Rede von
Birgit
Homburger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition setzt mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes die Modernisierung des Naturschutzrechts fort. Unser Ziel ist dabei die Stärkung der Kooperation im Naturschutz und gleichzeitig auch der Schutz
Birgit Homburger
des Eigentums der betreffenden Landwirte. Ich finde, das gehört zusammen.
Der Naturschutz kann nur in Kooperation mit der betreffenden Bevölkerung erfolgreich sein. Für den ländlichen Raum heißt das auch: Kooperation statt Konfrontation mit der Landwirtschaft. Frau Mehl, Schleswig-Holstein ist ein Paradebeispiel für erfolglose Umweltpolitik durch Konfrontation. Früher gab es dort eine breite Akzeptanz des Naturschutzes; diese ist aber mittlerweile mehr oder weniger in Haß gegen die Naturschutzverwaltung und alle neuen Pläne umgeschlagen. Wenn man so vorgeht, wie es dort geschehen ist, dann macht man den Naturschutz kaputt.
Vertragsnaturschutz ist ein zentrales Instrument der Kooperation; deshalb wollen wir auch, daß zunächst geprüft wird, ob dieser Weg gangbar ist. Wer sich hiergegen wendet, der hängt noch immer dem preußischen Obrigkeitsstaat an.
Wir Liberalen setzen auch in diesem Fall auf Partnerschaft von Staat und Bürger.
Unser Ansatz ist die Stärkung des Vertragsnaturschutzes als Alternative zum Ordnungsrecht. Dieser Ansatz wurde auch von den Sachverständigen ganz überwiegend unterstützt.
Frau Mehl, diese Regelung bedeutet nicht, daß nicht auch weiterhin Anordnungen getroffen werden können. Sie besagt nur, daß der Vertragsnaturschutz Vorrang haben soll. Das heißt, wenn es irgendwo ein berechtigtes Naturschutzanliegen gibt, die Landwirtschaft sich zu einer Kooperation aber nicht bereit erklärt, dann kann man nach wie vor sehr wohl eine Anordnung treffen; insofern ist auch den Interessen des Naturschutzes Rechnung getragen.
Auch die Verpflichtung der Länder, für einen angemessenen Ausgleich bei naturschutzbedingten Einkommensverlusten zu sorgen, wurde von vielen Sachverständigen gutgeheißen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und des Eigentumsschutzes, Sonderlasten von Landwirten im Interesse des Naturschutzes angemessen auszugleichen.
Frau Mehl, Sie haben gesagt, die Sachverständigen hätten die Ansicht vertreten, die gute fachliche Praxis, an die das geknüpft sei, tauge nicht. Ich entgegne dem nur folgendes: Ihr eigener Sachverständiger, Professor Bauer, hat auf meine Nachfrage bestätigt, daß es auf Grund der unterschiedlichen Flächen, der unterschiedlichen Naturschutzsituation, der unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzung usw. gar nicht anders möglich ist, eine Einzelfallentscheidung für den Ausgleich zu treffen.
Sie können keine Pauschalregelung machen. Deswegen ist die Anknüpfung an diesen Begriff sehr wohl möglich.
Über die Frage der Ausgleichszahlung besteht im übrigen ein breiterer Konsens, als Sie es uns hier weismachen wollen; denn in den Bundesländern gibt es solche Ausgleichszahlungen, wenn auch in ganz unterschiedlichem Maße.
Frau Höfken, Ihre Behauptung, daß diese Ausgleichszahlungen eine kalte Enteignung der Länder seien, ist eine groteske Verdrehung der Tatsachen.
Wenn die Länder, in deren Hand das Recht der Ausweisung liegt, eine vernünftige Politik betreiben, dann haben sie damit auch überhaupt kein Problem, weil sie dadurch, daß sie sich mit der Naturschutzflächenausweisung vernünftig auseinandersetzen, ihre Ausgaben selber bestimmen können.
Frau Mehl selbst hat im Ausschuß und auch hier gesagt: Naturschutz kostet Geld. Doch so, wie Sie von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen ihn sich vorstellen, kostet er sogar Unsummen. Sie möchten die Naturschutzflächen in Deutschland verfünffachen - einen entsprechenden Antrag haben Sie ja gestellt - und davon möglichst viele Flächen aufkaufen. Mit der Forderung nach einer Gemeinschaftsfinanzierung, wie Sie sie im Ausschuß erhoben haben, haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen: Sie wollen an das Geld des Bundes, um die Länder zu Großgrundbesitzern zu machen.
- Frau Präsidentin, im Augenblick möchte ich keine Zwischenfrage beantworten. Gleich, wenn ich den Absatz beendet habe, antworte ich gern. - Oder wollen Sie zukünftig die deutsche Industrie aufkaufen, um auf diese Art und Weise noch mehr Umweltschutz durchzusetzen? Das wäre ja eine Parallele dazu. Ich sage Ihnen: Das, was Sie wollen, ist Staatsmonopolismus pur, und es ist ein Beweis dafür, daß Herrn Schröders Sprüche über Modernisierung nur hohle Phrasen sind.