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ID1400806300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 421 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen (Drucksachen 14/47, 14/51) ....................... 421 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 421 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 422 D Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 424 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. .................... 425 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN................................................................. 426 A Wolfgang Gehrcke-Reymann PDS .................. 426 D Gernot Erler SPD ....................................... 427 C Dr. Christoph Zöpel SPD................................. 428 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU.... 429 B Namentliche Abstimmung ............................... 430 D Ergebnis ........................................................... 433 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Schuldenerlaß und Aufbaumaßnahmen in Mittelamerika nach der Wirbel- sturmkatastrophe (Drucksache 14/54)..... 431 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Nach der Wirbelsturmkatastrophe in Mittelamerika: Hilfsmaßnahmen koor- dinieren, Schuldendienst aussetzen, Schulden erlassen und Wiederaufbau unterstützen (Drucksache 14/56).............. 433 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Soforthilfe, Wiederaufbaumaßnahmen und Entschuldung für Mittelamerika (Drucksache 14/57) .................................... 433 A Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ........................................................... 431 B Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 435 B Dr. Winfried Wolf PDS ............................. 436 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................................... 437 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 438 A Joachim Günther (Plauen) F.D.P. .................... 439 D Carsten Hübner PDS........................................ 441 A Adelheid Tröscher SPD................................... 442 A Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 444 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu einem Umfrageer- gebnis, nachdem nur 13 % der Unter- II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 nehmen die bisherigen 620/520-Mark- Jobs in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen, demgegenüber aber 20 % der Firmen diese bisherigen geringfü- gigen Beschäftigungsverhältnisse strei- chen und 23 % lieber freie Mitarbeiter einstellen wollen, wenn die bisherigen rot-grünen Pläne zu einer Neuregelung verwirklicht werden ................................. 445 D Rainer Brüderle F.D.P. .................................... 446 A Gerhard Schröder, Bundeskanzler ................... 446 D Julius Louven CDU/CSU................................. 448 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 449 B Dr. Klaus Grehn PDS....................................... 450 B Dr. Peter Struck SPD ....................................... 451 A Thomas Strobl CDU/CSU................................ 451 C Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 452 C Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 453 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ......................... 454 C Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Einführungs- gesetzes zur Insolvenzordnung und an- derer Gesetze (Drucksache 14/49)............ 455 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 14/41).................................................. 455 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Widerstand gegen die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch durch die EU-Kommission (Druck- sache 14/31) .................................................. 456 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Widerstand gegen die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch durch die EU-Kommission (Druck- sache 14/42) .................................................. 456 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 456 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD ............................. 458 A Gerhard Scheu CDU/CSU ............................... 459 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 460 D Ulrich Heinrich F.D.P...................................... 461 C Kersten Naumann PDS.................................... 462 C Jella Teuchner SPD ......................................... 463 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU ............................ 465 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechts- verhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache 14/30) 466 C Ludwig Stiegler SPD................................. 466 C, 473 B Jürgen Koppelin F.D.P............................... 466 D Hartmut Koschyk CDU/CSU .......................... 468 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 469 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 470 D Jörg Tauss SPD.......................................... 471 B Roland Claus PDS ........................................... 472 B Erwin Marschewski CDU/CSU ................. 473 D Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion der PDS Kein Bau einer Magnetschwebebahn Hamburg–Berlin – Transrapid-Förde- rung einstellen (Drucksache 14/38) .......... 474 A Dr. Winfried Wolf PDS ................................... 474 B Angelika Mertens SPD .................................... 475 C Georg Brunnhuber CDU/CSU......................... 476 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN............................... 477 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 478 B Dr. Winfried Wolf PDS ....................... 479 A, 481 A Dirk Niebel F.D.P. ..................................... 479 B Georg Brunnhuber CDU/CSU ................... 479 D Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 480 C Lothar Ibrügger, Parl. Staatssekretär BMVB... 482 A Nächste Sitzung ............................................... 483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten .......... 485 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Heraus- ziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen........................... 485 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 421 (A) (C) (B) (D) 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 485 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Behrend, Wolfgang SPD 19.11.98 * Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 19.11.98 ** Deß, Albert CDU/CSU 19.11.98 Diller, Karl SPD 19.11.98 Dr. Eckardt, Peter SPD 19.11.98 Frick, Gisela F.D.P 19.11.98 Glos, Michael CDU/CSU 19.11.98 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 19.11.98 Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev CDU/CSU 19.11.98 Hartnagel, Anke SPD 19.11.98 Hörster, Joachim CDU/CSU 19.11.98 Irmer, Ulrich F.D.P. 19.11.98 ** Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 19.11.98 Kolbow, Walter SPD 19.11.98 Lafontaine, Oskar SPD 19.11.98 Lehn, Waltraud SPD 19.11.98 Michels, Meinolf CDU/CSU 19.11.98 Mosdorf, Siegmar SPD 19.11.98 Ostrowaski, Christine PDS 19.11.98 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim F.D.P. 19.11.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 19.11.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 19.11.98 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 19.11.98 Reiche, Katherina CDU/CSU 19.11.98 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 19.11.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Wiesehügel, Klaus SPD 19.11.98 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 19.11.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen Ich stimme dem Antrag – wie am 16. Oktober (Plenarprotokoll 13/248, S. 23169) – zu. Doch während ich damals ein völkerrechtliches Minus durch die Ein- schaltung der OSZE kompensiert sah, bemängele ich dieses Mal ein verfassungsrechtliches Minus, das auch nicht durch das Tätigwerden der OSZE – und auch nicht durch die Resolution 1203 (1998) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – zu kompensieren ist: Die Bundesregierung ersucht zu Recht um Zustimmung des Deutschen Bundestages zu der Beteiligung der Bun- deswehr an einer in Mazedonien zu stationierenden Extrac- tion Force zu Schutz der OSZE–Verifikationsmission im Kosovo, doch zu Unrecht nicht um Zustimmung zu der deutschen Beteiligung an dieser Mission. Dabei setzt die Schutzmission die Verifikationsmissi- on voraus, der Einsatz der Notfallkräfte die Entsendung der Beobachter. Zwar handelt es sich bei der Schutzmis- sion um bewaffnete Kräfte, während die Verifizie- rungsmission ,,nur“ 80 Soldaten der Bundeswehr um- faßt, die – ohne militärische Uniform – als ,,Einzel- personen mit militärischem Sachverstand“ teilnehmen (Bundesverteidigungsminister Scharping). Aber es ist unschlüssig, für die deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo die Zu- stimmung des Bundestages einzuholen, wie es am 13. November 1998 geschehen ist (Plenarprotokoll 14/6, S. 357 ff., in Verbindung mit dem Antrag der Bundes- regierung in Drs. 14/16), doch für die Tätigkeit der OSZE-Überwacher am Boden nicht, zumal sie – wie der Minister betont hat – ein höheres Risiko eingehen (a. a. O., S. 362). Der Unterschied zwischen einem NATO- und einem OSZE-Mandat begründet keinen Unterschied in der ver- fassungsrechtlichen Beurteilung. Dafür spricht zum ei- nen, daß vor dem ,,Agreement on the OSZE Kosovo Verification Mission“ vom 16. Oktober 1998 (OSZE- Drs. 1433/3) das ,,Nato-Kosovo Verification Mission Agreement“ vom 15. Oktober 1998 (NATO-Drs. SG (98) 1020) abgeschlossen worden ist und diese Verein- barung die Luft- und die Bodenverifikation als Einheit betrachtet (Introduction: ... to provide air surveillace to verify compliance by all parties with the provisions of UNSCR 1199, complementing the ground verification to be established ...“). Und dafür sprechen zum anderen In- formationen, die über den Operationsplan der OSZE- Kosovo-Verifikationsmission (KVM) verfügbar sind. Die verfassungsrechtliche Befugnis des Bundes, sich mit Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rah- 486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 (A) (C) (B) (D) men von Systemen kollektiver Verteidigung und kollekti- ver Sicherheit vorgesehen sind und nach ihren Regeln stattfinden, ist unstreitig (BVerfGE 90, 286 (381)). Doch es gibt im Blick auf den Parlamentsvorbehalt keine Handhabe in der Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts, zwischen dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte und der Entsendung von Soldaten ohne Waf- fen oder ohne Uniform zu unterscheiden. Im Gegenteil: Das Gericht geht im Blick auf die Entwicklung des deut- schen Wehrverfassungsrechts von einer ,,verstärkten par- lamentarischen Kontrolle der Streitkräfte und des Regie- rungshandelns im militärischen Bereich“ aus (a. a. O., 384/5; ebenso; 387) und stellt fest: ,,Das Handeln der Bundesregierung auf diesem Sachgebiet wird durchge- hend parlamentarisch begleitet.“ (385). Und noch deutlicher erklärt das Bundesverfassungs- gericht mit konstitutiver Wirkung für die Staatspraxis: Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Einsatzformen von Friedenstruppen verbietet sich, weil die Grenzen zwischen den traditionellen Blau- helm-Einsätzen und solchen mit der Befugnis zu be- waffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität flie- ßend geworden sind ... (387/8). Gerade die Betonung des ,,diplomatischen Charak- ters“ der Verifizierungsmission hat die militärische Schutzmission notwendig gemacht und unterstreicht die Einheit des Konzepts. Doch je stärker das ,,militärische Element“ zurückgenommen wird, desto höher ist die Verantwortung sowohl der Verifikateure vor Ort als auch für die entsendeten Organe des Bundes. Der Par- lamentsvorbehalt darf in einem solchen Fall – gerade vor dem Hintergrund einer sich noch enwickelnden Staatspraxis – nicht restriktiv gehandhabt werden. Die Gesamtmission bedarf daher der Zustimmung des Par- laments. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Wodarg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gele-
    genheit nutzen, um zu Anfang hervorzuheben, daß wir
    alle gemeinsame Ziele haben. Wir haben erstens das
    Ziel, den Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und
    Verbraucher zu verbessern, und wir haben zweitens das
    Ziel, die Produktion hochwertiger Lebensmittel bei uns
    in Deutschland zu sichern. Ich möchte außerdem die
    Gelegenheit dazu nutzen, etwas über die gegenwärtige
    Lage zu sagen. Was wissen wir? Was wissen wir nicht?
    Was ist sicher? Was ist nicht sicher? Denn das muß
    schließlich die Basis für das Handeln der Bundesregie-
    rung und für die Stellungnahmen der Bundesregierung
    gegenüber der Europäischen Kommission und auch ge-
    genüber Großbritannien sein.

    Erstens. Der Erreger von BSE ist immer noch nicht
    identifiziert. Obwohl inzwischen fast 150 000 regi-
    strierte BSE-Fälle in Großbritannien bekannt sind, wis-
    sen wir nicht, wie er aussieht, und dieser Erreger ist
    auch noch nicht nachgewiesen worden. Wir können bei
    den verstorbenen Tieren lediglich die Krankheitsfolgen
    feststellen. Es gibt noch keinen Infektionsnachweis am
    lebenden Tier, das keine Krankheitszeichen aufweist.
    Wenn sich das Tier also unauffällig verhält, dann kön-
    nen wir eine BSE-Infektion nicht nachweisen.

    Zweitens. Die Inkubationszeit ist sehr lang. Die In-
    kubationszeit beim Rind beträgt mindestens 20 Monate;
    im Durchschnitt liegt sie bei 50 Monaten.

    Drittens – jetzt nenne ich ein sehr wichtiges Fak-
    tum –: Nur wenige Rinder in Großbritannien werden
    älter als 30 Monate. Angesichts der Tatsache, daß die
    Inkubationszeit so sehr lang ist, bedeutet das, daß selbst
    bei den Rindern, die infiziert sind, keine Krankheits-
    symptome beobachtet werden können, weil sie vorher
    geschlachtet werden, um dem Verbraucher zur Verfü-
    gung zu stehen. In Großbritannien sollen Rinder, die äl-
    ter als 30 Monate werden, getötet werden. Dafür gibt es
    ein Programm; das OTMS-Programm, das Over-Thirty-
    Months-Slaughter-Programm. Dieses Programm hat da-
    zu geführt, daß inzwischen 2,5 Millionen Rinder ge-
    schlachtet und dann zu Tiermehl verarbeitet worden
    sind, das, bevor es verbrannt wird, zwischengelagert
    wird. Das ist zur Zeit die Situation in Großbritannien. –
    Ich hoffe, daß angesichts der Tatsache, daß die Kenn-
    zeichnung von Tiermehl nur schlecht möglich ist – es
    wird nicht eingefärbt und kann daher auch leicht miß-
    braucht und verschoben werden; das ist meiner Meinung
    nach ein großes Sicherheitsrisiko –, dieses Tiermehl tat-
    sächlich verbrannt worden ist und auch in Zukunft ver-
    brannt werden wird.

    Bei den in diesem Jahr beobachteten 1 600 BSE-
    Fällen in Großbritannien – so viele sind es bisher et-
    wa – handelt es sich überwiegend um Rinder, die älter
    als 30 Monate sind. Natürlich braucht man auch Rinder,
    die älter als 30 Monate werden, zum Beispiel zu
    Zuchtzwecken. Bei den anderen Rindern – wenn sie
    denn älter als 30 Monate geworden wären, wären wahr-
    scheinlich zusätzliche BSE-Fälle zu erwarten gewesen.
    Sie gehen aber nicht in die Statistik ein. Es ist sehr deut-
    lich zu sehen, daß mit Einführung dieser Tötungsaktion
    der Rinder, die älter als 30 Monate sind, sich die Stati-
    stik plötzlich zum Positiven wendet. Das heißt, es kann
    sich dabei um einen künstlichen Effekt handeln, der we-
    nig über die Inzidenz, das heißt die Krankheitshäufig-
    keit, von BSE in Großbritannien aussagt.


    (Beifall bei der SPD)

    Es gibt eine weitere Unwägsamkeit: Wir wissen

    letztlich immer noch nicht, wie die Übertragungswege
    im Detail aussehen. Was wir wissen, ist, daß das Ver-
    füttern von Tiermehl ein großes Risiko darstellte. Ich
    denke, daß es auf diesem Gebiet noch eine Menge zu
    forschen gibt.

    Bei der Forschung, die mit europäischen Mitteln ge-
    fördert wird, handelt es sich – das ist auch in Deutsch-
    land so – überwiegend um Prionenforschung. Die For-
    schung und die dahinterstehenden Geldgeber haben ein
    großes Interesse daran, eine Methode zu finden, wie
    man BSE beim lebenden Tier nachweist. Wem das ge-
    lingt, der kann damit sehr viel Geld verdienen. Diese
    Forschung ist durchaus nützlich und wichtig, aber sie ist
    eben auch sehr attraktiv. Die epidemiologische For-
    schung ist dagegen, weil man damit nicht so viel verdie-
    nen kann, weniger attraktiv. Diese sieht so aus, daß man
    Tiere künstlich infiziert, um festzustellen, auf welche
    Weise und wann diese Tiere ihre Infektion auf andere
    Tiere übertragen können.

    In England hat man versucht, die Frage der materna-
    len Übertragung zu klären. Es hat dort Testreihen gege-
    ben, es sind Populationen beobachtet worden. Doch die-
    se Versuche sind zum Teil viel zu früh abgebrochen
    worden; ihre Ergebnisse sind immer noch strittig. Es
    gibt viel zu wenige ernsthafte Versuche, dies zu verifi-
    zieren, erneut zu überprüfen.

    Von Scrapie, der entsprechenden Erkrankung bei
    Schafen, wissen wir, daß eine Übertragung der Krank-
    heit über den Weidegrund, über die Wiese, auf der diese
    Schafe gestanden haben, möglich ist. Dies ist bei Scra-
    pie unstrittig und steht in den Lehrbüchern. Darüber, wie
    das bei BSE aussieht, gibt es keinerlei Forschung. Auch
    da fehlt die nötige Sicherheit, die wissenschaftlich be-
    gründet sein muß.

    Ich mache in diesem Hause noch einmal – ich habe
    das schon zweimal getan – auf einen weiteren, ganz
    wichtigen Unsicherheitsfaktor aufmerksam: Neugebore-
    ne Kälber werden den Mutterkühen meistens wegge-
    nommen. Nur in wenigen Fällen bleiben die Kälber bei
    den Muttertieren und trinken deren Milch. Alle anderen
    Kälber bekommen Milchaustauscher. Milchaustau-
    schern werden verschiedene Zusatzstoffe beigemischt,
    unter anderem auch tierisches Fett. Noch bis zum vori-

    Bundesministerin Andrea Fischer






    (A) (C)



    (B) (D)


    gen Jahr ist – dies ist unbestritten – auch tierisches Fett
    aus Tierkörperbeseitigungsanstalten verwendet worden,
    um es dieser Kälbernahrung zuzumischen. Es kann sehr
    gut sein, daß die Prionen gerade lipophil sind, das heißt,
    daß sie besonders in fetthaltigen Substanzen zu finden
    sind. Dieses Risiko ist nicht geklärt. Wenn dem tatsäch-
    lich so ist, dann ist es verständlich, daß immer noch, wie
    in diesem Jahr, 1 600 Rinder in Großbritannien erkrankt
    sind, obwohl vorher so viele getötet worden sind.

    Ich finde, das sind beängstigende Zahlen, die wir zur
    Kenntnis nehmen müssen. Die epidemiologische Situa-
    tion ist nicht ausreichend untersucht.


    (Beifall bei der SPD)

    Daher müssen wir darauf bestehen, daß das Verbot des
    Exports von Tieren von der Insel weiter aufrechterhalten
    bleibt. Das sind wir unseren Verbrauchern schuldig, und
    das sind wir auch unseren Landwirten schuldig. Denn
    allzu leicht verwechseln die Verbraucherinnen und Ver-
    braucher die Waren und nehmen sich gar nicht die Zeit,
    sich anzuschauen, woher sie kommen. Wir wollen wei-
    terhin sagen können: Das Fleisch, was sie bei uns kaufen
    können, ist sicher. Da kommt nichts Risikobehaftetes
    aus England über den Kanal.

    Ich bin froh, daß wir uns hier einig sind – obwohl ich
    eben, als die Ministerin das gleiche vorgeschlagen hat,
    den Beifall der rechten Seite vermißt habe. Ich freue
    mich, daß wir einer Meinung sind und wir heute ge-
    meinsam an die Regierung appellieren, der Aufhebung
    des Exportstopps zu widersprechen.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der PDS)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der
Kollege Gerhard Scheu, CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion un-
    terstützt die Bundesministerin in ihrer Absicht, die Lok-
    kerung des Exportverbots abzulehnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Die Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, den
    der Rat annehmen soll. In den Vorbemerkungen zu die-
    sem Vorschlag heißt es, daß nunmehr wissenschaftlich
    gesichert von der Möglichkeit maternaler Übertragungen
    auszugehen ist. Dies verändert die Risikoannahmen, die
    bisher zugrunde gelegt worden sind, und es verändert
    auch das Unverdächtigkeitsalter von sechs Monaten; denn
    die jungen Tiere unter sechs Monate, die maternale Über-
    tragungen erfahren hatten, sind asymptomatisch infiziert,
    weil sie die Infektion nicht über Futtermittel erhalten ha-
    ben. Somit erscheint schon der Parameter „sechs Monate“
    fragwürdig; denn eine Garantie kann das Vereinigte Kö-
    nigreich nicht in dem Sinne geben, wie sie in der Erwä-
    gung unter Punkt 6 formuliert ist:

    Das Vereinigte Königreich muß gewährleisten, daß
    die Muttertiere von zur Ausfuhr freigegebenen
    Rindern zum Zeitpunkt der Schlachtung dieser Tie-
    re nicht BSE-infiziert waren.

    Diese Garantie und diese Gewährleistung kann das Ver-
    einigte Königreich nicht geben. Wie Herr Dr. Wodarg
    schon ausgeführt hat, gibt es keine Möglichkeit, den Er-
    reger am lebenden Tier festzustellen.

    Die Kommission führt weiter aus:
    Mit diesen Maßnahmen wird das Risiko der mate-
    riellen Übertragung des BSE-Erregers auf ein frei-
    gegebenes Tier angemessen behandelt.

    „Angemessen“ heißt hier, daß ein Risiko eingegangen
    wird. Wenn man dabei noch berücksichtigt, daß es in der
    Wissenschaft nach wie vor definitiv ungeklärt ist, wel-
    ches Risiko mit Muskelfleisch verbunden ist, dann be-
    deutet dies, daß die Kommission uns zumutet, ein Risiko
    – wie quantifiziert es auch sein mag – einzugehen. Daß
    asymptomatisch infizierte Tiere vorkommen können, ist
    seit eh und je Stand der Wissenschaft und Forschung.
    Die Frage war wohl immer, ab wann sie infektiös sind
    und die Krankheit übertragen können.

    Der nächste Parameter, der vorgeschlagen wird, ist,
    daß die Tiere, die von einer infizierten Mutter abstam-
    men und vor oder nach dem 1. August 1996 geboren
    wurden, getötet werden. Nach wie vor bleiben die
    Kommission und das Vereinigte Königreich bei dem
    Programm der selektiven Keulung. Der klinische Ver-
    dacht, der hinsichtlich des Muttertieres bestehen muß,
    unterscheidet sich wesentlich vom deutschen tierseu-
    chenrechtlichen Verdacht. Wenn in einem Bestand ein
    Tier an BSE erkrankt ist oder klinische Anzeichen von
    BSE zeigt, dann besteht wohl die Vermutung, daß auch
    andere Tiere dieses Bestandes den Erreger über das
    Transportmittel aufgenommen haben könnten. Das führt
    bei der überwiegenden Zahl der Mitgliedstaaten dazu,
    daß der gesamte Bestand gekeult wird. Das Vereinigte
    Königreich wendet diese Methode nach wie vor nicht
    an, sondern bleibt nach dem Prinzip der minimalisti-
    schen Risikobegrenzung bei selektiver Keulung bei be-
    stätigtem BSE-Verdacht oder bei klinischen Anzeichen
    für einen Verdacht. Das ist ein anderer Verdachtsbegriff
    als in unserem Seuchenrecht.

    Die weitere Zumutung des Vorschlages der Kommis-
    sion besteht darin, daß diese nach dem 1. August 1996
    geborenen Tiere aus Risikoherden stammen dürfen;
    denn anders als gegenüber Nordirland wird nicht vor-
    ausgesetzt, daß die zur Ausfuhr freigegebenen Tiere aus
    risikofreien Herden stammen, in denen nachweislich seit
    mindestens acht Jahren kein BSE-Fall aufgetreten ist. Es
    werden nach diesem Vorschlag Tiere exportiert, die aus
    Risikoherden stammen können.

    Der nächste Punkt. Die Vorschläge und Parameter
    sind komplex. Sie setzen eine Vielzahl von Vorschriften
    voraus, die auch beachtet werden müssen. Hier möchte
    ich die Wissenschaftler daran erinnern, daß der Faktor
    Mensch in der Einschätzung, die die Fachwissenschaft-
    ler der Veterinärwissenschaft haben, wohl anders gese-
    hen wird, als ihn die Wissenschaft von den angewandten

    Dr. Wolfgang Wodarg






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Menschenkenntnissen betrachtet, nämlich die Politik.
    Man muß bei solchen komplexen Vorschriften, die vor-
    aussetzen, daß es auf der Welt wie in einem wissen-
    schaftlichen Labor zugeht, prüfen, ob sie in der Realität
    hinreichend verläßlich eingehalten werden.

    Wenn ich mich an die Vorschriften der Kommission
    erinnere, die vorsahen, jeweils das Datum zu verändern,
    dann frage ich, welche Garantie für eine größere Sicher-
    heit heute gegeben ist. Erinnern Sie sich: Ursprünglich
    ging man davon aus, daß ab Juli 1989 keine futtermit-
    telbedingten Übertragungen mehr stattfinden können
    und alle Tiere, die nach diesem Datum geboren wurden,
    exportiert werden könnten. Das war der Stand Juli 1989:
    Die Gefahr betrifft nur die Rinder, die vor dem
    18. Juli 1989 geboren wurden.

    Im Juli 1994 haben wir zur Kenntnis genommen, daß
    die Krankheit bei einem Tier auftrat, das nach 1989 ge-
    boren wurde. Dann wurde die Frist bis zum
    1. Januar 1991 verlängert.

    Am 3. November 1994 mußte man zur Kenntnis
    nehmen, daß bei einem 1991 geborenen Tier – ,,wider
    jedes Erwarten“ wurde formuliert – BSE aufgetreten
    war. Dann wurde die Frist durch Kommissionsentschei-
    dung auf den 1. Januar 1992 verlegt. In der amtlichen
    Begründung dazu hieß es damals:

    Nach dieser Empfehlung hat das britische Verbot
    der Verfütterung von Wiederkäuertiermehl an Wie-
    derkäuer wirksam gegriffen. Die Gefahr einer
    Übertragbarkeit wird als vernachlässigbar einge-
    stuft. Damit ist das Risiko, daß der BSE-Erreger
    über das Fleisch britischer Tiere, die nach dem
    1. Januar 1992 geboren wurden, übertragen wird,
    praktisch ausgeschlossen.

    Im Juni 1995 mußte die Kommission zur Kenntnis
    nehmen, daß es bei Tieren, die nach dem 1. Januar 1992
    geboren worden waren, zu BSE-Erkrankungen gekom-
    men ist. Konsequent hat man – minimalistisch – die
    Frist auf 1992 geborene Tiere ausgedehnt.

    Im Oktober 1995 schließlich wurden wir unterrichtet,
    daß es auch bei Tieren mit Geburtsjahrgang 1993 zu
    BSE-Fällen gekommen war.

    Immer haben die Aussagen der Wissenschaftler auf
    der Annahme gefußt, die Vorschriften aus den Gesetz-
    und Verordnungsblättern würden wie in einem wissen-
    schaftlichen Labor erfüllt.


    (Zustimmung des Abg. Wolfgang Zöller [CDU/CSU])


    Die Beurteilung, ob eine Vorschrift von den Adressaten
    auch eingehalten wird, und zwar kraft freiwilliger Über-
    einkunft, ist eine politische Beurteilung. Hierfür sind
    Veterinärwissenschaftler keine Experten. Deshalb ist der
    Vorschlag, Frau Ministerin, völlig richtig, daß über die
    endgültige Freigabe ein parlamentarisch verantwortli-
    ches Organ, nämlich der Rat, entscheiden muß und nicht
    die Kommission.


    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ein weiterer Punkt. Bei der Frage, ob man den Export
    zulassen kann, möchte ich die Bundesregierung daran
    erinnern, welche Anforderungen im Hinblick auf Arz-
    neimittel gelten. Stellen Sie sich bitte einmal vor, ein
    „british beef“ sei ein Arzneimittel und werde vom Arzt
    verordnet. Wenn die Sicherheitskriterien des BfArM und
    des Bundesgesundheitsamtes, die Exponentensumme 20,
    von der an Unbedenklichkeit angenommen wird, auch
    für das ,,british beef“ gelten, muß ich bei Annahme des
    günstigen Falles hinsichtlich der Anwendung der Krite-
    rien für die Arzneimittel sagen, daß höchstens eine Ex-
    ponentensumme von 19 erreicht wird. Das heißt, wäre
    britisches Fleisch ein Arzneimittel, wäre es


    (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Nicht mehr rezeptpflichtig!)


    bedenklich, und es bestünde ein gesetzliches Verkehrs-
    verbot.

    Ich komme zum letzten Punkt. Wir hatten bei der
    Kommission und beim Vereinigten Königreich eine Ri-
    sikoabwehr nach dem Prinzip: Es muß wahrscheinlich
    sein, daß eine Gefahr eintritt. Der Grad der Wahrschein-
    lichkeit eröffnet weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten.
    Im WTO-Hormonstreit hingegen ging die Kommission
    der Europäischen Gemeinschaften noch davon aus, es
    gelte das Vorsichtsprinzip. Im Falle wissenschaftlicher
    Ungewißheit muß aber das Prinzip gelten: In dubio pro
    securitate.


    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD])


    Daran sollte man die Kommission erinnern, die mit ih-
    ren Entscheidungen über Leib und Leben von Bürgern
    der Europäischen Gemeinschaft bestimmt. Daß BSE als
    „human spongiform encephalopathy“ auf den Menschen
    übertragbar ist, steht fest.

    Deutschland ist bislang frei von originärem BSE und
    frei von HSE. Das Ziel der CDU/CSU-Fraktion und ih-
    res Antrages ist: Dabei soll es und muß es bleiben. Des-
    halb lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab.

    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der SPD und der F.D.P.)