Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Antretter, Robert SPD 19. 6. 98 *
Behrendt, Wolfgang SPD 19. 6. 98 *
Böttcher, Maritta PDS 19. 6. 98
Büttner (Ingolstadt), SPD 19. 6. 98
Hans
Burchardt, Ulla SPD 19. 6. 98
Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 19. 6. 98
Peter Harry
Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 19. 6. 98
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 6. 98 *
Dr. Fuchs, Ruth PDS 19. 6. 98
Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 19. 6. 98
Graf (Friesoythe), Günter SPD 19. 6. 98
Dr. Gysi, Gregor PDS 19. 6. 98
Hovermann, Eike SPD 19. 6. 98
Ilte, Wolfgang SPD 19. 6. 98
Imhof, Barbara SPD 19. 6. 98
Jelpke, Ulla PDS 19. 6. 98
Jung (Düsseldorf), SPD 19. 6. 98
Volker
Kastning, Ernst SPD 19. 6. 98
Keller, Peter CDU/CSU 19. 6. 98
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 19. 6. 98
Kolbe, Manfred CDU/CSU 19. 6. 98
Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 19. 6. 98
Annegret
Krautscheid, Andreas CDU/CSU 19. 6. 98
Kriedner, Arnulf CDU/CSU 19. 6. 98
Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 19. 6. 98
Otto
Leidinger, Robert SPD 19. 6. 98
Dr. Luft, Christa PDS 19. 6. 98
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 19. 6. 98
Möllemann, Jürgen F.D.P. 19. 6. 98
Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 19. 6. 98
Probst, Simone BÜNDNIS 19. 6. 98
90/DIE
GRÜNEN
Regenspurger, Otto CDU/CSU 19. 6. 98
Rennebach, Renate SPD 19. 6. 98
Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 19. 6. 98
Rübenkönig, Gerhard SPD 19. 6. 98
Rupprecht, Marlene SPD 19. 6. 98
Schaich-Walch, Gudrun SPD 19. 6. 98
Schenk, Christina PDS 19. 6. 98
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schuhmann, Richard SPD 19. 6. 98
Schultz (Everswinkel), SPD 19. 6. 98
Reinhard
Schwanitz, Rolf SPD 19. 6. 98
Stiegler, Ludwig SPD 19. 6. 98
Weis (Stendal), Reinhard SPD 19. 6. 98
Wester, Hildegard SPD 19. 6. 98
Zierer, Benno CDU/CSU 19. 6. 98 *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 11
(a - Entwurf eines Gesetzes zu Vereinfachung des
zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens
der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
b - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Entlastung
der Zivilgerichtsbarkeit durch vor- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung)
(241. Sitzung)
Detlef Kleinert (F.D.P.): An sich sollte es sich heute um eine reine rechtspolitische Debatte handeln. In Wahrheit ist es die Stunde der Finanzminister. Wir erleben seit Jahrzehnten, daß immer neue Versuche unternommen werden, die Justiz zu entlasten, zu beschleunigen, zu vereinfachen, zu verschlanken und wie die kunstvollen Begriffe alle heißen mögen.
Die Bedeutung der Justiz für den Frieden und das Wohlbefinden der Bürger in unserem Land als entscheidende, häufig aber auch versöhnende Hilfe in den Konflikten der Gesellschaft für alle unsere Bürger kann überhaupt nicht überschätzt werden. Deshalb verwundert es sehr, daß im Vergleich mit der sonstigen Verwendung der Ressourcen dieser Gesellschaft, die sich auf phantastische und mit Sicherheit zu hohe Summen beläuft, die Ausgaben für diesen zentralen, einen der wenigen wichtigen Punkte des gesellschaftlichen Friedens, immer wieder in kleinlichster Weise zur Schließung tatsächlicher oder vermuteter Lücken herhalten müssen.
Wir haben es viel zu oft schon erlebt, mit welchem Einfallsreichtum hier gespart werden soll. Leidtragende sind die rechtsuchenden Bürger und ihre Vertreter. Leidtragend ist aber auch die Justiz. Es kann einfach keine Freude mehr machen, sich alle Jahre wieder im Brennpunkt der Sparsamkeitsgelüste der Finanzminister wiederzufinden, anstatt einigermaßen angemessene Achtung für den eigentlichen Dienst am Recht in einer sinnvollen und geordneten Form entgegennehmen zu können.
In diesem Hause sind von allen Seiten stürmische Bekundungen zu hören gewesen, daß man den Weg der Finanzminister, auf dem die Justizminister nur vorgeschoben werden, nicht länger mitgehen will. Zum Abschluß dieser Legislaturperiode erleben wir nun, daß aus wahrlich sehr unterschiedlichen Gründen der Widerstandswille von dieser oder jener Länderseite und dieser oder jener persönlichen Befangenheit her bezwungen ist und wir noch einmal eine Fülle von Eingriffen vornehmen, die sachlich so nicht gerechtfertigt sind. Die Situation ist für uns freie Demokraten nicht neu. Man versucht, an dieser oder jener Stelle Schlimmeres zu verhüten und soll dann zum Schluß der eigentlich Schuldige sein, daß das, was andere in noch viel größerem Umfang gewollt haben, schließlich in einer nicht gut erträglichen Form verabschiedet wird. Auch die Folge unserer Bemühungen ist das, was heute in dem angedeuteten Parallelogramm der Kräfte als Ergebnis erscheint, gerade noch erträglich. Einige Punkte, zum Beispiel die völlig willkürliche streitwertgebundene Unterscheidung zwischen einem obligatorischen und einem fakultativen Einzelrichter, sind eigentlich so nicht zu ertragen; Kompromisse kann man leider nur im Ganzen haben, und deshalb werden wir dann auch hier zustimmen.
Mit besonderem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen, daß es keineswegs einer Befristung von Gesetzen bedarf, um ihren Inhalt in angemessener Zeit zu überprüfen. Es ist unser aller Pflicht, ständig die Folgen dessen, was hier beschlossen wird, in der praktischen Auswirkung zu überprüfen und uns dann erneut mit dem, was früher einmal beschlossen worden ist, kritisch auseinanderzusetzen. Befristete Gesetze haben, wie die Erfahrung zeigt, ein besonders langes Leben. Die Befristung wird einfach in den vorgegebenen Zeitabständen immer wieder verlängert. Diejenigen, die dem Hause längere Zeit angehören, kennen reichlich Beispiele dafür.
Um so mehr habe ich die Hoffnung, daß auch ohne Befristung die Zuständigen, die Interessierten und deshalb Verantwortlichen innerhalb und außerhalb des Parlaments beizeiten nachschauen werden, was die gerade heute zu beschließenden Änderungen in der Prozeß- und Rechtswirklichkeit bewirken. Daraus müssen gegebenenfalls alsbald Schlüsse gezogen und neue nützliche Vorschriften, die dann vielleicht den älteren ähneln, geschaffen werden.
Ein Gutes könnte die heute weitergetriebene Flut der Änderungen im Prozeßrecht haben: Wir könnten alle zusammen zu der Einsicht kommen, daß die Regeln weniger wichtig sind als die Personen, die sie anwenden. Die klassische Richterausbildung und Richterauswahl wird dem auf Dauer nicht gerecht werden können. Wir brauchen den Richter, der sich nicht von der Schule über das Studium und Referendariat in sein Amt gearbeitet hat, sondern denjenigen, der durch eine Fülle von beruflich veranlaßten Praxiskontakten ein umfangreiches Verständnis für die zu entscheidenden Fragen entwickelt hat und dessen praktische Erfahrung ihn hindert, auf jeden theoretischen Leim zu gehen. Nur die größere Durchlässigkeit der richterlichen Laufbahn für berufserfahrene Juristen und dementsprechend sachgerechte und flexible Besoldungsvorschriften können uns diesem Ziel näherbringen. Das wird in einer Welt der A-, B-, C- und R-Gehälter schwer zu erreichen sein. Wir müssen uns aber ständig darum bemühen, weil wir sonst in den formalen Dingen, die wir heute wieder zu beschließen haben, erst versanden und dann versinken werden.
Anlage 3
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 15
(a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Bundesnotarordnung und anderer Gesetze;
b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Bundesrechtsanwaltsordnung;
c - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Umwandlungsgesetzes
(241. Sitzung)
Detlef Kleinert (F.D.P.): Eine Novellierung der Bundesnotarordnung wäre aus vielen Gründen seit längerer Zeit fällig gewesen. Es hätte mich sehr gefreut, wenn die Kraft der im Beruf und in diesem Parlament daran Beteiligten gereicht hätte, eine solche Änderung von innen heraus und auf parlamentarischem Wege anzustoßen und zuwege zu bringen. Tatsächlich ist der Anstoß jedoch - und das mag im Zusammenspiel der Verfassungsorgane auch in Ordnung sein - vom Bundesverfassungsgericht ausgegangen.
Dabei sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit dieser Frage befassen, ja nicht etwa auf das Notariat beschränkt. Die beruflichen Fragestellungen gehen vielmehr auch von den Entscheidungen zum anwaltlichen Berufsrecht aus. Die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen die Fortschreibung, in vielen Fällen mehr noch die Erhaltung des Berufsrechts, werden durch Kammern insbesondere im Bereich der anwaltlichen Sozietäten und später der hergebrachten Regeln der Zulassung bei einzelnen Landgerichten - Singularzulassung - zu geradezu dramatischen Veränderungen insbesondere durch die Einrichtung der überörtlichen Sozietäten führen. Viele dieser Sozietäten, dabei bleibe ich, verdienen diesen Namen nicht. Es handelt sich vielmehr um schwer handhabbare Aquisitionskartelle. In einzelnen speziellen Fällen, auch bei überörtlichen Kanzleien, mag eine bessere Kompetenz durch noch stärkere Spezialisierungsgrade erreicht worden sein. In der Mehrzahl der Fälle werden jedoch die behaupteten Vorteile überörtlicher und übergroßer Kanzleien nicht erreicht. Glücklicherweise wird das auch vom rechtsuchenden Publikum in zunehmendem Maße so gesehen.
Die Folge dieser nicht mehr umkehrbaren Entwicklungen ist allerdings die Notwendigkeit von Änderungen, über die wir heute nicht nur im Bereich
des Notariats, sondern auch bei den Angeboten für
die gesellschaftsrechtlichen Formen der anwaltlichen Berufsausübung zu reden haben. Nachdem die Würfel gefallen sind, macht es keinen Sinn, den etwaigen Vorzügen der gesicherten und geschützten Kleinpraxis nachzutrauern. Es ist vielmehr das Positive der Entwicklung zu sehen und zu fördern. Dies liegt in der konsequenten Besinnung auf die Dienstleistungsidee des freien Berufs auch im Notariat. Der zu verabschiedende Entwurf ist leider nicht konsequent genug. Das hat unter anderem seinen Grund in der historisch gespaltenen Verfassung des Notariats in unserem Land. Das Nur-Notariat prägt nun einmal eine andere Berufsauffassung als das Anwaltsnotariat. Ich werde niemanden hier überraschen, wenn ich sage, daß die dienstleistungsfreudigere Berufsauffassung sich aus den Umständen des Anwaltsnotariats ergibt. Ein schönes Beispiel für die Starrheit der Auffassungen, die das Nur-Notariat nicht nur bei den Notaren, sondern auch bei ihren Aufsichtsbehörden gebiert, ist die Ablehnung einer Öffnungsklausel für spätere Entscheidungen entweder für das Anwalts- oder für das Nur-Notariat in den neuen Bundesländern. Es kann einfach logisch nicht einleuchten, daß die Länderregierungen den Landtagen, die mit einigem Recht über Kompetenzschwund klagen, mit Hilfe des Bundesgesetzgebers eine solche Entscheidung, die vor dem historischen Hintergrund eine Länderentscheidung sein würde, aus lauter Angst vor einer etwaigen späteren Entscheidung der Landtage entziehen wollen. Auch das werden wir, wie einige Jahre der Auseinandersetzung gezeigt haben, heute nicht mehr ändern können.
In geradezu letzter Minute der Beratungen hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal in die Diskussion eingegriffen mit der Entscheidung, die nach der dadurch bedingten Verzögerung zur Einbeziehung der Wirtschaftsprüfer in den Kreis der Sozietätsberechtigten geführt hat. Gerade dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht besonders deutlich, was ich als Grundgedanken herauszuarbeiten versucht habe, daß nämlich die freie und letztlich dienstleistungsfreudigere Gestaltung des Anwaltsnotariats auch in Zukunft behindert werden soll. Das Gericht hat dies besonders deutlich gemacht, wenn es ausführt, daß eine Gestaltung des Berufsbildes zwischen den Anwaltsnotariaten und dem Nur-Notariat in Kauf genommen werden müsse.
Mit der heutigen Novellierung haben wir der eingeleiteten und notwendigen Entwicklung nur teilweise entsprochen. Es wäre richtig gewesen, das unglaublich komplizierte, für einige Institutionen durchaus einkommensträchtige Vorbereitungs- und Prüfungsverfahren, das die Zulassung zum Notariat betrifft, drastisch zurückzuschneiden und zu dem früheren Verfahren zurückzukehren, nach dem eine angemessene Dauer erfolgreicher und wenigstens freier Anwaltstätigkeit, etwa nach zehn oder zwölf Jahren, für die Zulassung zum Notariat ausreicht. Auch hier wären erhebliche Belastungen der Justizverwaltung zu vermeiden. Die Notariatsprüfung durch die Landgerichte ist ebensowenig notwendig für die Justiz und in ihrem Ergebnis vermutlich nicht effizienter als die Kontrolle durch die Mandanten selbst. Sie sollte jedenfalls den Notarkammern übertragen werden, damit die Klagen der Landgerichtspräsidenten über diese Belastung aufhören und die Prüfung in den Punkten stattfindet, die nach der Erfahrung der Berufsangehörigen die eigentlich neuralgischen sind. Solche und weitere Regelungen müssen in absehbarer Zeit nachgeholt werden, damit wir zu einem wirklich freien und leistungsfähigen Notariat kommen und zugleich die Belastungen der Justizverwaltung verringert werden.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 726. Sitzung am 29. Mai 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen:
- Erstes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
- Erstes Gesetz zur Änderung des Forstabsatzfondsgesetzes
- Erstes Gesetz zur Anpassung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Erstes Berufsausbildungsbeihilfe-Anpassungsgesetz -1. BABAnpG)
- Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes
- Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften
- Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG)
- Zweites Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (2. VwVfÄndG)
- Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
- Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
- Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz)
- Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes - Drittes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
- Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/ 93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 10. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juni 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei und Zollbehörden in den Grenzgebieten
- Gesetz zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992
- Gesetz zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1994 über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll zur Alpenkonvention)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie dem Zusatzprotokoll (Gesetz zum PfP-Truppenstatut)
- Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Mai 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kirgisischen Republik über den Luftverkehr
- Gesetz zu dem Abkommen vom 5. September 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Macau über den Luftverkehr
- Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Februar 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über den Luftverkehr
- Gesetz zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" (EUTELSAT-Übereinkommen)
- Gesetz zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Ferr meldesatellitenorganisation „INTELSAT" (INTELSAT-Übereinkommen)
- Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
- Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Oktober 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Burkina Faso über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 9. August 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Laos über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefÄndG)
- Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG)
- Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Seeschiffahrtsanpassungsgesetz)
- Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG)
- Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer
Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BtÄndG)
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt.
Die mit der Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts für Volljährige verfolgten Ziele haben sich durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz nur unzureichend verwirklichen lassen. Die Zahl der Betreuungsfälle ist kontinuierlich gestiegen. Alternativen zur gesetzlichen Betreuung, die gegenüber anderen Hilfsmöglichkeiten subsidiär ist, stehen entweder nicht zur Verfügung oder werden nicht hinreichend genutzt. Dem Ehrenamt kommt noch nicht die erhoffte Bedeutung zu.
Der immense von den Ländern zu finanzierende Kosten- und Verwaltungsaufwand steht zu den erreichten Verbesserungen der Rechtsposition und Lebenssituation der Betroffenen außer Verhältnis.
Der Bundesrat sieht im Betreuungsrechtsänderungsgesetz nur einen ersten Schritt, die bei Umsetzung des neuen Rechts in die Praxis zutage getretenen Unzulänglichkeiten zu reduzieren. Er hält es für unverzichtbar, die Reformüberlegungen alsbald fortzusetzen und insbesondere Möglichkeiten zu entwikkeln, wie die Zahl der Betreuungsfälle durch Alternativlösungen verringert, der Verwaltungsaufwand im Betreuungswesen reduziert und durch Stärkung des Ehrenamtes der Kostenaufwand für beruflich tätige Betreuer in Grenzen gehalten werden kann. Es ist sicherzustellen, daß bislang fehlgeleitete Ressourcen sowohl bei Gericht als auch bei den Betreuern selbst im Interesse der Betroffenen für die eigentliche Betreuungsarbeit freigesetzt werden.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 16. Juni 1998 ihren Antrag „Verstrahlte Atommülltransporte" - Drucksache 13/10928 - zurückgezogen.
Der Abgeordnete Robert Antretter hat den Gesetzentwurf „Entwurf eines... Strafrechtsänderungsgesetzes (Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gemäß § 166 StGB)
- Drucksache 13/10666 - nachträglich unterschrieben.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotentiale (Jabresabrüstungsbericht 1997)
- Drucksachen 13/10464, 13/10601 Nr. 1-
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1997
- Drucksachen 13/9842, 13/10258 Nr. 3 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1997
- Drucksachen 13/9843, 13/10258 Nr. 4 -
- Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union
Über die Tagung der Versammlung vom 1. bis 4. Dezember 1997 in Paris
- Drucksachen 13/9892, 13/10258 Nr. 5 -Innenausschuß
- Unterrichtung durch das Gremium gemäß Artikel 1 § 9 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes (G 10-Gremium)
Bericht gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 10 des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes (G 10) über die Durchführung der Maßnahmen nach Artikel 1 § 3 dieses Gesetzes (Berichtszeitraum 1. Juni 1996 bis 31. Dezember 1997)
- Drucksachen 13/9938, 13/10258 Nr. 6 -Haushaltsausschuß
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1995
- Drucksachen 13/3422, 13/3664 Nr. 1.3 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1995
- Drucksachen 13/4229, 13/4401 Nr. 7 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im L Vierteljahr des Haushaltsjahres 1996
- Drucksachen 13/4803, 13/4906 Nr. 3 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1996
- Drucksachen 13/5440, 13/5550 Nr. 1.14 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1996
- Drucksachen 13/6423, 13/6589 Nr. 2 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1996
- Drucksachen 13/7207, 13/7460 Nr. 6-
22478* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1998
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 13/10588 Nr. 1.2 Innenausschuß
Drucksache 13/4137 Nr. 2.75 Drucksache 13/9819 Nr. 1.6 Drucksache 13/9819 Nr. 1.7 Drucksache 13/9819 Nr. 2.53 Drucksache 13/9935 Nr. 1.2 Drucksache 13/10487 Nr. 1.1 Drucksache 13/10487 Nr. 2.5 Rechtsausschuß
Drucksache 13/725 Nr. 31 Drucksache 13/4514 Nr. 2.1 Haushaltsausschuß
Drucksache 13/9819 Nr. 2.56 Drucksache 13/10361 Nr. 2.55 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/10686 Nr. 1.1
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 13/10487 Nr. 2.10 Drucksache 13/10487 Nr. 2.14 Drucksache 13/10487 Nr. 2.17 Ausschuß für Verkehr
Drucksache 13/10487 Nr. 2.20 Drucksache 13/10487 Nr. 2.24
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/9819 Nr. 2.6
Drucksache 13/9819 Nr. 2.7 Drucksache 13/10361 Nr. 2.36 Drucksache 13/10487 Nr. 2.21
Ausschuß für Post und Telekommunikation
Drucksache 13/10361 Nr. 2.3 Drucksache 13/10361 Nr. 2.41 Drucksache 13/10361 Nr. 2.51
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 13/10487 Nr. 2.18
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/10263 Nr. 1.8
Drucksache 13/10361 Nr. 1.1
Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/242
Deutscher Bundestag
Nachtrag zum
Stenographischen Bericht
242. Sitzung
Bonn, Freitag, den 19. Juni 1998
Inhalt:
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation) (Tagesordnungspunkt 17) 22479* A
Volker Beck (Köln), Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22479* A
Ursula Schönberger und Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22479* D
Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . 22480* C
Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22481* A
Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22481* C
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22482' B
Ludger Volmer, Angelika Beer, Gila Altmann (Aurich), Amke Dietert-Scheuer, Marina Steindor, Annelle Buntenbach, Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22483* A
Margitta Terborg SPD 22484* A
Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22484* C
Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22485* A
Anlage 6
Endgültiges Ergebnis der 1. namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation) (Drucksache 13/11012) 22486* A
Anlage 7
Endgültiges Ergebnis der 2. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Antrag der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation (Drucksache 13/11065) 22488* B
Anlage 8
Endgültiges Ergebnis der 3. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu dem Antrag der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation (Drucksache 13/11077) . . . 22490* C
Anlage 9
Endgültiges Ergebnis der 4. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Antrag der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation (Drucksache 13/11083) 22493* A
Anlage 10
Endgültiges Ergebnis der 5. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Antrag der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation (Drucksache 13/11093) . 22495* B
Anlage 11
Endgültiges Ergebnis der 6. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Antrag der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation (Drucksache 13/11087) 22497* C
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 19 (Beratung des Endberichts zu sogenannten „Sekten- und Psychogruppen")
Rosel Neuhäuser PDS 22499* D
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Antrag: Biotechnologie - entscheidender Faktor einer zukunftsorientierten Innovationspolitik; b - Antrag: Sozial ökologische Weiterentwicklung des Vorschlages für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 90/220/EWG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt; c - Antrag: Das Innovationspotential der modernen Bio- und Gentechnologie nutzen)
Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . . 22500* D
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes und des § 9 Abs. 3 und 4 des Eigenheimzulagengesetzes; b - Antrag: Verlängerung der ökologischen Komponente bei der Eigenheimzulage; c - Antrag: Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes)
Eduard Oswald, Bundesminister BMBau . 22501* C
Dr. Michael Meister CDU/CSU 22502* D
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 22504 A
Johannes Selle CDU/CSU 22504* C
Albrecht Papenroth SPD 22505* D
Otto Reschke SPD 22507* A
Horst Schild SPD 22508* A
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 22508* D
Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 22509* D
Klaus-Jürgen Warnick PDS 22510* C
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 21 (Antrag: Jugendmedienschutz national und international sichern)
Maria Eichhorn CDU/CSU 22511* C
Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 22512* D
Klaus Hagemann SPD 22514* C
Jörg Tauss SPD 22515* B
Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22519* D
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 22520* C
Rosel Neuhäuser PDS 22521* D
Anlage 16
Erklärung des Abgeordneten HansWerner Bertl SPD zur 5. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (Drucksache 13/11093) 22522* C
Anlage 17
Erklärung des Abgeordneten Karl Diller SPD zur 5. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (Drucksache 13/11093) 22522* C
Anlage 18
Erklärung der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) SPD zur 5. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (Drucksache 13/11093) 22522* D
Anlage 19
Erklärung des Abgeordneten Manfred Hampel SPD zur 5. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (Drucksache 13/11093) 22522* D
Anlage 20
Erklärung des Abgeordneten Rolf Hempelmann SPD zur 5. namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (Drucksache 13/11093) 22523* A
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
zu dem Antrag: Deutsche Beteiligung an der von
der NATO geplanten Operation zur weiteren
militärischen Absicherung des Friedensprozesses
im früheren Jugoslawien über den
19. Juni 1998 hinaus
(SFOR-Folgeoperation)
(Tagesordnungspunkt 17)
Volker Beck (Köln), Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei der Abstimmung über den erstmaligen Einsatz von deutschem Militär in Bosnien im Dezember 1996 haben wir gegen diesen Einsatz gestimmt. Wir hatten damals große Zweifel am Sinn des Militäreinsatzes und fürchteten die Gefahr einer weiteren Eskalation. Hinzu trat das grundsätzliche Argument, daß hier die UNO zugunsten der NATO erst desauvouiert und dann entmachtet worden war. Ebenso sahen wir die Gefahr, daß hier eine Normalisierung im Sinne der Militarisierung der deutschen Außenpolitik eingeleitet wurde.
Zugleich aber sahen wir im Vertrag von Dayton einen gewaltigen Fortschritt und eine Hoffnung auf Frieden. Daher waren wir schon damals sehr im Zweifel, ob die historische Hypothek Deutschlands auf dem Balkan wirklich Grund genug sein konnte, sich der Beteiligung an der Durchsetzung dieses Friedens zu verweigern. Angesichts des moralischen Dilemmas hatten wir die schwerste Entscheidung unserer Zeit im Bundestag zu treffen.
Heute, zwei Jahre später, fragen wir uns, ob unsere damalige Entscheidung falsch war. Die Bundeswehr wurde in Bosnien nicht abgelehnt wegen der historischen Erfahrungen, sondern genießt Respekt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Truppen tatsächlich den Frieden erhalten konnten. Der Friedensprozeß macht nur langsame Fortschritte, aber er geht voran. Man kann die Soldaten jetzt nicht abziehen, und wir werden daher einer Verlängerung des SFOR-Mandats zustimmen.
Zugleich aber wurde die andere Seite unserer Vorbehalte bestätigt. Die Bundeswehr wird vorzüglich ausgestattet für die Aufgabe des Auseinanderhaltens der Konfliktparteien - was wir für richtig halten -, aber die Mittel für die Schlüsselaufgabe des Zusammenbringens und des Wiederaufbaus stehen dazu in einem Ungleichgewicht. Das beginnt mit unzureichenden Geldern für die Minensuche und geht weiter damit, daß die Unterstützung für die Organisationen und Personen, die für die Versöhnung arbeiten, mit geringsten Geldern ausgestattet und nur von einem völlig überforderten Arbeitsstab im Auswärtigen Amt unterstützt werden. Viele der Friedensprojekte bestehen nur durch private Spenden.
Hier zeigt sich die Gefahr für die Relegitimierung von militärischen Lösungen, die in solchen Einsätzen steckt. Bündnisgrüne Politik setzt demgegenüber auf die Unterstützung dieser Basisarbeit für die Versöhnung. Das beginnt mit einer systematischen Ausbildung in ziviler Konfliktbearbeitung.
Für das Projekt Ziviler Friedensdienst waren keine drei Millionen im Haushalt, aber für die Ausbildungshilfe der bosnischen Armee war sofort Geld da. Hier zeigt sich die vorherrschende Militärfixierung, indem militärische vor zivilen Instrumenten bevorzugt werden.
Zur falschen Politik der Bundesregierung gehört auch das Drängen auf eine möglichst rasche Rückführung aller Flüchtlinge. Eine zu rasche Rückkehr birgt die Gefahr einer Destabilisierung sowie der Verfestigung der ethnischen Vertreibung. Insbesondere lehnen wir jeden Versuch ab, durch Leistungskürzungen bei der materiellen Unterstützung in Deutschland die Flüchtlinge quasi mit dem Sozialrecht zur Rückkehr zu nötigen.
Der Friedensprozeß in Bosnien wird noch auf lange Sicht internationaler Begleitung bedürfen. Die Verantwortung für eine langfristige internationale Präsenz in Bosnien-Herzegowina muß zurück an die Vereinten Nationen gegeben werden.
Für künftige Konfliktfälle ist zu lernen, daß die internationale Gemeinschaft und nicht die NATO zuständig sein muß. Voraussetzung dafür aber ist, daß die UNO frühzeitig mit der richtigen Politik, der Konfliktprävention und -befriedung eingeschaltet wird, um erst gar nicht das Ausmaß eines Konflikts wie in Bosnien entstehen zu lassen.
Ursula Schönberger und Halo Seibold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum dritten Mal in Folge wird dem Bundestag ein Einsatz der Bundeswehr in Bosnien zur Entscheidung vorgelegt. Eine Perspektive, wie der Frieden in der Region zu einem selbsttragenden Prozeß werden könnte, eröffnet auch diese Verlängerung nicht. Internationale Unterstützung ist hier dringend notwendig - bei der Räumung der Minen, dem zivilen Wiederaufbau, der Bewältigung der tiefsitzenden Konflikte. Hier läßt das Engagement der Bundesrepublik entschieden zu wünschen übrig, die zivilen Teile des Dayton-Vertrages sind von Beginn an nur mangelhaft umgesetzt worden. Die erzwungene Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen aus der Bundesrepublik in die Krisenregion hat im Gegenteil noch zur Verschärfung von Konflikten beigetragen.
In einer solchen Krisensituation bergen abrupte Politikwechsel - selbst wenn die bislang verfolgte Politik als in der Grundstruktur falsch angelegt bewertet werden muß - Risiken, die im Interesse der Bevölkerung ausgeschlossen werden müssen. Erforderlich ist ein Konzept, das auf die schnelle Übertragung von friedenserhaltenden Anteilen auf zivile Akteure abzielt sowie auf die Ausweitung der Kompetenzen und die Ausstattung einer internationalen Polizeitruppe. Der Zeitraum von fast drei Jahren, in denen die Bundeswehr nach Dayton vor Ort eingesetzt ist, hätte sogar für die Ausbildung einer eigenen Friedenstruppe unter UN-Mandat ausgereicht,
wäre dies politisch gewollt gewesen. Dies war und ist aber offensichtlich nicht der Fall. Selbst unseren Antrag, den Aufbau und den Einsatz von Zivilen Friedensdiensten finanziell mit 3 Millionen DM zu unterstützen, haben die Regierungsfraktionen abgelehnt. Statt dessen stellen sie große Summen für den Aufbau und den Einsatz der Krisenreaktionskräfte bereit, die wir politisch ablehnen, da sie für weltweite Kampfeinsätze ausgebildet werden.
Ebenso wäre die Zeit mehr als ausreichend gewesen, einen Weg erkennbar zu machen, auf dem die Marginalisierung der UNO durch die NATO zu korrigieren gewesen wäre. Die Frage, wann und ob sich die NATO aus der Region zurückziehen wird, bleibt offen - genau wie die Frage, ob hier nicht die NATO, ein Militärbündnis entstanden aus den Gräben des kalten Krieges, von einigen Großmächten als Mittel eingesetzt wird, um die UNO, an deren demokratischem Aufbau nach wie vor sehr vieles zu kritisieren ist, die aber dennoch die bei weitem eher legitimierte Instanz für friedenserhaltende Maßnahmen wäre, auch dauerhaft zu umgehen und zu entmachten.
Zu dieser konkreten Kritik am vorliegenden Antrag der Bundesregierung tritt eine grundsätzliche Kritik an ihrer Politik: Militär ist und bleibt für uns kein „gewöhnliches" Mittel der Politik. Wir lehnen den Antrag der Bundesregierung ab, weil mit dem Einsatz der Bundeswehr in Bosnien wenig mehr als 50 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Bundeswehreinsätze out of area zur bundesdeutschen Normalität werden sollen. Seit Jahren setzt die Bundesregierung darauf, die Bevölkerung - über Kambodscha, Somalia, die verschiedenen BosnienEinsätze, Eurocorps, schnelle Eingreiftruppe usw. - daran zu gewöhnen, ihre Zustimmung dazu zu gewinnen, daß die Bundeswehr außerhalb des bundesdeutschen Territoriums die „Landesinteressen verteidigt" . Einer solchen Militarisierung der deutschen Außenpolitik möchten wir eine eindeutige Absage erteilen. Für einen Einsatz der Bundeswehr out of area wird es unsere Zustimmung nicht geben.
Das bundesdeutsche Auftreten auf der Bühne der Weltpolitik läßt keinen Zweifel: „Wir sind wieder wer." Statt nach dem Fall der Mauer die historische Herausforderung einer zivilen Bürgerinnengesellschaft umzusetzen, aus der eigenen katastrophalen Geschichte zu lernen, daß eine besondere deutsche Verantwortung darin besteht, das ganze wirtschaftliche und politische Gewicht für zivile Konfliktlösung mit allem Nachdruck in die Waagschale zu werfen - statt dessen geht die Bundesregierung einen anderen Weg: Militär soll wieder zu einem „gewöhnlichen" Mittel von Politik werden. Der militärische Blickwinkel erdrückt die zivile Perspektive, die großen Raum in Sonntagsreden einnimmt, aber verschwindend geringen in der Realität des Regierungshandelns. Militär soll in Deutschland wieder „normal" werden - nach außen und nach innen. Über öffentliche Rekrutengelöbnisse, großen Zapfenstreich wird eine seit der Studentenbewegung zumindest im Westen der Republik bis heute nicht mehr denkbare öffentliche Präsenz von Militär durchgesetzt bis hin zum Versuch eines gesetzlichen Schutzes der Soldatenehre gegen Tucholsky-Zitate.
Den Friedensprozeß in Ex-Jugoslawien voranzubringen braucht unser Engagement. Die Bundeswehr allerdings ist dafür kein geeignetes Mittel. Es gilt zum einen, neue politische Gestaltungsräume auch in der Konfliktregelung zu erschließen, zum anderen das ganze zivile Gewicht der Bundesrepublik in die Waagschale zu werfen und in diesem Sinne die wirtschaftliche Macht einzusetzen, das wache Interesse der Öffentlichkeit und des Bundestags auf die Unterstützung des Friedens auszurichten.
Kurt Neumann (Berlin) (fraktionslos): Ich stimme der Verlängerung der SFOR-Operation als Teil einer im Ansatz verfehlten Jugoslawien-Politik nicht zu. Durch diese Politik sind die Konflikte in der Region zunächst verschärft worden. Nach Abzug der NATO-Truppen wird es ersichtlich nicht zu einer nachhaltigen Konfliktlösung gekommen sein. Die Verhältnisse in Somalia sind ein mahnendes Beispiel.
Erstens. Insbesondere die jetzige Bundesregierung hatte gegenüber der autoritären jugoslawischen und serbischen Staatsführung nicht auf die Demokratiebewegungen in den verschiedenen Einzelrepubliken, sondern auf die nationalistischen Kräfte außerhalb Serbiens gesetzt. Sie hatte bewußt die Zerschlagung der jugoslawischen Bundesrepublik nach ethnischen Gesichtspunkten betrieben und damit auch die ethnischen Auseinandersetzungen in Bosnien befördert. Diese ethno-zentrierte Politik setzt sich fort in der Förderung des albanischen Nationalismus im Kosovo und provoziert die nächsten Konflikte um die albanische Minderheit in der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien.
Zweitens. Die SFOR-Operation ist Ausdruck einer Politik, die den Einfluß und die Möglichkeiten einer Friedenspolitik der Vereinten Nationen schwächt und aushöhlt. Der Schutz von Menschenleben und die Beendigung der gewaltsamen Auseinandersetzungen hätte auch durch friedenserhaltende Maßnahmen der UNO erfolgen können. Den Vereinten Nationen wurde und wird aber die erforderliche Unterstützung, auch in finanzieller Hinsicht, seit Jahren verwehrt. Noch wird ein Mandant des UNO-Sicherheitsrats zur formalen Legitimation des Truppeneinsatzes in Anspruch genommen, in den aktuellen Diskussionen um ein militärisches Eingreifen in den Kosovo-Konflikt zeigt sich aber deutlich, daß in Perspektive das westliche Militärbündnis NATO einseitig zur weltweiten Intervention legitimiert werden soll.
Drittens. Nicht nur angesichts der unverantwortlichen ethno-zentrierten Verschärfung der Konflikte ist die Politik der militärischen Intervention der NATO im früheren Jugoslawien wenig glaubwürdig: Die Menschenrechtsverletzungen und die andauernde völkerrechtswidrige Annexion Tibets hemmen den Wettlauf der NATO-Staaten um Vorteile auf dem chinesischen Markt nicht. Die Annexion und blutige Unterdrückung West-Irans durch Indonesien haben ebenso keine Reaktion gefunden wie der Völkermord an der Bevölkerung im Süd-Sudan. Untätig nimmt die NATO es vor allem hin, daß ihr Mitglied Türkei die Menschenrechte der kurdischen Minder-
heit und deren legitimes Autonomiestreben mit militärischen Mitteln unterdrückt.
Einer solchen Politik kann und will ich meine Stimme nicht geben.
Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den Antrag der Bundesregierung lehne ich ab und stimme mit Nein aus folgenden Gründen:
Ebenso wie am 6. Dezember 1995, als der Deutsche Bundestag den Bundeswehreinsatz in BosnienHerzegowina beschloß, bin ich auch heute gegen eine Fortsetzung dieses Mandats. Auch wenn die Präsenz der SFOR-Einheiten zur erfolgreichen Umsetzung der militärischen Bestimmungen der Friedensvereinbarungen von Dayton beigetragen haben mag, sind noch lange nicht die zur politischen Befriedung notwendigen weiteren Schritte gelungen. Die Bundesregierung selbst muß einräumen: „Dennoch ist der Friedensprozeß immer noch zerbrechlich. " Ja, schlimmer noch: Aus dem schon seit Jahren gärenden Konflikt im Kosovo droht ein offener Krieg zu werden. Und es sind immer noch dieselben Leute, die Fäden ziehen für mörderische Auseinandersetzungen auf dem Balkan. Wenn angesichts dieser Lage der serbische Ultranationalist Milosevic wie schon vor acht Jahren immer noch die Geschicke wesentlicher Teile der Balkanbevölkerung bestimmen darf, ist dies ein politischer Skandal ersten Ranges. Wenn ihm weder diplomatisch noch ökonomisch und noch weniger mit den ergriffenen militärischen Maßnahmen das Handwerk gelegt worden ist, ist dies ein Armutszeugnis für Europa und die Vereinten Nationen! Und noch schlimmer ist, daß heute der Bundestag der Fortsetzung des militärischen Eingreifens zustimmen wird und übermorgen die ganze Nation dem Fußballspiel Deutschland-Jugoslawien zuschauen wird. Mindestens der Ausschluß Jugoslawiens von der Weltmeisterschaft, erst recht seine internationale Isolierung mit ökonomischem und finanziellem Druck hätten Komponenten der Alternativen zur militärischen Konfliktlösung sein können.
Die jetzt noch zu bewältigenden Aufgaben des zivilen Wiederaufbaus des zerstörten Landes und der noch nicht beendeten Konfliktlösung zwischen den Ethnien bedarf vor allem der pädagogischen und psychologischen Kompetenz, die gerade bei militärischen Einheiten nicht besonders ausgeprägt ist. Nach dem langjährigen kalten Krieg der Blöcke hätten gerade die begrenzten Konfliktherde auf dem Balkan eine Möglichkeit geboten, endlich einmal das Spektrum nicht-militärischer Instrumente zur Befriedung der ganzen Region einzusetzen. Doch leider bevorzugt die Realpolitik immer wieder die vorgeblich schnelleren Lösungswege, die meist noch anderen, meist ökonomischen Nutzen versprechen. Blind für grundsätzlich neue Wege, setzt sie immer wieder auf Bomben und Granaten, auf den Einsatz des Militärs als Ultima ratio. Damit wird meist nur den Produzenten von Waffen und militärischer Ausrüstung in die Hände gespielt, deren Produktion und Export gefördert, die Grundlagen für den nächsten Konflikt gelegt und eine wirkliche Befriedung in weite Ferne gerückt.
Es wird Zeit, die nichtmilitärischen, politischen Handlungsspielräume zu erobern; es wird Zeit, für die Kultivierung eines Geistes der Zivilität zu kämpfen, der gegenseitigen Respekt von Gegnern und unterschiedlichen Ethnien erzeugt. Dazu muß sicherlich auch der grassierende Ungeist des radikalen ökonomischen Wettbewerbs unter dem Motto „survival of the fittest" bekämpft werden als mögliche Vorstufe für militärische Auseinandersetzungen. Die Hoffnungen auf wirksame Strategien der Friedenssicherung und der Konfliktvermeidung ohne militärische Einsätze bräuchte dann nicht aufgegeben zu werden.
Christian Sterzing (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch ein schlechter Frieden in Bosnien verdient es, gesichert zu werden - wenn es sein muß, auch militärisch. Die geschundenen Menschen dürfen nicht dem Risiko eines neuen Krieges ausgesetzt werden. Ich halte deshalb die weitere Anwesenheit von Militär und damit auch die deutsche Beteiligung an der SFOR-Folgeoperation zur Erhaltung des fragilen Friedens in der von jahrelangem Krieg, Vertreibung und Völkermord gezeichneten Region für notwendig. Ohne sicherheitspolitische Elemente kann der Friedensprozeß in Bosnien derzeit nicht gesichert werden.
Wenn ich mich bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung trotzdem der Stimme enthalte, dann will ich damit meine grundsätzliche Kritik an der Politik der Bundesregierung zum Ausdruck bringen, die sich in den letzten Jahren im Rahmen internationaler Organisationen nicht in dem möglichen und erforderlichen Maß für eine zivile Konfliktregelung eingesetzt hat und von altem militärischen Denken geprägt ist. Ich werde den Verdacht nicht los, daß die Bundesregierung zusammen mit anderen NATO-Staaten seit Jahren die Konflikte auf dem Balkan auch mißbraucht, um der NATO nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes neue Legitimität zu verleihen. Ich sehe mit großer Sorge, daß zivile Organisationen wie UNO und OSZE bei der Konfliktregelung zunehmend marginalisiert und keine vergleichbaren politischen, diplomatischen und finanziellen Anstrengungen unternommen werden, deren Handlungsfähigkeit in Konfliktsituationen zu stärken. Die Diskussionen über einen möglichen Einsatz der NATO im Kosovo-Konflikt auch ohne ein völkerrechtlich und verfassungsrechtlich notwendiges UN-Mandat bestärken meine Zweifel an dem Willen der Bundesregierung, die Legitimität und die Aktionsfähigkeit dieser internationalen Organisationen zu stärken. In meinen Augen ist es darüber hinaus skandalös, wenn von der Bundesregierung einerseits die Aufrechterhaltung des friedenserzwingenden Charakters des NATO-Einsatzes für notwendig gehalten wird, andererseits aber Flüchtlinge nach Bosnien zurückgeschickt werden.
Eine dauerhafte Friedensordnung kann nicht militärisch erzwungen werden. Entmilitarisierung, Konfliktprävention und zivile Konfliktbearbeitung müssen die Eckpfeiler jeder Politik bilden. Meine Fraktion und meine Partei haben sich deshalb jahrelang - allerdings vergeblich - für eine präventive nichtmilitärische Regelung des Konfliktes eingesetzt und
die Ausschöpfung aller Formen ziviler Konfliktbearbeitung eingeklagt. Die Einsicht, daß ungeachtet unserer Vorschläge und Forderungen eine Situation eingetreten ist, die um der Menschen willen militärische Präsenz in der Region derzeit unverzichtbar macht, ist für mich schmerzlich. Der Verweis auf meine pazifistische Grundhaltung und auf die historischen Versäumnisse der Politik der Bundesregierung und der Staatengemeinschaft im Bosnien-Konflikt entbindet mich nicht von der Pflicht, in der aktuellen Situation zu entscheiden, d. h. heute in dem Grundwertekonflikt zwischen Gewaltfreiheit und Opferschutz Maßnahmen - d. h. eben auch militärische - zu unterstützen, die unabweisbar erscheinen, um in der konkreten Situation die Menschen in Bosnien vor erneuten kriegerischen Auseinandersetzungen zu bewahren. Allerdings zeigt die Situation in Bosnien auch, daß SFOR nicht in der Lage ist, den zivilgesellschaftlichen Versöhnungsprozeß auf Dauer zu gewährleisten. Die aufgrund einer falschen Politik nun entstandene Notwendigkeit einer militärischen Absicherung des Friedensprozesses macht es deshalb um so dringlicher, zivilen Formen der Konfliktregelung endlich Vorrang zu verschaffen. Erforderlich ist es deshalb, sich auf Maßnahmen der zivilen Implementierung viel stärker als bisher zu konzentrieren, z. B. ein wirtschaftliches Aufbau- und Entwicklungskonzept für die Region zu entwerfen, Demokratisierungshilfen zu gewähren, humanitäre Hilfsleistungen der UN, der EU und der Nichtregierungsorganisationen zu verstärken, wirksame Schritte zur Abrüstung zu tun, ein humanes Rückkehrkonzept für die Flüchtlinge vorzulegen und umzusetzen, Friedensfachkräfte auszubilden und zivile Friedensdienste zu fördern etc. Die Fixierung der Bundesregierung auf die militärische Logik der Konfliktregelung hat dazu geführt, daß ihr Engagement in diesem Bereich unzureichend blieb.
Eine Politik, die konsequent auf zivile Konfliktbearbeitung setzt, hatte bislang keine echte Chance. Wir sind mit unseren Vorstellungen von Gewaltfreiheit, von umfassender Abrüstung und nichtmilitärischen Konfliktregelungen bislang in der Minderheit. Die bittere Einsicht in die Notwendigkeit der heutigen Entscheidung, die das Dilemma einer pazifistischen Grundüberzeugung in einer noch immer von militärischem Denken und militärischer Gewalt geprägten Welt offenbart, ist aber für mich nicht Anlaß zur Resignation. Es bestärkt mich vielmehr in dem Bemühen, für politische Veränderungen zu kämpfen, die die konsequente Umsetzung einer Politik der zivilen Konfliktregelung ermöglichen.
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unabweisbare Erfahrungen bringen mich dazu, heute erstmalig für die Beteiligung der Bundeswehr am SFOR-Einsatz in Bosnien zu stimmen. IFOR/ SFOR hat den Waffenstillstand durchgesetzt und die verfeindeten Gruppen wirksam auseinandergehalten. Das ist angesichts des Gemetzels davor ein enormer Fortschritt. Erst auf diesem Sicherheitsfundament kann Frieden gebaut werden.
Während vor einem halben Jahrhundert die Wehrmacht in Jugoslawien wütete, erfüllen nun deutsche
Soldaten im Rahmen der multinationalen Truppe eine diametral entgegengesetzte Aufgabe. Der SFOR-Einsatz ist als „friedenserzwingender" nach Artikel VII der UN-Charta mandatiert. In Wirklichkeit ist er bezüglich Auftrag, Einsatzregeln und Praxis längst ein friedenserhaltender Einsatz.
Doch: Frieden gibt es noch längst nicht, zu groß sind die Feindschaften und Konfliktpotentiale. Deshalb ist die Präsenz einer internationalen Friedenstruppe vorläufig unverzichtbar und ohne Alternative. Das ist unter Bosnienkennern und Friedensforschern unumstritten. Ein ersatzloser Abzug der SFOR-Einheiten wäre mit dem Eintreten der Grünen für eine aktive Friedens- und Menschenrechtspolitik nicht vereinbar. Diese für uns als Pazifisten ernüchternde Erkenntnis teilen inzwischen auch die meisten Friedensbewegten und Anhänger der Bündnisgrünen. Wer uns deshalb des „Umfallens" oder des „Verrats" an pazifistischen und antimilitaristischen Grundsätzen bezichtigt, hat ein dogmatisches Verständnis von Prinzipientreue.
Die Zustimmung zur SFOR-Nachfolge ändert nichts an unserer klaren und entschiedenen Kritik an der Politik der Bundesregierung. Unverändert hält diese an ihrer Politik fest, die NATO auf Kosten von UN und OSZE zu stärken. Statt dafür einzutreten, daß die UN zur Führung von friedenserhaltenden Einsätzen befähigt wird, wurde die UN zunächst auf die Rolle des Mandatsgebers reduziert. Wenn inzwischen ausgerechnet Minister Rühe äußert, im Kosovo müsse die NATO gegebenenfalls auch ohne UN-Mandat eingreifen, dann offenbart sich hier eine regelrecht zersetzende Haltung gegenüber dem Völkerrecht.
In der deutschen Bosnien-Politik gewinnt das Interesse an einer möglichst schnellen Flüchtlingsrückführung ein immer stärkeres Gewicht. Die Bundeswehr übernimmt dafür vermehrt flankierende Aufgaben. Ob es für die Flüchtlinge eine Rückkehr in Würde und in die alte Heimat ist, ob sie gar zur Destabilisierung in Bosnien beiträgt, tritt in den Hintergrund.
Seit Jahren besteht ein krasses Mißverhältnis zwischen dem gut ausgestatteten, ausgebildeten und koordinierten Militär auf der einen Seite und den Instrumenten der - überdies viel komplizierteren - zivilen Implementierung auf der anderen Seite. Notorisch vernachlässigt wird vor allem die gesellschaftliche Verständigungsarbeit. Den hoffnungsvollen Ansätzen etlicher Nichtregierungsorganisationen, der dringend erforderlichen Ausbildung von Friedensfachkräften verweigert die Bundesregierung jede Unterstützung. Als einer der Förderer eines künftigen Zivilen Friedensdienstes habe ich die Ignoranz der Regierung gegenüber dieser elementaren Form des Friedenschaffens besonders intensiv erfahren.
Der Bosnien-Einsatz gilt der Bundesregierung nur als nützliche Zwischenstufe bei ihrer viel weitergehenden Planung zur Umrüstung der Bundeswehr in Richtung Intervention- und Golfkriegsfähigkeit. Diese Ausrichtung der Bundeswehr auf die „Verteidigung vitaler Interessen", die nichts mehr mit Lan-
desverteidigung und „humanitärer Intervention" zu tun hat, lehnen wir unverändert und kategorisch ab.
Aufgabe einer künftigen Bundesregierung wird es sein, die gegenwärtige Militärfixiertheit zu überwinden und endlich den Primat von Prävention und Ziviler Konfliktbearbeitung in die Tat umzusetzen. Dabei werden wir uns auf die konstruktiven und ermutigenden Erfahrungen stützen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Friedensdiensten, Diplomaten, Polizisten und Bundeswehrangehörige bei der Friedensförderung in Krisengebieten gemacht haben.
Ludger Volmer, Angelika Beer, Gila Altmann (Aurich), Amke Dietert-Scheuer, Marina Steindor, Annelie Buntenbach, Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bosnien wird der seit Dayton bestehende Waffenstillstand unter der internationalen SFOR-Präsenz weitestgehend eingehalten. Von einem wirklichen Frieden kann allerdings noch nicht die Rede sein. Der Wiederaufbau des zerstörten Landes, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Beseitigung der Minen und die Beendigung der immer wieder aufkeimenden ethnischen Konflikte werden noch Jahre in Anspruch nehmen. Die Bevölkerung Bosniens ist langfristig auf internationale Unterstützung angewiesen, um die Auswirkungen des Krieges zu bewältigen. Auf diesem Gebiet ist das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft, auch der Bundesregierung, immer noch zu schwach. Den Nachfolgestaaten des zerfallenen Jugoslawien wurde immer noch nicht angeboten, sich über längerfristig angelegte Assoziierungsprozesse an die Europäische Union und deren demokratische Standards anzunähern. Die Verweigerung einer solchen Entwicklungs- und Stabilisierungsperspektive aber vermindert die Chancen, Nationalismus und Gewaltbereitschaft durch den Willen nach Integration und demokratischem Interessenausgleich zu verdrängen.
Der zivile Wiederaufbau wird, wie Grüne bereits bei der Entscheidung zu SFOR deutlich gemacht haben, noch längere Zeit auf eine sicherheitspolitische Begleitung angewiesen sein. Bedenklich stimmt aber auch bei dem nun geplanten SFOR-Folgeeinsatz, daß er als friedenserzwingende Maßnahme auf der Basis von Kapitel VII der UNO-Charta mandatiert ist, obgleich er faktisch die Aufgabe der Friedenserhaltung zum Ziel hat, die auf der Basis von Kapitel VI mit friedenserhaltenden Blauhelmen statt mit NATO-Kampftruppen durchgeführt werden könnte. Der Verdacht ist immer noch nicht ausgeräumt, daß führende NATO-Staaten den Konflikt nutzen, um die Militärorganisation NATO gegenüber der Zivilorganisation UNO zum dominanten Akteur bei der internationalen Konfliktbearbeitung zu machen.
Obwohl Grüne friedenserzwingende Maßnahmen nach Kapitel VII grundsätzlich ablehnen, könnte dank der Tatsache, daß es sich bei SFOR und SFOR-Folgeeinsatz faktisch um Friedenserhaltung handelt und unter keinen Umständen ein Sicherheitsvakuum im Konfliktgebiet entstehen darf, eine Güterabwägung zu einer Befürwortung solcher Einsätze bei allen Bedenken im einzelnen führen. Wenn wir dem
Antrag der Bundesregierung gleichwohl unsere Zustimmung verweigern, so ist dies in erster Linie als Protest gegen die Politik der Bundesregierung zu verstehen:
Die Bundesregierung hat sich bis heute geweigert, eigenständige Peacekeeping-Einheiten aufzubauen, die anstelle der Bundeswehr für die internationale Konfliktregulierung unter Führung der UNO angeboten werden könnten. Die skandinavischen Staaten, Österreich oder Kanada bieten dafür denkbare Beispiele. Auch unseren Antrag, den Aufbau und den Einsatz von Zivilen Friedensdiensten finanziell mit 3 Millionen DM zu unterstützen, haben die Regierungsfraktionen abgelehnt. Statt dessen stellen sie große Summen für den Aufbau und den Einsatz der Krisenreaktionskräfte bereit, die wir politisch ablehnen, da sie für weltweite Kampfeinsätze ausgebildet werden. Skandalös ist zudem die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, Flüchtlinge nach Bosnien zurückzuschicken, während sie mit der Zustimmung zu SFOR gleichzeitig bestätigt, daß es sich dort noch um ein Spannungsgebiet handelt. Eine verfrühte und unvorbereitete Rückkehr der Flüchtlinge wiederum erhöht die Spannungen und damit die Notwendigkeit internationaler Präsenz.
Die jüngsten Äußerungen von Verteidigungsminister Volker Rühe zu einem denkbaren Einsatz der NATO ohne UNO-Mandat im Kosovo nähren zudem den nie gänzlich entkräfteten Verdacht, Teile der Bundesregierung mißbrauchten die deutsche Beteiligung an internationalen Missionen für die Militarisierung der deutschen Außenpolitik. Nach übereinstimmender Rechtsauffassung der wichtigsten Völker- und Verfassungsrechtler ist für jedes militärische Eingreifen von Drittstaaten auf dem Territorium und im Luftraum der Bundesrepublik Jugoslawien ein UNO-Mandat unabdingbar notwendig. Die verbrecherische Politik von Milosevic und die Menschenrechtsverletzungen durch serbische Militär- und Polizeikräfte entbinden die internationale Staatengemeinschaft nicht von der Rechtsförmigkeit eigenen Handelns. Kodifiziert ist diese Rechtsauffassung zudem durch die UNO-Resolution 1160 vom 31. März 1998, mit welcher der Sicherheitsrat die Situation im Kosovo zu seiner Angelegenheit gemacht und somit von dieser Resolution nicht gedeckte Aktionen anderer Organisationen ausgeschlossen hat. Selbst bei der schwersten aller denkbaren Menschenrechtsverletzungen, einem Völkermord, wäre auch nach der herrschenden rechtlichen Auffassung und der sog. Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948 keine Abweichung von der Notwendigkeit einer autorisierenden Resolution des Sicherheitsrates möglich. Für das Vordringen einer Staatengruppe auf das Territorium einschließlich des Luftraums eines anderen Staates ohne eigene Verteidigungsnotwendigkeit oder ohne UNO-Mandat gibt es keine völkerrechtliche Grundlage. Da dem Verteidigungsminister die völkerrechtlichen Grundlagen bekannt sind, muß seine Äußerung als bewußte Aufforderung zum Bruch des Völkerrechts verstanden werden. Leider hat sich auch ein Teil der SPD-Führung diese Sicht zu eigen gemacht. Eine deutsche Beteiligung an einem NATO-Einsatz ohne UNO-Mandat ist zudem
durch das einschlägige Verfassungsgerichtsurteil nicht gedeckt und würde fundamental gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Moralisch zu verurteilen ist zudem die Politik der Regierung, Flüchtlinge in eben die Region zurückschicken zu wollen, für die sie gleichzeitig militärische Planungen vornimmt.
Da wir den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung am SFOR-Folgeeinsatz nicht beurteilen können, ohne die im politischen Zusammenhang stehenden Äußerungen des Verteidigungsministers zur Kosovo-Frage zu berücksichtigen, die seine weiterführenden Absichten offenbaren, werden wir dem Antrag der Bundesregierung nicht zustimmen. Unser Abstimmungsverhalten richtet sich nicht gegen all diejenigen, die sich in Bosnien - in welcher Mission auch immer - mit anerkennenswertem Engagement, unter Inkaufnahme großer persönlicher Belastungen und nicht zu unterschätzender Risiken für die Fortführung und Sicherung des Friedensprozesses einsetzen. Es richtet sich gegen die Politik dieser Bundesregierung, der wir unser tiefes Mißtrauen aussprechen.
Margitta Terborg (SPD): Dem Antrag auf Drucksache 13/10977 der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur Fortsetzung der militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation)" stimme ich nicht zu und begründe dies wie folgt:
Schon beim ersten Beschluß über die Beteiligung deutscher Streitkräfte an SFOR-Operationen habe ich mit Nein gestimmt und dies unter anderem damit begründet, daß deutsche Soldaten in einen Bürgerkrieg verstrickt werden, der mit militärischen Operationen welcher Art auch immer nicht zu lösen ist und bei dem die Dauer des Einsatzes auch nicht annähernd zu bestimmen sein wird.
Diese meine Meinung ist durch die Entwicklung in Bosnien-Herzegowina bestätigt worden. Zweifelsohne ist die Beendigung der Kampfhandlungen im Konfliktgebiet zu begrüßen. Die Friedensvereinbarungen von Dayton, die dauerhaft abgesichert werden sollten, werden aber nach wie vor nur so lange Gültigkeit haben, solange SFOR-Verbände im Lande stehen. Selbst dann werden sie wie in der Vergangenheit von allen Konfliktparteien nur unvollkommen oder widerwillig oder gar nicht erfüllt. Das Mandat für den Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen des SFOR-Kontingents wird also nicht nach Jahren, sondern eher nach einem Jahrzehnt und länger bemessen werden müssen. Der Operationszweck einer dauerhaften Implementierung der Friedensvereinbarungen von Dayton wird nicht erreicht.
Deshalb bleibe ich bei meinem Nein auch gegenüber der Forderung einer Verlängerung des SFOR-Mandats unter Beteiligung deutscher Streitkräfte. Es bleibt meine feste Überzeugung: Ein dauerhafter Friede kann nur mit friedlichen Mitteln bei freier - und nicht erzwungener - Zustimmung aller Beteiligten erreicht werden.
Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum dritten Mal in Folge wird dem Bundestag ein Einsatz der Bundeswehr in Bosnien zur Entscheidung vorgelegt. Die zivilen Teile des Dayton-Vertrages sind von Beginn an nur mangelhaft umgesetzt worden.
Erforderlich ist ein Konzept, das auf die schnelle Übertragung von friedenserhaltenden Anteilen auf zivile Akteure abzielt sowie auf die Ausweitung der Kompetenzen und die Ausstattung einer internationalen Polizeitruppe. Der Zeitraum von fast drei Jahren, in denen die Bundeswehr nach Dayton vor Ort eingesetzt ist, hätte sogar für die Ausbildung einer eigenen Friedenstruppe unter UN-Mandat ausgereicht, wäre dies politisch gewollt gewesen. Dies war und ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Ebenso wäre die Zeit mehr als ausreichend gewesen, einen Weg erkennbar zu machen, auf dem die Marginalisierung der UNO durch die NATO zu korrigieren gewesen wäre. Es stellt sich die Frage, wann (und ob) die NATO, ein Militärbündnis entstanden aus den Gräben des Kalten Krieges, von einigen Großmächten als Mittel eingesetzt wird, um die UNO, an deren demokratischem Aufbau nach wie vor sehr vieles zu kritisieren ist, die aber dennoch die bei weitem eher legitimierte Instanz für friedenserhaltende Maßnahmen wäre, auch dauerhaft zu umgehen und zu entmachten.
Zu dieser konkreten Kritik am vorliegenden Antrag der Bundesregierung tritt eine grundsätzliche Kritik an ihrer Politik: Militär ist und bleibt für uns kein „gewöhnliches" Mittel der Politik. Ich lehne den Antrag der Bundesregierung ab. Mit dem Einsatz der Bundeswehr in Bosnien wenig mehr als 50 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs werden Bundeswehreinsätze out of area zur bundesdeutschen Normalität werden. Seit Jahren setzt die Bundesregierung darauf, die Bevölkerung - über Kambodscha, Somalia, die verschiedenen Bosnien-Einsätze, Eurocorps, schnelle Eingreiftruppe usw. - daran zu gewöhnen und ihre Zustimmung dazu zu gewinnen, daß die Bundeswehr außerhalb des bundesdeutschen Territoriums die „Landesinteressen verteidigt" . Eine solche Militarisierung der deutschen Außenpolitik ist mit meiner festen Position des politischen Antimilitarismus nicht vereinbar. Für einen Einsatz out of area wird es meine Zustimmung nicht geben.
Mit der deutschen Vereinigung hat die Bundesregierung ihre internationale Rolle verändert. Nach dem Fall der Mauer ist nicht die historische Herausforderung einer zivilen Bürgerinnengesellschaft umgesetzt worden. Im Gegensatz zu der bis dahin gängigen Rechtfertigung der NATO-Integration Westdeutschlands auf Grund der Kalten-Krieg-Situation wurde nicht deren Überwindung, sondern deren Expansion nach Osteuropa betrieben und deren Rolle in Europa verändert. Statt aus der eigenen katastrophalen Geschichte zu lernen, daß eine besondere deutsche Verantwortung darin besteht, daß ganze wirtschaftliche und politische Gewicht für zivile Konfliktlösung mit allem Nachdruck in die Waagschale zu werfen, trug sie in der frühen Phase der Anerken-
nung Kroatiens zu der Eskalierung des JugoslawienKonflikts bei.
Heute bedarf es, um den Friedensprozeß in Ex-Jugoslawien voranzubringen, verstärkt des zivilen Engagements. Die Bundeswehr allerdings ist dafür kein geeignetes Mittel. Es gilt zum einen, neue politische Gestaltungsräume auch in der Konfliktregelung zu erschließen; zum anderen gilt es, das ganze zivile Gewicht der Bundesrepublik in die Waagschale zu werfen und in diesem Sinne die wirtschaftliche Macht einzusetzen, um das wache Interesse der Öffentlichkeit und des Bundestags auf die Unterstützung des Friedens auszurichten.
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bosnien ist trotz vieler Bemühungen um den Wiederaufbau und trotz einer spürbaren, schrittweisen Besserung der Situation von einem selbsttragenden Friedensprozeß noch weit entfernt. Obwohl der Waffenstillstand seit dem Dayton-Abkommen weitestgehend eingehalten wird, ist die Situation nach wie vor äußerst angespannt. Der Wiederaufbau des zerstörten Landes, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Beseitigung der Minen und die Rückkehr der Flüchtlinge an ihre Heimatorte kommen nur äußerst schleppend voran und werden noch Jahre in Anspruch nehmen.
Die zivile Implementierung von Dayton hinkt nach wie vor hinter der Implementierung der militärischen Seite eklatant hinterher. Immer noch ist das Land faktisch ethnisch geteilt.
Fest steht: Der zivile Aufbau muß noch lange Zeit durch eine sicherheitspolitische Präsenz begleitet werden, die gegenwärtig von SFOR gewährleistet wird. Ein ersatzloser Abzug von SFRO würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Wiederaufflammen der Kämpfe führen. Es darf kein Sicherheitsvakuum entstehen. Mein Abstimmungsverhalten richtet sich darum nicht gegen die Fortdauer internationaler sicherheitspolitischer Präsenz oder die deutsche Beteiligung daran.
Faktisch ist dieser Einsatz aber ein friedenserhaltender Einsatz, der gemäß Kapitel VI UNO-Charta mandatiert und von UNO-Blauhelmen durchgeführt werden sollte. Auch die Verlängerung des Mandats wird bedauerlicherweise wieder auf Kapitel VII (Friedenserzwingung) gestützt. Gerade weil es sich um einen auf langfristige Präsenz angelegten Einsatz handeln muß, wäre es um so wichtiger, die von der NATO durchgeführte SFOR-Mission in eine handlungsfähige, den zivilen Aufbau absichernde Mission nach Kapitel VI der UNO-Charta zu überführen.
Leider hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht bisher keinerlei Anstrengungen unternommen. Faktisch führt das zu einer Schwächung der UNO und zu einer Stärkung der Militärorganisation NATO. Die NATO ist aber zu einem langfristigen Engagement, das den zivilen Aufbau in den Mittelpunkt stellt, nicht in der Lage.
Die falsche Prioritätensetzung der Bundesregierung verdient scharfe Kritik. Die Bundesregierung stellt große Summen für den Aufbau von Krisenreaktionskräften für weltweite Kampfeinsätze bereit, lehnt es aber ab, etwa den Aufbau und Einsatz von zivilen Friedensdiensten auch nur mit 3 Millionen DM zu unterstützen, wie von uns beantragt. Nicht zuletzt durch den mangelnden Nachdruck seitens der Bundesregierung stockt der zivile Aufbau.
Der Flüchtlingsfrage kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Das in Dayton verankerte Recht der Flüchtlinge auf freiwillige Rückkehr in Sicherheit und Würde an ihren Heimatort wird von der Bundesregierung mit Füßen getreten. Obwohl die Zwangsabschiebung von Flüchtlingen die Spannungen vor Ort verschärft, verfolgt die Bundesregierung diese Politik der zwangsweisen Rückführung ohne Rücksicht auf die Folgen aus rein innenpolitischen Erwägungen heraus. Durch die zynische Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes will die Bundesregierung diese Zwangsrückführung weiter beschleunigen. Auch bosnische Flüchtlinge würden dadurch von allen sozialen Leistungen abgeschnitten, offensichtlich mit dem Ziel, sie durch Aushungern zur Ausreise zu zwingen.
Die Bosnienpolitik der Bundesregierung ließ immer den Verdacht aufkommen, hier würden humanitäre Anliegen für eine Strategie der Legitimierung von Militäreinsätzen als Mittel der deutschen Außenpolitik mißbraucht. Für äußerst bedenklich halte ich in diesem Zusammenhang die jüngsten Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung über einen möglichen Einsatz von NATO-Verbänden ohne UNO-Mandat auf dem Gebiet der Republik Jugoslawien, im Kosovo. Hier zeichnet sich die Gefahr einer weiteren Militarisierung deutscher Außenpolitik ab. Ein solcher Militäreinsatz gegen ein anderes Land ohne UNO-Mandat wäre offensichtlich völkerrechtswidrig. Eine außenpolitische Doktrin, die militärisches Eingreifen in das Ermessen eines Militärpaktes stellt, wenn er nur stark genug dazu ist, hätte dramatische Konsequenzen für das weitere Miteinander der Völkergemeinschaft. Eine verbrecherische Politik wie die der ethnischen Säuberungen kann nur glaubwürdig bekämpfen, wer sich selbst an die Regeln des Völkerrechtes hält. Eine deutsche Beteiligung an Militäraktionen ohne UNO-Mandat verstieße darüber hinaus gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und wäre vom Grundgesetz nicht gedeckt.
Angesichts der Bosnienpolitik der Bundesregierung, vor allem gegenüber den Flüchtlingen, und angesichts der Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung, insbesondere des Ministers der Verteidigung, zu einem möglichen Militäreinsatz im Kosovo auch ohne UNO-Mandat bin ich nicht bereit, dem vorliegenden Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien zuzustimmen.
In Bosnien darf aber kein Sicherheitsvakuum entstehen, da dann die Gefahr eines Wiederaufflammens des Kriegs bestünde. Darum werde ich mich der Stimme enthalten.
Anlage 6
Endgültiges Ergebnis der
1. namentlichen Abstimmung
über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung
an der von der NATO geplanten Operation
zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den
19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation)
- Drucksache 13/11012 -
Abgegebene Stimmen: 576; Klaus Francke (Hamburg)
davon Herbert Frankenhauser
ja: 529 Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel
nein: 37
enthalten: 11 Michaela Geiger
Norbert Geis
Ja Dr. Heiner Geißler
Michael Glos
Wilma Glücklich
CDU/CSU Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ulrich Adam Joachim Gres
Peter Altmaier Kurt-Dieter Grill
Anneliese Augustin Wolfgang Gröbl
Jürgen Augustinowitz Hermann Gröhe
Dietrich Austermann Manfred Grund
Heinz-Günter Bargfrede Horst Günther (Duisburg)
Franz Peter Basten Carl-Detlev Freiherr von
Dr. Wolf Bauer Hammerstein
Brigitte Baumeister Gottfried Haschke
Meinrad Belle (Großhennersdorf)
Dr. Sabine Bergmann-Pohl Gerda Hasselfeldt
Hans-Dirk Bierling Otto Hauser (Esslingen)
Dr. Joseph-Theodor Blank Hansgeorg Hauser
Renate Blank (Rednitzhembach)
Dr. Heribert Blens Klaus-Jürgen Hedrich
Peter Bleser Helmut Heiderich
Dr. Norbert Blüm Manfred Heise
Dr. Maria Böhmer Dr. Renate Hellwig
Jochen Borchert Ernst Hinsken
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Josef Hollerith
Wolfgang Bosbach Elke Holzapfel
Dr. Wolfgang Bötsch Dr. Karl-Heinz Hornhues
Klaus Brähmig Joachim Hörster
Rudolf Braun (Auerbach) Hubert Hüppe
Paul Breuer Peter Jacoby
Monika Brudlewsky Susanne Jaffke
Georg Brunnhuber Georg Janovsky
Klaus Bühler (Bruchsal) Helmut Jawurek
Hartmut Büttner Dr.-Ing. Rainer Jork
(Schönebeck) Michael Jung (Limburg)
Dankward Buwitt Ulrich Junghanns
Manfred Carstens (Emstek) Dr. Egon Jüttner
Wolfgang Dehnel Dr. Harald Kahl
Hubert Deittert Bartholomäus Kalb
Albert Deß Steffen Kampeter
Renate Diemers Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Wilhelm Dietzel Manfred Kanther
Werner Dörflinger Irmgard Karwatzki
Hansjörgen Doss Volker Kauder
Maria Eichhorn Eckart von Klaeden
Wolfgang Engelmann Dr. Bernd Klaußner
Heinz Dieter Eßmann Ulrich Klinkert
Horst Eylmann Hans-Ulrich Köhler
Anke Eymer (Hainspitz)
Ilse Falk Manfred Kolbe
Jochen Feilcke Norbert Königshofen
Ulf Fink Eva-Maria Kors
Dirk Fischer (Hamburg) Hartmut Koschyk
Manfred Koslowski Erika Reinhardt
Thomas Kossendey Hans-Peter Repnik
Rudolf Kraus Roland Richter
Wolfgang Krause (Dessau) Roland Richwien
Reiner Krziskewitz Dr. Norbert Rieder
Dr. Hermann Kues Dr. Erich Riedl (München)
Werner Kuhn Klaus Riegert
Dr. Karl A. Lamers Franz Romer
(Heidelberg) Hannelore Rönsch
Dr. Norbert Lammert (Wiesbaden)
Helmut Lamp Heinrich-Wilhelm. Ronsöhr
Herbert Lattmann Kurt J. Rossmanith
Dr. Paul Laufs Adolf Roth (Gießen)
Karl-Josef Laumann Norbert Röttgen
Werner Lensing Dr. Christian Ruck
Christian Lenzer Volker Rühe
Peter Letzgus Dr. Jürgen Rüttgers
Editha Limbach Roland Sauer (Stuttgart)
Walter Link (Diepholz) Ortrun Schätzle
Eduard Lintner Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Klaus W. Lippold Hartmut Schauerte
(Offenbach) Heinz Schemken
Dr. Manfred Lischewski Karl-Heinz Scherhag
Wolfgang Lohmann Gerhard Scheu
(Lüdenscheid) Norbert Schindler
Julius Louven Dietmar Schlee
Sigrun Löwisch Ulrich Schmalz
Heinrich Lummer Bernd Schmidbauer
Dr. Michael Luther Christian Schmidt (Fürth)
Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr.-Ing. Joachim Schmidt
Dr. Dietrich Mahlo (Halsbrücke)
Erwin Marschewski Andreas Schmidt (Mülheim)
Dr. Martin Mayer Hans-Otto Schmiedeberg
(Siegertsbrunn) Hans Peter Schmitz
Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl (Baesweiler) Michael von Schmude
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz Birgit Schnieber-Jastram
Rudolf Meyer (Wiesen) Dr. Andreas Schockenhoff
Hans Michelbach Dr. Rupert Scholz
Meinolf Michels Reinhard Freiherr von
Dr. Gerd Müller Schorlemer
Elmar Müller (Kirchheim) Dr. Erika Schuchardt
Engelbert Nelle Wolfgang Schulhoff
Bernd Neumann (Bremen) Dr. Dieter Schulte
Johannes Nitsch (Schwäbisch Gmünd)
Claudia Nolte Gerhard Schulz (Leipzig)
Dr. Rolf Olderog Frederik Schulze
Friedhelm Ost (Sangershausen)
Eduard Oswald Diethard Schütze (Berlin)
Norbert Otto (Erfurt) Clemens Schwalbe
Dr. Gerhard Päselt Dr. Christian Schwarz-
Dr. Peter Paziorek Schilling
Ulrich Petzold Wilhelm Josef Sebastian
Anton Pfeifer Horst Seehofer
Angelika Pfeiffer Marion Seib
Dr. Gero Pfennig Heinz-Georg Seiffert
Dr. Friedbert Pflüger Rudolf Seiters
Beatrix Philipp Johannes Selle
Dr. Winfried Pinger Jürgen Sikora
Ronald Pofalla Johannes Singhammer
Dr. Hermann Pohler Bärbel Sothmann
Ruprecht Polenz Margarete Späte
Marlies Pretzlaff Carl-Dieter Spranger
Dr. Albert Probst Wolfgang Steiger
Dr. Bernd Protzner Erika Steinbach
Dieter Pützhofen Dr. Wolfgang Freiherr von
Thomas Rachel Stetten
Hans Raidel Dr. Gerhard Stoltenberg
Dr. Peter Ramsauer Andreas Storm
Rolf Rau Max Straubinger
Helmut Rauber Matthäus Strebl
Peter Rauen Michael Stübgen
Christa Reichard (Dresden) Egon Susset
Klaus Dieter Reichardt Dr. Rita Süssmuth
(Mannheim) Michael Teiser
Dr. Susanne Tiemann Reinhold Hiller (Lübeck) Bernd Scheelen Andrea Fischer (Berlin)
Gottfried Tröger Stephan Hilsberg Horst Schild Joseph Fischer (Frankfurt)
Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gerd Höfer Otto Schily Rita Grießhaber
Gunnar Uldall Jelena Hoffmann (Chemnitz) Günter Schluckebier Gerald Häfner
Wolfgang Vogt (Duren) Frank Hofmann (Volkach) Ulla Schmidt (Aachen) Antje Hermenau
Dr. Horst Waffenschmidt Ingrid Holzhüter Dagmar Schmidt (Meschede) Kristin Heyne
Kersten Wetzel Erwin Horn Regina Schmidt-Zadel Ulrike Höfken
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Lothar Ibrügger Heinz Schmitt (Berg) Michaele Hustedt
Gert Willner Brunhilde Irber Dr. Emil Schnell Dr. Manuel Kiper
Bernd Wilz Gabriele Iwersen Walter Schöler Dr. Angelika Köster-Loßack
Willy Wimmer (Neuss) Renate Jäger Ottmar Schreiner Dr. Helmut Lippelt
Matthias Wissmann Ilse Janz Gisela Schröter Oswald Metzger
Dr. Fritz Wittmann Dr. Uwe Jens Dr. Mathias Schubert Winfried Nachtwei
Dagmar Wöhrl Sabine Kaspereit Brigitte Schulte (Hameln) Christa Nickels
Michael Wonneberger Susanne Kastner Volkmar Schultz (Köln) Egbert Nitsch (Rendsburg)
Elke Wülfing Hans-Peter Kemper Ilse Schumann Cem Özdemir
Peter Kurt Würzbach Klaus Kirschner Dr. R. Werner Schuster Gerd Poppe
Cornelia Yzer Marianne Klappert Dietmar Schütz (Oldenburg) Christine Scheel
Wolfgang Zeitlmann Siegrun Klemmer Dr. Angelica Schwall-Düren Rezzo Schlauch
Wolfgang Zöller Hans-Ulrich Klose Bodo Seidenthal Albert Schmidt (Hitzhofen)
Dr. Hans-Hinrich Knaape Lisa Seuster Wolfgang Schmitt
Walter Kolbow Horst Sielaff (Langenfeld)
SPD Fritz Rudolf Körper Johannes Singer Waltraud Schoppe
Nicolette Kressl Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Werner Schulz (Berlin)
Gerd Andres Volker Kröning Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Manfred Such
Ernst Bahr Thomas Krüger Wieland Sorge Dr. Antje Vollmer
Doris Barnett Horst Kubatschka Wolfgang Spanier Helmut Wilhelm (Amberg)
Gerd Bauer Eckart Kuhlwein Dr. Dietrich Sperling Margareta Wolf (Frankfurt)
Ingrid Becker-Inglau Konrad Kunick Jörg-Otto Spiller
Hans Berger Dr. Uwe Küster Antje-Marie Steen F.D.P.
Hans-Werner Bertl Werner Labsch Dr. Peter Struck
Rudolf Bindig Brigitte Lange Joachim Tappe Ina Albowitz
Anni Brandt-Elsweier Detlev von Larcher Jörg Tauss Dr. Gisela Babel
Tilo Braune Klaus Lennartz Dr. Bodo Teichmann Hildebrecht Braun
Dr. Eberhard Brecht Klaus Lohmann (Witten) Jella Teuchner (Augsburg)
Edelgard Bulmahn Erika Lotz Dr. Gerald Thalheim Günther Bredehorn
Dr. Michael Bürsch Dieter Maaß (Herne) Wolfgang Thierse Jörg van Essen
Hans Martin Bury Winfried Mante Franz Thönnes Dr. Olaf Feldmann
Marion Caspers-Merk Dorle Marx Uta Titze-Stecher Gisela Frick
Peter Conradi Ulrike Mascher Adelheid Tröscher Paul K. Friedhoff
Dr. Herta Däubler-Gmelin Christoph Matschie Hans-Eberhard Urbaniak Horst Friedrich
Karl Diller Ingrid Matthäus-Maier Siegfried Vergin Rainer Funke
Dr. Marliese Dobberthien Heide Mattischeck Günter Verheugen Hans-Dietrich Genscher
Peter Dreßen Markus Meckel Ute Vogt (Pforzheim) Joachim Günther (Plauen)
Ludwig Eich Ulrike Mehl Karsten D. Voigt (Frankfurt) Dr. Karlheinz Guttmacher
Petra Ernstberger Herbert Meißner Dr. Konstanze Wegner Dr. Helmut Haussmann
Annette Faße Angelika Mertens Wolfgang Weiermann Ulrich Heinrich
Elke Ferner Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Matthias Weisheit Walter Hirche
Lothar Fischer (Homburg) Ursula Mogg Gunter Weißgerber Birgit Homburger
Gabriele Fograscher Siegmar Mosdorf Jochen Welt Dr. Werner Hoyer
Iris Follak Michael Müller (Düsseldorf) Lydia Westrich Ulrich Irmer
Eva Folta Jutta Müller (Völklingen) Inge Wettig-Danielmeier Dr. Klaus Kinkel
Norbert Formanski Christian Müller (Zittau) Dr. Norbert Wieczorek Detlef Kleinert (Hannover)
Dagmar Freitag Volker Neumann (Bramsche) Helmut Wieczorek Roland Kohn
Anke Fuchs (Köln) Gerhard Neumann (Gotha) (Duisburg) Dr. Heinrich L. Kolb
Arne Fuhrmann Dr. Edith Niehuis Heidemarie Wieczorek-Zeul Jürgen Koppelin
Monika Ganseforth Dr. Rolf Niese Dieter Wiefelspütz Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
Iris Gleicke Doris Odendahl Berthold Wittich Sabine Leutheusser-
Uwe Göllner Günter Oesinghaus Dr. Wolfgang Wodarg Schnarrenberger
Angelika Graf (Rosenheim) Leyla Onur Verena Wohlleben Uwe Lühr
Dieter Grasedieck Manfred Opel Hanna Wolf (München) Günther Friedrich Nolting
Achim Großmann Kurt Palis Heidi Wright Dr. Rainer Ortleb
Hans-Joachim Hacker Albrecht Papenroth Uta Zapf Lisa Peters
Klaus Hagemann Dr. Winfried Penner Dr. Christoph Zöpel Dr. Klaus Röhl
Manfred Hampel Dr. Martin Pfaff Peter Zumkley Helmut Schäfer (Mainz)
Christel Hanewinckel Georg Pfannenstein Cornelia Schmalz-Jacobsen
Allred Hartenbach Dr. Eckhart Pick Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Liesel Hartenstein Joachim Poß BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Dr. Irmgard Schwaetzer
Klaus Hasenfratz Rudolf Purps Dr. Hermann Otto Sohns
Dr. Ingomar Hauchler Karin Rehbock-Zureich Elisabeth Altmann Dr. Max Stadler
Jens Heinzig Margot von Renesse (Pommelsbrunn) Carl-Ludwig Thiele
Dieter Heistermann Bernd Reuter Marieluise Beck (Bremen) Dr. Dieter Thomae
Reinhold Hemker Reinhold Robbe Volker Beck (Köln) Jürgen Türk
Rolf Hempelmann Dr. Hansjörg Schäfer Matthias Berninger Dr. Wolfgang Weng
Dr. Barbara Hendricks Dieter Schanz Franziska Eichstädt-Bohlig (Gerungen)
Monika Heubaum Rudolf Scharping Dr. Uschi Eid Dr. Guido Westerwelle
PDS Rolf Köhne
Rolf Kutzmutz
Heinrich Graf von Einsiedel Heidemarie Lüth
Dr. Günther Maleuda
Manfred Müller (Berlin)
Nein Rosel Neuhäuser
Dr. Uwe-Jens Rössel
Steffen Tippach
SPD Klaus-Jürgen Warnick
Dr. Winfried Wolf
Christel Deichmann Gerhard Zwerenz
Konrad Gilges
Uwe Hiksch
Waltraud Lehn Fraktionslos
Christa Lörcher
Adolf Ostertag Kurt Neumann (Berlin)
Otto Reschke
Margitta Terborg
Enthalten
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
SPD
Annelie Buntenbach
Monika Knoche Klaus Barthel
Steffi Lemke Horst Schmidbauer
Dr. Jürgen Rochlitz (Nürnberg)
Halo Saibold
Ursula Schönberger
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
PDS Gila Altmann (Aurich)
Angelika Beer
Wolfgang Bierstedt Amke Dietert-Scheuer
Petra Bläss Kerstin Müller (Köln)
Eva Bulling-Schröter Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Ludwig Elm Marina Steindor
Dr. Dagmar Enkelmann Christian Sterzing
Andrea Gysi Ludger Volmer
Hanns-Peter Hartmann
Dr. Barbara Höll
Dr. Willibald Jacob PDS
Gerhard Jüttemann
Dr. Heidi Knake-Werner Christina Schenk
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rah-
men ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versamm-
lungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
Abgeordnete(r)
Antretter, Robert, SPD Schloten, Dieter, SPD
Behrendt, Wolfgang, SPD Siebert, Bernd, CDU/CSU
Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 7
Endgültiges Ergebnis der
2. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Antrag
der Bundesregierung - betr. SFOR-Folgeoperation
- Drucksache 13/11065 -
Abgegebene Stimmen: 570; Ja
davon
ja: 302 CDU/CSU
nein: 78 Ulrich Adam
Peter Altmaier
enthalten: 190 Anneliese Augustin
Jürgen Augustinowitz Dr. Karl-Heinz Hornhues
Dietrich Austermann Joachim Hörster
Heinz-Günter Bargfrede Hubert Hüppe
Franz Peter Basten Peter Jacoby
Dr. Wolf Bauer Susanne Jaffke
Brigitte Baumeister Georg Janovsky
Meinrad Belle Helmut Jawurek
Dr. Sabine Bergmann-Pohl Dr.-Ing. Rainer Jork
Hans-Dirk Bierling Michael Jung (Limburg)
Dr. Joseph-Theodor Blank Ulrich Junghanns
Renate Blank Dr. Egon Jüttner
Dr. Heribert Blens Dr. Harald Kahl
Peter Bleser Bartholomäus Kalb
Dr. Norbert Blüm Steffen Kampeter
Dr. Maria Böhmer Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Jochen Borchert Manfred Kanther
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Irmgard Karwatzki
Wolfgang Bosbach Volker Kauder
Dr. Wolfgang Bötsch Eckart von Klaeden
Klaus Brähmig Dr. Bernd Klaußner
Rudolf Braun (Auerbach) Ulrich Klinkert
Paul Breuer Hans-Ulrich Köhler
Monika Brudlewsky (Hainspitz)
Georg Brunnhuber Manfred Kolbe
Klaus Bühler (Bruchsal) Norbert Königshofen
Hartmut Büttner Eva-Maria Kors
(Schönebeck) Hartmut Koschyk
Dankward Buwitt Manfred Koslowski
Manfred Carstens (Emstek) Thomas Kossendey
Wolfgang Dehnel Rudolf Kraus
Hubert Deittert Wolfgang Krause (Dessau)
Albert Deß Reiner Krziskewitz
Renate Diemers Dr. Hermann Kues
Wilhelm Dietzel Werner Kuhn
Werner Dörflinger Dr. Karl A. Lamers
Hansjörgen Doss (Heidelberg)
Maria Eichhorn Dr. Norbert Lammert
Wolfgang Engelmann Helmut Lamp
Heinz Dieter Eßmann Herbert Lattmann
Anke Eymer Dr. Paul Laufs
Ilse Falk Karl Josef Laumann
Jochen Feilcke Werner Lensing
Ulf Fink Christian Lenzer
Dirk Fischer (Hamburg) Peter Letzgus
Klaus Francke (Hamburg) Editha Limbach
Herbert Frankenhauser Walter Link (Diepholz)
Dr. Gerhard Friedrich Eduard Lintner
Erich G. Fritz Dr. Klaus W. Lippold
Hans-Joachim Fuchtel (Offenbach)
Michaela Geiger Dr. Manfred Lischewski
Norbert Geis Wolfgang Lohmann
Michael Glos (Lüdenscheid)
Wilma Glücklich Julius Louven
Peter Götz Sigrun Löwisch
Dr. Wolfgang Götzer Heinrich Lummer
Joachim Gres Dr. Michael Luther
Kurt-Dieter Grill Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Wolfgang Gröbl Dr. Dietrich Mahlo
Hermann Gröhe Erwin Marschewski
Manfred Grund Dr. Martin Mayer
Horst Günther (Duisburg) (Siegertsbrunn)
Carl-Detlev Freiherr von Wolfgang Meckelburg
Hammerstein Rudoll Meinl
Gottfried Haschke Dr. Michael Meister
(Großhennersdorf) Friedrich Merz
Gerda Hasselfeldt Rudolf Meyer (Winsen)
Otto Hauser (Esslingen) Hans Michelbach
Hansgeorg Hauser Meinolf Michels
(Rednitzhembach) Dr. Gerd Müller
Klaus-Jürgen Hedrich Elmar Müller (Kirchheim)
Helmut Heiderich Engelbert Nelle
Manfred Heise Bernd Neumann (Bremen)
Dr. Renate Hellwig Johannes Nitsch
Ernst Hinsken Claudia Nolte
Josef Hollerith Dr. Rolf Olderog
Elke Holzapfel Friedhelm Ost
Eduard Oswald Dr. Christian Schwarz- Birgit Homburger Gerd Poppe
Norbert Otto (Erfurt) Schilling Dr. Werner Hoyer Dr. Jürgen Rochlitz
Dr. Gerhard Päselt Wilhelm Josef Sebastian Ulrich Irmer Halo Saibold
Dr. Peter Paziorek Horst Seehofer Dr. Klaus Kinkel Christine Scheel
Ulrich Petzold Marion Seib Detlef Kleinert (Hannover) Irmingard Schewe-Gerigk
Anton Pfeifer Heinz-Georg Seiffert Roland Kohn Rezzo Schlauch
Angelika Pfeiffer Rudolf Seiters Dr. Heinrich L. Kolb Albert Schmidt (Hitzhofen)
Dr. Friedbert Pflüger Johannes Selle Jürgen Koppelin Wolfgang Schmitt
Beatrix Philipp Jürgen Sikora Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (Langenfeld)
Dr. Winfried Pinger Johannes Singhammer Sabine Leutheusser- Ursula Schönberger
Ronald Pofalla Bärbel Sothmann Schnarrenberger Waltraud Schoppe
Dr. Hermann Pohler Margarete Späte Uwe Lühr Werner Schulz (Berlin)
Ruprecht Polenz Carl-Dieter Spranger Günther Friedrich Nolting Marina Steindor
Marlies Pretzlaff Wolfgang Steiger Dr. Rainer Ortleb Christian Sterzing
Dr. Albert Probst Erika Steinbach Lisa Peters Manfred Such
Dr. Bernd Protzner Dr. Wolfgang Freiherr von Dr. Klaus Röhl Dr. Antje Vollmer
Dieter Pützhofen Stetten Helmut Schäfer (Mainz) Ludger Volmer
Thomas Rachel Dr. Gerhard Stoltenberg Cornelia Schmalz-Jacobsen Margareta Wolf (Frankfurt)
Hans Raidel Andreas Storm Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Peter Ramsauer Max Straubinger Dr. Irmgard Schwaetzer
Rolf Rau Matthäus Strebl Dr. Hermann Otto Solms PDS
Helmut Rauber Michael Stübgen Dr. Max Stadler
Peter Rauen Egon Susset Carl-Ludwig Thiele Wolfgang Bierstedt
Christa Reichard (Dresden) Dr. Rita Süssmuth Dr. Dieter Thomae Petra Bläss
Klaus Dieter Reichardt Michael Teiser Jürgen Türk Eva Bulling-Schröter
(Mannheim) Dr. Susanne Tiemann Dr. Wolfgang Weng Heinrich Graf von Einsiedel
Erika Reinhardt Gottfried Tröger (Gerlingen) Dr. Ludwig Elm
Hans-Peter Repnik Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Dr. Guido Westerwelle Dr. Dagmar Enkelmann
Roland Richter Gunnar Uldall Andrea Gysi
Dr. Norbert Rieder Wolfgang Vogt (Duren) Dr. Horst Waffenschmidt Nein Hanns-Peter Hartmann Dr. Barbara Höll
Dr. Erich Riedl (Munchen) Kersten Wetzel Dr. Willibald Jacob
Klaus Riegert Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gerhard Jüttemann
Franz Romer Gert Willner SPD Dr. Heidi Knake-Werner
Hannelore Rönsch Bernd Wilz Rolf Köhne
(Wiesbaden) (Wiesbaden) Willy Wimmer (Neuss) Klaus Barthel Rolf Kutzmutz
H lm Ronsöhr
Matthias Wissmann Konrad Gilges Heidemarie Lüth
Kurt J. Rossmanith Dr. Fritz Wittmann Uwe Hiksch Dr. Günther Maleuda
Adolf Roth (Gießen) Dagmar Wöhrl Christa Lörcher Manfred Müller (Berlin)
Norbert Röttgen Michael Wonneberger Adolf Ostertag Rosel Neuhäuser
Dr. Christian Ruck Elke Wülfing Antje-Marie Steen Dr. Uwe-Jens Rössel
Volker Rühe Peter Kurt Würzbach Margitta Terborg Christina Schenk
Dr. Jürgen Rüttgers Cornelia Yzer Steffen Tippach
Roland Sauer (Stuttgart) Wolfgang Zeitlmann Klaus-Jürgen Warnick
Ortrun Schätzle Wolfgang Zöller BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Dr. Winfried Wolf
Dr. Wolfgang Schäuble Gerhard Zwerenz
Hartmut Schauerte Gila Altmann (Aurich)
Heinz Schemken SPD Elisabeth Altmann
Karl-Heinz Scherhag (Pommelsbrunn) Fraktionslos
Gerhard Scheu Dr. Winfried Penner Marieluise Beck (Bremen)
Norbert Schindler Volker Beck (Köln) Kurt Neumann (Berlin)
Ulrich Schmalz Dietmar Schlee Angelika Beer Matthias Berninger
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Bernd Schmidbauer Helmut Wilhelm (Amberg) Annelie Buntenbach Enthalten
(Fürth) Christian Schmidt Fürth Dr.-Ing. Joachim Schmidt Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig
(Halsbrücke) F.D.P. Dr. Uschi Eid SPD
Andreas Schmidt (Mülheim) Andrea Fischer (Berlin)
Hans-Otto Schmiedeberg Ina Albowitz Joseph Fischer (Frankfurt) Gerd Andres
Hans Peter Schmitz Dr. Gisela Babel Rita Grießhaber Ernst Bahr
(Baesweiler) Hildebrecht Braun Gerald Häfner Doris Barnett
Michael von Schmude (Augsburg) Antje Hermenau Gerd Bauer
Birgit Schnieber-Jastram Günther Bredehorn Kristin Heyne Ingrid Becker-Inglau
Dr. Andreas Schockenhoff Jörg van Essen Ulrike Höfken Hans Berger
Dr. Rupert Scholz Dr. Olaf Feldmann Michaele Hustedt Hans-Werner Bertl
Reinhard Freiherr von Gisela Frick Dr. Manuel Kiper Anni Brandt-Elsweier
Schorlemer Paul K. Friedhoff Monika Knoche Tilo Braune
Dr. Erika Schuchardt Horst Friedrich Dr. Angelika Köster-Loßack Dr. Eberhard Brecht
Wolfgang Schulhoff Rainer Funke Steffi Lemke Edelgard Bulmahn
Dr. Dieter Schulte Hans-Dietrich Genscher Dr. Helmut Lippelt Dr. Michael Bürsch
(Schwäbisch Gmünd) Joachim Günther (Plauen) Oswald Metzger Hans Martin Bury
Gerhard Schulz (Leipzig) Dr. Karlheinz Guttmacher Kerstin Müller (Köln) Marion Caspers-Merk
Frederick Schulze Dr. Helmut Haussmann Winfried Nachtwei Peter Conradi
(Sangerhausen) Ulrich Heinrich Christa Nickels Dr. Herta Däubler-Gmelin
Diethard Schütze (Berlin) Walter Hirche Egbert Nitsch (Rendsburg) Christel Deichmann
Clemens Schwalbe Dr. Burkhard Hirsch Cern Özdemir Karl Diller
Dr. Marliese Dobberthien Ingrid Matthäus-Maier
Peter Dreßen Markus Meckel
Ludwig Eich Ulrike Mehl
Petra Ernstberger Herbert Meißner
Annette Faße Angelika Mertens
Elke Ferner Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Lothar Fischer (Homburg) Ursula Mogg
Gabriele Fograscher Siegmar Mosdorf
Iris Follak Michael Müller (Düsseldorf)
Eva Folta Jutta Müller (Völklingen)
Norbert Formanski Christian Müller (Zittau)
Dagmar Freitag Gerhard Neumann (Gotha)
Anke Fuchs (Köln) Dr. Edith Niehuis
Arne Fuhrmann Dr. Rolf Niese
Monika Ganseforth Doris Odendahl
Iris Gleicke Günter Oesinghaus
Uwe Göllner Leyla Onur
Angelika Graf (Rosenheim) Manfred Opel
Dieter Grasedieck Kurt Palis
Achim Großmann Albrecht Papenroth
Karl Hermann Haack Dr. Martin Pfaff
(Extertal) Georg Pfannenstein
Hans-Joachim Hacker Dr. Eckhart Pick
Klaus Hagemann Joachim Poß
Manfred Hampel Rudolf Purps
Christel Hanewinckel Karin Rehbock-Zureich
Alfred Hartenbach Margot von Renesse
Dr. Liesel Hartenstein Otto Reschke
Klaus Hasenfratz Bernd Reuter
Dr. Ingomar Hauchler Reinhold Robbe
Jens Heinzig Dr. Hansjörg Schäfer
Dieter Heistermann Dieter Schanz
Reinhold Hemker Rudolf Scharping
Rolf Hempelmann Bernd Scheelen
Dr. Barbara Hendricks Horst Schild
Monika Heubaum Otto Schily
Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Günter Schluckebier Horst Schmidbauer
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz) (Nürnberg)
Frank Hofmann (Volkach) Ulla Schmidt (Aachen)
Ingrid Holzhüter Dagmar Schmidt (Meschede)
Erwin Horn Regina Schmidt-Zadel
Lothar Ibrügger Heinz Schmitt (Berg)
Brunhilde Irber Dr. Emil Schnell
Gabriele Iwersen Walter Schöler
Renate Jäger Ottmar Schreiner
Ilse Janz Gisela Schröter
Dr. Uwe Jens Dr. Mathias Schubert
Sabine Kaspereit Brigitte Schulte (Hameln)
Susanne Kastner Volkmar Schultz (Köln)
Hans-Peter Kemper Ilse Schumann
Klaus Kirschner Dr. R. Werner Schuster
Marianne Klappert Dietmar Schütz (Oldenburg)
Hans-Ulrich Klose Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Hans-Hinrich Knaape Bodo Seidenthal
Walter Kolbow Lisa Seuster
Fritz Rudolf Körper - Horst Sielaff
Nicolette Kressl Johannes Singer
Volker Kröning Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Thomas Krüger Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Horst Kubatschka Wieland Sorge
Eckart Kuhlwein Wolfgang Spanier
Helga Kühn-Mengel Dr. Dietrich Sperling
Konrad Kunick Jörg-Otto Spiller
Dr. Uwe Küster Dr. Peter Struck
Werner Labsch Joachim Tappe
Brigitte Lange Jörg Tauss
Detlev von Larcher Dr. Bodo Teichmann
Waltraud Lehn Jella Teuchner
Klaus Lennartz Dr. Gerald Thalheim
Klaus Lohmann (Witten) Wolfgang Thierse
Dieter Maaß (Herne) Franz Thönnes
Winfried Mante Uta Titze-Stecher
Dorle Marx Adelheid Tröscher
Christoph Matschie Hans-Eberhard Urbaniak
Siegfried Vergin Helmut Wieczorek
Günter Verheugen (Duisburg)
Ute Vogt (Pforzheim) Heidemarie Wieczorek-Zeul
Karsten D. Voigt (Frankfurt) Dieter Wiefelspütz
Dr. Konstanze Wegner Berthold Wittich
Wolfgang Weiermann Dr. Wolfgang Wodarg
Matthias Weisheit Verena Wohlleben
Gunter Weißgerber Hanna Wolf (München)
Jochen Welt Heidi Wright
Lydia Westrich Uta Zapf
Inge Wettig-Danielmeier Dr. Christoph Zöpel
Dr. Norbert Wieczorek Peter Zumkley
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
Abgeordnete(r)
Antretter, Robert, SPD Schloten, Dieter, SPD
Behrendt, Wolfgang, SPD Siebert, Bernd, CDU/CSU
Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 8
Endgültiges Ergebnis der
3. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktion der
SPD zu dem Antrag der Bundesregierung betr.
SFOR-Folgeoperation - Drucksache 13/11077 -
Abgegebene Stimmen: 568; Eva Folta
davon Norbert Formanski
ja: 186 Dagmar Freitag
Anke Fuchs (Köln)
nein: 358 Arne Fuhrmann
enthalten: 24 Monika Ganseforth
Iris Gleicke
Uwe Göllner
Ja Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Achim Großmann
SPD Karl Hermann Haack
(Extertal)
Gerd Andres Hans-Joachim Hacker
Ernst Bahr Klaus Hagemann
Doris Barnett Manfred Hampel
Gerd Bauer Christel Hanewinckel
Ingrid Becker-Inglau Alfred Hartenbach
Hans Berger Dr. Liesel Hartenstein
Hans-Werner Bertl Klaus Hasenfratz
Rudolf Bindig Jens Heinzig
Anni Brandt-Elsweier Dieter Heistermann
Tilo Braune Reinhold Hemker
Dr. Eberhard Brecht Rolf Hempelmann
Edelgard Bulmahn Dr. Barbara Hendricks
Dr. Michael Bürsch Monika Heubaum
Hans Martin Bury Reinhold Hiller (Lübeck)
Marion Caspers-Merk Stephan Hilsberg
Peter Conradi Gerd Höfer
Dr. Herta Däubler-Gmelin Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Karl Diller Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Marliese Dobberthien Ingrid Holzhüter
Peter Dreßen Erwin Horn
Ludwig Eich Lothar Ibrügger
Petra Ernstberger Brunhilde Irber
Annette Faße Gabriele Iwersen
Elke Ferner Renate Jäger
Lothar Fischer (Homburg) Ilse Janz
Gabriele Fograscher Dr. Uwe Jens
Iris Follak Sabine Kaspereit
Susanne Kastner Dr. R. Werner Schuster Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Hans-Peter Kemper Dietmar Schütz (Oldenburg) Wolfgang Bosbach Manfred Kanther
Klaus Kirschner Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Wolfgang Bötsch Irmgard Karwatzki
Marianne Klappert Bodo Seidenthal Klaus Brähmig Volker Kauder
Hans-Ulrich Klose Lisa Seuster Rudolf Braun (Auerbach) Eckart von Klaeden
Dr. Hans-Hinrich Knaape Johannes Singer Paul Breuer Ulrich Klinkert
Walter Kolbow Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Monika Brudlewsky Hans-Ulrich Köhler
Fritz Rudolf Körper Wieland Sorge Georg Brunnhuber (Hainspitz)
Nicolette Kressl Dr. Dietrich Sperling Klaus Bühler (Bruchsal) Manfred Kolbe
Volker Kröning Jörg-Otto Spiller Hartmut Büttner Eva-Maria Kors
Thomas Krüger Dr. Peter Struck (Schönebeck) Hartmut Koschyk
Horst Kubatschka Joachim Tappe Dankward Buwitt Manfred Koslowski
Eckart Kuhlwein Jörg Tauss Manfred Carstens (Emstek) Thomas Kossendey
Helga Kühn-Mengel Dr. Bodo Teichmann Wolfgang Dehnel Rudolf Kraus
Konrad Kunick Jella Teuchner Hubert Deittert Wolfgang Krause (Dessau)
Dr. Uwe Küster Dr. Gerald Thalheim Albert Deß Reiner Krziskewitz
Werner Labsch Wolfgang Thierse Renate Diemers Dr. Hermann Kues
Brigitte Lange Franz Thönnes Wilhelm Dietzel Werner Kuhn
Detlev von Larcher Uta Titze-Stecher Werner Dörflinger Dr. Karl A. Lamers
Waltraud Lehn Adelheid Tröscher Hansjürgen Doss (Heidelberg)
Klaus Lennartz Hans-Eberhard Urbaniak Maria Eichhorn Dr. Norbert Lammert
Klaus Lohmann (Witten) Siegfried Vergin Wolfgang Engelmann Helmut Lamp
Erika Lotz Günter Verheugen Heinz Dieter Eßmann Herbert Lattmann
Dieter Maaß (Herne) Ute Vogt (Pforzheim) Anke Eymer Dr. Paul Laufs
Winfried Mante Karsten D. Voigt (Frankfurt) Use Falk Karl-Josef Laumann
Dorle Marx Dr. Konstanze Wegner Jochen Feilcke Werner Lensing
Ulrike Mascher Wolfgang Weiermann Ulf Fink Christian Lenzer
Christoph Matschie Matthias Weisheit Dirk Fischer (Hamburg) Peter Letzgus
Ingrid Matthäus-Maier Gunter Weißgerber Klaus Francke (Hamburg) Editha Limbach
Markus Meckel Jochen Welt Jochen Herbert Frankenhauser Walter Link (Diepholz)
Ulrike Mehl
Westrich Dr. Gerhard Friedrich Eduard Lintner
Herbert Meißner Inge Wettig-Danielmeier Erich G. Fritz Dr. Klaus W. Lippold
Angelika Mertens Dr. Norbert Wieczorek Hans-Joachim Fuchtel (Offenbach)
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Helmut Wieczorek Michaela Geiger Dr. Manfred Lischewski
Ursula Mogg (Duisburg) Norbert Geis Wolfgang Lohmann
Siegmar Mosdorf Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Heiner Geißler (Lüdenscheid)
Michael Müller (Düsseldorf) Dieter Wiefelspütz Michael Glos Julius Louven
Jutta Müller (Völklingen) Berthold Wittich Wilma Glücklich Sigrun Löwisch
Christian Müller (Zittau) Dr. Wolfgang Wodarg Peter Götz Heinrich Lummer
Gerhard Neumann (Gotha) Verena Wohlleben Dr. Wolfgang Götzer Dr. Michael Luther
Dr. Edith Niehuis Hanna Wolf (München) Joachim Gres Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Dr. Rolf Niese Heidi Wright Kurt-Dieter Grill Dr. Dietrich Mahlo
Doris Odendahl Uta Zapf Wolfgang Gröbl Erwin Marschewski
Günter Oesinghaus Dr. Christoph Zöpel
Leyla Onur Peter Zumkley Hermann Gröhe Dr. Martin Mayer
Manfred Opel Manfred Grund (Siegertsbrunn)
Kurt Palis Horst Günther (Duisburg) Wolfgang Meckelburg
Albrecht Papenroth BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Carl-Detlev Freiherr von Rudolf Meinl
Dr. Winfried Penner Hammerstein Dr. Michael Meister
Dr. Martin Pfaff Helmut Wilhelm (Amberg) Gottfried Haschke Friedrich Merz
Georg Pfannenstein (Großhennersdorf) Rudolf Meyer (Winsen)
Dr. Eckhart Pick Gerda Hasselfeldt Hans Michelbach
Joachim Poß Nein Otto Hauser (Esslingen) Meinolf Michels
Rudolf Purps Hansgeorg Hauser Dr. Gerd Müller
Karin Rehbock-Zureich (Rednitzhembach) Elmar Müller (Kirchheim)
Margot von Renesse CDU/CSU Klaus-Jürgen Hedrich Engelbert Nelle
Bernd Reuter Helmut Heiderich Bernd Neumann (Bremen)
Reinhold Robbe Ulrich Adam Manfred Heise Johannes Nitsch
Dieter Schanz Peter Altmaier Dr. Renate Hellwig Claudia Nolte
Rudolf Scharping Anneliese Augustin Ernst Hinsken Dr. Rolf Olderog
Bernd Scheelen Jürgen Augustinowitz Josef Hollerith Friedhelm Ost
Horst Schild Dietrich Austermann Elke Holzapfel Eduard Oswald
Otto Schily Heinz-Günter Bargfrede Dr. Karl-Heinz Hornhues Dr. Gerhard Päselt
Günter Schluckebier Franz Peter Basten Joachim Hörster Dr. Peter Paziorek
Horst Schmidbauer Dr. Wolf Bauer Hubert Hüppe Ulrich Petzold
(Nürnberg) Brigitte Baumeister Peter Jacoby Anton Pfeifer
Ulla Schmidt (Aachen) Meinrad Belle Susanne Jaffke Angelika Pfeiffer
Regina Schmidt-Zadel Dr. Sabine Bergmann-Pohl Georg Janovsky Dr. Friedbert Pflüger
Dr. Emil Schnell Hans-Dirk Bierling Helmut Jawurek Beatrix Philipp
Walter Schöler Dr. Joseph-Theodor Blank Dr.-Ing. Rainer Jork Dr. Winfried Pinger
Ottmar Schreiner Renate Blank Michael Jung (Limburg) Ronald Pofalla
Gisela Schröter Dr. Heribert Blens Ulrich Junghanns Dr. Hermann Pohler
Dr. Mathias Schubert Peter Bleser Dr. Egon Jüttner Ruprecht Polenz
Brigitte Schulte (Hameln) Dr. Norbert Blüm Dr. Harald Kahl Marlies Pretzlaff
Volkmar Schultz (Köln) Dr. Maria Böhmer Bartholomäus Kalb Dr. Albert Probst
Ilse Schumann Jochen Borchert Steffen Kampeter Dr. Bernd Protzner
Dieter Pützhofen Dr. Wolfgang Freiherr von
Thomas Rachel Stetten
Hans Raidel Dr. Gerhard Stoltenberg
Dr. Peter Ramsauer Andreas Storm
Rolf Rau Max Straubinger
Helmut Rauber Matthäus Strebl
Peter Harald Rauen Michael Stübgen
Christa Reichard (Dresden) Egon Susset
Klaus Dieter Reichardt Dr. Rita Süssmuth
(Mannheim) Michael Teiser
Erika Reinhardt Dr. Susanne Tiemann
Hans-Peter Repnik Gottfried Tröger
Roland Richter Dr. Klaus-Dieter Uelhoff
Dr. Norbert Rieder Gunnar Uldall
Dr. Erich Riedl (München) Wolfgang Vogt (Duren)
Klaus Riegert Dr. Horst Waffenschmidt
Franz Romer Kersten Wetzel
Hannelore Rönsch Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
(Wiesbaden) Gert Willner
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Bernd Wilz
Kurt J. Rossmanith Willy Wimmer (Neuss)
Adolf Roth (Gießen) Matthias Wissmann
Norbert Röttgen Dr. Fritz Wittmann
Dr. Christian Ruck Dagmar Wöhrl
Volker Rühe Michael Wonneberger
Dr. Jürgen Rüttgers Elke Wülfing
Roland Sauer (Stuttgart) Cornelia Yzer
Ortrun Schätzle Wolfgang Zeitlmann
Dr. Wolfgang Schäuble Wolfgang Zöller
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag SPD
Gerhard Scheu Konrad Gilges
Norbert Schindler Uwe Hiksch
Dietmar Schlee Christa Lörcher
Ulrich Schmalz Adolf Ostertag
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)
Dr.-Ing. Joachim Schmidt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
(Halsbrücke)
Andreas Schmidt (Mülheim) Gila Altmann (Aurich)
Hans-Otto Schmiedeberg Volker Beck (Köln)
Hans Peter Schmitz Angelika Beer
(Baesweiler) Anelie Buntenbach
Michael von Schmude Amke Dietert-Scheuer
Birgit Schnieber-Jastram Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Andreas Schockenhoff Andrea Fischer (Berlin)
Dr. Rupert Scholz Joseph Fischer (Frankfurt)
Reinhard Freiherr von Gerald Häfner
Schorlemer Antje Hermenau
Dr. Erika Schuchardt Kristin Heyne
Wolfgang Schulhoff Ulrike Höfken
Dr. Dieter Schulte Michaele Hustedt
(Schwäbisch Gmünd) Monika Knoche
Gerhard Schulz (Leipzig) Dr. Angelika Köster-Loßack
Frederik Schulze Steffi Lemke
(Sangershausen) Dr. Helmut Lippelt
Diethard Schütze (Berlin) Kerstin Müller (Köln)
Clemens Schwalbe Winfried Nachtwei
Dr. Christian Schwarz- Christa Nickels
Schilling Egbert Nitsch (Rendsburg)
Wilhelm Josef Sebastian Cem Özdemir
Horst Seehofer Dr. Jürgen Rochlitz
Marion Seib Halo Saibold
Heinz-Georg Seiffert Christine Scheel
Rudolf Seiters Irmingard Schewe-Gerigk
Johannes Selle Rezzo Schlauch
Jürgen Sikora Wolfgang Schmitt
Johannes Singhammer (Langenfeld)
Bärbel Sothmann Ursula Schönberger
Margarete Späte Werner Schulz (Berlin)
Carl-Dieter Spranger Marina Steindor
Wolfgang Steiger Christian Sterzing
Erika Steinbach Manfred Such
Ludger Volmer Rolf Kutzmutz
Margareta Wolf (Frankfurt) Heidemarie Lüth
Dr. Günther Maleuda
Manfred Müller (Berlin)
F.D.P. Rosel Neuhäuser
Dr. Uwe-Jens Rössel
Ina Albowitz Christina Schenk
Dr. Gisela Babel Steffen Tippach
Günther Bredehorn Klaus-Jürgen Warnick
Jörg van Essen Dr. Winfried Wolf
Dr. Olaf Feldmann Gerhard Zwerenz
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich Fraktionslos
Rainer Funke
Hans-Dietrich Genscher Kurt Neumann (Berlin)
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Helmut Haussmann Enthalten
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger CDU
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Klaus Kinkel
Detlef Kleinert (Hannover)
Roland Kohn SPD
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin Klaus Barthel
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Christel Deichmann
Sabine Leutheusser- Otto Reschke
Schnarrenberger Dr. Hansjörg Schäfer
Uwe Lühr Dagmar Schmidt (Meschede)
Günther Friedrich Nolting Heinz Schmitt (Berg)
Dr. Rainer Ortleb Horst Sielaff
Lisa Peters Wolfgang Spanier
Dr. Klaus Röhl Antje-Marie Steen
Helmut Schäfer (Mainz) Margitta Terborg
Cornelia Schmalz-Jacobsen
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Hermann Otto Sohns
Dr. Max Stadler Elisabeth Altmann
Carl-Ludwig Thiele (Pommelsbrunn)
Dr. Dieter Thomae Marieluise Beck (Bremen)
Jürgen Türk Matthias Berninger
Dr. Wolfgang Weng Dr. Uschi Eid
(Gerlingen) Rita Grießhaber
Dr. Guido Westerwelle Dr. Manuel Kiper
Oswald Metzger
PDS Gerd Poppe
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Wolfgang Bierstedt Waltraud Schoppe
Petra Bläss Dr. Antje Vollmer
Eva Bulling-Schröter
Dr. Ludwig Elm
Dr. Dagmar Enkelmann F.D.P.
Andrea Gysi
Hanns-Peter Hartmann Dr. Burkhard Hirsch
Dr. Barbara Höll
Dr. Willibald Jacob
Gerhard Jüttemann PDS
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Köhne Heinrich Graf von Einsiedel
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
Abgeordnete(r)
Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU
Schloten, Dieter, SPD
Siebert, Bernd, CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 9
Endgültiges Ergebnis der
4. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Antrag
der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation
- Drucksache 13/11083 -
Abgegebene Stimmen: 562; Jürgen Augustinowitz
davon Dietrich Austermann
ja: 38 Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten
nein: 498 Dr. Wolf Bauer
enthalten: 26 Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Ja Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Elisabeth Altmann Peter Bleser
(Pommelsbrunn) Dr. Norbert Blüm
Marieluise Beck (Bremen) Dr. Maria Böhmer
Volker Beck (Köln) Jochen Borchert
Angelika Beer Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Matthias Berninger Wolfgang Bosbach
Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Wolfgang Bötsch
Dr. Uschi Eid Klaus Brähmig
Andrea Fischer (Berlin) Rudolf Braun (Auerbach)
Joseph Fischer (Frankfurt) Paul Breuer
Rita Grießhaber Monika Brudlewsky
Gerald Häfner Georg Brunnhuber
Antje Hermenau Klaus Bühler (Bruchsal)
Kristin Heyne Hartmut Büttner
Ulrike Höfken (Schönebeck)
Michaele Hustedt Dankward Buwitt
Dr. Manuel Kiper Manfred Carstens (Emstek) Wolfgang Dehnel
Dr. Angelika Köster-Loßack Dr. Helmut Lippelt Hubert Deittert
Oswald Metzger Albert Deß
Kerstin Müller (Köln) Renate Diemers
Winfried Nachtwei Wilhelm Dietzel
Christa Nickels Werner Dörflinger
Egbert Nitsch (Rendsburg) Hansjörgen Doss
Cem Özdemir Maria Eichhorn
Gerd Poppe Wolfgang Engelmann
Christine Scheel Heinz Dieter Eßmann
Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Anke Eymer
Albert Schmidt (Hitzhofen) Ilse Falk
Jochen Feilcke
Wolfgang Schmitt Ulf Fink
Dirk Fischer (Hamburg)
(Langenfeld) Klaus Francke (Hamburg)
Waltraud Schoppe Herbert Frankenhauser
Werner Schulz (Berlin) Dr. Gerhard Friedrich
Christian Sterzing Erich G. Fritz
Manfred Such Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Antje Vollmer Michaela Geiger
Helmut Wilhelm (Amberg) Norbert Geis
Margareta Wolf (Frankfurt) Dr. Heiner Geißler
Michael Glos
PDS Wilma Glücklich
Peter Götz
Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Wolfgang Götzer
Joachim Gres
Kurt-Dieter Grill
Nein Wolfgang Gröbl
Hermann Gröhe
Manfred Grund
CDU/CSU Horst Günther (Duisburg)
Carl-Detlev Freiherr von
Ulrich Adam Hammerstein
Peter Altmaier Gottfried Haschke
Anneliese Augustin (Großhennersdorf)
Gerda Hasselfeldt Meinolf Michels
Otto Hauser (Esslingen) Dr. Gerd Müller
Hansgeorg Hauser Elmar Müller (Kirchheim)
(Rednitzhembach) Engelbert Nelle
Klaus-Jürgen Hedrich Bernd Neumann (Bremen)
Helmut Heiderich Johannes Nitsch
Manfred Heise Claudia Nolte
Dr. Renate Hellwig Dr. Rolf Olderog
Ernst Hinsken Friedhelm Ost
Josef Hollerith Eduard Oswald
Elke Holzapfel Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Karl-Heinz Hornhues Dr. Gerhard Päselt
Joachim Hörster Dr. Peter Paziorek
Hubert Hüppe Ulrich Petzold
Peter Jacoby Anton Pfeifer
Susanne Jaffke Angelika Pfeiffer
Georg Janovsky Dr. Friedbert Pflüger
Helmut Jawurek Beatrix Philipp
Dr.-Ing. Rainer Jork Dr. Winfried Pinger
Michael Jung (Limburg) Ronald Pofalla
Ulrich Junghanns Dr. Hermann Pohler
Dr. Egon Jüttner Ruprecht Polenz
Dr. Harald Kahl Marlies Pretzlaff
Bartholomäus Kalb Dr. Albert Probst
Steffen Kampeter Dr. Bernd Protzner
Dr.-Ing. Dietmar Kansy Dieter Pützhofen
Manfred Kanther Thomas Rachel
Irmgard Karwatzki Hans Raidel
Volker Kauder Dr. Peter Ramsauer
Eckart von Klaeden Rolf Rau
Ulrich Klinkert Helmut Rauber
Hans-Ulrich Köhler Peter Rauen
(Hainspitz) Christa Reichard (Dresden)
Manfred Kolbe Klaus Dieter Reichardt
Eva-Maria Kors (Mannheim)
Hartmut Koschyk Erika Reinhardt
Manfred Koslowski Hans-Peter Repnik
Thomas Kossendey Roland Richter
Rudolf Kraus Dr. Norbert Rieder
Wolfgang Krause (Dessau) Dr. Erich Riedl (München)
Reiner Krziskewitz Klaus Riegert
Dr. Hermann Kues Franz Romer
Werner Kuhn Hannelore Rönsch
Dr. Karl A. Lamers (Wiesbaden)
(Heidelberg) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Norbert Lammert Kurt J. Rossmanith
Helmut Lamp Adolf Roth (Gießen)
Herbert Lattmann Norbert Röttgen
Dr. Paul Laufs Dr. Christian Ruck
Karl-Josef Laumann Volker Rühe
Werner Lensing Dr. Jürgen Rüttgers
Christian Lenzer Roland Sauer (Stuttgart)
Peter Letzgus Ortrun Schätzle
Editha Limbach Dr. Wolfgang Schäuble
Walter Link (Diepholz) Hartmut Schauerte
Eduard Lintner Heinz Schemken
Dr. Klaus W. Lippold Karl-Heinz Scherhag
(Offenbach) Gerhard Scheu
Dr. Manfred Lischewski Norbert Schindler
Wolfgang Lohmann Dietmar Schlee
(Lüdenscheid) Ulrich Schmalz
Julius Louven Bernd Schmidbauer
Sigrun Löwisch Christian Schmidt (Fürth)
Heinrich Lummer Dr.-Ing. Joachim Schmidt
Dr. Michael Luther (Halsbrücke)
Erich Maaß (Wilhelmshaven) Andreas Schmidt (Mülheim)
Dr. Dietrich Mahlo Hans-Otto Schmiedeberg
Erwin Marschewski Hans Peter Schmitz
Dr. Martin Mayer (Baesweiler)
(Siegertsbrunn) Michael von Schmude
Wolfgang Meckelburg Birgit Schnieber-Jastram
Rudolf Meinl Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Michael Meister Dr. Rupert Scholz
Friedrich Merz Reinhard Freiherr von
Rudolf Meyer (Winsen) Schorlemer
Hans Michelbach Dr. Erika Schuchardt
Wolfgang Schulhoff Karl Diller
Dr. Dieter Schulte Peter Dreßen
(Schwäbisch Gmünd) Ludwig Eich
Gerhard Schulz (Leipzig) Petra Ernstberger
Frederick Schulze Annette Faße
(Sangerhausen) Elke Ferner
Diethard Schütze (Berlin) Lothar Fischer (Homburg)
Clemens Schwalbe Gabriele Fograscher
Dr. Christian Schwarz- Iris Follak
Schilling Eva Folta
Wilhelm Josef Sebastian Norbert Formanski
Horst Seehofer Dagmar Freitag
Marion Seib Anke Fuchs (Köln)
Heinz-Georg Seiffert Arne Fuhrmann
Rudolf Seiters Monika Ganseforth
Johannes Selle Konrad Gilges
Jürgen Sikora Iris Gleicke
Johannes Singhammer Uwe Göllner
Bärbel Sothmann Angelika Graf (Rosenheim)
Margarete Späte Dietér Grasedieck
Carl-Dieter Spranger Achim Großmann
Wolfgang Steiger Karl Hermann Haack
Erika Steinbach (Extertal)
Dr. Wolfgang Freiherr von Hans-Joachim Hacker
Stetten Klaus Hagemann
Dr. Gerhard Stoltenberg Manfred Hampel
Andreas Storm Christel Hanewinckel
Max Straubinger Alfred Hartenbach
Matthäus Strebl Dr. Liesel Hartenstein
Michael Stübgen Klaus Hasenfratz
Egon Susset Jens Heinzig
Dr. Rita Süssmuth Dieter Heistermann
Michael Teiser Reinhold Hemker
Dr. Susanne Tiemann Rolf Hempelmann
Gottfried Tröger Dr. Barbara Hendricks
Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Monika Heubaum
Gunnar Uldall Uwe Hiksch
Wolfgang Vogt (Duren) Reinhold Hiller (Lübeck)
Dr. Horst Waffenschmidt Stephan Hilsberg
Kersten Wetzel Gerd Höfer
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Gert Willner Frank Hofmann (Volkach)
Bernd Wilz Ingrid Holzhüter
Willy Wimmer (Neuss) Erwin Horn
Matthias Wissmann Lothar Ibrügger
Dr. Fritz Wittmann Brunhilde Irber
Dagmar Wöhrl Gabriele Iwersen
Michael Wonneberger Renate Jäger
Elke Wülfing Ilse Janz
Peter Kurt Würzbach Dr. Uwe Jens
Cornelia Yzer Sabine Kaspereit
Wolfgang Zeitlmann Susanne Kastner
Wolfgang Zöller Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
SPD Hans-Ulrich Klose
Dr. Hans-Hinrich Knaape
Gerd Andres Walter Kolbow
Ernst Bahr Fritz Rudolf Körper
Doris Barnett Nicolette Kressl
Klaus Barthel Volker Kröning
Gerd Bauer Thomas Krüger
Ingrid Becker-Inglau Horst Kubatschka
Hans Berger Eckart Kuhlwein
Hans-Werner Bertl Helga Kühn-Mengel
Rudolf Bindig Konrad Kunick
Anni Brandt-Elsweier Dr. Uwe Küster
Tilo Braune Werner Labsch
Dr. Eberhard Brecht Brigitte Lange
Edelgard Bulmahn Detlev von Larcher
Dr. Michael Bürsch Klaus Lennartz
Hans Martin Bury Klaus Lohmann (Witten)
Marion Caspers-Merk Christa Lörcher
Peter Conradi Erika Lotz
Dr. Herta Däubler-Gmelin Dieter Maaß (Herne)
Christel Deichmann Winfried Mante
Dorle Marx Karsten D. Voigt (Frankfurt)
Ulrike Mascher Dr. Konstanze Wegner
Christoph Matschie Wolfgang Weiermann
Ingrid Matthäus-Maier Matthias Weisheit
Markus Meckel Gunter Weißgerber
Ulrike Mehl Jochen Welt
Herbert Meißner Lydia Westrich
Angelika Mertens Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Dr. Norbert Wieczorek
Ursula Mogg Helmut Wieczorek
Siegmar Mosdorf (Duisburg)
Michael Müller (Düsseldorf) Heidemarie Wieczorek-Zeul
Jutta Müller (Völklingen) Dieter Wiefelspütz
Christian Müller (Zittau) Berthold Wittich
Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Wolfgang Wodarg
Dr. Edith Niehuis Verena Wohlleben
Dr. Rolf Niese Hanna Wolf (München)
Doris Odendahl Heidi Wright
Günter Oesinghaus Uta Zapf
Leyla Onur Peter Zumkley
Manfred Opel
Adolf Ostertag
Kurt Palis BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner Annelie Buntenbach
Dr. Martin Pfaff Monika Knoche
Georg Pfannenstein Dr. Jürgen Rochlitz
Dr. Eckhart Pick Ursula Schönberger
Joachim Poß
Rudolf Purps
Karin Rehbock-Zureich F.D.P.
Margot von Renesse
Bernd Reuter Ina Albowitz
Reinhold Robbe Dr. Gisela Babel
Dr. Hansjörg Schäfer Hildebrecht Braun
Dieter Schanz (Augsburg)
Rudolf Scharping Günther Bredehorn
Bernd Scheelen Jörg van Essen
Horst Schild Dr. Olaf Feldmann
Otto Schily Gisela Frick
Günter Schluckebier Paul K. Friedhoff
Horst Schmidbauer Horst Friedrich
(Nürnberg) Rainer Funke
Ulla Schmidt (Aachen) Hans-Dietrich Genscher
Dagmar Schmidt (Meschede) Joachim Günther (Plauen)
Regina Schmidt-Zadel Dr. Karlheinz Guttmacher
Heinz Schmitt (Berg) Dr. Helmut Haussmann
Dr. Emil Schnell Ulrich Heinrich
Walter Schöler Walter Hirche
Ottmar Schreiner Dr. Burkhard Hirsch
Gisela Schröter Birgit Homburger
Dr. Mathias Schubert Dr. Werner Hoyer
Brigitte Schulte (Hameln) Ulrich Irmer
Volkmar Schultz (Köln) Dr. Klaus Kinkel
Ilse Schumann Detlef Kleinert (Hannover)
Dr. R. Werner Schuster Roland Kohn
Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Heinrich L. Kolb
Bodo Seidenthal Jürgen Koppelin
Lisa Seuster Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
Johannes Singer Sabine Leutheusser-
Wieland Sorge Schnarrenberger
Dr. Dietrich Sperling Uwe Lühr
Jörg-Otto Spiller Günther Friedrich Nolting
Dr. Peter Struck Dr. Rainer Ortleb
Joachim Tappe Lisa Peters
Jörg Tauss Dr. Klaus Röhl
Dr. Bodo Teichmann Helmut Schäfer (Mainz)
Jella Teuchner Cornelia Schmalz-Jacobsen
Dr. Gerald Thalheim Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Wolfgang Thierse Dr. Irmgard Schwaetzer
Franz Thönnes Dr. Hermann Otto Solms
Adelheid Tröscher Dr. Max Stadler
Hans-Eberhard Urbaniak Carl-Ludwig Thiele
Siegfried Vergin Dr. Dieter Thomae
Ute Vogt (Pforzheim) Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Weng Antje-Marie Steen
(Gerlingen) Margitta Terborg
Dr. Guido Westerwelle
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
PDS Gila Altmann (Aurich)
Steffi Lemke
Eva Bulling-Schröter Halo Saibold
Dr. Ludwig Elm Ludger Volmer
Rolf Köhne
Rolf Kutzmutz
Dr. Uwe-Jens Rössel PDS
Christina Schenk Wolfgang Bierstedt
Dr. Winfried Wolf Petra Bläss
Gerhard Zwerenz Dr. Dagmar Enkelmann
Andrea Gysi
Enthalten Hanns-Peter Hartmann Dr. Barbara Höll
Dr. Willibald Jacob
Gerhard Jüttemann
SPD Dr. Heidi Knake-Werner
Heidemarie Lüth
Waltraud Lehn Dr. Günther Maleuda
Otto Reschke Manfred Müller (Berlin)
Dr. Angelica Schwall-Düren Rosel Neuhäuser
Horst Sielaff Steffen Tippach
Wolfgang Spanier Klaus-Jürgen Warnick
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
Abgeordnete(r)
Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU
Schloten, Dieter, SPD Siebert, Bernd, CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 10
Endgültiges Ergebnis der
5. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Antrag
der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation
- Drucksache 13/11093 -
Abgegebene Stimmen: 558; Hans-Dirk Bierling
davon Dr. Joseph-Theodor Blank
ja: 307 Renate Blank
nein: 81 Dr. Heribert Blens Peter Bleser
enthalten: 170 Dr. Norbert Blüm
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Ja Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
CDU/CSU Klaus Brähmig
Rudolf Braun (Auerbach)
Ulrich Adam Paul Breuer
Peter Altmaier Monika Brudlewsky
Anneliese Augustin Georg Brunnhuber
Jürgen Augustinowitz Klaus Bühler (Bruchsal)
Dietrich Austermann Hartmut Büttner
Heinz-Günter Bargfrede (Schönebeck)
Franz Peter Basten Dankward Buwitt
Dr. Wolf Bauer Manfred Carstens (Emstek)
Brigitte Baumeister Wolfgang Dehnel
Meinrad Belle Hubert Deittert
Dr. Sabine Bergmann-Pohl Albert Deß
Renate Diemers Werner Kuhn
Wilhelm Dietzel Dr. Karl A. Lamers
Werner Dörflinger (Heidelberg)
Hansjörgen Doss Dr. Norbert Lammert
Maria Eichhorn Helmut Lamp
Wolfgang Engelmann Herbert Lattmann
Heinz Dieter Eßmann Dr. Paul Laufs
Anke Eymer Karl Josef Laumann
Ilse Falk Werner Lensing
Jochen Feilcke Christian Lenzer
Ulf Fink Peter Letzgus
Dirk Fischer (Hamburg) Editha Limbach
Klaus Francke (Hamburg) Walter Link (Diepholz)
Herbert Frankenhauser Eduard Lintner
Dr. Gerhard Friedrich Dr. Klaus W. Lippold
Erich G. Fritz (Offenbach)
Hans-Joachim Fuchtel Dr. Manfred Lischewski
Michaela Geiger Wolfgang Lohmann
Norbert Geis (Lüdenscheid)
Dr. Heiner Geißler Julius Louven
Michael Glos Sigrun Löwisch
Wilma Glücklich Heinrich Lummer
Peter Götz Dr. Michael Luther
Dr. Wolfgang Götzer Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Joachim Gres Dr. Dietrich Mahlo
Kurt-Dieter Grill Erwin Marschewski
Wolfgang Gröbl Dr. Martin Mayer
Hermann Gröhe (Siegertsbrunn)
Manfred Grund Wolfgang Meckelburg
Horst Günther (Duisburg) Rudolf Meinl
Carl-Detlev Freiherr von Dr. Michael Meister
Hammerstein Friedrich Merz
Gottfried Haschke Rudolf Meyer (Wiesen)
(Großhennersdorf) Hans Michelbach
Gerda Hasselfeldt Meinolf Michels
Hansgeorg Hauser Dr. Gerd Müller
(Rednitzhembach) Elmar Müller (Kirchheim)
Klaus-Jürgen Hedrich Engelbert Nelle
Helmut Heiderich Bernd Neumann (Bremen)
Manfred Heise Johannes Nitsch
Dr. Renate Hellwig Claudia Nolte
Ernst Hinsken Dr. Rolf Olderog
Josef Hollerith Friedhelm Ost
Elke Holzapfel Eduard Oswald
Dr. Karl-Heinz Hornhues Norbert Otto (Erfurt)
Joachim Hörster Dr. Gerhard Päselt
Hubert Hüppe Dr. Peter Paziorek
Peter Jacoby Ulrich Petzold
Susanne Jaffke Anton Pfeifer
Georg Janovsky Angelika Pfeiffer
Helmut Jawurek Dr. Friedbert Pflüger
Dr.-Ing. Rainer Jork Beatrix Philipp
Michael Jung (Limburg) Dr. Winfried Pinger
Ulrich Junghanns Ronald Pofalla
Dr. Egon Jüttner Dr. Hermann Pohler
Dr. Harald Kahl Ruprecht Polenz
Bartholomäus Kalb Marlies Pretzlaff
Steffen Kampeter Dr. Albert Probst
Dr.-Ing. Dietmar Kansy Dr. Bernd Protzner
Manfred Kanther Dieter Pützhofen
Irmgard Karwatzki Thomas Rachel
Volker Kauder Hans Raidel
Eckart von Klaeden Dr. Peter Ramsauer
Ulrich Klinkert Rolf Rau
Hans-Ulrich Köhler Helmut Rauber
(Hainspitz) Peter Rauen
Manfred Kolbe Christa Reichard (Dresden)
Norbert Königshofen Klaus Dieter Reichardt
Eva-Maria Kors (Mannheim)
Hartmut Koschyk Erika Reinhardt
Manfred Koslowski Hans-Peter Repnik
Thomas Kossendey Roland Richter
Rudolf Kraus Dr. Norbert Rieder
Wolfgang Krause (Dessau) Dr. Erich Riedl (München)
Reiner Krziskewitz Klaus Riegert
Dr. Hermann Kues Franz Romer
Hannelore Rönsch Gunnar Uldall
(Wiesbaden) Wolfgang Vogt (Duren)
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Horst Waffenschmidt
Kurt J. Rossmanith Kersten Wetzel
Adolf Roth (Gießen) Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Norbert Röttgen Gert Willner
Dr. Christian Ruck Bernd Wilz
Volker Rühe Willy Wimmer (Neuss)
Dr. Jürgen Rüttgers Matthias Wissmann
Roland Sauer (Stuttgart) Dr. Fritz Wittmann
Ortrun Schätzle Dagmar Wöhrl
Dr. Wolfgang Schäuble Michael Wonneberger
Hartmut Schauerte Elke Wülfing
Heinz Schemken Cornelia Yzer
Karl-Heinz Scherhag Wolfgang Zeitlmann
Gerhard Scheu Wolfgang Zöller
Norbert Schindler
Dietmar Schlee
Ulrich Schmalz SPD
Bernd Schmidbauer Hans-Werner Bertl 1)
Christian Schmidt (Fürth) Karl Diller 2)
Dr.-Ing. Joachim Schmidt Annette Faße
(Halsbrücke) Anke Fuchs (Köln) 3)
Andreas Schmidt (Mülheim) Karl-Hermann Haack
Hans-Otto Schmiedeberg (Extertal)
Hans Peter Schmitz Manfred Hampel 4)
(Baesweiler) Jens Heinzig
Michael von Schmude Dieter Heistermann
Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Reinhold Hemker
Dr. Rupert Scholz Rolf Hempelmann 5)
Reinhard Freiherr von Erwin Horn
Schorlemer Hans-Ulrich Klose
Dr. Erika Schuchardt
Wolfgang Schulhoff F.D.P.
Dr. Dieter Schulte
(Schwäbisch Gmünd) Ina Albowitz
Gerhard Schulz (Leipzig) Dr. Gisela Babel
Frederick Schulze Hildebrecht Braun
(Sangerhausen) (Augsburg)
Diethard Schütze (Berlin) Günther Bredehorn
Clemens Schwalbe Jörg van Essen
Dr. Christian Schwarz- Dr. Olaf Feldmann
Schilling Gisela Frick
Wilhelm Josef Sebastian Paul K. Friedhoff
Horst Seehofer Horst Friedrich
Marion Seib Rainer Funke
Heinz-Georg Seiffert Hans-Dietrich Genscher
Rudolf Seiters Joachim Günther (Plauen)
Johannes Selle Dr. Karlheinz Guttmacher
Jürgen Sikora Dr. Helmut Haussmann
Johannes Singhammer Ulrich Heinrich
Bärbel Sothmann Walter Hirche
Margarete Späte Birgit Homburger
Carl-Dieter Spranger Dr. Werner Hoyer
Wolfgang Steiger Ulrich Irmer
Dr. Wolfgang Freiherr von Detlef Kleinert (Hannover)
Stetten Roland Kohn
Dr. Gerhard Stoltenberg Dr. Heinrich L. Kolb
Andreas Storm Jürgen Koppelin
Max Straubinger Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
Matthäus Strebl Sabine Leutheusser-
Michael Stübgen Schnarrenberger
Egon Susset Uwe Lühr
Dr. Rita Süssmuth Günther Friedrich Nolting
Michael Teiser Dr. Rainer Ortleb
Dr. Susanne Tiemann Lisa Peters
Gottfried Tröger Dr. Klaus Röhl
Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Helmut Schäfer (Mainz)
1) Siehe Erklärung in Anlage 16
2) Siehe Erklärung in Anlage 17
3) Siehe Erklärung in Anlage 18
4) Siehe Erklärung in Anlage 19
5) Siehe Erklärung in Anlage 20
Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Antje Vollmer
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ludger Volmer
Dr. Irmgard Schwaetzer Helmut Wilhelm (Amberg)
Dr. Hermann Otto Sohns Margareta Wolf (Frankfurt)
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele PDS
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk Wolfgang Bierstedt
Dr. Wolfgang Weng Petra Bläss
(Gerlingen) Eva Bulling-Schröter
Dr. Guido Westerwelle Heinrich Graf von Einsiedel
Dr. Ludwig Elm
Nein Dr. Dagmar Enkelmann
Andrea Gysi
Hanns-Peter Hartmann
SPD Dr. Barbara Höll
Dr. Willibald Jacob
Christel Deichmann Gerhard Jüttemann
Konrad Gilges Dr. Heidi Knake-Werner
Uwe Hiksch Rolf Köhne
Waltraud Lehn Rolf Kutzmutz
Christa Lörcher Heidemarie Lüth
Otto Reschke Dr. Günther Maleuda
Wolfgang Spanier Manfred Müller (Berlin)
Antje-Marie Steen Rosel Neuhäuser
Margitta Terborg Dr. Uwe-Jens Rössel
Ute Vogt (Pforzheim) Christina Schenk
Uta Zapf Steffen Tippach
Klaus-Jürgen Wamick
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Dr. Winfried Wolf
Gerhard Zwerenz
Gila Altmann (Aurich)
Elisabeth Altmann Enthalten
(Pommelsbrunn)
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln) SPD
Angelika Beer
Matthias Berninger Gerd Andres
Annelle Buntenbach Ernst Bahr
Amke Dietert-Scheuer Doris Barnett
Franziska Eichstädt-Bohlig Klaus Barthel
Dr. Uschi Eid Gerd Bauer
Andrea Fischer (Berlin) Ingrid Becker-Inglau
Joseph Fischer (Frankfurt) Hans Berger
Rita Grießhaber Rudolf Bindig
Gerald Häfner Anni Brandt-Elsweier
Antje Hermenau Tilo Braune
Kristin Heyne Dr. Eberhard Brecht
Ulrike Höfken Edelgard Bulmahn
Michaele Hustedt Dr. Michael Bürsch
Dr. Manuel Kiper Hans Martin Bury
Monika Knoche Marion Caspers-Merk
Dr. Angelika Köster-Loßack Peter Conradi
Steffi Lemke Dr. Herta Däubler-Gmelin
Dr. Helmut Lippelt Peter Dreßen
Oswald Metzger Ludwig Eich
Kerstin Müller (Köln) Petra Ernstberger
Winfried Nachtwei Elke Ferner
Christa Nickels Lothar Fischer (Homburg)
Egbert Nitsch (Rendsburg) Gabriele Fograscher
Cern Özdemir Iris Follak
Gerd Poppe Eva Folta
Dr. Jürgen Rochlitz Norbert Formanski
Halo Saibold Dagmar Freitag
Christine Scheel Arne Fuhrmann
Irmingard Schewe-Gerigk Monika Ganseforth
Rezzo Schlauch Iris Gleicke
Albert Schmidt (Hitzhofen) Uwe Göllner
Wolfgang Schmitt Angelika Graf (Rosenheim)
(Langenfeld) Dieter Grasedieck
Ursula Schönberger Achim Großmann
Waltraud Schoppe Hans-Joachim Hacker
Werner Schulz (Berlin) Klaus Hagemann
Marina Steindor Christel Hanewinckel
Christian Sterzing Alfred Hartenbach
Manfred Such Dr. Liesel Hartenstein
Klaus Hasenfratz Karin Rehbock-Zureich
Dr. Barbara Hendricks Margot von Renesse
Monika Heubaum Bernd Reuter
Reinhold Hiller (Lübeck) Reinhold Robbe
Stephan Hilsberg Dr. Hansjörg Schäfer
Gerd Höfer Dieter Schanz
Jelena Hoffmann (Chemnitz) Rudolf Scharping
Frank Hofmann (Volkach) Bernd Scheelen
Ingrid Holzhüter Horst Schild
Lothar Ibrügger Otto Schily
Brunhilde Irber Günter Schluckebier
Gabriele Iwersen Horst Schmidbauer
Renate Jäger (Nürnberg)
Ilse Janz Ulla Schmidt (Aachen)
Dr. Uwe Jens Dagmar Schmidt (Meschede)
Sabine Kaspereit Regina Schmidt-Zadel
Susanne Kastner Heinz Schmitt (Berg)
Hans-Peter Kemper Dr. Emil Schnell
Klaus Kirschner Walter Schöler
Marianne Klappert Ottmar Schreiner
Dr. Hans-Hinrich Knaape Gisela Schröter
Walter Kolbow Dr. Mathias Schubert
Fritz Rudolf Körper Brigitte Schulte (Hameln)
Nicolette Kressl Volkmar Schultz (Köln)
Volker Kröning Ilse Schumann
Thomas Krüger Dr. R. Werner Schuster
Horst Kubatschka Dietmar Schütz (Oldenburg)
Eckart Kuhlwein Dr. Angelica Schwall-Düren
Helga Kühn-Mengel Bodo Seidenthal
Konrad Kunick Lisa Seuster
Dr. Uwe Küster Horst Sielaff
Werner Labsch Johannes Singer
Brigitte Lange Wieland Sorge
Detlev von Larcher Dr. Dietrich Sperling
Klaus Lennartz Jörg-Otto Spiller
Klaus Lohmann (Witten) Dr. Peter Struck
Erika Lotz Joachim Tappe
Dieter Maaß (Herne) Jörg Tauss
Winfried Mante Dr. Bodo Teichmann
Dorle Marx Jella Teuchner
Ulrike Mascher Dr. Gerald Thalheim
Christoph Matschie Wolfgang Thierse
Ingrid Matthäus-Maier Franz Thönnes
Ulrike Mehl Adelheid Tröscher
Herbert Meißner Hans-Eberhard Urbaniak
Angelika Mertens Siegfried Vergin
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Karsten D. Voigt (Frankfurt)
Ursula Mogg Dr. Konstanze Wegner
Siegmar Mosdorf Wolfgang Weiermann
Michael Müller (Düsseldorf) Matthias Weisheit
Jutta Müller (Völklingen) Gunter Weißgerber
Christian Müller (Zittau) Jochen Welt
Gerhard Neumann (Gotha) Lydia Westrich
Dr. Edith Niehuis Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Rolf Niese Dr. Norbert Wieczorek
Doris Odendahl Helmut Wieczorek
Günter Oesinghaus (Duisburg)
Leyla Onur Dieter Wiefelspütz
Manfred Opel Berthold Wittich
Adolf Ostertag Dr. Wolfgang Wodarg
Kurt Palis Verena Wohlleben
Albrecht Papenroth Hanna Wolf (München)
Dr. Willfried Penner Heidi Wright
Dr. Martin Pfaff Peter Zumkley
Georg Pfannenstein
Dr. Eckhart Pick F.D.P.
Joachim Poß
Rudolf Purps Dr. Burkhard Hirsch
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
Abgeordnete(r)
Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU
Schloten, Dieter, SPD Siebert, Bernd, CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 11
Endgültiges Ergebnis der
6. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Antrag
der Bundesregierung betr. SFOR-Folgeoperation
- Drucksache 13/11087 -
Abgegebene Stimmen: 561; Uwe Hiksch
davon Reinhold Hiller (Lübeck)
ja: 261 Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
nein: 297 Jelena Hoffmann (Chemnitz)
enthalten: 3 Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Lothar Ibrügger
Ja Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
SPD Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Gerd Andres Sabine Kaspereit
Ernst Bahr Susanne Kastner
Doris Barnett Hans-Peter Kemper
Klaus Barthel Klaus Kirschner
Gerd Bauer Marianne Klappert
Ingrid Becker-Inglau Hans-Ulrich Klose
Hans Berger Dr. Hans-Hinrich Knaape
Hans-Werner Bertl Walter Kolbow
Rudolf Bindig Fritz Rudolf Körper
Anni Brandt-Elsweier Nicolette Kressl
Tilo Braune Volker Kröning
Dr. Eberhard Brecht Thomas Krüger
Edelgard Bulmahn Horst Kubatschka
Dr. Michael Bürsch Eckart Kuhlwein
Hans Martin Bury Helga Kühn-Mengel
Marion Caspers-Merk Konrad Kunick
Peter Conradi Dr. Uwe Küster
Dr. Herta Däubler-Gmelin Werner Labsch
Karl Diller Brigitte Lange
Peter Dreßen Detlev von Laroher
Ludwig Eich Waltraud Lehn
Petra Ernstberger Klaus Lennartz
Annette Faße Klaus Lohmann (Witten)
Elke Ferner Christa Lörcher
Lothar Fischer (Homburg) Erika Lotz
Gabriele Fograscher Dieter Maaß (Herne)
Iris Follak Winfried Mante
Eva Folta Dorle Marx
Norbert Formanski Ulrike Mascher
Dagmar Freitag Christoph Matschie
Anke Fuchs (Köln) Ingrid Matthäus-Maier
Arne Fuhrmann Ulrike Mehl
Monika Ganseforth Herbert Meißner
Konrad Gilges Angelika Mertens
Iris Gleicke Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Uwe Göllner Ursula Mogg
Angelika Graf (Rosenheim) Siegmar Mosdorf
Dieter Grasedieck Michael Müller (Düsseldorf)
Achim Großmann Jutta Müller (Völklingen)
Karl-Hermann Haack Christian Müller (Zittau)
(Extertal) Gerhard Neumann (Gotha)
Hans-Joachim Hacker Dr. Edith Niehuis
Klaus Hagemann Dr. Rolf Niese
Manfred Hampel Doris Odendahl
Christel Hanewinckel Günter Oesinghaus
Alfred Hartenbach Leyla Onur
Dr. Liesel Hartenstein Manfred Opel
Klaus Hasenfratz Adolf Ostertag
Jens Heinzig Kurt Palis
Dieter Heistermann Albrecht Papenroth
Rolf Hempelmann Dr. Wilfried Penner
Dr. Barbara Hendricks Dr. Martin Pfaff
Monika Heubaum Georg Pfannenstein
Dr. Eckhart Pick BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Joachim PoB
Rudolf Purps Gila Altmann (Aurich)
Karin Rehbock-Zureich Elisabeth Altmann
Margot von Renesse (Pommelsbrunn)
Otto Reschke Marieluise Beck (Bremen)
Bernd Reuter Volker Beck (Köln)
Reinhold Robbe Angelika Beer
Dr. Hansjörg Schäfer Matthias Berninger
Dieter Schanz Annelie Buntenbach
Rudolf Scharping Amke Dietert-Scheuer
Bernd Scheelen Franziska Eichstädt-Bohlig
Horst Schild Dr. Uschi Eid
Otto Schily Andrea Fischer (Berlin)
Günter Schluckebier Joseph Fischer (Frankfurt)
Horst Schmidbauer Rita Grießhaber
(Nürnberg) Gerald Häfner
Ulla Schmidt (Aachen) Antje Hermenau
Dagmar Schmidt (Meschede) Kristin Heyne
Regina Schmidt-Zadel Ulrike Höfken
Heinz Schmitt (Berg) Michaele Hustedt
Dr. Emil Schnell Dr. Manuel Kiper
Walter Schöler Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Ottmar Schreiner Steffi Lemke
Gisela Schröter Dr. Helmut Lippelt
Dr. Mathias Schubert Oswald Metzger
Brigitte Schulte (Hameln) Kerstin Müller (Köln)
Volkmar Schultz (Köln) Winfried Nachtwei
Use Schumann Christa Nickels
Dr. R. Werner Schuster Egbert Nitsch (Rendsburg)
Dietmar Schütz (Oldenburg) Cem Özdemir
Dr. Angelica Schwall-Düren Gerd Poppe
Bodo Seidenthal Dr. Jürgen Rochlitz
Lisa Seuster Halo Saibold
Horst Sielaff Christine Scheel
Johannes Singer Irmingard Schewe-Gerigk
Wieland Sorge Rezzo Schlauch
Wolfgang Spanier Albert Schmidt (Hitzhofen)
Dr. Dietrich Sperling Wolfgang Schmitt
Jörg-Otto Spiller (Langenfeld)
Antje-Marie Steen Ursula Schönberger
Dr. Peter Struck Waltraud Schoppe
Joachim Tappe Werner Schulz (Berlin)
Jörg Tauss Marina Steindor
Dr. Bodo Teichmann Christian Sterzing
Margitta Terborg Manfred Such
Jella Teuchner Dr. Antje Vollmer
Dr. Gerald Thalheim Ludger Volmer
Wolfgang Thierse Helmut Wilhelm (Amberg)
Franz Thönnes Margareta Wolf (Frankfurt)
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Siegfried Vergin PDS
Ute Vogt (Pforzheim)
Karsten D. Voigt (Frankfurt) Wolfgang Bierstedt
Dr. Konstanze Wegner Petra Bläss
Wolfgang Weiermann Eva Bulling-Schröter
Matthias Weisheit Heinrich Graf von Einsiedel
Dr. Ludwig Elm
Gunter Weißgerber Dr. Dagmar Enkelmann
Jochen Welt Andrea Gysi
Lydia Westrich Hanns-Peter Hartmann
Inge Wettig-Danielmeier Dr. Barbara Höll
Dr. Norbert Wieczorek Dr. Willibald Jacob
Helmut Wieczorek Gerhard Jüttemann
(Duisburg) Dr. Heidi Knake-Werner
Heidemarie Wieczorek-Zeul Rolf Köhne
Dieter Wiefelspütz Rolf Kutzmutz
Berthold Wittich Heidemarie Lüth
Dr. Wolfgang Wodarg Dr. Günther Maleuda
Verena Wohlleben Manfred Müller (Berlin)
Hanna Wolf (München) Rosel Neuhäuser
Heidi Wright Dr. Uwe-Jens Rössel
Uta Zapf Christina Schenk
Peter Zumkley Steffen Tippach
Klaus-Jürgen Warnick Gottfried Haschke
Dr. Winfried Wolf (Großhennersdorf)
Gerhard Zwerenz Gerda Hasselfeldt
Otto Hauser (Esslingen)
Hansgeorg Hauser
Nein (Rednitzhembach)
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
CDU/CSU Manfred Heise
Dr. Renate Hellwig
Ulrich Adam Ernst Hinsken
Peter Altmaier Josef Hollerith
Anneliese Augustin Elke Holzapfel
Jürgen Augustinowitz Dr. Karl-Heinz Hornhues
Heinz-Günter Bargfrede Joachim Hörster
Franz Peter Basten Hubert Hüppe
Dr. Wolf Bauer Peter Jacoby
Brigitte Baumeister Susanne Jaffke
Meinrad Belle Georg Janovsky
Dr. Sabine Bergmann-Pohl Helmut Jawurek
Hans-Dirk Bierling Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Joseph-Theodor Blank Michael Jung (Limburg)
Renate Blank Ulrich Junghanns
Dr. Heribert Blens Dr. Egon Jüttner
Peter Bleser Dr. Harald Kahl
Dr. Norbert Blüm Bartholomäus Kalb
Dr. Maria Böhmer Steffen Kampeter
Jochen Borchert Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Manfred Kanther
Wolfgang Bosbach Irmgard Karwatzki
Dr. Wolfgang Bötsch Volker Kauder
Klaus Brähmig Eckart von Klaeden
Rudolf Braun (Auerbach) Ulrich Klinkert
Paul Breuer Hans-Ulrich Köhler
Monika Brudlewsky (Hainspitz)
Georg Brunnhuber Manfred Kolbe
Klaus Bühler (Bruchsal) Eva-Maria Kors
Hartmut Büttner Hartmut Koschyk
(Schönebeck) Manfred Koslowski
Dankward Buwitt Thomas Kossendey
Manfred Carstens (Emstek) Rudolf Kraus
Wolfgang Dehnel Wolfgang Krause (Dessau)
Hubert Deittert Reiner Krziskewitz
Albert Deß Dr. Hermann Kues
Renate Diemers Werner Kuhn
Wilhelm Dietzel Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Werner Dörflinger Dr. Norbert Lammert
Hansjörgen Doss Helmut Lamp
Maria Eichhorn Herbert Lattmann
Wolfgang Engelmann Dr. Paul Laufs
Anke Eymer Karl-Josef Laumann
Ilse Falk Werner Lensing
Jochen Feilcke Christian Lenzer
Ulf Fink Peter Letzgus
Dirk Fischer (Hamburg) Editha Limbach
Klaus Francke (Hamburg) Walter Link (Diepholz)
Herbert Frankenhauser Eduard Lintner
Dr. Gerhard Friedrich Dr. Klaus W. Lippold
Erich G. Fritz (Offenbach)
Hans-Joachim Fuchtel Dr. Manfred Lischewski
Michaela Geiger Wolfgang Lohmann
Norbert Geis (Lüdenscheid)
Dr. Heiner Geißler Julius Louven
Michael Glos Sigrun Löwisch
Wilma Glücklich Heinrich Lummer
Peter Götz Dr. Michael Luther
Dr. Wolfgang Götzer Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Joachim Gres Dr. Dietrich Mahlo
Kurt-Dieter Grill Erwin Marschewski
Wolfgang Gröbl Dr. Martin Mayer
Hermann Gröhe (Siegertsbrunn)
Manfred Grund Wolfgang Meckelburg
Horst Günther (Duisburg) Rudolf Meinl
Carl-Detlev Freiherr von Dr. Michael Meister
Hammerstein Friedrich Merz
Rudolf Meyer (Wiesen) Reinhard Freihen von
Hans Michelbach Schorlemer
Meinolf Michels Dr. Erika Schuchardt
Dr. Gerd Müller Wolfgang Schulhoff
Elmar Müller (Kirchheim) Dr. Dieter Schulte
Engelbert Nelle (Schwäbisch Gmünd)
Bernd Neumann (Bremen) Gerhard Schulz (Leipzig)
Johannes Nitsch Frederik Schulze
Claudia Nolte (Sangershausen)
Dr. Rolf Olderog Diethard Schütze (Berlin)
Friedhelm Ost Clemens Schwalbe
Eduard Oswald Dr. Christian Schwarz-
Norbert Otto (Erfurt) Schilling
Dr. Gerhard Päselt Wilhelm Josef Sebastian
Dr. Peter Paziorek Horst Seehofer
Ulrich Petzold Marion Seib
Anton Pfeifer Heinz-Georg Seiffert
Angelika Pfeiffer Rudolf Seiters
Dr. Friedbert Pflüger Johannes Selle
Beatrix Philipp Jürgen Sikora
Dr. Winfried Pinger Johannes Singhammer
Ronald Pofalla Bärbel Sothmann
Dr. Hermann Pohler Margarete Späte
Ruprecht Polenz Carl-Dieter Spranger
Marlies Pretzlaff Wolfgang Steiger
Dr. Albert Probst Erika Steinbach
Dr. Bernd Protzner Dr. Wolfgang Freiherr von
Dieter Pützhofen Stetten
Thomas Rachel Dr. Gerhard Stoltenberg
Hans Raidel Andreas Storm
Dr. Peter Ramsauer Max Straubinger
Rolf Rau Matthäus Strebl
Helmut Rauber Michael Stübgen
Peter Harald Rauen Egon Susset
Christa Reichard (Dresden) Dr. Rita Süssmuth
Klaus Dieter Reichardt Michael Teiser
(Mannheim) Dr. Susanne Tiemann
Gottfried Tröger
Erika Reinhardt Dr. Klaus-Dieter Uelhoff
Hans-Peter Repnik Gunnar Uldall
Roland Richter Wolfgang Vogt (Duren)
Dr. Norbert Rieder Dr. Horst Waffenschmidt
Dr. Erich Riedl (München) Kersten Wetzel
laus Riegert Klaus Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Franz Romer Gert Willner
Hannelore Rönsch Bernd Wilz
(Wiesbaden) Willy Wimmer (Neuss)
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Matthias Wissmann
Kurt J. Rossmanith Dr. Fritz Wittmann
Adolf Roth (Gießen) Dagmar Wöhrl
Norbert Röttgen Michael Wonneberger
Dr. Christian Ruck Elke Wülfing
Volker Rühe Peter Kurt Würzbach
Dr. Jürgen Rüttgers Cornelia Yzer
Roland Sauer (Stuttgart) Wolfgang Zeitlmann
Ortrun Schätzle Wolfgang Zöller
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken SPD
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu Christel Deichmann
Norbert Schindler
Dietmar Schlee
Ulrich Schmalz F.D.P.
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth) Ina Albowitz
Dr.-Ing. Joachim Schmidt Dr. Gisela Babel
(Halsbrücke) Hildebrecht Braun
Andreas Schmidt (Mülheim) (Augsburg)
Hans-Otto Schmiedeberg Günther Bredehorn
Hans Peter Schmitz Jörg van Essen
(Baesweiler) Dr. Olaf Feldmann
Michael von Schmude Gisela Frick
Birgit Schnieber-Jastram Paul K. Friedhoff
Dr. Andreas Schockenhoff Horst Friedrich
Dr. Rupert Scholz Rainer Funke
Hans-Dietrich Genscher Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Joachim Günther (Plauen) Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Hermann Otto Sohns
Dr. Helmut Haussmann Dr. Max Stadler
Ulrich Heinrich Carl-Ludwig Thiele
Walter Hirche Dr. Dieter Thomae
Birgit Homburger Jürgen Türk
Dr. Werner Hoyer Dr. Wolfgang Weng
Ulrich Irmer (Gerlingen)
Dr. Klaus Kinkel Dr. Guido Westerwelle
Detlef Kleinert (Hannover)
Roland Kohn
Dr. Heinrich L. Kolb Enthalten
Jürgen Koppelin
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
Sabine Leutheusser- SPD
Schnarrenberger
Uwe Lühr Reinhold Hemker
Günther Friedrich Nolting Erwin Horn
Dr. Rainer Ortleb
Lisa Peters
Dr. Klaus Röhl F.D.P.
Helmut Schäfer (Mainz)
Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Burkhard Hirsch
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
Abgeordnete(r)
Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU
Schloten, Dieter, SPD
Siebert, Bernd, CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 19
(Beratung des Endberichts zu „sogenannten
Sekten und Psychogruppen")
Rose! Neuhäuser (PDS): Die Enquete-Kommission hat einen sehr umfangreichen Bericht vorgelegt, der die von der Kommission geleistete Arbeit ausführlich dokumentiert. Wir als PDS konnten uns an der Arbeit der Kommission nicht in dem Maße beteiligen, wie es wünschenswert gewesen wäre, weil wir nur eine kleine Gruppe sind - noch, denn das wird sich ja mit den bevorstehenden Wahlen ändern.
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei dem von uns benannten Sachverständigen bedanken: bei Ingolf Christiansen, der sich unermüdlich durch die Papierberge der Kommission gearbeitet hat.
Die Arbeit der Kommission hat eine Reihe wichtiger Erkenntnisse gebracht über die diversen Gruppen, die sich auf diesem „Psychomarkt" tummeln, und vor allem auch über die Probleme der Menschen, die mit den sogenannten Sekten und Psychogruppen zu tun bekommen. Wir sind natürlich nicht mit allen Schlußfolgerungen einverstanden. Den Einsatz des Verfassungsschutzes auf diesem Gebiet etwa lehnen wir ab - einem weiteren Ausbau des Überwachungsstaates werden wir keinesfalls zustimmen.
Ich möchte mich hier aber nicht zu weiteren Einzelheiten des Berichts äußern, sondern die Gelegenheit nutzen, um einen grundsätzlichen Einwand vorzubringen. In dem Teil des Berichts, der sich mit der gesellschaftlichen Dimension des Phänomens beschäftigt, fehlt meines Erachtens ein ganz wesentlicher Aspekt. Bei fast allen Gruppen, die auf dem Psychomarkt und im Bereich der Esoterik aktiv sind, finden wir einen gemeinsamen Charakterzug: die Wendung gegen die Prinzipien der Aufklärung. Das betrifft zum einen das rationale Denken allgemein, das durch Mystik und Spiritualität ersetzt oder ergänzt werden soll.
Mich bewegt auch die Frage, welche Entwicklungen in dieser Gesellschaft dazu führen, daß sich offensichtlich immer mehr und vor allem auch junge Menschen diesen Gedanken zuwenden. Offensichtlich ist die Gesellschaft nicht in der Lage, elementare Bedürfnisse nach Orientierung und Fürsorge zu befriedigen. Die Lösung dieses Problems allein in der restriktiven Aburteilung der Gruppen zu suchen, die - wohlgemerkt scheinbar - diese Nachfrage befriedigen, erscheint mit blauäugig.
Insbesondere aber ist es das Prinzip der Gleichheit der Menschen, das in diesem Bereich fundamental in Frage gestellt wird. Mit allen möglichen Begründungen - sei es die Natur, Gott oder irgendein anderes höheres Wesen - wird eine quasi natürliche Ungleichheit der Menschen postuliert.
Diese antidemokratische Stoßrichtung der Ideologie der sogenannten Sekten und Psychogruppen wird im Bericht überhaupt nicht behandelt. Das ist auch nicht verwunderlich: Die hier im Bundestag vorherrschende Politik sitzt in Sachen Demokratieabbau sozusagen im Glashaus. Und wenn wir den Bereich Ausländer- und Asylpolitik betrachten, müssen wir feststellen, daß der Gleichheitsgedanke immer mehr zurückgedrängt und eine Ungleichheit der Menschen gesetzlich festgeschrieben wird.
Es wäre eine interessante Frage, inwieweit die Absage an das Prinzip der Gleichheit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht. Dazu nur ein Beispiel: In einer großformatigen Werbebroschüre von Mercedes-Benz ist auf dem Deckblatt eben die Aussage zu lesen: „Alle Menschen sind nicht gleich. " Beim Durchblättern der Broschüre erfährt der Leser, daß die Menschen sich darin unterscheiden, ob sie einen Mercedes besitzen oder nicht. Selbst die Werbung kokettiert also mit der Absage an das Prinzip der Gleichheit der Menschen - ein deutlicher Hinweis darauf, daß es sich dabei nicht um ein Randphänomen handelt.
Zurück zum Bericht der Kommission: Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand meist das Thema Scientology. Bei aller berechtigten Kritik an den Zielvorstellungen und Praktiken von Scientology darf nicht aus dem Blick geraten, daß auch andere „Sekten" undemokratische Strukturen aufweisen (zum Beispiel ISKON/Krishna), autoritären und frauenfeindlichen Vorstellungen anhängen (wie zum Beispiel die Zeugen Jehovas), rassistische und antisemitische Positionen vertreten (wie zum Beispiel Neue Akropolis, Universelles Leben), in der Tradition nationalsozialistischen Gedankenguts stehen (wie zum Beispiel die Deutsche Unitarier Religionsgemeinschaft), mit rechtsextremen und neofaschistischen Organisationen eng zusammenarbeiten (wie zum Beispiel die Mun-Sekte), eng in das rechtskonservative Spektrum eingebunden sind und zudem von Personen wie beispielsweise von Professor Knütter oder von Organisationen wie dem Studienzentrum Weikersheim Unterstützung erfahren. Dies ist der Fall beim „Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis" (VPM).
Auch diese Aspekte spielen im Bericht keine Rolle, wie auch der ganze Bereich des Neuheidentums, das in der rechtsextremen Szene immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Trotz des umfangreichen Berichts bleiben also noch viele Fragen offen. Antworten darauf sind allerdings von einer Untersuchungskommission dieses Bundestages nicht zu erwarten, weil dann die herrschende Politik selber ins Blickfeld und in die Kritik geraten würde.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 9d
(a - Antrag: Biotechnologie - entscheidender Faktor
einer zukunftsorientierten Innovationspolitik;
b - Antrag: Sozial-ökologische Weiterentwicklung
des Vorschlages für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 90/220/EWG über die
absichtliche Freisetzung genetisch veränderter
Organismen in die Umwelt;
c - Antrag: Das Innovationspotential
der modernen Bio- und Gentechnologie nutzen)
Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Am Beispiel der Biotechnologie und ihrer Entwicklung innerhalb der letzten sechs Jahre in Deutschland läßt sich in besonders erfreulicher Weise demonstrieren, wie segensreich das Zusammenwirken exzellenter Wissenschaft, innovationsfreudiger Unternehmen und guter Politik sein kann. Die vor sechs Jahren von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag gegen den Widerstand der Opposition durchgesetzte Novellierung des Gentechnikgesetzes war die unverzichtbare Voraussetzung, um den endgültigen Exodus dieser Technologie aus Deutschland zu verhindern.
Darüber hinaus war es eine der schwierigsten Aufgaben, die allgemeine Akzeptanz der Bevölkerung für diese Schlüsseltechnologie der Zukunft durch Transparenz und Vertrauensbildung zu schaffen, auszubauen und zu verstärken. Dies war besonders deshalb schwierig, weil lange Zeit die Haltung
gegenüber der Gentechnik von manchen Parteien zu einem Identifikationsmerkmal der politischen Prägung gemacht wurde. Wer gegen Gentechnik war, war für Rotgrün und umgekehrt.
Es ist der Einsichtsfähigkeit oder Wandlungsfähigkeit der SPD zu danken, daß sie aus dieser verhängnisvollen Polarisierung ausgebrochen ist. Nur noch ein versprengter Teil grüner Fundamentalisten hält an der grundsätzlichen Ablehnung der Gentechnik fest. In vielen Landesregierungen hatte die politische Ablehnung der Gentechnik einen geordneten Genehmigungsprozeß außer Kraft gesetzt. Mancher Beamte mutierte zum Überzeugungstäter. In dieser Situation hätte es beinahe eines kompletten Generationswechsels bedurft, um wieder zu einer vorbehaltlosen Verwaltungspraxis zurückzufinden. Doch diese Zeit blieb uns nicht, wenn wir im internationalen Wettbewerb nicht gänzlich verschwinden wollten.
Deshalb hat die Bundesregierung mit der Erfindung der Leitprojekte und dem BioRegio-Wettbewerb als erstem Prototyp dieses neuen Förderungsinstruments einen genialen Schachzug unternommen. Die insbesondere von den Regionen so sehnsüchtig erwarteten Fördermittel wurden plötzlich nur noch dann zugeteilt, wenn Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung ein in sich überzeugendes und von allen drei Partnern gewolltes Projekt vorstellten. Plötzlich bewarben sich Regionen, die zuvor am liebsten mit dem Logo „Gentechnikfreie Zone " geworben hätten. Es stellte sich schnell heraus, wo in Ost und West die erfolgversprechendsten Ansätze zu finden sind. Ich für meinen Teil freue mich besonders, daß mit dem Sonderpreis für die BioRegio Jena auch das Land Thüringen eines dieser Kompetenzzentren in Deutschland stellt.
Die Resultate dieses Wettbewerbs haben nicht nur national für Aufsehen gesorgt, sondern uns auch international wieder in die Erinnerung gebracht. Heutzutage nimmt die Zahl der strategischen Allianzen zwischen deutschen und amerikanischen Unternehmen und die Höhe der Auslandsinvestitionen wieder zu. Die deutsche Industrie verstärkt ihr technologisches Engagement auch wieder am Standort Deutschland. Knapp 500 Unternehmen bieten in dieser Branche in Deutschland Arbeitsplätze, und die Investitionen vervielfachen sich von Jahr zu Jahr. Nachdem mehr als 60 Prozent der Bevölkerung die Auffassung teilen, daß Deutschland auf dem Gebiet der Biotechnologie wieder eine Spitzenstellung einnehmen muß, überrascht es nicht, daß auch privates Wagniskapital in zunehmendem Maße für diese Branche bereit steht.
Die Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz zeigen das gesamte Wirkungsspektrum politischer Entscheidungen vom Schaden bis zum Nutzen. Wir sollten alle für die Zukunft hieraus unsere Lehren ziehen und eher sorgsam vermeiden, daß unser Land nur dadurch ins Hintertreffen gerät, weil wir falschen Propheten glauben, Chancen verteufeln und Risiken übertrieben zum Popanz aufbauen. Wir müssen diese Erfahrungen sowohl nach Europa als auch in die Länder weitertragen.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt 20
(a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes und
des § 9 Abs. 3 und 4 des Eigenheimzulagengesetzes;
b - Antrag: Verlängerung der ökologischen
Komponente bei der Eigenheimzulage,
c - Antrag: Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes)
Eduard Oswald, (Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau): Die Wohnungspolitik für die neuen Länder ist eines der Erfolgskapitel der deutschen Einheit. Die Überführung des ostdeutschen Wohnungswesens in die soziale Wohnungsmarktwirtschaft wurde reibungslos bewältigt. Jeder Zweite in den neuen Ländern lebt heute in einer besseren Wohnung als zu Zeiten des DDR-Sozialismus. Das Wohngeld war und ist dabei für die Bürger in den neuen Ländern eine ganz wichtige und unverzichtbare Hilfe. Das Sonderwohngeld hat sichergestellt, daß besseres Wohnen bezahlbar blieb und bleibt.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und F.D.P. wird die erfolgreiche Wohnungspolitik der von den Koalitionsfraktionen getragenen Bundesregierung in den neuen Ländern fortgeführt. Die Erweiterung der Verordnungsgrundlage im Wohngeldgesetz schafft die Voraussetzungen dafür, daß die Wohngeld-Sonderregelungen in den neuen Ländern auch 1999 und 2000 fortgeführt werden können.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, daß die Fortführung der Sonderregelungen nicht das primäre Anliegen der Bundesregierung gewesen ist. Wir wollten vielmehr die Wohngeldfrage in den neuen Ländern im Rahmen einer gesamtdeutschen Wohngeld-Strukturnovelle lösen. Wir wollten eine Wohngeld-Strukturnovelle, die allen Bürgern in Deutschland Verbesserungen gebracht hätte.
Ich habe vor zwei Monaten Eckwerte für eine solche Novelle vorgelegt. Damit hätten die seit Jahren drängenden Probleme des Wohngeldes gelöst werden können.
Ich nenne zwei Punkte:
1. die Beseitigung der strukturellen Verwerfungen zwischen Pauschal- und Tabellenwohngeld;
2. eine Anhebung des durchschnittlichen Wohngeldes in den alten Ländern um ca. 40 DM monatlich für die Tabellenwohngeldempfänger.
Der Mehraufwand von 500 Millionen DM jährlich wäre für Bund und Länder haushaltsmäßig verkraftbar gewesen. Die Gemeinden wären nicht zusätzlich belastet worden. Zugleich wäre das heutige Leistungsniveau des Tabellenwohngeldes in den neuen Ländern weitgehend erhalten geblieben. Eine gesonderte Regelung für die neuen Länder, für die wir jetzt
mit der Erweiterung der Verordnungsermächtigung die Voraussetzungen schaffen, wäre entbehrlich gewesen.
Die Ländermehrheit hat sich einer solchen Wohngeldstrukturnovelle verweigert. Deshalb werden wir jetzt die „kleine Lösung" für die neuen Länder umsetzen. Damit vermeiden wir, daß es für die Bürgerinnen und Bürger zwischen Stralsund und Dresden und zwischen Ost-Berlin und Frankfurt/Oder zu einer Verschlechterung des Wohngeldes ab 1999 kommt.
Wir gehen damit bewußt über das hinaus, was 1996 Bundestag und Bundesrat einvernehmlich beschlossen hatten. Damals war nämlich nur die Möglichkeit vorgesehen, eine von drei Sonderregelungen, und zwar die für die Höchstbeträge für Miete oder Belastungen, durch Rechtsverordnung zu verlängern. Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Einkommensentwicklung in den neuen Ländern ist es aber zwingend notwendig, alle drei WohngeldSonderregelungen zu verlängern. Denn der besondere Einkommensfreibetrag und der erhöhte Pauschalabzug vom Einkommen kommt vor allem besonders einkommensschwachen Haushalten wie Rentnern und Menschen ohne Arbeit zugute. Ohne die Verlängerung würden diese Haushalte in Einzelfällen um über 50 Prozent weniger Wohngeld erhalten.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetzgebungsverfahren ist besonders eilbedürftig. Denn die Wohngeldempfänger in den neuen Ländern erhalten seit Februar dieses Jahres Wohngeldbescheide, bei denen die Höhe des ab 1999 zustehenden Wohngeldes offengehalten ist. Es gilt deshalb, möglichst schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Wohngeldempfänger in den neuen Ländern Gewißheit über das ihnen ab 1999 zustehende Wohngeld erhalten können.
Die Bundesregierung hat schon am 27. Mai die Verordnung zur Verlängerung aller drei Sonderregelungen beschlossen. Mit diesem Gesetz schaffen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, daß die Verordnung nach Zustimmung des Bundesrates rasch in Kraft gesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, mit dem zweiten Teil des Gesetzes wollen wir die Förderung ökologischen und energiesparenden Bauens im Eigenheimzulagengesetz verlängern. Die Eigenheimzulage, die wir in einem breiten Konsens zum 1. Januar 1996 eingeführt haben, ist ein großer Erfolg der Wohneigentumspolitik der Bundesregierung. Die Eigenheimnachfrage steigt seither kräftig. Sie ist die tragende Säule des Wohnungsbaus.
Mit den Öko-Zulagen haben wir gezielte Anreize geschaffen, um das energiesparende und damit umweltgerechte Bauen beim selbstgenutzten Wohneigentum auf breiter Front voranzubringen. Diese Anreize sind im Vorfeld der geplanten Energieeinsparverordnung auch weiterhin notwendig, damit der Einsatz umweltgerechter Technologien beim Eigenheimbau an Breite gewinnt.
Die besondere Förderung für
- den Einbau von energieeinsparenden Technologien wie Solaranlagen, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungsanlagen und
- daneben für die Errichtung von Niedrigenergiehäusern
leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung im Bereich der Gebäudebewirtschaftung. Mit diesen Hilfen unterstützt das selbstgenutzte Wohneigentum das Ziel der Bundesregierung, zu einer deutlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu kommen.
Die Baugenehmigungs- und Fertigstellungszahlen zeigen, daß sich derzeit viele Bürgerinnen und Bürger den Wunsch vom eigenen Heim verwirklichen oder in Kürze verwirklichen wollen. Die dabei dringend erwünschten energiesparenden Standards rechnen sich aber oft noch nicht „von selbst" . Die Verlängerung der Frist um zwei Jahre bis Ende 2000 erhält damit einen wichtigen Anreiz für die Realisierung umweltgerechten Wohneigentums aufrecht.
Meine Damen und Herren, ich stelle mit Befriedigung fest, daß der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen im Bauausschuß einstimmige Zustimmung gefunden hat und auch in den mitberatenden Ausschüssen größtenteils auf eine breite Mehrheit gestoßen ist. Ich hoffe, daß nach Verabschiedung des Gesetzes hier im Bundestag das Verfahren im Bundesrat rasch zu einem erfolgreichen konsensualen Abschluß führen wird.
Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Die Erfolgsstory - Eigenheimzulagengesetz und Reform des Bausparens - geht weiter. Die Koalition hat mit der Novelle des Eigenheimzulagengesetzes und der Reform des Bausparens zukunftsweisende Zeichen gesetzt, die von der Bevölkerung mit sehr großem Zuspruch angenommen wurden. Ziele des neuen Eigenheimzulagengesetzes waren, bei Beibehaltung des Finanzvolumens die Familienkompetente zu stärken und Unabhängigkeit von der Steuerprogression zu schaffen. Deshalb erfolgte eine Umstellung zu einer progressionsunabhängigen Eigenheimzulage. Die Stärkung des Wohneigentums wurde als ein Beitrag zur Vermögensbildung, zur Altersvorsorge und zur Wohnungsvorsorge geleistet. Außerdem sollten zusätzliche Einkommensschichten Wohneigentümer werden. Die finanziellen Voraussetzungen für junge Familien mit Kindern sollten verbessert werden.
Gleichzeitig wurde der Bausparvertrag gestärkt, damit eine erforderliche Kreditaufnahme kalkulierbar und in tragbaren Grenzen gehalten werden kann. Das zur Zeit äußerst günstige Zinsniveau - das niedrigste seit 30 Jahren - wirkt sich für die momentanen Bauherren sehr positiv aus. Bei Zinsen unter 6 Prozent fällt jedes Bauvorhaben billiger aus und ermöglicht daher vielfältig eine einfachere Realisierung des Eigenheims.
Als Folge dieser Novelle konnte schon nach wenigen Monaten ein Positivtrend hinsichtlich der Zahl der Baugenehmigungen festgestellt werden. Wäh-
rend vor der Einführung der Novelle die Baugenehmigungen stark zurückgingen, entwickelte sich die Anzahl der Baugenehmigungen in nur sechs Monaten von minus 10 Prozent auf plus 6 Prozent im Eigenheimbereich. In Ostdeutschland konnte im ersten Jahr nach der Einführung der Eigenheimzulage eine Steigerung um 10,9 Prozent beim Einfamilienhausbau festgestellt werden. Gleichzeitig ist besonders erfreulich, daß die damit im Zusammenhang stehende Reform des Bausparens sowohl in den alten wie auch in den neuen Bundesländern bei den Bausparern angeschlagen hat. Diese gesamtdeutschen Erfolge sollen durch weiterhin bestehende Förderung im Ökobereich ausgebaut werden.
Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, daß die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit ist, diese Erfolge zu sehen, sondern als Ziel nur eine Aushöhlung dieses für den einzelnen so positiven Eigenheimzulagengesetzes hat. Wir werden Ihre ständigen Angriffe auf die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums auch in Zukunft abwehren.
Die Energiespar- und die Niedrigenergiezulage des Eigenheimzulagengesetzes sind im Zusammenhang mit der CO2-Minderung im Gebäudebereich und der umweltfreundlicheren Erstellung und Erhaltung von Wohneigentum von erheblicher Bedeutung. Die geforderten Maßnahmen, es seien hier nur die Solaranlagen und die Anlagen zur Wärmerückführung genannt, machen deutlich, daß die Koalition auf wirksame Maßnahmen für das nächste Jahrtausend abzielt, die auch für zukünftige Generationen von elementarer Bedeutung sein werden. Die bis jetzt erzielten Ergebnisse des Kohlendioxidausstoßes sind nachhaltig. Die Anforderungen an das Niedrigenergiehaus sind in den meisten Neubauten schon erfüllt, und die Wärmerückgewinnung gehört vielerorts zum Standard.
Die jetzige auf zwei Jahre begrenzte Verlängerung des Ökobonus soll gerade den Bauherren zugute kommen, die wegen Verzögerungen ihrer Bauvorhaben ansonsten nicht in den Genuß der Förderung kommen würden. Im Interesse der Verstetigung erscheint eine Förderung von weiteren zwei Jahren sachgerecht.
Durch ein Aktionsprogramm wie den Ökobonus wird deutlich, daß es möglich ist, die Akzeptanz in der Bevölkerung für steigende ökologische Anforderungen zu erhöhen. Es versöhnt nämlich das technisch Machbare mit dem ökologisch Erforderlichen und dem ökonomisch Sinnvollen.
Weiterhin bestehendes Ziel ist die Energieeinsparverordnung, mit der die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagenverordnung zusammengefaßt werden. Diese Zusammenfassung der baulichen und der anlagentechnischen Energiesparmaßnahmen ist aus technischen, wirtschaftlichen und energieökonomischen Gründen geboten, da hierdurch erhebliche Reduktionspotentiale auf der Heizungs- und Anlagenseite ohne nennenswerte Kostensteigerung genutzt werden können. Die Energieeinsparverordnung wird zu einem Absinken des Heizungsbedarfs von 25 bis 30 Prozent führen. Sie wird einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion in Neubauten und im
Gebäudebestand leisten. Aus klimapolitischer Sicht bedarf es im besonderen der Ausschöpfung der CO2-Minderungspotentiale im Gebäudebestand. Die bis jetzt bestehenden bedingten Anforderungen sind nach wie vor unzureichend. Grund dafür ist auch der nicht voll befriedigende Vollzug der Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung durch die Länder. Dies soll durch die neue Energieeinsparverordnung auch verbessert werden.
Die Ziele der Energieeinsparverordnung, vor allem die bedingten Anforderungen im Gebäudebestand, sollen durch gezielte Förderungen in Form von wirtschaftlichen Anreizen erfolgreich werden. Die bestehenden Förderprogramme, hier seien nur die KfW-Programme genannt, werden weitergeführt, und gegebenenfalls wird eine Aufstockung erfolgen. Diese Kreditprogramme, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank aus Mitteln des Bundes und des ERP-Sondervermögens sowie aus eigenen Mitteln verbilligt auf dem Markt anbieten, haben zur Folge, daß Investitionshemmnisse, insbesondere in den neuen Ländern, überwunden werden. Durch die Programme werden im weiten Maße Energiespar-
und CO2-Minderungsprogramme angeregt. Gleichzeitig wirkt sich diese umweltpolitisch notwendige Sanierung im Gebäudebestand durch die Fördergelder positiv auf die Beschäftigungswirkung im Baubereich aus. Nutzen haben daher nicht nur die Eigentümer, sondern auch alle am Baugewerbe Beteiligten, also alle vom kleinen Handwerker bis zum großen Bauunternehmen.
Auf dem Weg zu dieser Energieeinsparverordnung, die richtungsweisend für die Zukunft sein wird, liegt uns schon ein Eckpunkteprogramm vor, das unter anderen folgende Kernelemente beinhaltet: Verschärfung der Anforderungen an das energiesparende Bauen mit dem Ziel einer Verbrauchssenkung um durchschnittlich 30 Prozent bei Neubauten; für die ganz überwiegende Zahl von neu zu errichtenden Gebäuden Übergang vom Heizwärmebedarf zum Heizenergiebedarf als Bezugsgröße für die in der Verordnung festzulegenden Grenzwerte und damit Einbeziehung der Energieverluste der Heizungsanlage; bei Einsatz der Sekundärenergie Verwendung der Bezugsgröße des Heizwärmebedarfs unter zusätzlicher Einbeziehung der Verteilerverluste im Gebäude; Einbeziehung der bisherigen Mindestforderungen aus der Heizungsanlagenverordnung; Erweiterung des bisherigen Wärmebedarfsausweises zu einem Energiebedarfsausweis.
Für die Realisierung der Energieeinsparverordnung wird auf allen Ebenen diskutiert, damit das möglichst Beste für die Bürger des Landes geschaffen werden kann. So fanden gerade diese Woche die Deichmanns Auer Gespräche wieder statt, die sich im besonderen mit der Vollendung der Energieeinsparverordnung auseinandersetzen.
Lassen Sie uns den begonnenen Weg der erfolgreichen Eigenheimzulagenpolitik zum Wohle der Bürger dieses Landes und der Umwelt auch im nächsten Jahrhundert weiterbeschreiten!
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) (CDU/CSU): Wir verabschieden heute einen Gesetzentwurf der Koalition, der im Wohngeldrecht für die neuen Länder und in der Wohneigentumsbildung Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger schafft. Ich freue mich darüber, daß wir dies heute einstimmig beschließen.
Die Verlängerung der Anschlußregelung für das Sonderwohngeld in den neuen Ländern bis zum Ende des Jahres 2000 sichert ab, daß die Wohngeldempfänger in den neuen Ländern im nächsten Jahr keine Leistungseinbußen hinnehmen müssen. Kein Wohngeldempfänger in den neuen Ländern wird nun mehrbelastet.
Die Wohnungs- und Mietenpolitik in den neuen Ländern ist auf einem guten Weg. Angesichts des Mietenanstiegs im April um nur 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat können wir heute gemeinsam feststellen: Die Einführung des Vergleichsmietensystems zum 1. Januar 1998 im vergangenen Jahr war richtig. Der Mietenanstieg in den neuen Bundesländern liegt heute unter dem in den alten Bundesländern. Die Mietenentwicklung in den alten Bundesländern ist insgesamt aber auch sehr günstig - erstmals seit 1987 eine Steigerung um unter 2 Prozent. 2,2 Millionen DM in diesem Jahr für errichtete neue Wohnungen haben den Wohnungsmarkt entlastet.
Trotzdem hätte ich mir gewünscht, daß wir heute eine gesamtdeutsche Wohngeldreform verabschieden können. Seit 1990 warten unsere Wohngeldempfänger in den alten Bundesländern darauf, daß ihr Wohngeld dem Mietenanstieg entsprechend angehoben wird. Vor allem aber brauchen wir eine Strukturreform, die die steigenden Kosten des pauschalierten Wohngeldes begrenzt. So entfallen heute auf die Hälfte der Wohngeldempfänger in den alten Ländern Pauschalwohngeld. Gleichzeitig beanspruchen sie aber 70 Prozent der Wohngeldkosten. Diese Benachteiligung der Tabellenwohngeldempfänger müssen wir endlich durch eine Anwendung des Tabellenwohngeldes auch für die heutigen Pauschalwohngeldempfänger regeln.
Die Eckpunkte für eine Wohngeldstrukturnovelle des Bauministers vom April würden die notwendigen strukturellen Veränderungen bewirken und die Höchstbeträge für Miete oder Belastungen in den alten Ländern um 20 Prozent und die Freibeträge anheben. Der Mietenanstieg der vergangenen Jahre von 35 Prozent könnte dadurch zu einem großen Teil ausgeglichen werden. Die Kommunen hätten im nächsten Jahr auch keine Mehrausgaben gehabt.
Über diese Eckpunkte hätten wir gerne mit der Opposition verhandelt. Sie sind ja nicht unser letztes Angebot. Immer wieder haben Sie von der Bundesregierung Eckwerte eingefordert. Aber als sie dann vorlagen, haben die Länder - auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion, Herr Großmann - Gespräche über die Inhalte mit dem Bundesbauminister verweigert.
Die Regierung hat im April einen vernünftigen Haushaltsansatz vorgeschlagen und zusätzliche Mittel in Höhe von 250 Millionen DM jährlich in Aussicht gestellt. Selbstverständlich hätten die Länder den gleichen Betrag zur Verfügung stellen müssen. Und an dieser Stelle haben die SPD-Finanzminister aus Kostengründen blockiert, denn die UnionsFinanzminister waren zu Gesprächen bereit. Deshalb haben auch die SPD-Bauminister keine Initiative im Bundesrat ergriffen.
Die Koalition ist jederzeit zu weiteren Gesprächen über eine gesamtdeutsche Wohngeldreform bereit. Das gilt im übrigen auch für die Reform des sozialen Wohnungsbaus, dessen Sachberatung die Opposition im Wohnungsbauausschuß immer wieder verzögert hat. Bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 1999 werden sich die Wohnungsbaupolitiker meiner Fraktion für einen Haushaltsansatz beim Wohngeld einsetzen, der eine schnelle Wohngeldreform 1999 möglich macht. Ich lade Sie herzlich ein, sich an diesen Beratungen konstruktiv zu beteiligen.
Johannes Selle (CDU/CSU): Am 27. 10. 1995 verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung". Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 24. 11. 1995 trat das Gesetz am 23. 12. 1995 in Kraft.
Pünktlich einen Tag vor Heiligabend kam damit ein langersehntes Geschenk auf den Tisch vieler Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere jüngere Familien konnten und können seitdem ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden besser und schneller verwirklichen. Für viele Familien wurde dieses Ziel der Schaffung von Wohneigentum durch die Neuregelung überhaupt erst erreichbar.
Die Ausdehnung der Bausparförderung auf die neuen Einkommensgrenzen von 50 000 bzw. 100 000 DM für Verheiratete, vor allem aber die unmittelbare Förderung von Bauvorhaben durch steuerunabhängige Zulagen wurden zum durchschlagenden Erfolg.
Nach Berechnungen des Verbandes der privaten Bausparkassen sind der Bau bzw. die Genehmigung von Einfamilienhäusern in den Jahren 1996/97 gegenüber 1995 um insgesamt 22,6 Prozent gestiegen. Dies ist um so bedeutsamer, als die Genehmigungen im allgemeinen Wohnungsbau im gleichen Zeitraum um 13,1 Prozent zurückgegangen sind. Auch an Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist der Aufstiegstrend nicht abzulesen.
Daraus ergibt sich, daß das Eigenheimzulagengesetz vor allem ein wesentliches Segment der Baubranche zu neuem Leben und starkem Wachstum erweckt hat: den Bau von Einfamilienhäusern.
Offensichtlich ist es uns mit dem 1995 verabschiedeten Gesetz gelungen, die Wohneigentumsbildung nachhaltig positiv zu beeinflussen. Wir haben in großem Umfang die sogenannten Schwellenhaushalte erreicht, jene Haushalte also, die bisher die Schwelle zum Bau oder Erwerb der eigenen vier Wände nicht überschreiten konnten oder nicht zu überschreiten wagten.
Ursächlich für diesen Erfolg ist wohl nicht nur die tatsächlich verbesserte Förderung der Wohneigentumsbildung, sondern auch die Transparenz des Systems. Jetzt weiß jeder Bauwillige vorher auf den Pfennig genau, zu welchem Zeitpunkt er mit welcher staatlichen Unterstützung rechnen kann.
Diese Vorteile wirken sich auch auf die Zukunftsplanungen vieler junger Leute aus. Nach Angaben der privaten Bausparkassen hat die Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge allein 1996, dem ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, um rund ein Drittel zugenommen. 1996/97 ist der Spargeldeingang auf Bausparkonten gegenüber 1995 um mehr als 22 Prozent angestiegen, obwohl die allgemeine Sparneigung der privaten Haushalte im gleichen Zeitraum zurückgegangen ist.
Eine solche Erfolgspolitik wie die der neuen Wohneigentumsförderung darf man nicht ohne Not beenden. Im Gegenteil: Man muß sie fortsetzen. Dies sind wir auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die langfristig Planungssicherheit brauchen. Wir haben deshalb in der letzten Sitzung des Finanzausschusses mit großer Mehrheit einen Antrag der Gruppe der PDS abgelehnt, die in umverteilerischer Absicht schwerwiegend in das ausgewogene Gefüge des Eigenheimzulagengesetzes eingreifen wollte. Die Erfolgsgeschichte wäre damit jäh zu Ende gegangen.
In einem Punkt wollen wir das Eigenheimzulagengesetz jedoch ändern, wir wollen die Sonderregelungen für ökologische Zusatzförderungen verlängern. In seiner Beschlußempfehlung vom 26. 10. 1995 hatte der federführende Finanzausschuß empfohlen, den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung um eine ökologische Komponente anzureichern. Damit sollte ein Anreiz zur Reduzierung des Energieverbrauchs gegeben und der CO2-Ausstoß nachhaltig gemindert werden. Entsprechend dieser Empfehlung des Finanzausschusses sieht das Gesetz eine zusätzliche Förderung von jährlich bis zu 500 DM für den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungsanlagen in Neu- und Altbauten vor. Eine Zusatzförderung von jährlich 400 DM im Förderzeitraum wird gewährt für Neubauten als Niedrigenergiehäuser, sofern der Jahresheizwärmebedarf des betreffenden Gebäudes den von der Wärmeschutzverordnung 1994 vorgegebenen Wert um mindestens 25 Prozent unterschreitet.
Im Interesse eines möglichst schnell wirkenden Anreizes wurden jedoch beide Elemente dieser Zusatzförderung zeitlich begrenzt. Sie gelten nur, wenn die Einbaumaßnahmen bis zum 31. 12. 1998 abgeschlossen und im zweiten Fall die Niedrigenergiehäuser bis zum gleichen Datum fertiggestellt sind. Diese enge zeitliche Begrenzung hat sich als kontraproduktiv herausgestellt. In einer so kurzen Zeitspanne kann sich die ökologische Lenkungsabsicht der Förderung nicht ausreichend auswirken. Aus unterschiedlichen Gründen verzögern sich in vielen Fällen die Bauvorhaben, so daß zahlreiche Bauherren die Zusatzförderung nicht in Anspruch nehmen können, obwohl sie sachlich alle Voraussetzungen erfüllen könnten.
Die Koalition hält jedoch an dem Ziel fest, durch eine zeitlich begrenzte zusätzliche Förderung den Bauwilligen finanzielle Anreize für ökologische Maßnahmen und energiesparende Bauweisen zu geben. Deshalb wollen wir die zum Ende des Jahres auslaufende Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3 und Abs. 4 Eigenheimzulagengesetz um zwei Jahre verlängern. Bei diesem Zeitraum kann eine Überschneidung mit der für die nächste Legislaturperiode auf dem Programm stehenden Energieeinsparverordnung ausgeschlossen werden. Die geplante Verordnung, mit der die von uns verfolgten ökologischen Belange dann öffentlich-rechtlich geregelt werden sollen, ist EU-relevant. Sie wird deshalb nach realistischer Einschätzung in keinem Fall vor dem 1. 1. 2001 in Kraft treten können.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zu den Kosten der Maßnahme machen: In der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses von Oktober 1995 waren für die Ökokomponente im Finanzplanungszeitraum 1996 bis 1999 Steuermindereinnahmen in der Höhe von 500 Millionen DM veranschlagt. Umfassende statistische Auswertungen über die tatsächliche Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten und damit über die real entstandenen Kosten liegen derzeit noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber eindeutig festgestellt werden, daß das Kostenaufkommen sehr viel geringer sein wird als veranschlagt. Für die Verlängerung der Fördermaßnahmen nach § 9 Abs. 3 sind deshalb im nächsten vierjährigen Finanzplanungszeitraum 80 Millionen DM zu veranschlagen; für die Niedrigenergiehäuser nach § 9 Abs. 4 120 Millionen DM, insgesamt also 200 Millionen DM.
Ich bin davon überzeugt, daß wir mit dieser Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und mit der ebenfalls in unserem Gesetzentwurf enthaltenen Änderung des Wohngeldgesetzes zugunsten der Sonderregelungen für die neuen Länder eine vernünftige Politik fortsetzen, die für humanes Wohnen, finanzierbares Schaffen von Wohneigentum und für energie- und umweltschonendes Bauen steht. Dafür bitte ich Sie um Unterstützung.
Albrecht Papenroth (SPD): Es ist schon kurios, mit welchem verzweifelten Kraftakt die Vertreter der Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung kurz vor Toresschluß, nunmehr wenige Tage vor der Bundestagswahl, mit hastigen Klimmzügen noch versuchen, einigen Wählern Aktivität vorzugaukeln.
In den neuen Bundesländern soll es nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2000 eine Wohngeldsonderregelung geben. Spezielle Miethöchstbeträge stellen den Wohngeldbeziehern in den neuen Bundesländern ein höheres Wohngeld zur Verfügung als den Wohngeldbeziehern in den alten Bundesländern. Wer hierzu die leidvolle Vorgeschichte und die Zusammenhänge nicht kennt, ist möglicherweise zum Jubel geneigt. Dazu gibt es aber überhaupt keinen Anlaß.
Die Damen und Herren der Koalition begründen ihre Maßnahme mit dem Hinweis, daß die Einkommensentwicklung in den neuen Ländern mit der dortigen Mietenentwicklung nicht Schritt halten konnte und deshalb erforderlich ist. Diese Feststellung ist richtig und die daraus gezogenen Schlußfolgerungen, die Wohngeldregelungen Ost weiterhin beizubehalten, sind begrüßenswert. Richtig ist aber auch, daß diese Feststellung nicht nur auf die neuen Bundesländer zutrifft, sondern daß mit der gleichen Begründung seit Jahren eine Wohngeldreform gleichermaßen in den alten Bundesländern notwendig ist und von der SPD immer wieder gefordert wurde.
Damit ist die erste Feststellung nur eine halbe Wahrheit und trifft nur gemeinsam mit der zweiten den Kern der Sache. Dieser Kern, für Ost und West notwendig zu sein, wird in seiner Umsetzung bis heute ignoriert. Das Wohngeld ist in den alten Bundesländern über viele Jahre nicht angepaßt worden, und deshalb besteht dort ein besonders starker Handlungsbedarf.
Wir müssen mit Bedauern feststellen, daß es die Bundesregierung, entgegen vieler Zusagen, nicht geschafft hat, das Wohngeld für alle Bezugsberechtigten so anzupassen, daß es seiner ursächlichen Funktion, zur „wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens" beizutragen, wieder gerecht wird. Mit der Fortsetzung einer Wohngeldsonderregelung Ost verteilt die Bundesregierung ein Honighäppchen. Sie versucht von ihrem Unvermögen und von ihrem Wortbruch - der Zusage zu einer „gesamtdeutschen Wohngeldreform" - abzulenken.
Wenn es dieser Bundesregierung ernst wäre mit einer Politik, die sozialen Verwerfungen in der Bundesrepublik beseitigen zu wollen, dann wäre dies am Beispiel einer gesamtdeutschen Wohngeldreform gut darstellbar gewesen. Mit der jetzigen Ungleichbehandlung wird aber Neid geschürt, werden zwischenmenschlich Gräben aufgerissen und Unverständnis hervorgerufen. Sie ist kein Beitrag zum Zusammenwachsen von Ost und West.
Hier scheiden sich moralisch unsere Geister. Vergangenes Nichtstun der Koalition macht aus der sozialen Notlage vieler Bürgerinnen und Bürger ein wahltaktisches Spielchen. Sie hatten genügend Zeit zum Handeln und lassen nun keine Gelegenheit aus, mit dem Finger auf die Bundesländer zu zeigen, um sie irreführend für ein Scheitern der gesamtdeutschen Wohngeldreform verantwortlich zu machen.
Hierzu ist aus sozialdemokratischer Sicht nur eines zu sagen: Wer - wie der frühere Bundesbauminister Töpfer - noch vor zwei Jahren darstellt, daß eine notwendige Wohngeldreform Bund und Länder knapp 1,8 Milliarden DM kostet, um den Stand von 1990 wieder zu erreichen, der kann nicht zwei Jahre später in anderer Person mit einem Dumpingangebot von 250 Millionen DM kommen und mit unserer Anerkennung rechnen.
Wie wir in unserem Entschließungsantrag zum Wohngeld- und Mietenbericht 1997 bereits angemerkt haben, ist das reduzierte Finanzvolumen nicht geeignet, das Wohngeld wieder zu einem effizienten Instrument der Wohnungspolitik zu machen. Unter seriöser Politik verstehen wir auch Glaubhaftigkeit und Wahrhaftigkeit. Die Bundesländer haben deutlich gemacht, daß sie jederzeit bereit sind, einen substantiellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu prüfen und sich ihrer finanziellen Verantwortung zu stellen. Für einen, der ständig Kontakt mit Mietern hat und damit auch mit Wohngeldbeziehern, fällt die Realitätsferne der Wohngeldregelungen auf.
Der Hamburger Bausenator stellt zu den Oswaldschen Plänen zutreffend fest:
Das Wohngeld, ein wichtiges Leistungsgesetz in der sozialen Marktwirtschaft, soll offensichtlich nach der Taktik der Bundesregierung eben nicht effektiv ausgestaltet werden. Es kann nicht akzeptiert werden, daß das pauschalierte Wohngeld - die Wohngeldreform für Sozialhilfeempfänger - gekürzt wird. Insbesondere würde dies auf Sozialhilfelasten der Kommunen abgewälzt, die die vollen Mietkosten in diesen Fällen tragen müssen. Die Belastbarkeit der Kommunen ist infolge der Umverteilungspolitik des Bundes zu seinen Gunsten und zu Lasten von Ländern und Kommunen längst überschritten.
Es ist kaum nachvollziehbar, geschweige den Mitmenschen zu vermitteln, weshalb es eine Regierung nicht zuwege bringt, durch eine umfassende Strukturanpassung die erforderliche Praxisnähe zu erreichen. Dieser Mangel ist symptomatisch für das Unvermögen und die Unbeweglichkeit dieser Bundesregierung und ist nicht nur an dieser Stelle zu erkennen. Die Anpassung an die Mietenentwicklung und die Berücksichtigung der Auswirkungen der in den vergangenen Jahren ständig gewachsenen Arbeitslosigkeit machen unseres Erachtens eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes notwendig.
Das Test-Eckwertepapier aus dem Hause Oswald bietet nicht einmal in Ansätzen Vorstellungen einer zukünftigen Wohngeldregelung an, die den Namen „Strukturnovelle" verdient und kann nicht ernstgenommen werden. So geht es uns zum Beispiel um eine solche Neugestaltung der Wohngeldtabellen, daß sie gerade die Mietbelastung für einkommensschwache kleine Haushalte und für Haushalte mit Kindern verringern. Die von der Koalition geführte Behauptung, die Menschen könnten schon morgen mehr Wohngeld bekommen, ist schlichtweg falsch. Der Vorschlag der Bundesregierung wirkt erst ab 1999. Seit Jahren bekommen die Betroffenen immer weniger Wohngeld, und die vorgesehene Anhebung ist viel zu gering.
Für uns Sozialdemokraten steht die Wohngeldnovelle ganz oben auf der Agenda einer SPD-geführten Bundesregierung. Daß dies nicht mit 250 Millionen Mark zu machen ist, kann sich jeder vorstellen, der sich mit der Materie befaßt hat. Die Finanzierung einer neuen Wohngeldnovelle wäre zum Beispiel durch Umschichtungen im Wohnungsbau realisierbar.
Wir werden nach der Bundestagswahl am 27. September unverzüglich dafür sorgen, daß das
Wohngeld in Zukunft wieder zu einem treffsicheren sozialen und familiengerechten Instrument einer sozialen Wohnungspolitik gemacht wird - in Ost wie in West -, so wie es in unserem Wahlprogramm verankert ist.
Otto Reschke (SPD): Als ich 1980 erstmals in den Bundestag einzog, war die Wohnungspolitik geordnet und durchdacht. Die Wohnraumversorgung war gewährleistet, die Mieten lagen auf einem erträglichen Niveau, der Sozialwohnungsbau und die Wohnungsgemeinnützigkeit waren intakt, der Städtebau setzte starke Impulse für Stadtplanung, Konjunktur und Beschäftigung.
Die Wende in der Wohnungspolitik kam 1982: Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, faktische Abschaffung des Sozialwohnungsbaus, wodurch es am Ende dieses Jahrzehnts kaum noch gebundene Sozialwohnungen geben wird, krasse Ungerechtigkeit bei der Eigenheimförderung über den 10e, Fehlförderung durch sprunghafte Abschreibungsmodelle, Fehleinschätzung der Entwicklung des Wohnungsbedarfs. Das alles führte zur Wohnungsnot, deren Folgen heute noch nicht beseitigt sind.
Die deutsche Einheit bedeutete einen epochalen Einschnitt. Ich bin dankbar dafür, daß ich an den historischen Entscheidungen mitwirken durfte. Wir alle können auf das, was damals vom Bauausschuß geleistet wurde, stolz sein. Die Wohnungsnot ließ die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau wieder entdecken. Die SPD hat das begrüßt und unterstützt. Doch bereits Frau Schwätzer begann mit der Kehrtwende zum Ausstieg aus dem sozialen Wohnungsbau. Die Koalition schleicht sich systematisch aus der Verantwortung für das Sozialgut Wohnen. Unter Bauminister Töpfer wurde dies immer deutlicher. Was hatte der uns vor 4 Jahren nicht alles versprochen: Die Schaffung eines III. Wohnungsbaugesetzes, Verstetigung der Wohnungsbautätigkeit und der Baukonjunktur, überfällige Leistungsanpassung beim Wohngeld. Das Städtebaurecht sollte den Zielen Baulandbereitstellung, Stärkung der Innenstädte und Investitionsförderung in den Städten dienen. Der Töpfer-Katalog war lang und bunt.
Aber die Mehrzahl der angekündigten Gesetzespakete wurde nicht geliefert, oder sie erwiesen sich als Mogelpackungen.
Keine Frage: Die Eigenheimzulage - von uns schon 1986 bei der 7b-Reform vorgeschlagen - wurde dank guter Zusammenarbeit von Koalition, SPD und Ländern zu einer Erfolgsgeschichte. Allerdings: Am Versagen der Bundesregierung geht kein Weg vorbei: Die Bauwirtschaft steckt in der schwersten Krise aller Zeiten mit einem katastrophalen Beschäftigungsabbau, das Mietrecht wurde nicht vereinfacht und schon gar nicht sozialer, die Städtebauförderung West verharrt auf einem wirkungslosen Niveau, auf der grünen Wiese wird weiter Fläche zu Lasten der Innenstädte vernichtet. Die Stadtzentren stecken in einer tiefen Krise. Der größte Skandal ist jedoch der Wortbruch beim Wohngeld.
Die wichtigsten Aufgaben, die in der nächsten Legislaturperiode angepackt werden müssen, sind vorgezeichnet:
1. Es muß endlich ein III. Wohnungsbaugesetz geschaffen werden, um den Herausforderungen des Bevölkerungswachstums und des steigenden Wohnflächenbedarfs gerecht zu werden. Die Bedarfsschätzung von 5 Millionen Wohneinheiten im nächsten Jahrzehnt liegt auf dem Tisch. Sozialer Wohnungsbau, Wohngeld und Mietrecht spielen eine sehr wichtige Rolle für die Versorgung breiter Schichten mit preiswertem Wohnraum. Das darf nicht aufgegeben werden.
Der Ausverkauf von Wohnungen in Bundesbesitz zeigt das Desinteresse dieser Regierung an einer sozialen Wohnungs(-fürsorge)politik. Die SPD hat aufgezeigt, wie diese Wohnungen im sozialen Bestand bleiben und die öffentlichen Haushalte dennoch entlastet werden können. Eine halbe Million Wohnungen des Bundes verhökern, und dann die Kommunen auffordern, Belegungsrechte zu erwerben, wie die Regierung dies tut, ist blanker Hohn. Warum überläßt der Bund den Kommunen nicht jene bundeseigenen Wohnungen, die nicht für die Wohnungsversorgung des Bundes vor Ort benötigt werden? Warum tun Sie nicht das, was sie selbst fordern?
2. Die steuerliche Förderung des Wohnungsbaus muß neu geregelt werden, wobei kostengünstiges und ökologisches Bauen besonders zu berücksichtigen ist. 90 Prozent der Verluste vor der Lohn- und Einkommensteuer stammen aus Vermietung und Verpachtung - das sind über 50 Milliarden DM jährlich. Der Nutzen dieser staatlichen Umverteilung muß endlich geprüft werden.
3. Die Städtebauförderung muß deutlich erhöht werden. Eine verbesserte Städtebauförderung kommt nicht nur unseren Städten und Gemeinden zu Gute, sondern schafft auch wichtige Impulse für die Bauwirtschaft.
4. In der Bodenpolitik steht die Grundsteuerreform an: Wir brauchen Boden zum Bauen, nicht zum Horten; wir brauchen bezahlbaren Boden; wir brauchen Steuergerechtigkeit bei der Besteuerung von Wohnen; wir brauchen Anreize zu kosten- und flächensparendem Bauen, um der Zersiedlung entgegenzuwirken.
Dies ist meine letzte Rede(-Zeit) im Deutschen Bundestag. Ich möchte mich zunächst bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion für die jahrelange gute Zusammenarbeit und Unterstützung bedanken. Ich möchte auch allen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause Dank sagen, die nicht meiner Partei angehören und mit denen ich trotz der Auseinandersetzungen gut zusammengearbeitet habe. Wir haben uns zuweilen hart, aber doch weitgehend fair gestritten. Ausnahmen davon seien mir und Ihnen verziehen.
Adenauer hat anläßlich seines Abschieds als Bundeskanzler zu Willy Brandt gesagt: „Von irgendwelchen persönlichen Konflikten ist mir überhaupt nichts mehr bekannt." In diesem Sinne möchte ich
mich verabschieden. Unserem Land und uns allen wünsche ich: „Glück auf!"
Horst Schild (SPD): Das 1996 in Kraft getretene Eigenheimzulagengesetz ist nach weitgehend übereinstimmender Meinung in diesem Haus sicherlich ein erfolgreiches Gesetz geworden. Der Erfolg hat immer viele Väter und Mütter. Der Erfolg des Eigenheimzulagengesetzes beruht auch auf der guten Zusammenarbeit zwischen Koalition, Opposition und den Bundesländern.
Auf Initiative der Sozialdemokraten wurde in das Eigenheimzulagengesetz die sogenannte Öko-Komponente für den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und für Niedrigenergiehäuser aufgenommen. Diese Förderung ist mit Hinweis auf die 1999 zu erwartende neue Wärmeschutzverordnung bis zum 31. Dezember 1998 befristet worden.
Wir haben bislang keine verläßlichen Daten über die Inanspruchnahme der Öko-Zulagen. Möglicherweise sind unsere Erwartungen bisher noch nicht erfüllt worden. Zumindest der Tatbestand, daß die gegenwärtige Bundesregierung bis zu Beginn des Jahres 1999 keine neue Wärmeschutzverordnung vorlegen wird, spricht für die Verlängerung der Fristen für die Gewährung der Öko-Zulage.
Wir begrüßen, daß die Koalition unseren Vorschlag zur Verlängerung der Öko-Komponente aufgegriffen hat und daß wir heute mit breiter Mehrheit eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2000 beschließen können.
Die Öko-Zulagen bieten weiterhin einen guten Anreiz, in Privathaushalten energiesparende Technik einzuführen. Dadurch werden Wohneigentümer, die sich innovationsfreundlich verhalten, in besonderer Weise entlastet: Im einzelnen werden für Anlagen zur Energieeinsparung acht Jahre lang 2 Prozent der Herstellungskosten, jedoch maximal 500 DM im Jahr erstattet. Das begünstigt vor allem den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung. Zusätzlich werden Wohnungen in sogenannten Niedrigenergiehäusern mit jährlich 400 DM acht Jahre lang gefördert. Es handelt sich dabei um Gebäude, deren Jahresheizwärmebedarf die Anforderungen nach der Wärmeschutzverordnung 1994 um mindestens 25 vom Hundert unterschreiten.
Ich habe bereits gesagt, daß verläßliche Statistiken über die Inanspruchnahme der einzelnen Zulagen bis heute noch nicht vorliegen. Zahlen aus mehreren Bundesländern zeigen aber schon jetzt, daß insbesondere die Förderung von Niedrigenergiehäusern dankbar aufgenommen wurde. Seitdem Wohneigentum mit Zulagen statt mit dem früheren Freibetrag gefördert wird, können alle Begünstigten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens für acht Jahre einen bestimmten Förderungsbetrag fest einplanen. Dieser Vorteil ist auch mit den Öko-Zulagen verbunden.
Bei den Öko-Zulagen sind nicht nur die finanziellen Aspekte der Förderung maßgebend. Umweltfreundliche und energieeinsparende Technik ist bereits deshalb förderungswürdig, weil gesunde Umweltbedingungen und die langfristige Nutzbarkeit unserer Rohstoffressourcen im Interesse der Allgemeinheit liegen. Allerdings entscheidet der Bauherr und nicht die Allgemeinheit darüber, ob die innovative Technik eingebaut wird. Viele Bauherren stellen nur kurzfristige Wirtschaftlichkeitsberechnungen an und bezweifeln, daß sie den Aufpreis für die neue Technik durch künftige Einsparungen zum Beispiel bei den Energiekosten wieder herausbekommen. Die aller Voraussicht nach langfristig steigenden Energiepreise bewegen vorausschauende Bauherrn jetzt schon zum Einbau dieser Zukunftstechnik. Viele der bisher noch zweifelnden Bauherren können mit den Öko-Zulagen für die neue Technik gewonnen werden. Und sie werden es nicht bereuen: Denn während der langen Lebensdauer ihrer Immobilie werden sich die Energiekosten verteuern, und damit wird sich die Rentabilität von Energiespartechnik früher oder später steigern.
Für eine Förderung umweltfreundlicher und energiesparender Technik im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes spricht auch, daß sie hiermit bundesweit erfolgt. Das erhöht die Transparenz und den Bekanntheitsgrad der Förderung im Vergleich zu den vielen Förderprogrammen auf der Landesebene. Diesen Vorteil sollten wir nicht nach so kurzer Zeit wieder aufgeben. Jede Förderung muß genügend lange gewährt werden, damit sie die Entscheidungen der Begünstigten wirklich beeinflussen kann: genügend lange, bis die Regelung der Mehrzahl der Bauwilligen oder zumindest deren Beratern bekanntgemacht worden ist. Außerdem braucht es genügend Zeit, um den Anbietern von energiesparender Technik oder zum Beispiel den Fertighausherstellern zu ermöglichen, auf die Fördervoraussetzungen abgestimmte Angebotspakete bereitzustellen und bei den Kunden bekanntzumachen. Und: Schließlich braucht es noch einige Zeit, bis die innovativen Anlagen in den Bauvorhaben installiert worden sind, denn die Förderung wird nur gewährt, wenn die Investition innerhalb der Frist zur Öko-Zulagenförderung komplett durchgeführt wird.
Ich hoffe, daß wir nach Ablauf der verlängerten Frist auf eine Erfolgsstory auch der Öko-Zulagen zurückblicken können; Erfolg vor allem in Hinblick auf einen verstärkten Einsatz von Energiespartechnik, der unsere Erwartungen erfüllt.
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dies ist die letzte wohnungspolitische Debatte dieser Legislaturperiode. Auch wenn wir heute zwei kleine Punkte einvernehmlich beschließen, diese Wahlperiode war eine des wohnungspolitischen Stillstands. Sie sind mit den großen wohnungspolitischen Reformvorhaben, dem Mietrecht, der Wohnungsbauförderung, dem Wohngeld, gescheitert. Die Verlängerung des Sonderwohngelds Ost und des Ökobonus in der Eigenheimzulage ist kurzfristig notwendig, aber wir müssen sie nur deshalb jetzt im Schweinsgalopp beschließen, weil Sie weder die Wohngeldreform noch die neue Energiesparverordnung rechtzeitig vorgelegt haben. Wir werden
uns diesen Reparaturen nicht verweigern, aber es I bleibt der grundsätzliche Reformbedarf.
Wir haben eigene Entwürfe vorgelegt: Wir wollen die Eigenheimförderung stärker nach Einkommen und Kinderzahl staffeln und die Übersubvention bei besser verdienenden Haushalten abbauen, um Mittel für eine Wohngeldreform frei zu bekommen. Gleichzeitig brauchen wir nicht nur zwei kleine Ökoboni, sondern eine stärkere Förderung von flächensparendem Bauen, von Modernisierung statt Neubau, um zu verhindern, daß aus der Eigenheimförderung eine Förderung von Zersiedelung und Landschaftszerstörung wird. Beim Wohngeld hat die Koalition vier Jahre lang den Mietern eine Reform versprochen, vier Jahre lang ist nichts passiert, und dann legen Sie nicht einmal einen Gesetzentwurf, sondern vage Eckpunkte vor, die letzten Endes den Kommunen weitere Lasten für die Sozialhilfe aufgebürdet hätten. Danach beklagen Sie sich über das Nein der Länder.
Herr Bauminister Oswald, Sie haben gerade vor ein paar Tagen verkündet, die Wohnungsversorgung in Deutschland sei so gut wie nie zuvor. Niemand bestreitet, daß sehr viel neu gebaut wurde, so daß teilweise sogar Überangebote bestehen. Dem obersten Einkommensdrittel kommt dies zugute. Doch gleichzeitig hat sich die soziale Spaltung am Wohnungsmarkt vertieft. Die Mietbelastung für den Durchschnittsverdiener ist rapide gestiegen - von etwa 20 Prozent 1990 auf 25 Prozent 1997. Das unterste Einkommensfünftel zahlt in Westdeutschland fast 36 Prozent (!) seines Einkommens für die Miete (Heizkosten noch nicht eingerechnet), Arbeitslosenhaushalte und alleinerziehende Eltern fast 30 Prozent. Hat der Minister diesen Haushalten im Ernst erzählen wollen, es sei ihnen noch nie so gutgegangen wie heute? Der Durchschnittshaushalt hat nichts vom Bauboom, weil zu viele teure und viel zu wenige preiswerte Wohnungen gebaut wurden. Seit Jahren schon kommen die Einkommen nicht mehr hinter der Mietentwicklung hinterher. Seit 1991 sind die Durchschnittseinkommen in Deutschland um 18 Prozent gestiegen, die Mieten im Durchschnitt um 34 Prozent - fast doppelt so stark. Diese Entwicklung ist ein sozialpolitisches Alarmsignal - und angesichts dieser Zahlen ist es fast zynisch, sich selbst auf die Schulter zu klopfen.
Wir und die SPD haben heute Anträge vorgelegt, die eine weitere Verteuerung von preiswertem Wohnraum durch Auslaufen der sogenannten 20-
Prozent-Kappungsgrenze verhindern soll. Denn sonst können ab 1. September die Mieten nach Miethöhegesetz in allen Wohnungen jährlich um 10 Prozent steigen. Ich fordere Sie auf, zumindest das zu verhindern. Die Mieter in Mieterversammlungen klagen immer wieder, wie unerträglich hoch die Mietbelastung schon heute ist. Bei stagnierenden Realeinkommen und hoher Arbeitslosigkeit sind für viele weitere Mieterhöhungen nicht verkraftbar.
Ich denke aber auch, daß die SPD über einige Punkte noch einmal nachdenken sollte. Das Mietrecht vor Verschlechterungen schützen zu wollen ist richtig. Aber es reicht angesichts der Schere zwischen Miet- und Einkommensentwicklung nicht mehr aus. Wir brauchen ein Mietrecht, das den Mietanstieg deutlich bremst. Wir schlagen vor, die Kappungsmieten für Bestandsmietensteigerung von 10 Prozent auf 5 Prozent jährlich zu senken. Wir brauchen dringend eine Wohngeldnovelle. Wenn die Kassen der öffentlichen Hand leer sind, darf die Wohneigentumsförderung für Haushalte, die sie gar nicht brauchen, nicht „heilig" zu sein. Wir können eine Wohngeldanhebung nicht anders finanzieren als durch Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage. Wenn preiswerter Wohnraum selbst in Zeiten entspannter Märkte Mangelware ist, müssen wir uns viel stärker dafür einsetzen, die vorhandenen preiswerten Wohnungen zu erhalten. Ich erwarte von der SPD mehr Widerstand gegen den Ausverkauf von öffentlichen Wohnungen - nicht nur im Bund, sondern auch bei Ländern und Kommunen.
Die Sicherung menschenwürdigen und bezahlbaren Wohnens gehört zu den Kernelementen des Sozialstaates. Angesichts knapper öffentlicher Mittel und steigender sozialer Probleme, brauchen wir - wie bei der Gesundheits- oder Rentenversicherung - den Mut zu Reformen, um diese Aufgabe des Sozialstaats langfristig zu erhalten und finanzieren zu können. Rotgrün wird sich dieser zentralen Herausforderung für die Wohnungspolitik der nächsten Jahre stellen.
Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Unsere heutige Debatte und Beschlußfassung ist nicht frei von Bitterkeit, signalisiert sie doch die Unfähigkeit der Politik, auch in Wahlkampfzeiten die nötige Kompromißbereitschaft zu zeigen und aufeinander zuzugehen.
Wir werden heute die Verlängerung des Sonderwohngelds Ost um weitere zwei Jahre beschließen. Dieser Beschluß soll und wird zur Freude bei vielen Mietern und Mieterinnen in den neuen Bundesländern führen. Er wird aber zugleich von sehr viel mehr Mietern im westlichen Teil unseres Landes mit Unverständnis, ja mit verständlichem Zorn, begleitet werden.
Es wird den Menschen in unserem Land schwer begreiflich zu machen sein, warum es nicht möglich sein soll, die Bereitschaft des Bundes zu nutzen, 250 Millionen DM für eine Verbesserung des Wohngelds bundesweit zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung war doch nur, daß die Länder in gleicher Höhe entsprechend der gesetzlichen Aufteilung auch ihren Beitrag leisten. Ein einheitliches Wohngeld für ganz Deutschland ist überfällig. Ich räume ein, daß sich auch die Koalition schwergetan hat mit der Umsetzung des gemeinsamen Willens, Leistungsverbesserungen im Wohngeldbereich bundesweit umzusetzen. Jeder muß verstehen, daß angesichts der noch immer hohen Neuverschuldung des Bundes sehr sorgfältig mit der Gewährung neuer gesetzlicher Leistungen umgegangen werden muß. Eine Strukturnovelle des Wohngelds hätte aber dennoch längst vorbereitet werden können und in ihren einzelnen Konstruktionselementen mit den Fraktionen, aber auch den Bundesländern besprochen werden können. Dieses Strukturkonzept, wenn es denn
konsensfähig gewesen wäre, hätte entsprechend dem Finanzvolumen, das Bund und Länder freigeben würden, kurzfristig umgesetzt werden können.
Ich habe daher in gewissem Umfang Verständnis dafür, wenn sich die Länder beklagen, daß sie zu spät die Eckpunkte der Wohngeldnovelle vom Bund erhalten haben. Dennoch zwei Anmerkungen mit aller Klarheit:
Erstens. Es steht nirgends geschrieben, daß der Bund die Initiative zur Strukturnovelle hätte ergreifen müssen. 16 Bundesländer hätten sehr wohl ihr Know-how und ihre praktischen Erfahrungen nutzen können, um ihrerseits die Initiative zu ergreifen. Die Mehrheit der Länder zeigt aber eben lieber auf den Bund, als daß sie für eine positive Beschlußfassung ihrer Finanzminister gesorgt hätte.
Zweitens. Völlig indiskutabel ist der Versuch der Opposition und der Mehrzahl der Bundesländer, das Gespräch mit dem Bund über die Strukturnovelle deshalb zu verweigern, weil für die Finanzfragen nicht der vom Bundeskabinett beauftragte Bauminister, sondern der Bundesfinanzminister der Ansprechpartner sei. Mit diesem tolpatschigen Hinweis wurde und wird nur davon abgelenkt, daß die Länder selbst nicht bereit waren, ihrerseits die notwendigen 250 Millionen DM für die Reform lockerzumachen.
Natürlich wäre die beabsichtigte Reform mit einem Volumen von insgesamt 500 Millionen DM nicht so üppig ausgefallen, wie wir uns alle gewünscht hätten. Es wären aber sehr wohl Änderungen möglich gewesen, die besonders nötig waren und sind: Gerade in den Ballungsgebieten mit einem sehr viel höheren Mietniveau sind die gesetzlichen Mietobergrenzen für die Wohngeldgewährung so niedrig, daß sie jeden Bezug zur Realität verloren haben. Mietobergrenzen sollen den Wohngeldbezieher anhalten, eine möglichst preiswerte Wohnung zu suchen. So weit, so richtig. Nur: Wenn die Wohngeldobergrenzen beispielsweise in München auf eine Quadratmetermiete von zirka 11 DM hinauslaufen, so führt dies zu folgender grotesker Situation: ein Mieter mit einem bestimmten Einkommen, einer bestimmten Kinderzahl und einer bestimmten Wohnungsgröße bekommt dasselbe Wohngeld, wenn er durch unglaubliches Glück und persönliche Beziehungen eine Wohnung für 11 DM pro Quadratmeter findet, wie derjenige, der bei ansonsten völlig gleichen Anspruchsvoraussetzungen eine Wohnung für 17 DM pro Quadratmeter nehmen muß, weil es ganz schlicht keine billigere auf dem Markt gibt. Es ist mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit schlichtweg nicht zu vereinbaren, wenn jemand, der 40 Prozent seines Nettoeinkommens für die Wohnung ausgeben muß, weil es keine Alternative gibt, dieselbe Förderung erhält wie jemand, der 30 Prozent ausgibt. Eine Anpassung der Mietobergrenzen speziell in den Städten, wo ihre Notwendigkeit besonders groß gewesen wäre, wäre ohne weiteres mit den Mitteln möglich gewesen, die der Bund zur Verfügung zu stellen beschlossen hatte, wenn nur die Länder mitgezogen hätten.
Ich will es noch etwas deutlicher ausdrücken: Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie und Ihre Minister in den Länderregierungen haben verhindert, daß Mieterinnen und Mieter im Westen Deutschlands die Verbesserung ihrer Lebenssituation erhalten haben, die sie gebraucht und verdient hätten. Verstecken Sie sich nicht hinter lächerlichen Formalien. Sie und niemand anderes sind es, die hier gegen die Mieterinnen und Mieter in unserem Land gehandelt haben.
Daß wir die Mieter im Westen im Stich lassen mußten, soll uns nicht den Blick dafür verstellen, daß die Mieter im Osten ihre Besserstellung weitere zwei Jahre bekommen werden. Dieser Schritt ist ein Akt der Solidarität mit den Menschen im Osten, die in manch anderem Zusammenhang schwierigere Lebensbedingungen vorfinden als die im Westen. Die F.D.P. steht daher zu der vorliegenden Beschlußvorlage. Sie wird dazu beitragen, daß der Übergang in das Vergleichsmietensystem von den Bürgern in den neuen Bundesländern zu Recht als problemlos erlebt wird.
Damit haben wir ein wichtiges Ziel deutscher Wohnungspolitik erreicht.
Klaus-Jürgen Warnick (PDS): Meine Kollegin Eichstädt-Bohlig hielt es für gesetzestechnisch problematisch, zwei so unterschiedliche Themen wie Sonderwohngeld-Ost und Eigenheimzulage in einem Gesetz zu behandeln. Dem stimme ich zwar formal zu. Aber vom politischen Inhalt her sehe ich deutliche Bezüge zwischen beiden Fachthemen. Denn die durch völlig überzogenen Eigentumsfetischismus hervorgerufene Diskrepanz zwischen der staatlichen Förderung des Wohnens zur Miete und dem Wohnen im eigenen Haus kann so noch einmal deutlich herausgestellt werden.
Dies kann ich mit einigen wenigen Zahlen konkret belegen. Bundesetat 1998: Für die Unterstützung des Bundes für das Wohnen zur Miete sind 3,5 Milliarden DM Wohngeld und 1,37 Milliarden DM Verpflichtungsrahmen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Aber die Verluste aus Vermietung und Verpachtung, also Steuermindereinnahmen sprich Steuergeschenke für diejenigen die Wohnungen Leerstehen lassen, betrugen im Jahr 1997 - mit dieser Größenordnung ist wohl auch 1998 zu rechnen -5,7 Milliarden DM. Eine höhere Summe als für Wohngeld und sozialer Wohnungsbau zusammen.
Dagegen sind die Summen für die Eigentumsförderung schon gewaltig höher. Zirka 14,4 Milliarden DM für die Eigenheimzulagen - dies sind Zahlen von 1997 - und eine weitaus höhere Summe für die unkalkulierbaren Spätfolgen der Sonder-Afa Ost. Hier gibt es nur Schätzungen. Aber wenn man die Entwicklung der Einkommensteuer in Deutschland für die letzten Jahrzehnte betrachtet und eine Kontinuität nach 1990 voraussetzt, müßten diese Steuereinnahmen heute bei zirka 45 Milliarden DM jährlich liegen. Statt dessen gehen Steuerschätzungen für 1998, vor allem ein Ergebnis der Sonder-Afa, von plus/minus Null bzw. einer negativen Einkommensteuer aus. Das heißt, Leute die eh zuviel Geld ha-
ben, bekommen noch Steuerrückzahlungen vom Bund dazu. Und alles legal. Skandalös!
Wem bei diesen Zahlenvergleichen kein Licht aufgeht, der muß schon einen naiven Optimismus von der sozialen Verantwortung dieser Bundesregierung mitbringen. Milliardengeschenke für Besserverdienende, so meine Erfahrung aus den letzten vier Jahren, sind hier von seiten der Regierungskoalition nie ein Problem. Auch für die Unterstützung des Golfkrieges vor sieben Jahren haben sie auf die Schnelle mal so 17 Milliarden „gefunden" .
Aber wenn es um solche „utopischen" Summen wie 50 Milliarden DM für ein Sonderprogramm zur Bekämpfung der schlimmsten Folgen von Obdachlosigkeit geht oder anderthalb Milliarden zur Verbesserung des gesamtdeutschen Wohngeldes, dann ist jahrelang kein Geld in den Kassen.
Die gesamtdeutsche Wohngeldreform ist damit zur unendlichen Mißerfolgsstory der Bundesregierung geworden. Und das ist nicht die einzige.
Wir haben seit Jahren, genauso wie der Mieterbund und Vermieterverbände, eine solche Wohngeldreform gefordert und die Finanzierbarkeit aufgezeigt. Alles vergebens.
Trotzdem können und werden wir einer Verlängerung des Sonderwohngeldes-Ost nicht im Wege stehen, zumal auf Druck der Opposition - schließlich stehen Wahlen vor der Tür - die ursprünglich vorgesehenen Verschlechterungen aufgehoben wurden. Sie kennen das ja mit dem Spatz in der Hand. Aber wir wollen auch in letzter Minute nichts unversucht lassen, im Interesse von Millionen westdeutscher Mieterinnen und Mieter auch noch die Taube auf dem Dach zu fangen.
Deshalb unser Änderungsantrag, wenigstens für den ärmeren Teil der westdeutschen Mieterschaft, die arbeitslosen und geringverdienenden Haushalte, die genauso wie Ostdeutsche unter der gewachsenen Wohnkostenbelastung leiden, verbesserte Wohngeldzahlungen zu beschließen.
Und wir haben den Finanzierungsvorschlag gleich mitgeliefert. Streichungen bei der Eigenheimzulage für Einkommensgruppen die keiner staatlichen Förderung bedürfen. Sie können doch niemandem draußen vermitteln, daß der Staat für Familien, die ein Bruttoeinkommen von über 25 000 Mark im Monat haben, noch obendrein Gelder für den Eigenheimbau draufpackt. Kein einziges Eigenheim in Deutschland wird weniger gebaut, wenn solchen Gehaltsgruppen die staatliche Finanzliebe entzogen wird. Dieses Geld statt dessen beim Wohngeld oder der Erhöhung der Kinderkomponente im Eigeneimzulagegesetz eingesetzt, dies bringt durch verstärkte konsumtive Effekte sogar noch Verringerung der Arbeitslosenzahlen mit sich. Eine Logik, der sich nur die entziehen können, die es mit Besserverdienenden von jeher gut meinen bzw. durch eine Veränderung unter Umständen persönlich selbst betroffen wären.
Daß wir der Verlängerung der ökologischen Komponente im Eigenheimzulagegesetz zustimmen, ist eine Selbstverständlichkeit. Schließlich waren es die demokratischen Sozialisten, die schon am 1. April 1998 in einem Antrag diese Verlängerung gefordert hatten. Daß nun SPD und Bündnisgrüne einen Monat später auch aufgewacht sind und dasselbe in ihren Anträgen formuliert haben; um so besser. Und nachdem auch die Koalition ausgeschlafen und sich als letzte dem Bund der Befürworter zugesellt hat, ist die breite fraktionsübergreifende Zustimmung gesichert. Wie schön und ein klitzekleiner Lichtblick im tristen Bonner Alltag.
Anlage 15
Zu Protokollgegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt 21
(Antrag: Jugendmedienschutz national
und international sichern)
Maria Eichhorn (CDU/CSU): Vor einigen Wochen hat ein Urteil des Münchener Amtsgerichts für Aufsehen gesorgt. Der Geschäftsführer des Online-Dienstes Compuserve Deutschland ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden - und zwar wegen Verbreitung von Kinder- und Gewaltpornographie im Internet.
Lange Zeit waren die Fachleute uneinig, ob sich die gewaltverherrlichenden Darstellungen in den Medien tatsächlich negativ auf die Entwicklung junger Menschen auswirken. Aber spätestens seit dem Fall in Passau ist klar, daß Gewaltsendungen das Verhalten Jugendlicher beeinflussen können. Deswegen nehmen wir die Sorgen von Eltern, die sich auch immer wieder in großen Unterschriftenaktionen widerspiegeln, sehr ernst.
Gerade die neuen Medien sind bei Kindern und Jugendlichen weiter auf dem Vormarsch. Computer mit Internet-Anschluß gehören für viele von ihnen mittlerweile bereits zum Alltag. Sie bieten ihnen ungeahnte Möglichkeiten der Kommunikation und der Information. Um so wichtiger ist es aber auch, auf die Gefahren, die die Anwendung mit sich bringen kann, immer wieder aufmerksam zu machen. Bei ca. 2 Millionen Internetseiten, die nie vollständig zu kontrollieren sind, ist es Realität, daß sich Kinder und Jugendliche spielend gewaltverherrlichende, pornographische und rassistische Inhalte auf den Computerbildschirm holen können bzw. zufällig beim Surfen auf jugendgefährdende Inhalte stoßen.
Es bleibt deshalb eine ständige jugendpolitische Aufgabe, junge Menschen besser vor den Risiken, die sich aus dem Medienkonsum ergeben, zu schützen und die vorhandenen Jugendschutzbestimmungen ständig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der Opposition, ich kann Ihre Reaktionen auf den Antrag, den wir heute einbringen und den wir gestern vorgestellt haben, nicht verstehen. Da ist zum Beispiel von „Show" die Rede. Ich sage Ihnen nur: Wir nehmen den Jugendschutz in den Medien sehr ernst,
denn alle, die sich damit befassen, wissen, daß noch viele Fragen offen sind und die Probleme noch längst nicht geklärt sind. Wir ruhen uns nicht auf den Erfolgen aus, die wir in dieser Legislaturperiode auch in diesem Bereich verbuchen können. Wir haben uns kontinuierlich in dieser Legislaturperiode mit der Gesamtproblematik befaßt. Ich erinnere nur daran, daß bereits 1996 auf Initiative der CDU/CSU in unserem Ausschuß zwei große Anhörungen stattgefunden haben.
In unserer Arbeitsgruppe haben wir uns mit den vielschichtigen Problemen in regelmäßigen Sitzungen, zu denen wir immer wieder Fachleute eingeladen haben, auseinandergesetzt. Denn wir wollten keinen politischen Schnellschuß. Wir wollten keinen Antrag vorlegen, der auf Luftschlösser baut, sondern einen Antrag, dessen Inhalte auch realisierbar sind.
Die Maßnahmen, die wir im Antrag fordern, ergänzen die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit dem IuKDG, die wir in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzt haben.
Ich will nur einige Forderungen des Antrages herausstellen:
Die Vorschriften im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, die für Videokassetten gelten, müssen auf die CD-ROM erweitert werden. Es macht keinen Sinn, daß einerseits aufgrund strenger Jugendschutzvorschriften verhindert wird, daß Kinder Gewaltvideos kaufen oder leihen können, andererseits Gewaltspiele auf einer CD-ROM aber überall zu haben sind.
Für uns ist weiterhin wichtig, daß die Ausstattung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften verbessert wird, auch wenn bereits in diesem Jahr die finanziellen Mittel aufgestockt werden konnten. Derzeit ist es so, daß zwar innerhalb von sieben Stunden das Verfahren abgeschlossen sein kann, aber bis dann die Veröffentlichung erfolgt, sind es immer noch drei bis fünf Tage. Bei der Indizierung von Inhalten im Internet kommt es jedoch auf ein möglichst schnelles Handeln an.
Wir wollen, daß eine bundesweit einheitliche ständige Hotline eingerichtet wird, damit Inhalte im Internet, deren Verbreitung strafbar ist, der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft schnell und unbürokratisch übermittelt werden können. Wegen der Fülle an Internetseiten ist die Polizei auf die Hilfe von Internetbenutzern, d. h. auf Hinweise angewiesen, damit den Straftaten nachgegangen werden kann.
Das Internet kennt keine Grenzen. Daher sind flankierende internationale Maßnahmen unerläßlich, um den Jugendschutz zu sichern. Auch hier wurde schon einiges erreicht, aber es gibt noch viel zu tun. Wir brauchen globale Mindeststandards, um einen weltweit koordinierten Schutz zu ermöglichen.
Im Bereich des Fernsehens fordern wir die Einführung eines generellen Sendeverbots für indizierte Filme. Vor allem aufgrund der auch für Kinder technisch unproblematischen Aufzeichnungsmöglichkeiten können gesetzliche Sendezeitbeschränkungen allein als Jugendschutzmaßnahmen nur sehr begrenzt wirken.
Schmuddelsex in den Nachmittags-Talkhows widert uns an. Daß die Politik hier reagieren muß, steht wohl außer Frage. Und man sieht schon daran, daß bestimmte private Sender einen Verhaltenskodex vereinbart haben, daß Handlungsbedarf besteht und der Druck der Öffentlichkeit Wirkung zeigt. Die derzeitigen Vorbereitungen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages müssen zur Klarstellung genutzt werden, daß Talkshows ebenso wie sonstige Sendungen den Jugendschutzbestimmungen unterliegen.
Ein ganz wichtiger Bereich ist die Stärkung der Medienkompetenz. Die besten Jugendschutzbestimmungen und die besten technischen Sicherungen allein sind zu wenig. Entscheidend ist, daß junge Menschen so früh wie möglich lernen, verantwortungsvoll mit den neuen Medien umzugehen.
Gesetze können den Jugendschutz in den Medien verbessern. Bereits heute stellen wir jedoch fest, daß wir den schnellen Veränderungen der technischen Möglichkeiten mit Gesetzen hinterherlaufen. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, daß die Anbieter der Medieninhalte und die Kommunikations- und Informationswirtschaft im Rahmen der Freiwilligen Selbstkontrolle dem Jugendschutz ein viel stärkeres Gewicht geben. Gerade sie haben neben den Eltern und Erziehern eine große Verantwortung für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen.
Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU): ,,Kinderporno-Ring im Land gesprengt" und „,Fett in Strapsen macht mich an' - ein Nachmittag im deutschen Fernsehen" sind nur zwei von vielen Schlagzeilen, wie sie in jüngster Zeit immer häufiger in der Presse zu lesen sind.
Solche Zeitungsbeiträge rütteln auf. Seit Jahren schon führen wir eine permanente öffentliche Diskussion über die Gewaltflut im Fernsehen. Dies hat dazu beigetragen, daß die Jugendschutzbestimmungen verbessert und neue Selbstkontrolleinrichtungen (FSF, FSM) geschaffen wurden. Aber wer den Fernseher einschaltet und sich am Nachmittag und Abend durch die Programme zappt, wer im Internet surft, hat den Eindruck: Die Gewalt in den Medien hat nicht abgenommen - im Gegenteil!
Jetzt ist eine neue Runde um Gewalt und Sex in den Medien eröffnet. Die Liste der Themen deutscher Talk-Shows, in der „Zeit" vom 10. Juni 1998 „zu Protokoll" gegeben, ist nicht nur ein Armutszeugnis für private Fernsehveranstalter. Es stellt sich die grundsätzliche Frage: In welcher Gesellschaft leben wir, und in welcher Gesellschaft wollen wir leben? Was ist öffentlich, was ist privat? Gilt es jedes Tabu zu brechen? Was will sich diese Gesellschaft zumuten, und welches Menschenbild wollen wir den Jugendlichen präsentieren? Sind wir in der Lage, darüber zu gemeinsamen Grundverabredungen zu kommen, oder werden wir uns darüber zerstreiten? Wir brauchen eine wirklich breite gesellschaftspolitische Diskussion darüber, an welchen Werten sich un-
sere Gesellschaft orientieren will. Nur dann wird sich die Frage der Medieninhalte und des Jugendschutzes befriedigend klären lassen.
Die Diskussion wird nicht nur in Deutschland mit Nachdruck geführt. In den USA hat Präsident Clinton sich am vergangenen Samstag in seiner wöchentlichen Rundfunkansprache erneut zur Gewalt in den Medien geäußert. Die Produzenten von gewaltverherrlichenden Filmen, Videos und Musik sind nach den Worten des US-Präsidenten mitverantwortlich für die zunehmenden Schießereien unter Jugendlichen. „Wenn sinnloses Töten ein Hauptinhalt der Familienunterhaltung wird, wenn Kinder immer wieder sehen, wie Konflikte nicht mit Worten, sondern mit Waffen gelöst werden, sollten wir nicht überrascht sein, wenn sie dem Muster folgen."
Kinder- und Jugendkriminalität, wachsende Gewaltbereitschaft und Desorientierung unter Jugendlichen haben viele Gründe. Der negative Einfluß von Gewaltdarstellungen in den Medien auf Kinder und Jugendliche ist vielfältig belegt. Die Forschung insbesondere bezüglich der Auswirkungen von pornographischen Darstellungen auf Heranwachsende hingegen steckt noch in den Anfängen. Das darf uns aber nicht hindern, in den Bereichen zu handeln, die Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen können.
Die modernen Kommunikations- und Informationstechnologien haben schon heute - schneller als mancher das wahrhaben will - enormen Einfluß auf unser soziales, wirtschaftliches und kulturelles Zusammenleben.
Kinder und Jugendliche begreifen die technischen Möglichkeiten als selbstverständliches Teil der Lebenswelt, in die sie hineinwachsen. Sie müssen kundigen und verantwortungsvollen Umgang mit ihnen lernen. Das ist heute unumgänglich, wenn sie sich in der Welt von morgen behaupten wollen.
Bei allen Chancen dürfen wir nicht darüber hinwegsehen, daß die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien neue Gefährdungen für Kinder und Jugendliche und damit auch neue Herausforderungen für den Jugendmedienschutz mit sich bringen. Deshalb haben wir den Antrag vorgelegt, der heute beraten wird.
Bei allen Anstrengungen zugunsten eines verbesserten Jugendmedienschutzes in Deutschland haben wir zwei Grundprobleme zu berücksichtigen: Das ist zum einen die ständige Weiterentwicklung der Neuen Medien. Der technische Fortschritt ist allen Bemühungen, Jugendliche vor unerwünschten Auswüchsen zu schützen, immer mindestens einen Schritt voraus. Der Rat hochspezialisierter Fachleute ist erforderlich, wenn es darum geht, technische Sperren oder Filtersysteme für problematische Medieninhalte zu finden.
Zum anderen sind die rechtlichen Kompetenzen und tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten bezüglich des Jugendmedienschutzes auf den Bund, die Bundesländer, internationale Einrichtungen, öffentlich-rechtliche und private Aufsichtsgremien, freiwillige Selbstkontrolle, Schulen, Jugendbildungsstätten, Eltern und andere mehr aufgesplittert, so daß man nur schwer zu einer einheitlichen Marschrichtung findet.
Deshalb brauchen wir eine ständige öffentliche Auseinandersetzung über den Jugendmedienschutz und eine ständige Überprüfung und Evaluierung der eingeleiteten Jugendschutzmaßnahmen. Wir müssen in der Öffentlichkeit das Problembewußtsein für die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen gegenüber fragwürdigen Konsuminteressen und dem Mitteilungsdrang von Randgruppen, die jugendgefährdende Inhalte verbreiten, schaffen. Denn Jugendschutz und Menschenwürde dürfen nicht auf der Strecke bleiben.
Ich weiß, daß viele Menschen besorgt sind über das, was unsere Kinder heute jeden Tag auf der Mattscheibe zu sehen bekommen. Meine Aktion „Rote Karte für TV" (1994), die sich gegen übertriebene Gewaltdarstellungen und Pornographie im Fernsehen wendet, hat eine enorme Resonanz. Bisher habe ich 500 000 der roten Postkarten verteilt und 20 000 Unterschriften zu diesem Thema gesammelt. Täglich erreichen mich neue Anfragen.
Auch wenn es schwierig ist, müssen wir deutlich machen, daß Gewalt keine angemessene Form der Auseinandersetzung ist, daß Aufstachelung zum Rassenhaß in unserer Gesellschaft nichts zu suchen hat. Wir müssen klar sagen, wo die Grenze für die öffentliche Darstellung von Sexualität liegt und wo Schrillheit und Perversität zu einem verzerrten Bild von Wirklichkeit führen.
Es ist nicht so sehr der einzelne Film, der einzelne Beitrag, vielmehr liegt die verändernde Kraft in der Gesamtheit der Darstellungen von Sexualität, bei der die Grenzen ausgetestet und mehr und mehr hinausgeschoben werden. Das Thema Pornographie und Medien ist eine Angelegenheit nicht nur des Jugendschutzes, sondern der Menschenwürde. Sicherlich, es ist nicht einfach, eine Wertediskussion zu führen. Die Grenzen sind oft fließend, und allzu leicht wird unterstellt, man sei schlicht zu prüde oder kenne sich in der rauhen Wirklichkeit nicht aus. Aber wenn wir als Erwachsene nicht bereit sind, uns über die notwendigen Grenzziehungen klar zu werden, wie sollen Kinder dann zwischen gut und böse, zwischen richtig und falsch unterscheiden lernen?
An Beispielen läßt sich verdeutlichen, was ich meine. Wenn in bestimmten Talk-Shows, die jeden Nachmittag gesendet werden, regelmäßig Themen behandelt werden wie „Biester und Schlampen - so bekommst Du jeden Mann" (Arabella Kiesbauer, Pro 7), „Ich find's geil, ich bin eine Hobbynutte" (Andreas Türck, Pro 7) oder „Was Altes kommt mir nicht ins Bett" (Ilona Christen, RTL), dann wird den um diese Sendezeit vor dem Fernseher sitzenden Kindern und Jugendlichen ein falsches und verzerrtes Bild von Sexualität und Partnerschaft vermittelt. Deshalb fordern wir die Landesregierungen auf, darauf hinzuwirken, daß Talk-Shows zu Themen, die die allgemein anerkannten sittlichen und moralischen Grenzen überschreiten, nicht am Nachmittag gesendet werden. Eine entsprechende Klarstellung sollte im Rundfunkstaatsvertrag vorgenommen werden.
Von ebenfalls zentraler Bedeutung ist das grundsätzliche Verbot der Ausstrahlung indizierter Filme. Bislang gibt es nur freiwillige Selbstverpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, solche Filme nicht zu zeigen. Die privaten Sender sind diesem Beispiel nicht gefolgt. Wenn die Eigenverantwortung nicht trägt, dann ist der Gesetzgeber gefordert. Von der anstehenden Novelle des Rundfunkstaatsvertrags der Länder muß endlich ein eindeutiges Signal für mehr Jugendschutz ausgehen.
Einer Auffassung, die im Zusammenhang mit einem grundsätzlichen Ausstrahlungsverbot von indizierten Filmen Zensur befürchtet, kann ich nicht folgen. Für Erwachsene sind solche Filme an anderer Stelle zugänglich. Wenn es nicht einmal gelingt, Filme, die bereits auf dem Index stehen, aus dem Äther zu verbannen, wie sollen wir uns dann jemals auf andere Grenzziehungen verständigen?
Bei diesen Beispielen liegt es noch im Rahmen unserer Möglichkeiten, in Deutschland einzugreifen, wenn wir uns einmal über die notwendigen Maßnahmen einig sind. Wenn es um das Internet geht, ist es sehr viel schwieriger. Das Internet ist ein weltweites Medium und zeichnet sich gerade dadurch aus, daß jeder Informationen hineinbringen und auch abrufen kann. Ich kann mir hier von Bonn aus sowohl die Werbung eines japanischen Konzerns auf den Bildschirm holen als auch Beiträge aus amerikanischen Fachzeitschriften lesen. Ebensogut ist es leider möglich, rassistische Haßparolen von Rechtsextremisten, Anleitungen zum Bau von Handgranaten oder Kinderpornographie zu finden.
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes trotz aller Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, rechtliche Regelungen für den Umgang mit diesem Informationsangebot in Deutschland gefunden. Dennoch dürfen wir uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß es für findige Köpfe immer Wege geben wird, diese Hürden zu umgehen. Gerade wenn es um technische Sperren für unerwünschte Inhalte im digitalisierten Fernsehen oder im Internet geht, zeigt sich, daß deren Einsatz zwar wichtig ist, weil sie den Zugang zu den problematischen Inhalten begrenzen. Andererseits sind sie aber kein absoluter Schutz. Deshalb dürfen wir weder die Sender und Anbieter noch die Eltern oder den Staat aus seiner Verantwortung für den Jugendmedienschutz entlassen. Es wird für technisch versierte Kinder und Jugendliche immer möglich sein, die Sperren zu umgehen, denn ihre Neugierde und der Drang, alles Verbotene zu erkunden, wird sie anstacheln, nach entsprechenden Wegen zu suchen.
Wesentlich ist es daher, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Sie müssen in Schule und Elternhaus den verantwortlichen Umgang mit den neuen Kommunikations- und Informationstechnologien lernen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, kritisch mit den multimedialen Angeboten und den Inhalten, zu denen sie dank des technischen Fortschritts Zugang haben, umzugehen. Wir müssen sie in die Lage versetzen, sich der offenkundigen und unterschwelligen Beeinflussung oder auch nur der niveaulosen Berieselung zu widersetzen, damit sie nicht zu über die Neuen Medien ferngesteuerten Objekten werden, sondern diese zu ihrem Nutzen einsetzen können.
Über alle rechtlichen Forderungen und technischen Maßnahmen hinaus sind Medienkompetenz und Medienverantwortung der Dreh- und Angelpunkt der in dem vorgelegten Antrag erhobenen Forderungen zum Jugendmedienschutz und Kern der Einzelmaßnahmen und Bemühungen, die von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode umgesetzt worden sind. In der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft" des Deutschen Bundestages konnte bezüglich der Aussagen und Forderungen zum Jugendmedienschutz fraktionsübergreif end weitgehend Einigkeit erzielt werden. Ich würde es begrüßen, wenn die anderen Fraktionen sich dem Antrag der Koalitionsfraktionen heute anschließen würden und damit ein starkes Signal für einen verbesserten Jugendmedienschutz auf nationaler und internationaler Ebene setzen würden.
Klaus Hagemann (SPD): In der vorletzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode hat die Koalition den Jugendmedienschutz entdeckt. Urplötzlich sind der Regierungskoalition jugendgefährdende Inhalte in den Medien aufgefallen. Dies kann man zumindest aus Ihrem vor Toresschluß vorgelegten Antrag schließen, der aus Zeitgründen noch nicht einmal in den Ausschüssen beraten werden kann.
Dies ist wohl im Hinblick auf den Bundestagswahlkampf ein reiner Schauantrag. Plötzlich sieht, liest und hört man immer öfter Kritik an Sendungen und Programminhalten von privaten Sendern in Deutschland. Aber ich frage Sie: Wer hat denn am lautesten für die Einführung der privaten Fernsehkanäle getrommelt und die derzeitig gültigen Rahmenbedingungen geschaffen? Das waren Sie, meine Damen und Herren von CDU, CSU und F.D.P. Und insofern tragen Sie die Verantwortung für die voraussehbaren Folgen in bezug auf Sex and Crime in den Medien selbstverständlich mit.
Uns allen ist heute hoffentlich bewußt, daß endlich auf diesem Sektor gehandelt werden muß. Selbst der Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, Herr von Gottberg, mahnt in einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung" vom 4. Juni 1998 zum Handeln, weil ansonsten „unsere Glaubwürdigkeit beschädigt wird".
Bereits im Jahr 1996 hat der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Anhörungen zu dem Thema durchgeführt. Im Rahmen der Beratungen zum Informations- und Kommunikationsdienstegesetz ist erneut auf dieses Thema eingegangen worden. Hierbei spielten die Fragen des Jugendschutzes eine bedeutende Rolle. Wären Sie damals unserer Argumentation und unserem Antrag gefolgt, bräuchten wir heute keine Debatte zu diesem Thema zu führen.
Die neuen Medien „dürfen kein rechtsfreier Raum sein, alle Offline- wie Online-Angebote sind in den
Jugendschutz durch rechtliche Bestimmungen und technische Vorkehrungen einzubeziehen" , heißt es in unserem Antrag. Das haben die verehrten Kollegen von CDU/CSU und F.D.P. leider nicht mitgetragen.
Im heutigen Koalitionsantrag sind eine Reihe von Forderungen an die Länder enthalten. Meiner Meinung nach machen Sie es sich damit ein bißchen einfach, weil Sie einfach die Anstrengungen der Bundesländer im Jugendschutz übergehen. So arbeitet z. B. das „Jugendschutz-net" seit Herbst 1997 sehr erfolgreich. Ich freue mich, daß diese von der rheinland-pfälzischen Ministerin Frau Dr. Götte initiierte Maßnahme einstimmig von der Jugendministerkonferenz unterstützt worden ist.
Aufgabe dieser Einrichtung ist es, jugendrelevante Inhalte in den Mediendiensten, vor allen Dingen im Internet, durch technische Maßnahmen aufzuspüren und die entsprechenden Anbieter zu veranlassen, die jugendgefährdenden Inhalte zu ändern, zu verschlüsseln oder ganz aus dem Angebot zu nehmen. Nach Aussage von Frau Ministerin Dr. Götte haben bereits 50 Anbieter positiv reagiert. Dieses Projekt muß weiterentwickelt und gefördert werden!
Lassen Sie mich auf den Jugendschutz bei CD-Roms eingehen. Auch hier darf es keinen rechtsfreien Raum geben. In unserem Antrag haben wir für CD-Roms die gleichen Regelungen wie für Filme und Videokassetten gefordert. Diesem Antrag hat die Koalition im Frühjahr leider nicht zugestimmt. Heute gilt um so mehr, praktische und erfolgreiche Methoden zur Durchführung des Jugendmedienschutzes zu entwickeln und zu installieren.
Gesetzliche Kontrollen können immer nur flankierend wirken. Wichtiger ist, daß wir unseren Kindern und Jugendlichen im Elternhaus, in der Schule und in der Jugendarbeit mit einer Medienerziehung zur individuellen Medienkompetenz verhelfen. Dies ist dringend notwendig.
Der Bundesjugendring vermutet, daß „ 1 Prozent der Informationen im Internet aus illegalen bzw. schädigenden Inhalten bestehen. Bei ca. 80 Millionen Seiten sind dies immerhin 800 000 möglicherweise problematische Inhalte".
Jörg Tauss (SPD): Wir beraten heute einen reinen Show- Antrag der Koalition. Wer am Ende einer Legislaturperiode schnell noch den Jugendschutz entdeckt, wer am Ende einer Legislaturperiode solche Forderungen an eine Bundesregierung richtet, macht deutlich, daß es nicht um Jugendschutz sondern vorrangig um reine Wahlkampfsymbolik geht. Das hat der Jugendmedienschutz nicht verdient, meine Damen und Herren von Union und F.D.P.
Dabei wäre eine Debatte zu diesem Thema schon vor Jahren mehr als notwendig gewesen. Sie haben medienpolitisch die Büchse der Pandora geöffnet und gleichen heute dem Brandstifter, der erst Feuer legt und dann angesichts des Feuers laut um Hilfe schreit. Sie können aber mit uns in der nächsten Legislaturperiode wenigstens nachträglich für einen modernen Jugendschutz sorgen. Jugendschutz ist notwendiger denn je. Ihr Antrag wird aber den Anforderungen an einen modernen Jugendschutz nicht gerecht. Denn unsere Kinder werden in einer Welt groß, in der sie das als vorhanden und damit normal erfahren, was die Erwachsenen als Ergebnis von starken Veränderungen erleben und was vielen Eltern und Erwachsenen Angst macht. Doch der Computer gehört Ende des ausgehenden 20. Jahrhunderts schlicht zum Alltag.
Je früher Kinder den Computer und die neuen Medien als selbstverständliches Werkzeug vorgeführt bekommen und zu benutzen lernen, um so eher werden sie auch diese neue Technologie als nützliches Hilfsmittel einsetzen. Und darum geht es. Die Furcht vor der sozialen Isolation, vor schädlichen Einflüssen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, leitet sich nämlich weniger von den Kindern, sondern von jenen Erwachsenen ab, die der Faszination des neuen Mediums erliegen und regelrecht süchtig werden - oder sich aber kopfschüttelnd abwenden. Kinder reagieren da anders. Je selbstverständlicher ihnen eine Technologie ist, desto eher sind sie bereit, diese auch dosiert zu gebrauchen. Deswegen ist die Forderung nach möglichst frühem Einsatz von vernetzten Rechnern in der Schule ein Schritt hin zur Entzauberung des Mediums und zugleich die Voraussetzung für eine soziale Nutzung moderner Kommunikationsmedien.
Wie überall lauern natürlich auch in der virtuellen Welt Gefahren für Kinder und Jugendliche, über deren Bewältigung die Medienpolitik in den letzten Jahren ganz besonders häufig nachgedacht hat. Es ist daher - entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, das Positive und die Chancen der Neuen Medien hervorzuheben - notwendig, zunächst über diesen Aspekt zu sprechen. Erlauben Sie mir dazu einige provokante Ansichten:
In der Hitze der Diskussion und aus dem Gefühl der Betroffenheit heraus neigen einige Jugendschützer leider - leider neben Frau Nolte darunter auch einige Jugendminister und -ministerinnen der Länder - allzu häufig dazu, „Gefährdungen" und „Straftaten" miteinander zu vermischen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist jedoch streng zwischen dem zu unterscheiden, was als „gefährdend", und dem, was als „strafbar" einzustufen ist.
„Gefährdungen" von Kindern und Jugendlichen durch Medien abzuwehren ist nach dem Willen des Gesetzgebers im wesentlichen Aufgabe der nach dem GjS zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, deren Zuständigkeit durch das IuKDG nochmals ausgeweitet wurde. Als Schriften gelten nunmehr auch alle nichtverkörperten Darstellungen - ein Schritt, den ich für überaus fragwürdig erachte und bei dem sich schon wenige Monate nach Verabschiedung des Gesetzes zeigt, daß hier sehr viel Ideologie von Frau Nolte und wenig Sachverstand am Werke war.
Als Leitbild hinter dieser Form rechtlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes - das hat sich auch anläßlich der Beratungen zum IuKDG wieder gezeigt - steht nämlich leider immer noch die Vorstellung eines passiven und labilen jugendlichen Rezipienten,
der Medieninhalten völlig hilflos ausgeliefert ist, sich mit noch so absurden Gestalten identifiziert, seine Wertmaßstäbe und Lebenserfahrungen nicht im sozialen Handeln mit anderen gewinnt, sondern ausschließlich aus Medien bezieht. Angestrebt wird dagegen der geistig reife, moralisch gefestigte Jugendliche, der über ein kritisches Urteilsvermögen verfügt und damit gegen jede mediale „Gefahr" gewappnet ist.
Darin liegt der Grundwiderspruch: Wie soll sich solch eine Persönlichkeit ausbilden, wenn auf der anderen Seite ein labiler Jugendlicher angenommen wird, der vor solchen Gefahren zu schützen ist und daher auch nicht lernen kann und darf, mit diesen Gefahren umzugehen und sich mit ihnen kritisch auseinanderzusetzen?
Mit Verboten und einer „Bewahr"pädagogik, die eine von Problemen, Konflikten, Straftaten und moralischen Verfehlungen freie Welt suggeriert, läßt sich dieses wichtige Ziel auf keinen Fall erreichen! Gerade im Zusammenhang mit der Debatte um „Pornographie im Internet" fällt auf, daß es, sobald es um Sexualität und harmlose erotische Darstellungen geht, sofort Begriffe wie Verbot und Gebot fallen. Hängt es eigentlich daran, wie es der Sexualwissenschaftler Kurt Starke formuliert, „daß Sexualität wohl immer noch als Sünde gilt"?
In anderen Bereichen ist der aktive Umgang mit Gefahren dagegen eine Selbstverständlichkeit: Kinder macht man auf die Gefahren des Straßenverkehrs aufmerksam, indem man sie an die Hand nimmt und ihnen die konkreten Bedrohungen vor Augen führt. Neben der Erklärung wichtiger Verkehrsregeln wird mit ihnen auf diese Weise nach und nach adäquates Verhalten im Straßenverkehr geübt. Nur im Hinblick auf Medienangebote, insbesondere pornographischer, gewalttätiger und/oder extremistischer politischer Art, scheint diese Erziehungsmethode auf breite Ablehnung zu stoßen: So wurde unlängst ein Gymnasiallehrer disziplinarisch dafür belangt, daß er einen indizierten Film zeigte und mit seinen Schülern kritisch besprach, weil sie ihn darum gebeten hatten. Die Schüler hatten den Film zuvor privat gesehen.
Hinter diesem rechtlichen Jugendmedienschutz steht letztlich ein normatives Konzept von „Sittlichkeit" und „Wohl", das als Resultat eines historisch geprägten gesellschaftlichen Definitionsprozesses verstanden werden kann. Mit der Jugendgefährdung ist damit auch immer dieses normative Konzept gefährdet, ohne daß dies von diesen Jugendschützern so ausgesprochen würde. Soziologisch kann hier von dem Anspruch einer sozial-integrativen Funktion gesprochen werden. Indem er sich über alle anderen sozialen Belange stellt, entblößt sich so verstandener Jugendmedienschutz als Versuch, innerhalb einer differenzierten, pluralistischen Gesellschaft Einheitsvorstellungen von Gesellschaft zu reintegrieren.
Nur so erklären sich auch Ihre Vorschläge, die mit dem Argument des Kinder- und Jugendschutzes den Zugang zum Internet auch für Erwachsene beschränken wollen. Für dieses Vorhaben, das in Ihrem Antrag wieder deutlich zum Ausdruck kommt, haben
Sie noch nicht einmal die Koalitionsmehrheit in der Enquete-Kommission „Neue Medien" auf Ihrer Seite. Selbst unionsnahe Sachverständige haben Sie immer wieder auf die Verfassungsunverträglichkeit Ihres Tuns hinweisen müssen. Daß Sie in diesem Punkt in der Enquete keine Mehrheit haben, ist wohl neben der Wahlkampfinszenierung eigentlicher Grund für Ihren heute zu beratenden Antrag.
Um es ganz klar zu sagen: Ihre Vorschläge zu Entwicklung von Filtersystemen, die nicht auf die nutzerseitige Selektion begrenzt sind, haben letztlich ein Verbot offener Datennetze und freier Kommunikation, die Zensur und die totale Überwachung von Kommunikationsvorgängen zur Konsequenz, wollte man sie ernsthaft durchsetzen. Daß eine solche Forderung ausgerechnet und zum offensichtlichen Entsetzen der FDP-Medienexperten auch noch die Unterschrift von Frau LeutheusserSchnarrenberger trägt, zeigt zusätzlich Ihre Konfusion in Sachen moderner Medienpolitik. Liebe Frau Leutheusser: Mit Ihren Filtersystemen, über die sich Diktatoren aller Länder freuen dürften, fordern Sie einen „Lauschangriff hoch drei", der alles in den Schatten stellt, was Sie bisher - zumindest für Ihre Person, die durchaus Respekt verdient - abgelehnt haben.
Wir begrüßen dagegen Ihre Forderung, die Bundesprüfstelle endlich vernünftig auszustatten. Doch warum haben sie das nicht längst getan? Wer hat Sie daran gehindert? Aber den „Gefährdungen" von Kindern und Jugendlichen in einer globalen Informationsgesellschaft mit Hilfe des traditionellen Instrumentariums der Indizierung und der Bundesprüfstelle beikommen zu wollen, wie es die Bundesregierung im IuKDG durchgesetzt hat, kann allenfalls als populistische Symbolik bezeichnet werden. Zwar hat sich das GjS in vielen Punkten bewährt. Allerdings läßt sich das Gesetz nicht einfach auf die neuen Herausforderungen „überstülpen". Das GjS ist weder in politischer noch in praktischer Hinsicht das abschließend geeignete Instrument, um Kinder und Jugendliche vor „Gefährdungen" durch Medien zu schützen. Hier helfen einzig und allein verantwortungsvolle erzieherische Maßnahmen und natürlich die Medienkompetenz von Elternhaus, Schule und Jugendarbeit. Um diese zu unterstützen, bedarf es keiner neuen gesetzlichen Ge- oder Verbotsnormen, sondern vielmehr einer gerechten und vorausschauenden Wirtschafts- und Sozialpolitik und der großzügigen Förderung praktischer Medienerziehung" und Sozialarbeit. Alle Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Förderung der Medienkompetenz haben Sie jedoch in der vergangenen Periode abgelehnt - also auch hier reine Wahlkampfinszenierung.
Ich bin der festen Überzeugung, daß die erfolgreiche Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und neuer Armut, ein Ende der Umverteilungspolitik zu Lasten der sozial Schwachen und der Abschied vom überzogenen Wirtschaftsliberalismus des letzten Jahrzehnts im Ergebnis wesentlich mehr gegen die Gewalt unter Jugendlichen und für das Gemeinwesen bewirken würde als jeder noch so restriktive rechtliche Jugendmedienschutz!
Jugendschutz in einer demokratischen Gesellschaft muß im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Er hat dabei keine direkten Erziehungsaufgaben zu erfüllen, sondern vielmehr Erziehung zu ermöglichen und Kompetenz für einen verantwortungsbewußten Umgang mit vertrauten und neuen Medien herausbilden zu helfen. Er hat darüber zu wachen, daß der Jugend die zu ihrer Entwicklung notwendigen Chancen nicht vorenthalten werden und daß die bereits bestehenden Chancen nicht eingeengt und gefährdet werden. Moderner Jugendschutz kann also nicht primär bewahrenden Charakter haben, sondern muß stets auch ein progressives Element beinhalten. Richtig verstanden darf das Jugendschutzbemühen alte Strukturen nicht einfach festschreiben und auch nicht stets starr an alle Normen der Gesellschaft angepaßt sein. Als „Anwälte der Jugend" sollten Kinder- und Jugendschützer vielmehr bestrebt sein, alle Erscheinungen unseres gesellschaftlichen Lebens daraufhin zu untersuchen, ob sie optimale Entwicklungschancen fördern oder gefährden. Unter Umständen muß er also gegen herrschende gesellschaftliche Auffassungen das Recht der Jugend auf optimale Entwicklungschancen vertreten. Das wäre moderner Jugendmedienschutz.
Eine soziale Nutzung, im Sinne einer „sinnvollen" und „gesellschaftsverträglichen" Verwendung der neuen Medien, kann weder durch privat betriebene, noch durch staatlich normierte Bewahrpädagogik erreicht werden. Der Gesetzgeber sollte solche Versuche künftig daher besser auch unterlassen.
Soweit zu den „Gefährdungen" von Kindern und Jugendlichen durch die neuen Medien.
Etwas anderes und davon zu trennen sind staatliche Maßnahmen gegen Handlungen, die als „strafbar" im Sinne des StGB einzustufen sind. Hier stehen Erwachsene im Mittelpunkt der Normen und Sanktionen, denn sie sind es schließlich, die das Internet dazu benutzen, mit relativ geringem Risiko strafbare Handlungen wie die Verbreitung von Kinderpornographie, rechtsextremistischem Gedankengut und gewaltverherrlichenden Darstellungen zu begehen. Dabei ist die Kriminalität im Cyberspace sicher nicht größer als in der physikalischen Realität auch. Sie bedient sich nur gerne der für ihre Zwecke durchaus nützlichen besonderen Vorzüge dieses Mediums. Kinder und Jugendliche sind hier in aller Regel nur Opfer, nicht die Täter oder Konsumenten, so daß sich Kinder- und Jugendschutz in diesem Bereich in den regulären Kontext von Verbrechensbekämpfung und -prävention einordnet.
Verbrechen gegen Kinder berühren uns emotional weitaus stärker als solche gegen Erwachsene. Gerade der sexuelle Mißbrauch von Kindern zum Zwecke der Herstellung pornographischer Abbildungen stößt hier im Zusammenhang mit den neuen Medien auf Abscheu und berechtigtes Entsetzen. Aber: Entgegen einer aufgeregten Berichterstattung ist das Internet kein „rechtsfreier Raum", in dem Unrecht begangen werden könnte, ohne daß sich der Täter strafbar macht. Im Gegenteil: Das deutsche Strafrecht würde - bei wörtlicher Auslegung des § 9
StGB - sogar so weit reichen, daß dadurch die Souveränität anderer Völker verletzt würde. Daher besteht in strafrechtlicher Hinsicht über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus kein besonderer legislativer Handlungsbedarf.
Problematisch ist weniger die normative Orientierung des Rechts als seine Durchsetzbarkeit, da einem seiner Form nach global strukturierten virtuellen Sozialraum keine dem entsprechenden supranationalen Strukturen gegenüberstehen. Solange die Werturteile, die Strafnormen zugrunde liegen, nicht von allen Völkern geteilt werden, wird es Straftätern im Prinzip immer möglich bleiben, sich in Gebiete zurückzuziehen, die für die deutschen Strafverfolgungsbehörden unzugänglich sind. Langfristig dürften Nationalstaaten daher nicht in der Lage sein, die globale Herausforderung dieses Vollzugsdefizites zu bewältigen.
Ein Schwerpunkt staatlichen Handelns muß daher auf der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung liegen. Die Durchsetzbarkeit nationaler (straf-)rechtlicher Normen kann jedoch in einer globalen Informationsgesellschaft nicht im nationalen Alleingang erreicht werden. Sachgerechte nationale Lösungen können aber zukünftigen gemeinsamen Regelungen als Beispiel dienen. Ich vermag mich daher - gerade im Zusammenhang mit den neuen Medien - nur für solche Maßnahmen des Informationsstrafrechts, der Strafverfolgung und des Jugendschutzes auszusprechen, die dem sozialdemokratischen Leitbild von einer offenen, sozialen und demokratischen Gesellschaft entsprechen.
Im Bereich der Bekämpfung von Straftaten sind dem Staat allerdings neue Grenzen gesetzt: Das Internet (damals noch ARPA-Net) wurde im Auftrag des US-amerikanischen Militärs geschaffen, um die Kommunikationsfähigkeit im Falle eines Krieges - auch bei Atomschlägen - offenzuhalten. Dies bestimmt auch heute noch die Struktur und Funktionsweise des Netzes. Der Ausfall einzelner Knotenrechner durch äußere Einwirkungen wird genauso wie Störungen ganzer Bereiche vom Rest des Netzes ohne weiteres verkraftet. Der Versuch, die Verbreitung strafrechtlich erheblicher Informationen zu verhindern, wird daher wie eine solche technische Störung behandelt und entweder automatisch unterdrückt oder umgangen.
Im Internet erweist sich die Unabhängigkeit der einzelnen Netzknoten, die Dezentralität und das Fehlen übergeordneter Instanzen für die Durchsetzung nationalen Rechts als problematisch. Da dies aber zugleich Gründe für die hohe Ausfallsicherheit und die Interoperabilität des Systems sind, wäre die Beseitigung dieser Funktionen praktisch identisch mit dem Verzicht auf eine Nutzung der Datenautobahn. Mit der „Struktur", von manchen als „Anarchie" bezeichnet, des Internets entstehen aber nicht nur Lücken im Vollzug nationaler Normen, sondern zugleich auch jene Freiräume, in denen auch diejenigen eine Stimme bekommen, die bislang durch staatlichen Druck stumm gehalten wurden, ganz unabhängig davon, ob dieser Druck totalitärer Art oder demokratisch legitimiert ist.
Zudem bestünde, solange wenigstens eine Telekommunikationsverbindung ins Ausland offen bleibt, weiterhin die Möglichkeit, strafbare Inhalte in der Bundesrepublik zu empfangen und zu verbreiten. Dies könnte nur dann verhindert werden, wenn auf Selbstwählverbindungen ins Ausland und digitale Datenkommunikation - einschließlich Fax, ISDN und Mobiltelefon - vollständig verzichtet würde.
Zudem stehen alle Vorschläge einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Interesse eines geordneten Zusammenlebens. Die Grenzen zwischen unerwünschter Zensur und notwendiger Prävention lassen sich daher nur durch eine besonnene und umfassende Abwägung aller Gesichtspunkte bestimmen. Dabei dürfen weder die Sehnsucht nach einfachen politischen Lösungen noch eine gefährliche Kombination diffuser Fortschrittsangst mit technischem Unverständnis die Diskussion beherrschen. Verfassungswidrige oder sachlich ungeeignete „Lösungen" scheiden damit von vornherein aus.
Genauso wenig sachgerecht ist die Position derer, die Internet-Provider für strafbare Inhalte haftbar machen und nicht erkennen wollen, daß Zugangsvermittler und Inhalteanbieter nicht verwechselt werden dürfen. Anders als bei Mailboxen haben die Zugangsvermittler (Provider), Universitäten, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen keinen Einfluß auf die im Internet verbreiteten Daten. Das Internet zeichnet sich ja gerade durch seine nichthierarchische Organisation aus; verantwortliche Betreiber fehlen daher oft.
Strafverfolgung ist zudem eine originäre Aufgabe des Staates, die Kommunikationsdienstleister würden bei Aufbürdung entsprechender Pflichten vor unlösbare Aufgaben gestellt. Es käme ja auch keiner auf die Idee, daß die Telekom für die Inhalte von Telefongesprächen oder Briefträger für eine Briefbombe verantwortlich wären.
In der Konsequenz bewirkt eine Kriminalisierung der Internet-Provider lediglich die Existenzvernichtung der kleinen und mittelständischen Unternehmen, da ihnen selbst eine stichprobenartige Kontrolle der vermittelten Inhalte wegen ihrer geringen Personalkapazität und des immensen Datenvolumens nicht möglich ist. Gleichzeitig stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine solche Total-Kontrolle gesellschaftlich erwünscht sein kann. Ich sage ein klares „Nein" dazu.
Neben diese grundsätzlichen Bedenken treten auch ökonomische Aspekte: Da - auch nach Ansicht der Bundesregierung - vor allem kleine, innovative Unternehmen für die Dynamik des neuen Marktes verantwortlich sein sollen, wäre ein weiterer Verlust an Innovationsfähigkeit ohne korrespondierenden Nutzen die direkte Folge. Aus diesem Grund habe ich auch das Münchener Urteil gegen den' früheren Compuserve-Geschäftsführer Somm als Katastrophe bezeichnet. Ich bleibe dabei: Das Urteil ist rechtlich und technisch nicht haltbar und nicht begründbar.
Anstatt für wirkungslose Maßnahmen und moderne Hexenverfolgung eines „sachkundigen" Amtsrichters , der offensichtlich auch den Rückhalt des jetzt von der CSU zurückgepfiffenen bayerischen Justizministers hatte, setzen wir uns daher mit Nachdruck für ein Bündel alternativer Vorschläge ein. Dazu gehören insbesondere:
1. Mechanismen der Selbstregulation: Auch wenn ein Verzicht auf staatlichen Einfluß und gesellschaftliche Kontrolle nicht wünschenswert ist, können Mechanismen der Selbstregulation - wie auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft - positive Einflüsse auf die künftige Entwicklung haben. Deshalb sollte der Staat dort, wo sie wirksam sind - wie z. B. die im Internet gültige Netiquette -, entsprechende Freiräume lassen.
2. Freiwillige Selbstkontrolle: In der Bundesrepublik existieren erste Ansätze einer freiwilligen Selbstkontrolle der Internet-Provider. Da es aber im Internet - im Unterschied zu den kommerziellen Online-Diensten - in der Regel an einem „Verleiher" bzw. „Herausgeber" fehlt, werden Bestrebungen, Verantwortlichkeitsregeln und Selbstkontrollmechanismen aus dem Bereich der Presse oder der Filmwirtschaft übertragen zu wollen, ohne Wirkung bleiben.
3. Dennoch wird die gerade erfolgte Gründung einer freiwilligen Kontrollinstanz in vielfacher Hinsicht positiv wirken. Durch solche private Organisationen dürfen jedoch nicht, quasi „durch die Hintertür", die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte ausgehöhlt und Bestimmungen des Datenschutzes hintergangen werden. Zudem kann nur solchen Vorschlägen zugestimmt werden, die nicht zu einem wettbewerbsverzerrenden Ergebnis führen, indem es etwa zur Bildung kartellartiger Strukturen kommt.
4. Pädagogische Mittel: Kinder- und Jugendschutz in erzieherischer Hinsicht ist am besten unmittelbar an oder vor dem Rechner zu realisieren, von dem aus der Minderjährige die Verbindung ins Netz herstellt, meist also in der elterlichen Wohnung. In letzter Zeit werden hierzu technische Lösungen angeboten, die den Zugriff auf problematische Inhalte verhindern sollen und damit den Eltern ein weiteres pädagogisches Mittel an die Hand geben. Inwieweit sie dies tatsächlich leisten können, läßt sich noch nicht abschließend beurteilen; die Verantwortung der Eltern bleibt aber auf jeden Fall von zentraler Bedeutung.
Da dem Jugendschutz Verfassungsrang zukommt, ist aber der Verweis auf die elterliche Verantwortung allein unzureichend. Es ist gleichermaßen die Aufgabe aller Beteiligten, die Bedingungen des Jugendschutzes zu verbessern. Aus pädagogischer Perspektive kommt dabei insbesondere der Vermittlung kultureller Medienkompetenz eine große Wichtigkeit zu. Restriktive Maßnahmen von staatlicher Seite, wie z. B. die Einführung einer Altersgrenze, machen die „verbotenen" Inhalte für Jugendliche dagegen besonders attraktiv. Da die Verbreitung strafbarer Inhalte in weltweiten Datennetzen aber - im Unterschied etwa zu Videothe-
ken oder Kinos - nicht räumlich begrenzbar ist, bliebe dies auch in dieser Hinsicht ohne Wirkung. Deswegen aber Erwachsenen den Zugang zu den nicht strafbaren, gleichwohl aber potentiell jugendgefährdenden Informationen im Internet beschränken oder gar verweigern zu wollen - und eine Indizierung von Inhalten in Online-Medien käme einem Totalverbot gleich - wäre, wie schon ausgeführt, Zensur, und beliebige technische Überwachung rüttelt an den Grundfesten der Demokratie.
5. Wir müssen uns also Gedanken um ein neues Konzept von „Kultureller Medienkompetenz" machen: Kulturelle Medienkompetenz heißt, daß Kinder und Erwachsene in die Lage versetzt werden, Medien in sinnvoller Weise in ihren Lebensalltag einordnen zu können, nicht nur in passiver Hinsicht, sondern auch aktiv als Teilnehmer und (Mit-) Gestalter des interaktiven Mediengeschehens. Der Zugang zu Informationen allein gewährleistet noch nicht die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in der entstehenden Informationsgesellschaft, bildet aber die Grundbedingung für die Verhinderung einer Spaltung der Gesellschaft in Informationsarme und -reiche. Viel drängender noch als bisher stellt sich aber das Problem des kompetenten und verantwortungsvollen Umgangs mit diesen Informationen. Medienkompetenz wird die zentrale Schlüsselqualifikation der Informationsgesellschaft werden. Medienkompetenz muß erlernt werden. Die Schulen und Universitäten müssen die Menschen auf den Alltag in der Informationsgesellschaft vorbereiten. Schaut man sich heute in Schulen und Universitäten um, offenbart sich der dringend notwendige Handlungsbedarf. Notwendig ist es daher - und die SPD-Bundestagsfraktion forderte dies in ihrem Entschließungsantrag zur Gestaltung der Informationsgesellschaft -, eine Bildungsoffensive zu starten, die den Schulen und Universitäten die Möglichkeit eröffnet, die Menschen auf die Anforderungen der Informationsgesellschaft vorzubereiten - für den alltäglichen Umgang mit Informationen ebenso wie für die neuen Arbeitsplätze. Als grundlegende Infrastrukturmaßnahme sind im Rahmen eines neu zu definierenden Universaldienstes Konzepte und Modelle zu formulieren, die Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Schulen und öffentlichen Einrichtungen den Zugang zu den Kommunikationsnetzen ermöglichen. Denkbar wäre auch, in Zusammenarbeit mit Medien-, Computer- und Softwareunternehmen ein Programm zu initiieren, das Schulen, Universitäten und Bibliotheken die technischen Voraussetzungen preiswert zur Verfügung stellt.
6. Administrative Maßnahmen: Zur Bekämpfung von Straftaten fehlt es auf nationaler Ebene bisher an entsprechend ausgebildeten und ausgestatteten Referaten bei den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Dort fehlt es im Moment noch häufig an angemessener technischer Ausstattung und oft an ausreichendem Einblick in die komplexen Zusammenhänge der neuen Informationstechnologie. In der juristischen Ausbildung sollten daher durch Länderinitiativen an den Universitäten Angebote
zur Schulung im Multimediabereich eröffnet werden.
7. Internationale Vereinbarungen: In dem Moment, da Medien fremde Rechtsordnungen tangieren, genügt der starre Blick auf die eigenen nationalen Regelungen nicht mehr. Mittelfristig sind handlungsfähige internationale Institutionen und Regelungen zu schaffen, um der Globalisierung der Zusammenhänge schrittweise Rechnung zu tragen. Langfristig können nur supranationale Strukturen und weltweit gültige Normen die bedeutendsten Probleme des Gesetzesvollzugs beseitigen. Auch hier haben Sie in Ihrer Regierungszeit versagt. Antworten auf diese Fragen sind Sie bis heute schuldig geblieben, was Sie mit ihrem Show-Antrag auch nicht verbergen können.
Die großen Industrienationen befinden sich auf dem „Weg in die Informationsgesellschaft" . Dies bedeutet konkret, daß auf der Basis vernetzter Informationstechnologie neben unserer materiellen Welt ein komplexer „virtueller" sozialer Raum mit einer eigenen, andersartigen Raum-Zeit-Struktur entsteht, dessen Ausgestaltung - nicht zuletzt wegen seiner zunehmenden ökonomischen Bedeutung - auch unsere „materielle" Welt stark beeinflussen wird. Da die Technik selbst gestaltungsoffen und wertneutral ist, liegt es nicht zuletzt an Maß und Art politischer Gestaltung, welche Impulse von diesem Sozialraum ausgehen werden: demokratische oder undemokratische, soziale oder unsoziale, freiheitliche oder autoritäre. Das Ziel der Schaffung einer offenen und demokratischen Informationsgesellschaft zu erreichen, müssen sich alle Beteiligten zur Aufgabe machen.
Ihrem Antrag können wir daher keine Zustimmung erteilen. Er wird trotz gewisser Übereinstimmung in einzelnen Punkten den Herausforderungen an einen modernen Jugendmedienschutz, wie hinreichend dargelegt, an wichtigen Punkten nicht einmal ansatzweise gerecht.
Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Grundsätzlich begrüße ich und begrüßt meine Fraktion jede Initiative zum Jugendschutz.
Es grenzt jedoch an Wahlkampf-Heuchelei, wenn die Koalitionsfraktionen am Ende der Legislaturperiode dem Bundestag einen Antrag zu diesem wichtigen Anliegen vorlegen, der im Falle seiner Verabschiedung so gut wie keine Auswirkungen haben würde.
Natürlich können wir die Landesregierungen wie in ihrem Antrag dazu auffordern, „im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten darauf hinzuwirken, daß TalkShows zu Themen, die die allgemein anerkannten sittlichen und moralischen Grenzen überschreiten, nicht am Nachmittag gesendet werden".
Nur, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir uns dies noch so sehr wünschen sollten, kann das keine Landesregierung erreichen. Der Staat ist Gott sei Dank nicht für die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Fernsehsender zuständig; Artikel 5 des Grundgesetzes schützt uns als Zuschauer vor diesem Einfluß.
Wenn wir und unsere Kollegen in den Landtagen in diesem Falle einmal unsere Regulierungswut etwas zügeln müssen, heißt das aber noch nicht, daß wir nichts tun können. Die Diskussion um die Senkungen von Arabella Kiesbauer in den vergangenen Monaten hat doch bewiesen, daß eine öffentliche Debatte sehr wohl Folgen hat. Auch Gespräche mit der Werbewirtschaft könnten Folgen haben: Schließlich gibt es in erster Linie deshalb keine der Brüll-Sendungen wie „Der heiße Stuhl" mehr im deutschen Fernsehen, weil die Werbetreibenden nicht mit solchen Schmuddelprogrammen in Verbindung gebracht werden wollten.
Statt symbolische Anträge zu schreiben, ist unsere Aufgabe also vielmehr, Medienpolitik aus den Fachzirkeln und Kaminzimmern von Ministerpräsidenten herauszuholen und zu denen zu bringen, die es wirklich angeht: die Zuschauer und Zuhörer. Die würden ihnen dann zum Beispiel sagen, daß sie es gar nicht gut finden, wenn ihre Kinder mit noch mehr Werbung zugeballert werden, wenn sich die Ministerpräsidenten der Länder wie erwartet darauf einigen sollten, im neuen Rundfunkstaatsvertrag die Werberegelungen für die kommerziellen Fernsehveranstalter noch weiter zu liberalisieren. Die werden ihnen auch sagen, daß sie die permanenten, existenzbedrohenden Angriffe gegen die ARD und das ZDF nicht gut finden, weil die nämlich ein gewaltfreies Kinder- und Nachmittagsprogramm ausstrahlen. Die werden ihnen versichern, daß sie es begrüßten, wenn in Kindergärten und Schulen kompetente Medienkunde gelehrt würde, daß in ihren Schulen aber leider keine Lehrer dafür zur Verfügung stehen und die notwendige Infrastruktur zu teuer ist.
Unsere Kollegen in den Bundesländern und wir im Bundestag müssen daher dafür sorgen, daß Anbieter mit einem anspruchsvollen Kontrastprogramm Zugang erhalten zu den Netzen und dem Digital-Fernsehen und daß alle Menschen zu Nutzern dieser Medien werden können - ungeachtet ihres Einkommens und Bildungsgrades. Teilweise hätten wir dafür im Bundestag übrigens schon sorgen können - zum Beispiel beim von ihnen mehrheitlich verabschiedeten Telekommunikationsgesetz.
Unsere Kollegen in den Bundesländern brauchen wir nicht zu belehren, auch sie sind bemüht um die Stärkung des Jugendmedienschutzes. Nur leider, und das wissen sie so gut wie ich, wird Medienpolitik in diesem Lande eben nicht von den Landtagen gestaltet, sondern von den Medienkonzernen mit der Unterstützung standortfixierter Ministerpräsidenten.
Aber warum sollten die auch anders sein als der Bundeskanzler selbst, der sich so vehement in die Bresche schlug für die Digitalpläne seines Freundes Leo Kirch? Für teure Digitalpläne, die sich nur refinanzieren können durch die Ausstrahlung möglichst vieler Erotik- und Pornoprogramme. Wenn sich beim nächsten Versuch von Kirch die Einflußnahme des Kanzlers auf die Kartellwächter endlich bezahlt macht, dann werden wir uns wahrscheinlich hier wieder treffen und den schädigenden Einfluß all der Pornosendungen auf die Kinder beklagen. Aber wir wissen ja: Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.): Die modernen Kommunikations- und Informationstechniken, also die neuen Medien, besonders die OnlineDienste und Internet, verändern unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben. Sie eröffnen viele Chancen, bieten eine bisher unvorstellbare Informationsvermittlung und bergen damit auch Gefahren.
In einer Zeit immer neuer und immer differenzierterer und auch komplizierterer Zugriffsmöglichkeiten auf Medien reagieren gerade Erwachsene oft ratlos. Die Fortentwicklung ist so rasant, daß häufig nur auf die Probleme von gestern reagiert wird. Die weitere Entwicklung hat die Konzepte dann meist schon überholt. Das gilt auch und gerade für den Umgang der Kinder und Jugendlichen mit diesen Medien. Sie sind meist wesentlich besser als Eltern und Lehrer in der Lage, die neuen Medien zu nutzen und natürlich dort auch auf Angebote zuzugreifen, die ihrer Entwicklung nicht nur förderlich sein können. Nach einer Umfrage der „Wirtschaftswoche" haben zum Beispiel nur 10 % der Lehrer Ahnung davon, wie man das Internet nutzt, aber 40 % der Schüler.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß manche Filme, Fernsehsendungen, Videospiele und Angebote im Internet einen schädigenden Einfluß auf Jugendliche haben können. Es ist aber problematisch, einen direkten Zusammenhang zwischen jugendgefährdenden Medieninhalten und beispielsweise der wachsenden Jugendkriminalität herstellen zu wollen. Und es ist größte Vorsicht bei allen voreiligen Schlüssen geboten, daß Medieninhalte Jugendliche schädigen und in ihrem Verhalten tatsächlich beeinflussen würden.
Es fehlen zuverlässige Forschungsergebnisse. Voreilige Schlußfolgerungen und die grundsätzliche Verteufelung bestimmter Inhalte führen hier nicht weiter. Der Wandel der Medien ist nur eine Facette eines gesamtgesellschaftlichen Wandels.
Die in Bayern von Staatsministerin Stamm losgetretene Diskussion um das sogenannte Schmuddel-TV, also um sogenannte Sexthemen in Nachmittagstalkshows, hat zu einer einseitigen Verkürzung und einseitigen Betrachtungsweise geführt. Natürlich läßt sich über Geschmack streiten, natürlich liegen bestimmte Nachmittagstalkshows, Sendungen, die gerade auch von Kindern gesehen werden, häufig an der Grenze dessen, was erträglich und vertretbar erscheint. Wobei sich die Beurteilung dessen, was noch „tragbar" ist, in den letzten Jahren auch gewandelt hat. Aber soll das jetzt zu einem Sittenkodex führen, der zum Verbot der Ausstrahlung solcher Sendungen ermächtigt?
Ich halte die Forderung nach gesetzlichen Regelungen, die von vornherein solche Angebote verbieten und dem Staat die verbindliche Definition von Moralvorstellungen aufbürdet, nicht für einen richtigen Ansatz und zudem auch nicht für praktikabel und durchsetzbar. Unsere Verfassung - und das ist
gut so - verbürgt die Rundfunk- und Pressefreiheit als ein besonders hohes Gut. Staatliche Einmischung in diesem Bereich soll auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.
Auf der anderen Seite sind Jugendschutz und Ehrenschutz hohe Güter, die bei den Entwicklungen im Informations- und Kommunikationszeitalter nicht auf der Strecke bleiben dürfen. Deshalb ist mit dem Gesetz gegen die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz ein gutes Instrumentarium geschaffen worden, um den Jugendschutz angesichts dieser Entwicklung gewähren zu können. Diese Regelungen sind aus der berechtigten Einschätzung entstanden, daß der Staat mit Verboten, die nur nationale Wirkung entfalten, kaum wirksam und flexibel reagieren kann. Jugendschutz muß den Experten der neuen Medien übertragen werden.
Deshalb liegt der richtige Weg nicht in einer staatlichen Reglementierung bis in letzte Einzelheiten hinein, sondern in einer Förderung und einem Ausbau der freiwilligen Selbstkontrolle, die es bereits in vielen Bereichen gibt und wo Spezialisten mit sehr guten Ergebnissen arbeiten. Beispiele finden sich bei der Unterhaltungssoftware, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, um nur einige zu nennen. Hier haben sich Anbieter gegenseitig dazu verpflichtet, den Jugendschutz zu fördern. Auch die Staatsverträge zwischen den Ländern enthalten Vorschriften zum Jugendschutz, beispielsweise der Rundfunkstaatsvertrag und der Staatsvertrag über die Mediendienste.
Als Reaktion auf das im vergangenen Jahr verabschiedete Informations- und Kommunikationsdienstegesetz hat sich eine Freiwillige Selbstkontrolle Muldimedia gegründet, in der sich die großen Provider zusammengeschlossen und sich verpflichtet haben, die von ihnen verbreiteten Angebote auf jugendschutzgefährdende Inhalte zu prüfen. Im Informations- und Kommunikationsdienstegesetz haben wir einen Evaluierungsauftrag festgeschrieben, nach dem im August 1999 die Bundesregierung darüber berichten soll, wie sich der Jugendschutz in den neuen Medien entwickelt hat und ob es dort Handlungsbedarf gibt. In diesem Rahmen wird das BMBF einen Forschungsauftrag vergeben, in dem der Einsatz technischer Maßnahmen zur Verwirklichung des Jugendschutzes erforscht werden soll.
Kommerzielle Anbieter haben zu großen Teil schon jetzt ihre Internetzugangsprogramme mit Jugendschutzsoftwareanteilen ausgestattet. Diese Programmteile wirken als Filter, der jugendgefährdende Inhalte nicht zum Zugriff freigibt. Hier kommt den Eltern die Verantwortung zu, daß solche programminternen Schutzmechanismen auch aktiviert werden. Zu allererst müssen sich deswegen die Eltern und Erzieher mit den Medienmöglichkeiten und -inhalten vertraut machen.
Es ist deswegen wichtig, Medienkompetenz in einem umfassenden Sinne zu vermitteln. Dabei kann es nicht nur darum gehen, Medienkompetenz in der Schule als selbständiges Lehrfach oder integralen
Bestandteil zu vermitteln. Die Vermittlung von Medienkompetenz muß sich auch und gerade an die Eltern richten, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können. Hier besteht noch ein deutlicher Nachholbedarf. Medienkompetenz erwirbt man jedoch auch und vor allem durch eigene Erfahrungen mit Medieninhalten. Die Eltern, Erzieher und Lehrer müssen umfassend informieren und die Jugendlichen und Kinder dazu anleiten, selbständig eine Auswahl aus der Fülle der Medienangebote zu treffen. Natürlich ist dies ein schwieriges Unterfangen, da sich Jugendliche gerade für solche Inhalte interessieren, die für sie ungeeignet erscheinen. Aber gerade dort muß Medienkompetenz beginnen.
In letzter Zeit hat ein Münchner Amtsgerichtsurteil für großes Aufsehen gesorgt: Ein Provider wurde für jugendgefährdende Inhalte der von ihm verbreiteten Internetmedien zur Rechenschaft gezogen und verurteilt. Jetzt ist Berufung gegen dieses Urteil eingelegt worden. Die Gerichtsentscheidung hat auch international eine große - überwiegend negative - Resonanz gefunden. Sie zeigt die Schwierigkeit im Umgang mit diesen neuen Fragen.
Die Verbreitung extremistischen Gedankenguts, gewaltverherrlichender, pornographischer oder anderweitig jugendgefährdender Inhalte im Internet stellt ein von seiten des Gesetzgebers schwer zu lösendes Problem dar. Eine auch nur annähernd flächendeckende Kontrolle ist schon technisch nahezu unmöglich und auch in angemessener Zweck-MittelRelalition kaum zu bewerkstelligen. Liberalität verteidigen muß deshalb in diesem Zusammenhang heißen, im Zweifelsfall die Chance in der Nutzung neuer Medien und Netze höher zu bewerten als die Mißbrauchsrisiken.
Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt von elektronisch angebotenen Daten muß grundsätzlich beim Produzenten liegen. Eine Verpflichtung von Netzbetreibern, alle Dateien und Nachrichten auf strafwürdige Inhalte hin zu überprüfen, ist undurchführbar. Nationale Jugendschutzgesetze und Verbote geraten an ihre Grenzen. Ein Anbieter kann sich durch Verlagerung seiner Produktionsstätten ins Ausland dem Zugriff der deutschen Behörden leichtestens entziehen. Zudem sollte bei dieser Diskussion auch beachtet werden, daß der Anteil rechtswidriger Inhalte nur bei unter 2 Prozent aller Inhalte liegt.
Wir brauchen also europäische und international vertiefte Zusammenarbeit und abgestimmte Instrumente. Am besten jedoch ist eine öffentliche Diskussion, die dem aufgeklärten mündigen Bürger die Probleme bewußt macht und die Verantwortlichen für die Medieninhalte zu verantwortungsbewußtem Handeln bringt.
Rosel Neuhäuser (PDS): Neben den Vorteilen und Perspektiven, die sich aus den modernen Informations- und Kommunikationstechniken ergeben, erscheinen auch eine ganze Reihe von Risiken und Gefahren, denen zu begegnen ein verständliches Anliegen ist. Die Frage ist allerdings immer, wie man sich dem Problem nähert.
Ein ausschließlich restriktiver und kontrollierender Lösungsansatz greift aus unserer Sicht zu kurz. Wir halten es für sehr viel sinnvoller, eine kombinierte Strategie aus gesetzlichen Regelungen und erzieherischem Jugendmedienschutz zu entwickeln.
Gesetzliche Regelungen müssen die Anbieter strafrechtlich relevanter Medienangebote mit nachhaltigen, aber durchsetzbaren Sanktionen belegen. Ebenso müssen Mindeststandards auf europäischer bzw. internationaler Ebene vereinbart werden, die der im wahrsten Sinne des Wortes Grenzenlosigkeit der neuen Medien Rechnung tragen und auf deren Grundlage rechtsverbindliche Regelungen erarbeitet werden können. Dies sehen wir allerdings nicht nur als Maßnahme des Jugendschutzes, sondern eher als eine Form des altersunabhängigen Verbraucherschutzes. Das Problem hierbei ist die technische und rechtliche Machbarkeit, aber auch der politische Wille zur Durchsetzung des Machbaren.
Was der vorliegende Antrag ausblendet, ist die Frage nach der Wirksamkeit von Appellen und freiwilliger Selbstkontrolle. Sicher ist letztere eine der wenigen Möglichkeiten, die privaten Medienanbieter in Regulierungsprozesse einzubeziehen. Aber Selbstkontrolle hat offensichtlich Grenzen - dort, wo eine wie auch immer erzeugte Nachfrage mit erheblichem finanziellen Gewinn befriedigt werden kann.
Daher sollte ein Antrag zum Jugendmedienschutz auch ansprechen, was eigentlich in dieser Gesellschaft für Prozesse der Rezeption und des Konsums von Informationen im weitesten Sinne ablaufen, wie sie gesteuert bzw. gestaltet werden können. Probleme des Medienzugangs, der Mediennutzung und der Mediengestaltung weisen aus unserer Sicht ein deutliches Demokratiedefizit auf. Davon ist im vorliegenden Antrag nichts zu lesen.
Erzieherischer Jugendmedienschutz meint hingegen, Kinder und Jugendliche - analog zum KJHG - zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu führen, sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte (besser) zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen - Stichwort Medienpädagogik.
Unter diesem Stichwort summieren wir die im Vorschulalter beginnende Vorbereitung auf die Medienzukunft, medienpädagogische Verarbeitungs- und Anwendungshilfen für Eltern, Lehrer und Erzieher sowie die entsprechende Einbindung medienpädagogischer Inhalte in die Lehrpläne von pädagogischen Hoch- und Fachschulen.
Es wäre viel gewonnen, könnten wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Stand setzen, bewußt und kritisch mit der Medienvielfalt umzugehen und schrittweise solche Anforderungen an die Medien zu entwickeln, die Schund und menschenverachtende Inhalte nicht nur nicht nachfragen, sondern in umfassendem gesellschaftlichen Konsens von Verbrauchern und Produzenten nicht mehr zulassen.
Anlage 16
Erklärung des Abgeordneten
Hans-Werner Bertl (SPD)
zur 5. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P.
- Drucksache 13/11093 -
Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter Ja vermerkt.
Ich erkläre, daß mein Votum Enthaltung lautet.
Anlage 17
Erklärung des Abgeordneten Karl Diller (SPD)
zur 5. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P.
- Drucksache 13/11093 -
Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter Ja vermerkt.
Ich erkläre, daß mein Votum Enthaltung lautet.
Anlage 18
Erklärung der Abgeordneten
Anke Fuchs (Köln) (SPD)
zur 5. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P.
- Drucksache 13/11093 -
Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter Ja vermerkt.
Ich erkläre, daß mein Votum Enthaltung lautet.
Anlage 19
Erklärung des Abgeordneten
Manfred Hampel (SPD)
zur 5. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P.
- Drucksache 13/11093 -
Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter Ja vermerkt.
Ich erkläre, daß mein Votum Enthaltung lautet.
Anlage 20
Erklärung des Abgeordneten
Rolf Hempelmann (SPD)
zur 5. namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P.
- Drucksache 13/11093 -
Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter Ja vermerkt.
Ich erkläre, daß mein Votum Enthaltung lautet.