Rede:
ID1324004600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Ich: 1
    2. gebe: 1
    3. das: 1
    4. Wort: 1
    5. dem: 1
    6. Abgeordneten: 1
    7. Heinrich: 1
    8. Lummer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Eisenbahnunglücks in Eschede 22105 A Erweiterung der Tagesordnung 22105 D Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Burundi, Herrn Léone Ngendakumana, und seiner Delegation 22132 B Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation) (Drucksache 13/10977) 22106 A Tagesordnungspunkt 2: Schlußbericht der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SEDDiktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (Drucksache 13/11000) . . . . 22106 B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22106 B Vera Lengsfeld CDU/CSU 22106 D Siegfried Vergin SPD 22109 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22112 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 22113 D Dr. Ludwig Elm PDS 22115 B Rainer Eppelmann CDU/CSU 22116 C Stephan Hilsberg SPD 22116 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22121 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 22123 A Harmut Koschyk CDU/CSU 22124 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22125 C Tilo Braune SPD 22125 D Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22115 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" (Drucksache 13/10978) 22127 A Tagesordnungspunkt 3: Menschenrechtsdebatte a) Große Anfrage der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Umsetzung des Schlußdokuments der 2. Menschenrechtsweltkonferenz „Wiener Erklärung und Aktionsprogramm" vom Juni 1993 (Drucksachen 13/8254, 13/9595) . . . 22127 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Regina SchmidtZadel, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abge- ordneten Regina Schmidt-Zadel, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Beschneidung von Mädchen und Frauen - Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern und Industrieländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Genitalverstümmelungen ächten, Mädchen und Frauen schützen (Drucksachen 13/6937, 13/8281, 13/9401, 13/9335, 13/10682) 22127 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 4. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/8861, 13/10688) 22127 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/6400, 13/9056) . 22127C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Unterstützung der weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 13/6060, 13/9055) 22127 D f) Antrag der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchsetzung des Fakultativprotokolls zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" (Frauendiskriminierungskonvention) (Drucksache 13/ 10068) 22127 D g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Edith Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Frauenrechte weltweit stärken - Reform des auswärtigen Dienstes (Drucksachen 13/3151, 13/7210) 22128 A h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS Amt eines/einer Menschenrechtsbeauftragten des Deutschen Bundestages und Einrichtung eines beratenden Gremiums „Rat für Menschenrechte" (Drucksachen 13/4749, 13/7547) . . . 22128 A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umsetzung der Aktionsplattform von Peking - Frauenpolitik der Vereinten Nationen stärken (Drucksachen 13/7070, 13/10061) . . . . . . . . . . 22128 B j) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Errichtung eines Menschenrechtsinstituts (Drucksache 13/10882) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Einrichtung eines Deutschen Koordinierungsrats für Menschenrechte (Drucksache 13/10975) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Verstärkung deutscher Beiträge zur Konfliktverhütung und Friedenserhaltung in Afrika (Drucksache 13/10980) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Freilassung aller politischen Häftlinge und Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Nigeria (Drucksache 13/10979) 22128 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 22128 C Rudolf Bindig SPD 22130 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22132 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 22134 C Steffen Tippach PDS 22136 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 22137 B Ilse Falk CDU/CSU 22140 C Heide Mattischeck SPD 22142 C Heinrich Lummer CDU/CSU 22144 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22144 D Hanna Wolf (München) SPD 22146 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22147 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Brenner-Blockade auf den deutschen und europäischen Transitverkehr 22149 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22150 A Claus-Peter Grotz CDU/CSU 22151 A Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 22151 D Horst Friedrich F.D.P. 22152 D Dr. Winfried Wolf PDS 22154 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMV 22155 A Karin Rehbock-Zureich SPD 22157 B Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 22158 C Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22159 C Renate Blank CDU/CSU 22160 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 22161 C Georg Brunnhuber CDU/CSU 22162 C Elke Ferner SPD 22164 A Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 13/10938 vom 12. Juni 1998 und 13/10954 vom 17. Juni 1998) 22165 A Differenzen zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister der Verteidigung betr. die Notwendigkeit eines UNO-Mandats für einen möglichen militärischen Einsatz der NATO im Kosovo Dringl Anfr 1 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 22165 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22165 B Vorbehalt der Notwendigkeit eines Parlamentsbeschlusses vor einer deutschen Beteiligung an einem Militäreinsatz der NATO seitens des Bundesministers der Verteidigung gegenüber den NATO-Verteidigungsministern vor Zustimmung zu den Manövern über Albanien und Mazedonien Dringl Anfr 2 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . . . 22165 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22166 A Neuakzentuierung deutscher Europapolitik MdlAnfr 8 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 22167 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22167 A Kontrolle thailändischer Wirtschaftsmanager auf dem Frankfurter Flughafen durch Beamte des BGS MdlAnfr 15, 16 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Manfred Carstens BMI . . 22167 D, 22168 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 22168 A, 22168 B Nächste Sitzung 22169 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22171* A Anlage 2 Entsorgung der abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerks Biblis; Rücknahmeverpflichtungen insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/10938 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 22171* B Anlage 3 Brief des Bundeskanzlers und des französischen Staatspräsidenten im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff MdlAnfr 7 - Drs 13/10938 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 22171* C Anlage 4 Politisches Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems; NATO-Einsatz ohne ein UN- Mandat MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/10938 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 22171* D Anlage 5 Erlaß einer Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten"; Regelung der Rentenversicherungsleistungen für Arbeitnehmer MdlAnfr 11 - Drs 13/10938 -Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* C Anlage 6 Zusätzlicher Kostenaufwand für kleine und mittlere Unternehmen durch die Unfallverhütungsvorschriften betr. Betriebsarzt und Arbeitssicherheit MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/10938 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* D Anlage 7 Anzahl der Beförderungen im Bereich der obersten Bundesbehörden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 1998 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 14 - Drs 13/10938 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 22173* B Anlage 8 Einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/10938 - Gisela Schröter SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22173* C Anlage 9 Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden, insbesondere beim Truppenübungsplatz Vogelsang für Belgier MdLAnfr 21, 22 - Drs 13/10938 -Helga Kühn-Mengel SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22174* A 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Beginn: 13.00 Uhr (Die Abgeordneten erheben sich)
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17. 6. 98 Heyne, Kristin BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 6. 98 Jelena Hovermann, Eike SPD 17. 6. 98 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17. 6. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 17. 6. 98 Annegret Krautscheid, Andreas CDU/CSU 17. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 17. 6. 98 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 17. 6. 98 Otto Leidinger, Robert SPD 17. 6. 98 Meckel, Markus SPD 17. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 17. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 17. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 17. 6. 98 Rupprecht, Marlene SPD 17. 6. 98 Schenk, Christina PDS 17. 6. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 17. 6. 98 Singer, Johannes SPD 17. 6. 98 Verheugen, Günter SPD 17. 6. 98 Welt, Jochen SPD 17. 6. 98 Wester, Hildegard SPD 17. 6. 98 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 5 und 6): Wohin wurden bislang die abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerkes Biblis jeweils verbracht, und wohin sollen sie in Zukunft gemäß Entsorgungsvorsorgenachweis verbracht werden? Welche Rücknahmeverpflichtungen bestehen hierbei insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague? Zu Frage 5: Abgebrannte Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis wurden bisher zur Wiederaufarbeitung zur Anlagen zum Stenographischen Bericht COGEMA in La Hague/Frankreich und zur BNFL in Sellafield/Großbritannien verbraucht. Gemäß der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Stichtag 31. Dezember 1997 durchgeführter Entsorgungsumfrage sollen Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis in Zukunft zur Wiederaufbereitung zur COGEMA und zur BNFL sowie zur Zwischenlagerung in die deutschen Zwischenlager Ahaus und Gorleben verbracht werden. Zu Frage 6: Die bei der Wiederaufbereitung anfallenden radioaktiven Abfälle sind in die Bundesrepublik Deutschland vertragsgemäß zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich in einem völkerrechtlich verbindlichen Notenwechsel verpflichtet, der Rückführung der Abfälle keine Hindernisse in den Weg zu legen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10938 Frage 7): Spiegelt der Brief des Bundeskanzlers und des Präsidenten der Französischen Republik im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff insofern eine Wende der deutschen Europapolitik wider, als einerseits die Bundesregierung die bisherige europäische Integration für schon zu weitgehend erachtet, andererseits jetzt von der Bundesregierung die belgisch-französisch-italienische Position für eine - im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union - notwendige baldige Reform der europäischen Institutionen unterstützt wird? Nein. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 9 und 10). Welches politische Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems verfolgt derzeit die Bundesregierung und zwar sowohl gegenüber der Regierung in Belgrad wie gegenüber den Repräsentanten der Kosovo-Albaner in Prischtina? Hält die Bundesregierung einen NATO-Einsatz im Kosovo auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen für politisch sinnvoll, und auf welche Rechtsgrundlage könnte sich ein solcher NATO-Einsatz ohne VN-Mandat berufen? Zu Frage 9: Die Lage im Kosovo hat sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Unter Beteiligung regulärer Einheiten der VJ versuchen die serbischen Sicherheitskräfte eine „Pufferzone" an der Grenze zu Albanien zu schaffen und schrecken dabei nicht vor exzessiver Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zurück. Belgrad treibt damit die Kosovo-Albaner zunehmend in die Hände der radikalen Kräfte und fördert das Entstehen einer organisierten Guerillabewegung. Es geht für uns deshalb darum, alles zu unternehmen, eine friedliche Lösung des Kosovo-Konfliktes herbeizuführen und die Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer, insbesondere Albaniens und Mazedoniens, zu sichern und zu stärken. Oberstes Ziel bleibt für uns und die übrigen Staaten der Kontaktgruppe eine Verhandlungslösung. Die Kontaktgruppe hat am 12. Juni durch Forderungen gegenüber Belgrad den politischen Rahmen hierfür abgesteckt. Der Europäische Rat hat am 15. Juni in Cardiff diese Forderungen bestätigt: - Ende der Aktionen gegen Zivilisten und Rückzug der Sicherheitskräfte; - Internationale Beobachtung, die die Einhaltung des Verzichts auf Gewalt gewährleisten soll; - Rückkehrmöglichkeiten für die Flüchtlinge und freier Zugang für Hilfsorganisationen; - Zügige Fortschritte im Dialog mit der Führung der Kosovo-Albaner. Die von Präsident Milosevic nach seinem Gespräch mit Präsident Jelzin gemachten Zusagen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun müssen den Worten aber auch Taten folgen. Wir werden genau beobachten müssen, wie die Zusagen umgesetzt werden. Beide Seiten müssen einem kontinuierlichen Dialog mit internationaler Beteiligung zustimmen, um vertrauensbildende Maßnahmen zu diskutieren und eine politische Lösung für die Probleme des Kosovo zu finden. Hierbei muß es einen klaren Zeitplan für rasche Fortschritte geben. Ein politischer Dialog wird aber auch nicht in Gang kommen, wenn weiterhin von Mitgliedern der albanischen Gemeinschaft Gewaltakte verübt werden. Wir erwarten daher von der kosovo-albanischen Führung, daß sie ihre Ablehnung von Gewalt und terroristischen Aktionen unmißverständlich deutlich macht. Es muß eine Statusregelung gefunden werden, die sowohl die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien respektiert als auch die berechtigten Anliegen der Kosovo-Albaner statusrechtlich absichert. Die Menschen- und Bürgerrechte aller Einwohner des Kosovos müssen gewahrt werden. Zu Frage 10: Die Bundesregierung unterstützt die britischen Bemühungen zur Erreichung eines Mandates des VN- Sicherheitsrates. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 11): Hat die Bundesregierung inzwischen von ihrer Ermächtigung gemäß § 9 Abs. 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht und eine Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" erlassen und dabei auch Leistungen für Arbeitnehmer entsprechend § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) geregelt, und wenn nein, warum nicht? Die neu erlassene Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 enthält in § 3 die Regelungen über „Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" . § 9 Abs. 6 Nr. 1 SGB VII als Ermächtigungsnorm für diese Vorschrift ist die inhaltlich identische Nachfolgevorschrift des § 551 Abs. 4 Nr. 4 Reichsversicherungsordnung. Dementsprechend enthielten auch die Vorgänger-Verordnungen der geltenden Berufskrankheiten-Verordnung stets diese sog. § 3-Leistungen. Die Vorschrift hat grundsätzlich eine präventive Zielrichtung, nämlich die Vermeidung von Gesundheitsschäden vor Eintritt des Versicherungsfalls „Berufskrankheit". Sie ist nicht anwendbar, wenn eine Erkrankung droht, die nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen ist. Die Unfallversicherungsträger sind durch § 3 BKV verpflichtet, „mit allen geeigneten Mitteln" der Gefahr des Entstehens, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken. Ihnen steht hierbei nach Rechtsprechung und langjähriger Praxis ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Zu den Leistungen in diesem Zusammenhang zählen selbstverständlich auch alle medizinischen Maßnahmen nach den §§ 26 ff. SGB VII - nämlich vorbeugende ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich z. B. heilklimatischer Kuraufenthalte. Die von Ihnen angesprochenen „stationären medizinischen Leistungen nach § 31 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben", sind nach altem wie nach neuem Recht von der Berufskrankheiten-Verordnung erfaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10938 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, welche kostenmäßigen Auswirkungen die Unfallverhütungsvorschrift 123 der Berufsgenossenschaften (VBG 123) hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes auf kleine und mittlere Unternehmen hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Entlastung für diese Unternehmen zu erreichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kleinunternehmer und Freiberufliche nach VBG 122 an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen und dadurch mit einem zusätzlichen Kostenaufwand belastet werden? Zu Frage 12: Die Kosten aus der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte" (VBG 123) hängen davon ab, welches Betreuungsmodell gewählt wird und welches Preis-Leistungsverhältnis sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ergibt. Dies hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Einzelfalles ab. Allgemeine Aussagen zu kostenmäßigen Auswirkungen sind daher nicht möglich. Das vorausschauende Einbringen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten als selbstverständlicher Bestandteil in die betrieblichen Abläufe ist jedenfalls immer billiger und für den Arbeitgeber wirtschaftlicher als eine spätere „Reparatur" bereits entstandener Gesundheitsschäden. Zu Frage 13: Es trifft nicht zu, „daß Kleinunternehmer und Freiberufler nach der Unfallverhütungsvorschrift ,Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (VBG 122) an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen". Einige Unfallversicherungsträger bieten als Alternative zur Regelbetreuung das sogenannte „Unternehmermodell" an. Bei diesem Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, in Seminarveranstaltungen einschlägige Arbeitsschutzkenntnisse selbst zu erwerben. Macht er hiervon Gebrauch, kann die im Rahmen der Regelbetreuung vorgesehene Einsatzzeit auf die Hälfte reduziert werden, bzw. muß eine sicherheitstechnische Beratung nur noch im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich kann der Unternehmer auch auf andere Betreuungsformen zurückgreifen. Er kann beispielsweise einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft ausbilden lassen, einen externen sicherheitstechnischen Dienst beauftragen oder sich einem berufsgenossenschaftlichen Dienst anschließen. Denkbar ist auch die Bildung sogenannter ,,pools" von kleineren Betrieben, die über gemeinsame Betreuungsverträge häufig günstigere Konditionen für eine Betreuung erhalten. Welche Alternative der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählt, liegt allein in seiner Entscheidung. Die kostensenkenden Möglichkeiten sind sicherlich häufig noch nicht ausgeschöpft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 14): Wie viele Beförderungen wurden im Bereich der obersten Bundesbehörden - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Zeitraum zwischen 1. Januar 1998 und 31. Mai 1998 vorgenommen, und wie hoch waren die Vergleichszahlen - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Vergleichszeitraum des Jahres 1997? Die von Ihnen erbetenen Zahlen werden in den üblichen Statistiken nicht erfaßt. Das Bundesministerium der Finanzen führt jedoch auf Bitten des Haushaltsausschusses eine Erhebung über die Beförderungen/Höhergruppierungen bei den obersten Bundesbehörden (alle Besoldungs- und Vergütungsgruppen) in 1998 durch. Der Bericht wird im Laufe des Monats Juni 1998 dem Haushaltsausschuß zugeleitet. Ich bitte um Verständnis, daß ich wegen des damit verbundenen erheblichen Aufwandes von einer gesonderten Umfrage abgesehen habe. Ich werde Ihnen jedoch unverzüglich einen Abdruck des für den Haushaltsausschuß erarbeiteten Berichts zuleiten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Gisela Schröter (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 19 und 20): Wird die Bundesregierung im Nachgang zum Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 4. Mai 1998 an die zuständigen Minister der neuen Länder Initiativen ergreifen, um eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" sicherzustellen, und wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die notwendige einheitliche Verwaltungspraxis einer gesetzlichen Präzisierung der Auslegungsspielräume hinsichtlich der genannten Ausschlußgründe bedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung? Zu Frage 19: Auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen haben sich die Vertreter der neuen Bundesländer, denen die Durchführung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes obliegt, bei einer Besprechung in Berlin am 10. Juni 1998 auf der Grundlage meines Schreibens vom 4. Mai 1998 auf eine einheitliche Verwaltungspraxis geeinigt. Diese Verwaltungspraxis wird derzeit präzisiert. Die Bundesregierung betrachtet damit die Angelegenheit für erledigt. Zu Frage 20: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Eine einheitliche Verwaltungspraxis ist gewährleistet. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 21 und 22): Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen einer nach § 82 des NATO-Truppenstatuts vorgesehenen Überprüfung desStatus der Beschäftigten dafür einzusetzen, daß Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden (z. B. Vogelsang) grundsätzlich nur unter dem Recht des jeweiligen Aufnahmestaates abgeschlossen werden können? Trifft es zu, daß beispielsweise beim Truppenübungsplatz Vogelsang durch sog. Belgische Verträge Beschäftigte zu Lasten des deutschen Fiskus Vergünstigungen im Bereich der Mehrwert- und Mineralölsteuer sowie durch bis zu 30 % günstigere Einkaufsmöglichkeiten erhalten und möglicherweise so zu Lasten des deutschen Fiskus ein Anreiz geschaffen wird, das deutsche Tarifrecht zu verlassen und Arbeitsverträge nach belgischem Recht mit deutlich schlechterem sozialen Schutzniveau zu akzeptieren, und sieht die Bundesregierung insoweit Handlungsbedarf? Zu Frage 21: Für die bei den Streitkräften der Entsendestaaten beschäftigten örtlichen Arbeitskräfte gilt nach Artikel IX Absatz 4 NATO-Truppenstatut ausdrücklich, daß sich die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere die Löhne und Gehälter, die Zuschläge und die Arbeitsschutzbedingungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates bestimmen. Nur bei Vorliegen bestimmter, enger Voraussetzungen können die Streitkräfte der Entsendestaaten als sogenanntes ziviles Gefolge auch Zivilpersonen im Sinne von Artikel I Absatz 1 b des NATO-Truppenstatuts beschäftigen, die einen besonderen Status genießen und für die in der Regel das Recht des jeweiligen Entsendestaates gilt. Die Regierungen der Unterzeichnerstaaten des NATO-Truppenstatuts streben keine Revision des NATO-Truppenstatuts an. Zu Frage 22: Davon ausgehend, daß eine Revision des NATO- Truppenstatuts nicht anzustreben ist, sind Lieferungen und sonstige Leistungen nur an in der Bundesrepublik Deutschland stationierte ausländische Truppen oder deren ziviles Gefolge unter bestimmten Voraussetzungen abgabenbegünstigt. Alle übrigen Personen sind nicht berechtigt, Lieferungen und sonstige Leistungen abgabenbegünstigt zu empfangen. Danach besteht für diesen Personenkreis kein Anreiz Arbeitsverträge nach belgischem Recht zu schließen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß die Vergünstigungen nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) nur von den dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heide Mattischeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Die vielen Jubiläumsanlässe, die heute schon genannt worden sind, sind ja - so denke ich mir - der beste Anlaß, Bilanz zu ziehen. Durch Rückschläge sollten wir uns nicht entmutigen lassen. Positive Ergebnisse - darauf wird der Kollege Neumann nachher noch eingehen - sollten uns immer ein Ansporn sein. Auf keinen Fall dürfen Würdigungen von Jahrestagen Anlaß sein, lediglich zu feiern und nicht darüber nachzudenken, was gewesen ist.
    Die Bundesregierung wird für die vergangenen Jahre Rechenschaft ablegen müssen, und auch wir Abgeordnete selbst werden uns fragen müssen und uns fragen lassen müssen, zu welchem Anlaß wir vielleicht lauter und deutlicher Unrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten ansprechen müssen, ob wir gleiches Unrecht auch immer mit gleichen Maßstäben bewerten oder ob wir mitunter nicht doch doppelte Standards anlegen.
    Seit 1987, also seit drei Legislaturperioden, werden nach unserer Geschäftsordnung die Menschenrechte in einem Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses behandelt. Durch diese organisatorische Zuordnung ist der Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe fast ausschließlich für die Menschenrechte in anderen Ländern zuständig. Mit Menschenrechtsfragen in der Bundesrepublik selbst sind dagegen in erster Linie der Rechts- und der Innenausschuß befaßt.
    Daß diese strikte Trennung nicht der Realität entspricht, sieht man am besten auch daran, daß im 4. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen der Zusammenhang zwischen der Menschenrechtslage in verschiedenen Regionen der Welt und der Notwendigkeit, Asylsuchenden und Flüchtlingen Schutz und Aufenthalt bei uns zu gewähren, aufgezeigt wird.
    Die Universalität und die Unteilbarkeit von Menschenrechten verbieten im Grundsatz die Trennung von Menschenrechts-Außenpolitik und Menschenrechts-Innenpolitik.
    Entscheidend für den Erfolg oder den Mißerfolg von Menschenrechtsarbeit sind die Glaubwürdigkeit und die Kontinuität und der erkennbare Wille, zum Beispiel zu einer gemeinsamen europäischen Menschenrechtspolitik zu kommen. Hierzu hat die Bundesregierung meines Erachtens erkennbar nicht in ausreichendem Maße beigetragen.
    Der 4. Menschenrechtsbericht, der in weiten Teilen Passagen seiner Vorgänger wiederholt, zählt zwar Menschenrechtsvergehen und -probleme in vielen

    Heide Mattischeck
    Regionen der Welt auf und beschreibt, was man tun müßte, sagt aber sehr wenig darüber aus, wo die Bundesregierung selbst Schwerpunkte gesetzt hat oder gedenkt, sie künftig zu setzen.
    Die SPD-Fraktion hat diese Kritik bereits 1996 in zehn Punkten in einem Antrag zum Ausdruck gebracht. Die Beschlußempfehlung, über die heute abgestimmt werden wird, bringt den Willen der Mehrheit des Unterausschusses zum Ausdruck, nämlich, diese zehn Punkte abzulehnen.
    Trotz aller unterschiedlichen politischen Positionen der Fraktionen im Unterausschuß ist es erfreulicherweise immer wieder gelungen, in bestimmten Fragen zu gemeinsamen Auffassungen und Stellungnahmen zu kommen, die dann auch von einer breiten Mehrheit hier im Bundestag getragen wurden und getragen werden. Ich erinnere nur an die vielbeachtete Tibet-Resolution aus dem Jahre 1996.
    Auch der Antrag „Unterstützung der Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe", der heute zur Abstimmung steht, gehört auf die Positivseite der Arbeit des Unterausschusses. Bereits in der ersten Lesung des von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrages hat sich abgezeichnet, daß diese Initiative von allen Seiten dieses Hauses grundsätzliche Unterstützung finden würde. Nach einem langen, intensiven und, wie wir gesehen haben, ergebnisorientierten Abstimmungsprozeß werden wir diesen Antrag heute - davon gehe ich aus - mit breiter Mehrheit verabschieden. Damit bekommt die Bundesregierung einen klaren Auftrag zur Fortsetzung und zur Verstärkung ihrer Bemühungen, die Todesstrafe weltweit zu ächten und abzuschaffen.
    Die kritische Beleuchtung der Todesstrafe - ich mache einen kurzen Ausflug in die Historie - taucht in Europa bereits im letzten Jahrhundert auf. So schaffte die Verfassung der Französischen Republik von 1848 - wir haben es also mit einem weiteren Jubiläum zu tun - die Todesstrafe „in politischen Angelegenheiten" ab. Die allerdings nie in Kraft getretene Paulskirchen-Verfassung beinhaltete:
    Die Todesstrafe, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie vorschreibt und im Fall von Meuterei sie zuläßt, ist abgeschafft.
    Es war ein weiter Weg bis zur Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern der EU. Und wie sieht es heute in anderen Regionen aus? Im 4. Bericht der Bunderegierung, der schon genannt wurde, steht leider kein Wort dazu, daß die Vereinigten Staaten weit davon entfernt sind, eine kritischere Haltung zur Todesstrafe einzunehmen. Kein anderer Rechtsstaat läßt sie so häufig vollstrecken. Schlimmer noch: In Wahlkämpfen wird sie gelegentlich offensiv befürwortet. So hat die Zahl der legalen Morde in den USA mit 74 Hinrichtungen im vergangenen Jahr den höchsten Stand seit der Aufhebung des Moratoriums 1997 erreicht. Mehr als 3300 Menschen sind in den Todestrakten der Gefängnisse in den USA inhaftiert, darunter Personen, die zum Zeitpunkt der Tat Jugendliche waren. Wie paßt das zusammen? Die USA machen sich weltweit stark für die Menschenrechte, stimmen aber gemeinsam mit China gegen eine Forderung der UN-Menschenrechtskommission nach einer weltweiten Vollstreckungspause von zwei Jahren als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
    Diese Praxis hat bedauerlicherweise einen erheblichen negativen Einfluß auf die Rechtssituation in anderen Ländern. Viele Regierungen rechtfertigen ihr Festhalten an der Todesstrafe mit der Rechtslage der Vereinigten Staaten. Hier hat die Koalitionsregierung, insbesondere ihr Außenminister, in den bilateralen Beziehungen zu den USA erkennbar nichts erreicht.
    Gleiches trifft auch auf die Ukraine zu. Die Ukraine ist seit November 1995 Mitglied des Europarates und hatte sich bei ihrer Aufnahme verpflichtet, die Todesstrafe innerhalb von zwei Jahren abzuschaffen und keine Hinrichtungen mehr vorzunehmen. Dennoch waren 1996 mehr als 160 und im ersten Quartal 1997 weitere 13 Personen hingerichtet worden. Ein Antrag auf Ausschluß der ukrainischen Delegation von der Sitzung des Europarates wurde im Geschäftsordnungsausschuß des Europarates als nicht zulässig zurückgewiesen, weil die Europastatuten die Abschaffung der Todesstrafe nicht als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft vorschreiben. Nach dieser Auslegung können sich nun auch andere Länder Versäumnisse bei der Umsetzung ihrer Beitrittsauflagen erlauben. Daß besonders häufig in China hingerichtet wird, ist eine Tatsache, die bekannt ist.
    Die Todesstrafe diene der Abschreckung, so argumentieren immer wieder ihre Verfechter. Das ist kein Argument, sondern eine Behauptung, die sich nicht durch Tatsachen belegen läßt. Die Todesstrafe ist zur Verbrechensbekämpfung kein geeignetes Mittel; noch nie ist die Verbrechensrate nach der Abschaffung der Todesstrafe in einem Land gestiegen, noch nie ist sie nach ihrer Einführung gesunken.
    In dem vorliegenden Antrag wird ausdrücklich auf die erfolgreichen Bemühungen der letzten Jahre hingewiesen, ebenso wie auf die Tatsache, daß es in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 enthaltene Recht auf Leben durch Pakte, Konventionen, Übereinkommen und Verträge in bezug auf eine gemeinsame Position zahlreicher Staaten, was die Mindestforderungen auf dem Weg zu einer völligen Abschaffung der Todesstrafe angeht, zu ergänzen und zu präzisieren. Ähnliche Formulierungen finden sich auch in unserem Antrag wieder.
    Darüber hinaus gibt es erstmalig eine gemeinsame EU-Position bezüglich der Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung der Todesstrafe. In der Erklärung des Europäischen Rates ist zum Beispiel von Demarchen die Rede, die von seiten der EU im Falle verhängter Todesstrafen und drohender Hinrichtungen in multilateralen Gremien und gegenüber Drittländern ergehen sollten.
    Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, mit diesem jetzt gemeinsam eingebrachten Antrag werden viele Schritte aufgezeigt, mit denen wir dem erklärten Ziel, die Todesstrafe als eine die Menschenwürde zutiefst verachtende Bestrafung weltweit abzuschaffen, ein Stück näher kommen können.

    Heide Mattischeck
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Heinrich Lummer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Lummer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine Anmerkung machen und vielleicht eine Anregung geben. Ich habe jüngst in einer großen deutschen Zeitung einen Beitrag von einem namhaften amerikanischen Wissenschaftler gelesen, der sich als Kommunitarist bezeichnet. Etzioni heißt er. Er hat sich in diesem Beitrag darüber Gedanken gemacht, welche Rolle Deutschland nach der Wiedervereinigung in der zukünftigen Weltpolitik spielen solle. Das Ergebnis seiner Überlegungen war die Empfehlung an uns, gewissermaßen die Rolle des moralischen Gewissens der Welt zu spielen, die Menschenrechte zum zentralen Staatsziel zu erheben und darauf unsere gesamte Außenpolitik aufzubauen. Im ersten Moment dachte ich, das ist ja wunderbar. Getreu dem Motto „Edel sei Deutschland, hilfreich und gut" spielen wir die Rolle der Unbefleckten in der Politik. Gerade bezogen auf unsere Vergangenheit wäre das ausgezeichnet. Im zweiten Moment dachte ich: Dieser Schuft! Er will bloß, daß wir das Gewissen der Welt spielen, und die anderen machen die guten Geschäfte.
    Dann fiel mir ein Beitrag aus dem niedersächsischen Landtag in die Hände, in dem sich der dortige Ministerpräsident zu diesem Thema geäußert hat. Im Protokoll heißt es da: Außenpolitik ist in erster Linie Außenwirtschaftspolitik. Das hört sich ganz anders an. Das ist natürlich das Gegenteil zu dem oben Gesagten. Diese Bemerkung ist im Niedersächsischen Landtag im Rahmen der Debatte um den Besuch von Lukaschenko von den Grünen heftig kritisiert worden.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Und der CDU, nehme ich an!)

    Ich will daran nur deutlich machen, daß es hier eines von vielen Gegensatzpaaren gibt - Graf Waldburg-Zeil hat ja darauf hingewiesen -, mit denen wir in der praktischen Politik fertig werden müssen. In Wahrheit ist es doch so, daß derjenige, der die Menschenrechte in der Außenpolitik ganz groß schreibt, Gefahr läuft, schlechte Geschäfte zu machen und ökonomische Nachteile zu haben. Es gibt fast täglich irgendwelche Fälle. Gerade hat die Französische Nationalversammlung festgestellt, daß die Türken seinerzeit einen Völkermord an den Armeniern verübt haben. Die prompte Antwort der Türkei war, daß sie Verträge aufgekündigt hat.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Wenn das alle Länder beschließen würden, dann könnte die Türkei mit niemandem mehr Handel treiben!)

    - Aber selbstverständlich doch, Herr Kollege. Diese Problematik kennen wir schon seit dem Röhren-Embargo.
    Wir haben im Fall Mykonos einen Prozeß bis zum Ende geführt; wir kamen bis zu dem Punkt, wo der Staat Iran auf der Anklagebank saß. Das hat uns in gewisser Weise Schaden eingebracht. Die Österreicher und die Franzosen haben die Leute einfach ausgewiesen, weil sie Ärger und diesen Schaden vermeiden wollten. Auch wir hätten die Möglichkeit gehabt, haben es aber nicht getan. Es gibt eine Fülle von Beispielen. Betrachten Sie das Verhalten der Staatenwelt gegenüber China: Die Konfliktsituation, die da immer wieder zum Ausdruck kommt, ist nicht eindeutig zu lösen. Beim österreichischen und französischen Verhalten blieb im Falle Mykonos die Gerechtigkeit auf der Strecke. Wir haben um der Gerechtigkeit willen bestimmten Schaden in Kauf genommen.
    Wenn das große Geschäft winkt, dann wird der Einsatz für die Menschenrechte - das ist in der Außenpolitik offenbar immer noch so - geringer. Fast überall ist das so. Die Frage ist, ob das normal und richtig ist. Wünschenswert wäre natürlich, Herr Kollege Bindig, der Zustand, daß alle Länder gleiche Maßstäbe haben und sie gleichermaßen anlegen, so daß solche Probleme gar nicht auftauchen. Aber so ist die Welt nicht, in der wir leben. Ich fürchte, sie wird auch noch auf relativ lange Sicht anders sein. Die Universalität der Menschenrechte in diesem Sinne durchzusetzen ist ein mühsamer Prozeß.
    Wir müssen versuchen, mit der heutigen Situation fertig zu werden. Sollen wir uns einen wirtschaftlichen Ruin einhandeln, wenn andere Länder mit bösen Staaten gute Geschäfte machen? Das ist ein Problem. Dann denkt eben der Herr Schröder an Conti und die Arbeitnehmer in Peine und nicht an die Menschenrechte.
    Menschenrechtsverletzungen tauchen in der Welt leider immer wieder auf. Wir müssen versuchen, eine Balance zu finden. In der praktischen Politik ist bis heute kein Raum - ich sage es einmal so - für Schillersche Unbedingtheiten. Man kann nicht einfach sagen: Das ist richtig, und das tue ich; sei's drum.