Rede von
Wolfgang
Vogt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über das Dritte Vermögensbeteiligungsgesetz. Es kann, sofern der Bundesrat es nicht blockiert, wozu es, bei Licht besehen, auch keinen triftigen Grund gibt, termingerecht am 1. Januar 1999 in Kraft treten.
Dieses Gesetz eröffnet die Chance, daß sich eine Vision erfüllt, nämlich die Vision von einer Gesellschaft von Teilhabern. Ich sage bewußt: „Chance". Es liegt nämlich künftig noch mehr als bisher in der Hand der Betriebs- wie der Tarifpartner, ob diese Vision Wirklichkeit wird; denn nur die Betriebspartner haben das Recht, Mitarbeiterbeteiligungen zu vereinbaren. Niemand kann sie zwingen. Nur den Tarifpartnern steht es zu, über vermögenswirksame Leistungen zum Erwerb von Wohneigentum und über Investivlöhne zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital zu verhandeln - niemandem sonst. Der Staat kann zwar Kindergeld gewähren, nicht jedoch Kapitalbeteiligung. Der Staat kann den Tarifpartnern den Weg ebnen; den Weg gehen müssen sie selbst.
Was bringt dieses Gesetz?
Erstens. Wir heben die für die Sparzulage maßgeblichen Einkommensgrenzen deutlich an. Mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer werden künftig von der Förderung erfaßt. Wir konzentrieren die Förderung auf die schwächeren und mittleren Einkommen. Das ist fiskalisch vernünftig, und das ist sozial.
Zweitens. Zusätzlich zum Förderbetrag in Höhe von 936 DM, der künftig für das Bausparen reserviert wird, wird ein zweiter Förderkorb in Höhe von 800 DM - bzw. für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern in Höhe von 1 000 DM - ausschließlich für die Beteiligung am Produktivvermögen eingerichtet.
Das heißt, der Förderbetrag steigt von 936 DM auf 1 736 DM bzw. auf 1936 DM. Das ist ein ausgreifender Schritt nach vorn.
Das Konzept der zwei Förderkörbe macht deutlich: Wir wollen beides, nämlich Wohneigentum über Bausparen und Kapitalbeteiligung für alle.
Drittens. Wir erhöhen für innerbetriebliche wie außerbetriebliche Beteiligungen die Sparzulage auf 20 Prozent. Die Sparzulage wächst also, wenn der Förderhöchstbetrag ausgeschöpft wird, von derzeit
Wolfgang Vogt
94 DM um 160 DM auf 254 DM bzw. von 94 DM um 200 DM auf 294 DM. Mit diesem Gesetz stellen wir 1,1 Milliarden DM zusätzlich zur Verfügung - zusätzlich zu den 700 Millionen DM, mit denen nach geltendem Recht vermögenswirksame Leistungen gefördert werden. Wer dies, wie Bündnis 90/Die Grünen, als Placebo diffamiert - ich habe als simpler Sozialpolitiker erst einmal nachgucken müssen, was das heißt, und übersetze es einmal frei mit
„Das sei nichts" -, der lebt im Wolkenkuckucksheim, der hat abgehoben von der Wirklichkeit. Das ist wirklich eine abwegige Behauptung.
Viertens. Vermögenswirksame Leistungen werden künftig auch dann staatlich gefördert, wenn die Tarifpartner die Wahlfreiheit auf das Bausparen und alle Beteiligungsformen beschränken. Wir stärken damit die Kompetenz der Tarifpartner im Bereich des Bausparens und des Investivlohns. Mehr Kompetenz heißt jedoch auch stets: mehr Verantwortung.
Fazit: Das Gesetz ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Die öffentliche Anhörung am 1. April diesen Jahres hat uns darin bestätigt. Das Gesetz ist ein Erfolg für die christlichen Sozialverbände, also für die KAB und die Kolpingfamilie. Sie hatten Hand in Hand mit der CDA und christlichen Gewerkschaftern das Jahr 1997 unter das Leitwort „Investivlohn - jetzt" gestellt. Im Namen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion danke ich diesen Verbänden für ihr tatkräftiges Engagement für eine gemeinsame Sache.
Mit dem Dritten Vermögensbeteiligungsgesetz knüpfen wir konsequent an unsere Politik, die wir seit 1982 betrieben haben, an. Denn sofort nach Übernahme der Regierungsverantwortung hat die Regierung von Helmut Kohl an die große vermögenspolitische Tradition der Union angeknüpft, die mit den Namen bedeutender Christdemokraten wie Karl Arnold, Paul Lücke, Theodor Blank, Hans Katzer, Fritz Burgbacher und Erwin Häussler verbunden ist. Sie hat 1983 ihre vermögenspolitische Visitenkarte abgegeben. In der Vermögensbildungspolitik wurden die Weichen neu gestellt, um die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer voranzubringen.
1982, also am Ende der Regierungszeit der SPD, wurden 2 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen in Kapitalbeteiligungen angelegt. 1993 waren es 10 Prozent. Zehn sind mehr als zwei.
1983 gab es 8 600 Verträge über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Aktienfondsanteilen. 1992 waren es schon 1,8 Millionen Verträge.
1,8 Millionen sind mehr als 8 600.
Die SPD hat in ihrer Regierungszeit hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital nichts zustande gebracht. Philipp Rosenthal personifiziert das Scheitern ihrer Politik.
Wir brauchen unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Aber das Erreichte genügt uns nicht. Darum wollen wir neben dem Bausparen der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer über Investivlöhne neue Dynamik verleihen, eine Dynamik, die von den Tarifparteien aufgegriffen und mitgetragen werden muß, soll sie nicht verpuffen. Weil dem so ist, plädiere ich heute auch für eine Renaissance der Idee der Partnerschaft.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben unterschiedliche Interessen; das ist wahr. Zugleich besteht zwischen ihnen aber ein zwingender Interessenverbund. Keiner kann sich nämlich voll durchsetzen, ohne selbst Schaden zu nehmen. Auf dieses Beziehungsgeflecht antwortet soziale Marktwirtschaft mit Partnerschaft. Diese beruht auf Gleichberechtigung und auf wohlverstandenem Eigeninteresse. Ihr Ethos ist nicht das selbstloser Uneigennützigkeit, sondern vielmehr das der Fairneß und des gegenseitigen Respekts. Wer Partnerschaft als „Konsenssauce" abqualifiziert, hat noch nicht einmal das kleine Einmaleins der sozialen Marktwirtschaft verstanden.
Weil es ohne die Tarifpartner nicht geht, haben wir offen und ohne Vorbehalte - ich persönlich höchst skeptisch - die Frage geprüft, ob die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien rechtlich ausreichend geklärt ist. Das ist der Fall.
Tariflich vereinbarten Investivlöhnen steht nichts im Wege. Die Bundesregierung hat dies im übrigen mehrfach klargestellt.
Die Tarifpartner können außerbetriebliche Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmer vereinbaren oder - das hebe ich ausdrücklich hervor - durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen der Mitarbeiterbeteiligung den Weg ebnen. Das erlaubt es, Rahmenvereinbarungen maßgeschneidert und betriebsspezifisch umzusetzen.
Im übrigen ergibt sich aus dem Tarifvertragsrecht die Möglichkeit, daß die Partner gemeinsame Einrichtungen gründen. Solche gemeinsamen Einrichtungen gibt es in der Bauwirtschaft. Sie sind nie beanstandet worden. Die juristischen Sachverständigen haben dies in der Anhörung bestätigt.
Bemerkenswert aber war, daß der Vertreter des DGB in der öffentlichen Anhörung zu Protokoll gegeben hat, daß in seiner Organisation der Meinungsbildungsprozeß über - wie es heißt - Tariffonds noch nicht abgeschlossen sei. Diese Fonds sind deshalb nur ein Etikett. Die Flasche, der Karton oder die Kiste zu diesem Etikett fehlen noch. Das hindert die SPD aber nicht daran, dieses virtuelle Gebilde mit einem Privileg auszustatten. Das ist ziemlich abwegig, meine Damen und Herren.
Wolfgang Vogt
Deutlich sagen wir aber, was wir nicht wollen und was mit uns nicht geht: Rechtlich unzulässig ist die Forderung der SPD, daß Tariffonds, was immer das heißen mag, auch dann uneingeschränkt gefördert werden sollen, wenn die Tarifvertragsparteien die obligatorische Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in solchen Fonds verbindlich festlegen. Dies ist rechtlich unzulässig. Aber selbst wenn es rechtlich zulässig wäre: Wir wollen eine derartige Einschränkung der Wahlfreiheit der Arbeitnehmer nicht. Sie stünde im Widerspruch zu unserem Verständnis von privatem Eigentum. Deshalb kommt das für uns nicht in Frage.
Die Verteilung der Vermögen, nicht zuletzt des Produktivkapitals, ist unbefriedigend; das ist wahr. Es ist jedoch höchst ärgerlich, daß vor allem diejenigen lauthals anklagen und klagen, die bisher am wenigsten für eine gerechte Verteilung getan haben. Diese Klagen sind, mit Verlaub, scheinheilig.
Ich will nicht alte Wunden aufreißen. Aber was wahr ist, bleibt halt wahr. Wahr ist, daß in den 50er Jahren die Investivlohnidee, so wie sie Karl Arnold vertreten hat, durch den damaligen Chefideologen des DGB, Viktor Agartz, mit seiner These von der expansiven Lohnpolitik konterkariert wurde.
Wahr ist, daß die IG Metall in den 60er Jahren ihre Parole „Barlohn statt Sparlohn" gegen den damaligen Chef der IG Bau, Georg Leber, gesetzt hat.
Wahr ist, daß die IG Metall in den 70er und 80er Jahren „Mitbestimmung statt Umverteilung" predigte und danach „Reformen statt Vermögensumverteilung" forderte.
Wer so ständig gemauert hat und sich dessen noch rühmt, wer auf den DGB und auf die SPD einen so miserablen Einfluß ausgeübt hat, wer verhindert hat, daß die Arbeitnehmer verstärkt am Vermögen teilhaben oder daraus Einkommen beziehen, dem fehlt jede moralische Berechtigung, die unbefriedigende Vermögensverteilung anzuklagen.
Schließlich ist wahr, daß es noch immer Zeitgenossen gibt, die glauben und behaupten, an der Größe „Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit" könne abgelesen werden, ob es in dieser Gesellschaft gerecht zugeht oder nicht - was ja, konsequent zu Ende gedacht, hieße, eine Gesellschaft wäre um so gerechter, je höher der Anteil von Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit am Volkseinkommen ist. Das aber ist schlicht falsch. Je mehr nämlich die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen zu einer Restgröße zusammengepreßt werden, um so weniger wird in den Erhalt und in die Schaffung neuer Arbeitsplätze investiert. Das geht zu Lasten der Arbeitnehmer und zu Lasten dieses Landes.
Es kann nicht darum gehen, durch expansive Lohnpolitik oder durch das „Ende der Bescheidenheit", wie das IG-Metall-Chef Klaus Zwickel noch vorgestern versprochen hat, den Anteil der Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit am Volkseinkommen auf Teufel komm raus zu steigern. Es geht vielmehr darum, die Arbeitnehmer - weit mehr als bisher - am Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen zu beteiligen. Deshalb wollen wir Vermögen für alle, nicht zuletzt Kapitalbeteiligung für alle.
Im übrigen - das sage ich auch an die Adresse der Arbeitgeber -: Wer fordert und erwartet, daß die Tarifabschlüsse auch längerfristig den Produktivitätszuwachs - im Interesse von Wachstum und Beschäftigung - nicht übersteigen, der muß mit von der Partie sein, wenn es gilt, daß die Arbeitnehmer Vermögen bilden und daraus zusätzliches Einkommen beziehen können.
Seit der Ermordung des BDA-Präsidenten Hanns Martin Schleyer ist von den Verbänden der Wirtschaft - ich bedauere das - nichts Konstruktives mehr zu diesem Thema vermeldet worden.
Demgegenüber erkenne ich ganz ausdrücklich das sozial verantwortliche Verhalten der Arbeitgeber an, die vor allem unter Nutzung des § 19a des Einkommensteuergesetzes, den wir, CDU/CSU und F.D.P., 1983 ausgestaltet haben, ihren Mitarbeitern Beteiligungen angeboten und mit dem Betriebsrat darüber Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben.
Dieser Paragraph wird jetzt nicht geändert. Ich befürchte jedoch, daß er aus einer Reihe von Gründen die Reform des Einkommensteuerrechts nicht überleben wird. Die Reform des Einkommensteuerrechts steht in der nächsten Wahlperiode ja ganz dringlich an. § 19 a darf nicht ersatzlos wegfallen; er muß durch ein Zulagensystem ersetzt werden, wie wir das im Rahmen unserer steuerpolitischen Beschlüsse vereinbart haben.
Nun hat die SPD gefordert, den begünstigten Betrag nach dieser Regelung des Einkommensteuerrechts von 300 DM auf 1000 DM zu erhöhen. Ich traute wirklich meinen Augen nicht, als ich sah, daß sich die SPD bei dieser Forderung sogar selbst anerkennend auf die Schulter geschlagen hat. Denn diese Forderung ist ein Schlag ins eigene Kontor.
Erstens gibt es gute Gründe, steuerliche Vergünstigungen künftig durch Zulagen zu ersetzen. Das ist einsichtiger, das ist durchsichtiger, das ist fiskalisch vernünftiger, und es ist gerechter. Die Eigenheimzulage, die an die Stelle steuerlicher Vergünstigungen getreten ist, ist der schlagende Beweis für die Richtigkeit dieses Konzepts.
Zweitens: Von diesem Pult aus hat die SPD verschiedentlich lautstark und - verzeihen Sie - manchmal auch mit etwas Schaum vor dem Mund die angeblich ungerechte und unsoziale Wirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge gegeißelt. Jetzt fordern Sie den Ausbau eines steuerlichen Privilegs mit der gleichen Wirkung. Das ist schon abenteuerlich. Zu
Wolfgang Vogt
Recht haben die Sachverständigen diese Idee gnadenlos durchfallen lassen.
Dabei verkennen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zusätzlich den feinen, aber doch schwerwiegenden Unterschied zwischen § 19 a des Einkommensteuergesetzes und den Kinderfreibeträgen. Das Existenzminimum für Kinder steuerlich freizustellen ist Verfassungsgebot. Die Verfassung gebietet aber nicht, bei der Förderung der Vermögensbildung die hohen und höheren Arbeitnehmereinkommen zu begünstigen.
Diese Politik der neuen Mitte der SPD ist eine Absage an den kleinen Mann. Wir fördern die Bezieher niedriger und mittlerer Arbeitnehmereinkommen. Die SPD will die Bezieher höherer und höchster Arbeitnehmereinkommen begünstigen. Das unterscheidet uns.
Es gibt also keine Alternative und keinen Grund, unserem Dritten Vermögensbeteiligungsgesetz nicht zuzustimmen. Ich bitte das Haus um Zustimmung.
Nun haben die Grünen zu diesem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag vorgelegt, den ich gestern mit Interesse zur Kenntnis genommen habe. Ich war auf diesen Entschließungsantrag sehr gespannt, nachdem die Kollegin Margareta Wolf am 4. März dieses Jahres in der Debatte erklärt hatte, sie sei mit Oswald von Nell-Breuning aufgewachsen.
Ich habe schnell im „Kürschner" nachgeschlagen und gesehen: Geboren 1957. Richtig? - Da hatte ich das Bild vor mir: Die zehnjährige Margareta Wolf, sitzend vor den Füßen von Nell-Breuning, des Nestors der katholischen Soziallehre, der damals 77 Jahre alt war,
lauschend den Worten. Von diesem Lauschen bei Oswald von Nell-Breuning ist in dem Antrag nichts zu spüren. Wenn Sie • sagen, daß die Einrichtung von zwei Förderkörben die Rahmenbedingungen für Vermögensbildung verschlechtern würde, ist das ein Witz, und nicht ein kleiner Witz.
Wenn Sie in dem Antrag sagen, daß die Rahmenbedingungen für Vermögensbildung durch steuerliche Erleichterungen verbessert werden sollten, kann ich nur zustimmen. Nur, wieso haben Sie dann unsere Vorschläge zur Reform des Einkommensteuerrechts Hand in Hand mit der SPD abgelehnt?
Dieser Antrag, Frau Kollegin, besteht aus Versatzstücken. Er hat die gleiche Qualität wie Ihr Beschluß, den Benzinpreis auf 5 DM zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, von Max Weber stammt die Sentenz, Politik habe etwas mit dem Bohren von dicken Brettern zu tun. Ich habe meine erste Rede in diesem Haus am 15. April 1970 gehalten. Thema war die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital.
- In der Zwischenzeit war Ihre Regierungszeit, in der Sie nichts getan haben. Sie haben vorhin gehört: Wir haben in den 16 Jahren die Weichen neu gestellt. Wir haben heute hier ein Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz vorliegen. Es ist in der Zukunft ausbaufähig.
Ich werde zu diesem Thema nicht mehr reden, zumindest nicht mehr in diesem Hause. Deshalb gebe ich meiner Hoffnung Ausdruck, die Bretter mögen dünner, die Bohrer stärker und die Bohrenden kräftiger werden.
Vielen Dank.