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    Plenarprotokoll 13/244 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 244. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1998 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Paul Laufs und Dr Erich Riedl 22623 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 22623 A Absetzung von Tagesordnungspunkten 22623 D Zur Geschäftsordnung Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22624 A Horst Eylmann CDU/CSU 22624 D Margot von Renesse SPD 22625 B Jörg van Essen F.D.P. 22625 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 22626 A Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (DNA-Identitätsfeststellungsgesetz) (Drucksachen 13/10791, 13/11116) 22626 C b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Gesetzliche Grundlage für Gen-Datei schaffen (Drucksachen 13/10656, 13/ 11116) 22626 D d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1987 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über das Verbot der doppelten Strafverfolgung (Drucksachen 13/8195, 13/10968) 22626 D e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 1995 über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksachen 13/10157, 13/10969) . . 22627 A f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. September 1996 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Bestechungsgesetz) (Drucksachen 13/10424, 13/10777, 13/10970) 22627 B g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz) (Drucksachen 13/10425, 13/10767, 13/10971) . . . . 22627 B h) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. Januar 1995 über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den uner- laubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Drucksachen 13/10426, 13/10776, 13/11028) . . . . 22627 C i) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksachen 13/10427, 13/10765, 13/10972) 22627 C j) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung) (Drucksachen 13/10428, 13/10768, 13/10973) 22627 D k) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption durch die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern (Steuerliches Korruptionsbekämpfungsgesetz) (Drucksachen 13/742, 13/11129, 13/11176) 22627 D l) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Manfred Such, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen gegen Korruption - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Frank Hofmann (Volkach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Eindämmung der internationalen Korruption (Drucksachen 13/617, 13/1717, 13/11129) 22628 A m) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öffentliche Sicherheit stärken - Jugendkriminalität verringern (Drucksachen 13/8968, 13/11143) 22628 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI . 22628 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 22629 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22630 C Joachim Hörster CDU/CSU 22630 D Jörg van Essen F.D.P. 22632 B Jörg Tauss SPD 22632 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22633 C, 22651 A Ulla Jelpke PDS 22534 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 22536 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 22637 C, 22640 C Norbert Geis CDU/CSU . . . 22637 D, 22646 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22638 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 22640 B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . 22641 A, 22644 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22643 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22644 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22645 A, 22647 D Ronald Pofalla CDU/CSU . . 22646 D, 22648 B Frank Hofmann (Volkach) SPD 22648 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 22649 C, 22651 B Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) . . 22653 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS (zur GO) . . 22653 B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth . 22643 A, 22643 B Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln), Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Mit Innovationen Massenarbeitslosigkeit überwinden (Drucksache 13/10879) 22653 C b) Antrag der Abgeordneten Jörg Tauss, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung von Forschung und Entwicklung für Innovationen und zukunftsfähige Arbeitsplätze im Informationszeitalter (Drucksache 13/10563) . 22653 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Förderung von Forschung und Entwicklung in der Informationstechnik (Drucksachen 13/7225, 13/8636, 13/8857, 13/9763) 22653 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag des Abgeordneten Ulf Fink und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gisela Babel und der Fraktion der F.D.P. Arbeit ist genug vorhanden - Neue Initiativen zur Beschäftigungsförderung (Drucksachen 13/9743, 13/10687) . . 22654 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 1997 (Drucksache 13/10142 ) 22654 A c) Große Anfrage der Abgeordneten Ulf Fink, Eva-Maria Kors, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gisela Babel, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Uwe Lühr, Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P. Hilfe zur Arbeit (Drucksachen 13/8687, 13/10759) . . 22654 A d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Teilzeitbeschäftigung (Drucksachen 13/1888, 13/10463) 22654 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit durch Abbau von Überstunden und Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Beschäftigungsorientierte Arbeitszeitpolitik: Bonus-Malus-System als Anreiz zur Verkürzung der Arbeitszeiten und zum Abbau von Überstunden (Drucksachen 13/7522, 13/7800, 13/10463) 22654 B f) Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Arbeit schaffen statt Arbeitslosigkeit finanzieren (Drucksache 13/10850) . . 22654 C g) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Voraussetzungen für ein Bündnis für Arbeit und Umwelt schaffen (Drucksache 13/11131) 22654 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung der Beschäftigung in privaten Haushalten durch Dienstleistungsgutscheine und Dienstleistungsagenturen (Drucksachen 13/5135, 13/10496) . . 22654 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS Überstunden abbauen und die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden begrenzen - Das Arbeitszeitgesetz beschäftigungsorientiert novellieren (Drucksachen 13/10015, 13/11136) . . 22654 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU 22654 D Siegmar Mosdorf SPD 22656 D Edelgard Bulmahn SPD 22658 A Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22661 B Paul K. Friedhoff F.D.P 22663 A Dr. Christa Luft PDS 22665 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 22666 D Ernst Schwanhold SPD 22670 B Anke Fuchs (Köln) SPD 22670 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . 22671 A Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . 22672 C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . 22673 A Dr. Renate Hellwig CDU/CSU . . . 22673 C Ulf Fink CDU/CSU 22674 B Jörg Tauss SPD 22675 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22678 B Dr. Gisela Babel F.D.P 22680 D Peter Dreßen SPD 22681 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 22683 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 22684 D Gerd Andres SPD 22686 D Ulf Fink CDU/CSU 22687 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 22689 D Ottmar Schreiner SPD 22691 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . 22692 A, 22694 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 22693 B Peter Keller CDU/CSU 22694 B Horst Kubatschka SPD 22695 B Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 22697 B Adolf Ostertag SPD 22699 B Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . 22701 B Ernst Schwanhold SPD 22704 C Elke Wülfing CDU/CSU 22705 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 22707 C Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Helmut Wilhelm (Amberg), Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsperre für Transrapid (Drucksache 13/6714) 22709 D b) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Transrapid-Projekt beenden - Tempo für die Bahn (Drucksache 13/6823) . . 22709 D c) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transrapid-Entscheidung offenhalten (Drucksache 13/10347) 22710 A d) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 208 zu Petitionen (Keine Magnetschwebebahn zwischen Berlin und Hamburg) (Drucksache 13/7667) 22710 A e) Große Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transrapid - Finanzielle Auswirkungen der Auflagen der Raumordnungsverfahren (Drucksachen 13/8211, 13/10537) 22710 A f) Große Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transrapid - Finanzierungs- und Erlöskonzept (Drucksachen 13/8212, 13/10538) 22710 A g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Kristin Heyne, Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einbeziehung der EU-rechtlich vorgeschriebenen Trassenpreise in das Finanzierungskonzept für den Transrapid (Drucksachen 13/8631, 13/11098) 22710 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22710 C Jürgen Koppelin F.D.P. 22711 D Eckart Kuhlwein SPD 22712 A Wolfgang Gröbl CDU/CSU 22712 B Elke Ferner SPD 22713 B, 22718 B Horst Friedrich F.D.P. 22715 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 22316 B, 22319 C Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22716 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . 22717 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22718 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 22720 B Werner Kuhn CDU/CSU 22721 B Namentliche Abstimmung 22722 A Ergebnis 22723 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksachen 13/10186, 13/10475, 13/10916, 13/11086) . . . . 22722 D Tagesordnungspunkt 18: Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 13/11118) 22722 D Zur Geschäftsordnung Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22723 A Joachim Hörster CDU/CSU 22723 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 22723 C Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratungen ohne Aussprache b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausübung der Tätigkeit als Finanzdienstleistungsvermittler und als Versicherungsvermittler sowie zur Einrichtung eines Beirats beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Drucksachen 13/9721, 13/10936) . 22726 B c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksachen 13/8282, 13/10941) . . 22726 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr - zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die Förderung von Anlagen des kombinierten Verkehrs für Dritte öffnen - zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Blockade beim kombinierten Verkehr beenden (Drucksachen 13/8089, 13/7520, 13/10941) 22726 C e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (Drucksachen 13/10867, 13/11105) 22727 A f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderungsvereinbarung vom 8. Mai 1997 zum Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr (Drucksachen 13/10432, 13/10956) 22727 B g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/10738, 13/11183) . . 22727 B h) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan über den Luftverkehr (Drucksachen 13/10739, 13/11099) . . . 22727 C i) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 24. Februar 1995 und 30. Juli 1997 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zweites Gesetz zur Änderung des ATP-Übereinkommens) (Drucksachen 13/10740, 13/11102) 22727 D j) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens (Drucksachen 13/10741, 13/11103) 22728 A k) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 17. September 1997 in Montreal beschlossenen Änderung zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksachen 13/10901, 13/11123, 13/11155) 22728 B l) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1997 zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino (Drucksachen 13/10737, 13/11029) 22728 C m) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen (Drucksachen 13/10725, 13/11164) 22728 C o) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Kulturgutsicherungsgesetz) (Drucksachen 13/10789, 13/11158) . . 22729 A p) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Patentanwaltsordnung (Drucksachen 13/10764, 13/11171) . . 22729 B q) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der Benachteiligung der Prostituierten (Drucksachen 13/8049, 13/11174, 13/11183) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung von Prostituierten (Drucksachen 13/6372, 13/7440, 13/11174, 13/11183) . . . 22729 C r) Antrag der Abgeordneten Annelle Buntenbach, Cern Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Maßnahmen gegen Rechtsextremismus (Drucksache 13/10866) 22730 A s) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag des Abgeordneten Claus-Peter Grotz und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Ulrich Irmer, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann und der Fraktion der F.D.P. Neue Herausforderung für die auswärtige Kulturpolitik - zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Gefahren abwenden von der auswärtigen Kulturpolitik - zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuordnung der Zuständigkeiten in der auswärtigen Kulturpolitik (Drucksachen 13/9613, 13/9450, 13/8679, 13/10579) 22730 A t) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der GehörlosenGemeinschaft (Drucksachen 13/9217, 13/10807) 22730 D u) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Internationale Kontrolle und Abrüstung von Kleinwaffen - zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Abrüstung von Kleinwaffen (Drucksachen 13/10026, 13/9248, 13/ 10899) 22731 A v) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Karl Diller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Soziale Wohnungsfürsorge mit neuem Konzept weiterführen (Drucksachen 13/7091, 13/11025) 22731 B w) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun, Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1997 (Drucksachen 13/10384, 13/10620, 13/10622, 13/10623, 13/11115) . . . . 22731 C x) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (Drucksachen 13/10141, 13/11114) 22732 A y) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidemarie Lüth, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Wohnen im Alter . . . und Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission (Drucksachen 13/9750, 13/ 10298, 13/10287, 13/10339, 13/11175) . 22732 A z) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Antrag der Abgeordneten Christa Lörcher, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Gewalt gegen Ältere - Prävention und Intervention - zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Christa Nickels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen zum Schutz älterer Menschen gegen Gewalt in der Familie (Drucksachen 13/5627, 13/5453, 13/7211) 22732 D Tagesordnungspunkt 20: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Unterbindung der Lieferung von Beobachtungs- und Aufklärungsgeräten zur mobilen Grenzüberwachung einschließlich Satellitentelefonen an die Türkei (Drucksachen 13/8564,13/11030) 22733 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunftsfähige Mobilität - weltweit (Drucksachen 13/8654, 13/11055) . . 22733 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für den Betrieb von Liniendiensten mit Ro-Ro-Fahrgastfährschiffen und Fahrgasthochgeschwindigkeitsfahrzeugen in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/10361 Nr. 2.17, 13/11056) 22733 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern (Drucksachen 13/9665, 13/10981) 22733 D e) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Karl Lamers und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. Angemessene deutsche personelle Repräsentanz in inter- und supranationalen Organisationen (Drucksachen 13/10793, 13/11151 [neu]) 22734 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) (Drucksachen 13/10943, 13/11122 Nr. 2.1, 13/11163) . 22734 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Verbesserung der Situation von Kindern im Straßenverkehr (Drucksachen 13/6535, 13/11057) 22734 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1997 - Ergebnisse der Waldschadenserhebung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1997 - Ergebnisse der Waldschadenserhebung - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Waldbericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/9442, 13/10535, 13/10554, 13/8493, 13/10374, 13/10539, 13/11076) 22734 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Oswald Metzger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterstützung der Schweiz bei den Verhandlungen zum Alpentransit (Drucksachen 13/8574, 13/10716) . . 22735 B j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Effizienter und EU-konformer Bau der S-Bahn-Linie 9 Haltern-Essen-Wuppertal (Drucksachen 13/8769, 13/10906) 22735 B k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Absatzförderung für deutschen Wein (Drucksachen 13/4230, 13/4469 Nr. 1, 13/11054) 22735 C 1) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10 Mio. DM im Haushaltsjahr 1998 bei Kapitel 60 04 außerplanmäßiger Titel 686 03 - Nothilfefonds für den Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlingsrückkehr und rückkehrbegleitenden Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina (Drucksachen 13/10516, 13/10601 Nr. 2, 13/10888) . . 22735 D m) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 893 09 - Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Drucksachen 13/10359, 13/10486 Nr. 4, 13/10889) 22736 A n) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1997 (Drucksachen 13/10082, 13/10890) 22736 A o) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Stellungnahme Nr. 1/97 des Europäischen Rechnungshofes zu den Bedingungen für die Ausführung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Drucksachen 13/9935 Nr. 1.8, 13/10895) 22736 B p) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über die Anwendung der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten in den Jahren 1993 bis 1995 (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.97, 13/10907) 22736 C q) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (Drucksachen 13/9312 Nr. 1.7, 13/10908) . . 22736 C r) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr im Zeitraum 1993-1994 (18. Bericht der Kommission über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr) (Drucksachen 13/10263 Nr. 2.1, 13/10959) 22736 D s) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Auswirkungen und Zukunft der Garantiemengenregelung Milch (Milchquoten) in Deutschland (Drucksachen 13/433, 13/1684, 13/3655, 13/10984) . 22737 A t) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Hochwertige Postdienstleistungen flächendeckend sichern (Drucksachen 13/10210, 13/11107) 22737 A u) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Christa Nickels, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verweigerungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Produktion und Verbreitung rechtsextremer Propaganda (Drucksachen 13/9710, 13/11137) 22737 B v) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Gerd Poppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Freiwilliger Verhaltenskodex für deutsche und europäische Unternehmen in China (Drucksachen 13/9974, 13/11108) 22737 C w) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Übersicht 10 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 13/11134) 22737 C x) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses Sammelübersichten 359 bis 369 zu Petitionen (Drucksachen 13/11043 bis 13/11053) 22737 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 26. Februar 1996 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Drucksachen 13/10756, 13/10933, 13/11082) 22739 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) (Drucksachen 13/10742, 13/11177) 22739 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Tätigkeitsbericht 1995 und 1996 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - 16. Tätigkeitsbericht - (Drucksachen 13/7500, 13/11168) 22739 B d) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksachen 13/9082, 13/11162) 22739 C e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung des freien Zugangs zu amtlichen Informationen und zur Änderung anderer Gesetze (Informationsfreiheitsgesetz) (Drucksachen 13/8432, 13/11152) . . 22739 D f) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung im Grundgesetz (Drucksachen 13/10261, 13/11170) . . 22740 A g) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 1996/1997 (Drucksachen 13/9999, 13/10486 Nr. 2, 13/11153) 22740 B h) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Friedliche Beilegung des Konfliktes zwischen Eritrea und Äthiopien (Drucksachen 13/10964, 13/11154) . . 22740 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Demokratische, ökologische und entwicklungspolitische Gestaltung der Vergabe von Hermes-Bürgschaften (Drucksachen 13/8724, 13/11080) . . 22740 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte Jahresbericht 1997 (39. Bericht) (Drucksachen 13/10000, 13/11067) . . 22740 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, Christian Sterzing, Annelle Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte Jahresbericht 1996 (38. Bericht) (Drucksachen 13/7100, 13/8468, 13/8851, 13/10071) 22741 A c) Beratung des Abschlußberichts des 1. Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses nach Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes (Drucksache 13/11005) 22741 A d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerhard Zwerenz, Heinrich Graf von Einsiedel, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 13/10352) 22741 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, Christian Sterzing, Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Traditionspflege der Bundeswehr (Drucksachen 13/10279, 13/10940) . . 22741 B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Manfred Müller (Berlin), Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksachen 13/4461, 13/7033) 22741 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 22741 C Peter Zumkley SPD 22743 D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22745 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 22748 B Gerhard Zwerenz PDS 22750 D Thomas Kossendey CDU/CSU 22753 A Uta Zapf SPD 22754 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22756 B Volker Kröning SPD 22757 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 22760 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22761 C Dieter Heistermann SPD 22762 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 22765 C Walter Kolbow SPD 22767 C Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 22768 A Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 22769 B Tagesordnungspunkt 10: a) Schlußbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" zum Thema Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft (Drucksache 13/11004) 22771 C b) Erster Zwischenbericht der EnqueteKommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 1995 zum Thema Meinungsfreiheit - Meinungsvielfalt - Wettbewerb Rundfunkbegriff und Regulierungsbedarf bei den Neuen Medien (Drucksachen 13/3219, 13/6000) 22771 C c) Dritter Zwischenbericht der EnqueteKommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Multimediazeitalter (Drucksache 13/11001) 22771 D d) Vierter Zwischenbericht der EnqueteKommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz (Drucksache 13/11002) 22771 D e) Fünfter Zwischenbericht der EnqueteKommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" zum Thema Verbraucherschutz in der Informationsgesellschaft (Drucksache 13/11003) 22771 D f) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1998 - Medienbericht 1998 - (Drucksachen 13/10650, 13/10884 Nr. 1.2, 13/11156) 22772 A g) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Joseph Fischer (Frankfurt), Rezzo Schlauch, Christa Nickels, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherung der Staatsferne und der Rundfunkfreiheit im Deutschland-Radio (Drucksachen 13/1429, 13/9069) 22772 A Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Fraktion der SPD Nichterledigung der Arbeiten der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel" (Drucksache 13/10870) . . . 22773 A b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Fortsetzung der Arbeit der EnqueteKommission „Demographischer Wandel" (Drucksache 13/11133) 22773 A Peter Keller CDU/CSU 22773 A Gabriele Iwersen SPD 22774 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22775 C Lisa Peters F D P. 22776 B Heidemarie Lüth PDS 22777 D Andreas Storm CDU/CSU 22778 C Arne Fuhrmann SPD 22779 C Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Gemeinsamen Übereinkommen vom 5. September 1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Entsorgung) (Drucksachen 13/10715, 13/11027) 22780 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Gila Altmann (Aurich), Simone Probst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung eines „Castor-Untersuchungsausschusses" (Drucksache 13/11010) . . 22781 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Gruppe der PDS Einsetzung eines Untersuchungsaus- schusses (Drucksache 13/10934) . . . 22781 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Verstrahlte Atommülltransporte (Drucksache 13/11078) 22781 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Transporte abgebrannter Brennelemente - Vertrauensschaden beheben (Drucksache 13/11132) 22781 A Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 22781 B Wolfgang Behrendt SPD 22782 C Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22783 D, 22788 B Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 22785 B, 22788 C Wolfgang Behrendt SPD 22785 D Rolf Köhne PDS 22786 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22787 A Rolf Köhne PDS 22788 D Birgit Homburger F.D.P. . . . . 22789 C, 22792 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD 22790 D, 22793 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . 22791 B Kurt Dieter Grill CDU/CSU 22793 D Tagesordnungspunkt 15: a) Beschlußempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Plutonium) (Drucksache 13/10800) . . . . 22796 A b) Beratung der zweiten Beschlußempfehlung und des zusätzlichen abweichenden Berichts zum Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Plutonium) (Drucksache 13/10852) 22796 A c) Beratung der dritten Beschlußempfehlung und des weiteren abweichenden Berichts des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Plutonium) (Drucksache 13/10909) 22796 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ursula Schönberger, Simone Probst, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Keine Plutoniumtransporte in Flugzeugen (Drucksachen 13/3670, 13/7468) . 22796 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, Heidemarie Lüth und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (Drucksachen 13/7093, 13/11173) 22796 D Nächste Sitzung 22797 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22798* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alfred Hartenbach (SPD) zur Abstimmung über die in Tagesordnungspunkt 14 Buchstabe a bis f aufgeführten Vorlagen zum Transrapid 22798' C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf) und Ulrike Mehl (beide SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) . . 22798' D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu den in Tagesordnungspunkt 10 Buchstabe a bis e aufgeführten Vorlagen (Mediendebatte) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 22799* C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 22800* D Dr. Michael Meister CDU/CSU 22802* A Doris Barnett SPD 22803' A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22804' D Dr. Max Stadler F D P. 22805* D Wolfgang Bierstedt PDS 22807* B Siegmar Mosdorf SPD 22808* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Beschlußempfehlungen und Berichte des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes - Plutonium) Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 22809* D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 22811* B Hermann Bachmaier SPD 22813* A Erika Simm SPD 22814* C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22815' D Dr. Max Stadler F D P. 22817* B Dr. Gregor Gysi PDS 22818* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes) Sigrun Löwisch CDU/CSU 22818 * D Antje-Marie Steen SPD 22819' B Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22820' D Dr. Dieter Thomae F.D.P 22821* C Heidemarie Lüth PDS 22821* D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 22822* C 244. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 24. 6. 98 * Beck (Bremen), Bündnis 24. 6. 98 Marieluise 90/Die Grünen Behrendt, Wolfgang SPD 24. 6. 98 * Bindig, Rudolf SPD 24. 6. 98 * Blunck, Lilo SPD 24. 6. 98 * Borchert, Jochen CDU/CSU 24. 6. 98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 24. 6. 98 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24. 6. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 24. 6. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 24. 6. 98 * Gysi, Andrea PDS 24. 6. 98 Haack (Extertal), SPD 24. 6. 98 * Karl-Hermann Hempelmann, Rolf SPD 24. 6. 98 Horn, Erwin SPD 24. 6. 98 * Jung (Düsseldorf), Volker SPD 24. 6. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 24. 6. 98 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 24. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 24. 6. 98 Leidinger, Robert SPD 24. 6. 98 Dr. Lucyga, Christine SPD 24. 6. 98 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 24. 6. 98 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 24. 6. 98 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 24. 6. 98 Pfeifer, Anton CDU/CSU 24. 6. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 24. 6. 98 * Probst, Simone BÜNDNIS 24. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 24. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 24. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 24. 6. 98 Scheel, Christine BÜNDNIS 24. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 24. 6. 98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 24. 6. 98 * Terborg, Margitta SPD 24. 6. 98 * Zierer, Benno CDU/CSU 24. 6. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alfred Hartenbach (SPD) zur Abstimmung über die in Tagesordnungspunkt 14 Buchstabe a bis f aufgeführten Vorlagen zum Transrapid Ich erkläre, daß ich bei den Drucksachen 13/6714, 13/6823, 13/10347 sowie den Drucksachen 13/8211, 13/10537, 13/8212 und 13/10538 (Anträge bzw. Beratungen von Großen Anfragen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) jeweils gegen die Anträge stimme. Bei der Drucksache 13/7667 werde ich der Ausschußfassung zustimmen. Begründung: Ich bin von dem Transrapid als Verkehrsmittel der Zukunft überzeugt. Der Transrapid wird den umweltbelastenden Flugverkehr zunächst zwischen Hamburg und Berlin, später vielleicht auch auf anderen Städteverbindungen erheblich reduzieren. Der Transrapid schafft Arbeitsplätze am Ort seiner Fertigung in Kassel und auch beim Bau der Strecke. Ich kann daher weder aus ökologischen noch aus ökonomischen Gesichtspunkten den Anträgen der Grünen zustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf) und Ulrike Mehl (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) 1. Die Weiterentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes ist dringend erforderlich. Die fortdauernde Zerstörung der Natur und die Vernichtung und das Aussterben von Pflanzen- und Tierarten muß wirksamer bekämpft werden. Der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer hat zu Recht, aber folgenlos den unzureichenden Naturschutz in Deutschland als „klaffende Wunde" bezeichnet. Wir stellen fest: Die Bundesregierung hat 15 Jahre versäumt, ein wirksames Naturschutzgesetz zu schaffen. Sie ist nicht fähig gewesen, sich gegen fragwürdige Interessen durchzusetzen. 2. Das von den Regierungsfraktionen vorgelegte Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein Rückschritt und wurde zu Recht vom Vermittlungsausschuß abgelehnt. Statt der dringend erforderlichen Fortentwicklung, insbesondere Schutz der Natur auch um ihrer selbst willen, baut die Bun- desregierung eine falsche Konfrontation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auf. 3. Die SPD lehnt die prinzipielle Verpflichtung der Länder zu Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft im Bundesnaturschutzgesetz ab. Wo Ausgleichszahlungen gerechtfertigt sind, werden sie auch gezahlt. Dringend notwendig ist eine Reform der Landwirtschaft und ihrer Finanzierungsregelung auf nationaler und EU-Ebene. Statt hier eine Neuorientierung in Richtung auf naturverträgliche Landwirtschaft, gerechtere Einkommensverhältnisse und Sicherung der Klein- und Mittelbetriebe vorzunehmen, werden die Reformen verschoben und statt dessen der Naturschutz zum Anlaß für neue Subventionszahlungen genommen. Damit wird die über viele Jahrzehnte bewährte Praxis der Sozialbindung nach Art. 14 Grundgesetz ausgehebelt und das Verursacherprinzip unterlaufen. 4. Die von CDU/CSU und F.D.P. vorgelegte Novelle hat mit Naturschutz wenig, mit der Fortschreibung überholter, nicht zukunftsfähiger Strukturen viel zu tun. Hier werden die Weichen falsch gestellt. Schon heute erhalten die nur 20 Prozent Großbetriebe fast 80 Prozent der Subventionen. Deshalb warnt die SPD davor, mit dem Naturschutz Stimmung zu machen. Es soll von dem eigenen Versagen ablenken. 5. Wieder einmal verfährt die Regierungskoalition nach dem Motto: Wir machen die unzureichenden Gesetze, die Länder zahlen. Die Folgen werden auf die Länder und die Allgemeinheit abgewälzt. Statt des Verursacherprinzips wird das Gemeinlastprinzip angewandt, mit Naturschutz hat dies nichts zu tun. Die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ist Länderaufgabe. Trotzdem will die Bundesregierung, obwohl das Dritte Änderungsgesetz nach unserer Auffassung und vom Bundesrat ausführlich begründet ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, die Bundesländer ausschalten. Die Bundesregierung und die Regierungskoalition suchen nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit, sondern setzen auf Konfrontation. Das widerspricht den Grundsätzen des Föderalismus. 6. Die SPD kündigt für die nächste Legislaturperiode ein Bundesnaturschutzgesetz an, das - die Ziele des Naturschutzes neu faßt, um die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten um ihrer selbst willen und als Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu sichern; - im Grundsatz mindestens 10 Prozent der Landesfläche für den Naturschutz sichert; - die ungerechtfertigten Landwirtschaftsklauseln streicht; - die Landschaftsplanung stärkt und ausbaut; - die Eingriffsregelung verbessert; - den anerkannten Naturschutzverbänden ein Klagerecht einräumt. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu den in Tagesordnungspunkt 10 Buchstabe a bis e aufgeführten Vorlagen (Mediendebatte) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): Die Enquete-Kommission „Zukunft der Medien - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" legt heute ihren Schlußbericht vor. Mit ihm stehen zur Beratung der erste, der dritte, der vierte und der fünfte Zwischenbericht. Die Zwischenberichte wurden mit Ausnahme des ersten Berichts einstimmig verabschiedet. Auch im Schlußbericht ist weitgehende Übereinstimmung festzustellen. Besonders freut mich diese Übereinstimmung in den beiden Kapiteln „Bürger und Staat 21 " sowie "Zusammenfassung und Ausblick", die weitgehend meine Handschrift tragen. Unterschiede gibt es im Schlußbericht bei den Empfehlungen, wo es eine Reihe von abweichenden Voten gibt. Insgesamt hat die Enquete-Kommission Beachtliches geleistet. Sie hatte ein Feld zu bearbeiten, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse rasch verändern. Das hat die Arbeit erschwert. Besonders im ersten Zwischenbericht wäre nach meiner Auffassung wesentlich mehr Übereinstimmung zu erzielen gewesen, wenn sich die Enquete-Kommission mehr Zeit hätte nehmen können. Die Ergebnisse des ersten Zwischenberichtes sind auch in die Beratungen des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes des Bundes eingeflossen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes und des Mediendienstestaatsvertrages der Länder ist die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern pragmatisch gelöst. Ein vernünftiger Grund, sich im Schlußbericht erneut ausführlich mit Rundfunkfragen, die eindeutig in die Zuständigkeit der Länder fallen, zu beschäftigen, bestand daher nicht. Da die SPD aber darauf bestand, hat die Mehrheit der Enquete-Kommission zu Grundsatzfragen des Rundfunks nochmals Stellung genommen. Sie hat die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion abgelehnt, weil sie verschiedene Aussagen, die sich in die aktuelle Diskussion der zuständigen Länder einmischen, nicht mittragen kann. Das bedeutet keine generelle inhaltliche Ablehnung. Beispielsweise kann ich Punkt 5 des Minderheitenvotums der SPD, der eine Öffnung der 20-Uhr-Wertegrenze in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordert, nicht mittragen, während ich die Ziffer 6 zur Liberalisierung der Werberegelungen bei den Privaten ohne weiteres unterstützen könnte. Die Haltung der Mehrheit zu diesen Themen ist in den Kapiteln 2.1. „Rundfunk, Teledienste, Mediendienste - Auflösung herkömmlicher Begrifflichkeiten", 2.5. „Jugendschutz und Medienpädagogik" sowie 8. „Gesellschaft 21" dargestellt. Nach wie vor bin ich überzeugt, daß es dem Schlußbericht gut getan hätte, statt des sinnlosen Streits über Fragen, bei denen ohnehin die Länder zuständig sind, noch etwas mehr Zeit für die mittel- und langfristigen Perspektiven in den 21er-Kapiteln aufzuwenden. Hier hätten in manchen Bereichen noch mehr Konturen herausgearbeitet werden können. Auch im Bereich Bildung und in anderen Bereichen war es für mich ein Anliegen, die Länderzuständigkeit zu respektieren. Das sprach dann auch gegen eine Aufnahme des Minderheitenvotums der SPD über die Schulen in den allgemeinen Textteil. Im übrigen wurden eine Reihe von Empfehlungen von Sachverständigen der SPD, der Grünen und der PDS so spät vorgelegt, daß eine Einarbeitung der Anliegen, soweit sie die Mehrheit hätte mittragen können, auch aus Zeitgründen nicht mehr möglich war. Zum Inhalt des Schlußberichts möchte ich in kurzen Worten wie folgt Stellung nehmen: Internet und Computer verändern die Welt. Die Entwicklung, die viele Menschen als Bedrohung empfinden, bietet gerade für Deutschland mit seinem hohen Bildungsstand und seiner großen Exporterfahrung viele Zukunftschancen. Immer mehr Dienstleistungen können im Netz über Grenzen hinweg erbracht werden. Weltweit werden viele neuartige Dienste und Arbeitsplätze entstehen. In Deutschland wird dies nur dann der Fall sein, wenn die Bereitschaft zu Veränderungen weiter wächst. Gefordert sind als Antwort auf die beschleunigte Globalisierung die Bereitschaft und Fähigkeit zu lebenslangem Lernen, besonders im Berufsleben, Leistungssteigerung durch mehr Wettbewerb in Bildung und Forschung sowie Förderung von Eliten, mehr Spielraum für Unternehmen und vor allem für Unternehmensgründer, Änderungen im Arbeits- und Tarifrecht, die auch effektive neue Formen der Arbeits-und Unternehmensorganisation ermöglichen, die Stärkung der Selbstverantwortung von Arbeitnehmern auch im Sozialsystem, Verbesserung der Effizienz der Verwaltung und des Services sowie der Information und Beteiligung der Bürger, verstärkte Anstrengungen aller öffentlichen Auftraggeber, Innovationen anzustoßen, Hilfen dort, wo Schwache und Benachteiligte sich nicht selbst helfen können. Diese Ziele müssen auch in Zukunft konsequent umgesetzt werden. Reine Lippenbekenntnisse mit Blockadehaltung in der Praxis - wie bei der SPD - führen niemals zum Erfolg. Unverzichtbar für die Entwicklung der neuen Medien sind verläßliche und entwicklungsoffene staatliche Rahmenbedingungen, wie sie im Informations-und Kommunikationsdienstegesetz geschaffen worden sind. Bund und Länder sind auch künftig gefordert, diese so zu gestalten, daß die Entwicklung der neuen Medien vorangetrieben wird. Der Weg in die Informationsgesellschaft ist mit vielfältigen kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen verbunden. Bei ihrer Bewältigung ist der Deutsche Bundestag auch künftig gefordert. Weitere intensive Beobachtung und intensive Diskussion über neuen Handlungsbedarf bei den Informations- und Kommunikationsanwendungen sind besonders nötig, um die Lern- und Veränderungsbereitschaft ebenso zu fördern, wie die Bereitschaft und die Möglichkeit, die neuen Techniken zu nutzen, Anwendungsfeldern wie zum Beispiel dem elektronischen Handel zum Durchbruch zu verhelfen und damit Deutschland einen Spitzenplatz bei der Anwendung der neuen Techniken zu sichern, die Datensicherheit so zu regeln, daß den berechtigten Sicherheitsinteressen der Nutzer ebenso Rechnung getragen wird wie dem Schutz des Staates vor Bedrohungen von innen und außen, im Datenschutz weiter die Balance zu halten zwischen berechtigten Schutzinteressen aller Nutzer und den Chancen, verfeinerte persönliche Informationsdienste zu entwickeln und zu nutzen, der Schwächung der Staatsmacht bei der Bewältigung seiner Aufgaben und der Durchsetzung von Schutzrechten, besonders für die Jugend und gegenüber Menschenrechtsverletzungen, zu begegnen. Zur Verwirklichung dieser Ziele sind vielfach weltweite Übereinkommen nötig. Diese kommen nur auf der Grundlage von gemeinsamen Wertevorstellungen zustande. Deshalb ist ein umfassender internationaler Dialog über Werte, in den alle Kulturen, Religionen und Weltanschauungen einzubeziehen sind, dringender denn je. Der nächste Deutsche Bundestag muß sich wiederum sehr intensiv mit den Fragen der Entwicklung der modernen Informations- und Kommunikationstechniken befassen. Das ist unstrittig. Die Frage, ob eine Enquete-Kommission das geeignete Instrument ist, kann heute offenbleiben. Zum Abschluß möchte ich den Mitgliedern der Enquete-Kommission, besonders aber den Sachverständigen, sehr herzlich danken für die faire und sachliche, wenn auch teilweise strittige Zusammenarbeit. In meinen Dank schließe ich auch das Sekretariat und im besonderen meine Mitarbeiterin in der Fraktion ein. Ich hoffe, daß unsere gemeinsame Arbeit dazu beiträgt, daß Deutschland die Herausforderungen, die mit dem Weg in die Informationsgesellschaft verbunden sind, annimmt und zu den Gestaltern und Gewinnern der neuen Zeit gehört. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Der Medienbericht der Bundesregierung ist mehr als eine Bestandsaufnahme. Er ist eine Bilanz-, Perspektiv- und Statistikdokumentation zugleich. Folgende Feststellungen lassen sich treffen: - Wir sind ein Leseland geblieben mit einer breiten Vielfalt von Publikationen. - Mit 1 582 Ausgaben von Tageszeitungen und mit einer Verkaufsauflage von 24,6 Millionen Exemplaren gehören wir zur europäischen Spitzenklasse. Diese Aussage wird noch durch die Leserdichte unterstrichen, die bei uns mit 358 Lesern pro 1 000 Einwohnern besteht. Doch gegenüber den Vergleichsdaten des letzten Medienberichtes von 1994 hat es leichte Rückgänge bei Auflagen, Anzahl der Verlage und der Ausgaben gegeben. Bezogen noch 1990 76 Prozent aller Haushalte eine Tageszeitung, waren es 1995 nur noch 71 Prozent. Der Trend zum Single-Haushalt führt auch zu einem anderen Zeitungsverhalten. Doch noch nie war die Umsatzentwicklung im Tageszeitungsgeschäft so hoch wie im vergangenen Jahr mit über 18,2 Milliarden DM, aber der Anteil der Tageszeitungen als Werbeträger ist auf unter 30 Prozent gesunken. 1 673 verschiedene Wochenpublikationshefte mit einer Gesamtauflage von zirka 130 Millionen Exemplaren sind bei uns derzeit registriert neben Zehntausenden von Fach- und Anzeigenblättern. Die Titelanzahl hat sich um fast 8 Prozent erhöht, die Verkaufslage um 3,3 Prozent. Ein Highlight bleibt der Buchmarkt. Die pessimistischen Prognosen, das Buch werde durch die elektronischen Medien vom Markt gefegt, sind nicht eingetroffen. Mit 71 515 Titeln liegt Deutschland nach China und Großbritannien auf dem dritten Platz in der Weltproduktion. Die 3 215 Verlagsunternehmen erzielten 1996 ein Umsatzvolumen von 17,2 Milliarden Mark, der Vorjahreswert wurde um 4,2 Prozent übertroffen. 52 Prozent aller Bürger in Deutschland gaben im Berichtsjahr 1996 an, in den letzten zwölf Monaten Bücher gekauft zu haben. 42 Prozent sagten, es seien mehr als zwei gewesen. Der Buchhandel mit allein über 50 000 Einzelhändlern versorgt auf Grund seines umfassenden Netzes die Menschen in unserem Lande bis in die Kleinstadt und in ländliche Regionen hinein. Wer diese Struktur, wer Titelvielfalt, Buchqualität und die vorhandene Verlagsbreite bei uns erhalten will, der darf zwei Voraussetzungen nicht aufgeben: die Buchpreisbindung für Verlagserzeugnisse und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Ich begrüße es in diesem Zusammenhang ausdrücklich, daß sich Bundeskanzler Kohl ganz persönlich bei der Kommission für die Beibehaltung der deutsch-österreichischen Buchpreisbindungstradition eingesetzt hat, ein Votum, das von der Mehrzahl der Fraktionen des Deutschen Bundestages mitgetragen wird. Hervorzuheben ist auch eine neue Entwicklung im Bereich des Pressevertriebs. Die Zahl der Einzelhändler betrug 1997 114 242 Unternehmen. Im Vergleich zu 1994 bedeutet dies einen Zuwachs von über 8 500 Einzelhändlern. Dabei gab es 1996 mit einem Plus in Höhe von 2 150 den größten Anstieg in den neuen Ländern. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat u. a. mit zu diesem positiven Trend geführt, der noch nicht zum Abschluß gekommen ist. Wir sind wieder ein Filmland geworden. Trotz Fernsehen, PC und IuK-Dienste: Opas Kino ist nicht tot. Im Gegenteil: Im Berichtszeitraum registrierten wir eine Renaissance des Kinos und des deutschen Films. Mit 16 bis 20 Prozent Anteil am Filmmarkt war sein Beitrag seit 20 Jahren noch nie so hoch. Mit 133 Millionen Besuchern jährlich gingen seit 30 Jahren noch nie so viele Menschen ins Kino, und mit über 4 000 Leinwänden haben wir seit 40 Jahren noch nie eine solche Kinodichte in unserem Land gehabt. Doch auch auf diesem Kultursektor findet durch Multiplexe eine rasante Konzentration statt, die man ebenso kritisch beobachten muß wie die Entwicklung im Filmverleih und bei der Produktion. Neben dem Film mit einer deutlichen Umsatzsteigerung hat auch die Videobranche mit 1,8 Milliarden DM einen Rekord zu vermelden. Beide tragen zur Finanzierung der Filmförderung ebenso bei wie das öffentlich-rechtliche und das private Fernsehen. Wir sind ein Hörfunk- und Fernsehland mit weiter wachsenden Zuwachsraten. Der deutsche Fernsehmarkt hat sich zum größten und wettbewerbsfähigsten in Europa entwickelt. Dazu gehören 20 private, 9 öffentlich-rechtliche und 10 ausländische Anbieter. Der Produktionswert von Rundfunk und TV betrug 1996 fast 22 Milliarden DM. Dies ist eine Verdreifachung gegenüber dem letzten Berichterstattungszeitraum. Bedeutend verdoppelt haben sich die Werbeeinnahmen auf jetzt fast 7 Milliarden DM. Mit 178 privaten Hörfunkanstalten und 57 öffentlich-rechtlichen Anstalten scheint sich der Angebotsmarkt in diesem Sektor jetzt stabilisiert, spezialisiert und konsolidiert zu haben. 98 Prozent aller Haushalte bei uns verfügen über ein Rundfunk- und ein TV-Gerät. Das Programmangebot liegt zwischen 53 und 55 verschiedenen Möglichkeiten täglich. Jeder zweite Haushalt verfügt über eine Kabel-, jeder dritte über eine Satellitenempfangsmöglichkeit. Die Anzahl der Haushalte mit Teletext-Empfang hat sich von 3,4 Millionen im Jahr 1988 auf 24,5 Millionen in 1997, also auf das mehr als Siebenfache erhöht. Wir sind auf dem Weg, ein erstklassiges Land der IuK-Technik zu werden. Multimedia verwischt die Grenzen zwischen Individual- und Massenkommunikation. Gleichzeitig ist es ein Wachstumsmarkt von überragender Bedeutung. 1,2 Millionen Arbeitsplätze werden durch ihn bei uns gesichert, 210 000 neue Arbeitsplätze werden in den kommenden fünf Jahren mehr möglich. Mit Multimedia erfährt der Produktionsfaktor Wissen neben den klassischen Faktoren Boden, Arbeit und Kapital nicht nur an Profil, sondern gewinnt an Bedeutung. Abgesehen davon sind diese Dienste auch Innovationsauslöser. Die erfolgreiche Kampagne von Bundesminister Jürgen Rüttgers mit dem Programm „Schulen ans Netz" ist ein passendes Beispiel dafür. Die insgesamt positive und erfreuliche MedienEntwicklung in unserem Land benötigt ordnungspolitische Rahmenbedingungen, die die Unabhängigkeit, die Vielfalt und den Wettbewerb gewährleisten. Hier ist der Zug zur Konzentration eine der größten Gefahren und Herausforderungen. Der im Medienbericht erwähnte Tonträgermarkt mag als Beispiel dafür stehen. Dieser Markt verzeichnet einen Umsatz von zirka 4,6 Milliarden DM. Die CD ist weiter auf dem Vormarsch mit jetzt 83 Prozent Verkaufsanteil. Musikkassette und Langspielplatte verlieren an Boden. Doch besorgniserregend ist der hohe Konzentra- tionsgrad auf dem Angebotsmarkt. Über 90 Prozent aller Verkäufe entfallen auf die fünf größten Anbieter, vier von ihnen sind Tochtergesellschaften der U.S. Major Companies. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): „So viel Schutz wie nötig, so viel Freiheit wie möglich". Mit dieser Leitlinie läßt sich die Arbeit der Enquête-Kommission „Multimedia" zusammenfassen. Die neuen Medien können sich nur rasch und breit durchsetzen, wenn möglichst wenig staatliche Kontrolle und Regulierung im Spiel ist und neue Anwendungen und Dienste ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit am und im Markt unter Beweis stellen. Mit dem Telekommunikationsgesetz und dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz hat der Bundesgesetzgeber weltweit vorbildliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Liberalisierung und die Verbreitung der Neuen Medien geschaffen. Auf dieser Basis kann auch der gesellschaftliche Konsens weiterentwickelt werden, der die Risiken dieser neuen Technologien erkennt und versucht, diese zu minimieren, der vor allem aber darauf gerichtet ist, mit Tatkraft und Energie die den neuen Medien innewohnenden Chancen zu suchen und zu nutzen. Diese Balance zu finden war eine der Aufgaben der Enquete-Kommission, die sie nach unserer Einschätzung weitestgehend zufriedenstellend erledigt hat. Es ist in der gemeinsamen Arbeit mit zahlreichen Experten aus Wissenschaft und Gesellschaft deutlich geworden, daß wir die Chancen nutzen müssen und die Risiken begrenzen können. In dieser Arbeit hat sich auch bestätigt, daß Deutschland bereits über ein tragfähiges Netz an Schutzrechten verfügt, so daß für die Bewältigung des Zeitensprungs in die Informationsgesellschaft nicht das Rad des Rechts neu erfunden werden muß, sondern daß das geltende Recht behutsam auf die Bedürfnisse und Bedingungen der neuen Medien hin weiterentwickelt werden kann. Der vorgelegte Zwischenbericht „Sicherheit und Schutz im Netz " befaßt sich vorrangig mit der skizzierten Abwägung. Die EKM hat aufbauend auf der Analyse der notwendigen Rahmenbedingungen für die Durchsetzung neuer Medien einen breit angelegten Katalog von Handlungsempfehlungen vorgelegt, der über den heutigen Tag hinaus bearbeitet werden muß. In diesem Zusammenhang gilt es auch zu überlegen, wie dieser dynamische Entwicklungsprozeß in geeigneter Weise parlamentarisch weiterbegleitet werden kann. Im folgenden möchte ich einige der zentralen Handlungsfelder aus diesem Bereich aufführen. Einige Teile, wie der Urheberschutz oder der Kinder-und Jugendschutz, sind bereits an anderer Stelle ausführlich beraten worden, anderen ist beispielsweise im IukD-G bereits vom Gesetzgeber Rechnung getragen worden. Der besondere Charakter der neuen Medien, insbesondere des Internets, bestimmt die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen regulativen staatlichen Handelns. Dies bedeutet zum einen, daß auch in diesem Bereich nationalstaatliche Alleingänge von vorneherein zum Scheitern verurteilt sind. Ein Ansatzpunkt zur Durchsetzung von Schutzrechten liegt deshalb in der Vereinbarung internationaler anerkannter Schutzstandards, wobei aus vielerlei Gründen nur Mindeststandards vereinbart werden können. Weitere Möglichkeiten liegen im Ausbau der Instrumente der freiwilligen Selbstkontrolle, in der Nutzung der technischen Möglichkeiten und im verantwortungsbewußten Umgang mit den neuen Medien und deren Inhalten. Die Chancen für die Durchsetzung neuer Medien hängen von dem Maß an Vertrauen ab, das die potentiellen Anwender ihnen entgegenbringen können. Dieses Vertrauen kann nur dann entstehen und gewahrt bleiben, wenn die Anwender beispielsweise als Verbraucher ihre Rechte in dem weltweit umspannenden Informationsnetz ebenso sicher gewahrt sehen, wie dies außerhalb dieses Netzes der Fall ist. Mit der Verordnung zur digitalen Signatur, mit der Anforderungen an die Sicherheit von elektronischen Authentifizierungsmechanismen aufgestellt werden, hat Deutschland hier eine weltweit beachtete Vorreiterfunktion übernommen. Das Teledienstedatenschutzgesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag enthalten ihrerseits wichtige Ansätze für den Schutz der Verbraucherdaten. Das wirksamste Mittel, Mißbräuchen von Daten vorzubeugen, ist die Erfüllung der Gebote der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung. Deshalb gehört die Förderung der anonymen und pseudonymen Nutzung der neuen Dienste zu den wichtigen Pfeilern der Vertrauensbildung. Es besteht Einigkeit darin, daß in der Informationsgesellschaft Sicherheit und Schutz nicht allein durch Gesetze gewährleistet werden können. Weil dies so ist, muß der Staat, um seiner Aufgabe gerecht zu werden, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten des Selbstschutzes zur Verfügung stellen. In der Informationsgesellschaft wird die Vorstellung und politische Ideologie, der Staat könne die Bürger an die Hand nehmen und möglichst viele Lebenssachverhalte für sie stellvertretend regeln, immer mehr obsolet. In diesem Sinne kommt die EKM zu dem Schluß, daß eine gesetzliche Beschränkung der Nutzung der Möglichkeiten zum Selbstschutz durch kryptographische Verfahren bei einer Abwägung von Nutzen und Schaden, trotz der erkennbaren Risiken etwa im Bereich der Kriminalität, nach heutigem Erkenntnisstand nicht gerechtfertigt ist. Die uneingeschränkte Nutzung von Verschlüsselungsmethoden sollte aus diesem Grunde auch auf internationaler Ebene gefördert werden. Es ist demzufolge nur konsequent, wenn wir die Bemühungen zur Einführung eines weltweiten „ KeyRecovery-Systems " das den Zugriff von ausländischen Regierungsstellen auf die vertraulichen Informationen auch deutscher Nutzer erlaubt, mit großer Besorgnis betrachten. Die Informationsgesellschaft wird sich durch ein hohes Maß an Dynamik und Innovation auszeichnen. Die Enquête vertritt deshalb die Auffassung, daß die jeweiligen sicherheitspolitischen Anliegen im Zusammenhang mit den Infor- mationstechnolgien von den jeweiligen Behörden ermittelt werden sollen, um gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu entdecken und die Rechtslage angemessen weiterzuentwickeln. Gerade im Berichtsteil „Sicherheit und Schutz im Netz" konnte - teilweise nach langwierigen und schwierigen Diskussionen - ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt werden. Dies war und ist insofern nicht unbedingt zu erwarten, da die Oppositionsfraktionen mit einem hohen Maß an Technikfeindlichkeit bzw. -skepsis die Diskussion begonnen haben. Doris Barnett (SPD): Ein hartes Stück Arbeit ist geschafft: Die EK „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" legt heute mit gewissem Stolz einen gemeinsamen Schlußbericht und fünf Zwischenberichte vor. Hinter uns liegt ein Arbeitspensum, das wir vor zweieinhalb Jahren, als wir die Einsetzung der EK durchsetzten, nicht ahnen konnten. Ich darf im Namen der SPD-Fraktion allen Kolleginnen und Kollegen, den Sachverständigen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats danken, daß wir heute dem Bundestag dieses umfangreiche und außerordentlich lesenswerte Werk vorlegen können. Die Arbeit der EK hat sich aus Sicht der SPD gelohnt. Es gelang uns mit unserer Arbeit, über die unterschiedlichen Ressorts und Ausschüsse hinweg die Komplexität der Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Auswirkungen auf alle Lebensbereiche zu beleuchten. Die EK hat den Blick darauf gelenkt, daß der Weg in die Informations- und Wissensgesellschaft eine große Chance für Deutschland ist. Dabei ging und geht es uns Sozialdemokraten vor allem darum, daß möglichst viele Menschen in unserem Land an den Chancen der neuen Technologien teilhaben und keiner ausgegrenzt wird. Wir wollen nicht, daß die Gesellschaft gespalten wird in Informierte und Nicht-Informierte. Dafür müssen wir uns mit aller Kraft einsetzen. Schnellschüsse helfen dabei unserem Land ebensowenig wie das bisherige Hinterhertrotten bei der globalen Entwicklung. Die Arbeit der EK hat gezeigt, daß die großen Chancen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nicht zuletzt aufgrund politischer Versäumnisse bisher nicht ausreichend genutzt worden sind. In vielen Bereichen sind Handlungsdefizite erkennbar, die dringend abgebaut werden müssen. Wir Sozialdemokraten sind im Einzelnen zu folgenden Ergebnissen gekommen: Das Rundfunkrecht muß dem Multimedia-Zeitalter angepaßt werden. Im Zuge der Ökonomisierung der Medien wird Rundfunk zunehmend als Dienstleistung und Ware angesehen. Dabei darf die kulturelle Dimension und die werteprägende Funktion der Medien nicht aus dem Blickfeld geraten. Im Gegenteil, beide Aspekte - Wirtschaftsgut und Kulturgut - sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medallie. Darum hält die SPD an der vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Daß heißt, für uns steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in der Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts nicht zur Disposition. Deshalb darf er auch nicht, wie die Regierungskoalition es will, von digitalen Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Die SPD tritt genauso dafür ein, daß wir in Deutschland einen starken privaten Rundfunk haben. Die Stärke und Qualität unserer Rundfunklandschaft liegt gerade in dem ausgewogenen Nebeneinander von starkem öffentlichen und privatem Rundfunk. Und das soll auch künftig so bleiben. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Weitsicht der Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion bei der Abfassung des ersten Zwischenberichtes zum Rundfunk und zur Meinungsvielfalt hinweisen. Dort haben wir gefordert, daß sportliche und kulturelle Großereignisse auch in Zukunft live und ohne zusätzliche Gebühren im Fernsehen übertragen werden. Ich bin froh, daß sich zwischenzeitlich die Länderchefs unsere Forderung durch die Aufstellung einer entsprechenden Liste zu eigen gemacht haben. Es darf nicht dazu kommen, daß Fußball und Olympia demnächst nur noch im Bezahlfernsehen gesendet werden. Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß die Demokratie am ehesten gesichert ist, wenn wir wirkliche Meinungsvielfalt gewährleisten. Deshalb fordern die SPD-Mitglieder der EK auch im Rahmen einer Überprüfung des jetzt geltenden Rundfunkänderungsstaatsvertrages eine klare Cross- ownershipRegelung, wie es sie zum Beispiel in England seit langem gibt. Nach unserer Auffassung wird es beim privaten Rundfunk neben der allgemeinen Wettbewerbsaufsicht durch das Bundeskartellamt auch weiterhin bei einer besonderen Rundfunkaufsicht durch die Medienbehörden der Länder bleiben müssen. Wir halten eine solche „doppelte Demokratisicherung" weiterhin für notwendig. Dabei werden sich die Medienbehörden der Länder den Anforderungen eines zusammenwachsenden Medien- und Telekommunikationsmarktes anpassen müssen. Wir haben vorgeschlagen, eine gemeinsame „Medienanstalt der Länder" zu gründen. Die heute für die 15 Landesmedienanstalten jährlich verwendeten 200 Millionen DM könnten zum Teil für andere Zwecke besser verwendet werden, ich denke da zum Beispiel an die Filmförderung. Und weil eine strikte Unterscheidung von Mediendiensten einerseits und Telekommunikationsdiensten andererseits künftig immer weniger möglich ist, wird man auch in der Frage der Zuständigkeiten neue Wege gehen müssen. Wir fordern deshalb die Schaffung eines gemeinsamen Kommunikationsrates von Bund und Ländern. Dieser sollte, ohne Vollzugsaufgaben wahrzunehmen, über Zuständigkeiten hinweg koordinieren, Empfehlungen aussprechen und Zielrichtungen bündeln. Beschäftigungspolitisches Handeln von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaften: Unsere Arbeit hat auch ergeben, daß der Übergang zum Informationszeitalter den Strukturwandel in der Wirtschaft beschleunigen und die Arbeitswelt nachhaltig verändern wird. Das Rationalisierungspotential ist weiterhin ungebrochen. Andererseits ist auch unverkennbar, daß neue Berufs- und Arbeitsfelder entstehen, die für einen kräftigen Arbeitsplatzschub sorgen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Gewerkschaften, Wirtschaft und Politik, dafür zu sorgen, daß die Beschäftigungsbilanz unter dem Strich positiv aussieht. Wir, die politisch Verantwortlichen, müssen die Rahmenbedingungen so setzen, daß sich kreative und innovative Potentiale entfalten können. Unser Ziel ist, daß neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die bestehende Arbeitslosigkeit abgebaut wird. Dabei haben wir vor allem darauf zu achten, daß soziale Verwerfungen vermieden werden. Beim Übergang zur Informationsgesellschaft werden Kreativität, Wissen, technische und soziale Kompetenzen zu entscheidenden Erfolgsfaktoren in der Arbeitswelt. Sie sind ganz wesentliche Voraussetzungen für die „Beschäftigungsfähigkeit" der Menschen. Deshalb werden die Bereitschaft und Fähigkeit zum „lebenslangen Lernen" immer wichtiger. Dafür muß Politik die Voraussetzungen schaffen. Die Weiterbildung muß neben Schule, beruflicher Bildung und Hochschule zur vierten Säule unseres Bildungswesens werden. Wir brauchen eine bessere Koppelung von arbeitszeit- und qualifizierungspolitischen Initiativen. Arbeitszeitverkürzungen und „Ausstiegszeiten", die der Qualifizierung dienen, müssen stärker als bisher gefördert werden. Unsere Anstrengungen müssen aber auch denen gelten, die sich mit Bildung und Ausbildung schwer tun. Auch für diese Menschen müssen Arbeitsplätze und Perspektiven geschaffen werden. Wir können nicht akzeptieren, daß diese Menschen von der Politik abgeschrieben werden. Damit genügend Arbeitsplätze für geringer Qualifizierte entstehen, müssen solche Arbeitsplätze unter anderem bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Es geht nicht an, die Löhne immer weiter zu senken, wie die bayerisch-sächsische Zukunftskommission vorschlägt. Schließlich gehen wir nach vorn ins 21. Jahrhundert und nicht zurück ins 19. Jahrhundert! Normalbeschäftigungsverhältnisse in Vollzeit nehmen ab - das beobachten wir nun seit vielen Jahren. Was als Ersatz kommt, kann uns Sozialdemokraten nicht unbedingt beruhigen: Geringfügige Beschäftigung, Beschäftigung auf Abruf, Scheinselbständigkeit, aber auch Teilzeitbeschäftigung und neue Selbständigkeit werden zunehmend zum Regelfall. Die Konsequenz für uns Sozialdemokraten ist, daß die sozialen Sicherungssysteme angepaßt werden müssen. Alle arbeitenden Menschen, ob und wie selbständig auch immer, müssen, auch unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, sozial abgesichert sein! Nur so schaffen wir den Anreiz, Risikobereitschaft zu entwickeln. Die Menschen müssen wissen, daß sie nicht - und zwar jetzt nicht und im Alter nicht - zum Sozialfall werden, weil sie selbständig waren! Bildungs- und Ausbildungssysteme reformieren: Bei der Sicherstellung von Chancengleichheit gehört der Bildungsbereich zu den Schwerpunkten sozialdemokratischer Politik. Alle Bildungseinrichtungen - von der Schule bis zu den Universitäten - müssen stärker auf die Nutzung und auf die Entwicklung neuer Informationstechnologien ausgerichtet werden. Nach unserer Überzeugung ist das von Minister Rüttgers unterstützte Programm „Schulen ans Netz" unzureichend. Es ist zu wenig, wenn nur ein Viertel aller Schulen dieses Landes mit multimediafähigen Computern ausgestattet und ans Internet angeschlossen sind. Wir treten dafür ein, daß in absehbarer Zeit alle Schulen am Netz sind. Dafür müssen die Mittel im Forschungsetat des Bundes spürbar aufgestockt werden. Es ist klar, auch die Länder müssen eigene Anstrengungen machen. Lehrpläne und Lernprogramme in den Schulen müssen auf ein chancengleiches Lernen ausgerichtet sein. Medienkompetenz wird einen großen Stellenwert einnehmen. Dazu bedarf es gut ausgebildeter und motivierter Lehrer. In Zeiten knapper Kassen müssen wir auch neue Wege beschreiten. Durch sogenannte public-privatepartnerships, mit denen die Wirtschaft sich finanziell in öffentlichen Projekten engagiert, könnten wir das Ziel schneller erreichen, alle Schulen in Deutschland mit Computern auszustatten. Wir appellieren an die Unternehmen, sich dieser gesellschaftlichen Aufgabe zu stellen. Denn die Schüler von heute sind die Arbeitnehmer von morgen. Hier dürfen wir ruhig etwas von den USA übernehmen! Die Informationsgesellschaft ist Chance und Herausforderung zugleich. Auf die Menschen werden große Veränderungen zukommen. Unser Eindruck ist, die Menschen sind zu den notwendigen Veränderungen bereit. Sie wollen aber, daß dabei die soziale Gerechtigkeit nicht unter die Räder kommt. Dafür werden wir uns mit aller Macht einsetzen. Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zwischen der Verabschiedung des ersten Zwischenberichts der Enquete-Kommission zum Thema „Meinungsfreiheit - Meinungsvielfalt - Wettbewerb und Rundfunkbegriff" und der Fertigstellung des Schlußberichts diese Woche liegen knappe zwei Jahre. „Das erbärmliche Bonner-Pamphlet nannte der Autor Claus Morhart diesen ersten Zwischenbericht von CDU/CSU und F.D.P. Tatsächlich ist er keine Zierde parlamentarischer Arbeit. Die Blockadehaltung der Koalitionsfraktionen verhinderte damals, daß dem Bundestag ein gemeinsamer Zwischenbericht vorgelegt werden konnte, der jenseits von altbekannten parteipolitischen Positionen innovative Szenarien für die Rundfunklandschaft des nächsten Jahrtausends entworfen hätte. Der Schutz von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit scheint bedauerlicherweise zu einer ausschließlich ideologischen Frage verkommen zu sein, die keine parteiunabhängige Erörterung und Unter- Buchung - denn nichts anderes bedeutet ja das Wort „Enquete" - mehr zuläßt. Trotz der harschen öffentlichen Kritik, die dieser Zwischenbericht zu Recht ausgelöst hat, fanden sich die Mehrheitsfraktionen auch im Schlußbericht nicht bereit, Empfehlungen darüber anzustellen, wie eine programmlich und ökonomisch vielfältige Rundfunklandschaft zukünftig gestaltet werden kann. Nein, Deregulierung des Rundfunks lautet die alleinige Parole, und vor allem soll dabei der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf der Strecke bleiben. Es wir niemanden überraschen, daß Bündnis 90/ Die Grünen daher einen eigenen Berichtsteil verfaßt haben. Im Gegensatz zum Mehrheitsvotum versuchen wir darzustellen, anhand welcher Kriterien die zukünftig digitale Rundfunkwelt gestaltet werden kann. Zugang für alle Menschen und für möglichst viele unterschiedliche Programmanbieter - das sind die Hauptmerkmale eines pluralistisch und offen strukturierten digitalen Rundfunks. Das ist wahrhaftig keine neue Erkenntnis, sondern eine Aufgabe, die vor wenigen Wochen erst auch der EU-Kommissar Karel van Miert der deutschen Medienpolitik noch einmal gestellt hat. Aber auch seine Ablehnung der geplanten Zusammenarbeit der Medienkonzerne Kirch und Bertelsmann scheint nichts daran geändert zu haben, daß die Medienpolitiker von CDU und SPD ihre demokratische Gestaltungsaufgabe lieber den Konzernzentralen in Gütersloh und München überlassen - und sich daher in der Enquete-Kommission weigerten, das Medienthema der Zukunft überhaupt zu beraten. Kein Wunder, daß daher auch das Thema „Konzentrationskontrolle" keine Rolle mehr spielt! Das gilt nicht nur für den Rundfunkbereich, sondern auch für den Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Es ist erstaunlich, daß sich die anderen Fraktionen nicht einmal ansatzweise mit den Monopolisierungstendenzen in dieser Branche beschäftigen wollten - das Stichwort „Microsoft" soll hier genügen. Wer wirklichen Wettbewerb will, darf keine Monopole zulassen. Diese behindern nämlich das erfolgreiche Wirtschaften genau derjenigen, die wirklich neue und innovative Produkte entwickeln und die Arbeitsplätze schaffen, anstatt sie nur abzubauen - die kleinen und mittelständischen Unternehmer. Diese sind der Motor der Informationsgesellschaft, und deshalb müssen ihre Rahmenbedingungen besser gestaltet werden. Öffentliche Forschungsgelder dürfen nicht mehr überwiegend in die Entwicklungsabteilungen von Großunternehmen wie Siemens gesteckt werden, sondern müssen auch und gerade denjenigen Unternehmern, Tüftlern und Freaks zugute kommen, denen wir die meisten marktfähigen und zukunftsträchtigen informationstechnischen Entwicklungen der letzten Jahre verdanken. Ich erwähne hier nur den Personal Computer und das heutige Internet. Diese Unternehmer haben im Gegensatz zu vielen Großunternehmen und den Koalitionsfraktionen längst erkannt, daß nur diejenigen informationstechnischen Produkte vom Kunden akzeptiert werden, die bezahlbar sind und einen direkten Nutzen für ihn haben. Viele öffentliche Investitionsruinen wie das alte BTX und D2-Mac hätten sich verhindern lassen können, wenn dieser Vorsatz befolgt würde. Leider läßt jedoch das Mehrheitsvotum der Enquete-Kommission die Hoffnung schwinden, daß hier ein Umdenken in Richtung der unabhängigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt hat. Wenn das nicht geschieht, meine Damen und Herren, droht die Informationsgesellschaft zu einem gigantischen Arbeitsplatzvernichter zu werden! Im Rahmen der Enquete-Kommission „Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" gab es auch parteiübergreifenden Konsens in einigen wichtigen Fragen. Wir freuen uns sehr darüber, daß sich beim Thema Datensicherheit auch die Mitglieder der CDU und CSU gegen das Verbot von Verschlüsselungstechniken eingesetzt haben. Innenminister Kanther, in der Computerszene auch schon mal „SpitzelManni" genannt, wird sich nicht über diese Treulosigkeit seiner Parteikollegen freuen; für die Entwicklung des Internet für die private wie auch die wirtschaftliche Nutzung ist damit aber eine wesentliche Voraussetzung einstimmig bestätigt worden. Die Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, daß alle Menschen Zugang erhalten zu den neuen Technologien. Seine Aufgabe ist es absolut nicht, sich in die Inhalte der elektronischen Netze und der Programme im Rundfunk einzumischen. Dieses haben wir sowohl in unserem Minderheitenvotum zum Schlußbericht der Enquete-Kommission deutlich gemacht wie auch in unserem Antrag zur „Sicherung der Staatsferne und der Rundfunkfreiheit im Deuschland-Radio", der heute ebenfalls beraten wird. Pöstchenhuberei von Regierungs- und Parteienvertretern sowie plumpe Einflußnahme auf Programminhalte verhindern genau das, was wir wollen und fördern wollen: die Bildung einer demokratischen „Kommunikations- und Wissenschaftsgesellschaft". Dr. Max Stadler (F.D.P.): Die F.D.P. stimmt dem Schlußbericht der Medien-Enquete zu. Wir haben den Bericht aber um ein Sondervotum ergänzt, das folgende Themen betrifft: Senkung der InternetZugangskosten, Verhinderung ausufernder Regulierung durch die Bundesländer, Straflosigkeit der ServiceProvider, Anpassung des Arbeitsrechts an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft sowie Senkung der zu hohen Steuer- und Abgabenlast als Voraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Betätigung des Mittelstandes im Medienbereich. Ein Erfolg der F.D.P. in der Enquete-Arbeit besteht darin, daß sich die Kommission an keiner Stelle für eine gesetzliche Beschränkung der Nutzung kryptographischer Verfahren ausspricht. In den Berichtsteilen Datenschutz und Datensicherheit wurde festgestellt, daß „nach derzeitigem Kenntnisstand eine Beschränkung kryptographischer Verfahren nicht sinnvoll ist". Ich möchte hinzufügen: Eine Beschränkung ist auch in Zukunft nicht sinnvoll und aus bürgerrechtlichen Erwägungen abzulehnen. Der Staat muß seinen Bürgern erlauben, selbst für ihren bestmöglichen Schutz durch die freie Verwendung von Verschlüsselungssoftware zu sorgen. Wir brauchen eine aktive Politik für einen optimalen Nutzerschutz (Stichwort: Zertifizierte Verschlüsselungsprodukte), denn Sicherheitsprobleme im Netz sind der Haupthintergrund für eine freie Entwicklung des Electronic Commerce. Mit der Verabschiedung des Zwischenberichts „Sicherheit und Schutz im Netz" stellt der Deutsche Bundestag erstmalig klar: Wir weisen ein weltweit eingeführtes „Key Recovery" -System, wie es von den USA gefordert wird, zurück. Die weltweite Hinterlegung von Schlüsseln bei sogenannten Key-RecoveryAgenten würde den Zugriff ausländischer Regierungsstellen auf vertrauliche Informationen auch deutscher Nutzer ermöglichen; der Wirtschaftsspionage wäre Tür und Tor geöffnet. Durch einen entsprechenden Passus im Zwischenbericht stärken wir die internationale Verhandlungsposition der Bundesregierung im Sinne eines klaren Votums gegen die derzeitige US-Kryptopolitik. Im Berichtsteil Jugendschutz wurde der Akzent zu sehr auf staatliche Regelungen gesetzt. Für einen wirksamen Jugendschutz sind aber auch die Verantwortung der Eltern oder technische Lösungen, wie der Einsatz von Filtersoftware bei Internetangeboten wesentliche Elemente. Bei der Anwendung von Normen des deutschen Strafrechts und Jugendschutzes auf neue Medien sollte der globale Charakter von Telekommunikationsinfrastrukturen beachtet werden. Wenn Provider, die in Deutschland tätig sind, für im Ausland erstellte und im Inland abgerufene Inhalte bestraft werden, führt dies im Ergebnis nur zu einem Export von High-Tech-Arbeitsplätzen, aber nicht zu einem Ausschluß deutscher Internetnutzer von strafbaren Inhalten. Technische Lösungen für den Jugendschutz sollten auch mehr und mehr bei der Benutzung von Fernsehgeräten verwendet werden. Die USA haben in diesem Jahr den sogenannten V (eng. V)-Chip eingeführt. Dieser ermöglicht es den Eltern, Gewalt- und andere Programminhalte, die sie ihren Kindern nicht zumuten möchten, automatisch und individuell programmiert auszufiltern. Es muß ausreichen, wenn Eltern ein wirksames Instrument in die Hände gegeben wird, das es ihnen in ihrer elterlichen Verantwortung ermöglicht, ihren Kindern das notwendige Maß an Jugendschutz zukommen zu lassen. Der Einwand, daß Eltern angeblich mit der Technik nicht umgehen können, ist keine Rechtfertigung für staatliche Zensur. Niemand würde auf die Idee kommen, jugendgefährdende Schriften generell zu verbieten, nur weil sie durch unachtsame und unsachgemäße Aufbewahrung bei den Eltern zu Hause dem Zugriff der Kinder nicht entzogen werden. Besonders im Zuge der Einführung des digitalen Fernsehens ist verstärkt auf technische Lösungen zu setzen. Wird der Zuschauer durch zunehmende Angebote aus dem pay-per-view- oder video-ondemand-Bereich zum eigenen Programmdirektor, verändert sich die Qualität des Fernsehens als Medium, das sich an die Allgemeinheit richtet. Fernsehen wird zu einem individuell durch den Zuschauer gestalteten Medienangebot werden. Genauso wie in der Videothek um die Ecke muß der mündige Bürger bei der digitalen Videothek zu Hause eine freie und unbeschränkte Auswahl genießen dürfen. Verbote und Zensur sind abzulehnen. Heranwachsenden muß durch eine angemessene Ausbildung die Kompetenz vermittelt werden, mit den Medien umzugehen. Die Grundlagen hierfür sind bereits im Vorschulalter zu schaffen. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind aufgefordert, an einer konstruktiven Reform des Bildungssystems mitzuwirken, mit dem Ziel, junge Menschen auf den verantwortungsvollen Umfang mit neuen Medien vorzubereiten. Ebenso muß das Bildungssystem junge Menschen auch in beruflicher Hinsicht auf die kompetente Nutzung neuer Medien qualifizieren. Wir regen dafür eine neue Art von Bildungsgipfel an, an dem sich Wirtschaft, Lehrer-, Elternverbände und vor allen Dingen die Lernenden selbst, Schüler und Studenten beteiligen. Statt immer neuer nationaler Regelungen und Eingriffe brauchen wir für das Internet mehr internationale Abstimmungen und Initiativen, denn im Zeitalter der weltweiten Informationsnetze lassen sich kaum noch Schutzzäume um einzelne Staaten ziehen. Die F.D.P. unterstützt deshalb die von Günter Rexrodt und Martin Bangemann initiierte Bonner Erklärung vom 25. Juli 1997, die sich mit den erforderlichen globalen Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter in den weltweiten Informationsnetzen befaßt. Leider ist die derzeitige ordnungspolitische Situation der deutschen Medienlandschaft unbefriedigend. Kaum noch hinnehmbar ist das ungeordnete Mit- und Nebeneinander vieler einschlägiger Gesetzte und Verordnungen in Deutschland, das selbst für Rechtsexperten nur noch schwer zu überblicken ist. Gerade im Bund/Länder-Verhältnis gibt es zahlreiche rechtliche Überschneidungen und Widersprüchlichkeiten im Medienrecht. Deshalb ist eine umfassende Straffung und Bereinigung aller rechtlichen Regelungen mit Internet-Bezug notwendig, z. B. im Wege der vom Bundestag angeordneten zweijährigen Evaluierung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes. Die Bundesländer sind dazu aufgerufen, die aus ihrer Zuständigkeit für den Rundfunk resultierende Regulierungskompetenz nicht weiter in den Bereich der neuen Medien auszudehnen. Im Gegenteil: Die F.D.P. plädiert für eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den gesamten Bereich der privaten Medienwirtschaft, inklusive Privatsender. Die bisherigen Aufgaben der Landesmedienanstalten sollte eine unabhängige Aufsichtsbehörde übernehmen. Angebote öffentlich-rechtlicher Natur sollten indes auch weiterhin Ländersache bleiben. Dabei ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus dem Wettbewerb um die Quote mit den Privaten herauszulösen, werbefrei zu gestalten und wieder hin zu einem vorrangig publilzistischen Wettbewerbsverhältnis mit den Privaten zu führen. Ich schlage zu diesem Zweck eine ausschließliche Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender vor. Den öffentlichrechtlichen Sendern wäre es dann möglich, ein von den Interessen der Werbewirtschaft völlig unabhängiges Programm zu gestalten. Das Motto muß lauten: Qualität statt Quote. Die derzeitige Lage der privaten Rundfunkveranstalter ist prekär. Erst in der letzten Ausgabe des „Spiegel" wurde festgestellt, daß private Anbieter zunehmend in finanzielle Bedrängnis geraten. Den privaten Sendern, inklusive den Anbietern digitalen Fernsehens, müssen medienpolitische Stolpersteine aus dem Weg geräumt und eine freie Entfaltung garantiert werden. Insbesondere appellieren wir an die Länderregierungen, bei den Verhandlungen zum nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf zu achten, daß potentiellen Veranstaltern digitalen Fernsehens keine unnötigen Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Das derzeitige Instanzengefüge von KEK, Bundeskartellamt und Europäischer Kommission ist Hemmschuh genug. Die Verbreitung der neuen Techniken darf nicht durch neue finanzielle Belastungen für die Benutzer und Anbieter erschwert werden. Die F.D.P. lehnt eine durch die GEZ erhobene Gebühr für internetfähige PCs ebenso ab wie eine pauschale Gebühr für Internetznutzer. Das gilt insbesondere auch für die datenvolumenabhängige Abgabe. Eine breite öffentliche Diskussion über die Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft in Deutschland ist notwendig. Auf europäischer Ebene wird diese Diskussion in dem von EU-Kommissar Dr. Martin Bangemann ins Leben gerufenen European Information Society Forum geführt, in Deutschland in dem vom Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, gegründeten Forum Info 2000, dem inzwischen rund 190 Organisationen aus allen Bereichen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens der Bundesrepublik angehören. Diese Diskussionen müssen fortgeführt werden. Nur so erreichen wir eine rasche Verbreitung der Techniken in Wirtschaft und Gesellschaft und damit letztendlich eine nachhaltige Stärkung des Zukunftsstandortes Deutschland. Ich hoffe, daß der von der Enquete-Kommission vorgelegte Bericht einen anregenden Beitrag zu einer guten medienpolitischen Entwicklung in Deutschland leistet. Wolfgang Bierstedt (PDS): Wenn heute die Enquete-Kommission „Zukunft der Medien" nach reichlich zweieinhalbjähriger Tätigkeit ihren Abschlußbericht vorlegt, kann sie u. a. darauf verweisen, daß sie mit ihren qualitativ hochwertigen Zwischenberichten, die durchaus kontrovers zu diskutieren sind, die öffentliche Auseinandersetzung um den sogenannten Weg Deutschlands in die Informationsgesellschaft maßgeblich befördert und inhaltlich mitbestimmt hat. Die Arbeit der Enquete-Kommission war einerseits maßgeblich dadurch geprägt, daß über den eigenen respektablen Sachverstand auch externer Sachverstand sich in Anhörungen oder Workshops einbringen konnte. Die Arbeit war aber andererseits auch dadurch geprägt, daß bei einer Vielzahl von behandelten Themen die vorgefaßte politische Auffassung der vertretenen Parteien zum Ausgangs- und Endpunkt der Überlegungen wurde. Der vorliegende Abschlußbericht trägt deshalb in wesentlichen Feldern die politische Handschrift der Ausschußmehrheit. Aus diesem Grunde hat die Gruppe der PDS, auch wenn große Teile in den jeweiligen Berichtsteilen unsere Zustimmung finden, auch unter Beachtung dessen, daß die Gruppe der PDS in der Enquete-Kommission nur beratenden Status hatte, eine abweichende Stellungnahme abgegeben, die ich auszugsweise an den drei Themenbereichen Rundfunk, Veränderungen in der Arbeitswelt sowie Netze, Öffentlichkeit und Demokratie darstellen will: Wenn der Abschlußbericht darauf verweist, daß bereits im ersten Zwischenbericht umfangreich zum Rundfunkbegriff und zum Regulierungsbedarf Stellung genommen wurde, und daraus abgeleitet wird, daß es deshalb nicht weiter sinnvoll ist, sich damit zu beschäftigen, zumal sich in der Zuständigkeit des Bundes keine grundlegend neuen Entwicklungen ergeben haben, so ist dies nur bedingt richtig. Natürlich ist Rundfunk Ländersache, aber gerade die in jüngster Zeit wieder verstärkt auftretenden Bestrebungen, den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks generell in Frage zu stellen, so geschehen durch die Studie des VPRT, bedürfen einer erneuten Stellungnahme der Enquete-Kommission. Anderenfalls greift die seitens der Koalition so gerne verwendete Hintertürformulierung der „Situationsbezogenheit des Bundesverfassungsgerichtsurteils" . Insgesamt sollte eine konsequente demokratische Haltung zur Grundversorgung drei Stoßrichtungen aufweisen: Erstens. Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muß auf der Basis der weiter aktuellen Begründung des Bundesverfassungsgerichts gegen alle Angriffe verteidigt werden. Und zwar verteidigt nicht schlechthin als Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern als Anforderung an sein Programm. Zweitens. Das Prinzip der Grundversorgung muß vom Gesetzgeber - um hier eine Brücke zu einem anderen Handlungsfeld zu schlagen - auf die Netzkommunikation ausgedehnt und für diese strukturell gesichert werden. Das kann sowohl durch die Schaffung eines öffentlich-rechtlich organisierten Netzbereichs geschehen wie durch die rechtliche und materielle Förderung nichtkommerzieller Bürgerkommunikation im Netz. Drittens. Die Anforderungen an die Grundversorgung sollten angesichts der Erfahrungen damit, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Auftrag umgeht, durch Qualitätsmaßstäbe untermauert werden. Diese sind unter zwei Aspekten erforderlich: Erstens. Die Anforderungen an die Orientierung der Bürger in der aktuellen Situation wachsen mit dem Ausmaß und der Zuspitzung existentieller gesellschaftlicher Widersprüche. Gründlichere Information über objektive Ursachen und Folgen von Ereignissen, über Interessenslagen und Strategien beteiligter Akteure, über Bedingungen für Problemlösungen und deren Alternativen, also über Parameter, die eine aktuelle Situation ausmachen und deren Kenntnis Voraussetzung bewußter Entscheidung und darauf fußenden Handelns ist, ist dringend geboten. Zweitens. Die Mehrheit der Bürger wird gegenwärtig durch die Massenmedien nur oberflächlich und zumeist nur der Agenda der etablierten Politik folgend mit Stand und Widersprüchen des öffentlichen Diskurses zu wesentlichen gesellschaftlichen Problemen vertraut gemacht - von Informationen über die Kommunikation hinter den Kulissen politischer und wirtschaftlicher Institutionen ganz zu schweigen. Grundversorgung muß bedeuten, daß die Bürger durch jegliche Medien und mittels Informationspflicht von Institutionen weitaus besser als bisher üblich für die Beurteilung des gesellschaftlichen Diskurses und für eigenes Eingreifen in ihn ausgerüstet werden, wie auch direkt Gelegenheit dazu erhalten. Die PDS teilt die Auffassung, daß die zunehmende Durchdringung unserer Gesellschaft mit den modernen IuK-Technologien insbesondere im Bereich der Arbeitswelt die wohl wesentlichsten Veränderungen hervorruft. Ob nun die Vergleichbarkeit mit dem Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft tatsächlich angebracht erscheint, sei einmal dahingestellt, genauso die Frage, ob denn die sogenannte Informationsgesellschaft nun das Ende des Modernen sei. Hinsichtlich der Prognosen, die einen erheblichen Zuwachs an Arbeitsplätzen vorhersagen, ist zumindest Skepsis angebracht. Fakt ist jedoch, es ist mit teilweise einschneidenden Ergebnissen zu rechnen, was Anzahl, Inhalt und rechtliche Stellung der neuen oder veränderten Arbeitsplätze betrifft. Und genau hier ergibt sich ein massiver Handlungsbedarf der Gewerkschaften. Wenn in der Enquete-Kommission den Interessen der Industrielobby folgend über die Flexibilisierung der sozialen Sicherungssysteme, über die neue Eigenverantwortung des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Qualifizierung, über einen neuartigen Betriebsbegriff und über neue Selbständigkeit diskutiert wird und der sozusagen „virtuelle Wanderarbeiter" mit ausschließlich sozialer und beruflicher Eigenverantwortung als das Idealbild des Arbeitnehmers angestrebt wird, dann müssen die Glocken der Gewerkschaften Sturm läuten. Arbeitskraft wird nur noch eingekauft, wenn sie den gerade gegenwärtigen Anforderungen des Unternehmens entspricht. Kosten jeglicher Art sind ausschließlich Sache des Anbieters von Arbeitskraft, und sozusagen als Sahnehäubchen des Ganzen ist die Arbeitskraft zu haben ohne die lästigen Begleiterscheinungen wie Gewerkschaft und Betriebsrat. Das ist bei ausschließlich betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweisen ein Idealzustand, unter gesellschaftlicher Betrachtungsweise ein Horrorszenario. Nun muß ich einschätzen, daß die Enquete-Kommission doch sehr differenziert mit diesem Thema umging. Was allerdings der eine oder andere Vertreter der Wirtschaft in den Anhörungen postulierte, rechtfertigt öffentliche und vor allem gewerkschaftliche Besorgnis. Bringt nun die sogenannte Informationsgesellschaft tatsächlich einen deutlichen Zugewinn an Demokratie? Oder besser gesagt: Erhöht sie die Partizipationsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger? Die Chancen für den Weg zum informierten Bürger bestehen zweifelsfrei. Die Frage, ob die Möglichkeit, alle vier Jahre nunmehr über den Mausklick wählen zu können, tatsächlich eine Erhöhung der Partizipationsmöglichkeit darstellt, dürften wohl nur die wenigsten positiv beantworten. Der Anteil der politischen Inhalte am Internet ist nach wie vor gering und bisher wohl mehr auf Selbstdarstellung ausgerichtet. Die Werbeindustrie und die oftmals zweifelhafte Vergnügungsindustrie haben dieses Medium mittlerweile ziemlich fest im Griff. Eigentlich schade, aber wohl vorhersehbar. Siegmar Mosdorf (SPD): Während die französische Revolution des 18. Jahrhunderts vom Bürgertum getragen wurde und uns die Aufklärung brachte, gingen die Revolutionen des 19. und 20. Jahrhunderts von der Arbeiterbewegung aus und schufen eine neue Balance zwischen Freiheit und Gerechtigkeit. Die Revolution des 21. Jahrhunderts wird durch die globalen ökonomisch-technologischen Veränderungen ausgelöst. Sie werden die Transformation vom mechanischen über das elektronische zum Informationszeitalter beschleunigen, der internationalen Arbeitsteilung neue Formen geben, neue Produktivitätspotentiale freilegen und damit alte Typen von Arbeit verdrängen, neue schaffen, und sie werden die Gewichte der Weltwirtschaft neu verteilen. Wenn man einmal versucht, durch das Fenster des 21. Jahrhunderts zu schauen, erhält man Anhaltspunkte für die Ökonomie einer Informationsgesellschaft: In der Ökonomie der Informationsgesellschaft wird „Information" zum Produktionsfaktor Nr. 1 und zur Ware zugleich. In ihr gibt es die Mega-Strukturen der Industriegesellschaft - gigantische Fabriken, die den gesamten Weltmarkt von einem Zentrum aus mit Gütern und Dienstleistungen versorgt, nicht mehr. Vielmehr wird dann zentral gesteuert, aber dezentral auf den Absatzmärkten produziert in quasi transnationalen Unternehmen. Das alles kann durch die neuen Informations- und Kommunikationstechniken online passieren: Das heißt, es wird eine Verbundforschung und -produktion über die Zeitzonen hinweg geben. Für Großprojekte der Infrastruktur werden virtuelle Unternehmen in zeitlich befristeten Konsortien gebildet. Aus weltweit agierenden Großkonzernen werden Netzwerke. Es werden internationale Universitäten entstehen, an deren Lehre und Ausbildung Studenten und Professoren weltweit online teilnehmen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien werden es vor allem den Schwellenländern erleichtern, ganze industriegeschichtliche Phasen zu überspringen (Leapfrogging). Dadurch wird die Arena der Wettbewerber in der Weltwirtschaft nicht nur durch die kleinen Tiger Asiens, sondern auch durch die großen Tiger China, Indien, Brasilien und Indonesien schnell erweitert. Auch unsere Volkswirtschaft wird sich grundlegend verändern: Schon im Jahr 2000 werden aus den heute 100 000 Telearbeitsplätzen in Deutschland fast 1 Million geworden sein. Das wird die Siedlungsund Gesellschaftsstrukturen beeinflussen. Pendlerströme in und aus den Ballungszentren werden sich reduzieren lassen. Hierdurch kann auch die Umwelt entlastet werden. In den Städten und Gemeinden wird sich die strikte Trennung zwischen Wohn- und Gewerbegebieten auf diese Weise langsam wieder auflösen. Es entsteht auch ein neuer Arbeitnehmertyp, der mehr Eigenverantwortung, Flexibilität und Zeitsouveränität in seiner Arbeit sucht. Es könnte gelingen, Beruf und Familie besser aufeinander abzustimmen. Wir stehen außerdem vor einer Renaissance der Selbständigkeit. Gerade um die neuen Medien entstehen neue kleine Unternehmen mit neuen Dienstleistungen für neue Märkte. Die Politik hat die Aufgabe, den bestehenden Veränderungsprozeß aktiv mitzugestalten. Die EnqueteKommission des Deutschen Bundestages „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" verstand sich deshalb als Denkfabrik, die dabei mithelfen will, die Gesellschaft, Staat und Politik auf diesen fundamentalen Wandel vorzubereiten. Sie hat sich mit Zukunftsdiskursen über Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft an der gesellschaftlichen und ordnungspolitischen Begleitung des grundlegenden Strukturwandels beteiligt. Dazu wurden Forschungs- und Studienvorhaben zur „Wirtschaft im 21. Jahrhundert", „Technik 21", „Arbeit 21", „Gesellschaft 21", „Bildung 21", „Bürger und Staat 21 " sowie „Umwelt und Verkehr 21" vergeben und beraten. Da wir uns aber mitten in diesem Veränderungsprozeß befinden und bereits jetzt Weichen gestellt werden müssen, hat sich die Enquete-Kommission schon an der Beratung der Themen „Die Zukunft des Dualen Rundfunksystems in Deutschland", „Rundfunkdefinition", die „Neuen Dienste der Medien" und die Fragen der „Medienfusions- und Medienkonzentrationskontrolle " beteiligt. Außerdem haben wir uns mit den Themen „Urheberrecht", „Datensicherheit", „Datenschutz", „Jugendschutz", „Verbraucherschutz", „Strafrecht und Datennetze" befaßt. Ein weiteres wichtiges Thema war die „Medienkompetenz". Denn in der globalen Informationsgesellschaft von morgen wird nur die Gesellschaft eine hohe Lebensqualität erreichen, wird nur die Volkswirtschaft wettbewerbsfähig sein, deren Produktionselite über die Fähigkeiten für einen selbstbestimmten, souveränen Umgang mit den neuen Medien und den neuen Informations- und Kommunikationstechniken verfügt. Das Projekt „Schulen ans Netz" ist hier ein wichtiger erster Schritt, um junge Menschen mit den neuen Techniken vertraut zu machen. Dies muß jedoch ergänzt werden durch eine „Grundversorgung mit neuen Medien", indem über öffentliche Einrichtungen wie Jugendhäuser, Bibliotheken, Rathäuser, Museen, etc. den Interessierten ein kostengünstiger Zugang ermöglicht wird. Durch die zunehmende Innovationsgeschwindigkeit können sich Unternehmen zukünftig nur noch durch kontinuierliches Lernen langfristig auf dem Markt behaupten. In diesem neuen Unternehmenstyp des „lernenden Unternehmens" muß die kontinuierliche betriebliche Qualifizierung gerade auch beim Umgang mit den neuen Techniken einen besonderen Stellenwert haben. Jeder Einzelne wird auch selbst initiativ werden müssen, um sein persönliches Qualifikationsprofil immer wieder zu erneuern. Denn wir können es uns - auch angesichts der demographischen Entwicklung - nicht leisten, daß ganze Altersgruppen von der technischen und folglich auch gesellschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Hier bietet das Telelearning für alle neue Möglichkeiten; denn wie Brittain es formulierte: „Lernen ist wie rudern gegen den Strom. Wer aufhört, fällt zurück. " Die Zukunft erfinden, das ist eigentlich die ureigenste Aufgabe der gesellschaftlichen Eliten. Die Politik in Deutschland ist aber stationär geworden und fällt gegenwärtig deshalb bei dieser spezifischen Erfinderaufgabe aus. Sie reagiert zudem leider meist strukturkonservativ, wo eine kreative Modernisierung gefordert wäre. Wer die mit dem Informationszeitalter verbundenen Veränderungen aber nicht rechtzeitig erkennt, die Chancen nicht nutzt, die Risiken nicht begrenzt, den bestrafen nicht nur die Märkte, der wird auch mit Wohlstandsverlusten rechnen müssen. Das Informationszeitalter muß als Herausforderung für gründliche und zügige Innovationen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verstanden werden. Damit der deutsche Gesetzgeber die außerordentlich komplexe Debatte um die künftige Informations- und Wissensgesellschaft weiterhin adäquat begleiten kann, empfiehlt die EnqueteKommission zu prüfen, ob die Arbeit des Gremiums in der kommenden Legislaturperiode durch seine Neueinsetzung weitergeführt werden kann. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Beschlußempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes - Plutonium) Dr. Gerhard Friedrich (CDU/CSU): Nachdem der Untersuchungsausschuß in Erfüllung des Bundestagsauftrages vom Mai 1995 über 300 Stunden getagt hat, haben wir gestern der Präsidentin des Deutschen Bundestages den Abschlußbericht übergeben. Ich möchte mich nochmals bei allen Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber bei meiner Stellvertreterin, Frau Simm, für die kollegiale Zusammenarbeit herzlich bedanken. In einer Pressekonferenz haben gestern die Sprecher aller Fraktionen und Gruppen die hervorragende Arbeit des Ausschußsekretariats unter der Leitung von Herrn Dr. Heymer gewürdigt. An dem von ihm entworfenen Bericht über das Verfahren und die Ergebnisse der Beweisaufnahme mußten die Berichterstatter kaum etwas ändern. Auch mich hat das Ausschußsekretariat optimal unterstützt. Da ich gestern eine kurze Zusammenfassung meiner Erkenntnisse verteilt habe, kann ich mich heute darauf konzentrieren, zu einigen Feststellungen von Obleuten in der gestrigen Pressekonferenz Stellung zu nehmen: Frau Kollegin Simm vertrat wieder einmal die Auffassung, daß der Bundesnachrichtendienst in unzulässiger Weise Amtshilfe gewährt hat. Bei der Entscheidung über die Gewährung der Amtshilfe kann ich selbst keine Rechtsverletzung erkennen. Offen ist, ob der Übersetzer und V-Mann-Führer Liesmann aus dem Referat 11 A des BND bei der Amtshilfeleistung alle Spielregeln eingehalten hat. Möglicherweise hat er beim Übersetzen Polizei und Staatsanwaltschaft beeinflußt. Da die Zeugen aus den Reihen der bayerischen Polizei und Staatsanwaltschaft über die Rolle von Liesmann nur sehr spärlich Auskunft gegeben haben und Liesmann selbst (zulässigerweise) die Aussage verweigert hat, konnte der Untersuchungsausschuß nicht abschließend klären, wer wann welches Wissen über den Lagerort der 400 g Plutonium hatte. Es ist aber mehr als problematisch, wenn in der Pressekonferenz mehrfach pauschal festgestellt wurde, die in München am Einsatz Beteiligten seien alle davon ausgegangen, daß das Plutonium mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nach Deutschland importiert werden müsse. Hier muß doch differenziert werden. Da die Übersetzungen von Liesmann Lücken aufweisen, kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, daß Polizisten und Staatsanwälte das gleiche Wissen hatten wie der vom BND gestellte Dolmetscher. Herr Kollege Bachmaier hat aus organisatorischen Veränderungen beim BND unter dem neuen Präsidenten Geiger geschlossen, daß man aus Fehlern bei der Bearbeitung des Plutoniumfalls Konsequenzen gezogen hat. Sicher hat es diese zum Beispiel in Form neu formulierter Richtlinien für die Amtshilfe gegeben. Wir wissen aber auch, daß nach dem Zusammenbruch des Ostblocks Aufgaben des BND neu definiert und gewichtet werden. Natürlich sind dann auch organisatorische und personelle Konsequenzen zu ziehen. Herr Kollege Bachmaier hat weiter behauptet, der Koordinator im Bundeskanzleramt, Staatsminister Schmidbauer, habe von Anfang an alles gewußt. Richtig ist, daß die Bundesregierung berichtet hat, das Kanzleramt sei besonders ausführlich informiert worden. Die uns vorliegenden sogenannten Unterrichtungsvermerke geben aber Anlaß zu fragen, weshalb aus heutiger Sicht wichtige Informationen nur nebenbei erwähnt und Unwichtiges betont wurde. Es ist durch nichts belegt, daß Staatsminister Schmidbauer wußte, daß das Material mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Ausland kommt. Deshalb hatte er auch keinerlei Anlaß, Entscheidungen des BND zu beanstanden. Seit der Vernehmung der Staatsanwälte wissen wir: Diese hätten jeden Versuch einer Einflußnahme empört zurückgewiesen. Die Kollegen Such und Gysi haben während der Pressekonferenz den Eindruck erweckt, die Bundesregierung habe eventuell Akten zurückgehalten, unzulässigerweise wichtige Passagen geschwärzt und so verhindert, daß der Untersuchungsausschuß alles aufklären konnte. Richtig ist: Wir haben nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, daß die Bundesregierung ihre Pflicht, Akten vollständig herauszugeben, verletzt hat. Schwärzungen waren notwendig, um zum Beispiel Details der Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten geheimzuhalten. Im übrigen ist es doch selbstverständlich, daß mit der Zeit bei bestimmten Informationen in den Akten, zum Beispiel des Geheimdienstes, die Notwendigkeit entfallen kann, sie geheimzuhalten. Zum Freistaat Bayern stelle ich fest: Wir haben kein Recht, bayerische Entscheidungen zu überprüfen. Verfassungsrechtlich wäre es der Bayerischen Staatsregierung möglich gewesen, die Herausgabe zumindestens eines Teils der Akten zu verweigern. Sie hat sich darauf nie berufen. Die Minister Beckstein und Leeb haben nicht nur Akten vollständig übermittelt, sondern auch darauf verzichtet, mit dem Hinweis auf unser föderales System die Beantwortung von Fragen zu verweigern. Der von mir sehr geschätzte Kollege Stadler kritisiert die aus seiner Sicht zu enge Zusammenarbeit zwischen BND und bayerischen Sicherheitsbehörden und hat - sicher nicht als Mitglied des Untersuchungsausschusses, sondern als bayerischer F.D.P.Vorsitzender - kritisiert, daß weder der bayerische Justizminister Leeb noch Innenminister Beckstein ausreichend über die Einsätze und Entscheidungen vor Ort unterrichtet wurden. Da der BND den Auftrag hat, weltweit den nuklearen Schwarzmarkt zu beobachten, muß er sein Wissen und gegebenenfalls auch seine Mitarbeiter zur Verfügung stellen, wenn es erforderlich wird, in Deutschland Nuklearmaterial sicherzustellen. Ebenfalls als Abgeordneter aus Bayern stelle ich fest: Ein nicht umfassend informierter Innenminister Beckstein konnte den Plutoniumimport auch nicht inszenieren bzw. seine Beamten anweisen, noch rechtzeitig vor der Wahl einen Coup zu landen. Herrn Kollegen Gysi hat es nicht gefallen, daß die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes und die Staatsanwälte angeblich weniger auf die Abwehr von Gefahren als auf die Strafverfolgung Wert gelegt haben. Für Herrn Gysi gibt es nur eine Gefahr: Die mögliche Strahlenbelastung, wenn mit einem Passagierflugzeug der Lufthansa Plutonium transportiert wird. Er verschweigt, daß man mit Plutonium Atombomben herstellen kann. Auch kann man schon mit kleineren Mengen von Plutonium zum Beispiel das Trinkwasser für unzählige Menschen verseuchen. So kann man auch erpressen! In der Legislaturperiode ab 1987 war ich Mitglied des Untersuchungsausschusses , Transnuklear. Damals hatten Grüne und SPDler Angst, daß man aus Fässern mit schwach radioaktiven Abfällen Plutonium für den Bau einer Bombe zusammenkratzen könnte. Jetzt wird die wirkliche Gefahr, die von Plutonium ausgeht, das sich nicht mehr unter staatlicher Kontrolle befindet, plötzlich ignoriert. Polizeibeamte und Staatsanwälte in Bayern haben sich vorrangig darum bemüht, das Plutonium sicherzustellen. Dies war richtig. Da es nicht möglich war, das Plutonium gemeinsam mit den russischen Sicherheitsbehörden in Moskau unter Kontrolle zu bringen, war es im konkreten Fall auch richtig, einen Import in Kauf zu nehmen. Als Vorsitzender habe ich immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, was Kolleginnen und Kollegen anläßlich der Vernehmung einzelner Zeugen an Kommentaren abgaben. Im parlamentarischen Bereich ist es üblich, abweichend von der grundsätzlich anzuwendenden Strafprozeßordnung Journalisten schon zu Beginn der Beweiserhebung mitzuteilen, was am Schluß herauskommt. Einige orientieren sich dabei weniger an Fakten als daran, was nützlich erscheint. Es muß aber schon festgehalten werden, daß die SPD-Fraktion ihren Bevollmächtigten beim Bundesverfassungsgericht vortragen ließ, daß bei solchen Kommentaren von Mitgliedern ihrer Fraktion „möglicherweise mehr Sicherheit bekundet wird, als nach den Regeln des Strafprozeßrechts momentan hieb- und stichfest ist". Dies gehöre zur „politischen Argumentationskultur". Mein Fraktionsvorsitzender stellt bei solchen Anlässen immer fest: Abgeordnete sollten aus ihrer Stellung nicht das Recht ableiten, Unsinn zu verkünden. Der Prozeßvertreter der SPD, Herr Professor di Fabio, hat zum Ausdruck gebracht, daß nicht jede Behauptung, z. B. des Sprechers der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß, mit Beweismitteln belegt werden kann. Nach der gestrigen Pressekonferenz kann ich nur feststellen: Er hat recht! Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Der 1. Untersuchungsausschuß hat nach dreijähriger Arbeit dem Plenum seinen Schlußbericht vorgelegt. Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist nach umfassender Beweisaufnahme eindeutig. Die bayerischen Sicherheitsbehörden und der Bundesnachrichtendienst haben sich rechtsstaatlich völlig korrekt verhalten. Den Behörden ist ein wichtiger Schlag gegen gefährliche kriminelle Plutoniumhändler gelungen. Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion danke ich der bayerischen Polizei, den bayerischen Staatsanwälten und dem Bundesnachrichtendienst für ihre erfolgreiche Arbeit im Münchner Plutoniumfall. Sie hat die Sicherstellung von Plutonium und die rechtskräftige Verurteilung von drei Nuklearschmugglern zu hohen Freiheitsstrafen ermöglicht. Der Versuch der Opposition, sich zu Lasten unserer Sicherheitsbehörden zu profilieren, ist kläglich gescheitert. Der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS ging es von Anfang an nur darum, vorrangig den BND, aber auch die bayerischen Sicherheitsbehörden in Verruf zu bringen, statt zielstrebig sachliche Aufklärung zu betreiben. So hat die Opposition während der gesamten Dauer des Untersuchungsverfahrens den unzuständigen BND für etwas verurteilt, was das bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft nach Feststellung des Münchener Landgerichts nach Recht und Gesetz unternommen haben. Ein politisches Fazit kann aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses gezogen werden: Wer unsere Sicherheitsbehörden derart diffamiert, darf keine bundespolitische Verantwortung für die innere Sicherheit in unserem Land übernehmen. Die Aufarbeitung des Münchener Plutoniumfalles beweist exemplarisch, daß Rotgrün verheerende Folgen für die innere Sicherheit in unserem Lande hätte. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme besteht auch nach wie vor Anlaß, die Gefahren des nuklearen Schwarzmarktes sehr ernst zu nehmen. Sei dem Zerfall der früheren Sowjetunion sprechen die Fakten eindeutig für die Existenz zumindest eines Anbieter- und Vermittlermarktes für illegales Nuklearmaterial. Es ist daher zu begrüßen, daß die Bundesregierung das gefährliche Potential des nuklearen Schwarzmarktes frühzeitig erkannt hat, der Bekämpfung der Nuklearkriminalität hohe Priorität einräumt und damit dem Schutz unserer Bevölkerung Rechnung trägt. Wegen des hohen Gefährdungspotentials durch vagabundierendes Plutonium war die CDU/CSUBundestagsfraktion entschieden für eine parlamentarische Untersuchung, die sich mit der Frage des illegalen Marktes für Nuklearmaterial beschäftigt. Nicht der Münchner Plutoniumfall - ein erfolgreich gelöster Kriminalfall -, sondern ungesichertes oder vagabundierendes Nuklearmaterial sind das Problem. Deshalb vor allem haben wir uns mit einem eigenen Antrag beteiligt, der dann in einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag eingeflossen ist. Dies alles ist einvernehmlich geschehen. Das Gejammere der SPD über angeblich verletzte Minderheitenrechte geht daher fehl: Dieser Untersuchungsausschuß ist nicht eingesetzt worden, weil ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einen entsprechenden Antag nach Art. 44 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative des Grundgesetzes gestellt hätten und der Bundestag dies dann hätte tun müssen. Er ist eingesetzt worden, weil vier Fraktionen entsprechende Anträge gestellt haben, die zu einer gemeinsamen Beschlußempfehlung des GO-Ausschusses geführt haben. Ich sage dies wegen des von der SPD beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachten Verfahrens. Dort hat sich die SPD bereits eine Abfuhr geholt. Aber Herr Kollege Bachmaier: Offensichtlich nehmen Sie einschlägige Vorschriften des Grundgesetzes so wenig zur Kenntnis wie die Tatsachen, die dieser Untersuchungsausschuß ermittelt hat. Ihre Forderungen nach Änderung des Untersuchungsausschußrechtes zugunsten von Minderheitenrechten entbehrt hinsichtlich unseres Untersuchungsverfahrens jeden Grundes. Es handelt sich, wie schon gesagt, nicht um eine parlamentarische Untersuchung, zu der der Bundestag aufgrund der Ausübung eines Minderheitenrechts verpflichtet gewesen wäre. Der Untersuchungsausschuß hat sich mit Fragen des nuklearen Schwarzmarktes beschäftigt. Diese sind nach wie vor sehr aktuell. Ich erinnere an die Arbeit des Untersuchungsausschusses „Transnuklear" in der 11. Wahlperiode, in dessen Schlußbericht die Fraktion „Die Grünen" einen Schwarzmarkt für nukleare Spaltstoffe feststellte. Damals spielten Befürchtungen hinsichtlich Pakistan eine Rolle; heute ist Pakistans Atombombe Realität. Wir lesen - ganz aktuell - vom Atomschmuggel der organisierten Kriminalität in Italien. Dies sind die eigentlichen Probleme; hier liegen die Gefahren. Es ist deshalb gut, daß auf dem Treffen der G-8-Außenminister am 8. und 9. Mai 1998 in London über die weitere Umsetzung des „Programms zur Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kernmaterial" beraten wurde. Der Untersuchungsausschuß hat Sachverständige gehört, die auf die Unbeherrschbarkeit des Risikos der Entwendung von Nuklearmaterial im Gebiet der nicht mehr existierenden Sowjetunion hingewiesen haben. Der Schlußbericht des Untersuchungsausschusses enthält eine sehr gute und lesenswerte Darstellung „Umfang, Gefahren und Bekämpfung des illegalen Nuklearhandels". Bei dieser Gelegenheit danke ich den Mitarbeitern des Sekretariats des 1. Untersuchungsausschusses für die hervorragende Arbeit bei der nicht einfachen Erstellung des Berichtsentwurfs. Nun konkret zum Münchner Plutoniumfall: Was war geschehen? Der Sachverhalt ist aus heutiger Sicht einfach und klar. In München suchten zwei Spanier und ein Kolumbianer mit Beziehungen nach Rußland Plutoniumkäufer. Diese potentiellen Plutoniumverkäufer standen in Verbindung mit V-Leuten deutscher Behörden in Spanien und waren möglicherweise aufgrund dieser Verbindung ohne Vorwissen deutscher Behörden nach München gelockt worden. Dort verhandelte ein Scheinaufkäufer der bayerischen Polizei mit Hilfe eines vom BND gestellten Sprachmittlers, der zugleich den mit den Tätern in Verbindung stehenden V-Mann betreute. Es wurde bereits im frühen Stadium eine in München vorhandene Plutoniumprobe dem Scheinaufkäufer übergeben. Später wurden rd. 500 g Plutonium aus Moskau in einem Passagierflugzeug der Lufthansa von einem der Nuklearschmuggler nach München gebracht. Die Täter wurden festgenommen und im Juli 1995 vom Landgericht München I zu 3 Jahren, 3 Jahren und 9 Monaten bzw. 4 Jahren und 10 Monaten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz rechtskräftig verurteilt. Die bayerische Polizei war durch den BND auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Der BND hat Amtshilfe geleistet. Jeder vernünftige Mensch fragt sich: Was kann an alledem problematisch sein und einer parlamentarischen Untersuchung bedürfen? Die Antwort ist recht einfach: Nichts. Aber die rotgrüne Opposition meint einige schwerwiegende Probleme, skandalträchtig oder skandalgleich entdeckt zu haben. So soll die ganze Geschichte 1994 inszeniert worden sein, damit der bayerische Wähler durch den Erfolg der bayerischen Polizei veranlaßt wird, erneut in der wenige Monate später stattfindenden Landtagswahl CSU zu wählen. Zum einen wissen die Bayern in ihrer großen Mehrheit, daß sie eine gute Polizei und eine gute Landesregierung haben und deswegen gut daran tun, durch Wählen der CSU dafür zu sorgen, daß es so bleibt. Zum anderen ist es eine Ungeheuerlichkeit zu unterstellen, der damalige BNDPräsident Porzner, langjähriger SPD-Bundespolitiker und parlamentarischer Geschäftsführer der SPDBundestagsfraktion, mißbrauche sein Amt, um mit Hilfe des BND einen Plutoniumschmuggél von Moskau nach München zu inszenieren. Wie muß es um die Gedankenwelt von Oppositionspolitikern bestellt sein, die sich solche Vorwürfe ausdenken. Die Unterstellung und Verdächtigungen der Oppositionsparteien sind an Absurdität kaum zu überbieten. Zu den rotgrünen Erfindungen gehört sodann, der BND habe nicht zulässige Amtshilfe geleistet, sondern das Handeln der bayerischen Polizei und Staatsanwaltschaft so bestimmt, daß der BND selbst Polizeiarbeit geleistet habe. Auch dies geht völlig an der Wirklichkeit vorbei. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu erklärt: „Der BND, der mit mehreren Beamten während des Einsatzes an den wichtigsten Einsatzbesprechungen teilgenommen hat, und ,Rafa' haben die von Staatsanwaltschaft und BLKA eigenständig geplanten und durchgeführten Maßnahmen nicht beeinflußt." Die SPD glaubt ihre Behauptung, die Tätigkeit des BND sei keine zulässige Amtshilfe gewesen, damit belegen zu können, daß der BND vom Freistaat Bayern keinen Kostenersatz für seine Hilfe verlangt habe, wo dies doch angeblich vorgeschrieben sei. Ein toller Beleg! Nun mag es dem bürokratischen Denken der SPD entsprechen, daß die ohnehin bezahlten BND-Leute dafür, daß sie in München der bayerischen Polizei halfen und herumfuhren, Kostenersatz verlangen und somit für einige Zeit Personal beschäftigen, diese Kosten zu errechnen. Solange der Liter Benzin nicht auf 5 DM durch Rotgrün verteuert ist, wird der BND seine Bezinkosten in einem solchen Fall aus dem eigenen Haushalt bezahlen können. Man wundert sich, zu welchen absurden Gedankenkonstruktionen die Opposition fähig ist. Schließlich behauptet die SPD, der BND-Dolmetscher habe nicht nur gedolmetscht bzw. falsch gedolmetscht, sondern das Geschehen gesteuert. Letzteres ist bereits durch die klare Erklärung der Bayerischen Staatsregierung widerlegt. Die Frage, ob unvollständig übersetzt wurde in den Verhandlungen zwischen Plutoniumschmuggler und Scheinaufkäufer, ist letztlich unerheblich. In jedem Fall ist mir völlig unverständlich, wie man als parlamentarische Opposition einen Amtmann des BND zur zentralen Figur erklären kann und im Rahmen der parlamentarischen Untersuchung versucht, unentwegt auf ihn einzuschlagen. Damit gesteht die Opposition indirekt ein: An den aufgebauschten Vorwürfen war nichts dran und deshalb muß in den Krümeln gesucht werden, um dringend etwas zu finden, und gefunden hat die Opposition nicht auszuschließende - aber im Ergebnis unerhebliche - Übersetzungsmängel des BND-Dolmetschers. Wiederum drängt sich die Frage auf, ob es Sinn parlamentarischer Kontrolle ist, sich mit so etwas überhaupt zu beschäftigen. Insgesamt ist festzustellen, daß es den Oppositionsparteien in diesem Untersuchungsausschuß nicht um Aufklärung, sondern um Desinformation der Öffentlichkeit und Diffamierung unserer Sicherheitsorgane ging. Auch die Vernehmung des Zeugen Scharping in diesem Untersuchungsverfahren hat unterstrichen, daß die SPD an der Sacharbeit zur Aufklärung des Münchner Plutoniumfalles von Anfang an kein Interesse hatte. Entgegen früheren Verlautbarungen mußte der Zeuge Scharping vor dem Untersuchungsausschuß einräumen, daß er zu keiner Zeit Anlaß zur Annahme hatte, der damalige BND-Präsident Porzner habe ihn am 28. August 1994 über die Abläufe im Münchner Plutoniumfall falsch informiert. Befragt zu seinem Wissen zum Münchner Plutoniumfall mußte er zugestehen, daß er keine Erkenntnisse hat, die den Vorwurf der Inszenierung im Münchner Plutoniumfall belegen. Statt seine Vorurteile gegenüber unseren Sicherheitsbehörden, zu deren Schaden zu kultivieren, hätte er besser daran getan, im Münchner Plutoniumfall den Erfolg der Behörden im Kampf gegen den Nuklearschmuggel ausdrücklich und in vollem Umfang anzuerkennen. Hermann Bachmaier (SPD): Die Arbeit im „Plutonium-Untersuchungsausschuß" hat sich als außerordentlich schwierig erwiesen, weil das Aufklärungsinteresse der Mitglieder des Untersuchungsausschusses, die der Regierungskoalition angehören, weitgehend nicht gegeben war. Dennoch konnten in mühsamer Arbeit wichtige Fakten zutage gefördert werden, die wir in unserem Minderheitenbericht dokumentiert und belegt haben: Ein Grunddissens zwischen Koalition und SPD besteht in der Frage des möglichen Lagerortes des Plutoniums. Die Annahme, daß bis zur Sicherstellung des Plutoniums am 10. August 1994 auf dem Flughafen München nicht klar gewesen sei, daß das Plutonium aus Rußland herbeigeschafft werden mußte, durchzieht den gesamten Koalitionsbericht. Die Ausschußmehrheit von CDU/CSU und F.D.P. geht in ihrem Bericht darüber hinaus sogar davon aus, die Bediensteten aller beteiligten Sicherheitsbehörden hätten geglaubt, das sicherzustellende Plutonium befinde sich auf deutschem Boden. Dem stehen nach mehr als 250 Sitzungsstunden, 67 vernommenen Zeugen, 10 angehörten Sachverständigen und ca. 100 000 ausgewerteten Blatt Akten sowie den Gerichtsakten des Landgerichts München folgende Feststellungen entgegen: Bereits seit Ende 1993 hatten die V-Leute des BND und des BKA in Spanien Kontakte zu Plutoniumhändlern. Diese Gespräche intensivierten sich im Mai/Juni 1994 unter der Federführung der V-Leute „Rafa" und „Roberto". Von geheimnisvoller Hand gelenkt kamen die später verurteilten Anbieter Torres, Oroz und Bengoechea, die zum Teil lange in Rußland lebten und dort ihre Geschäfte betrieben, mit einer Plutoniumprobe nach München. Dort wurden sie vom BND-V-Mann „Rafa" mit dem Scheinaufkäufer mit dem Tarnnamen „Walter Boeden" vom Bay. LKA und dem BND-Agenten „Adrian" alias „Liesmann", der als Partner des Kaufinteressenten „Boeden" auftrat, zusammengebracht. Im Hintergrund agierte eine ganze Gruppe von BND-Beamten in enger und ständiger Kooperation mit den zuständigen Beamten in enger und ständiger Kooperation mit den zuständigen Beamten des Bay. LKA. Von Anfang an war klar, daß das angebotene waffenfähige Plutonium aus Rußland herbeigeschafft werden mußte. In einem Lauschangriffsprotokoll sagte einer der Anbieter wörtlich: „Wenn sie wollen, dann fahren wir nach Moskau und ich übergebe es ihnen dort." In den Verhandlungen ging es um eine Menge von bis zu 11 Kilogramm waffenfähigen Plutoniums, wobei 400 Gramm kurzfristig beschafft werden könnten. Alle Behauptungen, man hätte auch davon ausgehen können, das Plutonium lagere schon in der Bundesrepublik, sind nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eindeutig widerlegt. Bereits vor dem 10. August 1994 wußten die eng miteinander kooperierenden Verantwortlichen des BND und des Bay. LKA ganz genau, daß dieser höchstgefährliche Stoff auf dem Luftweg nach München gebracht werden sollte. Dies ergaben alle aufgezeichneten Gespräche und die ereignisnah gefertigten Vermerke. Auch war allen Beteiligten und Verantwortlichen schon vor dem Start der Lufthansa-Maschine in Moskau bekannt, daß die nukleare Fracht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Maschine geschmuggelt werden würde. Polizei und BND hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Kenntnis davon, wie das Material verpackt war. Dennoch hielten sie es nicht für nötig, die russischen Sicherheitsorgane oder die Deutsche Lufthansa über die gefährliche Fracht an Bord der Boeing 737 zu informieren. Die Beteiligten hatten nur ein Ziel: Sie wollten offenbar den „Fahndungserfolg von München" - fast um jeden Preis. Dort wurde schließlich die Maschine am Spätnachmittag des 10. August 1994 von rund 100 Polizei- und Sicherheitsbeamten erwartet, die Täter festgenommen und der „Fahndungserfolg" einige Tage später medienwirksam präsentiert. Im August und September 1994 feierte der BND diesen „Fahndungserfolg" und wertete seinen Beitrag hierzu als von entscheidender Bedeutung. Der BND-Dolmetscher mit dem Decknamen „Liesmann" agierte weit über seine ihm zugewiesene Rolle hinaus. Selbst der zuständige Oberstaatsanwalt sah sich Anfang August 1994 genötigt, schriftlich festzuhalten, daß er „Liesmann" angewiesen habe, sich auf seine Dolmetscherrolle zurückzuziehen. „Liesmann" steuerte nicht nur die Quelle „Rafa". Seine Ermittlungstätigkeit bildete die Grundlage für alle Einzelmaßnahmen bei den fortlaufenden Verhandlungsgesprächen. Darüber hinaus wurden gerade auch von ihm die Anbieter nachhaltig gedrängt, Plutonium nach Deutschland, respektive nach München, zu schmuggeln. Schon das Landgericht München I stellte im Urteil vom 17. Juli 1995 fest, die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden hätten in tatprovozierender Weise darauf gedrängt, daß Plutonium nach Deutschland geschafft wurde. Dieser Vorwurf trifft nicht nur das Bay. LKA, sondern ganz entscheidend auch den außerhalb seiner Kompetenzen als Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik agierenden BND: Der BND hat das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst verletzt und sich in diesem hochbrisanten Fall tatprovozierend wie eine Polizei eigener Art im Inland aufgeführt. Die politische Verantwortung trug der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Schmidbauer. Er selbst hat vor dem 1. Untersuchungsausschuß eingeräumt, daß er „bis zum 3. August 1994 in ähnlicher Weise wie die Strafverfolgungsbehörden informiert war". Die Akten belegen zahlreiche, fernmündliche Unterrichtungen durch den Leitungsstab des BND. Ganz offensichtlich hatte die gesamte Aktion den Segen des Kanzleramtes! Am 25. Juli 1994 wurde ein sogenannter Leitungsvermerk erstellt, der Staatsminister Schmidbauer am 26. Juli 1994 durch den damaligen BND-Präsidenten Porzner vorgelegt wurde. In diesem Leitungsvermerk steht zum Beispiel neben der Tatsache, daß die Täter bis zu 11 Kilogramm Plutonium anbieten, auch wörtlich: „Bei den Anbietern handelt es sich um eine ukrainisch/russische Gruppe, die Beziehungen in höchste Regierungskreise der Ukraine haben und über Kontaktlinien zur russischen Botschaft in Madrid und zur spanischen Vertretung in Kiew verfügen soll. Der Operateur der Gruppe sei ein aktiver russischer Geheimdienstgeneral." Wie ernst diese Verstrickung höchster Geheimdienstkreise Rußlands genommen wurde, zeigt auch die Tatsache, daß man noch am 10. August 1994 mit einem Täterschutz durch russische Geheimdienstbeamte rechnete. Aus diesem Vermerk ergibt sich aber auch bereits die enge Zusammenarbeit zwischen Bay. LKA und dem BND. Es wurde sogar von einem „Pilotprojekt" gesprochen. In der dem 1. Untersuchungsausschuß zur Verfügung gestellten Chronolgie des Kanzleramtes ist von einem bzw. mehreren Telefonaten zwischen Schmidbauer und dem am Wolfgangsee im Urlaub weilenden Bundeskanzler Dr. Kohl die Rede. Dort heißt es wörtlich: „27/28. 7. 1994 Der Bundeskanzler wird im Rahmen der täglichen telefonischen Rücksprache an seinem Urlaubsort in allgemeiner Form von Staatsminister Schmidbauer auch über die Probleme des illegalen Nuklearhandels unterrichtet." Es ist schwer vorstellbar, daß Staatsminister Schmidbauer, der in vollem Umfang über den Plutoniumdeal informiert war und die dortigen Abläufe zumindest stillschweigend billigte, ausgerechnet seinem Bundeskanzler über die ihm mitgeteilten Fakten nichts gesagt haben soll. Und dies, obwohl der Kanzler noch wenige Tage zuvor, am 19. 7. 1994, an seinen Freund Jelzin mit der Anrede „Lieber Boris" einen höchst besorgten Brief über die Zunahme nuklearkrimineller Umtriebe geschrieben hat. In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß hat Schmidbauer eingeräumt, man könne davon ausgehen, daß dem Bundeskanzler „auch etwas über Kilogrammengen von irgend jemandem gesagt worden ist". Für die Zukunft muß sichergestellt sein, daß sich ein derartiger Vorgang mit einem so unabsehbaren Gefahrenpotential nicht wiederholen kann. Außerdem haben die Beweisaufnahme und die Vernehmung der Zeugen aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes geradezu zwingend ergeben, daß die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes in Pullach wesentlich verbessert werden muß: Entweder müssen die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission gestärkt werden. Besser wäre es meines Erachtens allerdings, die Position eines mit umfassenden Rechten ausgestatteten und vom Parlament zu wählenden Geheimdienstbeauftragten zu schaffen, der dem Bundestag und seinen Gremien laufend über seine Erkenntnisse zu berichten hätte. Erika Simm (SPD): Einer der bemerkenswerten Aspekte an dem Münchener „Plutoniumdeal" ist die intensive, andauernde Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Strafverfolgungsbehörden und dem Bundesnachrichtendienst, die dabei stattfand. Bemerkenswert deswegen, weil es in unserem Rechtssystem ein Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei gibt, das in § 2 BND-Gesetz ausdrücklich statuiert ist. Dem Untersuchungsauftrag folgend hatten wir auch der Frage nachzugehen, wie es zu dieser Zusammenarbeit, die in der Vergangenheit ohne Beispiel ist, kam und ob sie rechtlich zulässig war. Nach § 2 Abs. 3 BND-Gesetz stehen dem BND polizeiliche Befugnisse nicht zu. Er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist. Auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden steht nicht in deren Belieben. Auch sie unterliegt als „Amtshilfe" rechtlichen Regeln, die in Art. 35 GG und den §§ 4 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgelegt sind. Hiernach ist eine Amtshilfe nur zulässig, wenn es sich bei der Unterstützung, die erbeten wird, um eine ergänzende untergeordnete Hilfe handelt. Die Verfahrensherrschaft muß stets bei der Behörde bleiben, die das Ersuchen um Amtshilfe gestellt hat. Des weiteren darf eine Behörde nur dann einer anderen Behörde Amtshilfe leisten, wenn diese ein ausdrückliches diesbezügliches Ersuchen gestellt hat. Für die Amtshilfe des BND galten zur fraglichen Zeit zudem umfangreiche interne Richtlinien vom August 1992, in denen die diesbezüglichen Rechtsvorschriften erläutert und präzisiert wurden. In diesen Richtlinien wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Amtshilfe eine gewissenhafte und sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalles voraussetze und daß an der Verpflichtung, Amtshilfe leisten zu müssen, sowie an der Rechtmäßigkeit der verlangten Hilfeleistung kein berechtigter Zweifel bestehen dürfe. Des weiteren gaben diese Richtlinien einen Informations- und Prüfungsweg vor, den das Referat, bei dem das Amtshilfe-Ersuchen einging, einzuhalten hatte. Gemessen an den gesetzlichen Vorgaben und den BND-internen Richtlinien muß aufgrund des Ergebnisses der Untersuchungen im Ausschuß festgestellt werden, daß bei der Zusammenarbeit zwischen BND und Bayerischen Strafverfolgungsbehörden, die für die rechtmäßige Amtshilfe geltenden Regeln nicht beachtet wurden, es für diese Zusammenarbeit keine Rechtsgrundlage gab, mehr noch, daß dabei gegen das für BND und Polizei geltende Trennungsgebot verstoßen wurde. Es mag dahingestellt bleiben, ob dies bewußt geschah oder ob man sich auf seiten der BND-Mitarbeiter nicht hinreichend Gedanken dazu machte, weil der Wunsch, aktiv an einem spektakulären Ermittlungserfolg beteiligt sein und diesen sich an die eigenen Fahnen heften zu können, Bedenken gar nicht erst aufkommen ließ. Für letzteres spricht, daß anfänglich die Zeugen, die ich nach der rechtlichen Einordnung dieser Zusammenarbeit zwischen BND und BLKA fragte, gar nicht darauf kamen, dies als „Amtshilfe" zu bezeichnen. Abgesehen von einem Zeugen, der die Beteiligung des BND als „eine Art Amtshilfe" qualifizierte, verwandten die Zeugen immer nur untechnische Begriffe wie Hilfeleistung, Unterstützung und dergleichen. Die Zulässigkeit einer solchen Zusammenarbeit unterstellten sie mehr oder weniger als Selbstverständlichkeit. Erst im weiteren Fortgang der Untersuchungen des Ausschusses, insbesondere nach dem Vorliegen einer im BND gefertigten Ausarbeitung dazu, waren bzw. wurden Zeugen zunehmend besser auf diese Frage vorbereitet. Im Brustton der Überzeugung erklärten sie nun, daß der BND (nur) Amtshilfe geleistet habe. Fest steht jedenfalls, daß bei der Entscheidung, dem Bayerischen Landeskriminalamt durch die Überlassung der nachrichtendienstlichen Verbindung „Rafa" und durch die Zurverfügungstellung des Dolmetschers Liesmann sowie einer Führungsperson für „Rafa" bei seinen Ermittlungen Hilfe zu leisten, schon der nach den BND-internen Richtlinien vorgesehene Informations- und Prüfungsweg nicht eingehalten wurde. Hieraus kann man schließen, daß die im BND aktiv Handelnden die damit verbundene Problematik durchaus sahen, aber „keine schlafenden Hunde wecken" wollten. Fest steht für die Vertreter der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß aber auch, daß die im Mehrheitsbericht vertretene Auffassung, der BND habe den bayerischen Strafverfolgungsbehörden zulässigerweise Amtshilfe geleistet, nicht haltbar ist. Für seine rechtmäßige Amtshilfe fehlte es schon an dem nach § 4 Abs. 1 VwVfG notwendigen „Ersuchen" um Amtshilfe, das vom BLKA und/oder der Staatsanwaltschaft München hätte gestellt werden müssen. Richtig ist, daß ein solches Ersuchen nicht notwendigerweise schriftlich gestellt werden muß, was aber üblich ist und angesichts der Brisanz dieser Zusammenarbeit im konkreten Fall sicherlich auch angebracht gewesen wäre. Auf jeden Fall aber muß die ersuchende Behörde deutlich erklären, daß und in welchem Umfang sie um Unterstützung nachsucht. Die ersuchende Behörde bestimmt Art und Umfang der Hilfeleistung. Im vorliegenden Fall war das nicht so. Es gab ein Angebot des BND (Rafa, Liesmann, Kulp), das vom BLKA angenommen wurde. Sonst bestimmte nicht die angeblich ersuchende Behörde Art und Umfang der Hilfeleistung. Es war vielmehr der BND, welcher bestimmte, daß und womit er die polizeilichen Ermittlungen unterstützen wollte. Diese Mittel (Personen) waren auch so gewählt, daß der BND im weiteren Verlauf der Polizeiaktion eine beherrschende Rolle einnehmen konnte. Nachdem auf seiten der Polizeibeamten niemand Spanisch sprach, erreichten alle Informationen aus den Kontakten mit den Anbietern die Strafverfolger nur gefiltert durch den sogenannten Sprachmittler Liesmann, der gelegentlich sogar zum ersten Abhören von Aufzeichnungen aus den Lauschangriffen herangezogen wurde. Den Zugang zu den Anbietern vermittelte als deren Vertrauensperson „Rafa", die nachrichtendienstliche Verbindung des BND, die wiederum von dem BNDMann Kulp geführt wurde. BND-Beamte waren bei den Einsatzbesprechungen zugegen und gaben ihre Einschätzung zum aktuellen Geschehen ab. Kulp und Liesmann erstatteten regelmäßig Bericht an ihre Vorgesetzten im BND. Der BND war hier in die gesamten Abläufe in einem solchen Maße bestimmend und aktiv agierend eingebunden, daß man keinesfalls mehr von einer nur unterstützenden unselbständigen Hilfeleistung, die im Rahmen von Amtshilfe nur zulässig gewesen wäre, sprechen kann. Daß das BLKA seinerseits den BND auch nicht nur als hilfeleistende Behörde betrachtet hat, beweist ein kleines, aber um so aufschlußreicheres Detail: Das BLKA hat nämlich, weil der Scheinaufkäufer Boeden nicht sofort verfügbar war, den BND um einen Aufschub der Aktion um 5 Tage gebeten (!). So verhält man sich gegenüber Partnern, nicht aber gegenüber einer ersuchten Behörde, der gegenüber man die Abläufe vorgeben kann. Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, daß es für die Zusammenarbeit zwischen BND und den bayerischen Strafverfolgungsbehörden im vorliegenden Fall keine Rechtsgrundlage gab. Insbesondere lag keine rechtlich zulässige Amtshilfe vor. Der BND hat durch seine aktive Mitwirkung an der Polizeiaktion zum Münchener Plutoniumfall gegen das gesetzliche Trennungsgebot verstoßen. Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst möchte ich dem Ausschußsekretariat und allen seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und hervorragende Zusammenarbeit herzlich danken. Sodann möchte ich feststellen, daß wir die im Abschlußbericht getroffenen Feststellungen im wesentlichen teilen. Lediglich in einigen Teilbereichen ergeben sich jedoch Divergenzen, so daß wir einen Minderheitenbericht erstellt haben. Das Ergebnis der parlamentarischen Untersuchung des Münchener Plutoniumfalles zeigt in erschreckender Deutlichkeit, zu welchen Fehlleistungen geldgierige V-Leute und Mitarbeiter von Geheimdiensten wie dem BND in der Lage sind. Aber auch die beteiligten Ermittlungsbehörden haben den in seinem Gefährdungspotential unkalkulierbaren Plutoniumtransport im Koffer von Moskau nach München bewußt in Kauf genommen, statt ihn durch rechtzeitige Information der russischen Behörden zu verhindern. Diese unverantwortliche Vorgehensweise wurde von den verantwortlichen Politikern als großer Erfolg gefeiert und auch im nachhinein noch politisch unterstützt. Die Münchener Aktion war das Ergebnis einer gezielten Provokation von V-Leuten wie der „nachrichtendienstlichen Verbindung" des BND, „Rafa", der in seinem Handeln vom BND-Beamten Willi Weitzl (alias Liesmann/Adrian) sowie dem Bayerischen LKA-Beamten Walter „Boeden" tatkräftig unterstützt wurde. Weder die 3-Gramm-Plutoniumprobe noch die später aus Moskau per LufthansaPassagiermaschine eingeflogenen 363-Gramm Plutonium wären ohne die Provokation von V-Leuten und ohne finanzielle und logistische Hilfeleistung der beteiligten Behördenvertreter nach München transportiert worden. Auch die Sicherstellung von 189 Uranpellets auf dem Autobahnrastplatz Fürholzen am 4. Juli 1994 (allgemein als „Fall Landshut" bezeichnet) und der damit im Zusammenhang stehende Aufgriff von 3,6 kg hochangereichertem Uran im Dezember 1994 in Prag durch die tschechische Polizei war den Akten zufolge das Ergebnis einer Provokation, an er auch der bayerische LKA-Beamte Walter „Boeden" beteiligt war. Auch im Urteil zum Münchener Plutoniumprozeß findet sich ein deutlicher Hinweis auf der Tatprovokation. Dort heißt es: „ ... Auch insofern ist also jedenfalls zugunsten der Angeklagten - von einer Tatprovokation im Sinne einer Bestärkung der nicht unwilligen, sondern tatbereiten Täter auszugehen. Es handelt sich bei dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden zwar um ein intensives, aber noch zulässiges Einwirken auf den Täterwillen." Als eine notwendige Konsequenz auch aus diesem wie bereits aus früheren BND-Skandalen fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die schrittweise Auflösung des Bundesnachrichtendienstes (vergl. unseren Antrag BT-Drs 13/4374). Die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses Plutonium zeigte erneut, wie dringend der Deutsche Bundestag ein eigenes Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen benötigt. Die gegenwärtige Praxis wird dem Anspruch an Untersuchungsausschüsse nicht gerecht. So litt auch dieser Untersuchungsausschuß „Plutonium" unter der Tatsache, daß die Koalitionsmehrheit nicht im wünschenswerten Maße an einer tatsächlichen Aufklärung der zu untersuchenden Sachverhalte interessiert war. Zwar wurden im 1. Untersuchungsausschuß Plutonium die meisten Beweisanträge der Opposition einvernehmlich beschlossen - über die Reihenfolge der Zeugenvernehmungen bestimmte die Regierungskoalition jedoch eher willkürlich und nicht unbedingt im Sinne einer systematischen und zügigen Aufklärung. Deutlich wird dies im Ablauf der Vernehmung des Geheimdienstkoordinators Bernd Schmidbauer. Die Vernehmung dieses Zeugen wurde zwar gleich mit dem ersten Beweisantrag im Juni 1995 beschlossen - bis zum Beginn seiner Vernehmung am 19. Januar 1996 sollten jedoch sieben Monate und bis zu ihrem Abschluß am 30. Januar 1997 ein weiteres Jahr vergehen. Alle vorherigen Terminierungsanträge der Opposition wurden mit wechselnder Begründung seitens der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Der Terminierung zum 19. Januar war die von einem breiten Medieninteresse begleitete Zeugenaussage des vom BND in Spanien angeworbenen VMannes „Rafa" am 7./8. Dezember 1995 vorausgegangen. „Rafa" hatte im Zusammenhang mit der Anbahnung des Münchener Plutoniumschmuggels schwerwiegende Vorwürfe gegen den BND erhoben. Eine von der Opposition beantragte zeitnahe Sondersitzung des Untersuchungsausschusses, in der der damalige BND-Präsident Konrad Porzner und Staatsminister Bernd Schmidbauer auf die von „Rafa" gegen den BND erhobenen Vorwürfe direkt hätten reagieren können, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Statt also dem zuständigen Bundestagsgremium Rede und Antwort zu stehen, veranstaltete Bernd Schmidbauer am 15. Dezember 1995 lieber eine Pressekonferenz. Zum Zwecke ihrer Verwendung als Pressemitteilung ließ Schmidbauer tags zuvor bestimmte, bis dahin geheime bzw. als VS-vertraulich eingestufte Akten vom BND entsperren. Auch wenn Bündnis 90/Die Grünen diese ungewöhnliche Offenheit im Bundeskanzleramt ausdrücklich begrüßen, bleibt doch festzustellen, daß die Einstufung von Unterlagen als Geheim- oder Verschlußsache durch die Bundesregierung und dem ihr nachgeordneten BND willkürlich geschah und viel mit Tagespolitik, aber sehr wenig mit übergeordnetem Staatsinteresse zu tun hatte. Erst nachdem Kanzleramtsminister Friedrich Bohl in einem Brief an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses eine baldige Anhörung des Zeugen Schmidbauers verlangte - und damit als Regierungsvertreter direkt auf die Terminplanung und Arbeit des Ausschusses Einfluß nahm -, gewährte die Koalitionsmehrheit endlich eine Terminierung der Zeugenvernehmungen des Geheimdienstkoordinators Bernd Schmidbauer. Auch deshalb - und natürlich aus den Erfahrungen der beiden anderen Untersuchungsausschüsse dieser Wahlperiode - haben wir den Entwurf eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages vorgelegt, der in der kommenden Wahlperiode zügig eingebracht und beraten werden soll. In diesem Untersuchungsausschuß sind wichtige Fragen offen geblieben. Der Untersuchungsausschuß konnte nicht klären: - von wem genau die Initiative zu dem Münchener Plutoniumschmuggel ausging; - wer genau die in Spanien bzw. in Rußland lebenden und agierenden Schmuggler zur Verlagerung des Übergabeortes von Spanien bzw. Rußland nach Deutschland und speziell nach München veranlaßt hat; einer der wichtigsten Zeugen für diese „Madrider Vorgeschichte", Karsten Uwe Erich Schnell (alias „Roberto"), verbüßt derzeit in Spanien eine langjährige Haftstrafe und stand dem Ausschuß als Zeuge nicht zur Verfügung; - wieso Fernandez Martinez zwar noch mit nach München fuhr, jedoch vor Abschluß der Schmug- gelaktion und trotz des erhofften hohen finanziellen Gewinns angeblich fast mittellos per Bus nach Frankreich reiste; auch diese Person stand dem Ausschuß als Zeuge nicht zur Verfügung; - was genau zwischen dem Ermittlungsführer in München, Oberstaatsanwalt Helmut MeierStaude, und dem Staatsminister im Bundeskanzleramt Bernd Schmidbauer telefonisch besprochen wurde; der Zeuge Staatsanwalt Meier-Staude konnte sich an den Inhalt eines seiner Telefonate mit dem Staatsminister angeblich nicht erinnern; - inwieweit Staatsminister Schmidbauer direkt auf die Münchener Ermittlungen und den Fortgang des Plutoniumfalles Einfluß genommen hat; - was genau dem Bundeskanzler vor dem 10. August 1994 über den damaligen Sachstand des Plutoniumfalles mitgeteilt wurde; - woher genau das in München beschlagnahmte Plutonium, das in Landshut beschlagnahmte Uran sowie das zuvor in der Garage des Herrn Jäckle in Tengen angeblich „zufällig" gefundene Plutonium stammten. Auch das Ergebnis der in Rußland durchgeführten Untersuchungen einer Probe des von Moskau nach München geschmuggelten Plutoniums ist dem Untersuchungsausschuß nicht bekannt. Ich hoffe, daß die noch laufenden Untersuchungen der Hanauer Staatsanwaltschaft zumindest den Beweis dafür liefern, daß dieses Plutonium tatsächlich nicht aus bundesdeutschen Anlagen oder aus dem Euratom-Lager in Karlsruhe stammt. Jede Untersuchung die geeignet erscheint, hier Klarheit zu schaffen, sollte meines Erachtens durchgeführt werde. Ich finde es bedauerlich, daß die russischen Stellen uns bis heute keine Ergebnisse ihrer Untersuchungen mitgeteilt haben - zumindest wurden dem Untersuchungsausschuß keine Ergebnisse mitgeteilt. Ich hoffe, daß die Bundesregierung mögliche weitere Erkenntnisse dem Bundestag auch unaufgefordert übermitteln wird. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Ausgangspunkt des Untersuchungsausschusses war der in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf, der Münchner Plutoniumfall sei inszeniert worden, um im Hinblick auf die bayerische Landtagswahl von 1994 einen polizeilichen Fahndungserfolg vorweisen zu können. Dieser Vorwurf der Inszenierung ist im Plutoniumausschuß nicht bewiesen worden. Allerdings hat der Inszenierungsvorwurf dazu beigetragen, daß in der öffentlichen Diskussion der Blick abgelenkt worden ist von den tatsächlichen Problemen, die der gesamte Vorgang aufgeworfen hat: 1. Die F.D.P. ist der Meinung, daß sich ein derartiger unkontrollierter Transport eines hochgiftigen Materials wie Plutonium nicht mehr wiederholen darf. Die damals am Entscheidungsvorgang beteiligten Institutionen der bayerischen Justiz und der bayerischen Polizei standen vor der Situation, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit von Straftätern Plutonium per Flugzeug von Moskau nach München verbracht werden würde. Sie haben sich dafür entschieden, dieses Material im Münchner Flughafen nach Ankunft der Lufthansa-Maschine zu beschlagnahmen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieser Entscheidung und unabhängig davon, daß es damals aus tatsächlichen Gründen schwierig gewesen sein dürfte, das Plutonium bereits in Moskau in behördliche Verwahrung zu bringen, bleibt doch die Tatsache unbestreitbar, daß ein solcher Plutonium-Transport ein hohes Schadensrisiko mit sich gebracht hat. Daher darf sich ein solcher Transport in dieser Weise nicht wieder wiederholen. Die F.D.P. bewertet es als positiv, daß die Bundesregierung unmittelbar nach dem Münchner Vorfall Verhandlungen mit Rußland mit der Zielsetzung einer intensiven Zusammenarbeit in derartigen Fällen geführt hat. 2. Es drängt sich der Eindruck auf, daß seinerzeit nicht allen Beteiligten die Brisanz eines solchen Plutonium-Transports bewußt gewesen ist. Anders wäre es nicht zu erklären, daß die zuständigen Bayerischen Staatsminister des Innern und der Justiz vor der Entscheidung, diesen Plutonium-Transport in Kauf zu nehmen, nicht informiert worden sind. Es gibt sowohl bei der Justiz als auch bei den Innenbehörden eine umfassende Berichtspflicht gegenüber den Ministerien, die sich auch auf weniger bedeutsame Vorgänge bezieht. Daher ist es nahezu unerklärlich, daß die Bayerischen Staatsminister Beckstein und Leeb nicht für eine laufende Unterrichtung während des Münchner Plutoniumvorgangs gesorgt haben. 3. Der Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages hatte sich auftragsgemäß mit dem Verhalten des BND zu befassen. Es ist eindeutig festzustellen, daß der BND in dem Münchner PlutoniumFall den bayerischen Sicherheitsbehörden prinzipiell Amtshilfe leisten durfte. Aus dem Vorgang sind jedoch folgende Lehren für den BND zu ziehen: a) Die Grenzen der Amtshilfe müssen strikt eingehalten werden. Dies gebietet auch der Grundsatz der strikten Trennung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Aufgabenstellung. Somit muß der BND laufend prüfen, ob eine einmal begonnene, prinzipiell zulässige Amtshilfe weiterhin rechtmäßig bleibt. Es muß Vorsorge dafür getroffen werden, daß der BND seine Amtshilfe dann beendet, wenn sich die Maßnahme, zu der er Hilfe leistet, als rechtswidrig darstellt. b) Hierzu bedarf es einer laufenden internen Information über das Geschehen, damit die Einhaltung der Grenzen der Amtshilfe ständig gesichert ist. c) Schließlich muß auch Vorsorge getroffen werden, daß nicht einzelne an einer solchen Aktion beteiligten Mitarbeiter des BND die Grenzen ihrer Tätigkeit überschreiten (Mitarbeiter-Exzeß). Wird zum Beispiel ein Sprachmittler zur Verfügung gestellt, so darf dieser nicht die Rolle eines aktiv Beteiligten einnehmen. d) Positiv bewertet die F.D.P.-Fraktion, daß die Führung des BND auf die Erfahrungen aus dem Münchner Plutonium-Fall bereits reagiert hat. So sind zum Beispiel die internen Richtlinien für die Gewährung von Amtshilfe bereits in dem oben vorgeschlagenen Sinne präzisiert worden. Der Plutonium-Untersuchungsausschuß hat in seiner Arbeit beispielhaft die grundlegende Problematik dieser Ausschüsse verdeutlicht. Sie sind einerseits ein Untersuchungsorgan, andererseits aber unbestreitbar auch ein „Kampfmittel" in der parlamentarischen Auseinandersetzung zwischen Opposition und Regierung bzw. Regierungsfraktionen. Die beteiligten Parlamentarier nehmen zugleich die Rolle von „Anklägern" oder „Verteidigern" und diejenige von neutralen „Richtern" ein. Diese Interessenkonflikte konnten auch in der Arbeit des Plutonium-Untersuchungsausschusses nicht verborgen werden. Um so mehr verdient die Verhandlungsführung des Vorsitzenden Dr. Friedrich und seiner Stellvertreterin Erika Simm hohe Anerkennung. Dagegen dürfte es nicht dem Idealbild der Arbeit von Untersuchungsausschüssen entsprochen haben, wenn pauschale Vorwürfe („Inszenierungsverdacht") von Mitgliedern des Ausschusses ständig ohne Rücksicht auf die Beweislage weiterhin in der Öffentlichkeit erhoben worden sind. Umgekehrt muß man selbstkritisch sagen, daß einige Verfahrensentscheidungen der Ausschußmehrheit zwar ohne Zweifel rechtmäßig gewesen sind, daß jedoch die eine oder andere Verfahrensfrage auch großzügiger hätte entschieden werden können. Dr. Gregor Gysi (PDS): Der Bericht und die Minderheitenvoten werfen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Münchner Plutonium-Deal" mehrere Fragen auf. Ich will mich in diesem Beitrag auf drei Fragen konzentrieren. Durch den Untersuchungsausschuß konnte festgestellt werden, daß es bisher keinen Fall von Plutoniumhandel gab, bei dem der Scheinaufkäufer nicht der Staat selbst gewesen wäre. Für die Zukunft ist deshalb zu sichern, daß diese Art staatlicher Tätigkeit unterbleibt, denn sie animiert Anbieter und provoziert zum Plutoniumhandel. Während des Verfahrens wurden auch die Grenzen des Untersuchungsausschußrechtes deutlich. Besonders problematisch ist, daß es keine Möglichkeit der parlamentarischen Nachprüfung dahingehend gibt, ob die zu kontrollierende Exekutive Akten tatsächlich vollständig zur Verfügung stellt. Bedenklich ist auch, daß die Exekutive entscheidet, in welchem Umfang Zeuginnen und Zeugen eine Aussagegenehmigung erteilt wird. Die Behörde, die parlamentarisch kontrolliert werden soll, bestimmt also, worüber Zeuginnen und Zeugen Aussagen treffen dürfen und worüber nicht. Aus den Vernehmungen der Zeugen ergab sich eine Unsicherheit, die nicht länger bestehen darf. Die staatlichen Behörden hatten einen Transport des Plutoniums mit einer zivilen Lufthansa-Maschine von Moskau nach München in Kauf genommen, bestenfalls weil sie befürchteten, daß das Plutonium andernfalls unkontrolliert im Umlauf bleiben könnte. Außerdem wäre die Strafverfolgung der Täter erschwert worden. Abgesehen davon, daß das Mißtrauen gegenüber russischen Behörden, das in dieser Entscheidung zum Ausdruck kommt, arrogant und nicht belegt ist, halte ich den Ansatz für falsch. Selbst, wenn man unterstellen würde, daß die Gefahr bestanden hätte, daß bei einer Information der russischen Behörden das Plutonium nicht sichergestellt und die Täter nicht festgenommen worden wären, rechtfertigt das nicht, einen Transport des Plutoniums von Rußland nach Deutschland - und dann noch in einer zivilen Lufthansa-Maschine - in Kauf zu nehmen. Dabei ist zusätzlich darauf hinzuweisen, daß die staatlichen Behörden nicht im geringsten einschätzen konnten, in welchen Behältnissen das Plutonium transportiert werden würde und welche Gefahren für Besatzung und Passagiere bestehen würden. Sowohl der Bundeskanzler als auch weitere Vertreter der Bundesregierung und der Staatsregierung in Bayern haben erklärt, daß es sich um eine schwierige Güterabwägung gehandelt habe. Meines Erachtens muß klargestellt werden, daß es sich nicht um eine schwierige Güterabwägung gehandelt hat. Die Gefahrenabwehr hätte den absoluten Vorrang haben müssen. Deshalb wäre es zwingend erforderlich gewesen, die russischen Behörden einzuschalten, unabhängig davon, wie dann der weitere Verlauf gewesen wäre. Auf jeden Fall hätte man dadurch einen Transport des Plutoniums mit der zivilen LufthansaMaschine ausschließen können. Meines Erachtens ist die gesetzliche Lage diesbezüglich auch klar. Sollte sie tatsächlich unklar sein, wäre hier ein Gesetzgebungsakt erforderlich, der für die Zukunft die Gefahrenabwehr klar in den Vordergrund stellt. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes) Sigrun Löwisch (CDU/CSU): Bei den Beratungen des Gesundheitsausschusses über den vorgelegten Gesetzentwurf hat sich ein breites Einvernehmen darüber gezeigt, daß Krankenpflegegesetz insgesamt zu überarbeiten. Wir sind uns darin einig, daß die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf der Krankenpflege so gestaltet sein müssen, daß Hauptschulabsolventen auch weiterhin die Möglichkeit haben, diesen Beruf zu ergreifen. In diesem Zusammenhang mag auch die Herabsetzung des Mindestalters zur Aufnahme der Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin von 17 auf 16 Jahre in Betracht kommen. Wir meinen aber, daß diese Änderung einer gründlichen Überlegung bedarf und wollen keinen gesetzgeberischen Schnellschuß. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf daher ab. Wir müssen uns bewußt machen, daß die Herabsetzung des Mindestalters nicht bloß eine technische Maßnahme ist. Die Patienten haben einen Anspruch darauf, daß die Pflege-Schüler mit der nötigen Reife an ihre verantwortungsvolle Aufgabe herangehen. Es gilt auch zu berücksichtigen, daß - im Interesse der Krankenpflege-Schüler selbst - ihre Persönlichkeit soweit gefestigt sein muß, daß sie den psychischen Belastungen gewachsen sind, die durch die Begegnung mit Krankheit und Leid auf sie zukommen können. Ich meine, diese Aspekte verdienen eine eingehende Abwägung. Deshalb sollte man die Frage der Absenkung des Mindestalters in einem weiteren Kontext erörtern - auch mit Blick auf andere medizinische Berufe - und im Rahmen einer Novelle des Krankenpflegegesetzes lösen. Dabei gilt es, festzustellen, daß das geltende Krankenpflegegesetz sich insgesamt bewährt hat. Wünschenswert wären einige Verbesserungen, etwa die Einführung der Teilzeitausbildung, die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von Altenpflege- und Krankenpflegeausbildung, wo dies sinnvoll ist, und auch die Aktualisierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein leider immer noch aktuelles Problem im Bereich der Krankenpflegeausbildung hinweisen. Obwohl das Krankenpflegegesetz seit mehr als zwölf Jahren in Kraft ist, gibt es immer noch staatlich anerkannte Krankenpflegeschulen, die nicht EU-Richtlinien-konform ausbilden. Leidtragende sind die Absolventen dieser Schulen, wenn sie sich um die Anerkennung ihrer Diplome im Ausland bemühen. Eine Novellierung des Krankenpflegegesetzes wird an diesem Mißstand freilich nichts ändern. Vielmehr ist es eine fortbestehende Herausforderung für die zuständigen Landesbehörden und für die Berufsverbände, diesem Ärgernis entgegenzutreten. Zum Schluß: In den Inhalten der Krankenpflegeausbildung soll sich der Sinn des Pflegens - daß der Mensch im Mittelpunkt steht - ausdrücken. Eine Akademisierung und zu starke Technisierung bringt uns hier nicht weiter. Antje-Marie Steen (SPD): Die Stimmen mehren sich, die eine Änderung des nunmehr seit 13 Jahren bestehenden Krankenpflegegesetzes fordern. Dies zu Recht; denn auch die Regierung Kohl kann nicht leugnen, daß sich in diesen 13 Jahren die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert haben. Als das Krankenpflegegesetz Mitte der 80er Jahre institutionalisiert wurde, war die Ausgangssituation geprägt von einer Gesellschaft, die nicht dem verschärften demographischen Problem gegenüberstand. Das bedeutet: Vor 13 Jahren war die Zahl derjenigen Menschen erheblich geringer, die eine pflegerische Betreuung benötigten. Auch der Umstand der deutschen Einheit, der zu einer Erhöhung der Einwohnerzahl und gleichzeitig natürlich auch zu einer Erweiterung des pflegebedürftigen Personenkreises führte, fordert von unserem Gesundheitssystem moderne und notwendige Antworten, denen wir uns nicht länger verschließen können. Wer darüber hinaus vor dem Hintergrund der Einführung der Pflegeversicherung, aber auch mit Blick auf die zahlreichen Versuche einer Gesundheitsreform, deren beschämende Auswirkungen wir ja noch in der letzten Sitzungswoche diskutierten, immer noch behauptet, es gebe keinen Bedarf für eine Novellierung des Gesetzes für die Pflegeberufe, der muß sich zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, auf notwendige Strukturwandlungen keine sachgerechte Antworten geben zu können. Die derzeitige Situation in der Ausbildung der Pflegeberufe auf der einen und die tatsächlichen Anforderungen am Pflegefachpersonal auf der anderen Seite stimmen seit Jahren nicht mehr überein. Der Strukturwandel in der Gesellschaft und die sich verändernden Versorgungsstrukturen in unseren sozialen Sicherungssystemen lassen also mit Sicherheit eine Neuordnung und Neuorientierung des Krankenpflegeberufes notwendig erscheinen, aber eben nicht nur dieses Berufs, sondern auch der Berufe der Kinderkranken- und Altenpflege. Dies wird seit der Einführung der Pflegeversicherung um so deutlicher, da die Übergänge zwischen den verschiedenen gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen immer fließender geworden sind. Die SPD vertritt diese Auffassung seit etlichen Jahren und hat mit der Bildung einer entsprechenden Arbeitsgruppe die Diskussion der Novellierung im gesamten Bereich der gesundheits- und sozialpflegerischen Berufe vorangetrieben. Angesichts der vielfältigen Überschneidungen in den Tätigkeitsfeldern und Anforderungsprofilen sind wir zur Ansicht gelangt, daß es notwendig ist, die verschiedenen Neuordnungsverfahren zusammenzuführen, um einen in der Grundausbildung einheitlichen Pflegefachberuf zu schaffen, der die Qualifikationen der bisherigen Pflegeberufe in der Altenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflege vereinheitlicht. Wir berufen uns mit unserem Vorschlag auf empirische Untersuchungen. Hier wird berichtet, daß inhaltliche Gemeinsamkeiten in den Ausbildungsgängen und in den Tätigkeiten vorhanden sind, die eine strikte Trennung in verschiedene Berufsbildungszweige nicht rechtfertigen. Es schließt sich die Forderung nach einer gemeinsamen Ausbildung der Pflegeberufe an, die mit zusätzlicher Vermittlung spezifischer Schwerpunkte für die einzelnen Berufssparten wünschenswert sei. Ein zweiter, wesentlicher Vorteil einer einheitlichen Grundausbildung ist die Tatsache, daß die Fachkräfte bessere Chancen haben, sich auf die sich ständig verändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt ein- und umzustellen. Benötigen wir beispielsweise mehr Kranken- als Altenpfleger, kann mit einer relativ kurzfristigen Zusatzausbildung der Sprung von der Kranken- zur Altenpflege bewältigt werden. Fühlt sich die Altenpflegerin nicht mehr in ihrem Arbeitsbereich wohl, kann sie mit relativ geringem Aufwand den Beruf der Kinderkrankenpflegerin erlernen. Damit geben wir den Pflegepersonen die notwendige Flexibilität, mit der sie sich aus der bisherigen berufsständischen Abschottung befreien können. Mit einer wirklichen Neuordnung der Gesundheitsfachberufe in unserem Sinne kann man also das Ziel verfolgen, dem Pflegeberuf eine gemeinsame Grundausbildung zu geben, um auf die Entwicklungen eines sich wandelnden Gesundheitssystems besser reagieren zu können. Vor dem Hintergrund des zusammenwachsenden Europa werden damit auch die Voraussetzungen geschaffen, die Grundrechte der Freizügigkeit und des Niederlassungsrechts in der Europäischen Union besser nutzen zu können. Ich denke, die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die letztlich auch mehr soziales Europa für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten, machen den Trend zur staatenübergreifenden Vernetzung des Gesundheitswesens deutlich. Auch wenn der Bundesgesundheitsminister nun Bedenken erheben wird und ein bißchen Europa, aber nicht zu viel predigt, können wir uns dieser unausweichlichen Entwicklung nicht entziehen. Einheitliche Kriterien für die Ausbildung der Pflegeberufe und deren Zertifizierung erleichtern somit nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa die allgemeine Anerkennung des Ausbildungsabschlusses sowie die Qualifikationsanforderungen bei einer Weiterbildung. Deutschland hat hier eine Vorbildfunktion für viele andere Mitgliedstaaten, und ich denke, dies muß auch in Zukunft so bleiben. Wir müssen begreifen, Europa nicht nur zu predigen, sondern auch zu leben. Diese Fakten sind Grundlagen unserer Vorstellung für eine umfassende Neuausrichtung der Pflegeausbildung. Auch die Bundesländer haben den Reformbedarf im Sinne einer notwendigen Weiterentwicklung dieses Ausbildungszweiges erkannt und unterstützen unsere Forderung nachdrücklich. Die Gesundheitsministerkonferenz bittet in ihrem Beschluß zur „Qualitätssicherung in der Pflege" vom November 1997 unter anderem die zuständigen Ressorts des Bundes, Rahmenbedingungen und Eckwerte für eine integrierte Grundausbildung in den Pflegeberufen in Form einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu prüfen. Hierbei empfiehlt die GMK eine modellhafte Erprobung gemeinsamer Ausbildungselemente der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Wir vertreten zudem die Ansicht, daß es notwendig ist, die Gesundheitsfachberufe in das Sytem der beruflichen Bildung zu integrieren, sie auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bundeseinheitlich zu regeln. Damit wären neben der Berufsbezeichnung und der Ausbildungsdauer auch das Ausbildungsberufsbild, die Ausbildungsrahmenplanung und die Prüfungsanforderungen festgelegt. Auch der soziale und rechtliche Status der Auszubildenden würde damit gesichert, und die Grundlage für eine qualifizierte Ausbildung im praktischen und theoretischen Bereich würde festgelegt. Unumgängliche Novellierungserfordernisse betreffen jedoch nicht nur unmittelbar die Auszubildenden. Unserer Meinung nach gehört zu einer umfangreichen Reform auch die Forderung nach fachlich und pädagogisch definierter Professionalisierung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Der Stellenwert der Pflegeberufe insgesamt, aber auch die Sicherung der Qualität in der Pflege würden damit einen erheblichen Vorwärtsschub erhalten. Die derzeitige mangelnde gesellschaftliche Anerkennung der Pflegeberufe könnte mit ihrer Professionalisierung, zu der meines Erachtens auch die Möglichkeit einer akademischen Ausbildung im Rahmen einer „Pflegewissenschaft" an wissenschaftlichen Hochschulen gehören sollte, relativiert bzw. ganz beseitigt werden. Trotz dringendem Reformbedarf aller gesundheits- und sozialpflegerischen Berufe zeigt diese „NochBundesregierung" kein ernsthaftes Interesse, ganz im Gegenteil: Sie versuchte noch vor nicht allzu langer Zeit dem Stellenwert der Pflegeberufe einen schweren Schaden zuzufügen, indem sie die Fachpersonalquote in Pflegeheimen auszuhebeln versuchte. Damit wäre den ungeschützten, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen in der Pflege Tür und Tor geöffnet. Die Antwort der Bundesregierung auf die dringend benötigte Verbesserung der Pflegefachberufe ist also deren offensichtliche Schlechterstellung. Obwohl wir in einer Zeit leben, in der wir zunehmend auf mehr qualifiziertes Pflegepersonal angewiesen sind, setzt diese Regierung auf die Ausdünnung der Fachberufe und den Einsatz von ungelernten Studenten und Aushilfskräften. Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf der PDS weist auf einen verbesserungswürdigen Punkt im Bereich der Krankenpflege hin, er greift aber eindeutig zu kurz. Hier, in diesem umfangreichen Bereich, mit einer Einzelmaßnahme anzusetzen ist nicht nur unangebracht, sondern zeugt vor allem von einem mangelnden Verständnis bei der Lösung komplexer Sachzusammenhänge. Es ist also das Fazit zu ziehen, daß nur eine SPD-geführte Bundesregierung mit einer entsprechenden sozialdemokratischen Mehrheit in der Länderkammer dafür sorgen kann, daß im Rahmen einer umfassenden Strukturreform, den Erfordernissen eines modernen Pflegeberufes entsprochen wird. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Herabsetzung des Mindestalters zur Aufnahme einer Krankenpflegeausbildung von 17 auf 16 Jahre ist durchaus begrüßenswert. Allerdings kommt dieser Gesetzesentwurf zu einem Zeitpunkt, der momentan niemand mehr etwas nützt. Hier hätte die Bundesregierung - gerade auch angesichts der aktuellen Ausbildungsmisere - schon längst aktiv werden müssen. Aber dies lag wohl nicht in ihrer Absicht. Für die Jugendlichen, die nach der geplanten Herabsetzung die Ausbildung mit 16 Jahren unmittelbar nach dem Schulabschluß beginnen könnten, kommt dieser Gesetzesentwurf für dieses Jahr zu spät. Der Vorschlag hat für all diejenigen, die sich für den Herbst an den Krankenpflegeschulen bereits eingeschrieben haben, keinen Nutzen mehr. Dies soll nun aber nicht heißen, daß überhaupt nichts getan werden muß. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Wir brauchen dringend eine grundlegende Reform der Pflegeausbildung. Die Trennung der Ausbildungsgänge von Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege ist nicht mehr zeitgerecht und entspricht nicht den Anforderungen an einen gutausgebildeten und qualifizierten Pflegeberuf. Der enge Bezug der Ausbildung auf spezifische Lebensaltersgruppen verhindert berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Vielmehr bedarf es einer bundeseinheitlichen dreijährigen Ausbildung mit einem breiten Berufsprofil. Das ist ein ganzheitlicher Ansatz, der gerade auch bei den Pflegenden viel Unterstützung findet. Die berufliche Bildung muß breite Grundqualifikationen in der Pflegearbeit vermitteln. In der Ausbildung muß der Ausbau der Prävention und Gesundheitsförderung stärker in den Vordergrund rücken. Die berufliche Ausbildung muß überdies ein breites Feld an berufsbezogenem Wissen vermitteln. Eine stärkere Patientinnen- und Patientenorientierung gehört als Schlüsselqualifikation dazu. Die systematische Stärkung beruflicher Reflexions- und Handlungskompetenzen muß ausgebaut werden. Einheitliche Qualitätsstandards für Ausbildungspersonal und Lehrstätten an Pflegeschulen müssen gesichert werden. Ausbildungsinhalte und Organisationsformen müssen festgelegt werden, die die theoretische und praktische Ausbildung in ihren Anteilen gleich gewichtet. Die Qualitätsstandards der Ausbildung müssen sich ebenso auf die Festlegung von Ausbildungsinhalten und Organisationsformen beziehen. Dazu sind bundesweit einheitliche Rahmenlehrpläne für die schulische Ausbildung sowie Ausbildungsrahmenpläne für die praktische Ausbildung zu entwickeln. Des weiteren müssen differenzierte Prüfungsanforderungen, die bundeseinheitlich gelten, geschaffen werden. Die neugeordneten Pflegeberufe müssen in das Regelsystem der beruflichen Bildung eingebunden werden. Das Berufsbildungsgesetz bietet hierfür ein bundesweit vergleichbares Qualifikations- und Qualitätsniveau für eine einheitliche Ausbildungsqualität. Auch die Sicherstellung der Ausbildungsvergütung ist geboten. Notwendig ist die Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Durchlässigkeit im Berufsfeld und damit berufliche Perspektiven ermöglichen. Zur Professionalisierung der Pflege sind Fort- und Weiterbildung unverzichtbar. Es müssen umfassende Weiterbildungslehrgänge sowohl im Bereich der fach- als auch funktionsbezogenen Weiterbildung entwickelt werden. Hierfür muß die Weiterbildung in staatlich anerkannten betrieblichen oder überbetrieblichen Aus- bzw. Weiterbildungsstätten und Fachschulen durchgeführt werden. Die Rahmenbedingungen für alle abschlußbezogenen Weiterbildungslehrgänge sind bundeseinheitlich zu regeln. Ein durchlässiges Berufsbildungssystem von der Berufsausbildung bis zum Hochschulabschluß ist geboten. Grundsätzlich muß das Prinzip der Gleichwertigkeit von beruflichen und allgemeinbildenden Bildungsabschlüssen verfolgt werden. Mit dem erfolgreichen Abschluß einer dreijährigen Berufsausbildung wird die Berechtigung zur Aufnahme eines fachgebundenen Hochschulstudiums erworben. Die Einrichtung und der Ausbau von pflegewissenschaftlichen Studiengängen muß vorangetrieben werden. Ein neues Ausbildungsmodell für die pflegerischen Berufe führt zu einem attraktiveren Berufsbild, verdeutlicht das eigenständige Aufgabenspektrum und den Verantwortungsbereich, erhöht somit die Qualität der Pflege und schafft mehr Zufriedenheit bei den Beschäftigten. Dies kommt gerade auch Frauen zugute. Über 80 Prozent aller Arbeitskräfte in der Pflege sind weiblich. Wir haben uns in dieser Legislaturperiode mit dem Antrag „Ausbildungsreform in den Pflegeberufen" (Drucksache 13/7418) den Veränderungen und neuen Anforderungen im Pflegebereich gestellt und konstruktive Vorschläge gemacht. Die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung hat leider eine seriöse und sachgerechte Beratung nicht möglich gemacht. Wir werden dies in der neuen Legislaturperiode erneut aufgreifen und zügig umsetzen. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Der Gesundheitsausschuß hat Anfang diesen Jahres eingehend über den uns vorgelegten Antrag zur Änderung des Krankenpflegegesetzes diskutiert. Wir waren damals der Auffassung und sind es noch heute, daß eine isolierte Novellierung des Krankenpflegegesetzes nicht sinnvoll ist. Es gibt einige Heilberufegesetze, die in der nächsten Legislaturperiode überprüft und eventuell geändert werden müssen. Dabei wird es unter anderem auch darum gehen, welche Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind, um eine Berufsausbildung in diesen medizinischen Berufen zu beginnen. Es wird also nicht nur um die Frage gehen, ab welchem Alter Auszubildende in der Lage sind, eine qualifizierte Ausbildung zu beginnen, sondern auch darum, welcher Schulabschluß hierfür zugrunde zu legen ist. Eine isolierte Änderung für den Bereich der Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern lehnen wir aus diesem Grund ab. Heidemarie Lüth (PDS): Es sind vor allem 3 Gründe, die die Gruppe der PDS bewogen haben, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenpflegegesetzes dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Erstens halten wir es für unbedingt erforderlich, eine qualifizierte Krankenschwestern- und Krankenpflegerausbildung zu garantieren, die jungen Menschen die Chance gibt, sich engagiert und sehr zielstrebig auf diesen Beruf vorzubereiten - und dies nicht irgendwann, sondern jetzt, weil 'der gesellschaftliche Bedarf unumstritten vorhanden ist. Zweitens ist angesichts der Lehrstellensituation, der Lebenslage zahlloser Jugendlicher nicht hinnehmbar, daß junge Menschen, die sich für einen Beruf, der sie fordert, herausfordert, aber auch befriedigen wird, entschieden haben und die Voraussetzungen erfüllen, nach dem Realschulabschluß ein Jahr gewissermaßen in eine Warteschleife gehen müssen. Für nicht wenige ist dies Anlaß, von diesem Berufswunsch wieder Abstand zu nehmen. Oder sie reihen sich 1998 in die - nach Aussagen des DGB -700 000 Jugendlichen ein, für die es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Lehrstelle geben wird. Psychologen, Jugendforscher und erfahrene Krankenschwestern und Krankenpfleger werden es Ihnen gern bestätigen, daß es keinerlei Gründe gibt, diese Lücke zwischen Schulabschluß und Aufnahme der Ausbildung überhaupt zu lassen. In diesem einen Jahr gibt es keine gravierenden Sprünge in der Persönlichkeitsentwicklung, die dies begründen würden. Drittens ist, dank der von der Koalition betriebenen Sparpolitik, die auch die Länder zu Entscheidun- gen zwingt, die Existenz von Krankenpflegevorschulen stark gefährdet - in Berlin sind es allein zehn. Wenn dies eintritt, geht es zum Beispiel in Thüringen um 600 Lehrstellen, die dann gefährdet sind. Die Katze beißt sich in den Schwanz. Bedarf - ja; Bewerberinnen und Bewerber - ja; Lehrstellenmisere - ja; zur Zeit notwendige Vorbedingungen - nein oder unvollständig oder in Liquidation. Fazit: Es besteht aus vielerlei Gründen Handlungsbedarf. Ich muß auch annehmen, daß dies in den Ländern auch so erkannt ist. Wie anders muß man die Tatsache werten, daß im November 1995 im Bundesministerium für Gesundheit eine Beratung mit den Referenten der Länder stattfand, die eine Novellierung des Krankenpflegegesetzes ankündigten. Was bis heute ausblieb, war eine konkrete Aktivität. Übrigens ist es auch unsere Meinung, daß eine Novellierung des Krankenpflegegesetzes genauso dringend erforderlich ist wie zum Beispiel die bundeseinheitliche Gestaltung der Ausbildung in den Pflegeberufen. Auch hierüber wird seit Jahren debattiert; konkrete parlamentarische Aktivitäten, zunächst von der PDS, dann auch von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, werden durch die Koalition wegen ungeheuren und zeitlich nicht bestimmbaren Beratungsbedarfs blockiert. Deshalb wird es auch in der 13. Wahlperiode, wie schon in vorherigen, keine Entscheidung geben. Frei nach J. Ringelnatz: „Was nicht sein kann, das nicht sein darf. " Mit der positiven Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs könnte ein Schritt in die richtige Richtung gegangen werden: zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes und von Gesetzen, die andere Heilberufe betreffen. Gesetzt würde ein Zeichen, wie ernst dieses Haus die Berufsausbildung junger Menschen nimmt. Das ist aber offensichtlich nicht gewollt. So zumindest muß ich die Beschlußfassung des federführenden Gesundheitsausschusses verstehen. Weil man die „Gesamtsache" im Auge hat - ich kenne diese Gedankenakrobatik aus anderen Zeiten -, kann man doch nicht im „Detail" entscheiden. Eindeutig ist die Position der Koalition - Zitat aus der Beschlußempfehlung des Gesundheitsausschusses -: „Dabei sollten die Zugangsvoraussetzungen nicht unnötig hoch angesetzt werden, auch für Absolventen der Hauptschule sollte der Zugang nach Möglichkeit offen gestaltet werden. " Liegt dem vielleicht die gleiche Überlegung zugrunde wie beim unrühmlichen, im ersten Anlauf gescheiterten Versuch, die Heimpersonalverordnung zu kippen? Betroffene - wie Jugendliche, die gern sofort eine Ausbildung aufnehmen würden; Eltern, denen Kinder nicht ein weiteres Jahr auf der Tasche liegen werden; Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, die auf qualifizierten Nachwuchs warten und Patientinnen und Patienten, die gut versorgt und betreut werden wollen - werden, so hoffe ich, auch aus dem Umgang mit diesem Gesetzentwurf sich mit ihrem Wahlverhalen im September äußern. Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Die Pflege kranker Menschen ist nicht nur eine Aufgabe, die viel soziales und menschliches Engagement erfordert, sondern auch eine qualifizierte Ausbildung. Diese ist mit dem Krankenpflegegesetz gesichert. Das Krankenpflegegesetz sieht auch eine Altersgrenze von 17 Jahren als Zugangsvoraussetzung für den Eintritt in die Berufsausbildung vor. Diese Vorschrift soll vor allem dem Schutz der jungen Menschen dienen. Für die Ausbildung ist eine bestimmte geistige und sittliche Reife der Krankenpflegeschüler erforderlich, denn der medizinische Alltag stellt die größten Anforderungen an die Krankenpflegekräfte. Häufig werden sie mit Situationen konfrontiert, die für uns unvorstellbar sind. Es ist nicht leicht zu verkraften, jeden Tag Menschen zu sehen, die zwischen Leben und Tod stehen und ihnen vielleicht nicht helfen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf der PDS hat zum Ziel, die Altersgrenze von 17 auf 16 Jahre zu senken. Begründet wird dies damit, daß potentielle Interessenten an einer Krankenpflegeausbildung die Schule zum Teil mit 16 Jahren abschließen und daher Wartezeiten in Kauf nehmen müßten, bevor sie die Ausbildung beginnen können. Dieses Problem ist bekannt. Daher ist das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der laufenden Erörterungen zu einer Novelle des Krankenpflegegesetzes mit den Ländern übereingekommen, eine modifizierte Mindestalterregelung einzuführen, vergleichbar der, die im Masseur- und Physiotherapeutengesetz von 1994 getroffen wurde. Danach bleibt es bei dem Grundsatz der Vollendung des 17. Lebensjahres als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung aus den bereits genannten Gründen. Von diesem Grundsatz sollen auf Antrag jedoch Ausnahmen möglich sein, wenn der Antragsteller das 17. Lebensjahr in dem Jahr vollendet, in dem die Ausbildung begonnen wurde. Voraussetzung ist, daß die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles hierdurch nicht gefährdet sind. Da derzeit kein dringender Handlungsbedarf besteht - die vorhandenen Ausbildungsplätze sind bei weiterhin guter Ausbildungsnachfrage besetzt, teilweise werden sogar schon Absagen von Krankenpflegeschulen gemeldet -, sollte von einer isolierten Änderung des Krankenpflegegesetzes abgesehen werden. Eine Änderung der Altersgrenze sollte in die Überlegungen zur geplanten partiellen Novellierung des Krankenpflegegesetzes einbezogen werden. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf der PDS abzulehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Kossendey


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verehrte Frau Kollegin Zapf, ich gebe Ihnen gern recht, daß es unsere Aufgabe war, das zu klären. Dazu hätte es des Untersuchungsausschusses nicht bedurft. Wenn wir die Sachen denn klären wollen und wenn Sie meinen, im Untersuchungsausschuß würde die Klärung herbeigeführt, dann finde ich es höchst voreilig, vor Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses solche Presseerklärungen abzugeben, wie wir sie von der SPD gelesen haben. Das ist es, was ich verur-

    Thomas Kossendey
    teile. Ich will Ihnen ganz frank und frei gestehen: Ich würde Ihnen noch lieber etwas länger antworten, wenn ich wenigstens das Gefühl hätte, daß Sie bei ungefähr 10 Prozent der 115 Stunden dabeigewesen wären. ,Dann wüßten wir wenigstens beide, worüber wir reden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich will das Stichwort „Varel" aufgreifen. In Varel, im Fallschirmjägerbataillon 313 gab es die Vorwürfe eines früheren Grundwehrdienstleistenden. Er hat behauptet, es sei regelmäßig zu ausländerfeindlichen und antisemitischen Äußerungen in diesem Bataillon gekommen. Diese Vorwürfe erwiesen sich im Laufe der Arbeit des Untersuchungsausschusses - ich sage es mal vorsichtig - als krause und haltlos.

    (Uta Zapf [SPD]: Krause war es! - Heiterkeit)

    Die umfangreichen Ermittlungen des Bundesministeriums der Verteidigung waren angemessen. Die Aufklärung durch ein Ermittlungsteam war sachgerecht, um die Unabhängigkeit der Untersuchung zu dokumentieren. Es wurden 221 Soldaten in 445 Vernehmungen gehört. Bei dieser hohen Zahl ist auszuschließen, daß schwerwiegende Vorfälle unentdeckt blieben oder aus falsch verstandener Kameradschaft verschwiegen wurden. Allerdings sind einige nicht mit Rechtsradikalität zusammenhängende Fehler im Bereich der Menschenführung entdeckt worden, die von der Truppe intern wegen möglicher Ahndung aufgegriffen worden sind.
    Gerade der Fall des Fallschirmjägerbataillons in Varel macht sehr deutlich, daß bereits ohne die Arbeit des Untersuchungsausschusses in der Truppe eine starke Sensibilität bezüglich menschenunwürdigen und verfassungsfeindlichen Verhaltens von Soldaten vorhanden war. Schon am 21. Mai 1997 hat der Bataillonskommandeur Oberstleutnant Rieger in einem Bataillonsbefehl sehr deutlich seine Meinung zu menschenunwürdigem und verfassungsfeindlichem Verhalten von Soldaten geäußert. Nach Auftauchen des Videos aus Hammelburg hat er am 8. Juli 1997 zusätzlich deutlich gemacht, daß auch in Zukunft alle Vorgesetzen und Soldaten derartigen Tendenzen vorzubeugen, sie früh zu erkennen, zu melden und im Rahmen ihrer Verantwortung unverzüglich zu unterbinden hätten. Er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß kameradschaftliches Verhalten nicht zum Verschweigen derartiger Vorgänge führen darf.
    Allein diese beiden Bataillonsbefehle aus Varel widerlegen offenkundig die Mär, daß es dieses Untersuchungsausschusses bedurft hätte, um die Bundeswehr gegen rechtsradikales Gedankengut zu sensibilisieren.
    Zu den Standorten Hammelburg und Schneeberg. Die beiden dort von Soldaten während des Dienstes auf einem Truppenübungsplatz gedrehten Videos sind menschenverachtend und geschmacklos. Daran kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Die Bundeswehr hat intern hart reagiert und die verantwortlichen Soldaten zur Rechenschaft gezogen bzw. aus der Truppe entfernt. All das ist vor der Behandlung im Untersuchungsausschuß geschehen. Die Staatsanwaltschaft hat das eingeleitete Strafverfahren mit einer Einstellungsverfügung beendet. In der Verfügung heißt es wörtlich: "Die Beschuldigten haben insbesondere die Tatbestände der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie der Gewaltdarstellung nicht verwirklicht. Auch rechtsextremistische Tendenzen sind nicht erkennbar. Publik wurde der Film erst durch einen Unbeteiligten, der ihn gegen Geld an SAT 1 weitergab."
    Es ist mir wichtig, festzustellen, daß - ohne daß der Untersuchungsausschuß etwas dazu gesagt hätte - die Hardthöhe die Ausbildung für die Auslandseinsätze nachgesteuert und die Dienstaufsicht in diesem Bereich verstärkt hat.
    Nun könnte man fragen: Außer Spesen nichts gewesen? - Nein, ich glaube, wir würden die Arbeit dieses Ausschusses zu gering einschätzen, wenn wir sie als gänzlich ergebnislos bezeichnen würden. - Ich meine allerdings Bereiche, die Sie überraschen werden.

    (Zuruf von der SPD: Ach nein!)

    Das erste wichtige Ergebnis aus meiner Sicht ist, daß die SPD in diesem Untersuchungsausschuß ihre Vorurteile und vorher vorgenommenen Wertungen gegenüber der Bundeswehr auf einen Prüfstand stellen konnte und mußte. Heute besteht für die SPD-Fraktion kein Zweifel daran, daß die Bundeswehr kein Hort des Rechtsextremismus in unserem Staate ist, daß es keine rechtsextremen Strukturen in ihr gibt und daß sie auch nicht rechtsextremistisch unterwandert ist. All das wurde doch vor Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses behauptet; ich kann es Ihnen doch vorlegen.

    (Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU]: Es war von Subkulturen die Rede, Herr Kollege!)

    Das ist ein gutes und ehrliches Resümee, das wir von der CDU/CSU und F.D.P. gern teilen. Die Frage ist nur, ob es wirklich notwendig war, daß dafür 39 Abgeordnete des Verteidigungsausschusses, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusses, die Hardthöhe und viele Zeuginnen und Zeugen tage-
    und nächtelang zu beschäftigen waren.

    (Peter Zumkley [SPD]: Wir waren uns nicht zu schade!)

    - Einige von Ihnen waren sich in der Tat dazu zu schade; Herr Zumkley, drehen Sie sich mal um. Ich sage eindeutig nein.
    Meines Erachtens ist noch etwas zurückgeblieben
    - das trage ich hier sehr ernsthaft vor -, was Sie heute auch nicht wegdiskutieren können: Unsere Streitkräfte haben durch diese Diskussion zumindest vorübergehend Schaden genommen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist nicht wahr!)

    Blinder Aktionismus und Verdächtigungen von seiten der Opposition haben vor allem im Heer ein Klima von Unsicherheit und Mißtrauen erzeugt.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: So ist es! Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Der Minister hat das gemacht!)


    Thomas Kossendey
    Dabei sehe ich die Soldaten in ihrem täglichen Dienst, aber auch - das sage ich sehr deutlich, verehrte Frau Schulte - die Familien der Zeit- und Berufssoldaten und die Familien, aus denen die Wehrpflichtigen kommen. Da haben Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ob Sie es nun wollten oder nicht, mancher Soldatenfrau das Gefühl vermittelt, daß ihr Mann in einer rechtsradikalen Einheit diene. Manche Eltern von Soldaten in Varel fragten sich: In welch braunen Sumpf gerät unser Sohn als Wehrpflichtiger hinein?

    (Walter Kolbow [SPD]: Das ist doch unter Ihrem Niveau! Eine niveaulose Rede ist das!)

    Nicht alle werden damit so leicht fertig wie Sie, die Sie von heute auf morgen das Thema wechseln und sich nur daran erfreuen, wenn Sie den Minister in Schwierigkeiten bringen können.

    (Walter Kolbow [SPD]: Der Mann muß untersucht werden!)

    Dieses Klima der Verunsicherung haben Sie auch in die Truppe hineingetragen. Die Art und Weise, in der der Ausschuß bis hin zum letzten Gefreiten intensiv - oder sollte ich besser „exzessiv" sagen? - sein Untersuchungsrecht wahrgenommen hat, hat in der Truppe das Gefühl vermittelt, die Dienstaufsicht über einzelne Kompanien sei auf das Parlament verlagert worden. Ich habe es damals im Ausschuß gesagt und wiederhole es hier: Das Parlament kann und darf nicht der UvD der gesamten Bundeswehr sein. Ein Zuviel an Kontrolle durch Instanzen, die weit höher als die zunächst zuständige Instanz angesiedelt sind, stört und zerstört schlußendlich das notwendige vertrauensvolle Klima untereinander.


Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Nachtwei?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Kossendey


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Nachtwei, bitte.