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    Plenarprotokoll 13/229 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 229. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland) . . . . 20975 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20975 B Ottmar Schreiner SPD 20976 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20976 C Rolf Schwanitz SPD 20977 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20977 D Ernst Schwanhold SPD 20978 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20978 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 20979 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20979 C Manfred Müller (Berlin) PDS 20980 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20980 B Peter Dreßen SPD 20980 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20981 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 20981 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20982 A Wolfgang Weiermann SPD 20983 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 20983 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/10414 vom 17. April 1998) 20984 A Nutzung der Einzel- und Gruppenprophylaxe durch die nach 1978 Geborenen zur Verbesserung der Zahngesundheit; Angebot von Zusatzversicherungen für Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr 1, 2 Verena Wohlleben SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20984 B, 20984 D ZusFr Verena Wohlleben SPD 20984 C, 20985 A Fahrrinnentiefe im Bereich der Ortschaft Mühlham beim Naturversuch zum Donauausbau MdlAnfr 3, 4 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 20985 B, 20986 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 20985 C, 20986 B ZusFr Brunhilde Irber SPD 20986 A Äußerungen des Richters am Bundesgerichtshof, Falk Freiherr von Maltzahn, in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 20. März 1998 zu Eigentums- und Vermögensfragen in der ehemaligen SBZ/DDR MdlAnfr 6, 7 Manfred Kolbe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 20986 D, 20988 A ZusFr Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . 20987 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 20987 C ZusFr Rolf Schwanitz SPD . . . 20987 D, 20988 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 20988 A Mittelfristige Finanzplanung hinsichtlich des Bestandes der Goethe-Institute; Einsetzung eines Gutachterausschusses MdlAnfr 11, 12 Uwe Göllner SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 20988D, 20990 C ZusFr Uwe Göllner SPD . . . . 20989 A, 20990 D ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 20989 B, 20991 A ZusFr Annette Faße SPD . . . . 20989 C, 20992 A ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 20990 A ZusFr Otto Schily SPD 20990 B, 20991 C Protestnoten zur russischen Gesetzgebung betr. die Eigentumsrechte an deutschen Kulturgütern MdlAnfr 15 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 20992 B ZusFr Dr. Elke Leohhard SPD 20992 C Kosten der Klärung der Eigentumsrechte an einem Gothaer Gemälde; Rückkauf kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter MdlAnfr 17 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 20993 B ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 20993 B Ausweisung einer von ihrem Ehemann mißhandelten Frau mit kleinen Kindern nach ihrer Scheidung; Härtefälle im Sinne des neuen § 19 Ausländergesetz MdlAnfr 19, 20 Hanna Wolf (München) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20993 D, 20995 D ZusFr Hanna Wolf (München) SPD 20994 A, 20996 A ZusFr Otto Schily SPD 20994 C ZusFr Ulla Schmidt (Aachen) SPD 20994 D, 20996 D ZusFr Dr. Edith Niehuis SPD . . 20995 A, 20996 C ZusFr Margot von Renesse SPD . . . . 20995 C Bewertung des Immobilienbesitzes im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemaligen bundeseigenen Salzgitter AG an die Preussag AG MdlAnfr 21, 22 Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 20997 C, 20998 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 20997 C, 20998 A Zusagen von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl betr. Veräußerung bundeseigener Flächen in Naturschutzgebieten Ostdeutschlands MdlAnfr 25, 26 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 20998 C, 20998 D ZusFr Ulrike Mehl SPD 20998 D ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 20999 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Forderungen, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20999 D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 21000 D Joachim Poß SPD 21002 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. 21003 C Dr. Barbara Höll PDS 21004 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 21005 D Dr. Mathias Schubert SPD 21007 A Dagmar Wöhrl CDU/CSU 21008 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21009 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 21011 A Johannes Selle CDU/CSU 21013 B Detlev von Larcher SPD 21014 C Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . 21015 C Rolf Schwanitz SPD 21016 D Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . 21018 A Nächste Sitzung 21019 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21021* A Anlage 2 Durchsetzung der im Berlin/Bonn-Gesetz vereinbarten Dienstsitzverlagerung von Teilen der Bundesregierung, insbesondere des BMVg, nach Berlin MdlAnfr 5 - Drs 13/10414 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 21021* D Anlage 3 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem österreichisch-russischen Forschungsabkommen zur Aufklärung des Schicksals verschollener Kriegsgefangener; personelle und finanzielle Unterstützung MdlAnfr 8 - Drs 13/10414 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21022* A Anlage 4 Kosten des Bundeswehreinsatzes während des Oder-Hochwassers MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/10414 - Gerd Höfer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21022* C Anlage 5 Auswirkungen des vorgesehenen KosovoReferendums und Reaktionen darauf MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/10414 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 21023* A Anlage 6 Umweltgerechte Entsorgungsmaßnahmen bei der Schließung des Regierungsbunkers in Bad Neuenahr-Ahrweiler MdlAnfr 16 - Drs 13/10414 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21023* B Anlage 7 Mißbrauch des deutschen Asylrechts durch Heimreisen von Asylanten MdlAnfr 18 - Drs 13/10414 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21023* C Anlage 8 Finanzmittel für die Kommunen in den neuen Bundesländern auf Grund der Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer im Jahre 1998; frühzeitige Bereitstellung der Umsatzsteueranteile an die Kommunen MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/10414 - Reiner Krziskewitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21024* A Anlage 9 Geringfügig Beschäftigte in den einzelnen Jahren seit 1993; statistische Erfassung des Endes des Beschäftigungsverhältnisses MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/10414 - Klaus Lennartz SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21024* D Anlage 10 Auswirkungen des geänderten Ladenschlußgesetzes auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Umsatzentwicklung MdlAnfr 29 - Drs 13/10414 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 21025* C 229. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. April 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommels- BÜNDNIS 22.4.98 brunn), Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 22.4.98 * Becker-Inglau, Ingrid SPD 22.4.98 Behrendt, Wolfgang SPD 22.4.98 * Berger, Hans SPD 22.4.98 Bindig, Rudolf SPD 22.4.98 * Bläss, Petra PDS 22.4.98 Blunck, Lilo SPD 22.4.98 * Dr. Bürsch, Michael SPD 22.4.98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 22.4.98 Peter Harry Conradi, Peter SPD 22.4.98 Deichmann, Christel SPD 22.4.98 Deittert, Hubert CDU/CSU 22.4.98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 22.4.98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 22.4.98 Duve, Freimut SPD 22.4.98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 22.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 22.4.98 90/DIE GRÜNEN Falk, Ilse CDU/CSU 22.4.98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 22.4.98 * Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 22.4.98 Haack (Extertal), SPD 22.4.98 * Karl-Hermann Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 22.4.98 Hoffmann (Chemnitz), SPD 22.4.98 *' Jelena V. Horn, Erwin SPD 22.4.98 * Imhof, Barbara SPD 22.4.98 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 22.4.98 * Klemmer, Siegrun SPD 22.4.98 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 22.4.98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 22.4.98 * Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 22.4.98 Kurzhals, Christine SPD 22.4.98 Lehn, Waltraud SPD 22.4.98 Lemke, Steffi BÜNDNIS 22.4.98 90/DIE GRÜNEN Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 22.4.98 Erich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 22.4.98 Marten, Günter CDU/CSU 22.4.98 * Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Papenroth, Albrecht SPD 22.4.98 Dr. Pick, Eckhart SPD 22.4.98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 22.4.98 * Probst, Simone BÜNDNIS 22.4.98 90/DIE GRÜNEN Purps, Rudolf SPD 22.4.98 Rübenkönig, Gerhard SPD 22.4.98 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 22.4.98 Schenk, Christina PDS 22.4.98 Schild, Horst SPD 22.4.98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 22.4.98 Schloten, Dieter SPD 22.4.98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 22.4.98 * Simm, Erika SPD 22.4.98 Terborg, Margitta SPD 22.4.98 * Tröscher, Adelheid D. SPD 22.4.98 Uldall, Gunnar CDU/CSU 22.4.98 Verheugen, Günter SPD 22.4.98 Welt, Jochen SPD 22.4.98 Wittich, Berthold SPD 22.4.98 Wohlleben, Verena SPD 22.4.98 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 22.4.98 Zierer, Benno CDU/CSU 22.4.98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10414 Frage 5): Warum hat der Bundeskanzler dem bekannten Plan des Bundesministers der Verteidigung, die Leitung seines Ministeriums entgegen den gültigen Vereinbarungen (sowohl im Berlin/ Bonn-Gesetz wie im Kabinettbeschluß vom 3. Juni 1992) dauerhaft an den zweiten Dienstsitz in Berlin zu verlegen, bislang nicht widersprochen, und hat der Bundeskanzler die Absicht, die vereinbarte Dienstsitzgestaltung von Bundesministerien im Zusammenhang mit der Verlagerung von Teilen der Bundesregierung nach Berlin durchzusetzen? Die Frage geht von der unzutreffenden Annahme aus, daß das Bundesministerium der Verteidigung entgegen dem Berlin/Bonn-Gesetz und dem Kabinettbeschluß seinen ersten Dienstsitz nach Berlin verlegen will. Im übrigen verweise ich auf meine 21022* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1998 Antwort vom 25. März 1998. Dort hatte ich folgendes ausgeführt: Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 1992 die organisatorischen Entscheidungen zur künftigen Struktur der Bundesregierung in Berlin und Bonn getroffen. Es hat dabei auch die Festlegung zur Errichtung eines zweiten Dienstsitzes in Berlin für die in Bonn verbleibenden Ressorts bestimmt. Bestandteil dieses Organisationskonzeptes ist es, daß die Ressorts mit erstem Dienstsitz in Bonn hier auch grundsätzlich ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Auf diese Beschlußlage hat der Bundeskanzler selbst immer wieder hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10414 Frage 8): Wird sich die Bundesregierung an dem österreichisch-russischen Forschungsabkommen zur Aufklärung des Schicksals verschollener Kriegsgefangener (vgl. FAZ vom 3. April 1998) beteiligen, uni anhand der jetzt erstmals zugänglichen einschlägigen russischen Akten das Verbleiben von etwa 200000 verschollenen deutschen Wehrmachtsoldaten zu klären, und wenn ja, welchen finanziellen bzw. personellen Umfang wird die Unterstützung haben? Zwischen der deutschen und der russischen Seite bestehen seit Jahren und auf mehreren Ebenen Kontakte bei der Erforschung der Schicksale ehemaliger deutscher Kriegsgefangener im russischen Gewahrsam, die durch die Öffnung der russischen Archive für Forscher aus Deutschland ermöglicht wurden. Im Zuge dieser Zusammenarbeit hat die Bundesregierung, federführend durch BMI, Aktenmaterial vom Staatlichen Militärarchiv Rußlands nach dessen Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz angekauft. Darunter befanden sich auch sogenannte „Transportlisten", auf denen deutsche Gefangene für ihren Abtransport nach Rußland verzeichnet waren. In Auswertung dieser Unterlagen konnten so die persönlichen Daten von ca. 800 000 deutschen Soldaten erfaßt werden. Der in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung " erwähnte Vertrag zwischen Österreich und Rußland bezieht sich im wesentlichen auf diese Transportlisten. Damit soll die Klärung des Schicksals von etwa 20 000 vermißten Österreichern ermöglicht werden. Da diese Unterlagen bereits für deutsche Zwecke ausgewertet wurden, besteht keine Veranlassung, deutscherseits erneut in vertragliche Vereinbarungen mit der russischen Seite zu treten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Höfer (SPD) (Drucksache 13/10414 Fragen 9 und 10): Ist es richtig, daß sich die Bundeswehr entgegen der öffentlichen Beteuerungen des Bundesministers der Verteidigung den Einsatz während des Oderhochwassers hat bezahlen lassen? Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz an der Oder? Zu Frage 9: Nein, dies ist nicht richtig. Zur Rechtslage ist auf folgendes hinzuweisen: Katastrophenhilfe ist nach dem Grundgesetz als ergänzende Hilfe zur Unterstützung der Länder, nicht jedoch als zusätzliche Kompetenz des Bundes oder gar originäre Aufgabe der Streitkräfte konzipiert. So stellt sich die Bundeswehr hinsichtlich ihrer Gliederung, Dislozierung, Ausrüstung, und Ausbildung, nicht auf die Übernahme konkreter Katastrophenschutzmaßnahmen ein. In akuten Katastrophenfällen hilft sie im Rahmen verfügbarer personeller und materieller Kapazitäten und Fähigkeiten. Die diesbezüglich entstehenden Kosten fallen zunächst im Einzelplan der Bundeswehr an und sind grundsätzlich von den anfordernden Stellen zu erstatten. Zu unterscheiden ist zwischen den dem Schadensereignis zuzurechnenden vollen Kosten, die tatsächlich entstanden sind, und den Kosten, die in Abhängigkeit von dem Ausbildungsinteresse gemäß dem Erlaß über Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zu erstatten sind. Im Falle eines dringenden Bundesinteresses, das bei Naturkatastrophen überregionalen Ausmaßes gegeben sein kann, ist mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen ein darüber hinausgehender Kostenverzicht möglich. Dies ist für den Einsatz der Bundeswehr an der Oder geschehen, eine Kostenerstattung erfolgte nicht und wird auch nicht gefordert. Zu Frage 10: Der Bericht des Bundesministers des Innern vom 9. Dezember 1997 zur Hochwasserkatastrophe an der Oder wurde durch den Bundesminister der Finanzen am 9. Dezember 1997 als Tischvorlage für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 10. Dezember 1997 vorgelegt (BMF - II C 2 - H 1120 - 269/97/Ausschußdrucksache 3657). In dem bisher größten Katastropheneinsatz der Bundeswehr haben insgesamt 30 000 Soldaten den Kampf gegen das Hochwasser in Brandenburg unterstützt. Bis zu 15 000 Soldaten standen zeitweise pro Tag an den Deichen und im Hinterland bereit, um die drohende Überflutung zu verhindern. Über 1800 Fahrzeuge sowie 150 Spezialfahrzeuge - vom Bergepanzer über Feldarbeitsgeräte bis hin zu Schlauchbooten - waren im Einsatz. 40 Hubschrauber flogen fast 3000 Flugstunden und transportierten dabei 2500 Tonnen Material und mehr als 2000 Personen. Spezialaufklärungsflugzeuge der Typen Dornier DO- 228 und Tupolew TU-154 machten Luftaufnahmen zur Lagefeststellung und Spezialaufnahmen, um gefährdete Deichabschnitte zu erkennen. Die Einsatzkosten für die Bundeswehr beliefen sich auf rund 144 Millionen DM, davon Personalkosten in Höhe von rund 82,250 Millionen DM und Sachkosten in Höhe von rund 61,750 Millionen DM. Insgesamt mit Bundesgrenzschutz und Technischem Hilfswerk entstanden Einsatzkosten von rund 200 Millionen DM. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10414 Fragen 13 und 14): Welche Auswirkungen würde das vorgesehene Referendum zu Kosovo auf die internationalen Bemühungen zur Lösung des Kosovo-Problems haben? Wie haben die Bundesregierung und die Kontaktgruppe auf den serbischen Beschluß zur Durchführung des Kosovo-Referendums politisch reagiert? Die Bundesregierung betrachtet das vom jugoslawischen Präsidenten angeregte und vom serbischen Parlament beschlossene Referendum zur Frage einer internationalen Beteiligung an dem von der Staatengemeinschaft geforderten substantiellen Dialog als Ausweichmanöver und Schritt in die falsche Richtung, der eine neue Hürde für die Lösung des Kosovo-Problems aufbaut. Sie hat ferner unterstrichen, daß sie sich durch derartige Ausweich- und Verzögerungsmanöver nicht beeinflussen lassen wird und weiter glaubwürdige Verhandlungsbereitschaft auf Bundes- und Republikebene unter Beteiligung einer dritten Seite fordert. Diese Einschätzung ist der jugoslawischen Regierung auf verschiedenen Ebenen übermittelt worden. Das angekündigte Referendum bestätigt die Einschätzung der Bundesregierung, daß bisher kein glaubwürdiges Dialogangebot seitens der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien und der Regierung der Republik Serbien auf dem Tisch liegt. Eine Stellungnahme der Kontaktgruppe zu dem Referendum liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10414 Frage 16): Welche Risiken für die Umwelt sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit der (für den Fall eines Scheiterns der Verwertungsbemühungen geplanten) bautechnischen Schließung des sog. „Regierungsbunkers" in Bad Neuenahr-Ahrweiler verbunden, und warum ist bei den bevorstehenden Entsorgungsmaßnahmen unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten sowie zur Gefahrenabwehr keine Beteiligung der zuständigen Landesfachbehörden vorgesehen? Das BMBau erarbeitet zur Zeit ein Konzept zur bautechnischen Schließung des Ausweichsitzes in Marienthal. Dieses umfaßt auch die unter Beachtung umweltrechtlicher Vorschriften ggf. erforderlichen Vorkehrungen, damit Risiken für die Umwelt infolge der bautechnischen Schließung vermieden oder weitestgehend minimiert werden. Bei den bevorstehenden Entsorgungsmaßnahmen und unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten sowie zur Gefahrenabwehr wird zu gegebener Zeit die jeweils erforderliche Beteiligung von Landesfachbehörden erfolgen. Dies ist auch gängige Praxis bei allen Baumaßnahmen des Bundes. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/10414 Frage 18): Wie beurteilt die Bundesregierung Erkenntnisse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, daß Asylanten immer öfter in ihr Heimatland reisen und sich dort für Wochen und Monate aufhalten, und welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Mißbrauch des deutschen Asylrechts zu ergreifen? Die Bundesregierung teilt die in der Presseerklärung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 2. April 1998 vertretene Auffassung, wonach Heimreisen in das behauptete Verfolgerland von in Deutschland - nach Artikel 16 a Abs. 1 GG - anerkannten Asylberechtigten oder von Ausländern, die Abschiebungsschutz - sogenanntes „Kleines Asyl" nach § 51 AuslG - erhalten haben, mit aller Deutlichkeit offenbaren, daß der Ausländer dort gerade nicht politisch verfolgt wird und er politische Verfolgung dort auch nicht erwartet. Die Bundesregierung ist hierzu der Auffassung, daß jeder Mißbrauch des Asylrechts strikt unterbunden werden muß. Es ist der Wille unserer Verfassung, der nochmals durch den Asylkompromiß vom 6. Dezember 1992 und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 nachdrücklich bestätigt wurde, daß nur die wirklich politisch Verfolgten in unserem Land Schutz finden sollen. Die Bundesregierung unterstützt daher in vollem Umfang die Vorgehensweise des Bundesamtes in allen Fällen, in denen ein Asylberechtigter oder ein mit Abschiebeschutz nach § 51 AuslG versehener Ausländer nach der Anerkennung in seinen Heimatstaat gereist ist, sich dort längere Zeit aufgehalten hat und wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist, den Fortbestand der Asylberechtigung bzw. der Gründe zu prüfen, die zur Gewährung von Abschiebeschutz geführt haben und bei Vorliegen der Voraussetzun- gen ein Widerrufsverfahren durchzuführen. Die Dienststellen des Bundesgrenzschutzes sind aufgefordert worden - und dies gilt insbesondere für die zahlreichen Heimreisen in den Nordirak -, daß entsprechend dem Ersuchen des Bundesamtes hierzu vorliegende Erkenntnisse umgehend an das Bundesamt weitergeleitet werden, um die Einleitung von Widerrufsverfahren zu ermöglichen. Eine entsprechende Absprache wurde Anfang des Jahres auch mit den Ländern getroffen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Reiner Krziskewitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10414 Fragen 23 und 24): Welche finanziellen Mittel fließen den Kommunen in den neuen Bundesländern nach welchem Schlüssel aufgrund der Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Bundesländern im Jahre 1998 getrennt nach Bundesländern zu? Welches Verfahren zur Weiterleitung der den Kommunen zustehenden Umsatzsteueranteile wird gewählt, um eine möglichst frühzeitige Mittelbereitstellung für die Kommunen zu realisieren? Zu Frage 23: Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 entfällt die Gewerbekapitalsteuer ab dem 1. Januar 1998 im gesamten Bundesgebiet. Seit dem 1. Januar 1998 erhalten die Kommunen einen Anteil in Höhe von 2,2 v. H. am Aufkommen der Umsatzsteuer. Davon entfallen 15 v. H. auf die Gemeinden der neuen Länder. Bei einem voraussichtlichen Gesamtaufkommen von 249 Milliarden DM gemäß der Steuerschätzung vom November 1997 fließen damit rund 822 Millionen DM in die neuen Länder. Gemäß der Schlüsselzahlen, die vom BMF aufgrund von Angaben der Länder festgesetzt wurden, entfallen nach derzeitigem Zahlenstand auf die Gemeinden in - Brandenburg rund 133 Millionen DM, - Mecklenburg-Vorpommern rund 78 Millionen DM, - Sachsen rund 281 Millionen DM, - Sachsen-Anhalt rund 129 Millionen DM, - Thüringen rund 115 Millionen DM sowie auf - Berlin-Ost rund 85 Millionen DM. In den neuen Ländern wurde die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer im Jahre 1997 nochmals ausgesetzt. Der damit verbundene Einnahmenausfall beläuft sich nach damaligen Schätzungen auf rund 576 Millionen DM. Als Ausgleich für die entgangenen Einnahmen verzichten Bund und neue Länder 1997 und 1998 auf Gewerbesteuerumlage in Höhe von 38 Vervielfältigerpunkten. Die Gemeinden der neuen Länder erhalten somit über ihren Anteil am Umsatzsteueraufkommen hinaus eine Kompensation von rund 602 Millionen DM. Zu Frage 24: Nach § 15 a des Finanzausgleichsgesetzes werden die Höhe des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und seine Verteilung nach Ländern beim Bundesministerium der Finanzen jeweils nach Ablauf eines Monats berechnet. Der Gemeindeanteil an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Einfuhrumsatzsteuer wird den Ländern zusammen mit dem Länderanteil an der Einfuhrumsatzsteuer in monatlichen Teilbeträgen jeweils zum 15. des Folgemonats überwiesen. Durch die monatliche Bereitstellung der Mittel durch den Bund sind die Länder somit in die Lage versetzt, die Mittel ihren Gemeinden - unter Berücksichtigung der jeweiligen Verwaltungstechnischen Erfordernisse - frühzeitig weiterzuleiten. Die Weiterleitung an die Gemeinden zusammen mit dem Gemeindeanteil an der von Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer obliegt den Ländern, die dieses Verfahren jeweils durch eigene Rechtsverordnungen regeln. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Lennartz (SPD) (Drucksache 13/10414 Fragen 27 und 28): Wie viele geringfügig Beschäftigte gab es nachweislich in den Jahren 1997, 1996, 1995, 1994 und 1993 in der Bundesrepublik Deutschland? Wie und von wem wird das Ende des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses statistisch erfaßt? Zu Frage 27: Die folgenden Erhebungen liefern Ergebnisse zum Umfang der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland: Die Erhebung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Köln, das Sozio-Ökonomische Panel, das Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Mikrozensus und die durch das Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Meldungen der Arbeitgeber. Verläßliche empirische Daten über den Umfang der geringfügigen Beschäftigung lassen sich aus der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den Jahren 1987, 1992 und 1997 in Auftrag gegebenen Untersuchung „Sozialversicherungsfreie Beschäftigung" des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik entnehmen. Diese Untersuchung hat für 1997 hochgerechnet 5,63 Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland ermittelt. Im Jahr 1992 wurden 4,45 Millionen geringfügig Beschäftigte ausgewiesen. Dies entspricht einer Zunahme um rd. 1,2 Millionen geringfügig Beschäftigte in fünf Jahren. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1998 21025* Ähnliche Ergebnisse wie das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik für das Jahr 1997 ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung für das Jahr 1996 mit Hilfe des Sozio-Ökonomischen Panels. Die Ergebnisse des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für 1996 liegen niedriger, weil dort die Beschäftigung in Privathaushalten nicht erfaßt wird, sie sind aber den Ergebnissen des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik vergleichbar. Der Bundesregierung liegt keine konsistente und verläßliche Zahlenreihe für die geringfügig Beschäftigten für die Jahre zwischen 1992 und 1997 vor. Das Erhebungsprogramm des jährlichen Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes enthält zwar eine gezielte Frage zur Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Hier ergeben sich aber regelmäßig viel niedrigere Zahlen. Das Statistische Bundesamt hat seit 1992 wiederholt selbst darauf hingewiesen, daß eine Untererfassung der geringfügig Beschäftigten durch den Mikrozensus nicht ausgeschlossen ist, sondern dieser aufgrund seiner Konzeption nur den „Kern der regelmäßig (wöchentlich) ausgeübten geringfügigen Beschäftigung erfaßt." Die Ergebnisse aus den Meldungen der Arbeitgeber werden in der Antwort zu der folgenden Frage erläutert. Zu Frage 28: Beginn und Ende von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden auf der Basis des vereinfachten An- und Abmeldeverfahrens von den Arbeitgebern gemäß § 104 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch den Einzugsstellen gemeldet. Die eingehenden Meldungen werden von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger in einer Sonderdatei für geringfügig Beschäftigte erfaßt. Die Informationen aus dieser Sonderdatei werden an die Bundesanstalt für Arbeit weitergegeben. Häufig unterbleiben die Abmeldungen der Arbeitgeber bei Beendigung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, so daß die gemeldeten Bestände in der Sonderdatei stark überhöht sind. Statistisch gesicherte Daten sind aus dieser Datei daher nicht zu gewinnen. Aus diesem Grunde werden diese Daten von der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr verwendet, um die Anzahl der zu einem Stichtag bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10414 Frage 29): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Umsatzentwicklung aufgrund des geänderten Ladenschlußgesetzes vor? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage „Situation und Perspektiven des Einzelhandels in der Bundesrepublik Deutschland" vom 6. November 1997 - BT-Drucksache 13/8937 - darauf hingewiesen, daß die Zeitspanne seit dem Inkrafttreten der Neuregelung für eine verläßliche Bilanz noch zu kurz ist. Die Bundesregierung hat allerdings auch darauf hingewiesen, daß positive Entwicklungen erkennbar werden - daß etwa nach einer Umfrage des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels 15 % der Einzelhandelsbetriebe mehr Personal eingesetzt haben und daß im Bäckerhandwerk durch die Ausweitung der Verkaufszeiten vor allem am Sonntagvormittag 5000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dagmar G. Wöhrl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich will Ihnen gleich zu Anfang meiner Rede sagen, daß ich diese ganze Debatte für eine unsinnige Phantomdebatte halte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Detlev von Larcher [SPD]: Das ist doch klar!)

    Ich glaube auch nicht, daß man damit irgendeinen
    Blumentopf gewinnen kann. Nach fast vier Jahren,
    die ich diesem Haus angehöre, tue ich mich noch immer sehr schwer, mich an diesen reinen Populismus der Oppositionsparteien zu gewöhnen. Das sage ich hier ganz offen und ehrlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Liebe Kollegen, es handelt sich bei dem Beschluß der Abschaffung des Soli-Zuschlags um einen Parteitagsbeschluß der F.D.P., nicht um eine Koalitionsvereinbarung.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Hört! Hört! Jetzt kommt die Distanzierung!)

    Jede Partei kann ungehindert ihr Wahlprogramm aufstellen. Wir werden uns hüten, der F.D.P. in diesem Bereich Ratschläge zu erteilen. Insofern ist es lächerlich, hier von Differenzen zwischen den Parteien zu sprechen.

    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es eine Koalitionsvereinbarung oder gibt es keine?)

    Wenn Sie genau aufgepaßt haben, dann wissen Sie auch, daß der Vorschlag der F.D.P. nicht für die laufende Legislaturperiode gilt. Und über Vereinbarungen für die nächste Legislaturperiode werden wir uns unterhalten, sobald wir die Wahl im September gewonnen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich bin wirklich verwundert, wie hier Äpfel mit Birnen verwechselt werden.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Hier wird nur noch mit Verleumdungen gearbeitet!)

    Beim Solidaritätszuschlag - das wissen Sie alle - handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe bei Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er fließt ohne formale Zweckbindung in den Bundeshaushalt.

    (Joachim Poß [SPD]: Man merkt, daß Frau Wöhrl nur für das Frankenfernsehen spricht!)

    Der Solidaritätszuschlag ist für den Aufbau Ost ebensowenig zweckgebunden wie die Kfz-Steuer für den Straßenbau oder die kommunale Hundesteuer für die Beseitigung des Hundekots. So ist das nun einmal.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Wie war das? Sie reden nur für das Frankenfernsehen?)

    - Herr Kollege, benehmen Sie sich doch bitte endlich wie ein Parlamentarier! Das würde Ihnen sehr gut anstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Detlev von Larcher [SPD]: Danke für die Belehrung!)

    - Gern geschehen. Ich kann es Ihnen bei Gelegenheit auch schriftlich geben.

    Dagmar Wöhrl
    Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages würde nur den Bundeshaushalt treffen, sonst nichts.
    Vor einer wichtigen Entscheidung am Sonntag im Osten hier in der Öffentlichkeit bewußt das Gegenteil zu behaupten, wie es geschehen ist, ist purer Populismus und eine unverschämte Wahlkampftaktik seitens der Opposition.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Detlev von Larcher [SPD]: Ach du liebe Zeit!)

    Liebe Kollegen, noch einmal zum Mitschreiben, weil ich glaube, daß Sie das noch immer nicht verstanden haben: Zwischen dem Solidaritätszuschlag und den Leistungen der Bundesregierung für die neuen Länder - ich vermeide bewußt das Wort „Transferleistung" - besteht kein Zusammenhang. Das zeigt sich auch an den immensen Nettoleistungen in diesem Jahr in Höhe von 141 Milliarden DM. Das ist der höchste Betrag seit der deutschen Einheit - und das, obwohl der Solidaritätszuschlag dieses Jahr um 2 Prozent gesenkt worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Allein das zeigt schon, daß hier kein Zusammenhang besteht. Die Leistungen aus dem Bundeshaushalt betragen das Fünffache der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag. Dies zeigt auch etwas anderes. Es zeigt nämlich, wie wichtig die neuen Länder für uns sind und auch bleiben werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Daß der Solidaritätszuschlag in Stufen zurückgeführt werden soll, sobald es finanziell machbar ist - er ist nicht als Dauerfinanzierungsquelle angelegt; das war auch nicht der Sinn der Einführung des Solis -, glaubte ich bis jetzt nicht extra erwähnen zu müssen. Wir wissen genau, daß ein Ausstieg aus der Förderung der neuen Länder zum jetzigen Zeitpunkt unverantwortlich wäre. Ich glaube, das weiß keine Partei besser als die Koalitionsparteien.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Deswegen haben wir das Förderkonzept für die Jahre 1999 bis 2004 gemeinsam, also mit der F.D.P., beschlossen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Ja!)

    Die gespaltene Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland - im Westen hat sich schon eine Trendwende gezeigt, im Osten leider noch nicht - spricht eine deutliche Sprache. Die Deutsche Bundesbank konstatiert, daß eine neue Etappe im Anpassungsprozeß durch einen im Verhältnis zur Produktivität zu hohen Tariflohn sehr erschwert wird. In dieser Situation werden wir aber die neuen Länder nicht im Stich lassen.
    In diesem Zusammenhang muß ich noch bemerken, daß ich mich sehr freuen würde, wenn die Tarifparteien endlich einmal wieder dazu übergehen würden, zu wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstrukturen beizutragen,

    (Beifall bei der F.D.P. Dr. Barbara Höll [PDS]: 2 Prozent Reallohnverlust 1997!)

    anstatt die großen Leistungen, die die Bundesregierung in diesem Bereich erbracht hat, durch eine verfrühte Anpassung der Tarife an das Westniveau ständig zu konterkarieren.


Rede von Michaela Geiger
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    Rede von Dagmar G. Wöhrl


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    Ja. - Ich möchte noch einmal die enormen Leistungen unseres Finanzministers hervorheben.