Plenarprotokoll 13/228
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
228. Sitzung
Bonn, Freitag, den 3. April 1998
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 14:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8:
Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses
- zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D
Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D
Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A
Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C
Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C
Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B
Maritta Böttcher PDS 20944 D
Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A
Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 20947 C, 20950 C
Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A
Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B
Tagesordnungspunkt 17:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C
Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D
Kurt Palis SPD 20952 C
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B
Ulrich Heinrich F D P. 20954 D
Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär
BMF 20955 D
Tagesordnungspunkt 16:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10:
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A,
20961 C
Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A
Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D
Heidemarie Lüth PDS 20963 D
Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B
Tagesordnungspunkt 15:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A
Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B
Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D
Dr. Eckart Pick SPD 20970 C
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A
Nächste Sitzung 20971 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft)
Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes)
Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen 20974* A
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937
228. Sitzung
Bonn, Freitag, den 3. April 1998
Beginn: 9.00 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98
90/DIE
GRÜNEN
Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 *
Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98
Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98
Marieluise 90/DIE
GRÜNEN
Berger, Hans SPD 3. 4. 98
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98
Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98
Peter Harry
Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98
Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98
90/DIE
GRÜNEN
Diller, Karl SPD 3. 4. 98
Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98
Duve, Freimut SPD 3. 4. 98
Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98
Franziska 90/DIE
GRÜNEN
Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98
Folta, Eva SPD 3. 4. 98
Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98
Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98
Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98
Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98
Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98
Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98
Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98
Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98
Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98
Annegret
Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98
Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98
Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98
Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98
Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98
Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98
Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98
Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98
Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 *
Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98
Reschke, Otto SPD 3. 4. 98
Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98
Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98
90/DIE
GRÜNEN
Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98
Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98
Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98
Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98
Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98
Horst
Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98
Hans Peter
Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98
Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98
Dietmar
Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98
Reinhard
Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98
90/DIE
GRÜNEN
Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98
Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98
Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98
Sigrid
Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98
Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98
Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98
Vosen, Josef SPD 3. 4. 98
Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98
Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98
Gert
Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98
Helmut
Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98
Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98
Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 17
(Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher
Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft)
Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich.
Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren.
Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar.
Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat.
Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde.
Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig.
Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt.
Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 15
(Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes)
Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden.
Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird.
Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister.
Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht.
Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen:
- Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997
- Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
- Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze
- Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
- Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
- Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG)
- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
- Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
- Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
- Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn
- Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
- Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG)
- Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen.
Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß
- Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich
- Drucksache 13/6449 -
Ausschuß für Verkehr
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege
- Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997
- Drucksache 13/8889 -
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat.
Innenausschuß
Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4
Haushaltsausschuß
Drucksache 13/9819 Nr. 2.35
Drucksache 13/9819 Nr. 2.57
Ausschuß für Wirtschaft
Drucksache 13/9819 Nr. 2.27
Drucksache 13/9819 Nr. 2.42
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40