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    Plenarprotokoll 13/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Eisenbahnunglücks in Eschede 22105 A Erweiterung der Tagesordnung 22105 D Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Burundi, Herrn Léone Ngendakumana, und seiner Delegation 22132 B Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation) (Drucksache 13/10977) 22106 A Tagesordnungspunkt 2: Schlußbericht der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SEDDiktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (Drucksache 13/11000) . . . . 22106 B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22106 B Vera Lengsfeld CDU/CSU 22106 D Siegfried Vergin SPD 22109 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22112 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 22113 D Dr. Ludwig Elm PDS 22115 B Rainer Eppelmann CDU/CSU 22116 C Stephan Hilsberg SPD 22116 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22121 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 22123 A Harmut Koschyk CDU/CSU 22124 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22125 C Tilo Braune SPD 22125 D Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22115 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" (Drucksache 13/10978) 22127 A Tagesordnungspunkt 3: Menschenrechtsdebatte a) Große Anfrage der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Umsetzung des Schlußdokuments der 2. Menschenrechtsweltkonferenz „Wiener Erklärung und Aktionsprogramm" vom Juni 1993 (Drucksachen 13/8254, 13/9595) . . . 22127 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Regina SchmidtZadel, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abge- ordneten Regina Schmidt-Zadel, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Beschneidung von Mädchen und Frauen - Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern und Industrieländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Genitalverstümmelungen ächten, Mädchen und Frauen schützen (Drucksachen 13/6937, 13/8281, 13/9401, 13/9335, 13/10682) 22127 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 4. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/8861, 13/10688) 22127 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/6400, 13/9056) . 22127C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Unterstützung der weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 13/6060, 13/9055) 22127 D f) Antrag der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchsetzung des Fakultativprotokolls zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" (Frauendiskriminierungskonvention) (Drucksache 13/ 10068) 22127 D g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Edith Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Frauenrechte weltweit stärken - Reform des auswärtigen Dienstes (Drucksachen 13/3151, 13/7210) 22128 A h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS Amt eines/einer Menschenrechtsbeauftragten des Deutschen Bundestages und Einrichtung eines beratenden Gremiums „Rat für Menschenrechte" (Drucksachen 13/4749, 13/7547) . . . 22128 A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umsetzung der Aktionsplattform von Peking - Frauenpolitik der Vereinten Nationen stärken (Drucksachen 13/7070, 13/10061) . . . . . . . . . . 22128 B j) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Errichtung eines Menschenrechtsinstituts (Drucksache 13/10882) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Einrichtung eines Deutschen Koordinierungsrats für Menschenrechte (Drucksache 13/10975) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Verstärkung deutscher Beiträge zur Konfliktverhütung und Friedenserhaltung in Afrika (Drucksache 13/10980) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Freilassung aller politischen Häftlinge und Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Nigeria (Drucksache 13/10979) 22128 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 22128 C Rudolf Bindig SPD 22130 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22132 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 22134 C Steffen Tippach PDS 22136 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 22137 B Ilse Falk CDU/CSU 22140 C Heide Mattischeck SPD 22142 C Heinrich Lummer CDU/CSU 22144 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22144 D Hanna Wolf (München) SPD 22146 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22147 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Brenner-Blockade auf den deutschen und europäischen Transitverkehr 22149 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22150 A Claus-Peter Grotz CDU/CSU 22151 A Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 22151 D Horst Friedrich F.D.P. 22152 D Dr. Winfried Wolf PDS 22154 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMV 22155 A Karin Rehbock-Zureich SPD 22157 B Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 22158 C Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22159 C Renate Blank CDU/CSU 22160 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 22161 C Georg Brunnhuber CDU/CSU 22162 C Elke Ferner SPD 22164 A Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 13/10938 vom 12. Juni 1998 und 13/10954 vom 17. Juni 1998) 22165 A Differenzen zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister der Verteidigung betr. die Notwendigkeit eines UNO-Mandats für einen möglichen militärischen Einsatz der NATO im Kosovo Dringl Anfr 1 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 22165 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22165 B Vorbehalt der Notwendigkeit eines Parlamentsbeschlusses vor einer deutschen Beteiligung an einem Militäreinsatz der NATO seitens des Bundesministers der Verteidigung gegenüber den NATO-Verteidigungsministern vor Zustimmung zu den Manövern über Albanien und Mazedonien Dringl Anfr 2 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . . . 22165 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22166 A Neuakzentuierung deutscher Europapolitik MdlAnfr 8 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 22167 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22167 A Kontrolle thailändischer Wirtschaftsmanager auf dem Frankfurter Flughafen durch Beamte des BGS MdlAnfr 15, 16 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Manfred Carstens BMI . . 22167 D, 22168 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 22168 A, 22168 B Nächste Sitzung 22169 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22171* A Anlage 2 Entsorgung der abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerks Biblis; Rücknahmeverpflichtungen insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/10938 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 22171* B Anlage 3 Brief des Bundeskanzlers und des französischen Staatspräsidenten im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff MdlAnfr 7 - Drs 13/10938 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 22171* C Anlage 4 Politisches Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems; NATO-Einsatz ohne ein UN- Mandat MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/10938 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 22171* D Anlage 5 Erlaß einer Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten"; Regelung der Rentenversicherungsleistungen für Arbeitnehmer MdlAnfr 11 - Drs 13/10938 -Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* C Anlage 6 Zusätzlicher Kostenaufwand für kleine und mittlere Unternehmen durch die Unfallverhütungsvorschriften betr. Betriebsarzt und Arbeitssicherheit MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/10938 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* D Anlage 7 Anzahl der Beförderungen im Bereich der obersten Bundesbehörden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 1998 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 14 - Drs 13/10938 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 22173* B Anlage 8 Einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/10938 - Gisela Schröter SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22173* C Anlage 9 Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden, insbesondere beim Truppenübungsplatz Vogelsang für Belgier MdLAnfr 21, 22 - Drs 13/10938 -Helga Kühn-Mengel SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22174* A 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Beginn: 13.00 Uhr (Die Abgeordneten erheben sich)
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17. 6. 98 Heyne, Kristin BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 6. 98 Jelena Hovermann, Eike SPD 17. 6. 98 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17. 6. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 17. 6. 98 Annegret Krautscheid, Andreas CDU/CSU 17. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 17. 6. 98 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 17. 6. 98 Otto Leidinger, Robert SPD 17. 6. 98 Meckel, Markus SPD 17. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 17. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 17. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 17. 6. 98 Rupprecht, Marlene SPD 17. 6. 98 Schenk, Christina PDS 17. 6. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 17. 6. 98 Singer, Johannes SPD 17. 6. 98 Verheugen, Günter SPD 17. 6. 98 Welt, Jochen SPD 17. 6. 98 Wester, Hildegard SPD 17. 6. 98 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 5 und 6): Wohin wurden bislang die abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerkes Biblis jeweils verbracht, und wohin sollen sie in Zukunft gemäß Entsorgungsvorsorgenachweis verbracht werden? Welche Rücknahmeverpflichtungen bestehen hierbei insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague? Zu Frage 5: Abgebrannte Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis wurden bisher zur Wiederaufarbeitung zur Anlagen zum Stenographischen Bericht COGEMA in La Hague/Frankreich und zur BNFL in Sellafield/Großbritannien verbraucht. Gemäß der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Stichtag 31. Dezember 1997 durchgeführter Entsorgungsumfrage sollen Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis in Zukunft zur Wiederaufbereitung zur COGEMA und zur BNFL sowie zur Zwischenlagerung in die deutschen Zwischenlager Ahaus und Gorleben verbracht werden. Zu Frage 6: Die bei der Wiederaufbereitung anfallenden radioaktiven Abfälle sind in die Bundesrepublik Deutschland vertragsgemäß zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich in einem völkerrechtlich verbindlichen Notenwechsel verpflichtet, der Rückführung der Abfälle keine Hindernisse in den Weg zu legen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10938 Frage 7): Spiegelt der Brief des Bundeskanzlers und des Präsidenten der Französischen Republik im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff insofern eine Wende der deutschen Europapolitik wider, als einerseits die Bundesregierung die bisherige europäische Integration für schon zu weitgehend erachtet, andererseits jetzt von der Bundesregierung die belgisch-französisch-italienische Position für eine - im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union - notwendige baldige Reform der europäischen Institutionen unterstützt wird? Nein. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 9 und 10). Welches politische Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems verfolgt derzeit die Bundesregierung und zwar sowohl gegenüber der Regierung in Belgrad wie gegenüber den Repräsentanten der Kosovo-Albaner in Prischtina? Hält die Bundesregierung einen NATO-Einsatz im Kosovo auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen für politisch sinnvoll, und auf welche Rechtsgrundlage könnte sich ein solcher NATO-Einsatz ohne VN-Mandat berufen? Zu Frage 9: Die Lage im Kosovo hat sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Unter Beteiligung regulärer Einheiten der VJ versuchen die serbischen Sicherheitskräfte eine „Pufferzone" an der Grenze zu Albanien zu schaffen und schrecken dabei nicht vor exzessiver Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zurück. Belgrad treibt damit die Kosovo-Albaner zunehmend in die Hände der radikalen Kräfte und fördert das Entstehen einer organisierten Guerillabewegung. Es geht für uns deshalb darum, alles zu unternehmen, eine friedliche Lösung des Kosovo-Konfliktes herbeizuführen und die Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer, insbesondere Albaniens und Mazedoniens, zu sichern und zu stärken. Oberstes Ziel bleibt für uns und die übrigen Staaten der Kontaktgruppe eine Verhandlungslösung. Die Kontaktgruppe hat am 12. Juni durch Forderungen gegenüber Belgrad den politischen Rahmen hierfür abgesteckt. Der Europäische Rat hat am 15. Juni in Cardiff diese Forderungen bestätigt: - Ende der Aktionen gegen Zivilisten und Rückzug der Sicherheitskräfte; - Internationale Beobachtung, die die Einhaltung des Verzichts auf Gewalt gewährleisten soll; - Rückkehrmöglichkeiten für die Flüchtlinge und freier Zugang für Hilfsorganisationen; - Zügige Fortschritte im Dialog mit der Führung der Kosovo-Albaner. Die von Präsident Milosevic nach seinem Gespräch mit Präsident Jelzin gemachten Zusagen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun müssen den Worten aber auch Taten folgen. Wir werden genau beobachten müssen, wie die Zusagen umgesetzt werden. Beide Seiten müssen einem kontinuierlichen Dialog mit internationaler Beteiligung zustimmen, um vertrauensbildende Maßnahmen zu diskutieren und eine politische Lösung für die Probleme des Kosovo zu finden. Hierbei muß es einen klaren Zeitplan für rasche Fortschritte geben. Ein politischer Dialog wird aber auch nicht in Gang kommen, wenn weiterhin von Mitgliedern der albanischen Gemeinschaft Gewaltakte verübt werden. Wir erwarten daher von der kosovo-albanischen Führung, daß sie ihre Ablehnung von Gewalt und terroristischen Aktionen unmißverständlich deutlich macht. Es muß eine Statusregelung gefunden werden, die sowohl die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien respektiert als auch die berechtigten Anliegen der Kosovo-Albaner statusrechtlich absichert. Die Menschen- und Bürgerrechte aller Einwohner des Kosovos müssen gewahrt werden. Zu Frage 10: Die Bundesregierung unterstützt die britischen Bemühungen zur Erreichung eines Mandates des VN- Sicherheitsrates. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 11): Hat die Bundesregierung inzwischen von ihrer Ermächtigung gemäß § 9 Abs. 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht und eine Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" erlassen und dabei auch Leistungen für Arbeitnehmer entsprechend § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) geregelt, und wenn nein, warum nicht? Die neu erlassene Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 enthält in § 3 die Regelungen über „Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" . § 9 Abs. 6 Nr. 1 SGB VII als Ermächtigungsnorm für diese Vorschrift ist die inhaltlich identische Nachfolgevorschrift des § 551 Abs. 4 Nr. 4 Reichsversicherungsordnung. Dementsprechend enthielten auch die Vorgänger-Verordnungen der geltenden Berufskrankheiten-Verordnung stets diese sog. § 3-Leistungen. Die Vorschrift hat grundsätzlich eine präventive Zielrichtung, nämlich die Vermeidung von Gesundheitsschäden vor Eintritt des Versicherungsfalls „Berufskrankheit". Sie ist nicht anwendbar, wenn eine Erkrankung droht, die nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen ist. Die Unfallversicherungsträger sind durch § 3 BKV verpflichtet, „mit allen geeigneten Mitteln" der Gefahr des Entstehens, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken. Ihnen steht hierbei nach Rechtsprechung und langjähriger Praxis ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Zu den Leistungen in diesem Zusammenhang zählen selbstverständlich auch alle medizinischen Maßnahmen nach den §§ 26 ff. SGB VII - nämlich vorbeugende ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich z. B. heilklimatischer Kuraufenthalte. Die von Ihnen angesprochenen „stationären medizinischen Leistungen nach § 31 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben", sind nach altem wie nach neuem Recht von der Berufskrankheiten-Verordnung erfaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10938 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, welche kostenmäßigen Auswirkungen die Unfallverhütungsvorschrift 123 der Berufsgenossenschaften (VBG 123) hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes auf kleine und mittlere Unternehmen hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Entlastung für diese Unternehmen zu erreichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kleinunternehmer und Freiberufliche nach VBG 122 an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen und dadurch mit einem zusätzlichen Kostenaufwand belastet werden? Zu Frage 12: Die Kosten aus der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte" (VBG 123) hängen davon ab, welches Betreuungsmodell gewählt wird und welches Preis-Leistungsverhältnis sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ergibt. Dies hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Einzelfalles ab. Allgemeine Aussagen zu kostenmäßigen Auswirkungen sind daher nicht möglich. Das vorausschauende Einbringen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten als selbstverständlicher Bestandteil in die betrieblichen Abläufe ist jedenfalls immer billiger und für den Arbeitgeber wirtschaftlicher als eine spätere „Reparatur" bereits entstandener Gesundheitsschäden. Zu Frage 13: Es trifft nicht zu, „daß Kleinunternehmer und Freiberufler nach der Unfallverhütungsvorschrift ,Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (VBG 122) an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen". Einige Unfallversicherungsträger bieten als Alternative zur Regelbetreuung das sogenannte „Unternehmermodell" an. Bei diesem Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, in Seminarveranstaltungen einschlägige Arbeitsschutzkenntnisse selbst zu erwerben. Macht er hiervon Gebrauch, kann die im Rahmen der Regelbetreuung vorgesehene Einsatzzeit auf die Hälfte reduziert werden, bzw. muß eine sicherheitstechnische Beratung nur noch im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich kann der Unternehmer auch auf andere Betreuungsformen zurückgreifen. Er kann beispielsweise einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft ausbilden lassen, einen externen sicherheitstechnischen Dienst beauftragen oder sich einem berufsgenossenschaftlichen Dienst anschließen. Denkbar ist auch die Bildung sogenannter ,,pools" von kleineren Betrieben, die über gemeinsame Betreuungsverträge häufig günstigere Konditionen für eine Betreuung erhalten. Welche Alternative der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählt, liegt allein in seiner Entscheidung. Die kostensenkenden Möglichkeiten sind sicherlich häufig noch nicht ausgeschöpft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 14): Wie viele Beförderungen wurden im Bereich der obersten Bundesbehörden - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Zeitraum zwischen 1. Januar 1998 und 31. Mai 1998 vorgenommen, und wie hoch waren die Vergleichszahlen - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Vergleichszeitraum des Jahres 1997? Die von Ihnen erbetenen Zahlen werden in den üblichen Statistiken nicht erfaßt. Das Bundesministerium der Finanzen führt jedoch auf Bitten des Haushaltsausschusses eine Erhebung über die Beförderungen/Höhergruppierungen bei den obersten Bundesbehörden (alle Besoldungs- und Vergütungsgruppen) in 1998 durch. Der Bericht wird im Laufe des Monats Juni 1998 dem Haushaltsausschuß zugeleitet. Ich bitte um Verständnis, daß ich wegen des damit verbundenen erheblichen Aufwandes von einer gesonderten Umfrage abgesehen habe. Ich werde Ihnen jedoch unverzüglich einen Abdruck des für den Haushaltsausschuß erarbeiteten Berichts zuleiten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Gisela Schröter (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 19 und 20): Wird die Bundesregierung im Nachgang zum Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 4. Mai 1998 an die zuständigen Minister der neuen Länder Initiativen ergreifen, um eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" sicherzustellen, und wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die notwendige einheitliche Verwaltungspraxis einer gesetzlichen Präzisierung der Auslegungsspielräume hinsichtlich der genannten Ausschlußgründe bedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung? Zu Frage 19: Auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen haben sich die Vertreter der neuen Bundesländer, denen die Durchführung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes obliegt, bei einer Besprechung in Berlin am 10. Juni 1998 auf der Grundlage meines Schreibens vom 4. Mai 1998 auf eine einheitliche Verwaltungspraxis geeinigt. Diese Verwaltungspraxis wird derzeit präzisiert. Die Bundesregierung betrachtet damit die Angelegenheit für erledigt. Zu Frage 20: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Eine einheitliche Verwaltungspraxis ist gewährleistet. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 21 und 22): Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen einer nach § 82 des NATO-Truppenstatuts vorgesehenen Überprüfung desStatus der Beschäftigten dafür einzusetzen, daß Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden (z. B. Vogelsang) grundsätzlich nur unter dem Recht des jeweiligen Aufnahmestaates abgeschlossen werden können? Trifft es zu, daß beispielsweise beim Truppenübungsplatz Vogelsang durch sog. Belgische Verträge Beschäftigte zu Lasten des deutschen Fiskus Vergünstigungen im Bereich der Mehrwert- und Mineralölsteuer sowie durch bis zu 30 % günstigere Einkaufsmöglichkeiten erhalten und möglicherweise so zu Lasten des deutschen Fiskus ein Anreiz geschaffen wird, das deutsche Tarifrecht zu verlassen und Arbeitsverträge nach belgischem Recht mit deutlich schlechterem sozialen Schutzniveau zu akzeptieren, und sieht die Bundesregierung insoweit Handlungsbedarf? Zu Frage 21: Für die bei den Streitkräften der Entsendestaaten beschäftigten örtlichen Arbeitskräfte gilt nach Artikel IX Absatz 4 NATO-Truppenstatut ausdrücklich, daß sich die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere die Löhne und Gehälter, die Zuschläge und die Arbeitsschutzbedingungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates bestimmen. Nur bei Vorliegen bestimmter, enger Voraussetzungen können die Streitkräfte der Entsendestaaten als sogenanntes ziviles Gefolge auch Zivilpersonen im Sinne von Artikel I Absatz 1 b des NATO-Truppenstatuts beschäftigen, die einen besonderen Status genießen und für die in der Regel das Recht des jeweiligen Entsendestaates gilt. Die Regierungen der Unterzeichnerstaaten des NATO-Truppenstatuts streben keine Revision des NATO-Truppenstatuts an. Zu Frage 22: Davon ausgehend, daß eine Revision des NATO- Truppenstatuts nicht anzustreben ist, sind Lieferungen und sonstige Leistungen nur an in der Bundesrepublik Deutschland stationierte ausländische Truppen oder deren ziviles Gefolge unter bestimmten Voraussetzungen abgabenbegünstigt. Alle übrigen Personen sind nicht berechtigt, Lieferungen und sonstige Leistungen abgabenbegünstigt zu empfangen. Danach besteht für diesen Personenkreis kein Anreiz Arbeitsverträge nach belgischem Recht zu schließen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß die Vergünstigungen nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) nur von den dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden.
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    Rede von Ilse Falk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, fünf Jahre Schlußerklärung der Wiener Menschenrechtskonferenz, der ja immerhin 171 Staaten zugestimmt haben - solche Gedenktage - heute schon oft erwähnt -, solche Jubiläen erinnern uns aber auch daran, daß die weltweite Achtung der Menschenrechte noch immer in weiter Ferne liegt. Also eigentlich kein Grund zum Feiern. Dennoch würdigen wir es hier. Denn jede Erklärung, jedes Dokument, jede Konferenz bringt Fortschritte für die klassischen Menschenrechte. Sie stärken das Bewußtsein der internationalen Staatengemeinschaft, daß der universelle Charakter der Menschenrechte und Grundfreiheiten außer Frage steht und daß es die Pflicht der Staaten ist, sie einzuhalten und zu verwirklichen.
    Dies kann jedoch nur gelingen, wenn sie in der Rechtsordnung des einzelnen Staates verankert sind und ihre Verletzung Sanktionen nach sich zieht. Das aber ist genau das Problem der vielfachen Menschenrechtsverletzungen, die überall auf der Welt traurige Realität sind. Welche konkreten Einflußmöglichkeiten hat die Staatengemeinschaft denn nun tatsächlich, wenn Staat und Recht des einzelnen Landes die Menschenrechte nicht sichern oder sogar verletzen? Welchen Stellenwert haben die historischen, kulturellen und religiösen Besonderheiten der Nationen, ihre politische und wirtschaftliche Ordnung?
    Über welche Rechte reden wir? Ich will hier noch einmal Bundespräsident Roman Herzog zitieren, der das ja klar formuliert hat: Es gibt „Essentials, die nicht verhandelbar sind". Dazu gehören die Würde des Menschen, die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens, das Verbot der Folter, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Freiheit des Gedankens und der Religion. Sie sind gültiges Menschenrecht, auch und gerade dann, wenn sie verletzt werden. Die Genitalverstümmelung von Frauen in Afrika und Teilen Asiens, die Verweigerung medizinischer Versorgung und schulischer Bildung für afghanische Frauen, um nur zwei Beispiele zu nennen, sind keine kulturellen Besonderheiten, sondern schwerste Menschenrechtsverletzungen an Frauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ilse Falk
    Damit komme ich zu dem, was heute mein Anliegen ist, die Achtung der Frauenrechte als Menschenrechte, international und national. Wir haben im Dezember letzten Jahres in erster Lesung die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen in 28 Ländern der Erde thematisiert. Nach äußerst positiven interfraktionellen Gesprächen - das wurde hier auch erwähnt - können wir Ihnen heute einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen, für den ich um Ihre Zustimmung bitte.
    Auf vier Punkte will ich besonders hinweisen, und zwar deshalb, weil sie aus meiner Sicht auch deutlich machen können, wie wir zum Beispiel mit dem Thema frauenspezifischer Verfolgung umgehen können, was sich sicherlich nur sehr schwer oder gar nicht in gesetzlichen Verankerungen fassen läßt; aber in Einzelfallbewertungen müßte dies immer wieder möglich sein, in einem Beispiel ganz besonders.
    Erster Punkt. Die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen wird als ein Verstoß gegen das Grundgesetz und als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit bewertet. Das wurde gesagt. Damit sind die Ächtung der Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane als Menschenrechtsverletzung und die konsequente Anwendung unseres Strafrechtes in Fällen, wo die Eingriffe in Deutschland erfolgen, deutlich und unmißverständlich formuliert.
    Zweitens. Die Bewertung als Menschenrechtsverletzung soll in der praktischen Anwendung des Ausländerrechts und des Asylrechts berücksichtigt werden, so unter anderem in der Aus- und Fortbildung der Einzelentscheiderinnen und Einzelentscheider des Bundesamtes. Bei entsprechenden Anhaltspunkten sind vor allem - und das ist uns besonders wichtig - die Anhörungen weiblicher Flüchtlinge durch weibliche Entscheider vorzunehmen.
    In Deutschland ist die Anzahl der Asylbegehren wegen drohender Beschneidung zahlenmäßig gering. Die größte Schwierigkeit ist wie in vielen Fällen der geschlechtsspezifischen Verfolgung die Tabuisierung dieses Themas und - der zweite Punkt -, daß die Verfolgung dem Staat zuzurechnen sein muß. Deshalb müssen wir darauf dringen, daß die Möglichkeit eines humanitären Bleiberechts Anwendung findet, das bei schwerwiegender Menschenrechtsverletzung wie der Genitalverstümmelung greift, ohne daß hierbei die explizite staatliche Verfolgung nachgewiesen werden muß.
    Drittens. Die Praxis der Verstümmelung soll in die Länderberichte des Auswärtigen Amtes aufgenommen werden. Diese von uns angeregte Maßnahme dient unserer Meinung nach auch der Aufklärung und Bewußtmachung dieser Menschenrechtsverletzungen, national und international.
    In diesem Zusammenhang steht die Forderung im Antrag, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in den jeweiligen Heimatländern Aktionen und Projekte zu unterstützen, die zur Lösung der Problematik beitragen sollen. Es zeigt sich am Beispiel einer Initiative der Landfrauen im Senegal, daß die Unterstützung von außen durch Aufklärungskampagnen relativ schnell zum Erfolg führen kann. Mit großer Mehrheit haben sich dort 13 000 Frauen aus 14 Dörfern gegen die Verstümmelung entschieden und haben ein solches „Fest" sowie Rituale mit Unterstützung der Dorfchefs abgeschafft.
    Viertens. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialdienst, in Flüchtlingsheimen sowie in Beratungs- und Begegnungszentren sollen Frauen und Mädchen unterstützen und beraten. Bund und Länder werden aufgefordert, Konzepte zu entwickeln, die dem Bedürfnis von Migrantinnen und Flüchtlingen nach Informationen stärker Rechnung tragen. Da es in Beratungseinrichtungen in der Regel an Erfahrung speziell im Umgang mit der Problematik der Genitalverstümmelungen mangelt, herrscht dringender Aufklärungsbedarf. Daß in die aufklärende Arbeit besonders auch betroffene Frauen einzubeziehen sind, halte ich für ganz wichtig, denn sie haben am ehesten die Chance, gehört zu werden.
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 'hat zum Thema „Genitalverstümmelung" eine Broschüre für Ärztinnen und Ärzte sowie für Beratungsstellen herausgegeben. In ihr wird ausführlich Stellung zur Sache und zur Rechtslage genommen und wird besonders auf die Gesundheitsschäden, Folgeschäden und Möglichkeiten ihrer Behebung eingegangen.
    Achtung der Frauenrechte als Menschenrechte - auch in unserem Land müssen wir immer wieder Verletzungen dieser Rechte feststellen, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied gegenüber dem gerade angesprochenen Thema, daß Staat und Gesellschaft sie in keiner Weise tolerieren. „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter" - so hieß eine Kampagne, die das Bundesfrauenministerium von 1993 bis 1996 durchgeführt hat. Gewalt gegen Frauen reicht von der alltäglichen Belästigung auf der Straße und im Berufsleben über vielfältige Formen der Mißachtung, der Herabwürdigung zum Objekt, der Mißhandlung und des sexuellen Mißbrauchs bis hin zu Vergewaltigung, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Tötung.
    Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von wichtigen gesetzlichen Änderungen zum besseren Schutz von Frauen und Mädchen vorgenommen. Ich will nur aus den letzten Jahren die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, die 6. Strafrechtsreform mit Neuerungen im Sexualstrafrecht, das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehefrauen im Ausländergesetz sowie das Zeugenschutzgesetz nennen.
    Die von der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking verabschiedete Aktionsplattform hat deutlich klargestellt: Frauenrechte sind Menschenrechte. Gewalt gegen Frauen ist Menschenrechtsverletzung. Die Aktionsplattform nennt die Defizite und zeigt Handlungsstrategien auf, wie die Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft werden kann. Bundesministerin Claudia Nolte hat hierzu 1997 die Nationalen Strategien zur Umsetzung der 4. Weltfrauenkonferenz vorgelegt.

    Ilse Falk
    Bundesregierung und Bundesfrauenministerium messen dem Schutz von Frauen vor Menschenrechtsverletzungen und Gewalt auch international herausragende Bedeutung zu. Die Bundesrepublik verpflichtet sich in einer Vielzahl von völkerrechtlichen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und öffnet sich damit gleichzeitig internationalen Kontrollen.
    Abschließend möchte ich noch ein Wort zu der Problematik der internationalen Einmischung bei Menschenrechtsverletzungen sagen. Es wird uns aus dem asiatischen und dem islamischen Raum häufig vorgeworfen, wir wollten unsere westliche Lebensweise und unsere Rechtsvorstellungen anderen Nationen aufzwingen, womöglich um eine Art Vorherrschaft in Politik, Wirtschaft und Kultur zu erreichen. Darin kommt zum Ausdruck, daß es natürlich die unterschiedlichsten Vorstellungen in den Kulturen und Nationen darüber gibt, welche Rechte dem Individuum wie der Gruppe zugestanden werden.
    Um es zugespitzt zu formulieren: Während in vielen Länder der Erde elementare und für uns selbstverständliche Grundrechte noch nicht fest verankert sind oder sogar - das zeigen viele rassisch oder religiös begründete Konflikte - wieder abgeschafft werden, diskutieren wir in den Industrienationen sogenannte soziale Teilhaberechte als Menschenrechte, wie das Recht auf Arbeit, eine intakte Umwelt, soziale Sicherheit, Mindesteinkommen und menschengerechte Wohnung.
    Zwischen diesen beiden Extremen liegen im wahrsten Sinne des Wortes Welten. Überzogene Forderungen, die der Staat auch kaum gewährleisten kann und will - jedenfalls nicht in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung -, helfen uns dabei so wenig weiter wie Bevormundung anderer Völker in Fragen der Menschenrechte.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Bitte kommen Sie zum Schluß.

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    Rede von Ilse Falk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sinnvoller sind allemal die sensible Beobachtung der Entwicklung in den einzelnen Ländern und die Stärkung der Eigenkräfte durch Unterstützung und Aufklärung.
    Gegenseitiger Austausch und Gespräche haben größere Aussicht auf Erfolg als Drohung und Abbruch der Beziehungen zwischen den Völkern. Allerdings muß dabei die Verletzung der Menschenrechte klar angesprochen werden dürfen.
    Die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen -