Rede von
Dr.
Angela
Merkel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen heute angesichts der zweiten und dritten Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum wiederholten Male die Diskussion über den Naturschutz und das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft.
Da hier heute viel von Kooperation die Rede ist, muß man schon festhalten - Frau Mehl, auch Sie haben das indirekt gesagt -, daß letztlich keinerlei Möglichkeit zu Gesprächen mit der A-Seite im Bundesrat darüber bestand, daß Ausgleichsregelungen notwendig sind und daß wir einheitliche Bestimmungen darüber brauchen, und daß daran jede Diskussion gescheitert ist.
Es ist nicht richtig, daß Gesprächsbereitschaft in irgendeiner Weise bestanden hätte.
Wenn man einen wesentlichen Teil des Verhältnisses von Naturschutz und Landwirtschaft von vornherein ausklammert, braucht man sich nicht zu wundern, wenn wir dann die Wege, die möglich sind, suchen, um in einer Weise, die, wie Sie sagen, nicht so kooperativ ist, das, was wir für notwendig halten, umzusetzen.
Wir haben mit dieser dritten Novelle zwei Dinge angepackt: zum einen die Ausgleichsregelung und zum anderen die sogenannte Landwirtschaftsklausel. Ich finde es schon sehr spannend, daß vor drei Jahren die Landwirtschaftsklausel eine der Kernfragen einer Novelle zum Naturschutzgesetz war und daß nun, wo wir eine neue Formulierung vorgeschlagen haben, die ja Ihren Intentionen eigentlich gar nicht so zuwiderläuft, darüber fast gar nicht mehr gesprochen wird. Dieser Teil ist genauso wichtig wie die Frage des Ausgleichs.
Aber wir brauchen eben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Auch Sie wissen ja, daß wir die gute fachliche Praxis in den Einzelgesetzen sehr präzise definieren. Das
Bundesministerin Dr. Angela Merkel
wollen wir aber nicht im Bundesnaturschutzgesetz machen, weil wir dann die Dinge unentwegt verändern müßten. Das haben wir auch schon häufig miteinander besprochen.
- Es gibt immer noch Zukunftsaufgaben, und denen werden wir uns zuwenden, auch im nächsten und übernächsten Jahr; da machen Sie sich mal keine Sorgen.
Meine Damen und Herren, deshalb bin ich froh, daß in dieser dritten Novelle nunmehr der Versuch unternommen wird, an zwei wichtigen Punkten für eine bessere Akzeptanz des Naturschutzes zu sorgen.
Manchmal frage ich mich, ob wir bei der Diskussion in diesem Hause daran denken, wie die Stimmung vor Ort ist. Wo immer ich hinfahre, ist das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft in den letzten Jahren dramatisch schlechter geworden,
vor allem in den Ländern, in denen kein Ausgleich gezahlt wird.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wenn wir gemeinsam etwas für den Naturschutz tun wollen, dann lassen Sie uns dieses Problem ernst nehmen. Ob Sie in Sachsen-Anhalt, in Schleswig-Holstein oder in Niedersachsen sind: Wenn Sie Naturschutz nach der jeweiligen Kassenlage des Landes betreiben, werden Sie keine Akzeptanz dafür bekommen, und dann wird die Sache in eine völlig falsche Richtung weitergehen.
Wir wissen, daß wir mit dem Naturschutzgesetz nicht alle Probleme der Landwirte regeln. Das wollen wir auch gar nicht.
Aber wir wissen, daß wir einen Schritt gehen, um eine bessere Akzeptanz des Naturschutzes zu erreichen. Interessanterweise - darauf ist hier von der Opposition heute keiner eingegangen - hat ja der WWF, und zwar in seiner Gesamtheit, nicht nur durch seinen Landwirtschaftsexperten, inzwischen seine Position völlig verändert. Auch die anderen Naturschutzverbände würden dies tun, wenn sie nicht Angst hätten, daß die einzelnen für Naturschutz zuständigen Minister in den Länderkabinetten zu schwach wären, um wirklich zu einem fairen Ausgleich zu kommen.
Das ist doch der eigentliche Grund.
Deshalb, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen: Wir sind hier auf dem richtigen Weg. Ich denke, wir werden darüber auch im Bundesrat weiter diskutieren. Ich sage Ihnen, daß die verfassungsrechtlichen Fragen vernünftig geprüft sind und die Anhörung uns auch in einem sehr, sehr breiten Ausmaß bestätigt hat.
Ich möchte noch auf die Aufnahme der Kategorie Biosphärenreservate eingehen. Ich denke, daß wir damit einen richtigen Schritt gehen, einen wichtigen Schritt gerade im Hinblick auf die neuen Bundesländer. Denn angesichts der dichtbesiedelten Struktur der Bundesrepublik Deutschland können Biosphärenreservate in vielen Bereichen Nutzung und Schutz besser miteinander verbinden, als das bisher durch Nationalparke geschehen konnte.
Lassen Sie mich ganz zum Schluß nur noch sagen - die Debatte hier bezieht sich ja auch noch auf andere Punkte -: Wir begrüßen die Ausweisung des Nationalparkes „Hainich". Wir glauben, das ist ein wichtiger Schritt. Wir unterstützen die Beschlußempfehlung zur biologischen Vielfalt. Wir werden in wenigen Wochen eine Konferenz in Bratislava haben. Wir setzen uns auch dafür ein, sogenannte Hotspots zu definieren, und ich bin sehr froh, daß die Weltbank in den letzten Tagen zusammen mit dem WWF Anstrengungen gemacht hat, um uns auf diesem Weg zu unterstützen. Ich glaube, hier sind wir auch weitestgehend einig.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.