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ID1400806100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 421 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen (Drucksachen 14/47, 14/51) ....................... 421 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 421 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 422 D Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 424 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. .................... 425 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN................................................................. 426 A Wolfgang Gehrcke-Reymann PDS .................. 426 D Gernot Erler SPD ....................................... 427 C Dr. Christoph Zöpel SPD................................. 428 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU.... 429 B Namentliche Abstimmung ............................... 430 D Ergebnis ........................................................... 433 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Schuldenerlaß und Aufbaumaßnahmen in Mittelamerika nach der Wirbel- sturmkatastrophe (Drucksache 14/54)..... 431 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Nach der Wirbelsturmkatastrophe in Mittelamerika: Hilfsmaßnahmen koor- dinieren, Schuldendienst aussetzen, Schulden erlassen und Wiederaufbau unterstützen (Drucksache 14/56).............. 433 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Soforthilfe, Wiederaufbaumaßnahmen und Entschuldung für Mittelamerika (Drucksache 14/57) .................................... 433 A Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ........................................................... 431 B Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 435 B Dr. Winfried Wolf PDS ............................. 436 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................................... 437 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 438 A Joachim Günther (Plauen) F.D.P. .................... 439 D Carsten Hübner PDS........................................ 441 A Adelheid Tröscher SPD................................... 442 A Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 444 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu einem Umfrageer- gebnis, nachdem nur 13 % der Unter- II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 nehmen die bisherigen 620/520-Mark- Jobs in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen, demgegenüber aber 20 % der Firmen diese bisherigen geringfü- gigen Beschäftigungsverhältnisse strei- chen und 23 % lieber freie Mitarbeiter einstellen wollen, wenn die bisherigen rot-grünen Pläne zu einer Neuregelung verwirklicht werden ................................. 445 D Rainer Brüderle F.D.P. .................................... 446 A Gerhard Schröder, Bundeskanzler ................... 446 D Julius Louven CDU/CSU................................. 448 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 449 B Dr. Klaus Grehn PDS....................................... 450 B Dr. Peter Struck SPD ....................................... 451 A Thomas Strobl CDU/CSU................................ 451 C Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 452 C Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 453 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ......................... 454 C Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Einführungs- gesetzes zur Insolvenzordnung und an- derer Gesetze (Drucksache 14/49)............ 455 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 14/41).................................................. 455 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Widerstand gegen die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch durch die EU-Kommission (Druck- sache 14/31) .................................................. 456 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Widerstand gegen die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch durch die EU-Kommission (Druck- sache 14/42) .................................................. 456 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 456 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD ............................. 458 A Gerhard Scheu CDU/CSU ............................... 459 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 460 D Ulrich Heinrich F.D.P...................................... 461 C Kersten Naumann PDS.................................... 462 C Jella Teuchner SPD ......................................... 463 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU ............................ 465 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechts- verhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache 14/30) 466 C Ludwig Stiegler SPD................................. 466 C, 473 B Jürgen Koppelin F.D.P............................... 466 D Hartmut Koschyk CDU/CSU .......................... 468 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 469 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 470 D Jörg Tauss SPD.......................................... 471 B Roland Claus PDS ........................................... 472 B Erwin Marschewski CDU/CSU ................. 473 D Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion der PDS Kein Bau einer Magnetschwebebahn Hamburg–Berlin – Transrapid-Förde- rung einstellen (Drucksache 14/38) .......... 474 A Dr. Winfried Wolf PDS ................................... 474 B Angelika Mertens SPD .................................... 475 C Georg Brunnhuber CDU/CSU......................... 476 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN............................... 477 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 478 B Dr. Winfried Wolf PDS ....................... 479 A, 481 A Dirk Niebel F.D.P. ..................................... 479 B Georg Brunnhuber CDU/CSU ................... 479 D Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 480 C Lothar Ibrügger, Parl. Staatssekretär BMVB... 482 A Nächste Sitzung ............................................... 483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten .......... 485 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Heraus- ziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen........................... 485 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 421 (A) (C) (B) (D) 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 485 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Behrend, Wolfgang SPD 19.11.98 * Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 19.11.98 ** Deß, Albert CDU/CSU 19.11.98 Diller, Karl SPD 19.11.98 Dr. Eckardt, Peter SPD 19.11.98 Frick, Gisela F.D.P 19.11.98 Glos, Michael CDU/CSU 19.11.98 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 19.11.98 Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev CDU/CSU 19.11.98 Hartnagel, Anke SPD 19.11.98 Hörster, Joachim CDU/CSU 19.11.98 Irmer, Ulrich F.D.P. 19.11.98 ** Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 19.11.98 Kolbow, Walter SPD 19.11.98 Lafontaine, Oskar SPD 19.11.98 Lehn, Waltraud SPD 19.11.98 Michels, Meinolf CDU/CSU 19.11.98 Mosdorf, Siegmar SPD 19.11.98 Ostrowaski, Christine PDS 19.11.98 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim F.D.P. 19.11.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 19.11.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 19.11.98 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 19.11.98 Reiche, Katherina CDU/CSU 19.11.98 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 19.11.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.11.98 Wiesehügel, Klaus SPD 19.11.98 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 19.11.98 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kröning (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen Ich stimme dem Antrag – wie am 16. Oktober (Plenarprotokoll 13/248, S. 23169) – zu. Doch während ich damals ein völkerrechtliches Minus durch die Ein- schaltung der OSZE kompensiert sah, bemängele ich dieses Mal ein verfassungsrechtliches Minus, das auch nicht durch das Tätigwerden der OSZE – und auch nicht durch die Resolution 1203 (1998) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – zu kompensieren ist: Die Bundesregierung ersucht zu Recht um Zustimmung des Deutschen Bundestages zu der Beteiligung der Bun- deswehr an einer in Mazedonien zu stationierenden Extrac- tion Force zu Schutz der OSZE–Verifikationsmission im Kosovo, doch zu Unrecht nicht um Zustimmung zu der deutschen Beteiligung an dieser Mission. Dabei setzt die Schutzmission die Verifikationsmissi- on voraus, der Einsatz der Notfallkräfte die Entsendung der Beobachter. Zwar handelt es sich bei der Schutzmis- sion um bewaffnete Kräfte, während die Verifizie- rungsmission ,,nur“ 80 Soldaten der Bundeswehr um- faßt, die – ohne militärische Uniform – als ,,Einzel- personen mit militärischem Sachverstand“ teilnehmen (Bundesverteidigungsminister Scharping). Aber es ist unschlüssig, für die deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo die Zu- stimmung des Bundestages einzuholen, wie es am 13. November 1998 geschehen ist (Plenarprotokoll 14/6, S. 357 ff., in Verbindung mit dem Antrag der Bundes- regierung in Drs. 14/16), doch für die Tätigkeit der OSZE-Überwacher am Boden nicht, zumal sie – wie der Minister betont hat – ein höheres Risiko eingehen (a. a. O., S. 362). Der Unterschied zwischen einem NATO- und einem OSZE-Mandat begründet keinen Unterschied in der ver- fassungsrechtlichen Beurteilung. Dafür spricht zum ei- nen, daß vor dem ,,Agreement on the OSZE Kosovo Verification Mission“ vom 16. Oktober 1998 (OSZE- Drs. 1433/3) das ,,Nato-Kosovo Verification Mission Agreement“ vom 15. Oktober 1998 (NATO-Drs. SG (98) 1020) abgeschlossen worden ist und diese Verein- barung die Luft- und die Bodenverifikation als Einheit betrachtet (Introduction: ... to provide air surveillace to verify compliance by all parties with the provisions of UNSCR 1199, complementing the ground verification to be established ...“). Und dafür sprechen zum anderen In- formationen, die über den Operationsplan der OSZE- Kosovo-Verifikationsmission (KVM) verfügbar sind. Die verfassungsrechtliche Befugnis des Bundes, sich mit Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rah- 486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. November 1998 (A) (C) (B) (D) men von Systemen kollektiver Verteidigung und kollekti- ver Sicherheit vorgesehen sind und nach ihren Regeln stattfinden, ist unstreitig (BVerfGE 90, 286 (381)). Doch es gibt im Blick auf den Parlamentsvorbehalt keine Handhabe in der Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts, zwischen dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte und der Entsendung von Soldaten ohne Waf- fen oder ohne Uniform zu unterscheiden. Im Gegenteil: Das Gericht geht im Blick auf die Entwicklung des deut- schen Wehrverfassungsrechts von einer ,,verstärkten par- lamentarischen Kontrolle der Streitkräfte und des Regie- rungshandelns im militärischen Bereich“ aus (a. a. O., 384/5; ebenso; 387) und stellt fest: ,,Das Handeln der Bundesregierung auf diesem Sachgebiet wird durchge- hend parlamentarisch begleitet.“ (385). Und noch deutlicher erklärt das Bundesverfassungs- gericht mit konstitutiver Wirkung für die Staatspraxis: Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Einsatzformen von Friedenstruppen verbietet sich, weil die Grenzen zwischen den traditionellen Blau- helm-Einsätzen und solchen mit der Befugnis zu be- waffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität flie- ßend geworden sind ... (387/8). Gerade die Betonung des ,,diplomatischen Charak- ters“ der Verifizierungsmission hat die militärische Schutzmission notwendig gemacht und unterstreicht die Einheit des Konzepts. Doch je stärker das ,,militärische Element“ zurückgenommen wird, desto höher ist die Verantwortung sowohl der Verifikateure vor Ort als auch für die entsendeten Organe des Bundes. Der Par- lamentsvorbehalt darf in einem solchen Fall – gerade vor dem Hintergrund einer sich noch enwickelnden Staatspraxis – nicht restriktiv gehandhabt werden. Die Gesamtmission bedarf daher der Zustimmung des Par- laments. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andrea Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute
    kommen Lebensmittel aus der ganzen Welt auf den
    Tisch der Verbraucherinnen und Verbraucher in
    Deutschland. Deswegen brauchen wir weitestgehende
    Sicherheit, daß diese Lebensmittel gesundheitlich unbe-
    denklich sind. Deshalb hat für mich der Schutz der Bür-
    gerinnen und Bürger vor den Gefahren beim Verzehr
    von Lebensmitteln einen hohen Stellenwert.

    Nationale Maßnahmen allein können angesichts des
    großen Ausmaßes des internationalen Handels mit Le-
    bensmitteln den Verbraucherschutz nicht mehr gewähr-
    leisten. Er kann in einem Europa der offenen Grenzen
    nur im Zusammenwirken von europäischen Institutio-
    nen, von Bundestag und Bundesrat gestaltet werden. Mir
    ist klar, daß es schwierig sein wird, für diese Politik
    gleichermaßen in Brüssel wie auch in Bonn stets Zu-
    stimmung zu finden und diese Auffassung durchzuset-
    zen.

    Ich will deutlich machen, von welchen Prinzipien des
    gesundheitlichen Verbraucherschutzes sich die neue
    Bundesregierung bei ihrer Politik leiten lassen wird. Es
    ist völlig klar – ich bin mir sicher, daß wir hier in diesem
    Haus in diesem Punkt Konsens haben –, daß es darum
    geht, die Sicherung und die Stärkung des gesundheitli-
    chen Verbraucherschutzes zu gewährleisten.

    Mein erstes Prinzip dabei lautet, daß der gesundheit-
    liche Verbraucherschutz, das heißt der Schutz vor Ge-
    sundheitsgefährdungen durch Lebensmittel in Deutsch-
    land, im Europa des Binnenmarkts und in Drittländern
    absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen, vor

    allen Dingen auch vor wirtschaftlichen Interessen, haben
    muß und haben wird.

    Beim zweiten Prinzip geht es darum, daß der vorbeu-
    gende gesundheitliche Verbraucherschutz in Deutsch-
    land verstärkt werden muß und künftig auch in der Eu-
    ropäischen Union Vorfahrt haben muß: Wir dürfen –
    auch bei nur denkbaren Gefahren – sowohl mit staatli-
    chem als auch mit gesellschaftlichem Handeln nicht
    warten, bis der letzte wissenschaftliche Beweis einer
    Gesundheitsgefährdung erbracht ist, bis es eventuell zu
    spät ist und wir es bereits mit kranken oder gar toten
    Verbraucherinnen und Verbrauchern zu tun haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich bin mir bewußt: Auch die verantwortlichste Ge-

    sundheitspolitik wird keine hundertprozentige Sicherheit
    garantieren können. Risiken lassen sich selbst bei bester
    Vorsorge nie vollkommen ausschließen. Aber das ent-
    bindet uns nicht von der Verpflichtung, alles Men-
    schenmögliche beim vorbeugenden Gesundheitsschutz
    zu tun.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wohin eine Politik führt, die den vorbeugenden Ge-

    sundheitsschutz nicht sehr ernst nimmt, konnten wir am
    Umgang mit der heute zur Diskussion stehenden BSE-
    Problematik in Großbritannien lernen. Erst als Fälle ei-
    ner neuartigen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
    im Frühjahr 1996 in Großbritannien beschrieben wurden
    und überhaupt erst ein Zusammenhang mit dem Rinder-
    wahnsinn BSE hergestellt wurde – denn es gab keine
    anderen Erklärungen –, hat die Europäische Union die,
    wie ich meine, richtige Konsequenz gezogen. Erst zehn
    Jahre nach Entdeckung der Rinderseuche BSE wurde
    von der Europäischen Kommission ein absolutes Aus-
    fuhrverbot für britisches Rindfleisch erlassen; drastische
    Vermarktungsbeschränkungen für Fleisch sowie Maß-
    nahmen zur Bekämpfung und Beseitigung des Rinder-
    wahnsinns in Großbritannien wurden eingeleitet. Ich
    meine, es darf sich nicht wiederholen, daß damit so lan-
    ge gewartet wird.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Der dritte Grundsatz, von dem ich mich leiten lassen
    werde, ist der Grundsatz der Ehrlichkeit, Offenheit
    und Transparenz bei der Verbraucherinformation.
    Denn gerade weil wir uns darauf einstellen müssen, daß
    es uns nicht immer gelingen wird, die sehr strengen
    deutschen Vorschriften im Hinblick auf den vorbeugen-
    den Gesundheitsschutz in der Europäischen Union
    durchzusetzen, brauchen wir eine offene, ehrliche und
    transparente Verbraucherinformation, damit die Ver-
    braucherinnen und Verbraucher auf der Grundlage um-
    fassender Information darüber entscheiden können, was
    sie kaufen und welche Produkte sie verzehren wollen.

    Vor dem Hintergrund dieser von mir soeben skiz-
    zierten Prinzipien des gesundheitlichen Verbraucher-
    schutzes möchte ich mich zum Thema der heutigen De-
    batte äußern.

    Vizepräsidentin Anke Fuchs






    (A) (C)



    (B) (D)


    Der Europäische Rat hat im Zuge der Aufarbeitung
    der BSE-Problematik im Juni 1996 in Florenz die Be-
    dingungen definiert, unter denen eine schrittweise Lok-
    kerung des absoluten Ausfuhrverbots für britisches
    Rindfleisch und andere vom Rind gewonnene Materiali-
    en ins Auge gefaßt werden kann. Die erste Bedingung
    lautet, daß die wissenschaftliche Bewertung in den zu-
    ständigen Gremien der Gemeinschaft vorliegen muß,
    daß die von Großbritannien jeweils vorgeschlagenen
    Schritte zur Lockerung des Ausfuhrverbots und die ein-
    zuhaltenden Anforderungen den gesundheitlichen Ver-
    braucherschutz nicht beeinträchtigen. Die zweite Bedin-
    gung ist, daß Sachverständige der Gemeinschaft vor Ort
    geprüft haben müssen und weiter überprüfen können,
    daß die bei der Lockerung des Ausfuhrverbots einzu-
    haltenden Anforderungen in der Praxis dauerhaft einge-
    halten werden können und auch eingehalten werden.

    Der Vorschlag für eine weitere Lockerung des Aus-
    fuhrverbotes, um den es jetzt geht und der heute hier
    debattiert wird, soll am 23./24. November 1998 im EU-
    Agrarministerrat beraten werden. Er betrifft das Fleisch
    von Rindern aus ganz Großbritannien, die nach dem
    1. August 1996 geboren worden sind und die zusätzlich
    weitere Anforderungen erfüllen müssen. Dieser Vor-
    schlag wirft aber mit Blick auf die zweite Bedingung,
    die in Florenz vereinbart wurde, große Fragezeichen auf.
    Diese Einschätzung wird auch vom Bundeslandwirt-
    schaftsministerium geteilt.

    Die Anforderungen, die von Großbritannien bei einer
    Lockerung des Ausfuhrverbotes eingehalten werden
    müssen, sind im Interesse des gesundheitlichen Ver-
    braucherschutzes außerordentlich komplex. Ich räume
    ein, daß Großbritannien in den vergangenen Jahren er-
    hebliche Fortschritte bei der Lösung der BSE-
    Problematik erzielt hat. Diese Kraftanstrengungen ver-
    dienen unseren ganzen Respekt.

    Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstel-
    len, daß die in dem Lockerungsvorschlag vorgesehenen
    Anforderungen im täglichen Routinebetrieb wirklich
    konsequent und lückenlos durchgesetzt werden können.
    Selbst ein absolutes Ausfuhrverbot ist, wie einzelne
    Vorfälle illegaler Ausfuhren britischen Rindfleisches im
    vergangenen Sommer gezeigt haben, nur schwer durch-
    setzbar. Jede Lockerung „mit Auflagen“ weckt daher
    Zweifel. Daß diese Zweifel berechtigt sind, hat sich
    bislang bei der Beratung des Entwurfes für eine Locke-
    rung des Ausfuhrverbots auf Beamtenebene gezeigt.

    Die Kommission hat als wichtiges Element zur Siche-
    rung des Gesundheitsschutzes vorgeschlagen, daß die
    Ausfuhr von Fleisch von nach dem 1. August 1996 ge-
    borenen Rindern erst dann aufgenommen werden darf,
    wenn zuvor alle Rinder dieser Altersgruppe, deren
    Mütter an BSE erkrankt sind, getötet worden sind und
    deren Fleisch dauerhaft aus der Nahrungsmittelkette ent-
    fernt worden ist. Dies ist wegen der Möglichkeit der
    BSE-Übertragung von der Kuh auf das Kalb notwendig.
    Prüfungen durch Sachverständige der Kommission vor
    Ort haben aber ergeben, daß diese Anforderung nicht
    hundertprozentig erfüllt werden kann. Selbst die briti-
    schen Vertreter haben dies im Ständigen Veterinäraus-
    schuß eingeräumt.

    Meine Damen und Herren, wenn diese von der
    Kommission selbst aufgestellten Forderungen nicht er-
    füllt werden können, dann kann die Konsequenz nur
    heißen, daß der Entwurf von der Europäischen Kommis-
    sion zurückgezogen werden muß.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Hierüber besteht zwischen dem Bundeslandwirt-
    schaftsminister und mir völliges Einverständnis.

    Die vorgesehene Lockerung ist im übrigen so konzi-
    piert, daß zunächst lediglich die Anforderungen an die
    Lockerung unter Beteiligung der Mitgliedstaaten be-
    stimmt werden sollen. Der Zeitpunkt der Lockerung
    selbst soll dagegen von der Europäischen Kommission
    ohne förmliche Befassung der Mitgliedstaaten nach ei-
    ner erneuten Überprüfungsreise festgesetzt werden. Da-
    mit werden die Mitgliedstaaten auf Gedeih und Verderb
    der Einschätzung der Europäischen Kommission ausge-
    liefert. Ich bin deswegen dafür, daß die Lockerung erst
    dann beschlossen wird, wenn sich die Mitgliedstaaten
    ein Bild davon machen konnten, daß das Ergebnis be-
    friedigend ist. Eine solch schwerwiegende Entscheidung
    sollte nicht von der Europäischen Kommission allein,
    sondern gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Ständi-
    gen Veterinärausschuß und gegebenenfalls im zuständi-
    gen Ministerrat getroffen werden.

    Vor diesem Hintergrund wird sich die Bundesregie-
    rung dafür einsetzen, daß das gemeinschaftsrechtliche
    Ausfuhrverbot für britisches Rindfleisch aufrechterhal-
    ten bleibt. Nur gemeinschaftsrechtliche BSE-
    Regelungen, bei deren Durchsetzung und Kontrolle die
    Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten ihren
    Beitrag leisten, sind im vereinten Binnenmarkt geeignet,
    den gesundheitlichen Verbraucherschutz wirksam si-
    cherzustellen.

    Unabhängig davon muß gegen BSE in der gesamten
    Europäischen Union weiter vorgegangen werden. Einen
    wichtigen Beitrag hierzu könnte die systematische An-
    wendung geeigneter Untersuchungsverfahren zur
    Feststellung von BSE bei geschlachteten Rindern lei-
    sten. Derartige Verfahren werden derzeit auf Veranlas-
    sung der Europäischen Kommission evaluiert. Sobald
    eine sichere, routinemäßig anwendbare Untersuchungs-
    methode vorliegt, mit der auch klinisch gesunde – aber
    mit BSE infizierte – Rinder ermittelt werden können,
    sollte die obligatorische Anwendung dieses Verfahrens
    im Vereinigten Königreich im Gemeinschaftsrecht ver-
    ankert werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir haben Beispiele dafür, daß ein solches systemati-
    sches Vorgehen erfolgreich ist. Ich nenne die systemati-
    sche Untersuchung geschlachteter Schweine auf Trichi-
    nen. Das sollte uns Ansporn sein, in den nächsten Jahren
    die Vorbeugung durch eine vorangehende Untersuchung
    stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

    Ich gehe – nicht zuletzt auf Grund der vorliegenden
    Entschließungsanträge – davon aus, daß diese Politik der

    Bundesministerin Andrea Fischer






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Bundesregierung die Unterstützung des gesamten Hau-
    ses findet.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der
Kollege Wolfgang Wodarg, SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Wodarg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gele-
    genheit nutzen, um zu Anfang hervorzuheben, daß wir
    alle gemeinsame Ziele haben. Wir haben erstens das
    Ziel, den Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und
    Verbraucher zu verbessern, und wir haben zweitens das
    Ziel, die Produktion hochwertiger Lebensmittel bei uns
    in Deutschland zu sichern. Ich möchte außerdem die
    Gelegenheit dazu nutzen, etwas über die gegenwärtige
    Lage zu sagen. Was wissen wir? Was wissen wir nicht?
    Was ist sicher? Was ist nicht sicher? Denn das muß
    schließlich die Basis für das Handeln der Bundesregie-
    rung und für die Stellungnahmen der Bundesregierung
    gegenüber der Europäischen Kommission und auch ge-
    genüber Großbritannien sein.

    Erstens. Der Erreger von BSE ist immer noch nicht
    identifiziert. Obwohl inzwischen fast 150 000 regi-
    strierte BSE-Fälle in Großbritannien bekannt sind, wis-
    sen wir nicht, wie er aussieht, und dieser Erreger ist
    auch noch nicht nachgewiesen worden. Wir können bei
    den verstorbenen Tieren lediglich die Krankheitsfolgen
    feststellen. Es gibt noch keinen Infektionsnachweis am
    lebenden Tier, das keine Krankheitszeichen aufweist.
    Wenn sich das Tier also unauffällig verhält, dann kön-
    nen wir eine BSE-Infektion nicht nachweisen.

    Zweitens. Die Inkubationszeit ist sehr lang. Die In-
    kubationszeit beim Rind beträgt mindestens 20 Monate;
    im Durchschnitt liegt sie bei 50 Monaten.

    Drittens – jetzt nenne ich ein sehr wichtiges Fak-
    tum –: Nur wenige Rinder in Großbritannien werden
    älter als 30 Monate. Angesichts der Tatsache, daß die
    Inkubationszeit so sehr lang ist, bedeutet das, daß selbst
    bei den Rindern, die infiziert sind, keine Krankheits-
    symptome beobachtet werden können, weil sie vorher
    geschlachtet werden, um dem Verbraucher zur Verfü-
    gung zu stehen. In Großbritannien sollen Rinder, die äl-
    ter als 30 Monate werden, getötet werden. Dafür gibt es
    ein Programm; das OTMS-Programm, das Over-Thirty-
    Months-Slaughter-Programm. Dieses Programm hat da-
    zu geführt, daß inzwischen 2,5 Millionen Rinder ge-
    schlachtet und dann zu Tiermehl verarbeitet worden
    sind, das, bevor es verbrannt wird, zwischengelagert
    wird. Das ist zur Zeit die Situation in Großbritannien. –
    Ich hoffe, daß angesichts der Tatsache, daß die Kenn-
    zeichnung von Tiermehl nur schlecht möglich ist – es
    wird nicht eingefärbt und kann daher auch leicht miß-
    braucht und verschoben werden; das ist meiner Meinung
    nach ein großes Sicherheitsrisiko –, dieses Tiermehl tat-
    sächlich verbrannt worden ist und auch in Zukunft ver-
    brannt werden wird.

    Bei den in diesem Jahr beobachteten 1 600 BSE-
    Fällen in Großbritannien – so viele sind es bisher et-
    wa – handelt es sich überwiegend um Rinder, die älter
    als 30 Monate sind. Natürlich braucht man auch Rinder,
    die älter als 30 Monate werden, zum Beispiel zu
    Zuchtzwecken. Bei den anderen Rindern – wenn sie
    denn älter als 30 Monate geworden wären, wären wahr-
    scheinlich zusätzliche BSE-Fälle zu erwarten gewesen.
    Sie gehen aber nicht in die Statistik ein. Es ist sehr deut-
    lich zu sehen, daß mit Einführung dieser Tötungsaktion
    der Rinder, die älter als 30 Monate sind, sich die Stati-
    stik plötzlich zum Positiven wendet. Das heißt, es kann
    sich dabei um einen künstlichen Effekt handeln, der we-
    nig über die Inzidenz, das heißt die Krankheitshäufig-
    keit, von BSE in Großbritannien aussagt.


    (Beifall bei der SPD)

    Es gibt eine weitere Unwägsamkeit: Wir wissen

    letztlich immer noch nicht, wie die Übertragungswege
    im Detail aussehen. Was wir wissen, ist, daß das Ver-
    füttern von Tiermehl ein großes Risiko darstellte. Ich
    denke, daß es auf diesem Gebiet noch eine Menge zu
    forschen gibt.

    Bei der Forschung, die mit europäischen Mitteln ge-
    fördert wird, handelt es sich – das ist auch in Deutsch-
    land so – überwiegend um Prionenforschung. Die For-
    schung und die dahinterstehenden Geldgeber haben ein
    großes Interesse daran, eine Methode zu finden, wie
    man BSE beim lebenden Tier nachweist. Wem das ge-
    lingt, der kann damit sehr viel Geld verdienen. Diese
    Forschung ist durchaus nützlich und wichtig, aber sie ist
    eben auch sehr attraktiv. Die epidemiologische For-
    schung ist dagegen, weil man damit nicht so viel verdie-
    nen kann, weniger attraktiv. Diese sieht so aus, daß man
    Tiere künstlich infiziert, um festzustellen, auf welche
    Weise und wann diese Tiere ihre Infektion auf andere
    Tiere übertragen können.

    In England hat man versucht, die Frage der materna-
    len Übertragung zu klären. Es hat dort Testreihen gege-
    ben, es sind Populationen beobachtet worden. Doch die-
    se Versuche sind zum Teil viel zu früh abgebrochen
    worden; ihre Ergebnisse sind immer noch strittig. Es
    gibt viel zu wenige ernsthafte Versuche, dies zu verifi-
    zieren, erneut zu überprüfen.

    Von Scrapie, der entsprechenden Erkrankung bei
    Schafen, wissen wir, daß eine Übertragung der Krank-
    heit über den Weidegrund, über die Wiese, auf der diese
    Schafe gestanden haben, möglich ist. Dies ist bei Scra-
    pie unstrittig und steht in den Lehrbüchern. Darüber, wie
    das bei BSE aussieht, gibt es keinerlei Forschung. Auch
    da fehlt die nötige Sicherheit, die wissenschaftlich be-
    gründet sein muß.

    Ich mache in diesem Hause noch einmal – ich habe
    das schon zweimal getan – auf einen weiteren, ganz
    wichtigen Unsicherheitsfaktor aufmerksam: Neugebore-
    ne Kälber werden den Mutterkühen meistens wegge-
    nommen. Nur in wenigen Fällen bleiben die Kälber bei
    den Muttertieren und trinken deren Milch. Alle anderen
    Kälber bekommen Milchaustauscher. Milchaustau-
    schern werden verschiedene Zusatzstoffe beigemischt,
    unter anderem auch tierisches Fett. Noch bis zum vori-

    Bundesministerin Andrea Fischer






    (A) (C)



    (B) (D)


    gen Jahr ist – dies ist unbestritten – auch tierisches Fett
    aus Tierkörperbeseitigungsanstalten verwendet worden,
    um es dieser Kälbernahrung zuzumischen. Es kann sehr
    gut sein, daß die Prionen gerade lipophil sind, das heißt,
    daß sie besonders in fetthaltigen Substanzen zu finden
    sind. Dieses Risiko ist nicht geklärt. Wenn dem tatsäch-
    lich so ist, dann ist es verständlich, daß immer noch, wie
    in diesem Jahr, 1 600 Rinder in Großbritannien erkrankt
    sind, obwohl vorher so viele getötet worden sind.

    Ich finde, das sind beängstigende Zahlen, die wir zur
    Kenntnis nehmen müssen. Die epidemiologische Situa-
    tion ist nicht ausreichend untersucht.


    (Beifall bei der SPD)

    Daher müssen wir darauf bestehen, daß das Verbot des
    Exports von Tieren von der Insel weiter aufrechterhalten
    bleibt. Das sind wir unseren Verbrauchern schuldig, und
    das sind wir auch unseren Landwirten schuldig. Denn
    allzu leicht verwechseln die Verbraucherinnen und Ver-
    braucher die Waren und nehmen sich gar nicht die Zeit,
    sich anzuschauen, woher sie kommen. Wir wollen wei-
    terhin sagen können: Das Fleisch, was sie bei uns kaufen
    können, ist sicher. Da kommt nichts Risikobehaftetes
    aus England über den Kanal.

    Ich bin froh, daß wir uns hier einig sind – obwohl ich
    eben, als die Ministerin das gleiche vorgeschlagen hat,
    den Beifall der rechten Seite vermißt habe. Ich freue
    mich, daß wir einer Meinung sind und wir heute ge-
    meinsam an die Regierung appellieren, der Aufhebung
    des Exportstopps zu widersprechen.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der PDS)