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    Plenarprotokoll 13/241 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 241. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1998 Inhalt: Begrüßung der Präsidentin der Nationalversammlung der Republik Südafrika, Frau Dr. Frene Ginwala, und ihrer Delegation 22175 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Engelbert Nelle 22175B Benennung des Abgeordneten Gerd Rübenkönig als ordentliches und des Abgeordneten Eike Hovermann als stellvertretendes Mitglied im Beirat der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 22175B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 22175 B Absetzung von Tagesordnungspunkten 22176B Tagesordnungspunkt 5: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung zum Europäischen Rat in Cardiff am 15. und 16. Juni 1998 22176 B b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Chancen der Globalisierung nutzen (Drucksache 13/10976) 22176 B c) Große Anfrage der Abgeordneten Siegmar Mosdorf, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Politische Antworten auf die wirtschaftliche Globalisierung (Drucksachen 13/10103, 13/10995) 22176 C d) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Chancen der Globalisierung und Gestaltung der Außenwirtschaftspolitik (Drucksachen 13/10306, 13/10996) . . 22176 C e) Antrag der Fraktion der SPD Beratung über die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien anläßlich des Europäischen Rates in Cardiff am 15./16. Juni 1998 (Drucksache 13/10602) 22176 C f) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für einen neuen Gesellschaftsvertrag: Kooperative und nachhaltige Beschäftigungspolitik (Drucksache 13/10963) 22176 C g) Große Anfrage der Abgeordneten Kristin Heyne, Margareta Wolf (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschäftigungsfördernde und umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung (Drucksachen 13/10612, 13/10997) . . 22176D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer ökologischen Besteuerung von Energie (Energiesteuergesetz) (Drucksachen 13/3067, 13/10924) . . 22176D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform (Drucksachen 13/3555, 13/10924) 22177 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit der Energiesteuer Lohnnebenkosten senken (Drucksache 13/7750) 22177 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Absenkung der Lohnnebenkosten (Drucksache 13/8591) 22177 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 22177 C Rudolf Scharping SPD 22187 A Dr. Gerhard Stoltenberg CDU/CSU . . 22191 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22196 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . 22199 D Dr. Helmut Haussmann F.D.P 22200 C Dr. Gregor Gysi PDS 22202 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 22204 D Ottmar Schreiner SPD 22208 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 22210 C Manfred Müller (Berlin) PDS 22212 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 22213 C Ottmar Schreiner SPD . . . . 22214 A, 22217 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 22218 B Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern) 22220 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 22222 C Dr. Elke Leonhard SPD 22224 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 22225 D Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . 22226 D Namentliche Abstimmung 22233 B Ergebnis 22233 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 13/10774) . . . 22228 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 22229 B Edelgard Bulmahn SPD 22230 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22231 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 22232 B Dr. Ludwig Elm PDS 22233 A Namentliche Abstimmung 22228 C Ergebnis 22240 B Tagesordnungspunkt 7: Agrarpolitische Debatte a) Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1998 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/9823, 13/9824 [Materialband]) 22236 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Agrarbericht 1996 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/3680 und 13/3681 [Materialband], 13/3978, 13/3977, 13/ 3997, 13/9845) 22236 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Egbert Nitsch (Rendsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Agrarbericht 1997 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/6868 und 13/6869 [Materialband], 13/7795, 13/7796, 13/ 7810, 13/7798, 13/9846) 22236 B d) Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung - zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel „Tierschutz") - zu dem von den Abgeordneten Hermann Bachmaier, Marianne Klappert, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz) (Drucksachen 13/9723, 13/8597, 13/ 11032) 22236 C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbot des Klonens von Tieren (Drucksachen 13/7160, 13/9785) . . . 22236 C f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der verbesserten Standards zur Herstellung von Tierkörpermehlen und Tiermehlen in den EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Rinderwahnsinns (Drucksachen 13/ 7962, 13/10480) 22236 D g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, Egbert Nitsch (Rendsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Matthias Weisheit, Horst Sielaff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Forschung und Forschungsförderung des Bundes im Bereich Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Holzwirtschaft sowie der Entwicklung ländlicher Räume (Drucksachen 13/2503, 13/3337, 13/7809, 13/ 9787) 22236 D h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Gerald Thalheim, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Zukunft der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der EU-Agrarreform, der Osterweiterung und GATT/WTO (Drucksachen 13/4205, 13/5333, 13/ 7428, 13/7431, 13/7427, 13/7426, 13/ 10236) 22237 A i) Große Anfrage der Abgeordneten Dr Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Stärkung der Einkommenssituation landwirtschaftlicher Unternehmen durch Verbesserung ihrer Situation am Markt (Drucksachen 13/8172, 13/ 9507) 22237 B j) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marktposition des ökologischen Landbaus stärken (Drucksache 13/9675) . 22237 B j) Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachhaltige Forstwirtschaft durch Zertifizierung fördern (Drucksache 13/10508) 22237 C l) Antrag der Abgeordneten Ilse Janz, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Sicherung der Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an den Standorten Celle, Wusterhausen und Münster (Drucksache 13/10998) . . . 22237 C m) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/87 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Drucksachen 13/10361 Nr. 2.33, 13/ 10684) 22237 C n) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/ EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (Drucksachen 13/ 10361 Nr. 2.30, 13/10685) 22237 D o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Verbesserungen beim Transport von Schlachttieren in Europa (Drucksachen 13/9828, 13/10825) 22237 D p) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Milchmarktpolitik ab dem 1. April 2000 - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tragfähige Neuordnung der Milchmarktpolitik (Drucksachen 13/9761, 13/10277, 13/ 10733) 22238 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 22238A, 22266 C Horst Sielaff SPD 22242 D Egon Susset CDU/CSU 22247 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22250 A Günther Bredehorn F.D.P. 22252 A Dr. Günther Maleuda PDS 22254 C Horst Eylmann CDU/CSU 22256 A Hermann Bachmaier SPD 22256 C Meinolf Michels CDU/CSU 22257 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22258 D Ulrich Heinrich F D P. 22259 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 22260 D Anke Fuchs (Köln) SPD 22262 D Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 22263 D Albert Deß CDU/CSU 22264 D Katrin Fuchs (Verl) SPD (zur Geschäftsordnung) 22268 B Tagesordnungspunkt 8: a) Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Kirschner, Horst Schmidbauer (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Qualität im Gesundheitswesen (Drucksachen 13/9825, 13/10982) 22269 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Karl-Hermann Haack (Extertal), Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik (Drucksachen 13/7174, 13/ 9494) 22270 A c) Antrag der Fraktion der SPD Sofortmaßnahmen gegen die Krise von Kur und Rehabilitation (Drucksache 13/10561) 22270 A d) Antrag der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS Abschaffung des „Notopfers Kranken- haus" (Drucksache 13/9386) . . . . 22270 A e) Antrag der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Nationaler Aktionsplan Diabetes (Drucksache 13/10822) 22270 A f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 13/9996, 13/10122, 13/11020) . 22270 B g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (Drucksachen 13/10422, 13/10868, 13/ 11021) 22270 B h) Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rückkehr zum Sachleistungsprinzip bei der Zahnbehandlung (Drucksache 13/10949) 22270 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidemarie Lüth, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Situation der Demenzkranken in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257, 13/8723, 13/8719, 13/10499) 22270 C j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Erweiterung des Katalogs der Früherkennungs-Untersuchungen um ein spezifisches Hörscreening im Rahmen der U 1 und U 3 (Drucksachen 13/1001, 13/11022) 22270 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur aktuellen Situation bei Kuren und Rehabilitationen (Drucksache 13/11066) Dr. Dieter Thomae F.D.P 22271 A, 22277 A Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 22271 A Gudrun Schaich-Walch SPD 22272 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 22274 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22275 D Dr. R. Werner Schuster SPD 22278 C Dr. Ruth Fuchs PDS 22280 A Dr. Dieter Thomae F.D.P 22282A Johannes Singhammer CDU/CSU . . 22282 C Brunhilde Irber SPD 22283 C Editha Limbach CDU/CSU 22284 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 22284 B, 22294 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22286C, 22294 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 22288 B Klaus Kirschner SPD 22290 B Dr. Martin Pfaff SPD 22292 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 22293 B Susanne Kastner SPD 22295 B Editha Limbach CDU/CSU 22297 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 22299 C Antje-Marie Steen SPD 22300 B Susanne Kastner SPD 22300 D Dr. Barbara Höll PDS 22302B, 22303 A Tagesordnungspunkt 22: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1997 zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino (Drucksache 13/ 10737) 22305 A b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes (Drucksache 13/10989) . . 22305 B c) Antrag der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Das Flammschutzmittel Tri(2-chloräthyl)phosphat aus dem Verkehr ziehen (Drucksache 13/10853) 22305 B Zusatztagesordnungspunkt 9: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 17. September 1997 in Montreal beschlossenen Änderung zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksache 13/10901) 22305 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wagniskapital (Drucksache 13/10990) . . 22305 C Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes - (Drucksachen 13/7384, 13/10611) 22307 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Antrag der Abgeordneten Hildegard Wester, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Elterngeld und Elternurlaub für Mütter und Väter - zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Zeit und Geld für Kinder - zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Elternurlaub als Zeitkonto gestalten - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu der Frage einer Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs durch den Vater während der Mutterschutzfrist (Drucksachen 13/6577, 13/711, 13/4526, 13/7206, 13/10611) 22307 D c) Antrag der Abgeordneten Hildegard Wester, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Vorlage eines Berichts zur wirtschaftlichen Situation junger Familien unter besonderer Berücksichtigung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs (Drucksache 13/10560) . . . 22308 C d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksachen 13/2728, 13/ 10795) 22306 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22305 D e) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksachen 13/10245, 13/11016) 22308 C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksachen 13/117, 13/11016) 22308 C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksachen 13/3129, 13/11016) 22308 D f) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksachen 13/1443, 13/11016) . . 22309A g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998) (Drucksachen 13/10722, 13/10942, 13/11018, 13/11038) 22309 B h) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/8934, 13/11018) . . 22309 C i) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1999 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1999) (Drucksachen 13/10723, 13/11014) . . 22310A j) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (Drucksachen 13/10342, 13/10925) 22310A l) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Januar 1998 zwischen der Regierung Kanadas, Regierungen von Mitglied- Staaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei der zivilen internationalen Raumstation (Raumstations-Übereinkommen) (Drucksachen 13/10713, 13/ 11026, 13/11037) 22310B m) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München (Drucksachen 13/10115, 13/10999) 22310D n) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Gert Weisskirchen (Wiesloch) und weiterer Abgeordneter Visumfreiheit für die baltischen Staaten (Drucksachen 13/9390, 13/10689) . 22311A o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland - Zukunft des Humanvermögens - Fünfter Familienbericht - (Drucksachen 12/7560, 13/725 Nr. 141, 13/4677) 22311 A p) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen (Drucksachen 13/4021, 13/6497, 13/6494, 13/7056) . . 22311 C q) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterachtung durch die Bundesregierung Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) - Erster offizieller Entwurf - (Drucksachen 13/8726, 13/8751 Nr. 1.1, 13/10304) 22312A r) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Gert Weisskirchen (Wiesloch), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Reform der Vereinten Nationen (Drucksachen 13/5055, 13/6773, 13/ 7915, 13/7941, 13/10477) 22312A s) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament; Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche; Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms „Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche" - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Pilotaktion: Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche; Zweiter Zwischenbericht (Drucksachen 13/7216 Nr. 2.19, 13/ 9477 Nr. 2.10, 13/10337) 22312 C t) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bericht der Kommission über die Bauproduktenrichtlinie (Drucksachen 13/9819 Nr. 1.9, 13/ 10423) 22312D u) Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Rolf Kutzmutz gemäß § 44 b Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) (Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Na- tionale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 13/10498) 22312 D v) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Solidarische Finanzierung der Sozialversicherung erhalten - zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Arbeitsfähigkeit der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsämter wieder herstellen (Drucksachen 13/7086, 13/7521, 13/ 10571) 22313 A w) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksachen 13/8477, 13/10608) 22313 C x) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Beförderung bestimmter Tierarten und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG in bezug auf die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.55, 13/10746) 22313 C y) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für eine Verordnung (EG) des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (Drucksachen 13/9312 Nr. 1.1, 13/10747) 22313 D z) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.83, 13/ 10748) 22313 D Tagesordnungspunkt 24: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - EuGHG) (Drucksachen 13/10429, 13/ 10967) 22314 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschiffahrt (Drucksachen 13/8446, 13/11031) 22314 B c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI) (Drucksachen 13/8220, 13/11031) 22314 C d) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Erwerbsbeschränkungen für ausländische Investoren und Staaten (Drucksachen 13/10534, 13/10966) 223140 D e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Sicherheitsanforderungen für Flugbegleiter und die Bescheinigung der Befähigung von Flugbegleitern in der Zivilluftfahrt (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.95, 13/10749) 22315 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bürgerrechtssituation von Schwulen und Lesben in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit der rechtspolitischen Entwicklung in den Nachbarländern - zu dem Antrag des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Bundesrepublik ' Deutschland - zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der EG (Drucksachen 13/2719, 13/5456, 13/ 8062, 13/1822, 12/7069, 13/725 Nr. 33, 13/10522) 22307 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22305 D g) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 348 zu Petitionen (Drucksache 13/10630) 22315 A h) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 349 zu Petitionen (Ergänzung der Nr. 7 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses) (Drucksache 13/10647) . . . 22315B, 22316A i) bis q) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses Sammelübersichten 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358 (Drucksachen 13/10834, 13/10835, 13/ 10836, 13/10837, 13/10838, 13/10839, 13/10840, 13/10841, 13/10842) 22315B, 22316 B Zusatztagesordnungspunkt 10: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 13/ 10745, 13/10884 Nr. 2.1, 13/10992) . . 22317 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung über die Entsorgung von Geräten der Information-, Büro- und Kommunikationstechnik (IT Altgeräte-Verordnung - ITV) (Drucksachen 13/10769, 13/10884 Nr. 2.2, 13/11024) 22317 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die praktischen Auswirkungen der im Betreuungsgesetz enthaltenen Regelungen zur Sterilisation (Drucksachen 13/ 3822, 13/4034 Nr. 2, 13/11033) . . . .. 22317 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen ihres Presseprechers Hauser, die Hilfe beim Aufbau im Osten mit Wahlergebnissen in den neuen Bundesländern in Verbindung zu bringen 22317 D Petra Bläss PDS 22318 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 22319 A Dr. Winfried Penner SPD 22320 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22321 C Jürgen Koppelin F.D.P 22322 B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 22323 C Rolf Schwanitz SPD 22325 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 22325 D Dr. Gregor Gysi PDS 22327 A Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 22328 B Dr. Uwe Küster SPD 22329 B Volker Kauder CDU/CSU 22330 B Hans Georg Wagner SPD 22331 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 22332 C Tagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (DDR-Vermögen) (Drucksachen 13/10900) . . . 22333 C Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 22333 D Joachim Gres CDU/CSU . . . . 22335 B, 22349 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22337 D Dr. Klaus Röhl F.D.P 22339 B Wolfgang Bierstedt PDS . . . . 22341B, 23349A Friedhelm Julius Beucher SPD 22342 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . 22343 D Dr. Willibald Jacob PDS 22345 C Hans-Joachim Hacker SPD . . 22346C, 22349 B Dr. Christine Lucyga SPD 22347 C Friedhelm Julius Beucher SPD . . . 22350 B Dr. Christine Lucyga SPD 22350 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Drucksachen 13/6398, 13/ 11042) 22351 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit durch vor- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung (Drucksachen 13/1749, 13/11042) 22351 B Zusatztagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 13/ 10246, 13/11041) 22352 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Rolf Schwanitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Hemmnisse und Rechtsunsicherheiten im Immobilienrecht und beim Nutzerschutz beseitigen - zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Mehr Rechtssicherheit und Rechtsschutz für Nutzer von Freizeitgrundstücken in den neuen Bundesländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Novellierung des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz) - zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Begrenzung der Erhöhung der Nutzungsentgelte fir Erholungsgrundstücke in Ostdeutschland auf die derzeit übliche Bodenrendite - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Begrenzung des Anstiegs der Nutzungsentgelte für Erholungsgrundstücke in Ostdeutschland auf ein sozial erträgliches Maß (Drucksachen 13/10329, 13/7304, 13/ 9068, 13/10466, 13/7532, 13/11041) 22352B Tagesordnungspunkt 12: Entwicklungspolitische Debatte a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Anneliese Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P. Mikrofinanzierung als Mittel der Armutsbekämpfung - zu dem Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Armutsbekämpfung durch Mikrofinanzierung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksachen 13/9601, 13/10027, 13/ 10921) 22353 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Armin Laschet, Christian Schmidt (Fürth) und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Dr. Irmgard Schwaetzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Verstärkung deutscher Beiträge zur Krisenprävention und Friedenspolitik - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Beitrag zu einer Politik der Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung (Drucksachen 13/6389, 13/6713, 13/ 10799) 22354 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Günter Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Priorität für eine Politik der zivilen Krisenprävention und Konfliktregelung (Drucksachen 13/6999, 13/10457) 22354 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Zivile und nichtmilitärische Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung (Drucksachen 13/9643, 13/11019) . . 22354 B e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Detlef Helling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P. Weiterentwicklung des Zentrums für Internationale Zusammenarbeit in Bonn - zu dem Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Weiterentwicklung des Zentrums für Internationale Zusammenarbeit Bonn (Drucksachen 13/10018, 13/9769, 13/ 10898) 22354 C f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung der Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksachen 13/9603, 13/ 10885) 22354 D g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Dr. Emil Schnell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Für mehr Verstetigung, Flexibilität und Transparenz der Finanzierung deutscher Entwicklungszusammenarbeit (Haushalt Einzelplan 23) (Drucksachen 13/9412, 13/10886) 22354 D h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Ziviler Friedensdienst - Expertendienst für zivile Friedensarbeit (Drucksachen 13/6204, 13/10887) . . 22355 A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Reformvorschläge zur Struktur der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungspolitik (Drucksachen 13/ 10230, 13/10922) 22355 A j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Reinhold Hemker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Entwicklungspolitische Bildung im Zeitalter der Globalisierung (Drucksachen 13/9607, 13/10897) 22355 B k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Systematische Erfolgskontrolle von Projekten und Programmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (Drucksachen 13/4120, 13/10857) . . 22355 B l) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltiges multilaterales Investitionsabkommen (MAI) und eine transparente parlamentarische Begleitung des Verhandlungsverfahrens - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Rolf Kutzmutz, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Veröffentlichung des Vertragsentwurfs zu dem Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) (Drucksachen 13/10410, 13/10083, 13/ 11015) 22355 C m) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Europas gemeinsame Verantwortung für Afrika (Drucksachen 13/10035, 13/ 10693) 22355 C n) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Unterstützung der neuen Friedensinitiative zur Beilegung des Westsaharakonflikts (Drucksachen 13/10025, 13/ 10692) 22355 D o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den politischen Neuanfang und den Wiederaufbau in der Demokratischen Republik Kongo unterstützen - die humanitäre Hilfe verstärken (Drucksachen 13/7708, 13/10584) 22356 A p) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba (Drucksachen 13/10067, 13/10927) 22356 A q) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Christoph Zöpel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Stärkung demokratischer Institutionen und der Rolle von Nichtregierungsorganisationen in den palästinensischen Autonomiegebieten (Drucksachen 13/ 9249, 13/10858) 22356 B r) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Aktive Bevölkerungspolitik als Schwerpunkt in die Entwicklungszusammenarbeit aufnehmen (Drucksachen 13/9608, 13/10771) 22356 B s) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Auswirkungen moderner Biotechnologien auf Entwicklungsländer und Folgen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Zum Endbericht des Technikfolgenabschätzung-Projektes ,,Auswirkungen moderner Biotechnologien auf Entwicklungsländer und Folgen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern" (Drucksachen 13/4933, 13/7902, 13/ 10552) 22356 C t) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung einer Weltbankbeteiligung am Tschad/Kamerun Öl- und Pipelineprojekt (Drucksachen 13/8321, 13/ 11017) 22356 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Reform der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 13/10965) . . . . 22357 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Friedliche Beilegung des Konfliktes zwischen Eritrea und Äthiopien (Drucksache 13/10964) 22357 A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 22357 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 22358 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22360 D Roland Kohn F.D.P. 22361 D Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 22363 C Dr. Willibald Jacob PDS 22365 A Anneliese Augustin CDU/CSU 22366 A Adelheid Tröscher SPD 22367 B Helmut Jawurek CDU/CSU 22368 D Dr. R. Werner Schuster SPD 22369 D Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Cem Özdemir, Gerald Häfner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer) (Drucksache 13/9301) . . . . 22373 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (betr.: Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer) (Drucksache 13/9338) . . 22373 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Kurt-Dieter Grill, Gunnar Uldall und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Walter Hirche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. EXPO 2000 - zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD EXPO 2000 - zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN EXPO 2000 - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Auflösung der Verträge zur Weltausstellung EXPO 2000 (Drucksachen 13/4367, 13/4887, 13/ 5058, 13/4668, 13/7964) 22373 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Machbarkeitsstudie zu einem „Forum für Wissenschaft und Technik" (Drucksachen 13/6451, 13/8755) . . . 22374 A Tagesordnungspunkt 15: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 13/4184, 13/11034) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis (Drucksache 13/2023, 13/11034) 22374 D b) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 13/9820, 13/10123, 13/11035) . . . 22375 A - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 13/9610, 13/11035) . . 22375 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (Drucksachen 13/8808, 13/10955) . . 22375 A Tagesordnungspunkt 16: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Gewässer schützen - Kosten senken - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfra- ge der Abgeordneten Susanne Kastner, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umwelt- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung - zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Ökologische und bezahlbare Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Drucksachen 13/3490, 13/1057, 13/ 3095, 13/3512, 13/3494, 13/11023) . . 22376 A Dr. Barbara Höll PDS 22376 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 22378 B Nächste Sitzung 22379 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22381* A Anlage 2 Bessere EDV-Ausstattung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Transportweges, insbesondere per Wasserweg MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/10938 -Annette Faße SPD SchrAntw PStSekr Ernst Hinsken BML . 22381* B Anlage 3 Fluglärmbelastung im Bereich Konstanz durch den Flughafen Zürich MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/10938 - Karin Rehbock-Zureich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV 22381 D Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform 22382* B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Dehnel, Johannes Singhammer, Hans Michelbach, Peter Keller, Herbert Frankenhauser, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller, Dr. Gerd Müller, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Meinolf Michels, Editha Limbach, Hubert Deittert, Wilma Glücklich, Matthäus Seib, Erika Reinhardt, Klaus Riegert, Georg Brunnhuber, Josef Hollerith, Albert Deß (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 357 - Petition 3-13-172164-01039 Kinderfragen, Jugendweihe (Tagesordnungspunkt 24 p) 22382* C Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rosel Neuhäuser (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 357 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 24p) 22382* D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit; b - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit durch vor- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung) . . 22383* A Norbert Geis CDU/CSU 22383* B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 22385* A Alfred Hartenbach SPD 22386* B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22388' D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22389* D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 22390* C Staatsminister Günter Meyer (Sachsen) . 22391* B Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 12 (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz) 22392* D Dr. Michael Luther CDU/CSU 22392* D Hans-Joachim Hacker SPD 22394* B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22395 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22396* A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 22396* D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Gesetzentwurf: Änderung des Grundgesetzes [Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer]) Erwin Marschewski CDU/CSU 22397* B Minister Dr. Ekkehard Wienholtz (Schleswig-Holstein) 22399* C Cern Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22398* D Dr. Max Stadler F D P. 22400 *D Ulla Jelpke PDS 22401* D Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Anträge: EXPO 2000; b - Bericht: Technikfolgenabschätzung hier: Machbarkeit zu einem „Forum für Wissenschaft und Technik") Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 22402* B Edelgard Bulmahn SPD 22403* C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22405* A Walter Hirche F.D.P 22405* C Rolf Kähne PDS 22406* B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 22406* C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze; b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung; c - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes) Horst Eylmann CDU/CSU 22407* D Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 22409* B Alfred Hartenbach SPD 22411 * A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22412* B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22412* D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 22413' B Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Beschlußempfehlung zu den Anträgen: Gewässer schützen - Kosten senken, umweit- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung, ökologische und bezahlbare Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) Susanne Kastner SPD 22414* B Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22415* B Birgit Homburger F D P. 22416* B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 22417* B 241. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Gilges, Konrad SPD 18. 6. 98 Heyne, Kristin BÜNDNIS 18. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Hovermann, Eike SPD 18. 6. 98 Ilte, Wolfgang SPD 18. 6. 98 Imhof, Barbara SPD 18. 6. 98 Jelpke, Ulla PDS 18. 6. 98 Kolbe, Manfred CDU/CSU 18. 6. 98 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 18. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 18. 6. 98 Leidinger, Robert SPD 18. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 18. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 18. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 18. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 18. 6. 98 Rupprecht, Marlene SPD 18. 6. 98 Schenk, Christina PDS 18. 6. 98 Wester, Hildegard SPD 18. 6. 98 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Hinsken auf die Frage der Abgeordneten Annette Faße (SPD) (Drucksache 1/10938 Fragen 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen der Getreide-Interventionsverfahren von ihrer EDV-Auslegung her nur in der Lage ist, die wirtschaftlichste Lagermöglichkeit, nicht aber den wirtschaftlichsten Transportweg zu ermitteln, und bleibt aus diesem Grunde bei den Vergabeverfahren der Transport auf dem Wasserweg per Binnenschiff regelmäßig unberücksichtigt, obwohl er wirtschaftlich und ökologisch der vorteilhafteste Transportweg sein dürfte? Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um so rasch wie möglich sicherzustellen, daß die Schiffsfracht-Berechnungen in der EDV der BLE mit berücksichtigt und in die Gesamtberechnung der günstigsten Lagermöglichkeit einbezogen werden können? Zu Frage 1: Infolge der Änderung der Bestimmungen über die Vorgabe öffentlicher Aufträge und insbesondere auf Vorgabe des Bundesrechnungshofes war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehalten, ihr Verfahren zur Vergabe von Verträgen zur Lagerung von Interventionsgetreide zu ändern. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat danach für jede ihr zur Intervention angebotene Getreidepartie die jeweils wirtschaftlichste Lagermöglichkeit zu nutzen. Bei der Getreideintervention handelt es sich um ein Massenverfahren; im Zeitraum von November 1997 bis Mai 1998 wurden über 5 000 Partien zur Intervention angeboten. Vor diesem Hintergrund läßt sich die für die Ermittlung der für jede Partie wirtschaftlichsten Lagermöglichkeit erforderliche Berechnung nur mittels Datenverarbeitung durchführen. Kriterien sind dabei die von den Lagerhaltern gebotenen Lagerentgelte und die Transportenkostenbelastungen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bestimmt mit ihrer Entscheidung allein das Lager, in dem die Interventionsware von ihr übernommen wird. Sie hat keinen Einfluß auf die Entscheidung des Anbieters der Ware, welcher Verkehrsweg für den Transport zu diesem Lager genutzt wird. Bei der Entwicklung des entsprechenden EDV-Programms durch eine namhafte Firma wurde zunächst auch eine integrierte Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis verschiedener Verkehrswege erwogen. Dies konnte jedoch mit vertretbarem Aufwand nicht gelöst werde. Insbesondere im Hinblick darauf, daß nur rd. 3 Prozent der Angebotslager der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung über einen Wasseranschluß verfügen, die Bundesanstalt keinen Einfluß auf die Wahl des Verkehrsträgers für die Angebotsparteien hat und die Partien in vielen Fällen eine unter einer für Schiffsfrachten notwendigen wirtschaftlichen Größe haben, sind die Transportkosten auf Basis von Straßen- und Bahnfrachten berechnet worden. Zu Frage 2: Das geänderte Vergabeverfahren ist erstmalig in der soeben abgelaufenen Interventionsperiode - sie dauert jeweils von November bis Mai - angewandt worden. Nach Abschluß dieses ersten Anwendungsjahres ist beabsichtigt, die Ergebnisse zu analysieren und gemeinsam mit den beteiligten Wirtschaftskreisen zu prüfen, welche Änderungen in der Abwicklung der Getreideintervention notwendig und für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auch durchführbar sind. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/10 938 Fragen 3 und 4): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die steigende Fluglärmbelastung im Bereich Konstanz (Bodensee) - hervorgerufen insbesondere durch die Welle 4 der Swissair beim An- und Abflug auf den Flughafen Zürich - einzudämmen und die Lärmbelastung für die betroffenen Menschen auf deutschem Hoheitsgebiet zu vermindern? Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß zahlreiche Flugzeuge im Landeanflug auf den Flughafen Zürich bereits vor 6 Uhr morgens den Konstanzer Raum überfliegen und dabei vor dem Aufsetzen auf die Landebahn für den stabilisierten Anflug eine größere Distanz als die zulässigen 12 bis 15 nautischen Meilen in Anspruch nehmen, und wenn ja, wie reagiert sie darauf? Zu Frage 3: Der Anflugverkehr zum Flughafen Zürich befindet sich im Konstanzer Raum in der Regel in mehr als 3000 m über Grund. Weil seit dem Sommer letzten Jahres Bewohner der Gemeinde Litzelstetten Beschwerde über die Anflüge zum Flughafen Zürich führen, hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württembergs die Landesanstalt für Umweltschutz beauftragt, in Litzelstetten Fluglärmmessungen durchzuführen. Auf Grund der Meßergebnisse kommt das Ministerium für Umwelt und Verkehr in seinem Schreiben vom 2. Juni 1998 zu der Auffassung, „daß die gemessene Fluglärmeinwirkungen nicht die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten" . Die Bundesregierung wird zum Thema dennoch in den Gesprächen mit der Schweiz über die An- und Abflüge zum Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet, die für den Spätsommer dieses Jahres geplant sind, behandeln. Allerdings räumt sie der Lösung der Fluglärmproblematik im Landkreis Waldshut, wo sich die An- und Abflüge in 600 m bis 1000 m über Grund befinden, eine wesentlich höhere Priorität ein. Zu Frage 4: Anflüge sollen in einer Distanz von mindestens 8 bis 10 nautischen Meilen auf den Endanflugkurs geführt werden, um einen stabilisierten Anflug zu ermöglichen. Wenn in der Praxis auch mehr als 10 nautische Meilen Anwendung finden, ist dies flugbetrieblich nicht zu beanstanden, kann aber ggf. im Interesse der Lärmminderung im Anflugsektor vorteilhaft sein. Die Bundesregierung wird die Frage mit dem Landkreis Waldshut bei der Vorbereitung der geplanten Gespräche mit der Schweiz prüfen. Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eistieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform - Drucksachen 13/3555, 13/10924 Buchstabe b - Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter Nein vermerkt. Ich erkläre, daß mein Votum Ja lautet. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Dehnel, Johannes Singhammer, Hans Michelbach, Peter Keller, Herbert Frankenhauser, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller, Dr. Gerd Müller, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Meinolf Michels, Editha Limbach, Hubert Deittert, Wilma Glücklich, Matthäus Seib, Erika Reinhardt, Klaus Riegert, Georg Brunnhuber, Josef Hollerith, Albert Deß (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 357 - Petition 3-13-17-2164-010391 Kinderfragen, Jugendweihe - (Tagesordnungspunkt 24 p) Wir sind nicht damit einverstanden, daß dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Erwägung überwiesen wird, die Förderung des Petenten eines Bundesverbandes, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben Jugendarbeit und die Gestaltung der Jugendweihe zählen. Wir sind nicht damit einverstanden, daß den Landesparlamenten von Sachsen und Thüringen die Petition zugeleitet wird, soweit es um die Unterstützung der Anträge der Landesverbände Thüringen und Sachsen auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe geht. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rosel Neuhäuser (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 357 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 24 p) Rose! Neuhäuser (PDS): Ich habe dem Votum des Petitionsausschusses, diese Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen, aus verschiedenen Gründen zugestimmt. Ich nenne drei davon. Erstens. Bisher haben über 800 000 Jugendliche in allen Bereichen der Freizeit die vielfältigen Angebote des Vereins in Anspruch genommen, die überwiegende Zahl davon auch noch das Erreichen des Jugendweihealters - ich betone: die Freizeitangebote des Vereins, nicht die Jugendweihe! - und das bisher ohne staatliche Förderung. Daß die Kommunen auf Grund der finanziellen Situation den Bedarf an Angeboten nicht mehr absichern können, dürfte Ihnen nicht neu sein. Die Dringlichkeit der Förderung der Jugendarbeit insbesondere in den neuen Bundesländern hat aber auch als Ergebnis der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre das jüngste Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt ausdrucksvoll dokumentiert. Zweitens. Kirchliche Jugendvereine erhalten jährlich über den Bundesjugendplan zirka 45 Millionen DM zur Förderung der Jugendarbeit. Der Petent hat ein Recht auf Gleichstellung, noch dazu, da er bisher alle vom BMFSFJ geforderten Voraussetzungen erfüllt hat. Das Argument, die Mittel würden der Jugendweihe zugute kommen, ist fadenscheinig und Mittel zum Zweck; denn nicht nur Abgeordnete sollten wissen, daß Fördermittel zweckgebunden zu verwenden sind und andernfalls erbarmungslos gestrichen werden. Drittens. Entsprechend der Satzung des Vereins gestalten die Kinder und Jugendlichen das Angebot an offener Jugendarbeit nach ihren Vorstellungen und Wünschen. Das ist für mich ein weiteres und nicht zu unterschätzendes Argument, weshalb ich dafür stimme, die Jugendarbeit dieses Vereins durch staatliche Förderung zu unterstützen. Es ist überdies eine Möglichkeit für die Bundesregierung, endlich Worten Taten folgen zu lassen und einen sinnvollen Beitrag mehr für die Förderung von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit; b - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit durch vor- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung) Norbert Geis (CDU/CSU): Zum Rechtsstaat gehören die Gewaltenteilung und die Funktionsfähigkeit der drei Gewalten: ein funktionierendes Parlament, funktionierende Regierungen und Verwaltungen und innerhalb der dritten Gewalt eine funktionierende Justiz. Polizeistaaten versuchen, die Gewaltenteilung zu unterlaufen und insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz abzuschaffen. Hitler und der SED-Staat sind dafür Beispiele. Die Justiz hat also eine zentrale Aufgabe in einem Rechtsstaat. Sie muß dafür Sorge tragen, daß die Rechte des Menschen gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber dem anderen gewahrt bleiben. Dies gilt nicht nur für den strafrechtlichen, sondern vor allem auch für den zivilrechtlichen Bereich. Für unsere freie marktwirtschaftliche Ordnung ist eine verläßliche Justiz unverzichtbar. Unser Rechtssystem muß die Möglichkeit schaffen, einen strittigen Anspruch mit Hilfe der Gerichte schnell und zügig zur Entscheidung zu bringen und das Ergebnis der Entscheidung durchzusetzen. Unsere Gerichte leisten hier Außerordentliches. So entscheiden beispielsweise die Amtsgerichte in Bayern - in den anderen Bundesländern verhält es sich, mit Ausnahmen, nicht anders - anhängige Gerichtsverfahren im Schnitt in drei bis vier Monaten. Die Landgerichte erledigen zivile Rechtsstreitigkeiten im Durchschnitt in sechs Monaten. Damit liegen wir im europäischen Vergleich an der Spitze. Ein Hinweis am Rande: Der englische Justizminister kämpft derzeit darum, daß nach Einreichung einer Klage wenigstens binnen einer Frist von siebeneinhalb Monaten der erste Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird. Von einer Erledigung der Sache innerhalb dieses Zeitraumes kann überhaupt keine Rede sein. - Dieses Beispiel zeigt, daß vorsichtig sein muß, wer vorschnell die bei uns bestehende hohe Richterdichte mißbilligt. Unser Rechtssystem kann nicht verglichen werden mit den Rechtssystemen anderer europäischer Staaten. Wir sind insoweit anderen europäischen Staaten weit überlegen. Niemand wird sich bei uns ernsthaft das System von Frankreich, England oder Italien wünschen. Wer je einen Prozeß im Ausland führen mußte, der weiß, wovon ich rede. Gerade der Mittelstand bei uns hat von einer gut funktionierenden Zivilrechtspflege den größten Vorteil. Die Großindustrie führt keine Prozesse. Sie verschafft sich ihr Recht durch ihre wirtschaftliche Macht. Wer ihre Forderungen nicht erfüllt, mit dem macht sie keine Geschäfte mehr. Der Mittelstand jedoch, aber auch der Private ist darauf angewiesen, daß eine streitige Forderung vor Gericht schnell entschieden wird und daß sie, wenn nötig, im Wege der Zwangsvollstreckung auch durchgesetzt wird. Eine gute, verläßliche Zivilgerichtsbarkeit hat also gerade auch für unseren Wirtschaftsstandort größte Bedeutung. Nicht zuletzt deswegen müssen wir uns ständig um Verbesserungen bemühen. Gerade der hohe Standard unserer Rechtspflege verpflichtet uns, nicht in Selbstzufriedenheit zu verfallen. Der Geschäftsanfall in der Ziviljustiz ist seit 1991 nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundesländern stark angestiegen. Zusätzlich sind mit dem Betreuungsrecht neue personalintensive Aufgaben auf die Justiz zugekommen. Dies wird ab 1. Januar 1999 mit der Insolvenzordnung noch verstärkt. Diese Aufgabenlast bereitet Probleme, die wir nicht allein mit Personalausweitung lösen können. Es geht nicht insgesamt darum, Stellen abzubauen. Es kann aber auch nicht darum gehen, die bestehende Richterdichte noch zu vergrößern. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, die Binnenreserven der Justiz noch besser zu mobilisieren und die Effektivität der gerichtlichen Zivilverfahren zu steigern. Damit beschäftigt sich der vorliegende Gesetzentwurf. Nach langen zähen Verhandlungen verabschieden wir heute nach dem Rechtspflegevereinfachungsgesetz von 1990 und dem Rechtspflegeentlastungsgesetz von 1993 den binnen weniger Jahre dritten Versuch der Länder, das Zivilverfahrensrecht zu reformieren. Die Reformvorschläge kamen bislang ausschließlich aus dem Bundesrat, obwohl der Bund hierfür die Gesetzgebungskompetenz hat. Wir beklagen im Bund sehr oft und sehr schnell das Flickwerk, das uns vom Bundesrat zugemutet wird. Aber der große Wurf, den wir immer wieder annehmen, hätte auch von uns kommen können. Das müssen wir uns vorhalten lassen. Kernstück des von den Länderjustizministern nach eingehender interner Beratung einmütig vorgelegten Entwurfs ist die Stärkung des Einzelrichterprinzips, die Einschränkung von Rechtsmitteln durch Anhebung der Berufungssumme bzw. Beschwerdesumme und eine Öffnungsklausel, welche es den Ländern ermöglicht, eine obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung einzuführen. Daneben treten Vereinfachungen einzelner Verfahrensvorschriften, die vielfach auf Vorschläge von Praktikern, also meist auf Vorschläge von Richtern, zurückzuführen sind. Durch die Einführung des originären Einzelrichters bis zu einem Streitwert von 30 000 DM können, so haben die Länderjustizminister errechnet, bundesweit 225 Richterstellen eingespart werden. Durch die geplante Anhebung der Berufungssumme um 500 DM auf 2000 DM können 100 Stellen eingespart werden. Der Efekt der Einsparung durch Anhebung der geplanten Beschwerdesumme wird auf 10 bis 20 Richter geschätzt. Die geplanten übrigen Änderungen entziehen sich einer rechnerischen Bewertung, sollen aber, so meinen die Länder, deutlich zur Entlastung der Justiz beitragen. Das dürfte gerade auch für die außergerichtliche Streitbeilegung gelten. Der Rechtsausschuß hat sich dem Grundanliegen des Gesetzentwurfes, vorhandene Binnenreserven der Justiz zu mobilisieren und das Verfahren effektiver zu gestalten, nicht verschlossen. Viele Vorschläge hat er einvernehmlich übernommen. Insgesamt jedoch hat er den Gesetzentwurf mit deutlicher Skepsis beraten. Manche gewichtigen Vorschläge hat er rundweg abgelehnt, andere hat er nur mit grundlegenden Veränderungen beschlossen. So hat der Rechtsausschuß ein wichtiges Kernstück des Entwurfes, nämlich die Anhebung der Berufungssumme von 1500 DM auf 2000 DM abgelehnt. Es ist richtig, daß durch keine andere Maßnahme die Justiz mehr entlastet werden würde als durch die Rückführung der Berufungsmöglichkeiten gegen Urteile von Amtsgerichten. Aus Gründen der Entlastung hat man deshalb sehr früh, nämlich schon im Jahre 1915, eine Berufungssumme für Bagatellfälle eingeführt, um den unkontrollierten Zugang zur Berufungsinstanz einzuschränken. Gerade in unserer Zeit aber wurde das Instrument durch Erhöhung der Berufungssumme den Weg in die zweite Instanz zu erschweren, verstärkt eingesetzt. Seit 1975 ist die Berufungssumme von ursprünglich 200 DM in vier Schritten auf 1500 DM und damit um mehr als den siebenfachen Betrag angehoben worden. Wir waren der Meinung, daß dies zunächst einmal genügen muß. Würde die Berufungssumme noch weiter angehoben, bestünde die Gefahr, daß ganze Rechtsgebiete, insbesondere Fragen der Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung, des Reisevertragsrechtes oder der sonstigen Verbraucherrechte allein der Entscheidung der Amtsgerichte überlassen bleiben. Die Aufsplitterung der Rechtsprechung wäre die Folge, weil die Vereinheitlichung und damit auch die Befriedung durch die Berufungsinstanz nicht mehr möglich wäre. Das kann nicht unser Interesse sein. Es käme nach wie vor zu einer Fülle von Rechtsstreitigkeiten, weil die rechtsbefriedigende Wirkung einer obergerichtlichen Entscheidung nicht zustande kommt. Das würde aber letztendlich zu keiner Entlastung, sondern je nach Rechtsfrage, um die gestritten wird, zu einer zeitweise starken Belastung unserer Amtsgerichte führen. Der Rechtsausschuß hat auch einen im Laufe der Beratung vom BGH gekommenen Vorschlag zur Einführung einer Annahmerevision nicht übernommen. Wir waren der Auffassung, daß für eine solch tiefgreifende Änderung des Revisionsrechtes eine ausgiebige Beratung in einem eventuell eigenen Gesetzgebungsvorschlag notwendig ist. Wie ich schon darauf hingewiesen habe, hat der Rechtsausschuß viele Einzelvorschriften des Bundesrates in vollem Umfang übernommen. Insbesondere hat er den Ausbau der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Einführung einer Öffnungsklausel ausdrücklich begrüßt. Dabei verkennen wir nicht, daß durch die Einzelfallregelung bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung die Gefahr der Rechtszersplitterung droht. Denn in Einzelfällen wird in bestimmten Regionen unter Umständen anders entschieden, als in anderen Regionen. Die Vorteile einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung überwiegen jedoch die Bedenken. Künftig ist in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Betrag von 1500 DM zunächst ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, bevor die Klage beim Amtsgericht erhoben werden kann. Ausgenommen sind die Mahnverfahren, die Verfahren über Arrest und einstweilige Verfügungen oder Schiedsverfahren. In Erweiterung des Vorschlages des Bundesrates haben wir Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, soweit diese nicht in Presse und Rundfunk begangen werden, einbezogen. Außerdem wurde klargestellt, daß die Kosten des Schlichtungsverfahrens dann, wenn es zum Hauptverfahren vor Gericht kommt, Kosten dieses Verfahrens sind, daß also je nach Ausgang des Rechtsstreites der Unterliegende die Gesamtkosten oder den überwiegenden Teil der Kosten zu zahlen hat. Zum Teil hat der Ausschuß Vorschläge des Bundesrates nur in einer wesentlichen Veränderung angenommen. So haben wir zugestimmt, daß bis zu einem Betrag von 30 000 DM der Einzelrichter zwingend vorzusehen ist. Wir sind auch damit einverstanden, daß bei Werten über 30 000 DM die Sache durch die Kammer dem Einzelrichter übertragen werden kann. Erweitert haben wir aber die Möglichkeit für den Einzelrichter, die Sache wieder an die Kammer zurückzuübertragen. Trotz Bedenken haben wir dem Vorschlag zugestimmt, den Einzelrichter auch im Berufungsverfahren vorzusehen. Wegen der Bedeutung der Berufung waren wir allerdings entgegen dem Vorschlag des Bundesrates der Meinung, daß eine solche Übertragung nicht erfolgen kann, wenn eine der Parteien der Übertragung widerspricht. Schließlich haben wir als weitere Entlastungsmaßnahme noch eine Öffnungsklausel vorgesehen, die den Ländern die Möglichkeit gibt, die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters im Wege von räumlich und zeitlich befristeten Modellversuchen auf die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder einer gemeinsamen Einrichtung dieser Kammern zu übertragen. Die Länder haben sich gegen die Regelung mehrheitlich sehr stark gewehrt. Es wird jetzt schon prophezeit, daß deshalb das ganze Gesetz im Bundesrat abgelehnt werde. Wir sind jedoch der Auffassung, daß wegen dieser Öffnungsklausel die weiteren wichtigen Neuerungen nicht blockiert werden dürfen. Eine Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat wäre deshalb unverantwortlich. Wir glauben daher, daß Vernunft und Verantwortung am Ende auch im Bundesrat überwiegen wird. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Allenthalben wird nach dem „Schlanken Staat" gerufen, nach Vereinfachung von Gesetzen und Verordnungen und nach Beschleunigung von Verfahren. Mit dem nun vorliegenden Gesetz zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens zur freiwilligen Gerichtsbarkeit haben wir einen guten Anfang gemacht, der den Wünschen der Bundesländer deutlich entgegenkommt. Gerichte werden in beachtlichem Umfang entlastet, ohne daß der Rechtsstaat als solcher Schaden nimmt. Auf die Einzelheiten der Beschränkungen von Rechtsmitteln bei Urteilen und Beschlüssen, der erleichterten Zustellung ist der Beitrag von Kollegen Geis eingegangen. Durch die Einfügung des § 348 a ist eine erweiterte Möglichkeit zur Einzelrichterentscheidung bei den Zivilkammern eröffnet. Richtigerweise wurde bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit ein Instrument für die Richter geschaffen, ohne mündliche Verhandlung eine Berufung zurückzuweisen. Dies ist auf der einen Seite nicht nur eine wirksame Entlastung, es muß auch auf der anderen Seite von den Richtern sehr verantwortungsvoll genutzt werden. Nicht unumstritten waren die Übertragungsmöglichkeiten von Berufungssachen auf den Einzelrichter. Der Ausschluß einer solchen Übertragung bei Widerspruch nur einer Partei ist der richtige Weg. Den Ländern wird die Möglichkeit eröffnet, bei Streitigkeiten bis zu 1500 DM das rechtliche Vorverfahren - Schiedsverfahren - einzuführen. Damit wird eine weitreichende Entlastung der Eingangsgerichte geschaffen. Fast hysterische Reaktionen hat die Diskussion hervorgerufen, eine Experimentierklausel aufzunehmen. Länder, die es wünschen, können in einer Versuchsphase bis zum Jahr 2009 prüfen, ob es kostengünstiger, schneller, unbürokratischer und sachkompetenter ist, das Handelsregister von den Amtsgerichten auf die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder - was sicher auch sinnvoll wäre - auf ein gemeinsames Institut zu übertragen. Diese Möglichkeit ist die Ergänzung der HGB-Änderungen, die wir vor wenigen Wochen verabschiedet haben. Dabei wurde nicht nur der Kaufmannsbegriff vereinfacht, sondern auch die Eintragung von Firmen in das Handelsregister erleichtert, weil wir das von manchen Registergerichten überstrapazierte Unterscheidungsmerkmal von Firmen am selben Ort deutlich auf grobe Fälle beschränkt haben. Wir haben die Regelanfragen der Registergerichte bei den Kammern abgeschafft. Sie sollen in Zukunft nur noch erfolgen, wenn es Zweifel gibt. Mit diesen Maßnahmen wurden bereits die Registergerichte deutlich entlastet. Sie können nun schneller entscheiden. Wir wollen aber, daß die Länder selbst weiter die Arbeit von Gerichten entlasten, indem es ihnen ermöglicht wird, die Aufgaben des Handelsregisters auf die Organe zu übertragen, die tagtäglich mit Kaufleuten, mit Firmen und mit Registrierungen zu tun haben: die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder gegebenenfalls eine gemeinsame Institution. Gegen diese Möglichkeit hat sich ein völlig unverständlicher Sturm der Entrüstung erhoben, der sich bei näherem Hinsehen zunächst darauf konzentrierte, daß die Einnahmen des Handelsregisters deutlich über den Ausgaben lägen und die Abgabe die Haushalte der Landesjustizminister schwächen könnte. Diesem Argument wurde sehr schnell - und vielleicht zum richtigen Zeitpunkt - durch ein EuGH-Urteil der Boden entzogen, in dem der Europäische Gerichtshof bei Gebühren die Kostendeckung anmahnt und demzufolge Gewinne nicht gemacht werden dürfen. Nun wurde der Knüppel aus dem Sack geholt und das Ende des Rechtsstaates an die Wand gemalt. Eine völlig unhaltbare, schamlose Übertreibung für eine Öffnungsmöglichkeit in einem Rechtsstaat, die alleine die Länder durchzuführen in der Hand haben. Kein Land wird gezwungen, seine Registeraufgaben zu übertragen. Baden-Württemberg ist für eine Versuchsphase bereit und muß diese Versuchsphase so zeitig abschließen, daß - falls keine andere Entscheidung getroffen wird - bis 2009 die alten Verhältnisse wieder eingeführt werden können. Die Ergebnisse der Versuche werden wir dann überprüfen und innerhalb dieser 10 Jahre entscheiden, ob der Versuch erfolgreich war oder nicht. Daß man sich gegen einen solchen Versuch sträubt, kann nur mit der Angst begründet werden, daß Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern tatsächlich diese Aufgabe besser, schneller und kostengünstiger durchführen können und dann in 10 Jahren tatsächlich eine Übertragung erfolgen könnte. Wer eine solche Prüfungsmöglichkeit verhindern will, zeigt, daß er reformunwillig bzw. reformunfähig ist und daß der Ruf nach Verschlankung nicht mehr ist als eine hohle Phrase. Es ist nicht meine Aufgabe, Herrn Schröder zu loben. Aber in dieser Frage zeigt er sich flexibler und weitsichtiger als die meisten seiner SPD-Kollegen in anderen Ländern; denn er hält einen Versuch in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelstages, Herrn Hans Peter Stihl, vom 19. Mai 1998 für sinnvoll. Dort schreibt Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, der Leiter der Niedersächsischen Staatskanzlei: Sehr geehrter Herr Stihl, Herr Ministerpräsident Schröder dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 30. April 1998 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Nach meiner Auffassung hat sich die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters durch die Amtsgerichte grundsätzlich bewährt. Dies wird auch durch nahezu alle beteiligten Wirtschaftskreise und Berufsverbände bestätigt. Die bereits beschlossene beschleunigte Modernisierung und Effektivierung des bestehenden Handelsregistersytems wird zu einer weiteren Qualitätssteigerung führen. Ob eine Übertragung auf die Industrie- und Handelskammern zu der von Ihnen angenommenen schnelleren, kundengerechteren und kostengünstigeren Bearbeitung führen würde, ist aus meiner Sicht offen. Wir unterstützen aber die Einführung von Modellversuchen, damit baldmöglichst der Nachweis erbracht werden kann, ob ein Übertrag auf die Industrie- und Handelskammern sinnvoll ist oder ob es bei der Registerführung durch die Amtsgerichte bleiben soll. Mit freundlichen Grüßen gez. Steinmeier Ich wünsche mir daher von den SPD-Ländern mehr Gelassenheit und mehr Experimentierfreudigkeit. Lassen Sie Baden-Württemberg den Versuch prüfen, und dann sollten wir gemeinsam entscheiden. Wenn die SPD-Länder das Reformpaket wegen dieser nicht übermäßig geliebten „Öffnungsklausel" scheitern lassen, sind sie Schlichtweg unvernünftig und bringen die gesamte Reform zum Scheitern. Ich appelliere daher nochmals sehr eindringlich, keine Blockade zu betreiben, sondern das Reformpaket im ganzen zu verabschieden. Alfred Hartenbach (SPD): Unsere ordentliche Justiz ist stark belastet. Trotz ersichtlicher Anstrengungen kann die anfallende Arbeit nur noch mit Mühe bewältigt werden. Insbesondere in der Zivilgerichtsbarkeit häufen sich bei den Amtsgerichten und Landgerichten die Verfahrenseingänge, Prozesse werden komplizierter und unübersichtlich. Die Verfahren dauern länger, mit der fatalen Folge, daß die rechtssuchenden Bürger eben spät, manchmal zu spät zu ihrem Recht kommen. Liquiditätsschwierigkeiten gerade bei kleinen und mittleren Firmen auf Grund lange dauernder Prozesse nehmen zu. Vor allem in den neuen Ländern wächst sich dies zu einem echten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problem aus. Die Bundesländer sind mit ihrer Personalwirtschaft an Grenzen gestoßen, die Neueinstellungen - dringend nötig in allen Teilen der Republik - nicht mehr zulassen. Auch hier ist die Not in den neuen Ländern groß: Es fehlen Richter und Rechtspfleger, und es fehlen vor allen Dingen die Routinierten, die auch einmal ohne viel Federlesens den gordischen Knoten durchschlagen können. Moderne Technik und Technologie helfen nur teilweise und können nicht sofort wirken. Aber die Eingangszahlen nehmen nicht ab, eher zu. Auf die ordentliche Justiz sind mit dem Betreuungsrecht neue Aufgaben zugekommen, die personalintensiv sind. Im nächsten Jahr muß die Justiz auch das neue Insolvenzrecht mental und personell verkraften. Da muß ganz einfach an anderer Stelle Entlastung geschaffen werden. Ansonsten droht der Justiz der Kollaps. Das wissen wir von der SPD, das wissen auch meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Parteien, das wissen aber auch der Bundesminister der Justiz und seine beiden Staatssekretäre. Ich weise ganz bewußt an dieser Stelle darauf in, weil deren Verhalten später noch einmal unter den Stichworten „politischer Anstand" und „politische Kultur" zu beleuchten sein wird. Dem Bundestag lag seit Juni 1995 ein Antrag der SPD-Fraktion vor, die vor- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung einzuführen. Aber wie in der vergangenen Legislaturperiode üblich: Der Antrag wurde zwar dem Rechtsausschuß überwiesen, dort aber lange nicht auf die Tagesordnung genommen. Im Juni 1997 kann ein Entwurf des Bundesrates in erster Lesung in das Gesetzgebungsverfahren. Es dauerte dann jedoch wieder einige Monate, ehe der Rechtsausschuß eine umfangreiche Anhörung durchführte, die ein sehr geteiltes Echo der Experten ergab. Auf Drängen unserer Fraktion begannen dann am 3. März 1998 erste Berichterstattergespräche, in denen sich aber schon alsbald ein Konsens darüber herausstellte, was der Rechtsausschuß als Entlastung mittragen und was von dem Rechtsausschuß auf keinen Fall gebilligt werde. Schon in diesem ersten Berichterstattergespräch wurden eine Erhöhung der Berufungssumme und der Beschwerdesumme bei sonstigen Kostenentscheidungen eine klare Absage erteilt, weil dies nicht zu einer Entlastung der Justiz, sondern eher zu Unmut und Justizverdrossenheit bei den Bürgern, einhergehend mit Verfassungsbeschwerden und dann doch einer Mehrbelastung, geführt hätten. Als Aprilscherz haben wir Sozialdemokraten dann bei einem weiteren Berichterstattergespräch am 1. April 1998 die auf Wunsch des Landes Baden-Württemberg klammheimlich aufgesattelte „Öffnungsklausel" empfunden, künftig in einem Modellversuch dem „Ländle" zu gestatten, das Handelsregister von den Industrie- und Handelskammern führen zu lassen, natürlich mit dem Ziel, dieses lukrative Geschäft dann ganz den sehr in der Kritik stehenden Industrie- und Handelskammern zu übertragen. Wir Berichterstatter hatten uns zu diesem Zeitpunkt gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Freistaat Bayern und den Fachleuten des Jusitzministeriums auf einen Katalog von Vorschlägen geeinigt, dessen Umsetzung die Arbeit der Justiz mit Sicherheit erleichtern und effektiver gestalten könnte: Da ist zuvorderst die Möglichkeit der vor- bzw. außergerichtlichen Streitbeilegung zu nennen. Der besonders vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorschlag kommt unseren Vorstellungen da sehr entgegen. Bereits im vergangenen Sommer hatten wir von der SPD zu diesem Thema eine Expertenanhörung veranstaltet, in der nach Lösungen gesucht wurde, außerhalb eines justizförmigen Verfahrens und außerhalb des Justizapparates überhaupt bestimmte Arten von Verfahren, abhängig von der Höhe des Streitwertes oder aber auch abhängig vom Sachgegenstand, von sachkundigen, nicht unbedingt juristisch ausgebildeten Personen oder Institution einer vergleichsweisen Regelung zuzuführen und dann das gerichtliche und justizförmige Verfah- ren davon abhängig zu machen, daß eine solche vor- bzw. außergerichtliche Regelung überhaupt versucht wurde. Auf freiwilliger Basis haben wir ja ähnliches schon in der Form der Schiedsstellen beim Handwerk oder den Einigungsstellen bei Arzthaftungsprozessen. Neu ist hier nun, ein Schlichtungsverfahren obligatorisch einzuführen. Dabei bleibt es den Ländern allerdings überlassen, ob sie die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage von einem vorherigen Schlichtungsversuch in einer von ihrer Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle abhängig machen wollen. Wir haben dabei die Risiken einer solchen Öffnungsklausel mit den Vorteilen abgewogen und sind zu dem Ergebnis gekommen: Die Vorteile überwiegen. Die Länder sind frei in einer Entscheidung, die überwiegend ihre Interessen betrifft. Sie haben die Freiheit, unter mehreren möglichen Modellen das ihrer Ansicht nach für ihr Bundesland erfolgsversprechendste zu entwickeln und in der Praxis anzuwenden. Das kann nun der „preußische" Schiedsmann - heute heißt es allerdings „Schiedsperson" - sein oder in Zusammenarbeit mit den örtlichen Rechtsanwaltskammern ein Rechtsanwalt. Andere Modelle sind ebenfalls denkbar, zum Beispiel pensionierte Juristen oder Rechtspfleger. Wir nehmen bewußt in Kauf, daß für eine gewisse Zeit unterschiedliche Modelle gehandhabt werden. Dies wird aber von großem Vorteil sein: Wir sind überzeugt, daß die vor- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung zu einer deutlichen Entlastung der ordentlichen Gerichtsbarkeit führen und zu einer Dauereinrichtung werden wird. Wenn sich herausstellt, daß eine bestimmte Art von Gütestelle besonders effektiv arbeite, besteht noch immer die Möglichkeit, im Rahmen unseres föderativen Systems eine in allen Ländern gleiche Einrichtung zu prüfen und dann gegebenenfalls im gemeinsamen Willen auch einzurichten. Um der vor- und außergerichtlichen Streitbeilegung zum Erfolg zu verhelfen, haben wir im Rechtsausschuß den Anwendungsbereich vergrößert, die Vorschriften exakter gefaßt und auch Einigungen vor sonstigen, anerkannten Gütestellen zugelassen. Wir sind überzeugt, daß die Parteien diese Möglichkeit zunehmend wahrnehmen werden und dadurch die Zivilgerichte von einer Vielzahl kleiner Verfahren entlasten. Als nächstes ist die Straffung von Verfahrensabläufen zu nennen. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, daß das Berufungsgericht in der Besetzung mit drei Berufsrichtern eine offensichtlich aussichtslose Berufung durch einstimmigen Beschluß ohne mündliche Verhandlung zurückweisen kann. Wir haben aber die Vorschläge des Bundesrates zu Präklusion von Rechtsmitteln als wenig hilfreich angesehen und davon Abstand genommen. Es ist bedauerlich, daß sich die Koalition unseren Vorschlägen einer Annahmerevision zur Entlastung des Bundesgerichtshofes nicht angeschlossen hat. Der BGH wäre dann frei gewesen für Entscheidungen wirklich wichtiger Rechtsangelegenheiten. Künftig wird in den meisten Fällen des ersten Rechtszuges bei den Landgerichten der Einzelrichter entscheiden. Auch bei Berufungsverhandlungen wird der Einzelrichter das Entscheidungsorgan sein, es sei denn, eine Partei widerspricht. Diese Regelung wird besonders hilfreich sein bei Beschwerdeentscheidungen, die die Kammer künftig nicht mehr in voller Besetzung treffen muß. Wir haben alle diese Entscheidungen mit großer Mehrheit getroffen, weil wir wissen, daß wir unserer Justiz helfen müssen. Wir haben auch dem in letzter Minute vorgetragenen Wunsch eines Mitgliedes des Rechtsausschusses, Entlastung dadurch zu gewähren, daß künftig nur noch die Notare die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen beurkunden dürfen, unseren Segen gegeben: Wir hatten bisher die Möglichkeit, solche Anträge sowohl bei den Notaren als auch den Gerichten zu stellen. Es ist also nichts weltbewegend Neues; für den Bürger wird es weder Vor- noch Nachteile bringen, aber es werden die Rechtspfleger und die Geschäftsstellen bei den Amtsgerichten entlastet. Der Bundestag ist bei den Ländern im Wort, angesichts der neuen Belastungen der Justiz schnell mit gesetzgeberischen Maßnahmen für Entlastung zu sorgen. Wir haben einiges an Zeit gebraucht, aber dieses Gesetz bedurfte auch der eingehenden Beratung. Wir Sozialdemokraten haben unser Wort gehalten. Die Koalition aber muß sich vorhalten lassen, ihr Wort gebrochen zu haben, schlimmer noch: Sie gibt den Ländern Steine statt Brot und Essig statt Wein. Wir würden dem Gesetz, so wie es bei allen Fraktionen des Parlaments über Wochen Konsens war, unsere Zustimmung geben. Wir haben im Rechtsausschuß auch zu allen Punkten ja gesagt, und wir würden das Gesetz lieber heute als morgen in Kraft treten lassen. Aber wir können dem Gesetz - aus dem die vereinigten Kräfte aus Regierung und Koalition ein übles Machwerk werden ließen - nicht zustimmen, wollten wir nicht unsererseits die Länder düpieren und mit dem Ausverkauf der ordentlichen Justiz beginnen. Es sind zwei Dinge, die unsere Zustimmung unmöglich machen: Einmal findet die „Öffnungsklausel zur Übertragung der Führung des Handelsregisters" weder bei den Fachverbänden noch in Wirtschaftskreisen Zustimmung, mit Ausnahme des DIHT. Die Experten der Anhörung, Amtsrichter und Rechtspfleger, deren tägliches Brot die Entscheidungen im Register sind, vor allem aber die Notare, die ja hauptsächlich mit den Handelsregistern arbeiten, die Handwerkskammern, die ihre Betriebe nun gewiß nicht bei der IHK vertreten sehen, und zunehmend auch mittelständische Unternehmen lehnen eine Übertragung schlichtweg ab. Warum aber sollen wir ein Gesetz verabschieden, das von der überwältigenden Mehrheit seiner künftigen Nutzer gar nicht gewollt ist? Ein Gesetz gegen den erklärten Willen der Menschen ist schon ein schlechtes Gesetz. Obrigkeitliche Willkür steht ihm auf die Stirn geschrieben; das geht schon gar nicht mit uns. Zum zweiten wird diese „Öffnungsklausel" nichts von dem bewirken, was seine Stiefväter lauthals preisen: Es wird keine Justizentlastung geben. Nach dem Willen besonders der F.D.P. soll für zehn Jahre nur in Baden-Württemberg ausprobiert werden, ob das funktionieren kann, wenn die Industrie- und Handelskammern die Entscheidungen treffen und das Handelsregister führen. Damit kommt ein liberaler Minister seinem liberalen Amtskollegen entgegen, der bisher nämlich noch gar nichts für die Modernisierung seiner Handelsregister getan hat. Und er hilft den wegen ihrer Zwangsmitgliedschaften in die Kritik geratenen Industrie- und Handelskammern, von ihren Problemen abzulenken. Schöner Nebeneffekt: Die Kammern streichen dann auch noch die Gebühren ein, die bisher die Länder einnehmen konnten - die Register sind übrigens in der Justiz die einzigen Abteilungen, in denen wirtschaftlich, also mit Gewinn, gearbeitet wird. Der Justiz bleiben dann nur noch die arbeitsaufwendigen und kostenträchtigen Beschwerdeverfahren. Im übrigen würde eine Übertragung der Handelsregister auf die Kammern auch dem Land BadenWürttemberg erst in einigen Jahren eine personelle Entlastung bringen. Eine Studie eines Wirtschaftsberatungsunternehmens hat errechnet, daß die Justiz des Landes wenigstens drei Jahre lang Personal für die Berarbeitung der neuen Fälle abstellen muß, bis die Kammern ihre Mitarbeiter ausgebildet haben. Danach werden die Amtsgerichte auch weiterhin bis zur endgültigen Übernahme Altbestände verwalten und pflegen müssen. Justizentlastung - von allen als Sofortmaßnahme angesehen - wird also nur in einem „Musterlände" unserer Republik eintreten, aber nicht sofort, weil nötig, sondern in einer fernen Zeit. Bis dahin sind unsere Zivilgerichte endgültig überlastet, hat der Glaube des Bürgers in die Leistungsfähigkeit der Justiz einen herben Dämpfer bekommen und es geht nichts mehr. Mit dieser unsinnigen „Öffnungsklausel", die als Modernisierung verkauft wird, bewirkt die Koalition, daß in allen anderen Ländern, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, die moderne Handels- und Grundbuchregister in Vorbereitung haben, die schon Millionensummen dafür aufgewendet haben, alle Modernisierungen gestoppt werden. Wer investiert schon in ein Unternehmen, das ihm demnächst nicht mehr gehört? All das haben die Experten der Koalition nicht bedacht. Ich frage mich, ob sie überhaupt gedacht haben. Drittens wird eine Übertragung auf die Handelskammern ein rechtlich fragwürdiges Unternehmen, das mit uns nicht läuft. Unser Stolz ist, daß die Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die bei Amtsgerichten die Handelsregister führen, in ihren Entscheidungen nur dem Gesetz verpflichtet sind und nicht einem Präsidium. Sie sind unabhängig - und wenn Handelsleute beklagen, daß ihre Anträge nachgebessert werden, dann beweist das nur, daß die Anträge falsch waren, nicht, daß die Justiz zu langsam arbeitet. Das größte Problem aber wird nicht die Qualität der Entscheidungen sein, das größte Problem wird die materielle Abhängigkeit der künftigen Entscheider sein. Auch wenn ihre Unabhängigkeit auf dem Papier garantiert wird - in der Realität sieht das so aus, wie es der Geschäftsführer einer württembergischen Handelskammer auf meine Anfrage ausdrückte: „Wenn die Personen nicht so arbeiten, wie wir uns das vorstellen, müssen wir uns von ihnen trennen. Weniger genau, nur an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert: Das ist dann der Anfang eines Ausstiegs aus der unabhängigen Justiz. Ich kann mir mein Recht demnächst kaufen. Und wir haben noch ein viertes Argument, uns dem Sattelantrag der Koalition zu verweigern: Das sind der unglaublich verächtliche politische Stil und der Affront wider jeden politischen Anstand. Da erkennt diese Koalition - nein, ich glaube, ich muß das enger fassen -, da erkennt das Bonner Justizministerium in der Person seiner leitenden Repräsentanten, daß niemand die Öffnungsklausel will, daß eine Übertragung des Handelsregisters am erbitterten Widerstand der Sozialdemokraten im Bundestag und den Ländern scheitern wird, ja auch liberale und christdemokratische Justizminister diesem Stück Tollheit nicht zustimmen werden. Richtig! Aber die Herren erkennen auch, daß sie ein hervorragendes Druckmittel in der Hand haben: die Justizentlastung, die die Länder dringend brauchen, die im Rechtsausschuß des Bundestages ganz konkrete Formen angenommen hat. Und diese Lage ausnutzend, holt man wie ein Roßtäuscher die älteste Mähre aus dem Stall und bietet sie dem Mann, der dringend ein Reitpferd braucht, um seinen Geschäften nachzugehen, mit den Worten an: Den Hengst können Sie für 1 000 DM haben, aber sie müssen die Mähre mitkaufen - und die kostet nun, weil sie niemand sonst will, 100 000 DM. Als Jurist bin ich mir nicht ganz schlüssig: Ist das noch eine Nötigung, oder ist es schon eine Erpressung? Ein Fall für strafrechtliche Ermittlungen ist es allemal. Und genau das trifft auch auf die Öffnungsklausel zu. Wer so handelt, wer so schamlos die Not der Länder ausnutzt, der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er in hohem Maße unredlich handelt. Das ist von political correctness keine Spur mehr, das ist Endzeitstimmung. Wir wollen die Entlastung der Justiz, und wir wollen sie noch immer. Aber wir sind nicht bereit, den Preis, den die Koalition fordert, zu zahlen. Auch die Bundesländer, mit denen wir in engem und ständigem Kontakt standen und noch stehen, zahlen diesen Preis nicht - da können sie sicher sein. Es ist schade, daß Sie, meine verehrten Kollegen und Kolleginnen aus den Koalitionsparteien, nicht den Mut hatten, sich gegen den offensichtlichen Unsinn aus dem Justizministerium zur Wehr zu setzen. Wir hätten - wie so häufig im Rechtsausschuß - der Öffentlichkeit deutlich machen können, daß wir die Entscheidung in der Sache auch in Wahlkampfzeiten über die Parteipolitik stellen. So haben Sie eine große Chance vertan und müssen sich vorhalten lassen, durch parteipolitische Ränkespiele einem der Grundpfeiler unserer Demokratie, der dritten Gewalt, wieder einmal Schaden zugefügt zu haben. Es wird ein Pyrrhussieg für die Regierungsparteien sein, und nur sie werden sich für kurze Zeit darüber freuen können. Wir aber werden noch in diesem Jahr für eine nachhaltige Entlastung der Justiz Sorge tragen - derart absurde Ideen wird das Ministerium der Justiz dann allerdings nicht mehr ausschwitzen. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Entscheidend für die Zustimmung meiner Fraktion zu einem weiteren Gesetzentwurf zur Entlastung der Rechtspflege ist die positive Beantwortung der Frage: Führen die Vorschläge zu einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Justiz, die zeitnah entscheidet, in überschaubaren Strukturen organisiert ist und die Unabhängigkeit der Gerichte in Organisation und Verfahren garantiert? Diesem Anliegen wird die zur Abstimmung stehende Beschlußempfehlung - trotz durchaus vorhandener positiver Ansätze - nicht gerecht. Die Wunschliste der Länder war lang. Längst nicht alle Wünsche stießen auf ungeteilte Freude im Rechtsausschuß. Das ist auch gut so. Die gefundene Lösung enthält durchaus Licht, leider aber auch viel Schatten. Zum Licht: Die Stärkung des Einzelrichterprinzips findet unsere Unterstützung. Dieser Weg ist der von den Ländern ebenfalls geforderten erneuten Erhöhung der Rechtsmittelsummen eindeutig vorzuziehen. Die Stärkung des Einzelrichterprinzips ist ein Schritt in Richtung „Dreistufigkeit der Justiz ", die von uns mittelfristig angestrebt wird. Darüber, daß Entscheidungen des Einzelrichters grundsätzlich fehleranfälliger sind als diejenigen des Kollektivs, gibt es keine Erkenntnisse. Da gesichert ist, daß eine Rückübertragung auf die Kammer stattfinden kann, findet die vom Rechtsausschuß gefundene Lösung unsere Unterstützung. Auch die Einführung der Möglichkeit für die Länder, in bestimmten Verfahren mit vergleichsweise niedrigem Streitwert ein dem Gerichtsverfahren vorgelagerten Schlichtungsversuch zu verlangen, begrüßen wir. Zwar sind hiervon keine Wunder hinsichtlich einer Justizentlastung zu erwarten, doch dies sollte auch nicht das maßgebliche Kriterium sein. Es müssen vielmehr alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Parteien befriedigenden Beendigung eines Streites außerhalb des formalisierten Gerichtsverfahrens zu gelangen. Dies dient dem Rechtsfrieden. Trotz dieser „lichten Momente" überwiegt aber der Schatten. Dem Gedanken einer grundlegenden Neuordnung des zivilgerichtlichen Verfahrens ist der Gesetzgeber wiederum nicht nähergetreten; es wird erneut im wesentlichen Feuerwehr gespielt. Für Bündnis 90/Die Grünen ist nicht zu akzeptieren, daß die Möglichkeit, im Urteil sowohl auf Tatbestand wie auch auf Entscheidungsgründe zu verzichten, noch weiter ausgedehnt wird. Diese Möglichkeit besteht bislang „nur" in nicht rechtsmittelfähigen Verfahren sowie dann, wenn die Parteien hierauf verzichten. Nun soll eine Ausweitung auf die Fälle vorgenommen werden, in denen „ihr wesentlicher Inhalt ins Protokoll aufgenommen wurde". Doch bereits das geltende Recht geht zu weit. Es ist doch wohl keine Zumutung für die Richterschaft, wenn man von ihr verlangt, daß sie ihre Entscheidung zumindest kurz schriftlich begründet und darlegt, welchen Sachverhalt sie überhaupt der Entscheidung zugrundelegt. Hieran haben die Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse. Durch einen immer weitergehenden Verzicht auf die inhaltlichen Anforderungen an ein Urteil leisten wir einen Beitrag zur Verringerung der Akzeptanz der Entscheidungen. Damit wird dem Rechtsstaat und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diesen ein Bärendienst erwiesen. Gleichfalls nicht zu akzeptieren ist, daß die Koalition die Bereitschaft zur Verabschiedung des Rechtspflegeentlastungsgesetzes mit der Einführung einer Öffnungsklausel für Modellversuche zur Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters durch die Industrie- und Handelskammern verknüpft - wohl wissend, daß die Mehrzahl der Länder das eine will, das andere aber mit Vehemenz ablehnt. Auch Bündnis 90/Die Grünen lehnen die Übertragung weiterer Kompetenzen auf die Industrie- und Handelskammern mit Nachdruck ab; einen entsprechenden Änderungsantrag stellen wir heute zur Abstimmung. Hierbei lassen wir uns von folgenden Erwägungen leiten: Bei der Registertätigkeit handelt es sich um eine Rechtspflegeaufgabe. Im Hinblick auf Rechtsschutz und Rechtssicherheit kann eine solche nur von den Gerichten werden. Im Gegensatz zu staatlichen Gerichten sind IHK-Mitarbeiter aber nicht weisungsunabhängig. Auch das bewährte Vieraugenprinzip, die Trennung von begutachtender und entscheidender Stelle im Eintragungsverfahren, würde entfallen. Darüber hinaus führt die Übertragung dazu, daß die Investitionen zum Aufbau des Registers von den Gewerbetreibenden geleistet werden, die über ihre Zwangsbeiträge die Industrie- und Handelskammern finanzieren. Hiermit werden die Gewerbetreibenden zur Finanzierung hoheitlicher Aufgaben herangezogen, die von allen Steuerzahlern zu tragen sind. Im Gegenzug werden die bereits getätigten hohen Investitionen einzelner Länder zur Bereitstellung von Mitteln für datentechnische Modernisierungen überflüssig. Was sich gerade die Industrie- und Handelskammern von der Übertragung neuer Aufgabenbereiche durch den Gesetzgeber versprechen, ist klar: Angesichts der massiven Kritik an schlechtem Service und in Zwangsbeiträgen, die auch nach der jüngsten Beitragsreform nicht verstummt ist, suchen die Kammern nach neuen Existenzbegründungen. Weil sie den Wandel nicht aus eigener Kraft schaffen, lassen sie sich vom Gesetzgeber unterstützen. Der Anreiz zum Wandel wird aber immer geringer, je mehr gesetzlich garantierte Aufgaben der Gesetzgeber den Kammern zuweist. Hierbei machen Bündnis 90/Die Grünen nicht mit. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Eigentlich ist schon lange eine grundlegende Reform des Justizwesens nötig - und zwar eine Reform hin zu mehr Demokratie, Durchschaubarkeit für den Rechtsuchenden und Betroffenen, zu Modernität und Vereinfachung bei voller Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Was aber in diesem Hause geschieht, ist nichts weiter als ein dauerndes Herumdoktern an einzelnen Strukturen und Verfahren der Justiz. Dabei steht ein Spareffekt im Vordergrund, der meist gar nicht eintritt. Die Rechtssicherheit bleibt mehr und mehr auf der Strecke. Das trifft auch auf die beiden Gesetzentwürfe zu. Angesichts zunehmender Geschäftsbelastung der Gerichte und des drastischen Abbaus der Richter- und Staatsanwaltsstellen erklärte kürzlich der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Rainer Voss: „Aufs Ganze gesehen, führt kein Weg an der Feststellung vorbei, daß die Justiz sich in schweren Fahr- wassern befindet, daß wir es mit einem schleichenden Verlust von Rechtsschutz zu tun haben." Quelle: „Neue Justiz 6/1998, Seite 289. Er warf den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern vor, daß sie eines übersehen: „Rechtsgewährung gehört zu den originären Aufgaben des Staates, die er vor allen anderen zu erfüllen hat. Eine funktionsfähige Justiz ist ein Essential des Rechtsstaates, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß dieser zusammenbrechen würde." Soweit Voss. Wir begrüßen - wie ich schon in der ersten Lesung sagte - die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung aus dem prinzipiellen Grund, daß sie auf freiwillige Vereinbarung und fairen Interessenausgleich orientiert. In der DDR wurden damit gute Erfahrungen gemacht, allerdings weniger im Zivilrecht. Ob ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren zu personellen und finanziellen Entlastungen führt, wage ich zu bezweifeln. Ich anerkenne auch, daß der Entwurf im Verlauf der Beratungen im Rechtsausschuß einige Verbesserungen erfahren hat. Aber der nach wie vor angestrebte Abbau des Kollegialprinzips ermöglicht es uns nicht, dem Entwurf unsere Zustimmung zu geben. In Ziffer 24 ist vorgesehen, daß ein Einzelrichter für erstinstanzliche Zivilsachen vor dem Landgericht bis zu einem Streitwert von 30 000 DM zuständig ist. Die Ziffern 25 und 33 sehen ebenfalls das Einzelrichterprinzip vor. Bei aller Achtung vor den Fähigkeiten jedes Richters: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß ein Kollegium, eine Kammer eher die Richtigkeit einer Entscheidung gewährleisten und mehr Rechtssicherheit verbürgen. Und darauf sollte es ankommen. Wir werden uns der Stimme enthalten. Die zahlreichen Änderungen, vor allem des Strafprozeßrechts, mittels derer nach Meinung des Bundesrates die Strafverfahren gestrafft und effizienter gestaltet werden sollen, fügen sich nach meiner Überzeugung nicht zu einer akzeptablen Gesamtkonzeption zusammen. Dabei übersehe ich nicht, daß einige sehr begrüßenswerte Vorschläge gemacht werden, wie die Öffnung des Katalogs des § 153 a StPO. Regelungen wie die unverzügliche Geltendmachung der Richterablehnung würden augenscheinlich angesichts zu erwartender „vorsorglicher" Ablehnungsanträge sogar in bezug auf das Ziel des Gesetzentwurfs kontraproduktiv wirken. Für besonders bedenklich halte ich die Tendenz, unter Preisgabe von Verteidigungsrechten Entlastungseffekte erreichen zu wollen. Die Ausdehnung der Ausnahmeberufung zum Beispiel wie auch die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung „nach der freien Würdigung des Gerichts" sind für mich inakzeptabel. Absolut nicht einverstanden sind wir mit der Draufsattelung eines Art. 8 a im Entwurf des zivilrechtlichen Vereinfachungsgesetzes. Mit diesem Artikel soll erst einmal in Baden-Württemberg der Einstieg in die Privatisierung der Führung des Handelsregisters ermöglicht werden. Die Länder sollen - und dies wurde im Rechtsausschuß ganz unverhohlen erklärt - durch die Koppelung dieses Vorhabens mit ihrem Anliegen zur Vereinfachung der Rechtspflege, insbesondere der außergerichtlichen Streitbeilegung, erpreßbar gemacht werden. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Das vor Ihnen liegende Paket zur Vereinfachung des zivilprozessualen Verfahrens geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, auf den Wunsch der Länder, die Ziviljustiz aus Kostengründen weiter zu entlasten. Diesem Wunsch verschließt sich die Bundesregierung nicht, weil den Ländern eine Kompensation für die Belastungen durch die Insolvenzrechtsreform zugesagt wurde. Das neue Insolvenzrecht muß pünktlich zum 1. Januar 1999 in Kraft treten, damit die Sanierung von Unternehmen Vorrang vor der Abwicklung erhält. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt zeigt allzu deutlich, daß wir im Bereich unserer Unternehmen viel stärker als bisher erhalten müssen, was erhaltenswert ist. Die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen sind ein Kompromiß gegenüber noch weitergehenden Wünschen der Länder. Erstens. Mit der Stärkung des Einzelrichterprinzips, der Erhöhung von Rechtsmittelsummen und ähnlichen Maßnahmen werden lediglich vorhandene Schneiden im System unseres rechtsstaatlichen Zivilprozeßrechts verbreitet. Es wird dabei um Himmels willen nicht die Axt an Teile des Rechtsstaates gelegt. Allerdings müssen wir in Zukunft um so intensiver darauf achten, daß wir nicht statt eines Waldes ein Gewirr von Schneisen vorfinden. Ohne eine funktionierende Justiz kann der Rechtsstaat seine friedenstiftende Funktion nicht erfüllen. Zweitens. Deshalb enthält der vor Ihnen liegende Entwurf über die ausgetretenen Pfade hinaus neue innovative Ansätze zur Justizentlastung. Auf der 66. Justizministerkonferenz in Dessau im Juni 1995 hatten wir uns im Kreis der Justizminister auf die Einführung einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung bei geringen Streitwerten und in Nachbarschaftssachen geeinigt. Der Entwurf setzt dies mit Hilfe einer Experimentierklausel um, die den Ländern die Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung ermöglicht. Ich will gar nicht leugnen, daß mein Haus hier in erheblichem Umfang Formulierungshilfe geleistet hat und das Ergebnis meine ausdrückliche Billigung findet. Der im Gesetz enthaltene bundesrechtliche Rahmen ist so offen angelegt, daß die ausführenden Länder das für sie beste Modell entwickeln und ausprobieren können. Insoweit wird Wettbewerb eröffnet. Nur in einem Konkurrenzföderalismus können sich bessere Ideen entwickeln und durchsetzen. Dies ist in meinen Augen der richtige Weg. Es sollen möglichst umfangreiche Erfahrungen gesammelt und gleichzeitig soll den Besonderheiten jedes Landes Rechnung getragen werden. Ich freue mich besonders, daß es offenbar in einzelnen Ländern gelingt, vorhandene Schlichtungsstrukturen zum Beispiel der Anwaltschaft, der Wirtschaftsbranchen oder der Industrie- und Handelskammern in das vorgeschlagene System der außergerichtlichen Streitbeilegung einzubinden. Drittens. Ein anderer erfolgversprechender Weg zur Entlastung der Justiz ist die „Entjustitialisierung" solcher Aufgaben, die von der Sache her durchaus nicht zwingend von den Gerichten wahrgenommen werden müssen. Ich hatte bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Ländern die Übertragung der Handelsregister auf Dritte ermöglicht. Auf Initiative meines Kollegen Ulrich Goll aus Baden-Württemberg hat der Rechtsausschuß dies wieder aufgegriffen, nachdem sich Baden-Württemberg und Bayern zu solchen Pilotprojekten bereit erklärt haben. In diesem Entwurf ist vorgesehen, den Ländern zeitlich befristete Modellversuche zur Führung des Handelsregisters durch die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zu ermöglichen. Auf diese Weise kann nach langer Diskussion bewiesen werden, daß die Übertragung des Handelsregisters auf die Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft ein Beitrag zum schlanken Staat ist. Die Übertragung bietet auch die Chance für eine moderne, wirtschaftsnahe und vollautomatisierte Führung des Handelsregisters. Auf der anderen Seite können dadurch bei den Amtsgerichten gerade die für die Umsetzung der Insolvenzrechtsreform benötigten Rechtspflegestellen freigesetzt werden. Besonders hat mich gefreut, daß dieses Vorhaben offenbar auch bei den A-Ländern zunehmend auf Sympathie stößt. Der Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seinen Ministerpräsidenten - und dies ist im Kreis der A-Länder natürlich von besonderem Gewicht - mit einem Schreiben vom 19. Mai des Jahres die Einführung von Modellversuchen unterstützt. Insgesamt werden den Ländern damit hinreichende, verträgliche und auch neue Möglichkeiten der Justizentlastung an die Hand gegeben. Wenn wir auch in Zukunft die Qualität unserer Justiz bei begrenzten finanziellen Mitteln sichern wollen, werden wir aber in noch größerem Maße innovative Wege beschreiten und zu echten Reformen kommen müssen. Staatsminister Günter Meyer (Sachsen): Eine funktionierende Rechtspflege ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen des Bürgers in den Staat. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, daß in seinem Verfahren möglichst bald und schnell Recht gesprochen wird. Diesem Anspruch haben die Gerichte bisher in bewundernswerter Weise in großen Anstrengungen genügt, obwohl ihnen ihre Arbeit beständig erschwert wurde. Die Belastung der Gerichte verschärft sich Jahr für Jahr. Gerade in Ostdeutschland steigen die Eingangszahlen pro Kopf der Bevölkerung bei fast allen Gerichtsbarkeiten wegen der noch ungefestigten Verhältnisse noch über das westdeutsche Niveau. Durch personalintensive Aufgaben wird diese Belastung zusätzlich und zum Teil unnötig verschärft. So muß die Justiz seit 1992 die außerordentlich kostenträchtige Reform des Betreuungsrechts verkraften. Die nächste große Belastungsprobe steht mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 vor der Tür. Die Justiz ist in dieser Situation dringend auf Entlastung angewiesen, soll der Bürger, so wie bisher, seine Ansprüche schnell und zuverlässig gerichtlich durchsetzen können. Die so gern von, den Ländern in diesem Zusammenhang geforderte Mobilisierung von Binnenreserven ist längst in vollem Gange. Die Länder unternehmen seit Jahren erhebliche Anstrengungen zu einer Modernisierung der Justiz. So sind beispielsweise in der Justiz Sachsens derzeit mehr als 60 Prozent der Arbeitsplätze mit Bildschirmen ausgestattet. Sämtliche Grundbuchämter und Handelsregistergerichte arbeiten auf der Basis elektronischer Datenverarbeitung. Die Grundbuchämter sind mit den jeweils zugehörigen Katasterämtern datentechnisch vernetzt. Die Einführung des papierlosen Grundbuchs ist in einigen Ländern schon ein gutes Stück vorangekommen. Die Voraussetzungen für ein elektronisches Handelsregister werden zur Zeit geschaffen. Die Verbesserung der Organisationsabläufe in der Justiz wird konsequent vorangetrieben. Die notwendige Entlastung der Gerichte ist aber allein auf diese Weise nicht zu schaffen. Der wachsenden Zahl von Gerichtsverfahren kann angesichts der Lage der öffentlichen Finanzen auch nicht mehr mit Personalmehrungen begegnet werden. Das ist meines Erachtens auch von der Sache her nicht wünschenswert und nicht der richtige Weg. Bereits heute hat Deutschland mit 27 Richtern auf 100 000 Einwohnern mit die höchste Richterdichte nicht nur Europas, sondern der ganzen Welt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Kernstücke des Entwurfs sind die Stärkung des Einzelrichterprinzips, die verantwortungsvolle Einschränkung von Rechtsmitteln in Verfahren, bei denen die Kosten außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache stehen, und die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Einführung einer Öffnungsklausel, die dem Landesgesetzgeber die Einführung obligatorischer Schlichtungsverfahren in dafür geeigneten Bereichen ermöglicht. Der Rechtsausschuß des Bundestages hat diesem Gesetzentwurf, der der Justiz die dringend benötigte Entlastung bringen sollte, wesentliche Elemente genommen. So wäre eine erhebliche Entlastung von der vom Bundesrat vorgesehenen Anhebung des Beschwerdewertes für Berufungen auf 2000 DM und für andere Kostenentscheidungen als Kostengrundentscheidungen auf 300 DM zu erwarten. Die Grenzen für die Einlegung von Rechtsmitteln würden so der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Sache angepaßt. In der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung finden sich diese wichtigen Änderungen nicht wieder. Überzeugende Gründe für diese Entscheidungen sucht man vergebens. In dem ursprünglichen Entwurf war ebenfalls vorgesehen, auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht eine Sache dem Einzelrichter ohne Zustimmung der Parteien zur Entscheidung übertragen zu können. Nach der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung soll aber eine solche Übertragung scheitern, wenn eine der Parteien ihr widerspricht. Die Entlastungswirkung der Regelung wird dadurch ohne trifftigen Grund stark eingeschränkt. Auch nach der im Bundesrat vorgeschlagenen Regelung ist nämlich sichergestellt, daß in bedeutenden Sachen die Kammer selbst entscheidet. Auch die Ablehnung zahlreicher weiterer Vereinfachungsvorschriften ist nur schwer nachvollziehbar. Dennoch könnte der Gesetzentwurf in dieser stark reduzierten Fassung noch immer eine gewisse Justizentlastung bringen. So sollen künftig bei den Landgerichten alle Verfahren, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen und keine grundsätzliche Bedeutung haben, vom Einzelrichter entschieden werden. Der Beschwerdewert für Kostengrundentscheidungen soll eine Anhebung auf den vernünftigen Betrag von 500 DM erfahren. Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung enthält der Gesetzentwurf auch in der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglichen soll, ein obligatorisches außergerichtliches Güteverfahren einzuführen, und zwar für Bagatellstreitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 1500 DM sowie für Nachbarstreitigkeiten. Bestimmte Streitgegenstände sollen dabei ausgenommen werden. Diese Regelung kann - allerdings nur langfristig - eine Entlastung für die Justiz bringen. Außergerichtliche Streitschlichtung dient aber auch den Bürgern. Die Schlichtungsstellen können Konflikte schneller und kostengünstiger bereinigen als die Gerichte. Vermittelnde Lösungen unter Mitwirkung der Parteien können in manchen Fällen eher dauerhaften Frieden schaffen als gerichtliche Entscheidungen. Die Änderungen, die diese Öffnungsklausel durch den Rechtsausschuß erfahren hat, wurden mit den Ländern im einzelnen abgestimmt. Auch die etwas gezauste Fassung des Gesetzentwurfs würde von den Ländern mit Blick auf die Not der Justiz noch begrüßt, hätte der Rechtsausschuß dem Entwurf nicht noch ein Kuckucksei beigegeben, das seinen Charakter grundlegend verändert. Der Rechtsausschuß hat dem Entwurf eine Öffnungsklausel angehängt, die die Übertragung der Aufgaben des Handels- und Genossenschaftsregisters auf die IHK und die Handelskammern ermöglichen soll. Fast alle Länder und nahezu alle beteiligten Verbände haben eine solche Öffnungsklausel strikt abgelehnt. Die Bedeutung der Registereintragungen für den Privatrechtsverkehr erfordert eine unmittelbare hoheitliche Aufgabenerfüllung, die von einer neutralen Stelle vorgenommen werden muß. Mit einer Übertragung wäre auch keine Deregulierung und Entlastung der Justiz verbunden; der DIHT hat vielmehr bei der Anhörung im Rechtsausschuß des Bundestages deutlich gemacht, daß er die Einarbeitung durch die Justiz erwarte und die versierten Mitarbeiter der Registergerichte zu übernehmen beabsichtige. Auf die Justiz kämen zunächst erhebliche Mehrbelastungen zu. Ohne eine Reduzierung staatlicher Aufgaben würde die Registerführung von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft auf eine andere übertragen. Hinzu kommt, daß der aufwendige Umstellungsprozeß langjährige Übergangsprobleme für die Wirtschaft zur Folge hätte. Für den Wirtschaftsstandort Deutschlands wären Modellversuche in einzelnen Ländern oder in einzelnen Bezirken schädlich. Antragsteller für Registereintragungen müßten ebenso wie Auskunftsuchende erst ermitteln, an welche Stelle sie sich wenden müssen. Im übrigen ist nicht zu erwarten, daß Modellversuche neue Erkenntnisse brächten. Sollte die Handelsregisterführung auf die IHK übertragen werden, wären die erheblichen Investitionen, die unter anderem Sachsen für die Entwicklung eines elektronischen Handelsregisters aufgewendet hat, sinnlos vergeudet. Auch um den Preis einer gewissen Entlastung durch diejenigen Vereinfachungsregelungen, die in der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung des Entwurfs noch übriggeblieben sind, kann dies nicht hingenommen werden. Wenig Verständnis habe ich auch für das vom Rechtsausschuß den Notaren zugedachte finanzielle Bonbon, den Antrag auf Erbscheinserteilung dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung zu unterwerfen und den Notaren die alleinige Zuständigkeit für die Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Erbscheinen einzuräumen. Ob diese Regelung der Entlastung der Gerichte dienen soll und dient, erscheint mehr als fraglich. Der Rechtsausschuß könnte sich verrechnet haben, wenn er annimmt, die Länder würden in ihrer Finanznot dies alles hinzunehmen bereit sein. Ich appelliere dringend an den Bundestag, dieses länderfeindliche Spiel nicht mitzumachen und den Ländern die dringend benötigte Justizentlastung nicht zu verweigern. Ich appelliere an den Bundestag, das Paket wieder aufzuschnüren und das Rechtspflegevereinfachungsgesetz und das Handelsregistermodellversuchsgesetz gesondert zu behandeln. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 12 (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz) Dr. Michael Luther (CDU/CSU): Mit dem „Vermögensrechtsbereinigungsgesetz" setzen wir heute einen weiteren Baustein in das Rechtsgebäude, das wir durch den Einigungsvertrag zu bauen aufgefordert sind. Die offenen Vermögensfragen werfen in ihrer praktischen Umsetzung nach wie vor Probleme auf. Auch acht Jahre nach der deutschen Einheit zeigt es sich, daß dem Unrecht, was Sozialismus hinterlassen hat, zwar mit den Mitteln eines demokratischen Staates begegnet werden kann, sich aber dieser Prozeß als sehr schwierig herausstellt. Das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz in seinem Kern, in der Vorlage der Bundesregierung mit den Ergänzungen des Bundesrates, setzt unsere Bemühungen als Deutscher Bundestag fort, durch Klarstellungen, Ergänzungen und technische Verbesserungen der gesetzlichen Regelungen, inzwischen eingetretene rechtliche und tatsächliche Entwicklungen zur Beseitigung von Auslegungsschwierigkeiten sowie zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens beizutragen. Dankenswerterweise ist es gelungen, hier politischen Streit außen vor zu lassen. Insoweit konnten diese Regelungen mit breiter Mehrheit im Rechtsausschuß verabschiedet werden. Aus dem Einigungsvertrag und den Folgegesetzgebungen und bestimmten Fristsetzungen ergeben sich aber für uns noch darüber hinaus vor Ende der Legislaturperiode Handlungsnotwendigkeiten. Erstens. Das Zivilgesetzbuch der DDR kannte das Auseinanderfallen von Haus bzw. baulicher Anlage und Grundstück. Mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz haben wir dem Auftrag des Einigungsvertrages folgend eine rechtliche Zusammenführung von Haus und Grund vorgenommen, sowie es das BGB kennt. Offengeblieben sind jedoch Verhältnisse, wo sich öffentlich genutzte bauliche Anlagen und Gebäude auf fremdem privaten Grundstück befinden. 1994 konnte diesbezüglich im Rahmen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes keine abschließende Regelung gefunden werden, so daß wir im EGBGB mit Artikel 233 § 2 a Abs. 9 ein Moratorium eingeführt haben, welches diese öffentliche Nutzung zum Beispiel von Straßen oder Rathäusern schützt. Eine Folge ist, daß die Eigentümer solcher Grundstücke bis heute faktisch kein Nutzungsentgelt für die Benutzung ihres Grundstücks durch die öffentliche Hand erhalten. Schon deshalb ist es geboten, zügig eine gesetzliche Klärung dieses Nutzer-Eigentümer-Verhältnisses im Sinne des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes herbeizuführen. Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Immobilienrechtsbereinigungsgesetzes, welches der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, eine Lösung zur Diskussion gestellt, die sich nach den Prinzipien des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes richtet. Was dem privaten Einfamilienhausnutzer zugemutet wird, ist jedoch den öffentlichen Nutzern zu teuer. Deshalb stießen die sachgerechten Vorschläge der Bundesregierung auf Ablehnung. Auf Grund dessen zeichnet sich hier noch ein erhebliches Streitpotential mit dem Bundesrat ab, was eine längere parlamentarische Beratungszeit vermuten läßt. Deshalb kann dieses Projekt in dieser Legislaturperiode nicht zu Ende gebracht werden. Somit stehen wir vor dem Problem, das erwähnte Moratorium verlängern zu müssen. Wir haben jetzt also das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz als Standort benutzen müssen, um das sogenannte Moratorium um zwei Jahre zu verlängern, um Zeit zu haben, das Immobilienrechtsbereinigungsgesetz im Herbst dieses Jahres im Bundestag erneut aufrufen zu können und im Interesse von Grundstückseigentümern und Kommunen eine Lösung des Problems zu suchen. Dafür sind zwei Jahre genug. Bei mir erhebt sich der Verdacht, daß das Ansinnen der SPD, das Moratorium noch darüber hinaus zu verlängern, davon beseelt ist, auch in der nächsten Legislaturperiode keine Lösung herbeiführen zu wollen. Ich stelle fest, es besteht durch diese zweijährige Verlängerung keine Gefahr in Verzug, da das Moratorium jederzeit weiter verlängert werden kann. Dann müßten wir den Betroffenen allerdings begründen, warum wir dann zehn Jahre nach der deutschen Einheit immer noch keinen Abschluß dieser Fragen gefunden hätten. Zweitens. Ich bin froh, daß wir mit diesem Gesetz eine weitere wichtige Frage klären können. Das Vermögensgesetz ordnet im Falle diskriminierender - entschädigungsloser - Enteignung die Rückübertragung an. Gleichwohl wird aber auch festgestellt, daß eine Enteignung bei der dem Enteigneten eine Entschädigung zugestanden ist, auch wenn diese nicht geleistet worden ist, nicht diskriminierend ist und somit keine Restitution erfolgen kann. Dem Enteigneten steht heute nach wie vor diese Entschädigung zu. Allerdings bekommt der Enteignete auch heute nichts, weil ein trefflicher Streit darüber entstanden ist, ob der Erblastentilgungsfonds oder das enteignete Grundstück für diese geringe Entschädigung haftet. Dem Streit wird mit dem neuen § 1 c des Vermögenszuordnungsgesetzes „Erfüllung steckengebliebener Entschädigungen" ein Ende gesetzt. Nun schreien die heutigen öffentlichen Eigentümer dieser Grundstücke, weil sie eine eins zu zwei abgewertete Entschädigung nach DDR-Maßstäben leisten müssen. Ich würde mich schämen, wenn man einerseits werthaltige Immobilien in Besitz genommen hat und andererseits nicht bereit ist, nicht mehr als ein Trinkgeld an den Enteigneten zu zahlen. Ich empfehle demjenigen, dem das zu teuer ist, die Immobilie an den ursprünglichen Eigentümer zurückzuübertragen. Drittens. Im Immobilienrechtsbereinigungsgesetz sollen weiter Probleme gelöst werden. Ich spreche hier von den Novellierungsbedarf des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Nach wie vor sind eine Reihe von Nutzungsverhältnissen zwischen Grundstücksnutzern und Grundstückseigentümer sehr streitbefangen. Es ist festzustellen, daß durch interessierte Kreise Verhetzung und Verunsicherung geschürt wird. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Nutzungsentgeltverordnung lassen einen vernünftigen Umgang miteinander zu, und ich versuche als Politiker diese Vernunft auch zu fördern. Ich weiß, daß in vielen Fällen vernünftige Nutzungsentgelte vereinbart sind oder daß man sich vernünftigerweise über einen Verkauf des Grundstücks an den Nutzer einigen konnte. Ich denke, dieses Vorgehen ist im Sinne des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Weiterhin ist festzustellen, daß ein Gesetz nicht alle Einzelfälle lösen kann. Manchmal ist es aus objektiven Gründen notwendig, daß Erholungsgrundstücke durch den Nutzer aufgegeben werden müssen. Der Nutzer, der mitunter viel für dieses Grundstück geleistet hat, sollte dafür auch eine Entschädigung bekommen können, was aber nicht in jedem Fall Sinn macht. Würde der Grundstückseigentümer so wie es die Allianz aus SPD und PDS vorschlägt, per Gesetz verpflichtet werden, bei einer Nutzungsaufgabe durch den Nutzer in jedem Fall Entschä- digung leisten und Abrißkosten tragen zu müssen, ohne daß hinterfragt wird, ob zum Beispiel das Grundstück überhaupt noch als Erholungsgrundstück nutzbar ist, würde der Grundstückseigentümer per Gesetzesvorschrift ruiniert werden. Das ist verfassungswidrig und wird deshalb von der CDU/CSUBundestagsfraktion abgelehnt. Gleichwohl, so meine ich, müssen wir über die damit im Zusammenhang stehenden Fragen weiter beraten. Dazu sind wir und, wie das das Immobilienrechtsbereinigungsgesetz zeigt, die Bundesregierung bereit. Auch dieses Thema müssen wir leider in die nächste Legislaturperiode verschieben. Zumindest sollten wir, bevor wir etwas ins Gesetz übernehmen, die Betroffenen, also sowohl die Nutzer als auch die privaten und die öffentlichen Grundstückseigentümer, dazu hören. Der Antrag der SPD ist also weder so inhaltlich hinnehmbar noch entspricht die Vorgehensweise einfachsten Grundregeln unserer parlamentarischen Demokratie. Der Antrag der Allianz aus SPD und PDS ist ein Schaufensterantrag und politisch unseriös und deshalb von uns abzulehnen. Das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der inneren Einheit Deutschlands auf rechtlichem Gebiet. Es ist aber nicht das letzte Mal, daß wir uns mit Sozialismus auf deutschem Boden und deren Folgen beschäftigen müssen. Hans-Joachim Hacker (SPD): Kurz vor Ende der Legislaturperiode kommt endlich das im vorigen Jahr von der Bundesregierung angekündigte Vermögensrechtsbereinigungsgesetz ins Plenum. Der Gesetzentwurf ist der Versuch - allerdings lükkenhaft und damit untauglich -, Vermögens- und Immobilienrechtsprobleme nun abschließend lösen zu wollen. Es gibt bei einer ganzen Reihe von Regelungstatbeständen Übereinstimmung. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen in Art. 1, die Änderung des Vermögensgesetzes. Als regelungsbedürftig werden auch von der SPD die Klarstellungen zu den Grundpfandrechten der umgewandelten volkseigenen Kreditinstitute und die Verlängerung des zugunsten der öffentlichen Hand bestehenden Besitzrechtsmoratoriums angesehen. Beim Moratorium gab es lediglich unterschiedliche Vorstellungen über den Verlängerungszeitraum. Hier hätte es bei gutem Willen der Koalitionsseite eine Verständigung geben können. Was ich Ihnen unmißverständlich sagen will: Mit der SPD-Bundestagsfraktion kann es keine Einigung darüber geben, daß in § 1 c des Vermögenszuordnungsgesetzes klargestellt werden soll, daß noch nicht erfüllte DDR-Entschädigungen grundsätzlich vom Träger der öffentlichen Verwaltung zu leisten sind, dem der enteignete Vermögenswert auf Grund der Bestimmungen des Einigungsvertrages zugeordnet worden ist. Für diese Verpflichtung haftete die DDR als zentralistischer Staat. Diese Verbindlichkeiten, die auch nach meiner Vorstellung abgelöst werden müssen, gehören jedoch in den Entschädigungsfonds. Ebenfalls keine Einigung kann es darüber geben, daß keine Regelungen über einen besseren Naturschutz in das Gesetz eingefügt werden sollen. Die Koalition hat in den Berichterstattergesprächen und in der abschließenden Beratung des Rechtsausschusses am Mittwoch dieser Woche die diesbezüglichen Vorschläge - ich erinnere an die Anträge auf den Drucksachen 13/10329 und 13/7304 sowie an den Änderungsantrag auf Drucksache 13/11063 - abgelehnt. Wir stellen den Änderungsantrag zur Verbesserung beim Nutzerschutz heute in der zweiten Lesung erneut und werden unser Votum vom Abstimmungsverhalten der CDU/CSU- und F.D.P.-Abgeordneten abhängig machen. Seit über acht Jahren hat sich die SPD-Bundestagsfraktion mit einer Vielzahl parlamentarischer Initiativen dafür eingesetzt, die offenen Vermögensfragen in den neuen Ländern sozialverträglich zu lösen und die von der Regierungskoalition zugelassenen Regelungsdefizite zu beseitigen. Insbesondere traten und treten wir Sozialdemokraten dafür ein, die über Jahre gewachsenen Lebensrealitäten in den neuen Ländern zu berücksichtigen und die berechtigten Interessen der redlichen Nutzer und Erwerber zu schützen. Wir nutzen jetzt die letzte Möglichkeit in dieser Legislaturperiode, durch einen Antrag zum Vermögensrechtsbereinigungsgesetz wenigstens die gravierendsten Mängel auf diesem Gebiet zu beheben. Wir wollen vor allem erreichen, daß der Nutzer auch dann für seine baulichen und sonstigen Aufwendungen in das Grundstück zum Zeitwert entschädigt wird, wenn er selbst aus finanziellen Gründen die Nutzung des Grundstücks nicht fortsetzen kann und deshalb das Nutzungsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsschutzfrist kündigt. Gegenwärtig gilt dies nur bei Kündigungen durch den Grundstückseigentümer. Ferner wollen wir erreichen, daß der Nutzer eines Erholungs- oder Garagengrundstücks nicht mehr wie gegenwärtig die Hälfte der Abrißkosten eines Bauwerks tragen muß, wenn er entweder das Vertragsverhältnis selbst kündigt oder der Grundstückseigentümer ihm nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist kündigt bzw. er durch sein Verhalten Anlaß zu einer außerordentlichen Kündigung gegeben hat und der Abbruch der Baulichkeit innerhalb eines Jahres nach Besitzübergang vorgenommen wird. Wir wollen zudem, daß der Nutzer bei Erhöhung des Nutzungsentgelts durch den Grundstückseigentümer von diesem die Erlaubnis zur entgeltlichen Überlassung des Grundstückes oder eines Grundstücksteils an einen Dritten bzw. bei einer Nutzungsfläche von über 800 Quadratmetern eine Beschränkung des Nutzungsverhältnisses auf eine Teilfläche verlangen kann, wenn die Restfläche angemessen nutzbar oder wirtschaftlich verwertbar ist. Weiter wollen wir erreichen, daß räumlich und zeitlich zusammenhängende bauliche Investitionen des Nutzers als einheitliche Investitionen gelten, wenn es um die Würdigung der durchgeführten Maßnahmen des Nutzers - Aus- und Umbauten - nach § 12 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes geht. Da die von der SPD vorgeschlagenen dringend notwendigen Änderungen im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden, mußten die SPD-Vertreter im Rechtsausschuß dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung versagen. Allein die Tatsache, daß die Damen und Herren von der Koalition auf meinen Vorschlag für einen Entschließungsantrag zur Überprüfung der Nutzungsentgeltverordnung und zu möglichen Änderungen eingehen, genügt nicht, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wenn Sie auch in der zweiten Lesung unserem Änderungsantrag zum Nutzerschutz die Zustimmung verweigern, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der heute zur Abstimmung stehende Entwurf des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes ist das Ergebnis einer langen Kette von grundlegenden Entscheidungen im Einigungsvertrag, von erfolgreichen wie steckengebliebenen Korrekturversuchen und von weiteren Korrekturen der Korrekturen. Trotz der grundsätzlichen Kritik, die wir an den vermögensrechtlichen Regelungen aus guten Gründen immer geäußert haben, kann es aus heutiger Sicht, da auf der Basis dieser grundsätzlichen Entscheidungen unzählige Faktoren geschaffen wurden und ein großer Teil der vermögensrechtlichen Klärungen bereits abgeschlossen ist, nicht mehr um Neuregelungen von grundsätzlicher Bedeutung gehen. Dies würde auch nur neue Unzulänglichkeiten schaffen. Heute geht es lediglich noch damm, bestehende Unklarheiten, Mängel und Unstimmigkeiten im Vermögensgesetz zu beseitigen und damit zur Rechtssicherheit in diesen sensiblen Fragen beizutragen. Bei den heute zur Abstimmung stehenden Änderungen geht es deshalb vor allem um die Beseitigung von Auslegungsschwierigkeiten in der vermögensrechtlichen Praxis, um die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, um die Beseitigung praktischer Probleme, die sich im Zusammenhang mit Restitutionen ergeben sowie um eine Reihe organisatorischer Regelungen. Das ist notwendig und findet unsere Unterstützung. Aber es gibt doch eine Reihe von Punkten, an denen deutliche Kritik angebracht ist: Die Bundesregierung hat sich trotz ursprünglich anderslautender Ankündigungen nicht bereitgefunden, das auch von uns immer wieder angesprochene Problem der zuordnungswidrigen Privatisierungen noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, der auch unsere Unterstützung hat, hätte diese Fragen klären können. Es ist mir unerfindlich, daß die Bundesregierung die Lösung dieser Fragen blockiert. Jetzt sind sie ärgerlicherweise auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Eine schlichtweg inakzeptable Lösung sieht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch in der Frage der steckengebliebenen Entschädigungen vor. Wie bereits bei den kommunalen Altschulden versucht die Bundesregierung, ihre ureigene, von der DDR übernommene Verantwortung für die ausgebliebenen Entschädigungen nun auf die Kommunen abzuwälzen. Die noch zu leistenden DDR-Entschädigungen sind aber Verbindlichkeiten des Bundes. Deshalb muß der Bund zu diesen Verbindlichkeiten stehen. Eine saubere und rechtlich einwandfreie Lösung wäre die Übernahme dieser Verbindlichkeiten in den Entschädigungsfonds oder in den Erblastentilgungsfonds gemäß Art. 23 des Einigungsvertrages. So aber soll der Entschädigungsfonds zu Lasten der Kommunen vor den Ansprüchen der Gläubiger geschützt werden. Denn der Entwurf der Bundesregierung sieht nunmehr vor, daß der Entschädigungsfonds nur dann für die Verbindlichkeiten steckengebliebener DDR-Entschädigungen einzutreten hat, wenn die für den Grundstückseigentümer vorgesehene Entschädigung nachweislich dem DDR-Staatshaushalt zugeflossen ist. Er stiehlt sich damit aus der Verantwortung und trifft gewissermaßen eine Regelung zu Lasten Dritter. Eine solche Regelung ist mit uns nicht zu machen. Ähnlich sieht es beim Problem der Nutzungsentgelte für Erholungsgrundstücke aus. Es hat im Verfahren eine Reihe von sinnvollen und auch in bezug auf die Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer durchaus maßvollen 'Vorschlägen für nutzerfreundliche Regelungen gegeben. Die Bundesregierung aber hat auch hier blockiert. So ist beispielsweise für die völlig unausgewogene Regelung, nach der einem Nutzer der Wert seiner Baulichkeiten nur dann ersetzt wird, wenn nicht er, sondern der Grundstückseigentümer vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigt, eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes dringend vonnöten. Kann der Nutzer aus finanziellen Gründen die Nutzung nicht fortsetzen und muß sich deshalb aus dem Vertrag lösen, geht er vollkommen leer aus. Für diesen Fall sieht der Änderungsantrag der SPD zum Schuldrechtsanpassungsgesetz eine gerechte und ausgewogene Lösung vor. Danach soll der Nutzer, soweit er das Grundstück aus mangelnder eigener Finanzkraft nicht mehr nutzen kann, für seine baulichen und sonstigen Aufwendungen in das Grundstück vom Grundstückseigentümer zum Zeitwert entschädigt werden. Wir unterstützen diese Lösung. Auch im ganzen Bereich des interessengerechten Ausgleichs zwischen Eigentümern und Nutzern hat sich die Koalition absolut starrsinnig gezeigt. Sie lehnt jede adäquate Lösung ab und ignoriert damit die berechtigten Anliegen vieler betroffener Bürger in den neuen Ländern. Wem sie damit politisch nützt, wissen wir alle. Sie spielt wieder einmal der PDA in die Hände. Die „rote-Hände-Kampagne" einmal andersherum! Es ist äußerst bedauerlich, daß die erneute Debatte um das Vermögensgesetz nicht dazu genutzt wurde, um tatsächlich endlich reinen Tisch zu machen und wirklich all das anzupacken, was in der Praxis zu andauernden Rechtsunsicherheiten und ganz offensichtlich auch zu völlig ungerechten Ergebnissen führt. Was bleibt, ist mal wieder unbefriedigendes Stückwerk, unbequeme Fragen sollen erneut vertagt werden. Doch wie lange noch, und auf wen? Die Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung und die Betroffenen haben den Schaden. Viele von ihnen haben längst den Glauben an Lösungen, die eines Rechtsstaates würdig sind, aufgegeben. Das ist für die Betroffenen bitter oft aber auch unerträglich, denn auf Grund ihrer finanziellen Situation kann weiteres Vertagen für viele den finanziellen Ruin bedeuten. Das erklärte Ziel, eine abschließende Reform des Vermögensrechts durchzuführen, ist damit erneut nicht erreicht worden. Sie bleibt eine Aufgabe des Gesetzgebers. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Wir lehnen die Regierungsvorlage für das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz ab. Sie wäre für uns nur hinnehmbar, wenn der Änderungsantrag der SPD angenommen würde. Dieser Antrag enthält wichtige Verbesserungen, für die auch die PDS seit langem eintritt. Vor allem begrüßen wir, daß die Ungleichbehandlung des Nutzers von Erholungsgrundstücken gegenüber dem Eigentümer im Falle der Kündigung aufhören soll. Viele Nutzer sind in einer Zwangslage. Einerseits können sie die erhöhten Nutzungsentgelte nicht mehr bezahlen. Andererseits trauen sie sich nicht, zu kündigen, weil sie dann nach bisheriger ungerechter Regelung die Hälfte der Abrißkosten für das aufgerichtete Gebäude zahlen müssen. Das würde bei Annahme des SPD-Antrags im Falle der Kündigung durch den Nutzer im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Nutzungsentgelts nach § 8 der Nutzungsentgeltverordnung nicht mehr so sein. Leider ist die Annahme des Antrags unwahrscheinlich. Der Entwurf zeigt abermals, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien nicht willens sind, die existentiellen Sorgen und Nöte ostdeutscher Grundstückseigentümer und -nutzer auch nur zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn zu beseitigen. Der Entwurf schafft keine Rechtssicherheit, ebensowenig wie der unsägliche Referentenentwurf für ein Immobilienrechtsbereinigungsgesetz. Anstatt die Rechte redlicher Eigentümer und Nutzer endlich abzusichern, beschränkt er sich auf geringfügige Verbesserungen in zweitrangigen Fragen, auf verfahrenstechnische Regelungen und auf den Umbau der Behörden in der Schlußphase der Abwicklung offener Vermögensfragen. Gegen solche Änderungen ist zwar nichts einzuwenden, aber sie reichen nicht aus. Die Betroffenen im Osten werden sich damit nicht abspeisen lassen. In der Begründung wird ausdrücklich und vorsorglich darauf hingewiesen, daß „die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen als solche" nicht in Frage gestellt werden sollen. Damit setzt die Bundesregierung ihre von Zynismus geprägte Linie des „Alles ist in Ordnung" fort. Aber gerade auf Änderung dieser Rahmenbedingungen käme es an, und gerade das fordern die Betroffenen und ihre Verbände. Statt kosmetischer „Klarstellungen, Ergänzungen und technischer Verbesserungen" - wie es in der Begründung heißt - ist eine grundsätzliche Korrektur diskriminierender vermögens-, Sachen- und schuldrechtlicher Bestimmungen nötig. Die Bezeichnung des Entwurfs als „Bereinigung" von Vorschriften ist irreführend. Es wird nichts bereinigt. Die ohnehin von den Betroffenen nicht mehr durchschaubare Rechtsmaterie wird nur in wenigen Punkten wirklich vereinfacht, ansonsten aber weiter verkompliziert. Der Entwurf schafft weitere Bedingungen für langwierige Verfahren vor den Vermögensämtern und Gerichten. Jobs für Rechtsanwälte werden so gesichert; die finanziellen und mentalen Kosten werden die Betroffenen zu tragen haben. Zu unseren eigenen Anträgen möchte ich folgendes bemerken: Der Antrag zum Vermögenszuordnungsgesetz zielt darauf ab, die ostdeutschen Kommunen besser und gerechter mit Vermögen aus der Zeit der DDR auszustatten bzw. zu entschädigen. Die beiden Anträge zur Begrenzung des Anstiegs der Nutzungsentgelte wollen erreichen, daß die Nutzungsentgelte nur in einem sozial verträglichen Maß steigen und damit bei den Nutzern die Zukunftsangst abgebaut wird. Ich kann Ihnen versichern: Das leidige Kapitel der „Bereinigung" ist mit der wohl unvermeidbaren Annahme des Regierungsentwurfs nicht beendet. Dafür wird der Widerstand der Betroffenen sorgen. Diesen Widerstand wird die PDS nach der Wahl am 27. September mit neuen Initiativen ins Parlament tragen. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Offene Vermögensfragen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer waren in den letzten Jahren ein Schwerpunkt gesetzgeberischer Aktivitäten. Hinter all den spezifischen Regelungen stand und steht der Gedanke einer möglichst schnellen, reibungslosen und gerechten Bewältigung des vermögensrechtlichen DDR-Unrechts im Interesse der Betroffenen, soweit das rechtlich und tatsächlich möglich ist. Mit dem Entwurf eines Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes ergänzen wir. die bestehenden Vorschriften. An den grundlegenden gesetzgeberischen Entscheidungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ändert sich indessen nichts. Erstens. Im materiellen Vermögensrecht beschränken wir uns auf Klarstellungen, um Auslegungsschwierigkeiten der Praxis zu beheben und bisher nicht geregelte Folgeprobleme der Restitution zu lösen. Zweitens. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Verfahrens- und Organisationsrecht. Knapp 84 Prozent der grundstücksbezogenen Restitutionsanträge waren bis zum 31. März dieses Jahres bearbeitet, das sind immerhin fast 1,8 Millionen Anträge. Der Erledigungsstand ist also sehr hoch. Nun sollen flexiblere Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen die Länder in die Lage versetzen, Aufgaben zusammenzufassen und dadurch Personal und Sachmittel effektiver einzusetzen. Sie erhalten zum Beispiel die Möglichkeit, ein Vermögensamt für mehrere Kreise oder sogar mit landesweiter Zuständigkeit zu bilden. Diese Konzentrationsmöglichkeit wird auch für die Lastenausgleichsverwaltung eröffnet. Mehrere verfahrensvereinfachende Vorschläge des Bundesrates sind aufgegriffen und in den Entwurf eingestellt worden. Drittens. Außerdem wird das am 31. Dezember 1998 ablaufende Besitzrecht an öffentlich genutzten, aber in Privateigentum stehenden Grundstücken sichergestellt. Das Moratorium soll um weitere zwei Jahre verlängert werden. Ich hoffe, diese knapp bemessene Frist übt einen heilsamen Druck auf alle Beteiligten in Bund und Ländern aus, hier zügig zu einer endgültigen Regelung zu kommen. Viertens. Schließlich soll mit dem Entwurf endlich das Problem der steckengebliebenen Entschädigungen gelöst werden. Wer in der DDR nach dem Aufbau- oder Baulandgesetz gegen Entschädigung enteignet wurde, aber dieses Geld niemals erhalten hat, kann die Auszahlung der Entschädigung nun in einem gesonderten Verfahren bei den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen beantragen. Zahlungspflichtig ist derjenige, dem der enteignete Vermögenswert auf Grund der Bestimmungen des Einigungsvertrages zugeordnet worden ist. So haben es der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bereits für Verbindlichkeiten anderer Art entschieden. Ich halte es für angemessen, daß die ohnehin außerordentlich geringe DDR-Entschädigung von demjenigen bezahlt wird, der kraft Zuordnung über das Grundstück verfügt oder verfügt hat, also letztlich der Nutznießer der DDR-Enteignung ist. Gegenüber dem bisherigen Recht bietet der Entwurf - lassen Sie mich das zum Abschluß betonen - ein Entgegenkommen an die Länder: Wenn nachweislich vor dem 3. Oktober 1990 eine Gegenleistung für den enteigneten Vermögenswert in den DDR-Staatshaushalt geflossen ist, kommt der Bund in Gestalt des Entschädigungsfonds für die Entschädigung auf. Ich denke, damit wird eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern erreicht. Ich appelliere deshalb nachdrücklich an die Opposition und an die Länder, der gefundenen Lösung zuzustimmen und keine Grundsatzdiskussion auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen. Diese haben lange genug gewartet. Das dunkle Kapitel der DDR-Enteignungen in der deutschen Geschichte können wir niemals ungeschehen machen. Aber wir haben durch ein Gesamtkonzept gesetzlicher Maßnahmen bereits viel Licht in das Dunkel gebracht. Bitte verabschieden Sie heute ein Gesetz, das einen weiteren Baustein in diesem Vorhaben darstellt. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf: Änderung des Grundgesetzes (Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer) Erwin Marschewski (CDU/CSU): In Deutschland leben über 7 Millionen Ausländer. Fast jeder zehnte Mitbürger ist ausländischer Staatsangehöriger. Da ist es selbstverständlich und notwendig, daß wir Brücken bauen müssen, Brücken, auf denen deutsche und ausländische Mitbürger aufeinanderzugehen und mehr miteinander und nicht nebeneinander leben. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß es zur Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer keine Alternative gibt, und daß eine erfolgreiche Integration im Interesse der ausländischen wie auch der deutschen Bevölkerung liegt. Wahr ist: Ohne unsere ausländischen Mitbürger würde manche Fabrik, mancher Pütt stillstehen. Wahr ist auch: Für viele, namentlich die Kinder, ist Deutschland längst zur neuen Heimat geworden. Wir wollen keine Ausgrenzungen, keine Abgrenzungen, keine sogenannten Ausländerghettos. Dem widerspricht zuvörderst christlich-demokratische Politik. Dies trägt auch die Gefahr in sich, daß auf Grund ethnischer und sozialer Spannungen früher oder später vielleicht schlimme Konflikte entstehen können. Wir wollen vielmehr, daß sich die Ausländer in Deutschland schrittweise in unsere Lebensverhältnisse einleben: Ziel ist das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Es ist mir wichtig - ungeachtet des Streits über Einzelfragen -, hier einmal festzustellen, daß über Parteiengrenzen hinweg bei allen demokratischen Parteien Einigkeit über die Aufgabe der Integration der Ausländer in Deutschland besteht. In den Regierungseklärungen von Bundeskanzler Helmut Kohl ist die Ausländerintegration immer wieder als eine besonders wichtige Zielsetzung hervorgehoben worden. Und wir stehen dazu, wie wir bei der Reform des Ausländerrechts bewiesen haben - leider gegen die Stimmen der Grünen. Weitgehend anders als die Zielsetzung ist der Weg umstritten, auf dem die Ausländerintegration erreicht werden kann. Wenn wir wollen, daß Ausländerintegration zu einem harmonischen, konfliktfreien Zusammenleben von Ausländern und Deutschen in ihren jeweiligen Lebens- und Arbeitsbereichen führt, müssen wir die Grundlage schaffen für eine von Diskriminierungen freie Eingliederung der Ausländer in Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur. Dies ist oberstes, erstes Gebot. Vor diesem Hintergrund glauben die Damen und Herren von den Grünen, die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer sei ein geeignetes Mittel zur Integration. Denn wenn der eine ein Wahlrecht habe, müsse es auch dem anderen gewährt werden. Das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnimmt, setzt jedoch nach der Konzeption des Grundgesetzes grundsätzlich die Eigenschaft als Deutscher voraus. Eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf alle Ausländer berührt deshalb die in Art. 20 unseres Grundgesetzes normierten Grundlagen unserer staatlichen Ordnung. Nun werden Sie auf die Bürger der EU verweisen. Jedoch: EU-Bürger dürfen anders behandelt werden als Dritte. Innerhalb der EU wird allen Bürgern das kommunale Wahlrecht nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit gewährt. Das kommunale Wahlrecht für Bürger der Europäischen Union ist Folge des neu- geschaffenen Status einer Unionsbürgerschaft; denn der Integrationsstand und der Amsterdamer Vertrag unterscheiden EU-Bürger wesentlich von Drittstaatsangehörigen. Gegen ein Kommunalwahlrecht für Ausländer aus Staaten, die nicht der EG angehören, sprechen integrationspolitische Gesichtspunkte. Die Integration der Ausländer ist nur mit viel Geduld und gegenseitigem Verständnis zu bewerkstelligen. Wer die Integration mit der Zulassung von Ausländern zu Kommunalwahlen voranbringen will, muß wissen, daß er mit diesem Kunstgriff kein Integrationsproblem löst. Schließlich haben sich in den europäischen Staaten wie den Niederlanden und Großbritannien, die bereits ein Kommunalwahlrecht für Ausländer kennen, die Integrationsprobleme von Ausländern nicht erledigt. Zutreffend erscheint mir: Wer hier zwar wohnen und arbeiten, sich jedoch nicht einbürgern lassen, sondern Ausländer bleiben will, kann nicht verlangen, an den politischen Entscheidungen in unseren Kommunen mitwirken zu dürfen. Es gilt hier nichts wesentlich anderes als in anderen Gemeinschaften: Bei den Grünen, bei der SPD, bei uns, auch in jedem Musik- und Sportverein muß man Mitglied sein, wenn man den Vorstand wählen und weitere Entscheidungen mitbestimmen will. Und was die Städte und Gemeinden anbetrifft, so werden hier sehr viele langfristig wirkende Entscheidungen getroffen: die Aufstellung von Bebauungsplänen, der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel, Zukunftsinvestitionen in Abwasser- und Abfallbeseitigung, Wirtschaftsförderung, Einrichtung von Schulen und vieles andere. Die für Ausländer besonders interessanten Fragen des Staatsbürgerrechts, Aufenthaltsrechts und der Arbeits- und Sozialpolitik werden auf Bundes- und Landesebene, das heißt: im Bundestag und in den Landtagen entschieden. Ein Kommunalwahlrecht brächte ihnen gerade auf diesen sie besonders betreffenden und angehenden Gebieten keine neuen Einflußmöglichkeiten. Außerdem: Würde ein Wahlrecht gewährt, könnte eine Wahlbeteiligung ausländischer, nationaler Parteien nicht verhindert werden. Wer in den letzten Jahren die Exzesse ausländischer Extremisten im Bundesgebiet verfolgt hat - das Stichwort „kurdischer Terrorismus " und das Auftreten fanatisierter türkischer Nationalisten wie Milli Görüs genügen -, der weiß, daß wir alles andere als Wahlkämpfe, gar von extremistischen ausländischen Parteien im Bundesgebiet gebrauchen können. Die Frage des Kommunalwahlrechts für Ausländer eignet sich daher nicht als Maßstab für eine integrationsfreundliche Ausländerpolitik. Vielmehr führt die Forderung nach einem Ausländerwahlrecht in eine fatale Sackgasse: Einerseits werden damit bei den Ausländern Hoffnungen geweckt, die sich auf Gemeindeebene in keiner Weise erfüllen lassen. Andererseits kann die Forderung nach einem Ausländerwahlrecht unnötige Vorbehalte bei den deutschen Mitbürgern wecken. Es entsteht der Eindruck der Privilegierung von Ausländern; denn Ausländer sind dann zwar in Deutschland kommunalwahlberechtigt, Deutsche aber nicht in deren ausländischen Herkunftsstaaten. Um es noch einmal zu sagen: Wir treten dafür ein, daß Ausländer, die seit langem in Deutschland leben, hier alle Rechte in Anspruch nehmen können, wie sie auch Pflichten zu tragen haben. Wir wünschen, daß sie sich mit unserem Gemeinwesen möglichst weitgehend identifizieren. Sie sollen deshalb von ihrem Recht auf Einbürgerung Gebrauch machen, wenn sie an der politischen Willensbildung partizipieren möchten. Mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden Ausländer könnte sich schon nach geltendem Recht einbürgern lassen! Dessen ungeachtet treten wir dafür ein, die Einbürgerung insbesondere von Ausländern der sogenannten zweiten und dritten Generation, das heißt: der hier geborenen und aufgewachsenen Ausländer, weiter zu erleichtern. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Reform unseres Staatsangehörigkeitsrechts versucht. Wir wollen diese Reform. Weil sie jedoch oftmals von anderen Fraktionen in diesem Haus mit der inakzeptablen, integrationspolitisch kontraproduktiven Forderung nach genereller Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit überfrachtet wurde, haben wir sie in dieser Legislaturperiode nicht verwirklichen können. Ihre jetzige Forderung ist nicht integrationsfördernd und damit nicht richtig. Und in der Politik ist es doch irgendwie wie in der Mathematik: Alles, was nicht richtig ist, ist falsch. Und Falsches wollen wir nicht beschließen. Cern Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Dem christlichen Menschenbild und der Menschenwürde sowie den Prinzipien von Demokratie in dieser Gesellschaft entspricht es, allen Bürgern Mitbestimmung und Mitverantwortung am sozial-, gesellschafts- und kommunalpolitischen Leben im jeweiligen Lebensraum vor Ort zu ermöglichen. Dieser Grundsatz prägt auch das Grundgesetz, in dem Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen für unantastbar erklärt. Hinter der Forderung nach Einführung des allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts steht weiterhin das Bestreben, den langjährig in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Menschen zu ermöglichen, sich selbst stärker am öffentlichen Leben zu beteiligen und Mitverantwortung zu übernehmen. Das Wahlrecht ist eine fundamentale, nicht wegzudenkende Bedingung für die Existenz einer Demokratie. Es muß dem Selbstverständnis einer demokratischen Gesellschaft Wiedersprechen, wenn einer zahlenmäßig gewichtigen Gruppe, die von den politischen Entscheidungen betroffen ist, die politische Mitentscheidung vorenthalten wird. " Diese Sätze sind nicht von mir; sie sind aber zutreffend. Sie sind aus einer Stellungnahme der katholischen Bischöfe und des Caritas-Verbandes zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. Ich würde mich freuen, wenn zu dieser Einsicht in demokratische Notwendigkeiten auch die Kollegen und Kolleginnen der C-Parteien gelangten. Die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts ist ein konsequenter Schritt zu mehr Demokratie in unserer Gesellschaft. Während für Unionsbürger und -bürgerinnen europaweit das kommunale Wahlrecht eingeführt ist, können andere Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland geboren wurden oder dauerhaft in Deutschland leben, noch immer nicht auf kommunaler Ebene wählen. Der große Teil der nichtdeutschen Bevölkerung ist damit von der politischen Teilhabe in den Städten und Gemeinden ausgeschlossen. Diese Schieflage gilt es zu beseitigen. Warum sollen hier ansässige Griechen oder Portugiesen anders behandelt werden als ebenfalls hier wohnende Türken oder Amerikaner, wenn es um die Mitbestimmung in den Gemeinden geht? Während die einen den Stimmzettel erhalten, bleibt für die anderen die Spielwiese des Ausländerbeirates. Es ist ebenso nicht einsehbar, wenn an die 50 000 türkische Unternehmen zwar Gewerbesteuer zahlen, an die zwei Millionen türkische Einwohner und Einwohnerinnen zwar Lohnsteuer und Solidaritätsbeiträge zahlen, aber in ihrem Lebensumfeld, in den Städten und Gemeinden nicht über ihre Verwendung mitentscheiden können. Die Niederlande, und Dänemark haben seit Jahren das Ausländerwahlrecht in den Kommunen eingeführt und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration der Ausländer geleistet. Mit der von uns vorgeschlagenen Grundgesetzänderung wird die verfassungsrechtliche Grundlage für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen in den Bundesländern geschaffen. Art. 28 Abs. 1 wird dementsprechend ergänzt. Darüber hinaus wird verfassungsrechtlich klargestellt, daß Unionsbürger, Ausländer und Ausländerinnen auch berechtigt sind, an Abstimmungen und Bürgerentscheiden in den Gemeinden und Kreisen teilzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1990 die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen in Hamburg und in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Es hat jedoch darauf hingewiesen, daß Art. 79 Abs. 3 GG die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen nicht ausschließt. Es verstößt daher nicht gegen den Grundsatz der Demokratie, wenn die Wahlbefugnis auf kommunaler Ebene auch auf die in einer Gemeinde ansässigen Ausländer und Ausländerinnen ausgedehnt wird. Vielmehr entspricht es dem Grundsatz liberaler Demokratien, ihre dauerhaft ansässige Wohnbevölkerung - wir haben hier eine Dauer von fünf Jahren zugrunddegelegt - genauso zu behandeln, wie die eigenen Staatsangehörigen. Im Grundsatz sieht die Bundesratsinitiative das gleiche vor, allerdings mit einem Unterschied: Sie will es den Ländern überlassen, ob sie das kommunale Ausländerwahlrecht einführen oder nicht. Das mag den Gegnern des Ausländerwahlrechts vielleicht die Zustimmung erleichtern. Ich fürchte aber, daß dies zu einem demokratischen Nord-Süd-Gefälle führt. Ich denke, wir sollten diesen Schritt zu mehr Demokratie ganz machen und nicht halbherzig. Minister Dr. Ekkehard Wienholtz (Schleswig-Holstein): Der Bundesrat hat mich beauftragt, seinen Gesetzentwurf vor diesem Hohen Haus zu begründen. Ich danke der SPD-Fraktion für die dazu zur Verfügung gestellte Redezeit. Schleswig-Holstein gehört zu den Ländern, die sich seit Ende der 80er Jahre für ein umfassendes Komunalwahlrecht für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen. Leider haben unsere Bemühungen noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Mit der jetzigen weiteren Initiative machen die antragstellenden Länder und der Bundesrat in seiner großen Mehrheit deutlich, daß sie sich mit dem bisherigen Ergebnis nicht zufriedengeben. Deswegen haben sie dieses verfassungsrechtlich und ausländerpolitisch bedeutsame Anliegen wieder auf die Tagesordnung der Politik gesetzt. Die von uns vorgeschlagene Grundgesetzänderung beseitigt die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 1990 aufgestellten Hürden. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus dem Urteil nicht zu folgern sei, daß die „im Bereich der Europäischen Gemeinschaft erörterte Einführung eines Kommunalwahlrechts für Ausländer nicht Gegenstand einer nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes zulässigen Verfassungsänderung sein kann" . Das Gericht hat hierbei nicht gesagt, daß ein solches Ausländerwahlrecht sich auf die Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten beschränken müsse. Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in dem genannten Urteil ausdrücklich anerkannt, daß es der demokratischen Idee, besonders dem in ihr enthaltenen Freiheitsgedanken entspreche, eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Genau dieses, das Demokratieprinzip verdichtende Ziel, wird mit dem Gesetzesantrag verfolgt. Ein Großteil unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger lebt seit 10, 20 oder gar 30 Jahren über mehrere Generationen hier bei uns. In Schleswig-Holstein sind es von 1 400 000 ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern knapp 63 000, die länger als 10 Jahre bei uns leben. In der Bundesrepublik waren es Ende 1996 3,8 Millionen - 48,4 Prozent - von 7,3 Millionen Ausländern. Diese lange Aufenthaltsdauer hat bei vielen unserer ausländischen Mitmenschen schon zu einem Maß an Identifikation mit unserem Land und erheblichem Engagement in allen Bereichen des Gemeinwesens geführt, das nicht geringer zu veranschlagen ist, als bei weiten Teilen der deutschen Bevölkerung. Um dieses zu vertiefen, lohnt sich der Schritt zu einer vollwertigen Beteiligung auf kommunaler Ebene. Bei der Einführung des Kommunalwahlrechtes für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wurde argumentiert, daß dieses dem Ziel diene, den Integrationsprozeß innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern und zu fördern. Was für die EU-Bürgerinnen und -Bürger richtig ist, kann nicht falsch sein, wenn es darum geht, den Integrationsprozeß von Menschen zu fördern, die seit langer Zeit mit uns leben. Wir wissen, daß die Teilnahme an Wahlen auch bei uns Deutschen durchaus eine integrative Wirkung hat und auch haben soll. Über Wahlen wird Integration hergestellt. Rudolf Smend hat uns dies schon in den 20er Jahren gelehrt. Hinzu kommen sehr praktische Erkenntnisse: Wer mitwirken kann, fühlt sich verantwortlich. Wer verantwortlich ist, wehrt sich gegen Störung und Zerstörung im sozialen Umfeld, in der Nachbarschaft, im Stadtquartier. Die Gegner eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer führen vielfach juristische Argumente ins Feld, Argumente über die die tatsächliche Entwicklung unserer Gesellschaft längst hinweggegangen ist. Seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten, leben wir in Deutschland zusammen mit Ausländern aus vielen verschiedenen Ländern. Sie sind Nachbarn, Kollegen, Freunde und sogar Verwandte. Wir kaufen unser Obst beim türkischen Gemüsehändler, unser Hausarzt ist Iraner und ein afrikanischer Taxifahrer bringt uns zum Bahnhof. Wir leben mit und von diesen Ausländern, aber wir verweigern ihnen das selbstverständliche Recht auf Teilnahme am politischen Geschehen, obwohl sie unser Land, das inzwischen auch ihr Land ist, kulturell und ökonomisch bereichern. Ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung hat sich zu den ökonomischen Auswirkungen der Zuwanderungen in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag der Bundesregierung geäußert. Das Gutachten stammt vom September 1997. Soweit ich sehe, ist es bisher von der Bundesregierung nicht veröffentlicht worden. Lassen Sie mich einige, wie mir scheint, auch in unserem Kontext wesentliche Ergebnisse des Gutachtens referieren: Alle 1995 in Deutschland lebenden reichlich 7 Millionen Ausländer zahlen Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung in Höhe von rund 100 Milliarden DM. Dem stehen die überproportionale Inanspruchnahme von Familienleistungsausgleich, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe und die unterproportionale Inanspruchnahme der Rentenversicherung gegenüber. Im Saldo - und der ist schließlich entscheidend - nimmt die ausländische Bevölkerung staatliche Leistungen eher weniger in Anspruch als die deutsche. Das Forschungsinstitut stellt fest, daß in 1995 ein Überschuß in der Größenordnung von 20 bis 35 Milliarden DM verbleibt. Es stellt weiter fest: Gäbe es die Ausländer in der Bundesrepublik nicht, wären zum Beispiel die Belastungen etwa aus der Finanzierung der deutschen Einheit für jeden Deutschen im Schnitt um 8 Prozent höher; pro Person entspricht dies zirka 300 DM im Jahr. Und schließlich: Seit Anfang der 70er Jahre hat sich die Zahl der ausländischen Selbständigen auf 240 000 versiebenfacht. Die Selbständigenquote der Ausländer entspricht in etwa ihrem Bevölkerungsanteil. Den ausländischen Selbständigen kommt eine wichtige Rolle als Arbeitgeber zu, da ungefähr 5 70 000 Arbeitnehmer bei ihnen beschäftigt sind. So weit wichtige Ergebnisse der Studie, die ganz offensichtlich nicht in die Politik der Bundesregierung passen. Denn diese Ergebnisse sprechen gegen eine Politik der Ausgrenzung und der Abschottung, die diese Bundesregierung verfolgt. Wir kennen das aus vielen Diskussionen in diesem Hohen Haus und im Bundesrat. Nein, Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Die Bundesrepublik ist de facto ein Einwanderungsland, und die Politik in diesem Lande hat die Aufgabe, vernünftige Wege zu einer Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu finden. Das kommunale Wahlrecht ist ein Weg dazu. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß der Gesetzentwurf keine obligatorische Einführung des Kommunalwahlrechts vorsieht. Vielmehr enthält er lediglich eine Öffnungsklausel zugunsten landesrechtlicher Regelungen. Ich möchte gerade vor dem Deutschen Bundestag dafür werben, den Ländern insoweit ein Stück föderalen Spielraum zu eröffnen. Es würde unserer Verfassung gut tun, in diesem Bereich die Regelungsdichte für die Verfassungsordnung in den Ländern zurückzunehmen. Er eröffnet auch eine begrüßenswerte föderale Vielfalt. Anders als der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen enthält der Entwurf des Bundesrates keine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren als Wahlrechtsvoraussetzung. Wir sind der Meinung, daß das aus dem Demokratieprinzip direkt entwickelte stark formal geprägte wahlrechtliche Gleichheitsprinzip auch hier Gültigkeit haben sollte. Deswegen ist auch schon beim Unionsbürgerwahlrecht von der Einführung einer solchen Mindestaufenthaltsdauer abgesehen worden. Diese auch von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachzuvollziehende unterschiedliche Behandlung von Unionsbürgern und deutschen Wahlberechtigten einerseits sowie der sonstigen Ausländer andererseits sollte von vornherein fallengelassen werden. Ich bin sicher, die Einräumung eines Wahlrechts an Ausländerinnen und Ausländer - und dies muß auf der kommunalen Ebene beginnen - kann überhaupt nicht aufgehalten werden. Eine Ablehnung des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes kann allenfalls einen Aufschub bedeuten. Deswegen appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages, diesen Schritt mitzugehen. Zu mehr Gerechtigkeit, zu- mehr Demokratie, zu mehr Integration und damit zum Abbau vielfältiger gesellschaftlicher und sozialer Probleme. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Das Kommunalwahlrecht steht nicht nur Deutschen zu, sondern seit einiger Zeit auch unseren Mitbürgern mit einer EU-Staatsangehörigkeit. Nun liegen dem Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe vor, das Kommunalwahlrecht auf alle ausländischen Mitbürger auszudehnen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union besitzen. Eine so grundlegende Frage sollte nach Meinung der F.D.P.-Bundestagsfraktion auf alle Fälle bundeseinheitlich geregelt werden. Wir sprechen uns deswegen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates aus, da dieser das Kommunalwahlrecht nach Maßgabe der Ländergesetze einführen will. Unterschiedliches Landesrecht erscheint uns in dieser Sache jedoch unangebracht. Anders verhält es sich mit dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Kommunalwahlrecht allen Ausländern zu gewähren, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Damit wäre eine bundeseinheitliche Regelung gegeben. Die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts ist unserer Auffassung nach durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen. Nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Traditionell wird diese Vorschrift so verstanden, daß damit gemeint ist, die Staatsgewalt werde vom deutschen Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Wahlrecht und Staatsangehörigkeit sind nach dieser Auffassung untrennbar miteinander verbunden. Nach Meinung der F.D.P.-Fraktion ist es dem Gesetzgeber aber nicht verwehrt, eine Änderung herbeizuführen. Wir sind überzeugt, daß sich die sogenannte Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht darauf bezieht, Ausländer für alle Zeiten von der Ausübung des Wahlrechts in Deutschland auszuschließen. Demnach kann das Grundgesetz dahingehend geändert werden, Mitbürgern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zumindest auf der kommunalen Ebene das Wahlrecht einzuräumen. Die F.D.P. hält dies für eine sinnvolle Maßnahme. Mit einer solchen Grundgesetzänderung würde der Gesetzgeber darauf reagieren, daß sich die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland gegenüber dem Jahre 1949, als das Grundgesetz in Kraft getreten ist, deutlich geändert haben. Wir können die Augen nicht davor verschließen, daß in Deutschland Millionen von Ausländern nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer leben. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit und damit das Wahlrecht zu erwerben. Unabhängig davon bleibt es aber eine Tatsache, daß - aus welchen Gründen auch immer - viele in Deutschland lebende Ausländer dauerhaft ausschließlich ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit haben, keine doppelte Staatsangehörigkeit erwerben können und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit unter Aufgabe ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit anstreben. Ist es wirklich sinnvoll, diese große Gruppe von der Mitgestaltung des unmittelbaren Umfeldes durch Ausübung des kommunalen Wahlrechts auszuschließen? Die F.D.P.-Fraktion ist überzeugt, daß dies der falsche Weg ist. Es dient der Integration, jedenfalls auf der Ebene, wo ein unmittelbarer persönlicher Bezug zu den politischen Entscheidungen besteht, die Mitbestimmung durch Übertragung des Kommunalwahlrechts für alle Ausländer zuzulassen. Voraussetzung dafür muß allerdings sein, daß durch eine gewisse Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts ein fester Bezug zu Deutschland entstanden ist. Demgemäß hat die F.D.P. in ihrem Bundestagswahlprogramm 1994 gefordert, das Kommunalwahlrecht für alle Ausländer einzuführen, die sich seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht darüber hinaus und hält eine fünfjährige Aufenthaltsdauer für ausreichend. Dieser Unterschied zum gültigen Bundestagswahlprogramm der F.D.P. wäre aber für eine Ablehnung des Gesetzentwurfs nicht ausreichend. Es wäre auch ein eher formales Argument, nur darauf zu verweisen, daß die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung derzeit nicht erreichbar ist. Jedoch handelt es sich bei der Einführung des Ausländerwahlrechts um eine Reform von prinzipieller Bedeutung. Solche Reformen können und wollen wir nur mit unserem Koalitionspartner beschließen. Dazu sehen wir uns nach unserem Verständnis von fairer Partnerschaft in einer Koalition verpflichtet. Derzeit ist eine gemeinsame Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht möglich. Deswegen kann die F.D.P. in diesem Gesetzgebungsverfahren ihre Zustimmung zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer nicht geben. Die Thematik bleibt jedoch auf der Agenda und wird nach unserer Überzeugung bald anders als jetzt entschieden werden. Ulla Jelpke (PDS): Es ist ja sehr ehrenwert, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und vom Bundesrat, daß Sie die Verfassung ändern wollen und dauerhaft hier lebenden Nicht-Deutschen das aktive und passive Wahlrecht verschaffen wollen. Aber warum eigentlich nur auf kommunaler Ebene? Warum sollen Ausländerinnen und Ausländer über den Bau von Schulen mitbestimmen dürfen, aber nicht über die dort vermittelten Lehrinhalte? Die nämlich werden auf Landesebene ausgehandelt, und da sollen sie weiter nichts zu melden haben. Dabei gehen ihre Kinder genauso hier zur Schule wie Kinder mit deutschen Pässen. Warum sollen Ausländerinnen und Ausländer über die Privatisierung der Müllabfuhr mit beschließen können, aber nicht über die Privatisierung von landes- oder bundeseigenen Unternehmen? Warum sollen sie über den Bau von kommunalen Straßen entscheiden, nicht aber den Bau von Land- oder Bundesstraßen beeinflussen können, obwohl ihnen diese genauso wichtig, störend oder gefährlich erscheinen mögen? Die von Ihnen vorgeschlagene Grundgesetzänderung ist halbherzig und nicht ausreichend; denn es gibt keine sachliche Begründung, warum Ausländerinnen und Ausländer ob aus EU- oder aus Drittstaaten, auf kommunaler Ebene mittels Stimmzettel oder Parlamentsmandat mitreden sollen, auf Landes-, Bundes- und Europaebene aber nicht. Das Wahlrecht ist nun einmal das entscheidende Element demokratischer Teilhabe in der parlamentarischen Demokratie. Wir fordern, daß alle Mitglieder unserer Gesellschaft möglichst schon mit 16 Jahren an der Gestaltung dieser Gesellschaft auch mit dem Stimmzettel teilhaben können. Es wäre ein leichtes, das Grundgesetz entsprechend zu ändern und den Begriff vom wahlberechtigten Volk entsprechend auszuweiten. Man muß es nur wollen. Die PDS hat entsprechende Anträge vorgelegt. Leider haben nicht einmal die anderen Oppositionsparteien zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bekommt diese Debatte einen schalen Beigeschmack. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fast acht Jahren entschieden, daß das damalige kommunale Wahlrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein verfassungswidrig ist. Doch erst ein dreiviertel Jahr vor den Bundestagswahlen, im November und Dezember 1997, haben Grüne und Bundesrat Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, um zumindest das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten zu ermöglichen. Das riecht gewaltig nach Wahlkampf um Stimmen von eingebürgerten Migrantinnen und Migranten. Eine wirkliche Gleichstellung der dauerhaft hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer erreichen Sie so nicht. Dennoch wird diese Grundgesetzgebung natürlich nicht an uns scheitern. Es werden die CDU/CSU und vermutlich auch die F.D.P. sein, die wieder einmal auch den minimalsten Schritt zur Integration und rechtlichen Gleichstellung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit andersfarbigem Paß verweigern. Das paßt zur laufenden politischen Auseinandersetzung, in der CDU und insbesondere CSU nichts unversucht lassen, Nicht-Deutsche als Bedrohung der Inneren Sicherheit, als innere Feinde der Deutschen zu konstruieren und Rassismus und Ausländerfeindlichkeit zu schüren. Nicht anders ist der Verstoß Bayerns zu werten, das Ausländerrecht weiter zu verschärfen, den grundgesetzlichen Schutz der Familien nur noch Deutschen vorzubehalten und die Sippenhaft bei der Abschiebung einzuführen. Wir werden alles dafür tun, daß die Unionsparteien am 27. September die Quittung für ihren Anbiederungskurs an die Rechtsradikalen bekommen. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Anträge: EXPO 2000; b - Bericht: Technikfolgenabschätzung hier: Machbarkeitsstudie zu einem „Forum für Wissenschaft und Technik") Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Der breite Konsens in diesem Haus zur EXPO ist ermutigend. Wir verabschieden heute einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, F.D.P. und SPD. Das bedeutet Rückenwind für alle, die an dieser phantastischen Weltausstellung mitwirken. Im Jahre 2000 wird die ganze Welt auf Hannover, auf Deutschland schauen. Von Beginn an war ich der Auffassung, daß die EXPO 2000 eine großartige Veranstaltung für den Standort Deutschland wird, eine Olympiade für Lösungen für die globalen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Ich bin auch jetzt sicher: Die Weltausstellung in Hannover wird eine glänzende Veranstaltung. Das Projekt ist reifer geworden. Die 175 Länderbeteiligungen sind ein großer Vertrauensbeweis. Die vier Säulen der EXPO - Themenpark, nationale Pavillons, weltweite „Korrespondenz" projekte und das Kultur- und Ereignisprogramm - werden immer klarer erkennbar. Wer heute noch behauptet, das Ausstellungskonzept sei „verschwommen", der hat sich schlicht nicht über den letzten Stand informiert. Die EXPO hat inzwischen klare Konturen, die spannend und attraktiv sind. Wenn die Beteiligten in der EXPO-GmbH, in Bund, Land, Stadt und Wirtschaft größere Fehler vermeiden, dann werden wir im Jahr 2000 in Hannover 40 Millionen EXPO-Besucher begrüßen dürfen. Dem Themenpark muß besondere Wichtigkeit zugemessen werden. Auf 100 000 Quadratmetern entsteht ein Zukunftslabor, offen für Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Nicht-Regierungsorganisationen usw. Hier wird das Leitmotiv „Mensch - Natur - Technik" sichtbar und erfahrbar. Wir thematisieren hier die globalen Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert: Ernährung, Gesundheit, Zukunft der Arbeit, Energie, Information und Kommunikation, Mobilität, „Basic Needs" oder Umwelt, Landschaft, Klima heißen einige der Ausstellungsbereiche. Hier erwarten den Besucher faszinierende Inszenierungen, spannende Bilder in einer Form, die es bisher noch nicht gegeben hat. Die Themen sind nicht isoliert, sondern in der Art einer Meta-Erzählung aufbereitet. Ein sogenanntes „Storyboard" wird wie in einem Film verschiedene Szenarien zu einem großen Gesamt(kunst)werk verbinden. Die Ausstellung wird wie ein dreidimensionaler Film sein. Der Besucher bewegt sich wie ein Schauspieler. Er kann die Zukunft hautnah erleben und selbst mitgestalten. Vision und Wirklichkeit fließen zusammen. Das ganze wird nicht eine hochintellektuelle Veranstaltung für Eliten, sondern - im Gegenteil - hier sollen die Risiken und Chancen der Zukunft faßbar, bildlich, informativ und auch unterhaltsam dargestellt werden. Der Themenpark ist - in den Worten von Birgit Breuel - eine riesige Mitmachausstellung. Konkret wird inzwischen auch das Kultur- und Erlebnisprogramm: von den Rolling-Stones zu dem Berliner Philharmonikern wird man alle Arten von Musik erleben, Discomusik, Feuerwerk, Ausstellungen - eine Vielfalt von hervorragenden künstlerischen Leistungen erwarten die Besucher. Den Höhepunkt aber bildet ohne jeden Zweifel die FaustInszenierung von Peter Stein. Fast ein halbes Jahrhundert nach der Inszenierung von Gustav Gründgens, soll nun der gesamte Faust, in ungekürzter Fassung auf die Bühne kommen: 17 Stunden wird das dauern, allerdings verteilt auf mehrere Tage. Daß es der EXPO GmbH gelungen ist, Peter Stein dafür zu gewinnen, ist großartig. Diese Aufführung wird in allen Teilen der Welt Resonanz finden Goethes Faust von Peter Stein in Szene gesetzt am Beginn des neuen Milleniums - was für eine großartige Idee! Fast möchte man sagen: Dafür lohnt sich die ganze EXPO! Für den Erfolg der EXPO ist es allerdings auch erforderlich, daß die rotgrüne Ratsminderheit Hannovers, die von dem Projekt nie begeistert war und es um ein Haar bei einer rechtswidrigen Bürgerbefragung verspielt hätte - mitzieht und nicht aus ideologischen Gründen zum Beispiel die notwendigen Parkplätze verweigert. Bei 5 DM pro Liter Benzin und ohne Parkplätze können wir keine EXPO durchführen. Dann bleiben die Leute zu Hause. Wir haben volles Vertrauen in die Führung der EXPO-GmbH, in Frau Breuel, Herrn Volk und Herrn Heckmann sowie in den künstlerischen Leiter des Kulturprogramms, Tom Stromberg. Wir erwarten und sind zuversichtlich, daß dieses Team im Jahre 2000 schwarze Zahlen hinterläßt. Aber selbst wenn sie es nicht ganz schaffen sollten: Wenn die EXPO ein Erfolg wird, wenn die deutsche Wirtschaft die damit verbundenen Chancen nutzt, dann ist das Unternehmen Weltausstellung allemal ein Erfolg für das Bild unseres Landes in der Welt und den Standort Deutschland. Das freilich ist alles andere als ein Freibrief für eine großzügige Ausgabenpolitik bei der EXPO-GmbH. Niemand sollte sich von Schwierigkeiten und Rückschlägen, auch nicht von jüngsten Meldungen aus Lissabon irremachen lassen. Es gibt bei der Verwirklichung von Großprojekten, ja schon dem eigenen Einfamilienhaus, immer Ärger- und Stöhnperioden, die Euphorie kommt erst bei der Schlüsselübergabe. Es ist immer etwa so bei Großprojekten. Es gibt sechs Phasen: erstens Begeisterung, zweitens Ernüchterung, drittens Panik, viertens Suche nach Schuldigen, fünftens Bestrafung der Unschuldigen, sechstens Auszeichnung der Nichtbeteiligten. So ähnlich wird es auch diesmal sein. Trotzdem sagen wir, die CDU/CSU, zu den Beteiligten: Kopf hoch, haltet zusammen, laßt Euch nicht entmutigen! Was das Engagement des Bundes angeht, so ist es - vor allem angesichts der angespannten Haushaltslage - bewundernswert. Fast alle Nahverkehrsvorhaben - die S-Bahn, die Stadtbahnlinien C und D, der Ausbau der Strecke Wunstorf-Seelze-Hannover Hbf - werden hauptsächlich durch Bundesmittel über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ermöglicht. Für qualitative Verbesserungen der Strecke von Lehrte nach Hannover Hbf stehen Mittel aus dem Bundesschienengesetz zur Verfügung. Hinzu kommen aus dem Bundesfernstraßenbau fast 1,6 Milliarden DM im Raum Hannover zwischen 1996 und 2000, unter anderem den sechsspurigen Ausbau von A2 und A7. Insgesamt gibt der Bund zwischen 1995 und 2000 zirka 2,5 Milliarden DM für Verkehrsmaßnahmen in und um Hannover aus. Nicht Herr Schröder oder Herr Schmalstieg, sondern Helmut Kohl und die Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. sorgen so im Raum Hannover für eine Sonderkonjunktur, machen Verkehrssysteme und Messe durch erhebliche Mittelkonzentration fit für das kommende Jahrhundert. Ich bin stolz, als hannoverscher Abgeordneter dazu von Anfang an meinen Beitrag geleistet zu haben - zu einem Zeitpunkt bereits, als Herr Schmalstieg in Hannover und Theo Waigel in Bonn noch zögerten. Schmalstieg aus unverantwortlichen parteitaktischen Erwägungen. Waigel aus verantwortlichen haushaltspolitischen Gründen. Ich danke vor allem meinen Kollegen von der Landesgruppe der Niedersachen-CDU, insbesondere ihren Vorsitzenden Klaus-Jürgen Hedrich und Erich Maaß sowie den zuständigen Kollegen im Haushaltsausschuß für die Unterstützung, die sie der EXPO in der Landeshauptstadt Hannover gewährt haben. Edelgard Bulmahn (SPD): Der inhaltliche Anspruch der Weltausstellung EXPO 2000 ist sehr hoch: Mit dem zentralen Motto „Mensch - Natur - Technik" thematisiert sie die zentrale Herausforderung der Menschheit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Die gegenwärtig dominierende ressourcen- und energieverschwendende Wirtschaftsweise ist nicht zukunftsfähig. Der Treibhauseffekt, das Ozonloch und anderes mehr sind Zeichen dafür, daß die Belastbarkeit ökologischer Systeme mißachtet wurde. Die sozial-ökologische Umorientierung von Wirtschaft und Gesellschaft auf ein an dauerhafter Entwicklung orientiertes Zukunftsmodell ist unausweichlich, wenn die Menschheit überleben soll und die Zukunft nicht dadurch bestimmt sein soll, daß ein immer kleinerer Teil der Menschheit einen immer größeren Anteil der noch verbleibenden Ressourcen verbraucht. Die Suche nach ökologisch und sozial verträglichen Wachstumsmustern ist sowohl für die Industrieals auch für die Entwicklungsländer ein vorrangiges Ziel. Die Frage ist: Wie lösen wir die vielschichtigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme, ohne zugleich neue, noch größere zu erzeugen? Wie erreichen wir, daß aus technischem Fortschritt sozialer und ökologischer Fortschritt wird? Die EXPO 2000 stellt für diese Fragen eine hervorragende Möglichkeit dar, den nötigen Bewußtseinswandel voranzubringen und symbolisch wie praktisch die nötigen Signale zu setzen. Als internationale Zukunftswerkstatt eröffnet sie die Möglichkeit, Innovationen und Lösungen für das Zusammenleben der Menschen in der einen Welt darzustellen. In knapp zwei Jahren wird die Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover stattfinden. Das Ereignis, dessen Vorbereitungen die Region Hannover schon seit Jahren beschäftigen, rückt stetig näher - von vielen hoffnungsfroh erwartet, von einigen skeptisch betrachtet. Auch im Bundestag haben wir das Ereignis immer wieder thematisiert: im Plenum und in den Ausschüssen. Zuletzt haben wir 1996 im Bundestag über die Weltausstellung im Plenum debattiert. Was hat sich seit dieser Zeit getan? Der Ausbau der Infrastruktur in Hannover ist weit fortgeschritten, eine Verbesserung von der auch die Region Hannover auf Dauer profitieren wird. Die Entscheidungen für die wichtigen Bauten rund um die Plaza, dem zentralen Platz auf der Weltausstellung, sind gefällt; die größeren Baumaßnahmen auf dem eigentlichen Gelände der Weltausstellung haben erste Formen angenommen. Wir sind mithin ein gutes Stück vorangekommen, daß die EXPO 2000 zu einem Erfolg wird. Entscheidend für den Erfolg der EXPO 2000 wird es sein, ob die deutsche Industrie, die auch maßgebliche finanzielle Mittel für den Themenpark bereitstellt, das Konzept der EXPO als Chance begreift, als einen Experimentierraum, in dem sie ein wenig abseits des Alltagsgeschäftes neue kreative Impulse geben und empfangen kann, neue Impulse für umweltverträglichere Produkte, für neue Lösungsansätze für eine sozialere Gestaltung der Gesellschaft. Sehr spannend erscheint mir zum Beispiel der Bereich „Zukunft der Arbeit" zu sein, wo unter Beteiligung der Gewerkschaften Modelle entwickelt werden zu der Frage, welche Arbeitsprozesse es in der Zukunft geben wird und wie ein gesellschaftlicher Umgang mit Arbeit so ermöglicht werden kann, daß niemand durch Arbeitslosigkeit ausgegrenzt wird. Eindrucksvoll gestaltet sich die Vorbereitung der dezentralen Projekte, die das Motto „Mensch - Natur - Technik" inhaltlich aufnehmen. In drei Bewertungsrunden wurden von einer Jury unter vielen Bewerbern insgesamt 82 Projekte ausgewählt und unter dem Motto „Stadt und Region als Exponat" zur Registrierung vorgeschlagen. Über 200 weitere Projekte befinden sich in den anderen Ländern außerhalb Niedersachsens. Das Land Sachsen-Anhalt spielt dabei eine besondere Rolle, da die Region Bitterfeld, Dessau, Wittenberg zur Korrespondenzregion erklärt wurde. Diese Region soll in exemplarischer Weise zeigen, daß auch für industriell stark belastete Regionen mit erheblichen Umweltschäden eine nachhaltige Entwicklung wieder möglich wird. Hier zeigt sich die bundesweite Relevanz der Weltausstellung, nicht nur im Sinne der Darstellung des Wirtschaftsstandortes, sondern auch als Impulsgeber für die wirtschaftliche und ökologische Erneuerung. Ergänzt werden die dezentralen Projekte in Deutschland durch 70 internationale Projekte weltweit. All dies sind wichtige Schritte zu mehr Kommunikation und zur Vernetzung von Lösungsansätzen. Die Weltausstellung ist aber auch eine Chance, auf vielfältige Weise einen interkulturellen Austausch zu inszenieren. Menschen aus verschiedenen Weltregionen werden zusammenkommen und dabei die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Zukunftsentwürfe vorzustellen und die anderer kennenzulernen. Sie werden in einen regen Austausch treten können, Vergleiche anstellen und Schlußfolgerungen für die eigene Arbeit vor Ort ziehen können. Darüber hinaus soll die Weltausstellung ein großes internationales Fest werden, bei dem die Gäste, die aus allen Teilen der Welt nach Hannover kommen, Spaß und Unterhaltung finden und gemeinsam feiern. Es soll ein großes Kulturprogramm geben, das jeden anspricht, eine Mischung aus klassischer Kultur, wie die Inszenierung des Faust in der Gesamtlänge, und Popkultur mit Musik und Happenings. Die Freude darf bei aller Bedeutung der Inhalte nicht zu kurz kommen. Die Weltausstellung in Hannover soll den Teilnehmern als eine fröhliche Veranstaltung in Erinnerung bleiben, bei der neben Denkanstößen auch gemeinsam geteilte Freude im Mittelpunkt steht. Ergänzt werden die Kommunikationsmöglichkeiten auf der EXPO durch die neuen Medien, allem voran das Internet. Schon jetzt liegt die Zahl der Zugriffe auf die Homepage der EXPO Gesellschaft bei 100 000 pro Woche. Es ist für die Zeit der Weltausstellung geplant, einen virtuellen Rundgang auf dem EXPO-Gelände anzubieten, wo in Chat-corners auch die Gelegenheit zu Gesprächen und Austausch mit anderen Internet-Nutzern gegeben ist. Trotz dieser faszinierenden Möglichkeiten elektronischer Medien ist wohl der Austausch mit einem konkreten Gegenüber nicht zu ersetzen. Dazu wird es während der Weltausstellung vielfältige Anlässe auch neben den Hauptattraktionen und außerhalb des EXPO-Geländes geben. So sind Themenwochen in Planung, die den verschiedenen Organisationen Gelegenheit bieten, zu einem vorgegebenen Thema Veranstaltungen in Hannover durchzuführen. Ebenso gibt es Überlegungen zu sogenannten Global Dialogue Events, Veranstaltungen am Rande des Themenparks, auf denen ein interessiertes Publikum über spezielle Themen einer zukunftsfähigen Entwicklung diskutieren kann. Eine Umkehr zu geringerem Ressourcenverbrauch auf dem Weg über Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen hat eingesetzt; sie wird aber noch viel Zeit brauchen. Die Konferenz in Rio 1992 brachte einen wichtigen Impuls für eine zukunftsfähige Entwicklung der Menschheit. Die dort verabschiedete Agenda 21 enthält viele wichtige Anregungen für gesellschaftliche Veränderungen und Initiativen, die auf die Entwicklung einer nachhaltigeren und sozial gerechteren Lebensweise der Menschen zielen. Das Ziel, eine Entkoppelung des Stoff- und Energiedurchsatzes in den wirtschaftlichen Produktionsprozessen von der Lebensqualität der Bevölkerung zu erreichen, hat nach wie vor hohe Priorität. Dabei liegt der vorsorgende Umweltschutz auch im Eigeninteresse der Unternehmen, wie die Erfolge deutscher Unternehmen auf Märkten für emissionsarme und umweltfreundliche Produkte, Technologien und Verfahren zeigen. Hier wird beispielhaft deutlich, daß eine umweltfreundlichere Produktionsweise auch zu mehr Beschäftigung und Wohlstand führen kann. Insgesamt sind Strategien zu verfolgen, die die Ziele von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt und ökologischer Nachhaltigkeit zu integrieren imstande sind. Es sind also weitere Anstöße notwendig. Es sind weitere Ideen und Visionen notwendig. Es sind aber vor allem weitere Taten notwendig, die helfen, das allgemein Einsichtige dann auch umzusetzen. Hier kann die Weltausstellung einen wichtigen Beitrag leisten. Wir werden uns daran messen lassen müssen, ob es uns gelingt, ein Forum für neue Impulse zu schaffen, aus denen überzeugende Veränderungen resultieren. Mut zu machen, für eine weltweite Suche nach Lösungen für die schwierigen sozialen und ökologischen Probleme unserer Gegenwart und Zukunft und die Menschen, die schon jetzt an zukunftsfähigen Projekten arbeiten, in das EXPO-Geschehen einzubinden. Ich bitte Sie deshalb mit Nachdruck um Unterstützung der EXPO 2000, damit die Weltausstellung diesen hohen Ansprüchen genügen kann und zu einem wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und sozial gerechteren Gesellschaft wird. Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Regierungsfraktionen und die SPD haben ihre Anträge inzwischen zusammengeworfen. Aber auch diesen schwarz-roten Antrag lehnen wir ab. Ich will hier nicht im einzelnen darauf eingehen, ob und inwieweit die gegenwärtigen, großangelegten Infrastruktur- und Bauarbeiten, die jetzt das Stadt- und Landschaftsbild Hannovers verunstalten, überhaupt zu einer sinnvollen Gestaltung der EXPO führen und darüber hinaus eine vernünftige und ökologische, städtebauliche Gestaltung Hannovers in Zukunft gewährleisten. Ich will hier nur auf ein Loch der Finanzierung hinweisen, das mit den falschen Mitteln gestopft wird: Der sowieso schon schmale Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird um 100 Millionen DM geplündert, die bisher ausdrücklich der Entschuldung der ärmsten Länder gewidmet waren. Die Schulden dieser Länder werden um keine Mark geringer, wenn ihnen jetzt die Reise- und Ausstellungskosten finanziert werden. Diese Länder brauchen das Geld dringend für ihren Ausweg aus der Schuldfalle und nicht für eine Art Zwangsbeitrag zur EXPO, für deren Finanzierung die Mittel - egal aus welchem Haushalt - zusammengekratzt werden sollen. Darüber hinaus lassen sich die Planungen für die EXPO nur noch anekdotisch schildern. Zur Zeit wird die EXPO 1998 in Lissabon eröffnet. Der erste Besucherüberblick zeigt, daß sich über den Kartenverkauf voraussichtlich nur ein Viertel der darüber eingeplanten Mittel einfahren läßt. Auch die Lissaboner EXPO wird sich würdig in jene internationalen Großveranstaltungen einreihen, die mit enormen Defiziten für die öffentlichen Haushalte und die Kommunen enden. Trotzdem begründet die EXPO-Gesellschaft Hannover ihren neuen Antrag für einen erhöhten Kreditrahmen von sage und schreibe einer halben Milliarde DM mit folgendem Argument: Jüngste zuverlässige internationale Meinungsumfragen und Analysen hätten jetzt belegt, daß die Aussichten auf einen riesigen Besucheranstrum immer rosiger würden. Dennoch müsse man erneut über Kreditaufnahme einer Finanzierungslücke schließen. Man habe nämlich in den Haushalt dieses Jahres schon erhebliche Mittel aus erwarteten Vorauszahlungen von Eintrittskarten eingesetzt. Nun zeigten aber andere, selbstverständlich ebenso sorgfältig angestellte Marktuntersuchungen, daß die Mentalität zukünftiger Besucher dergestalt sei, daß zwar Unzählige zu kommen beabsichtigten, aber doch kaum jemand zwei Jahre im voraus Karten bezahle. Deshalb sehe man sich gezwungen, 500 Millionen DM per Kreditermächtigung zu borgen. - Wäre es da nicht sinnvoll gewesen, ein und dieselben Marktforschungsinstitute damit zu beauftragen, sowohl Besuchspläne als auch Mentalitäten potentieller Besucher zu eruieren? Der niedersächsische Ministerpräsident hat ja die Absicht, vor den niedersächsischen Schulden nach Bonn zu flüchten. Doch dank der von ihm erstrittenen Beteiligung des Bundes wird der Schuldenberg der EXPO Hannover dann dort schon auf ihn warten. So bleibt ihm nur die Hoffnung, daß bei der in Bonn zu übernehmenden Gesamtverschuldung des Bundes der Klacks der Hannoveraner EXPO-Schulden gar nicht mehr besonders auffällt. Walter Hirche (F.D.P.): Am Beginn des neuen Jahrhunderts hat Deutschland die große Chance, mit der Weltausstellung Expo 2000 in Hannover nachhaltige Zeichen für positive Lösungen der vielen Probleme unserer Erde aufzuzeigen. Wenn man bedenkt, daß von Deutschland in diesem Jahrhundert zwei Weltkriege ausgingen, dann ist die Expo in Hannover der Start für eine Rolle Deutschlands in der Welt im nächsten Jahrhundert. Insofern geht es bei der Expo natürlich um künftige Arbeitsplätzee in Deutschland, um den Standort Deutschland, aber mehr noch um unsere Beiträge für eine neue globale Entwicklung. Die Entscheidung der von CDU/CSU und F.D.P. getragenen Bundesregierung vor 10 Jahren, sich um die Ausrichtung der Expo 2000 zu bewerben, war von großem Weitblick. Die knappe internationale Entscheidung, die Hannover den Vorzug vor Toronto gab, konnte Anfang der 90er Jahre leider nicht zügig umgesetzt werden, weil rotgrüne Aktionen insbesondere in der Stadt Hannover versuchten, das Projekt zu kippen. Bis heute wollen die Grünen in keiner Weise begreifen, welche Chancen die Expo 2000 für Umwelt und Entwicklung der Erde im Sinne der Prinzipien von Rio bietet, welche Chancen Hannover bietet, für wirtschaftliche, soziale und ökologische Probleme Lösungsmodelle vorzuzeigen. Hannover wird das Schaufenster am Beginn des 21. Jahrhunderts sein, von dem im Sinne von Dialog, Transparenz und Kommunikation positive Anstöße für Arbeit, Leben und Kultur und das Verhältnis der Menschen zur Natur ausgehen. Wer sich gegen die Chance stellt, von Deutschland Botschaften der Entwicklung in Industriestaaten und der dritten Welt auszusenden, Botschaften des kulturellen Zusammenlebens der Völker dieser Erde und Botschaften für einen neuen Respekt des Menschen für die Natur, der beweist auf erschreckende Weise Provinzialismus. Registrieren muß man auch, daß die PDS, Politikpartner der SPD in Sachsen-Anhalt, die Expo ablehnt, obwohl wesentliche Aktivitäten der Expo dezentral in Sachsen-Anhalt stattfinden, wie zum Beispiel in der offiziellen Korrespondenzregion, der alten Industrieregion Wittenberg-Dessau-Bitterfeld. Die Abhängigkeit, in die sich die SPD im lokalen Bündnis in Hannover mit Expo-Gegnern und im Landesbündnis mit Expo-Gegnern begibt, ist berner- kenswert. Deswegen anerkenne ich durchaus, daß die SPD-Bundestagsfraktion, genau wie die niederländische Landesregierung, das Projekt Expo 2000 unterstützt. Aber es bleibt eben eine Einbuße an Effizienz, wenn vor Ort mit den Parteien paktiert wird, die den Gegenwind organisieren. Die F.D.P. freut sich, daß die Vorbereitung der inhaltlichen Themen der Expo 2000 den lange angekündigten Schwung bekommen hat. Der vom Bundesminister für Wirtschaft vorgelegte 5. Fortschrittsbericht zur Vorbereitung der Expo weist eindrucksvoll aus, was an Aktivitäten inzwischen auf den Weg gebracht worden ist. Der Bericht verschweigt auch nicht die kritiischen Anmerkungen, die der Bundesrechnungshof zu Finanzfragen etwa im Zusammenhang mit Besucherzahlen und Budgetkalkulation gemacht hat. Wie bei allen öffentlichen Veranstaltungen lohnt es sich, diese Bemerkungen sorgfältig zu beachten. Dies gilt auch für alle Fragen der Verkehrsinfrastruktur. Ich bin sicher, daß zum Beispiel Soll und Ist der Expo Lissabon berücksichtigt werden. Ich begrüße, daß der gemeinsame Antrag von Koalition und SPD deutlich macht, daß bei allen eventuell noch auftauchenden Hemmnissen energisch alle Hebel in Bewegung gesetzt werden müssen, um die Expo zum vollen Erfolg zu machen. Die Aufgaben, die noch zu lösen sind, sind allen bewußt, und deshalb nehme ich die Gelegenheit gern wahr, insbesondere noch einmal auf die großen Chancen hinzuweisen, die die Expo 2000 für den Standort Deutschland bietet. Die Expo 2000, die ja nicht nur ihre Tagesbesucher erreichen wird, sondern über die Möglichkeiten der Telekommunikation die Hälfte der Menschheit, wird ganz selbstverständlich Werbung für den Standort Deutschland bedeuten - und zwar sowohl Werbung in existentiell wirtschaftlichem Sinn, als auch mit Perspektive für unsere Arbeitsplätze, als auch kulturelle Werbung für das Gesellschaftskonzept des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates, in dem wir leben, Werbung auch für die Weltoffenheit unseres Standortes. Deswegen meine ich: Wer ungelöste Punkte sieht, sollte nicht jammern und kritisieren, sondern helfen, sie abzustellen. Wer gute Ansätze sieht, muß dazu beitragen, diese zu verstärken. Der Vorschlag, im Rahmen des Expo-Programms in Göttingen ein nationales „Forum für Wissenschaft und Technik" einzurichten, ist deshalb zu begrüßen. Jeder ist aufgerufen, an der Zukunft unseres Landes im Interesse der nächsten Generationen mitzuarbeiten. Die Expo 2000 ist ein großartiger Schritt auf dem Weg dorthin. Deswegen unterstützt die F.D.P.-Fraktion die vom Ausschuß für Wirtschaft vorgelegten Beschlußempfehlungen nachdrücklich. Rolf Köhne (PDS): Die zentralen Zukunftsfragen der Menschheit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert soll die Expo 2000 „thematisieren". Doch an den Fragen und Antworten wird die „Menschheit" allerdings kaum beteiligt. Die versprochene „neue Art der Vorbereitung" mit Bürgerbeteiligung ist ausgeblieben. Statt dessen wird die „Menschheit" durch eine Handvoll Konzernvertreter unter besonderer Berücksichtigung der Automobilindustrie und der Atomlobby, die sich auf allen einflußreichen Posten breitgemacht haben, repräsentiert. Entsprechend sehen die Antworten auf die Zukunftsfragen aus: Mit Vollgas in den nächsten Stau, mit Atomenergie provozieren wir den nächsten GAU, und mit genmanipulierten Lebensmitteln wird dann der Magen flau. Im wesentlichen geht es also um die Beförderung von Akzeptanz unakzeptabler Technik, um die Beförderung von Profitinteressen. Unter dem Mäntelchen von „Nachhaltigkeit" und Agenda 21 sollen deshalb ziemlich unnachhaltig über 5 Monate durchschnittlich 300 000 Besucher Müll und Verkehr produzieren. Und der Preis wird hoch. Nach der Expo wird Hannover zum Sozialamt gehen müssen. Entgegen den ursprünglichen Versprechungen, daß die Expo die Stadt Hannover keinen Pfennig kostet, werden bis zur Expo rund 33 Millionen DM Verwaltungskosten und 70 Millionen DM Investitionen von zweifelhafter Nützlichkeit eingesetzt. Und die 100 Millionen DM, die aus dem Entwicklungshilfeetat für die Expo eingesetzt werden, könnten sicherlich auch sinnvoller verwandt werden. Wir lehnen diese unsinnige und überflüssige Disneyland-Show der Technik ab. Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Bundesregierung begrüßt den in den Bundestag eingebrachten gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der SPD zur Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover. Wir haben der Öffentlichkeit deutlich zu machen, daß der Deutsche Bundestag hinter dieser für Deutschland so wichtigen Veranstaltung steht und daß von dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur EXPO 2000 ausgeht. Ich freue mich, daß dieser Entschließungsantrag von der großen Mehrheit im Plenum getragen wird. Obwohl sich inzwischen fast die ganze Welt angemeldet hat - mehr als 170 Nationen und internationale Organisationen werden dabei sein -, bleiben die Deutschen merkwürdig zurückhaltend. Hier ist noch ein gutes Stück Motivations- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Natürlich ist hier - daran gibt es keinen Zweifel - zunächst die EXPO-Gesellschaft in Hannover gefordert. Allerdings wünsche ich mir auch, daß die verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die EXPO- Idee in ihre Wahlkreisarbeit einbeziehen und mithelfen, daß dieses Ereignis zu einem von allen Schichten der Gesellschaft mitgetragenen nationalen Ereignis wird. Unter dem Leitmotiv „Mensch-Natur-Technik" versucht die Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover globale Entwicklungslinien nachzuzeichnen, versucht sie Antworten auf einige Fragen zu geben. Die EXPO 2000 hat handfeste Themen zum Gegenstand ihres Programms gemacht: Gesundheit und Ernährung, Wohnen und Arbeiten, Mobilität und Freizeit, Umwelt und Entwicklung - Themenfelder, die uns alle angehen. Nur zu berechtigt ist allerdings die Frage, was die EXPO 2000 eigentlich ist. Welche Botschaft soll sie übermitteln? Ich will das einmal kurz so definieren: Die EXPO 2000 ist zunächst ein unterhaltsames und aufregendes Erlebnis für Kinder und Erwachsene, eine Reise um die Welt. Die EXPO 2000 ist zweitens ein Forum für innovative Zukunftskonzepte mit Fokus auf wissenschaftlich-technische Entwicklungen. Drittens ist sie ein Schaufenster für den Standort Deutschland. Die EXPO-Schau muß sich zwangsläufig in die größeren politischen Zusammenhänge einfügen. Aus meiner Sicht sind dies insbesondere die Globalisierung der Weltwirtschaft, die Ablösung der Industriegesellschaft durch die Informations- und Kommunikationsgesellschaft und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit der Globalisierung der Märkte nehmen die Verflechtung und Austauschbarkeit von Produktionsstandorten immer schneller zu. Dieses veränderte Umfeld stellt neue Anforderungen an die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wie auch an die Wirtschaftspolitik. Ich erwarte, daß die deutsche Wirtschaft gemeinsam mit den Regierungen von Bund und Ländern einen eindrucksvollen deutschen Auftritt gestaltet und unter Beweis stellt, daß sie für die Herausforderungen des neuen Jahrhunderts gut gerüstet ist. Darüber hinaus ist die Jahrtausendwende - 10 Jahre nach der Zurückgewinnung der deutschen Einheit - der richtige Zeitpunkt, um der Weltöffentlichkeit ein „neues", weltoffenes und in die Europäische Union eingebundenes Deutschland vorzustellen. Damit ist eigentlich schon das primäre politische Ziel definiert; die EXPO 2000 als effizientes Instrument für das Standortmarketing einzusetzen. Weiter bietet es sich an, die EXPO 2000 für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu nutzen. Warum sollten wir von dieser Gelegenheit nicht profitieren, um das Interesse der Besucher zu wecken und sie auf die vielfältigen, durch den Einsatz neuer Technologien angestoßenen wirtschaftlich-gesellschaftlichen Entwicklungen und Chancen vorzubereiten? So wird die EXPO 2000 zum Beispiel dem Thema „Wissen und Information" in Verbindung mit den Fragen um die „Zukunft der Arbeit" besondere Aufmerksamkeit schenken. Ich könnte mir gut vorstellen, daß wir mit der EXPO 2000 eine Technologieoffensive starten, die letztlich zu einer stärkeren Offenheit der Bürger gegenüber dem Einsatz neuer Technologien führt. Nicht minder schätze ich die Rolle der EXPO 2000 ein, was die ökologische Komponente betrifft. Mit der Konferenz von Rio de Janeiro im Jahre 1992 zum Thema „Umwelt und Entwicklung" - UNCED - haben die Regierungen von 178 Staaten einen Aktionsplan, die sogenannte Agenda 21, beschlossen. Die Industrieländer haben hier eine besondere Verantwortung, nicht zuletzt auf Grund ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten. Welches andere Forum mit weltweiter Ausstrahlung als die EXPO 2000 wäre besser geeignet die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu demonstrieren? Der Countdown läuft. In weniger als zwei Jahren wird die Weltausstellung ihre Tore öffnen. Fünf Monate lang, vom 1. Juni bis zum 31. Oktober 2000 steht Hannover dann im Rampenlicht der Weltöffentlichkeit. Insgesamt sollen 40 Millionen Eintrittskarten verkauft werden. Bis zu 30 000 Mitarbeiter werden sich um das Wohl der Besucher kümmern. Dies ist ein gewaltiges Programm. Es bedarf der Anstrengung aller, damit von dieser Ausstellung möglichst viele positive Signale ausgehen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze; b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung; c - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes) Horst Eylmann (CDU/CSU): Die deutsche Anwaltschaft ist sei den achtziger Jahren einem tief greif enden Wandlungsprozeß ausgesetzt, der unter anderem durch immer größer werdende berufliche Verbindungen zwischen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gekennzeichnet ist. Diese so entstandenen überregionalen „Anwaltsfirmen" sind an den wichtigsten nationalen und zunehmend auch an den internationalen Wirtschaftszentren vertreten. Dieser Konzentrationsprozeß ist wiederum eine Folge des anspruchsvoller werdenden Beratungsbedarfs, der nur noch mit einer Fülle von Spezialwissen, das unter einem Dach vereinigt ist, zu befriedigen ist. Für immer mehr Anwälte steht nicht mehr die forensische Tätigkeit im Vordergrund. Einen zunehmenden Anteil nimmt die Beratungstätigkeit auf allen Gebieten ein. Dies ist auch die einzige Chance, der stark angewachsenen Zahl von Anwälten angemessene Beschäftigungsmöglichkeiten zu verschaffen. Das Berufsrecht der Anwälte, das seit Jahrzehnten von überkommenen und teilweise auch an Zunftschranken erinnernden Standesrichtlinien geprägt war, mußte sich dieser neuen Entwicklung anpassen. Mit einigem Bedauern ist festzustellen, daß der Anstoß zu dieser Reform weder von den berufsständischen Vertretungen noch durch die Legislative, noch durch die Exekutive, sondern durch die Judikatur in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts gekommen ist. Es sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 gewesen, die den dringend notwendigen Reformprozeß eingeleitet haben. Das Berufsrecht der Anwälte ist als Folge dieser Entschei- dungen durch die Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung von 1994 in weiten Bereichen grundlegend neu gestaltet worden. Ich nenne als Beispiel nur die bis dahin in Anwaltskreisen streng verpönte Zulassung einer sachlichen Informationswerbung. Der Gesetzgeber glaubte damals, das Notwendige getan zu haben. Er wurde aber alsbald wiederum von der Rechtsprechung überholt. Während wir seinerzeit noch die neugeschaffene Partnerschaft neben der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als die der Anwaltschaft adäquate Gesellschaftsform angesehen hatten, belehrte uns das Bayerische Oberste Landesgericht schon Ende 1994 darüber, daß den Anwälten auch die Gesellschaftsform der GmbH nicht verwehrt werden dürfe. Daraus ergab sich für den Gesetzgeber die Notwendigkeit, der Anwalts-GmbH einen gesetzlichen Ordnungsrahmen zu geben, der insbesondere die Unabhängigkeit des Anwalts bei einer Berufsausübung in einer Anwalts-GmbH absichert und zugleich möglichen Gefahren vorbeugt, die für das rechtsuchende Publikum und für die Rechtspflege insgesamt durch die rechtsbesorgende Tätigkeit dieser Gesellschaften denkbar sind. Die Vorbereitung der erneuten Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung hat relativ lange gedauert. Dieser Prozeß des sorgfältigen Abwägens unter Berücksichtigung auch der Stellungnahmen der anwaltlichen Berufsvertretungen hat sich aber gelohnt. Zwar sind diejenigen Anwälte, die diese Gesellschaftsform schon nutzen oder noch nutzen wollen, nicht völlig zufriedengestellt. Andererseits bleiben auch Bedenken bei denen, die der Anwalts-GmbH skeptisch gegenüberstehen. Das scheint mir aber gerade zu beweisen, daß wir einen vernünftigen Mittelweg gegangen sind. Ich begrüße es ausdrücklich, daß wir das entscheidende Kennzeichen der GmbH, der Ausschluß der persönlichen Haftung des Gesellschafters, beibehalten haben. Zeitweise war erwogen worden, eine persönliche Haftung des handelnden Anwalts einzuführen. Die mit der jetzigen Lösung verbundene geringere Sicherheit für das rechtsuchende Publikum, im Falle einer fehlerhaften Beratung auch Schadensersatz zu bekommen, haben wir durch die Verpflichtung, eine erhöhte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, stark verringert. Die Anwalts-GmbH muß verantwortlich von Rechtsanwälten geleitet werden. Um einen entscheidenden Einfluß auf die Geschicke der Gesellschaft sicherzustellen, müssen anwaltliche Gesellschafter die Mehrheit der Kapitalanteile und Stimmrechte innehaben. Reine Kapitalbeteiligungen, die Beteiligung Dritter am Gewinn der Gesellschaft sowie mehrstöckige Gesellschaften sind nicht zulässig. Die jetzt vorgelegte Regelung der Anwalts-GmbH ist vor zukünftigen Novellierungen nicht sicher. Wie diese Gesellschaften in Zukunft agieren werden, läßt sich nicht zuverlässig absehen. Unerwartete Fehlentwicklungen könnten gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslösen. Außerdem muß man auch hier damit rechnen, daß die eine oder andere Bestimmung des Gesetzes auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt wird. Das Ergebnis erneuter Anrufungen des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten. Lassen wir uns überraschen. In die Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates einbezogen worden, der darauf abzielt, den Ländern zu ermöglichen, die Zulassung der Anwälte den Anwaltskammern zu übertragen. Hinter diesem Vorstoß der Länder mag in erster Linie das Motiv stehen, den Aufgabenbereich der Landesjustizverwaltungen zu verringern und auf diese Weise Kosten zu sparen. Ich begrüße ihn aus anderen Gründen: Es sollte zum Selbstverständnis der Anwaltschaft gehören, in eigener Verantwortung und Zuständigkeit über die Zulassung zur Anwaltschaft zu entscheiden. Schließlich obliegt es den Kammern auch, die Einhaltung der Berufspflichten durch die Anwälte zu überwachen. In anderen europäischen Ländern liegt die berufliche Zulassung auch in den Händen der anwaltlichen Berufsvertretungen. Gern hätte ich jetzt schon eine bundeseinheitliche Regelung gehabt. Da der Organisationsgrad der Anwaltskammern aber unterschiedlich ist, müssen wir zunächst mit einer Ermächtigung der Landesregierungen auskommen. Ich hoffe zuversichtlich, daß in den nächsten Jahren alle Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Damit wäre ein weiterer Schritt auf dem Wege der vollen Emanzipation der Anwaltschaft von staatlicher Aufsicht getan. Vielleicht gelingt es dann eines Tages auch noch, dem Staat die Kompetenz für die Kleiderordnung der Anwälte zu entwinden. Ob und wann eine Robe getragen wird, sollte die Anwaltschaft durch ihre berufenen Vertreter in eigener und alleiniger Zuständigkeit entscheiden können. Wir verabschieden heute auch eine Novellierung der Bundesnotarordnung. Einerseits stellt das Dritte Gesetz zur Änderung der BNotO und anderer Gesetze die notwendige Rechtseinheit in der Bundesrepublik her, indem sie die noch aus der DDR-Zeit stammende Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis durch die Bundesnotarordnung ersetzt. Dies wird in den neuen Bundesländern dankbar begrüßt werden. Andererseits ist die Novellierung der Bundesnotarordnung aber auch ein bedeutsamer Schritt zur Anpassung des Berufsrechts der Notare an die Vorgaben des Grundgesetzes. Wir vollziehen jetzt für die Notare das, was wir für die Anwälte schon mit der Berufsrechtsnovelle 1994 getan haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen alle für die Berufsausübung wesentlichen Vorschriften in Gesetzesform ergehen. Dies führt nun zu dem erfreulichen Ergebnis, daß wir alle wesentlichen und wichtigen Regeln, die bisher teils im Gesetz, teils in Richtlinien der Bundesnotarkammer, teils in Verwaltungsvorschriften in Gestalt der Dienstordnung für Notare enthalten waren, nunmehr in die Bundesnotarordnung inkorporieren. Ein Beispiel mag zeigen, daß wir auch bemüht waren, überflüssige Reglementierungen abzubauen: Bislang mußte der Notar besondere Gründe anführen, wenn er außerhalb der üblichen Dienstzeiten oder außerhalb seiner Kanzlei Amtsgeschäfte vornehmen wollte. Das Publikum, das die Dienste des Notars in Anspruch nehmen will, hat aber nur ein Interesse daran, daß es zu den normalen Geschäftszeiten einen dienstbereiten Notar vorfindet. Keineswegs kann ihm daran gelegen sein, daß der Notar daran gehindert wird, ihm auch außerhalb der üblichen Ge- schäftszeiten oder seiner Kanzlei zur Verfügung zu stehen. Die Notare erbringen in staatlich gebundener Form eine Dienstleistung, eine solche ganz besonderer Art, aber eben eine Dienstleistung, deren Qualität nicht darunter zu leiden braucht, wenn sie statt um 16 Uhr um 20 Uhr erbracht wird. Ich hoffe zuversichtlich, daß dort, wo wir die Reglementierungstiefe zurückgenommen haben, sie in Richtlinien, die die Berufsvertretungen der Notare vornehmen dürfen, nicht wieder auflebt. Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Minute noch durch eine Entscheidung auf den Inhalt der Novelle Einfluß genommen. Während der Rechtsausschuß, unter dem Druck der Länder, eine Assoziierung des Anwaltsnotars mit einem Wirtschaftsprüfer für unzulässig erklärt hatte, hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden. Nach seiner Auffassung würde es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, die schon lange mögliche Assoziierung mit einem Steuerberater zuzulassen, sie mit einem Wirtschaftsprüfer aber auszuschließen. Wir haben den Gesetzentwurf jetzt dieser Rechtsprechung angepaßt. Das Notariatswesen in der Bundesrepublik ist in besonderem Maße alten Traditionen verpflichtet. Es gibt aus historischen Gründen mehrere Notariatsformen, die Bezirks- und Richternotare in Baden-Württemberg, und im übrigen zwei große Gruppen, die Nur-Notare und die Anwaltsnotare. Diese beiden Ausprägungen des Notariats haben sich in den letzten Jahren eher weiter voneinander entfernt als sich angenähert. Wir sollten die Vielgestaltigkeit des Notariatswesens eher als Chance denn als Unglück betrachten. Es scheint mir nämlich noch nicht ausgemacht zu sein, welche Notariatsform den Herausforderungen der Zukunft am besten gewachsen sein wird. Beide haben Vorteile und Nachteile. Das Anwaltsnotariat steht vor der schwierigen Aufgabe, sich auch in immer größeren Einheiten das nötige Maß an Unabhängigkeit und Neutralität zu sichern, das zur Ausübung des Amtes erforderlich ist. Das Nur-Notariat wird sich anstrengen müssen, in der traditionellen Form der Einer- oder Zweier-Kanzlei auf Dauer den steigenden Anforderungen zu genügen, ohne auf die Stufe eines bloßen Stempelnotariats herabzusinken, in dem nur das zu Papier gebracht und vorgelesen wird, was andere vorgedacht oder vorgeschrieben haben. Es scheint mir im dringenden Interesse des deutschen Notariats zu liegen, wieder mehr zusammenzurücken, voneinander zu lernen und das Gemeinsame zu betonen, anstatt das Trennende herauszustellen. Ohne diese Gemeinsamkeit wird es nämlich nicht gelingen, das durchzusetzen, was kürzlich das beherrschende Thema auf dem 25. Deutschen Notartag in Münster war, nämlich die Übertragung weiter Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege auf die Notare. Hier ist noch ein weites Feld für die Entlastung der Justiz, die von den Ländern gewünscht wird. Außerdem könnte auf diese Weise erreicht werden, daß juristische Dienstleistungen noch bürgernäher und bürgerfreundlicher erbracht werden. Dr. Berthold Reinartz (CDU/CSU): Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1998 zur Zulässigkeit einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern machte eine erneute Befassung des Rechtsausschusses mit diesem für die Notariatsstruktur in Deutschland wichtigen Thema erforderlich. Bekanntlich hatte der Rechtsausschuß noch mit Beschlußempfehlung vom 1. April 1998 sich gegen die Erweiterung der Sozietätsfähigkeit auch auf Wirtschaftsprüfer ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Weg konsequent fortgesetzt, den die Rechtsprechung mit der Zulassung der Verbindung von Anwaltsnotaren mit Steuerberatern in der Vergangenheit gegangen war. Die Erweiterung der Verbindungsfähigkeit der Anwaltsnotare mit Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern ist nicht der Abschluß von Überlegungen zum Berufsbild und insbesondere zu dem wünschenswerten Ziel eines einheitlichen Berufsbildes des Notars, gleichgültig, ob er diesen Beruf ausschließlich oder zugleich als Anwalt und damit auch in der Möglichkeit ausübt, sich mit den genannten anderen Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen zu verbinden. Es ist wohl unbestreitbar, daß aus der Erweiterung der Verbindungsfähigkeit des Anwaltsnotars Gefahren für das Notariat insgesamt entstehen können. Die im Hinblick auf die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit so häufig beschriebene und vielfach beschworene Dienstleistungskultur in Form einer umfassenden Steuer- und Wirtschaftsberatung mit Vertragsgestaltung in Form einer ganzheitlich wirtschaftsrechtlichen Betrachtung des Unternehmens läßt sehr schnell den Gedanken einer insgesamt gewerblichen Betätigung aufkommen. Die notarielle Beurkundung mit ihren drei wesentlichen Funktionen - nämlich Beratung, Belehrung, Beweissicherung - tritt trotz ihrer im Gesamtentscheidungsablauf gesonderten und vom Gesetzgeber gewollten und in der Praxis anerkannten herausgehobenen Funktion in die Gefahr der Betrachtung als formalisierte Besiegelung. Der an der Entscheidungsfindung beteiligte Notar und seine Arbeit geraten im Rahmen dieses Dienstleistungspakets häufig unberechtigt an das Ende eines Entscheidungsfindungsprozesses, der in der Gefahr steht, als überflüssig empfunden zu werden, zumal mit dieser Dienstleistung Kosten verbunden sind, die aus der Sicht von Beteiligten als überflüssig betrachtet werden könnten. Innerhalb des Notariats in Deutschland stellt sich für die ausschließlich als Notare tätigen Angehörigen dieses Berufsstandes die Frage nach der Fortentwicklung ihrer Verbindungsmöglichkeiten. Die Wahrung der Einheitlichkeit des notariellen Berufsstandes macht nach der Erweiterung der Verbindungsfähigkeit des Anwaltsnotars strukturelle Überlegungen auch im Nur-Notariat erforderlich. Diese Gedanken über auf den Gesetzgeber möglicherweise noch wartende Aufgaben verstellen nicht den Blick für die Notwendigkeit der heute zu verabschiedenden Novelle. Im Zuge der Liberalisierung der Verbindungsfähigkeit des Anwaltsnotariats gewinnen bei dieser Novelle die Mitwirkungsverbote des § 3 Beurkundungsgesetz ganz besondere Bedeutung. Die Mitwirkungsverbote sollen Interessen- kollisionen bei der Beurkundung entgegenwirken. Sie haben die Aufgabe, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der notariellen Berufsausübung zu sichern. Nicht zuletzt durch die Erweiterung der Verbindungsfähigkeit von Anwaltsnotaren mit anderen, schon benannten Berufsgruppen in zunehmend überörtlich tätigen beruflichen Zusammenschlüssen macht eine Straffung der Mitwirkungsverbote erforderlich. Ziel ist es, auch den Anschein einer Gefährdung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars zu vermeiden. Da der Notar generell zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, gilt dies selbstverständlich auch dann, wenn er in einer Angelegenheit seines Sozius-Notar mitwirken würde. Da jedoch das rechtsuchende Publikum in der Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung den Anschein einer Gefährdung der Unparteilichkeit sehen könnte, war die Aufnahme eines Mitwirkungsverbotes bei Angelegenheiten des Sozius in der Beratung des Rechtsausschusses unumstritten. Breiten Raum hingegen hat die Diskussion über die Frage der Erforderlichkeit eines mandantenbezogenen Mitwirkungsverbotes eingenommen. Der Rechtsausschuß hat sich schließlich auf die nunmehr in § 3 Abs. 1 Nr. 8 festgelegte eingeschränkte Verbotsnorm verständigt, die im wesentlichen der bisherigen Nr. 5 entspricht. Neben dem Verbot der Mitwirkung für Sozien auch in diesen Fällen wurde an der Einschränkung festgehalten, daß es sich um ein dem Dienstverhältnis ähnliches und ständiges Geschäftsverhältnis handeln muß, wenn dem Notar eine Mitwirkung an einer Beurkundung für diesen Mandanten untersagt ist. Dadurch gewinnt die neu eingefügte Ziffer 7 besondere Bedeutung, wonach dem Notar eine Mitwirkung bei Angelegenheiten einer Person untersagt ist, für die der Notar außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder ist. Dies gilt dann nicht, wenn diese Tätigkeit im Auftrag aller Personen ausgeübt wurde, die an der Beurkundung beteiligt sein sollen. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Normierung eines mandantenbezogenen Mitwirkungsverbotes durchaus wünschenswert erschien. Hierdurch hätte man der Dienstaufsicht und dem jeweils zur Entscheidung über seine Mitwirkungsfähigkeit aufgerufenen Notar eine wesentlich klarere Abgrenzungsmöglichkeit gegeben. Der Notar wäre in all den Fällen gehindert gewesen, in denen er oder der Sozius bereits beratend tätig ist. Eine solche klare Abgrenzung hätte allerdings den Nachteil gehabt, daß auch in den Fällen, in denen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars nicht in Frage gestellt wäre, ihm gleichwohl eine Mitwirkung als Notar untersagt würde. Hierfür war das Beispiel schließlich überzeugend, daß ein Notar für einen Mandanten eine Hypothek nicht beurkunden dürfte, wenn er als Anwalt diesen Mandanten in einer arbeitsrechtlichen Frage berät. Mit der notwendigen Erweiterung auf alle Sozien wäre in diesen Fällen das Anwaltsnotariat mit allen Partnern von der notariellen Beurkundungs- oder Beglaubigungstätigkeit ausgeschlossen. Dies erschien dem Rechtsausschuß in seiner Mehrheit nicht hinnehmbar. Um so mehr hat er sein Augenmerk auf das Mitwirkungsverbot gerichtet, das dem Notar eine Mitwirkung untersagt, wenn er oder sein Sozius außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war. Die Intention dieses Mitwirkungsverbotes ist es, den Begriff „dieselbe Angelegenheit" nicht einengend, sondern im Gesamtzusammenhang zu werten. So fällt die Beurkundung eines Rechtsgeschäftes, das lediglich Teil oder Folge des durch steuerliche oder wirtschaftliche Überlegungen intendierten Vorgangs ist, in den von Ziffer 7 erfaßten Bereich des Mitwirkungsverbotes. Dieses Beispiel erfaßt die Sozietät mit einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eben auch in der Weise, daß der in Sozietät verbundene Notar an der Beurkundung gehindert ist, wenn diese Beurkundung mit den von dem Unternehmen verfolgten wirtschaftlichen oder steuerlichen Zielen zu tun hat, an deren Festlegung der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beratend beteiligt war. Eine solche Auslegung des Begriffs „dieselbe Angelegenheit" vermag dem gesetzgeberischen Ziel Rechnung zu tragen, den Notar an der Mitwirkung auch im Rahmen einer überörtlichen Großsozietät zu hindern, wenn ein Sozius in einem anderen Ort in diesem Rahmen rechtlich, wirtschaftlich oder steuerlich beraten hat. Sie gewährleistet, daß die notarielle Beurkundung ein selbständiger Teil einer umfassenden Rechtsberatung und Rechtsgestaltung bleibt. Der Rechtsausschuß hat sich auch mit der Frage befaßt, ob die Tätigkeit von Notaren als Zertifizierungsstelle nach dem Signaturgesetz regelungsbedürftig ist. Digitale Signaturen ermöglichen eine sichere Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs. Elektronikgestützte Verfahren werden sich auch im Bereich des Rechtslebens immer weiter entwickeln und zu einem wesentlichen Teil das geschriebene Dokument, dessen sich die notarielle Berufspraxis bisher bedient hat, ersetzen. Durch das Gesetz zur digitalen Signatur sind Rahmenbedingungen für digitale Signaturen geschaffen worden. Der Rechtsausschuß hielt jedoch eine Aufnahme einer entsprechenden Rechtsnorm, die den Notaren eine Zuständigkeit in diesem Bereich einräumt, für nicht geboten. Notar und Notarkammern bedienen sich auch bereits jetzt elektronikgestützter Verfahren und haben damit die entsprechenden Sicherungen zu gewährleisten. Die durch das Signaturgesetz gegebenen Rahmenbedingungen sind somit gleichermaßen auch von Notaren und Notarkammern einzuhalten. Das von der Bundesnotarordnung beschriebene Berufsbild des Notars läßt eine Tätigkeit des Notars als Zertifizierungsstelle zu. In der Novelle zur Bundesnotarordnung wird auch das notarielle Verwahrungsverfahren neu geregelt. Insbesondere wird bestimmt, wie bei Widerruf einer Verwahrungsanweisung zu verfahren ist. Ein einseitiger Widerruf soll nur beachtlich sein, wenn er darauf gegründet wird, daß das der Verwahrung zugrunde liegende Rechtsverhältnis aufgehoben, unwirksam oder rückabzuwickeln ist. Ein generelles Auszahlungsverbot beim Notar-Anderkonto besteht, wenn durch die Auszahlung bei der Verfolgung un- erlaubter oder unredlicher Zwecke mitgewirkt würde oder wenn einem Auftraggeber durch die Auszahlung ein unwiederbringlicher Schaden droht. Der Notar kann allerdings - anders als das erkennende Gericht - nicht für die Beteiligten verbindlich feststellen, ob die Auszahlung vom Anderkonto tatsächlich einen Schaden verursachen würde. Wenn der Notar bei Abwägung aller Umstände deshalb zu der Erkenntnis kommt, daß ein unwiederbringlicher Schaden einem Auftraggeber durch die Auszahlung entstehen könnte, kann er von der Auszahlung absehen und die Beteiligten auf eine Klärung der Angelegenheit vor den ordentlichen Gerichten verweisen. Für die nähere Ausgestaltung dieser Verweisung kann der Notar sinngemäß die in § 54 c Abs. 3 Ziff. 1 bis 3 vorgesehenen Alternativen für den Widerruf heranziehen. Mit diesem Vorgehen kann der Notar die Abwägung der unterschiedlichen Interessen in einer solchen streitigen Angelegenheit nachweisen. Alfred Hartenbach (SPD): Wir stellen heute nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein weiteres Stück Rechtseinheit her. Das Berufsrecht der Notare wird einheitlich gestaltet und vor allen Dingen den veränderten Bedingungen angepaßt. Es hat lange gedauert, aber hier darf man sagen: Was lange währt, wird auch gut. Es war kein Aussitzen, es war auch keine Hinhaltetaktik. Nein, dieses Gesetz ist eingehend beraten worden, zwischen den Fraktionen, mit den Ländern und dem Justizministerium. Vor allem die, denen das Gesetz gelten soll, sind ausreichend zu Wort gekommen und konnten sich auch Gehör verschaffen. An dieser Stelle möchte ich den Vertretern der Bundesländer und des Justizministeriums danken, die in allen Phasen der Beratung an einer konstruktiven Lösung mitgewirkt haben. Mein Dank gilt aber auch den Mitberichterstattern. Wir haben unseren Sachverstand eingebracht und bewiesen, daß vernünftige Menschen auch in schwierigen politischen Zeiten und bei widerstreitenden Interessen vernünftige Lösungen finden können. so gesehen, sind die Beratungen im Ausschuß und die heutigen Beratungen und Entscheidungen auch ein Gewinn für unser föderales System und die Demokratie. Im Verlauf der Beratungen sind wir von Wünschen aus den unterschiedlichsten Richtungen regelrechte bombardiert worden. Wir haben allen Anfechtungen widerstanden und ein Ziel sehr konsequent verfolgt: Der Notar mußte auch nach dieser Gesetzesänderung in der Öffentlichkeit und für die Bürger der fachkompetete, unbestechliche und objektive Jurist bleiben, eher dem Bild des Richters entsprechen. Dabei haben wir auch der Vielfalt der regionalen Erscheinungsformen des Notariats Rechnung getragen, weil diese sich bisher bewährt haben. Und es ist uns mit diesem Gesetz gelungen. die berufliche Einheit dieser unterschiedlichen Erscheinungsformen im wesentlichen zu wahren. Ich sage bewußt „im Wesentlichen"; denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Assoziierung von Anwaltsnotaren mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern entspricht nicht unseren ursprünglichen Vorstellungen. Wir sahen eben den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt; denn die Tätigkeit des Steuerberaters entspricht viel eher dem Bild des Rechtsanwaltes als die der Vorgenannten. Offensichtlich hat jedoch das Bundesverfassungsgericht die durchaus vorhandenen Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern einerseits und Steuerberatern andererseits nicht gesehen oder eine andere Wertung als wir vorgenommen: Glücklich sind wir von der SPD über diese Entscheidung nicht; denn wir fürchten urn die Unabhängigkeit der Notare. Allzu schnell kommen sie in den großen Sozietäten in die Gefahr, entgegen den Bestimmungen an Beurkundungen mitzuwirken, bei denen die Mandanten zuvor von einem Sozius parteiisch betreut wurden. Auch deshalb haben wir in den Beratungen durchgesetzt, daß der wiederholte grobe Verstoß gegen ein mandantenbezogenes Mitwirkungsverbot zur Amtsenthebung führen kann. Wir mußten aber auch die Notare selbst in Ihrem Betätigungseifer beschränken. Zertifizierungsaufgaben nach dem Signaturgesetz entsprechen doch mehr einer gewerblichen Tätigkeit und korrespondieren nicht mit der unparteiischen Stellung des Notars. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Im übrigen können die Notarkammern schon nach den jetzigen Bestimmungen gewerbliche Nebentätigkeiten ausführen und Zertifizierungen vornehmen. Es war mithin nicht geboten, das der Rechtspflege dienende Organ mit gewerblichen Aufgaben zu belasten. Allerdings wird dieses Gesetz geänderten Zeiten und modernen Bedingungen durchaus gerecht. Vorschriften über die Öffnungszeiten des Geschäftslokals und die Residenzpflicht des Notars wurden vom Mief der letzten hundert Jahre befreit, die Zulassungsbedingungen zum Beruf des Notars wurden schlanker und großzügiger gestaltet. Die Mitwirkungsverbote des Notars sind auf die Fälle aktueller gemeinsamer Berufsausübung beschränkt - und bei Gesellschaften dann, wenn der Notar mit seiner Beteiligung einen Einfluß ausüben kann. Schließlich darf der Notar in seinen -Gemeindegremien auch künftig seinen Sachverstand einbringen, ohne an der Beurkundung von Verträgen seiner Gemeinde gehindert zu sein. Gleichwohl sind die Vorschriften so ausgestaltet, daß Mißbrauch ausgeschlossen ist und niemand Zweifel an der Unabhängigkeit des Notars und an seiner Objektivität haben muß. Wir werden die Notarordnung heute mit den Stimmen der im Bundestag vertretenen Fraktionen von SPD, CDU/CSU und F.D.P. verabschieden. Ich bin sicher, daß sich auch der Bundesrat diesem Entwurf nicht verschließen wird: Schließlich war er in den entscheidenden Phasen der Beratung mit im Boot. Neben der Neuregelung des Berufsrechts der Notare wird der Bundestag heute auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Patentanwälte in einer Neufassung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Bundespatentanwaltsordnung ein gutes Stück des Weges in die Neuzeit begleiten. Wir haben uns zu zwei sehr entscheidenden Schritten entschlossen: Einmal wird die teilweise schon praktizierte „Anwalt-GmbH" gesetzlich abgesichert, zum anderen wollen wir wesentliche Teile des Zulassungs- und Disziplinarverfahrens auf die Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsaufgaben übertragen. Wir halten diese vom Bundesrat eingebrachte Initiative für den richtigen Schritt weg von staatlicher Regulierung und Bevormundung hin zu mehr Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Wenn sich Anwälte in der Form einer Gesellschaft organisieren wollen, soll dem nichts im Wege stehen. Bedauerlich ist allerdings, daß sich die Regierungskoalition unseren Vorstellungen verschlossen hat, die „Anwalt-GmbH" von der kaufmännischen GmbH zu unterscheiden. Wir wollen erreichen, daß die „Anwalt-GmbH" nicht automatisch Zwangsmitglied in der jeweiligen IHK wird. Schade, daß hier auf der anderen Seite überhaupt kein Verständnis für die Probleme der Rechtsanwälte mit einer Zwangsmitgliedschaft in einer Kaufmannsorganisation aufgebracht wurde; die Gegenargumente entbehren leider der erwünschten Sachlichkeit. So müssen künftig die in einer Rechtsanwalt-GmbH assoziierten Rechtsanwälte und die ihnen verwandten Berufe sich den Regeln der Handelskammer unterwerfen, müssen dort Beiträge zahlen und können von dort auch durch Zwangsgelder belangt werden. Wir haben dem Gesetz gleichwohl zugestimmt, weil es erforderlich war, deutschen Rechtsanwälten gleiche Chancen im internationalen Wettbewerb zu gewähren wie ihren ausländischen Kolleginnen und Kollegen, die in größerem Umfang hier rechtsberatend tätig werden. Daneben aber wollten wir die bisherigen Partnerschaften in den rechtsberatenden Berufen erhalten und ihnen die Möglichkeiten einräumen, sich in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieses Ziel erreichen wir mit dem ebenfalls heute zur Beratung und Abstimmung anstehenden dritten Gesetz - dem Umwandlungsgesetz. So werden wir am Ende der Legislaturperiode Gesetze auf den Weg bringen, die die deutsche Einheit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit in den rechtsberatenden Berufen fördern und das Ziel „Anwalt 2000" fördern. Der Praxis haben wir Gesetze an die Hand gegeben, mit denen sie nicht nur gut leben, sondern auch gut verdienen kann. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Reform der Bundesnotarordnung ist notwendig zur Herstellung der Rechtseinheit in den alten und neuen Bundesländern. Die in den neuen Ländern bislang noch geltende Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis von 1990 wird durch das neue Gesetz aufgehoben und die Bundesnotarordnung auch in den neuen Ländern in Kraft gesetzt. Zugleich wird die Notarordnung in einigen Punkten reformiert. Der Rechtsausschuß hat sich lange mit diesem Entwurf beschäftigt. Dabei kreist die Diskussion im wesentlichen um die Frage: Soll die gemeinsame Berufsausübung von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern erlaubt werden? Nachdem sich die Ausschußmehrheit zunächst - mit guten Gründen - darauf verständigt hatte, diese Frage zu verneinen, hat sie diese Position nunmehr - im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - erneut revidiert. Meine Fraktion hält diesen Positionswechsel nicht für zwingend. Die vom Verfassungsgericht geforderte Gleichbehandlung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern hätte sich auch auf anderem Wege erreichen lassen. Für ein Sozietätsverbot von Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfern sprechen nach unserer Ansicht folgende Erwägungen: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse an der Unparteilichkeit des öffentlichen Notariats. Die wirtschaftliche und personelle Unabhängigkeit der Notare muß deshalb weitestgehend gesichert werden. Dieser Sicherung der Unabhängigkeit dient das Sozietätsverbot zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern. Durch Einbindung des öffentlichen Notariats in multiprofessionelle, wirtschaftsberatende Sozietäten unter Einschluß von Wirtschaftsprüfern, die häufig als Kapitalgesellschaften organisiert sind, wird die Gefahr von Interessenkollisionen heraufbeschworen. Daß sich diese Gefahr allein durch Mitwirkungs- und Beurkundungsverbote zurückdrängen läßt, bezweifeln wir. Je enger die berufliche Verflechtung, je leichter lassen sich solche Mitwirkungs- und Beurkundungsverbote umgehen. Auch der Blick ins europäische Ausland lehrt uns nichts Gegenteiliges. In keinem anderen europäischen Land ist Notaren die Soziierung mit Wirtschaftsprüfern erlaubt. Und ein letzter Gesichtspunkt: Je mehr Soziierungsmöglichkeiten es gibt, desto mehr gräbt man den „kleinen Nur-Notaren" das Wasser ab. An manchen Punkten zeigt der Entwurf jedoch auch Tendenzen zur Überreglementierung. Warum schreibt man etwa den Notaren vor, wo sie zu wohnen haben? Auch bei der Regelung der Mitwirkungsverbote haben wir noch gewisse Probleme. So besteht die Befürchtung, daß das vorgesehene mandantenbezogene Mitwirkungsverbot zu beträchtlichen Einschränkungen notarieller Leistungen im ländlichen Raum führen wird. Sollte sich eine derartige Entwicklung abzeichnen, werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode wohl erneut mit dieser Materie beschäftigen müssen. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird sich bei der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses über die Änderung der Bundesnotarordnung der Stimme enthalten. Die vorgesehenen Änderungen der Bundesnotarordnung regeln die Berufspflichten der Notare im Hinblick auf ihre Stellung als unparteiliche und unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, das der Rechtspflege dient, exakter als bisher. Weil der Notar ein solches Amt innehat, muß vorsorglich alles vermieden werden, was ihn in einen Interessenkonflikt bringen könnte. Diesem Erfordernis wird der Gesetzentwurf gerecht. Wir begrüßen insbesondere auch die vorgesehenen Erleichterungen für Notarinnen. Die Berufsverbände der Anwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer äußerten im Vorfeld unterschiedliche Auffassungen. Ich meine aber, daß die Betroffenen mit den neuen Regelungen für ihren Beruf leben können, auch mit den Mitwirkungsverboten in Art. 2 Ziffer 2 b oder mit dem Auszahlungsverbot aus Anderkonten bei „drohenden Schäden", das im Interesse derer liegt, die die Dienste des Notars in Anspruch nehmen. So weit, so gut. Nun ist es gestern im Rechtsausschuß zu einer plötzlichen Wende in der strittigen Frage des Verbots einer Berufs- und Sozietätsverbindung zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer gekommen. Während bisher im Regierungsentwurf eine solche Verbindung nicht vorgesehen war, soll sie nun möglich sein. Das macht uns die Zustimmung zum Entwurf unmöglich. Offenbar hat sich eine bestimmte Lobby durchgesetzt. Es mag ja sein, daß eine gemeinsame Sozietät Vorteile bietet, die aus interdisziplinärer Zusammenarbeit unter einem Dach resultieren. Es wird sicher so sein, daß eine Berufsverbindung die Verdienstmöglichkeiten von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern steigert. Die Gegenargumente wiegen in meinen Augen jedoch schwerer. Es besteht die Gefahr, daß die Sozietät, in der dann ja in aller Regel die Wirtschaftsberatung überwiegen würde, in wirtschaftliche Abhängigkeit von ihren zahlungskräftigen Mandanten gerät und damit auch der Anwaltsnotar seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verliert. Für ganz unmöglich halte ich die Berufsverbindung von Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer. Das Argument, es sei ja auch die Sozietät und Berufsverbindung mit Steuerberatern gestattet, ist wenig überzeugend. Erstens ist Steuerberatung etwas anderes als Wirtschaftsprüfung. Der Steuerberater versieht anwaltliche Aufgaben im Steuerrecht, ist also dem Anwalt durchaus verwandt. Der Wirtschaftsprüfer macht keine Rechtsberatung. Zweitens würde Logik, wie ich sie verstehe, eher dazu führen, die Sozietät des Anwaltsnotars mit dem Steuerberater in Frage zu stellen. Es wäre auch völlig unangemessen, dem Nur-Notar die Sozietät zu verbieten, sie aber dem Anwaltsnotar zu gestatten. Die Berufung auf einen Beschuß des Bundesverfassungsgerichts geht nach meiner Meinung ins Leere. Soweit ich sehe, hält Karlsruhe die Verbindung nicht für verfassungswidrig, schreibt dem Gesetzgeber aber nicht vor, sie zuzulassen. Eine Verletzung der Berufsfreiheit Art. 12 GG oder gar des Diskriminierungsverbots Art. 3 GG durch ein Verbot der besagten Vereinigung vermag ich nicht zu erkennen. Beide - der Antwaltsnotar und der Wirtschaftsprüfer - können auch ohne Personalunion und ohne Vereinigung in einer Sozietät ihren Beruf ungehindert und in vollem Umfang ausüben und auch ihre Zusammenarbeit pflegen. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Drei Novellierungen, ein Ziel: An der Schwelle zum 21. Jahrhundert für freie Berufe, speziell für die rechtsberatenden Dienstleistungsberufe, einen modernen und flexiblen Rechtsrahmen zu schaffen. Der neue Rahmen gewährleistet, daß sich deutsche Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte und - wegen der Änderung des Umwandlungsgesetzes - Partnerschaften sämtlicher freier Berufe den Herausforderungen durch die gewandelten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen können. Ich nenne nur die Stichworte „Dienstleistungsgesellschaft", „Vereinbarkeit von Beruf und Familie", „europäischer und weltweiter Wettbewerb", „Globalisierung der Märkte" - und speziell für Notare „Auslandsbeurkundungen". Gleichzeitig finden sich in den Gesetzen zum Berufsrecht der Anwälte und Notare anschauliche Beispiele angewandter Subsidiarität durch Stärkung der demokratisch legitimierten beruflichen Selbstverwaltung. Im Sinne des Leitbildes des „Schlanken Staates" werden öffentliche Aufgaben auf die Berufskammern übertragen. Der erste Baustein unseres Gesamtpakets ist das Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung. Ein begrüßenswerter Durchbruch ist die Streichung des Sozietätsverbots für Anwaltsnotare und Wirtschaftsprüfer im Einklang mit der gerade ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein diesbezügliches Sozietätsverbot gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Jede zulässige Sozietätsbildung bedeutet eine Gestaltungsentscheidung, bedeutet neue Wettbewerbschancen, bedeutet Konkurrenzfähigkeit, bedeutet Marktpotential für rechtsberatende Dienstleistungsberufe. Die Novelle ist darüber hinaus ein weiterer Schritt zur Rechtseinheit in Deutschland, weil auf dem Feld des Berufsrechts der Notare endlich ein einheitliches Gesetz für das gesamte Bundesgebiet entsteht. Gleichzeitig stärkt und sichert das Gesetz die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars durch klare Regelung der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, der Nebentätigkeiten und der Mitwirkungsverbote. Daneben sind Öffnungen der Amtspflicht vorgesehen, damit Beruf und Familie besser miteinander vereinbar sind. Notare sollen aus Gründen der Kindererziehung und für die Betreuung Angehöriger ihr Amt befristet niederlegen können. Schließlich enthält das Gesetz Grundsatzregelungen über wesentliche Berufspflichten, deren nähere Ausgestaltung aber den Notarkammern als Selbstverwaltungskörperschaften zugewiesen wird. Der zweite Baustein unseres Gesamtpakets ist das Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze. Es ist die Antwort des Gesetzgebers auf die Erfahrungen und die Entwicklungen in der Praxis seit der grundlegenden Neugestaltung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte durch den Deutschen Bundestag im Jahr 1994. Wir stellen zum einen die Anwalts-GmbH - die von der Rechtsprechung längst für zulässig erklärt wurde - im Interesse des rechtsschutzsuchenden Bürgers auf eine verbindliche, einheitliche und vor allem vertrauenswürdige gesetzliche Grundlage. Ihre Ausgestaltung als Berufsausübungsgesellschaft garantiert die Bindung an das anwaltliche Berufsrecht: Die verantwortliche Leitung sowie die Mehrheit der Kapitalanteile und Stimmrechte müssen in den Händen von Rechts- bzw. Patentanwälten liegen. Von selbst versteht sich auch die Festschreibung einer Pflicht zum Abschluß und zur Aufrechterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung. Zum anderen vereinfachen wir das Verfahren der Zulassung als Rechtsanwalt und stärken gleichzeitig die berufliche Selbstverwaltung. Wir ermächtigen die Landesregierungen, die den Landesjustizverwaltungen nach geltendem Recht vorbehaltene Zuständigkeit für die Entscheidung im Zulassungsverfahren durch Rechtsverordnung auf die Rechtsanwaltskammern zu übertragen. Dritter Baustein im Gesamtpaket ist das Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes. Damit knüpfen wir an die erfolgreiche Modernisierung und grundlegende Neugestaltung des Umwandlungsrechts von 1995 an. Das neue Recht hat für Unternehmen Möglichkeiten geschaffen, ihre Struktur und Rechtsform optimal an die jeweiligen Bedürfnisse des Marktes anzupassen, und wurde deshalb von der Wirtschaft hervorragend akzeptiert. Ergänzend wird das Umwandlungsrecht nun auch für die - jetzt im übrigen erstmals auch als solche definierten - freien Berufe geöffnet, und zwar für die ebenfalls 1995 neu geschaffene Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft als Zusammenschluß von freiberuflich tätigen natürlichen Personen. Schon jetzt gibt es rund 1600 solcher Gesellschaften. Nun wird diese Rechtsform noch attraktiver, weil Partnerschaften künftig in gleicher Weise wie Personenhandelsgesellschaften an Umwandlungsvorgängen beteiligt sein können. Konkret bedeutet dies, daß sie miteinander, aber auch mit Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Personenhandelsgesellschaften verschmolzen werden können. Auch Spaltungsvorgänge werden für die Partnerschaftsgesellschaft ermöglicht. Schließlich können Partnerschaften auch in eine andere Rechtsform wechseln und umgekehrt andere Unternehmen die Form der Partnerschaft annehmen. Mit dieser Gesetzestrias können wir einmal mehr beweisen, daß sich die Rechtspolitik der Bundestagsmehrheit durch zukunftsorientierte Dynamik auszeichnet. Dynamische Entwicklungen des Wirtschaftsstandorts und der Dienstleistungsgesellschaft Deutschland erfordern in der Tat dynamische Rechtsstrukturen. Bitte verabschieden Sie deshalb heute die Ihnen vorliegenden Gesetze, mit denen wir die Dienstleistungsberufe, insbesondere die rechtsberatenden, für die Zukunft rüsten. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Beschlußempfehlung zu den Anträgen: Gewässer schützen - Kosten senken, Umwelt- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung, Ökologische und bezahlbare Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) Susanne Kastner (SPD): Die zum Teil sehr hohen Abwassergebühren und Anliegerbeiträge sowie die wegen großer Altlasten voraussichtlich weiter steigenden Gebühren haben vor allem in den ostdeutschen Bundesländern zu großer Unruhe geführt. Immer öfter gründen sich Bürgerinitiativen, die sich gegen die hohen Kosten wehren. Wir haben in Veranstaltungen in den betroffenen Gemeinden und mit immer neuen Initiativen im Bundestag bis hin zu dem heute vorliegenden Entschließungsantrag die Sorgen und Proteste der Bürger aufgenommen und uns um Lösungen für dieses Problem bemüht. Es bestand bisher Einigkeit, daß ein vorsorgender, flächendeckender Gewässerschutz mit einer Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik notwendig ist, um eine dauerhaft umweltverträgliche Wasserwirtschaft und eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Dabei müssen durch sparsame Alternativen die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft mit Gebühren in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Seit dem Beschluß der EU-Umweltminister über die EG-Wasserrahmenrichtlinie gilt dies nicht mehr. Diese Bundesregierung hat einem Rückschritt in der europäischen Gewässerpolitik zugestimmt. Der bisher geltende Grundsatz, daß wir uns und in der Europäischen Union einer Aufweichung der hohen Umweltschutzanforderungen nicht zustimmen und für weitere Verbesserungen eintreten, gilt für diese Bundesregierung nicht mehr. Die Anforderungen nach dem Stand der Technik wurden aus dem Richtlinienentwurf gestrichen, und bestehende europaeinheitliche Regelungen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer sollen durch noch auszuhandelnde Grenzwerte für noch festzulegende Stoffe ersetzt werden. Allein diese Formulierung zeigt schon, wie ungenau die Definition ist. Durch viele Ausnahmeregelungen und lange Übergangsfristen bis zu 34 Jahren kann praktisch jedes Mitglied der EU einen unterschiedlichen Gewässerschutz für einzelne Regionen regeln bzw. weitermachen wie bisher. Dies ist Deregulierung und Anwendung des Subsidiaritätsprinzips ohne Rücksicht auf die Gesundheit unserer Kinder und Enkel. Auch von annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft wird man dann in der EU nicht mehr reden können. Eine unzureichende, kurzfristig kostengünstigere Gewässerschutzpolitik wird sich auf Dauer als wirtschaftlich nachteilig herausstellen. Deshalb ist jetzt eine Aufklärung der Verbraucher und Touristen notwendig, die deutlich macht, wie die Kosten für den Gewässerschutz entstehen. Zum Beispiel werden Touristen, die einmal durch unsauberes Trinkwasser in ihrem Urlaubsland schockiert worden sind, dieses so schnell nicht wieder besuchen. Wenn CDU/CSU und F.D.P. in Abhängigkeit von kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen diese unterschiedlichen Standards bei unserem Lebensmittel Nummer eins in Europa und schließlich auch in Deutschland mitmachen wollen, werden wir dies mit allen Mitteln zu verhindern suchen. Es macht keinen Sinn und bringt für die Menschen keinen Vorteil, wenn die Koalitionsfraktionen mit dem Ruf nach der Privatisierung und der Aufforderung an die Länder und Kommunen von ihrem eigenen langjährigen Versagen auf Bundesebene ablenken wollen. Für die SPD ist klar: Die bestehenden deutschen Gesetze und die EG-Richtlinien zur Abwasserbehandlung und zum Gewässerschutz müssen aus Verantwortung für den vorsorgenden Schutz der natürlichen Lebensgrundlage Wasser umgesetzt und dürfen nicht verwässert werden. Mit einem Bündel von Maßnahmen zur Abwasservermeidung und kostensparender Abwasserbehandlung muß eine notwendige Wende in der Abwasserwirtschaft in Richtung Umwelt- und Sozialverträglichkeit durchgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur sparsamen Wasserverwendung, eine Förderung der Regenwassernutzung und -versickerung, dezentrale Abwasserbehandlung und ökologisch verträgliche Alternativen zu hochtechnisierten, zentralen Kläranlagen und kostenträchtigen Kanalsystemen. Wir brauchen Regelungen zur Verminderung gefährlicher Stoffe in der Produktion und der Landwirtschaft, aber auch in Textilien, Waschmitteln, bei Haus- und Gartenchemikalien und bei Arzneimitteln. Die technischen Regelungen für Abwasseranlagen müssen unverzüglich so geändert werden, daß nur dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Investitionen vorgenommen werden. Hier gibt es einen großen Innovationsbedarf, da für die hochtechnisierten Anlagen in Zukunft bei uns und in anderen Ländern das Geld fehlen wird. Mit ökologisch besseren und kostengünstigeren Alternativen sind in Zukunft die Umwelt und Arbeitsplätze zu sichern, Unsere Kinder und Enkel werden es uns außerdem danken. Kurz: Packen wir's an! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kein anderes Umweltmedium wird mit solch dreister Selbstverständlichkeit der Natur entnommen und nach seiner Nutzung wieder verschmutzt, erwärmt oder versalzen in Flüsse und Seen zurückgeleitet, wie unser Grund- und Oberflächenwasser. Diese Arglosigkeit im Umgang mit einer der wichtigsten natürlichen Ressourcen führte dazu, daß wir bisher noch weit von einem flächendeckenden, konsequenten Gewässerschutz entfernt sind. Kein Wunder also, wenn allein der bisher angestaute Investitionsbedarf für Kläranlagen und Kanalsysteme bis zum Jahr 2005 bereits über 157 Milliarden DM beträgt. Es wird jedoch in erster Linie von der Qualität des lokalen Abwassermanagements abhängig sein, ob es deshalb zu höheren Abwassergebühren kommt. Da die Reinigungsleistung durch das Abwasserrecht vorgegeben ist, richtet sich die Gebührenhöhe nicht zuletzt auch nach dessen Leistungsfähigkeit. Die großen, regionalen Unterschiede weisen aber eher auf große Qualitätsdefizite im Abwassermanagement hin. Und daran mangelt es. Die Abwasserreinigung beginnt eben nicht erst in der Kläranlage, sondern bereits in den Schlachthöfen und Brauereien, in den Gewerbe- und Industriebetrieben. Hier hätte der Antrag der Koalition konstruktiv ansetzen können. Statt dessen hält er an einer aus den 70er Jahren stammenden Technikgläubigkeit fest, wo man noch an die Allmacht nachgeschalteter Reinigungstechnologien glaubte. Insbesondere in Ostdeutschland aber hat ein starres und technologiezentriertes End-of-the-Pipe-Management, eine überdeminsionierte Anlagenplanung und die fehlende Erfahrung in der Betriebsführung moderner Anlagen zu einer bedauerlichen, weil vermeidbaren Gebührenexplosion geführt. Allerdings sind solche Kostensteigerungen auch auf üble Machenschaften von westdeutschen Bau- und Immobiliengesellschaften zurückzuführen. So zeigen Beispiele in Sachsen und Erkenntnisse des dortigen Landtagsuntersuchungsausschusses „Beilrode-Arzberg", daß eine westdeutsche Steuerspar-Immobiliengesellschaft - sogar unter Beihilfe des CDU-Bundestagsabgeordneten P. Kläranlagen auf Grund überhöhter Schätzungen des Wasserverbrauchs verkauft hat. Der Gerechtigkeit halber sei hier jedoch angeführt, daß es natürlich nicht nur in den ostdeutschen Bundesländern, sondern auch im Westen einige Kommunen gibt, die ihr Mißmanagement über exorbitant hohe Gebühren zu beheben versuchen. Durch die von der Koalition gewünschte Privatisierung wird das Problem aber nicht gelöst. Offensichtlich mag sie auch nicht aus ihrer Erfahrung mit der Privatisierung der Abfallentsorgung oder der Einführung des Dualen Systems lernen. Selbst der Regierung so wohlwollend gegenüberstehende Institutionen wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen bemängeln an der Privatisierung der Abfallentsorgung die zunehmende Monopolisierung und die geringe Reduktionswirkung bei den quotierten Verpackungsabfällen - nur 11 Prozent in 5 Jahren. Bei einer Fehlerbreite bei der Erfassung von Abfallströmen von etwa 10 Prozent ist also eine Reduktion an Verpackungsabfällen überhaupt nicht eingetreten. Ähnliches wäre nun beim Abwasser zu befürchten. Die Privatisierung mittels neuer Organisationsmodelle führt hier in dieselbe Sackgasse wie bei der Abfallentsorgung. Auch da hat die Bundesregierung den Bürgern und Bürgerinnen das Blaue vom Himmel versprochen: Die Privatisierung sollte zu sinkenden Abfallgebühren, höherer Effizienz und Gebührentransparenz führen. Doch statt mit Gebührensenkungen wurde die Abfalltrennung der Bürger und Bürgerinnen mit einer bis dahin beispiellosen Monopolisierung des Entsorgungsmarktes und mit Gebührensteigerungen um mehrere hundert Prozent belohnt. Im Monopol lebt es sich zwar wohl, aber nur als Aktionär oder Vorstand. Gewinnorientierte Monopolunternehmen sind nicht nur hinsichtlich ihrer ökologischen Motivation sehr fragwürdig. Gerade sie können auf Dauer keine kostengünstige oder stabile Abwasser- oder Abfallabgaben garantieren. Dagegen können gut geführte kommunale Betriebe durchaus auch für wirtschaftlich vernünftige Preise sorgen. Im übrigen wurde ein dem Koalitionsantrag ähnelnder Vorschlag der Umweltministerin bereits vor Jahren im Bundesrat wegen des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung gekippt. Hier diskutierte Themen wie die Möglichkeit einer Privatisierung oder die Änderung der technischen Regeln wurden längst durch die letzte Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes 1996 verwirklicht, ohne daß uns heute die damals versprochenen Erfahrungsberichte dazu vorliegen. Ökologische Achtlosigkeit rächt sich sehr schnell. Der Antrag von der Koalition ist ein unbedachter Schnellschuß. Er ist beispielsweise dort naiv, wo er eine Vereinfachung der technischen Regeln sucht, ohne zu sagen, welche geändert werden sollen und wie der Umweltstandard gleichwohl erhalten bleiben soll. Eines sei auch angemerkt: Umweltschutz ist zwar nicht zum Nulltarif zu haben, aber gerade im Abwasserbereich haben Industriebetriebe gezeigt, wie Verschmutzungsgrad und Abwassermengen durch ihre Reduktion an den eigentlichen Quellen kostengünstig vermindert werden können. Und wirklich: Umweltschutz muß auch dann weitergetrieben werden, wenn es überall ertönt: „Verschont uns von seinen Kosten"; denn richtig betrieben führt er nicht nur zur Umweltentlastung, sondern auch zu mehr Arbeitsplätzen. Hätten Sie sich also für die Förderung einer dezentralen Abwasserbehandlung im ländlichen Raum, für Regenwasserversickerung und -nutzung eingesetzt, dann hätten sie auch unsere Unterstützung erhalten. Hätten Sie im Bodenschutzgesetz die Entsiegelungspflicht nicht zu einem Papiertiger verkommen lassen oder sich für ein umfassendes Einsatzverbot trinkwassergefährdender Pestizide eingesetzt, dann wäre Ihnen ein parteiübergreifender Konsens sicher gewesen. Hätten Sie Konzepte zu gewerblicher, häuslicher oder industrieller Teilstrombehandlung, zu einer umfassenden Renaturierung der Oberflächengewässer oder auch nur ein einziges Mal zur Förderung des produkt- und produktionsintegrierten Umweltschutzes vorgelegt, dann würden Sie heute nicht mit einem derart dünnen Aufguß ökologischer Scheinheiligkeit dastehen. Seit 1982 versucht die Koalition nun schon gemeinsam mit ihrer Bundesregierung Ökologie wie ein Waschmittelprodukt zu vermarkten: werbewirksam, inhaltsleer und folgenlos. Die Bürger und Bürgerinnen aber haben nun endlich genug von Ihren neoliberalen Konzepten der Privatisierung ohne ökologische oder soziale Prioritäten, dafür aber in bester Treuhand-Tradition: schlampig, nicht durchdacht und kontraproduktiv. Sie haben genug, und sie werden sich am 27. September zu wehren wissen: Wer ökologische Kompetenz vorheuchelt und dadurch Umweltschutz verhindert, wird mit Regierungsentzug nicht unter einer Legislaturperiode bestraft! Birgit Homburger (F.D.P.): Die F.D.P. will den Gebührenanstieg für die Abwasserbeseitigung stoppen, aber nicht dadurch, daß wir den Standard unserer Abwasserbeseitigung zurückführen. Unsere Flüsse und Seen sollen sauber bleiben. Die Überdüngung von Nordsee und Ostsee muß weiter verringert werden. Dies ist gleichermaßen Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Kommunen, Industrie und der Landwirtschaft. Die F.D.P. will, daß alle Kostensenkungspotentiale bei Organisation, Konzeption, Technik und in der Gebührenkalkulation der Kommunen genutzt werden. Viele Gemeinden, die eine moderne Kläranlage betreiben und trotzdem moderate Gebühren erheben, beweisen, daß es geht. Erste Forderung ist, daß jeder Pfennig der Abwassergebühren auch für Abwasser verwendet wird. Diese Selbstverständlichkeit hat sich leider noch immer nicht durchgesetzt. Immer noch gelangen Abwassergebühren in den allgemeinen Haushalt und werden dort für anderes ausgegeben. Bei Investitionen werden die Bürger dann nochmals zur Kasse gebeten, weil Rücklagen nicht gebildet wurden. Diese Kritik wird manchen Kämmerer ärgern, aber wir fordern die konsequente Ausgliederung der Abwasserentsorgung aus den allgemeinen Haushalten. Das ist der erste Schritt zu betriebswirtschaftlich arbeitenden Orgnisationsformen. Ziel muß sein, daß nicht kameralistisch, sondern wie in einem Wirtschaftsunternehmen betriebswirtschaftlich gehandelt wird. Zweitens muß die Gebührenkalkulation so geändert werden, daß nur die zur Kostendeckung unumgänglichen Kosten berechnet werden. 50 Prozent der Gebühren werden für kalkulatorische Kosten gezahlt, sind also Einnahmen, denen keine Ausgaben gegenüberstehen -, eine Schatztruhe für den Kämmerer. Durchschnittlich 1 DM pro Kubikmeter an Abwassergebühren würde die Umstellung der Abschreibungskalkulation vom teureren Wiederbeschaffungs- auf den niedrigeren Anschaffungswert einsparen. Die jahrzehntelange Lebensdauer der Anlagen ermöglicht auch auf diese Weise die Refinanzierung. Der Bund der Steuerzahler hat kommunale Gebührenkalkulationen akribisch durchleuchtet. Alle verantwortlichen Kommunalpolitiker und die Innenminister der Länder, die für die kommunalen Abgabengesetze zuständig sind, sollten diese Vorschläge beherzigen. Drittens fordert die F.D.P., daß die Kräfte des Wettbewerbs für die Kostensenkung genutzt werden. Schon bei der Erstellung von Abwasserkonzepten brauchen wir einen Ideen- und Kostenwettbewerb. Es ist falsche Sparsamkeit, hier zu sparen, um dann hinterher überteuerte Anlagen zu Lasten der Gebührenzahler zu bauen. Große Kostensenkungspotentiale konnten Kommunen zum Beispiel durch im Wettbewerb ausgeschriebene privatwirtschaftliche Betreibermodelle erschließen. Dies ist sicher kein Allheilmittel. Aber leider wird in vielen Fällen, in denen Neuanlagen oder große Veränderungen anstehen, diese Chance zur Kostensenkung nicht ergriffen. Die F.D.P. setzt auf die marktwirtschaftlichen Mechanismen. Deshalb haben wir mit der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes den Bundesländern die Option eröffnet, in ihren Landeswassergesetzen die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf Dritte zu ermöglichen. Damit können dort, wo hohe Investitionen anstehen, Kommunen und Bürger finanziell entlastet werden. Leider hat bisher nur Sachsen diese Chance ergriffen. Die F.D.P. fordert die Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen. Die Ablehnung der Privatisierung durch die SPD ist anachronistisch. Der Staat ist nicht der bessere, sondern der schlechtere Unternehmer, erst recht, wenn er vom Wettbewerb verschont wird. Es kann auch nicht Ziel sein, möglichst viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu halten. Wir brauchen weniger Staat, auch in der kommunalen Entsorgungswirtschaft. Unvollständig ist unser Weg zu mehr Privatwirtschaft in der Entsorgung, weil die steuerliche Benachteiligung der privaten Entsorgungswirtschaft fortbesteht. Der massive Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gegen den Abbau des Steuerprivilegs für die Ämterwirtschaft ist symptomatisch für die immer noch große Unbeweglichkeit und Reformunwilligkeit der Verbandsfunktionäre. Vielen Kommunen - vor allem im Osten Deutschlands, aber auch im Westen - blieben so günstigere Finanzierungsmodelle bei großen Investitionen verwehrt. Die F.D.P. wird hier nicht lockerlassen. Viertens fordert die F.D.P., daß die technischen Regelwerke auf Notwendigkeit und Kostensenkung hin überarbeitet werden, und vor allem, daß sie durch Planer und Genehmigungsbehörden flexibler gehandhabt werden. Vieles ist hier bereits geschehen. Aber noch immer scheitern preiswertere angepaßte Lösungen am Beharren auf Regelwerken, als wären sie Gesetz. Die F.D.P. hat hier bei der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes für eine größere Bewegungsfreiheit gesorgt. Kommunen, Planer und Genehmigungsbehörden müssen jetzt den Mut aufbringen, eigene Wege zu gehen. Fünftens brauchen wir ein Umdenken weg von großen zentralen zu kleineren dezentralen Abwasserkonzepten in den ländlichen Regionen. Nicht nur Planer, sondern auch die Landesregierungen tragen hier die Verantwortung für zu große und überteuerte Anlagen. Mit ihren Vorgaben und der Konzentration der Fördermittel auf zentrale Großkläranlagen haben die Landesregierungen oft preiswertere dezentrale Konzepte mit geringerem Aufwand im Kanalsystem verhindert. Auch hier hat die Koalition in der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes klargestellt, daß dezentrale Konzepte erwünscht sind. Jetzt muß umgedacht werden. Mit unserem Antrag „Gewässer schützen - Kosten senken", wie er jetzt zur Abstimmung vorliegt, zeigen wir Wege zu niedrigeren Abwassergebühren und die Handlungsfelder von Kommunen, Ländern und Planern auf. Die Spielräume haben wir eröffnet. Jetzt müssen sie genutzt werden. Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Kaum ein Thema in der Entsorgungswirtschaft hat in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit auf sich gezogen als die Frage der Bezahlbarkeit der kommunalen Abwassergebühren. Der nach wie vor zu beobachtende wie auch der prognostizierte Kosten- und Gebührenanstieg werden in der Bevölkerung sehr kritisch diskutiert. Dies gilt vor allem für die neuen Bundesländer, in denen in den vergangenen Jahren hohe Investitionen in die Abwasserentsorgung geflossen sind, die damit nicht unerheblich zu den heutigen Gebühren beigetragen haben. In den kommenden Jahren sind noch weitere Investitionen notwendig. Die im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage „Umwelt- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung" durchgeführte Länderumfrage zeigte, daß vielfach Abwassergebühren in den neuen Ländern von über 13 DM und selbst in den alten Ländern von über 10 DM pro Kubikmeter Abwasser erhoben werden. An dieser Situation hat sich bisher nichts geändert. Dies ist auf eine Vielzahl von Ursachen, in den neuen Ländern vor allem jedoch auf den bereits erwähnten enormen Nachhol- und Ausbaubedarf zurückzuführen. Sicher liegt die Verantwortung für die Kostenentwicklung auch in Planungsfehlern, falscher Beratung oder mangelndem Wettbewerb. Dies ist leider allzuoft der Preis, den wir zu zahlen haben, wenn viele Aufgaben parallel in kurzer Zeit gemeistert werden müssen. Die Gewässersituation duldet aber keinen Aufschub. Trotz der bereits erheblichen Leistungen, die Bund, Länder und Kommunen erbracht haben, werden der weitere Auf- und Ausbau einer effizienten wasserwirtschaftlichen Infrastruktur weiterhin ein enormes Finanzvolumen erfordern. Die Bundesregierung geht auf Grund der Länderberichte davon aus, daß in den nächsten zehn Jahren zur Herstellung, Modernisierung und Sanierung der Kläranlagen und Kanalsysteme immer noch 150 Milliarden DM investiert werden müssen - etwa je zur Hälfte in den ostdeutschen und in den westdeutschen Kommunen. Die Umlage dieses enormen Investitionsaufwandes auf Beiträge und Gebühren wird selbstverständlich - vor allem in den neuen Bundesländern - die Frage nach deren Sozialverträglichkeit auf. Lassen Sie mich aber eines nochmals deutlich klarstellen: Sozialpolitik sollte weder über Trinkwasser- noch über Abwassergebühren gestaltet werden. Dies war ein Fehler der ehemaligen DDR; das Ergebnis dieser falschen Politik ist der bekanntermaßen große Bedarf beim Ausbau der Infrastruktur - besonders in der Wasserwirtschaft. Die Chancen des Marktes und des Wettbewerbs müssen konsequent genutzt werden. die Randbedingungen hierzu hat die Bundesregierung mit der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes Ende 1996 geschaffen. Das Gesetz öffnete den Ländern die Möglichkeit, die Abwasserbeseitigungspflicht von öffentlich-rechtlichen Körperschaften vollständig auf private Dritte zu übertragen. Damit können die Kommunen in die Lage versetzt werden, privatwirtschaftliche Elemente verstärkt zu nutzen, aus den Managementerfahrungen und dem Know-how privater Unternehmen zu lernen und somit die Abwasserbeseitigung auch für privates Kapital interessant zu machen. Ich begrüße in diesem Zusammenhang die Absicht Sachsens, als erstes Bundesland in seinem Wassergesetz, dessen Novelle derzeit im Landtag beraten wird, eine Ermächtigung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private aufzunehmen. Die Bundesregierung hat allerdings nie behauptet, daß mit der Privatisierung automatisch niedrige Kosten und Gebühren verbunden sind. Entscheidend ist jedoch, daß eine Kommune, beispielsweise bei einer Neuorganisation, die Möglichkeit besitzt, auch private Betreiber bis hin zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht in ihre Überlegungen einzubeziehen. Nur so kann ein echter Vergleich erfolgen, nur so können die Kommunen die für ihren jeweiligen Einzelfall optimale Organisationsform für die Abwasserbeseitigung finden, die zu bezahlbaren Gebühren für den Bürger führt. Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Anträgen der Fraktion der SPD und der Gruppe der PDS. Wer die Möglichkeiten des Wettbewerbs einschränkt, vergibt die Chance, flächendeckend technisch anspruchsvolle wie effiziente Entsorgungskapazitäten bei niedrigsmöglichen Beiträgen bzw. Gebühren in kurzer Zeit zu realisieren. Mit der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wurde eine Reihe weiterer für die Praxis wichtige Klarstellungen und Regelungen geschaffen: So stellt das Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich klar, daß auch dezentrale Konzepte eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gewährleisten können. Des weiteren wird die bei der Errichtung und wesentlichen Änderung von großen Abwasserbehandlungsanlagen häufig hinderliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung auf die sachlich gebotenen Fälle konzentriert. Für schadlose Regenwasserversickerungen werden die Länder zudem ermächtigt, Verfahrenserleichterungen einzuführen. Insgesamt haben wir im Rahmen der eingeschränkten Kompetenzen des Bundes ein Abwasserrecht geschaffen, daß eine gleichermaßen effiziente wie kostengünstige Abwasserentsorgung ermöglicht. Infolge der enormen Investitionen wird in vielen Gemeinden über Gebührenerhöhungen nachgedacht. Dennoch bin ich der Überzeugung, daß bei objektiver Abwägung aller technischen, vor allem aber auch betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Einflußfaktoren sowie rechtlichen Regelungen niedrige Abwassergebühren durchaus machbar sind. Die Abwasserbeseitigung ist eine Aufgabe der Kommunen; die Regelungen hierzu sind in erster Linie von den Ländern zu treffen - sowohl in technischer als auch in gebührenrechtlicher Hinsicht. Der Antrag der Koalition, den ich unterstütze, kann mithin nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn wir die Länder für diese Initiative gewinnen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Singhammer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Irber?


Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Aber sehr gerne.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte.