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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13234

  • date_rangeDatum: 6. Mai 1998

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/234 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 234. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1998 Inhalt: Nachruf auf die Abgeordnete Christine Kurzhals 21417 A Erweiterung der Tagesordnung 21417 C Absetzung des Punktes 1 von der Tagesordnung 21417 D Zusatztagesordnungspunkt 1: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Der Euro - eine dauerhaft stabile Währung für Europa (Drucksache 13/10604) 21417 D b) Antrag der Fraktion der SPD zu den Umständen der Entscheidung des Europäischen Rates vom 2. Mai 1998 zur Ernennung des ersten Präsidenten der Europäischen Zentralbank und zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (Drucksache 13/10603) c) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Krise in der deutsch-französischen Zusammenarbeit überwinden (Drucksache 13/10605) 21417 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 21418 A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 21421 B, 21423 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 21423 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21423 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 21425 C Manfred Müller (Berlin) PDS 21427 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 21428 C Rudolf Scharping SPD 21431 D, 21437 D Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 21434 B Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . . 21438 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/10576 vom 30. April 1998) 21438 D Einhaltung der Wohnungsfürsorgeverpflichtung durch den Bund MdlAnfr 1 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 21438 D ZusFr Gabriele Iwersen SPD 21439 B ZusFr Otto Reschke SPD 21439 C ZusFr Peter Conradi SPD 21439 D Verkaufsverhandlungen für die im Besitz der Bundesanstalt für Arbeit befindlichen Gagfah-Wohnungen; Verkauf an Mieter oder Mietergenossenschaften MdlAnfr 3, 4 Otto Reschke SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 21440A, 21440 C ZusFr Otto Reschke SPD . . . . 21440A, 21440 D Verkauf der Wohnungen der Gagfah zum Dumpingpreis; Verwertungsabsichten interessierter Käufer MdlAnfr 5, 6 Wolfgang Spanier SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 21441 A, 21441 B ZusFr Wolfgang Spanier SPD 21441 C ZusFr Otto Reschke SPD 21442 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 21442 A Mieterschutz beim Verkauf der GagfahWohnungen; Wirtschaftlichkeit des Verkaufs gemäß Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz MdlAnfr 7, 8 Iris Gleicke SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 21442C, 21443 B ZusFr Iris Gleicke SPD . . . . 21442C, 21443 B ZusFr Otto Reschke SPD . . . . 21443A, 21443 D Sonderregelung für die ehemals bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten entsprechend § 138 AFG MdlAnfr 9, 10 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 21444 B ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD 21444 C, 21445 C ZusFr Klaus Hagemann SPD . . 21445A, 21446B ZusFr Lydia Westrich SPD . . . 21445A, 21445 D Zurückstellung der Einberufung zum Grundwehrdienst bei fester Zusage eines Ausbildungsplatzes MdlAnfr 11 Klaus Hagemann SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 21446 D ZusFr Klaus Hagemann SPD 21447 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 21447 D ZusFr Lydia Westrich SPD 21448 A ZusFr Barbara Hendricks SPD 21448 C Privatisierung der Überwachung von Bundeswehreinrichtungen durch Standortwachen (STAN-Wachen), u. a. der Wache bei der Marinefunksendestelle in Ramsloh/Saterland MdlAnfr 15 Günter Graf (Friesoythe) SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . . 21449A ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 21449 B ZusFr Gabriele Iwersen SPD 21449 D Aufforderung von Sozialämtern zum Wechsel von freiwillig krankenversicherten Sozialhilfeempfängern zu einer bestimmten Krankenkasse MdlAnfr 16, 17 Dieter Heistermann SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Poh1 BMG 21450B ZusFr Dieter Heistermann SPD 21450 C Verfassungsmäßigkeit und völkerrechtliche Zulässigkeit der im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Leistungsbeschränkungen MdlAnfr 18, 19 Rudolf Bindig SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 21541B, 21451 D ZusFr Rudolf Bindig SPD . . 21451B, 21452 A Verkauf von Eisenbahnerwohnungen an die derzeitigen Mieter oder an Mietergenossenschaften MdlAnfr 21 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 21452 C ZusFr Otto Reschke SPD 21452 D Mieterschutz beim Verkauf von Wohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen an eine japanische Investorengruppe; Berücksichtigung der Landesentwicklungsgesellschaften MdlAnfr 22, 23 Volkmar Schultz (Köln) SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 21453B, 21454B ZusFr Volkmar Schultz (Köln) SPD 21453D, 21454 B ZusFr Otto Reschke SPD 21453 D Einsatz eines bundeseinheitlich vorgeschriebenen Meßverfahrens zur Konzentrationsmessung von polizyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) MdlAnfr 24 Marlene Rupprecht SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 21454 C ZusFr Marlene Rupprecht SPD 21455 A Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages des Bundesamtes für Strahlenschutz mit der Peine Salzgitter AG bzw. der Preussag über die Schachtanlage Konrad; Differenz zwischen Preisbewertung und Verkauf Salzgitter, Stadt MdlAnfr 25, 26 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 21455B, 21455D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21455 D Genehmigung von Nahrungsmittelflügen in die Hungergebiete des südlichen Sudan; humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen MdlAnfr 32, 33 Johannes Selle CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 21456C, 21457 B ZusFr Johannes Selle CDU/CSU . . . . 21456 D Publizistische Tätigkeit des Trägers des Wissenschaftspreises der „Stiftung Ostdeutscher Kulturrart" für rechtsextreme Zeitschriften; Auswirkungen auf die Förderung der Stiftung MdlAnfr 37, 38 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 21457 D, 21458B ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21457D, 21458 C Beseitigung der PAK-Belastung ehemaliger amerikanischer Liegenschaften MdlAnfr 46 Marlene Rupprecht SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21459A ZusFr Marlene Rupprecht SPD 21459 B ZusFr Klaus Hagemann SPD 21459 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen des von der Deutschen Post AG beabsichtigten neuen Filialkonzepts für Kunden und Beschäftigte . . . 21460 A Hans Martin Bury SPD 21460 A Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 21461A, 21472 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21461 D Dr. Max Stadler F D P. 21462 D Gerhard Jüttemann PDS 21463 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21464 C Eike Hovermann SPD 21465 C Dr. Michael Meister CDU/CSU 21466 D Ute Vogt (Pforzheim) SPD 21468A Renate Blank CDU/CSU 21468 D Gerhard Rübenkönig SPD 21469 D Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 21470 D Klaus Barthel SPD 21471 B Nächste Sitzung 21472 D Berichtigung 21473 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21475' A Anlage 2 Wahrnehmung der Leitungsfunktionen des BMZ von Bonn aus; Einrichtung von 50 zusätzlichen Arbeitsplätzen am zweiten Dienstsitz in Berlin MdlAnfr 2 - Drs 13/10576 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 21475* C Anlage 3 Umbenennung von Kasernen der Bundeswehr, die nach Mitgliedern der Legion Condor benannt sind MdlAnfr 12 - Drs 13/10576 - Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 21475' D Anlage 4 Verlagerung des Leitungsbereichs und anderer Teile des BMVg zum zweiten Dienstsitz nach Berlin MdlAnfr 13 - Drs 13/10576 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 21475* D Anlage 5 Verhinderung des Mißbrauchs von Führerscheinen Verstorbener MdlAnfr 20 - Drs 13/10576 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 21476* B Anlage 6 Rückführung deutscher Beutekunst aus dem zweiten Weltkrieg aus Polen und der Ukraine MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/10576 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 21476* B Anlage 7 Visa-Anträge mit dem Ziel der Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft MdlAnfr 29 - Drs 13/10576 - Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 21477* A Anlage 8 Pläne der Türkei, Griechenlands, Bulgariens und weiterer Balkanländer zum Aufbau eigener Friedenstruppen; Abgrenzungen gegenüber NATO, OSZE und Vereinten Nationen MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/10576 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 21477* B Anlage 9 Eilbedürftigkeit der Ratifizierung des Europol-Abkommens MdlAnfr 34 - Drs 13/10576 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21478* A Anlage 10 Ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall MdlAnfr 35 - Drs 13/10576 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21478* C Anlage 11 Berücksichtigung möglicher künftiger Gewalttaten der RAF bei der Verringerung der personellen und sächlichen Ausstattung bei Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt MdlAnfr 36 - Drs 13/10576 - Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21478' D Anlage 12 Stand der verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse über die PDS und ihre Unterorganisation MdlAnfr 39 - Drs 13/10576 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21479* A Anlage 13 Anwendung und Fortführung der Antiterrorgesetze und des Aussteigerprogramms der Bundesregierung MdlAnfr 40 - Drs 13/10576 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 21479* B Anlage 14 Fahndung der Strafverfolgungsbehörden nach Personen der RAF MdlAnfr 41 - Drs 13/10576 - Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 21480' C Anlage 15 Konsequenzen aus der Auflösungserklärung der RAF, insbesondere Aufhebung des Kontaktsperregesetzes und der Einschränkung der Verteidigungsrechte gemäß § 148 StPO MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/10576 - Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 21480* D Anlage 16 Verringerung der Personalausstattung und sächlichen Zuwendungen für die Staatsschutzabteilungen des Bundeskriminalamts und des Generalbundesanwalts nach der Auflösungserklärung der RAF; Aufhebung der „Antiterrorgesetze", insbesondere § 129a StGB MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/10576 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 21481* A Anlage 17 Nettoentlastung durch die geplante Steuerreform und Nettosteuerausfälle beim Bund bis 2002; Berücksichtigung der von der Koalition angekündigten Steuerreform einschließlich Gegenfinanzierungsmaßnahmen im Haushaltsentwurf 1999 sowie der Finanzplanung bis 2002 MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/10576 - Karl Diller SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki, BMF 21482* A 234. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1998 Beginn: 11.00 Uhr
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    Berichtigung 229. Sitzung, Seite 20993 C; zweiter Absatz der Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner vierte Zeile: Statt „Aus dem Kontakt mit Ihren Fraktionskollegen des Haushaltsausschusses, wo diese Frage ausführlich erörtert worden ist, wissen Sie vielleicht, daß man auch deshalb ein Urteil anstrebt und im übrigen bisher Vergleiche, die nicht befriedigend waren, abgelehnt hat, weil man dazu beitragen will, daß eine Art grauer Kunstmarkt am Haupthandelsplatz für die Kunst der Welt, nämlich in London, entsteht, der von Beutekunststücken aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks gespeist wird," ist „Aus dem Kontakt mit Ihren Fraktionskollegen des Haushaltsausschusses, wo diese Frage ausführlich erörtert worden ist, wissen Sie vielleicht, daß man auch deshalb ein Urteil anstrebt und im übrigen bisher Vergleiche, die nicht befriedigend waren, abgelehnt hat, weil man nicht dazu beitragen will, daß eine Art grauer Kunstmarkt am Haupthandelsplatz für die Kunst der Welt, nämlich in London, entsteht, der von Beutekunststücken aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks gespeist wird, " zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 6. 5. 98 ** Behrendt, Wolfgang SPD 6. 5. 98 * Berger, Hans SPD 6. 5. 98 Blunck, Lilo SPD 6. 5. 98 ** Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 6. 5. 98 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 6. 5. 98 Peter Harry Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 6. 5. 98 Duve, Freimut SPD 6. 5. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 6. 5. 98 * Haack (Extertal), SPD 6. 5. 98 Karl Hermann Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 6. 5. 98 Heyne, Kristin BÜNDNIS 6. 5. 98 90/DIE GRÜNEN (B) Höfken, Ulrike BÜNDNIS 6. 5. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 6. 5. 98 Ilte, Wolfgang SPD 6. 5. 98 Keller, Peter CDU/CSU 6. 5. 98 * Lenzer, Christian CDU/CSU 6. 5. 98 * * Dr. Leonhard, Elke SPD 6. 5. 98 Müller (Zittau), Christian SPD 6. 5. 98 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 6. 5. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 6. 5. 98 ** Reinhardt, Erika CDU/CSU 6. 5. 98 Terborg, Margitta SPD 6. 5. 98 Verheugen, Günter SPD 6. 5. 98 Vosen, Josef SPD 6. 5. 98 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 6. 5. 98 Wissmann, Matthias CDU/CSU 6. 5. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 6. 5. 98 ** * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10576 Frage 2): Wird Bundesminister Carl-Dieter Spranger entsprechend den Bestimmungen des Berlin/Bonn-Gesetzes sowie dem Kabinettbeschluß vom 3. Juni 1992 die Leitungsfunktionen des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung grundsätzlich in der Bundesstadt Bonn wahrnehmen, und trifft es zu, daß Minister Carl-Dieter Spranger die Anweisung erteilt hat, am zweiten Dienstsitz des Ministeriums in Berlin Arbeitsmöglichkeiten für ca. 50 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzusehen? Der Bundesminister und der beamtete Staatssekretär werden ihren ersten Dienstsitz in Bonn nehmen. Die Frage, wo der Parlamentarische Staatssekretär seinen Dienstsitz haben wird, wird zeitnah zum Teilumzug der Bundesregierung entschieden. Die derzeitigen Planungen für die Organisationsstruktur des zweiten Dienstsitzes in Berlin sehen als notwendige Stellenausstattung dort insgesamt 52 zusätzliche Planstellen und Stellen vor. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Frage 12): Welche Schritte hat die Bundesregierung mit welchem Zeitplan eingeleitet oder beabsichtigt sie einzuleiten, um den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 24. April 1998 zur Umbenennung von Kasernen der Bundeswehr, die den Namen von Mitgliedern der Legion Condor führen, wie beispielsweise die Werner-Mölders-Kasernen in Visselhövede und Braunschweig, umzusetzen? Die Bundesregierung hat den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 24. April 1998 zur Kenntnis genommen. Sie prüft derzeit die Auswirkungen dieses Beschlusses. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10576 Frage 13): Kann das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die übereinstimmenden Aussagen der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Michaela Geiger vom 19. Juni 1996, Plenarprotokoll 13/112, S. 9997/A sowie des Leiters des Organisationsstabes im BMVg, in der Zeitschrift „Wehrtechnik" vom Dezember 1997 bestätigen, wonach der Leitungsbereich des BMVg (mit den Büros des Ministers, der Parlamentarischen Staatssekretäre, eines beamteten Staatssekretärs, dem Planungsstab, dem Parlaments- und Kabinettreferat, dem Protokollreferat und der Stabsabteilung Militärpolitik) „gänzlich" bzw. „ausschließlich" am zweiten Dienstsitz in Berlin angesiedelt werden soll? 21476* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1998 Der erste Dienstsitz des Bundesministers der Verteidigung mit künftig rund 3000 Arbeitsplätzen bleibt Bonn. Dort behält der Minister die zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigten Arbeitsmöglichkeiten. Am zweiten Dienstsitz in Berlin mit rund 350 Arbeitsplätzen wird der Minister Arbeitsmöglichkeiten erhalten, die auf seine Unterstützung während der unausweichlichen Aufenthalte ausgerichtet sind, die sich aus seiner Funktion als Ressortminister, Mitglied des Kabinetts und Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ergeben. Da die Hälfte aller Kalenderwochen Sitzungswochen des Deutschen Bundestages mit Präsenzpflicht für Parlamentarier sind und auch an sitzungsfreien Wochen durch Kabinettsitzungen und weiteren Verpflichtungen Präsenzpflichten für Leitungsmitglieder des BMVg in Berlin vorgezeichnet sind, ist es richtig, daß die diesen Erfordernissen entsprechenden Unterstützungselemente für die Leitung grundsätzlich dort angesiedelt werden. Eine Duplizierung der Unterstützungselemente am ersten Dienstsitz kommt aus Kostengründen nicht in Betracht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10576 Frage 20): Was unternimmt die Bundesregierung, um den Mißbrauch von Führerscheinen Verstorbener zu verhindern? Dem Bundesministerium für Verkehr sind bislang keine derartigen Mißbräuche bekannt geworden. Die im künftigen Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeicherten Fahrerlaubnisdaten werden dann gelöscht, wenn nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes eine amtliche Mitteilung über den Tod des Betreffenden eingeht. Eine allgemeine Mitteilungspflicht der Standesämter bzw. Meldebehörden an das Kraftfahrt-Bundesamt über Sterbefälle besteht nicht. Die Einführung einer derartigen Verpflichtung bei der Erarbeitung der Registervorschriften wurde zwar erörtert, aber nicht weiter verfolgt. Der damit verbundene zusätzliche hohe Verwaltungsaufwand hätte in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck gestanden. Dies deckt sich im übrigen mit den Intentionen zum „Schlanken Staat" . Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/10576 Fragen 27 und 28): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, daß sich sogenannte deutsche Beutekunst aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nur in Rußland, sondern auch in Polen und der Ukraine befindet, und um welche Stücke handelt es sich dabei? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kunstgegenstände nach Deutschland zurückzuholen? Zu Frage 27: Sowohl in Polen als auch in der Ukraine befinden sich noch kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter. In Polen gehören dazu vor allem Bestände der Preußischen Staatsbibliothek, die während des Krieges nach Schlesien ausgelagert und dort nach dem Krieg von Polen aufgefunden wurden. Sie befinden sich jetzt in der Jagiellonen-Bibliothek in Krakau. Es handelt sich u. a. um - ca. 20 000 Notenautographen, darunter zahlreiche Manuskripte von Bach, Mozart, Beethoven und Schumann - die weltberühmte „Sammlung Varnhagen" und ca. 300 000 Autographen und Dokumente zum Zeitalter der Romantik - ca. 212 000 Manuskripte von Gelehrten, Dichtern und Staatsmännern u. a. von Goethe, Schiller und Herder - die Nachlässe von A. v. Humboldt und Hoffmann von Fallersleben. Über die noch in der Ukraine befindlichen kriegsbedingt verlagerten deutschen Kulturgüter haben wir noch keinen präzisen Überblick. Ein zentraler Punkt in den Verhandlungen mit der Ukraine ist deshalb auch die Erstellung eines vollständigen Inventars über diese Gegenstände. Zu Frage 28: Mit der ukrainischen Seite verhandelt die Bundesregierung seit 1993 auf der Grundlage des Art. 16 des Deutsch-Ukrainischen-Kulturabkommens. Er lautet: Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß verschollene oder unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter, die sich in ihren Hoheitsgebieten befinden, an den Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolger zurückgegeben werden. Die vertragliche und völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückgabe wird von der ukrainischen Regierung nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Dies kommt auch in einem Protokoll zum Ausruck, das 1996 am Rande des Besuchs des Bundeskanzlers im September 1996 aus Anlaß der Übergabe einiger deutscher Kulturgüter unterzeichnet wurde. Präsident Kutschma hat damals erklärt, mit diesen Rückgaben sei eine breite Straße eröffnet worden. Im Dezember 1997 hat die Ukraine zu einer weiteren Verhandlungsrunde eingeladen, allerdings einen Protokollentwurf vorgelegt, der jedoch weder eine vollständige Inventarliste noch einen Zeitraum für die Rückführung enthielt. Bei den deutsch-ukrainischen Gesprächen am Rande des Staatsbesuches des Bundespräsidenten in Kiew im Februar wurde die ukrai- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1998 21477* nische Seite dringend gebeten, noch vor der nächsten Verhandlungsrunde die in bezug auf diese beiden für sachliche Fortschritte der Rückführung wesentlichen Fragen nachzubessern. Auch die Verhandlungen mit Polen gestalten sich schwierig und haben bisher kaum Fortschritte gebracht. Die Bundesregierung setzt sie dennoch beharrlich und im Bewußtsein fort daß es um schwierige und beiderseits sensible Fragen geht. Ziel ist eine Lösung, die dem Völkerrecht, den bilateralen Verträgen und dem guten Stand der bilateralen Beziehungen entspricht. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Frage 29): Was weiß die Bundesregierung (hinsichtlich der Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen vom 20. April 1998) insbesondere für die Zeit vom 2. September 1997 bis heute bezüglich der Entscheidungspraxis und Zahl der Visa-Anträge mit dem Ziel der Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sowie die Zahl der Klagen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berichte von ADN, 13. Februar 1997, 14.50 (sechs Anträge, zwei positiv, einer negativ, drei in Bearbeitung) und der „Tageszeitung" vom 24. April 1998 (ein Dutzend Anträge, davon zwei positiv, zwei negativ entschieden)? Die Auslandsvertretungen erteilen Visa zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, wenn das Bestehen der Lebensgemeinschaft nachgewiesen ist, die Ausländerbehörde der Visumserteilung zugestimmt hat und die übrigen allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Auswärtige Amt führt keine Statistiken im Sinne der von Ihnen gestellten Fragen Nr. 4/91-4/93. Deshalb konnte der Sprecher des Auswärtigen Amtes auf Nachfrage auch lediglich die Ihnen bekannten Angaben zu in die Zeit nach September 1997 fallenden Einzelfällen machen, die zu diesem Zweck extra erhoben werden mußten. Auch die in der Tageszeitung „taz" genannten Zahlen beruhen nicht auf einer Statistik, sondern auf einer Schätzung, die die Größenordnung verdeutlichen sollte. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10576 Fragen 30 und 31): Welche Informationen hat die Bundesregierung über Pläne der Türkei, Griechenlands, Bulgariens und weiterer Balkanländer, eigene Friedenstruppen zum Einsatz bei regionalen Konflikten oder Spannungsfällen zu bilden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Pläne aus der Sicht der aktuellen Entwicklungen in Südosteuropa? Welche Aufgaben können nach Auffassung der Bundesregierung solche Balkan-Friedenstruppen übernehmen, und welche Abgrenzungen sind dabei gegenüber potentiellen Missionen notwendig, die direkt von den Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO in dieser Region durchgeführt werden? Zu Frage 30: Die Idee einer multinationalen Friedenstruppe südosteuropäischer Staaten wurde bei den Treffen der südosteuropäischen Verteidigungsminister 1996 in Tirana und 1997 in Sofia als eine Möglichkeit der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit diskutiert. Albanien, Bulgarien, Griechenland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Rumänien und die Türkei haben ihr Interesse erklärt, sich an der Verwirklichung dieses Projektes zu beteiligen. Die Planungen befinden sich noch im Anfangsstadium. Umfang, Struktur, Auftrag und Dislozierung des zu schaffenden multilateralen Verbandes sind noch nicht festgelegt. Auch hinsichtlich des Sitzes des Hauptquartiers und des Oberbefehls sind noch keine Beschlüsse gefaßt worden. Erste Koordinierungssitzungen haben im März 1998 in Ankara und im April in Bukarest stattgefunden. Ein weiteres Expertentreffen soll im Mai in Bulgarien stattfinden. Es wird erwartet, daß bei einem Treffen im Mai in Tirana auf Ministerebene erste konkrete Beschlüsse gefaßt werden. Der zu schaffende Verband soll den Namen South Eastern Europe Brigade tragen und für ein breites Spektrum friedenserhaltender Operationen, auch außerhalb Südosteuropas, zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung begrüßt die Bereitschaft der beteiligten Staaten Südosteuropas, auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Zusammenarbeit untereinander zu intensivieren und mit den Planungen zur Aufstellung eines eigenen multilateralen Kontingents einen Beitrag zur internationalen Lastenteilung im Bereich friedenserhaltender Maßnahmen zu leisten. Auswirkungen des Vorhabens auf aktuelle Entwicklungen in Südosteuropa sind nicht zu erwarten, da das Vorhaben sich noch im Planungsstadium befindet. Zu Frage 31: Die Frage kann angesichts des geschilderten Planungsstandes noch nicht präzise beantwortet werden. Die genaue Zielsetzung und Aufgabenstellung des Verbandes wurde bislang nicht festgelegt. Informationen über eine eventuelle Anmeldung zum „Stand-by-arrangement for Peacekeeping" der VN liegen nicht vor. Nach den Erfahrungen mit ähnlichen multilateralen Vorhaben - z. B. im Rahmen des baltischen Bataillons - dürfte bis zur Aufstellung und tatsächlichen Operationsfähigkeit des geplanten Verbands noch einige Zeit vergehen. Die Frage einer Koordinierung, Zusammenarbeit oder Abgrenzung mit dann bestehenden Friedensmissionen kann nur anhand des konkreten Einzelfalls geklärt werden und muß zunächst von den teilnehmenden Staaten entschieden werden. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß die beteiligten Staaten die Partnerregierungen z. B. im Euro-Atlantischen Partnerschafts- 21478* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1998 rat und der OSZE über den Planungs- und Realisierungsstand weiterhin auf dem laufenden halten und auch die Frage einer Koordinierung z. B. mit den Vereinten Nationen und der OSZE zu gegebener Zeit klären werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Frage 34): Welche Auskunft gibt die Bundesregierung über Art, voraussichtliche Dauer, Gründe, genaue Auswirkungen, Kosten und beschlossene Zwischenlösungen derjenigen technischen Probleme des Computersystems von Europol, aufgrund derer dieses geplante Kriminalamt der Europäischen Union nach Feststellung der europäischen Innen- und Justizminister seine informationelle Tätigkeit nicht vor dem Jahr 2000 voll aufnehmen kann, und wie erklärt die Bundesregierung angesichts dieses ihr bereits länger bekannten Umstands ihr anhaltendes öffentliches Drängen, das Europol-Abkommen sowie das dazugehörige Immunitätsprotokoll müßten spätestens im März 1998 ratifiziert werden wegen der „Eilbedürftigkeit" und zwecks Europols „schneller Tätigkeitsaufnahme zum 1. Juli 1998" (Schreiben des Bundesministers des Innern vom 12. Februar 1998 an den Innenpolitischen Sprecher der F.D.P.; Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium des Innern, Eduard Lintner, am 27. März 1998, im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 13/225, S. 20704 D, s. auch Drucksache 13/1020? Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung am 16./ 17. Juni 1997 in Amsterdam die Schlüsselrolle betont, die Europol bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zukommt, und erneut darauf hingewiesen, daß die Ratifizierung des Europol-Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten vor Ende 1997 für ihn vorrangige Bedeutung hat. Dementsprechend sollte Europol Mitte 1998 mit seiner Tätigkeit beginnen. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich bemüht, diesen Zeitplan einzuhalten. Mit der Tätigkeitsaufnahme wird Europol die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bereich der Verhütung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, des illegalen Handels von Nuklearmaterial, der Schleuserkriminalität, des Menschenhandels, insbesondere des Mißbrauchs von Kindern, und der Kraftfahrzeugkriminalität sowie der damit verbundenen Geldwäsche durch Informationsaustausch und Verbrechensanalyse unterstützen. Hierzu soll bei Europol ein Informationssystem und ein Analyse-system eingerichtet werden. Das Analysesystem wird voraussichtlich zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des Informationssystems nach Artikel 7 des Übereinkommens ist ungleich komplexer, zumal die On-line-Anbindungen der nationalen Systeme realisiert werden müssen. Die Gesamtkosten des Europol-Computersystems sind auf ca. 30 Millionen ECU veranschlagt. Hinzu kommt ca. 1 Million ECU für die angesprochene Zwischenlösung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10579 Frage 35): Teilt die Bundesregierung die im Deutschen Ärzteblatt vom 3. April 1998/19 vertretene Auffassung, daß eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall mit der dafür notwendigen Bereitstellung von Personal, medizinischen Geräten, Medikamenten, Transportmöglichkeiten und Betten nicht gewährleistet ist, und sieht die Bundesregierung insoweit Handlungsbedarf? Organisation und Durchführung des Katastrophenschutzes fallen in die Kompetenz der Länder, vgl. Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes. Die Bundesregierung sieht davon ab, zu Maßnahmen der Länder auf diesem Gebiet Stellung zu nehmen. Für Zwecke des Verteidigungsfalls hat der Bund Vorkehrungen getroffen, die das Katastrophenschutzpotential der Länder verstärken und auch im Falle von Katastrophen und schweren Unglücksfällen in Friedenszeiten genutzt werden. Hierzu gehören z. B. neben 22 Hubschraubern, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, auch 4 840 Fahrzeuge, die der Bund den Sanitätsorganisationen zur Verfügung gestellt hat, sowie die vom Bund geförderte Ausbildung von Pflegehilfskräften. Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich eine Arbeitsgruppe zur Prüfung der Effizienzsteigerung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung konstituiert hat. In dieser Arbeitsgruppe sind die Länder, das Bundesministerium für Gesundheit, Landesärztekammern sowie Lehrstuhlinhaber für Fragen der Notfall- und Rettungsmedizin vertreten, darunter auch der in dem Artikel des Deutschen Ärzteblattes erwähnte Experte. Anlaß ist ein von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern erstellter Gefahrenbericht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): (Drucksache 13/10576 Frage 36): Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung möglicherweise dafür, daß es entgegen der Auflösungserklärung der „Roten Armee Fraktion" künftig nochmals zu politisch motivierten Gewalttaten durch den betreffenden Personenkreis kommen könnte, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung für die Möglichkeit etwaiger Verringerungen der personellen und sächlichen Ausstattung von Antiterror-Abteilungen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes, insbesondere beim Bundeskriminalamt und beim Generalbundesanwalt? Mit Vorliegen der sogenannten „Auflösungserklärung" der RAF kann nach Einschätzung der Bundesregierung zwar davon ausgegangen werden, daß Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1998 21439 e sich die RAF tatsächlich aufgelöst hat und als terroristische Vereinigung nicht mehr existiert. Die Verfasser dieser Erklärung lassen aber gleichzeitig die Frage einer möglichen weiteren militant-aktionistischen Betätigung der nun „ehemaligen" RAF-Mitglieder ausdrücklich offen. Sie machen deutlich, daß sie ihren bisher aus dem Untergrund heraus geführten Kampf zur „Umwälzung der kapitalistischen Verhältnisse" für nach wie vor legitim halten und — in welcher Form auch immer — an einem Prozeß der „gemeinsamen Befreiung" weiterarbeiten wollen. Insofern bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Für eine Verringerung der personellen wie materiellen Ausstattung der mit der Verfolgung terroristischer Straftaten befaßten Behörden besteht nach Auffassung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Veranlassung. Dies gilt um so mehr, als die Bedrohung durch den Terrorismus sich nicht auf die nunmehr aufgelöste RAF beschränkt hat und demzufolge mit dem Verschwinden dieser Terrorgruppe auch nicht gegenstandslos geworden ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/10576 Frage 39): Wie ist der Stand der verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse über die PDS und ihre Unterorganisationen? Der Bundesminister des Innern beschreibt seit geraumer Zeit in den jährlichen Verfassungsschutzberichten tatsächliche Anhaltspunkte dafür, daß die PDS als Gesamtpartei die freiheitliche demokratische Grundordnung überwinden will. Programmatische Aussagen und politische Praxis haben diese Bewertung der PDS zwischenzeitlich vielfach bestätigt. Im einzelnen wird auf die einschlägigen Passagen der o. a. Berichte verwiesen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Frage 40): Inwieweit teilt die Bundesregierung nach der Auflösungserklärung der RAF („Rote Armee Fraktion") sowie angesichts des Umstands, daß laut Angaben des Generalbundesanwalts in den gegen mehr als 6000 Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Zeitraum 1980 bis 1996 nur sechs Urteile allein auf diese Strafvorschrift gestützt werden konnten (zitiert nach Drucksache 13/9460), die Einschätzung des Bundesministers der Justiz (Deutschlandradio 23. April 1998), diese Norm sei gegen künftigen „Terror von rechts" sowie gegen „terroristische Vereinigungen" in Gestalt osteuropäischer organisierter Waffen- und Menschenhändler weiterhin unverzichtbar, und welche Auskunft gibt die Bundesregierung ferner über die bisherigen Erfolge und die künftige Fortführung des Aussteigerprogramms sowie über die bisherige Anwendung und künftige Verzichtbarkeit des Verbots anwaltlicher Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) und der Kontaktsperrevorschriften (§§ 31 bis 38 EGGVG)? Zu dem Komplex Auflösungserklärung der RAF und den damit nach Auffassung der Bundesregierung ggf. zu ziehenden Konsequenzen liegen über die Frage des Kollegen Such hinaus weitere Fragen der Kollegin Dietert-Scheuer und der Kollegen Nitsch und Häfner vor. Erlauben Sie mir daher, bevor ich auf die sich teilweise überschneidenden Fragen im einzelnen eingehe, in Beantwortung der Anfrage des Kollegen Such und zu dem Fragenkomplex allgemein folgendes zu bemerken: Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Überprüfungen der Strafverfolgungsbehörden steht fest, daß das „Selbstauflösungsschreiben" von der RAF stammt und damit authentisch ist. Da das Schreiben jedoch weder seine Verfasser benennt noch bekannt ist, welche Personen heute noch hinter der RAF stehen, bleibt offen, wer für diese Erklärung die persönliche Verantwortung trägt. Ebenso ist völlig ungewiß, welcher Kreis von Tätern oder Sympathisanten sich an diese Erklärung gebunden fühlt. Erst die zukünftige Entwicklung wird zeigen, ob sich entsprechend der Erklärung die RAF-Mitglieder aus dem Terrorismus zurückziehen, oder ob sie sich zu neuen gewaltbereiten Gruppierungen zusammenschließen. Hinzuweisen ist auch darauf, daß der Generalbundesanwalt weiterhin Verfahren wegen schwerster Straftaten gegen Mitglieder der RAF führt. U. a. müssen noch sechs Morde, zu denen sich die RAF bekannt hat, aufgeklärt werden. Schon deshalb ist der Ruf nach Abschaffung des § 129a StGB und der zur Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffener strafprozessualer Normen zumindest verfrüht. Selbst wenn man unterstellt, daß mit dem Auflösungsschreiben die terroristische Bedrohung durch die RAF ihr Ende gefunden hat, hat sich der strafrechtlich relevante Extremismus auch in seiner Erscheinungsform des Terrorismus damit noch nicht erledigt. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf die fortbestehende Bedrohung durch ausländische terroristische Organisationen und die existente Gefahr terroristischer Entwicklungen im rechtsextremistischen Bereich. Die Vorschrift des § 129a StGB und die zur Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffenen strafprozessualen Normen sind seit langem für eine effektive Verfolgung von Tätergruppen aus diesem Bereich unerläßlich geworden. Die Vorschrift des § 129a StGB stützt und ergänzt die Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches zu Täterschaft und Anstiftung und ermöglicht es so, Hintermänner und Drahtzieher schwerwiegender Straftaten selbst dann strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn die unmittelbar an der Ausführung der Anschläge Beteiligten infolge der Gruppenstruktur nicht ermittelt werden können. Schon aus diesem Grunde läßt sich die Bedeutung des § 129a StGB für eine effektive Terrorismusbekämpfung nicht allein anhand statistischer Angaben beurteilen. Das in der Frage angesprochene Verhältnis zwischen der Anzahl der Beschuldigten, gegen die der Generalbundesanwalt wegen Vergehen oder Verbrechen nach § 129a StGB ermittelt hat und den Verurteilungen nach dieser Vorschrift ist im übrigen wie folgt zu erklären: Die weit überwiegende Anzahl dieser Verfahren richtete sich gegen unbekannte Täter. Verfahren, deren Schwerpunkt bei der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder beim Werben für diese liegt, werden vom Generalbundesanwalt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle wegen geringer Bedeutung an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Die Art und Weise der Verfahrensbeendigung durch die Staatsanwaltschaften der Länder ist in den Statistiken des Generalbundesanwalts nicht erfaßt. Bei den in Verfahren des Generalbundesanwalts erfolgten sechs Verurteilungen gem. § 129 a StGB beruhte der Schuldspruch allein auf dieser Vorschrift. Verfahren, in denen Verurteilungen auch gem. § 129a StGB erfolgt sind und Verfahren, in denen die Strafverfolgung gem. § 154f der Strafprozeßordnung auf schwerwiegendere Straftaten konzentriert wurden, blieben unberücksichtigt. Die fortbestehende Relevanz der Vorschrift des § 129a StGB wird nicht zuletzt dadurch deutlich, daß derzeit im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes vom Bundeskriminalamt 149 Ermittlungsverfahren gem. § 129 a StGB geführt werden. Die Vorschrift des § 129a StGB stellt daher nach Auffassung der Bundesregierung auch weiterhin ein unverzichtbares Instrument in der Bekämpfung des Terrorismus dar. Hinsichtlich der erbetenen Auskunft über das Aussteigerprogramm ist folgendes anzumerken: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Rahmen des Aussteigerprojekts bisher zu sechs Personen Kontakt aufgenommen, gegen die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Haftbefehle bestanden bzw. Ermittlungsverfahren liefen; fünf von ihnen haben sich den Strafverfolgungsbehörden gestellt. Derzeit sind drei weitere Einzelprojekte in Bearbeitung. Im übrigen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS vom 17. Februar 1997 (BT-Drucksache 13/6952) verweisen. Soweit es die Frage nach der bisherigen Anwendung und der künftigen Verzichtbarkeit des Verbots anwaltlicher Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) und der Kontaktsperrevorschriften gem. den §§ 31-38 EGGVG betrifft, ist zu bemerken, daß die Kontaktsperrevorschriften bisher nur in einem einzigen Fall und zwar während der Entführung von Herrn Hanns Martin Schleyer im Jahre 1977 angewendet worden sind. Demgegenüber läßt sich für das Verbot der Mehrfachverteidigung und für strafprozessuale Maßnahmen, die u. a. an § 129a StGB anknüpfen, die Zahl ihrer jeweiligen Anwendungsfälle mangels entsprechender statistischer Erhebung nicht feststellen. Ob in diesem Bereich Anlaß für einen künftigen Verzicht auf einzelne Vorschriften besteht, bedarf nach Auffassung der Bundesregierung sorgfältiger Prüfung. Dabei wird insbesondere nicht außer Acht gelassen werden dürfen, daß einzelne strafprozessuale Normen nicht nur für die Terrorismusbekämpfung von Bedeutung sind. So soll nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Verbot der Mehrfachverteidigung nicht zuletzt dazu dienen, den Beschuldigten, auch gegen seinen Willen, davor zu schützen, daß der Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, beeinträchtigt wird. Bereits dieses Beispiel zeigt, daß die Frage, ob und ggf. auf welche strafprozessuale Regelungen verzichtet werden kann, für jede Norm im einzelnen geprüft werden muß und sich einer Beantwortung im Rahmen einer aktuellen Fragestunde entzieht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Frage 41): Nach wie vielen Personen, die dem Kreis der „Rote Armee Fraktion" zugerechnet werden, fahnden nach Kenntnis der Bundesregierung die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern noch, und hinsichtlich wie vieler dieser Personen hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, daß sie sich - abgesehen von der Auflösungserklärung der „Rote Armee Fraktion" - persönlich noch nicht von politisch motivierter Gewalttätigkeit losgesagt haben? Es wird derzeit nach acht mit Haftbefehlen gesuchten Mitgliedern der „Roten Armee Fraktion" gefahndet. Erkenntnisse darüber, daß dieser Personenkreis sich von politisch motivierter Gewalttätigkeit losgesagt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Fragen 42 und 43): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auflösungserklärung der RAF vom 20. April 1998, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers der Justiz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, daß sowohl das Kontaktsperrgesetz als auch das Verbot der Mehrfachverteidigung nicht mehr nötig seien (taz vom 5. September 1997)? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen strafprozessualer Maßnahmen, die auf der Grundlage des Verdachts einer Straftat nach § 129a StGB angeordnet werden (so z. B. die Kontaktsperre nach §§ 31 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und die Einschränkung der Verteidigerrechte gemäß § 148 Abs. 2 der Strafprozeßordnung) auf den Grundrechtsschutz der Betroffenen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß solche Maßnahmen auch nach der Auflösung der RAF erforderlich sind? Bezüglich dieser beiden Fragen darf ich auf meine Antworten zur Frage 40 des Kollegen Such Bezug nehmen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10576 Fragen 44 und 45): Um wieviel Prozent übersteigen die heutige Personalausstattung und die jährlichen sächlichen Zuwendungen für die Staatsschutz-Abteilungen des Bundeskriminalamts und des Generalbundesanwalts den entsprechenden Personalstand und sächlichen Aufwand im Jahr 1970 vor Beginn der Aktivitäten der „Rote Armee Fraktion", und welche Möglichkeiten und Veranlassung sieht die Bundesregierung zu diesbezüglichen Verringerungen nach der Auflösungserklärung der „Rote Armee Fraktion" und der inzwischen erfolgten deutlichen Veningerung anderer vergleichbar politisch motivierter Anschläge? Welche Veranlassung sieht die Bundesregierung nach der Auflösungserklärung der „Rote Armee Fraktion", die einst vor allem wegen derer Gewalttaten geschaffenen sogenannten „Antiterrorgesetze" - insbesondere § 129a StGB und hiermit verbundene Normen - aufzuheben, und welche dieser Regelungen sieht die Bundesregierung als auch künftig unverzichtbar gegen politisch motivierte Gewalttaten an? Zu Frage 44: Ein Vergleich der beim Bundeskriminalamt für die Terrorismusbekämpfung eingesetzten personellen und materiellen Ressourcen in den Jahren 1970 und 1998 kann nicht vorgenommen werden, da Daten für den Zeitraum 1970 und davor im Bundeskriminalamt nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Planstellen für den staatsanwaltschaftlichen Dienst der erstinstanzlichen Abteilungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof hat im Jahre 1970 zehn Planstellen betragen. Im Jahre 1998 weist die Abteilung für Strafsachen gegen die Innere Sicherheit insgesamt 22 Planstellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst aus (1 Bundesanwalt als Abteilungsleiter, 8 Bundesanwälte, 13 Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof). Weitere 11 Planstellen für den staatsanwaltschaftlichen Dienst sind in der Abteilung für Strafsachen gegen die Äußere Sicherheit vorhanden. Für eine Verringerung der personellen wie materiellen Ausstattung der mit der Verfolgung terroristischer Straftaten befaßten Behörden besteht nach Auffassung der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Veranlassung. Dies gilt um so mehr, als die Bedrohung durch den Terrorismus sich nicht auf die nunmehr aufgelöste RAF beschränkt und demzufolge mit dem Verschwinden dieser Terrorgruppe auch nicht gegenstandslos geworden ist. Das Schwergericht der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts hat sich lange vor der Auflösungserklärung der „RAF" auf andere Tätergruppen verlagert. Bedeutung haben heute Ermittlungen gegen ausländische terroristische Gruppierungen und gegen Beschuldigte, die des Völkermordes im ehemaligen Jugoslawien verdächtigt sind, sowie Ermittlungen gegen Autonome. Im übrigen kann von der in der Fragestellung behaupteten Verringerung politisch motivierter Anschläge keine Rede sein: Von 1996 zu 1997 stieg die bundesweite Zahl der Staatsschutzdelikte von 12 735 auf 16 406 Straftaten. Zu Frage 45: Die zweite Frage habe ich mit den Beiträgen zu der vorherigen Frage bereits beantwortet. Sie gibt mir jedoch Anlaß auf einen noch nicht erwähnten Gesichtspunkt aufmerksam zu machen. Ebensowenig wie Terrorismus vor Grenzen Halt macht, dürfen wir - wenn wir Terrorismus erfolgreich bekämpfen wollen - den Blick nur auf unsere Rechtsordnung lenken. Terrorismusbekämpfung muß gerade in einem zusammenwachsenden Europa über innerstaatliche Grenzen hinausgereifen. Daß dies auch von unseren europäischen Kollegen so gesehen wird, hat seinen Niederschlag in einem von den zuständigen Gremien der Europäischen Union vorgelegten Entwurf einer „Gemeinsamen Maßnahme betreffend den Straftatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" gefunden, die noch in diesem Monat dem Rat der Europäischen Union zur Verabschiedung vorgelegt werden wird. Diese Gemeinsame Maßnahme enthält u. a. die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Zwecke der besseren Bekämpfung krimineller Vereinigungen einschließlich der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten in ihrem jeweiligen innerstaatlichen Recht die Voraussetzungen für wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu schaffen. Dabei zielt der Entwurf der Gemeinsamen Maßnahme im wesentlichen darauf ab, europaweit Straftatbestände zu etablieren, mit denen bereits die bloße Beteiligung an einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt wird. Diese Absicht, nicht erst bei der Begehung konkreter Delikte sondern bereits im Vorfeld anzusetzen und strafbewehrte Schranken zu ziehen, entspricht der nach unserer Rechtsordnung erfolgten Ausgestaltung der §.§. 129, 129a StGB als Organisations- und abstrakte Gefährdungsdelikte. Eine Aufhebung des § 129 a StGB dürfte vor diesem Hintergrund bei unseren europäischen Partnern auf Unverständnis stoßen und den Eindruck entstehen lassen, daß Deutschland sich aus der gemeinsamen Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Karl Diller (SPD) (Drucksache 13/10579 Fragen 47 und 48): Wie hoch ist aus heutiger Sicht der Umfang der Nettoentlastung durch die von der Koalition angestrebte Steuerreform gemäß dem Konzept der sog. „Petersberger Steuervorschläge", und wie hoch sind die sich daraus ergebenden Nettosteuerausfälle beim Bund in den einzelnen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2002? Will die Bundesregierung mit dem Haushaltsentwurf 1999 sowie der Finanzplanung bis 2002 - wie in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 29. April 1998 über ein Gespräch der Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Koalition bei Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl zu lesen war - „den Wählern die Chance geben, die Wahlversprechen der Koalition konkret nachzuprüfen", und werden insbesondere die finanziellen Auswirkungen der von der Koalition angekündigten Steuerreform einschließlich der Gegenfinanzierungsmaßnahmen berücksichtigt und nachvollziehbar ausgewiesen? Zu Frage 47: Das seinerzeit erstellte Tableau zu den Steuermehr- und -mindereinnahmen des Bundestagsbeschlusses zu den Steuerreformgesetzen 1998/1999 ist inzwischen veraltet. Neuberechnungen auf der Grundlage aktueller gesamtwirtschaftlicher Zahlen liegen zur Zeit nicht vor. Sie werden rechtzeitig auf der Grundlage der nach der Bundestagswahl zu treffenden, steuerpolitischen Entscheidungen vorgenommen. Zu Frage 48: Das Bundeskabinett wird am 8. Juli 1998 den Entwurf des Bundeshauhalts 1999 und den Finanzplan 1998 bis 2002 beraten und beschließen. Die erste Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages ist für den 2. und 3. September 1998 vorgesehen. Mit dem Haushaltsentwurf 1999 und dem Finanzplan bis zum Jahre 2002 wird die Bundesregierung ihre erfolgreich eingeschlagene Konsolidierungsstrategie fortsetzen. Die Veröffentlichung der Haushaltsdaten vor der Bundestagswahl bietet den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, die Finanzpolitik der Bundesregierung einzuschätzen. Wir werden nach der Bundestagswahl die Steuerreform neu auf den Weg bringen, eine Reform die nach Auffassung nationaler und internationaler Experten, ich nenne hier beispielhaft Bundesbank, OECD und IWF, von zentraler Bedeutung ist für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie für die Stabilisierung der Einnahmenbasis der öffentlichen Haushalte.
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    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weitere Zusatzfrage. - Dann danke ich dem Henn Parlamentarischen Staatssekretär.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Klinkert bereit.
    Ich rufe zunächst die Frage 24 der Kollegin Marlene Rupprecht auf:
    Welche verschiedenen Untersuchungsmethoden zur Konzentrationsmessung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) werden zur Zeit angewandt, und wann ist mit der Entwicklung und dem Einsatz eines bundeseinheitlich vorgeschriebenen standardisierten Meßverfahrens zu rechnen?


Rede von Ulrich Klinkert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin Rupprecht, bei der Messung der Konzentration von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, abgekürzt PAK, ist zwischen Messungen in der Luft von Innenräumen einerseits und im Hausstaub andererseits zu unterscheiden.
Für die Messung der Konzentration von PAK in der Luft gibt es normierte Vorschriften, die bei korrekter Anwendung ein einheitliches Vorgehen gewährleisten. Sowohl für die Probenahme in der Innenraumluft wie für die Analytik von Innenraumluftproben gibt es einschlägige Richtlinien der Kommission „Reinhaltung der Luft" im VDI und DIN. Damit ist die gesundheitlich relevante Belastung durch PAK über die Atemwege eindeutig bestimmbar.
Für die Analyse von PAK im Hausstaub kann eines der für andere Untersuchungsmaterialien verfügbaren normierten Verfahren eingesetzt werden. Die Analyse ist also unproblematisch möglich.
Als schwieriger ist jedoch die Probenahme beim Hausstaub anzusehen. Die Diskussion um die Art der Probenahme ist hier noch im vollen Gange. Im wesentlichen lassen sich für das Sammeln von Hausstaub drei verschiedene Vorgehensweisen unterscheiden: a) passives Sammeln des sich im Laufe der Zeit absetzenden Staubes mit Hilfe eines im Raum aufgestellten Gefäßes mit definierter Auffangfläche, b) aktives Sammeln durch Absaugen einer bestimmten Fläche und c) aktives Sammeln durch Abwischen oder Abkehren einer definierten Fläche.
In der Praxis werden ganz überwiegend die beiden letztgenannten Methoden, also die aktive Sammlung, eingesetzt. Die beiden Verfahren liefern jedoch nicht unbedingt die gleichen Ergebnisse. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, daß die reale Belastung am besten durch die Anwendung von Vorgehensweisen nach c) widergespiegelt wird.
Ein standardisiertes Probenahmeverfahren für Hausstaub existiert derzeit noch nicht. Eine Arbeitsgruppe der Kommission „Reinhaltung der Luft" im VDI und DIN hat mit Vorarbeiten für die Erarbeitung eines entsprechenden Verfahrens begonnen. Es kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, in welcher Zeit eine Norm fertiggestellt werden kann.


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    Rede von Hans-Ulrich Klose


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