Plenarprotokoll 13/239
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
239. Sitzung
Bonn, Freitag, den 29. Mai 1998
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung 22023 A
Nachträgliche Ausschußüberweisung . 22023 C
Zusatztagesordnungspunkt 23:
Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditionsund Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz) (Drucksachen 13/8445, 13/10014, 13/10292, 13/10873) . . . . 22023 D
Zusatztagesordnungspunkt 24:
Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7158, 13/10331, 13/10709, 13/10874) 22024 A
Zusatztagesordnungspunkt 25:
Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Seeschiffahrtsanpassungsgesetz) (Drucksachen 13/9722, 13/10271, 13/10710, 13/10875) 22024 B
Zusatztagesordnungspunkt 26:
Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für
die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/9340, 13/10328, 13/10711, 13/10876) 22024 C
Zusatztagesordnungspunkt 27:
Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Patentanwaltsordnung (Drucksache 13/10764) 22024 D
Zusatztagesordnungspunkt 28:
Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger (Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz) (Drucksachen 13/5624, 13/10831) . . 22024 D
b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes (Drucksachen 13/10244, 10871) . . . 22025 A
c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie
zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (Drucksachen 13/9954, 13/10877) . . 22025 C
d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (Drucksachen 13/9955, 13/10878) 22025 C
Tagesordnungspunkt 15:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten sind eine Brücke zwischen den Deutschen und ihren östlichen Nachbarn (Drucksache 13/10845) 22025 D
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16:
Antrag des Abgeordneten Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Integrationsbemühungen für Aussiedlerinnen und Aussiedler verstärken (Drucksache 13/10787) 22026 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 17: Antrag der Fraktion der SPD
Für eine verantwortungsvolle Aussiedlerpolitik (Drucksache 13/10862) . . 22026 A
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 22026 A
Fritz Rudolf Körper SPD 22029 C
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22031 D
Dr. Max Stadler F D P. 22033 A
Gerhard Zwerenz PDS 22035 B
Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident
(Bayern) 22036 D
Jochen Welt SPD 22039 C
Erika Steinbach CDU/CSU . . . 22042 C, 22044 D
Monika Ganseforth SPD 22044 C
Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22045 A
Tagesordnungspunkt 16: Umweltdebatte
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltbericht 1998
Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislaturperiode (Drucksache 13/10735) 22046 B
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen
Umweltschutz: Erreichtes sichern-Neue
Wege gehen (Drucksache 13/10195) . . 22046 C
c) Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen
Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz
Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwicklung (Drucksache 13/10196) 22046 C
d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten
„Konzepte einer dauerhaft-umweltgerechten Nutzung ländlicher Räume" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 13/4109, 13/9707) 22046 C
e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes (Drucksachen 13/3906, 13/10580) . . 22046 D
f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Drucksachen 13/10129, 13/10704) 22047 A
g) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Drucksachen 13/10430, 13/10833) . 22047 A
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Drucksachen 13/10364, 13/10833) . 22047 A
h) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (Drucksachen 13/10431, 13/10826) . . 22047 B
i) Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schutz vor krebsverdächtigen, mineralischen Dämmaterialien (Drucksache 13/8900) 22047 C
j) Antrag der Fraktion der SPD
Änderung des „Sommersmog-Gesetzes" (Gesetz zur Änderung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 19. Juli 1995) (Drucksache 13/8320) 22047 C
k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- zu dem Antrag der Fraktion der SPD
Änderung des „Sommersmog-Gesetzes" (Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
vom 19. Juli 1995) 22047 C
- zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortschreitende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon
(Drucksachen 13/4974, 13/4727, 13/6150) 22047 C
1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wilhelm Dietzel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Birgit Homburger, Günther Bredehorn, Dr. Rainer Ortleb und der Fraktion der F.D.P.
Keine neuen bürokratischen Verfahren auf EU-Ebene (Drucksachen 13/7060, 13/9944) 22047 D
m) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt,
Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umwelt- und Entwicklungspolitik auf dem Weg ins 21. Jahrhundert - Nachhaltigkeit global umsetzen (Drucksachen 13/7783, 13/10166) 22048 A
n) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Erstellung eines nationalen Umweltplans (Drucksachen 13/7884, 13/10167) 22048 A
o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Antje-Marie Steen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Verbot des Einsatzes von Pyrethroiden in Textilien und Innenräumen (Drucksachen 13/1478, 13/4187) 22048 B
p) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Michaele Hustedt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aluminium - ökonomische, ökologische und soziale Folgen (Drucksachen 13/5247, 13/6833) 22048 C
q) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Behrendt, Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Schutz der stratosphärischen Ozonschicht und Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffektes durch Beendigung von Produktion und Einsatz teilhalogenierter FCKW (Drucksachen 13/5806, 13/7469) 22048 C
r) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ökosystem Watt vor Dauerbelastung
schützen (Drucksachen 13/5199, 13/8959) 22048 C
s) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Annette Faße, Konrad Kunick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Schutz vor Öltankerunfällen und Umweltschäden in europäischen Gewässern
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Annette Faße, Konrad Kunick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Schutz der Nordsee durch Schiffsölentsorgung in Seehäfen
(Drucksachen 13/5155, 13/5756, 13/7467) 22048 D
t) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr
- zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bedrohung der Meere und Zerstörung der Küsten durch Ölkatastrophen
- zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer, Kristin Heyne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofortmaßnahmen gegen die Verseuchung der Meere durch illegale Öleinleitungen - Maßnahmen zur überwachten Entsorgung von Altölen und Ölschlämmen an Land
(Drucksachen 13/3884, 13/4237, 13/7481) 22049 A
u) Beschlußempfehlungung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Lennartz, Dr. Marliese Dobberthien, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Minimierung hormonell wirkender Chemikalien, die ins Wasser gelangen
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Maßnahmen gegen eine Umweltgefährdung durch hormonell wirksame Chemikalien
(Drucksachen 13/4786, 13/6146, 13/9689) 22049 B
y) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Informationspflicht der Chemischen Industrie über Zwischenprodukte (Drucksachen 13/3787, 13/9690) . . . 22049 C
w) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.
zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung
Moto - Erfolg und weitere Verpflichtung im weltweiten Klimaschutz
- zu dem Antrag der Fraktion der SPD Klimagipfel in Kioto:
Ein neuer Anlauf zum Schutz des Klimas
- zu dem Antrag der Fraktion der SPD
Die Ergebnisse der Klimakonferenz in Kioto weiterentwickeln und notwendige Maßnahmen durchsetzen
- zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Konsequenzen aus den Ergebnissen der Klimakonferenz in Kioto für die deutsche und europäische Umweltpolitik
(Drucksachen 13/9600, 13/8969, 13/9602,
13/9411, 13/10753) 22049 C
x) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten (Drucksachen 13/5212, 13/9708) 22049 D
y) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Regelung der Sonderabfallentsorgung (Drucksachen 13/7562, 13/10553) . . 22050 A
z) Große Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Belastungen durch bodennahes Ozon (Drucksachen 13/4504, 13/6391) . . . 22050 A
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 18:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
4. Vertragsstaatenkonferenz in Buenos Aires im November 1998 - Weitere Schritte zu mehr Klimaschutz (Drucksache 13/10805) 22050 B
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 19:
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung deutscher Wirtschafts- und Industrieverbände zum Klimaschutz (Drucksachen 13/3988, 13/6704, 13/7258, 13/10827) 22050 B
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 20:
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
- zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Beschluß der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des Vierten Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion" (IMA „CO2-Reduktion") (Drucksachen 13/8936, 13/8993, 13/10828) 22050 C
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 21:
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Horst Kubatschka, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Elektrosmog - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Michaele Hustedt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zehn-Punkte-Programm gegen Elektrosmog
(Drucksachen 13/3184, 13/5256, 13/6728,
13/3365, 13/10829) 22050 D
Dr. Paul Laufs CDU/CSU 22051 A
Ulrike Mehl SPD 22052 B, 22072 C
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22054 A
Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 22054 C
Birgit Homburger F D P. 22056 D
Eva Bulling-Schröter PDS 22059 A
Dr. Angela Merkel, Bundesministerin
BMU 22060 C
Dr. Liesel Hartenstein SPD 22064 B
Max Straubinger CDU/CSU 22067 A
Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 22068 B
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/
CSU 22070C, 22072 C
Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 22072 B
Zusatztagesordnungspunkt 29:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (Drucksache 13/10867) . . . 22076 C
Tagesordnungspunkt 17:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie (Drucksachen 13/10188, 13/ 10736, 13/10846) 22076 C
b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank-Umwandlungsgesetz) (Drucksachen 13/10366, 13/10786) . . 22076 D
Tagesordnungspunkt 18:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Joseph Fischer (Frankfurt), und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung im Grundgesetz (Drucksache 13/10261) 22077 B
Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22077 C, 22084 B
Erwin Marschewski CDU/CSU 22078 D, 22085 B
Dr. Michael Bürsch SPD 22080 B
Dr. Max Stadler F D P. 22082 C
Dr. Ludwig Elm PDS 22083 C
Rolf Köhne PDS 22085 A
Tagesordnungspunkt 19:
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS
Soziale Grundsicherung gegen Armut und Abhängigkeit, für mehr soziale Gerechtigkeit und ein selbstbestimmtes Leben (Drucksachen 13/3628, 13/ 10607) 22085 D
Dr. Heidi Knake-Werner PDS 22086 A
Zusatztagesordnungspunkt 22:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen der Bundesminister Blüm und Kanther zum Abbau und zur Bezahlung von Überstunden
Dr. Heidi Knake-Werner PDS 22087 B
Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 22088 B
Erika Lotz SPD 22089 A
Annelle Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22090 A
Uwe Lühr F.D.P 22091 B
Matthäus Strebl CDU/CSU 22092 A
Nächste Sitzung 22092 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22093 A
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Betreuungsrechtsänderungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 24) . . . . 22093* C
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie; b - Entwurf des DG Bank-Umwandlungsgesetzes) . . 22093* D
Wolfgang Steiger CDU/CSU 22093 * D
Lydia Westrich SPD 22094* C
Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 22095 * C
Carl-Ludwig Thiele F.D.P 22096* B
Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 22097 B
Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär
BMF 22097* D
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (Antrag: Soziale Grundsicherung gegen Armut und Abhängigkeit, für mehr soziale Gerechtigkeit und ein selbstbestimmtes Leben) . . . 22099* B
Matthäus Strebl CDU/CSU 22099* B
Ulrike Mascher SPD 22100* C
Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22101* B
Dr. Uwe Lühr F D P. 22102* A
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen 22103* A
239. Sitzung
Bonn, Freitag, den 29. Mai 1998
Beginn: 9.00 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht (C)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Andres, Gerd SPD 29. 5. 98
Bahr, Ernst SPD 29. 5. 98
Berger, Hans SPD 29. 5. 98
Deittert, Hubert CDU/CSU 29. 5. 98
Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 29. 5. 98
Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 29. 5. 98
Formanski, Norbert SPD 29. 5. 98
Freitag, Dagmar SPD 29. 5. 98
Frick, Gisela F.D.P. 29. 5. 98
Dr. Fuchs, Ruth PDS 29. 5. 98
Hasenfratz, Klaus SPD 29. 5. 98
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 29. 5. 98
Hemker, Reinhold SPD 29. 5. 98
Hempelmann, Rolf SPD 29. 5. 98
Ilte, Wolfgang SPD 29. 5. 98
Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 29. 5. 98
Kleinert (Hannover), F.D.P. 29. 5. 98
Detlef
Leidinger, Robert SPD 29. 5. 98
Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 29. 5. 98
Dr. Luft, Christa PDS 29. 5. 98
Mosdorf, Siegmar SPD 29. 5. 98
Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 29. 5. 98
90/DIE
GRÜNEN
Neumann (Gotha), SPD 29. 5. 98
Gerhard
Nitsch (Rendsburg), BÜNDNIS 29. 5. 98
Egbert 90/DIE
GRÜNEN
Peters, Lisa F.D.P. 29. 5. 98
Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 29. 5. 98
Probst, Simone BÜNDNIS 29. 5. 98
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 29. 5. 98
Hermann
Rauen, Peter Harald CDU/CSU 29. 5. 98
Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 29. 5. 98
90/DIE
GRÜNEN
Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 29. 5. 98
Schenk, Christina PDS 29. 5. 98
Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 29. 5. 98
90/DIE
GRÜNEN
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schmidt-Zadel, Regina SPD 29. 5. 98
von Schmude, Michael CDU/CSU 29. 5. 98
Dr. Schuberth, Mathias SPD 29. 5. 98
Schütze (Berlin), CDU/CSU 29. 5. 98
Diethard
Schultz (Everswinkel), SPD 29. 5. 98
Reinhard
Schumann, Ilse SPD 29. 5. 98
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 29. 5. 98
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 29. 5. 98
Tröscher, Adelheid SPD 29. 5. 98
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 29. 5. 98
Vosen, Josef SPD 29. 5. 98
Dr. Wegner, Konstanze SPD 29. 5. 98
Wieczorek (Duisburg), SPD 29. 5. 98
Helmut
Willner, Gert CDU/CSU 29. 5. 98
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über die Beschlußempfehlung
des Vermittlungsausschusses
zum Betreuungsrechtsänderungsgesetz
(Zusatztagesordnungspunkt 24)
Ich möchte das Abstimmungsvotum der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum ZP 24, Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Betreuungsrechtsänderungsgesetz, korrigieren. Das konkrete Votum lautet Ablehnung.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt 17
(a - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der EG-Einlagensicherungsrichtlinie
und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie
b - Entwurf des DG Bank-Umwandlungsgesetzes)
Wolfgang Steiger (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag berät heute fast zum Ende der Wahlperiode nach sehr konzentrierten Beratungsverfahren, zwei Gesetze, die typisch sind für die Finanzmarktpolitik in dieser Legislaturperiode. Das Notwendige und das Richtige wird kompetent und zielstrebig vorangetrieben, um den Finanzplatz Deutschland in seiner Spitzenstellung in Europa und in der Welt zu festi-
gen. Mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz setzen wir heute zwei EG-Richtlinien in nationales Recht um.
Für die meisten Ein- und Anleger ändert sich durch dieses Gesetz im übrigen nichts. Die institutssichernden Systeme sind von ihm ohnehin ausgenommen. Die bestehenden Einlagensicherungssyteme, die die überwiegende Zahl der Anleger schützen, bieten heute bereits einen besseren Schutz, als ihn das Gesetz vorsieht. Für eine kleine Zahl von Ein- und Anlegern führen wir mit diesem Gesetz einen effektiven Mindestschutz ein. Deswegen sollte direkt zu Beginn der Debatte einem möglichen Mißverständnis vorgebeugt werden. Weder die EG-Richtlinien noch der Gesetzentwurf sind aufgrund eines Mißstandes in Deutschland entstanden; das deutsche Kreditgewerbe ist insgesamt gesund. Wenn in der Vergangenheit einzelne Anlagen gefährdet waren, haben die bereits heute bestehenden Sicherungssysteme ihre Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt und immer schnell unbürokratisch und effektiv Abhilfe leisten können.
Dem Finanzausschuß lagen über 130 einzelne Anregungen der Verbände und der Wissenschaft vor. Unser Ziel war es, ein möglichst praktikables und schlankes Gesetz zu schaffen; strikte Wettbewebsneutralität war dabei selbstverständlich unsere Leitlinie. Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Finanzausschuß nur kleine Veränderungen vorgenommen, die damit auch die Schwerpunkte unserer Debatte zeigen. Wir haben uns bemüht, Aufsichtsregelungen so schlank wie möglich zu gestalten und auf das für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme Notwendige zu reduzieren.
In den Beratungen ist zudem das Problem der Zuordnung der Bausparkassen aufgetaucht. Durch die jetzt gefundene Regelung werden die Bausparkassen den Sicherungssystemen der Kreditinstitute zugeordnet, denen sie ihrer Rechtsform nach entsprechen. Auch dies scheint uns eine praktikable Lösung, auch wenn wir den sich hieraus ergebenden Handlungsbedarf in einigen Systemen nicht verkennen wollen und nicht verkennen dürfen. Letztlich haben wir uns bemüht, die Belastungen der Banken beziehungsweise auch der Solidargemeinschaft so gering wie möglich zu halten. Insgesamt ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz eine schlanke und zweckmäßige Umsetzung einer EU-Richtlinie, die einen fairen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen gewährleistet und einigen Anlegern eine zusätzliche Sicherheit bringt.
Auch das DG-Bank-Umwandlungsgesetz ist eine lupenreine Umsetzung der Finanzmarktpolitik dieser Koalition. Die Beachtung der ordnungspolitischen Grundsätze Flexibilisierung, Deregulierung und Privatisierung ist nun einmal das unverwechselbare Kennzeichen dieser Koalition, bedauerlicherweise nicht das der Opposition. Die bewährte DG-Bank verläßt ihre bisherige öffentlich-rechtliche Organisationsform und wird Aktiengesellschaft. Sie bekommt so eine moderne Unternehmensverfassung, mit der sie künftig auf Markterfordernisse flexibler reagieren kann. Das notwendige Gesetz verzichtet auf alle
Regelungen, die nicht unbedingt erforderlich sind: Die meisten Bestimmungen gelten nur für die Übergangszeit und können später so angepaßt werden, wie es der DG-Bank und ihren Eigentümern dann jeweils als sinnvoll erscheint. Letztlich setzten wir auch hier unsere Privatisierungspolitik mit Augenmaß fort. Die Notwendigkeit, einen Bundesanteil an der DG-Bank zu halten, ist mittlerweile entfallen. Zu Recht stellt der Gesetzentwurf der Bundesregierung fest, daß sich die DG-Bank im Wettbewerb durchgesetzt und bewährt hat. Also kann auch diese Bundesbeteiligung entfallen. Ein weiteres national wie auch international bedeutsames Unternehmen können wir damit aus dem engen öffentlich-rechtlichen Korsett entlassen.
Heute haben wir weitere Gesetzentwürfe zu verabschieden, die jeder für sich dazu beitragen, daß wir unseren attraktiven Finanzplatz Deutschland an der Spitze Europas erhalten. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes verabschiedet, die Marktteilnehmer haben die Chancen, die wir ihnen mit günstigen Rahmenbedingungen gegeben haben, entsprechend positiv angenommen, sie haben sie umgesetzt, und wir können heute feststellen, am Vorabend des Euro ist der Finanzplatz Deutschland für den viel stärkeren Wettbewerb gut gerüstet. Er wird die Herausforderungen der Zukunft meistern und bestehen, und er wird seine gute Position stärken und ausbauen können.
Lydia Westrich (SPD): Wir beraten heute das Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie. Trotz des langen komplizierten Namens ist dieses Gesetz ein weiterer erfreulicher Schritt zur Stärkung des „Finanzplatzes Deutschland" und ist wie die meisten Gesetze im Finanzausschuß einstimmig verabschiedet worden.
Mit dem Gesetz werden zwei Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Damit sollen die Einlagen und ähnliche Forderungen von Anlegern bei Banken und Wertpapierfirmen dadurch geschützt werden, daß Sicherungssysteme einspringen, falls die Institute, zum Beispiel wegen Konkurs, nicht in der Lage sind, die Forderungen zurückzuzahlen. Durch das Gesetz wird eine Mindestsicherung vorgeschrieben. Die Banken und Wertpapierfirmen dürfen grundsätzlich ihre Geschäfte nur dann aufnehmen, wenn sie solchen Sicherungseinrichtungen angehören und diese finanzieren. Das in Deutschland zum Teil schon vorhandene, darüber hinausgehende hohe Schutzniveau, das insbesondere bei Banken besteht, wird durch das Gesetz nicht gefährdet; es bleibt erhalten. Aber insbesondere bei Wertpapierfirmen wird es Verbesserungen gegenüber dem Status quo geben.
Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung dienen in erster Linie dem Schutz der Anleger und Einleger. Aber wenn sie gut gemacht sind, sind sie natürlich auch ein Standortvorteil. Zusätzlich dienen sie der höheren Glaubwürdigkeit im Kreditwesen und im Kapitalmarkt.
Die Umsetzung der beiden EG-Richtlinien in nationales Recht war auf den letztmöglichen Zeitraum verschoben. Sie umfaßt lediglich die Mindeststandards, macht Gebrauch von den Ausnahmemöglichkeiten für bestehende institutssichernde Systeme und berücksichtigt bestehenden Strukturen soweit wie möglich. Das hält die Belastungen der Institute gering. Das Ziel, finanzstarke Sicherungssysteme zu bilden mit einer ausreichenden Anzahl beteiligter Institute, die eine breite Risikostreuung und die Verfügbarkeit ausreichender Mittel bei Entschädigungsfällen gewährleisten, ist damit erreicht.
Trotzdem bedauere ich den großen Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungsverfahren wieder einmal stand. Die sonst übliche Gepflogenheit des Finanzausschusses, mit Betroffenen und Sachverständigen das Gesetz in einer mündlichen Anhörung zu diskutieren, konnte nicht eingehalten werden. Das wurde in vielen Stellungnahmen moniert. Aber wir sind gerade im Finanzausschuß leider viel Kummer gewöhnt und haben längst gelernt, mit flexiblen Arbeitsmethoden zu reagieren. Nur, sensible Gesetze, die wie hier zum Beispiel den Schutz von Einlegern und Anlegern zum Inhalt haben, müssen mit aller gebotenen Sorgfalt bearbeitet werden. Dabei ist der Zeitdruck nicht gerade förderlich. Ich freue mich daher, daß die Zusammenarbeit zwischen den Kollegen aller Fraktionen gut geklappt hat. Berechtigte Forderungen von Instituten wurden meist einstimmig übernommen und eingearbeitet.
Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Verbesserungen des Anlegerschutzes fanden in mehreren Punkten ebenfalls eine Mehrheit im Finanzausschuß. So wird die Verjährungsfrist des Entschädigungsanspruchs von drei auf fünf Jahre verlängert. Auch die Ausschlußfrist, in der der Entschädigungsanspruch vom Anleger nach Unterrichtung über den Eintritt des Entschädigungsfalls angemeldet werden muß, wird verlängert: von sechs Monaten auf ein Jahr. Der Anleger muß also nicht befürchten, daß die Entschädigung durch knappe Fristen gefährdet ist. Außerdem ist nun mit einer Änderung des ursprünglichen Entwurfs sichergestellt, daß durch den Ausschluß bestimmter Gläubiger der Institute von der Entschädigung nicht die Falschen getroffen werden. Da heute viele Kunden nicht mehr allein mit dem üblichen Sparbuch, sondern mit Sondersparformen sparen und eine höhere Verzinsung mit der Bank vereinbart haben, muß gewährleistet sein, daß diese normalen Kunden nicht von der Entschädigung ausgeschlossen werden. Die Regelung über den Entschädigungsausschluß von Gläubigern, die durch höhere Verzinsung zur Verschlechterung der finanziellen Lage des Instituts beigetragen haben, ist nunmehr so formuliert worden, daß normale Kunden nicht darunter fallen.
Mit einer weiteren Änderung haben wir dadurch eine Verbesserung des Gesetzes erreicht, daß für die Bausparkassen keine eigene Sicherungseinrichtung gebildet werden muß. Die Bausparkassen müssen nun den Sicherungseinrichtungen für die Banken betreten. Die Funktionsfähigkeit einer Sicherungseinrichtung hängt davon ab, daß ein gewisser Ausgleich der Risiken der Mitglieder, für die sie eventuell eintreten muß, erfolgen kann und keine einseitige Verteilung der Risiken der Mitglieder besteht. Für die im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehene eigene Sicherungseinrichtung der Bausparkassen ergäbe sich aber eine zu geringe Risikostreuung, da die Abhängigkeit des Geschäfts der Bausparkassen von der Baukonjunktur gleichartige Risiken zur Folge hat, die in einer solchen Sicherungseinrichtung nur schwierig aufzufangen wären. Die geringe Teilnehmerzahl hätte ebenso die Risikostreuung weiter erschwert. Auf diese Gefahr ist auch von der Deutschen Bundesbank besonders hingewiesen worden. Durch die Zuordnung der Bausparkassen zu den Sicherungseinrichtungen der Banken werden diese Probleme vermieden. So wird eine funktionsfähige Einlagensicherung erreicht. Wir setzen voraus, daß eine wettbewerbsneutrale Umsetzung erfolgt.
Was wegen des knappen Zeitrahmens nicht gelingen konnte, war, Regelungen für den Anlegerschutz im grauen Kapitalmarkt zu treffen. Bei den Auswüchsen in diesem Bereich besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Fraktion der SPD erwartet, daß das Finanzministerium seine Zusage einhält, bis zum Ende des Jahres einen Bericht dazu vorzulegen. Wir werden dann im neuen Bundestag mit neuen Mehrheiten mit Vergnügen und Sorgfalt mehr Transparenz und noch mehr Sicherheit für die Anleger schaffen.
Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsund Anlegerentschädigungsrichtlinie sowie zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank ist der Finanzplatz Deutschland einen Schritt weitergekommen, nachdem wir vor wenigen Wochen hier einvernehmlich das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet haben. Meine Fraktion unterstützt deshalb beide Gesetzentwürfe.
Mit der Umsetzung der Richtlinien zur Einlagensicherung und zur Anlegerentschädigung gibt es jetzt europaweite Mindeststandards in bezug auf die Sicherung von Einlagen bzw. Anlagen. Dadurch, daß Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verpflichtet werden, einem Entschädigungssystem anzugehören, erhalten Anleger und Sparer einen Rechtsanspruch auf Sicherung ihrer Einlagen bzw. Anlagen. Ein starker Anlegerschutz ist angesichts einer immer stärker voranschreitenden Europäisierung der Kreditwirtschaft und der Kapitalmärkte unentbehrlich und stellt nicht zuletzt auch ihre Funktionsfähigkeit sicher.
Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft ist ein konsequenter Schritt angesichts der Tatsache, daß das ursprüngliche Ziel des Bundes, die genossenschaftlichen Banken als Teil der dreigliedrigen Kreditwirtschaft zu stärken und damit für einen ausgeglichenen Wettbewerb der Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik zu sorgen, auch in der Selbsteinschätzung der genossenschaftlichen Banken mittlerweile erfüllt ist. Aus unserer Sicht gibt es keine Argumente dafür,
daß öffentliche Rechtsform und Beteiligung des Bundes an der DG-Bank aufrechterhalten bleiben sollten, und damit auch keine Gründe, warum wir dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen sollten.
Leider hat sich bei der Einlagensicherungsrichtlinie wiederholt, was wir in den letzten Jahren immer wieder beobachten konnten: daß die Bundesregierung EU-Richtlinien verspätet in nationales Recht umsetzt. Um so mehr begrüßt meine Fraktion, daß es in den Ausschußberatungen gelungen ist, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vor allem dem Aspekt des Anlegerschutzes höhere Bedeutung beizumessen: Die Verjährungsfrist von Ansprüchen von Entschädigungsberechtigten gegen die Entschädigungseinrichtung wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von drei auf fünf Jahre verlängert und die Ausschlußfrist für die Anmeldung eines Entschädigungsanspruchs von sechs Monaten auf ein Jahr.
Mit der Herabsetzung der erstmaligen Beitragssätze der Einlagenkreditinstitute von 0,1 auf 0,03 Prozent der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurde zudem dem berechtigten Petitum der privaten Banken Rechnung getragen, daß andernfalls ohne sachlichen Grund erhebliche Mehrbelastungen gegenüber dem bisherigen System der Einlagensicherung dieser Gruppe entstanden wären.
Meine Fraktion bedauert es allerdings, daß Schuldverschreibungen nicht verpflichtend in den Katalog der abzusichernden Einlagen aufgenommen wurden und die Koalitionsmehrheit im Finanzauschuß es sogar abgelehnt hat, den Instituten eine Informationspflicht gegenüber ihren Kunden aufzuerlegen, daß diese Einlageformen nicht von der Einlagensicherung erfaßt werden.
Zweifel melden wir auch hinsichtlich des in letzter Minute gefaßten Beschlusses an, Entschädigungsansprüche nicht rückwirkend für den Zeitraum zu erfüllen, in dem sich die Bundesrepublik mit der Umsetzung der Richtlinie im Verzug befand. Eine solche Rückwirkung zum 1. Juli 1995 hatte die Bundesregierung in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen. Wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinien sind derzeit einige Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, so zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der BVH-Bank Düsseldorf 1997. Es erscheint uns also fraglich, ob dieser Passus des Gesetzes vor den einschlägigen Gerichten Bestand haben wird.
Carl-Ludwig Thiele (F.D.P.): Wir verabschieden heute in zweiter und dritter Lesung einvernehmlich zwei Gesetze, die sich im weiteren Sinn wieder einmal mit dem Thema Finanzplatz Deutschland befassen.
Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie richtet - entsprechend dem öffentlichen Auftrag - Entschädigungseinrichtungen zur Sicherung von Einlegern und Anlegern am Kapitalmarkt ein. Es ermöglicht hierbei auch, die Aufgaben und Befugnisse dieser Entschädigungseinrichtungen auf juristische Personen des Privatrechts zu übertragen.
Wenn eine Selbstverwaltung sich bewährt hat, dann sollte man die bewährte Struktur beibehalten und nicht über eine öffentliche Struktur die bewährte private Struktur auflösen. Deshalb bin ich besonders glücklich darüber, daß es gelungen ist, die bestehenden institutssichernden Systeme im Sparkassen- und Kreditgenossenschaftsbereich zu erhalten.
Ich bin glücklich, daß es gelungen ist, dieses Gesetz in wesentlichen Teilen überwiegend einvernehmlich im Ausschuß zu ändern. Ich möchte mich hierfür bei allen Kolleginnen und Kollegen, aber auch bei den Mitarbeitern des Bundesministeriums der Finanzen bedanken.
Abweichend von dem ursprünglichen Gesetzesentwurf habe wir folgende wesentlichen Änderungen beschlossen: Die erstmaligen Beitragssätze der Einlagenkreditinstitute werden herabgesetzt. Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche ist von drei Jahre auf fünf Jahre verlängert worden. Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen ist von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert worden. Die Aufsicht über die institutssichernden Einrichtungen ist auf den notwendigen Bereich beschränkt worden. Die beabsichtigte Rückwirkung der Einlagensicherung ist aufgehoben worden. Ich glaube, daß wir mit diesem Gesetz den berechtigten Interessen der Anleger, der Kreditwirtschaft und dem Grundgedanken der EG-Richtlinie entsprechen.
Mit dem DG-Bank-Umwandlungsgesetz setzen wir unseren Weg der Privatisierung staatlicher Unternehmen fort. Ich begrüße es zunächst, daß es in umfänglichen und nicht immer einfachen Gesprächen und Diskussionen innerhalb der Eigentümer der DG Bank gelungen ist, daß die DG Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Die Genossenschaftsbanken haben sich im Wettbewerb mit den anderen Banken bewährt. Es ist gut, daß an ihrer Spitze nunmehr eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Bank mit der DG Bank steht, die als große Aktiengesellschaft mit anderen Banken im Wettbewerb steht. Deshalb ist es auch gut, daß der Bund mit diesem Gesetz die DG Bank in die Rechtsform der Aktiengesellschaft überführt.
Mit diesem Gesetz wird die Spitzenstellung der DG Bank im genossenschaftlichen Finanzverbund betont. Ich möchte mich an dieser Stelle für die vielen konstruktiven Gespräche mit Herrn Dr. Thiemann von der DG Bank ausdrücklich bedanken, die mit dazu beigetragen haben, daß dieses Gesetz heute so beschlossen werden kann. Ich begrüße es ferner ausdrücklich, daß die gesetzliche Beteiligung des Bundes an der DG Bank aufgegeben wird.
Die F.D.P. fordert nicht nur die Privatisierung, sondern setzt sich nachhaltig für die Privatisierung von Unternehmen ein. Die Erfolge privatisierter Unternehmen in den letzten Jahren zeigen, daß privat geführte Unternehmen effektiver arbeiten als staatliche Unternehmen. Sie sind wirtschaftlicher, sie sind flexibler. Zudem ist es nicht die Aufgabe des Staates, in Wettbewerb mit Privaten zu treten. Es ist ein grundlegender Bestandteil liberaler Politik: So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich. Die
F.D.P. begrüßt daher besonders, daß sich der Staat mit dem hier vorliegenden Umwandlungsgesetz wieder ein Stück zurückzieht. Ich kann dazu nur sagen: Weiter so!
Ich begrüße es, meine Damen und Herren von der Opposition, daß Sie den Vorlagen heute zustimmen wollen. Sie sollten das Stichwort vom schlanken Staat aber auch dann beachten, wenn Sie Ihre Partei-und Wahlprogramme aufstellen. Ihre Verweigerungshaltung bei der Steuerreform ist Ursache dafür, daß unsere Steuerbelastung so unerträglich hoch bleibt. Ihr Vorwurf lautet: „Das ist doch nicht finanzierbar." Zwar räumen Sie einen Selbstfinanzierungseffekt der Steuerreform ein. Sie haben allerdings übersehen, oder Sie wollen übersehen, daß auch nach der jüngsten Steuerschätzung das Steueraufkommen in den nächsten Jahren um über 140 Milliarden DM steigen wird. Dieses Geld haben Bürger und Unternehmer zusätzlich aufzubringen.
Schlanker Staat kann demgegenüber doch nur bedeuten, daß wir die Steuerbelastung senken. Wie wollen Sie den Bürgern erklären, daß Sie eine Steuerreform für nicht finanzierbar halten, wenn auf der anderen Seite die Steuereinnahmen laufend steigen?
Schlanker Staat heißt weniger Staat. Weniger Staat heißt mehr Privatisierungen und weniger Steuern. Weniger Staat verschafft Bürgern und Unternehmern mehr Spielraum. Es wird mehr investiert, die Kaufkraft nimmt zu. Das schafft Arbeitsplätze. Mehr Staat und mehr Umverteilung vernichtet Arbeitsplätze.
Die F.D.P. will mehr Arbeitsplätze in Deutschland. Deshalb wird sich die F.D.P. auch weiter für diese Reformen und für eine klare Ordnungspolitik einsetzen.
Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Der vorgelegte Gesetzentwurf dient der Umsetzung von zwei Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG) in deutsches Recht. Dabei handelt es sich erstens um die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die sogenannten Einlagensicherungssysteme, mit der eine Harmonisierung des Mindestschutzes in den EG-Ländern in bezug auf die Sicherung der Einlagen bei Kreditinstituten vorgesehen ist. Entsprechende Kreditinstitute sollen zur Zugehörigkeit zu einem Entschädigungssystem verpflichtet werden. Allerdings ist hier kritisch anzumerken, daß diese Richtlinie bereits bis zum 1. Juli 1995 hätte in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das ist eine Verzögerung von nahezu drei Jahren. Eine wahre „Meisterleistung" der Bundesregierung - das muß schon gesagt werden!
Im übrigen ist die Bundesregierung ja dafür bekannt, daß sie schon des öfteren zögerlich gewesen ist, wenn es darum geht, EG-Recht in deutschen Paragraphendschungel umzusetzen, vor allem dann, wenn es ihr nicht so recht in den Kram paßt. Ich erinnere nur an die öffentlich gewordenen Peinlichkeiten im Zusammenhang mit der Pleite von Reisebüros in der ersten Hälfte der neunziger Jahre, die auf derartige Versäumnisse der Bundesregierung zurückzuführen waren. Die PDS-Bundestagsgruppe verlangt daher, daß die Bundesregierung eventuelle Staatshaftungsansprüche, die aus der verspäteten Verwirklichung der genannten EG-Richtlinien resultieren dürften, im Interesse der Betroffenen unbürokratisch realisiert und darüber auch Rechenschaft legt.
Eng mit der EG-Einlagensicherungsrichtlinie verknüpft ist in dem heute zur Abstimmung anstehenden Gesetzentwurf zweitens die Umsetzung der sogenannten EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie verankert. Sie stammt aus dem Jahre 1997.
Die PDS-Bundestagsgruppe kann diesem Gesetzentwurf weitgehend zustimmen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, daß angesichts der auch in der Bundesrepublik nicht ungewöhnlichen Bankpleiten - erinnert sei nur an den für zahlreiche Anleger noch heute höchst unerfreulichen Konkurs der BVH-Bank in Düsseldorf - Kreditinstitute und Firmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, derartige Geschäfte nur betreiben dürfen, wenn sie funktionstüchtigen Einlagensicherungssystemen angeschlossen sind und einen dementsprechenden Anlegerschutz gewährleisten. Obwohl die allermeisten Regelungen dazu, darunter ebenfalls zum Anlegerschutz, unterstützenswert sind, hätte die PDS-Bundestagsgruppe erwartet, daß die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, zumindest an einem bedeutsamen Punkt über die EG-Richtlinie hinaus gegangen wäre. Es ist das leidige Problem, wonach bei der Einlagensicherung - ausdrücklich in Übereinstimmung mit derzeitigem EG-Recht - Schuldverschreibungen und Anleihen aber nicht vorgesehen sind. Gerade angesichts der genannten Bankpleiten in Deutschland sowie der nach wie vor aktuellen Probleme des Totalverlustes der Anleihen des in Konkurs gegangenen Flugzeugbauers Fokker (Anleihen der niederländischen Daimler-Tochter in einem Umfang von etwa 2 Milliarden D-Mark werden daher für die Anleger nicht mehr „bedient", woraus bei ihnen teilweise immense Verluste aufgetreten sind) wäre die Einbeziehung von Schuldverschreibungen und Anleihen in das Einlagensicherungssystem tatsächlich ein großer Schritt zur Verbesserung des Anlegerschutzes gewesen. Das auch, weil die allermeisten Käufer von Schuldverschreibungen beim Erwerb dieser Geldanlagen bislang nicht darüber informiert sind, daß für diese Wertpapiere keine Einlagensicherung besteht. Die Bundesrepublik hätte damit die Möglichkeit, endlich auf diesem Gebiet EG-weit eine Pionierrolle zu spielen. Diese Chance hat die Kohl-Regierung aber wieder einmal verspielt.
Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz werden die EG-Einlagensicherungsrichtlinie und die EGAnlegerentschädigungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinien sehen die Einführung von Entschädigungseinrichtungen vor, die einen Mindestschutz der Kunden von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in dem Fall gewährleisten, daß ein Institut nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
In Deutschland bestehen bereits seit Jahrzehnten Sicherungssysteme, die einen weit über die Richtlinienvorgaben hinausgehenden Schutz bieten. Dieser Schutz kann auch weiterhin fortgeführt werden. Zur Umsetzung der Richtlinien ist es jedoch erforderlich, für den Mindestschutz gesetzliche Entschädigungseinrichtungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zu schaffen, die der öffentlichen Aufsicht unterliegen. Eine bloße Anerkennung der bestehenden Einlagensicherungssysteme wäre nicht ausreichend, um die Vorgaben der Richtlinien zu erfüllen.
Die Richtlinien erlauben allerdings die Anerkennung bestehender institutssichernder Einrichtungen. Das Gesetz macht von dieser Möglichkeit Gebrauch, so daß Kreditinstitute, die den institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken angehören, von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung befreit sind.
Die Bundesregierung hatte vor dem Hintergrund, daß sich die in Deutschland auf freiwilliger Basis bestehenden Sicherungseinrichtungen bewährt haben, wegen der Einlagensicherungsrichtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Diese Klage wurde im letzten Jahr abgewiesen. Es war deshalb unvermeidlich, die Richtlinien einschließlich ihrer unangemessenen und belastenden Regelungen, insbesondere der Aufnahmepflicht von Zweigstellen ausländischer Banken und des Verbots, eine hohe Sicherung in bestimmten Fällen auch im Ausland zu gewährleisten, umzusetzen.
Mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz kommt die Bundesregierung dieser Pflicht nach.
Um die Kostenbelastung der sicherungspflichtigen Kreditinstitute und Wertpapierfirmen möglichst gering zu halten, orientiert sich das Gesetz an den Mindestvorgaben der Richtlinien. Gesichert werden 90 Prozent der Einlagen und der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, höchstens jedoch jeweils 20 000 ECU. Keinen Entschädigungsanspruch haben diejenigen Gläubiger, die nach den Richtlinien von der Sicherung ausgenommen werden müssen oder können. Nicht gesichert werden beispielsweise Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen sowie die Einlagen größerer Unternehmen und konzernangehöriger Unternehmen.
Das Gesetz sieht die Zuordnung der Institute zu einzelnen Gruppen mit jeweils einem eigenen Fonds vor, so daß finanzstarke Entschädigungseinrichtungen gebildet werden können und zugleich - soweit möglich - den Geschäftsstrukturen und Rechtsformen der Institute Rechnung getragen wird.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Einlagenkreditinstituten in Privatrechtsform und denjenigen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts. In einer weiteren Gruppe werden die Wertpapierfirmen zusammengefaßt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah außerdem eine Gruppe für die Bausparkassen vor. Im Finanzausschuß wurde beschlossen, die Bausparkassen je nach Rechtsform den privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Instituten zuzuordnen und keine eigenständige Bausparkassengruppe zu bilden. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Finanzausschusses, daß diese Zuordnung zu einer breiteren Finanzierungsbasis und einem besseren Risikoausgleich führt.
Bei der Umsetzung der Richtlinien war der Bundesregierung besonders daran gelegen, die Flexibilität, Sachkenntnis und Initiative privater Einrichtungen im Bereich der Sicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu nutzen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die gesetzlich erforderlichen Entschädigungseinrichtungen in privater Initiative als Beliehene zu führen. Sollte es dazu nicht kommen, werden Entschädigungseinrichtungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Sondervermögen des Bundes errichtet, die den öffentlichen Auftrag erhalten, eine Sicherung der Einlagen und der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durchzuführen. Die beliehenen Einrichtungen unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Dadurch wird die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben dieser Einrichtungen sichergestellt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Bereich der Einlagenkreditinstitute die Option der Beleihung bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes genutzt wird. Die Verbände der Geschäftsbanken und der öffentlichen Banken treffen derzeit Vorbereitungen zur Errichtung von juristischen Personen des Privatrechts, die beliehen werden können. Die Bundesregierung rechnet wegen der wesentlich stärker differenzierten Struktur des Finanzdienstleistungswesens hingegen nicht damit, daß auch in diesem Bereich geeignete Private bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes beliehen werden können. Aus diesem Grund wird die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierfirmen voraussichtlich als Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichtet.
Die Bundesregierung ist überzeugt, eine tragfähige Lösung gefunden zu haben, die - wie die Beschlüsse des Finanzausschusses gezeigt haben - auch von einem breiten politischen Konsens getragen wird.
Mit dem Gesetz zur Umwandlung der Deutschen G enossenschaftsbank (DG Bank-Umwandlungsgesetz) wird das Spitzeninstitut des genossenschaftlichen Finanzverbundes in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und damit auf eine wettbewerblich zeitgemäße Grundlage gestellt. Der bisherige öffentliche Auftrag, das gesamte Genossenschaftswesen zu unterstützen, ist erfüllt, doch wird die künftige DG Bank AG der deutschen Genossenschaftsorganisation als Zentralbank auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Das hierfür notwendige Umwandlungsgesetz enthält im Interesse größerer Flexibilität nur die zur Umwandlung notwendigen Bestimmungen, insbesondere die unmittelbare Umwandlung durch Gesetz, die einheitliche Ausgabe von Namensaktien für alle Anteilseigner und die Beibehaltung des Rechts der Aktiengesellschaft zur Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen.
Alle übrigen Bestimmungen, insbesondere Kapitalverhältnisse, Beschlußquoren, Organbefugnisse und -zusammensetzungen bleiben der Entscheidung der Anteilseigner als Satzungsgeber überlassen.
Der Bund und ein Großteil der zur Zeit noch an der DG Bank beteiligten Bundesländer werden im Zusammenhang mit dem Rechtsformwechsel aus der Bank ausscheiden und ihre Anteile im genossenschaftlichen Anteilseignerkreis veräußern.
Die DG Bank erhält mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalausstattung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen und der Satzung zu verbessern, um somit ihren Platz unter den größten deutschen Kreditinstituten auch im Hinblick auf die zukünftigen internationalen Herausforderungen zu verteidigen und auszubauen. Die Umwandlung der DG Bank in eine Aktiengesellschaft bedeutet damit auch eine Attraktivitätssteigerung für den Finanzplatz Deutschland.
Der Bund hat die erfolgreich operierende DG Bank leichten Herzens in eine private Rechtsform umgewandelt. Er begleitet sie mit Wohlwollen und allen guten Wünschen in die Zukunft.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt 19
(Antrag: Soziale Grundsicherung gegen Armut
und Abhängigkeit, für mehr soziale Gerechtigkeit
und ein selbstbestimmtes Leben)
Matthäus Strebl (CDU/CSU): Sozialphantasten pur, in ihrer reinsten Form, sehe ich links von mir sitzen. Sie stellen einen Antrag auf „soziale Grundsicherung gegen Armut und Abhängigkeit, für mehr soziale Gerechtigkeit und selbstbestimmtes Leben". Bei genauerer Betrachtung Ihres Antrags möchte man Sie nur fragen: Ja wo leben Sie denn eigentlich? Aus welchen Märchenwelten oder Wäldern sind Sie entsprungen, Kollegin „Fee" Bläss und „Gretel" Knake-Werner? Deutschland ist aber kein Wintermärchen, in dem die Sterntaler wie Goldregen vom Himmel fallen. Das kann ich Ihnen versichern, und das wird es auch nicht werden. Wann wachen Sie aus Ihrem kommunistischen Dornröschenschlaf endlich auf?
Die gleichen Ziele haben schon vor 40 Jahren andere vor Ihnen mit diesen Worten verfolgt. Was dabei herausgekommen ist, die ehemalige DDR, kennen wir hier alle zur Genüge. Ein zugrundegerichtetes Land, eine brachliegende, unproduktive Wirtschaft, staatliche Freiheitsberaubung und Bespitzelung, Mißachtung der Würde des Menschen in Gänze - das sind Tatsachen, die sich nicht verleugnen lassen. Deshalb halte ich es lieber mit Goethe: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube". Den Worten aus Ihrem Munde fehlt es an Glaubhaftigkeit, weil es den Personen, die sie sprechen, an Glaubwürdigkeit fehlt. Denn eines können Sie nicht vertuschen: Ihre kommunistische Herkunft liest sich deutlich aus dem Antrag heraus. Der Staat regelt alles für alle, Freiheit für niemanden, Planwirtschaft pur.
Schauen wir uns im Detail Ihren Vorschlag an. Da heißt es zunächst mal: Es wird eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung gefordert, die es allen Menschen ermöglicht, ein Leben ohne materielle Not zu führen. Dies hört sich so an, als ob wir kein soziales Netz in Deutschland hätten, als erfänden Sie die Sozialversicherung neu, als würden Sie das Rad der Gerechtigkeit erschaffen. Deutschland ist kein soziales Entwicklungsland. Offnen Sie erst Ihre Augen, bevor Sie Anträge formulieren.
Ich habe Ihnen hier mal eine Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mitgebracht, zu der auch Sie als Opposition Zugang haben. Nicht daß es heißt, davon hätten Sie nichts gewußt. Da sehen Sie schon im Inhaltsverzeichnis die vier Grundsäulen des sozialen Netzes in Deutschland: Sozialversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Nur damit wir wissen, worüber wir reden.
Dazu einige Zahlen: Im Jahre 1997, bei einem Bundeshaushalt von 441,9 Milliarden DM, gab die Bundesrepublik Deutschland allein 166,7 Milliarden DM für die Sicherung im sozialen Bereich aus. Damit haben die Sozialausgaben einen Anteil von 37,7 Prozent erreicht. Deutschland ist eben kein Entwicklungsland im Bereich soziale Sicherung, sondern liegt auch im Vergleich mit anderen EU-Ländern an der Spitze.
Aber - und das scheint mir eine Tatsache zu sein, die Sie von der PDS immer gerne übersehen wollen -: Der Sozialstaat kann dauerhaft soziale Sicherheit nur gewährleisten, wenn er die wirtschaftlichen Fundamente, auf denen er steht, nicht unterhöhlt. Darin waren Sie Weltmeister, das ist uns allen reichlich bekannt. Maßvolle Begrenzungen von Sozialleistungen zur Sicherung der Finanzierbarkeit des Sozialstaates sind für uns von der CDU/CSU kein Tabu. Damit sichern wir die wirtschaftlichen Grundlagen und damit auch die Zukunft des Sozialstaates. Da können Sie die Liste der Reformen mal selber nachlesen.
Ihr Antrag trägt den Titel: „Abschaffung von Unterhaltsabhängigkeit - Förderung einer eigenständigen Existenz". Das bedeutet, daß der Staat die wechselseitigen Unterhaltspflichten zwischen Ehepaaren sowie zwischen Eltern und Kindern ausgleichen soll. Ja sagen Sie mal, wie definieren Sie eigentlich Eigenständigkeit? Für mich heißt das immer noch, daß ein Mann oder eine Frau auf seinen/ihren Beinen alleine und eben aus sich selbst heraus dasteht. Ich denke, Sie sollten dringend Nachhilfeunterricht im Fach „Einführung in das politische und soziale System der Bundesrepublik Deutschland" nehmen.
Was Sie in den Menschen fördern wollen, ist nicht die Eigenständigkeit und der Antrieb, sich aus eigener Kraft selbst zu helfen, sondern Sie fördern die staatliche Abhängigkeit. Wie Drogenkranke wollen Sie ein ganzes Volk an den staatlichen Tropf hängen. Anstatt Anreize zur Aufnahme von Arbeit zu schaffen, anstatt Ihre Energien auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren, anstatt Jugendlichen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen, vergeuden Sie Ihre Zeit mit nutzlosen Anträgen.
Ich denke, Sie haben die Worte „mein" und „dein" immer noch nicht zu unterscheiden gelernt. Das zeigt sich an Ihrem Antrag deutlich. Wer schafft denn neue Arbeitsplätze? Das sind die kleinen Existenzgründer, die in einer Garage anfangen und dann mit ein paar Mitarbeitern beginnen, ihr eigenes Geschäft aufzubauen.
Ihre kommunistische Grundhaltung spricht aus jeder Silbe. Sie wollen die Planwirtschaft, die als wirtschaftliches Modell schon lange gescheitert ist, durch die Hintertür wieder in Gesamtdeutschland einführen. Ich frage: Wie stellt sich die PDS die Finanzierung ihres Projektes vor? Bei einem Grundbetrag von 1425 DM plus dem Beitrag für die Krankenversicherung plus Wohngeld ist die Grundsicherung als die Hälfte eines von Ihnen so bezeichneten üblichen Nettolohnes angesetzt. Wer will denn da überhaupt noch arbeiten gehen, wenn der Staat alles zahlt? Und die Bedürftigkeitsprüfung für die Sozialhilfe wollen Sie auch abschaffen, weil sie würdelos sei. Was macht in Ihren Augen denn die Würde des Menschen aus?
Jetzt buchstabiere ich Ihnen mal, wie man in Bayern Würde schreibt: „W" wie Wissen und Bildung für alle, damit jedermann am beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben kann; „Ü" steht für Überlebensgeist, Übermut und auch ein Schuß Ausgelassenheit, also Lebensfreude; „R" heißt richtige Gesinnung und Aufrichtigkeit, vor allen Dingen im Umgang mit dem Nächsten. Und das bedeutet für uns von der CSU auch die Solidarität mit dem Schwächeren, der sich in der Not nicht mehr selbst zu helfen weiß; „D" wie Durchhaltevermögen und Ausdauer, jeden Tag seinen Mann bzw. Frau zu stehen, von Rückschlägen sich nicht niederkriegen zu lassen, denn wer zuletzt lacht, lacht am besten, und „E" wie Einheit und Einigkeit - das fängt in der Familie an, setzt sich in der Gemeinde fort und schlägt sich auch im Staat nieder -, Einigkeit über die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das System der sozialen Marktwirtschaft.
Diese Regierung will keine Spaltung zwischen den Menschen, keine neidischen Keile, wie Sie sie mit ihren Parolen immer wieder in das Volk treiben. Und über die Steuer sollen die jährlich 175 Milliarden DM, die Ihr Projekt kosten würde, finanziert werden? Nur, von wem nehmen Sie die Steuer, wenn nach Ihrem Szenario niemand mehr arbeitet? Nein, Sie von der PDS geben den Bedürftigen mit Ihrem Projekt keine Stütze, sondern Sie binden alle in den staatlichen Rollstuhl. Das ist nicht Hilfe zur Selbsthilfe, das ist Verstümmelung. Lernen Sie endlich, die Kräfte des einzelnen zu mobilisieren, anstatt die Menschen zu demotivieren und zu kollektivieren!
Ein Versorgungsstaat à la DDR hat in der neuen Bundesrepublik Deutschland - egal ob in Ost oder West - keine Mehrheit mehr. Der Sozialismus ist tot, auch wenn einige ihm noch nachtrauern. Und darin unterscheiden Sie sich von den anderen postkommunistischen Parteien, die es in Europa gibt. Und ich zitiere jetzt aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. Mai 1998 Heinrich August Winkler, seines Zeichens Mitglied der SPD und Hochschullehrer für Neuere Geschichte an der Berliner HumboldtUniversität:
Postkommunistische Parteien müssen nicht so sein wie die PDS. Die ehemaligen Staatsparteien in Polen und Ungarn sind in vielem das schiere Gegenteil der Partei Biskys und Gysis: Sie sind prowestlich; sie bejahen die Marktwirtschaft und haben keine Probleme mit der repräsentativen Demokratie.
Die demokratischen Defizite der PDS seien markant, heißt es da weiter und wörtlich:
Die PDS schürt die Ressentiments, deren organisierter Ausdruck sie ist. Strukturprobleme können auf diese Weise nicht gelöst, sondern nur verschärft werden.
Und genau das wollen Sie und genau darauf bauen Sie auf: eine erneute Spaltung der deutschen Gesellschaft. Hören Sie auf mit der geistigen Brandstifterei! Ich sage Ihnen - jetzt kurz vor Pfingsten -: Lassen Sie sich inspirieren von dem Heiligen Geist, der die Einheit sucht und nicht die Spaltung zwischen den Menschen. Schließlich sind wir ein geeintes Volk, das die gleiche Sprache spricht. •
Ulrike Mascher (SPD): Soziale Grundsicherung gegen Armut und Abhängigkeit, für mehr soziale Gerechtigkeit und ein selbstbestimmtes Leben! Das ist ein großes Programm mit hohem Anspruch, das ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Proble- men lösen soll: die tiefgreifenden Strukturveränderungen der Erwerbsarbeit, die Benachteiligung und Ausgrenzung der Frauen aus einem männlich dominierten Erwerbssystem, die Veränderungen in der Altersstruktur, den demographischen Wandel unserer Gesellschaft, die Sicherung eines selbstbestimmten Lebens von Behinderten, die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen als selbständigen Personen, die stärkere Beteiligung von Männern an gesellschaftlich notwendiger, aber unbezahlter Arbeit. Ich zitiere aus dem Antrag der PDS: „Eine Grundsicherung kann in Verbindung mit Arbeitszeitverkürzungen und der dadurch möglichen gerechteren Verteilung der Arbeit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit leisten und darüber hinaus zur Emanzipation der Frauen und Männer beitragen, die sich nicht an die männliche Normalbiographie und die damit verbundenen emotionalen und sozialen Defizite anpassen wollen. "
Die soziale Grundsicherung nach PDS-Konzept ist ein wahres Allheilmittel für alle Defizite und Lücken im historisch gewachsenen System der sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik. Ich kann ja nachvollziehen, daß es verlockend ist, mit einem einzigen großen Gesetz all die mühsame Arbeit am Sozialgesetzbuch überflüssig zu machen und endlich die manchmal schneckenhaft langsame Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme zu überwinden. Aber ich habe ein tiefes Mißtrauen gegen die „großen Pläne". Ich fürchte, sie sind wenig alltagstauglich. Die „großen Pläne" sind eine Fata Morgana, und ich fürchte, Sie entwerten mit dieser schillernden Seifenblase die Anstrengungen, ganz
konkrete, manchmal kleine, oft unzulängliche Schritte zur Weiterentwicklung oder auch nur zur Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme zu erreichen.
Die „großen Pläne" wie Ihr großangelegter Wurf einer sozialen Grundsicherung bringen viel zu häufig die Gefahr der bitteren Enttäuschung. Wer blühende Länder verspricht und die Probleme und Schwierigkeiten verschweigt, der täuscht die Menschen mit schönen Entwürfen über die Realitäten hinweg. Sie tun mit ihrer Forderung nach einem Gesetz für eine soziale Grundsicherung leider nichts anderes. Dankenswerterweise haben Sie zumindest die finanzielle Größenordnung für Ihren großen Wurf angegeben: eine Anschubfinanzierung von 175 Milliarden DM! Und Sie beschreiben dann eine „Umlenkung von Finanzströmen", die kumulativ alles aufgreift, was in den letzten Jahren an Finanzierungsvorschlägen zur Entlastung und Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme diskutiert worden ist.
Angesichts dieses riesigen Finanzvolumens -175 Milliarden DM! - und weil wir auf konkrete realisierbare Schritte zur Vermeidung von Armut setzen, wird die SPD Ihren Antrag ablehnen.
Die SPD verfolgt mit ihrem Vorschlag einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung nicht die Totalreform wie die PDS, aber auch nicht den Systemwechsel mit Grundrentenmodellen, wie sie vom sächsischen CDU-Ministerpräsidenten immer in die Diskussion gebracht werden. Die SPD will eine solide, finanzierbare Grundsicherung in den bestehenden Leistungssystemen. Diese soziale Grundsicherung der SPD soll zielgenau allen Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig eine Existenzsicherung eröffnen, die sie nicht diskriminiert, die ihnen die Teilhabe in der Gesellschaft sichert. Wir wollen diese soziale Grundsicherung im Alter, bei Arbeitslosigkeit, für Alleinerziehende. Wir wollen sie also für diejenigen, denen Erwerbsarbeit nicht möglich ist oder nicht zumutbar ist. Als ersten Schritt hat die SPD in ihrem Regierungsprogramm die soziale Grundsicherung im Alter geplant. Ich weiß, gemessen an einem „großen Plan" , ist solch eine schrittweise, evolutionäre Fortentwicklung der sozialen Sicherungssysteme kein großer Sprung nach vorne. Aber sie ist realistisch, sie ist machbar. Die SPD wird deshalb ihr seit 1988 entwickeltes Konzept einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung weiterverfolgen und schrittweise umsetzen.
Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bündnis 90/Die Grünen halten eine bedarfsorientierte, also einkommens- und vermögensabhängige Grundsicherung für einen wichtigen Baustein bei der Modernisierung des Sozialstaats. Das Armutsrisiko ist in den vergangenen Jahren dramatisch angestiegen. Armut betrifft zeitweise eine immer größer werdende Gruppe von Menschen. Der deutsche Sozialstaat reagiert auf diese Entwicklung mit einem sozialpolitischen Notstandsrecht, das die Menschen mit armutspolizeilichen Maßnahmen zu demütigen sucht und das die Kommunen an den Rand des Ruins getrieben hat.
Gerade weil wir eine Reform des letzten Netzes der sozialen Sicherung für so bedeutsam halten, ist der PDS-Antrag zur Grundsicherung aus unserer Sicht ärgerlich und schädlich für ein solches Reformvorhaben.
Aus der Sicht der PDS ist die Grundsicherung so eine Art Wundertüte. Sie emanzipiert die Frauen und macht die Kinder selbständig, sie ermöglicht die Entfaltung von Kreativität und Schöpferkraft, und Männer können sich nun auch endlich an der Kindererziehung beteiligen. Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner?
Mit der PDS-Grundsicherung sollen alle guten Ziele der Welt erreicht werden, und so wird ein Füllhorn von guten Absichten ausgestreut. Die Grundsicherung nach dem Muster der PDS würde nicht nur zum Lohn für Hausarbeit, sie würde auch zugleich zur Studienförderung und zur Pflegefinanzierung, sie würde dem Ehrenamt seinen ehrenamtlichen Charakter nehmen, indem sie als umfassende Finanzierung des Bürgerengagements diente.
Aus unserer Sicht geht dieser Ansatz an der großen Aufgabe der Armutsbekämpfung gerade deshalb vorbei, weil er unterschiedliche gesellschaftliche Probleme und Aufgaben miteinander vermengt. Wir können doch nicht ignorieren, daß es verschiedene Sphären der Gerechtigkeit gibt.
Das ist unsere Hauptkritik am PDS-Antrag: Sie mißachten die Gerechtigkeitsvorstellungen der Menschen in eklatanter Weise und gefährden damit die Akzeptanz jeglicher Reformanstrengungen in Richtung Grundsicherung.
Gut 1 400 DM Grundsicherungsniveau plus Miete - wie erklären Sie das den Niedrigverdienern? Insbesondere denen in Ostdeutschland? Oder wollen Sie Millionen weitere Menschen in den Bezug dieser Leistung treiben? Offenbar finden Sie es nicht problematisch, wenn ein Großteil der Bevölkerung staatliche Transfers erhält. Und weil Geld bekanntermaßen für die PDS ja kein Problem ist, sind auch 175 Milliarden DM für die Grundsicherung locker zu bewältigen. Das ist immerhin ein munteres Drittel des Bundeshaushalts. Nach Ansicht der PDS finanziert sich das durch irgendeine obskure Ankurbelung der Massenkaufkraft. Ist Ihnen schon mal in den Sinn gekommen, daß diejenigen, denen Sie dieses Geld abknöpfen müssen, dann weniger kaufkräftig sind, so daß eine Umverteilung in diesem Umfang sich dann letztlich doch als Kaufkraft-Nullsummenspiel erweisen könnte?
Sie mißachten die Gerechtigkeitsvorstellungen dieser Gesellschaft in abenteuerlicher Weise durch die vollkommene Individualisierung der Leistungen. Keine Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und ihren Kindern! Wie erklären Sie einer Verkäuferin mit einem niedrigen Gehalt, daß sie von ihren Steuern die Grundsicherung eines Studenten, der Sohn eines wohlhabenden Leitenden Angestellten ist, bezahlen soll? Wie erklären Sie einem mäßig bezahlten Möbelpacker, daß er von seinen Steuern die Grundsicherung, also faktisch den Unterhalt einer nicht-berufstätigen Ehefrau
eines gutverdienenden Rechtsanwalts bezahlen soll? Die von Ihnen ja sonst immer gern bemühten Millionäre wollen wir hier gar nicht erst weiter diskutieren. Auf jeden Fall läuft die vollständige Individualisierung der Leistungen auf eine Umverteilung von unten nach oben hinaus.
Wir Grünen haben in den achtziger Jahren über ein garantiertes Mindesteinkommen diskutiert. Wenn Sie sich mehr Mühe gemacht hätten, hätten Sie von den damals geführten Debatten über Gerechtigkeit etwas lernen können, so wie wir. Würden wir an die Grundsicherung so herangehen wie Sie, würden wir die Mehrheit der Menschen, für die wir Politik machen wollen, verprellen. Mit dem bündnisgrünen Grundsicherungsmodell wird Transparenz und Rechtssicherheit hergestellt, das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Prüfung der Einkommensverhältnisse ihren heutigen unwürdigen Charakter verliert, aber verzichten können wir darauf nicht. Wir Bündnisgrünen wollen mit der Grundsicherung Rechtssicherheit herstellen und die Betroffenen in ihren Selbsthilfeanstrengungen unterstützen. Die Grundsicherung ist eine notwendige Antwort auf die veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit. Keine Flucht vor dieser Wirklichkeit: Deshalb lehnen wir den PDS-Antrag ab.
Uwe Lühr (F.D.P.): Wir haben es wieder einmal mit einem Antrag der PDS zu tun, der dem schon gewohnten Grundmuster entspricht: Erstens. Eine offenkundige Fehlentwicklung wird als unmenschlicher Systemfehler enttarnt, zweitens wird eine menschenfreundliche plausible ideologische Lösung vorgeschlagen, drittens wird die Ablehnung durch die Fraktionen im Bundestag als Akt des Unverständnisses und der sozialen Kälte in den neuen Ländern diffamiert, der die Menschen in Ostdeutschland erneut demütige, und natürlich wird viertens die alleinige Lösungskompetenz reklamiert.
Fakt ist die hohe Zahl der Arbeitslosen, die mit Arbeitslosengeld auskommen müssen, und die bedauerlich hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen, die mit der niedrigeren Arbeitslosenhilfe auskommen müssen. Fakt ist auch, daß bereits heute gilt: Mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein kann in Zukunft der erreichte Lebensstandard im Alter nicht beibehalten werden. Schon heute bleibt dem so oft strapazierten sogenannten Eckrentner in dem doch untypischen Idealfall einer Rentenbiografie von 45 Berufs- und Beitragsjahren eine Lücke von 30 % zu seinem letzten Nettoeinkommen.
Nach Modellrechnungen des Verbandes der deutschen Rentenversicherungsträger wird die Anzahl der 20- bis 60 jährigen von derzeit rund 46 Millionen bis zum Jahr 2030 auf gut 32 Millionen zurückgehen. Demgegenüber steigt die Zahl der über 60 jährigen von gegenwärtig rund 17 Millionen auf über 24 Millionen im Jahre 2030. Es ist also bekannt, daß nicht die derzeitige Rentnergeneration das eigentliche Problem für die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, sondern die Generation, die nach 1950 geboren wurde.
Einfache Systemfortschreibung oder, wie vom wahlkämpfenden SPD-Kanzlerkandidaten versprochen, die Umkehrung der Rentenreformbeschlüsse der Koalition wären ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft unserer Kinder, der mit Sicherheit platzt.
Die Koalitionsfraktionen haben umfassende Reformen beschlossen. Die Losung heißt: Erstens. Arbeitsplätze, Arbeitsplätze und nochmal Arbeitsplätze! Zweitens. Ausweitung der betrieblichen Alterssicherung und drittens selbstverantwortete Ergänzung der gesetzlichen Alterssicherung in kapitalgedeckten Systemen.
Die ideologische Alternative der PDS, die sich ja nicht an der Realität messen muß, heißt - ich zitiere -:
Für die soziale Absicherung der Menschen müssen ... neue Finanzierungsquellen gefunden werden, bei denen nicht allein die Lohnsumme, sondern der Ertrag, also die gesamte Wertschöpfung der Unternehmen und Betriebe einbezogen wird.
Die soziale Grundsicherung sei als soziokulturelles Existenzminimum zu verstehen, und solle sich deswegen orientieren, zum einen am Bedarf und zum anderen am gesellschaftlichen Reichtum.
Die PDS nennt auch Beträge: Die Grundsicherung für einen Erwachsenen, ob Arbeitsloser oder Rentner, wird vorläufig auf 1 425 DM im Monat festgesetzt. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zusätzlich übernommen. Zusätzlich zur Grundsicherung kann Wohngeld beantragt werden. Unabhängig vom Einkommen der Eltern gibt es Kindergeld, und zwar in 3 Stufen von 570 bis 740 DM.
Diese soziale Grundsicherung bedeutete etwa für den arbeitslosen Vorstand einer vierköpfigen Familie ein respektables Nettoeinkommen von über 4 000 DM und für einen 2-Personen-Rentner-Haushalt zum Beispiel 2 850 DM netto ohne jede Zahlung von Beiträgen. Dazu muß man wissen, daß der durchschnittliche Bruttoverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 1997 bei 4 180 DM lag. Das entspricht einem Nettoverdienst von 2 700 DM monatlich. Dazu muß man wissen: Die Standardrente, der 45 Versicherungsjahre zugrunde liegen, steigt zum 1. Juli dieses Jahres auf rund 1980 DM.
Aber diese Vorschläge der PDS liegen übrigens ganz in der Nähe der von Schattenarbeitsminister Riester geforderten steuerfinanzierten Mindestrente zwischen 1 260 und 1 500 DM. Da werden alle die, die fast ein ganzes Leben lang gearbeitet, Steuern und Rentenbeiträge gezahlt haben, und schließlich eine Rente von rund 1 500 DM erhalten, ganz erstaunt sein und große Augen machen, wenn der Nachbar, der nur mal hier und da schwarz gearbeitet und nie Rentenbeiträge eingezahlt hat, zwar keine Rente, aber eine Grundsicherung von rund 1 500 DM erhält. Man muß den Leuten das nur deutlich sagen. Das wird sie voraussichtlich unheimlich motivieren, die Ärmel hochzukrempeln und anzupacken. Riesters Grundrente, die eigentlich soziale Grundsicherung ist, oder die bedarfsgeprüfte Grundsicherung der Grünen oder die Grundsicherung als soziokulturelles Existenzminimum der PDS beinhalten vor allem eine Garantie: den ruinösen Untergang der beitragsfinanzierten Sicherungssysteme.
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 725. Sitzung am 8. Mai 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen:
- Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
- Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts
- Erstes Gesetz zur Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
- Zweites Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze
– Drittes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - (3. SGB XI - Änderungsgesetz -3. SGB XI - ÄndG)
- Zweites Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds „Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
- Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land-und Forstwirtschaft
- Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (SprengÄndG 1997)
- Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998 -VReformG)
- Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)
- Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)
- Zweites Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKGÄndG)
- Gesetz zu dem Abkommen vom 19. März 1997 zur Änderung des Vertrags vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet (Büsinger Staatsvertrag)
- Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Gesetz zu dem Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokollgesetz)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 9. November 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über den Luftverkehr
- Gesetz zu dem Protokoll vom 18. September 1997 über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen sowie zu dem Zusatzübereinkommen vom 18. September 1997 zu dem vorgenannten Übereinkommen
- Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
- Gesetz zu den Protokollen zu den Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation, der Ukraine und der Republik Moldau andererseits
- Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 18. März 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Libanesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts
- Drittes Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der festgestellten erhöhten Dioxinbelastung in Mischfuttermitteln durch brasilianische Zitruspellets, daß durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes eine verbesserte Rechtsgrundlage für behördliche Eingriffmaßnahmen geschaffen wird.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung und ggf. Schaffung weitergehender Regelungen, insbesondere
- Rechtsgrundlagen für Maßnahmen bei drohenden Verstößen;
- Anordnung des Rückrufs durch den Hersteller oder ggf. öffentliche Warnungen, wie sie sich beispielsweise im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht bewährt haben;
- Aufnahme einer Generalklausel für unerwünschte Stoffe in § 23 Futtermittelverordnung, die nicht in der Anlage 5 aufgeführt sind, aber gleichwohl unerwünscht im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Futtermittelgesetz sind.
Begründung:
Bei der Beseitigung der festgestellten Verstöße durch erhöhte Dioxinbelastungen in Mischfuttermitteln durch brasilianische Zitruspellets hat sich gezeigt, daß das rechtliche Instrumentarium Lücken aufweist. Diese werden teilweise durch den neuen § 19a Futtermittelgesetz geschlossen. Er greift aber nur ein zur Beseitigung festgestellter Verstöße. Daneben sind aber auch Maßnahmen erforderlich bei drohenden Verstößen, um es erst gar nicht zum Verstoß kommen zu lassen.
Weiter ist zu beachten, daß zwar dem Hersteller gem. § 3 Nr. 2 Futtermittelgesetz das weitere Inverkehrbringen von entsprechendem Futtermittel verboten ist, aber keine Handhabe besteht, bereits verbrachtes Futtermittel zurückzuholen. In diesem Fall hätte die Behörde nur die Möglichkeit gem. § 3 Nr. 3 Futtermittelgesetz, das Verbot der Verfütterung bei einer nicht bekannten Vielzahl von Landwirten durchzusetzen. Ein solcher Weg ist aber verwaltungstechnisch nicht praktikabel und umsetzbar. Vielmehr scheint es in solchen Fällen angezeigt, den Hersteller der Ware zu verpflichten, bereits in den Verkehr gebrachtes Futtermittel zurückzuholen bzw. bei erheblichen Gefahren vor dem Verfüttern öffentlich zu warnen. Solche Regelungen haben sich beispielsweise im mit dem Futtermittelrecht korrespondierenden Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht bewährt.
Im übrigen erweist sich § 23 Futtermittelverordnung hinsichtlich solcher unerwünschter Stoffe als unscharf, die zwar eindeutig unter die Begriffsbestimmung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Futtermittelgesetz fallen, aber nicht in der Anlage 5 aufgeführt sind, weil sie bisher nicht in Erscheinung getreten sind. Insofern wäre ein Auffangtatbestand angezeigt.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
- Unterrichtung durch die Bundesregierung Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen - Drucksachen 13/8918, 13/9304 Nr. 4 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland
- Drucksachen 13/9484, 13/9669 Nr. 1.2 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation
- Drucksache 13/9514 -
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 1996
- Unfallverhütungsbericht Arbeit 1996 -
- Drucksachen 13/9259, 13/9669 Nr. 1.1-
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (20. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA)
hier: Grundwasserschutz und Wasserversorgung
- Drucksache 12/8270 -
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Rates für Forschung, Technologie und Innovation zum Thema „Biotechnologie, Gentechnik und wirtschaftliche Innovation - Chancen nutzen und verantwortlich gestalten"
- Drucksachen 13/9811, 13/10066 Nr. 1.2-
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 13/10361 Nr. 1.3 Innenausschuß
Drucksache 13/9086 Nr. 2.35 Drucksache 13/9086 Nr. 2.36 Drucksache 13/9819 Nr. 2.26 Drucksache 13/9668 Nr. 2.39 Drucksache 13/9668 Nr. 2.45 Drucksache 13/9935 Nr. 2.16 Drucksache 13/10072 Nr. 2.19
Sportausschuß
Drucksache 13/10263 Nr. 1.4 Finanzausschuß
Drucksache 13/10072 Nr. 2.4 Drucksache 13/10072 Nr. 2.17 Drucksache 13/10361 Nr. 1.5 Drucksache 13/10361 Nr. 2.10 Drucksache 13/10361 Nr. 2.12 Drucksache 13/10361 Nr. 2.13 Drucksache 13/10361 Nr. 2.35
Ausschuß für Wirtschaft
Drucksache 13/9819 Nr. 1.8 Drucksache 13/9819 Nr. 2.9 Drucksache 13/9819 Nr. 2.13 Drucksache 13/9819 Nr. 2.16 Drucksache 13/9819 Nr. 2.17 Drucksache 13/9819 Nr. 2.19
Drucksache 13/9819 Nr. 2.20 Drucksache 13/9819 Nr. 2.21 Drucksache 13/9819 Nr. 2.22 Drucksache 13/9819 Nr. 2.23 Drucksache 13/9819 Nr. 2.25 Drucksache 13/9819 Nr. 2.31 Drucksache 13/9819 Nr. 2.33 Drucksache 13/9819 Nr. 2.37 Drucksache 13/9819 Nr. 2.38 Drucksache 13/9819 Nr. 2.47 Drucksache 13/9819 Nr. 2.49 Drucksache 13/10361 Nr. 1.6 Drucksache 13/10361 Nr. 2.1 Drucksache 13/10361 Nr. 2.4 Drucksache 13/10361 Nr. 2.5 Drucksache 13/10361 Nr. 2.8 Drucksache 13/10361 Nr. 2.9 Drucksache 13/10361 Nr. 2.11 Drucksache 13/10361 Nr. 2.19 Drucksache 13/10361 Nr. 2.21 Drucksache 13/10361 Nr. 2.23 Drucksache 13/10361 Nr. 2.26 Drucksache 13/10361 Nr. 2.27 Drucksache 13/10361 Nr. 2.39 Drucksache 13/10361 Nr. 2.40 Drucksache 13/10361 Nr. 2.45 Drucksache 13/10361 Nr. 2.48 Drucksache 13/10361 Nr. 2.50 Drucksache 13/10361 Nr. 2.53 Drucksache 13/10361 Nr. 2.54 Drucksache 13/10361 Nr. 2.57 Drucksache 13/10361 Nr. 2.58 Drucksache 13/10361 Nr. 2.60 Drucksache 13/10361 Nr. 2.61
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 13/9935 Nr. 2.12 Drucksache 13/10361 Nr. 2.14 Drucksache 13/10361 Nr. 2.16 Drucksache 13/10361 Nr. 2.18 Drucksache 13/10361 Nr. 2.20 Drucksache 13/10361 Nr. 2.22 Drucksache 13/10361 Nr. 2.24 Drucksache 13/10361 Nr. 2.25 Drucksache 13/10361 Nr. 2.31
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Drucksache 13/10263 Nr. 2.3
Drucksache 13/10487 Nr. 2.8
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 13/9819 Nr. 1.2 Drucksache 13/10072 Nr. 2.6 Drucksache 13/10072 Nr. 2.10 Drucksache 13/10361 Nr. 1.2 Drucksache 13/10361 Nr. 2.34 Drucksache 13/10361 Nr. 2.38 Drucksache 13/10361 Nr. 2.47
Ausschuß für Post und Telekommunikation
Drucksache 13/9312 Nr. 1.9
Drucksache 13/9477 Nr. 1.2
Drucksache 13/9935 Nr. 1.1
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 13/10263 Nr. 2.4
Drucksache 13/10263 Nr. 2.8
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 13/7306 Nr. 2.11