung der Verlegung von Außenstellen des
Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie
auf den Standort Frankfurt am Main bis Ende
2005
MdlAnfr 25
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P.
Antw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 575 A
ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 575 B
ZusFr Petra Pau PDS ....................................... 575 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 III
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Re-
form des strafrechtlichen Sanktionensystems
vor Beendigung der Arbeit der beim BMJ
eingesetzten gleichnamigen Kommission;
Erweiterung des Arbeitsauftrags der Kommis-
sion (u. a. zum Thema Strafgeld)
MdlAnfr 27, 28
Norbert Geis CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ ......... 575 D, 576 B
ZusFr Norbert Geis CDU/CSU........................ 576 A
Einschränkung des Arbeitsauftrags der beim
BMJ eingesetzten Kommission „Strafrecht-
liches Sanktionensystem“; Gründe für eine
vorzeitige Auflösung der Kommission
MdlAnfr 29, 30
Ronald Pofalla CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ .............. 576 C
ZusFr Ronald Pofalla CDU/CSU..................... 576 C
Unkorrekte Verwendung von Mitteln inner-
halb der EU
MdlAnfr 33
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 576 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU ................ 577 A
Überlegungen der EU-Kommission zur Be-
steuerung von Telekommunikationsanlagen
und -dienstleistungen
MdlAnfr 34, 35
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 578 A, B
ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU........................................................ 578 A
Verlängerung der Duty-free-Regelung in der EU
MdlAnfr 36, 37
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 578 C,
579 B
ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/
CSU .......................................................... 578 C, 579 C
Verzicht auf die Pauschalbesteuerung der ge-
ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse; bis-
herige Steuereinnahmen
MdlAnfr 40, 41
Norbert Schindler CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 580 A, C
ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU................ 580 A
ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU...... 580 B
ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
CDU/CSU........................................................ 580 C
Zusage des BMF zur Übernahme der Steuer-
ausfälle von Ländern und Gemeinden aus der
Neuregelung der geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnisse durch den Bund
MdlAnfr 42
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 581 A
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 581 A
Angestrebte Höhe der Staatsquote
MdlAnfr 43
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 581 C, D
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 581 C
Regelung des Vorkostenabzuges im Entwurf
eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/
2002; Ausgleich für die vom Wegfall des
§ 10i EStG und der Verlängerung der Speku-
lationsfrist des § 23 EStG auf 10 Jahre Bonn-
Berlin-Umzug-Betroffenen
MdlAnfr 44, 45
Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks BMF 582 A, D
ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ............. 582 A, D
ZusFr Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ...... 582 B
ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
CDU/CSU........................................................ 583 A
Verlängerung des mit Radio Free Europe ge-
schlossenen Gestattungsvertrages zum Be-
trieb einer Sendeanlage in Oberlaindern
(Landkreis Miesbach) über 2005 hinaus
MdlAnfr 46, 47
Ilse Aigner CDU/CSU
Antw PStSekr´in Dr. Barabara Hendricks
BMF................................................................. 583 B, C
ZusFr Ilse Aigner CDU/CSU........................... 583 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der
Bundesregierung zu der mit der beab-
sichtigten Veräußerung von Metro AG-
Sparten verbundenen Gefährdung von
über 34 000 Arbeitsplätzen sowie zu
den Auswirkungen auf Mietverträge
und Einnahmen der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben .. 583 D
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
Ursula Lötzer PDS........................................... 584 A
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 584 D
Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 586 B
Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 587 A
Jürgen Türk F.D.P............................................ 588 A
Manfred Hampel SPD...................................... 588 D
Susanne Jaffke CDU/CSU ............................... 589 C
Dr. Christa Luft PDS ....................................... 589 D
Christian Lange (Backnang) SPD.................... 591 A
Ulrich Klinkert CDU/CSU............................... 592 A
Dr. Mathias Schubert SPD............................... 592 D
Claudia Nolte CDU/CSU................................. 593 C
Nächste Sitzung ............................................... 594 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 595 A
Anlage 2
Rückforderungen gegenüber Krankenkassen
durch das Bundesversicherungsamt auf Grund
der Bereinigung der Profile des Risikostruk-
turausgleichs der Jahre 1994 bis 1996; Strek-
kung der Nachzahlungsverpflichtungen; Sen-
kung der Beitragssätze auf Grund der Nach-
zahlungen
DringlAnfr – Drs 14/85 –
Wolfgang Lohman (Lüdenscheid) CDU/
CSU
SchrAntw PStSekr´in Christa Nickels BMG ... 595 C,
596 A
Anlage 3
Bemühungen um ein faires Verfahren und
Wahrung der Menschenrechte gegenüber dem
inhaftierten früheren malaysischen stellv. Mi-
nisterpräsidenten Anwar Ibrahim
MdlAnfr 19 – Drs 14/85 –
Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU
SchrAntw BM Joseph Fischer AA................... 596 D
Anlage 4
Verlegung des Sitzes des Goethe-Instituts von
München nach Berlin
MdlAnfr 20, 21 – Drs 14/85 –
Anton Pfeifer CDU/CSU
SchrAntw BM Joseph Fischer AA............ 597 A, 597 B
Anlage 5
Anforderungen betr. die Kenntnis der deut-
schen Sprache in der geplanten Novelle zum
Einbürgerungsrecht
MdlAnfr 22 – Drs 14/85 –
Benno Zierer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 597 B
Anlage 6
Entfernung der Bundesflagge (Art. 22 GG)
aus den Dienstzimmern des Bundeskanzlers
und der Bundesminister
MdlAnfr 26 – Drs 14/85 –
Dietrich Austermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr´in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 597 C
Anlage 7
Erhöhung der Steuern auf Heizöl und Erdgas
und Nichtbesteuerung von Kohle
MdlAnfr 31 – Drs 14/85 –
Benno Zierer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 597 D
Anlage 8
Auswirkungen der geplanten Energiesteuern
ab 1999 auf die Haushalte der Kommunen
MdlAnfr 32 – Drs 14/85 –
Michael von Schmude CDU/CSU
SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 598 A
Anlage 9
Steuermindereinnahmen bei der neuen 620-
DM-Job-Regelung; Einnahmeverluste der
Bundesländer
MdlAnfr 38, 39 – Drs 14/85 –
Jürgen Koppelin F.D.P.
SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 598 B, C
Anlage 10
Zeitplan für die Einbringung und Beratung
des Haushaltsentwurfs 1999
MdlAnfr 48 – Drs 14/85 –
Dietrich Austermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr´in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 598 D
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 V
Anlage 11
Reduzierung der CO2-Emissionen um 25 %bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kern-
energie; Forderung nach einem Kohlekraft-
werk bei Stillegung des Kernkraftwerks
Brunsbüttel
MdlAnfr 49, 50 – Drs 14/85 –
Dr. Paul Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 599 A
Anlage 12
Änderung der Zuständigkeit des BMWi für
die Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH;
Gründung einer Altlastensanierungsgesell-
schaft unter alleiniger Regie der neuen Bun-
desländer
MdlAnfr 51, 52 – Drs 14/85 –
Dr. Michael Luther CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf, BMWi . 599 B
Anlage 13
Auswirkungen der geplanten Energiesteuern
auf die Geldentwertungsrate
MdlAnfr 53 – Drs 14/85 –
Michael von Schmude CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 599 D
Anlage 14
Fortführung und Finanzierung der Aufga-
ben der Arbeitsfördergesellschaften Wismut
Sachsen und Ostthüringen als Beschäfti-
gungsfördergesellschaften
MdlAnfr 54, 55 – Drs 14/85 –
Dr. Harald Kahl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 600 A
Anlage 15
Verkaufsverhandlungen über die Veräuße-
rung von ca. 113 000 Wohnungen aus dem
Bundeseisenbahnvermögen
MdlAnfr 58 – Drs 14/85 –
Christine Ostrowski PDS
SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVB .... 600 C
Anlage 16
Schärfere Kontrolle der unter sog. Billigflag-
gen fahrenden Schiffe und Schaffung einheit-
licher EU-Standards für Bergung und Haftung
bei Schiffsunfällen
MdlAnfr 59 – Drs 14/85 –
Ulrike Flach F.D.P.
SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVB .... 600 D
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 549
(A) (C)
(B) (D)
10. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
Beginn: 13.00 Uhr
Claudia Nolte
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 595
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Behrendt, Wolfgang SPD 2.12.98 *
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 2.12.98
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 2.12.98 *
Carstensen (Nordstrand),
Peter Harry
CDU/CSU 2.12.98
Haack (Extertal),
Karl-Hermann
SPD 2.12.98 *
Hanewinckel, Christel SPD 2.12.98
Hartnagel, Anke SPD 2.12.98
Hornung, Siegfried CDU/CSU 2.12.98 *
Kasparick, Ulrich SPD 2.12.98
Körper, Fritz Rudolf SPD 2.12.98
Kraus, Rudolf CDU/CSU 2.12.98
Lambrecht, Christine SPD 2.12.98
Lamers, Karl CDU/CSU 2.12.98
Maaß (Wilhemshaven),
Erich
CDU/CSU 2.12.98 *
Marquart, Angela PDS 2.12.98
Dr. Pfaff, Martin SPD 2.12.98
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 2.12.98
Rauber, Helmut CDU/CSU 2.12.98
Schloten, Dieter SPD 2.12.98 *
von Schmude, Michael CDU/CSU 2.12.98 *
Siebert, Bernd CDU/CSU 2.12.98 *
Stiegler, Ludwig SPD 2.12.98
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
2.12.98
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 2.12.98
Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 2.12.98
——————
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen
Union
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/85):
Kann die Bundesregierung Berichte der Nachrichtenmaga-zine „Spiegel“ und „Focus“ vom 30. November 1998 bestätigen,wonach aufgrund einer Bereinigung der RSA-Profile (RSA =Risikostrukturausgleich) der Jahre 1994–1996 durch das Bun-desversicherungsamt einige Krankenkassen vor massiven RSA-Rückforderungen stehen und welche Auskunft kann sie über diehiervon betroffenen Krankenkassen bzw. Krankenkassenartenund die jeweilige Höhe der Rückforderungen geben?
Trifft es zu, daß sich die Spitzenverbände der gesetzlichenKrankenkassen mit der Bundesministerin für Gesundheit daraufverständigt haben, die aus den neuen RSA-Profilen folgendenNachzahlungsverpflichtungen für die betroffenen Kassen aufmehrere Jahre zu strecken und wenn ja, wie stellt die Bundesre-gierung sicher, daß die Krankenkassen, die Empfänger dieserNachzahlungen sind, durch diese „Streckung“ nicht daran ge-hindert werden, im Jahr 1999 ihre Beitragssätze zu senken?
Zu Frage 1:
Soweit über anstehende Korrekturen im Risikostruk-
turausgleich berichtet wird, sind die Berichte im Kern
zutreffend. Allerdings stellen sich die Hintergründe und
Auswirkungen dieser Korrekturen differenzierter dar.
Im einzelnen setzen sich die RSA-Nachzahlungen aus
folgenden Elementen zusammen:
1. Der RSA wird für jedes Jahr in zwei Schritten durch-
geführt: Den monatlichen Abschlußzahlungen auf der
Grundlage geschätzter Daten folgt im Folgejahr (De-
zember) der Jahresausgleich auf der Grundlage von
IST-Daten. In den letzten Jahren erfolgten im Jahres-
ausgleich regelmäßig Nachzahlungen zugunsten der
sogenannten Empfängerkassen, also vor allem der
AOK'en. Die Ursache hierfür liegt einerseits in der
Tatsache, daß die monatlichen Abschläge meistens
vorsichtig zugunsten der Zahlerkassen geschätzt wur-
den. Zum anderen sind die Folge der Mitgliederwan-
derungen zwischen den Krankenkassen, die in der
Tendenz zu einer weiteren Verbesserung der Risiko-
strukturen der sogenannten Zahlerkassen zu Lasten
der sog. Empfängerkassen geführt haben. Der RSA
gleicht diese unterjährigen Struktureffekte erst im
Jahresausgleich aus, so daß die Zahlerkassen insoweit
nachzahlen müssen.
2. Ein erheblicher Teil der in diesem Jahr erwarteten
Nachberechnungen entfällt außerdem auf Korrekturen
der Vorjahre 1994 bis 1996, die in dieser Dimension
als einmalige Sonderaktion vorgesehen sind und auf-
grund der verbesserten Datengrundlagen auch allge-
mein als erforderlich angesehen wurden. Korrekturen
wiederum wurden vor allem bei den Versichertenda-
ten der Kassen vorgenommen: Seitens der sogenann-
ten Zahlerkassen wurden in gerichtlichen Streitver-
fahren und flächendeckenden Überprüfungsaktionen
durch die Prüfdienste und Aufsichtsbehörden aller
Länder und des Bundes Grundbereinigungen der Ver-
sichertenbestände der Krankenkassen erzwungen. Die
hieraus resultierenden RSA-Korrekturen entsprechen
den übereinstimmenden Forderungen aller am RSA-
Verfahren Beteiligten und dem geltenden Recht. Sie
führen – wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht –
bei nahezu allen Krankenkassen zu RSA-Nachzah-
lungen bzw. -forderungen.
3. Ferner wurden die sogenannten Verhältniswerte
– auch Risikoprofile genannt – korrigiert. Die Ver-
hältniswerte dienen in der RSA-Berechnung dazu, die
nach Versichertengruppen (Alter, Geschlecht) diffe-
renzierten Risikobelastungen der Krankenkassen zu
ermitteln. Sie beruhen auf Stichprobendaten, die von
den Leistungserbringern im Abrechnungsweg zuge-
liefert werden. Ihre Qualität ist in den letzten Jahren
596 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
von vielen Zahlerkassen und ihren Verbänden – auch
vom VdAK und IKK-BV – in rechtlichen Streitver-
fahren kritisiert worden. Für 1997 wurden sowohl die
Erhebungsergebnisse als auch die statistischen Um-
setzungsberechnungen durch das Bundesversiche-
rungsamt in enger Abstimmung mit den Spitzenver-
bänden spürbar verbessert. Das Ergebnis war tenden-
ziell eine Höherbewertung des Altersrisikos. Mit die-
ser Korrektur werden Ausgleichsungerechtigkeiten
beseitigt werden.
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt
dar: In der Summe ergeben sich für die einzelnen Kas-
senarten erhebliche Mehrbelastungen durch die Neube-
rechnungen insbesondere bei den Innungskrankenkas-
sen, den Arbeiterersatzkassen sowie im Bereich der An-
gestellten-Ersatzkassen bei der Techniker-Krankenkasse
und der Hanseatischen Ersatzkasse. Wesentliche Entla-
stungen ergeben sich insbesondere bei den AOKen und
der Bundesknappschaft. Die genaue Höhe der auf die
einzelnen Jahre entfallenden RSA-Forderungen und
-verpflichtungen der einzelnen Kassenarten hat das für
die Umsetzung zuständige Bundesversicherungsamt in
einer Tabelle zusammengefaßt, die ich gerne zu Proto-
koll gebe.
Zu Frage 2:
Es trifft zu, daß sich die Bundesministerin für Ge-
sundheit am 29. November gemeinsam mit den Vor-
ständen der Spitzenverbände der Krankenkassen und
dem Präsidenten des Bundesversicherungsamts mit die-
sem Thema befaßt haben. Dabei wurde einvernehmlich
folgende Lösung gefunden:
– An den Korrekturen der Verhältniswerte der Jahre
1995 und 1996 im Jahresausgleich 1997 (§ 25 Abs. 3
RSAV) wird festgehalten.
– Die Fälligkeit der Ausgleichsverpflichtungen und -an-
sprüche, soweit sich diese aus den Korrekturen der
Versicherungszeiten (§ 3 Abs. 5 RSAV) und Verhält-
niswerte der Vorjahre – einschließlich 1994 – erge-
ben, wird zeitlich auf die Jahresausgleiche 1997 bis
1999 verteilt.
– Die Durchführung des Jahresausgleichs 1997 ein-
schließlich der Korrekturen der Vorjahre wird auf den
Februar 1999 verschoben; die hiermit gewonnene
Zeit wird für eine weitere Absicherung und Überprü-
fung der RSA-Berechnungen genutzt.
– Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung wird ent-
sprechend angepaßt.
Die Ihrer Frage zugrundeliegende Befürchtung, daß
sogenannte Empfängerkassen durch die Streckung der
Fälligkeiten daran gehindert werden könnten, geplante
Beitragssatzsenkungen zu unterlassen, halte ich für un-
begründet. Zunächst geht es bei der Streckung der Fäl-
ligkeiten nur um den Teil, der auf die Korrekturen der
Jahre 1994 bis 1996 entfällt. Die Krankenkassen und
ihre Spitzenverbände selbst haben wiederholt darauf
hingewiesen, daß sie nicht in der Lage waren, die Höhe
dieser Korrekturen hinreichend zu kalkulieren. Soweit
Beitragssatzsenkungen vorgesehen waren oder sind,
konnten sie somit grundsätzlich nicht mit Nachforde-
rungen aus diesen Korrekturjahren begründet werden.
Demgegenüber gibt es durchaus eine Kalkulations-
sicherheit hinsichtlich der Nachforderungen, die aus
dem Jahresausgleich 1997 resultieren. Dieser Teil des
Jahresausgleichs allerdings wird pünktlich – mit einer
geringfügigen Verschiebung von Dezember 1998 auf
Februar 1999 – fällig. Wenn eine Krankenkasse vorge-
sehene Beitragssatzsenkungen mit dem Hinweis auf aus-
stehende Forderungen aus den Korrekturjahren begrün-
den würde, wäre dies somit wenig glaubwürdig. Tat-
sächlich ist bekannt, daß z.B. die von der AOK Schles-
wig-Holstein bereits angekündigte Beitragssatzsenkung
um 0,2 Beitragssatzpunkte pünktlich zum 1. Januar 1999
vollzogen werden soll. Auch bei der Bundesknappschaft
haben Geschäftsführung und Finanzausschuß eine Bei-
tragssatzsenkung zum 1. Januar 1999 um 0,4 Beitrags-
satzpunkte in den neuen und 0,7 in den alten Ländern
unter Berücksichtigung der zeitlichen Streckung be-
schlossen.
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Joseph Fischer auf die Frage des
Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/85, Frage 19):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf ein fai-res Verfahren und Wahrung der Menschenrechte für den inhaf-tierten früheren malaysischen stellvertretenden Ministerpräsi-denten und Finanzminister Anwar Ibrahim hinzuwirken?
Als Mitglied der EU-Troika hat die Bundesregierung
aktiv daran mitgewirkt, daß die EU in einer Erklärung
vom 2. Oktober 1998 ihre große Besorgnis über die
Mißhandlung zum Ausdruck bringt, die Anwar Ibrahim
während der Haft erlitten hat. Die EU drückt ferner ihre
Hoffnung aus, daß die hierfür Verantwortlichen zur Re-
chenschaft gezogen werden. Sie ruft die malaysische
Regierung dringend dazu auf, dafür Sorge zu tragen, daß
sich derartiges nicht wiederholt und die Menschenrechte
Anwar Ibrahim's geachtet werden. Die EU gibt ferner
ihrer Besorgnis Ausdruck, daß andauernde Beschnei-
dungen der grundlegenden Menschenrechte in Malaysia
in ein Klima politischer Instabilität und sozialer Unru-
hen münden könnten.
Zusammen mit ihren europäischen Partnern stellt die
Bundesregierung sicher, daß der laufende Prozeß gegen
Anwar Ibrahim im Rahmen der von der malaysischen
Regierung eröffneten Möglichkeiten und der malaysi-
schen Rechtsbestimmungen durch Botschaftsvertreter
beobachtet wird. Die Bundesregierung hat sich ferner
dafür eingesetzt, daß ein Besuch der Präsidentschaft bei
der Ehefrau Anwar Ibrahim's, Datin Wan Aziza, am
15. November 1998 stattfinden konnte, um ihr die EU-
Erklärung vom 2. Oktober 1998 zu erläutern und sich
nach dem Wohlbefinden des Inhaftierten zu erkundigen.
Datin Wan Aziza nahm diese Solidaritätsgeste der EU
mit Dankbarkeit auf und erklärte, daß die frühzeitige
EU-Erklärung zu einer merklichen Verbesserung der
Haftsituation ihres Ehemannes geführt habe.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 597
(A) (C)
(B) (D)
Darüber hinaus steht die Bundesregierung über die
Botschaft Kuala Lumpur laufend in Kontakt mit allen
politischen Kräften, einschließlich der neu entstandenen
Oppositionsbewegungen, um sich ein objektives Bild
der Lage zu verschaffen. Sie ist dabei stets darauf be-
dacht, durch ihre Handlungen nicht in das laufende Ge-
richtsverfahren gegen Anwar Ibrahim einzugreifen.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Joseph Fischer auf die Fragen des
Abgeordneten Anton Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache
14/85, Fragen 20 und 21):
Wie ist die Haltung der Bundesregierung in der neuaufkom-menden Diskussion über die Verlegung des Sitzes des Goethe-Instituts von München nach Berlin?
Hält die Bundesregierung an dem von der früheren Bundes-regierung vertretenen Standpunkt fest, daß der Sitz des Goethe-Instituts in München verbleiben soll?
Zu Frage 20:
Die Diskussion über diese Frage in der Mitglieder-
versammlung des Goethe-Instituts vom 26. November
des Jahres ist eine natürliche Reaktion auf den Umzug
des institutionellen Zuwendungsgebers Auswärtiges
Amt nach Berlin. Mit der Entscheidung der großen
Mehrheit der Mitgliederversammlung gegen eine solche
Sitzverlagerung der Zentralverwaltung des Goethe-
Instituts ist dieses Thema aus Sicht der Bundesregierung
vom Tisch.
Zu Frage 21:
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Ent-
scheidung in der Mitgliederversammlung vom 26. No-
vember des Jahres. Es besteht deshalb gegenwärtig kein
weiterer Entscheidungsbedarf.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelia Sonntag-Wollgast
auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer
(CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 22):
Werden nach der von der Bundesregierung geplanten No-velle zum Einbürgerungsrecht auch künftig Anforderungen andie Kenntnis der deutschen Sprache und die Prüfung dieserKenntnis gestellt, die einbürgerungswillige ausländische Ju-gendliche und Erwachsene erfüllen müssen, und wie sind vordiesem Hintergrund Äußerungen vom Bundesminister des In-nern, Otto Schily, vor dem Plenum des Deutschen Bundestagesam 12. November 1998 zu verstehen, „eine ganz andere Frage“sei, ob man das Erlernen der deutschen Sprache als Erfordernisin das Gesetz hineinschreiben müsse?
Herr Minister Schily hat in der Plenarsitzung des
Deutschen Bundestages am 12. November 1998 erklärt
(vgl. Plenarprotokoll 14/5, S. 235), wer sich länger in
einem Land aufhalten wolle, müsse sich auch der Kom-
munikationsmöglichkeiten versichern. Es sei eine ganz
andere Frage, ob man das ins Gesetz schreiben müsse.
Das halte er allerdings nicht für notwendig.
Dem ist nichts hinzuzufügen, zumal die geltenden
Gesetzestatbestände sowohl für die Einbürgerungsan-
sprüche nach den §§ 85ff. des Ausländergesetzes als
auch für die allgemeine Ermessenseinbürgerung nach
§ 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht
ausdrücklich verlangen, daß Kenntnisse der deutschen
Sprache nachgewiesen werden.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelia Sonntag-Wolgast
auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann
(CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 26):
Ist die Entfernung der Bundesflagge (Artikel 22 des Grund-gesetzes) aus den Dienstzimmern des Bundeskanzlers und derBundesministerinnen und -minister aufgrund einer generellenDienstanweisung auf der Basis der Richtlinienkompetenz desBundeskanzlers oder infolge übereinstimmender Einzelentschei-dungen der betroffenen Ministerinnen und Minister – ähnlichder religiösen Beteuerung anläßlich des Diensteids – erfolgt?
Die Ausstattung ihrer Dienstzimmer mit der Bundes-
flagge liegt in der Einzelverantwortung des Bundes-
kanzlers und der einzelnen Bundesministerinnen und
-minister. Eine allgemeine Regelung hierfür gibt es
nicht; sie wird auch nicht für notwendig erachtet. Im üb-
rigen benennt Art. 22 des Grundgesetzes die Farben der
deutschen Flagge – schwarz-rot-gold –, nicht ihren
Standort!
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/85, Frage 31):
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung unter ökologi-schen Gesichtspunkten sinnvoll, die Steuern auf Heizöl undErdgas – wie in den Ökosteuerplänen der Bundesregierung vor-gesehen – zu erhöhen, während der umweltschädlichere Einsatzvon Kohle im Wärmemarkt unbesteuert bleibt?
Der Gesetzentwurf zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform sieht u.a. eine Stromsteuer mit einem Re-
gelsteuersatz von 2 Pfennigen je Kilowattstunde vor.
Die Bundesregierung hält vor diesem Hintergrund die
zusätzliche Einführung einer ,,Kohlesteuer“ nicht für
sinnvoll.
Die Kohle wird ganz überwiegend zur Erzeugung von
Strom eingesetzt. Es kommt somit zu einer mittelbaren
Besteuerung der Kohle durch die Stromsteuer. Auch die
übrigen Energieträger, die bei der Stromerzeugung ein-
gesetzt werden, wie z. B. Heizöl und Erdgas, sind von
der Steuererhöhung im Rahmen des Gesetzentwurfs zum
Einstieg in die ökologische Steuerreform freigestellt.
Die Strombesteuerung belastet somit alle eingesetzten
Energieträger einheitlich.
598 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Ein übriger Teil der Kohle geht in die Stahlindustrie,
die als energieintensiver Industriezweig ohnehin von der
Stromsteuer ausgenommen wird.
Die Einführung einer besonderen Kohlesteuer würde
sich daher lediglich auf den verhältnismäßig geringen
Anteil an der Kohle auswirken, der noch in Privathaus-
halten zu Heizzwecken verwendet wird. Dieser Anteil
weist auch ohne das Lenkungsmittel ,,Kohlesteuer“
ständig abnehmende Tendenz auf.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Michael von Schmude
(CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 32):
Mit welchem DM-Betrag werden sich voraussichtlich diegeplanten Energiesteuern in 1999 und in den Folgejahren auf dieHaushalte der Kommunen auswirken?
Aus den dem BMF vorliegenden Daten der Finanz-
statistik sowohl zum Funktionenplan als auch zum
Gruppierungsplan der kommunalen Haushalte lassen
sich keine verbindlichen Rückschlüsse über die Auswir-
kungen der geplanten Energiesteuern in 1999 und in den
Folgejahren ableiten. Exakte Angaben hierzu werden
allein die Kommunen selbst machen können.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.)
(Drucksache 14/85, Fragen 38 und 39):
Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die zu er-wartenden Steuermindereinnahmen bei der von BundeskanzlerGerhard Schröder in der Aktuellen Stunde am 19. November1998 (s. Plenarprotokoll 14/8, S. 446ff.) verkündeten 620-DM-Job-Regelung?
Wie hoch ist der Einnahmeverlust bei den jeweiligen Bun-desländern (Aufteilung nach Bundesländern), und welche mög-liche Kompensation ist vorgesehen?
Zu Frage 38:
Nach dem amtlichen Mikrozensus 1997 sind in der Er-
hebungswoche (letzte Woche im April) 1,9 Millionen
Personen mit geringfügiger Beschäftigung nachgewiesen.
Es bestehen erhebliche Unsicherheiten, aus einer solchen
Stichtagserhebung auf den Umfang der jährlichen gering-
fügigen Beschäftigung zu schließen. Dabei betrifft die
Unsicherheit sowohl die Fallzahl als auch die Höhe des
Entgelts. Nach Einschätzung des Statistischen Bundes-
amtes dürften die im Mikrozensus ausgewiesenen Zahlen
für die geringfügige Beschäftigung eine Untergrenze dar-
stellen, da die geringfügige Beschäftigung zu anderen
Zeiten als dem Erhebungszeitpunkt (Semesterferien, Ur-
laubszeit, Weihnachtsgeschäft) höher ist.
Die Bundesregierung geht daher schätzweise von 2,5
Millionen steuerlich relevanten Fällen mit einem ganz-
jährigen durchschnittlichen Monatsverdienst von 500
DM aus. Bei einem Pauschsteuersatz von 20 v.H. er-
rechnen sich hieraus Ausfälle an Pauschsteuer in Höhe
von 3 Mrd. DM.
Zu Frage 39:
Von den insgesamt 3 Mrd. DM entfallen 1,275 Mrd.
DM auf den Bund und 1,725 Mrd. DM auf Länder und
Gemeinden. Schätzungen der Auswirkungen auf einzel-
ne Länder sind nicht möglich.
Ein angemessener Ausgleich erfolgt u.a. durch Steu-
ermehreinnahmen im Zusammenhang mit der ökologi-
schen Steuerreform. Die Verringerung des Arbeitgeber-
anteils zur Sozialversicherung erhöht den steuerpflichti-
gen Gewinn mit der Folge zusätzlicher Einnahmen bei
der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die
angehobene Mineralölsteuer sowie die neue Stromsteuer
erhöhen die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
bei Mineralprodukten und Strom. Darüber hinaus ist
auch eine Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für
hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG vorgesehen. Die Einkommen-
steuermehreinnahmen kommen zu 57,5 v.H. Ländern
und Gemeinden zugute.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann
(CDU/CSU) (Drucksache 14/85, Frage 48):
Hält die Bundesregierung den bisher noch nicht veröffent-lichten Zeitplan für die Einbringung und Beratung des Haus-haltsentwurfs 1999 für geeignet, die dringend notwendigen In-vestitionen für das Jahr 1999 zeitgerecht durchzuführen?
Der Regierungswechsel aufgrund der Bundestags-
wahl vom 27. September 1998 erfordert die Einbringung
eines neuen Haushaltsentwurfs. Deshalb ist es unver-
meidbar, daß das neue Haushaltsgesetz erst im kom-
menden Jahr verabschiedet wird. Gleichwohl hat die
Bundesregierung ein hohes Interesse, das Haushaltsauf-
stellungsverfahren 1999 zügig durchzuführen. Ziel ist
nicht nur, den etatlosen Zeitraum möglichst kurz zu
halten, sondern auch, der Neuausrichtung der Politik
nach dem Regierungswechsel den erforderlichen haus-
haltsrechtlichen Rahmen zu verschaffen.
Für die Zeit vor Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes
1999 gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsfüh-
rung. Die Bundesregierung wird sicherstellen, daß not-
wendige Investitionen auch während dieser Periode
zeitgerecht durchgeführt werden können.
Im Vordergrund der Beratungen zum Haushalt 1999
steht die Bekämpfung der schweren wirtschafts- und fi-
nanzpolitischen Erblast, die die alte Bundesregierung
hinterlassen hat: Eine Rekordarbeitslosigkeit mit über 4
Millionen Arbeitslosen und eine Staatsverschuldung, de-
ren Zinslast den Bund immer mehr in die Handlungsun-
fähigkeit zu führen droht. Die Bundesregierung ist fest
entschlossen, die Arbeitslosigkeit zurückzuführen und
den Bundeshaushalt zu konsolidieren.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 599
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Paul Laufs (CDU/CSU)
(Drucksache 14/85, Fragen 49 und 50):
Welche Maßnahmen zur Umstrukturierung der deutschenEnergiewirtschaft plant die Bundesregierung im einzelnen, umihr CO2-Reduktionsziel von 25 Prozent bis zum Jahr 2005 zu er-reichen und zugleich ihre politische Vorgabe, „daß das Ziel, dieCO2-Emissionen um 25 Prozent zu reduzieren, nur mit einemAusstieg aus der Nutzung der Kernenergie erreicht werden kannund nicht ohne“ (Plenarprotokoll 14/1, S. 292) einzuhalten?
Wie reagiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer klima-und energiepolitischen Zielsetzungen auf die Aussage der Mini-sterpräsidentin Schleswig-Holsteins, die im Zusammenhang miteiner denkbaren Stillegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel for-dert: „In Brunsbüttel hätten wir gerne ein modernes Kohlekraft-werk.“ (Die Welt vom 16. November 1998)?
Die Bundesregierung wird in Kürze die Energiewirt-
schaft zu Gesprächen über einen Konsens über die
künftige Energie- und insbesondere die Stromversor-
gung einladen. Ein Thema dieser Konsensgespräche
wird auch die Einhaltung des Klimaschutzes der Bun-
desregierung unter Berücksichtigung der Auswirkungen,
die sich aus der schrittweisen Beendigung der Nutzung
der Kernenergie ergeben, sein.
Verstärkte Bemühungen um den rationellen und spar-
samen Energieeinsatz auf allen Stufen der Energiever-
sorgung und höhere Beiträge der erneuerbaren Energien
werden dabei ebenso erörtert wie Umfang und Art der
möglicherweise notwendigen Ersatzkapazitäten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU)
(Drucksache 14/85, Fragen 51 und 52):
Will die Bundesregierung die derzeit bestehende direkte Zu-ständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-nologie für die Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH ändern?
Stimmt es, daß eine Altlastensanierungsgesellschaft gegrün-det werden soll, wo die verschiedenen Sanierungsaufgaben in-folge des Braunkohle- oder des Kalibergbaus oder der Tätigkeitder Chemiekombinate oder der Wismut AG usw. zusammenge-faßt werden sollen, und sollen in Zukunft deren Regie allein dieneuen Bundesländer übernehmen?
Zu Frage 51:
Nach nunmehr achtjähriger erfolgreicher Sanie-
rungstätigkeit hat sich die unmittelbare Zuständigkeit
des BMWi für die Wismut-Sanierung bewährt. Die
Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, dies zu
ändern.
Zu Frage 52:
Für die Erledigung der längerlaufenden Altlasten im
Treuhand-Nachfolgebereich ist das Modell einer selb-
ständigen Altlastengesellschaft (gesellschaftsrechtlich
durch Umfirmierung der BMGB Beteiligungs-Manage-
ment-Gesellschaft Berlin mbH) entwickelt worden, in
der neben den Altlastenaufgaben der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auch das
Controlling für die Auslaufgesellschaften Lausitzer
und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft
(LMBV), Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung
stillgelegter Bergwerksbetriebe (GVV) und Energiewer-
ke Nord GmbH (EWN) gebündelt werden sollen. In die-
sen Gesellschaften werden der Auslaufbergbau und die
Sanierung der Braunkohletagebaue, des aufgelassenen
Kali- und Salzbergbaus sowie der Rückbau der stillge-
legten Kernkraftwerke zu Ende geführt. Als Alternative
wird auch die teilweise Zusammenführung unter dem
Dach der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH
geprüft. Nach Klärung noch offener Fragen und der
notwendigen Abstimmungsprozesse mit den neuen Län-
dern und der zuständigen BT-Ausschüsse soll im ersten
Halbjahr 1999 über die Neuordnung der Altlastenaufga-
ben entschieden werden.
Eine Übertragung der Regie für die Wahrnehmung
der verschiedenen Sanierungsaufgaben an die neuen
Bundesländer ist nicht beabsichtigt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU)
(Drucksache 14/85, Frage 53):
In welcher Größenordnung werden die geplanten Energie-steuern die Geldentwertungsrate beeinflussen?
Für eine Quantifizierung der Preiswirkungen des ge-
planten Einstiegs in die ökologische Steuerreform sind
verschiedene Aspekte in Rechnung zu stellen.
Zum einen ist zu berücksichtigen, daß die Anhebung
der Steuersätze bei einem Mehraufkommen von
12 Milliarden DM, bezogen auf einen Zeitraum von ei-
nem Jahr, rechnerisch einem direkten Impuls auf die
Verbraucherpreise in Höhe von etwa ½ %-Punkt gleich-
kommt. Diesem Impuls stehen jedoch auch preisdämp-
fende Effekte durch die Reduzierung der Rentenversi-
cherungsbeiträge gegenüber.
Die zeitgleiche Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur
Rentenversicherung um 0,4 %-Punkte führt zu direkten
Kostenentlastungen der Unternehmen von rechnerisch
6 Milliarden DM. Der Wettbewerb zwischen den Unter-
nehmen trägt dazu bei, daß durch die parallele Entla-
stung bei den Arbeitgeberbeiträgen bis zur Hälfte des di-
rekten Preisimpulses der Energiesteuererhöhung über
geringere Preise bei anderen Produkten und Dienstlei-
stungen unmittelbar an die Verbraucher zurückgegeben
werden kann. In der Tendenz preisdämpfend wirkt dar-
über hinaus auch die Reduktion der Arbeitnehmerbeiträ-
ge zur Rentenversicherung um ebenfalls 0,4 %-Punkte.
Beitragssenkungen erleichtern moderate Tarifabschlüs-
se, weil sie Nettolohnerhöhungen für die Arbeitnehmer
ohne Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen er-
lauben.
600 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998
(A) (C)
(B) (D)
Insgesamt ist somit davon auszugehen, daß sich das
Verbraucherpreisniveau bei voller Überwälzung durch
die erste Stufe der ökologischen Steuerreform allenfalls
moderat und zudem lediglich einmalig leicht erhöht. Der
Gesamteffekt dürfte auf Jahresbasis hiernach maximal
¼ %-Punkt betragen. Die bestehende, äußerst moderate
Preisentwicklung wird damit keinesfalls gefährdet.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Harald Kahl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/85, Fragen 54 und 55):
Will die Bundesregierung es zulassen, daß die Arbeitsförder-gesellschaften Wismut Sachsen und Ostthüringen aufgelöst wer-den, die bislang den notwendigen Personalabbau in der WismutGmbH sozialverträglich organisiert haben, obwohl durch dieseArbeitsfördergesellschaften über die vorgenannte Aufgabe hin-aus z.Z. ca. 1 000 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen organisiertwerden und durch die Wismut GmbH die Co-Finanzierung be-reitgestellt wird?
Ist die Bundesregierung bereit, bei Fortführung der Arbeits-fördergesellschaften Wismut Sachsen und Ostthüringen als Be-schäftigungsförderungsgesellschaften weiterhin als Träger dieWismut GmbH einzusetzen und in gleichem Umfang finanzielleMittel aus dem Bundeshaushalt über die Finanzierungsmittel fürdie Sanierung hinaus als Personal- und Sachkostenaufwand zurVerfügung zu stellen?
Die beiden Arbeitsfördergesellschaften (AföG) Wis-
mut Ostthüringen und Wismut Sachsen mbH sind 1991
für die Aufnahme und Betreuung von Wismut-Kurz-
arbeitern gegründet worden. Sie wurden durch Zuschüs-
se aus den Zuwendungen an die Wismut GmbH finan-
ziert.
Im März 1999 scheiden die letzten der ca. 300 Wis-
mut-Kurzarbeiter aus den AföG aus, so daß nur noch
,,Wismut-fremde" ABM zu betreuen wären. Damit ent-
fällt der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Unterneh-
mensgegenstand. Für die Fortführung der AföG gibt es
keine rechtliche Grundlage mehr. Eine weitere Finanzie-
rung aus den Wismut-Zuwendungen ist aus haushalts-
und zuwendungsrechtlichen Gründen (Wegfall des Ge-
sellschaftszwecks der AföG) nicht mehr möglich. Der
Aufsichtsrat der Wismut GmbH hat daher die Liquida-
tion der AföG zum 31. Dezember 1998 beschlossen.
BMF und BMWi haben gemäß § 65 Abs. 3 BHO einge-
willigt.
Derzeit betreuen diese AföG in der Liquidationsphase
73 ABM der Kommunen und Landkreise mit rd. 1 000
Arbeitnehmern. Die Betreuungskosten bis zum Auslau-
fen der ABM im Juni bzw. August 1999 konnte das
BMWi sicherstellen, weil noch bis Frühjahr 1999 Wis-
mut-Kurzarbeiter betreut werden und danach Abwick-
lungsaufgaben zur Auflösung der AföG durchgeführt
werden müssen.
Für eine eventuelle Weiterführung der AföG müßte
ein neuer Rechtsträger (z.B. Landkreise, Kommunen)
ohne Beteiligung der Wismut GmbH gefunden werden,
der sämtliche anfallenden Kosten übernimmt. Für eine
Fortführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der
Kommunen und Landkreise besteht – bei Erfüllung der
sonstigen ABM-Förderungsvoraussetzungen – grund-
sätzlich die Möglichkeit einer Förderung von den ein-
zelnen Maßnahmen zurechenbaren notwendigen Betreu-
ungskosten im Rahmen der ,,verstärken Förderung" von
ABM. Die ,,verstärkte Förderung" setzt allerdings eine
Beteiligung der Länder voraus, die sich allerdings bisher
dazu noch nicht bereit erklärt haben.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck-
sache 14/85, Frage 58):
Sind die Verkaufsverhandlungen mit dem bisherigen Bieter-konsortium gestoppt worden, nachdem der Hauptpersonalrat derDeutschen Bahn AG im Oktober d.J. der beabsichtigten Veräu-ßerung von rund 113 000 Wohnungen aus dem Bundeseisen-bahnvermögen nicht zugestimmt hat, weil dadurch die Aufrecht-erhaltung und Weiterführung der Eisenbahnerwohnungsgesell-schaften als betriebliche Sozialeinrichtungen, wie in § 15 Abs. 2des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes (DBGrG), vorgesehen,nicht mehr gewährleistet ist, und wie wird mit diesen Woh-nungsbeständen weiter umgegangen?
Die Verkaufsverhandlungen mit der Gruppe von 10
regionalen Bietern wurde nicht zu einem Abschluß ge-
bracht, nachdem der Hauptpersonalrat beim Präsidenten
des Bundeseisenbahnvermögens (HPR) am 7. Oktober
1998 die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an den
Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften nicht zugestimmt
hat.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen ist darum bemüht, so rasch wie möglich ei-
ne Lösung für den Verkauf der rund 113 000 Wohnun-
gen des Bundeseisenbahnvermögens vorzulegen. Dabei
steht für ihn im Vordergrund, daß die gesetzlich veran-
kerte Wohnungsfürsorge garantiert wird.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache
14/85, Frage 59):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, umdie vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit, Jürgen Trittin, im „SPIEGEL“ (Ausgabe 48/1998)angekündigten schärferen Kontrollen von Schiffen, die untersog. „Billigflaggen“ fahren, in deutschen Häfen durchzusetzenund insbesondere auf europäischer Ebene einheitliche Standardsfür Bergung und Haftung bei Schiffsunfällen zu erreichen?
Die Kontrolle fremdflaggiger Schiffe in den Häfen
hat schon bisher auf der Basis der Pariser Vereinbarung
über die Hafenstaatkontrolle von 1982 sowie der EU-
Hafenstaatkontrollrichtlinie vom 19. Juni 1995 die Flag-
genstaatkontrolle wirksam ergänzt.
Schiffe mit schweren Mängeln (z.B. schadhafte Feu-
erlöschanlagen) dürfen den Hafen erst dann verlassen,
wenn der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt
ist. Als Ergebnis verschärfter Kontrollen ist die Zahl der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1998 601
(A) (C)
(B) (D)
Festhaltung von Schiffen in den letzten Jahren merklich
gesunken.
Zwischenzeitlich wurden ein vereinfachtes Auswahl-
system für zu überprüfende Schiffe eingeführt. Dadurch
wird es für unternormige Schiffe künftig immer schwie-
riger, sich den Kontrollen zu entziehen. Insgesamt wer-
den im gesamten Geltungsbereich der Pariser Vereinba-
rung zwischen 85 und 95% der ankommenden fremd-
flaggigen Schiffe durch Kontrollmaßnahmen erfaßt.
Unabhängig von den Erfolgen der Hafenstaatkon-
trolle sieht es die Bundesregierung als ihre ständige
Aufgabe an, das Kontrollsystem auf seine Wirksamkeit
zu überprüfen und sich für Verbesserungen einzusetzen,
wobei vor allem die Wirksamkeit des Kontrollsystems
nochmals überprüft werden wird.
Zur Zeit wird in den zuständigen Gremien der Pariser
Vereinbarung unter anderem an einer Anpassung der
Hafenstaatkontrollregelungen an neuere internationale
Entwicklungen sowie an einer Verbesserung des Infor-
mationssystems gearbeitet. Schließlich werden im ge-
samten Bereich der Pariser Vereinbarung besondere
Schwerpunktaktionen durchgeführt. Von April bis Juni
1999 findet eine solche Aktion im Hinblick auf Massen-
gutschiffe statt.
Zu der Frage, welche Maßnahmen die Bundesregie-
rung ergreifen werde, um insbesondere auf europäischer
Ebene einheitliche Standards für Bergung und Haftung
bei Schiffsunfällen zu erreichen, wird wie folgt Stellung
genommen:
1. International einheitliche Standards für Bergung sind
durch das Internationale Übereinkommen von 1989
über Bergung gesetzt. Dieses Übereinkommen regelt
die Rechte und Pflichten des Bergers sowie des
Schiffseigentümers und des Kapitäns bei der Bergung
eines Schiffes einschließlich sonstiger in Gefahr be-
findlicher Gegenstände. Im Mittelpunkt der Regelun-
gen steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen
der Berger eine Vergütung für seine Tätigkeit erhal-
ten kann. Das Recht des Küstenstaats, für seine Küste
Maßnahmen zum Schutz vor Verschmutzung oder
drohender Verschmutzung zu treffen, die sich aus
einem Seeunfall ergibt, und zwar einschließlich des
Rechts, in Bezug auf Bergungsmaßnahmen Weisun-
gen zu erteilen, bleibt allerdings vom Übereinkom-
men unberührt.
Das Übereinkommen ist seit dem 14. Juli 1996 völ-
kerrechtlich in Kraft. Dies gilt jedoch nicht für die Bun-
desrepublik Deutschland. Sie hat das Übereinkommen
zwar gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Gleichwohl
hat das Übereinkommen auch in Deutschland bereits
Bedeutung dadurch, daß die Praxis in den von ihr ver-
wendeten Standardformularen für Bergungsverträge
wichtige Teile des Übereinkommens in ihre Verträge
einbezieht.
2. International einheitliche Standards für Haftung bei
Schiffsunfällen gibt es nur für den Bereich der Öl-
transporte und der Transporte gefährlicher und
schädlicher Güter auf See. Nicht in die genannten Be-
reiche fällt die Haftung des Schiffseigentümers für
Bunkerölschäden. Aus diesem Grunde wird derzeit
im Rahmen der Internationalen Seeschiffahrts-
Organisation (IMO) in London über ein Überein-
kommen beraten, durch das eine Gefährdungshaftung
des Schiffseigentümers für Verschmutzungsschäden
durch Bunkeröl eingeführt werden soll. Die Bundes-
regierung ist an den Verhandlungen aktiv beteiligt.