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ID1400606200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/6 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 6. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1998 I n h a l t : Änderung einer Ausschußüberweisung ........... 319 A Tagesordnungspunkt 1: Fortsetzung der Aussprache zur Regie- rungserklärung des Bundeskanzlers ...... 319 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2002 (Drucksache 14/23) .............................. 319 B b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zur Kindergeldauszahlung und zur Erstellung der Lohnsteuertabellen 1999 (Drucksache 14/28) ..................... 319 B c) Antrag der Fraktion der PDS Wiedererhebung der Vermögen- steuer (Drucksache 14/11) ................... 319 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Besteuerung von Luxusgegenständen (Drucksache 14/27) .................................... 319 C Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 319 C Friedrich Merz CDU/CSU ...................... 326 D, 333 A Joachim Poß SPD ................... 331 A, 331 D, 336 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. .................. 331 C Ingrid Matthäus-Maier SPD.................... 332 D, 340 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 333 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P....................... 336 C Dr. Christa Luft PDS ....................................... 338 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .......................... 341 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 345 A Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 346 D Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern) . 348 B Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 350 B Hans Georg Wagner SPD ............................ 352 A Joachim Poß SPD ............................................ 353 A Peter Harald Rauen CDU/CSU........................ 354 D Dr. Barbara Höll PDS...................................... 356 C Tagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundes- regierung Deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Drucksachen 14/16, 14/32) ......... 357 C Hans-Ulrich Klose SPD................................... 357 D Joseph Fischer, Bundesminister AA....... 358 B, 364 D Paul Breuer CDU/CSU.................................... 360 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg...... 361 C Ulrich Irmer F.D.P........................................... 363 B Heidi Lippmann-Kasten PDS .......................... 364 A Volker Rühe CDU/CSU .................................. 366 A Ernot Erler SPD............................................... 366 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 Dr. Klaus Kinkel F.D.P.................................... 367 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 368 B Wolfgang Gehrcke PDS................................... 369 A Namentliche Abstimmung ............................... 369 D Nächste Sitzung ............................................... 372 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 373 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Chri- stian Simmert, Hans Christian Ströbele und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundes- regierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11)................... 373 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Winfried Hermann, Ker- stin Müller (Köln), Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer, Volker Beck (Köln), Hans- Josef Fell, Klaus Wolfgang Müller, Claudia Roth (Augsburg), Christian Sterzing, Sylvia Ingeborg Voss (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Be- schlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Koso- vo (Tagesordnungspunkt 11) ........................... 374 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 375 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 319 (A) (C) (B) (D) 6. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1998 Beginn: 10.30 Uhr
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    Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 373 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 13.11.98 Bohl, Friedrich CDU/CSU 13,11,98 Bulling-Schröter, Eva-Maria PDS 13.11.98 Geiger, Michaela CDU/CSU 13.11.98 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 13.11.98 Hartnagel, Anke SPD 13.11.98 Hovermann, Eike SPD 13.11.98 Jacoby, Peter CDU/CSU 13.11.98 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 13.11.98 Kemper, Hans-Peter SPD 13.11.98 Meckel, Markus SPD 13.11.98 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 13.11.98 Michelbach, Hans CDU/CSU 13.11.98 Müller (Zittau), Christian SPD 13.11.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 13.11.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.11.98 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 13.11.98 Dr. Seifert, Ilja PDS 13.11.98 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.11.98 Verheugen, Günter SPD 13.11.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.11.98 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 13.11.98 Wissmann, Matthias CDU/CSU 13.11.98 Zierer, Benno CDU/CSU 13.11.98 * —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11) Die Entscheidung heute kann nicht herausgelöst wer- den aus dem Kontext des von der NATO ohne UNO- Mandat aufgebauten Drohszenarios gegenüber der Bun- desrepublik Jugoslawien, über dessen deutsche Beteili- gung noch der 13. Deutsche Bundestag am 16. Oktober 1998 abgestimmt hat. Wir haben diese Selbstmandatie- rung der NATO als Verstoß gegen internationale Völ- kerrechtskonventionen abgelehnt. Bombardierungen wären sicherlich kein geeignetes Mittel gewesen, die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Selbstverständ- lich begrüßen wir jede Verbesserung ihrer Situation nachdrücklich, insbesondere daß sie vor dem Winter noch aus den Wäldern zurückkehren konnten. Der Einsatz der OSZE-Beobachter zur Überwachung ist ein Schritt ziviler Konfliktbewältigung – auch nach unserer Auffassung sind die eingesetzten multinationa- len Peace-keeping-Einheiten unter Leitung der OSZE die geeigneten Kräfte für die Schaffung eines Sicher- heitssystems auch im Kosovo. Aber wir können nicht übersehen, daß mit dem heute zur Abstimmung anste- henden Beschluß über den „Einsatz bewaffneter Streit- kräfte mit dem deutschen Beitrag zu der NATO- Luftüberwachungsoperation“ die Fortsetzung der völ- kerrechtswidrigen militärischen Drohung vom Oktober ist und eine Militäraktion der NATO. Dies gilt genauso für den für kommende Woche geplanten Beschluß über die Stationierung einer NATO-Interventionstruppe. Auch für diese Militäraktionen in und gegen Serbien gibt es kein UNO-Mandat. Der Resolution des Sicher- heitsrates 2203/98 vom 24. Oktober 1998 ist ein solches Mandat nicht zu entnehmen. Außerdem handelt es sich nach unserer bisherigen Kenntnis bei der geplanten Bundeswehrbeteiligung an dieser Interventionstruppe um einen Out-of-area-Einsatz von Krisenreaktionskräf- ten, was wir aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Nicht die Bundeswehr, der der frühere Verteidigungs- minister Rühe gegen unsere Überzeugung und unser Votum immer mehr Aufgaben im Zusammenhang mit der deutschen Außenpolitik zugewiesen hat, ist die rich- tige Instanz, um solchen Schutz sicherzustellen. Hinzu kommt, daß die friedlichen Mittel zur Kon- flikteindämmung, auf die wir seit Jahren bei der leider absehbaren Eskalation des Konflikts hingewiesen haben, von der vergangenen Bundesregierung, bei weitem nicht ausgeschöpft worden sind – von effektivem Embargo konnte keine Rede sein. Stattdessen wurden weiter Flüchtlinge in die Krisenregion abgeschoben. Die Auf- rüstung der UCK wurde und wird nicht effektiv unter- bunden. Von Teilen der Öffentlichkeit wird dies als Signal internationaler Unterstützung nicht nur der Auto- nomiebestrebungen, sondern auch deren gewaltsamer Durchsetzung interpretiert. Dies hat konfliktverschär- fende Wirkung. Hier besteht dringender Handlungsbe- darf, dem die alte Bundesregierung nicht nachgekom- men ist und dessen sich die neue Regierung jetzt an- nehmen muß. Da wir zwar vom Grundsatz her den Einbezug der OSZE in die Konfliktbewältigung begrüßen, den Kon- text von NATO-Aktionen und Strategie, in dem dieser Einbezug steht, ablehnen, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. 374 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Winfried Hermann, Kerstin Müller (Köln), Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer, Volker Beck (Köln), Hans-Josef Fell, Klaus Wolfgang Müller (Kiel), Claudia Roth (Augsburg), Christian Sterzing, Sylvia Ingeborg Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur deutschen Beteiligung an der NATO-Luftüberwa- chungsoperation über dem Kosovo trotz ernsthafter Be- denken zu. Auf Grundlage der VN-Sicherheitsratsresolution 1203 und des Beschlusses des Ständigen Rats der OSZE vom 24./25. Oktober wird in den nächsten Wochen eine OSZE-Verifikationsmission für ein Jahr im Kosovo tätig werden. Aufgabe der unbewaffneten Beobachter ist die Überwachung des Waffenstillstandes und militärischer Bewegungen, die Begleitung von Polizeikräften, die Unterstützung internationaler Organisationen bei der Flüchtlingsrückkehr, die Wahlüberwachung und Unter- stützung beim Aufbau der Selbstverwaltung im Kosovo. Mit 2 000 Beobachtern, darunter jeweils 200 aus Deutschland und Rußland, ist es die bisher größte Ope- ration der OSZE. Ihr Gelingen ist die entscheidende Voraussetzung für die Einleitung eines stabilen Frie- densprozesses im Kosovo. Zur Ergänzung, Effektivierung und Absicherung der OSZE-Mission auf dem Boden führt die NATO über dem Kosovo eine Luftüberwachungsoperation mit un- bewaffneten Aufklärungsflugzeugen und unbemannten tieffliegenden ,,Drohnen“ durch. Die Bundeswehr soll unter anderem eine Drohnenbatterie stellen, die mit ge- ringen, bewaffneten Sicherungskräften in Mazedonien stationiert sein würde. Grundlage der Luftüberwa- chungsoperation ist das zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der NATO am 15. Oktober abgeschlos- sene Abkommen. Die NATO plant darüber hinaus eine Notfalltruppe („extraction force“) von circa 1 200 bis 1 500 Soldaten für den Fall, daß die für die Sicherheit der OSZE- Beobachter verantwortlichen serbischen Behörden diese nicht mehr gewährleisten. Wenn Leib und Leben von Beobachtern durch eine der Konfliktparteien gefährdet sind, bei Geiselnahme oder wenn eine Evakuierung durch die OSZE nicht mehr möglich ist, soll sie die Beobachter herausholen können. Die in Mazedonien stationierte Notfalltruppe hat ausdrücklich keinen Interventions- und Erzwingungsauftrag. Die Bundes- wehr soll hierzu zwischen 100 und 200 Soldaten stellen. Auch wenn sich die humanitäre Lage inzwischen ent- spannt hat, ein Großteil der Binnenflüchtlinge wieder in Dörfern lebt und humanitäre Organisationen sich frei bewegen können, so bleibt der Waffenstillstand doch brüchig und das Konfliktpotential hoch brisant. In schlimmer Erinnerung ist die Vergeiselung von UN- PROFOR-Soldaten in Bosnien im Jahr 1995, die zu einem Markstein bei der Diskreditierung und Schwä- chung der UN in Bosnien wurde. Angesichts dieser hohen Risiken ist die militärische Notfallvorsorge im Interesse der Beobachter und der Autorität der sie ent- sendenden internationalen Staatengemeinschaft unver- zichtbar und völkerrechtlich nicht zweifelhaft. Ohne ei- ne solche, nur mit militärischen Mitteln realisierbare Notfallvorbereitung wäre die Entsendung der zweitau- send zivilen Beobachter in das latente Kriegsgebiet nicht zu verantworten – außer man wollte bewußt das Risiko einer Wiederholung des UNPROFOR-Traumas in Kauf nehmen. Ohne die Beobachtermission wäre der Waffen- stillstand und die Flüchtlingsrückkehr ohne Chance, wäre ein Wiederaufflammen der Kämpfe spätestens im Frühjahr vorprogrammiert. Insofern sind Beobach- termission am Boden, Luftüberwachung und Notfall- vorsorge untrennbare Bestandteile des friedensbe- wahrenden und im Kern von der OSZE getragenen Ein- satzes. Der Antrag der Bundesregierung schließt ausdrück- lich an den Beschluß des Bundestages vom 16. Oktober (13. Legislaturperiode) an. Unsere Zustimmung zum jetzigen Antrag der Bundesregierung darf allerdings in keiner Weise als nachträgliches Einverständnis zur An- drohung eines NATO-Luftangriffes ohne klares UN- Mandat verstanden werden. Wir bleiben dabei, daß ein Mandat von UN bzw. OSZE Mindestvoraussetzung für Kriseneinsätze von Militär sein sollte und daß alle Be- mühungen in Richtung einer Selbstmandatierung der NATO zersetzend auf die internationale Ordnung wir- ken und einem internationalen Recht der Stärkeren Vor- schub leisten. Die bevorstehende OSZE-Mission ist nicht nur un- verzichtbar für einen langfristigen Friedensprozeß und die Herstellung der Menschenrechte im Kosovo. Sie ist zugleich eine Bewährungsprobe für die OSZE als der einzigen gesamteuropäischen Sicherheitsinstitution, die bisher weitgehend im Schatten der NATO und des öffentlichen Interesses stand. Insofern begrüßen wir die OSZE-Beobachtermission als doppelten Beitrag zum Frieden in Europa und zur Zivilisierung der Außen- politik. Die enormen praktischen Anforderungen an die OS- ZE-Mission zeigen zugleich, wie hochaktuell die im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht der neuen Bundes- regierung ist, die personelle und finanzielle Ausstattung der OSZE zu stärken, Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich von Peacekeeping, Peacebuilding und Frie- densfachdiensten zu schaffen und die Entwicklung des Instruments internationaler Polizeieinsätze voranzu- treiben. Fortschritte bei der Krisenprävention und zivi- len Konfliktbearbeitung sind die Voraussetzung dafür, daß sich Bosnien, Kosovo nicht ständig wieder- holen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 375 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 731. Sitzung am 6. No- vember 1998 der vom Deutschen Bundestag am 26. Oktober 1998 beschlossenen unveränderten Weiter- geltung der 1. Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) vom 5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 16. Mai 1995 (BGBl. I S. 742), gemäß Artikel 77 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, 2. Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1102), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 20. Juli 1993 (BGBl. I S. 1500), gemäß Artikel 53a Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes und der 3. Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1100), gemäß Artikel 115d Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes zugestimmt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen bzw. von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/7017 Nr. 1.6 Drucksache 13/7216 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 1.3 Drucksache 13/8106 Nr. 1.5 Drucksache 13/9086 Nr. 1.14 Drucksache 13/9819 Nr. 2.14 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/6766 Nr. 2.6 Drucksache 13/7017 Nr. 1.5, 2.9, 2.11 Drucksache 13/7216 Nr. 2.3, 2.8 Drucksache 13/7306 Nr. 2.16, 2.20, 2.23 Drucksache 13/7541 Nr. 2.17 Drucksache 13/7706 Nr. 2.5 Drucksache 13/9312 Nr. 1.8, 1.11, 1.13 Drucksache 13/9477 Nr. 2.11, 2.12, 2.17, 2.20, 2.24, 2.25 Drucksache 13/9668 Nr. 1.3, 1.5 Drucksache 13/11106 Nr. 2.13, 2.14, 2.16 Drucksache 13/11204 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/3668 Nr. 2.19 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 13/8615 Nr. 2.59, 2.75
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Rauen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz einer
    Ankündigung von Bundeskanzler Schröder, in den Ko-
    alitionsvereinbarungen Nachbesserungen für den Mittel-
    stand vorzunehmen, ist das Gesetz noch schlimmer ge-
    worden, als ursprünglich anzunehmen war.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: So ist es!)

    Dieses Gesetz kassiert den Mittelstand ab; es entlastet
    ihn nicht, sondern belastet ihn ganz massiv. Herr La-
    fontaine, Sie haben vor ein paar Tagen gesagt, daß nur
    die Verbände gegen das Gesetz seien und die Unter-
    nehmer selbst nichts dagegen sagen würden. Frau Matt-
    häus-Maier, für mich braucht nicht Herr Henkel zu spre-
    chen. Ich bin seit 32 Jahren selbständiger Bauunterneh-
    mer und habe alle Höhen und Tiefen eines Unterneh-
    mers erlebt.


    (Rudolf Bindig [SPD]: Tiefen gab es bei Kohl! Jetzt gibt es wieder Höhen!)


    Ich habe Geld verdient, war aber auch in Gefahr, in
    Konkurs zu gehen und vor dem Nichts zu stehen. Ich
    weiß also sehr genau, wovon ich hier rede. Wenn Sie,
    Herr Poß, sagen, daß die Gewinnermittlungsvorschriften
    in aller Regel die kleinen und mittleren Unternehmen
    nicht betreffen würden, dann ist dieses ausweislich des
    Gesetzentwurfes unwahr, irreführend und fast schon zy-
    nisch.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Joachim Poß






    (A) (C)



    (B) (D)


    Welchen Begriff haben Sie überhaupt vom Mittel-
    stand? Der Mittelstand in Deutschland umfaßt die
    Eigentümer-Unternehmer, vom Einzelhändler bis hin
    zum modernen 500-Mann-Betrieb im Maschinen- und
    Anlagenbau. Das sind 98 Prozent aller Unternehmen, sie
    erwirtschaften über 50 Prozent des Bruttoinlandspro-
    duktes, in ihnen arbeiten zwei Drittel aller Menschen,
    und sie bilden über 80 Prozent unserer jungen Menschen
    aus. Es sind die Betriebe, die von 1983 bis 1990 in den
    alten Bundesländern 3 Millionen und von 1991 bis 1996
    – ebenfalls in den alten Bundesländern – über 1 Million
    zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen haben; auch in den
    neuen Bundesländern tragen diese Betriebe maßgeblich
    zur Beschäftigung bei.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wer diese Betriebe be- und nicht entlastet, vernichtet
    mittelfristig Arbeitsplätze. Genau das tut diese Reform.

    Ausweislich Ihrer Zahlen im Gesetzentwurf entlasten
    Sie die Wirtschaft in der dreistufigen Reform durch Ta-
    rifsenkungen um ca. 13 Milliarden DM, während Sie
    gleichzeitig durch veränderte Gewinnermittlungsvor-
    schriften die Wirtschaft um ca. 35 Milliarden DM bela-
    sten. Sie holen sich dieses Geld teilweise bei den großen
    Konzernen, vor allem aber – trotz aller Dementis, Be-
    teuerungen und Täuschungen – überwiegend beim Mit-
    telstand. Die Abschaffung des hälftigen Steuersatzes bei
    Betriebsveräußerungen trifft den Mittelstand ins Mark,


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Ohne Senkung des Steuersatzes!)


    vor allem die Hunderttausende von Unternehmern, die
    alles in den Betrieb gesteckt haben, um Arbeitsplätze zu
    schaffen und zu sichern, und die den Betriebswert als
    Altersversorgung angesehen haben.


    (Joachim Poß [SPD]: Schauen Sie sich die Verteilungswirkung mal an!)


    – Herr Poß, auch wir hatten die Abschaffung des hälfti-
    gen Steuersatzes des § 34 Einkommensteuergesetz vor-
    gesehen, jedoch mit der Maßgabe, daß sich der durch-
    schnittliche Steuersatz dann zwischen den Grenzen von
    15 und 39 Prozent bewegt und nicht zwischen 23,9 und
    53 Prozent liegt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Erneuter Zuruf des Abg. Joachim Poß [SPD])


    – Halten Sie jetzt einmal den Mund, Herr Poß!
    Auch der ab 2002 vorgesehene Tarif von 19,9 Pro-

    zent Eingangssteuersatz und 48,5 Spitzensteuersatz mil-
    dert diese Zumutung für den Mittelstand nur unwesent-
    lich. Mit der Abschaffung der Sonderabschreibungen
    und der Ansparabschreibung ab dem Jahr 2000 bzw.
    2001 treffen Sie die Kleinbetriebe mit einem Einheits-
    wert unter 400 000 DM zutiefst in ihrer Liquidität, ohne
    sie andererseits maßgeblich zu entlasten. Für den Mittel-
    stand sind jedoch vor allem die Maßnahmen der Gegen-
    finanzierung gravierend, die bei der alten Bundesregie-
    rung nicht vorgesehen waren. Ich kann den Sachverhalt
    aus zeitlichen Gründen nur an zwei Beispielen deutlich
    machen:

    Erstes Beispiel: Mit der Streichung der Teilwertab-
    schreibung legen Sie nicht nur die Axt an das Steuer-
    recht, Sie gefährden damit auch die Existenz vieler Be-
    triebe.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie zwingen Betriebe nicht nur, sich in der Steuerbi-

    lanz besser darzustellen, als sie sind – wenn Sie dies in
    der Handelsbilanz täten, würden Sie sich strafbar ma-
    chen, sogar möglicherweise wegen Konkursverschlep-
    pung ins Gefängnis gehen –, Sie zwingen sie sogar, auf
    Waren oder Betriebsanlagen, die nichts mehr wert sind,
    Steuern zu zahlen. Was muß demnächst ein Textilhänd-
    ler mit Modeartikeln tun, die nicht mehr zu verkaufen
    sind und daher nichts mehr wert sind? Sie zwingen ihn,
    die Ware zum Einkaufspreis zu bilanzieren und damit
    Steuern zu zahlen, obwohl er durch diese Waren keine
    Einnahmen hat.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)


    Was soll ich als Bauunternehmer mit genormten Ge-
    rüst- und Schalungsteilen tun, die auf drei Jahre abge-
    schrieben werden, die aber nach einem Jahr kaputt sind?
    Ich muß sie weiter bilanzieren, Steuern zahlen und nach
    Liquidität suchen, um die neuen Gerüst- oder Scha-
    lungsteile zu kaufen, damit meine Leute arbeiten kön-
    nen.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: So ist es! – Detlev von Larcher [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)


    Das ist schlicht und einfach die Wahrheit über das, was
    Sie mit der Teilwertabschreibung bewirken.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Die Wahrheit wollen die nicht hören!)


    Zweites Beispiel: Begrenzung des Verlustrücktrags
    auf ein Jahr, Rückführung auf 2 Millionen DM und Ab-
    schaffung ab dem Jahr 2001. Das ist ein Frontalangriff
    auf die Existenz moderner mittelständischer Betriebe.

    Ich habe einen Betrieb in Baden-Württemberg vor
    Augen, den ich kürzlich besucht habe. Er wurde vor
    16 Jahren gegründet; er hat 280 hochbezahlte Speziali-
    sten als Mitarbeiter und beschäftigt sich mit modernstem
    Anlagenbau und der Entwicklung von Prototypen, die in
    der ganzen Welt reißenden Absatz finden. Der Gründer
    und Firmenchef nannte mir als die beiden Probleme für
    seine Firma, erstens qualifizierte Mitarbeiter zu finden
    und zweitens – auf Grund überbordender Gewährlei-
    stungs- und Bürgschaftsverpflichtungen – Kapital zu be-
    schaffen. Dieser Betrieb verdient gutes Geld, bezahlt
    viel Steuern, läuft aber auch permanent Gefahr, auf
    Grund der Produktenhaftpflicht – zum Beispiel in Ame-
    rika – ein oder zwei Geschäftsjahre total „in den Sand zu
    setzen“. Dieser Betrieb soll nun nicht mehr – ansonsten
    verkraftbare – Verluste auf ein oder zwei Jahre zurück-
    tragen können, um sich Liquidität beim Finanzamt zu
    besorgen, Liquidität, die er möglicherweise bei den
    Kreditinstituten nicht mehr bekommt. Das gilt glei-

    Peter Harald Rauen






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    chermaßen für Hunderttausende von mittelständischen
    Betrieben.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Genau so!)

    Wer solche Gewinnermittlungsvorschriften durchsetzen
    will, hat vom Mittelstand in Deutschland keine Ahnung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, viel aufschlußreicher im

    Rahmen der Gegenfinanzierung ist aus meiner Sicht eine
    Maßnahme, die Sie nicht durchführen, obwohl die alte
    Bundesregierung den Mut dazu hatte. Ich spreche von
    der Begrenzung der Verlustvorträge auf 50 Prozent
    der Gewinne bei einem Freibetrag von 2 Millionen DM
    für mittelständische Betriebe. Ihr Verzicht auf diese Ge-
    genfinanzierung begünstigt nicht den Mittelstand. Im
    Gegenteil: Er begünstigt ausschließlich die Großindu-
    strie, die es verstanden hat, durch Mantelkäufe nach dem
    Umwandlungssteuerrecht unter anderem große Verluste
    preiswert einzukaufen. Daß es in Deutschland zur Zeit
    Verlustvorträge in Höhe von zirka 400 Milliarden DM
    gibt, hat nur zum Teil mit operativen Verlusten zu tun,
    in hohem Maße aber mit diesen Mantelkäufen. Mit die-
    sen Verlustvorträgen ist in Deutschland teilweise ein
    schwunghafter Handel getrieben worden, weil man sich
    damit leicht Liquidität verschaffen konnte.


    (Joachim Poß [SPD]: Da können wir uns vielleicht noch einigen!)


    Ein großes deutsches Unternehmen hatte – Stand En-
    de 1996 – einen Verlustvortrag in Höhe von 16,6 Milli-
    arden DM. Dieses Unternehmen hat in 1997 ausweislich
    des eigenen Geschäftsberichtes einen Gewinn von 4,3
    Milliarden DM gemacht. Zahlung von Körperschaft-
    und Gewerbeertragsteuer: null DM. Stünde das Gesetz
    der alten Bundesregierung im Gesetzblatt, würde dieser
    Konzern 1998 bei einem gleichen Gewinn 2,15 Milliar-
    den DM mit Verlusten verrechnen können, aber von den
    anderen 2,15 Milliarden DM Körperschaft- und Gewer-
    beertragsteuer in Höhe von über 1 Milliarde DM zahlen.
    Ich kann Ihnen aus der Erinnerung fünf ähnlich gela-
    gerte Fälle großer deutscher Konzerne nennen.

    Von dieser Maßnahme läßt die neue Bundesregierung
    die Finger. Es ist ja auch einfacher, Zehntausende klei-
    ner Betriebe mit der Novellierung der Sonder- und An-
    sparabschreibung um Liquidität zu bringen,


    (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Das hat System!)


    als sich mit den Interessen derjenigen anzulegen, mit
    denen man jahrelang im gleichen Aufsichtsrat gesessen
    hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich muß zum Schluß kommen. Die rund 3 Millionen

    selbständigen Unternehmen des Mittelstandes werden
    dies alles sehr genau beobachten. Wer in Deutschland
    gegen den Mittelstand Arbeitslosigkeit abbauen will,
    mag bei der Arbeitsbewirtschaftung möglicherweise Er-
    folge vorweisen können, nicht aber bei der Zunahme
    von Arbeitsplätzen bzw. von Beschäftigung, was zu
    mehr Zahlungen von Steuern und Abgaben führen wür-
    de, wodurch letztlich der Staat finanziert wird.

    Ich bleibe dabei: Dieser Gesetzentwurf zur Steuerre-
    form ist ein Mittelstands- und Arbeitsplatzvernichtungs-
    programm.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort für die
PDS-Fraktion hat Frau Dr. Barbara Höll.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Da-
    men und Herren! Der Bundeskanzler pries in seiner Re-
    gierungserklärung die Steuerreform als Einsicht in öko-
    nomische Notwendigkeiten, in welcher sich moderner
    Pragmatismus mit einem starken Sinn für soziale Fair-
    neß verbindet. Frau Professor Luft sagte schon, daß wir
    viele Maßnahmen der Steuerreform begrüßen. Aber die
    soziale Fairneß vermissen wir an einigen Stellen. Oder
    meinen Sie, daß betroffene Arbeitnehmerinnen und Ar-
    beitnehmer die Halbierung der Freibeträge im Rahmen
    von Abfindungen als sozial fair empfinden werden und
    daß die bereits ab 1. Januar 1999 vorgesehene Strei-
    chung des Vorkostenabzuges bei eigenheimzulagebe-
    günstigten Wohnungen den Häuslebauern Freude ma-
    chen wird? Wo ist die Individualisierung des Steuer-
    rechtes, wo seine größere Transparenz?

    Es gibt auch viel Diskussionsstoff bezüglich der Öko-
    steuer.

    Ich sage aber auch: Wir unterstützen Ihren Antrag be-
    züglich der Kindergeldauszahlung und der Erstellung
    der Lohnsteuertabellen. Hier tut Eile tatsächlich not.
    Aber ich frage Sie: Warum lassen Sie sich andererseits
    bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Zeit? Wer mehr soziale
    Gerechtigkeit will, wer Armut bekämpfen will, muß
    Reichtum begrenzen.


    (Beifall bei der PDS)

    Gerade weil die alte Regierung von Christdemokraten

    und Liberalen eine große finanzielle Erblast hinterlassen
    hat, reicht es nicht aus, nur erste kleine Entlastungs-
    schritte zu machen, die zum Teil schon gesetzlich ver-
    ankert waren und nur erste Schritte sein können. Es
    reicht nicht aus, in der Regierungserklärung die alte Lei-
    er der staatlichen Ausgabenbeschränkung und der Miß-
    brauchskontrolle – nur neu arrangiert – weiter zu spie-
    len. Es gilt, den Mut aufzubringen, tatsächliche Einnah-
    meerhöhungen anzustreben.

    Hier sind wir bei dem Stichwort Vermögensteuer.
    Im Koalitionsvertrag stellen Sie in Aussicht, eine Sach-
    verständigenkommission einzuberufen, die die Grundla-
    ge für eine wirtschafts- und steuerpolitisch sinnvolle
    Vermögensbesteuerung schaffen soll. Ich frage Sie: Was
    soll denn das, meine Damen und Herren von der Regie-
    rungskoaltion? Ein elegantes Begräbnis? – Damit sind
    wir von der PDS nicht einverstanden.

    Wir fordern Sie deshalb mit unserem Antrag auf, bis
    zum 30. März nächsten Jahres einen Gesetzentwurf für
    die Wiedererhebung der Vermögensbesteuerung auf der
    Basis einer reformierten Bemessungsgrundlage vorzule-
    gen.


    (Beifall bei der PDS)


    Peter Harald Rauen






    (A) (C)



    (B) (D)


    Ich muß Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen
    von der SPD und von den Grünen: Sie scheinen verges-
    sen zu haben, daß Sie selber schon fix und fertige Ge-
    setzentwürfe dazu hatten: Drucksache 13/5504 und
    Drucksache 13/4838. Nehmen Sie sie, schauen Sie, wo
    Ihre Berührungspunkte sind. Sie sind zu finden. Sie von
    der SPD haben unter anderem noch vor zwei Jahren fast
    einheitliche Tarife für natürliche und juristische Perso-
    nen gefordert.

    Sie legten Vorschläge für die Neugestaltung der Frei-
    beträge vor. Von den Grünen gab es dazu ein Ände-
    rungsgesetz. Sie können also sofort handeln. Ich verste-
    he nicht, warum sich die Regierung berechtigterweise
    den Vorwurf von Matthias Geis gestern in der „Zeit“
    machen läßt:

    Wir warten auf Reformkonzepte, die diesen Namen
    verdienen. In den Schubladen jedenfalls liegt we-
    nig.

    Herr Bundeskanzler, seien Sie froh, daß die PDS als
    linke Opposition im Bundestag ist. Wir werden Sie ver-
    anlassen, ruhig ein bißchen tiefer in Ihren Schubladen zu
    kramen und auch die alten Gesetzentwürfe hervorzuho-
    len. Auf dieser Basis soll ein Neuvorschlag zur Vermö-
    gensbesteuerung bis zum 30. März vorgelegt werden.


    (Beifall bei der PDS)

    Im Grundgesetz ist nicht nur der Schutz des Eigen-

    tums verankert. Im Grundgesetz ist eben auch das Sozi-
    alstaatsprinzip verankert, die Verantwortung des Staa-
    tes für den Ausgleich sozialer Gegensätze und für eine
    gerechte Sozialordnung. Diese Verantwortung muß er
    unserer Meinung nach vor allem auch mit der Erhebung
    von Steuern wahrnehmen.

    Wir unterbreiten Ihnen noch einen zweiten Vor-
    schlag. Herr Poß hat zu Recht darauf hingewiesen, daß
    es notwendig ist, zum Prinzip der Besteuerung nach der
    wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zurückzukehren.
    Deshalb schlagen wir Ihnen vor: Erarbeiten wir gemein-
    sam ein Gesetz zur Besteuerung des Erwerbs von Lu-
    xusgütern; denn die Menschen, die sich zum Beispiel
    ein Schmuckstück im Wert von 10 000 DM kaufen kön-
    nen, können auch auf die 16 Prozent Mehrwertsteuer die
    6 Prozent einer erhöhten Verbrauchssteuer drauflegen.


    (Beifall bei der PDS)

    Lassen Sie uns hier anfangen. Dann haben wir wirk-

    lich ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit und für Aus-
    gleich gesetzt, auch bei der Steuerreform.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der PDS)