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ID1400806500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 421 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen (Drucksachen 14/47, 14/51) ....................... 421 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 421 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 422 D Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 424 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. .................... 425 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN................................................................. 426 A Wolfgang Gehrcke-Reymann PDS .................. 426 D Gernot Erler SPD ....................................... 427 C Dr. Christoph Zöpel SPD................................. 428 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU.... 429 B Namentliche Abstimmung ............................... 430 D Ergebnis ........................................................... 433 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Schuldenerlaß und Aufbaumaßnahmen in Mittelamerika nach der Wirbel- sturmkatastrophe (Drucksache 14/54)..... 431 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Nach der Wirbelsturmkatastrophe in Mittelamerika: Hilfsmaßnahmen koor- dinieren, Schuldendienst aussetzen, Schulden erlassen und Wiederaufbau unterstützen (Drucksache 14/56).............. 433 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Soforthilfe, Wiederaufbaumaßnahmen und Entschuldung für Mittelamerika (Drucksache 14/57) .................................... 433 A Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ........................................................... 431 B Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 435 B Dr. Winfried Wolf PDS ............................. 436 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................................... 437 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 438 A Joachim Günther (Plauen) F.D.P. .................... 439 D Carsten Hübner PDS........................................ 441 A Adelheid Tröscher SPD................................... 442 A Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 444 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu einem Umfrageer- gebnis, nachdem nur 13 % der Unter- II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 nehmen die bisherigen 620/520-Mark- Jobs in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen, demgegenüber aber 20 % der Firmen diese bisherigen geringfü- gigen Beschäftigungsverhältnisse strei- chen und 23 % lieber freie Mitarbeiter einstellen wollen, wenn die bisherigen rot-grünen Pläne zu einer Neuregelung verwirklicht werden ................................. 445 D Rainer Brüderle F.D.P. .................................... 446 A Gerhard Schröder, Bundeskanzler ................... 446 D Julius Louven CDU/CSU................................. 448 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 449 B Dr. Klaus Grehn PDS....................................... 450 B Dr. Peter Struck SPD ....................................... 451 A Thomas Strobl CDU/CSU................................ 451 C Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 452 C Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 453 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ......................... 454 C Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Einführungs- gesetzes zur Insolvenzordnung und an- derer Gesetze (Drucksache 14/49)............ 455 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 14/41).................................................. 455 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Widerstand gegen die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch durch die EU-Kommission (Druck- sache 14/31) .................................................. 456 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Widerstand gegen die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch durch die EU-Kommission (Druck- sache 14/42) .................................................. 456 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 456 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD ............................. 458 A Gerhard Scheu CDU/CSU ............................... 459 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 460 D Ulrich Heinrich F.D.P...................................... 461 C Kersten Naumann PDS.................................... 462 C Jella Teuchner SPD ......................................... 463 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU ............................ 465 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechts- verhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache 14/30) 466 C Ludwig Stiegler SPD................................. 466 C, 473 B Jürgen Koppelin F.D.P............................... 466 D Hartmut Koschyk CDU/CSU .......................... 468 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 469 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 470 D Jörg Tauss SPD.......................................... 471 B Roland Claus PDS ........................................... 472 B Erwin Marschewski CDU/CSU ................. 473 D Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion der PDS Kein Bau einer Magnetschwebebahn Hamburg–Berlin – Transrapid-Förde- rung einstellen (Drucksache 14/38) .......... 474 A Dr. Winfried Wolf PDS ................................... 474 B Angelika Mertens SPD .................................... 475 C Georg Brunnhuber CDU/CSU......................... 476 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN............................... 477 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 478 B Dr. Winfried Wolf PDS ....................... 479 A, 481 A Dirk Niebel F.D.P. ..................................... 479 B Georg Brunnhuber CDU/CSU ................... 479 D Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 480 C Lothar Ibrügger, Parl. Staatssekretär BMVB... 482 A Nächste Sitzung ............................................... 483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten .......... 485 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Heraus- ziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen........................... 485 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 421 (A) (C) (B) (D) 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 485 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Behrend, Wolfgang SPD 19.11.98 * Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 19.11.98 ** Deß, Albert CDU/CSU 19.11.98 Diller, Karl SPD 19.11.98 Dr. Eckardt, Peter SPD 19.11.98 Frick, Gisela F.D.P 19.11.98 Glos, Michael CDU/CSU 19.11.98 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 19.11.98 Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev CDU/CSU 19.11.98 Hartnagel, Anke SPD 19.11.98 Hörster, Joachim CDU/CSU 19.11.98 Irmer, Ulrich F.D.P. 19.11.98 ** Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 19.11.98 Kolbow, Walter SPD 19.11.98 Lafontaine, Oskar SPD 19.11.98 Lehn, Waltraud SPD 19.11.98 Michels, Meinolf CDU/CSU 19.11.98 Mosdorf, Siegmar SPD 19.11.98 Ostrowaski, Christine PDS 19.11.98 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim F.D.P. 19.11.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 19.11.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 19.11.98 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 19.11.98 Reiche, Katherina CDU/CSU 19.11.98 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 19.11.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Wiesehügel, Klaus SPD 19.11.98 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 19.11.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen Ich stimme dem Antrag – wie am 16. Oktober (Plenarprotokoll 13/248, S. 23169) – zu. Doch während ich damals ein völkerrechtliches Minus durch die Ein- schaltung der OSZE kompensiert sah, bemängele ich dieses Mal ein verfassungsrechtliches Minus, das auch nicht durch das Tätigwerden der OSZE – und auch nicht durch die Resolution 1203 (1998) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – zu kompensieren ist: Die Bundesregierung ersucht zu Recht um Zustimmung des Deutschen Bundestages zu der Beteiligung der Bun- deswehr an einer in Mazedonien zu stationierenden Extrac- tion Force zu Schutz der OSZE–Verifikationsmission im Kosovo, doch zu Unrecht nicht um Zustimmung zu der deutschen Beteiligung an dieser Mission. Dabei setzt die Schutzmission die Verifikationsmissi- on voraus, der Einsatz der Notfallkräfte die Entsendung der Beobachter. Zwar handelt es sich bei der Schutzmis- sion um bewaffnete Kräfte, während die Verifizie- rungsmission ,,nur“ 80 Soldaten der Bundeswehr um- faßt, die – ohne militärische Uniform – als ,,Einzel- personen mit militärischem Sachverstand“ teilnehmen (Bundesverteidigungsminister Scharping). Aber es ist unschlüssig, für die deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo die Zu- stimmung des Bundestages einzuholen, wie es am 13. November 1998 geschehen ist (Plenarprotokoll 14/6, S. 357 ff., in Verbindung mit dem Antrag der Bundes- regierung in Drs. 14/16), doch für die Tätigkeit der OSZE-Überwacher am Boden nicht, zumal sie – wie der Minister betont hat – ein höheres Risiko eingehen (a. a. O., S. 362). Der Unterschied zwischen einem NATO- und einem OSZE-Mandat begründet keinen Unterschied in der ver- fassungsrechtlichen Beurteilung. Dafür spricht zum ei- nen, daß vor dem ,,Agreement on the OSZE Kosovo Verification Mission“ vom 16. Oktober 1998 (OSZE- Drs. 1433/3) das ,,Nato-Kosovo Verification Mission Agreement“ vom 15. Oktober 1998 (NATO-Drs. SG (98) 1020) abgeschlossen worden ist und diese Verein- barung die Luft- und die Bodenverifikation als Einheit betrachtet (Introduction: ... to provide air surveillace to verify compliance by all parties with the provisions of UNSCR 1199, complementing the ground verification to be established ...“). Und dafür sprechen zum anderen In- formationen, die über den Operationsplan der OSZE- Kosovo-Verifikationsmission (KVM) verfügbar sind. Die verfassungsrechtliche Befugnis des Bundes, sich mit Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rah- 486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 (A) (C) (B) (D) men von Systemen kollektiver Verteidigung und kollekti- ver Sicherheit vorgesehen sind und nach ihren Regeln stattfinden, ist unstreitig (BVerfGE 90, 286 (381)). Doch es gibt im Blick auf den Parlamentsvorbehalt keine Handhabe in der Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts, zwischen dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte und der Entsendung von Soldaten ohne Waf- fen oder ohne Uniform zu unterscheiden. Im Gegenteil: Das Gericht geht im Blick auf die Entwicklung des deut- schen Wehrverfassungsrechts von einer ,,verstärkten par- lamentarischen Kontrolle der Streitkräfte und des Regie- rungshandelns im militärischen Bereich“ aus (a. a. O., 384/5; ebenso; 387) und stellt fest: ,,Das Handeln der Bundesregierung auf diesem Sachgebiet wird durchge- hend parlamentarisch begleitet.“ (385). Und noch deutlicher erklärt das Bundesverfassungs- gericht mit konstitutiver Wirkung für die Staatspraxis: Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Einsatzformen von Friedenstruppen verbietet sich, weil die Grenzen zwischen den traditionellen Blau- helm-Einsätzen und solchen mit der Befugnis zu be- waffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität flie- ßend geworden sind ... (387/8). Gerade die Betonung des ,,diplomatischen Charak- ters“ der Verifizierungsmission hat die militärische Schutzmission notwendig gemacht und unterstreicht die Einheit des Konzepts. Doch je stärker das ,,militärische Element“ zurückgenommen wird, desto höher ist die Verantwortung sowohl der Verifikateure vor Ort als auch für die entsendeten Organe des Bundes. Der Par- lamentsvorbehalt darf in einem solchen Fall – gerade vor dem Hintergrund einer sich noch enwickelnden Staatspraxis – nicht restriktiv gehandhabt werden. Die Gesamtmission bedarf daher der Zustimmung des Par- laments. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion un-
    terstützt die Bundesministerin in ihrer Absicht, die Lok-
    kerung des Exportverbots abzulehnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Die Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, den
    der Rat annehmen soll. In den Vorbemerkungen zu die-
    sem Vorschlag heißt es, daß nunmehr wissenschaftlich
    gesichert von der Möglichkeit maternaler Übertragungen
    auszugehen ist. Dies verändert die Risikoannahmen, die
    bisher zugrunde gelegt worden sind, und es verändert
    auch das Unverdächtigkeitsalter von sechs Monaten; denn
    die jungen Tiere unter sechs Monate, die maternale Über-
    tragungen erfahren hatten, sind asymptomatisch infiziert,
    weil sie die Infektion nicht über Futtermittel erhalten ha-
    ben. Somit erscheint schon der Parameter „sechs Monate“
    fragwürdig; denn eine Garantie kann das Vereinigte Kö-
    nigreich nicht in dem Sinne geben, wie sie in der Erwä-
    gung unter Punkt 6 formuliert ist:

    Das Vereinigte Königreich muß gewährleisten, daß
    die Muttertiere von zur Ausfuhr freigegebenen
    Rindern zum Zeitpunkt der Schlachtung dieser Tie-
    re nicht BSE-infiziert waren.

    Diese Garantie und diese Gewährleistung kann das Ver-
    einigte Königreich nicht geben. Wie Herr Dr. Wodarg
    schon ausgeführt hat, gibt es keine Möglichkeit, den Er-
    reger am lebenden Tier festzustellen.

    Die Kommission führt weiter aus:
    Mit diesen Maßnahmen wird das Risiko der mate-
    riellen Übertragung des BSE-Erregers auf ein frei-
    gegebenes Tier angemessen behandelt.

    „Angemessen“ heißt hier, daß ein Risiko eingegangen
    wird. Wenn man dabei noch berücksichtigt, daß es in der
    Wissenschaft nach wie vor definitiv ungeklärt ist, wel-
    ches Risiko mit Muskelfleisch verbunden ist, dann be-
    deutet dies, daß die Kommission uns zumutet, ein Risiko
    – wie quantifiziert es auch sein mag – einzugehen. Daß
    asymptomatisch infizierte Tiere vorkommen können, ist
    seit eh und je Stand der Wissenschaft und Forschung.
    Die Frage war wohl immer, ab wann sie infektiös sind
    und die Krankheit übertragen können.

    Der nächste Parameter, der vorgeschlagen wird, ist,
    daß die Tiere, die von einer infizierten Mutter abstam-
    men und vor oder nach dem 1. August 1996 geboren
    wurden, getötet werden. Nach wie vor bleiben die
    Kommission und das Vereinigte Königreich bei dem
    Programm der selektiven Keulung. Der klinische Ver-
    dacht, der hinsichtlich des Muttertieres bestehen muß,
    unterscheidet sich wesentlich vom deutschen tierseu-
    chenrechtlichen Verdacht. Wenn in einem Bestand ein
    Tier an BSE erkrankt ist oder klinische Anzeichen von
    BSE zeigt, dann besteht wohl die Vermutung, daß auch
    andere Tiere dieses Bestandes den Erreger über das
    Transportmittel aufgenommen haben könnten. Das führt
    bei der überwiegenden Zahl der Mitgliedstaaten dazu,
    daß der gesamte Bestand gekeult wird. Das Vereinigte
    Königreich wendet diese Methode nach wie vor nicht
    an, sondern bleibt nach dem Prinzip der minimalisti-
    schen Risikobegrenzung bei selektiver Keulung bei be-
    stätigtem BSE-Verdacht oder bei klinischen Anzeichen
    für einen Verdacht. Das ist ein anderer Verdachtsbegriff
    als in unserem Seuchenrecht.

    Die weitere Zumutung des Vorschlages der Kommis-
    sion besteht darin, daß diese nach dem 1. August 1996
    geborenen Tiere aus Risikoherden stammen dürfen;
    denn anders als gegenüber Nordirland wird nicht vor-
    ausgesetzt, daß die zur Ausfuhr freigegebenen Tiere aus
    risikofreien Herden stammen, in denen nachweislich seit
    mindestens acht Jahren kein BSE-Fall aufgetreten ist. Es
    werden nach diesem Vorschlag Tiere exportiert, die aus
    Risikoherden stammen können.

    Der nächste Punkt. Die Vorschläge und Parameter
    sind komplex. Sie setzen eine Vielzahl von Vorschriften
    voraus, die auch beachtet werden müssen. Hier möchte
    ich die Wissenschaftler daran erinnern, daß der Faktor
    Mensch in der Einschätzung, die die Fachwissenschaft-
    ler der Veterinärwissenschaft haben, wohl anders gese-
    hen wird, als ihn die Wissenschaft von den angewandten

    Dr. Wolfgang Wodarg






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Menschenkenntnissen betrachtet, nämlich die Politik.
    Man muß bei solchen komplexen Vorschriften, die vor-
    aussetzen, daß es auf der Welt wie in einem wissen-
    schaftlichen Labor zugeht, prüfen, ob sie in der Realität
    hinreichend verläßlich eingehalten werden.

    Wenn ich mich an die Vorschriften der Kommission
    erinnere, die vorsahen, jeweils das Datum zu verändern,
    dann frage ich, welche Garantie für eine größere Sicher-
    heit heute gegeben ist. Erinnern Sie sich: Ursprünglich
    ging man davon aus, daß ab Juli 1989 keine futtermit-
    telbedingten Übertragungen mehr stattfinden können
    und alle Tiere, die nach diesem Datum geboren wurden,
    exportiert werden könnten. Das war der Stand Juli 1989:
    Die Gefahr betrifft nur die Rinder, die vor dem
    18. Juli 1989 geboren wurden.

    Im Juli 1994 haben wir zur Kenntnis genommen, daß
    die Krankheit bei einem Tier auftrat, das nach 1989 ge-
    boren wurde. Dann wurde die Frist bis zum
    1. Januar 1991 verlängert.

    Am 3. November 1994 mußte man zur Kenntnis
    nehmen, daß bei einem 1991 geborenen Tier – ,,wider
    jedes Erwarten“ wurde formuliert – BSE aufgetreten
    war. Dann wurde die Frist durch Kommissionsentschei-
    dung auf den 1. Januar 1992 verlegt. In der amtlichen
    Begründung dazu hieß es damals:

    Nach dieser Empfehlung hat das britische Verbot
    der Verfütterung von Wiederkäuertiermehl an Wie-
    derkäuer wirksam gegriffen. Die Gefahr einer
    Übertragbarkeit wird als vernachlässigbar einge-
    stuft. Damit ist das Risiko, daß der BSE-Erreger
    über das Fleisch britischer Tiere, die nach dem
    1. Januar 1992 geboren wurden, übertragen wird,
    praktisch ausgeschlossen.

    Im Juni 1995 mußte die Kommission zur Kenntnis
    nehmen, daß es bei Tieren, die nach dem 1. Januar 1992
    geboren worden waren, zu BSE-Erkrankungen gekom-
    men ist. Konsequent hat man – minimalistisch – die
    Frist auf 1992 geborene Tiere ausgedehnt.

    Im Oktober 1995 schließlich wurden wir unterrichtet,
    daß es auch bei Tieren mit Geburtsjahrgang 1993 zu
    BSE-Fällen gekommen war.

    Immer haben die Aussagen der Wissenschaftler auf
    der Annahme gefußt, die Vorschriften aus den Gesetz-
    und Verordnungsblättern würden wie in einem wissen-
    schaftlichen Labor erfüllt.


    (Zustimmung des Abg. Wolfgang Zöller [CDU/CSU])


    Die Beurteilung, ob eine Vorschrift von den Adressaten
    auch eingehalten wird, und zwar kraft freiwilliger Über-
    einkunft, ist eine politische Beurteilung. Hierfür sind
    Veterinärwissenschaftler keine Experten. Deshalb ist der
    Vorschlag, Frau Ministerin, völlig richtig, daß über die
    endgültige Freigabe ein parlamentarisch verantwortli-
    ches Organ, nämlich der Rat, entscheiden muß und nicht
    die Kommission.


    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ein weiterer Punkt. Bei der Frage, ob man den Export
    zulassen kann, möchte ich die Bundesregierung daran
    erinnern, welche Anforderungen im Hinblick auf Arz-
    neimittel gelten. Stellen Sie sich bitte einmal vor, ein
    „british beef“ sei ein Arzneimittel und werde vom Arzt
    verordnet. Wenn die Sicherheitskriterien des BfArM und
    des Bundesgesundheitsamtes, die Exponentensumme 20,
    von der an Unbedenklichkeit angenommen wird, auch
    für das ,,british beef“ gelten, muß ich bei Annahme des
    günstigen Falles hinsichtlich der Anwendung der Krite-
    rien für die Arzneimittel sagen, daß höchstens eine Ex-
    ponentensumme von 19 erreicht wird. Das heißt, wäre
    britisches Fleisch ein Arzneimittel, wäre es


    (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Nicht mehr rezeptpflichtig!)


    bedenklich, und es bestünde ein gesetzliches Verkehrs-
    verbot.

    Ich komme zum letzten Punkt. Wir hatten bei der
    Kommission und beim Vereinigten Königreich eine Ri-
    sikoabwehr nach dem Prinzip: Es muß wahrscheinlich
    sein, daß eine Gefahr eintritt. Der Grad der Wahrschein-
    lichkeit eröffnet weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten.
    Im WTO-Hormonstreit hingegen ging die Kommission
    der Europäischen Gemeinschaften noch davon aus, es
    gelte das Vorsichtsprinzip. Im Falle wissenschaftlicher
    Ungewißheit muß aber das Prinzip gelten: In dubio pro
    securitate.


    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD])


    Daran sollte man die Kommission erinnern, die mit ih-
    ren Entscheidungen über Leib und Leben von Bürgern
    der Europäischen Gemeinschaft bestimmt. Daß BSE als
    „human spongiform encephalopathy“ auf den Menschen
    übertragbar ist, steht fest.

    Deutschland ist bislang frei von originärem BSE und
    frei von HSE. Das Ziel der CDU/CSU-Fraktion und ih-
    res Antrages ist: Dabei soll es und muß es bleiben. Des-
    halb lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab.

    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der SPD und der F.D.P.)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die
Kollegin Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Höfken-Deipenbrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr
    geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
    Kollegen! Uns liegt ein interfraktioneller Antrag, den
    wir gerne gehabt hätten, leider nicht vor. Vielleicht ge-
    hört es noch zu den Übungsschritten der frischgebacke-
    nen Opposition, bei so viel Konsens einmal einen inter-
    fraktionellen Antrag zu stellen. Auch könnte die Oppo-
    sition in einem solchen Fall der Regierung – und ebenso
    umgekehrt – durchaus Beifall spenden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Gerhard Scheu






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die neue Bundesregierung bleibt bei ihrem Nein zu
    einer Aufhebung des Exportverbots für britisches Rind-
    fleisch. Das Aufflammen der Krankheit in den verschie-
    denen europäischen Ländern zeigt die Gefahr der schlei-
    chenden Verbreitung, aber auch die Tatsache, daß die
    Kontrollen bisher mangelhaft und die durchgeführten
    Schutzmaßnahmen halbherzig waren. Die Fehler, die
    bislang gemacht worden sind, dürfen sich wahrhaftig
    nicht wiederholen.

    Wir fordern die Bundesregierung auf, die Entwick-
    lung der BSE-Tests zu beschleunigen. Es stimmt, was
    Herr Wodarg gesagt hat: Es ist einerseits wichtig, die
    Blut- und Lebendtests zu entwickeln; soweit ich es er-
    kennen kann, stehen wir auch nahe davor. Andererseits
    dürfen die epidemiologischen Untersuchungen nicht
    vernachlässigt werden. Die Tests müssen so bald wie
    möglich in Deutschland und in Europa standard- und
    routinemäßig eingeführt werden. Ich unterstütze hier
    das, was Andrea Fischer gesagt hat: Es muß zu Routi-
    neuntersuchungen kommen, wie es im Hinblick auf Tri-
    chinen bei den Schweinen schon längst der Fall ist.

    Auch wenn Großbritannien seine Anstrengungen zur
    Bekämpfung von BSE verstärkt hat, was wir durchaus
    anerkennen wollen, gibt es dennoch nichts an den be-
    schriebenen Problemen zu rütteln. Verbraucherschutz
    muß den Vorrang haben, zumal 99,7 Prozent aller be-
    kanntgewordenen Fälle in Großbritannien aufgetreten
    sind. Gleichwohl gilt auch für Portugal und andere Län-
    der, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind, daß entspre-
    chende Schutzmaßnahmen angewandt werden müssen.
    In den letzten zwei Wochen hat es vier neue Fälle in
    Frankreich, in Belgien und in Portugal gegeben; diese
    Zahl ist durchaus bedenklich. In Frankreich wurden üb-
    rigens alle betroffenen Herden geschlachtet – eine Maß-
    nahme, die, wie ich meine, nicht vom Tisch sein sollte.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Die Rindfleischproduktion muß in Deutschland wie
    in Europa dem Bedarf an hochwertigem Fleisch ange-
    paßt werden; wir alle wissen, daß dieser Bedarf wegen
    des mangelnden Vertrauens der Verbraucher zurückge-
    gangen ist. Tierhaltung hat sich in Deutschland wie in
    Europa zukünftig an den Grundsätzen der artgerechten
    Tierhaltung zu orientieren. Fälle wie die, über die wir
    heute reden, dürfen sich nicht wiederholen.

    Sehr geehrte Damen und Herren, zur aktuellen Dis-
    kussion: Solange die BSE-Freiheit des Rindfleischs in
    den Lagerhäusern der EU nicht geklärt ist – in ihnen la-
    gern ja erhebliche Mengen –, darf dieses Fleisch nicht in
    den Verkauf gegeben werden, weder in Deutschland
    noch in Europa, noch – im Rahmen der Lebensmittelhil-
    fe – in der dritten Welt. Das wäre unverantwortlich, und
    wir können nur darauf hoffen, daß es nicht aus kurz-
    sichtiger Betrachtungsweise zu einer solchen Handha-
    bung kommen wird.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Leider können Verbraucher an der Ladentheke im-
    mer noch nicht erkennen, woher das Fleisch stammt, das

    sie kaufen möchten. Die Einführung von Herkunftsbe-
    zeichnungen und Etikettierungen muß beschleunigt
    werden. Das ist ebenfalls ein Versäumnis der alten Bun-
    desregierung. Es gilt, den Verbraucherschutz auch im
    Bereich der Kennzeichnung weiter voranzutreiben.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)