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    Plenarprotokoll 13/245 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 245. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 31. August 1998 22823 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 22823 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und anderer Formen der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz) (Drucksachen 13/ 10012, 13/10527, 13/10918, 13/11201) . 22823 D Tagesordnungspunkt 5 c: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Drucksachen 13/10790, 13/11159) 22824 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 22824 B Günter Graf (Friesoythe) SPD 22825 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22826 B Dr. Max Stadler F D P. 22827 B Ulla Jelpke PDS 22828 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 22829 A Hans-Peter Kemper SPD 22830 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksachen 13/10155, 13/11172) 22831 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 22831 C Brigitte Lange SPD 22832 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22834 A Uwe Lühr F.D.P 22834 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22835 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 22836 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 22837 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 22838 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22838 D Namentliche Abstimmung 22839 C Ergebnis 22841 B Tagesordnungspunkt 19 n: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikaufhebungsgesetz) (Drucksachen 13/10533, 13/11157) 22839 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) bis i) Sammelübersichten 370, 371, 372, 373, 374, 376, 378, 379 und 380 zu Petitionen (Drucksachen 13/11188, 13/11189, 13/11190, 13/11191, 13/11192, 13/11194, 13/11196, 13/11197 und 11198) . 22840 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 13/10832) . . . 22841 A Tagesordnungspunkt 17: Debatte zur Einheit Deutschlands a) Unterrichtung durch die Bundesregierung Perspektivbericht der Bundesregierung „Vorrang für Aufbau Ost" (Drucksache 13/11073) 22843 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 1998 (Drucksache 13/10823) 22843 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Gerhard Schulz (Leipzig), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Jürgen Türk, Paul K. Friedhoff und der Fraktion der F.D.P. Mangelnde Zahlungsmoral verbessern (Drucksachen 13/10794, 13/11166) . . 22843 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Hermann Pohler, Gerhard Schulz (Leipzig) und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Ilte, Ernst Bahr, Tilo Braune und weiterer Abgeordneter Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland (Drucksachen 13/9385, 13/8080, 13/ 11167) 22844 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Wachstums- und Beschäftigungspolitik für die neuen Länder fortsetzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Neuorientierung des wirtschaftlichen Aufbaukonzeptes für Ostdeutschland - zu dem Antrag der Gruppe der PDS Beschäftigungs- und bildungspolitisches Sofortprogramm für die neuen Bundesländer (Drucksachen 13/10821, 13/10436, 13/ 10290, 13/11165) 22844 B f) Große Anfrage der Gruppe der PDS Zur Lage in Ostdeutschland (Drucksachen 13/8369, 13/10809) 22844 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Sabine Kaspereit, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Handelsverkehr (Drucksache 13/11144) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Gerd Poppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fortschritte beim Aufbau Ost durch politische Erneuerung (Drucksache 13/11161) 22844 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 22844 C Rolf Schwanitz SPD 22846 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22850 B Jürgen Türk F.D.P 22853 A Dr. Gregor Gysi PDS . . 22854 B, 22877 B, 22886 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 22857 B, 22879 D Rudolf Scharping SPD . . 22864 C, 22875 D, 22881 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 22868 B, 22876 B, 22878A, 22879 A Jörg-Otto Spiller SPD 22874 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 22878 B Joschka Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22882 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 22884 B Anke Fuchs (Köln) SPD 22887 C Nächste Sitzung 22890 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22891* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 c) Dr. Burkhard Hirsch FD P. 22891* C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 22892* A Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 8) Dr. Burkhard Hirsch F D P. 22892' B Christel Hanewinkel, Arne Fuhrmann, Bernd Reuter, Ulrike Mascher, Dr. Konstanze Wegner, Dr. Angelica Schwall-Düren, Berthold Wittich, Adelheid Tröscher, Uta Tietze-Stecher, Konrad Gilges, Uwe Hiksch, Gernot Erler, Christa Lörcher, Waltraud Lehn, Ulla Burchardt, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Angelika Graf (Rosenheim), Günter Oesinghaus, Uta Zapf, Helga Kühn-Mengel, Hildegard Wester, Adolf Ostertag, Detlev von Larcher, Klaus Barthel, Michael Müller (Düsseldorf), Horst Kubatschka (alle SPD) 22893* A Anlage 4 Erklärung nach 3 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Wahlstatistikaufhebungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19n) Maritta Böttcher PDS 22893* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag: Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Gehörlosen-Gemeinschaft (vgl. 244. Sitzung, Seite 22730 B) 22894* B Anlage 6 Auslastung von Kinderkureinrichtungen, insbesondere in den neuen Bundesländern, mit Patienten z. B. aus Polen und Tschechien MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/11089 - Rosel Neuhäuser PDS SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 22895* B Anlage 7 Amtliche Mitteilungen 22895* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 22823 245. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 6. 98 * Bindig, Rudolf SPD 25. 6. 98 * Bläss, Petra PDS 25. 6. 98 Blunck, Lilo SPD 25. 6. 98 * Borchert, Jochen CDU/CSU 25. 6. 98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 6. 98 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 25. 6. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 25. 6. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 6. 98 * Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 25. 6. 98 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 25. 6. 98 Horn, Erwin SPD 25. 6. 98 * Jäger, Renate SPD 25. 6. 98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 25. 6. 98 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 25. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 25. 6. 98 Leidinger, Robert SPD 25. 6. 98 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25. 6. 98 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 25. 6. 98 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 25. 6. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 25. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 25. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 25. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 25. 6. 98 Schaich-Walch, Gudrun SPD 25. 6. 98 Scheel, Christine BÜNDNIS 25. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 25. 6. 98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 25. 6. 98 * Schuhmann (Delitzsch), SPD 25. 6. 98 Richard Schwanhold, Ernst SPD 25. 6. 98 Terborg, Margitta SPD 25. 6. 98 * Teuchner, Jella SPD 25. 6. 98 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 25. 6. 98 Türk, Jürgen F.D.P. 25. 6. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 6. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 c) Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Ich lehne ihn aus folgenden Gründen ab: 1. Die gegenwärtige Fassung des BGS-Gesetzes stammt vom 7. Juli 1997. Sie soll heute geändert werden, obwohl sie noch nicht einmal ein einziges Jahr in Kraft ist, und obwohl in diesem Jahr keine grundsätzlichen Neuigkeiten oder Neuerkenntnisse aufgetreten sind. Das eigentliche Ziel des Gesetzentwurfes ist nicht etwa die Lösung neuer Probleme bei der Grenzkontrolle. Es sollen vielmehr die allgemeinen Zuständigkeiten des BGS ausgedehnt und politischer Druck auf die Bundesländer ausgeübt werden, auch für ihre Landespolizeien die sogenannte „anlaßlose Personenkontrolle" einzuführen, die mit dem irreführenden Begriff „Schleierfahndung" bezeichnet wird. 2. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 22. Juni 1998 zum bisherigen Entwurf bedeutet zwar eine gewisse Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung. Zwar soll die Personenkontrolle auf Bahnanlagen im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden. Es soll aber „auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen" sein, daß die Bahnanlage zur unerlaubten Einreise genutzt wird. Für eine solche Annahme werden aber offensichtlich keinerlei Tatsachen gefordert, die eine solche Annahme rechtfertigen könnten. Das zeigt ein Vergleich mit § 23 Abs. 4 desselben Gesetzes. Es handelt sich also nicht etwa um eine ernsthafte, justitiable Einschränkung, sondern es bleibt in der polizeilichen Wirklichkeit bei der praktisch freien Entscheidung des Polizeibeamten, ob er einen Bürger kontrollieren will oder nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Bürger handelt, der nach seinem Äußeren ein Ausländer sein könnte. Es ist im übrigen weder aus dem Gesetz noch aus irgendwelchen sonstigen Rechtstatsachen erkennbar, warum die Rechte des BGS zur Identitätsfeststellung aus konkretem Anlaß gemäß § 23 BGS-Gesetz nicht ausreichen sollen. 3. Ich halte eine Regelung für verfassungwidrig, die es zuläßt, jeden beliebigen Bürger ohne äußeren tatsächlichen Anlaß als potentiellen Rechtsbrecher zu behandeln. Ich halte es für verfassungswidrig, dabei eine Diskriminierung ausländisch wirkender Bürger nicht nur in Kauf zu nehmen, sondern bewußt herbeizuführen. Ich halte es für verfassungswidrig, dem Bundesgrenzschutz allgemeine präventive Aufgaben im gesamten Inland zu übertragen, weil der Bundesgesetzgeber dafür keine verfassungsmäßige Kompetenz besitzt. 4. Ich lehne den Gesetzentwurf aber nicht nur aus diesen verfassungsrechtlichen Überlegungen ab. Je weiter sich die Tätigkeitsbereiche des Bundesgrenzschutzes und der jeweiligen Landespolizei überschneiden, um so schwieriger wird in der Wirklichkeit ihre Zusammenarbeit und urn so undurchsichtiger wird es für den Bürger, wer eigentlich was tun darf. Der immer weitere Ausbau der Zuständigkeiten des Bundesgrenzschutzes wird die Zusammenarbeit nicht erleichtern, sondern erschweren, und darum die Sicherheit in unserem Lande nicht fördern. Es ist im übrigen für die freiheitliche Substanz unserer Gesellschaft verheerend, wenn wir uns ohne zwingende Not gesetzgeberisch so verhalten, als ob der Belagerungszustand ausgerufen werden müßte. Das Preußische Polizeirecht von 1851 ist kein Vorbild für einen freiheitlichen Rechtsstaat, auch nicht im Vorfeld von Landtags- und Bundestagswahlen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (F.D.P.): Ich stimme dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes nicht zu. Ich lehne ihn aus folgenden Gründen ab: Trotz der nach der Anhörung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgenommenen Änderungen habe ich erhebliche völkerrechtliche Bedenken wegen offensichtlichen Verstoßes gegen das Schengener Übereinkommen, das in diesem Umfang Kontrollen im Grenzstreifen der Schengen-Staaten durch Grenzschutzbeamte nicht mehr erlaubt. Will man generell mehr Kontrollen an Orten ermöglichen, an denen man illegal Eingereiste oder Kriminelle vermutet, muß man der Polizei diese Aufgaben auf Länderebene übertragen. Dies ist nicht die Aufgabe des Bundesgrenzschutzes. Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die Mitgliedstaaten könnten Kontrollen überall auf ihrem Territorium ausüben, legitimiert nicht die Ausdehnung des Bundesgrenzschutzes, der die Außengrenzen zu sichern hat, sondern die Mitteilung stellt nur Selbstverständliches fest, nämlich daß die Polizeigesetze der Mitgliedstaaten zulässige Kontrollen und deren Voraussetzungen festlegen. Der Bundesgrenzschutz ist aber keine Bundespolizei. Werden in Schleswig-Holstein künftig nach diesem Gesetz Grenzschutzbeamte auf den Bahnhöfen, in Zügen, in 30-kmGrenzbereichen und nach Lageeinschätzung darüber hinaus tätig, gibt es kaum noch nicht kontrollierte Orte im Innern dieses Bundeslandes. Es wird offensichtlich, daß es sich nicht mehr um grenzbezogene Tätigkeiten handelt, und deshalb bestehen nach wie vor Bedenken gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Gesetzentwurf insgesamt enthält Widersprüchlichkeiten zum geltenden Bundesgrenzschutzgesetz. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 8) Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf kann ich auch in der nun vorliegenden abgemilderten Fassung nicht zustimmen. Ich lehne ihn aus folgenden Gründen ab: 1. Der Gesetzentwurf will soziale Leistungen soweit absenken, wie „dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist". Die Verwaltung entscheidet allein, was der Flüchtling und seine Familie zu essen bekommen, ob und wann er medizinisch versorgt wird und ob er auch nur einen Pfennig zur Erfüllung der dringendsten Bedürfnisse bekommt. Es ist unwürdig, einen Menschen und seine Familie ausschließlich zum Objekt der Verwaltung zu machen und ihn ihrem Ermessen auszuliefern. Es ist auch unklug. Denn er wird versuchen, einen Asylantrag zu stellen, auch wenn er völlig aussichtslos ist, und wird versuchen, in die Schwarzarbeit auszuweichen. Eine gesetzliche Regelung dieser Art ließe sich allenfalls mit äußerster wirtschaftlicher Not noch entschuldigen. Der Gesetzgeber müßte eigentlich sagen, daß er in bestimmten Fällen die Sozialleistungen auf ein Viertel oder ein Zehntel des Existenzminimums reduziert. Das tut er nicht. Statt dessen überläßt er den Flüchtling und die Unannnehmlichkeiten des Einzelfalles der Entscheidung der Verwaltung. 2. Der Gesetzentwurf will mit der absoluten Leistungsbeschränkung den Willen von Menschen brechen, ohne zwingenden Grund in der Bundesrepublik bleiben zu können. Als Beispiel werden dafür diejenigen genannt, die ihre Ausweispapiere vernichten und ihre Identität verschleiern, um nicht abgeschoben werden zu können. Das klingt einleuchtend. Aber unabhängig von der Vorstellung der Verfasser geht der Gesetzentwurf in seinem Wortlaut darüber hinaus. Er erfaßt alle diejenigen, „bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können". Was heißt das? Der Gesetzentwurf erfaßt in seinem Wortlaut offenbar auch Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber danach durch politische Betätigung in der Bundesrepublik einen sogenannten Nachfluchtgrund geschaffen haben, der sie bei einer Abschiebung in ihr Heimatland an Leib und Leben gefährden würde. Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes würde auch derjenige Flüchtling darunter fallen, der sich aktiv an einem Bürgerkrieg beteiligt hat und dann geflohen ist. Denn Bürgerkrieg und die aktive Teilnahme an ihm ist ein Asylgrund, und der Flüchtling hätte seine Abschiebungsprobleme selbst verschuldet. Möglicherweise bekommt der Flüchtling eine Duldung, aber die Absenkung der Leistung tritt natürlich während der gesamten Dauer des Verfahrens ein, in dem die Verwaltung überlegt und prüft, ob der Flüchtling geduldet werden muß. Der Gesetzentwurf erfaßt auch die Familienangehörigen des Flüchtlings, die gar keine andere Wahl haben, als ihm zu folgen. Ich zweifle also, ob wir mit der vorgelegten Fassung des Gesetzes tatsächlich nur Mißbrauchsfälle erfassen. In der Abschiebungshaft haben sich bisher mehr als 50 Menschen das Leben genommen. Waren das alles Mißbrauchsfälle? 3. Es ist nicht zu erkennen, warum ein Gesetzentwurf mit äußerster Eilbedürftigkeit behandelt wird, obwohl er erst zum 1. Januar 1999 in Kraft treten sollte. Die durch ihn zu erzielenden Ersparnisse konnten auch nicht andeutungsweise geschätzt werden. Nichts stünde im Wege, die bestehenden Probleme, belegte Mißbrauchsfälle in den kommenden Wochen sorgfältig mit den Vertretern des UNHCR, der Kirchen und der caritativen Organisationen zu besprechen und einen Gesetzentwurf sachgerecht zu formulieren, wenn er sich als notwendig erweisen sollte. Er könnte dann vor dem 14. Bundestag, der im Oktober dieses Jahres zusammentritt, noch rechtzeitig verabschiedet werden. Selbst der dann zusammentretende Bundestag hätte für eine Beratung noch mehr Zeit, als dem gegenwärtigen Bundestag eingeräumt wird. Die außerordentliche Dringlichkeit liegt also nicht in einem möglichen Einspareffekt begründet, sondern in anderen Überlegungen. Auch ich will keinen Mißbrauch fördern. Ich bin aber nicht bereit, ohne die Möglichkeit sorgfältigster Prüfung Menschen in äußerste Not zu stürzen. Christel Hanewinkel, Arne Fuhrmann, Bernd Reuter, Ulrike Mascher, Dr. Konstanze Wegner, Dr. Angelica Schwall-Düren, Berthold Wittich, Adelheid Tröscher, Uta Titze-Stecher, Konrad Gilges, Uwe Hiksch, Gernot Erler, Christa Lörcher, Waltraud Lehn, Ulla Burchardt, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Angelika Graf (Rosenheim), Günter Oesinghausen, Uta Zapf, Helga Kühn Mengel, Hildegard Wester, Adolf Ostertag, Detlev von Larcher, Klaus Barthel, Michael Müller (Düsseldorf), Horst Kubatschka (alle SPD): Wir lehnen den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab. Bis zum Asylkompromiß erhielten alle bei uns lebenden Menschen, die sich nicht selbst versorgen konnten, Sozialhilfe. Damit soll ihnen nach § 1 BSHG korrespondierend mit Art. 1 Grundgesetz ein Leben in Würde ermöglicht werden. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 erstmalig eine Unterscheidung zwischen der Menschenwürde von Deutschen und Ausländern getroffen. Seit dem 1. November 1993 erhielten Asylbewerber nur noch die um 20 Prozent gekürzte Sozialhilfe, vorrangig als Sachleistung. Was zuerst nur für 12 Monate gedacht war, wurde bei der ersten Änderung des Gesetzes 1997 auf 36 Monate verlängert. Der nun vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die völlige Abkehr vom Bedarfsdeckungsprinzip. Erstmalig gibt es die Möglichkeit, Asylbewerbern lebensnotwendige Leistungen zu entziehen, ohne daß sie abgeschoben werden. Die Formulierungen des Gesetzentwurfes lassen zudem weite Interpretationsspielräume zu. Der Kreis der Betroffenen bleibt ebenso unklar wie die in Zukunft zu zahlenden Leistungen. Die Sozialbehörden haben künftig die undankbare Aufgabe, festzustellen, wer nur nach Deutschland gekommen ist, um mißbräuchlich Leistungen zu kassieren, und wer eigenhändig seinen Paß vernichtet hat. Es ist zu befürchten, daß die Sozialämter bei knappen Kassen die Leistungen zum Lebensunterhalt und zur medizinischen Versorgung vollständig versagen, wenn unterstellt wird, die Betroffenen hätten sich in den Geltungsbereich des Gesetzes begeben, um Leistungen zu erlangen. Die unpräzise Bestimmung kennzeichnet auch den zweiten Ausschlußtatbestand, der Ausländer betrifft, deren Ausreise wegen von ihnen zu vertretender Gründe nicht vollzogen werden kann. Mit der Prüfung der Frage, ob der Betroffene das Nichtvorhandensein seines Passes selbst verschuldet hat, sind die Sozialbehörden schlicht überfordert. Was der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet, macht die Stellungnahme des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer deutlich. Schon die bisherige Regelung, nach der nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden dürfen, sei ethisch kaum zu vertreten. Die Formulierung des „unabweisbar Notwendigen" ist, weiß man oft erst am Ende der Diagnose, die es nun oft gar nicht mehr geben wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Wahlstatistikaufhebungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19 n) Maritta Böttcher (PDS): Ich will kurz zu meinem Abstimmungsverhalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die endgültige Abschaffung der repräsentativen Wahlstatistik schon zur nächsten Bundestagswahl Stellung nehmen. Die Gruppe der PDS hat, wie die Fraktionen sicher auch, dringende Appelle von Wissenschaftlern erhalten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Der Tenor aller Schreiben läßt sich so, wie ich es sehe, dahingehend zusammenfassen: Die repräsentative Wahlstatistik ist zur wissenschaftlichen Erforschung von Wahlen insbesondere an den staatlichen Universitäten dringend erforderlich. Ohne diese Forschung wäre es staatlichen Einrichtungen nicht möglich, wissenschaftlich validierbare Aussagen über das politische Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, über das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Politik überhaupt oder etwas über die Bedeutung sozialer Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten für dieses Verhalten und Verhältnis zu machen. Die amtliche Wahlforschung dient somit fundamentalen Interessen des Staates und auch den Parteien. Überzeugt hat mich auch das Argument dieser Wissenschaftler, daß die Begründung der Abschaffung repräsentativer Wahlstatistik als Teil der Schaffung des schlanken Staates letztlich nichts anderes bedeutet, als die Durchführung einer - dann erheblich verkürzten - Wahlstatistik und Wahlforschung privaten Unternehmen vorzubehalten, wodurch die weitere Wahlforschung auch für die staatlichen Einrichtungen wie Universitäten so überteuert wird, daß für diese eine weitere Wahlforschung kaum noch möglich sein wird. Wir kennen solche Konsequenzen der Schaffung eines schlanken Staates auch für andere Bereiche, nicht zuletzt haben wir sie im krassen und ungerechten Sozialabbau der Bundesregierung zu sehen. Unsere Gruppe hat dennoch die Wissenschaftler noch einmal gebeten, insbesondere zu dem Argument ausführlicher Stellung zu nehmen, die repräsentative Wahlstatistik könne unter bestimmten Umständen die Ermittlung des Wahlverhaltens konkreter Wählerinnen und Wähler ermöglichen. Zu diesem Punkt waren sich alle Wissenschaftler, die uns geschrieben haben, darin einig, daß bereits in der jetzigen Praxis der repräsentativen Wahlstatistik eine solche Ermittlung des konkreten Wahlverhaltens einzelner Wählerinnen und Wähler unmöglich ist, daß sich diese Praxis durch konkrete Veränderungen im Gesetz nur weiter so bestimmen ließe, daß solche Gefahren völlig ausgeschlossen werden, etwa dadurch, daß Sonderauszählungen nicht in den entsprechenden Bezirken stattfinden und daß die repräsentative Wahlstatistik überhaupt nur in solchen Stimmbezirken durchgeführt wird, die mehr als 500 Wahlberechtigte aufweisen. Ich bin nach allem davon überzeugt, daß die Beseitigung der staatlichen repräsentativen Wahlstatistik allein mit dem Argument eines schlanken Staates geschehen soll, was letztendlich - ob Zweck oder nicht - die Wahlstatistik privatisiert und damit erheblich für wissenschaftliche Forschung und auch für die Parteien einschränkt. Ich lehne deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung strikt ab. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag: Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Gehörlosen-Gemeinschaft (vgl. 244. Sitzung, Seite 22 730 B) Seit 1988 besteht die Forderung des EU-Parlaments nach Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständiger, vollwertiger Sprache. Danach wird gefordert, sie auf nationaler Ebene anzuerkennen, das Recht auf Benutzung ihrer Sprache den Gehörlosen zu bestätigen, den Beruf des Gebärdendolmetschers als vollwertigen Beruf anzuerkennen, Fernsehnachrichten, politische wie auch kulturelle Sendungen zu untertiteln oder in Gebärdensprache zu dolmetschen, Einrichtung von Gebärdensprachkursen, Ausarbeitung von Gebärden-Lexika zu unterstützen, Gehörlose an der sie betreffenden Politik zu beteiligen. Dieser Entschließungsantrag ist am 17. Juni 1988 einstimmig vom Europäischen Parlament angenommen worden. Die vorliegende Beschlußempfehlung kommt diesen Forderungen nach, es ist auch als politisches Signal überfällig, daß gehörlosen Menschen endlich die ihnen nach dem Art. 3 (3) GG zustehenden Bürgerrechte erfüllt werden. In der Bundesrepublik leben etwa 80 000 Gehörlose, die tagtäglich erfahren müssen, daß sie von Kommunikation, Bildung, autonomer Lebensführung, Informationen und weitgehend auch Berufstätigkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Erwerb der Gebärdensprache wäre ein Teil der Ausgrenzungstatbestände korrigierbar, über Nachteilsausgleiche und Hilfen zur Selbsthilfe den Ansatz zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft und der besseren Informationen zu verbessern. Das Diskriminierungsverbot in Art. 3 (3) GG greift leider nicht so, wie es für die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache nötig wäre, da sich eine Verpflichtung des Staates zur Anerkennung nicht ableiten läßt. So die Aussage der Bundesregierung auf die große Anfrage 13/5595 (Grüne). So wie in vielen anderen Fällen, in denen es an der materiellen Ausgestaltung der entsprechenden Einzelgesetze im Sinne der Gleichstellung Behinderter mangelt, ist auch hier nur eine Verlängerung bzw. Anerkennung der Gebärdensprache im Rahmen eines Gesetzes möglich. Die Beschlußempfehlung ist also nur als konsequent und als notwendige Maßnahme zu begrüßen, wenn es der Deutsche Bundestag ernst meint mit der Ausfüllung des von der Verfassung geforderten Gleichbehandlungsgebotes. Schon seit geraumer Zeit hat die SPD-Fraktion Aktivitäten entwickelt, die neben der grundsätzlichen Forderung nach Anerkennung der Gebärdensprache auch auf die Ausformung eines Ausbildungsmodells für den Beruf der Gebärdendolmetscherin und des Gebärdendolmetschers und dem Einsatz von Gebärdendolmetschern im Deutschen Bundestag und bei allen Fernsehanstalten im Zusammenhang mit wichtigen Debatten drängen, und Anträge zur Früherkennung von Hörschäden bei Neugeborenen gestellt. Zu letzterem ist inzwischen auch ein positiver interfraktioneller Beschluß erfolgt. Der Bundesrat bzw. die Regierungschefs der Länder haben Initiativen ergriffen, die Anlaß zur Hoffnung geben, daß die Anerkennung der Gebärdensprache von ihnen aktiv unterstützt bzw. vorbereitet wird. Ich verweise auf das Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidenten der Länder vom 18. März 1998 in Berlin. Gleichfalls weise ich auf ein Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg als Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Herrn Erwin Teufel, hin, in dem die ASMK auf Beschlüsse der Kultusminister- und Finanzministerkonferenz Bezug nimmt und ebenfalls auf die Notwendigkeit der Anerkennung und der bundeseinheitlichen Regelung hinweist. Die Anerkennung der Gebärdensprache als eigene visuelle Sprache mit umfangreichem Vokabular und ausdifferenzierter Grammatik ist für Gehörlose ein wichtiger Schritt aus ihrer unfreiwilligen Isolation in unserer Gesellschaft und bildet die Brücke zur Integration und die notwendige Hilfe zur Kommunikation mit anderen Menschen, so bestätigt es auch die Bundesregierung in ihrem 4. Bericht über die Lage der Behinderten (13/9541) . Unser Beschluß heute unterstützt auch die Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesländer, die bereits ihren festen Willen bekundet haben, die formelle An- erkennung der Deutschen Gebärdensprache zu vollziehen. Nun ist es möglich, dieses bundeseinheitlich zu regeln, um in jedem Bundesland die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb der Sprache, aber auch für die Förderung und die Ausbildung von Gebärdendolmetschern voranzubringen. Wir alle wissen, daß Maßnahmen zur Prävention im Vordergrund stehen bleiben und alle Anstrengungen in der Frühförderung unternommen werden sollten, soweit wie möglich den Erwerb lautsprachlicher Kompetenz zu erreichen. Hier sind wir nach wie vor in der Pflicht, zur Erfüllung des Art. 3 GG alle Maßnahmen zu ergreifen, um Ausgrenzung und Isolation behinderter Menschen zu verhindern. Der vorliegende Antrag 13/9217 ist also die richtige Entscheidung, den Belangen gehörlosen und hörgeschädigten Menschen zu entsprechen und die bundeseinheitliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache einzuleiten. Ich danke allen Kollegen und Kolleginnen der CDU/CSU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Mitarbeiter und die Bereitschaft, mit der Zustimmung zur Beschlußempfehlung die ersten wichtigen Schritte zur Anerkennung der deutschen Gebärdensprache einleiten zu wollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Rosel Neuhauser (PDS) (Drucksache 13/11089 Fragen 13 und 14): Gibt es Erkenntnisse oder Initiativen der Bundesregierung, die vorhandenen Kinderkureinrichtungen, besonders in den neuen Bundesländern, über Patienten aus den benachbarten Ländern (z. B. Polen und Tschechien) besser auszulasten? Mit welchen Versicherungsträgern gibt es dazu Vereinbarungen, und sind bei nicht Vorhandensein solcher Vereinbarungen Gespräche angedacht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Initiativen oder Vereinbarungen von Versicherungsträgern vor, die besonders in den neuen Bundesländern vorhandenen Kinderkureinrichtungen über Patienten aus den benachbarten Ländern (z. B. Polen und Tschechien) besser auszulasten. Die Kinderkureinrichtungen in den neuen Bundesländern befinden sich in privater bzw. gemeinnütziger Trägerschaft und akquirieren eigenständig ihr Patientenaufkommen. Das können auch ausländische Patienten sein, wenn die Kostenübernahme im einzelnen geklärt ist. Der Bundesregierung sind allerdings keine sozialleistungsrechtlichen internationalen Abkommen bekannt, die eine Kostenerstattung durch die zuständigen Versicherungen des Herkunftslandes für Rehabilitationsmaßnahmen regeln würden. Vor dem Hintergrund von Übernachtungsrückgängen im Bereich der Sozialpatienten bemühen sich demzufolge jetzt viele Kurkliniken verstärkt um private Gäste aus dem In- und Ausland. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und unterstützt zudem im Zusammenwirken mit den Gesundheits- und Tourismusverbänden eine mehrjährige Marketingkampagne im Ausland sowie ein Kuratorium zur Förderung deutscher Medizin- und Rehabilitationsleistungen. Ziel ist, die ausgezeichneten deutschen Gesundheitsdienstleistungen auf spezifischen Auslandsmärkten besser bekannt zu machen. Es steht allen Kliniken offen, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen, um mehr selbstzahlende private Gäste aus dem Ausland zu akquirieren. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 727. Sitzung am 19. Juni 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39 GG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie - Gesetz zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank-Umwandlungsgesetz) - Zweites Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (2. PatGÄndG) - Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (19. BAföGÄndG) - Gesetz über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte - Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Dezember 1995 zur Durchführung des Abkommens vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 24. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes - Gesetz zu dem Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 - Gesetz zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 - Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 6. Oktober 1997 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen einschließlich des ergänzenden Protokolls und zu dem Abkommen vom 6. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Rahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederländische) Korps und dem Korps zugeordnete Truppenteile, Einrichtungen und Dienststellen (Gesetz zu dem Vertragswerk über die deutsch-niederländische militärische Zusammenarbeit) - Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz- VersRücklG ) - Ausführungsgesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichlung vom 3. Dezember 1997 - Gesetz zu dem Abkommen vom 26. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins - Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen - Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen - Gesetz zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger (Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz - MHbeG) - Drittes Gesetz zur Änderung des Rechspflegergesetzes und anderer Gesetze - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebenundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1998 bis 2001 (2002) - Drucksachen 13/9992, 13/10486 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (April 1998) - Drucksache 13/10510 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/10263 Nr. 2.14 Drucksache 13/9819 Nr. 2.30 Drucksache 13/9819 Nr. 2.34 Drucksache 13/9819 Nr. 2.41 Drucksache 13/9819 Nr. 2.45 Drucksache 13/10588 Nr. 1.6 Drucksache 13/10588 Nr. 2.1 Drucksache 13/10588 Nr. 2.2 Drucksache 13/10588 Nr. 2.4 Drucksache 13/10588 Nr. 2.5 Drucksache 13/10588 Nr. 2.6 Drucksache 13/10588 Nr. 2.7 Drucksache 13/10588 Nr. 2.8 Drucksache 13/10588 Nr. 2.9 Drucksache 13/10588 Nr. 2.10 Drucksache 13/10588 Nr. 2.11 Drucksache 13/10588 Nr. 2.12 Drucksache 13/10588 Nr. 2.13 Drucksache 13/10588 Nr. 2.14 Drucksache 13/10588 Nr. 2.15 Drucksache 13/10588 Nr. 2.16 Drucksache 13/10588 Nr. 2.17 Drucksache 13/10588 Nr. 2.18 Drucksache 13/10588 Nr. 2.24 Drucksache 13/10588 Nr. 2.32 Drucksache 13/10588 Nr. 2.33 Drucksache 13/10588 Nr. 2.35 Drucksache 13/10588 Nr. 2.37 Drucksache 13/10588 Nr. 2.38 Drucksache 13/10588 Nr. 2.40 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8615 Nr. 2.24
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Türk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Zwischenrufer vom Dienst ist auch schon wieder aktiv. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schulz von den Grünen, wer Magdeburg hinter sich hat, der sollte hier nicht die große Lippe riskieren. Das will ich einmal sagen.

    (Beifall bei der F.D.P. Zurufe von der SPD: Oje, oje, oje!)

    Sie haben noch nicht einen konkreten Vorschlag gemacht, nur jedesmal Ihre Scheißpolemik hier.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Sie haben doch Magdeburg auch hinter sich!)

    Nun zur Sache. „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört" - Willy Brandt hat wohl nur ahnen können, daß das Zusammenwachsen nicht ganz so einfach ist. Das haben wir auch noch nie bestritten. Es mußte Schwierigkeiten geben, denn 45 Jahre unterschiedlicher Entwicklung kann man nicht mit einem Handstreich beseitigen.
    Es ist in den letzten acht Jahren viel geleistet worden, aber es gibt natürlich noch viel zu tun. Es kann ja nicht anders sein. Obwohl vieles geschaffen worden ist, fehlen noch Arbeitsplätze, weil dem Mittelstand, dem Arbeitsplatzbeschaffer Nummer eins, weiterhin auf die Beine geholfen werden muß. Hier darf natürlich nichts beschönigt werden, aber es darf auch nicht mit den noch vorhandenen Problemen das eigene machtpolitische Süppchen gekocht werden, wie das Herr Schulz hier gerade wieder gemacht hat.
    Daß es noch Probleme gibt, zeigt das Wahlverhalten in Sachsen-Anhalt. Wir sollten darüber nicht so einfach hinweggehen. Das muß uns gemeinsam zum
    Nachdenken veranlassen. Es ist natürlich zu billig, das mit der Undankbarkeit der Ostdeutschen abzutun; denn in Westdeutschland wurde auch rechtsextrem gewählt.
    Selbstverständlich müssen wir uns immer wieder fragen, was wir noch besser machen müssen, was wir, das heißt: die Politik insgesamt, falsch gemacht haben, und zwar nicht nur die Bundesregierung, sondern auch der Bundesrat mit seiner SPD-Mehrheit.
    Herr Schwanitz, auch die Vereinfachungen bei den Fördermitteln sind nicht am Bund, sondern an den Ländern gescheitert. Sie gehen so einfach darüber hinweg. Zwischenfragen erlauben Sie nicht, und den Leuten machen Sie hier weis, daß es nur an dieser Bundesregierung liegt. Ich glaube, die Leute sind es leid, daß wir uns gegenseitig blockieren und damit die längst überfälligen Reformen immer weiter verschleppen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Es wäre Pflicht gewesen, die große Steuerreform, das Arbeitsbeschaffungsprogramm schlechthin, gemeinsam zu beschließen.

    (Zuruf von der SPD: Unsinn!)

    Welcher Teufel hat eigentlich die SPD geritten, diese Reform im Bundesrat zu verhindern?

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Natürlich ist es legitim, an die Macht kommen zu wollen, aber eine Schweinerei, dies auf Kosten der Arbeitsplätze zu tun, wo Sie doch immer vorgeben, so sozial sein zu wollen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das Wahlverhalten in Sachsen-Anhalt war auch das Ergebnis einer solchen Politik. Ich frage mich selbstkritisch: Haben wir zuwenig über das Ziel dieser Steuerreform und darüber informiert, daß Abgabensenkungen im Ausland bereits eine Senkung der Arbeitslosenzahl bewirkt haben?
    Natürlich muß man auch klarmachen, daß extrem rechts oder extrem links zu wählen keine Lösung bringt, sondern Probleme noch weiter verschärft und geradezu ins Chaos führen kann. Aber ein Arbeitsloser will eben wissen, wie seine Perspektiven für einen Arbeitsplatz sind. Das ist ganz normal. Deshalb sagt die F.D.P. folgendes:
    Erstens. Die große Steuerreform sollte endlich durchgeführt werden. Die Unternehmen sollten entlastet werden, aber auch die Arbeitnehmer. Sie verschweigen immer, daß das in der Steuerreform, die wir beschlossen haben, auch enthalten ist. Dies ist, wie gesagt, die beste Mittelstandsförderung, die wir machen können, und sie ist das Beste, um Arbeitsplätze zu schaffen.
    Sie ist auch finanzierbar, weil geschaffene Arbeitsplätze Einnahmeverbesserungen in erheblichen Größenordnungen bedeuten. Das haben doch andere vorgemacht. Dies ist eine Binsenweisheit, die nur die

    Jürgen Türk
    deutsche Sozialdemokratie bisher noch nicht begriffen hat.
    Herr Schwanitz, noch einmal: Wir brauchen nichts imaginäres Neues zu erfinden. Wir müssen das auf dem Tisch Liegende endlich machen und dürfen es nicht blockieren.

    (Beifall der Abg. Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.])

    Zweitens wird, wie beschlossen, der Aufbau Ost auch nach 1998 fortgesetzt werden, und zwar effizienter, weg von den Sonderabschreibungen hin zur Verdoppelung der Investitionszulagen. Sie ignorieren das ganz einfach. Das haben wir übrigens gemeinsam beschlossen, und das ist richtig so. Dies wird den kleinen und mittleren Unternehmen, dem Handwerk und dem Handel helfen, den chronischen Eigenkapitalmangel zu vermindern.
    Wenn wir die Liquiditätsschwäche schrittweise beseitigen wollen, gehört drittens auch dazu, daß die Zahlungsmoral wiederhergestellt wird. Wir sollten also nicht nur klagen, sondern endlich einmal gemeinsam handeln, auch gegen die ewigen Bedenkenträger, die sagen: Das haben wir doch immer anders gemacht! Deshalb haben wir das Zwangsvollstreckungsrecht und die außergerichtliche Streitschlichtung geändert und müssen noch in dieser Legislaturperiode auch das Zustellungsrecht ändern und die Verzugszinsen erhöhen. Schön, daß auch die SPD jetzt daraufgekommen ist.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Hätten Sie es doch gemacht!)

    Im übrigen sollte man nicht weiter übereinander herfallen, sondern man muß miteinander reden. Das fällt natürlich schwer. Das habe ich auch schon bemerkt. Das tun wir aber zur Zeit zum Beispiel mit der brandenburgischen Initiative „Das Handwerk macht mobil". Die F.D.P. unterstützt diese Initiative, weil sie anstehende Probleme und Lösungen aufzeigt.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Gemeinsam werden wir besprechen, was aus dem 15-Punkte-Katalog wie gelöst werden kann. Das darf man nicht ideologisch, sondern man muß es an der Sache orientiert machen. Ich bin sicher, daß dabei etwas herauskommt, nämlich bessere Chancen für die Entwicklung des Handwerks und des Mittelstands und für die Freiberufler. Damit entstehen zwangsläufig mehr Arbeitsplätze.
    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gregor Gysi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Lederer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst eine Bemerkung zu dem, was Werner Schulz hier gesagt hat.
    Sie haben erklärt, daß die gesamte Kampagne, die Dämonisierung der PDS durch den Regierungssprecher und durch Vertreterinnen und Vertreter der
    CDU und der CSU Ihrer Meinung nach eine verdeckte Zweitstimmenkampagne zugunsten der PDS ist. Sie haben dafür von zwei Fraktionen viel Beifall bekommen.
    Wenn wir darauf empfindlich reagieren und das zurückweisen, so finden Sie das sozusagen völlig deplaziert, weil es uns Ihrer Meinung nach letztlich nützt. Eines würde ich gerne von Ihnen wissen. Wenn das so ist, warum reagieren Sie eigentlich so empfindlich auf die Angriffe gegen Herrn Trittin? Wenn das stimmte, was Sie sagen, wäre das eine verdeckte Zweitstimmenkampagne für Ihre Partei. Wieso eigentlich ist Kritik an der PDS immer für diese gemeint und Kritik an Ihnen gegen Sie gemeint?

    (Beifall bei der PDS)

    Ihre Dialektik weist hier einen Bruch auf. Sie müßten sich dann für diese Kampagne auch bedanken. Aber Sie reagieren auf sie in diesem Saal höchst empfindlich. Das finde ich unaufrichtig.

    (Beifall bei der PDS)

    Sie haben zweitens gesagt, daß zur Geschichtsaufarbeitung auch gehört, autoritäre Erziehungsstrukturen in der DDR zu untersuchen und zu sehen, welche Folgen sie bei jungen Menschen - jetzt nicht mehr ganz so jungen Menschen - haben und ob das etwas mit ihrem Wahlverhalten zu tun hat. Ich bin sehr dafür, das zu tun, und ich glaube auch, daß es da gewisse Zusammenhänge gibt. Ich finde nur, Sie machen es sich zu leicht. In Baden-Württemberg haben bei der letzten Landtagswahl 9 Prozent der Wählerinnen und Wähler die Republikaner gewählt. Da hatten nun die SED und ich persönlich in den vergangenen Jahren nicht ganz so großen Einfluß genommen. Das heißt, es muß auch noch andere Ursachen geben, über die nachzudenken sich lohnt.

    (Beifall bei der PDS Werner Schulz [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie ist die Mehrheit bei den Jugendlichen?)

    Jede Vereinfachung hilft uns hier keinen Schritt weiter.
    Herr Krüger, Sie haben hier eine Bilanz der deutschen Einheit gezogen - es war eine reine Erfolgsbilanz. Sie verstehen, weshalb ich da ein bißchen an früher erinnert war. Ich glaube, daß diese Art von Schönfärberei nicht weiterhilft. Ich bestreite doch überhaupt nicht, daß es beachtliche Entwicklungen gegeben hat. Ich habe das hier mehrfach gesagt, und ich wiederhole das: Die Infrastrukturentwicklung, der Aufbau der Stadtzentren, die Telekommunikation - das hätte die DDR auch in 40 Jahren nicht geschafft, was da in sieben Jahren alles zustande gebracht worden ist.

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Umweltschutz, klare Luft, Abwasser, Wasserschutz!)

    Das ist völlig unstrittig. Das würde ich nie bestreiten, und das sage ich auch in den neuen Bundesländern.
    Aber es gibt doch auch gewaltige Probleme, und zwar nicht nur solche, die mit länger zurückliegenden Dingen zu tun haben, sondern auch solche, die

    Dr. Gregor Gysi
    mit der jüngeren Geschichte zu tun haben. Hier wurden die Ursachen in den letzten Jahren geschaffen. Es war eben ein grundsätzlicher Fehler, einfach Strukturen überzustülpen, ohne sich die in den neuen Bundesländern vorhandenen anzusehen. Die Sekundärrohstofferfassung bauen wir jetzt allmählich wieder auf, nachdem sie sinnloserweise zerstört worden ist. Amerikanische Ärztinnen und Ärzte bestätigen, daß die Facharztausbildung in der DDR auf höchstem Niveau war. Sie wurde erst einmal kaputtgemacht, und jetzt machen wir uns Gedanken darüber, wie wir wieder dahinkommen.
    Das gilt ganz ähnlich für bestimmte Strukturen. Da war eine Grundarroganz vorhanden. Man glaubte, aus diesem Land nichts zu benötigen, sondern es nur ein- und unterordnen zu müssen. Das war der Grundfehler im Denken und Handeln im Zusammenhang mit der deutschen Einheit.

    (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Der nächste Punkt: Sie haben Prinzipien festgelegt, an denen wir heute noch schwer zu kauen haben. Überlegen Sie sich doch einmal, was das Prinzip Rückgabe vor Entschädigung alles angerichtet hat, wieviel Tausende von Schicksalen davon betroffen worden sind, wieviel Tausende von Prozessen deshalb heute noch geführt werden und welcher Vermögenstransfer auf diese Art und Weise stattgefunden hat. Ich könnte noch viele andere Beispiele nennen.
    Wir haben eine riesige Arbeitslosigkeit, und zwar nicht nur, weil die Betriebe so marode waren. Es waren auch Betriebe dabei, Herr Bundeskanzler, die immer erfolgreich in die Bundesrepublik Deutschland exportiert hatten. Das wäre doch nicht möglich gewesen, wenn die Waren so schlecht gewesen wären. Trotzdem sind sie pleite gegangen. Suhler Jagdwaffen gibt es bei Ihren Präsidenten und anderen. Die gab es in der DDR gar nicht zu kaufen. Das Unternehmen ist dennoch kaputtgemacht worden, weil man halt keine zusätzliche Konkurrenz wollte. Daß Sie sie fürchteten, ergab sich aus dem falschen Prinzip „Privatisierung vor Sanierung" .

    (Beifall bei der PDS)

    Sonst hätten Sie nämlich gesagt: Erst sanieren, und dann, wenn das Unternehmen erfolgreich läuft, privatisieren. Aber genau das haben Sie abgelehnt.
    Dann sagen Sie, Herr Krüger, es sei erfreulich, daß die Industrie den Bau als Motor der Konjunktur abgelöst habe. Von Konjunktur kann man im Osten noch nicht reden. Aber das war ja auch einfach, nachdem der Bau fast völlig zusammengebrochen ist. Den Platz 1 zu erobern durch eine negative Entwicklung desjenigen, der bis dahin den Platz 1 hatte, das ist doch kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.
    Dann haben Sie gesagt: 100 000 neue Arbeitsplätze im Osten. Die gibt es noch nicht; das wissen Sie. Es heißt: Es ist damit zu rechnen, daß es in diesem Jahr 100 000 neue Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern geben wird. Das ist aber etwas ganz anderes, als wenn sie schon da wären. Ich glaube, daß die Rechnung am 28. September leider korrigiert werden muß.
    Ein Hauptproblem betrifft die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - dazu hat Herr Schwanitz gesprochen -, die jetzt plötzlich im Osten wirklich ganz leicht zu bekommen sind. Es ist geradezu traumhaft, wie das im Augenblick läuft. Nur, es gibt ein Glaubwürdigkeitsproblem. Sie haben 1997 hier in diesem Hause erklärt, daß die Mittel einfach nicht mehr da sind, daß das der falsche Weg ist, und haben das radikal zusammengekürzt. Das wäre gar nicht nötig gewesen. Nun aber, wenige Monate vor der Wahl, holen Sie aus irgendeiner Zauberkiste das Geld, das Ihnen vor wenigen Monaten noch gefehlt hat, plötzlich heraus. Plötzlich ist alles wieder finanzierbar, von dem Sie 1997 behauptet haben, es sei nicht finanzierbar. Das durchschauen die Leute. Alle, die ich treffe, sagen: Ich habe auch noch eine Wahl-ABM bekommen. So heißt das Ding inzwischen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

    Keiner glaubt, daß das nach dem 27. September so bleibt. Aber es ist trotzdem schön, daß es so gekommen ist; das will ich hinzufügen. Es wäre aber besser gewesen, es seit 1997 kontinuierlich zu gestalten.
    Ich ärgere mich über bestimmte Begriffe. Ich habe das hier schon oft gesagt. Ich verstehe nicht, Herr Bundeskanzler, warum Sie da nicht mal ein Machtwort sprechen. Schaffen Sie den Begriff Transfer ab! Sie wissen doch, einen Transfer gibt es im Sprachgebrauch nur ins Ausland. Wann hört die ehemalige DDR endlich auf, für Sie Ausland zu sein?

    (Beifall bei der PDS)

    Das sind Bundeszuschüsse wie bei allen anderen Ländern auch, keine Transferleistungen!
    Was rechnen Sie da überhaupt? Ich glaube, es war Frau Lengsfeld, die kürzlich auf einem Kongreß beim Bundespräsidenten von 1000 Milliarden DM Transferleistungen gesprochen hat. Wer hat eigentlich ein Interesse daran, solche Summen zu erfinden? Wissen Sie, wie Sie auf diese Summe kommen? Sie rechnen unter anderem alle Kosten eines jeden Bundeswehrstandortes in den neuen Bundesländern als Transferleistung, und zwar mit der Begründung, daß es dort vorher keine Bundeswehr gab.
    Sie rechnen alle Gelder, auf die es gesetzlichen Anspruch gibt, etwa Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld, als Transferleistung. Glauben Sie denn, Bremen erwirtschaftet alle diese Gelder selbst? Kämen Sie deshalb je auf die Idee, von Transferleistungen nach Bremen oder auch in andere Bundesländer zu sprechen? Was hier passiert, ist doch völlig absurd.
    Sie rechnen - das empfinde ich als Höhepunkt - das Gehalt eines jeden Menschen aus den alten Bundesländern, der in den neuen Bundesländern im öffentlichen Dienst arbeitet, als Transferleistung von West nach Ost. Das heißt, Biedenkopfs Gehalt ist eine Transferleistung, das Gehalt von Seite nicht, weil der eine aus dem Westen und der andere aus dem Osten kommt. Aber selbst wenn wir in Sachsen einen Ministerpräsidenten aus dem Osten hätten,

    Dr. Gregor Gysi
    würden Sie doch nicht bestreiten, daß er auch ein Gehalt bekäme. Es ist also völlig fiktiv, was Sie hier veranstalten.
    Was man als Transferleistung rechnen kann, sind die Gemeinschaftsaufgabe und die Sonderzahlungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Das wären doch auch schon beachtliche Zahlen. Warum können Sie sich nicht auf die beschränken? Warum müssen Sie sie künstlich derart in die Höhe treiben? Sie wissen doch, was die Folge ist: Die Folge ist, daß bei vielen Menschen in den alten Bundesländern der Eindruck entsteht, die Ossis würden ihnen langsam zu teuer, und für die Ostdeutschen ist es demütigend. Wer so etwas macht, vereint nicht, sondern spaltet! Mit dieser Wahrheit müssen Sie sich abfinden.

    (Beifall bei der PDS)

    Überhaupt der Begriff der Solidarität: Sie tun immer so, als würde der Osten aus Spendenaufkommen finanziert. Das ist doch geradezu albern. Beispielsweise ist der Solidaritätszuschlag doch keine freiwillige Abgabe, sondern eine knallharte Steuer, die vom Finanzamt eingetrieben wird. Ob der Steuerzahler sich dabei besonders solidarisch fühlt oder nicht, interessiert den Finanzbeamten überhaupt nicht. Also tun Sie doch nicht so, als hätte das Ganze den Status von Freiwilligkeit. Sie machen hier Gesetze, die dann auch durchgesetzt werden müssen. Auf dieser Basis läuft das, ziemlich unabhängig von Gefühlsstrukturen. Aber ich bin ja für Solidaritätsgefühle. Nur wird es damit immer komplizierter, wenn Sie mit solchen falschen Zahlen operieren.
    Dann vergessen Sie immer zu sagen, wohin das Geld fließt. Das meiste Geld geht in den konsumtiven Bereich; von diesem Geld werden Produkte aus den alten Bundesländern gekauft, so daß es wieder in die alten Bundesländer zurückfließt. Die Beihilfen im Zusammenhang mit der Kali-Struktur sind an ein Großunternehmen in den alten Bundesländern geflossen. Aber all das gilt als Transfer in den Osten. Es hilft uns einfach nicht, auf dieser Basis weiterzumachen.

    (Beifall bei der PDS)

    Es ist auch nicht hinnehmbar, daß die Löhne, Gehälter und Sozialleistungen in den neuen Bundesländern nach wie vor im Vergleich zu den alten so niedrig sind. Man könnte das mit dem Argument der geringeren Produktivität rechtfertigen. Aber dann müßte die Regierungskoalition dafür sorgen, daß die Preise bei 70 Prozent stehenbleiben. Sie können doch nicht bei einem Preisniveau von 100 bis 110 Prozent ein Lohn- und Sozialleistungsniveau von 60 bis 80 Prozent festschreiben. Das geht einfach nicht zusammen, und das muß auch einmal deutlich hervorgehoben werden.

    (Beifall bei der PDS)

    Im übrigen haben Sie auch hier wieder die alte DDR im Kopf. Wenn ich jemandem einen Betrieb zeige, der schon eine höhere Produktivität als ein Betrieb in den alten Bundesländern aufweist - es gibt solche Betriebe in Thüringen und anderswo -, und frage, warum die dort Beschäftigten auch nur 80 Prozent und nicht 100 Prozent bekommen, dann wird mir gesagt, dies geschehe, weil im Gesamtdurchschnitt der neuen Bundesländer die Produktivität noch geringer sei. Das heißt, die DDR in den alten Grenzen existiert in Ihrem Kopf immer fort, und der Durchschnitt in der gesamten alten DDR ist für den Lohn eines Arbeitnehmers in Thüringen ausschlaggebend, der schon bei einer Arbeitsproduktivität von 100 oder 110 Prozent angelangt ist. Da muß sich noch einiges in Ihrem Bewußtsein zurechtschieben. Ich habe inzwischen die Einheit wohl eher verstanden als Sie; daß Sie diesbezüglich hinter mir zurückbleiben, ist wirklich ein Problem.

    (Beifall bei der PDS)

    Es gibt Entwicklungen im Osten, die mich für den Westen sehr nachdenklich stimmen. Den Flächentarifvertrag gibt es praktisch in den neuen Bundesländern gar nicht mehr.

    (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Richtig!)

    Wir sind schon glücklich, wenn wir überhaupt einen Haustarif haben. In der Regel läuft es so, daß der Unternehmer am Monatsende sagt, welchen Lohn er zahlen kann; das schwankt von Monat zu Monat, und die Leute lassen sich das bieten. Deshalb sage ich: Der Aufschwung Ost ist nicht mehr nur eine Frage der Solidarität und der Hilfe. Sieben Jahre lang mag es darum gegangen sein, daß der Westen den Osten hochzieht. Jetzt, so behaupte ich, zieht der Osten den Westen herunter, wenn wir nicht höllisch aufpassen. Deshalb ist der Aufschwung Ost eine Existenzfrage für den Westen. Wir werden hier in den alten Bundesländern nichts halten, wenn es in den neuen Bundesländern so weitergeht. Ist der Flächentarifvertrag im Osten zerstört, hält er auch im Westen nicht. Das gilt für die Tarifautonomie und für viele andere Bereiche.
    Deshalb ist es nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern des Eigeninteresses auch der Menschen in den alten Bundesländern, daß wir endlich in den neuen Bundesländern vorankommen.

    (Beifall bei der PDS)

    Überhaupt sind die Unterschiede zwischen Ost und West in dieser Gesellschaft nicht das Entscheidende, sondern die zwischen oben und unten. Mich ärgert es, wenn mir die Sozialhilfeempfängerin in Erfurt sagt, ihr Hauptproblem sei, daß die Sozialhilfeempfängerin in Bremen mehr habe als sie, und die in Bremen sagt mir, wenn es die Sozialhilfeempfängerin in Erfurt nicht gäbe, hätte sie wahrscheinlich mehr. Beides ist ein Grundirrtum. Sie hätten beide nur mehr, wenn wir in dieser Gesellschaft Reichtum anders verteilen würden. So bekämpft man Armut und nicht, indem man Arme gegeneinander ausgrenzt. Das ist, glaube ich, der falsche Ansatz.

    (Beifall bei der PDS)

    Noch schlimmer als diese materiellen Fragen sind die kulturellen. Lassen Sie mich ein einziges Beispiel dafür nennen, und damit schließe ich dann auch. Herr Bundeskanzler, wir haben einen Einigungsvertrag. Darin ist einiges zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der ehemaligen DDR geregelt. Es ist

    Dr. Gregor Gysi
    folgendes passiert: Eine Lehrerin, die noch in der DDR ausgebildet wurde, ist danach in den Schuldienst in Sachsen-Anhalt übernommen worden, hat dort auch gearbeitet. Nach der Eheschließung ist sie nach Bonn umgezogen. Daraufhin hat sie in Köln beantragt, für die Sekundarstufe I eine Laufbahn als Lehrerin beginnen zu dürfen, also in den Schuldienst eingestellt zu werden. •
    Köln liegt in einem SPD-regierten Bundesland, und jetzt hören Sie einmal genau zu: Daraufhin wurde in Köln gesagt, die Qualifikation aus der DDR-Zeit und ihre jahrelange praktische Unterrichtstätigkeit einschließlich der Zeit nach der Wende im Bundesland Sachsen-Anhalt reichten für NRW nicht aus, sie brauche hier eine neue Qualifizierung.
    Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt, ging durch alle Instanzen, und jetzt liegt mir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor. Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich auf die Kultusministerkonferenz und sagt, die Abschlüsse gelten für alle neuen Bundesländer, die alten Bundesländer haben Vorbehalte geltend gemacht und können einzeln entscheiden, ob die Qualifikation genügt oder ob sie eine weitere Qualifikation verlangen. Deshalb ist diese Lehrerin in NRW zu Recht nicht eingestellt worden und konnte sich sozusagen gar nicht wirksam bewerben.
    Da beschweren sich nun die Lehrerinnen und Lehrer aus der ehemaligen DDR und sagen, sie würden benachteiligt.