Plenarprotokoll 14/6
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
6. Sitzung
Bonn, Freitag, den 13. November 1998
I n h a l t :
Änderung einer Ausschußüberweisung ........... 319 A
Tagesordnungspunkt 1:
Fortsetzung der Aussprache zur Regie-
rungserklärung des Bundeskanzlers ...... 319 B
in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 10:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2002
(Drucksache 14/23) .............................. 319 B
b) Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur Kindergeldauszahlung und zur
Erstellung der Lohnsteuertabellen
1999 (Drucksache 14/28) ..................... 319 B
c) Antrag der Fraktion der PDS
Wiedererhebung der Vermögen-
steuer (Drucksache 14/11) ................... 319 C
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der PDS
Besteuerung von Luxusgegenständen
(Drucksache 14/27) .................................... 319 C
Oskar Lafontaine, Bundesminister BMF ......... 319 C
Friedrich Merz CDU/CSU ...................... 326 D, 333 A
Joachim Poß SPD ................... 331 A, 331 D, 336 D
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. .................. 331 C
Ingrid Matthäus-Maier SPD.................... 332 D, 340 D
Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 333 C
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P....................... 336 C
Dr. Christa Luft PDS ....................................... 338 C
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .......................... 341 D
Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 345 A
Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 346 D
Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern) . 348 B
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 350 B
Hans Georg Wagner SPD ............................ 352 A
Joachim Poß SPD ............................................ 353 A
Peter Harald Rauen CDU/CSU........................ 354 D
Dr. Barbara Höll PDS...................................... 356 C
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlußempfehlung des Auswärtigen
Ausschusses zu dem Antrag der Bundes-
regierung
Deutsche Beteiligung an der NATO-
Luftüberwachungsoperation über dem
Kosovo (Drucksachen 14/16, 14/32) ......... 357 C
Hans-Ulrich Klose SPD................................... 357 D
Joseph Fischer, Bundesminister AA....... 358 B, 364 D
Paul Breuer CDU/CSU.................................... 360 A
Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg...... 361 C
Ulrich Irmer F.D.P........................................... 363 B
Heidi Lippmann-Kasten PDS .......................... 364 A
Volker Rühe CDU/CSU .................................. 366 A
Ernot Erler SPD............................................... 366 D
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998
Dr. Klaus Kinkel F.D.P.................................... 367 C
Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 368 B
Wolfgang Gehrcke PDS................................... 369 A
Namentliche Abstimmung ............................... 369 D
Nächste Sitzung ............................................... 372 A
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 373 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Chri-
stian Simmert, Hans Christian Ströbele und
Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über die Beschlußempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundes-
regierung: Deutsche Beteiligung an der
NATO-Luftüberwachungsoperation über dem
Kosovo (Tagesordnungspunkt 11)................... 373 B
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Winfried Nachtwei, Winfried Hermann, Ker-
stin Müller (Köln), Gila Altmann (Aurich),
Angelika Beer, Volker Beck (Köln), Hans-
Josef Fell, Klaus Wolfgang Müller, Claudia
Roth (Augsburg), Christian Sterzing, Sylvia
Ingeborg Voss (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zur Abstimmung über die Be-
schlußempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Deutsche Beteiligung an der NATO-
Luftüberwachungsoperation über dem Koso-
vo (Tagesordnungspunkt 11) ........................... 374 A
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen..................................... 375 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 319
(A) (C)
(B) (D)
6. Sitzung
Bonn, Freitag, den 13. November 1998
Beginn: 10.30 Uhr
Vizepräsidentin Petra Bläss
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 373
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 13.11.98
Bohl, Friedrich CDU/CSU 13,11,98
Bulling-Schröter,
Eva-Maria
PDS 13.11.98
Geiger, Michaela CDU/CSU 13.11.98
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 13.11.98
Hartnagel, Anke SPD 13.11.98
Hovermann, Eike SPD 13.11.98
Jacoby, Peter CDU/CSU 13.11.98
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 13.11.98
Kemper, Hans-Peter SPD 13.11.98
Meckel, Markus SPD 13.11.98
Dr. Meyer (Ulm),
Jürgen
SPD 13.11.98
Michelbach, Hans CDU/CSU 13.11.98
Müller (Zittau),
Christian
SPD 13.11.98
Dr. Pfaff, Martin SPD 13.11.98
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.11.98
Sebastian,
Wilhelm-Josef
CDU/CSU 13.11.98
Dr. Seifert, Ilja PDS 13.11.98
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.11.98
Verheugen, Günter SPD 13.11.98
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.11.98
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 13.11.98
Wissmann, Matthias CDU/CSU 13.11.98
Zierer, Benno CDU/CSU 13.11.98 *
——————
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika
Knoche, Christian Simmert, Hans-Christian
Ströbele und Irmingard Schewe-Gerigk (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an
der NATO-Luftüberwachungsoperation über
dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11)
Die Entscheidung heute kann nicht herausgelöst wer-
den aus dem Kontext des von der NATO ohne UNO-
Mandat aufgebauten Drohszenarios gegenüber der Bun-
desrepublik Jugoslawien, über dessen deutsche Beteili-
gung noch der 13. Deutsche Bundestag am 16. Oktober
1998 abgestimmt hat. Wir haben diese Selbstmandatie-
rung der NATO als Verstoß gegen internationale Völ-
kerrechtskonventionen abgelehnt. Bombardierungen
wären sicherlich kein geeignetes Mittel gewesen, die
Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Selbstverständ-
lich begrüßen wir jede Verbesserung ihrer Situation
nachdrücklich, insbesondere daß sie vor dem Winter
noch aus den Wäldern zurückkehren konnten.
Der Einsatz der OSZE-Beobachter zur Überwachung
ist ein Schritt ziviler Konfliktbewältigung – auch nach
unserer Auffassung sind die eingesetzten multinationa-
len Peace-keeping-Einheiten unter Leitung der OSZE
die geeigneten Kräfte für die Schaffung eines Sicher-
heitssystems auch im Kosovo. Aber wir können nicht
übersehen, daß mit dem heute zur Abstimmung anste-
henden Beschluß über den „Einsatz bewaffneter Streit-
kräfte mit dem deutschen Beitrag zu der NATO-
Luftüberwachungsoperation“ die Fortsetzung der völ-
kerrechtswidrigen militärischen Drohung vom Oktober
ist und eine Militäraktion der NATO. Dies gilt genauso
für den für kommende Woche geplanten Beschluß über
die Stationierung einer NATO-Interventionstruppe.
Auch für diese Militäraktionen in und gegen Serbien
gibt es kein UNO-Mandat. Der Resolution des Sicher-
heitsrates 2203/98 vom 24. Oktober 1998 ist ein solches
Mandat nicht zu entnehmen. Außerdem handelt es sich
nach unserer bisherigen Kenntnis bei der geplanten
Bundeswehrbeteiligung an dieser Interventionstruppe
um einen Out-of-area-Einsatz von Krisenreaktionskräf-
ten, was wir aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen.
Nicht die Bundeswehr, der der frühere Verteidigungs-
minister Rühe gegen unsere Überzeugung und unser
Votum immer mehr Aufgaben im Zusammenhang mit
der deutschen Außenpolitik zugewiesen hat, ist die rich-
tige Instanz, um solchen Schutz sicherzustellen.
Hinzu kommt, daß die friedlichen Mittel zur Kon-
flikteindämmung, auf die wir seit Jahren bei der leider
absehbaren Eskalation des Konflikts hingewiesen haben,
von der vergangenen Bundesregierung, bei weitem nicht
ausgeschöpft worden sind – von effektivem Embargo
konnte keine Rede sein. Stattdessen wurden weiter
Flüchtlinge in die Krisenregion abgeschoben. Die Auf-
rüstung der UCK wurde und wird nicht effektiv unter-
bunden. Von Teilen der Öffentlichkeit wird dies als
Signal internationaler Unterstützung nicht nur der Auto-
nomiebestrebungen, sondern auch deren gewaltsamer
Durchsetzung interpretiert. Dies hat konfliktverschär-
fende Wirkung. Hier besteht dringender Handlungsbe-
darf, dem die alte Bundesregierung nicht nachgekom-
men ist und dessen sich die neue Regierung jetzt an-
nehmen muß.
Da wir zwar vom Grundsatz her den Einbezug der
OSZE in die Konfliktbewältigung begrüßen, den Kon-
text von NATO-Aktionen und Strategie, in dem dieser
Einbezug steht, ablehnen, werden wir diesem Antrag
nicht zustimmen.
374 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Winfried
Hermann, Kerstin Müller (Köln), Gila Altmann
(Aurich), Angelika Beer, Volker Beck (Köln),
Hans-Josef Fell, Klaus Wolfgang Müller (Kiel),
Claudia Roth (Augsburg), Christian Sterzing,
Sylvia Ingeborg Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an
der NATO-Luftüberwachungsoperation über
dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur
deutschen Beteiligung an der NATO-Luftüberwa-
chungsoperation über dem Kosovo trotz ernsthafter Be-
denken zu.
Auf Grundlage der VN-Sicherheitsratsresolution
1203 und des Beschlusses des Ständigen Rats der OSZE
vom 24./25. Oktober wird in den nächsten Wochen eine
OSZE-Verifikationsmission für ein Jahr im Kosovo tätig
werden. Aufgabe der unbewaffneten Beobachter ist die
Überwachung des Waffenstillstandes und militärischer
Bewegungen, die Begleitung von Polizeikräften, die
Unterstützung internationaler Organisationen bei der
Flüchtlingsrückkehr, die Wahlüberwachung und Unter-
stützung beim Aufbau der Selbstverwaltung im Kosovo.
Mit 2 000 Beobachtern, darunter jeweils 200 aus
Deutschland und Rußland, ist es die bisher größte Ope-
ration der OSZE. Ihr Gelingen ist die entscheidende
Voraussetzung für die Einleitung eines stabilen Frie-
densprozesses im Kosovo.
Zur Ergänzung, Effektivierung und Absicherung der
OSZE-Mission auf dem Boden führt die NATO über
dem Kosovo eine Luftüberwachungsoperation mit un-
bewaffneten Aufklärungsflugzeugen und unbemannten
tieffliegenden ,,Drohnen“ durch. Die Bundeswehr soll
unter anderem eine Drohnenbatterie stellen, die mit ge-
ringen, bewaffneten Sicherungskräften in Mazedonien
stationiert sein würde. Grundlage der Luftüberwa-
chungsoperation ist das zwischen der Bundesrepublik
Jugoslawien und der NATO am 15. Oktober abgeschlos-
sene Abkommen.
Die NATO plant darüber hinaus eine Notfalltruppe
(„extraction force“) von circa 1 200 bis 1 500 Soldaten
für den Fall, daß die für die Sicherheit der OSZE-
Beobachter verantwortlichen serbischen Behörden diese
nicht mehr gewährleisten. Wenn Leib und Leben von
Beobachtern durch eine der Konfliktparteien gefährdet
sind, bei Geiselnahme oder wenn eine Evakuierung
durch die OSZE nicht mehr möglich ist, soll sie die
Beobachter herausholen können. Die in Mazedonien
stationierte Notfalltruppe hat ausdrücklich keinen
Interventions- und Erzwingungsauftrag. Die Bundes-
wehr soll hierzu zwischen 100 und 200 Soldaten
stellen.
Auch wenn sich die humanitäre Lage inzwischen ent-
spannt hat, ein Großteil der Binnenflüchtlinge wieder in
Dörfern lebt und humanitäre Organisationen sich frei
bewegen können, so bleibt der Waffenstillstand doch
brüchig und das Konfliktpotential hoch brisant. In
schlimmer Erinnerung ist die Vergeiselung von UN-
PROFOR-Soldaten in Bosnien im Jahr 1995, die zu
einem Markstein bei der Diskreditierung und Schwä-
chung der UN in Bosnien wurde. Angesichts dieser
hohen Risiken ist die militärische Notfallvorsorge im
Interesse der Beobachter und der Autorität der sie ent-
sendenden internationalen Staatengemeinschaft unver-
zichtbar und völkerrechtlich nicht zweifelhaft. Ohne ei-
ne solche, nur mit militärischen Mitteln realisierbare
Notfallvorbereitung wäre die Entsendung der zweitau-
send zivilen Beobachter in das latente Kriegsgebiet nicht
zu verantworten – außer man wollte bewußt das Risiko
einer Wiederholung des UNPROFOR-Traumas in Kauf
nehmen. Ohne die Beobachtermission wäre der Waffen-
stillstand und die Flüchtlingsrückkehr ohne Chance,
wäre ein Wiederaufflammen der Kämpfe spätestens
im Frühjahr vorprogrammiert. Insofern sind Beobach-
termission am Boden, Luftüberwachung und Notfall-
vorsorge untrennbare Bestandteile des friedensbe-
wahrenden und im Kern von der OSZE getragenen Ein-
satzes.
Der Antrag der Bundesregierung schließt ausdrück-
lich an den Beschluß des Bundestages vom 16. Oktober
(13. Legislaturperiode) an. Unsere Zustimmung zum
jetzigen Antrag der Bundesregierung darf allerdings in
keiner Weise als nachträgliches Einverständnis zur An-
drohung eines NATO-Luftangriffes ohne klares UN-
Mandat verstanden werden. Wir bleiben dabei, daß ein
Mandat von UN bzw. OSZE Mindestvoraussetzung für
Kriseneinsätze von Militär sein sollte und daß alle Be-
mühungen in Richtung einer Selbstmandatierung der
NATO zersetzend auf die internationale Ordnung wir-
ken und einem internationalen Recht der Stärkeren Vor-
schub leisten.
Die bevorstehende OSZE-Mission ist nicht nur un-
verzichtbar für einen langfristigen Friedensprozeß und
die Herstellung der Menschenrechte im Kosovo. Sie ist
zugleich eine Bewährungsprobe für die OSZE als der
einzigen gesamteuropäischen Sicherheitsinstitution, die
bisher weitgehend im Schatten der NATO und des
öffentlichen Interesses stand. Insofern begrüßen wir die
OSZE-Beobachtermission als doppelten Beitrag zum
Frieden in Europa und zur Zivilisierung der Außen-
politik.
Die enormen praktischen Anforderungen an die OS-
ZE-Mission zeigen zugleich, wie hochaktuell die im
Koalitionsvertrag festgelegte Absicht der neuen Bundes-
regierung ist, die personelle und finanzielle Ausstattung
der OSZE zu stärken, Ausbildungsmöglichkeiten im
Bereich von Peacekeeping, Peacebuilding und Frie-
densfachdiensten zu schaffen und die Entwicklung des
Instruments internationaler Polizeieinsätze voranzu-
treiben. Fortschritte bei der Krisenprävention und zivi-
len Konfliktbearbeitung sind die Voraussetzung
dafür, daß sich Bosnien, Kosovo nicht ständig wieder-
holen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 6. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1998 375
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 731. Sitzung am 6. No-
vember 1998 der vom Deutschen Bundestag am 26.
Oktober 1998 beschlossenen unveränderten Weiter-
geltung der
1. Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und
des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77
des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) vom
5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103), zuletzt geändert laut
Bekanntmachung vom 16. Mai 1995 (BGBl. I S. 742),
gemäß Artikel 77 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes,
2. Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1102), zuletzt geändert
laut Bekanntmachung vom 20. Juli 1993 (BGBl. I
S. 1500), gemäß Artikel 53a Absatz 1 Satz 4 des
Grundgesetzes
und der
3. Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel
115d des Grundgesetzes vom 23. Juli 1969 (BGBl. I
S. 1100), gemäß Artikel 115d Absatz 2 Satz 4 des
Grundgesetzes
zugestimmt.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen bzw. von einer Be-
ratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 13/7017 Nr. 1.6
Drucksache 13/7216 Nr. 2.22
Drucksache 13/7867 Nr. 1.3
Drucksache 13/8106 Nr. 1.5
Drucksache 13/9086 Nr. 1.14
Drucksache 13/9819 Nr. 2.14
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 13/6766 Nr. 2.6
Drucksache 13/7017 Nr. 1.5, 2.9, 2.11
Drucksache 13/7216 Nr. 2.3, 2.8
Drucksache 13/7306 Nr. 2.16, 2.20, 2.23
Drucksache 13/7541 Nr. 2.17
Drucksache 13/7706 Nr. 2.5
Drucksache 13/9312 Nr. 1.8, 1.11, 1.13
Drucksache 13/9477 Nr. 2.11, 2.12, 2.17, 2.20, 2.24, 2.25
Drucksache 13/9668 Nr. 1.3, 1.5
Drucksache 13/11106 Nr. 2.13, 2.14, 2.16
Drucksache 13/11204 Nr. 2.8
Ausschuß für Post und Telekommunikation
Drucksache 13/3668 Nr. 2.19
Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus
Drucksache 13/8615 Nr. 2.59, 2.75