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    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ronald Pofalla


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin von Renesse kommt mir mit ihrer Rede so vor, als ob sie hier die Rolle einer Art Mutter Courage zu spielen versucht,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist eine unerträgliche Arroganz! So ein Unsinn!)

    die für das, was sie hier vorgetragen hat, in den Bundesländern keine Mehrheit hat und deshalb versucht, die Koalition anzugreifen.
    Das, was in den Berichterstattergesprächen besprochen worden ist, hat deutlich gemacht, daß das, was die Bundesregierung hier jetzt im Detail vorgelegt hat, im Kern auf einen Wunsch der Bundesländer, vor allem der SPD-regierten Bundesländer, zurückgeht. Die Bundesländer wollten eine Entlastung der Zivilgerichte. Die Bundesländer wollten hier Kosten sparen. Wenn jetzt die Bundesregierung in einer Gesetzesinitiative diese Dinge umsetzt, finde ich es - das sage ich Ihnen offen - nicht fair, die Dinge hier so vorzutragen, Frau von Renesse, wie Sie es getan haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Der Gesetzentwurf wird die breite Zustimmung der Bundesländer finden. Das wissen Sie. Ihr Entschließungsantrag würde zum jetzigen Zeitpunkt, wäre er Beschlußlage des Deutschen Bundestages, keine Mehrheit auf der Seite der SPD-regierten Bundesländer finden, weil diese nicht bereit wären, die damit notwendigen Finanzmittel in ihre Haushaltsplanung einzustellen. Deshalb haben wir als Koalition und im übrigen auch Sie als SPD dem Bundestag

    Ronald Pofalla
    einen gemeinsamen Entschließungsantrag - deshalb habe ich Ihre Rede nicht verstanden -

    (Margot von Renesse [SPD]: Ich habe das doch gelobt!)

    zur Beschlußfassung vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung bitten, in der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Reform des Betreuungsrechtes vorzunehmen, die aus der rein rechtlichen Betreuung auch eine Sozialbetreuung werden läßt.
    Wenn das aber alles so ist, Frau von Renesse, dann - das will ich Ihnen ehrlich sagen - ist es völlig inakzeptabel, wenn Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen so getan haben, als ob wir erstens an der Stelle nicht einig seien und als ob es zweitens die Koalition sei, die diese Reform verhindert. Wenn eine Reform hin zu einer Sozialbetreuung in dieser Legislaturperiode beraten und mit der Mehrheit der Stimmen dieses Hauses verabschiedet worden wäre, wäre dieser Entwurf mit der Mehrheit der SPD-regierten Länder im Bundesrat gescheitert. Das ist die Ausgangslage, vor der wir diskutieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Im Rahmen der Beratungen hat es eine ganze Reihe von Änderungen gegeben, die diesen Gesetzentwurf verbessert haben. Ich will nur zwei Stichworte nennen. Wir haben die Beträge bei der Eingangsstufe auf 35 DM erhöht. Wir haben den Gerichten die Möglichkeit gegeben, in einer Übergangsregelung bis zum 30. Juni des Jahres 2000 an berufsmäßige Betreuer bis zu 60 DM erhöhte Beträge auszuzahlen. Damit sind wir auf die eingangs eingeführte Kritik der Berufsbetreuer in beachtlichem Umfang eingegangen.
    Dieser Gesetzentwurf ist rund. Er wird von den SPD-regierten Bundesländern im Bundesrat abgesegnet werden. Dann tun Sie aber bitte nicht so, als ob sich hier allein die Koalition „vergnüge". Hier sind sich Bundesrat und Koalition im Bundestag einig.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Margot von Renesse [SPD]: Sie sind verantwortlich, das ist ein Bundesgesetz!)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich erteile das Wort jetzt dem Herrn Bundesminister der Justiz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, auch um die Beruhigung an der Front wieder etwas zu befördern, noch einmal auf die Grundlage zu sprechen kommen, an der wir jetzt eine vorsichtige erste Korrektur vornehmen.
    Im Jahre 1992 löste das Betreuungsrecht das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Gebrechlichkeitspflegschaftsrecht ab. Es war eine wahrhaft liberale Reform, die an Stelle der hergebrachten „Bevormundung" ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung für die Betroffenen setzte.

    (Zuruf der Abg. Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD])

    - Liebe Frau Dr. Däubler-Gmelin, lassen Sie uns doch ein bißchen friedlicher bei diesem Punkt sein. Es wird doch alles mit Ihrer Zustimmung verabschiedet werden, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Deswegen sehe ich gar nicht, warum da ein solcher Krach aufkommen muß.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Sie könnten dem Kollegen freundlicherweise einmal sagen, wie sich ein Gentleman benimmt!)

    Gleichzeitig trug die Reform, die wir jetzt korrigieren, im Sinne pflichtigen Freiheitsgebrauchs der sozialen Verantwortung der Gesellschaft für diejenigen Rechnung, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
    Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf reagiert auf diesem Feld nun auf die Erfahrungen der bald siebenjährigen Praxis mit einer ersten - und zunächst natürlich sehr begrenzten - Änderung. Lassen Sie mich drei Punkte herausgreifen, die zum Teil auch schon zur Sprache gekommen sind:
    Erstens. Der Entwurf stärkt die Autonomie der Betroffenen, indem er das Institut der Vorsorgevollmacht auch im außervermögensrechtlichen Bereich ausdrücklich anerkennt. Vorsorgevollmachten werden sich daher künftig stärker als bisher als Alternative zur Betreuung anbieten.
    Zweitens. Bisher konnten - hier bedanke ich mich ausdrücklich für die Ausführungen des Kollegen Braun - Personen aus dem außerfamiliären Bereich nur in geringem Umfang zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen motiviert werden. Deshalb fördert der Entwurf die ehrenamtliche Betreuung dadurch, daß er etwa die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer von 375 auf 600 DM im Jahr angehoben hat.

    (Margot von Renesse [SPD]: Mit der Möglichkeit, sie wieder auf 375 DM zu reduzieren!)

    Drittens. In Anbetracht der großen Zahl berufsmäßig geführter Betreuungen bedarf es vor allem einfacherer und präziserer Regeln für die Vergütung der Betreuer. Die derzeitige Situation ist kaum mehr überschaubar. Die vorgesehene Vereinheitlichung wird deshalb nicht nur zur Entlastung der Gerichte beitragen, sondern auch den Betreuern verläßliche Vergütungssätze garantieren, deren Höhe sich nach der beruflichen Qualifikation richtet.
    Meine Damen und Herren, die Kritik der Verbände an der Höhe der Vergütung trifft - das soll doch noch einmal ausdrücklich unterstrichen werden - mit dem Bund die falsche Adresse. Die Vergütungssätze, in dem von mir ursprünglich vorgelegten Referentenentwurf waren höher als in dem Ihnen jetzt vorliegenden Regierungsentwurf. Sie sind auf Drängen der Bundesländer, ohne die wir nach den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten - es besteht Zustimmungsbedürftigkeit - nun einmal eine solche Re-

    Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
    form nicht machen können, abgesenkt worden, die die Zwänge ihrer Justizhaushalte im Blick haben.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Hört! Hört!)

    Das kann man kritisieren; aber so ist nun einmal das reale Verfassungsleben in der Bundesrepublik.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Aber dann muß man auch die Richtigen kritisieren!)

    Wir sind ein föderativer Staat, und deswegen können wir unsere schönen Reformen nicht so durchsetzen, wie wir es gerne täten, sondern müssen auf die Länder Rücksicht nehmen, so sehr es uns leid tun mag.
    Ich meine aber, daß die nunmehr vorgesehenen Beträge einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Betreuer und den Länderhaushalten darstellen. Die Länder erhalten zusätzlich die Möglichkeit, die Stundensätze innerhalb einer Spanne von 20 Prozent zu variieren und dadurch regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Ferner sind Regelungen für eine vergütungssteigernde Nachqualifikation von Berufsbetreuern eingestellt worden. Schließlich soll eine zweijährige Übergangsregelung - auch das ist doch ein Wort - Vergütungseinbußen für bislang nicht durch eine Ausbildung qualifizierte Betreuer vermeiden.
    Meine Damen und Herren, der fraktionsübergreifende Entschließungsantrag - deswegen sollte am Ende auch der Konsens im Mittelpunkt stehen - strebt eine grundlegende Überarbeitung des Betreuungsrechts an, um veränderten demographischen und finanzpolitischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Eine umfassende Reform ist in der Tat notwendig und war während der gesamten Arbeit am jetzigen Korrekturentwurf die einhellige Zielvorstellung aller. Ich sage Ihnen heute also ohne Umschweife zu, daß diese Überarbeitung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode sofort in Angriff genommen wird. Für heute bitte ich Sie, den noch in dieser Legislaturperiode notwendigen Änderungen zuzustimmen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)