Rede von
Ernst
Hinsken
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1960 hat sich das Waldgebiet in der Bundesrepublik um 500 000 Hektar vermehrt. Das möchte ich gleich vorweg ausführen und besonders unterstreichen.
Mit der Vorlage dieses Waldberichts ist die Bundesregierung einem Wunsch des Deutschen Bundestages nachgekommen. Mit diesem Bericht gibt sie einen allgemeinen Überblick über die Situation des Waldes sowie über die der Forst- und Holzwirtschaft. Wir wollen damit die vielfältigen Funktionen des Waldes in seiner ganzen Bandbreite würdigen.
Es gehört zur gewachsenen forstlichen Tradition unseres Landes, den Wald zu erhalten, zu mehren und nachhaltig zu bewirtschaften. In verantwortungsvollem Zusammenwirken von Forstpolitik, Forstverwaltung und Waldeigentümern wird dies auch erfolgreich verwirklicht. Waldfläche, Holzvorräte, Laub- und Mischbestände nehmen seit Jahrzehnten zu. Das ist gut so, denn der Wald erfüllt wichtige Funktionen für Natur und Umwelt. Er sorgt für einen Ausgleich im Wasserhaushalt, schützt den Boden vor Erosion, säubert Luft und Wasser und ist Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere.
Nicht zu vergessen: Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ist der Wald ein gutes Stück Natur mit hohem Erholungs- und Freizeitwert. Ich möchte hinzufügen, daß es mir natürlich schon am Herzen liegt, zu sagen, daß es im Interesse der Bürger liegen sollte, den Wald, soweit irgend möglich, von Abfallstoffen frei zu halten und ihn nicht als Müllkippe zu nutzen, wie das zuweilen der Fall ist.
Der Wald hat wichtige ökologische Funktionen. Er ist darüber hinaus ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.
Für rund 450 000 Betriebe stellt der Wald nach wie vor Vermögen und Einkommensquelle dar. Unser Wald ist eine umweltfreundliche Rohstoffquelle. Er sichert in den Forstbetrieben und der holzverarbeitenden Industrie wichtige Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum.
Damit der Wald seine unverzichtbaren Funktionen auf Dauer erfüllen kann, braucht Deutschland auch in Zukunft eine leistungsfähige Forst- und Holzwirtschaft. Es ist daher das Ziel des forstpolitischen Konzepts der Bundesregierung, die Leistungsfähigkeit
Parl. Staatssekretär Ernst Hinsken
der Forstbetriebe zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffes Holz zu verbessern und die Stabilität des Waldes zu erhöhen. Die Bundesregierung fördert die Forstbetriebe mit den Mitteln der Wirtschafts-, Agrar- und Steuerpolitik, damit der Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen genutzt und auch erhalten werden kann.
Durch eine konsequente Weiterführung der Luftreinhaltepolitik und durch einen möglichst naturnahen Waldbau soll der Gesundheitszustand des Waldes weiter verbessert, seine Vitalität gesteigert und seine Funktionsvielfalt gewährleistet werden.
In Deutschland nimmt der Kleinprivatwald einen relativ hohen Anteil ein. Ein privater Forstbetrieb besitzt im Durchschnitt etwa 8 Hektar Wald. Ich bin deshalb froh darüber, daß der Deutsche Bundestag in der Zwischenzeit das Agrarstatistikgesetz beschlossen hat, das unter anderem beinhaltet, daß alle forstwirtschaftlichen Betriebe in der Größenordnung bis zu 10 Hektar von Abgabeerhebungen und dem Ausfüllen von Formularen befreit sind.
Auch das ist ein Stück Entbürokratisierung. Es kommt den meisten Forstwirten in der Bundesrepublik zugute.
- Herr Kollege Hornung, ich bedanke mich. Die wollen lieber im Wald arbeiten als Formulare ausfüllen, was nur Zeit kostet und kein Geld bringt.
Ich darf darauf verweisen, daß in den neuen Bundesländern bezüglich des Waldes eine besonders ausgeprägte Parzellierung besteht. Der überbetrieblichen Zusammenarbeit der Waldbesitzer kommt also eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen daher forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse weiterentwickeln und die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beibehalten.
Die Leistungsfähigkeit unserer Forstwirtschaft auf der einen Seite zu fördern heißt, daß sie auf der anderen Seite nicht durch zusätzliche gesellschaftliche Anforderungen strapaziert werden darf. Wir treten deshalb dafür ein, daß die finanziellen Belastungen der forst- und landwirtschaftlichen Betriebe durch Naturschutzauflagen, Frau Kollegin Wright, die über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinausgehen, ausgeglichen werden. Die Koalitionsfraktionen haben aus diesem Grund eine dritte Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz eingebracht, die eine gerechte Ausgleichsregelung vorsieht, die aber nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Ich möchte mich bei den Kollegen der Koalitionsfraktionen herzlich dafür bedanken, daß der Weg eingeschlagen wurde, daß vor allen Dingen der Forstbesitzer, wenn er schon Einschränkungen auf sich zu nehmen hat, dafür staatlicherseits, insbesondere von den Ländern, die notwendigen Entschädigungen bekommt.
Ich muß in diesem Zusammenhang schon darauf verweisen, daß eine solche Ausgleichsregelung bisher an der Blockadehaltung des SPD-dominierten Bundesrates gescheitert ist. Vielleicht geben Sie sich jetzt einen Ruck und stimmen mit uns, wenn es darum geht, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Für die Forstbetriebe ist ein florierender Holzabsatz wichtig. Für die Umwelt ist ein verstärkter Einsatz des nachwachsenden Rohstoffes Holz richtig. Wir haben hier ein hohes Nutzungspotential zur Verfügung. Der Holzeinschlag könnte nach einer Studie der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft um etwa 40 Prozent gesteigert werden, ohne die Nachhaltigkeit in irgendeiner Weise zu gefährden.
Die Bundesregierung hat vielfältige Aktivitäten zur Steigerung der Holzverwendung ergriffen, von denen ich hier nur zwei erwähnen möchte: die Zellstoffproduktion und die energetische Holznutzung. Wir unterstützen den Aufbau einer Zellstoffproduktion in Deutschland und damit die Öffnung eines neuen Absatzmarktes für heimisches Holz. So ist im Dezember 1997, vor wenigen Monaten, dank eines besseren Investitionsklimas der erste Spatenstich für ein neues Zellstoffwerk erfolgt,
das sich in den neuen Bundesländern befindet.
Wir sind auch mit dem Stromeinspeisungsgesetz auf dem richtigen Weg;
denn es hat bereits eine Reihe von Investitionen zur Stromerzeugung auf Holzbasis ausgelöst.
Im Rahmen einer Neuregelung dieses Gesetzes wird der Einsatz von Biomasse umfassend begünstigt. Dadurch ergeben sich auch bessere Möglichkeiten für die energetische Holznutzung im Brennstoffmix. Die Bundesregierung fördert mit beträchtlichen Mitteln mehrere größere Demonstrationsanlagen, bei denen auch Holz als Energieträger eingesetzt wird.
Wir befinden uns auch beim Marketing von Holz auf einem erfolgreichen Weg. Die Imagekampagne des Forstabsatzfonds war ein gelungener Einstieg in ein aktives Marketing. Der Forstabsatzfonds soll - das ist unsere Meinung; ich möchte die größere Fraktion dabei besonders herausheben, die ja gestern zunächst meinte, sich in unserem Sinne einlassen zu müssen, die aber dann doch zu guter Letzt das Ganze nicht positiv begleitet hat, sondern sich der Stimme enthalten hat; das ist weder Fisch noch Fleisch; wenn, dann hätte man gleich dagegen sein können; aber ich hätte mir gewünscht, wenn man das Ganze mitgetragen hätte - zum einen durch eine Verbreiterung der Finanzbasis, die wir auf diesem Gebiet haben, und zum anderen durch eine Verbesserung der Organisation noch effizienter gestaltet werden. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist als Fraktionsinitiative heute zur Entscheidung in den Bundestag
Parl. Staatssekretär Ernst Hinsken
eingebracht worden. Mit Inkrafttreten der Novelle zum Forstabsatzfondsgesetz - angestrebt wird der 1. Januar 1999 - wird sich das Mittelaufkommen um rund 50 Prozent erhöhen. Dies ist seitens der betroffenen Wirtschaft ausdrücklich gewünscht worden, um noch wirkungsvoller für den umweltfreundlichen, nachwachsenden Rohstoff Holz werben zu können. Dieser Wunsch wird nun erfüllt.
Vor einigen Jahren hat das Thema Waldsterben viele Leute bewegt.
Hier gibt es Lichtblicke. Der Anteil der deutlichen Schäden ist in den Jahren 1992 bis 1997 von 27 auf 20 Prozent gesunken.
Die pessimistischen Prognosen vom großflächigen Sterben unserer Wälder sind Gott sei Dank nicht eingetreten.
Ich möchte aber selbstkritisch feststellen: Es gibt noch keinen Grund zur Entwarnung. Die Belastung der Waldböden bleibt kritisch. Die Bundesregierung hält deshalb an ihrer konsequenten Luftreinhaltepolitik fest.
In diesem Bereich haben wir in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt; das müssen Sie sich anhören. In den Jahren 1983 bis 1994 sind die Schwefeldioxidemissionen aus Großfeuerungsanlagen um 89 Prozent, die Stickoxidemissionen um 77 Prozent zurückgegangen. Die im letzten Jahr eingeführte emissionsorientierte Kfz-Steuer ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Eine naturnahe Waldbewirtschaftung hat für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und für andere Ziele des Natur- und Artenschutzes besonderes Gewicht. Ich möchte ausdrücklich anerkennen, daß diese Bewirtschaftungsform heute bereits von vielen Waldbesitzern und Forstbetrieben praktiziert wird. Wir unterstützen die Waldeigentümer bei der Verwirklichung des naturnahen Waldbaus. Bund und Länder fördern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Maßnahmen wie etwa die Überführung von Reinbeständen in Mischwälder mit 28 Millionen DM jährlich.
Zusammenfassend stelle ich fest, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die Bundesregierung in der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der forstgenetischen Ressourcen als Produktionsgrundlage der Forstwirtschaft und Teil der biologischen Vielfalt eine wichtige Zukunftsaufgabe sieht, eine Aufgabe, die wir auch durch Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem wichtigen Gebiet erfüllen wollen.
All diese Aktivitäten zeigen: Das Thema Wald ist für die Bundesregierung ein wichtiger Politikbereich. Wir werden deshalb auch in Zukunft für unsere Wald- und Forstwirtschaft und für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Waldeigentümer und den Interessen der Öffentlichkeit eintreten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.