Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Antretter, Robert SPD 27. 5. 98 *
Bahr, Ernst SPD 27. 5. 98
Berger, Hans SPD 27. 5. 98
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27. 5. 98 *
Fink, Ulf CDU/CSU 27. 5. 98
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 27. 5. 98*
Folta, Eva SPD 27. 5. 98
Frick, Gisela F.D.P. 27. 5. 98
Hasenfratz, Klaus SPD 27. 5. 98
Ilte, Wolfgang SPD 27. 5. 98
Irber, Brunhilde SPD 27. 5. 98
Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 27. 5. 98
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 27. 5. 98
Mosdorf, Siegmar SPD 27. 5. 98
Neumann (Gotha), SPD 27. 5. 98
Gerhard
Probst, Simone BÜNDNIS 27. 5. 98
90/DIE
GRÜNEN
Rauen, Peter Harald CDU/CSU 27. 5. 98
Schenk, Christina PDS 27. 5. 98
Schlee, Dietmar CDU/CSU 27. 5. 98
Schmidt (Salzgitter), SPD 27. 5. 98
Wilhelm
von Schmude, Michael CDU/CSU 27. 5. 98
Schütz (Oldenburg), SPD 27. 5. 98
Dietmar
Schumann, Ilse SPD 27. 5. 98
Seehofer, Horst CDU/CSU 27. 5. 98
Terborg, Margitta SPD 27. 5. 98 *
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 27. 5. 98
Dr. Wegner, Konstanze SPD 27. 5. 98
Wetzel, Kersten CDU/CSU 27. 5. 98
Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 27. 5. 98 *
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 27. 5. 98
Zierer, Benno CDU/CSU 27. 5. 98 *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 1):
Welche Rüstungsgüter mit welchem Wert sind seit Beginn der laufenden Legislaturperiode von der Bundesrepublik Deutschland an Indonesien geliefert worden?
Seit November 1994 ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) im Wert von 128,5 Millionen DM nach Indonesien genehmigt worden.
Bei den Kriegswaffen handelte es sich vornehmlich um Marineschiffe aus den Beständen der ehemaligen NVA sowie um Flugabwehrmunition in geringen Stückzahlen.
Im Bereich der sog. sonstigen Rüstungsgüter konzentrierten sich die Genehmigungen auf Ausrüstungen für Marineschiffe, Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprechverkehr, Teile für Flugabwehrsysteme und Munitionsteile.
Erfahrungsgemäß liegen die Werte der tatsächlichen Ausfuhren erheblich niedriger als die Genehmigungswerte.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/10757 Fragen 4 und 5):
Welche Folgen wird die ausbleibende Wohngeld-Reform für die Haushalte mit geringem Einkommen in den westlichen Bundesländern haben, deren Mietbelastung selbst nach Wohngeldzahlung bereits bei 33 % liegt, vor dem Hintergrund des neuesten Mietenberichts, der ausweist, daß die Bestandsmieten gerade im unteren und mittleren Preissegment weiter gestiegen sind und nach der Prognose weiter steigen werden?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Wohngeldempfänger in den östlichen Bundesländern, der auch bei Weitergeltung der bisherigen Miethöchstbeträge vom Auslaufen bzw. der Kürzung der bisherigen pauschalen Einkommensfreibeträge betroffen sein wird und damit ab Januar 1999 praktisch mit Wohngeldkürzungen rechnen muß?
Zu Frage 4:
Ohne die von der Bundesregierung im März 1998 vorgeschlagene Wohngeld-Reform, mit durchschnittlichen Verbesserungen beim Tabellenwohngeld von 40 DM pro Monat, bleibt die Wohnkostenbelastung einkommensschwacher Haushalte auf dem gegenwärtigen Niveau. Ausweislich des vorliegenden Wohngeld- und Mietenberichts (Tabelle 26 auf S. 41) lag diese Belastung in den westlichen Bundesländern Ende 1996 nach Wohngeld bei 29,5 %. Die mögliche deutliche Absenkung dieser Durchschnittsbela-
21826* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1998
stung ist durch die Blockadepolitik der SPD-Länderfinanzminister verhindert worden.
Die Bundesregierung wird das Anliegen einer Wohngeldreform nunmehr in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen.
Zu Frage 5:
Die Bundesregierung hat am 27. Mai 1998 eine Verlängerung sämtlicher Wohngeld-Sonderregelungen bis zum 31. 12. 2000 beschlossen. Es ist jetzt Sache von Deutschem Bundestag und Bundesrat, durch ein zügiges Verfahren zu gewährleisten, daß die notwendigen gesetzlichen Grundlagen in Kraft treten, damit die Wohngeld-Empfänger in den neuen Ländern möglichst rasch Gewißheit über die ihnen ab 1999 zustehenden Wohngeldleistungen erhalten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 6 und 7):
Wie ist der derzeitige Stand der Kostenentwicklung bzw. Kostenschätzung des geplanten Forschungsreaktors München H (FRM II)?
Treffen Berechnungen zu, daß sich die Gesamtkosten des geplanten Forschungsreaktors München II (FRM II) auf eine Mrd. DM belaufen werden?
Zu Frage 6:
Bei dem Forschungsreaktor München (FRM II) handelt es sich um ein Vorhaben der Technischen Universität München.
Zu den Kosten teilt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit, daß sich die Gesamtkosten der Errichtung des FRM II (Stand: November 1996; neuere Kostenberechnungen liegen derzeit nicht vor) auf 768 Millionen DM belaufen (inklusive Kosten für Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 36 Millionen DM). Die 1994 vom Bayerischen Landtag im Zusammenhang mit der Haushaltslage Bau genehmigten Kosten in Höhe von 720 Millionen DM (inklusive Kosten für Erschließungsmaßnahmen) haben sich in der Zwischenzeit insbesondere aufgrund von zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Erteilung der 1. Teilgenehmigung ergeben.
Zu Frage 7:
Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, daß keine beleg- und belastbaren Berechnungen, die zu Gesamtkosten in Höhe von einer Milliarde DM für den FRM II kommen, existieren. Die Bayerische Staatsregierung geht davon aus, daß sich unter Fortdauer der derzeitigen Bedingungen diese Spekulationen nicht erfüllen werden.
Anlage 5
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Frederick Schulze (Sangerhausen) (CDU/CSU) (Drucksache 13/10757 Frage 9):
In welcher Form wurden bisher durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium der Finanzen Verhandlungen mit dem Königreich Belgien geführt, um eine mittelfristige Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang durch die Belgier zugunsten eines alternativen Übungsplatzes zu erreichen?
Wie Bundesminister Rühe in der Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. November 1997 dargelegt hat, führt die Bundesregierung keine Verhandlungen mit dem Königreich Belgien, um eine Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang durch die belgischen Streitkräfte zu erreichen.
Der belgische Verteidigungsminister hatte in Beantwortung eines Schreibens von Staatssekretär Dr. Wichert bereits am 22. Mai 1997 mitgeteilt, daß sich das belgische Parlament während des komplexen Ratifizierungsverfahrens zum Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ausführlich mit der Anwesenheit der belgischen Streitkräfte in Deutschland sowie der weiteren Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang befaßt hat. Dabei hat er erklärt, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut in absehbarer Zeit weder kündigen noch einem Revisionsverfahren unterwerfen zu wollen.
Für die belgischen Streitkräfte ist der Truppenübungsplatz Vogelsang ein wesentlicher Faktor für ihre Einsatzfähigkeit im Rahmen der NATO und anderer internationaler Organisationen. Vor diesem Hintergrund hat das belgische Parlament der Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zugestimmt. Das Abkommen ist am 29. März 1998 in Kraft getreten.
Der Forderung zur Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang zu Gunsten eines alternativen Übungsplatzes kann demzufolge aus außen-, bündnis- und sicherheitspolitischen Gründen nicht entsprochen werden. Vogelsang ist zudem Teil des geltenden Truppenübungsplatzkonzepts, das 1993 vom Deutschen Bundestag gebilligt worden ist. Ein Ausweichen auf andere Plätze wäre mit nicht vertretbaren Nachteilen verbunden.
Die Bundesregierung wird gleichwohl in diesem Rahmen gemeinsam mit der belgischen Seite konstruktiv auf einen Interessenausgleich vor Ort hinwirken.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1998 21827 *
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 12 und 13):
Wieso waren die Angebote, die die beiden Bieterkonsortien TEAM International und ARGE GTK im Rahmen der Ausschreibung des europäischen GTK-Projektes am 1. April 1997 abgegeben haben, nicht vergleichbar, obwohl der Gegenstand der Ausschreibung eindeutig ein 6x6 Fahrzeug der 25-t-Klasse war und die Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen unmißverständlich trilateral verbindliche Angebote forderten?
Warum behauptet das Bundesministerium der Verteidigung, das von ihm ausgewählte 8x8 Fahrzeug böte technisch/taktische und wirtschaftliche Vorteile, wenn durch diese Entscheidung die Notwendigkeit eines 6x6 Fahrzeuges erhalten bleibt und das 8x8 Fahrzeug unter anderem erhebliche finanzielle und technische Nachteile mit sich zieht?
Zu Frage 12:
Gegenstand der Ausschreibung war ein 6x6-Fahrzeug, aus dem Varianten mit den Antriebsformeln 8x8 und 8x6 wirtschaftlich ableitbar sein sollten. Damit mußte beiden Anbietern klar sein, wie auch aus den Angebotsunterlagen ersichtlich, daß eine Fahrzeug-Familie aus 8x8- und 6x6-Fahrzeugen gefordert war. In den Besprechungen mit der Industrie wurde klargestellt, daß 8x8-Fahrzeuge in die Bewertung gleichberechtigt einbezogen werden.
Die zum 1. April 1997 abgegebenen Angebote konnten nicht vergleichbar sein, weil Frankreich zwischenzeitlich einen eigenen nationalen Wettbewerb gestartet hatte. Damit war zum 1. April 1997 davon auszugehen, daß das Programm GTK vermutlich nur noch bilateral mit Großbritannien fortgeführt werden könnte. Während ARGE ein bilateral verbindliches Angebot und ein trilaterales Schätzangebot abgegeben hatte, weil die französische Amtsseite der Firma GIAT eine Beteiligung in einem deutschen Konsortium untersagt hatte, hatte TEAM International nur ein trilaterales Angebot vorzuweisen. Die Ausschreibung mußte deshalb mit der 3. Änderung der Angebotsaufforderung vom 12. August 1997, insbesondere zugunsten der Wettbewerbsgleichheit für TEAM International, auf ein bilateral verbindliches und trilateral optionales Angebot „geändert" werden.
Zu Frage 13:
Die taktischen und technischen Vorteile eines 8x8-Fahrzeuges sind eindeutig. Sie ergeben sich auch aus dem technischen Vergleich der Angebote vom 1. Oktober 1997. Gegenüber dem 6x6-Angebot von TEAM war das 8x8-Angebot von ARGE GTK aber auch wirtschaftlich vorteilhafter.
Das Bundesministerium der Verteidigung muß darum bemüht sein, eine insgesamt effiziente und kostengünstige Lösung für die Aufgabenerfüllung zu finden. Unter den 14 national benötigten Varianten des GTK befinden sich solche, die geringerer Nutzlast und geringeren Transport-Volumens bedürfen und damit kostengünstiger als 6x6-Variante realisierbar sein werden. Das wird im Gesamtkonzept berücksichtigt.
Wie in den Grundlagendokumenten festgelegt, wird eine Fahrzeug-Familie aus 8x8- und 6x6-Fahrzeugen benötigt. Die behaupteten erheblichen finanziellen und technischen Nachteile eines 8x8-Fahrzeugs entbehren einer seriösen Bewertung.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann auf die Fragen der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 14 und 15):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Kinder vor der Nutzung von sog. dating lines, die für Frauen kostenlos zugänglich sind, zu schützen und entsprechende Kontrollmechanismen wie ein Sprachtest für Frauen als Zugangskontrolle schnellstens einzuführen sind?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die aus solchen telefonischen Kontakten resultierende mögliche Gefährdung der Kinder schnellstmöglich zu beseitigen?
Zu Frage 14:
Die Bundesregierung hält die telefonischen Kontaktvermittlungen durch Zusammenschaltung der für Frauen kostenfreien Rufnummern mit kostenpflichtigen Rufnummern unter Jugendschutzgesichtspunkten für höchst problematisch. Neugierige Kinder und Jugendliche können hierdurch in erheblichem Maße der Gefahr sexueller Ausbeutung ausgeliefert sein.
Die Bundesregierung teilt daher die Auffassung, daß Kinder und Jugendliche durch wirksame Zugangskontrollen vor diesen potentiellen Gefährdungen zu schützen sind.
Zu Frage 15:
Nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes im Januar 1998 ist es angezeigt, auch auf den sich entwickelnden Markt Einfluß zu nehmen. Richtiger Ansatz ist der Weg der Freiwilligen Selbstkontrolle. Im Oktober 1997 ist der Verein zur Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) gegründet worden, der den Schutz der Verbraucher, vor allem auch der Kinder und Jugendlichen sichern soll. Hierzu hat der Verein eine Beschwerdestelle als unabhängiges Kontrollgremium eingerichtet.
Im April 1998 hat Frau Bundesminister Nolte den Vorsitzenden des Vereins schriftlich darauf hingewiesen, daß eine nachhaltige Überprüfung der bestehenden Rechtslage ins Auge gefaßt werden müsse, wenn der Weg einer Freiwilligen Selbstkontrolle unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt.
In seinem Antwortschreiben vom 20. Mai 1998 führt der Vorsitzende, Herr Kruse, aus, daß die Beschwerdestelle der FST (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste) die Problematik der ChatDienste in seiner Sitzung am 29. April 1998 ausführlich diskutiert hat. Nach zahlreichen Testanrufen und der Aufforderung seitens der Deutschen Telekom AG, funktionierende Zugangskontrollen zu schaffen,
seien mittlerweile gute Systeme bei den verschiedenen Diensteanbietern eingerichtet worden.
Am 4. Juli 1998 wird die Beschwerdestelle sich mit diesen Vorschlägen befassen und das Ministerium über das Ergebnis umgehend informieren.
Das vorgesehene Schutzkonzept ist nach Auffassung der Bundesregierung der richtige Weg. Allerdings bleibt das Ergebnis der Beratungen am 4. Juni 1998 abzuwarten.
Anlage 8
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann auf die Fragen der Abgeordneten Leyla Onur (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 18)
Inwieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich der Neustrukturierung der Zivildienstschulen gediehen, und inwiefern werden einzelne Standorte von Schließungen betroffen werden?
Nach derzeitigem Stand der Überlegungen der Bundesregierung besteht - vorbehaltlich des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Interesse an einer Folgenutzung der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amtes in Bonn-Ippendorf sowie des BGS-Ausbildungsstandorts Bodenteich. Von einer Verlagerung könnten - kumulativ oder alternativ - .die Standorte Braunschweig, Buchholz, Trier sowie Waldbröl betroffen sein.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 23):
Welche Regelungen sind bislang von seiten des Bundesministers des Innern für die Beschäftigten des zur Schließung vorgesehenen sog. „Regierungsbunkers" in Bad Neuenahr-Ahrweiler fest vorgesehen, und erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit oder Verpflichtung, die ca. 100 privaten Eigentümer der oberhalb der Bunkeranlage gelegenen Grundstücke als Miteigentümer des Bunkers an allen die Schließung und weitere Nutzungsänderungen betreffenden Entscheidungen zu beteiligen?
Folgende Regelungen sind für die Beschäftigten des bisherigen Ausweichsitzes der Verfassungsorgane des Bundes in Marienthal derzeit anwendbar:
übertarifliche Anwendung der Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz mit den Elementen Arbeitsplatzsicherung, Fortbildung, Vergütungs-/ Lohnsicherung und Abfindung sowie ergänzende Regelungen (Pauschale Abgeltung bei Wechsel zu einem an deren Arbeitgeber in eine Tätigkeit mit einer niedrigeren Vergütungs-/Lohngruppe),
sog. 58er Regelung (Ausscheiden mit 58 Jahren, Abfindung und Arbeitslosengeld bis zum 60. Lebensjahr, ab dann Rentenleistungen),
Anwendung der bestehenden haushaltsgesetzlichen Regelungen:
- § 24 Abs. 7 HG 1998 (Personalausgaben können von der abordnenden Behörde bis zu 24 Monaten weitergezahlt werden, sofern die aufnehmende Behörde spätestens 3 Monate nach Beginn der Abordnung eine verbindliche Übernahmeerklärung abgibt),
- § 28 HG 1998 (Freie Planstellen und Stellen in der Bundesverwaltung sind vorrangig mit Bediensteten aus Überhangbehörden zu besetzen); die Dienststellen der Bundesverwaltung wurden in diesem Sinne angeschrieben,
sog. „Rucksackvermerke", d. h. Versetzung der Mitarbeiter mit gleichzeitiger Umsetzung der Planstelle/Stelle zu anderen Behörden unter Ausbringung eines personenbezogenen kw-Vermerks,
Nutzung der durch die Einstellungssperre im Geschäftsbereich des BMI entstehenden Vakanzen.
Eine Beteiligung der Grundstückseigentümer war weder beim Bau und Betrieb der Anlage noch bei der Entscheidung über deren Schließung notwendig. Sofern und soweit - wie von der Bundesregierung angestrebt - jedoch eine zivile Anschlußnutzung erreicht werden kann, muß die rechtliche Verfügbarkeit über die in nicht bundeseigenen Grundstücken liegenden Teile der Anlage sichergestellt werden. Die Bundesregierung wird zu diesem Zweck an die betroffenen Grundstückseigentümer herantreten, sobald sich eine zivile Anschlußnutzung der Anlage oder von Teilen der Anlage abzeichnet.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 25 und 26):
Ist die Bundesregierung zur stärkeren Bekämpfung der Steuerhinterziehung bereit, zusätzliche steuerliche Betriebs-/Unternehmensprüfungen als eine vereinfachte „Nachschau" in Ergänzung zu den bestehenden regelmäßigen Kontrollinstrumentarien einzuführen, die im Anschluß an die Betriebs-/Unternehmensprüfungen zu einem dem jeweiligen Steuerpflichtigen nicht bekannten Zeitpunkt durchgeführt und damit gegenüber den bisherigen Prüfungen in erheblich kürzeren Intervallen terminiert werden könnten und die sich darauf beschränken, nachzuprüfen, ob die im Zuge einer „regulären" Betriebs-/Unternehmensprüfung getroffenen Feststellungen und gemachten Auflagen von den Betrieben/Unternehmen befolgt worden sind bzw. befolgt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Einführung eines derartigen Prüfungsinstrumentariums die Steuerehrlichkeit und die Bedeutung der „regulären" Betriebsprüfungen gestärkt, die Zahl der überprüften Betriebe/Unternehmen erheblich gesteigert und eine derartige „Nachschau" als ein effizientes und schnell realisierbares Mittel zur flächendeckenden Feststellung von Steuerhinterziehungen eingesetzt werden könnte, und wenn nein warum nicht?
Zu Frage 25:
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, ein zusätzliches Kontrollinstrument in Form einer Nachschau im Anschluß an eine Außenprüfung einzuführen. Sie wäre dafür auch nicht in erster Linie zuständig, da die steuerliche Außenprüfung den Ländern obliegt.
Bei Großbetrieben ist die Kontrolle durch die Anschlußprüfung ohnehin gegeben. Bei den übrigen Steuerpflichtigen ist dies Aufgabe des Innendienstes der Finanzämter. Ihm steht hierfür ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung. Allerdings ist auch die Beurteilung vom „grünen Tisch" häufig mit erheblichem Personalaufwand verbunden. Die Finanzämter müssen sinnvolle Schwerpunkte setzen.
Eine Außenprüfung, auch in Form einer Nachschau, ist sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung ein aufwendiges und personalintensives Verfahren. Das dazu notwendige Personal sollte sinnvoller für die originäre Prüfungstätigkeit genutzt werden. Bei Bedarf ist es möglich, eine erneute Außenprüfung anzuordnen, ggf. in Form einer abgekürzten Außenprüfung.
Der Vorschlag einer Überraschungsprüfung erscheint auch unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten nicht unbedenklich. Dem Steuerpflichtigen muß rechtliches Gehör gewährt werden, des weiteren ist das Übermaßverbot zu beachten. Weiterhin ist Voraussetzung einer effizienten Prüfung, daß der Steuerpflichtige Gelegenheit hat, die Prüfung vorzubereiten.
Zu Frage 26:
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß ein generelles Prüfungsinstrument „Nachschau" die Steuerehrlichkeit stärkt. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß Steuerpflichtige im nennenswertem Umfang aus den Ergebnissen einer Außenprüfung keine Konsequenzen ziehen. Nur dies würde eine derart personalintensive Kontrolle rechtfertigen. In Einzelfällen kann allerdings eine genauere Prüfung, ggf. auch vor Ort, angezeigt sein. Dies wird in den Ländern auch praktiziert.
Nicht erkennbar ist, wie durch diese Kontrolltätigkeit die Bedeutung der steuerlichen Betriebsprüfung gesteigert werden könnte. Auch die Prüfungsdichte würde letztlich nicht intensiviert, da nur eine Kontrolle der aus der vorangegangenen Außenprüfung zu ziehenden Folgerungen durchgeführt würde. Neue Erkenntnisse entstünden also nicht. Aus diesem Grunde eignet sich das vorgeschlagene Instrumentarium auch nicht zur „flächendeckenden" Feststellung von Steuerhinterziehungen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf
die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer
(Nürnberg) (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 27 und 28):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von Unternehmen, die einen Standortwechsel - meist für Teilbetriebe - vornehmen, ohne daß dadurch in dem Gesamtunternehmen mehr Arbeitsplätze entstehen, aber steuerfinanzierte Fördermittel, Zuschüsse, Steuervorteile oder Personalkostenzuschüsse über die Arbeitsmarktförderung in Anspruch nehmen, wie das z. B. bei einem Nürnberger Unternehmen der Fall ist?
Auf welche Größenordnung schätzt die Bundesregierung den damit verbundenen Mitnahmeeffekt und die prozentualen Anteile der aus der Subventionierung oder steuerlichen Begünstigung gewonnenen Vorteile an der jeweiligen Gesamtinvestition, und wie gedenkt die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Zu Frage 27:
Die Förderung von Unternehmen durch den Staat erfolgt zielgerichtet, in der Regel zum Aufbau neuer Beschäftigung, oft aber auch zum Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze oder zur Überwindung temporärer bzw. struktureller Schwächen. Die größte arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit erzielt die staatliche Förderung, wenn mit ihrer Hilfe Investitionen angestoßen werden, die zu neuen Arbeitsplätzen führen.
Auch wenn es sich auf den ersten Blick nur um eine regionale Verlagerung von Arbeitsplätzen handelt, können subventionspolitische Ziele erreicht werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Alternative zur Verlagerung der vollständige Verlust der Arbeitsplätze gewesen wäre. Insofern ist eine generell gültige Beurteilung subventionspolitisch beeinflußter Unternehmensentscheidungen nicht sinnvoll.
Zu Frage 28:
Eine aussagefähige Bezifferung steuerlicher Mitnahmeeffekte ist nicht möglich.
Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Steuerreform nach den Petersberger Steuervorschlägen sieht eine nachhaltige Absenkung der Einkommen- und Körperschaftsteuertarife in Verbindung mit einem umfassenden Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen vor. Hätte der Bundesrat den Steuerreformgesetzen zugestimmt, wäre dadurch der mögliche Mitnahmeeffekt bei steuerlichen Fördermaßnahmen deutlich reduziert worden.
Mitnahmeeffekte und reduzierte Wirksamkeit staatlicher Förderung sind unerwünschte Nebenwirkungen, die so klein wie möglich gehalten werden müssen, letztlich aber vom Staat in einer freien Wirtschaft nicht vollständig vermieden werden können.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/10757 Frage 31):
In welchem Umfang hat das Land Schleswig-Holstein Leistungen des Bundes aus dem Bundeshaushalt (z. B. Straßenbau,
Schienenwegeausbau, Gemeinschaftsaufgaben, Wettbewerbshilfen etc.) in den Jahren 1994 bis 1997 nicht oder nicht termingerecht in Anspruch genommen?
Im Bundesfernstraßenbau hat das Land in 1994 Ausgabemittel in Höhe von 6 Millionen DM zurückgegeben. Es handelte sich dabei um zweckgebundene Ausgaben für Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Fernmeldeanlagen.
Im Bereich des Schienenwegeausbaus werden dem Land keine Ausgabemittel zugewiesen. Diese Investitionsmittel werden nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes direkt der DB AG zur Verfügung gestellt.
Bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur kam es im Bezugszeitraum in den Jahren 1996 Lind 1997 zu nennenswerten Soll-Ist-Abweichungen. 1996 sind von den zur Verfügung stehenden Mitteln 6,5 Millionen DM nicht abgeflossen. 1997 wurden 16,6 Millionen DM nicht in Anspruch genommen, davon wurden im Zusammenhang mit der Oder-Hochwasserkatastrophe 11 Millionen DM für Deichbaumaßnahmen nach Brandenburg umgeschichtet.
Bei der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung wurden aufgrund der Inanspruchnahme von Ausgabenresten in den Jahren 1994 bis 1996 jeweils mehr Bundesmittel tatsächlich in Anspruch genommen als für die einzelnen Jahre veranschlagt wurden. Der Sollansatz 1997 wurde um rd. 3,6 Millionen DM unterschritten, wobei die nicht in Anspruch genommenen Mittel zur Übertragung als Ausgaberest angemeldet wurden.
Im Schiffsbaubereich wurden bei den Wettbewerbshilfen im Bezugszeitraum mehrere Fortsetzungen und Aufstockungen des Programmvolumens vorgenommen. Davon wurden bei der 3. und 4. Fortsetzung sämtliche Plafondmittel in Anspruch genommen. Bei der Aufstockung der 4. Programmfortsetzung nahm das Land 7,5 Millionen DM, bei der 5. Fortsetzung 6,15 Millionen DM der Bundesmittel nicht in Anspruch.