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Metadaten
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    Plenarprotokoll 14/6 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 6. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1998 I n h a l t : Änderung einer Ausschußüberweisung ........... 319 A Tagesordnungspunkt 1: Fortsetzung der Aussprache zur Regie- rungserklärung des Bundeskanzlers ...... 319 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2002 (Drucksache 14/23) .............................. 319 B b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zur Kindergeldauszahlung und zur Erstellung der Lohnsteuertabellen 1999 (Drucksache 14/28) ..................... 319 B c) Antrag der Fraktion der PDS Wiedererhebung der Vermögen- steuer (Drucksache 14/11) ................... 319 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS Besteuerung von Luxusgegenständen (Drucksache 14/27) .................................... 319 C Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 319 C Friedrich Merz CDU/CSU ...................... 326 D, 333 A Joachim Poß SPD ................... 331 A, 331 D, 336 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. .................. 331 C Ingrid Matthäus-Maier SPD.................... 332 D, 340 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 333 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P....................... 336 C Dr. Christa Luft PDS ....................................... 338 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .......................... 341 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 345 A Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 346 D Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern) . 348 B Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 350 B Hans Georg Wagner SPD ............................ 352 A Joachim Poß SPD ............................................ 353 A Peter Harald Rauen CDU/CSU........................ 354 D Dr. Barbara Höll PDS...................................... 356 C Tagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundes- regierung Deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Drucksachen 14/16, 14/32) ......... 357 C Hans-Ulrich Klose SPD................................... 357 D Joseph Fischer, Bundesminister AA....... 358 B, 364 D Paul Breuer CDU/CSU.................................... 360 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg...... 361 C Ulrich Irmer F.D.P........................................... 363 B Heidi Lippmann-Kasten PDS .......................... 364 A Volker Rühe CDU/CSU .................................. 366 A Ernot Erler SPD............................................... 366 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 Dr. Klaus Kinkel F.D.P.................................... 367 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 368 B Wolfgang Gehrcke PDS................................... 369 A Namentliche Abstimmung ............................... 369 D Nächste Sitzung ............................................... 372 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 373 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Chri- stian Simmert, Hans Christian Ströbele und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundes- regierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11)................... 373 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Winfried Hermann, Ker- stin Müller (Köln), Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer, Volker Beck (Köln), Hans- Josef Fell, Klaus Wolfgang Müller, Claudia Roth (Augsburg), Christian Sterzing, Sylvia Ingeborg Voss (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Be- schlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO- Luftüberwachungsoperation über dem Koso- vo (Tagesordnungspunkt 11) ........................... 374 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 375 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 319 (A) (C) (B) (D) 6. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1998 Beginn: 10.30 Uhr
  • folderAnlagen
    Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 373 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 13.11.98 Bohl, Friedrich CDU/CSU 13,11,98 Bulling-Schröter, Eva-Maria PDS 13.11.98 Geiger, Michaela CDU/CSU 13.11.98 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 13.11.98 Hartnagel, Anke SPD 13.11.98 Hovermann, Eike SPD 13.11.98 Jacoby, Peter CDU/CSU 13.11.98 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 13.11.98 Kemper, Hans-Peter SPD 13.11.98 Meckel, Markus SPD 13.11.98 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 13.11.98 Michelbach, Hans CDU/CSU 13.11.98 Müller (Zittau), Christian SPD 13.11.98 Dr. Pfaff, Martin SPD 13.11.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.11.98 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 13.11.98 Dr. Seifert, Ilja PDS 13.11.98 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.11.98 Verheugen, Günter SPD 13.11.98 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.11.98 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 13.11.98 Wissmann, Matthias CDU/CSU 13.11.98 Zierer, Benno CDU/CSU 13.11.98 * —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11) Die Entscheidung heute kann nicht herausgelöst wer- den aus dem Kontext des von der NATO ohne UNO- Mandat aufgebauten Drohszenarios gegenüber der Bun- desrepublik Jugoslawien, über dessen deutsche Beteili- gung noch der 13. Deutsche Bundestag am 16. Oktober 1998 abgestimmt hat. Wir haben diese Selbstmandatie- rung der NATO als Verstoß gegen internationale Völ- kerrechtskonventionen abgelehnt. Bombardierungen wären sicherlich kein geeignetes Mittel gewesen, die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Selbstverständ- lich begrüßen wir jede Verbesserung ihrer Situation nachdrücklich, insbesondere daß sie vor dem Winter noch aus den Wäldern zurückkehren konnten. Der Einsatz der OSZE-Beobachter zur Überwachung ist ein Schritt ziviler Konfliktbewältigung – auch nach unserer Auffassung sind die eingesetzten multinationa- len Peace-keeping-Einheiten unter Leitung der OSZE die geeigneten Kräfte für die Schaffung eines Sicher- heitssystems auch im Kosovo. Aber wir können nicht übersehen, daß mit dem heute zur Abstimmung anste- henden Beschluß über den „Einsatz bewaffneter Streit- kräfte mit dem deutschen Beitrag zu der NATO- Luftüberwachungsoperation“ die Fortsetzung der völ- kerrechtswidrigen militärischen Drohung vom Oktober ist und eine Militäraktion der NATO. Dies gilt genauso für den für kommende Woche geplanten Beschluß über die Stationierung einer NATO-Interventionstruppe. Auch für diese Militäraktionen in und gegen Serbien gibt es kein UNO-Mandat. Der Resolution des Sicher- heitsrates 2203/98 vom 24. Oktober 1998 ist ein solches Mandat nicht zu entnehmen. Außerdem handelt es sich nach unserer bisherigen Kenntnis bei der geplanten Bundeswehrbeteiligung an dieser Interventionstruppe um einen Out-of-area-Einsatz von Krisenreaktionskräf- ten, was wir aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Nicht die Bundeswehr, der der frühere Verteidigungs- minister Rühe gegen unsere Überzeugung und unser Votum immer mehr Aufgaben im Zusammenhang mit der deutschen Außenpolitik zugewiesen hat, ist die rich- tige Instanz, um solchen Schutz sicherzustellen. Hinzu kommt, daß die friedlichen Mittel zur Kon- flikteindämmung, auf die wir seit Jahren bei der leider absehbaren Eskalation des Konflikts hingewiesen haben, von der vergangenen Bundesregierung, bei weitem nicht ausgeschöpft worden sind – von effektivem Embargo konnte keine Rede sein. Stattdessen wurden weiter Flüchtlinge in die Krisenregion abgeschoben. Die Auf- rüstung der UCK wurde und wird nicht effektiv unter- bunden. Von Teilen der Öffentlichkeit wird dies als Signal internationaler Unterstützung nicht nur der Auto- nomiebestrebungen, sondern auch deren gewaltsamer Durchsetzung interpretiert. Dies hat konfliktverschär- fende Wirkung. Hier besteht dringender Handlungsbe- darf, dem die alte Bundesregierung nicht nachgekom- men ist und dessen sich die neue Regierung jetzt an- nehmen muß. Da wir zwar vom Grundsatz her den Einbezug der OSZE in die Konfliktbewältigung begrüßen, den Kon- text von NATO-Aktionen und Strategie, in dem dieser Einbezug steht, ablehnen, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. 374 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Winfried Hermann, Kerstin Müller (Köln), Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer, Volker Beck (Köln), Hans-Josef Fell, Klaus Wolfgang Müller (Kiel), Claudia Roth (Augsburg), Christian Sterzing, Sylvia Ingeborg Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur deutschen Beteiligung an der NATO-Luftüberwa- chungsoperation über dem Kosovo trotz ernsthafter Be- denken zu. Auf Grundlage der VN-Sicherheitsratsresolution 1203 und des Beschlusses des Ständigen Rats der OSZE vom 24./25. Oktober wird in den nächsten Wochen eine OSZE-Verifikationsmission für ein Jahr im Kosovo tätig werden. Aufgabe der unbewaffneten Beobachter ist die Überwachung des Waffenstillstandes und militärischer Bewegungen, die Begleitung von Polizeikräften, die Unterstützung internationaler Organisationen bei der Flüchtlingsrückkehr, die Wahlüberwachung und Unter- stützung beim Aufbau der Selbstverwaltung im Kosovo. Mit 2 000 Beobachtern, darunter jeweils 200 aus Deutschland und Rußland, ist es die bisher größte Ope- ration der OSZE. Ihr Gelingen ist die entscheidende Voraussetzung für die Einleitung eines stabilen Frie- densprozesses im Kosovo. Zur Ergänzung, Effektivierung und Absicherung der OSZE-Mission auf dem Boden führt die NATO über dem Kosovo eine Luftüberwachungsoperation mit un- bewaffneten Aufklärungsflugzeugen und unbemannten tieffliegenden ,,Drohnen“ durch. Die Bundeswehr soll unter anderem eine Drohnenbatterie stellen, die mit ge- ringen, bewaffneten Sicherungskräften in Mazedonien stationiert sein würde. Grundlage der Luftüberwa- chungsoperation ist das zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der NATO am 15. Oktober abgeschlos- sene Abkommen. Die NATO plant darüber hinaus eine Notfalltruppe („extraction force“) von circa 1 200 bis 1 500 Soldaten für den Fall, daß die für die Sicherheit der OSZE- Beobachter verantwortlichen serbischen Behörden diese nicht mehr gewährleisten. Wenn Leib und Leben von Beobachtern durch eine der Konfliktparteien gefährdet sind, bei Geiselnahme oder wenn eine Evakuierung durch die OSZE nicht mehr möglich ist, soll sie die Beobachter herausholen können. Die in Mazedonien stationierte Notfalltruppe hat ausdrücklich keinen Interventions- und Erzwingungsauftrag. Die Bundes- wehr soll hierzu zwischen 100 und 200 Soldaten stellen. Auch wenn sich die humanitäre Lage inzwischen ent- spannt hat, ein Großteil der Binnenflüchtlinge wieder in Dörfern lebt und humanitäre Organisationen sich frei bewegen können, so bleibt der Waffenstillstand doch brüchig und das Konfliktpotential hoch brisant. In schlimmer Erinnerung ist die Vergeiselung von UN- PROFOR-Soldaten in Bosnien im Jahr 1995, die zu einem Markstein bei der Diskreditierung und Schwä- chung der UN in Bosnien wurde. Angesichts dieser hohen Risiken ist die militärische Notfallvorsorge im Interesse der Beobachter und der Autorität der sie ent- sendenden internationalen Staatengemeinschaft unver- zichtbar und völkerrechtlich nicht zweifelhaft. Ohne ei- ne solche, nur mit militärischen Mitteln realisierbare Notfallvorbereitung wäre die Entsendung der zweitau- send zivilen Beobachter in das latente Kriegsgebiet nicht zu verantworten – außer man wollte bewußt das Risiko einer Wiederholung des UNPROFOR-Traumas in Kauf nehmen. Ohne die Beobachtermission wäre der Waffen- stillstand und die Flüchtlingsrückkehr ohne Chance, wäre ein Wiederaufflammen der Kämpfe spätestens im Frühjahr vorprogrammiert. Insofern sind Beobach- termission am Boden, Luftüberwachung und Notfall- vorsorge untrennbare Bestandteile des friedensbe- wahrenden und im Kern von der OSZE getragenen Ein- satzes. Der Antrag der Bundesregierung schließt ausdrück- lich an den Beschluß des Bundestages vom 16. Oktober (13. Legislaturperiode) an. Unsere Zustimmung zum jetzigen Antrag der Bundesregierung darf allerdings in keiner Weise als nachträgliches Einverständnis zur An- drohung eines NATO-Luftangriffes ohne klares UN- Mandat verstanden werden. Wir bleiben dabei, daß ein Mandat von UN bzw. OSZE Mindestvoraussetzung für Kriseneinsätze von Militär sein sollte und daß alle Be- mühungen in Richtung einer Selbstmandatierung der NATO zersetzend auf die internationale Ordnung wir- ken und einem internationalen Recht der Stärkeren Vor- schub leisten. Die bevorstehende OSZE-Mission ist nicht nur un- verzichtbar für einen langfristigen Friedensprozeß und die Herstellung der Menschenrechte im Kosovo. Sie ist zugleich eine Bewährungsprobe für die OSZE als der einzigen gesamteuropäischen Sicherheitsinstitution, die bisher weitgehend im Schatten der NATO und des öffentlichen Interesses stand. Insofern begrüßen wir die OSZE-Beobachtermission als doppelten Beitrag zum Frieden in Europa und zur Zivilisierung der Außen- politik. Die enormen praktischen Anforderungen an die OS- ZE-Mission zeigen zugleich, wie hochaktuell die im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht der neuen Bundes- regierung ist, die personelle und finanzielle Ausstattung der OSZE zu stärken, Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich von Peacekeeping, Peacebuilding und Frie- densfachdiensten zu schaffen und die Entwicklung des Instruments internationaler Polizeieinsätze voranzu- treiben. Fortschritte bei der Krisenprävention und zivi- len Konfliktbearbeitung sind die Voraussetzung dafür, daß sich Bosnien, Kosovo nicht ständig wieder- holen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 375 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 731. Sitzung am 6. No- vember 1998 der vom Deutschen Bundestag am 26. Oktober 1998 beschlossenen unveränderten Weiter- geltung der 1. Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) vom 5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 16. Mai 1995 (BGBl. I S. 742), gemäß Artikel 77 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, 2. Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1102), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 20. Juli 1993 (BGBl. I S. 1500), gemäß Artikel 53a Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes und der 3. Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1100), gemäß Artikel 115d Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes zugestimmt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen bzw. von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/7017 Nr. 1.6 Drucksache 13/7216 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 1.3 Drucksache 13/8106 Nr. 1.5 Drucksache 13/9086 Nr. 1.14 Drucksache 13/9819 Nr. 2.14 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/6766 Nr. 2.6 Drucksache 13/7017 Nr. 1.5, 2.9, 2.11 Drucksache 13/7216 Nr. 2.3, 2.8 Drucksache 13/7306 Nr. 2.16, 2.20, 2.23 Drucksache 13/7541 Nr. 2.17 Drucksache 13/7706 Nr. 2.5 Drucksache 13/9312 Nr. 1.8, 1.11, 1.13 Drucksache 13/9477 Nr. 2.11, 2.12, 2.17, 2.20, 2.24, 2.25 Drucksache 13/9668 Nr. 1.3, 1.5 Drucksache 13/11106 Nr. 2.13, 2.14, 2.16 Drucksache 13/11204 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/3668 Nr. 2.19 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 13/8615 Nr. 2.59, 2.75
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatsminister,
    darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich möchte die Kolle-
    ginnen und Kollegen, die im hinteren Teil des Saales

    Gespräche führen, bitten, diese Gespräche draußen zu
    führen. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.


    (Michael Glos [CDU/CSU]: Im hinteren Teil, das ist der Mob! – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Schlauch ist das hintere Teil!)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich
möchte fortfahren, indem ich noch einmal anfange, den
letzten Satz des Artikels 108 des Maastrichter Vertrags
zu zitieren:

Die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten ver-
pflichten sich, diesen Grundsatz

– der Nichtbeeinflussung –
zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder
der Beschlußorgane der EZB oder der nationalen
Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufga-
ben zu beeinflussen.

Jetzt frage ich einmal: Was bedeutet „abstimmen“ denn
anderes als beeinflussen?


(Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Genau!)

Dieser Vorschlag und diese Rede des Bundesfinanzmi-
nisters waren nichts anderes als ein Angriff auf die Un-
abhängigkeit des Systems der europäischen Zentralban-
ken.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu dem Wort
machen, das dem Finanzminister offenbar so sehr ge-
fällt, die Zins-Steuer-Quote. Die Zins-Steuer-Quote, die
Sie mit 23 Prozent angegeben haben, beträgt nach mei-
nen Unterlagen – die Zahl kann jedermann aus der Bi-
bliothek dieses Hauses herausholen – 17 Prozent.


(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: 26!)

– 17 Prozent. Ich gebe es dem Finanzminister dann
weiter. – Wichtig sind jedoch nicht Ihre 23 Prozent im
Saarland oder die 4 Prozent in Bayern. Wichtig ist die
Steigerungsrate. Von 1969 bis 1982 – das ist die Zeit der
Regierungen von Brandt und Schmidt – ist diese Quote
von 2,8 Prozent auf 12,1 Prozent gestiegen. Während
der Regierungszeit von Stoltenberg und Waigel ist sie
lediglich von 12,1 Prozent auf 17 Prozent gestiegen,
obwohl die Lasten der deutschen Einigung bewältigt
werden mußten.


(Bundesminister Oskar Lafontaine: Da haben Sie die falschen Zahlen!)


Das ist der entscheidende Unterschied. Trauen Sie sich
ja nicht, hier mit irgendwelchen Zahlen anzukommen;
da schauen Sie schlecht aus.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Zum Abschluß möchte ich – ich bitte Sie, daß Sie mir
diese Zeit noch gönnen – etwas zu einer Angelegenheit

Staatsminister Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern)







(B)



(A) (C)



(D)


zwischen Bund und Ländern sagen, Herr Finanzmi-
nister. Sie haben mit diesem Steuergesetz vorgeschla-
gen, das Kindergeld zu erhöhen. Wir widersprechen
dem nicht. Nur, man muß das finanzieren, und vor allem
muß man in dem Gesetz auch festlegen, wer das bezah-
len soll. Das steht in keiner Zeile in diesem Gesetz. In
diesem Zusammenhang erinnere ich mich – der ehema-
lige Finanzminister Waigel wird das sicherlich auch
tun – an folgendes: Damals saßen uns in der nordrhein-
westfälischen Vertretung unter anderem Herr Schleußer
und Frau Matthäus-Maier


(Zuruf von der CDU/CSU: Was wollte die denn da?)


gegenüber. Sie haben uns damals gesagt, daß unbedingt
ins Grundgesetz hineingeschrieben werden muß – ein
ungewöhnlicher Vorgang –, daß bei der Umstellung der
Kindergeldzahlungen die Länder tatsächlich entlastet
werden müssen. Die Länder sollten also ihren entspre-
chenden Anteil haben. Das wurde ungewöhnlicherweise
in Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes festgelegt. In § 1
des Finanzausgleichsgesetzes wurde nach langen Ver-
handlungen die Quote von 74 Prozent zu 26 Prozent
festgelegt. Wenn dies rechtlich so klar ist, Herr Lafon-
taine, dann müssen Sie Ihren Haushalt so gestalten, daß
die 1,8 Milliarden DM, um die die Kindergelderhöhung
die Länder über diese Quote hinaus belastet – insgesamt
kostet die Kindergelderhöhung 5,7 Milliarden DM –,
den Ländern unmittelbar weitergegeben werden; sonst
machen Sie sich eines Gesetzesbruchs und eines Verfas-
sungsbruchs schuldig.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Das hat nichts zu tun mit dem üblichen Streit um die

Deckungsquote, der durch alle Regierungen hindurch-
geht. Das ist ein abgekoppeltes Geschäft. Das müssen
Sie den Ländern zugestehen. Darüber hinaus müssen Sie
übrigens auch weitere Beträge – ich habe das auf der Fi-
nanzministerkonferenz entsprechend vorgetragen – von
insgesamt 9,5 Milliarden DM vorsehen.

Ich komme – in einem letzten Schlußsatz, Herr Präsi-
dent – noch einmal auf etwas zurück: Ich hatte eigent-
lich nach so langer Ablehnung eines guten Steuerkon-
zeptes, der sogenannten Petersberger Beschlüsse, er-
wartet, daß eine neue Regierung mit Mut und mit Ge-
staltungskraft eine Steuerreform vorlegt, die Arbeits-
plätze schaffen kann. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist
bitter enttäuschend.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat für die
    F.D.P.-Fraktion der Kollege Carl-Ludwig Thiele.